Beschlussvorlage Ref.III/020/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Klimaentscheid
Sachverhalt (kurz):
Die Vertreter/innen des Bürgerbegehrens „KlimaEntscheid Nürnberg“ haben am 7.11.2022 3.670 Unterschriftenlisten für das o.g. Bürgerbegehren übergeben und damit das Bürgerbegehren gemäß Art. 18 a Abs. 8 GO eingereicht. Eine Überprüfung der Unterschriften hat ergeben, dass die für ein Bürgerbegehren notwendige Anzahl an gültigen Unterschriften abgegeben wurde und das Bürgerbegehren damit zulässig ist. Nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung muss der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Nach Einreichung der Unterschriften konnte eine Vereinbarung über das weitere Vorgehen zwischen den Initiatoren des Bügrerbegehrens und der Stadtverwaltung geschlossen werden. Nähere Details zum weiteren Vorgehen sind in der Sachverhaltsdarstellung erläutert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/020/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Bisher 150 Tsd. Euro für 2023 im Haushalt für Erstellung Integriertes Klimaschutzkonzept eingeplant; zu erwartende Gesamtkosten des Konzepts liegen vermutlich deutlich höher (siehe Sachverhalt)
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/020/2022
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
a. stellt fest, dass das mit Wirkung zum 07.11.2022 eingereichte Bürgerbegehren des KlimaEntscheids Nürnberg zulässig ist.
b. würdigt ausdrücklich das zivilgesellschaftliche Engagement des KlimaEntscheids Nürnberg.
c. beauftragt die Stadtverwaltung mit der unverzüglichen Beauftragung eines externen Planungsbüros mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts inklusive einer Potenzialanalyse, Szenarien und eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der Klimaneutralität der Gesamtstadt. Dabei sollen ausgehend vom für Nürnberg verbleibenden 1,5 Grad sowie 1,75 Grad CO2-Restbudget in den zu entwickelnden Szenarien die Zieljahre 2030, 2035 und 2040 betrachtet werden. Außerdem soll ein Controlling-Konzept mit Beteiligung des einzuführenden Klimabeirats sowie eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden.
d. beauftragt die Stadtverwaltung, dieses Klimaschutzkonzept sowie einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts sowie über die Entwicklung der gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Zielszenarien zu veröffentlichen.
e. beauftragt die Stadtverwaltung, im Frühjahr 2023 einen ersten Statusbericht zu bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen auf Basis von Berichten aus den Geschäftsbereichen zusammenzustellen. Dieser Statusbericht nimmt Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke und gibt einen Ausblick auf bereits beschlossene und geplante Maßnahmen in 2023 wie auch gegebenenfalls sofort zu ergreifende Zusatzmaßnahmen der Geschäftsbereiche.
f. beauftragt die Stadtverwaltung die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen für eine zügige Umsetzung des im Sachverhalt geschilderten Vorgehens zu schaffen.