Beschlussvorlage 2. BM/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)
Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 03_SeGebS_aktueller Stand 04_Übersicht Gebührenänderungen
Sachverhalt (kurz): Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. Für den Bereich der Nürnberger Museen wurden zur Erreichung der Gesamtsumme aus den genannten Beschlüssen Mehreinnahmen von 550.000 Euro, für die Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers 5.000 Euro und für das Planetarium im Bildungscampus Nürnberg 66.000 Euro zu Grunde gelegt. Die Gebührenerhöhungen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsbereich 2.BM und Stk nach bestem Wissen und Gewissen berechnet und abgestimmt. Insbesondere bei den Museen bestehen jedoch Risiken bezüglich künftiger Entwicklungen der Besucherzahlen bzw. der Preiselastizität des jeweiligen Kulturangebots. Entsprechend bedarf es einer engmaschigen Überprüfung der Maßnahmen in den Controllinggesprächen zwischen Stk und den Kulturdienststellen.
§ 7 soll künftig eine Möglichkeit vorsehen die Eintrittsgebühren in teilgeschlossenen Häusern (z.B. aufgrund von Umbaumaßnahmen) vorübergehend zu senken. In diesem Zuge konnte mit Stk abgestimmt werden, die Eintrittsgebühren des Fembohauses noch für das gesamte Jahr 2023 auf dem bisherigen Stand zu belassen, so dass dort die Erhöhung faktisch erst ab 2024 wirksam wird. Im Dokuzentrum bleiben die Eintrittspreise noch bis Mitte 2024 auf dem aktuellen Niveau.
Die Ausstellung "Krone - Macht - Geschichte" wird nun auch so in der Sehenswürdigkeitengebührensatzung benannt (bisher: "Reichskleinodien").
Die Lochegfängnisse werden aufgrund eines neuen Betreibermodells der Sehenswürdigkeitengebührensatzung entnommen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig in den Einrichtungen der Nürnberger Museen zu erfassen, wie viele Personen nach Tarif 2 diese besuchen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, bis spätestens Ende des Jahres 2024 das Tarifsystem der Sehenswürdigkeitengebührensatzung mit dem Ziel der Vereinfachung und ggfs. Vereinheitlichung grundlegend zu überarbeiten und dem Kulturausschuss entsprechende Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 12.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) beschlossen.