Beilage: 4.2 zur Sitzung des Sozialausschusses vom 09.03.2023
Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(StadtseniorenratS – StSRS) vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 28)
Vom …....................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Art. 1
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In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StadtseniorenratS“ durch die Kurzbezeichnung „Stadtseniorenratsatzung“ ersetzt.
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In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1 wie folgt gefasst: „§ 1 Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates“.
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§ 1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Aufgaben“ die Wörter „und Rechte“ eingefügt. b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange älterer Menschen geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so auch Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren relevanten Fragen angeregt werden.“ c) Nach Abs. 4 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt: „(5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden.“
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§ 3 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 wird das Wort „Altenclubs“ durch das Wort „Seniorenclubs“ ersetzt. bb) Nr. 6 wird wie folgt gefasst: „6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime;“
b) In Abs. 4 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 angefügt: „Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der aktuellen Periode im Stadtseniorenrat.“
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§ 4 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Altenarbeit“ durch die Wörter „Arbeit für Seniorinnen und Senioren“ ersetzt. b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen.“ c) In Abs. 7 Satz 2 wird das Wort „Pluralität“ durch das Wort „Vielfalt“ ersetzt.
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In § 5 Satz 1 wird das Wort „Seniorenangelegenheiten“ durch die Wörter „Angelegenheiten älterer Menschen“ ersetzt.
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§ 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch beantragt. Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch erfolgen.“
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§ 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Arbeitskreise werden zur Behandlung aktueller Themen durch temporäre Arbeitsgruppen (AG) unterstützt.“
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§ 9 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nr. 4 wird aufgehoben. b) Die bisherigen Nrn. 5 und 6 werden die Nrn. 4 und 5.
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§ 10 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird aufgehoben. b) Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen.
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§ 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11
Geschäftsführung
Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle unterstützt.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.