Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
01.02.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Energiemangelsituation Sitzungsvorlage H/074/2023 5 Anlage 1 Sonderfond Energiemangelsituation H/074/2023 9 TOP Ö 2 Zusammensetzung der Sportkommission in der Stadtratsperiode 2020/2026 hier: Beratende Mitglieder Sitzungsvorlage SpS/021/2022 12 TOP Ö 3 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/042/2022 15 TOP Ö 4 Auflage des BDR: Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) Sitzungsvorlage OA/011/2022 18 Sachverhaltsdarstellung OA/011/2022 22 Sonntagsverkaufsverordnung 2023 OA/011/2022 24 TOP Ö 5 Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Dringliche Anordnungen 25 TOP Ö 6 Auflage des Referates III: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) Sitzungsvorlage SUN/059/2022 30 Synopse SUN/059/2022 33 Entwurf der Änderungssatzung SUN/059/2022 35
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 01.02.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Energiemangelsituation Beschluss
hier: Energiesparmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung – H/074/2023
Verwendung des Sonderfonds
Ulrich, Daniel
2. Zusammensetzung der Sportkommission in der Stadtratsperiode Beschluss
2020/2026 hier: Beratende Mitglieder SpS/021/2022
Trinkl, Cornelia
3. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss
J/042/2022 Ries, Elisabeth
4. Auflage des BDR: Beschluss-
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) Auflage
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 - OA/011/2022
Sonntagsverkaufsverordnung 2023 (SoVerkVO 2023)
5. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art.
37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung
6. Auflage des Referates III: Beschluss-
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung Auflage
und Umweltanalytik Nürnberg SUN/059/2022
(StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS)
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2022,
öffentlicher Teil
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung (Etat) vom 17.11.2022,
öffentlicher Teil
H/074/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Energiemangelsituation
hier: Energiesparmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung – Verwendung des
Sonderfonds
Anlagen: Anlage 1 Sonderfond Energiemangelsituation
Sachverhalt (kurz):
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022 wurden Maßnahmen beschlossen, die zu kurz- und mittelfristigen Energieeinsparungen bei Wärme und Strom bei städtischen Gebäuden und Anlagen führen. Dafür wurden Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro in Form eines Sonderfonds bereitgestellt. In die Liste aufgenommen wurden 25 Projekte.
Im Zuge der Projektentwicklungen zeigte sich, dass an der Liste einige Anpassungen notwendig werden. Dies bezieht sich teilweise auf das Investitionsvolumen, aber auch auf die Möglichkeiten der zeitlichen Abwicklung. In Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen wurden die Maßnahmen, deren Finanzbedarf sowie die Umsetzbarkeit mit Zeitrahmen abgestimmt.
Für den Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin wurde die ursprünglich vorgesehene Maßnahme zur Dämmung von Dach- und Fassadenflächen in der Peuntgasse herausgenommen und die Finanzmittel auf eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung des Loni-Übler-Hauses in der Marthastraße ergänzt.
In der Norishalle entfällt die Erneuerung von Fensterdichtungen, weil diese im Rahmen einer Baupauschalenmaßnahme ohnehin mit umgesetzt wird.
Der Bau von ursprünglich geplanten fünf Photovoltaikanlagen wird aus Kapazitätsgründen auf vier Anlagen reduziert.
Für den Eigenbetrieb NürnbergStift die Maßnahme zur Dämmung der obersten Geschossdecken getauscht mit Maßnahmen zum LED-Austausch und zur Erneuerung der Heizungsregelungen.
Ebenfalls aus Kapazitätsgründen muss die Laufzeit einiger Projekte zeitlich verlängert werden.
Der aktuelle Stand der nun 23 Maßnahmen mit den zugeordneten Finanzplanungen, der prognostizierten Energieeinsparungen sowie den Verantwortlichkeiten und den zeitlichen Abwicklungen ist in der Übersicht in Anlage 1 dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kosten bekannt: in Form eines Sonderfonds zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Anlage 1)
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 5.000.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Folgekosten: können nicht genau beziffert werden, da abhängig von den jeweiligen Energiepreisen
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen dienen zur Einsparung von Gas, Wärme und Strom und haben somit keine Diversity-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die modifizierte Maßnahmenliste (Anlage 1) für Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen in städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu kurz- und mittelfristigen wirksamen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom.
Dafür wurden für einen Sonderfonds einmalig 5 Millionen Euro aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (Produkt 611100, Kostenstelle L611100001, Sachkonto 50130000. Ertragsansatz wird von 515 Mio. Euro auf 520 Mio. Euro angehoben) für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt und bewilligt. Diese Mittel werden zweckgebunden für übertragbar erklärt (Produkt 111700, Kostenstelle L111700003, Sachkonto 62470000).
Die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe werden ermächtigt und beauftragt, die im Zuge dieses Beschlusses haushaltsrechtlich notwendigen Maßnahmen und Veränderungen auch zwischen den einzelnen Bereichen vorzunehmen. Die Maßnahmen sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften gegeneinander deckungsfähig, d.h. Restmittel abgeschlossener Maßnahmen können Mehrbedarfe bei anderen Maßnahmen innerhalb der Liste ausgleichen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf einen Austausch von Maßnahmen vorzunehmen, wenn sich im Zuge der weiteren Projektentwicklungen und Planungen in einzelnen Maßnahmen Erkenntnisse ergeben, die eine Durchführung nicht mehr zielgerichtet und effizient im Sinne der in Anlage 1 formulierten Zielstellungen sinnvoll erscheinen lassen und/oder Maßnahmen aus Kapazitätsgründen nicht termingerecht umgesetzt werden können.
Die ersatzweise Neuaufnahme anderer Maßnahmen ist möglich, wenn sie der in Anlage 1 formulierten Zielstellung entsprechen. Die daraus notwendigen Änderungen und Verschiebungen von Haushaltsmitteln erfolgen dabei in Abstimmung zwischen Ref. VI (H/ZA- KEM) und Ref. I/II (Stk).
Anlage 1
Stadtverwaltung Nürnberg
Energiemangelsituation – Sonderfonds für Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen in städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben zu wirksamen kurz- und mittelfristigen Energieeinsparmaßnahmen bei Gas, Fernwärme und Strom: Stand Dezember 2022
Ziele, Kriterien und Rahmenbedingungen: Gesamtvolumen: 5 Mio. EUR brutto zusätzliche Maßnahmen, keine ohnehin geplanten Maßnahmen möglichst aus allen Geschäftsbereichen kleine bis mittelgroße Maßnahmen kurzfristig umsetzbar bzw. mit kurz- und mittelfristiger Wirkung (Kapazitäten Planung, Bau, etc.) große Einsparwirkung bei Gas, Einsparungen bei Strom und Fernwärme Koordinierung durch H/ZA-KEM
| Geschäftsbe- reich Dienststelle / Eigenbetrieb (Umsetzung) | Titel der Maß- nahme | Geschätzte Kosten in EUR brutto | Einsparungen Energieträger in MWh/Jahr | Umsetz- bar von bis | Fertig- stellung Wirkung ab | Bemerkungen Stand 12/2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ref. IV, HVE SuS Ref. V, J BANOS- Schu- len (HVE SuS) | Beschaffung und Einbau von Zeit- schaltuhren für Luftreiniger in Schulen und | 74.000 EUR | Strom 1.000 MWh/a | ab 10/2022 | 02/2023 | Vergabeverfah- ren und Be- schaffung in Ar- beit |
| 3. BM Tg (Tg, H/T) | Ersatz Gasbrenner Betriebshof durch Holzhackschnitzel- heizung | 350.000 EUR (evtl. 30% ) | Gas 400 MWh/a | ab 2023 | 2023 / 2024 | Kapazitätsprob- lem in der Pla- nung, ist in Ab- stimmung bei H/T und Tg |
| 3. BM Tg (Tg, H/T) | Ersatz Gasbrenner Delphinarium I durch Nahwärme- versorgung vom Betriebshof (Holz- heizung) | 150.000 EUR (evtl. 30% Förderung) | Gas 200 MWh/a | ab 2023 | 2024 / 2025 | Kapazitätsprob- lem in der Pla- nung, ist in Ab- stimmung bei H/T und Tg |
| 3. BM NürnbergBad Nord-Ost-Bad (NürnbergBad) | Wärmedämmung Rutsche | 250.000 EUR | Gas 250 MWh/a | ab 11/2022 | 12/2023 | Vorplanungen sind beauftragt |
| 3. BM NürnbergBad Nord-Ost-Bad (NürnbergBad) | Wärmedämmung Gebäudehülle (energetische Sa- nierung Pfosten- Riegel-Fassade und Dach), Restfi- nanzierung Nürn- bergBad | 800.000 EUR | Gas 400 MWh/a | ab 11/2022 | 2023 / 2024 | Vorplanung sind beauftragt |
| Ref. V NürnbergStift Veilhofstraße (NürnbergStift) | Umrüstung Be- leuchtungen auf LED-technik, Er- neuerung der Hei- zungsregelung | 200.000 EUR | Strom, Gas 120 MWh/a | 2023 | 2023 / 2024 | In der Projekt- entwicklungs- phase |
| Ref. V NürnbergStift Heilig-Geist- Spital (NürnbergStift) | Umrüstung allge- meine Bereiche auf LED | 20.000 EUR (evtl. 30% Förderung) | Strom 10 MWh/a | ab 12/2022 | 02/2023 | Vergabeverfah- ren und Be- schaffung in Ar- beit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3. BM SÖR Straßenbe- leuchtung (SÖR) | Beschleunigte LED-Umrüstung Straßenbeleuch- tung | 550.000 EUR | Strom 350 MWh/a | ab 10/2022 | 2023 / 2024 | Vergabeverfah- ren, Beschaf- fung und Bau in Arbeit |
| 2. BM KuKuQ Künstlerhaus (H/E) | LED-Umrüstung | 55.000 EUR | Strom 30 MWh/a | ab 11/2022 | 2023 | in Arbeit |
| 2. BM KuKuQ Künstlerhaus (H/K) | Dichtung aller Tü- ren und Fenster | 5.000 EUR | Fernwärme 0,5 MWh/a | ab 10/2022 | 01/2023 | in Arbeit |
| 2. BM KuF/3 Loni-Übler- Haus (H/K, H/ZA- KEM) | Energetische Sa- nierung Gebäude- hülle, dezentrale mech. Lüftung | 620.000 EUR | Gas 450 MWh/a | ab 2023 | 2024 / 2025 | in der Projekt- entwicklungs- phase |
| 2. BM KuF Kulturläden (H/ZA-KEM) | Hydraulischer Ab- gleich der Hei- zungsanlagen in weiteren vier Kul- turläden und Opti- mierung der Rege- lungseinstellungen | 40.000 EUR | Gas Fernwärme 15 MWh/a | ab 2023 | 2023 / 2024 | in Planung |
| 2. BM KuF Auf AEG (H/ZA-KEM) | Erweiterung der PV-Anlage | 250.000 EUR | Strom 95 MWh/a | ab 11/2022 | 2023 / 2024 | in Planung |
| Ref. V J Sozialzentrum Imbuschstraße (H/ZA-KEM) | Neubau PV-Anlage | 250.000 EUR | Strom 77 MWh/a | ab 2023 | 2023 / 2024 | in Planung |
| Ref. V J KiTa Hopfen- gartenweg (H/ZA_KEM) | Neubau PV-Anlage | 180.000 EUR | Strom 25 MWh/a | ab 2023 | 2023 / 2024 | in Planung |
| Ref. V J KiTa Neunhofer Hauptstraße 73 (H/ZA-KEM) | Neubau PV-Anlage | 240.000 EUR | Strom 31 MWh/a | ab 2023 | 2023 / 2024 | in Planung |
| 2. BM BCN Planetarium (BCN, H/E) | LED-Umrüstung | 6.000 EUR | Strom 4 MWh/a | ab 12/2022 | 02/2023 | in Arbeit |
| 2. BM BCN südpunkt | LED-Umrüstung | 10.000 EUR | Strom: 6 MWh/a | ab 12/2022 | 02/2023 | in Arbeit |
| (BCN, H/E) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ref. V HVE SuS 3 Schulliegen- schaften (H/T-S, HVE SuS/KSV) | Umbau der Trink- warmwasserer- wärmung von zentral auf dezent- ral für Hausmeis- ter und Sporthal- len | 100.000 EUR | Gas Fernwärme 60 MWh/a | ab 10/2022 | 07/2023 | in Planung |
| Ref. VI etwa 70 Lie- genschaften (H/T-HKL) | Hydraulischer Ab- gleich aller Gas- heizungssysteme in Gebäuden grö- ßer 1.000 m² be- heizter Fläche, ein- schließlich Heiz- lastberechnung, Dokumentation und ggf. erforderli- cher Optimierung | 350.000 EUR | Gas Fernwärme 100 MWh/a | ab 07/2023 | 2024 | aus Kapazitäts- gründen späte- rer Start nötig |
| Ref. IV HVE SuS, SPS Flutlichtanla- gen Sportplätze (H/E) | LED-Umrüstung | 250.000 EUR | Strom 150 MWh/a | ab 11/2022 | 2023 / 2024 | in Planung |
| Ref. IV Knauerschule (H/ZA-KEM) | Dämmung oberste Geschossdecke | 200.000 EUR | Fernwärme 40 MWh/a | ab 11/2022 | 10/2023 | in Planung |
| FrH Krematorium (FrH) | Abwärmenutzung | 50.000 EUR | Gas 20 MWh/a | ab 01/2023 | 03/2023 | In Planung |
| Summe | 5.000.000 EUR |
SpS/021/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Zusammensetzung der Sportkommission in der Stadtratsperiode 2020/2026 hier: Beratende
Mitglieder
Sachverhalt (kurz):
Mit Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 wurde die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder der Sportkommission in der Stadtratsperiode 2020-2026 festgelegt. Sie setzt sich, neben weiteren Vertretenden, auch aus dem BLSV Sportkreisvorsitzenden zusammen. Der bisherige Kreisvorsitzende, Lothar Sölla, hat nach Erreichung des Rentenalters sein Amt niedergelegt. Demnach endete auch seine Funktion als beratendes Mitglied in der Sportkommission. Als Sportkreisvorsitzender ist nun Christian Conrad nachgerückt, der bereits als benannter Vertreter vom BLSV-Sportkreis in der Sportkommission seit 17.06.2020 einberufen ist. An seiner Stelle wird daher als neues beratendes Mitglied Herr Dr. Stephan Raum vom BLSV vorgeschlagen in die Sportkommission einzuberufen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/021/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/021/2022
Beschlussvorschlag:
Dr. Stephan Raum wird als Nachfolger der benannten Vertreter vom BLSV in die Sportkommission als beratendes Mitglied für die Sitzungsperiode 2020/2026 berufen.
J/042/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 02.03.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg - beratender Sitz Herr Alexander Lissak, 2. Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, wird für Herrn German Djanatliev als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr German Djanatliev wird zum stellvertretenden Mitglied berufen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/042/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/042/2022
Beschlussvorschlag:
Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg - beratender Sitz Herr Alexander Lissak, 2. Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, wird für Herrn German Djanatliev als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr German Djanatliev wird zum stellvertretenden Mitglied berufen.
OA/011/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 25.01.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 - Sonntagsverkaufsverordnung 2023 (SoVerkVO
2023)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Sonntagsverkaufsverordnung 2023
Sachverhalt (kurz):
In Bayern dürfen Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu fünf Stunden zulassen. Seit dem Jahr 2010 wurden für die Südstadt und das übrige Stadtgebiet jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage festgesetzt. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 sowie dreier Umfragen im Jahr 2015 wurde die bisherige Regelung den in den Urteilen aufgestellten Anforderungen angepasst. Ab dem Jahr 2017 wurde nur noch je ein Verkaufssonntag für die Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes und für die Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz zugelassen. Diese Regelung soll beibehalten werden.
Nach Abstimmung in der Nachbarschaftskonferenz der Städteachse und unter Berücksichtigung der kirchlichen Feiertage sind im Jahr 2023 folgende verkaufsoffene Sonntage vorgesehen:
-
07.05.2023 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für das Gebiet der Südstadt
-
17.09.2023 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes für das Gebiet der Altstadt
Für die Festlegung der Termine muss die Sonntagsverkaufsverordnung 2023 beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel sind überdurchschnittlich Frauen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen im Umfang von 5 h plus Wegezeit betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 (Sonntagsverkaufsverordnung 2023 - SoVerkVO 2023) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 25.01.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 (Sonntagsverkaufsverordnung 2023 - SoVerkVO 2023) beschlossen.
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 25.01.2023
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 – Sonntagsverkaufsverordnung (SoVerkV)
1. Rechtsgrundlage
Nach § 14 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) dürfen in Bayern Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonnund Feiertage festsetzen, an denen Verkaufsstellen bis zu fünf Stunden öffnen können. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen und spätestens um 18:00 Uhr enden.
2. Bisherige Regelungen in Nürnberg
Seit dem Jahr 2010 wurden in Nürnberg jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage für einen Teil der Südstadt zum Maifest bzw. zum Herbstvolksfest sowie für das übrige Stadtgebiet zum Ostermarkt und zum Altstadtfest/Herbstmarkt genehmigt. Damit wurde die gesetzlich höchstzulässige Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschöpft.
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.05.2016 führten dazu, dass die bisherigen Regelungen überarbeitet werden mussten. Seit dem Jahr 2017 wird nur noch je ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz und einer in der Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/- Herbstmarktes zugelassen. Aufgrund der Urteile mussten auch die Gebiete, in denen die Sonntagsöffnung möglich ist, erheblich verkleinert werden. Das Gebiet der Südstadt wurde nahezu halbiert. Für den verkaufsoffenen Sonntag zum Altstadtfest/Herbstmarkt wurde die Fläche auf die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings begrenzt.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen konnten in den Jahren 2020 und 2021 keine verkaufsoffenen Sonntage durchgeführt werden, nachdem die anlassgebenden Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Im Jahr 2022 fanden beide verkaufsoffenen Sonntage statt.
3. Anhörung von Verbänden, Organisationen und Kirchen
Wie in den Vorjahren hat das Ordnungsamt eine Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen sowie der Kirchen durchgeführt. Dabei ergaben sich gegenüber den Vorjahren keine neuen Positionen.
Die Kirchen, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft ver.di lehnen verkaufsoffene Sonntage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In seiner Stellungnahme vom 21.11.2022 weist der DGB u. a. darauf hin, dass die Stadt Erlangen im Jahr 2023 offensichtlich auf verkaufsoffene Sonntage verzichtet. Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich die zusätzlichen Ladenöffnungen negativ auf Familien und das soziale Zusammenleben auswirken. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen sollen sich negative Auswirkungen ergeben. Zudem wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.05.2017 verwiesen, in dem festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse potentieller Kunden sowie das Umsatzinteresse eines Verkaufsstelleninhabers eine Sonntagsöffnung nicht rechtfertigt.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Handwerkskammer für Mittelfranken und der Handelsverband Bayern e.V. begrüßen die verkaufsoffenen Sonntage. Der HBE in seiner Stellung vom 16.11.2022 mitgeteilt, dass er die beabsichtigten Sonntagsöffnungen 2023 außerordentlich begrüßt.
4. Abstimmung in der Städteachse
Wie in den Vorjahren wurden die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Städteachse abgestimmt. Danach ergeben sich folgende Sonntagsöffnungen:
ER: wegen geringer Nachfrage sind aktuell keine verkaufsoffenen Sonntage geplant
FÜ: 19.03. Frühlingsmarkt 01.10. und 08.10. Michaeliskirchweih
N: 07.05. Südstadtfest 17.09. Altstadtfest/Herbstmarkt
SC: April Autoshow (Termin steht noch nicht fest) 23.07. Bürgerfest 17.09. Herbstkirchweih, 22.10. Trempelmarkt
Die Überschneidung in Nürnberg und Schwabach am 17.09.2023 lässt sich nicht vermeiden, da eine Verschiebung in Nürnberg auf den 24.09.2023 wegen der Friedenstafel nicht möglich ist.
5. Verkaufsoffene Sonntage 2023
Es wird vorgeschlagen, die Regelung der Vorjahre fortzuführen. Die Termine für das Jahr 2023 wurden in der Nachbarschaftskonferenz mit Erlangen, Fürth und Schwabach abgestimmt. Für Nürnberg wurden folgende Termine festgelegt:
-
07.05.2023 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für die Südstadt
-
17.09.2023 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarkt für die Innenstadt
Die verkaufsoffenen Sonntage dürfen nur durchgeführt werden, wenn die anlassgebenden Veranstaltungen „Maifest“ in der Südstadt und „Altstadtfest/Herbstmarkt“ in der Innenstadt stattfinden. Sollte eine Veranstaltung entfallen, entfällt auch der jeweilige verkaufsoffene Sonntag.
Zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage muss die Sonntagsverkaufsverordnung neu erlassen werden.
Nürnberg, 21.12.2022 Ordnungsamt i.V. gez. Pollack
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023
(Sonntagsverkaufsverordnung 2023 – SoVerkVO 2023)
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2022 (GVBl. S. 679), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht: § 1 Südstadtsonntag § 2 Altstadtsonntag § 3 Öffnungsbedingung § 4 Inkrafttreten
§ 1
Südstadtsonntag
Aus Anlass des Maifestes auf dem Aufseßplatz dürfen Verkaufsstellen innerhalb des durch folgende Straßen begrenzten Gebietes am 07.05.2023 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein: Bahnlinie zwischen Marientunnel und Kreuzung An den Rampen/Gibitzenhofstraße/Untere Mentergasse, Gibitzenhofstraße, Pfälzerstraße, Schuckertstraße, Gudrunstraße, Wodanstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Hainstraße, Regensburger Straße. Satz 1 gilt auch für die Verkaufsstellen, die an die dem Gebiet zugewandte Seite der genannten Straßen angrenzen.
§ 2
Altstadtsonntag
Aus Anlass des Altstadtfestes und des Herbstmarktes dürfen Verkaufsstellen innerhalb der Nürnberger Altstadt (umfasst durch die Straßen Vestnertorgraben, Maxtor, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben) am 17.09.2023 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Satz 1 gilt nur für die Verkaufsstellen, die innerhalb des durch die aufgeführten Straßen begrenzten Gebietes liegen.
§ 3
Öffnungsbedingung
Die Sonntagsöffnungen nach § 1 und § 2 entfallen, wenn die anlassgebende Veranstaltung entfällt.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 55
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 01.02.2023
Haushaltsjahr 2022
- 111720 "Immobilienverwaltung"
219.000 € bei IA E1110041801U "Kartäusertor 1, Sanierung Gaststätte (230)" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
14.200 € bei IA E1110041801U "Kartäusertor 1, Sanierung Gaststätte (230)" Kostenart 69950000 "Aktivierte Eigenleistung - Honorarverrechnung"
176.620 € aus IA K2730114100U "Michael-Ende-Str. 17, Kachelbau Sanierung" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"
56.580 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Datum: 28.11.2022
- 111760 "HVE-KSV Verwaltung"
153.817 € bei 111760 Kst. V111760022 "Prinovis-Gelände" Kostenart 64210000 "Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien"
52.037 € bei 111760 Kst. V111760022 "Prinovis-Gelände" Kostenart 64210300 "Mietnebenkosten"
22.428 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64220000 "Leasing"
183.426 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64810000 "Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag"
Datum: 20.12.2022
- 126101 "HVE-KSV Freiwillige Feuerwehr"
248.000 € bei IA E1260089901U "Neubau Feuerwehrgerätehaus Gartenstadt" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
248.000 € aus IA E2110056401U "Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12), Turnhalle" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
Datum: 21.12.2022
- 126101 "HVE-KSV Freiwillige Feuerwehr"
263.000 € bei IA E1260089400U "Sanierung Feuerwehrgerätehaus Kornburg" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
263.000 € aus IA E2110056401U "Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12), Turnhalle" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
Datum: 21.12.2022
- 126101 "HVE-KSV Freiwillige Feuerwehr"
160.000 € bei IA E1260089500U "Sanierung Feuerwehrgerätehaus Moorenbrunn" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
160.000 € aus IA E2110056401U "Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12), Turnhalle" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
Datum: 21.12.2022
- 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"
6.118.000 € bei IA E2110087100U "Brunecker Str.: Neubau GS mit Hort" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
3.646.000 € bei IA E2110087100U "Brunecker Str.: Neubau GS mit Hort" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
6.118.000 € aus IA E2110056401U "Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12), Turnhalle" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
3.646.000 € aus IA E2110056401U "Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12), Turnhalle" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
Datum 18.11.2022
- 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"
2.927.000 € bei IA E2110075610U "GS u. Hort Am Thoner Espan 10, 1. + 2. BA" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
2.927.000 € aus IA E2310115200U "Berufliche Schule B13/ BON" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 18.11.2022
- 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"
4.488.836 € bei IA E2110114000U "Reutersbrunnenstr. 12: Neubau Hort (6) u. 8 AUR" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
4.488.836 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 06.12.2022
- 231300 "HVE Schule & Sport - berufliche Schulen"
935.000 € bei IA E2310114600U "Pilotystr. 4: Instandsetzung u. Teilumbau Interim MS" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
935.000 € aus IA E2310115200U "Berufliche Schule B13/BON" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 18.11.2022
- 243102 "Schulartübergreifende Maßnahmen Ref.IV Schule & Sport"
15.527 € bei 243102 Kst. Z243102008 "Adolf-Reichwein-Schule, Werkrealschule" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
59.569 € bei 243102 Kst. Z243102009 "Montessori Schule" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
2.351 € bei 243102 Kst. Z243102010 "Jenaplanschule" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
1.606 € bei 243102 Kst. Z243102014 "Jenaplan-Gymnasium" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
76.469 € aus 243102 Kst. Z243102005 "Rudolf-Steiner-Schule" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
2.584 € aus 243102 Kst. Z243102012 "Montessori Fachoberschule Franken" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
Datum: 20.12.2022
- 366990 "HVE-KSV Komm. Einrichtung Jugendarbeit"
353.780 € bei IA E3660105301U "Untere Talgasse 8: Umbau zum KJH, KiHo (2)" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
353.780 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Datum: 22.11.2022
- 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
1.299.000 € bei IA E5410060800U "Vorbeug. Hochwasserschutz Langwassergraben/ Altenfurt" Kostenart 69926561 "Tiefbaumaßnahmen - Wälder und Gewässer (SÖR)"
1.299.000 € aus IA E5410085904U "Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"
Datum: 16.12.2022
- 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
1.350.000 € bei IA E5410104900U "Erneuerung Brücke Münchener Str. BW 1.152b" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"
1.350.000 € aus IA E5410085904U "Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"
Datum: 19.12.2022
- 612100 "Weitere Zentrale Ansätze"
1.251.100 € bei IA S6120088600F "Anteilsrückkauf wbg-Anteile" Kostenart 69922000 "Aufwendungen für Finanzanlagen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
1.251.100 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
Datum: 19.12.2022
SUN/059/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 26.01.2023 öffentlich Gutachten
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS)
Anlagen: Synopse Entwurf der Änderungssatzung
Sachverhalt (kurz): In Anpassung an die aktuellen Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (insbesondere Punkt 3.1 „Eigenbetriebe“) wird die Betriebssatzung entsprechend geändert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/059/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Änderungen in der Betriebssatzung haben keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/059/2022
Gutachtenvorschlag WerkA SUN Ö 26.01.2023: Der Werkausschuss SUN begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag StR Ö 01.02.2023: Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses SUN vom 26.01.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) beschlossen.
SYNOPSE
Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS)
| Fassung Vom 15. Dezember 1995 (Amtsblatt S. 519), zuletzt geändert durch Satzung vom 22.Juli 2022 (Amtsblatt S. 304) | Änderung |
|---|---|
| § 5 Zuständigkeit des Werkausschusses (1) Der Werkausschuss kann jederzeit von der Werkleitung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Berichterstattung verlangen. (2) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen Angelegenheiten von Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg tätig, die dem Beschluss des Stadtrates unterliegen. (3) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Werkangelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung (§ 4), der Stadtrat (§ 6) oder der Oberbürgermeister (§ 7) zuständig sind, insbesondere über: 1. Erlass einer Geschäftsanweisung für die Werkleitung; 2. Projektgenehmigung bei Bauvorhaben mit Baukosten von mehr als 1,5 Mio. Euro sowie Genehmigung neuer Gesamtkosten bei Überschreitung der genehmigten Kosten um mehr als 10 %, mindestens aber 750.000,-- Euro; 3 Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 750.000,-- Euro übersteigen; 4. erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro übersteigen; | § 5 Zuständigkeit des Werkausschusses (1) Der Werkausschuss kann jederzeit von der Werkleitung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Berichterstattung verlangen. (2) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen Angelegenheiten von Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg tätig, die dem Beschluss des Stadtrates unterliegen. (3) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Werkangelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung (§ 4), der Stadtrat (§ 6) oder der Oberbürgermeister (§ 7) zuständig sind, insbesondere über: 1. Erlass einer Geschäftsanweisung für die Werkleitung; 2. Projektgenehmigung bei Bauvorhaben mit Baukosten von mehr als 1,5 Mio. Euro sowie Genehmigung neuer Gesamtkosten bei Überschreitung der genehmigten Kosten um mehr als 10 %, mindestens aber 750.000,-- Euro; 3. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 750.000,-- Euro übersteigen; 4. erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro übersteigen; |
| 5. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu sowie sonstige Liegenschaftsangelegenheiten aller Art (z. B. Erwerb, Veräußerung, Belastungen, grundstücksgleiche Rechte, Versteigerungen, Enteignungen, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse), wenn der Geschäftswert im Einzelfall 500.000,-- Euro übersteigt; 6. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen im Rahmen der Kreditermächtigung für betriebliche Zwecke, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro überschreiten; 7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen und Konzessionen, wenn der Wert 250.000,-- Euro bzw. bei Bauleistungen 500.000,-- Euro und bei freiberuflichen Dienstleistungen 200.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen); 8. Erlass von Forderungen und Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 50.000,-- Euro beträgt; 9. die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der Streitwert mehr als 50.000,-- Euro im Einzelfall beträgt; 10. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht der Stadtrat, der Oberbürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist 11. den Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden. | 5. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu sowie sonstige Liegenschaftsangelegenheiten aller Art (z. B. Erwerb, Veräußerung, Belastungen, grundstücksgleiche Rechte, Versteigerungen, Enteignungen, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse), wenn der Geschäftswert im Einzelfall 500.000,-- Euro übersteigt; 6. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen im Rahmen der Kreditermächtigung für betriebliche Zwecke, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro überschreiten; 7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen, Konzessionen, Bauleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen, wenn der Wert 500.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen); 8. Erlass von Forderungen und Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 50.000,-- Euro beträgt; 9. die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der Streitwert mehr als 50.000,-- Euro im Einzelfall beträgt; 10. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht der Stadtrat, der Oberbürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist 11. den Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden. |
|---|
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) vom 15. Dezember
1995 (Amtsblatt S. 519), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2022 (Amtsblatt
S. 304)
Vom ...................………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:
Art. 1
§ 5 Abs. 3 Nr. 7 wird wie folgt gefasst:
„7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen, Konzessionen, Bauleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen, wenn der Wert 500.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen);“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.