Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet
Nürnberg; (Beweidungsverordnung – BewVO)
Sachverhalt
Die Schafbeweidung ist eine jahrhundertealte Tradition zur Landschaftspflege und gehört seit langem auch zur Großstadt Nürnberg. Der Schafzug über den Hauptmarkt landet mit spektakulären Bildern regelmäßig auf den Titelseiten der lokalen Presse. Die Wanderschäferei, aber auch die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Durch die Pflege von Wiesenflächen mit Hilfe einer Schafbeweidung werden diese in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit entwickelt und bieten so geschützten Tier- und Pflanzenarten den so wichtigen Rückzugs- und Lebensraum, der in unserer Landschaft immer knapper wird. Verglichen mit einer maschinellen Mahd ist die Beweidung dynamischer und ressourcenschonender. Deshalb ist es Ziel und Anspruch der Umweltverwaltung diese wertvolle Tradition im Stadtgebiet zu erhalten und zu schützen.
In einer dicht besiedelten Großstadt wie Nürnberg bleiben Konflikte hinsichtlich der Nutzung begrenzter Flächen freilich nicht aus. In diesem Fall ist es vor allem das Zusammentreffen von Hunden und Schafherden, was bereits zu Schäden und Streitigkeiten geführt hat. Oftmals mangelt es an Rücksichtnahme auf die Sensibilität der Schafe und Hütehunde, sei es aus Unwissen oder Anspruchsdenken. Schafe sind sehr ängstliche Tiere und reagieren panisch, wenn sich fremde Hunde der Herde nähern. Hütehunde haben die Aufgabe, die Herde vor Eindringlingen wie beispielsweise fremden Hunden zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Herde bei Panik nicht ausbricht.
Schafherde der Rasse „Rouge du Roussillon“ in Gebersdorf
Um solche Konflikte zu vermeiden und damit zur Erhaltung und zum Schutz der Schafbeweidung in Nürnberg beizutragen, schlägt die Verwaltung eine Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) vor. Darin wird für ausgewählte Weideflächen ein Wege- und Anleingebot für die Zeiten der Beweidung festgesetzt.
Die ersten Ansätze einer ordnungsrechtlichen Unterstützung der Beweidungstätigkeit wurden in Gebersdorf unternommen. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Naturschutzwacht, Informationstafeln, Aufklärung durch Mitarbeiter der NOA.kommunal) war auf Basis freiwilliger Verhaltensregeln eine Beweidung ohne Gefährdung des Hütehundes und der Schafherde nicht möglich. Aus diesem Grund wurden für die Jahre 2020 bis 2022 Allgemeinverfügungen erlassen, mit welchen verboten wurde, auf den Wiesen Hunde mitzuführen, wenn die Wiesen beweidet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Hundereglementierung während der Beweidung positive Auswirkungen auf die Durchführung dieser hat. Für die angestrebte konfliktfreie Koexistenz von Beweidung und Freizeitnutzung stellt das Verbot ein wichtiges Reglement dar. Dies haben die örtliche Schäferin und der örtliche Naturschutzwächter bestätigt. Nun soll die Reglementierung nicht mehr in Form von kontinuierlich neu zu erlassenden Einzelanordnungen, sondern dauerhaft für die Zeit der Beweidung und um weitere Flächen ergänzt, festgesetzt werden.
Diese Ergänzung folgt auch der Beratung in der Umweltausschusssitzung vom 16.06.2021, in welcher der einstimmige Beschluss gefasst wurde, eine solche Verordnung für die Gebersdorfer Wiesen auf den Weg zu bringen. Der Beschluss wurde jedoch verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit weitere beweidete Flächen unter das vorgesehene Reglement gefasst werden können. Diesen Prüfauftrag hat die Umweltverwaltung wahrgenommen.
Spaziergänger neben der Schafherde
Es wurden alle beweideten Flächen im Stadtgebiet Nürnberg einer Prüfung hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Normsetzung unterzogen. Dies wurde nach Ortseinsichten und Unterredungen mit Schäferin und Schäfer für sechs Flächen im Stadtgebiet bejaht. Die Flächen können dem Verordnungstext und den Karten entnommen werden. Die Normsetzung betrifft also die Wiesen in Gebersdorf und Flächen eines Wanderschäfers. Hinsichtlich weiterer beweideter Flächen im Norden und Süden des Stadtgebiets hat die Prüfung sowie Unterredungen mit dem Schäfer und dem Landschaftspflegeverband Nürnberg e. V. keine Notwendigkeit für eine Normsetzung ergeben. Für die beweideten Flächen in den Naturschutzgebieten Pegnitztal Ost und Hainberg besteht bereits ein Reglement über die Naturschutzgebietsverordnungen.
Das Verfahren sieht vor der Begutachtung im Umweltausschuss einen Beschluss im Naturschutzbeirat vor. Dieser wurde am 10.01.2023 wie folgt gefasst: „Der Beirat begrüßt die von der Verwaltung vorgestellte Beweidungsverordnung. Die Wanderschäferei und die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Der Beirat unterstützt die vorgestellte Verordnung, die diese Tradition schützen soll.“
Um eine Akzeptanz für die Regelungen in der Bürgerschaft zu erreichen, wurden die örtlichen Bürgervereine im Dezember 2022 über den Verordnungserlass informiert und hatten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Auch die privaten Eigentümer und die Kreisgruppe Nürnberg-Stadt des BUND Naturschutz in Bayern e. V. sowie die Kreisgruppe Nürnberg des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. wurden informiert. Es wurden keine wesentlichen Einwendungen erhoben.
Mit Erlass der Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) würde die praktische Arbeit der Schäferinnen und Schäfer in Nürnberg unterstützt und ein Zeichen für den Erhalt der Beweidungstradition und damit für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg sowie dem Schutz und der Förderung der Biotop- und Artenvielfalt im Stadtgebiet gesetzt werden.