Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Südstadt Altstadt Wirtschaft & Arbeit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage OA/011/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 25.01.2023 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 - Sonntagsverkaufsverordnung 2023 (SoVerkVO

2023)

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Sonntagsverkaufsverordnung 2023

Sachverhalt (kurz):

In Bayern dürfen Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu fünf Stunden zulassen. Seit dem Jahr 2010 wurden für die Südstadt und das übrige Stadtgebiet jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage festgesetzt. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 sowie dreier Umfragen im Jahr 2015 wurde die bisherige Regelung den in den Urteilen aufgestellten Anforderungen angepasst. Ab dem Jahr 2017 wurde nur noch je ein Verkaufssonntag für die Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes und für die Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz zugelassen. Diese Regelung soll beibehalten werden.

Nach Abstimmung in der Nachbarschaftskonferenz der Städteachse und unter Berücksichtigung der kirchlichen Feiertage sind im Jahr 2023 folgende verkaufsoffene Sonntage vorgesehen:

Für die Festlegung der Termine muss die Sonntagsverkaufsverordnung 2023 beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel sind überdurchschnittlich Frauen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen im Umfang von 5 h plus Wegezeit betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VII

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 (Sonntagsverkaufsverordnung 2023 - SoVerkVO 2023) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 25.01.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 (Sonntagsverkaufsverordnung 2023 - SoVerkVO 2023) beschlossen.

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