Beschlussvorlage OBM/021/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und
Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS)
Anlagen: Änderungssatzung zur IntRS
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung legt dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) zur Abstimmung vor.
Anlass für die Änderung ist die offenbar teils missverständliche Kommunikation der Stadtverwaltung, konkret eine Darstellung des Verfahrens zur Sitzverteilung bezüglich der Gruppe Europa ohne EU, die leider nicht den vom Wahlamt angewendeten aktuellen satzungsrechtlichen Maßgaben im Rahmen der sehr komplexen Satzungsstruktur entsprach.
Daher soll nun mit der Änderung der Satzung die Möglichkeit geschaffen werden, hier zusätzliche, vollwertige Mitglieder durch Entscheidung des Stadtrates bestellen zu können, da eine Änderung der Wahlregelungen und der Regelungen zur Sitzverteilung nach durchgeführter Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses weder möglich noch vermittelbar wäre.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.000 € Folgekosten 1.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 1.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 1.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die erforderlichen finanziellen Mittel bspw. für Sitzungsgelder sind im Budget des Integrationsrates enthalten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Belange und Interessen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StA
BgA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS).