Beschlussvorlage OBM/022/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Berufung von Frau Özlem Öz als weiteres Mitglied des Integrationsrates gemäß der
vorausgegangenen Satzungsänderung
Sachverhalt (kurz):
Für den Fall einer zuvor beschlossenen Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS, siehe vorhergehender TOP) gemäß vorgelegtem Verwaltungsvorschlag schlägt die Verwaltung dem Stadtrat die Berufung von Frau Özlem Öz (Gruppe „Europa ohne EU“) als weiteres stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsrates vor.
Hintergrund ist die offenbar teils missverständliche Kommunikation der Stadtverwaltung, konkret eine Darstellung des Verfahrens zur Sitzverteilung bezüglich der Gruppe Europa ohne EU, die leider nicht den vom Wahlamt angewendeten aktuellen satzungsrechtlichen Maßgaben im Rahmen der sehr komplexen Satzungsstruktur entsprach.
Für den Fall des vorausgegangenen Beschlusses der Änderung der IR-Satzung wurde die Möglichkeit geschaffen, hier zusätzliche, vollwertige Mitglieder durch Entscheidung des Stadtrates bestellen zu können. Vorgeschlagen wird die Bewerberin Frau Öz auch aufgrund ihrer hohen Stimmenzahl.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.000 € Folgekosten 1.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 1.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 1.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die hierfür erforderlichen Mittel, bspw. für Sitzungsgelder, sind im Budget des Integrationsrates enthalten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Belange und Interessen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat macht von der Möglichkeit nach § 4 Abs. 2 (siehe hierzu auch den TOP: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS)) Gebrauch und beruft Frau Özlem Öz als weiteres Mitglied des Integrationsrates.