Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 25.01.2023
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 – Sonntagsverkaufsverordnung (SoVerkV)
1. Rechtsgrundlage
Nach § 14 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) dürfen in Bayern Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonnund Feiertage festsetzen, an denen Verkaufsstellen bis zu fünf Stunden öffnen können. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen und spätestens um 18:00 Uhr enden.
2. Bisherige Regelungen in Nürnberg
Seit dem Jahr 2010 wurden in Nürnberg jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage für einen Teil der Südstadt zum Maifest bzw. zum Herbstvolksfest sowie für das übrige Stadtgebiet zum Ostermarkt und zum Altstadtfest/Herbstmarkt genehmigt. Damit wurde die gesetzlich höchstzulässige Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschöpft.
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.05.2016 führten dazu, dass die bisherigen Regelungen überarbeitet werden mussten. Seit dem Jahr 2017 wird nur noch je ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz und einer in der Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/- Herbstmarktes zugelassen. Aufgrund der Urteile mussten auch die Gebiete, in denen die Sonntagsöffnung möglich ist, erheblich verkleinert werden. Das Gebiet der Südstadt wurde nahezu halbiert. Für den verkaufsoffenen Sonntag zum Altstadtfest/Herbstmarkt wurde die Fläche auf die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings begrenzt.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen konnten in den Jahren 2020 und 2021 keine verkaufsoffenen Sonntage durchgeführt werden, nachdem die anlassgebenden Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Im Jahr 2022 fanden beide verkaufsoffenen Sonntage statt.
3. Anhörung von Verbänden, Organisationen und Kirchen
Wie in den Vorjahren hat das Ordnungsamt eine Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen sowie der Kirchen durchgeführt. Dabei ergaben sich gegenüber den Vorjahren keine neuen Positionen.
Die Kirchen, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft ver.di lehnen verkaufsoffene Sonntage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In seiner Stellungnahme vom 21.11.2022 weist der DGB u. a. darauf hin, dass die Stadt Erlangen im Jahr 2023 offensichtlich auf verkaufsoffene Sonntage verzichtet. Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich die zusätzlichen Ladenöffnungen negativ auf Familien und das soziale Zusammenleben auswirken. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen sollen sich negative Auswirkungen ergeben. Zudem wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.05.2017 verwiesen, in dem festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse potentieller Kunden sowie das Umsatzinteresse eines Verkaufsstelleninhabers eine Sonntagsöffnung nicht rechtfertigt.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Handwerkskammer für Mittelfranken und der Handelsverband Bayern e.V. begrüßen die verkaufsoffenen Sonntage. Der HBE in seiner Stellung vom 16.11.2022 mitgeteilt, dass er die beabsichtigten Sonntagsöffnungen 2023 außerordentlich begrüßt.
4. Abstimmung in der Städteachse
Wie in den Vorjahren wurden die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Städteachse abgestimmt. Danach ergeben sich folgende Sonntagsöffnungen:
ER: wegen geringer Nachfrage sind aktuell keine verkaufsoffenen Sonntage geplant
FÜ: 19.03. Frühlingsmarkt 01.10. und 08.10. Michaeliskirchweih
N: 07.05. Südstadtfest 17.09. Altstadtfest/Herbstmarkt
SC: April Autoshow (Termin steht noch nicht fest) 23.07. Bürgerfest 17.09. Herbstkirchweih, 22.10. Trempelmarkt
Die Überschneidung in Nürnberg und Schwabach am 17.09.2023 lässt sich nicht vermeiden, da eine Verschiebung in Nürnberg auf den 24.09.2023 wegen der Friedenstafel nicht möglich ist.
5. Verkaufsoffene Sonntage 2023
Es wird vorgeschlagen, die Regelung der Vorjahre fortzuführen. Die Termine für das Jahr 2023 wurden in der Nachbarschaftskonferenz mit Erlangen, Fürth und Schwabach abgestimmt. Für Nürnberg wurden folgende Termine festgelegt:
-
07.05.2023 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für die Südstadt
-
17.09.2023 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarkt für die Innenstadt
Die verkaufsoffenen Sonntage dürfen nur durchgeführt werden, wenn die anlassgebenden Veranstaltungen „Maifest“ in der Südstadt und „Altstadtfest/Herbstmarkt“ in der Innenstadt stattfinden. Sollte eine Veranstaltung entfallen, entfällt auch der jeweilige verkaufsoffene Sonntag.
Zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage muss die Sonntagsverkaufsverordnung neu erlassen werden.
Nürnberg, 21.12.2022 Ordnungsamt i.V. gez. Pollack