Bildungscampus Nürnberg (BCN)
hier: Änderung und Zusammenführung der allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte)
1. Ausgangslage
Die „Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Katharinensaal der Stadtbibliothek, Am Katharinenkloster 6, Nürnberg“ (siehe Anlage 1) regeln bislang die Rahmenbedingungen der Vermietung einschließlich der Miettarife für diese Räumlichkeiten. Die Miettarife wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2006 beschlossen. Aufgrund der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung ist eine Anpassung dringend erforderlich.
Es wurde als sinnvoll erachtet diese allgemeinen Mietvertragsbedingungen um die weiteren Veranstaltungsräume des Bildungscampus zu ergänzen, um eine einheitliche Grundlage für Vermietungen zu schaffen. Die weiteren Vermietungsoptionen wurden entsprechend ergänzt. Über diese Vermietungsoptionen wurde bislang noch kein Gremienbeschluss gefasst. Auch hierfür sind die Mietpreise seit vielen Jahren unverändert.
Der Fokus des Bildungscampus Nürnberg liegt weiterhin in der Konzeption, Planung und Durchführung von eigenen Kursen und Veranstaltungen. Die Vermietung der Räumlichkeiten stellt lediglich eine Ergänzung zur wirtschaftlicheren Auslastung dar, sofern kein eigener Veranstaltungsbetrieb geplant ist.
2. Mietpreisgestaltung
Im Rahmen der Vereinheitlichung der Mietpreise für alle Standorte des BCN wurden auch die bisher zusätzlich anfallenden Kosten für die Raumausstattung (z.B. Laptop, Beamer) inkludiert und die Tarifstufen optimiert. Die Buchung etwaiger Zusatzleistungen bleibt hiervon unberührt.
Auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre sollen künftig nur noch zwei Tarifstufen angeboten werden. Tarif 1 für Veranstaltungen von bis zu vier Stunden und Tarif 2 als Tagessatz für eine Veranstaltungsdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden. Handlungsleitend für die Mietpreisanpassung waren einerseits die gesamtstädtischen Vorgaben zur Ertragsverbesserung, andererseits, aber auch weiterhin die Ermöglichung von Veranstaltungsformaten Kulturschaffender.
Die nun vorgeschlagene Neufassung „Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte)“ soll alle bisherigen Regelungen ablösen und ist als Anlage 2 beigefügt.
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3. Übersicht der Erhöhungen
| Netto-Grundmiete für bis zu 4 Stunden | Netto-Grundmiete ab 5 bis zu 8 Stunden | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bisher | künftig | bisher pro | künftig | ||||
| weitere Stunde | Tagessatz | ||||||
| Normaler Seminar- /Bewegungsraum | 125 EUR | 150 EUR | + 100 EUR/h | 250 EUR | |||
| EDV-Räume | 300 EUR | 350 EUR | + 60 EUR/h | 500 EUR | |||
| Raum 3,11 Gmpl2 (Klavier, 2 Leinwände) | 150 EUR | 180 EUR | + 100 EUR/h | 300 EUR | |||
| Raum 4,24 (Orangerie) Gmpl2 (Klavier, 2 Balkone, Marmor- und Holztische) | 300 EUR | 350 EUR | + 100 EUR/h | 500 EUR | |||
| Fabersaal Gmpl2 | 320 EUR | 600 EUR | + 100 EUR/h | 800 EUR | |||
| Katharinensaal inkl. Foyer (Am Katharinenkloster 6) | 370 EUR | 700 EUR | + 90 EUR/h | 900 EUR | |||
| Kuppelsaal Planetarium (zzgl. der Kosten für technisches Personal) | Einzel- fallent- scheidung | 1.200 EUR | Einzel- fallent- scheidung | 1.500 EUR |
Netto-Grundmiete
für bis zu 4 Stunden
Netto-Grundmiete
ab 5 bis zu 8 Stunden
4. Inkrafttreten
Die Mietpreistarife sollen für Veranstaltungen ab dem 01.07.2023 für alle Neuverträge gelten.