Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (15.03.2023)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 16.02.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

Billigung

Entscheidungsvorlage:

Ausgangssituation

Anlass der durchzuführenden Bauleitplanverfahren ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeund Stromerzeugung genutzt wird.

Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage (MVA) kann den Abfallstoff Altholz aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. In Nürnberg existieren aber Verwertungsbetriebe, die Althölzer vorbehandeln, um sie dann einer stofflichen oder einer thermischen Verwertung zuzuführen.

In der Praxis wird heute ein großer Anteil des Abfallstoffs Altholz aus der Metropolregion Nürnberg in andere Regionen verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen. Über 65% der in Abstimmung mit möglichen Lieferanten vom Betreiber ermittelten Liefermengen stammen aus einem Umkreis von unter 30 km. Dadurch verringert sich auch die Kohlenstoffemission innerhalb des vorangegangenen Produktionszyklus und der Lieferketten mitunter erheblich. Durch die Einsparung des Transports und der ortsnahen Verwertung verbessert sich in der Folge die CO - 2 Bilanz.

Planung

Der Änderungsbereich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH, südlich des Stadtzentrums. Der Umgriff des Änderungsbereichs umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

Das Umfeld des Änderungsbereichs wird stark von den Anlagen der MVA, den weiträumig verlaufenden Bahnanlagen sowie den dominanten Bestandsgebäuden des Fernwärmestandorts bestimmt.

Auf dem Standort befinden sich diverse öl-/gasbefeuerte Dampferzeuger, ein Biomasseheizkraftwerk, ein großer Wärmespeicher, ein alter Kohlekessel, der auf Gas/Öl umgerüstet worden ist, mit zugehöriger Annahme-, Lager- und Förderinfrastruktur und diverse Betriebsgebäude sowie der Bestandskamin. Die Altholzverbrennungsanlage soll zwischen Bestandsgebäuden, Rohrbrücken und Bahngleisen errichtet werden.

Prüfung von Standortalternativen

Im gesamten Nürnberger Stadtgebiet wurden insgesamt 22 Standorte untersucht, die sich wie der Bereich zwischen Sandreuthstraße, Frankenschnellweg und Bahnstrecke Nürnberg- Schwabach dazu eignen, als möglicher Standort in Betracht gezogen zu werden.

Die Auswertung der Standortalternativen erfolgte auf Basis einer zweistufigen Bewertung. Im ersten Verfahrensschritt wurde die grundsätzliche Eignung der Standorte wie z.B. verfügbare Baufläche, Aspekte des Planungsrechts, Nachbarschaft zu bestehenden IED-Anlagen (Anlagen nach der europäischen Industrieemissionsrichtlinie) und die Lage im unbeplanten Innenbereich überprüft. Im zweiten Schritt wurden die verbliebenen acht Standorte anschließend anhand 1

mehrerer Parameter (z. B. Grad der erforderlichen Neuversiegelung, verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur, unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz etc.) qualitativ bewertet und anhand eines Bewertungssystems in Zahlenwerte überführt.

Ergebnis dieser Prüfung ist, dass im gesamten Stadtgebiet derzeit keine weiteren verfügbaren Flächen in einer vergleichbaren Größenordnung und mit identischen Standortvorteilen existieren.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme des Bürgervereins ein. Dieser verweist auf die Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und bemängelt die Ausweitung der Müllverbrennungskapazitäten. Ebenso wird die Standortalternativenprüfung angezweifelt.

Die Alternativenprüfung wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erstellt und im Rahmen des Verfahrens durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft. Weiterführende Gutachten zum Thema Emissionen wurden auf Ebene des Bebauungsplans bereits erstellt. Auf die Ausführungen in der Begründung zum Flächennutzungsplan wird hingewiesen.

Zeitliche Umsetzung

Die öffentliche Auslegung des FNP soll beschlossen werden. Diese wird im Anschluss zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans durchgeführt.

Kosten

Für die Stadt Nürnberg fallen keine Kosten an.

Fazit

Durch die Änderung des FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Altholzverbrennungsanlage auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen. Die öffentliche Auslegung soll beschlossen werden.

2

Download ↓