Beschlussvorlage Stpl/059/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg
Neuberufung eines Mitglieds
Anlagen: Entscheidungsvorlage Vita und Tätigkeitsbericht des neu zu berufenden Mitglieds Professor Ivan Reimann
Sachverhalt (kurz):
Die Amtszeit eines Mitglieds des Baukunstbeirats endete mit Ablauf des Jahres 2022. Gemäß § 3 Abs. 4 der BKBS erfolgt auf Vorschlag des Planungs- und Baureferats die Neuberufung eines neuen Mitglieds des Baukunstbeirats durch den Stadtrat.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/059/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gemäß § 3 Abs. 3 der BKBS sollen sich die Gruppen der Beiratsmitglieder nach Abs. 1 und Abs. 2 BKBS jeweils zu mindestens 40 % aus Frauen und zu mindestens 40 % aus Männern zusammensetzen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/059/2022
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Neuberufung der nachfolgend genannten Persönlichkeit in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg:
Herrn Professor Ivan Reimann
Die Zeitdauer der Berufung gilt für die Jahre 2023, 2024 und 2025 und bestimmt sich nach § 3 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS-BKBS).