Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
14.12.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat I/II Sitzungsvorlage OBM/024/2022 10 Gutachten OBM/024/2022 13 TOP Ö 2 Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat VII (Wirtschaftsund Wissenschaftsreferat) vom 15.09.2023 bis 30.09.2027 Sitzungsvorlage OBM/025/2022 14 Gutachten OBM/025/2022 17 TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Sitzungsvorlage FSN/005/2022 18 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Sitzungsvorlage FSN/006/2022 22 TOP Ö 5 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad (NüBad) Sitzungsvorlage NüBad/024/2022 26 TOP Ö 6 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad (NüBad) Sitzungsvorlage NüBad/025/2022 30 TOP Ö 7 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 (SÖR) Sitzungsvorlage SÖR/074/2022 34 TOP Ö 8 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 SÖR Sitzungsvorlage SÖR/075/2022 38 TOP Ö 9 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Sitzungsvorlage SUN/023/2022 42 TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Sitzungsvorlage SUN/025/2022 46 TOP Ö 11 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sitzungsvorlage ASN/010/2022 50 TOP Ö 12 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sitzungsvorlage ASN/011/2022 54 TOP Ö 13 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Sitzungsvorlage Ref.V/026/2022 58 TOP Ö 14 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Sitzungsvorlage Ref.V/027/2022 62 TOP Ö 15 "Bildung in Nürnberg 2022": Vorstellung des sechsten Bildungsberichts Bericht OBM/020/2022 66
Antrag_Coronafolgen Bildungsbericht_SPD OBM/020/2022 70 TOP Ö 16 Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Nürnbergs Bericht FW/006/2022 73 Sachstandsbericht FW/006/2022 75 Projektübersichten FW/006/2022 84 TOP Ö 17 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP), 7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße Sitzungsvorlage Stpl/061/2022 105 Entscheidungsvorlage Stpl/061/2022 109 Übersichtsplan Stpl/061/2022 111 Begründung Stpl/061/2022 112 Umweltbericht Stpl/061/2022 124 TOP Ö 18 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) Sitzungsvorlage OBM/021/2022 142 Änderungssatzung zur IntRS OBM/021/2022 146 TOP Ö 19 Berufung der Mitglieder des Rats für Integration und Zuwanderung Sitzungsvorlage OBM/023/2022 147 Bekanntmachung des amtlichen Ergebnisses der Wahl des Rats für Integration und 150 Zuwanderung am 09. Oktober 2022 in Nürnberg vom 13. Oktober 2022 OBM/023/2022 TOP Ö 20 Berufung von Frau Özlem Öz als weiteres Mitglied des Integrationsrates gemäß der vorausgegangenen Satzungsänderung Sitzungsvorlage OBM/022/2022 153 TOP Ö 21 Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus-Kommission Sitzungsvorlage 2. BM/035/2022 157 01_Neubesetzung_Beratende Mitglieder 2. BM/035/2022 160 TOP Ö 22 Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stpl/059/2022 161 Entscheidungsvorlage Stpl/059/2022 164 Vita und Tätigkeitsbericht des neu zu berufenden Mitglieds Professor Ivan Reimann 165 Stpl/059/2022 TOP Ö 23 Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2022; Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7001 (Leitung Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten) und Ausweisung der Stelle von derzeit EGr. 14 TVöD nach EGr. 15 TVöD Sitzungsvorlage ASN/029/2022 169 Bewertungsgutachten Ref I/II-CC ASN/029/2022 173 TOP Ö 24 Auflage des Referates I/II: Dringliche Anordnungen 174 TOP Ö 25 Auflage des Referates VII: Übergangswohnen für Flüchtlinge Sitzungsvorlage LA/046/2022 177 Entscheidungsvorlage LA/046/2022 180
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 14.12.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat I/II Beschluss
(Referat für Finanzen, Personal und IT) vom 01.05.2023 bis OBM/024/2022
30.09.2027
hier: Durchführung der Wahl und Festsetzung der
Dienstaufwandsentschädigung
König, Marcus
2. Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat VII Beschluss
(Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat) vom 15.09.2023 bis OBM/025/2022
30.09.2027
hier: Durchführung der Wahl und Festsetzung der
Dienstaufwandsentschädigung
König, Marcus
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
Franken-Stadion (FSN) FSN/005/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
4. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb Beschluss
Franken-Stadion (FSN) FSN/006/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
NürnbergBad (NüBad) NüBad/024/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
6. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
NürnbergBad (NüBad) NüBad/025/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) SÖR/074/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
8. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) SÖR/075/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
9. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) SUN/023/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
10. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) SUN/025/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
11. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) ASN/010/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
12. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) ASN/011/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
13. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
NürnbergStift (NüSt) Ref.V/026/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Ries, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
14. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Beschluss
NürnbergStift (NüSt) Ref.V/027/2022
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Ries, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
15. "Bildung in Nürnberg 2022": Vorstellung des sechsten Bericht
Bildungsberichts OBM/020/2022
König, Marcus
16. Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser der Bericht
Freiwilligen Feuerwehren Nürnbergs FW/006/2022
hier: 2. Sachstandsbericht (Oktober 2022)
Vogel, Christian
17. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Beschluss
Landschaftsplan (FNP) Stpl/061/2022
7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Ulrich, Daniel
18. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Beschluss
Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – OBM/021/2022
IntRS)
König, Marcus
19. Berufung der Mitglieder des Rats für Integration und Beschluss
Zuwanderung OBM/023/2022
König, Marcus
20. Berufung von Frau Özlem Öz als weiteres Mitglied des Beschluss
Integrationsrates gemäß der vorausgegangenen OBM/022/2022
Satzungsänderung
König, Marcus
21. Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus-Kommission Beschluss
hier: Neubesetzung 2. BM/035/2022
Lehner, Julia, Prof. Dr.
22. Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg Beschluss
Neuberufung eines Mitglieds Stpl/059/2022
Ulrich, Daniel
23. Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2022; Beschluss
Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7001 (Leitung ASN/029/2022
Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten) und
Ausweisung der Stelle von derzeit EGr. 14 TVöD nach EGr. 15
TVöD mit offenem ku-Vermerk ab dem 01.12.2022
Walthelm, Britta
24. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art.
37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung
25. Auflage des Referates VII: Beschluss-
Auflage
Übergangswohnen für Flüchtlinge LA/046/2022
26. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2022 (im
Anschluss an die Haushaltsberatungen), öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat I/II (Referat für Finanzen,
Personal und IT) vom 01.05.2023 bis 30.09.2027
hier: Durchführung der Wahl und Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung
Anlagen: Gutachten
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 das Aufgabengebiet für das Referat I/II (Referat für Finanzen, Personal und IT) festgesetzt und beschlossen, dass für das Aufgabengebiet des Referates I/II ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied bis 30.09.2027 gewählt werden soll.
Die Wahl soll nun im Stadtrat am 14.12.2022 erfolgen. Zugleich ist die Dienstaufwandsentschädigung für die Amtszeit festzusetzen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
PA
Dem heute für den Geschäftsbereich Referat I/II (Referat für Finanzen, Personal und IT) gewählten berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Amtszeit vom 01.05.2023 bis 30.09.2027 ergänzend zur Besoldung nach BGr. B 5 die Dienstaufwandsentschädigung nach Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG in Höhe des jeweils anzuwendenden höchsten Rahmensatzes gewährt.
zur Sitzung des Stadtrats vom 14.12.2022
Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat I/II
(Referat für Finanzen, Personal und IT) vom 01.05.2023 bis 30.09.2027
hier: Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung
I. Gutachten
-
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 KWBG i. V. m. der Anlage 1 zu Art. 45 Abs. 2 KWBG sind bei der Stadt Nürnberg berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der ersten Amtszeit nach BGr. B 5 und in weiteren Amtszeiten nach BGr. B 6 einzustufen. Für die erste Amtszeit vom 01.05.2023 bis 30.09.2027 wird dementsprechend die Besoldung nach BGr. B 5 gewährt.
-
Für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung erhalten die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung (Art. 46 KWBG), die sich innerhalb der in Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG bestimmten Rahmensätze halten muss. Die Dienstaufwandsentschädigung der Beamtinnen und Beamten auf Zeit ist zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festzusetzen (Art. 46 Abs. 2 KWBG).
Die Dienstaufwandsentschädigung soll in Höhe des jeweils anzuwendenden höchsten Rahmensatzes gewährt werden.
II. Beschlussvorschlag
Dem heute für den Geschäftsbereich Referat I/II (Referat für Finanzen, Personal und IT) gewählten berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Amtszeit vom 01.05.2023 bis 30.09.2027 ergänzend zur Besoldung nach BGr. B 5 die Dienstaufwandsentschädigung nach Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG in Höhe des jeweils anzuwendenden höchsten Rahmensatzes gewährt.
III. StR
Nürnberg, Der Oberbürgermeister
(25 81)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat VII (Wirtschafts- und
Wissenschaftsreferat) vom 15.09.2023 bis 30.09.2027
hier: Durchführung der Wahl und Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung
Anlagen: Gutachten
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 das Aufgabengebiet für das Referat VII (Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat) festgesetzt und beschlossen, dass für das Aufgabengebiet des Referates VII ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied bis 30.09.2027 gewählt werden soll.
Die Wahl soll nun im Stadtrat am 14.12.2022 erfolgen. Zugleich ist die Dienstaufwandsentschädigung für die Amtszeit festzusetzen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
PA
Dem heute für den Geschäftsbereich Referat VII (Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat) gewählten berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Amtszeit vom 15.09.2023 bis 30.09.2027 ergänzend zur Besoldung nach BGr. B 5 die Dienstaufwandsentschädigung nach Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG in Höhe des jeweils anzuwendenden höchsten Rahmensatzes gewährt.
zur Sitzung des Stadtrats vom 14.12.2022
Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitglieds für das Referat VII
(Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat) vom 15.09.2023 bis 30.09.2027
hier: Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung
I. Gutachten
-
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 KWBG i. V. m. der Anlage 1 zu Art. 45 Abs. 2 KWBG sind bei der Stadt Nürnberg berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der ersten Amtszeit nach BGr. B 5 und in weiteren Amtszeiten nach BGr. B 6 einzustufen. Für die erste Amtszeit vom 15.09.2023 bis 30.09.2027 wird dementsprechend die Besoldung nach BGr. B 5 gewährt.
-
Für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung erhalten die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung (Art. 46 KWBG), die sich innerhalb der in Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG bestimmten Rahmensätze halten muss. Die Dienstaufwandsentschädigung der Beamtinnen und Beamten auf Zeit ist zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festzusetzen (Art. 46 Abs. 2 KWBG).
Die Dienstaufwandsentschädigung soll in Höhe des jeweils anzuwendenden höchsten Rahmensatzes gewährt werden.
II. Beschlussvorschlag
Dem heute für den Geschäftsbereich Referat VII (Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat) gewählten berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Amtszeit vom 15.09.2023 bis 30.09.2027 ergänzend zur Besoldung nach BGr. B 5 die Dienstaufwandsentschädigung nach Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG in Höhe des jeweils anzuwendenden höchsten Rahmensatzes gewährt.
III. StR
Nürnberg, Der Oberbürgermeister
(25 81)
FSN/005/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg 28.10.2022 öffentlich Gutachten
(FSN)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN)
Anlagen: 1_1_a_Prüfbericht BKPV JA 2021 Bericht 1_1_b_Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen 1_2_Jahresabschlussbericht 2021 Rödl & Partner
Sachverhalt (WerkA FSN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 28.10.2022): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 13.07.2022 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 2021 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetrieb FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 28.944.569,91 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.178018,72 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetrieb FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 28.944.569,91 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.178018,72 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.22):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 28.944.569,91 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.178.018,72 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben
FSN/006/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg 28.10.2022 öffentlich Gutachten
(FSN)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)
Sachverhalt (WerkA FSN):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 28.10.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
NüBad/024/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 15.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Anlagen: NürnbergBad Kurzbericht JAP 2021 signiert NürnbergBad Bericht JAP 2021 signiert
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb NüBad wurde von der Baker Tilly Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 15. Juni 2022 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zumm 31.12.2021 des Eigenbetrieb NüBad wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 50.528.923, 82 Euro. Der Jahresverlust beträgt 6.722.982,39 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 50.528.923, 82 Euro. Der Jahresverlust beträgt 6.722.982,39 Euro.
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
-
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 50.528.923, 82 Euro.
-
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 6.722.982,39 Euro ab.
-
Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagenkonto).
-
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüBad wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
NüBad/025/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 15.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § Art. 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
SÖR/074/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.09.2022 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen: SÖR Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 21.09.2022):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 € Der Jahresüberschuss 2021 beträgt 5.262.116,94 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 € Der Jahresüberschuss 2021 beträgt 5.262.116,94 €
Beschlussvorschlag (StR 14.12.2022)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 €. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss 5.262.116,94 € ab. 3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SÖR wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
SÖR/075/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.09.2022 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II StK
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 21.09.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom dd.mm.2019 festgestellten Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung
SUN/023/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 21.07.2022 öffentlich Gutachten
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sachverhalt (WerkA/SUN): Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 21.07.2022): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
SUN/025/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 21.07.2022 öffentlich Gutachten
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2021 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA/SUN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde von der ETL Aucon GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 21.07.2022): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 19.05.2022 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro Der Jahresgewinn beträgt 10.654.071,54 Euro
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro Der Jahresgewinn beträgt 10.654.071,54 Euro
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022): Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 10.654.071,54 Euro ab. 3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten
Nürnberg (ASN)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Anlagen: Jahresabschluss von ASN 2021 (siehe Prüfungsbericht der Fa. Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG) mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA ASN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I / II
Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 27.07.2022):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 25.04.2022 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro. Der Jahresverlust beträgt 18.191.995,62 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro. Der Jahresverlust beträgt 18.191.995,62 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 18.191.995,62 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten
Nürnberg (ASN)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Sachverhalt (WerkA ASN):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I / II
Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 27.07.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12..2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Ref.V/026/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 13.10.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen: Geschäftsbericht 2021
Sachverhalt (WerkA NüSt):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt wird aktuell vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die Abschlussprüfung. Der aktuell beim Rpr in Prüfung befindliche Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 13.10.2022):
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 45.491.780,12 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 710.726,26 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 45.491.780,12 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 710.726,56 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 45.491.780,12 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 710.726,56 Euro ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
Ref.V/027/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 13.10.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Sachverhalt (WerkA NüSt Ö 13.10.2022):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt wird nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) aktuell vom Rpr geprüft. Die Begutachtung der Entlastung wird vorbehaltlich der Testierung durch Rpr empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA Ö 30.11.2022):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Sachverhalt (StR Ö 14.12.2022):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 13.10.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
"Bildung in Nürnberg 2022": Vorstellung des sechsten Bildungsberichts
Anlagen: 6. Bildungsbericht der Stadt Nürnberg_Bildung im Blick 2022 Antrag_Coronafolgen Bildungsbericht_SPD
Sachverhalt (kurz):
Mit „Bildung im Blick 2022“ wird dem Stadtrat der sechste Nürnberger Bildungsbericht vorgelegt. Dieser erscheint pandemiebedingt erstmals mit dreijährigem Abstand zur letzten Ausgabe und im neuen Datenblatt-Format, welches einen kompakten Über- und zügigen Einblick in wesentliche Entwicklungen und zentrale Bildungsbefunde in Nürnberg ermöglicht. Dargestellt werden zunächst Rahmenbedingungen und Grundinformationen zu Bildung in Nürnberg, gefolgt von den Kapiteln „Frühkindliche Bildung“, „Allgemeinbildende Schulen“, „Berufliche Bildung“, „Hochschulen“, „Berufsbezogene Weiterbildung“ und „Non-formale Bildung“. Inhalte zu den Themen Inklusion sowie Migration und Integration finden sich in allen Einzelkapiteln.
Den Nürnberger Bildungsbericht erstellt das Bildungsbüro in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Kultur der 2. Bürgermeisterin und den Referaten für Schule und Sport, Jugend, Familie und Soziales, dem Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat sowie dem Amt für Stadtforschung und Statistik. Teilergebnisse werden regelmäßig im Bildungsbeirat, auf der jährlichen Bildungskonferenz und in den Ausschüssen des Stadtrats sowie in unterschiedlichen Fachgremien vorgestellt und diskutiert. Der Gesamtbericht fasst Entwicklungen und Ergebnisse zusammen, ist Anstoß für weitere Untersuchungen und liefert Grundlagen für den fachlichen Diskurs und politische Entscheidungen.
Angesichts der alle Lebensphasen und zahlreiche kommunale Handlungsfelder übergreifenden Aufgabe, Bildung in Nürnberg zu gestalten, wird diese datengestützte Analyse der Bildungslandschaft erneut dem Plenum des Stadtrats vorgelegt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht differenziert nach Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, sozialer Lage (soweit möglich) und stellt Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie Neuzugewanderte dar
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Geschäfstbereiche 2. BM, Ref. IV, Ref. V, Ref. VII
StA
spd@stadt.nuernberg.de 111,1)11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
OBERBÜRGERMEISTER
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus \ 90403 Nürnberg 2 l. .ü21
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 1
Zur Stellungnahme
Zur
Marcus König
»Kts. Antwort vor Absen
Rathaus bung vorlegen 90403 Nürnberg H/v X 5 Antwort zur ünter-
z.w,V. schrift voriegeo
Nürnberg, 18. Juni 2021 Antragstellerin: Prölß-Kammerer
Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche im Bildungsbericht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
erst jetzt lassen sich nach und nach die mittel- sowie langfristigen Folgen der Corona- Pandemie für Kinder und Jugendliche in Nürnberg überblicken - sei es in sozialer oder psychischer Hinsicht bzw. in der Betrachtung der Auswirkungen auf den individuellen Bildungserfolg. Hierbei spielen gerade die Auswirkungen der unterschiedlichen Corona- Maßnahmen eine Rolle: Die fehlende direkte Interaktion zwischen Lehrerinnen / Soziaipädagoginnen, Erzieherinnen mit den Kindern und Jugendlichen, die fehlende Möglichkeit, mit familienexternen Personen zusammenzuarbeiten u.v.m. Erste Studien weisen darauf hin, dass die Folgen dieser Umstände noch lange nachwirken sowie die Bildungspraxis und Bildungspolitik herausfordern werden.
In Nürnberg ist der städtische Bildungsbericht das zentrale Instrument der Analyse sowie eine fundierte Entscheidungs-, Steuerungs- und Planungsgrundlage für die kommunale Bildungspolitik. Aus unserer Sicht ist es deshalb notwendig, in der nächsten Berichtsausgabe und in einem oder mehreren Zwischenberichten einen besonderen Schwerpunkt auf die konkreten Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche zu legen. Auf diese Weise können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, um negativen Folgewirkungen der Pandemie mit konkreten Maßnahmen auf kommunaler Ebene begegnen zu können.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion den folgenden
Antrag
- Die Verwaltung widmet sich im nächsten städtischen Bildungsbericht insbesondere i/
dem Thema „Corona und die Folgen für Kinder und Jugendliche“.
- Insgesamt sind dabei konkrete Handlungsempfehlungen innerhalb kommunaler
Handlungsspielräume abzuleiten und zu beleuchten. Dabei sind Erfahrungen der i/ Verwaltung durch bereits umgesetzte Unterstützungsmaßnahmen wie z.B die Einrichtung von Lernorten einzubeziehen. •
- Die Verwaltung geht dabei insbesondere auf die folgenden besonders
relevanten Fragen- und Themenkomplexe ein. Diese gelten übergreifend, auch Nürnberg wenn sie im Folgenden einem bestimmten Themenkomplex zugeordnet wurden
STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
Zudem stellt die folgende Auflistung nur eine Auswahl dar und ist demnach nicht abschließend zu verstehen:
Frühkindlichen Bildung
- Mögliche Auswirkungen der Pandemie auf die KiTa-Besuchszahlen, Auswertung der *•
Besuchszahlen in den Stadtteilen, mögliche Tendenzen.
- Auswirkung der „Notbetreuung“ auf die Kinder - diejenigen, die anwesend waren und
diejenigen, die außen vor blieben.
- Sprachentwicklung und mögliche Rückschritte - beispielsweise Aussetzen der
Deutsch 240-Kurse.
- Auswirkungen der Pandemie auf motorische Fertigkeiten, emotionale Defizite.
•c Jugendarbeit
- Folgen der Einschränkungen durch die gesetzlichen Vorgaben - Wandel, z.B. digital,
aufsuchende Arbeit, Einzelberatungen.
- Sind Kontakte zu Jugendlichen abgerissen bzw. gibt es Rückgänge bei Besuchen
und Nutzungszahlen bei Jugendeinrichtungen bzw. -angeboten.
- Psychosoziale Auswirkungen der Pandemie.
Schule
- Problematik der Übergänge, sei es zwischen KiTa und Grundschule oder zwischen
Grundschule und weiterführender Schule.
- Lernstanderhebungen- und Rückstände: Feststellung, Umgang und insbesondere ^
Ausgleich.
- Zunahme der Heterogenität in den Klassen bezüglich Lernständen und individuellen
Lebenslagen.
- Rolle und Verfügbarkeit digitaler Bildungsangebote (Ausstattung, Bedienung der
Geräte, Internetzugang, Medienpädagogik), Auswirkungen auf den Medienkonsum.
-
Psychosoziale Auswirkungen der Pandemie.
-
Bedarfsanalyse für die Jugendsozialarbeit an Schulen - Zunahme von
Einzelfallhilfen, Unterstützungsbedarf, Kontaktmöglichkeiten.
-
Rolle und Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements, v/
-
Auswirkungen der Pandemie auf die Zahlen der Ganztagesbildung bzw. den
Übergang in weiterführende Schulen.
Übergang Schule - Beruf / Ausbildung
- Einordnung der aktuellen Ausbildungsjahrgänge und deren Übergang in den Beruf;
mögliche Auswirkungen der Pandemie und daraus abgeleitete Handlungs- v empfehlungen. •
- Auswirkungen des Wegfalls von Praktika, Berufsorientierungsmaßnahmen bzw.
Einschränkungen von Berufsberatungsangeboten.
STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
-3-
- Auswirkungen der Pandemie auf Lernstände, die Persönlichkeitsentwicklungen und
Ausbildungsreife.
-
Mögliche Zunahme von Jugendlichen im Übergangssystem. ^
-
Erreichbarkeit von „abgehängten“ bzw. „unversorgten“ Jugendlichen —-
Schwierigkeiten und Perspektiven.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
Berichtsvorlage FW/006/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren
Nürnbergs
hier: 2. Sachstandsbericht (Oktober 2022)
Anlagen: Sachstandsbericht Projektübersichten
Bericht:
Einsatzbereite Freiwillige Feuerwehren mit dauerhaft betriebssicheren Feuerwehrgerätehäusern stellen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt Nürnberg eine wertvolle und vielfältig einsetzbare Unterstützung zur Zukunftssicherung des Schutzes der Bevölkerung dar.
Das politische Versprechen an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg im Jahr 2033, 20 Jahre nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 25.09.2013, an 18 Standorten die letzten Sanierungen bzw. Neubauten erfolgreich abzuschließen, sollte nach Auffassung der Feuerwehr das unbedingte Ziel der Stadt Nürnberg bleiben.
Die in der Anlage zu diesem Bericht dargestellten Projektübersichten für die einzelnen Feuerwehrgerätehäuser werden deshalb vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage FW/006/2022
FW/D
Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren
Nürnbergs
hier: 2. Sachstandsbericht (Oktober 2022)
I.
1. Ausgangslage
Rechtgrundlage und Aufbau der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg
Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) überträgt den Städten und Gemeinden in Art. 1 Abs. 1 BayFwG die Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brandoder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Art. 4 Abs. 1 BayFwG). Gemeindliche Feuerwehren sind Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und in Ausnahmefällen auch Pflichtfeuerwehren. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren rekrutieren sich in der Regel aus den aktiven Mitgliedern der Feuerwehrvereine (Art. 5 Abs. 1 BayFwG).
Die Feuerwehr Nürnberg besteht aus fünf Feuerwachen der Berufsfeuerwehr und aus 18 Standorten der ehrenamtlich tätigen Freiwilligen Feuerwehren mit Feuerwehrgerätehäusern in Almoshof, Altenfurt, Boxdorf, Brunn, Buch, Buchenbühl, Eibach, Fischbach, Gartenstadt, Großgründlach, Höfles, Katzwang, Kornburg, Laufamholz, Moorenbrunn, Neunhof, Werderau (Einsatzabteilung und Verpflegungskomponente) und Worzeldorf. Mit mehr als 650 aktiven Einsatzkräften stellen die Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg einen schlagkräftigen Teil der gesamten Feuerwehr Nürnberg. Die Freiwilligen Feuerwehren sind dabei sowohl für die Einhaltung der Hilfsfrist als auch für die Unterstützung bei Großschadens- oder Flächenlagen - wie zum Beispiel Extremwetterereignisse oder langandauernde Brandereignisse - zwingend notwendig. Zum Einsatzspektrum der Freiwilligen Feuerwehren zählen neben den Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auch diverse Sonderaufgaben. Beispielhaft hierfür seien an dieser Stelle die Bereitstellung von Einsatzverpflegung durch die Freiwillige Feuerwehr Werderau (Verpflegungskomponente), die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG- ÖEL) mit der Fachgruppe Drohne durch die Freiwilligen Feuerwehren Altenfurt und Moorenbrunn und die Dekon-P Einheit für Dekontaminationsaufgaben im Gefahrstoffeinsatz bei den Freiwilligen Feuerwehren Laufamholz und Boxdorf genannt.
Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg
Insbesondere im Rückblick der vergangenen mehr als zwei Jahren lassen sich die Motivation, die Möglichkeiten und die herausragende Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg an Hand verschiedener Beispiele gut darstellen:
Mit Beginn der Corona-Infektionslage Anfang 2020 wurden in einem über Wochen andauernden Einsatz aller Hilfsorganisationen unter Führung der Berufsfeuerwehr Nürnberg Infektionsschutzmaterialien stabsmäßig beschafft, gelagert, bewirtschaftet, umgefüllt, ausgegeben und verteilt. In der Zeit, in der das allgemeine Leben in vielen Bereichen vollkommen heruntergefahren wurde, haben die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in der Stabsarbeit, in der Verteilung von Materialien an unterschiedlichste Einrichtungen und im Betrieb der Umfüllanlage für Desinfektionsmittel gearbeitet. Das Ergebnis dieses Einsatzes ist ein gut aufgebautes und organisiertes Pandemielager, das genau auf diesem gemeinschaftlichen
Einsatz aller Kräfte basiert. Ohne diese Unterstützung wäre eine Verteilung der Pandemieartikel und Desinfektionsmittel an die Bedarfsträger der Stadt nicht möglich gewesen.
Beim Großbrand einer Kindertagesstätte Anfang Mai 2022 in der Grünewaldstraße in Nürnberg, bei dem die Lösch- und Aufräumarbeiten der Feuerwehr über fast eine Woche andauerten, konnte die direkte Umgebung des Wohngebietes in der Grünewaldstraße in Nürnberg nur durch den beherzten, schnellen und zielgerichteten Einsatz der Feuerwehr erfolgreich vor größeren Schäden bewahrt werden. Ohne die einsatzbereiten und hoch motivierten Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg hätte dieser über Stunden und Tage andauernden Einsatz in der Grünewaldstraße und die parallel stattfindenden Schadenereignisse in diesen Tagen (z.B. der Brand eines Kartonagelagers in Höfles) nicht so erfolgreich bekämpft werden können.
Die ukrainische Flüchtlingskrise in Deutschland erforderte, ähnlich der Bekämpfung der Corona- Infektionslage, den zielgerichteten Einsatz aller Hilfsorganisationen. Um die Flüchtlinge aus der Ukraine in Nürnberg unterzubringen, wurden Notunterkünfte in der Bertold-Brecht-Schule, der Birkenwaldschule, der Messehalle 3C und der ehemaligen Feuerwache 1 (Isolationsbereich) eingerichtet und betrieben. Viele hundert Feldbetten wurden aufgebaut, Materiallager eingerichtet und betrieben, Einsatzkonzepte für die Ankunft vieler Menschen in Nürnberg erarbeitet und erprobt, die Notunterkünfte gemeinsam mit den Hilfsorganisationen in der ersten Zeit betrieben und die dort untergebrachten Menschen versorgt. Auch diese logistische Glanzleistung der ersten Wochen gelang nur durch den gemeinsamen Einsatz aller Organisationen. Auch hier wäre ohne den zielgerichteten Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren eine schnelle Reaktion auf die sich verändernde Lage nicht umsetzbar gewesen.
Die regulären Verwaltungsstrukturen der Stadt Nürnberg sind für solche außergewöhnlichen, dynamischen und nicht planbaren Ereignisse ungeeignet und müssen erst im Laufe des Einsatzes etabliert und den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Hier bedarf es eines strukturierten Ersteinsatzes, der in der Folgephase schrittweise in die städtischen Regelstrukturen überführt werden muss. Dieses hat sich bereits in vielen Großschadenslagen davor bewiesen. So wurde mit vergleichbaren Maßnahmen die Flüchtlingskrise 2015 erfolgreich bewältigt. Die vielfachen Räumungen von Wohn– und Gewerbegebieten der letzten Jahre zur Vorbereitung von Blindgängerentschärfungen sowie die aktuellen Planungen für einen potentiellen Blindgängerfund bei den Baumaßnahmen an der Hallerwiese beweisen wiederum die Notwendigkeit einer hohen Einsatzbereitschaft und Motivation ehrenamtlicher Einsatzkräfte bei den Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg.
Baulicher Zustand und Anforderungsprofil der Feuerwehrgerätehäuser
Der bauliche Zustand der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Nürnbergs variiert von Standort zu Standort sehr stark. Bereits im Jahre 2011 wurde aus diesem Grund eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet, den Zustand aller Feuerwehrgerätehäuser zu erheben und darzustellen, ein Bewertungssystem für den baulichen Zustand zu erschaffen und die Feuerwehrgerätehäuser nach diesem System zu kategorisieren. Als Basisgröße der Bewertung wurde von der Arbeitsgruppe ein „Muster-Feuerwehrgerätehaus“ entwickelt, welches die Anforderungen an ein zeitgemäßes Feuerwehrgerätehaus zu diesem Zeitpunkt darstellte. Die Ergebnisse liegen in einem Abschlussbericht vor und bilden die Grundlage für alle weiteren Planungen in Bezug auf die Neubauten und Sanierungen der Feuerwehrgerätehäuser.
Auf Basis dieser Ergebnisse wurden erste Grobplanungen von Sanierungs- und Neubauobjekten für die Freiwilligen Feuerwehren aufgestellt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.09.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, das Sanierungs- und Neubauprogramm für die mittelfristigen Finanzplanungen anzumelden und in Abhängigkeit der Kapazitäten der Bauverwaltung und der Finanzierung stufenweise umzusetzen. In der Sitzung des Stadtrats vom 28.06.2017 wurde beschlossen, dass das Projekt der 18 Feuerwehrgerätehäuser in einem Rahmenvertrag mit der WBG KOMMUNAL aufgenommen wird. Die WBG KOMMUNAL wurde beauftragt, gemeinsam mit
der Feuerwehr Nürnberg als Nutzerin, die Planungen für die Neubauten und Sanierungen schrittweise zu konkretisieren und zu realisieren.
In seiner Sitzung vom 17.10.2018 beschloss der Stadtrat auf Basis des ersten Sachstandsberichts zu den Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der Feuerwehrgerätehäuser, die Gesamtmaßnahme unter den geplanten Rahmenbedingungen des Beschlusses weiterzuführen. Die WBG KOMMUNAL wurde beauftragt, die weiteren Planungsschritte in die Wege zu leiten. Regelmäßige Berichte zum Sachstand der Planungen und Baumaßnahmen durch die Verwaltung im Stadtrat wurden erbeten.
Mit gleichem Beschluss wurde die HvE Verwaltung mit der Übernahme der Bewirtschaftung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren zum 1. Januar 2020 beauftragt. Diese Übernahme hat zwischenzeitlich bereits stattgefunden.
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nürnbergs begrüßten diese wichtigen Beschlüsse des Stadtrats, da diese Beschlüsse die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren auch baulich dauerhaft sichern. Darüber hinaus unterstrich der Stadtrat mit seinen Beschlüssen, die Notwendigkeit des ehrenamtlichen Engagements der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren. Dieses Zeichen der Wertschätzung des Einsatzes ist ein wichtiger Baustein bei der Gewinnung neuer Einsatzkräfte und dient damit langfristig der Sicherung der Einsatzfähigkeit.
Das bereits genannte Muster-Feuerwehrgerätehaus basiert im Wesentlichen auf den Anforderungen der Bayerische Bauordnung, der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ aus 2012, der Publikation 8651 der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-I 8651) „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ – aktualisiert und angepasst auf Feuerwehrgerätehäuser zwischenzeitlich durch die DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, den Fachinformationen des Deutschen Feuerwehrverbandes und den Anforderungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter und Leiterinnen der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF - Bund). Für die Sanierungsprojekte wurde festgelegt, dass es sich nicht um eine allumfassende Generalsanierung der Feuerwehrgerätehäuser handelt. Vielmehr wurde der Umfang der Sanierungen für die einzelnen Vorhaben so gewählt, dass die Anforderungen des Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung und der Geschlechtertrennung in den Grenzen der Vorhaben realisiert und offensichtliche Baumängel und –schäden behoben werden. Bereiche der Bauwerke, die momentan keiner Sanierung bedürfen, da diese funktionstüchtig und baulicherseits zukunftssicher sind, sind nicht Inhalt der durchzuführenden Sanierungen.
Sanierungen von (Feuerwehr-)Bauwerken bergen zwei grundsätzliche Schwierigkeiten:
Einige Bauwerkschäden treten erst im Zuge der Maßnahmendurchführung zu Tage, da eine allumfassende Begutachtung der vollständigen Bausubstanz der Bauwerke vor dem Baubeginn nicht vorgesehen und auch nicht möglich ist.
Der Betrieb der Feuerwehren und der Feuerwehrgerätehäuser kann nicht für die gesamte Sanierungsdauer eingestellt werden. Die Betriebsunterbrechungen müssen durch planerische und bauliche Maßnahmen so kurz wie möglich gehalten werden. In den unbedingt erforderlichen Unterbrechungszeiten des Betriebes müssen alternative Standorte für die Fahrzeuge und Geräte gefunden werden.
Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang das Dach des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Moorenbrunn genannt. Dieses befand sich zwar in einem baulich nicht einwandfreien Zustand, wurde in der ersten Erfassung der Bausubstanz jedoch nicht in die Sanierung einbezogen. Im Zuge des Maßnahmenfortschritts und der fortschreitenden Projektdauer musste es aber – auf Grund tiefergehender baulicher Feststellungen – in die Gesamtmaßnahme integriert werden.
Mit fortschreitender Projektdauer hat sich die bauliche Situation, die bei den Feuerwehrgerätehäusern 2011 vorgefunden wurde, weiter verschlechtert. Damit steigt gleichzeitig der Sanierungsbedarf und es entsteht in einzelnen Fällen die Notwendigkeit eines Wechsels von der Sanierung hin zu einem Neubau, da die Kosten der Sanierung (unter Einbeziehung notwendiger Folgemaßnahmen) die Kosten eines Neubaus erreichen bzw. überschreiten.
Ein Beispiel hierfür ist das Projekt Feuerwehrgerätehaus Neunhof. Das Feuerwehrgerätehaus Neunhof befindet sich am Neunhofer Schloßplatz in direkter Nachbarschaft zum Schloss Neunhof und dem Heimatmuseum Neunhof. Innerhalb des Gebäudes befindet sich eine vermietete Privatwohnung. Um die Grundanforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus umsetzen zu können, müsste am Bestandsgebäude ein Anbau mit zwei Stellplätzen errichtet werden. In den Räumen der jetzigen Stellplätze des Feuerwehrgerätehauses würden dann die Umkleiden und die Hygienebereiche eingebaut. Die direkte Nähe bzw. Sichtachse zum Schloss Neunhof erfordert von Seiten des Denkmalschutzes einen recht aufwändigen Feuerwehrstellplatzneubau. Unter Beachtung dieser Punkte wird schon seit einiger Zeit versucht, ein geeignetes Grundstück zu finden, auf dem ein Neubau des Feuerwehrhauses Neunhof realisiert werden könnte. Stk prüft derzeit auf Basis des Vergleichs der Sanierungs- und Neubaukosten die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Hierbei wurde von Seiten FW und der WBG-KOMMUNAL festgestellt, dass die Kosten eines Neubaus und einer Sanierung mit allen notwendigen Folgemaßnahmen (bspw. ist keine ganzheitlich-energetische Betrachtung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses mit eingezogen, eine Dach- und Fassadendämmung wurde nicht integriert) in einer vergleichbaren Größenordnung liegen.
Die Mindestanforderungen für die Feuerwehrgerätehäuser stellen die im Folgenden genannten Punkte dar. Selbstverständlich werden Standortspezifika bei der Planung der Umsetzung der im Weiteren genannten Anforderungen intensiv betrachtet. Jedes Projekt für sich wird im Verhältnis zwischen Anforderung, baulicher Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit analysiert.
Die Feuerwehrgerätehäuser sollen künftig:
auf einer weitgehend vergleichbaren Grundlage basieren,
betriebssicher sein,
so funktionell wie möglich sein,
für den Aufenthalt und den Dienst der Feuerwehrdienstleistenden und der Jugendfeuerwehrangehörigen geeignet sein und damit als ein Baustein zu einer hohen Dienstmotivation beitragen,
eine Geschlechtertrennung in Umkleide- und Sanitärbereichen bieten,
nach Möglichkeit barrierefrei gebaut werden (Barrierefreiheit in der Sanierung wird nur dort umgesetzt, wo diese mit einfachen Maßnahmen möglich ist),
eine klare Trennung zwischen Aufenthalts- und Einsatzbereich beinhalten. Damit kann dem Basisgesundheitsschutz und der Schwarz-Weiß-Trennung (Unterbringung der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen nach dem Stand der Technik) nachgekommen werden,
für Fahrzeuge und Material eine sichere Unterbringung nach dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften bieten,
zukunftssicher sein, dass nach Möglichkeit die Option für eine Stellplatzerweiterung vorgesehen wird,
als Teil kritischer Infrastruktur durch Einbruchmelde- und Brandmeldeanlagen abgesichert werden (Schutz vor einem Ausfall der Infrastruktur und vor hohen Folgekosten nach einem Schadensereignis),
an und in den Feuerwehrgerätehäusern eine Aus- und Fortbildung ermöglichen,
eine klare Darstellung der Alarmierung (Datenübertragung) für die Einsatzkräfte bieten und
vollständig durch Notstromaggregate gegen die Auswirkungen eines flächendeckenden Stromausfalls als sogenannte Leuchttürme abgesichert werden (Weiteres hierzu im Abschnitt „Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren im Bevölkerungsschutz“).
Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren im Bevölkerungsschutz
Die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren im Bevölkerungsschutz ist eine wichtige Planungsgrundlage für die Feuerwehrgerätehäuser und wurde bereits in die ersten Planungsphasen integriert. Besonders in den vergangenen Jahren hat die Bewältigung von Katastrophen und extremen Naturereignissen deutlich an Bedeutung zugenommen. Als Beispiele seien die Überschwemmung im Ahrtal, die extremer werdenden klimatischen Bedingungen und die damit einhergehenden Waldbrände in Deutschland und Europa genannt. Hinzu kommen Aufgabenstellungen bei Infektionslagen (Corona-Pandemie), bei Kriegsereignissen und ihren Auswirkungen (Ukraine Krieg) oder bei der Sicherstellung der Energie- und Gasversorgung Deutschlands. Die momentan befürchteten Auswirkungen einer Gasmangellage für Deutschland bringen nach Einschätzungen von Experten nicht nur einen Mangel an Gas mit sich, sondern können auch Produktionsketten- und Heizungsausfälle in der kalten Jahreszeit nach sich ziehen. Auch könnte diese Gasmangellage in der Folge zu einem flächendeckenden Stromausfall (Blackout) führen. All diese Ereignisse werden, nach Expertenmeinungen, in ihrer Anzahl und Auswirkung in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Dies erfordert eine intensive Vorbereitung und Anpassung der Stadt Nürnberg. Einen integralen Bestandteil des Gesamtkonzeptes der Stadt Nürnberg zum Schutze der Bevölkerung bildet neben der Berufsfeuerwehr auch die Freiwillige Feuerwehr und damit auch deren Stützpunkte in den Feuerwehrgerätehäusern. Neben den klassischen Aufgaben kommen in den verschiedenen Szenarien des Bevölkerungsschutzes (Katastrophen- und Zivilschutz) besonders den Feuerwehrgerätehäusern zentrale Aufgaben zu. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen zukünftig als Anlaufpunkte für die Bevölkerung bei allen Hilfegesuchen dienen (sogenannte KatS-Leuchttürme). Sie können als Essens-, Medizin- oder auch Jodtablettenausgabe fungieren, sie können auch zentrale Meldestelle bei Unglücksfällen in Stadtteilen sein. Weitere Funktionen ergeben sich u.U. erst mit der Notwendigkeit und Bewertung bei weiteren, konkreten Schadenszenarien. Feuerwehrgerätehäuser müssen besonders in der heutigen politischen Weltsituation vielseitig und so multifunktionell konzeptioniert werden, dass nicht nur eine reine Unterbringung des klassischen Feuerwehrbedarfs, sondern auch darüberhinausgehende Aufgaben erfüllt werden können. Um diesen Funktionen gerecht zu werden, brauchen Feuerwehrgerätehäuser eine netzunabhängige und vollflächige Ersatzstromversorgung, die Möglichkeit Durchsagen aus dem Feuerwehrgerätehaus zu machen, eine gesicherte Kommunikationsverbindung zur Leitstelle und bei paralleler Einsatzplanung einen Erstversorgungsbereich für Betroffene in Sanitätsräumlichkeiten. Des Weiteren muss es auch möglich sein, in einem überschaubaren Umfang Verpflegung autark zubereiten zu können (durch Einbau von Küchen).
2. Aktueller Zeitplan des Gesamtprojektes
In der aktuellen Phase des Projektes „Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser in Nürnberg“ werden drei Gerätehäuser an den Standorten in Buch, Eibach und Gartenstadt neu errichtet. Die Gerätehäuser an den Standorten Kornburg, Moorenbrunn und Worzeldorf werden
momentan noch saniert. Die Baumaßnahmen an den weiteren Gerätehäusern der verbleibenden 12 Standorte sollen schrittweise in den kommenden Jahren folgen. Die Reihenfolge der Umsetzung ist dabei im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängig. Dies ist zum einen die Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahme und zum anderen die am Standort vorgefundenen Rahmenbedingungen (bspw. notwendiger Grundstücksankauf, Mietsituation im Gebäude, usw.). Das Gesamtprojekt der Sanierungen und Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg sollte nach der ursprünglichen Zeitplanung aus 2018 im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Dieser Zeitplan musste leider zwischenzeitlich städtischerseits aufgrund der Kosten- und Finanzentwicklung mehrfach angepasst werden. Der Projektabschluss mit der geplanten Fertigstellung der Bauvorhaben Boxdorf und Höfles ist nun für 2033 geplant. Nachdem die Verwaltung 2013 beauftragt wurde, ein Sanierungs- und Neubauprogramm anzumelden und in Abhängigkeit der Kapazitäten der Bauverwaltung und der Finanzierung stufenweise umzusetzen, werden diese Maßnahmen damit nach frühestens 20 Jahren abgeschlossen werden können.
In der aktuellen Marktsituation sind Submissionsergebnisse, die Verfügbarkeit von Baumaterialien, der Einsatz der Baufirmen auf den Baustellen und weitere bauseitige Einflussfaktoren ausgesprochen schwer zu prognostizieren. Diese Einflussfaktoren haben bereits deutliche Auswirkungen auf die ersten sechs Baumaßnahmen gehabt. Das geplante Ende der Ausführungsphase der Baumaßnahmen musste auch deswegen verschoben werden. Mit aktuellem Stand ist das in der Darstellung gezeigte Ende der Ausführungsphasen vorgesehen. Es ist momentan nicht prognostizierbar, wie sich diese Einflussfaktoren auf dem Bausektor weiter entwickeln werden. Der hier dargestellte Zeitplan ist demnach wünschenswert. Durch äußere Einflüsse ist es jedoch denkbar, dass Verschiebungen auf Grund äußerer Einflussfaktoren eintreten. Dies hätte dann im Gegenzug einen positiven Einfluss auf den Mittelabfluss im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Nürnberg. Sollten politische Entscheidungen jedoch weitere Zeitverzögerungen oder Streichung von Projekten nach sich ziehen, werden weitere erhebliche Folgen für die Realisierung des Projektes wahrscheinlich werden.
In den letzten Jahren wurde die Motivation und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr durch die neue technische Ausstattung mit Fahrzeugen und Ausrüstung sowie die Aussicht auf moderne, dem neusten Standard der Technik entsprechenden Feuerwehrgerätehäuser extrem hochgehalten. Dies zeigte sich vor allem darin, dass die Anzahl ehrenamtlich tätiger Feuerwehrdienstleistender in Nürnberg gehalten werden konnte, während andere Organisationen mit einem doch erheblichen Verlust an Mitgliedern zurechtkommen mussten. Durch diese Projekte wurde von politischer Seite dem Ehrenamt eine sehr große Wertschätzung entgegengebracht. Das persönliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehren in den ersten sechs Projekten, die voraussichtlich Anfang 2023 fertiggestellt werden, ist ausgesprochen hoch. Die Projekte werden von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren intensiv und extrem motiviert begleitet. Mit der Fertigstellung der ersten sechs Projekte ist ein Drittel des Gesamtprojektes abgeschlossen. Es wäre extrem frustrierend für die Freiwilligen Feuerwehren, wenn die weiteren 12 Projekte weiter verzögert oder gar nicht realisiert werden würden. Die Erwartungshaltung der Freiwilligen Feuerwehren an die politischen Zusagen der letzten Jahre ist außerordentlich hoch.
Neben den bereits eingetretenen Verzögerungen werden neue zeitliche Verschiebungen der nächsten folgenden Projekte auch rein bauseitig deutliche Auswirkungen haben. Dargestellt werden im Folgenden die baulich-fachlichen und finanziellen Folgen dieser Verschiebungen. Sollte es zu weiteren zeitlichen Verschiebungen der Planungen kommen wird Folgendes eintreten:
Die bereits beauftragten Planer der kommenden Bauprojekte könnten Ihre Honorarangebote und vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr einhalten. Die eingeplanten Arbeitskräfte der jeweiligen Planungsbüros werden anderweitig eingesetzt und stehen nicht mehr zur Verfügung. Des Weiteren müssen die Planer ihre bisher erbrachten Leistungen vertragsgemäß schlussrechnen und es werden keine weiteren Leistungsphasen mehr abgerufen. Bei einer späteren Fortführung der Maßnahmen müssen die Planungsleistungen gemäß öffentlichem Vergaberecht neu vergeben werden.
Das für die Neubauten aufgelegte Modulkonzept von Kölling Architekten BDA, welches durch seinen durchdachten Aufbau, seine Umsetzbarkeit an verschiedensten Standorten und durch die Einhaltung der Standards punktet, müsste im Zuge der Vertragskündigungen ebenfalls nach drei Neubauvorhaben beendet werden. Die Synergieeffekte, die sich auch finanziell durch die Wiederholung von Planungs- und Ausführungsleistungen ergeben, könnten damit nicht weiter ausgeschöpft werden.
Die mit der Zeit einhergehende Verschlechterung des baulichen Zustands macht vor den Feuerwehrgerätehäusern nicht Halt. Der Aufwand des Bauunterhalts steigt mit den Betriebsjahren an. Besonders ausgeprägt ist dies bei alten und lange Zeit nicht sanierten Bauten festzustellen. Folgen dieser Bauzustandsverschlechterungen und der Verstöße gegen Hygiene- und Unfallverhütungsstandards können vielfältig sein. Eine Vermeidung dieser Situation war insbesondere das Ziel des 2013 beauftragten Gesamtprojektes.
Das erarbeitete Fachwissen für die Neubauten und Sanierungen der Bauvorhaben auf Seiten der WBG KOMMUNAL und der Planungsbüros steht damit nicht mehr zur Verfügung. Dem Team der WBG KOMMUNAL, welches sich in enger Zusammenarbeit mit dem Baureferat als Auftraggeber und der Feuerwehr als Nutzerin, wertvolles Feuerwehr-Bau- Fachwissen erarbeitet hat, werden anderen Aufgaben zugeteilt. Die bisher erbrachten Leistungen werden mit der Stadt abgerechnet. Bei einer späteren Wiederaufnahme des Projektes kann dann nicht mehr auf diese fachliche Expertise zurückgegriffen werden.
3. Kostensituation und Kostenprognose
Die Baukosten sind in den vergangenen Jahren unverhältnismäßig stark gestiegen. Dies spiegelt sich in vielen Bauvorhaben wieder. Die Entwicklung der Baukosten der ersten 6 Baumaßnahmen
und der kommenden Baumaßnahme (FWGH Katzwang) ist in der folgenden Darstellung zusammengestellt. Die bisher laufenden sechs Projekte werden mit ihren Bauarbeiten, Schlussrechnungen, sowie Verwendungsnachweisen und Dokumentationen gestaffelt voraussichtlich bis Ende 2023 abgewickelt sein.
Die Bauvorhaben werden durch den Freistaat Bayern nach der zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung geltenden Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (in der neusten Version: Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR, veröffentlicht am 17. Dezember 2021) gefördert.
Den Baukosten gegenüber stehen bei der Umsetzung aller 18 Maßnahmen nach derzeitigem Stand der Planungen Zuschüsse des Freistaates Bayern in Höhe von rund einer Millionen Euro. Die Förderung durch den Freistaat wird für den Neubau von Stellplätzen gewährt. Die reine Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern wird nicht gefördert.
Die Höhe der möglichen Förderungen für die ersten drei Neubaumaßnahmen (Förderung vor 2021 beantragt, die 2021 aktualisierte Zuwendungsrichtlinie bringt eine kleine Steigerung der Zuwendungen) betragen für das Feuerwehrgerätehaus Buch 55.000,-- €, für das Feuerwehrgerätehaus Eibach 110.000,-- € und für das Feuerwehrgerätehaus Gartenstadt 178.000,-- €, gesamt demnach 343.000,-- €. Um die Zuwendung zu erhalten, sind bei der Planung und Ausführung von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die in der DIN 14092 Teile 1, 3 und 7 enthaltenen Festlegungen zur Sicherheit zu beachten. Für die Planung wird zudem empfohlen, auch die übrigen fachlichen Inhalte der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ Teile 1, 3 und 7 zugrunde zu legen.
Nicht nur die erhöhten Baukosten, sondern auch unvorhersehbare Probleme und Einschränkungen (bspw. asbestverseuchtes Baugrundstück, Verzögerung im Ablauf durch den coronabedingten Ausfall von Firmenleistungen) führten zu den dargestellten Kostensteigerungen.
Durch die Auswirkungen der Pandemiejahre kam es zu Material-, Herstellungs- und Lieferengpässen sowie Ausführungsverzögerungen mit daraus resultierenden Preissteigerungen für sämtliche Gewerke. Aufgrund der zurzeit herrschenden Inflation durch den Ukrainekrieg werden die Baupreise vermutlich nicht mehr auf das Niveau von 2019 / 2020 herabsinken.
Die Baukostenentwicklung der kommenden Jahre ist aktuell nicht seriös einschätz- und prognostizierbar. Die Kostenentwicklung wird sehr wahrscheinlich weiter ansteigen oder zumindest auf hohem Niveau bleiben. Die anstehenden Neubauten und Teil-Sanierungen der Feuerwehrgerätehäuser werden sich, je später sie umgesetzt werden, entsprechend der aktuellen und zukünftigen Marktsituation noch weiter verteuern.
Um die Belastungen für den Stadthaushalt durch die im Zuge der Sanierungen und Neubauten anfallenden Kosten zu staffeln, wurde das Gesamtprojekt in den vergangenen Jahren bereits in der Abstimmung zwischen dem 3. Bürgermeister, dem Stadtkämmerer und dem Baureferenten gestreckt und bis 2033 gezogen. Damit sollte auch kostentechnisch bauseitig der Effekt der Entwicklung der Märkte mitgenommen werden. Gleichzeitig sollte aber nach Möglichkeit verhindert werden, dass sich der bauliche Zustand der Feuerwehrgerätehäuser so stark verschlechtert, dass große und kostenintensive Maßnahmen des Bauunterhalts notwendig werden und die Einsatzbereitschaft der wichtigen Komponente Freiwillige Feuerwehr in der Sicherheitsarchitektur der Stadt Nürnberg geschwächt wird.
4. Zusammenfassung
Einsatzbereite Freiwillige Feuerwehren mit dauerhaft betriebssicheren Feuerwehrgerätehäusern stellen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt Nürnberg eine wertvolle und vielfältig einsetzbare Unterstützung zur Zukunftssicherung des Schutzes der Bevölkerung dar.
Das politische Versprechen an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Nürnberg im Jahr 2033, 20 Jahre nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 25.09.2013, an 18 Standorten die letzten Sanierungen bzw. Neubauten erfolgreich abzuschließen, sollte nach Auffassung der Feuerwehr das unbedingte Ziel der Stadt Nürnberg bleiben.
Die in der Anlage zu diesem Bericht dargestellten Projektübersichten für die einzelnen Feuerwehrgerätehäuser werden deshalb vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Feuerwehrgerätehaus Buch
Baubeginn: 2. Quartal 2020
Inbetriebnahme: 2. Quartal 2023
Projektkosten: 5.310.300,00 €
Projektzuschuss: 55.000 €
Projektstand:
Hofwiesenweg 8, 90427 Nürnberg Neubauprojekt 1 Fahrzeugstellplatz Einsatzabteilung: 37 aktive Mitglieder / davon weiblich 0 Jugendfeuerwehr: 0 Mitglieder voraussichtliche Fertigstellung im Laufe des 1. Quartals 2023 Besonderheiten: Nach Bezug des Neubaus muss das alte Feuerwehrgerätehaus abgerissen werden. Anschließend erfolgt die Erstellung der Zufahrts- und Hofflächen des neuen Gerätehauses.
Feuerwehrgerätehaus Eibach
Baubeginn: 2. Quartal 2020
Inbetriebnahme: 2. Quartal 2023
Projektkosten: 5.285.300 €
Projektzuschuss: 110.000 €
Projektstand:
Gundelfinger Straße 16, 90451 Nürnberg Neubauprojekt 2 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 39 aktive Mitglieder / davon weiblich 4 Jugendfeuerwehr: 2 Mitglieder / davon weiblich 0 voraussichtliche Fertigstellung im Laufe des 1. Quartals 2023 Besonderheiten: Das auf dem zweiten Stellplatz vorgesehene Mehrzweckfahrzeug wurde vom Feuerwehrverein Eibach beschafft.
Feuerwehrgerätehaus Gartenstadt
Baubeginn: 2. Quartal 2020
Inbetriebnahme: 2. Quartal 2023
Projektkosten: 6.220.750 €
Projektzuschuss: 178.000 €
Projektstand:
Wacholderweg 77, 90469 Nürnberg Neubauprojekt 3 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 47 aktive Mitglieder / davon weiblich 0 Jugendfeuerwehr: 6 Mitglieder / davon weiblich 0 Sonderaufgabe: Unterstützungsgruppe im Strahlenschutz Pachtgrundstück vom Freistaat Bayern voraussichtliche Fertigstellung Ende des 1. Quartals 2023 Besonderheiten: Durch den Fund kontaminierten Bodenaushubs verzögerte sich der Projektfortschritt. Es mussten zusätzliche Kosten für das Sieben und die Entsorgung des kontaminierten Bodenaushubs aufgewendet werden.
Feuerwehrgerätehaus Kornburg
Baubeginn: 2. Quartal 2020
Inbetriebnahme: 1. Quartal 2023
Projektkosten: 2.201.500 €
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Kalkgrubenweg 29, 90455 Nürnberg Anbau und Teilsanierung 1 Fahrzeugstellplatz Einsatzabteilung: 24 aktive Mitglieder / davon weiblich 4 Jugendfeuerwehr: 6 Mitglieder / davon weiblich 1 voraussichtliche Fertigstellung im Laufe des 1. Quartals 2023 Besonderheiten: Das Bestandsgebäude wird ab Ende August, nach Beauftragung einer Malerfirma durch die HVE, neu gestrichen und optisch dem Gesamtbild angepasst.
Feuerwehrgerätehaus Moorenbrunn
Baubeginn: 2. Quartal 2020
Inbetriebnahme: 1. Quartal 2023
Projektkosten: 2.496.600 €
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Bregenzer Straße 23, 90475 Nürnberg Anbau und Teilsanierung 2 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 32 aktive Mitglieder / davon weiblich 4 Jugendfeuerwehr: 0 Mitglieder Sonderaufgabe: Unterstützungsgruppe für den Örtlichen Einsatzleiter (UG- ÖEL) voraussichtliche Fertigstellung im Laufe des 4. Quartals 2022 Besonderheiten: Am Bestandsgebäude wurden im Laufe der Sanierung gravierende Schäden am Dach festgestellt. Durch eine neue Dacheindeckung und eine den heutigen Standards entsprechende Dämmung kam es zu einer Kostensteigerung. Dieser stehen künftige Einsparungen bei den Energiekosten gegenüber. Zusätzlich musste die Regenentwässerung im Bereich des Feuerwehrhauses angepasst werden, da die Bestandsituation bei der Errichtung des Gebäudes nicht regelkonform ausgeführt wurde.
Feuerwehrgerätehaus Worzeldorf
Baubeginn: 2. Quartal 2020
Inbetriebnahme: 2. Quartal 2023
Projektkosten: 3.481.500 €
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Worzeldorfer Hauptstraße 3, 90455 Nürnberg Anbau und Teilsanierung 4 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 45 aktive Mitglieder / davon weiblich 5 Jugendfeuerwehr: 14 Mitglieder / davon weiblich 7 Sonderaufgaben: Vorhaltung und Besetzung eines Rüstwagens für technische Hilfeleistungen im Stadtgebiet und den angrenzenden Bundesautobahnen. Vorhaltung und Besetzung eines Schlauchwagens 2000-Tr für die Löschwasserförderung über lange Wegstrecken. voraussichtliche Fertigstellung im Laufe des 1. Quartals 2023 Besonderheiten: Durch den Fund von kontaminiertem Bodenaushub verzögerte sich der Projektfortschritt und es mussten zusätzliche Kosten für die Entsorgung aufgewendet werden.
Feuerwehrgerätehaus Katzwang
Geplanter Baubeginn: 2. Quartal 2024
Geplante Inbetriebnahme: 3. Quartal 2027
Projektkosten: 7.032.000 € [seit dem Projekt-freeze von 2019 haben sich die Kosten aufgrund der Marktveränderung um rund 800.000 € (13%) verändert. Diese Steigerung liegt im aktuell üblichen Rahmen.]
Projektzuschuss: 195.800 € / Stand 2022
Projektstand:
Strawinskystraße, 90455 Nürnberg Neubau 3 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 41 aktive Mitglieder / davon weiblich 1 Jugendfeuerwehr: 11 Mitglieder / davon weiblich 0 Sonderaufgaben: 1. Unterstützungsgruppe für den Aufbau und Betrieb des Abrollbehälters Sanität, mit einer Kapazität für 50 Verletzte bei Großschadenslagen. 2. Unterstützungsgruppe bei Öl-Schadenslagen örtlich und überörtlich. voraussichtliche Fertigstellung im Laufe des 2. Quartals 2027 Besonderheiten: Derzeit befindet sich das Gerätehaus zusammen mit dem Bau- und Betriebshof von SÖR auf einem Gelände. Dadurch werden im Alarmfall die Zufahrt- und Parkflächen für SÖR teils deutlich eingeschränkt und der Betrieb des Bauhofs manches Mal sehr schwierig. Ebenfalls werden die Alarmparkplätze der Feuerwehr während des Betriebs des Bauhofs teils eingeschränkt. Dies kann dann die schnelle Erreichbarkeit der Alarmparkplätze behindern. Die Pläne wurden von der Architektenfirma Kölling und Partner, in Zusammenarbeit mit der WBG-K und FW erstellt.
Von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Katzwang wird das Grundstück sauber gehalten. Die Übergabe der im jetzigen Feuerwehrhaus freiwerdenden Flächen an SÖR entspannt auch diese räumliche Situation erheblich.
Feuerwehrgerätehaus Altenfurt
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2024
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2026
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: 60.600 € / Stand 2022 (Anbau zweier Stellplätze im räumlichfunktionalen Zusammenhang zum bestehenden FWGH)
Projektstand:
Habsburgerstraße 31, 90475 Nürnberg Teilsanierung mit Errichtung einer neuen Fahrzeughalle 2 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 39 aktive Mitglieder / davon weiblich 2 Jugendfeuerwehr: 9 Mitglieder / davon weiblich 2 Sonderaufgaben: Unterstützungsgruppe für den Örtlichen Einsatzleiter (UG- ÖEL) Besonderheiten: Das vor dem Gebäude befindliche Denkmal wird in nächster Zeit von der HVE an die Löwenberger Straße versetzt. Derzeit laufen die Planungen rund um die Parkplätze für die PKW der Mitglieder der Einsatzabteilung.
Feuerwehrgerätehaus Neunhof
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2026
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2028
Projektkosten: Neubau ohne Grundstück 5.350.000 € / Teilsanierung plus Anbau 5.100.000 €
Projektzuschuss: Bei einem Neubau: 121.000 € / Stand 2022
Bei einer Sanierung/Anbau: 60.600 € / Stand 2022
Projektstand: Grundstücksverhandlungen (Neunhofer Hauptstr./Reichsbodenweg) und Gegenüberstellung der Kosten eines Neubaus und einer Sanierung.
Neunhofer Schloßplatz 6, 90427 Nürnberg Neubau oder Teilsanierung mit Anbau 2 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 51 aktive Mitglieder / davon weiblich 4 Jugendfeuerwehr: 5 Mitglieder / davon weiblich 0 Besonderheiten: Bei den Kosten der Teilsanierung ist eine energetische Sanierung des Daches und der Gebäudefassade nicht enthalten. Für diese zusätzliche Maßnahme werden alleine für die Dachsanierung ca. 250.000 € angesetzt. Eine energetische Sanierung der Fassade wäre zusätzlich mit einem Austausch aller Fenster verbunden (ca. 250.000 €).
Für einen Neubau wird ein geeignetes Grundstück in Neunhof benötigt. Hierzu laufen derzeit Grundstücksverhandlungen mit einem Grundstückseigentümer in Neunhof.
Feuerwehrgerätehaus Laufamholz
Geplanter Baubeginn: 2025
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2027
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: Bei einem Neubau 270.600 € / Stand 2022
Projektstand: Grundstücksverhandlungen an der Laufamholzstraße/Eslaner Straße laufen seit 2018
Winner Zeile 10, 90482 Nürnberg Neubau 4 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 31 aktive Mitglieder / davon weiblich 3 Jugendfeuerwehr: 4 Mitglieder / davon weiblich 1 Sonderaufgaben: Unterstützung bei der Dekontamination von Betroffenen und Einsatzkräften bei Atomaren/Biologischen und Chemischen Schadenslagen Besonderheiten: Seit 4 Jahren laufen mit dem Investor LIDL Grundstücksverhandlungen. Erst, wenn diese abgeschlossen werden können, kann eine Detailplanung für ein Feuerwehrgerätehaus erfolgen. Das von LIDL favorisierte Grundstück gehört der Stadt Nürnberg. Auch dieses könnte sofort mit einem Feuerwehrgerätehaus bebaut werden.
Feuerwehrgerätehaus Werderau & Verpflegungskomponente
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2027
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2029
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: Neubau Verpflegungskomponente 2 Stellplätze auf neuem Grundstück 121.000 € / Stand 2022
Neubau Einsatzabteilung und Verpflegungskomponente mit 4 Stellplätzen auf einem neuem Grundstück 270.600 € / Stand
Projektstand: Derzeit wird über Stpl ein Grundstück gesucht, auf welchem ein Neubau für die Verpflegungskomponente oder aber für die Verpflegungskomponente inklusive der Einsatzabteilung realisiert werden kann.
Maiacher Straße 60, 90441 Nürnberg Neubau Verpflegungskomponente und Teilsanierung mit Anbau für die Einsatzabteilung oder ein Komplettneubau für beide Bereiche in Summe 4 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 44 aktive Mitglieder / davon weiblich 9 Jugendfeuerwehr: 7 Mitglieder / davon weiblich 0 Sonderaufgaben: Verpflegung der Einsatzkräfte aller Hilfsorganisationen bei Schadenslagen im Stadtgebiet und bei überörtlichen Hilfeleistungen / Stellung von Hilfeleistungskontingenten im Rahmen des Katastrophenschutzes.
Aktuell werden im Zuge der Planungen auch aktuell angebotene Alternativen für die Verpflegungskomponente (bspw. auf Basis eines mobilen Küchenkonzeptes) geprüft. Besonderheiten: Das für die Verpflegungskomponente vorgesehene Grundstück wurde vom möglichen Verkäufer vor kurzem an einen privaten Investor veräußert. Die hygienischen Rahmenbedingungen für die Verpflegungseinheit entsprechen schon seit Längerem nicht mehr den behördlichen Vorgaben. Ein Neubau bzw. ein verändertes Verpflegungskonzept sind dringend erforderlich.
Feuerwehrgerätehaus Fischbach
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2028
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2030
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: 195.800 € / Stand 2022
Projektstand: Derzeit wird in Zusammenarbeit mit Stpl ein Grundstück gesucht. Favorisiert wird ein Neubau im Bereich des städtischen Bauhofs (Fischbacher Hauptstraße/Ecke Dickensstraße).
Tolstoistraße 10, 90475 Nürnberg Neubau 3 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 61 aktive Mitglieder / davon weiblich 3 Jugendfeuerwehr: 4 Mitglieder / davon weiblich 0 Sonderaufgaben: Unterstützungsgruppe für den Aufbau und Betrieb des Abrollbehälters Sanität, mit einer Kapazität für 50 Verletzte bei Großschadenslagen. Besonderheiten: Für die Feuerwehr geeignete Grundstücke wurden im Ortsteil Fischbach angefragt, stehen aber aufgrund unterschiedlichster Belange nicht zur Verfügung. Das derzeitige Gerätehaus ist für eine Mannschaftstärke von 61 FM (SB) nicht ausgelegt. Alternativ steht auf dem Bauhofgelände in Fischbach eine Fläche für den Neubau des Feuerwehrhauses zur Verfügung. Für diese Umsetzung müsste ein alternativer Standort für die Salzhalle von SÖR in Fischbach geschaffen werden.
Feuerwehrgerätehaus Almoshof
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2029
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2031
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Almoshofer Hauptstraße 35, 90427 Nürnberg Anbau und Teilsanierung 2 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 45 aktive Mitglieder / davon weiblich 2 Jugendfeuerwehr: 10 Mitglieder / davon weiblich 4 Sonderaufgaben: Unterstützungsgruppe für den Aufbau und Betrieb des Abrollbehälters Sanität (AB-SAN), mit einer Kapazität für 50 Verletzte bei Großschadenslagen. Speziell geschult für Flugunfälle im Bereich des Albrecht- Dürer-Airports Besonderheiten: Keine
Feuerwehrgerätehaus Großgründlach
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2029
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2031
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Schweinfurter Straße 9, 90427 Nürnberg Anbau und Teilsanierung 3 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 45 aktive Mitglieder / davon weiblich 4 Jugendfeuerwehr: 12 Mitglieder / davon weiblich 6 Sonderaufgaben: Unterstützungsgruppe für den Aufbau und Betrieb des Abrollbehälters Sanität, mit einer Kapazität für 50 Verletzte bei Großschadenslagen. Besonderheiten: Keine
Feuerwehrgerätehaus Buchenbühl
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2030
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2032
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Rathsbergstraße 302, 90411 Nürnberg Anbau und Teilsanierung 2 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 27 aktive Mitglieder / davon weiblich 2 Jugendfeuerwehr: 11 Mitglieder / davon weiblich 0 Sonderaufgaben: Unterstützungsgruppe für den Aufbau und Betrieb des Abrollbehälters Sanität, mit einer Kapazität für 50 Verletzte bei Großschadenslagen. Besonderheiten: Keine
Feuerwehrgerätehaus Brunn
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2030
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2032
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Brunner Hauptstraße 41, 90475 Nürnberg Anbau und Teilsanierung 1 Fahrzeugstellplatz Einsatzabteilung: 27 aktive Mitglieder / davon weiblich 0 Jugendfeuerwehr: 0 Mitglieder Besonderheiten: Keine
Feuerwehrgerätehaus Boxdorf
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2031
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2033
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: Bei einer Teilsanierung und Anbau einer weiteren Fahrzeughalle 30.300 € / Stand 2022
Bei einem möglichen Neubau auf einem neuen Grundstück 121.000 € / Stand 2022
Projektstand:
Würzburger Straße 19, 90427 Nürnberg Neubau oder Teilsanierung mit Anbau 1 Fahrzeugstellplatz / zukünftig 2 Fahrzeugstellplätze Einsatzabteilung: 36 aktive Mitglieder / davon weiblich 6 Jugendfeuerwehr: 14 Mitglieder / davon weiblich 4 Sonderaufgaben: Unterstützung bei der Dekontamination von Betroffenen und Einsatzkräften bei atomaren/biologischen und chemischen Schadenslagen Besonderheiten: Derzeit befindet sich das Gerätehaus zusammen mit dem Bau- und Betriebshof von SÖR auf einem Gelände. Um den heutigen baulichen Standards gerecht zu werden, müssen für beide Bereiche in den nächsten Jahren Erweiterungsbauten erstellt werden. Da sich das Gelände baurechtlich in einem Überflutungsgebiet befindet, können am bisherigen Standort nicht beide Maßnahmen realisiert werden. Ein Neubau des Gerätehauses im in der Planungsphase befindlichen Gewerbegebiet Boxdorf an der Würzburger Straße sollte angestrebt werden.
Feuerwehrgerätehaus Höfles
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2031
Geplante Inbetriebnahme: Im Laufe des Jahres 2033
Projektkosten: Noch nicht definiert
Projektzuschuss: kein Zuschuss (nur Sanierung ohne Stellplatzneuschaffung)
Projektstand:
Höfleser Hauptstraße 65, 90427 Nürnberg Teilsanierung mit Anbau 1 Fahrzeugstellplatz Einsatzabteilung: 28 aktive Mitglieder / davon weiblich 4 Jugendfeuerwehr: 10 Mitglieder / davon weiblich 5 Besonderheiten: Keine
Stpl/061/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 01.12.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Das Planungsgebiet befindet sich im Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau und ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg als Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt. Diese Nutzung entspricht an dieser Stelle weder den Zielen der Stadt Nürnberg, noch der tatsächlich vorhandenen Nutzung.
Derzeit befindet sich auf der Fläche mit einem Rechenzentrum eines Web-Hosting Unternehmens ein gewerblicher Betrieb. Diese Nutzung deckt sich mit der Zielsetzung der Stadt Nürnberg. Sowohl in der Strukturanalyse für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau, als auch im Masterplan Gewerbeflächen wird eine Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale für klassische Gewerbebetriebe gefordert.
Durch die 7. Flächennutzungsplanänderung wird dieser einerseits an die bereits vorherrschende Nutzung angepasst. Andererseits ist die Änderung aber auch daher notwendig, da entlang der Sigmundstraße ein neuer Bebauungsplan (Nr. 4667, Einleitung am 18.07.2019) aufgestellt werden soll mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in dafür priorisierten Stadtbereichen.
Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll nun die Darstellung des Flächennutzungsplans dementsprechend von Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel hin zu einer gewerblichen Baufläche geändert werden, um so das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 01.12.2022):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom 28.10.2022 und des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: vier Wochen, förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit, Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 14.12.2022):
Entsprechend des Gutachtens des Stadtplanungsausschusses vom 01.12.2022 beschließt der Stadtrat, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom 28.10.2022 und des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: vier Wochen, förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit, Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg wird die Fläche des 7. Änderungsbereichs als Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel dargestellt. Diese Nutzung entspricht an dieser Stelle weder den Zielen der Stadt Nürnberg, noch der tatsächlich vorhandenen Nutzung.
Derzeit befindet sich auf der Fläche mit einem Rechenzentrum eines Web-Hosting Unternehmens ein gewerblicher Betrieb. Diese Nutzung deckt sich mit der Zielsetzung der Stadt Nürnberg, da für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau insgesamt die Ansiedlung klassischer Gewerbe- und Produktionsbetriebe gefördert werden soll (vgl. „Strukturanalyse Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau“ – im AfS am 01.04.2020 beschlossen). Auch der „Masterplan Gewerbeflächen“ (im AfS am 21.10.2020 beschlossen) fordert angesichts der gesamtstädtisch geringen Verfügbarkeit an Gewerbeflächen bei gleichzeitig begrenzten Flächenverfügbarkeiten für Neuentwicklungen eine Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale für klassische Gewerbebetriebe.
Um dieses Ziel planerisch zu unterstützen, wurde der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 3720 für einen Teilbereich entlang der Sigmundstraße aufgehoben (Satzung Nr. 60), so dass nun Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Der alte Bebauungsplan setzte zwar ein Gewerbegebiet fest, hierfür galt jedoch die Baunutzungsverordnung von 1962, in der noch keine dezidierten Festlegungen zu großflächigem Einzelhandel enthalten waren. Eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Sinne der o.g. städtebaulichen Ziele ist dadurch nicht möglich.
Perspektivisch soll für den Bereich der Satzung Nr. 60 ein neuer Bebauungsplan (Nr. 4667, Einleitung am 18.07.2019) aufgestellt werden mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in dafür priorisierten Stadtbereichen.
Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll nun die Darstellung des Flächennutzungsplans dementsprechend von Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel hin zu einer gewerblichen Baufläche geändert werden, um so das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können.
Die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Stadtrat bereits am 03.02.2010 beschlossen. Seither ruht das Verfahren. Um die beschriebenen Ziele umzusetzen soll das Verfahren nun fortgeführt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und beschlossen werden.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kosten.
Zeitliche Umsetzung
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 01.12.2022 begutachtet und im Stadtrat am 14.12.2022 beschlossen werden. Zeitgleich zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Fazit
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Steuerung des Einzelhandels im Bereich der Sigmundstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4667 zu schaffen, wird empfohlen, das 7. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren fortzuführen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
07 Änderung Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
N
M 1 : 10 000
Zeichenerklärung 0 100 200 300 400 500
Änderungsbereich
FNP07 - V - 01 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
BEGRÜNDUNG
Vorentwurf
Stand: 28.10.2022
Quelle: Hajo Dietz
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Vorentwurf zur 7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 4
I.1.1. RECHTSGRUNDLAGEN 4 I.1.2. VERFAHRENSABLAUF 4
I.2. ANLASS ZUR ÄNDERUNG – PLANUNGSZIELE 4
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 5
I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 6 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 6
I.4. PLANUNGSKONZEPT 9
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 9 I.4.2. VERKEHRSKONZEPT 9 I.4.3. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 9 I.4.4. STANDORTFESTLEGUNG 9
I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 9
I.6. INHALT DER ÄNDERUNG 10
I.6.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 10 I.6.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 10 I.6.3. FLÄCHENBILANZ 10
I.7. BETEILIGUNGEN 10
I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB 10 I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 10 I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB 10 I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 10
I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG 11
I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 11
II. UMWELTBERICHT (Stand 20.10.2022) als gesonderter Textteil
III. QUELLENANGABEN
[1] Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg, 2013
[2] Strukturanalyse Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau, STADTRAUMKON- ZEPT GmbH, 2020 [3] Masterplan Gewerbeflächen mit Aktivitätenplan, STADTRAUMKONZEPT GmbH,
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Vorentwurf zur 7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
I.1.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. S. 674) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802).
Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (BGBl. I S. 1436) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 352) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.
Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.
I.1.2. VERFAHRENSABLAUF Die Einleitung des Verfahrens zur 7. Flächennutzungsplanänderung Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße wurde in der Sitzung des Stadtrats am 03.02.2010 beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans sollte im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan Nr. 4588 erfolgen. Das Ziel war die langfristige Sicherung des Areals als Gewerbestandort durch die Darstellung als gewerbliche Fläche im Flächennutzungsplan sowie der Festsetzung als Gewerbegebiet im Bebauungsplan. Beide Verfahren wurden seither nicht weitergeführt.
Da sich die städtebaulichen Ziele seither nicht verändert haben, soll das Verfahren zur 7. Flächennutzungsplanänderung nun fortgeführt werden. Der Bebauungsplan Nr. 4588 wird jedoch nicht weitergeführt, da in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 18.07.2019 der Bebauungsplan Nr. 4667 eingeleitet wurde. Dieser umfasst einen größeren räumlichen Geltungsbereich und soll die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen im gesamten Bereich östlich der Sigmundstraße planungsrechtlich steuern.
I.2. ANLASS ZUR ÄNDERUNG – PLANUNGSZIELE
Das Gebiet befindet sich im Südwesten des Stadtgebiets im Stadtteil Kleinreuth bei Schweinau. Es liegt im Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau zwischen Lenkersheimer
Straße im Süden, Sigmundstraße im Westen, Umspannwerk im Norden und östlich angrenzenden gewerblichen Bauflächen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel dargestellt. Diese Darstellung entspricht weder den Zielen der Stadt Nürnberg, noch der derzeitigen Nutzung der Fläche.
Derzeit (Stand Oktober 2022) befindet sich auf der Fläche mit einem Rechenzentrum eines Web-Hosting Unternehmens ein gewerblicher Betrieb. Diese Nutzung entspricht an dieser Stelle auch den Zielen der Stadt Nürnberg. So wird im Rahmen der „Strukturanalyse für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau“ [2] (im AfS beschlossen am 01.04.2020) das Ziel definiert, den Gewerbestandort als zusammenhängendes Gebiet zu bewahren, wobei die Stärkung und Ansiedlung klassischer Gewerbe- und Produktionsbetriebe im Fokus stehen soll. Einzelhandelsnutzungen hingegen sind nicht erwünscht und bestehende Einzelhandelsnutzungen sollen im Rahmen der Möglichkeiten zurückgebaut werden.
Diese Zielsetzung deckt sich mit jenen des „Masterplans Gewerbeflächen“ [3] (Beschluss AfS vom 21.10.2020). Angesichts der gesamtstädtisch geringen Verfügbarkeit an Gewerbeflächen bei gleichzeitig begrenzten Flächenverfügbarkeiten für Neuentwicklungen, wird hier eine Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale gefordert.
Für die entlang der Sigmundstraße bestehenden Konzentrationen von Einzelhandelsnutzungen (Sonderstandorte Kleinreuth 2 und 3) wird im Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg ein langfristiger Rückbau des zentrenrelevanten Angebots empfohlen [1]. Weitere Einzelhandelsnutzungen würden zudem auch zu einer Schwächung geplanter Versorgungsbereiche führen. So entsteht im Tiefen Feld durch die geänderte Verkehrsführung der Rothenburger Straße sowie den Ausbau der U-Bahn ein sehr gut erschlossenes, neues Stadtteilzentrum mit stadtteilübergreifender Versorgungsfunktion. Es ist vorgesehen, Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich durch die Ausweisung zweier Kerngebiete im Bebauungsplan Nr. 4445a „Tiefes Feld Nordwest“ zu zentrieren und durch eine gute Erreichbarkeit für Fußgänger, Radfahrer und mit dem öffentlichen Personennahverkehr das Prinzip der Stadt der kurzen Wege umzusetzen.
Um die Einzelhandelsnutzungen im Bereich der Sigmundstraße zukünftig planungsrechtlich besser steuern zu können, wurde am 18.07.2019 der Bebauungsplan Nr. 4667 „Östlich der Sigmundstraße“ eingeleitet.
Da sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4667 auch über die im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel dargestellte Fläche erstreckt und der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll nun die Darstellung des Flächennutzungsplans dementsprechend von Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel hin zu einer gewerblichen Baufläche geändert werden.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH Der Änderungsbereich liegt in der westlichen Außenstadt im Bezirk Höfen. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Sigmundstraße und im Süden von der Lenkersheimer Straße begrenzt. Nördlich befindet sich ein Umspannwerk, östlich grenzen gewerblich genutzte Flächen
an. Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Gewerbegebietes Kleinreuth bei Schweinau und hat eine Größe von ca. 4 ha.
Das Gebiet wird derzeit (Stand Oktober 2022) von einem Web-Hosting Unternehmens als Rechenzentrum genutzt. Das Areal ist vollständig versiegelt, die verkehrliche Erschließung erfolgt von der südlich gelegenen Lenkersheimer Straße.
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
a) Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inklusive der am 01.03.2018 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) weist Nürnberg als Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg- Fürth-Erlangen-Schwabach aus und definiert u.a. folgende, für das vorliegende Änderungsverfahren relevante Ziele (Z), an die die Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB anzupassen ist: In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
Die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte hat an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen (5.3 Einzelhandelsgroßprojekte / 5.3.2 Lage in der Gemeinde).
Darüber hinaus werden im LEP u.a. folgende Grundsätze genannt, die bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind:
Die räumliche Wettbewerbsfähigkeit Bayerns soll durch Schaffung bestmöglicher Standortqualitäten in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht in allen Teilräumen gestärkt werden. Dabei sollen im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitskräfte lagebedingte und wirtschaftsstrukturelle Defizite ausgeglichen, infrastrukturelle Nachteile abgebaut sowie vorhandene Stärken ausgebaut werden (1.4.1 Hohe Standortqualität).
Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden (3.1 Flächensparen).
Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerksund Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert werden (5.1 Wirtschaftsstruktur).
b) Regionalplan Region Nürnberg (RP7)
Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene Regionalplan Region Nürnberg (RP 7) konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):
Der große Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen soll als regionaler und überregionaler Wirtschaftsschwerpunkt gestärkt und weiterentwickelt werden. Dazu soll insbesondere auf (…) die Stärkung der Wirtschaftsstruktur durch Erhaltung und strukturelle Verbesserung des produzierenden Gewerbes sowie den Ausbau des Dienstleistungsbereichs hingewirkt werden (2.3.2 Sozioökonomische Raumgliederung / 2.3.2.1 Großer Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen).
Zur Wahrung einer gesunden Wirtschafts- und Sozialstruktur sowie im Interesse der konjunkturellen Anpassungsfähigkeit der Region Nürnberg soll auf die Erhaltung und den weiteren Ausbau mittelständischer Betriebe hingewirkt werden. Geeignete Gewerbeflächen für den Mittelstand sollen ausgewiesen werden (5.1.2 Sektorale Wirtschaftsstruktur / 5.1.2.3 Handwerk).
Das gemeinsame Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen sowie das Mittelzentrum Schwabach - insbesondere die Innenstadtgebiete - sollen in ihrer Funktionsfähigkeit als Hauptgeschäftszentren erhalten und ausgebaut werden (5.3 Handel / 5.3.1 Einzelhandel).
c) Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sonderbaufläche / großflächiger Einzelhandel dargestellt. Die Fläche soll zukünftig als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Abb, 1: Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan Abb. 2: Geplante Darstellung
d) Bebauungspläne
Das Gebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Mit der Satzung Nr. 60 „Östlich der Sigmundstraße“ wurden im Jahr 2019 die planungsrechtlichen Festsetzungen östlich der Sigmundstraße aufgehoben. Die Satzung wurde erlassen, um die weitere Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben besser steuern zu können. Bis dahin lag der Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 3720, der sich über weite Teile des Gewerbegebietes Kleinreuth bei Schweinau erstreckt und in Teilen nach wie vor in Kraft ist. Zwar war das Gebiet im Bebauungsplan Nr. 3720 als Gewerbegebiet festgesetzt, jedoch regelte die für den Bebauungsplan gültige Baunutzungsverordnung aus dem Jahr 1962 großflächigen Einzelhandel noch nicht explizit, da Einkaufszentren und Verbrauchermärkte weitgehend unbekannt waren. Einzelhandel – auch großflächiger – war somit grundsätzlich zulässig. Seit Aufhebung der Satzung wird die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung Nr. 60 nach § 34 BauGB beurteilt.
Perspektivisch soll für den Bereich der Satzung Nr. 60 ein neuer Bebauungsplan (Nr. 4667, Einleitung am 18.07.2019) aufgestellt werden, der mit dem Ziel der Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in dafür priorisierten Stadtbereichen weitere Einzelhandelsnutzungen entlang der Sigmundstraße ausschließt.
Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll nun die Darstellung des Flächennutzungsplans dementsprechend von Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel hin zu einer gewerblichen Baufläche geändert werden, um so das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können.
Abb. 3: Übersicht aktuelle Bebauungspläne (rot), Aufhebungssatzungen (blau) und 7. FNP Änderungsbereich (gelb)
I.4. PLANUNGSKONZEPT
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Eine Einzelhandelsnutzung im Planungsgebiet entspricht weder den Zielen der Stadt Nürnberg, noch der derzeitigen Nutzung der Fläche. Um die Zielvorstellungen langfristig zu sichern und die Flächen östlich der Sigmundstraße gemäß der „Strukturanalyse Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau“ [2] für klassische Gewerbenutzungen vorzuhalten, soll im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4667 weiterer Einzelhandel entlang der Sigmundstraße ausgeschlossen werden. Um das am 18.07.2019 eingeleitete Bebauungsplanverfahren fortzuführen, muss die Darstellung des Flächennutzungsplans von Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel hin zu gewerblicher Baufläche geändert werden.
I.4.2. VERKEHRSKONZEPT Die Haupterschließung des Gebiets erfolgt, wie bisher auch, von Süden aus über die Lenkersheimer Straße, die an die Sigmundstraße angebunden ist.
I.4.3. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.4.4. STANDORTFESTLEGUNG Das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau ist aufgrund seiner Größe und Lage zwischen den Städten Nürnberg und Fürth für den Wirtschaftsstandort Nürnberg von großer Bedeutung. Innerhalb des Gebietes ist der Bereich entlang der Sigmundstraße für Einzelhandelsnutzungen aufgrund der sehr guten verkehrlichen Erschließung interessant. Da diese Nutzungen in diesem Bereich jedoch nicht den Zielen der Stadt Nürnberg entsprechen, soll durch das Planungsrecht sichergestellt werden, dass sich im Bereich entlang der Sigmundstraße insbesondere keine weiteren großflächigen Einzelhandelsunternehmen ansiedeln und der Umfang der bestehenden Einzelhandelsnutzungen insgesamt perspektivisch zurückgeht. Insbesondere eine weitere Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen würde zu einer Schwächung bestehender und geplanter zentraler Versorgungsbereiche (insbesondere Tiefes Feld), sowie aufgrund der dadurch geringeren Flächenverfügbarkeit für klassische Gewerbebetriebe zu einer Profilschwächung des Gewerbegebietes Kleinreuth bei Schweinau führen. Dieses Planungsziel ist nur über eine entsprechende verbindliche Bauleitplanung erreichbar, die FNP-Änderung liefert dafür die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen.
I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
Im Rahmen des Masterplans Gewerbeflächen wurde ein jährlicher Gewerbeflächenbruttoneubedarf von 16,3 bis 20,0 ha ermittelt. Dieser Wert lässt die tatsächliche Flächensituation zunächst außer Acht und beschreibt damit einen theoretischen Wert, der sich bei einem unerschöpflichen Flächenvorrat ergäbe [3]. Eine neue Inanspruchnahme von Gewerbeflächen in dieser Größenordnung ist aufgrund der bereits stark verdichteten Siedlungsstrukturen sowie der Vorgabe, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1a Abs. 2 BauGB), ausgeschlossen. Von daher muss der Fokus auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale gelegt werden.
Das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau zählt mit seinen knapp 68 ha zu den größeren zusammenhängenden Gewerbegebieten der Stadt Nürnberg und ist somit für die Entwicklung Nürnbergs als Gewerbestandort von großer Bedeutung. Eine Fokussierung auf die Aktivierung
der dort vorhandenen Potenziale in Bezug auf die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen ist vor dem oben beschriebenen Hintergrund daher unerlässlich. Weitere Einzelhandelsnutzungen sollen verhindert und der Bestand perspektivisch zurückgebaut werden, um diese Flächen für klassische Gewerbebetriebe vorzuhalten.
I.6. INHALT DER ÄNDERUNG
I.6.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Der räumliche Geltungsbereich der 7. FNP Änderung ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel dargestellt.
I.6.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Der Bereich soll künftig entsprechend der bereits bestehenden Nutzung als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
I.6.3. FLÄCHENBILANZ Die Größe des gesamten Änderungsbereiches beträgt ca. 3,95 ha (100 %).
| Art der Darstellung | Bisherige FNP-Dar- stellung | Künftige FNP-Dar- stellung | Änderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ca. ha | Anteil | ca. ha | Anteil | ca. ha | |
| Sonderbauflächen | 3,95 | 100 % | 0 | 0 % | - 3,95 |
| Gewerbliche Bauflächen | 0 | 0 % | 3,95 | 100 % | + 3,95 |
I.7. BETEILIGUNGEN
I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLI- CHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als „Sonderfläche – großflächiger Einzelhandel“ dargestellt. Im Rahmen des 7. FNP-Änderungsverfahrens soll die Fläche als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden, um den Standort langfristig für klassisches Gewerbe zu erhalten. Infolgedessen ist eine Überbauung der Fläche weiterhin möglich. Für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft / Ortsbild, Menschliche Gesundheit / Erholung, Luft und Klima und Abfall sind mit der Umwidmung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Für das Schutzgut Menschliche Gesundheit sind erhebliche nachteilige Auswirkungen in Bezug auf Lärmimmissionen und Störfallvorsorge nicht ausgeschlossen, ggf. sind im nachgeordneten B-Planverfahren Nr. 4667 weitergehende Untersuchung erforderlich und ggf. geeignete Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen festzusetzen. Angaben zu Art und Umfang des Abfallaufkommens liegen nicht vor, sodass eine Bewertung der Auswirkungen noch nicht möglich ist. Für das Schutzgut Kulturgüter ist im weiteren Verfahren eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen |
|---|
Fläche nicht erheblich
Boden nicht erheblich
Wasser nicht erheblich
Pflanzen nicht erheblich
Tiere nicht erheblich
Biologische Vielfalt nicht erheblich
Landschaft /Ortsbild nicht erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung nicht erheblich Lärm noch nicht möglich1 Störfallvorsorge noch nicht möglich2
nicht erheblich
nicht erheblich
noch nicht möglich
Luft
Klima
Abfall Kultur- und Sachgüter noch nicht möglich3
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung
Sofern das B-Planverfahren Nr. 4667 gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden sollte, erfolgt die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die
1 Ggf. sind im Rahmen des nachgeordneten B-Planverfahrens Nr. 4667 „Östlich der Sigmundstraße“ die Immissionssituation und Schutzanforderungen zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu benennen und festzulegen. 2 Ggf sind im Rahmen des nachgeordneten B-Planverfahrens Nr. 4667 „Östlich der Sigmundstraße“ zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen schwerer Unfälle in Störfallbetrieben, zur Umsetzung des Abstandsgebots und zur Vermeidung von potenziellen Nutzungskonflikten ggf. Regelungen zum Ausschluss oder zur Nutzungseinschränkung für Störfallbetriebe zu treffen. 3 Im weiteren Verfahren ist eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen, im Rahmen der Umweltprüfung des B-Planverfahrens. Der Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4667 geht über den des 7. FNP-Änderungsbereichs hinaus. Im 7. FNP-Änderungsbereich werden seit einiger Zeit Neubauten für ein Rechenzentrum errichtet.
Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) für das 7. FNP-Änderungsverfahren stellt die ersten Ergebnisse der gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen der FNP-Darstellung dar. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Nürnberg, den 28.10.2022 Stadtplanungsamt
gez.
Dengler Leiter Stadtplanungsamt
Umweltprüfung
in der Bauleitplanu ng
7. Änderung des Flächennutzungsplans
mit integriertem Landschaftsplan
Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
1. Entwurf Umweltbericht
Stand: 20.10.2022
Änderungsbereich 7. FNP-Änderung Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße
- Luftbildausschnitt
Inhalt
- Einleitung................................................................................................................... 3 1.1 Ziel des Bauleitplans .......................................................................................... 3 1.2 Plangrundlagen .................................................................................................. 6 2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 6 2.1 Fläche, Boden, Wasser ...................................................................................... 6 2.2 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt .................................................................... 7 2.3 Landschaft / Ortsbild ........................................................................................... 7 2.4 Menschliche Gesundheit .................................................................................... 8 2.4.1 Erholung ...................................................................................................... 8 2.4.2 Lärm ............................................................................................................ 8 2.4.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen .......... 8 2.5 Luft ..................................................................................................................... 9 2.6 Klima .................................................................................................................. 9 2.7 Abfall ................................................................................................................ 10 2.8 Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 10 2.9 Wechselwirkungen ........................................................................................... 10 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante .................................... 10 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 10 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ...................................... 11 6. Geprüfte Alternativen / Methodik / Monitoring .......................................................... 11 7. Zusammenfassung .................................................................................................. 12
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen .............................. 14
Anlagen: Plan 1: Stadtklimatische Einordnung des Änderungsbereichs (Klimafunktionskarte)
1. Einleitung
Für das Gebiet zwischen Lenkersheimer Straße im Süden, Sigmundstraße im Westen, Umspannwerk im Norden und den östlich angrenzenden gewerblichen Bauflächen wurde am 03.02.2010 im Stadtrat der Beschluss zur Einleitung des 7. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP-Ä) gefasst. Es sollte zusammen mit dem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4588, eingeleitet mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses (AfS) vom 21.01.2010, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Beide Verfahren ruhen seither. Am 13.08.2019 wurde mit Beschluss des AfS die Satzung Nr. 60 „Östlich der Sigmundstraße“ erlassen und damit planungsrechtliche Festsetzungen u. a. des B-Plans Nr. 3720 „Industriegelände West“, erlassen 1967, aufgehoben (s. Abb. 1). Trotz der Festsetzung von GI- und GE-Flächen im B-Plan Nr. 3720 konnten sich aufgrund der geltenden BauNVO 1962 in der Vergangenheit Einkaufszentren bzw. großflächiger Einzelhandel ansiedeln. Um dies künftig planungsrechtlich zu steuern, wurde mit AfS-Beschluss vom 18.07.2019 der B-Plan Nr. 4667 „Östlich der Sigmundstraße“ eingeleitet. Sein Geltungsbereich ist nahezu deckungsgleich mit dem der Aufhebungssatzung Nr. 60 (s. Abb. 2), die im Unterschied zum B-Plan Nr. 4667 die Lenkersheimer Straße in vollem Umfang einschließt. Er ist im wirksamen FNP mit integriertem Landschaftsplan überwiegend als Gewerbefläche dargestellt. Abweichend sind Teilflächen, in denen sich bereits 2006 Einzelhandel etabliert hatte, als Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 4667 zu schaffen, sind Teiländerungsverfahren zur Anpassung des FNPs erforderlich. Der vorliegende Umweltbericht stellt für die 7. FNP-Ä die ersten Ergebnisse der gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der FNP-Darstellung dar. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
1.1 Ziel des Bauleitplans
Das übergeordnete städtebauliche Ziel der Stadt Nürnberg ist die langfristige Sicherung des Gewerbestandorts Kleinreuth b. Schweinau und die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung an diesem Standort. Grundlage dafür sind das Einzelhandelsund Zentrenkonzept der Stadt Nürnberg, Stadtratsbeschluss vom 23.10.2013, der „Masterplan Gewerbeflächen“, Stadtratsbeschluss vom 21.10.2020, und die Strukturanalyse für das Gewerbegebiet Kleinreuth b. Schweinau, Stadtratsbeschluss vom 01.04.2020. Demnach soll zum einen das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau als zusammenhängendes Gebiet für klassische Gewerbe- und Produktionsbetriebe erhalten und bestehende Einzelhandelsnutzungen im Rahmen der Möglichkeiten zurückgedrängt werden, zum anderen die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem Angebotsschwerpunkt auf etablierte Einzelhandelsstandorte konzentriert werden. Ziel der 7. FNP-Änderung ist, die Darstellung „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel“ im wirksamen FNP mit integriertem Landschaftsplan in „gewerbliche Baufläche“ zu ändern. Da die ehemals vorhandene Einzelhandelsnutzung zwischenzeitlich aufgegeben und durch gewerbliche Nutzung ersetzt worden ist, entspricht die künftige FNP-Darstellung der tatsächlichen Nutzung. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4 ha.
Bereich
7.FNP-Ä
Abb 1: Lage des 7. FNP-Änderungsbereichs auf Grundlage des 1967 in Kraft getretenen Geltungsbereichs B- Plans Nr. 3720 und seiner zwischenzeitlich außer Kraft gesetzten Bereiche (Quelle: Stadt Nürnberg, Plandarstellung verändert)
Bereich
7.FNP-Ä
Abb. 2: Lage des 7. FNP-Änderungsbereichs auf Grundlage des Übersichtsplans zur Satzung 60 (Quelle: Stadt Nürnberg, Darstellung verändert)
1.2 Plangrundlagen
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt den Änderungsbereich als Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ dar. An den Änderungsbereich grenzen im Westen „überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen“, südlich, östlich und nördlich „gewerbliche Bauflächen“ sowie, ebenfalls im Norden, eine Fläche für Ver- und Entsorgung / Elektrizität an. Vorhandene Bauleitpläne im FNP-Änderungsbereich: Der Änderungsbereich liegt vollständig im Bereich der rechtsverbindlichen Aufhebungssatzung Nr. 60 „Östlich der Sigmundstraße“. Ihr Geltungsbereich umfasst für Einzelhandelsbetriebe attraktive Flurstücke in erster Reihe östlich der Sigmundstraße, zwischen Leyher Straße im Norden und dem Wohngebiet Kleinreuth b. Schweinau im Süden. Kartierte Flächen aus der Stadtbiotopkartierung und aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP): die 2006 kartierte Biotopfläche Nr. 1224-001 erstreckte sich am Ostrand des Änderungsbereichs und ist bis auf Relikte weitgehend zerstört. Dies gilt auch für das als landesweit bedeutsam eingestufte ABSP-Biotop Nr. 505. FFH- und/oder SPA-Gebiete1, geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.
2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
(Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-
auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung der 7. FNP-Änderung die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt werden, wird nachfolgend beschrieben. Die Bestandsbewertung berücksichtigt die Situation vor Ort und die Darstellung des wirksamen FNP. Maßgeblich für die Bewertung sind die Umweltauswirkungen der geplanten Darstellung im FNP im Vergleich zur bisherigen Darstellung des FNP. Konkrete Eingriffe in Natur und Umwelt, wie sie mit der Umsetzung von Festsetzungen eines B-Plans verbunden sind, fließen nicht in die Bewertung ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichterheblichkeit der FNP-Änderung nicht gleichbedeutend ist mit der Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen, welche die Umsetzung eines B-Plans in diesem Bereich nach sich ziehen kann.
2.1 Fläche, Boden, Wasser
Ausgangssituation
Der ca. 4 ha große Änderungsbereich liegt im Westen des Nürnberger Stadtgebiets und grenzt im Norden, Osten und Süden an das großflächige, seit Ende der 1960er Jahren vollständig entwickelte Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau an. Der Änderungsbereich ist nahezu vollständig versiegelt. Prägend sind mehrere Betriebsgebäude eines Rechenzentrums, die seit Anfang der 2010er Jahre sukzessive neu errichtet worden sind bzw. sich zurzeit in der Umsetzung befinden. Die Bodenfunktionen sind kaum intakt. Die Fläche wird im Altlastenkataster der Stadt Nürnberg geführt, es ergibt sich bei der aktuellen Nut-
1 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
zung allerdings kein Handlungsbedarf. Bei einer Nutzungsänderung ist dem jedoch Rechnung zu tragen. Der Grundwasserflurabstand liegt bei ca. 3 – 6 m. Oberflächengewässer sind weder im Änderungsbereich noch in seinem Umfeld vorhanden. Die ökologische Wertigkeit der Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser ist, aufgrund der hohen Versiegelung und der dadurch bedingten, geringen Grundwasserneubildungsrate, als gering einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Durch die angestrebte Änderung der FNP-Darstellung von „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel“ in „Gewerbliche Baufläche“ ist der Änderungsbereich weiterhin als „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ mit dem Status „Baufläche“ zu kategorisieren. Damit ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen für die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser.
2.2 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
Ausgangssituation
Im Jahr 2006 wurde nördlich der Lenkersheimer Straße die Biotopfläche Nr. 1224.001 kartiert. Sie erstreckte sich von der Ringbahn bis an den Ostrand des 7. FNP-Ä-Bereichs. Infolge von Baumaßnahmen ist diese Biotopfläche heute nahezu vollständig zerstört. Die Vegetation beschränkt sich im 7. FNP-Ä-Bereich überwiegend auf einen schmalen Grünstreifen mit Straßenbegleitgrün und einigen, vorrangig jungen Bäumen und Sträuchern entlang des Südrandes und des Ostrandes des Änderungsbereichs sowie Vegetationsrelikte im nördlichen Baustellenbereich. Insgesamt ist der Änderungsbereich für das Schutzgut Pflanzen von geringer Bedeutung und Wertigkeit. Aus faunistischer Sicht können höchstens die vorhandenen Gebäude als Versteck- und Nistmöglichkeiten für gebäudebewohnende Vögel und Fledermäuse dienen, sofern entsprechend geeignete Strukturen vorhanden sind. Der Änderungsbereich ist aus artenschutzfachlicher Sicht für die Schutzgüter Tiere von geringer Bedeutung und Wertigkeit. Selbiges gilt damit insgesamt auch für das Schutzgut Biologische Vielfalt.
Auswirkungen / Prognose
Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung bleibt der Status als Baufläche erhalten, so dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt zu erwarten sind.
2.3 Landschaft / Ortsbild
Ausgangssituation
Der Änderungsbereich wurde und wird großflächig neu bebaut und ist nahezu vollständig versiegelt. Das Ortsbild ist in Verbindung mit der Erschließung stark technisch überprägt. Das Schutzgut Landschaft / Ortsbild ist aufgrund des hohen Grades der Überbauung und der weitgehend fehlenden Frei- und Straßenraumgestaltung vorbelastet und hat eine geringe Bedeutung und Wertigkeit für den Änderungsbereich.
Auswirkungen / Prognose
Mit der geplanten Umwidmung des Änderungsbereichs bleibt der Status einer „Baufläche“ erhalten. Die Auswirkungen einer gewerblichen Baufläche auf das Schutzgut Landschaft / Ortsbild sind denen einer Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel vergleichbar. Es ergeben sich damit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Ortsbild.
2.4 Menschliche Gesundheit
2.4.1 Erholung
Ausgangssituation
Im gewerblich genutzten Änderungsbereich sind keine Flächen bzw. Strukturen, die der Erholung und Regeneration der Bevölkerung dienen, vorhanden. Der Änderungsbereich hat daher für das Schutzgut Mensch / Erholung keine Bedeutung und ist von geringer Wertigkeit.
Auswirkungen / Prognose
Da gewerbliche Bauflächen ebenso wie Sonderbauflächen für den großflächigen Einzelhandel keine Bedeutung für die Erholung haben, sind mit der planungsrechtlichen Änderung keine Folgen für das Schutzgut Menschliche Gesundheit / Erholung verbunden. Die Auswirkungen sind als nicht erheblich nachteilig zu bewerten.
2.4.2 Lärm
Ausgangssituation
Eine Vorbelastung durch Verkehrslärm ist infolge von hohem Verkehrsaufkommen auf der Sigmundstraße bereits gegeben. Die aktuelle gewerbliche Nutzung als Rechenzentrum induziert vermutlich ein geringeres Verkehrsaufkommen als die im wirksamen FNP dargestellte Nutzung „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“. Die lärmfachliche Verträglichkeit des Rechenzentrums, inkl. der Lärmemissionen in der Nacht, mit der Nachbarschaft, d. h. insbesondere der Wohnnutzung westlich der Sigmundstraße, ist durch Nebenbestimmungen im Baugenehmigungsbescheid gegeben und gutachterlich nachgewiesen. Im Änderungsbereich selbst befinden sich keine Wohngebäude. Der Änderungsbereich hat daher für das Schutzgut Menschliche Gesundheit / Lärm eine mittlere Bedeutung und Wertigkeit.
Auswirkungen / Prognose
Eine differenzierte schalltechnische Darstellung erfolgt auf der Ebene des FNPs nicht. Aus bauplanungsrechtlich Sicht ergibt sich dadurch die Situation, dass durch die geplante FNP- Änderung der Nutzungsart in „gewerbliche Baufläche“ für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Lärmimmissionen für die angrenzende Wohnbebauung erheblich nachteilig auswirken. Somit sind ggf. im nachgeordneten B-Planverfahren Nr. 4667 weitergehende Untersuchung und Festsetzungen zur Minderung der Auswirkungen erforderlich, sofern bauplanungsrechtliche Grundlagen für Vorhaben geschaffen werden (s. Kap. 1).
2.4.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge:
Ausgangssituation
Weder innerhalb des Änderungsbereichs noch in seiner unmittelbaren Umgebung befinden sich derzeit Betriebsbereiche im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG (Störfallbetriebe).
Auswirkungen / Prognose
Bei der geplanten Darstellung als „gewerbliche Baufläche“ sind planungsrechtlich auch Anlagen zulässig, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Die im Westen angrenzende Wohnnutzung ist als benachbartes Schutzobjekt i.S. von § 3 Abs. 5d BImSchG in nachgeordneten Planverfahren zu berücksichtigen. Im nachgeordneten B-Planverfahren Nr. 4667 sind ggf. Regelungen zum Ausschluss oder zur Nutzungseinschränkung für Störfallbetriebe zu treffen.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Da gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB explizit die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem B-Plan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, zu betrachten und zu bewerten sind, ist dies auf FNP-Ebene und somit auch hinsichtlich seiner geplanten Änderung an dieser Stelle nicht erforderlich.
2.5 Luft
Ausgangssituation
Die lufthygienische Situation ist durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen geprägt, die zu Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO ) bzw. Feinstaub über dem städtischen Durchschnitt führen. Sie resultiert aus der Lage an der Sigmundstraße, die ein hohes Verkehrsaufkommen aufweist. Mit Passivsammler-Messungen wurde an der Sigmundstraße (südlich der Einmündung Burgbernheimer Straße) in den Jahren 2019/2020 ein 12-Monatsmittelwert für Stickstoffdioxid von 32 µg/m³ ermittelt. Damit ist der Jahresgrenzwert der 39. BImSchV in Höhe von 40 µg/m³ eingehalten. Nach gegenwärtiger Einschätzung ist aufgrund der größtenteils durchlässigen Bebauungsstrukturen auch im restlichen Plangebiet nicht mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV zu rechnen.
Auswirkungen / Prognose
Die geplante Änderung der FNP-Darstellung in „gewerbliche Baufläche“ führt voraussichtlich nicht zu einer Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs und damit zu keiner Erhöhung lokaler verkehrsbürtiger Emissionen (Stickoxide, Feinstaub, Benzol, CO ). Somit sind nach gegenwärtigem Erkenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Luftqualität zu prognostizieren.
2.6 Klima
Ausgangssituation
Der Änderungsbereich ist aufgrund der aktuellen Nutzung und Lage vorbelastet. Die bioklimatische Situation ist gemäß Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens2 als „ungünstig“ bewertet. Die Kaltluftproduktionsrate ist sehr gering, Wirkungsbereiche lokal entstehender Strömungssysteme sind keine vorhanden, somit wird das Gebiet von nahezu keiner Kaltluft durchströmt. Mit 21-22°C wird bei einer windschwachen sommerlichen Hochdrucklage auch nachts ein hohes Temperaturniveau erreicht. Der westliche Randbereich des Änderungsbereichs liegt in geringem Umfang im Wirkungsbereich lokal entstehender Strömungssysteme. Gleichwohl ist das Temperaturniveau auch dort mit 20-21°C hoch. Aussagen zur CO -Belastung liegen nicht vor. Der Änderungsbereich hat für das Schutzgut Klima eine hohe Bedeutung, aber geringe Wertigkeit. (s. Anlage 1)
Auswirkungen / Prognose
Die geplante Änderung der FNP-Darstellung in „gewerbliche Baufläche“ ermöglicht weiterhin eine bauliche Entwicklung. Die Auswirkungen der geplanten FNP-Änderung, d. h. die reine Änderung der Bauflächenkategorie, können als nicht erheblich eingestuft werden. Eine differenzierte Darstellung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, einschließlich der Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, erfolgt in nachgeordneten Planverfahren.
2 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten – Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014, Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt
2.7 Abfall
Grundsätzlich sind Angaben zur Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung auf B-Planebene darzustellen sowie im weiteren Planungsprozess zu beachten.
2.8 Kultur- und Sachgüter
Ausgangssituation
Gemäß des Bayerischen Denkmalatlas (Abruf: 09.08.2022) befinden sich keine Bau- und/ oder Bodendenkmäler im 7. FNP-Änderungsbereich. An Sachgütern befinden sich im Änderungsbereich mehrere neue Betriebsgebäude.
Auswirkungen / Prognose
Die Umwidmung des Änderungsbereichs in „gewerbliche Baufläche“ löst keinen Rückbau des Gebäudebestands aus und lässt grundsätzlich eine Umnutzung zu, sodass insgesamt keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Sachgüter zu erwarten sind. Eine Stellungnahme von der Unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ist im weiteren Verfahren einzuholen.
2.9 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung /
Nullvariante
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier eine zeitliche Komponente berücksichtigt. Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung bliebe die Darstellung des Änderungsbereichs als „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel“ erhalten. Dies hätte keine Auswirkungen auf die aktuelle gewerbliche Nutzung. Sie hätte grundsätzlich weiterhin Bestand. Allerdings wäre es nicht möglich, im Bebauungsplan Nr. 4667 den Änderungsbereich als gewerbliche Baufläche festzusetzen, weil die planungsrechtlichen Voraussetzungen gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht gegeben wären. Mit der Nullvariante wären keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter verbunden.
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Grundsätzlich beziehen sich Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen durch die Planung und Durchführung des Vorhabens auf die Ebene des B-Plans (konkrete Eingriffe in Natur und Umwelt). Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellung nicht notwendig. Geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Konflikten sind ggf. in der nachfolgenden Planungsstufe zu ergreifen.
Zur Vermeidung einer Konfliktsituation zwischen schutzbedürftigen und störenden bzw.
emittierenden Nutzung sind in nachgeordneten Verfahren entsprechende planerische
Maßnahmen oder Auflagen erforderlich.
Indirekte, sich aus umweltplanerischer Sicht positiv auswirkende Maßnahmen sind mit der Änderung der Darstellung im FNP als „gewerbliche Baufläche“ nicht verbunden.
5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-
Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne
des Bundesnaturschutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
6. Geprüfte Alternativen / Methodik / Monitoring
Gemäß Masterplan Gewerbeflächen besteht für die Stadt Nürnberg ein jährlicher Gewerbeflächenbruttobedarf von 16,3 bis 20 ha. Dies wurde aus Gründen eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden nicht erwogen und stattdessen der Fokus auf die Mobilisierung von Potenzialen in bestehenden Gewerbegebieten gerichtet (s. Begründung Kap. I.5). Der Umweltbericht gem. Anlage 1 BauGB n.F. soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereichs (Basisszenario) und die Auswirkungen der geplanten Änderung der Darstellung im FNP auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kap. 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht darzustellen. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung allerdings nicht erforderlich. Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichts (UB) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung hinsichtlich der geplanten FNP-Änderung dar, und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert. Folgende Informationsquellen wurden für den 1. Entwurf UB herangezogen:
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008) Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996) Strategische Lärmkarten zum Straßenlärm und zum Schienenlärm LfU 2017 Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über die Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImschV) Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg (Juli 2012) http://umweltdaten.nuernberg.de/aussenluft.html Umweltatlas der Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/umweltatlas.html Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977) Geodaten-Service der Stadt Nürnberg (Luftbilder, etc.) Geographisches Informationssystem der Stadt Nürnberg
Bay. Landesamt für Denkmalpflege: Bayerischer Denkmalatlas (Abruf: 09.08.2022) GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten: Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014 (Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt) Geländebegehung 05.09.2022 (Vegetation)
Kenntnislücken: zzt keine
7. Zusammenfassung
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als „Sonderfläche – großflächiger Einzelhandel“ dargestellt. Im Rahmen des 7. FNP-Änderungsverfahrens soll die Fläche als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden, um den Standort langfristig für klassisches Gewerbe zu erhalten. Infolgedessen ist eine Überbauung der Fläche weiterhin möglich. Für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft / Ortsbild, Menschliche Gesundheit / Erholung, Luft und Klima und Abfall sind mit der Umwidmung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Für das Schutzgut Menschliche Gesundheit sind erhebliche nachteilige Auswirkungen in Bezug auf Lärmimmissionen und Störfallvorsorge nicht ausgeschlossen, ggf. sind im nachgeordneten B-Planverfahren Nr. 4667 weitergehende Untersuchung erforderlich und ggf. geeignete Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen festzusetzen. Angaben zu Art und Umfang des Abfallaufkommens liegen nicht vor, sodass eine Bewertung der Auswirkungen noch nicht möglich ist. Für das Schutzgut Kulturgüter ist im weiteren Verfahren eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen |
|---|
Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Wasser nicht erheblich Pflanzen nicht erheblich Tiere nicht erheblich Biologische Vielfalt nicht erheblich Landschaft /Ortsbild nicht erheblich Menschliche Gesundheit Erholung nicht erheblich Lärm noch nicht möglich3 Störfallvorsorge noch nicht möglich4 Luft Klima Abfall Kultur- und Sachgüter noch nicht möglich5
nicht erheblich
nicht erheblich
noch nicht möglich
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung
3 Ggf. sind im Rahmen des nachgeordneten B-Planverfahrens Nr. 4667 „Östlich der Sigmundstraße“ die Immissionssituation und Schutzanforderungen zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu benennen und festzulegen. 4 Ggf sind im Rahmen des nachgeordneten B-Planverfahrens Nr. 4667 „Östlich der Sigmundstraße“ zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen schwerer Unfälle in Störfallbetrieben, zur Umsetzung des Abstandsgebots und zur Vermeidung von potenziellen Nutzungskonflikten ggf. Regelungen zum Ausschluss oder zur Nutzungseinschränkung für Störfallbetriebe zu treffen. 5 Im weiteren Verfahren ist eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Sofern das B-Planverfahren Nr. 4667 gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden sollte, erfolgt die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen, im Rahmen der Umweltprüfung des B-Planverfahrens. Der Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4667 geht über den des 7. FNP-Änderungsbereichs hinaus. Im 7. FNP-Änderungsbereich werden seit einiger Zeit Neubauten für ein Rechenzentrum errichtet.
Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) für das 7. FNP-Änderungsverfahren stellt die ersten Ergebnisse der gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen der FNP-Darstellung dar. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Nürnberg, den 20.10.2022
Umweltamt/ Umweltplanung i.A.
gez. Wellmann gez. Büttner (3643)
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): (zuletzt geändert am 01.01.2020): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- oder verrieselt werden, soweit dem weder nend umgegangen werden, d.h. der Flächen- wasserrechtliche oder sonstige öffentlichverbrauch soll verringert und einer Innenver- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtdichtung Vorrang gegeben werden. Boden- schaftliche Belange entgegenstehen. Des versiegelungen sollen auf das notwendige Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder- Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald schlagswässern bzw. deren sonstiger altergenutzter Flächen soll begründet werden; da- nativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten des getrennten Gebührenmaßstabs für Nieder Innenentwicklung zugrunde gelegt wer- derschlagswasser und Abwasser seit den, zu denen insbesondere Brachflächen, 01.01.2000 wird dies auch in der entspre- Gebäudeleerstand, Baulücken und andere chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): (BNatSchG) hat die erneute Inanspruch- (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nahme bereits bebauter Flächen sowie die i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion Bebauung unbebauter Flächen im beplanten als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie und unbeplanten Innenbereich, soweit sie möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor- 78a beinhalten entsprechende planerische rang vor der Inanspruchnahme von Freiflä- und bauliche Vorschriften, welche darauf abchen im Außenbereich. Gemäß dem Grund- zielen, Retentionsräume möglichst von Besatz des LEP sollen land- und forstwirtschaft- bauung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebaulich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbe- ung das vorherrschende Hochwasserschutzsondere hochwertige Böden sollen nur in dem niveau nicht zu verringern. Generell sind bei unbedingt notwendigen Umfang für andere Planungen in einem amtlich festgesetzten Nutzungen in Anspruch genommen werden. bzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3) Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind histo- oder in einem Risikogebiet außerhalb eines risch gewachsene Kulturlandschaften vor ÜSG die Belange der Hochwasservorsorge Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen im Rahmen der bauleitplanerischen Abwä- Beeinträchtigungen zu bewahren. gung zu berücksichtigen (Abwägungsdirektiven in § 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1). Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: gesichert, schädliche Bodenveränderungen Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- Leitlinien für künftige gesamtstädtische Pladen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen nungen und Konzepte in Bezug auf die „Ge- Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio- meinschaftsaufgabe“ Wasser. nen soweit wie möglich vermieden werden. Beschluss des Umweltausschusses vom ABSP der Stadt Nürnberg: 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus- Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier ses vom 07.11.2013: formuliert. Insbesondere sollen ökologisch Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitwertvolle Bereiche von Versiegelung freige- planverfahren, das eine Neubauplanung vorhalten werden. sieht (einschließlich Konversionsflächen), die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. geregelt. Aussagen zum Natura 2000-Kon- April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungszept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe- des Artenschutzes und des Biotopverbunds ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab- sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten wägung im Rahmen der Bauleitplanung mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie- (siehe auch Kapitel 4). rung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt der Populationen wildlebender Tiere und dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- Biotope und Lebensgemeinschaften sowie stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Bewahrung, Wiederherstellung und Entder Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- wicklung funktionsfähiger ökologischer Wechgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz selbeziehungen. verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- den Anforderungen des BImSchG (Zweiter bau erwünschte Orientierungswerte vor. Teil) unterliegen, im bau-/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- der Summe nicht überschritten werden dürliche Änderung von öffentlichen Straßen so- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen wie von Schienenwegen der Eisenbahnen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. und Straßenbahnen fest. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh- § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): bar sind. Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge- Durchführung d. Bundes-Immissionsschutztreten ist und im Jahr 2019 fortgeschrieben gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordwurde. Der LAP soll die Lärmprobleme und nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Lärmauswirkungen regeln und ruhige Gebiete Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Zwecke der Sportausübung betrieben werden Für die Haupteisenbahnstrecken wurde im und einer Genehmigung nach BImSchG nicht Jahr 2018, für die Nebeneisenbahnstrecken bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissiim Jahr 2019 jeweils ein eigenständiger Lärm- onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Imaktionsplan erstellt; für den Verkehrsflug- missionsort in der Summe nicht überschritten hafen Nürnberg ist dies im Jahr 2020 erfolgt. werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- ein Bebauungsplan keine Festsetzungen trefnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- (ausgenommen traditionelle Volksfeste und sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun- Kirchweihen) Anwendung finden. gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss Grün- und Freiraumplanungen der Stadt für Immissionsschutz, Stand März 2015): Nürnberg. dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Baulandbeschluss (2017ff.): Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- durch den Stadtrat beschlossen und trat am züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht- bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks- Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbefeste und Kirchweihen Anwendung finden. flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Stan- Gesetz über Anforderungen an den Lärm- dards und Qualitäten sowie zu Folgekostenschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun- regelungen. gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kin- Beschluss des Umweltausschusses vom der- und Jugendspieleinrichtungen in der 09.10.2019 sowie des Stadtplanungsaus- Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt schusses vom 17.10.2019: u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzielrungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen len Auswirkungen von Dach- oder Fassaden- Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- begrünungsmaßnahmen bei allen anstehenweisen sind, im Wohnumfeld als sozial- den städtischen Neubauprojekten und im Beadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert stand zu prüfen und nach Möglichkeit entfür Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- sprechende Maßnahmen umzusetzen. gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020: § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am alle räumlichen Entwicklungsplanungen 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge- sowie für stadtstrategische Grundsatzentsetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnah- scheidungen. Die Entwicklung von Grünflämen-Übersicht des bestehenden Luftrein- chen auf vormals baulich genutzten Flächen halte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. bleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger vorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) sind bestehende funktionale Zusammenrelevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. hänge der vorhandenen Gebiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen über- § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- schwere Unfällen oder Katastrophen): sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 auf den Schutz der Vegetation. führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- Beschluss des Stadtplanungsausschusses grundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für den Katalog der zu berücksichtigenden Umdie Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür in Bebauungsplänen und städtebaulichen differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Beim Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- rücksichtigung der Auswirkungen, die aufweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Beschluss des Umweltausschusses vom Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus- Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Beses vom 27.03.2014: lange nach den Buchstaben a bis d und i. Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Klima und Energie
§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB: Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da- Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die tengrundlage und Analyse der klimaökologi- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die schen Funktionen für das Nürnberger Stadtsparsame und effiziente Nutzung von Energie klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehgehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im lungen für die weitere städtebauliche Entwick- Rahmen der Bauleitplanung. Am 30.06.2011 lung werden in einer Klimafunktions- und wurde die Novellierung des BauGB durch das einer Planungshinweiskarte dargestellt. „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemein- Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014: den“ beschlossen. Die Belange des Klima- Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan schutzes und der Anpassung an den Klima- 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bau- schutz und Anpassung an den Klimawandel. leitpläne sollen dazu beitragen, den Klima- Die CO -Emissionen in Nürnberg sollen, geschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in genüber den Werten von 1990, bis 2030 um der Stadtentwicklung, zu fördern. 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% re- § 1a Abs. 5 BauGB: duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie- Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-20-20sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- 20-Ziel (CO -Reduktion um 20%, Effizienzwandel entgegenwirken, als auch durch sol- steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren che, die der Anpassung an den Klimawandel Energien von 20%) erreicht werden. Zur Andienen, Rechnung getragen werden. passung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive er- Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den (2010/31/EU) vom 19.05.2010: Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- des gesamtstädtischen Stadtklimagutachtens energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- werden Umsetzungsstrategien entwickelt. giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei Null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019: erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau der Gebäudeenergiegesetz (GEG): Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen Das Gesetz zur Einsparung von Energie und (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wär- neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten me- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist am und Neubaugebieten auszuschöpfen und 01.11.2020 in Kraft getreten und führt das bis- beim Verkauf von Grundstücken der Stadt herige Energieeinspargesetz, die bisherige Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mög- Energieeinsparverordnung und das bisherige licher CO -Neutralität erstellen zu lassen und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu ei- dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen ner gesetzlichen Grundlage zusammen. Die (Punkt j). seit 2016 geltenden energetischen Anforderungen an Neubauten bleiben aber bestehen. Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020: Als Treibhausgasminderungsziel bis 2030 Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: wurde ein Wert von -60% festgelegt (Punkt b) In Bebauungsplanverfahren oder anderen sowie die Erhöhung des im Klimafahrplan städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich 2010 – 2050 festgelegten Treibhausgasmin- Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, derungsziels von -80% auf -95% (Punkt c). eine CO -neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“ Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- für die Nürnberger Bauleitplanung soll zur Anund Umweltausschusses vom 26.06.2014: wendung kommen; konkrete Zielsetzungen Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund- für Klimaschutz und Klimaanpassung sollen lage für alle weiteren Planungen der Stadt als verbindliche Vorgabe einzelfallbezogen zu Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- Beginn eines Bauleitplanverfahrens benungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem schlossen werden („Eckdatenbeschluss“).
Anlagen (Hinweis: Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar.)
Plan 1: Stadtklimatische Einordnung des Änderungsbereichs (Klimafunktionskarte)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und
Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS)
Anlagen: Änderungssatzung zur IntRS
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung legt dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) zur Abstimmung vor.
Anlass für die Änderung ist die offenbar teils missverständliche Kommunikation der Stadtverwaltung, konkret eine Darstellung des Verfahrens zur Sitzverteilung bezüglich der Gruppe Europa ohne EU, die leider nicht den vom Wahlamt angewendeten aktuellen satzungsrechtlichen Maßgaben im Rahmen der sehr komplexen Satzungsstruktur entsprach.
Daher soll nun mit der Änderung der Satzung die Möglichkeit geschaffen werden, hier zusätzliche, vollwertige Mitglieder durch Entscheidung des Stadtrates bestellen zu können, da eine Änderung der Wahlregelungen und der Regelungen zur Sitzverteilung nach durchgeführter Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses weder möglich noch vermittelbar wäre.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.000 € Folgekosten 1.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 1.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 1.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die erforderlichen finanziellen Mittel bspw. für Sitzungsgelder sind im Budget des Integrationsrates enthalten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Belange und Interessen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StA
BgA
Der Stadtrat beschließt den Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS).
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129)
Vom …....................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:
Art. 1
- In § 4 wird nach Abs. 2 folgender neuer Abs. 3 eingefügt: „(3) Der Stadtrat kann nach freiem Ermessen weitere, vollwertige Mitglieder des Integrationsrats, über die Zahl von 30 Mitgliedern hinaus, bestellen. Er kann sich dabei am Wahlergebnis orientieren. Im Falle des Ausscheidens eines solchen weiteren Mitglieds findet kein Nachrücken statt; § 19 Abs. 3 IntRWO findet insoweit keine Anwendung. 2. Die bisherigen Abs. 3 und 4 des § 4 werden zu den Abs. 4 und 5.
Art. 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Dezember 2022 in Kraft.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Berufung der Mitglieder des Rats für Integration und Zuwanderung
Anlagen: Bekanntmachung des amtlichen Ergebnisses der Wahl des Rats für Integration und Zuwanderung am 09. Oktober 2022 in Nürnberg vom 13. Oktober 2022
Sachverhalt (kurz):
Am 09. Oktober 2022 fand aufgrund der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntRS) und der Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (IntRWO) die Wahl zum Integrationsrat statt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das am 13. Oktober 2022 vom Wahlausschuss festgestellte amtliche Ergebnis und der Sitzungen des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Einwendungen gegen das Ergebnis sind nun gem. § 19 IntRWO die Mitglieder des Integrationsrats vom Stadtrat, der an das Wahlergebnis gebunden ist, zu berufen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gewählt wurden Männer und Frauen mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Die Sitzverteilung ist durch die Integrationsratssatzung und die Integrationsratswahlordnung festgelegt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
StA
KuF
Der Stadtrat beruft gem. § 19 der Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (IntRWO) aufgrund der durch den Wahlausschuss festgestellten endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Integrationsrat vom 09. Oktober 2022 die in der nachfolgenden Berufungsliste aufgeführten Ratsmitglieder für den Integrationsrat:
Nr. Anrede, Vorname, Familienname
1 01 Herr Marius Hanganu 6 09 Frau Diana Lutz 6 13 Frau Ionela van Rees-Zota 7 08 Frau Dorina Motzig 9 17 Herr Theocharis Sakellariou 9 15 Frau Susanne Petricica 7 04 Herr Adriano Flavio Gambato 4 06 Frau Dorota Nast 8 03 Herr Ilhan Postaloglu 8 01 Herr Ali Arslan 8 02 Herr Cengiz Avci 6 10 Frau Betül Özen 6 05 Herr Dmytro-Daniel Feldmann 7 03 Herr Ilia Choukhlov 6 04 Frau Galina Condrea 6 06 Frau Sabina Frank 9 19 Herr Miljan Šćekić 8 04 Frau Vusala Zeynalova 2 03 Frau Saada Moumin Guireh 2 02 Frau Elena Litinski 2 01 Herr Mouatasem Alrifai 4 01 Herr Medardo Ernesto Gomez Centeno 7 01 Herr Jahangir Alam 1 02 Herr Sorush Mawlahi 9 22 Herr Workineh Siyoume Aka 9 20 Frau Tamara Schönrock 9 03 Herr Horst Göbbel 4 08 Frau Katharina Shnipa 6 08 Herr Christoph Krusel 9 06 Frau Svetlana Handschuh
Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg
Bekanntmachung
des amtlichen Ergebnisses
der Wahl des Rats für Integration und Zuwanderung
am 9. Oktober 2022
in Nürnberg
Feststellung des Wahlergebnisses
-
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.10.2022 das Ergebnis der Wahl des Rats für Integration und Zuwanderung festgestellt: die Zahl der Wählerinnen und Wähler: 7 039 die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 57 826
-
Anschließend stellte der Wahlausschuss fest, wie viele gültige Stimmen auf die einzelnen Bewerber/innen gegliedert nach Gruppen entfallen sind und welche Sitzverteilung sich daraus ergab. Insgesamt waren 30 Sitze für den Integrationsrat zu vergeben. Dabei war der Schlüssel der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntRS) Anlage 1 anzuwenden. Die für die einzelnen Sitze in Frage kommenden Bewerber/innen mit der jeweils höchsten Stimmenzahl erhielten dann den entsprechenden Sitz. Bewerber/innen die einen Sitz aufgrund eines Grundmandates erhielten sind in nachfolgender Tabelle mit einem „G“ gekennzeichnet, Bewerber/innen, die einen frei zu vergebenden Sitz erhielten, sind mit einem „F“ gekennzeichnet. Bewerber/innen ohne Kennzeichnung in der Spalte „gewählt G/F“ erhielten keinen Sitz.
Gruppe Europäische Union
| Ord- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gewählt | gültige | |||||
| nungs- | Anrede | Familienname, Vorname | Bezugsland | Kennwort | ||
| (G/F) | Stimmen | |||||
| nummer | ||||||
| 1 01 | Herr | Hanganu, Marius | Rumänien | 1. Bunte We Integrate Liste | G | 1595 |
| 6 09 | Frau | Lutz, Diana | Lettland | Internationale Union Nürnberg | G | 1096 |
| 6 13 | Frau | van Rees-Zota, Ionela | Rumänien | Internationale Union Nürnberg | F | 1009 |
| 7 08 | Frau | Motzig, Dorina | Rumänien | SPD International | F | 839 |
| 9 17 | Herr | Sakellariou, Theocharis | Griechenland | Griechische Liste | G | 767 |
| 9 15 | Frau | Petricica, Susanne | Rumänien | F | 762 | |
| 7 04 | Herr | Gambato, Adriano Flavio | Italien | SPD International | G | 662 |
| 7 10 | Frau | Vlachou, Dionisia | Griechenland | SPD International | 655 | |
| 9 14 | Herr | Pappas, Ioannis | Griechenland | Griechische Liste | 611 | |
| 9 13 | Herr | Oikonomou, Stergios | Griechenland | Griechische Liste | 578 | |
| 4 06 | Frau | Nast, Dorota | Polen | DIE LINKE. International | G | 567 |
| 7 06 | Herr | Lazaridis, Savvas | Griechenland | SPD International | 556 | |
| 9 10 | Frau | La Regina, Angela Rosaria | Italien | 462 | ||
| 6 07 | Frau | Koslowski, Tindara | Italien | Internationale Union Nürnberg | 432 | |
| 6 11 | Frau | Schober, Maria Stefilla | Spanien | Internationale Union Nürnberg | 413 | |
| 9 23 | Herr | Stergianoudis, Themelis | Griechenland | 410 | ||
| 4 05 | Herr | Muscas, Vito | Italien | DIE LINKE. International | 336 |
Gruppe Europa ohne EU
| Ord- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gewählt | gültige | |||||
| nungs- | Anrede | Familienname, Vorname | Bezugsland | Kennwort | ||
| (G/F) | Stimmen | |||||
| nummer | ||||||
| 8 03 | Herr | Postaloglu, Ilhan | Türkei | TÜRK Nürnberg | G | 2409 |
| 8 01 | Herr | Arslan, Ali | Türkei | TÜRK Nürnberg | G | 2101 |
| 8 02 | Herr | Avci, Cengiz | Türkei | TÜRK Nürnberg | G | 2067 |
| 6 10 | Frau | Özen, Betül | Türkei | Internationale Union Nürnberg | F | 2050 |
| 7 09 | Frau | Öz, Özlem | Türkei | SPD International | 1363 | |
| 6 05 | Herr | Feldmann, Dmytro-Daniel | Ukraine | Internationale Union Nürnberg | G | 1306 |
| 7 05 | Herr | Greynshpol, Borys | Ukraine | SPD International | 1211 | |
| 2 04 | Frau | Warucha, Tetiana | Ukraine | Aktiv-Mutig-Grün | 1165 | |
| 7 03 | Herr | Choukhlov, Ilia | Russische Föderation | SPD International | G | 1153 |
| 9 12 | Frau | Ohorchak, Oresta | Ukraine | 1088 | ||
| 6 03 | Frau | Burgardt, Kristina | Ukraine | Internationale Union Nürnberg | 1083 | |
| 7 02 | Herr | Avci, Celalettin | Türkei | SPD International | 1004 | |
| 6 04 | Frau | Condrea, Galina | Moldawien | Internationale Union Nürnberg | G | 905 |
| 6 02 | Frau | Bilir, Hülya | Türkei | Internationale Union Nürnberg | 881 | |
| 6 06 | Frau | Frank, Sabina | Belarus | Internationale Union Nürnberg | G | 842 |
| 9 09 | Frau | Kats, Nonna | Ukraine | 755 | ||
| 6 14 | Herr | Zilin, Dmitrij | Russische Föderation | Internationale Union Nürnberg | 736 | |
| 6 01 | Herr | Avcı, Ramazan | Türkei | Internationale Union Nürnberg | 734 | |
| 5 01 | Herr | Çelik, Evrim | Türkei | DIL Demokratische Int. Liste | 511 | |
| 3 02 | Frau | Fesli, Gülten Gizem | Türkei | Die Hay(m)at-Liste | 508 | |
| 9 25 | Herr | Turhan, Celal | Türkei | 445 | ||
| 4 07 | Herr | Sert, Metin | Türkei | DIE LINKE. International | 410 | |
| 9 19 | Herr | Šćekić, Miljan | Montenegro | INTEGRATION in Nürnberg fördern | G | 406 |
| 4 02 | Herr | Güleç, Gökhan-Mustafa | Türkei | DIE LINKE. International | 354 | |
| 5 02 | Herr | Özdemir, Kamber | Türkei | DIL Demokratische Int. Liste | 329 | |
| 9 18 | Frau | Sari, Ebru | Türkei | 288 | ||
| 9 24 | Frau | Süleymanoglu, Sevilay | Türkei | 262 | ||
| 5 03 | Frau | Polat, Hatice | Türkei | DIL Demokratische Int. Liste | 219 | |
| 9 04 | Herr | Gülenç, Engin | Türkei | Für Gerechtigkeit | 196 |
Gruppe Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien
| Ord- | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gewählt | gültige | ||||||
| nungs- | Anrede | Familienname, Vorname | Kontinent | Bezugsland | Kennwort | ||
| (G/F) | Stimmen | ||||||
| nummer | |||||||
| 8 04 | Frau | Zeynalova, Vusala | ASIEN | Aserbaidschan | TÜRK Nürnberg | G | 2207 |
| 2 03 | Frau | Saada Moumin Guireh | AFRIKA | Dschibuti | Aktiv-Mutig-Grün | G | 1413 |
| 2 02 | Frau | Litinski, Elena | ASIEN | Kasachstan | Aktiv-Mutig-Grün | G | 1348 |
| 2 01 | Herr | Alrifai, Mouatasem ab 2015 nach Deutschland geflüchtet, | ASIEN | Syrien | Aktiv-Mutig-Grün | G | 822 |
| 4 01 | Herr | Gomez Centeno, Medardo Ernesto | AMERIKA | El Salvador | DIE LINKE. International | F | 725 |
| 7 01 | Herr | Alam, Jahangir | ASIEN | Bangladesch | SPD International | F | 699 |
| 9 08 | Herr | Katianda, Robert | AFRIKA | Demokratischen Republik Kongo | FÜR EIN BESSERES ZUSAMMENLEBEN | 695 | |
| 1 04 | Frau | Tekle Gebre, Amsale | AFRIKA | Äthiopien | 1. Bunte We Integrate Liste | 660 | |
| 1 05 | Herr | Terefe Fekadu Tegegn | AFRIKA | Äthiopien | 1. Bunte We Integrate Liste | 620 | |
| 9 01 | Herr | Agboyi, Yaovi | AFRIKA | Togo | FÜR EIN BESSERES ZUSAMMENLEBEN | 611 | |
| 1 03 | Frau | Schwarz, Imelda | ASIEN | Philippinen | 1. Bunte We Integrate Liste | 584 | |
| 1 02 | Herr | Mawlahi, Sorush ab 2015 nach Deutschland geflüchtet, | ASIEN | Afghanistan | 1. Bunte We Integrate Liste | G | 570 |
| 7 07 | Herr | Mohammed Amin, Shakhawan (Irfan Taufik) | ASIEN | Irak | SPD International | 566 | |
| 9 02 | Herr | Estrada, Thomas | AMERIKA | Vereinigte Staaten | FREIE WÄHLER | 517 |
| Ord- | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gewählt | gültige | ||||||
| nungs- | Anrede | Familienname, Vorname | Kontinent | Bezugsland | Kennwort | ||
| (G/F) | Stimmen | ||||||
| nummer | |||||||
| 9 07 | Frau | Ibekwe, Florence | AFRIKA | Nigeria | FÜR EIN BESSERES ZUSAMMENLEBEN | 457 | |
| 9 22 | Herr | Siyoume Aka, Workineh ab 2015 nach Deutschland geflüchtet, | AFRIKA | Äthiopien | G | 438 | |
| 4 09 | Herr | Zarrouf, Taha ab 2015 nach Deutschland geflüchtet, | ASIEN | Syrien | DIE LINKE. International | 427 | |
| 6 12 | Frau | Teshome, Tigist Teshome | AFRIKA | Äthiopien | Internationale Union Nürnberg | 418 | |
| 9 16 | Herr | Sabiee, Safaa | ASIEN | Irak | 397 | ||
| 4 04 | Herr | Mansouri Mogharrab, Masoud | ASIEN | Iran | DIE LINKE. International | 378 | |
| 3 03 | Herr | Ghoreishi, Diaco | ASIEN | Iran | Die Hay(m)at-Liste | 341 | |
| 4 03 | Herr | Kodi, Adil Ibrahim | AFRIKA | Sudan | DIE LINKE. International | 337 | |
| 3 01 | Herr | Daza, Chisomo | AFRIKA | Malawi | Die Hay(m)at-Liste | 301 | |
| 9 21 | Frau | Siemroth-Girma, Saron | AFRIKA | Äthiopien | FÜR EIN BESSERES ZUSAMMENLEBEN | 276 | |
| 5 04 | Herr | Ramadan, Siraj | ASIEN | Syrien | DIL Demokratische Int. Liste | 242 | |
| 9 05 | Herr | Haji, Alan | ASIEN | Syrien | 153 |
Gruppe Aussiedler/innen
| Ord- | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ehemalige | gewählt | gültige | |||||
| nungs- | Anrede | Familienname, Vorname | Bezugsland | Kennwort | |||
| Sowjetunion | (G/F) | Stimmen | |||||
| nummer | |||||||
| 9 20 | Frau | Schönrock, Tamara | Ukraine | ja | G | 707 | |
| 9 03 | Herr | Göbbel, Horst | Rumänien | nein | HAUS DER HEIMAT | G | 692 |
| 4 08 | Frau | Shnipa, Katharina | Kasachstan | ja | DIE LINKE. International | G | 563 |
| 6 08 | Herr | Krusel, Christoph | Polen | nein | Internationale Union Nürnberg | F | 389 |
| 9 06 | Frau | Handschuh, Svetlana | Kasachstan | ja | F | 377 | |
| 9 11 | Herr | Ohler, Johann | Rumänien | nein | HAUS DER HEIMAT | 365 |
Am 14. Oktober 2022 Stadt Nürnberg Der Wahlleiter
Marcus König
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Berufung von Frau Özlem Öz als weiteres Mitglied des Integrationsrates gemäß der
vorausgegangenen Satzungsänderung
Sachverhalt (kurz):
Für den Fall einer zuvor beschlossenen Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS, siehe vorhergehender TOP) gemäß vorgelegtem Verwaltungsvorschlag schlägt die Verwaltung dem Stadtrat die Berufung von Frau Özlem Öz (Gruppe „Europa ohne EU“) als weiteres stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsrates vor.
Hintergrund ist die offenbar teils missverständliche Kommunikation der Stadtverwaltung, konkret eine Darstellung des Verfahrens zur Sitzverteilung bezüglich der Gruppe Europa ohne EU, die leider nicht den vom Wahlamt angewendeten aktuellen satzungsrechtlichen Maßgaben im Rahmen der sehr komplexen Satzungsstruktur entsprach.
Für den Fall des vorausgegangenen Beschlusses der Änderung der IR-Satzung wurde die Möglichkeit geschaffen, hier zusätzliche, vollwertige Mitglieder durch Entscheidung des Stadtrates bestellen zu können. Vorgeschlagen wird die Bewerberin Frau Öz auch aufgrund ihrer hohen Stimmenzahl.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.000 € Folgekosten 1.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 1.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 1.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die hierfür erforderlichen Mittel, bspw. für Sitzungsgelder, sind im Budget des Integrationsrates enthalten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Belange und Interessen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Der Stadtrat macht von der Möglichkeit nach § 4 Abs. 2 (siehe hierzu auch den TOP: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS)) Gebrauch und beruft Frau Özlem Öz als weiteres Mitglied des Integrationsrates.
- BM/035/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus-Kommission
hier: Neubesetzung
Anlagen: 01_Neubesetzung_Beratende Mitglieder
Sachverhalt (kurz): In der Besetzung der Opernhaus-Kommission haben sich auf Seiten der externen Berater einige Änderungen ergeben. Die Verwaltung schlägt zur Berufung als beratende Mitglieder bzw. Stellvertreter die in der Anlage (rot markiert) genannten Personen vor.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/035/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/035/2022
Analog zu § 11 (1) des StR GeschO werden für die Opernhauskommission
-
Dr. Otto Heimbucher als beratendes Mitglied
-
Klaus-Peter Murawski als Stellvertreter von Dr. Otto Heimbucher
-
Wolfgang Peßler als Stellvertreter von Stephanie Gröschel-Unterbäumer
-
Martin Lang als Stellvertreter von Torsten Brandes
berufen.
Bauvorhaben Opernhaus Nürnberg
Vorberatende Kommission analog zu § 11 (1) StRGeschO
Besetzung einer vorberatenden Kommission analog zu § 11 (1) StRGeschO
Vom Stadtrat eingesetzt am 3. März 2021
1.2. Liste der beratenden, nicht dem Stadtrat zugehörigen Mitglieder zur
Berufung durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 3. März 2021
Stand: 15. November 2022
Mitglieder Stellvertretung
Staatstheater Nürnberg
Jan-Philipp Gloger Brigitte Ostermann Peter Gormanns Katharina Müller Stephanie Gröschel-Unterbäumer Wolfgang Peßler Jens-Daniel Herzog Hans-Peter Frings Joana Mallwitz Ellen Deger Goyo Montero José Hurtado Christian Ruppert Mike Wittich
Freistaat Bayern
N. N. N. N.
Freunde der Staatsoper Nürnberg e.V. Heinz-Ullrich Kraft Eckhard Schwarzer
Bayerischer Rundfunk – Studio Franken
Dr. Ursula Adamski-Störmer N. N.
Anlieger, Bürgervereine, Interessensverbände etc. Torsten Brandes (Arbeitsagentur) Martin Lang Karl-Heinz Enderle (Altstadtfreunde) N. N. Dr. Otto Heimbucher (BUND) Klaus-Peter Murawski Professor Dr. Daniel Hess (GNM) N. N.
Sachverständiger
Professor Wolfgang Sorge N. N.
Stpl/059/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg
Neuberufung eines Mitglieds
Anlagen: Entscheidungsvorlage Vita und Tätigkeitsbericht des neu zu berufenden Mitglieds Professor Ivan Reimann
Sachverhalt (kurz):
Die Amtszeit eines Mitglieds des Baukunstbeirats endete mit Ablauf des Jahres 2022. Gemäß § 3 Abs. 4 der BKBS erfolgt auf Vorschlag des Planungs- und Baureferats die Neuberufung eines neuen Mitglieds des Baukunstbeirats durch den Stadtrat.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gemäß § 3 Abs. 3 der BKBS sollen sich die Gruppen der Beiratsmitglieder nach Abs. 1 und Abs. 2 BKBS jeweils zu mindestens 40 % aus Frauen und zu mindestens 40 % aus Männern zusammensetzen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Stadtrat beschließt die Neuberufung der nachfolgend genannten Persönlichkeit in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg:
Herrn Professor Ivan Reimann
Die Zeitdauer der Berufung gilt für die Jahre 2023, 2024 und 2025 und bestimmt sich nach § 3 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS-BKBS).
Entscheidungsvorlage
Neuberufung eines Mitglieds
Die Amtszeit eines bisherigen Mitglieds des Baukunstbeirats, Herrn Architekt Johannes Brunner, endet zum 31.12.2022.
Als Nachfolge für Herrn Brunner hat Herr Professor Ivan Reimann, Berlin, seine Bereitschaft zur Mitwirkung im Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg für die Jahre 2023, 2024 und 2025 erklärt.
Das Planungs- und Baureferat schlägt die Neuberufung von Herrn Professor Ivan Reimann in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg für die Jahre 2023, 2024 und 2025 vor. Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg besteht die Möglichkeit, die Dauer der Mitgliedschaft um weitere drei Jahre zu verlängern.
Das Gremium des Baukunstbeirats für das Jahr 2023 setzt sich dann aus folgenden
Persönlichkeiten zusammen:
Herr Professor Ivan Reimann, Berlin Frau Professorin Mikala Holme Samsøe, München Herr Professor Jörg Springer, Berlin Frau Professorin Ulrike Böhm, Berlin Frau Professorin Barbara Engel, Karlsruhe
Die Vita und der Tätigkeitsbericht des neu zu berufenden Mitglieds sind in der Anlage beigefügt.
Prof. Ivan Reimann
Gelfertstraße 18, 14195 Berlin
Curriculum vitae
1957 geboren in Prag
1976 - 1980 Architekturstudium, Technische Universität Prag
1981 - 1985 Architekturstudium und Diplom, Technische Universität Berlin
1988 - 1989 Aufbaustudium Architektur, Architectural Association, London
Lehrtätigkeit
seit 1999 Professor für Entwurf und Gebäudelehre, Öffentliche Bauten, TU Dresden
2004 Gastkritiker, Harvard University Graduate School of Design, Cambridge, Massachusetts
2014 Gastprofessur an der Akademie für Kunst, Architektur und Design, Prag
Mitgliedschaft
Bund Deutscher Architekten
1997 – 2000 Landesdenkmalrat in Berlin
2007 – 2016 Sächsische Akademie der Künste Dresden
2014 – 2016 Beratungsgremium der Stadt Prag zur Aufstellung des Neuen Regulierungsplans
2015 - 2016 Mitglied im Gestaltungsbeirat der Stadt Halle
Büro
1988 Gründung des Büros Thomas Müller, Ivan Reimann, Andreas Scholz, Architekten
seit 1994 Thomas Müller Ivan Reimann Architekten (Seit 2002 GmbH)
Realisierungen – Auswahl
2022 Sanierung Goethe-Theater Bad Lauchstädt
2021 Neubau Hotel Grote Markt Groningen, Niederlande
2021 Neubau Büro-, Wohn- und Geschäftshaus Henriettenplatz, Berlin
2020 Neubau Büro- und Gewerbeflächenkomplex "Brain Box Berlin" im Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof
2019 Neubau Wohnbebauung Gertrud-Feiertag-Straße, Potsdam, 3. Preis
2019 Neubau Wohnanlage Georg-Hermann-Allee, 1. Preis
2019 Neubau des Bürohochhaus- und Geschäftskomplexes „Marieninsel“ in Frankfurt am Main, 1. Preis
2018 Neubau des Sitzungsgebäudes für das Oberlandesgericht Stuttgart – Stammheim
2015 Neubau „Bundesministerium des Innern“, Berlin, 1. Preis
2014 Fraunhofer Institut für Marine Biotechnologie, Lübeck
2014 Neubau des Bauhaus Fachcentrums in Berlin, 1. Preis
2014 Sanierung und Erweiterung des Technischen Rathauses Bielefeld, 1. Preis
2012 Sanierung und Erweiterung der L-Bank, Karlsruhe, 1. Preis
2012 Neubau „Fakultät für Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften“ und „Präsidium“ der Goethe Universität, Frankfurt am Main, 1. Preis
2011 Neubau der Büro- und Geschäftshäuser „Hackesches Quartier“ mit den Unternehmenszentralen von GASAG und der Werbeagentur Scholz & Friends, Berlin, 1. Preis
2010 Neubau der Wohn- und Geschäftsanlage „De Frontier“, Groningen, Niederlande
2009 Neubau der Geschäfts- und Bürobebauung „Palac Zdar“, Usti nad Labem, CZ; 1. Preis
2008 Neubau der „Rechts- und Wirtschaftswissenschaften“ der Goethe Universität, Frankfurt am Main, 1. Preis
2006 Neubau der Büro- und Geschäftshäuser „Leipziger Platz 1-3“, Berlin, 1. Preis
2004 Neubau der Wohnsiedlung „Lukas-Areal“ Reichenbachstraße, Dresden
Masterplanungen – Auswahl
2018 - 2020 Masterplan für die Bebauung des ehemaligen Güterbahnhofs mit anliegenden Quartieren in Prag Holesovice
2017 Städtebaulicher Wettbewerb Na Kamenkach - Brno, Cernovice
2015 - 2023 Gebietsentwicklung Potsdam-Krampnitz, 1. Preis, in Realisierung
2015 - 2019 Nürnberger Platz Dresden, 1. Preis, Masterplanung und Bebauungsplan, realisiert in Baustufen
2014 - 2023 Masterplan für ein Wohn- und Gewerbequartier in der Heinrich-Mann-Allee, Kolonie Daheim, Potsdam; 1. Preis
2007 - 2011 Masterplan für ein neues Quartier mit verschiedenen Stadthäusern: „Hackesches Quartier “, Berlin 1.Preis, Realisierung GASAG Hauptzentrale, Werbeagentur Scholz & Friends und Adina Appartement-Hotels
2006 - 2009 Masterplan für eine neue Bebauung mit Stadthäusern: „Quartier am Auswärtigen Amt“, Berlin; 1. Preis, realisiert
1998 - 2006 Städtebaulicher Rahmenentwurf und Planung eines Einkaufs- und Dienstleistungszentrums in Salzburg, Österreich, 1. Preis, realisiert
1995 Neuordnung des Quartierszentrums „Helene – Weigel – Platz“, Marzahn, Berlin; Rahmenplan
1994 Neuordnung des Areals der Brauerei „Königstadt“, Berlin
1994 Neuordnung des Quartierszentrums, „Marzahner Promenade“, Marzahn, Berlin; 1. Preis
Auszeichnungen für realisierte Bauten
2022 Kern Jaarprijs für Grote Markt Oostzijde, Groningen
2021 NEPROM-Preis für Grote Markt Groningen
2018 Deutscher Natursteinpreis 2018, Besondere Anerkennung
2015 „Deutscher Fassadenpreis VHF“, Anerkennung für das Bauhaus Halensee, Berlin
2015 „Technisches Rathaus Bielefeld“, Deutscher Naturstein-Preis 2015 , Kategorie Bauen im Bestand
2014 „Technisches Rathaus Bielefeld“, Auszeichnung guter Bauten 2014 – Anerkennung
2011 „Fakultät für Recht und Wirtschaft“ Besondere Anerkennung Natursteinpreis
2010 „Palac Zdar“ 2. Preis des „Bauen in historischer Umgebung“
2009 „Eurocentrum“ Nominiert für den „dag van de architectuur 2009“ der Stadt Groningen
2008 „Widenmayerstraße“ Fassadenpreis der Stadt München
2007 „Leipziger Platz 1-3, Berlin“ Deutscher Naturstein-Preis des Deutschen Naturwerkstein Verband e.V., Lobende Erwähnung
2007 „Wohnanlage Lukas-Areal“ 1. Platz Baupreis Plauen der Landeshauptstadt Dresden 2007
2004 „Wohnanlage Lukas-Areal“ Nominierung für den Städtebaupreis der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V.
2000 „Auswärtiges Amt“ Auszeichnung beim Architekturpreis des BDA – Berlin 2000
1995 „Albion“ Wohnungsbau-Preis der Stadt Groningen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Nürnberg (ASN)
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2022; Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7001 (Leitung Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten) und Ausweisung der Stelle von derzeit EGr. 14 TVöD nach EGr. 15 TVöD mit offenem ku-
Vermerk ab dem 01.12.2022
Anlagen: Bewertungsgutachten Ref I/II-CC
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen organisatorischer Umstrukturierungsmaßnahmen im Kaufmännischen Bereich und Werkleitungsbüro ist die Stelle 820.7001 ("Leitung Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten") hinsichtlich der Funktion und Aufgabenzuweisung mit deutlicher Anhebung der betrieblichen Verantwortung, insbesondere durch Aufnahme der Vertretung des Zweiten Werkleiters in kaufmännisch-organisatorischen Belangen neu akzentuiert worden.
In Abstimmung mit Ref. I/II wird die Stelle künftig in EGr. 15 TVöD ausgewiesen und an der Stelle ein "offener" ku-Vermerk angebracht. Der veränderte Stellenwert samt ku-Vermerk- Feststellung wurde am 30.09.2022 vom Competence Center Stellenbewertung beim Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II-CC) begutachtet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 8.797 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 8.797 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der rein stellenplanorganisatorische Vorgang (Neuformulierung von Aufgaben und Neubewertung einer Stelle) hat keine Diversity-Relevanz.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II
Gutachtenvorschlag:
Der Werkausschuss begutachtet die Neuausrichtung der Aufgaben zur Stelle 820.7001, wie in der Sachverhaltsdarstellung beschrieben und die Änderung des Stellenwerts der Stelle 820.7001 (Leitung Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten) von derzeit EGr. 14 TVöD nach EGr. 15 TVöD mit offenem ku-Vermerk mit Wirkung zum 01.12.2022 und empfiehlt dem Stadtrat, die Ausweisung der Stelle entsprechend des Gutachtens zu beschließen.
Das Gutachten des Werkausschusses vom 05.10.2022 zur Neuausrichtung der Aufgaben zur Stelle 820.7001, wie in der Sachverhaltsdarstellung beschrieben und zur Änderung des Stellenwerts der Stelle 820.7001 (Leitung Kaufmännischer Bereich und Werkleitungsangelegenheiten) von derzeit EGr. 14 TVöD nach EGr. 15 TVöD mit offenem ku- Vermerk mit Wirkung zum 01.12.2022 wird zum Beschluss erhoben.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 2244
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 14.12.2022
Haushaltsjahr 2021
111120 "Partnerschaftliche/internationale Beziehungen"
15.000 € bei 111120 Kst. Z111120001 "Zuschüsse f. partnerschaftliche und internationale Aktivitäten" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"
Deckung:
15.000 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64182000 "Aufwendungen f. Entschädigungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten"
Datum 05.05.2022
Haushaltsjahr 2022
- 111720 "Immobilienverwaltung"
396.000 € bei IA E1110102900U "Palmenhof: KiTa und Wohnungen" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
43.000 € bei IA E1110102900U "Palmenhof: KiTa und Wohnungen" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Deckung:
396.000 € aus IA E2310115200U "Berufliche Schule B13/BON" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
43.000 € aus IA E2310115200U "Berufliche Schule B13/BON" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 07.11.2022
- 126110 "Telekommunikationsnetz"
350.000 € bei IA P1262522001U "Erweiterung Brandalarm-Empfangstechnik FW/2 und FW/3" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
230.650 € bei IA P1262522001U "Erweiterung Brandalarm-Empfangstechnik FW/2 und FW/3" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Deckung:
350.000 € aus IA P1262500002U "Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
230.650 € aus IA P1262200000U "Feuerwehr: Spezialfahrzeuge" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 12.08.2022
- 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"
310.000 € bei IA E2110112900U "Interim GS Henry-Dunant" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
296.000 € bei IA E2110112900U "Interim GS Henry-Dunant" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Deckung:
310.000 € aus IA E2110102701U "GS Forchheimer Str., Neubau" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2023-
296.000 € aus IA E2110102701U "GS Forchheimer Str., Neubau" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 07.11.2022
- 261001 "Kultur und Theater (KuKuQ)"
3.500.000 € bei IA E2610043701U "Künstlerhaus 3. BA" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Deckung:
3.500.000 € aus IA E2180023201U "Neubau des Schulzentrums Südwest" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 08.11.2022
LA/046/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.12.2022 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Übergangswohnen für Flüchtlinge
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Zur Umsetzung des Projekts "Übergangswohnen für Flüchtlinge" hat der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit mit Beschluss vom 26.07.2017 und zuletzt der Stadtrat mit Beschluss vom 23.02.2022 die Verwaltung ermächtigt, Anmietungen ohne vorherigen Beschluss des nach LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums (d.h. RWA oder Stadtrat) zu tätigen. Diese Ermächtigung soll bis Ende des Jahres 2024 verlängert werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/046/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es geht um die Unterstützung eines benachteiligten Personenkreises bei der Erlangung von adäquatem Wohnraum.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SHA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/046/2022
Gutachtenvorschlag (RWA am 02.12.2022):
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
Die Verwaltung wird über den 31.12.2022 hinaus bis 31.12.2024 - in Abweichung von den Richtlinien über den Verkehr mit Liegenschaften und deren Verwaltung (LVVR) - ermächtigt, ohne weitere Beschlussfassung des nach den LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums für das Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge" unter strikter Einhaltung der folgenden Vorgaben Anmietverträge abzuschließen:
- Die Miete muss sich in der vom Nürnberger Mietenspiegel in der jeweils gültigen Fassung
vorgegebenen Preisspanne bewegen;
- die Übernahme von zusätzlichen Kosten (z.B. Zuschläge für Umbauten etc.) oder
unüblichen Nebenkosten ist nicht zulässig;
- als Vertragslaufzeit dürfen maximal 10 Jahre vereinbart werden.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 14.12.2022):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 02.12.2022 wird die Verwaltung weiterhin - zeitlich befristet bis zum 31.12.2024 - ermächtigt, unter Einhaltung der im Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 genannten Kriterien Anmietverträge abzuschließen.
Übergangswohnen für anerkannte Flüchtlinge
Entscheidungsvorlage:
1. Rückblick und aktueller Stand im Projekt
Für Geflüchtete mit Bleibeperspektive ist der Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung ein ganz entscheidender Schritt. Eine eigene Wohnung, Privatsphäre und das Führen eines eigenen Haushaltes sind maßgebliche Voraussetzung für eine gelingende Integration.
Um den Auszug in eine eigene Wohnung zu erleichtern wurde daher im Jahr 2017 durch den Stadtrat das Projekt „Übergangswohnen für anerkannte Flüchtlinge“ in der Fachstelle für Flüchtlinge des Sozialamtes ins Leben gerufen. Gegenstand des Projektes ist die Akquise und Anmietung von Wohnraum durch die Stadt und deren Untervermietung an anerkannte Flüchtlinge. Dadurch sollen zusätzliche Kapazitäten für diese auf günstigen Wohnraum angewiesene Bevölkerungsgruppe zur Verfügung gestellt werden.
Das Projekt wurde erstmals in der Sitzung vom 19.07.2017 durch den RWA begutachtet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Der Stadtrat fasste in der Sitzung vom 26.07.2017 den Beschluss, dass die Verwaltung ermächtigt wird, ohne vorherige Beschlussfassung des RWA bzw. Stadtrats Anmietverträge abzuschließen, wobei über die Anmietungen dann im Nachgang berichtet wird. Das Projekt wurde durch den RWA am 24.10.2018 und den Stadtrat am 22.11.2018 bis einschließlich 31.12.2019, durch den RWA am 27.11.2019 und den Stadtrat am 18.12.2019 bis einschließlich 31.12.2020, durch den Stadtrat (Ferienausschuss) am 27.01.2021 bis einschließlich 31.12.2021 und zuletzt durch den RWA am 24.01.2022 und den Stadtrat am 23.02.2022 bis zum 31.12.2022 verlängert.
Anlass für das Projekt war neben den genannten Gründen auch die hohe Quote an sogenannten Fehlbelegern in städtischen Gemeinschaftsunterkünften, d. h. von anerkannten Geflüchteten, die zum Auszug berechtigt sind, aber aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gezwungen sind, in den Unterkünften zu verbleiben.
Die Umsetzung dieser wichtigen sozialpolitschen Aufgabe erfolgt in bewährter Kooperation zwischen dem Liegenschaftsamt (LA) und dem Sozialamt (SHA).
Von Seiten des Sozialamtes wird die Wohnungsakquise im Rahmen des Projektes durchgeführt. Da die meisten Geflüchteten vor allem Familien im SGB II-Leistungsbezug sind, sind im Rahmen der Anmietungen die jeweils geltenden Mietrichtwerte einzuhalten.
Um die Kosten zu senken, wurde zum 30.06.2021 der seit Projektbeginn bestehende Verwaltervertrag mit der WBG Kommunal GmbH beendet und in eine vorhandene Planstelle umgewandelt, so dass die Verwaltung der Wohnungen nun ebenfalls durch SHA, Fachstelle für Flüchtlinge, erfolgt.
Als zentraler Dienstleister für das Sozialamt führt das Liegenschaftsamt die Verhandlungen mit den Vermietern, schließt die Verträge, wirkt bei der Übergaber der Wohnungen mit und übernimmt die Vertragsverwaltung.
Durch das Projekt sollten die Kosten für die Unterkünfte - die bei Bleibeberechtigten in der Regel als Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II auflaufen – gesenkt werden, aber vor allem auch die gesellschaftliche Integration durch den Auszug aus der Asylunterkunft gefördert werden. Der Kostendruck hat sich zwischenzeitlich durch die Einführung der Satzung über die Benutzung der Asylunterkünfte (Asylunterkünftebenutzungssatzung – AsylUBenS) und der Gebührensatzung für die Asylunterkünfte (AsylUGebS) zum 01.02.2019 verringert.
Die Aufwendungen im Jahr 2021 betrugen 3.141.297,27 Euro. Zum 01.09.2021 wurden die Beträge der Gebührensatzung nach einer Entscheidung des VGH München weiter reduziert, die Ausgaben für „Fehlbeleger“ betragen im Zeitraum 01.01.2022 – 15.10.2022 dennoch 864.693.84 Euro. Die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern werden durch den Freistaat Bayern getragen.
Bis Februar 2022 war davon auszugehen, dass der Rückbau der städtischen Asylunterkünfte wie in den Vorjahren weitergehen wird. Zudem gab es bis Ende 2021 kaum Neuzuweisungen von Geflüchteten durch die Regierung von Mittelfranken. Zum Stand 28.02.2022 lebten in den städtischen Asylunterkünften 1436 Personen, davon 722 „Fehlbeleger“ und 714 Personen, die sich noch im Rechtskreis der Asylgesetzgebung befanden. Somit waren zum 28.02.2022 rund 50 % der Bewohnerinnen und Bewohner auszugsberechtigt.
Seit Anfang März 2022 finden nun auch Geflüchtete aus der Ukraine Zuflucht in Deutschland. Seit 08.03.2022 hat die Fachstelle für Flüchtlinge über 1000 Geflüchtete aus der Ukraine in den städtischen Asylunterkünften aufgenommen. Seither werden wieder neue Unterkünfte aufgebaut.
Die Geflüchteten aus der Ukraine fielen zunächst ebenfalls unter die Asylgesetzgebung und haben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Seit 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine mit entsprechendem Aufenthaltstitel grundsätzlich Zugang zu Leistungen nach dem SGB II oder dem SBG XII. Der sogenannte Rechtskreiswechsel in das SGB II und SBG XII findet jeweils zum ersten des Folgemonats nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels statt. In der Regel wird der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörden sehr zügig erteilt.
Derzeit sind im Projekt Überganswohnen 95 Wohnungen im Bestand. Da die Wohnungen von der Stadt nur zeitlich befristet angemietet werden, sind einzelne Verträge bereits ausgelaufen.
Ein Überblick über die Entwicklung des Projektes kann aus der Tabelle entnommen werden.
| 2018 (Stand 31.12) | 2019 (Stand 31.12) | 2020 (Stand 31.12) | 2021 (Stand 31.12) | 2022 (Stand 31.07.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wohnungen | 42 | 54 | 83 | 95 | 95 |
| Bewohner*innen | 168 | 219 | 266 | 282 | 273 |
| Durchschnittliche Leerstandsdauer | 164 Tage | 35 Tage | 116 Tage | 81,59 Tage | 70 |
| Kostendeckungsquote | 73,85 % | 85,38 % | 86,2 % | 96,5 % | 103,12 % |
Nicht abgebildet ist in dieser Tabelle, wie hoch die Fluktuation seit Beginn des Projektes war. Insgesamt konnten 38 Haushalte mit insgesamt 149 Personen aus einer Übergangswohnung des Projekts in ein privates Mietverhältnis auf dem freien Wohnungsmarkt einmünden. Als besonderer Erfolg wird gesehen, dass manche Eigentümer nach Ablauf des Vertrages mit der Stadt Nürnberg eine unbefristetes Mietverhältnis mit Mietern aus dem Projekt abgeschlossen haben.
Durch die Beendigung des Verwaltervertrages mit der WBG Kommunal zum 30.06.2021 konnte die Dauer des Leerstands durch den Wegfall einer Schnittstelle bereits für 2021 verringert werden, für 2022 ist nochmals eine deutliche Verringerung der Leerstandsdauer erkennbar. Erfreulich ist natürlich auch die Kostendeckungsquote, die durch die 2021 bereits gestiegen ist und 2022 auf über 100% angehoben werden konnte.
2. Ausblick, Weiterführung
Das Projekt wurde aus Sicht der Verwaltung zwischenzeitlich optimiert und hat sich bewährt.
Der Druck auf den Wohnungsmarkt hat sich durch die Fluchtbewegung aus der Ukraine deutlich verstärkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die noch in den Unterkünften lebenden Geflüchteten aus den ursprünglichen Fluchtländern, für die es noch schwieriger wurde, Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt zu finden.
Zum 15.10.2022 leben wieder 2147 Personen in den städtischen Asylunterkünften, somit 711 Personen mehr als noch Ende Februar 2022. Davon sind
706 Personen mit Status „Asyl“, 577 Personen mit dem Status „Fehlbeleger“, 58 Personen aus der Ukraine ohne Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltstitel, 806 Personen aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltstitel.
Von den knapp 2150 Personen, die aktuell in den städtischen Asylunterkünften leben, sind nur rund ein Drittel tatsächlich verpflichtet, in einer Unterkunft zu leben. Zwei Drittel1 der Bewohnerinnen und Bewohner leben aufgrund des nicht ausreichend vorhandenen Wohnraums in einer städtischen Asylunterkunft.
Neben den Geflüchteten aus der Ukraine kommen auch vermehrt wieder Geflüchtete aus dem anderen Herkunftsländern nach Deutschland, wobei Flüchtlinge aus Syrien und nun auch Afghanistan gute Aussichten auf eine Bleibeberechtigung haben.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt „Übergangswohnen“ nach wie vor ein wichtiger Baustein zur Integration von Flüchtlingen in Nürnberg.
Dabei sollte das Projekt vor allem Geflüchteten aus den arabischen und afrikanischen Ländern den Schritt in die erste private Wohnung ermöglichen, aber auch Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Herkunftsländern kann dadurch ein Auszug aus städtischen Asylunterkünften ermöglicht werden.
Die Kooperation zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Sozialamt soll in bewährter Form auch weiterhin gewährleistet bleiben. Um wie im bisherigen Projektverlauf schnell und flexibel auf Angebote reagieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Ermächtigung zur Anmietung für zwei weitere Jahre zu verlängern und bittet um einen entsprechenden Beschluss.
Diversity-Relevanz:
Die Diversity-Relevanz für die geplanten Maßnahmen ist gegeben, da die Versorgung benachteiligter Gruppen mit Wohnraum sichergestellt werden soll. Dies bedeutet einen Fördereffekt für diese Personen.
1 Geflüchtete aus der Ukraine sind auch ohne Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel auszugsberechtigt