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Anlage · 10.02.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzungsänderung für die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für

Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatung Mediinische Technologie

Laboratoriumsanalytik – BFS/MTL)

hier: Neue Satzung für Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik

aufgrund gesetzlicher Änderungen

Gesetzesänderungen für die Ausbildung von Medizinisch-technischen Laboratoriumsas-

sistenten/-innen zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 tritt das bundesweite Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz vom 24.02.2021) in Kraft, mit diesem ein neues Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG). Es begründet erhebliche Neuerungen in der Ausbildung der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten/-innen. Die bisherige, schulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-innen läuft gleichzeitig bis zum 31.12.2026 aus. Auf Landesebene wurden die Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit), die BaySchO sowie das BayEUG zum 01.08.2022 angepasst. Eine erneute Anpassung der BFSO Gesundheit wird voraussichtlich zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. Diese wesentliche Änderung der Ausbildung von Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik gilt es von kommunalen Schulen gem. Art. 27 (1) BayEUG drei Monate vor Aufnahme des Unterrichts gegenüber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.1 Die Satzung der BFS-MTLA vom 26.07.1995 muss an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Bei kommunalen Berufsfachschulen erhält der Schulträger wie bisher den Lehrpersonalzuschuss gem. Art. 18 BaySchFG.2

Ausbildung von Medizinischen Technologen/-innen ab dem Schuljahr 2023/24 an der B8 Ein neuer, in Lernfeldern gegliederter und einzelne Kompetenzen beschreibender Lehrplan wird aktuell durch eine Lehrplankommission beim ISB Bayern für die BFS Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik erarbeitet. Der Lehrplanentwurf soll im Frühjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird die Basis für das schulinterne Curriculum und die didaktische Jahresplanung an der B8 darstellen. Die Träger der praktischen Ausbildung werden die zeitliche und sachliche Gliederung in einem Ausbildungsplan festlegen. Das schulische Curriculum und der Ausbildungsplan sollen im gegenseitigen Einvernehmen von Schule und Träger abgestimmt werden. Zwischen der Schule und den Trägern der praktischen Ausbildung sind Kooperationsverträge zu schließen.

Aktueller Stand der Planungen an der B8

Für Kliniken und Labore, die die Absolventen der Berufsfachschule MTLA bisher eingestellt haben und diese teilweise in Praktika betreut haben, wurde eine Informationsveranstaltung über die zukünftige Ausbildung und die notwendigen Änderungen in diesem Zusammenhang zu Schuljahresbeginn 2022/23 durchgeführt. Die Veranstaltung ist auf reges Interesse gestoßen und war sehr gut besucht. Viele Kliniken und Labore zeigten im Anschluss sehr großes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit der BFS-MTLA, da ein erheblicher Fachkräftemangel in den Laboren besteht. Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit müssen laut MTBG Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Kliniken/Laboren sein, welche zukünftig Träger der Ausbildung sind, d. h. Auszubildende mit Ausbildungsvertrag einstellen und mit der Schule zusammen ausbilden.

1 vgl. dazu Art. 27 (1) 3 BayEUG 2 vgl. dazu KMS VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 vom 17.11.2022

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Positiv an dieser neuen gesetzlichen Vorgabe ist, dass zukünftig auch Auszubildende dieses Berufs eine angemessene Ausbildungsvergütung (vom Träger der Ausbildung, d. h. einer Klinik oder einem Labor) erhalten, was bisher nicht der Fall war. Laut MTBG dürfen ab Ausbildungsjahr 2023/2024 an der BFS mit der neuen Bezeichnung „Berufsfachschule für medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik“ nur noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen und beschult werden, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung abgeschlossen haben.

Aufgrund des großen Interesses werden aktuell Kooperationsvereinbarungen mit folgenden Klinken/Laboren in der Region angebahnt:  Klinikum Nürnberg  Juraklinik Scheßlitz (Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg)  Klinikum Bamberg, Klinikum am Bruderwald  Klinik Hallerwiese - Cnopfsche Kinderklinik Nürnberg  Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz  Klinikum St. Marien Amberg  Klinikum Neumarkt  Klinikum Altmühlfranken  Synlab Nürnberg

Weiterhin wurde von der B8 eine Musterkooperationsvereinbarung vorbereitet und mit SchB und RA abgestimmt. Ab dem 19. Dezember 2022 wird nun mit den o. g. Trägern begonnen, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Fazit

Ab dem Schuljahr können an der Berufsfachschule für Medizinisch-technische Loboratoriumsassistenten/-innen nur noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die mit einem Träger (Klinik oder Labor) einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben und deren Träger eine Kooperationsvereinbarung mit der B8 im Vorfeld trifft. Die neue, betrieblich-schulische Ausbildung zum/zur Medizinischen Technologen/-in für Laboratoriumsanalytik basiert auf einem neuen Lehrplan sowie in der praktischen Ausbildung auf dem Ausbildungsplan der Träger (Kliniken und Labore). Der Lehrplan wird den Berufsfachschulen im Entwurf ab Frühjahr 2023 vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Bayern zur Verfügung gestellt. Die Satzung über die Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/innen gilt es dafür zu erneuern. Um eine Begutachtung des beiliegenden Satzungsentwurfs, welcher den neuen Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin sowie des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) Rechnung trägt, wird gebeten.

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