Übersicht der Gebühren und -arten der Stadtbibliothek Nürnberg
| Gebührenart | Definition | Gebühr aktuell und | Ab 01.07.2023 | |
|---|---|---|---|---|
| Anmerkungen | ||||
| Adressermittlung | Manuelle Vergabe. Geregelt nach StBGebS §7 Abs 2. | Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR; Adressermittlung erfolgt im Fachteam Service/Rezeption durch Abfrage im Melderegister | Unverändert 5,00 EUR | |
| Erster und weiterer Ersatzausweis | Automatische Vergabe bei Funktion "Neuer Ausweis" in aDIS. Bei Gebührenvergabe keine Unterscheidung zwischen 1. und weitere Ersatzausweise. Geregelt nach StBGebS §2 Abs 2. | Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR | Unverändert 5,00 EUR Unverändert 5,00 EUR | |
| Verlustbearbeitung - Medium | Bearbeitungsgebühr pro Exemplar; automatische Vergabe bei Verlustbearbeitung; Geregelt nach StBGebS §8. | Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR | ||
| Jahresgebühr | Automatische Vergabe bei Neuanmeldung und Ausweisver- längerung in aDIS je nach Benutzergruppe und Dauer. Geregelt nach StBGebS §3. | Bislang: 15 EUR für 12 Monate, 7,50 EUR (erm.), 6 EUR für 3 Monate Fälligkeit entsteht bei Anmeldung bzw. (künftig) bei automati- sierter Verlängerung des Ausweises (Abomodell). | 20 EUR für 12 Monate, 10 EUR (erm.), keine Nutzung für 3 Monate | |
| Medienschaden | zur manuellen Vergabe. Gemäß StBS §9 Abs. 4 | Gebühren für beschädigte Medien werden erhoben, wenn ein mehrteiliges Medium nicht vollstän- dig ersetzt werden muss. Bspw. für beschädigte Hüllen oder Verpackungen bei CDs/DVDs. StB führt eine Liste mit Gebührenhöhe für einzelne Medien- schäden zur einheit- lichen Verwendung. | Nach bestehendem Verfahren | |
| 2. Medien- erinnerung | automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Nach §7 Abs. 1 StBGebS | Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR | Unverändert 5,00 EUR | |
| 2. Gebühren- erinnerung | automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Nach §7 Abs. 1 StBGebS | Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR | Unverändert 5,00 EUR |
Erster und weiterer
Ersatzausweis
Verlustbearbeitung -
Medium
- Medien-
erinnerung
- Gebühren-
erinnerung
Stand: 01.02.2023
| Gebührenart | Definition | Gebühr aktuell und | Ab 01.07.2023 | |
|---|---|---|---|---|
| Anmerkungen | ||||
| Leihfrist- verlängerung | automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Konditionen geregelt über Standort und Benutzergruppe. Nach §4 StBGebS | Medien für Kinder kostenfrei Medien für Jugend- liche 0,50 EUR pro Medium alle übrigen Medien 1 EUR pro Medium | Einmalige gebührenfreie Verlängerung | |
| Medienbereitstellung Vormerkung | automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Nach §5 Abs. 1 StBGebS | 1,5 EUR Bearbei- tungsgebühr für Medienbereitstellung; | 2,50 EUR | |
| Medienbereitstellung Reservierung | manuelle Vergabe bei Bereitstellung verfügbarer Medien aus dem Freihandbestand (z.B. bei telefonischer Bestellung) | 1,5 EUR Bearbei- tungsgebühr für Medienbereitstellung; | 2,50 EUR | |
| Wertersatz | automatische Vergabe bei Funktion Verlustbearbeitung. Gemäß StBS §9 Abs. 4 | Der Ersatzwert in Geld ist in der Regel der StB-Beschaffungspreis = „Preis“ minus 25% = „Wertersatz“. Für die Alt-/Magazinbestände bei StB/1-BE wird der StB-Beschaffungspreis immer durch einen Verantwortlichen überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Bei der Art „1 Beschaffung Ersatzexemplar“ entfällt der Wertersatz bei der Gebührenberechnung. | Unverändert nach bestehendem Verfahren | |
| Verspätete Rückgabe - Standardausleihe | automatische Vergabe der Säumnisgebühr bei Überschreiten der Leihfrist je entliehenem Medium und angefangener Versäumniswoche. Gemäß StBS §6 Bei einer Standardausleihe berechnet sich die Fälligkeit automatisch entsprechend dem Medientypcode und den hinterlegten Schließtagen. Die Sonderleihe kann in Ausnahmefällen bspw. beim Verleih von Präsenzexemplaren genutzt werden. Hier wird die Fälligkeit manuell vergeben. | 1. für Kindermedien 0,10 EUR; 2. für Jugendmedien 1,00 EUR; 3. für alle anderen Medien 2,00 EUR. | 0,20 EUR für Kinder- und Jugendmedien 4 EUR für alle anderen Medien |
Leihfrist-
verlängerung
Medienbereitstellung
Vormerkung
Medienbereitstellung
Reservierung
Verspätete
Rückgabe -
Standardausleihe
Stand: 01.02.2023