Beschlussvorlage SHA/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 09.03.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(StadtseniorenratS – StSRS)
Anlagen: Änderungssatzung StSR Änderungssatzung StSR_Gutachten Änderungssatzung StSR_Sachverhalt Änderungssatzung_Synopse
Sachverhalt (kurz):
Eine Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg ist aufgrund folgender Situation erforderlich: Die Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher, Gruppe 6 nach § 3 Abs. 1 StSRS, Delegiertenversammlung, wird in der folgenden Legislaturperiode des Stadtseniorenrats nicht mehr als offizielle Arbeitsgemeinschaft weiter bestehen. Die kandidierenden Bewohnendenvertretenden und Bewohnendenfürsprechenden müssen daher in Zukunft von den Senioren- und Pflegeheimen an Ref.V gemeldet werden. Da keine eigenständige Wahl mehr stattfinden kann, lädt Ref.V zur Wahl der Gruppe 6 ein.
Zudem wird in die Satzung aufgenommen, dass der Stadtseniorenrat seine Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vorlegen kann, die oder der, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbeiführt. Damit werden die Beteiligungsrechte des Stadtseniorenrats gestärkt.
Bezug zu: Inklusiv und nachhaltig - Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der StSR ist das Sprachrohr der älteren Menschen mit unterschiedlichen Belangen in Nürnberg.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Sozialausschusses vom 09.03.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSR) beschlossen.