Dringliche Anordnung
des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg gemäß Art. 37 Abs. 3 GO
Betreff: Eintragung ins Goldene Buch der Stadt Nürnberg
I. Gemäß den Beschlüssen des Ältestenrates vom 18. Oktober 1971 und 5. Oktober 1973 werden Stadtratsmitglieder, die über 25 Jahre dem Nürnberger Stadtrat angehören, unter anderem mit einem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Nürnberg geehrt.
Frau Rita Heinemann erfüllt nun aktuell im November 2022 die Voraussetzung der 25-jährigen Stadtratszugehörigkeit.
Die Ehrung von Frau Heinemann soll wie üblich zu Beginn der Stadtratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgenommen werden. Aus diesem Grund erfolgt die Anordnung der Eintragung in das Goldene Buch vorab im Wege der Dringlichkeit, damit die Ehrung im angemessenen Rahmen stattfinden kann.
Die Dringliche Anordnung ist in der nächsten Sitzung des Stadtrates durch Auflage bekannt zu geben.