Beschlussvorlage H/074/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Energiemangelsituation
hier: Energiesparmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung – Verwendung des
Sonderfonds
Anlagen: Anlage 1 Sonderfond Energiemangelsituation
Sachverhalt (kurz):
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022 wurden Maßnahmen beschlossen, die zu kurz- und mittelfristigen Energieeinsparungen bei Wärme und Strom bei städtischen Gebäuden und Anlagen führen. Dafür wurden Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro in Form eines Sonderfonds bereitgestellt. In die Liste aufgenommen wurden 25 Projekte.
Im Zuge der Projektentwicklungen zeigte sich, dass an der Liste einige Anpassungen notwendig werden. Dies bezieht sich teilweise auf das Investitionsvolumen, aber auch auf die Möglichkeiten der zeitlichen Abwicklung. In Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen wurden die Maßnahmen, deren Finanzbedarf sowie die Umsetzbarkeit mit Zeitrahmen abgestimmt.
Für den Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin wurde die ursprünglich vorgesehene Maßnahme zur Dämmung von Dach- und Fassadenflächen in der Peuntgasse herausgenommen und die Finanzmittel auf eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung des Loni-Übler-Hauses in der Marthastraße ergänzt.
In der Norishalle entfällt die Erneuerung von Fensterdichtungen, weil diese im Rahmen einer Baupauschalenmaßnahme ohnehin mit umgesetzt wird.
Der Bau von ursprünglich geplanten fünf Photovoltaikanlagen wird aus Kapazitätsgründen auf vier Anlagen reduziert.
Für den Eigenbetrieb NürnbergStift die Maßnahme zur Dämmung der obersten Geschossdecken getauscht mit Maßnahmen zum LED-Austausch und zur Erneuerung der Heizungsregelungen.
Ebenfalls aus Kapazitätsgründen muss die Laufzeit einiger Projekte zeitlich verlängert werden.
Der aktuelle Stand der nun 23 Maßnahmen mit den zugeordneten Finanzplanungen, der prognostizierten Energieeinsparungen sowie den Verantwortlichkeiten und den zeitlichen Abwicklungen ist in der Übersicht in Anlage 1 dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kosten bekannt: in Form eines Sonderfonds zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Anlage 1)
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 5.000.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Folgekosten: können nicht genau beziffert werden, da abhängig von den jeweiligen Energiepreisen
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen dienen zur Einsparung von Gas, Wärme und Strom und haben somit keine Diversity-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die modifizierte Maßnahmenliste (Anlage 1) für Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen in städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu kurz- und mittelfristigen wirksamen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom.
Dafür wurden für einen Sonderfonds einmalig 5 Millionen Euro aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (Produkt 611100, Kostenstelle L611100001, Sachkonto 50130000. Ertragsansatz wird von 515 Mio. Euro auf 520 Mio. Euro angehoben) für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt und bewilligt. Diese Mittel werden zweckgebunden für übertragbar erklärt (Produkt 111700, Kostenstelle L111700003, Sachkonto 62470000).
Die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe werden ermächtigt und beauftragt, die im Zuge dieses Beschlusses haushaltsrechtlich notwendigen Maßnahmen und Veränderungen auch zwischen den einzelnen Bereichen vorzunehmen. Die Maßnahmen sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften gegeneinander deckungsfähig, d.h. Restmittel abgeschlossener Maßnahmen können Mehrbedarfe bei anderen Maßnahmen innerhalb der Liste ausgleichen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf einen Austausch von Maßnahmen vorzunehmen, wenn sich im Zuge der weiteren Projektentwicklungen und Planungen in einzelnen Maßnahmen Erkenntnisse ergeben, die eine Durchführung nicht mehr zielgerichtet und effizient im Sinne der in Anlage 1 formulierten Zielstellungen sinnvoll erscheinen lassen und/oder Maßnahmen aus Kapazitätsgründen nicht termingerecht umgesetzt werden können.
Die ersatzweise Neuaufnahme anderer Maßnahmen ist möglich, wenn sie der in Anlage 1 formulierten Zielstellung entsprechen. Die daraus notwendigen Änderungen und Verschiebungen von Haushaltsmitteln erfolgen dabei in Abstimmung zwischen Ref. VI (H/ZA- KEM) und Ref. I/II (Stk).