Beschlussvorlage BCN/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der
Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023
Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Mietvertragsbedingungen_Entwurf (Anlage 2) 03_Mietvertragsbedingungen_aktueller Stand (Anlage 1)
Sachverhalt (kurz): In den "Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Katharinensaal der Stadtbibliothek, Am Katharinenkloster 6, Nürnberg" sind bisher die Rahmenbedingungen der Vermietung einschließlich der Miettarife für diese Räumlichkeiten geregelt. Die Miettarife wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2006 beschlossen. Diese sind aufgrund der allgemeinen Preis-und Kostenentwicklung dringend anzupassen.
Es wurde als sinnvoll erachtet diese allgemeinen Mietvertragsbedingungen um die weiteren Veranstaltungsräume des Bildungscampus zu ergänzen, um eine einheitliche Grundlage zu schaffen. Die weiteren Vermietungsoptionen wurden entsprechend ergänzt.
Die Mietpreistarife sollen für Veranstaltungen ab dem 01.07.2023 für alle Neuverträge gelten.
Der Fokus des Bildungscampus Nürnberg liegt weiterhin in der Konzeption, Planung und Durchführung von eigenen Kursen und Veranstaltungen. Die Vermietung der Räumlichkeiten stellt lediglich eine Ergänzung zur wirtschaftlicheren Auslastung, sofern kein Eigenbedarf besteht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es werden Einnahmeverbesserungen erwartet. Eine Prognose hinsichtlich der Mehrerträge kann noch nicht erfolgen, da sich der Vermietungssektor nur sehr langsam von den Pandemieauswirkungen erholt und bei manchen Räumlichkeiten durch die derzeit vermehrt erforderliche Eigennutzung die Fremdvermietung nur sehr bedingt angeboten werden kann. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Abstimmung mit Stk ist erfolgt. Im Gespräch konnte plausibel erklärt werden, dass eine Prognose der Mehrerträge aufgrund der vielen Unwägbarkeiten hier nicht erfolgen kann.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Mietpreiserhöhungen erfolgen einheitlich und unabhängig von Geschlecht, ethnischer, sozialer oder anderen Gruppenzugehörigkeiten der Mietenden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die geplante Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen und Miettarife für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg und empfiehlt dem Stadtrat dieser vorgelegten Änderung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 10.03.2023 wird die Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen samt Erhöhung der Miettarife ab 01.07.2023 beschlossen.