Sachverhalt
1. Ausgangssituation
Die Vertreter/innen des Bürgerbegehrens „KlimaEntscheid Nürnberg“ haben am 7.11.2022 3.670 Unterschriftenlisten für das o.g. Bürgerbegehren übergeben und damit das Bürgerbegehren gemäß Art. 18 a Abs. 8 GO eingereicht. Eine Liste enthält fünf Zeilen für Unterschriften. Diese Zeilen waren nicht auf allen Listen alle ausgefüllt. Insgesamt wurden 15.778 Unterschriften abgegeben. Nach § 2 Abs. 4 Satz 3 der Nürnberger Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden kann die Zahl der gültigen Unterschriften durch Hochrechnung der Prüfungsergebnisse von 3 % der Unterschriften (auf nach Zufallsregeln ausgewählten Listen) ermittelt werden. Rechnet man den Anteil der gültigen Unterschriften aus der Stichprobe auf die insgesamt abgegebenen Unterschriften hoch, so ergibt sich, dass 13.643 gültige Unterschriften abgegeben wurden. Im eigens für dieses Bürgerbegehren angelegte Wählerverzeichnis waren 385.888 Nürnberger/innen wahlberechtigt. Zum Zeitpunkt der Einreichung am 07.11.2022 waren 3 % davon, also 11.577 Unterschriften für die Gültigkeit des Bürgerbegehrens erforderlich. Damit ist die Bedingung aus Art. 18a Abs. 6 GO erfüllt, dass ein Bürgerbegehren in Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnern/innen von mindestens 3 % der Gemeindebürger/innen unterschrieben sein muss. Das Bürgerbegehren hat folgende Fragestellung zum Gegenstand: Sind Sie dafür, dass die Stadt Nürnberg … 1. … zur Erreichung der Klimaneutralität der gesamten Stadt bis 2030 unverzüglich ein Planungsbüro beauftragt, das innerhalb eines Jahres einen konkreten Klimamaßnahmenplan dazu erstellt, … 2. … diesen im Anschluss umgehend veröffentlicht und ... 3. jährlich über den Fortschritt der Umsetzung des Klimamaßnahmenplans und der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen berichtet? Nach Einreichung der Unterschriften und Feststellung der Erfüllung der formellen Voraussetzungen für die Gültigkeit des Bürgerbegehrens, hat die Stadt Nürnberg, vertreten durch das Referat für Umwelt und Gesundheit, mit den Initiatoren des KlimaEntscheids die Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung ausgelotet.
Die Initiator/innen des KlimaEntscheids haben sich mit der Stadt Nürnberg darauf verständigt, das Bürgerbegehren KlimaEntscheid Nürnberg als angenommen zu betrachten, wenn der Stadtrat die Forderungen des KlimaEntscheids über diese Beschlussvorlage, sowie die in diesem Sachverhalt unter 2. "Konkrete Umsetzung der Forderungen des KlimaEntscheids" genannten Maßnahmen, umsetzt.
2. Konkrete Umsetzung der Forderungen des KlimaEntscheids
Mit Beschlussvorlage Ref.III/009/2022 wurden in der Stadtratssitzung am 18.05.2022 die Nürnberger Klimaschutzziele dahingehend verschärft, dass die Gesamtstadt Nürnberg ein verbleibendes CO -Emissionsbudget von 23 Millionen Tonnen einhält und die Klimaneutralität bis spätestens zum Jahr 2040 erreicht werden soll. Ausgehend von diesen Zielsetzungen wurde die Stadtverwaltung damit beauftragt, die Nürnberger
Umsetzungsstrategie zur Klimaneutralität im Rahmen eines Integrierten Klimaschutzkonzepts fortzuschreiben. Der KlimaEntscheid Nürnberg fordert die Erstellung eines Klimamaßnahmenplans durch einen externen Dienstleister, um die Erreichung der Klimaneutralität der Gesamtstadt Nürnberg bis 2030 zu ermöglichen. Ein solcher Maßnahmenplan ist üblicherweise Bestandteil eines Integrierten Klimaschutzkonzepts. In Abstimmung mit den Initiatoren des KlimaEntscheids konnte sich deshalb darauf verständigt werden, dass die bereits durch den Stadtrat beschlossene Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts weiterverfolgt und zeitlich beschleunigt werden soll. Das zu erstellende Integrierte Klimaschutzkonzept soll sich inhaltlich an den Anforderungen eines Vorreiterkonzepts im Sinne der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (in der Fassung vom 18.10.2022) orientieren und im Wesentlichen die folgenden Bausteine erhalten: Ist-Analyse inkl. Energie- und Treibhausgasbilanz Potenzialanalyse und Szenarien mit dem Ziel einer klimaneutralen Kommune bis spätestens 2040 Konkrete Treibhausgasminderungsziele für die kommenden 15 Jahre und bis 2040 sowie spezifische, zielkonforme Handlungsstrategien und priorisierte Handlungsfelder Beteiligung sämtlicher betroffener Akteure der Stadtgesellschaft (u. a. Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft) Maßnahmenkatalog inkl. Maßnahmensteckbriefen und konkreten THG- Minderungszielen in Anlehnung an die erstellten Szenarien Verstetigungsstrategie inklusive Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten Controlling-Konzept zur Verfolgung der Zielerreichung inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für die Datenerfassung und -auswertung Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen Das bereits in Umsetzung befindliche Konzept für eine treibhausgasneutrale Stadtverwaltung 2035 soll in das Vorreiterkonzept integriert werden. Für die Erstellung der im Konzept vorgesehenen Szenarien sollen die Zieljahre 2030, 2035 und 2040, ausgehend vom noch verbleibenden Nürnberger CO -Restbudget (auf Basis des 1,5- und des 1,75-Grad-Ziels), betrachtet werden. Die Berücksichtigung des Zieljahres 2030 greift die zentrale Forderung des KlimaEntscheids für eine Zielsetzung zur Klimaneutralität Nürnbergs bis 2030 bzw. eine Einhaltung des verbleibenden CO -Restbudgets Nürnbergs auf. Im Zuge der geplanten Akteurs- und Bürgerbeteiligung, sollen die Initiatoren des KlimaEntscheids in geeigneter Weise in den Prozess eingebunden werden. Außerdem soll nach Möglichkeit der bereits geplante Klimabeirat schon im Zuge der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts ins Leben gerufen und mit seinen Aufgaben entsprechender Satzung und Rechten versehen werden. Das zu erstellende integrierte Klimaschutzkonzept soll sowohl dem Stadtrat vorgelegt als auch der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Aufgrund des zu erwartenden längeren zeitlichen Vorlaufs bis zum Vorliegen des fertigen Klimaschutzkonzepts (u. a. Fördermittelakquise, Vergabeverfahren, Konzepterstellung), haben sich Stadtverwaltung und die Initiatoren des KlimaEntscheids darauf verständigt, im Frühjahr 2023 einen aktuellen Statusbericht aus allen Geschäftsbereichen zur Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, an das das Integrierte Klimaschutzkonzept dann anknüpfen kann. Dieser Statusbericht wird federführend durch das Referat für Umwelt und Gesundheit erstellt und im jährlichen Turnus fortgeschrieben. Dieser Statusbericht nimmt Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke und gibt einen Ausblick auf bereits beschlossene und geplante Maßnahmen in 2023 wie auch gegebenenfalls zu ergreifende Zusatzmaßnahmen der Geschäftsbereiche. Des Weiteren soll die bisher im Zweijahresturnus durchgeführte Treibhausgasbilanzierung für die Gesamtstadt Nürnberg zukünftig jährlich erstellt und veröffentlicht werden. Wichtiger Teil des neuen Integrierten Klimaschutzkonzeptes wird die Entwicklung eines verfeinerten Monitoring- und Controllingsystems für die Klimaberichterstattung der Stadt Nürnberg. Um präzisere Soll-Ist-Vergleiche sowie ein ressourceneffizientes Handeln zu ermöglichen, muss das jeweilige Reduktionspotenzial genauer ausgeleuchtet werden, d.h. welche CO -Minderungen in den einzelnen Sektoren überhaupt durch kommunales Handeln erzielt werden können.
3. Erforderliche Ressourcen
Eine Recherche durch das Referat für Umwelt und Gesundheit hat ergeben, dass Kommunen, die vor kurzem ähnliche Integrierte Klimaschutzkonzepte beauftragt haben (Dortmund, Erlangen, München), für die Konzepterstellung durch einen externen Dienstleister zwischen 230 und 500 Tsd. Euro aufgewendet haben. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem von den inhaltlichen Anforderungen der Konzepte sowie dem Umfang der durchgeführten Akteurs- und Bürgerbeteiligung ab. Für die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts für Nürnberg, geht die Verwaltung derzeit von Kosten von ca. 350 Tsd. Euro aus. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 sind bisher 150 Tsd. Euro für die Konzepterstellung eingeplant, weshalb ggf. zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Um den städtischen Eigenanteil an den Projektkosten zu verringern, ist die Beantragung von Fördergeldern beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) oder alternativ beim Freistaat Bayern (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz) beabsichtigt. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass die Vorbereitung (u.a. Fördermittelakquise, Vergabeverfahren) und Begleitung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts unter breiter Beteiligung aller relevanten Akteure der Stadtgesellschaft auf Seiten der Verwaltung mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden ist. Dies erfordert angesichts des aktuellen Haushaltkonsolidierungsprozesses ein konstruktives Zusammenwirken über die Geschäftsbereichsgrenzen hinweg. Die jährliche Erstellung einer gesamtstädtischen Treibhausgasbilanz wird den städtischen Haushalt mit Kosten von ca. 25 Tsd. Euro pro Jahr belasten. Für das Jahr 2023 ist die Erstellung einer Treibhausgasbilanz für die Jahre 2021 und 2022 planmäßig vorgesehen und die entsprechenden Mittel sind bereits eingeplant. Für die Jahre ab 2024 sind die benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel jährlich bereit zu stellen. Inwieweit die Bilanzierung im Jahr 2024 (rückblickend für 2023) ggf. in die Erstellung des Klimaschutzkonzepts integriert werden kann, ist im weiteren Verlauf noch zu prüfen.
4. Weiteres Vorgehen
Ausgehend von der beschriebenen Sachlage wird seitens Referat III folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen: Erstellung eines Statusberichts aus allen Geschäftsbereichen über den aktuellen Umsetzungsstand der Klimaschutzmaßnahmen (vgl. Klimaschutzfahrplan) der Stadt Nürnberg bis zum Frühjahr 2023. Bezugnahme des Statusberichts auf die Ambitionsund Umsetzungslücke und Ausblick auf bereits beschlossene und geplante Maßnahmen in 2023 wie auch gegebenenfalls zu ergreifende Zusatzmaßnahmen der Geschäftsbereiche. Aufbau interner Arbeitsstrukturen (Steuerungsgruppe) sowie Abstimmung der Inhalte und Vorgehensweise für die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts. Vorbereitung der Ausschreibung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts (Vorreiterkonzepts) durch die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den Initiator/innen des KlimaEntscheids. Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung eines Vorreiterkonzepts im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung oder alternativ im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) des Freistaats Bayern. Nach Klärung der förderrechtlichen Voraussetzungen sowie dem Vorliegen eines Förderbescheids bzw. der Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann das Vergabeverfahren für die Beauftragung eines externen Dienstleisters in die Wege geleitet bzw. abgeschlossen werden. Nach Auftragsvergabe an den externen Dienstleister: Beginn der Arbeiten am Integrierten Klimaschutzkonzept und Start der Akteurs- und Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung wird regelmäßig über den Umsetzungsstand des Vorhabens im Stadtrat und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Nürnberg berichten.