Beschlussvorlage Stpl/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 16.02.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth
Billigung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Begründung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Anlass der durchzuführenden Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses ist die Erzeugung von Dampf, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Durch die angestrebte FNP-Änderung wird für den Änderungsbereich die Darstellung Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung "Fernwärme" um die Zweckbestimmung "Abfall" ergänzt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die Durchführung beider Verfahren erfolgt im Parallelverfahren.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. der Begründung zum Flächennutzungsplan
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 16.02.2023):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass
-
der Geltungsbereich der 30. Änderung so erweitert und einschränkt wird, wie es sich aus dem vorliegenden Planentwurf vom 10.01.2023 ergibt.
-
der Stadtrat den vorliegenden Planentwurf 30. Änderung vom 10.01.2023 beschließt.
-
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf der Grundlage des Planentwurfs vom 10.01.2023, der Begründung vom 10.01.2023 einschließlich des Umweltberichts vom 09.01.2023 durchgeführt werden soll.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 15.03.2023):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 16.02.2023 beschließt der Stadtrat:
-
den Geltungsbereich der 30. Änderung so zu erweitern und einzuschränken, wie es sich aus dem vorliegenden Planentwurf vom 10.01.2023 ergibt.
-
den vorliegenden Planentwurf vom 10.01.2023.
-
auf der Grundlage des Planentwurfs vom 10.01.2023, dem Entwurf der Begründung vom 10.01.2023 einschließlich des Umweltberichts vom 09.01.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Dies ist ortüblich bekannt zu machen.