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Sachverhalt ppt JCN Einführung Bürgergeld

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Bürgergeldreform Sachstand – 09.11.2022

Leitgedanken und Zielsetzung Ausgangslage Ziele Situation auf dem Arbeitsmarkt stellt sich anders dar als noch Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger gegen bei der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Lebensrisiken verlässlich absichert, aber sie auch dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden Chancen im Leben zu ergreifen. in vielen Branchen dringend gesucht. Durch Einführung von Karenzzeiten und Schonvermögen soll Die Arbeitslosenzahlen bewegen sich seit mehreren Jahren die Lebensleistung der Bürgerinnen und Bürger stärker aufniedrigem Niveau. anerkannt werden. Doch die Langzeitarbeitslosen in Deutschland können von Mit der Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses soll dieser positiven Entwicklung oft nicht so stark profitieren. eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ zwischen Vielfach erschwereneine ganze Reihe von Faktoren, dass die gEund Bürgerinnen und Bürgern erleichtert und eine neue erwerbsfähigen Leistungsberechtigten am Arbeitsmarkt Vertrauenskultur ermöglicht werden. dauerhaft Fuß fassen. Die Bedeutung der Dauerhaftigkeit der Eingliederung in Arbeit Die Corona-Pandemie hat zudem den Strukturwandel und die sowie die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Digitalisierung beschleunigt: Menschen ohne Schul-oder Qualifizierung und Berufsausbildung soll herausgestellt werden. Berufsabschluss haben so geringere Chancen, eine dauerhafte Beschäftigung zu finden.

Zeitplan Bürgergeld-Gesetz 1. Januar 2023 1. April 2023 1. Juli 2023 1. August 2023 • Einführung desBürgergeldes und einer Bagatellgrenze • Einführung Einführung: • Flexibilisierung des • Erhöhung sowie Änderung der Fortschreibung der Weiterbildungsgeld • Kooperationsplan mit Verkürzungsgebotes bei Regelbedarfe • Entfristung der Vertrauenszeit und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen • Abschaffung desVermittlungsvorrangs und der Pflicht zur Weiterbildungsprämie Kooperationszeit Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters • Schlichtungsverfahren • Neuordnung Erreichbarkeitsrecht • Bürgergeldbonus • ErhöhteFreibeträge für Schülerinnen und Schüler, 2024 • Ganzheitliche Betreuung Studierende und Auszubildende (Coaching) • Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen • Änderung der • Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft bis zu 12 Integrations- Monate nach dem Tod eines BG-Mitglieds • Neuregelung der Leistungs- kursverordnung zum • ErhöhungSchonvermögen und weitere Änderungen beider minderungen 01.08.2024 (Zulassung zur Vermögensfreistellung Teilnahme durch Träger) • Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes • Erhöhung des Freibetragsim • Entbürokratisierung bei der Förderung der Weiterbildung Bereich zwischen 520 und 1.000 Ausblick: (Grundkompetenzen, Sozialpädagogische Begleitung) Euro von 20 auf 30 Prozent des Das Bürgergeld-Gesetz soll den Auftakt • Kalenderjährliche Berücksichtigung von erzielten Erwerbseinkommens zu einer schrittweisen Reformbilden. Aufwandsentschädigungen beim Ehrenamt Weitere geplante Reformschritte: • Berücksichtigungeinmaliger Einnahmen im Zuflussmonat • Verbesserung von Unterstützungsmöglichkeiten • Freistellung des Mutterschaftsgeldes • Weiterentwicklung der • Integration geltender Gleichbehandlungs-und Zielsteuerung mit Fokus auf Nachhaltigkeit der Integrationen Nichtdiskriminierungsvorschriften Sanktionsmoratorium bis einschließlich01.07.2023
• Einführung desBürgergeldes und einer Bagatellgrenze • Erhöhung sowie Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe • Abschaffung desVermittlungsvorrangs und der Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters • Neuordnung Erreichbarkeitsrecht • ErhöhteFreibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende • Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen • Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft bis zu 12 Monate nach dem Tod eines BG-Mitglieds • ErhöhungSchonvermögen und weitere Änderungen beider Vermögensfreistellung • Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes • Entbürokratisierung bei der Förderung der Weiterbildung (Grundkompetenzen, Sozialpädagogische Begleitung) • Kalenderjährliche Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen beim Ehrenamt • Berücksichtigungeinmaliger Einnahmen im Zuflussmonat • Freistellung des Mutterschaftsgeldes • Integration geltender Gleichbehandlungs-und Nichtdiskriminierungsvorschriften
Sanktionsmoratorium bis einschließlich01.07.2023

Wo stehen wir im JCN? • Qualifizierte Hochrechnung zu Mehraufwand sowie zur Steigerung des Kundenvolumens (Neuanträge) • Anstoß zur Anpassung interner Organisationsabläufe und Steuerungsprozesse („alle Prozesse vom Kd. her denken“) • Vorbereitung und Priorisierung notwendiger Maßnahmen (Zeitplan) zur schrittweisen Umsetzung u.a.  Mitarbeiterbefähigung (Wissensmanagement, Qualifizierung)  Kommunikationskonzept (intern/extern)  Ressourceneinsatz

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