Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft vom
5. August 1991 (Amtsblatt S. 281)
Vom …………...................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308), folgende Satzung:
Art. 1
- Nach dem Einleitungssatz wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:
„Inhaltsübersicht: § 1 Widmung und Titel § 2 Organisation § 3 Aufnahme § 4 Unterricht und Prüfung § 5 Inkrafttreten“
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In § 1 Abs. 1 werden die Wörter „im Ausbildungsschwerpunkt Außenhandel“ durch die Wörter „mit den Schwerpunkten Außenwirtschaft, Personalwirtschaft und Informationswirtschaft“ ersetzt.
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§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Aufnahme richtet sich nach der Schulordnung für die Fachakademien vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) in der jeweils geltenden Fassung.“
b) In Abs. 3 wird das Wort „Abschlußzeugnis“ durch das Wort „Abschlusszeugnis“ ersetzt.
- § 4 wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Unterricht und Prüfung
Die Schulordnung für die Fachakademien vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.