Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) vom 15. Dezember
1995 (Amtsblatt S. 519), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2022 (Amtsblatt
S. 304)
Vom ...................………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:
Art. 1
§ 5 Abs. 3 Nr. 7 wird wie folgt gefasst:
„7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen, Konzessionen, Bauleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen, wenn der Wert 500.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen);“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.