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Bericht

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Sozialausschuss Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

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Berichtsvorlage SHA/022/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und

§ 35 SGB XII zum 01.01.2023

Bericht:

Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt ist zuständig, mittels eines Schlüssigen Konzeptes die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II und im SGB XII zu ermitteln. Diese sogenannten Mietrichtwerte sind für die Leistungsgewährung im Jobcenter und im Sozialamt verbindlich. Die Richtwerte sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts spätestens nach Ablauf von zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.

Die Richtwerte wurden zum 01.01.2005 mit der Einführung des SGB II erstmals festgelegt und zum 01.05.2006, zum 01.01.2009, 01.01.2013, 01.01.2018, 01.04.2020 und letztmalig zum 01.01.2022 angepasst. Diesmal erfolgt die nächste Anpassung bereits zum 01.01.2023, d. h. schon nach einem Jahr, um nun einen Gleichlauf mit der jeweiligen Veröffentlichung des Nürnberger Mietenspiegels zu erreichen. Die neuen Richtwerte und das Methodenkonzept sind im Sachbericht der Verwaltung dargelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.000.000 € Folgekosten 1.000.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen des SGB II und SGB XII ermöglichen Menschen verschiedenen Geschlechts, Alters, sozialer Lage und Herkunft Zugang zu Bildung, dauerhafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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