An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König
hiermit beantragen wir, dass das Oberbürgermeisteramt darlegt, unter welchen Voraussetzungen die Dringlichkeit (gemäß der GeSchO) eines Antrags gegeben ist. Dabei sind die Rechtsprechung sowie die einschlägigen Kommentierungen heranzuziehen.
Weiter bitten wir darzulegen, inwieweit die Anerkennung der Dringlichkeit von Anträgen - insbesondere für Parteien und Wählergruppen, die nicht zu einer Mehrheitskoalition/kooperation gehören - in Kommunalparlamenten (hier Stadtrat), unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich verbrieften Demokratiegebots einen wichtigen Stellenwert einnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
-OX
Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller
Stadtratsgruppe DIE LINKE
Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de
Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de
Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441
Von: Strassmann, Gabriele
Gesendet: Mittwoch, 1. Februar 2023 13:00
An: OBM
Cc: Schmidt, Tobias; stadtrat@die-linke-nuernberg.de; Suhr, Johannes
Betreff: Dringlichkeit von Anträgen zur Stadtratssitzung 01 02 2023
Anlagen: Dringlichkeit von Anträgen.pdf
Priorität: Hoch
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtratsgruppe DIE UNKE hat eine Frage/einen Antrag zu der Dringlichkeit von Anträgen und bittet Sie, die Frage/den Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Stadtratssitzung unter TOP Ö 3.4 zu setzen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Strassmann
Bunte Ausschussgemeinschaft Stadtratsbüro DIE LINKE Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Zi. 113 0911-23174441 Mail: Gabriele.Strassmann@stadt.nuernberg.de
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