Haushaltssperre

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Sachverhalt

Anlage · 10.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Sportkommission Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 6.1

Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Entscheidungsvorlage

Für das Jahr 2023 stehen im Haushalt 1.063.000 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Der Planansatz reduziert sich durch eine pauschale Kürzung des investiven Anteils um 15% (rd. 37.000 €).

Haushaltsmittel in 2023 1.100.000 EUR

abzgl. pauschale Kürzung des investiven Anteils - 37.000 EUR

Verfügbare Zuschussmittel 1.063.000 EUR

Bewilligungen gemäß Anlage 617.700 EUR Restmittel 445.300 EUR

In der Anlage 7.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Bei einigen Vereinen, deren Zuschuss für das Jahr 2023 vorgesehen ist, fehlen noch erforderliche Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden, so dass der städtische Zuschuss hierfür in der Sitzung der Sportkommission im Sommer bzw. Herbst 2023 zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Es stehen dann noch 445.300 Euro zur Verfügung. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – bei neueren Maßnahmen (Stichtag Antragstellung: 13.02.2019) pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für ältere Maßnahmen gilt, dass maximal 50.000 Euro pro Jahr und Maßnahme ausgezahlt werden können, bei über 300.000 Euro Gesamtzuschuss erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.

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