Berichtsvorlage Ref.V/030/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Bericht über die geplanten Änderungen im SGB II (Bürgergeld) und zur Wohngeldreform
Anlagen: Sachverhalt_ppt_JCN_Einführung_Bürgergeld
Bericht:
In der Sitzung berichtet das Jobcenter Nürnberg-Stadt über die wesentlichen Änderungen im SGB II im Zuge der Einführung des Bürgergelds zum 01.01.2023, soweit diese zum Ausschusstermin feststehen. Zudem wird in der Sitzung durch das Sozialamt mündlich über den aktuellen Sachstand zur geplanten Wohngeldreform berichtet. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Entscheidungsfindung und Gesetzgebung wird der Sachstand zum Reaktionsschluss 18.11.2022 übermittelt; Änderungen und Ergänzungen erfolgen mündlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einführung Bürgergeld hat vermutlich finanzielle Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt (z.B. KdU). In welcher Höhe kann aktuell noch nicht beziffert werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.V/030/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem SGB II ermöglichen Menschen verschiedenen Geschlechts, Alters, sozialer Lage und Herkunft Zugang zu Bildung, dauerhafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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