Beilage zur Sitzung des Sozialhilfeausschusses am 08. Dezember 2022
Förderung aus dem „Projekte- und Initiativenfonds“
Beratungsgegenstand - Ziele, Inhalt, Konsequenzen
1. Ressourcen
Für den „Projekte- und Initiativenfonds“ stehen 2022 Mittel in Höhe von 40.000,00 Euro zur Verfügung. Bisher wurden Förderungen in Höhe von 36.291,56 Euro ausbezahlt, so dass aktuell noch 3.708,44 Euro zur Verfügung stehen.
Erfolgt die Förderung entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag in Höhe von insgesamt 6.500,00 Euro, soll, unter Vorbehalt der aktuellen Haushaltsgenehmigung, der Restbetrag von 2791,56 Euro im Jahr 2023 ausbezahlt werden.
2. Organisation und Abwicklung
Die Abwicklung der Zuschüsse einschließlich der Überwachung der Verwendung erfolgt durch Ref. V.
3. Programme, Instrumente, Maßnahmen
Erwartete Ergebnisse, Wirkungen
Im Folgenden wird die Zielrichtung der beantragten Förderungen hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen, deren Finanzierung und erwarteten Ergebnisse, Wirkungen / Zielsetzungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. bestimmte Zielgruppen erläutert.
3.1 Antrag Urban Lab. „Amt für Ideen“
Im Rahmen einer Bundesförderung (bis 2021) konnte Urban Lab bereits über 249 Ideensprechstunden, u.a. auch in Kooperation mit der Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement, durchführen. Dabei konnten durch Einzelberatung für engagierte Bürger*innen, Initiativen und Vereine mit Engagementabsicht oder Beratungsbedarf bei Gemeinwohlprojekten in den Bereichen Soziales, Kultur und Nachhaltigkeit verschiedene Projekte professionell begleitet werden. Durch die individuelle und niederschwellige Beratung werden Engagementpoteniale geweckt, die bisher nicht aktiviert werden konnten. Es ermöglicht “neues Ehrenamt” - also aktivistisches, sporadisches und projektorientiertes Ehrenamt - und öffnet so die Türen auch für geregelte Ehrenamtsstrukturen. Das Beratungsangebot fügt sich bewusst in die Ehrenamtsstrategie der Stadt Nürnberg, die sich in der Vereins- und Ehrenamtsakademie äußert, ein. Die Tätigkeiten erfüllen die Aufgaben des Schwerpunkts der Qualifizierung und ggf. dem Einzel-Coaching für vorhandene Vereine, insbesondere in Sachen Freiwilligenmanagement.
Die Maßnahme entspricht in der Thematik der Leitlinie 10: Bürgerschaftliches Engagement aktivieren und würdigen
Eine einmalige Förderung i. H. v. 6.500 Euro
wird befürwortet.