Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 08.12.2022
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
in Nürnberg
hier: Sachstandsbericht und Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zu einer „Aktionswoche
Perspektivwechsel"
Sachverhaltsdarstellung:
1. Einleitung
Der erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg mit mehr als 200 Maßnahmen wurde vom Stadtrat am 15.12.2021 einstimmig beschlossen1 2 und am 07.02.2022 in einer digitalen Plenumssitzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BRN) von der Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, vorgestellt.
Bis zu seinem Beschluss im Dezember 2021 wurde der Sachstand zum Aktionsplan UN- BRK in den vergangenen Jahren mittels Berichterstattung in den Sozialausschüssen am 07.02.2019,3 10.10.2019,4 08.07.2021,5 und 28.10.20216 dargestellt. Zudem wurde der BRN in seinem Plenum am 26.07.2021 über den Zwischenstand informiert. Auch die Ergebnisse der Inklusionsstudie wurden im Sozialausschuss am 22.04.20217 berichtet und bei einer Online-Veranstaltung am 04.05.2021 der Öffentlichkeit präsentiert.
Der heutige Bericht erfolgt gegenüber dem Sozialausschuss, um den aktuellen Stand des Fortschreibungsprozesses des kommunalen Aktionsplans UN-BRK darzustellen (Maßnahmenumsetzung, AG „Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“, Stellenbesetzung, Verfügungsfonds „Aktionsplan UN-BRK“, Öffentlichkeitsarbeit, Antrag der CSU- Stadtratsfraktion zu einer „Aktionswoche Perspektivwechsel“).
1 Vgl. https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=24525, letzter Zugriff: 01.09.2022. 2 Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Nürnberg ist auch auf der Seite www.inklusion.nuernberg.de abrufbar oder direkt über folgende URL: https://www.nuernberg.de/imperia/md/aktionsplan_un_brk/dokumente/erster_aktionsplan_zur_umsetzung_der_un-brk_barrierefrei.pdf, letzter Zugriff: 01.09.2022 3 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14977, letzter Zugriff: 01.09.2022. 4 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14980, letzter Zugriff: 01.09.2022. 5 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15291, letzter Zugriff: 01.09.2022. 6 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15292, letzter Zugriff: 01.09.2022. 7 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15290, letzter Zugriff: 01.09.2022.
2. Maßnahmenumsetzung
2.1 Projektfortschritt und neue Maßnahmen
Eine Reihe von Maßnahmen wurde seit Beschlussfassung des Aktionsplans umgesetzt. Auch neue Maßnahmen, die noch nicht im ersten Aktionsplan aufgeführt sind, befinden sich in der Umsetzung. Hier einige Schlaglichter der Aktionsplan-Fortschreibung:
Die 10. Station der Straße der Kinderrechte wurde am 15.07.2022 feierlich eröffnet und ist als Maßnahme des Aktionsplans UN-BRK vollständig umgesetzt.
Das Offene Forum Familie (25.04.2023) und die Städtische Familienkonferenz (03.05.2023), welche vom Bündnis für Familie (BfF) im Referat für Jugend, Familie und Soziales veranstaltet werden, haben 2023 beide die Inklusion als Schwerpunktthema. Auch das Jahresthema des BfF mit der Sparda-Bank Nürnberg hat mit Inklusion zu tun: Förderung der Inklusion auf Öffentlichen Spielplätzen - Ein Leitsystem für den neuen Spielplatz „Annette-Kolb-Anlage“ (Installation eines Leitsystems mittels App und QR-Codes: diese beschreibt (seheingeschränkten) Nutzern und Nutzerinnen die Spielflächen, die Lage der Angebote und Geräte und die Möglichkeiten der Nutzung). Daneben gab es 2022 bereits bis zum August fünf Beiträge auf dem Familienblog8 rund um das Thema Inklusion.
Es wurden Nürnberger Leitlinien für die Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen formuliert.9
Im Fortbildungsprogramm 202310 von PEF:SB (Stab Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe im Referat für Jugend, Familie und Soziales) sind nun alle Fortbildungen aus dem Themenbereich der Inklusion von Menschen mit Behinderung mit dem Logo „Nürnberg inklusiv.“ gekennzeichnet.
Am Bildungscampus Nürnberg (BCN)/Bildungszentrum wird pädagogisches Personal mit Behinderung beschäftigt und beim BCN gibt es nun zwei Ansprechpersonen zur Barrierefreiheit.
Die Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum ist umgesetzt.
Seit 2022 findet die Reihe „Mit allen Sinnen“ in der Kunsthalle mit bislang sechs Terminen statt. Bereits seit 2014 finden regelmäßige integrative Führungen des KPZ für die noris inklusion statt. Hier hat sich eine enge Partnerschaft verstetigt.
Beabsichtigt ist die Beschaffung von induktiven Höranlagen für Planetarium und Stadtarchiv.
Der Anforderungskatalog der „Angebotsdatenbank Inklusion“ wurde erarbeitet. Die Programmierung der Datenbank soll im kommenden Jahr erfolgen.
Für einen digital barrierefreien Webauftritt der Stadt Nürnberg plant das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) die Einführung eines Overlay-Tools, wie z.B. Eye-Able.
Auch der beabsichtigte „Motor“ des Verfügungsfonds erzielte Wirkung hinsichtlich der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen (siehe Kapitel 5).
8 Vgl. https://familienblog.nuernberg.de, letzter Zugriff: 01.09.2022. 9 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/inklusion_spielplaetze.html, letzter Zugriff: 07.11.2022. 10 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/fachstelle_pef_sb/dokumente/bildungsprogramm2023.pdf, lezter Zugriff: 02.11.2022.
2.2 Zurückgewiesene Maßnahmen
Die Stadt hat zwar keine formale Gesamtsteuerung wie in anderen Bereichen, gleichwohl ist die Stadt in vielen Handlungsfeldern, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderung unmittelbar betreffen, tätig. Hierzu kümmert sich die Stadt zunächst um die Umsetzung der in ihrer Verantwortlichkeit befindlichen Aufgaben und Spielräume und setzt dann Akzente und Appelle mit dem Ziel, dass sich weitere Akteure anschließen und mitziehen. Folgende Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte“ wurden nicht in den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen, da keine städtische Zuständigkeit vorliegt, sondern die Umsetzung im Verantwortungsbereich der Parteien liegt:
Wahlprogramme in Leichter Sprache Parteien sollen sich dafür einsetzen, dass Stadtrats- und Ausschussitzungen auch in Gebärdensprache, ggf. Leichter Sprache verfügbar sind Möglichst barrierefreie Kommunikation und Beteiligungsverfahren Mehr Menschen mit Beeinträchtigungen in politischen Ämtern und Parteien Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Politikbetrieb Checkliste bei Großveranstaltungen der Parteien "Barrierefreie Veranstaltungen"
Auf diese Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess wurde bereits im Sozialausschuss am 08.07.2021 hingewiesen.
Auch die vorgeschlagene Maßnahme „Forschungsschwerpunkt Digitalisierung für Inklusion“ der neuen Technischen Universität Nürnberg (University of Technology Nuremberg, UTN) fällt nicht in die städtische Zuständigkeit. Aber die Stadt wird bei Gesprächen zwischen Vertretungen der Stadt und der UTN darauf hinwirken und den dortigen Lehrkörper etc. für den Bedarf sensibilisieren, sodass sich beispielsweise für Förderprogramme in diesem Segment beworben und Forschungsarbeiten von Nachwuchskräften gefördert werden. Auch der Wunsch nach „Forschung zu inklusiver Pädagogik und Unterricht“ kann über die bereits vorhandene Netzwerkarbeit zwischen Stadt und den in Nürnberg ansässigen Hochschulen (z.B. Evangelische Hochschule Nürnberg, Technische Hochschule Georg Simon Ohm) vorangetrieben werden.
Verbesserte Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt sind für die gesamtstädtische Inklusionsstrategie hochrelevant und so soll über die Netzwerkarbeit und eine verbesserte Information die Umsetzung von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Unternehmen und Betriebe angestoßen werden. Das gilt auch für die Angebote des Breitensports. Die Kommune kann diese zwar nicht selbst inklusiv ausgestalten, aber z.B. über die geplante Online-Plattform den Sportvereinen zum einen Infos zur Verfügung stellen, welche (Förder-)Möglichkeiten es gibt, andererseits sollen dort auch die inklusiven Sportangebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige dargestellt werden. In beiden Fällen kann die Stadtverwaltung die Maßnahmen nicht selbst umsetzen, aber sensibilisieren und unterstützen.
Folgende Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess werden von der Stadt zurückgewiesen und nicht in den Aktionsplan aufgenommen:
Aus Gründen der Kosten-/Nutzenrelation wird es keine gedruckten Formulare/Anträge in Brailleschrift geben. Informationen sollen im städtischen Webauftritt in Leichter Sprache und als Gebärdensprachvideos zur Verfügung stehen („digital first“).
Die Forderung nach einem/einer Inklusionsbeauftragten, auch für die Öffentlichkeitsarbeit, in jeder städtischen Einrichtung wird nicht umgesetzt, da diese Forderung dem Grunde nach durch die Mitglieder der geschäftsbereichsübergreifend konstituierten Koordinierungsgruppe Inklusion sowie die durch den Prozess installierten Ansprechpersonen in den jeweiligen Stab- und Dienststellen sowie städtischen Töchtern abgedeckt ist.
Ein Logo, im Sinne eines mit Standards hinterlegten Siegels soll nicht enwickelt werden. Für den Einkauf u.ä. gibt es ein Siegel in Nürnberg, das mit einheitlichen Standards hinterlegt ist: Fairtrade Town11.
Einen über den bereits bestehenden Fahrdienst des Bezirks hinausreichenden Fahrdienst soll es nicht geben. Im Stadtgebiet Nürnberg steht für Unterstützung bei Fahrten mit dem ÖPNV der kostenlose Mobilitätsbegleitdienst zur Verfügung (ebenfalls eine Maßnahme des Aktionsplans).
Der Wunsch nach einer kostenfreien „Behindertengesundheitskarte“ wird mit Hinweis auf den in Nürnberg vorhandenen Nürnberg-Pass für Menschen mit materieller Bedürftigkeit zurückgewiesen. Dieser berechtigt zu einem vergünstigten Angebot beim BZ und anderen kommunalen Einrichtungen.
Allgemeine behinderungsspezifische Informationen für Bildungsanbieter können über verschiedene Quellen zugänglich gemacht werden (z.B. Online-Plattform Inklusion, Nürnberger Orientierungsrahmen für städtische Schulen), Unterrichtsmaterial soll durch die Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden.
Einen über den gesetztlichen Rahmen hinausgehenden Fördertopf zur Finanzierung von Assistenzleistungen, z.B. zur Begleitung und Unterstützung der Freizeitgestaltung von Eltern mit Behinderung beim Schwimmbadbesuch wird es nicht geben.
Da es mit dem Nürnberger Inklusionspreis der Lebenshilfe bereits einen sehr guten eingeführten Preis gibt, wird die Stadt Nürnberg keinen eigenen Inklusionspreis ins Leben rufen.
Gebärdensprachdolmetschende sollen nicht bei der Stadt Nürnberg angestellt werden, sondern werden bedarfsgerecht hinzugezogen. Neben dem Budget für Dolmetschende für städtische Gremiensitzungen und Bürgerversammlungen können nun auch Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragt werden.
Auch soll es keine gezielte Förderung von Kunstschaffenden oder Produzierenden mit Behinderung z.B. über Quoten geben. Stattdessen soll (die Sensibilisierung für) deren Sichtbarmachung vorangetrieben werden. Die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung ist eine zentrale Daueraufgabe des Aktionsplans.
Ein Mitarbeiter/inneneinsatz nach individuellem Potenzial ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar. In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass die Quote der Mitarbeitenden mit einer Schwerbehinderung bei der Stadt Nürnberg seit Jahren überdurchschnittlich ist. Die gesetzlichen Vorgaben werden erheblich übererfüllt.12 Die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe praktizieren seit Jahren in Zusammenarbeit mit den zuständigen internen und externen Stellen sehr erfolgreich die Inklusion schwerbehinderter Menschen. Auch vor dem Hintergrund eines sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels wird die Stadt Nürnberg sich weiterhin um die Inklusion bemühen und deshalb auch zukünftig eine attraktive und zuverlässige Arbeitgeberin für viele schwerbehinderte Menschen sein.
Die grundsätzliche Nachweisforderung über inklusive Fortbildungen externer oder freier Mitarbeitenden bzw. Dienstleister und Anbietenden bei Ausschreibungen und Verträgen kann vergaberechtlich nicht begründet werden.
11 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/agenda21/dokumente/folder_fairtrade_town.pdf, letzter Zugriff: 01.09.2022. 12 Vgl. Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 18.10.2022, https://amtsinfo.stadt.nuernberg.de/si0056.asp?__ksinr=15481, letzter Zugriff: 07.11.2022.
3. AG „Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“
Im Schlusskapitel des Ersten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK heißt es: „Ein wichtiger, bereits zwischen Koordinierungsgruppe und Behindertenrat vorbesprochener Bereich des Handelns ist die vertiefte Befassung mit psychischen Erkrankungen und seelischen Beeinträchtigungen, insbesondere deren Enttabuisierung und Entstigmatisierung und deren bessere Vereinbarkeit mit dem Berufsleben, zum Beispiel auch bei der Beschäftigung bei der Stadt Nürnberg. Nach einer ersten Analyse der eingebrachten Maßnahmenempfehlungen und der in Kapitel 5 dargestellten Umsetzungsvorschläge wird dieser Bereich als ausbaufähig erachtet.“
In diesem Sinne beschloss die Koordinierungsgruppe Inklusion zu Jahresbeginn die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Maßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen. Am 28.02.2022 fand ein erstes Sondierungstreffen mit fachlich zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung statt, mit dabei die Inklusionsbeauftragte, Suchtbeauftragte, Betreuungsstelle beim Sozialamt, Sozialpädagogischer Fachdienst beim Sozialamt, Geschäftsstelle Behindertenrat, Psychiatriekoordination am Gesundheitsamt, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg - Abteilung Schulpsychologie (IPSN), Personalamt - Betriebliches Gesundheitsmanagement und Bürgermeisteramt (Leitung). Im ersten Schritt erfolgte die Abfrage der Bereiche, in denen die Teilhabe der jeweiligen Zielgruppe eingeschränkt ist und welche Schwerpunktsetzung aus der jeweiligen fachlichen Sicht geboten sei.
Folgende Bereiche wurden dabei als vorrangig bzw. relevant für die Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen identifiziert:
Themenfelder: Aufklärung (Entstigmatisierung, -tabuisierung, Bewusstseinsbildung); Prävention; Angebote & Bedarfe (Bekanntheit, Übersicht, Transparenz, Niedrigschwelligkeit, Passung); Selbstbestimmung (Assistenz vor Vertretung)
Handlungs- und Arbeitsfelder: Bildung im Lebensverlauf, Arbeit & Beschäftigung, Wohnen, Gesundheit & Pflege
Querschnittsthemen/Schnittmengen: Mehrfachbetroffenheit (z.B. Sucht und psychische Erkrankung); Intersektionalität (z.B. Migration und psychische Erkrankung)
Die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe fand am 19.07.2022 unter Beteiligung der bereits genannten, fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen, Mitgliedern der Koordinierungsgruppe und einem Vertreter des Behindertenrates statt, der die Perspektive und Expertise der Betroffenen einbrachte. Folgende Vorgehensweise wurde festgelegt:
- Themensammlung, -auswahl und -setzung 2. Analyse des Ist-Zustands und Definition der Soll-Situation 3. Entwicklung von konkreten Maßnahmen zum Lückenschluss unter Einbeziehung relevanter Akteure und Betroffener. 4. Möglichkeit der Finanzierung über Verfügungsfonds
Im Rahmen der Themensammlung, -auswahl und -setzung trafen die AG-Mitglieder nach ausführlicher Diskussion folgende Entscheidung: Auswahl von Prävention und Aufklärung (Entstigmatisierung, -tabuisierung, Bewusstseinsbildung) als übergeordnete Themen und von Wohnen als konkretem Ansatzpunkt sowie die Verschränkung der übergeordneten Ebene Prävention und Aufklärung mit der Praxis (hier Wohnen). Prävention und Aufklärung wurden von allen AG-Mitgliedern übereinstimmend als Grundvoraussetzung und Ausgangspunkt für die Bearbeitung aller Handlungs-, Themen- und Arbeitsfelder sowie Querschnittsthemen angesehen. Da die sehr angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen vor besonders große Herausforderungen
stellt, wurde die Schwerpunktsetzung hierauf als vordringlich erachtet. Die weiteren Handlungs-, Arbeits- und Themenfelder werden im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans ebenfalls bearbeitet (zu einem späteren Zeitpunkt).
Bei der zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe am 20.09.2022 wurde eine Sammlung bestehender Angebote im Bereich der Schwerpunktthemen Prävention und Aufklärung sowie Wohnen vorgenommen sowie die Ermittlung darüber hinaus gehender Bedarfe begonnen. Nach Ermittlung bestehender Bedarfe aus Sicht der Stadtverwaltung und des BRN soll die Arbeitsgruppe für Selbstvertretungs-Organisationen, externe Fachkräfte, relevante Akteure und mögliche Kooperationspartner geöffnet werden und die Entwicklung von konkreten Maßnahmen zum Lückenschluss beginnen.
Bei der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe am 07.12.2022 soll die Bedarfs-Ermittlung aus fachlicher Sicht der Stadtverwaltung und dem Behindertenrat idealerweise abgeschlossen werden und im ersten Quartal ein Treffen mit externen Partnerinnen und Partnern (siehe oben) stattfinden.
Im Rahmen der Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg am 23.03.2023 ist ein Workshop der AG Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen geplant, bei dem unter Beteiligung von Interessierten die Entwicklung von konkreten Maßnahmen beginnen soll. Die Finanzierung der zu entwickelnden Maßnahmen soll über den Verfügungsfonds erfolgen.
4. Stellenbesetzung
Für die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurden zwei Stellenschaffungen beschlossen:
1,0 Verwaltungsfachkraft: Verg.-Bes.-Gr.: E8 1,0 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter: Verg.-Bes.-Gr.: E13
Die Schaffung der beantragten Stellen erfolgte zunächst auf 2,5 Jahre befristet mit Eintrittsdatum 01.07.2022. Beide Stellen konnten besetzt werden. Die Wissenschaftliche Mitarbeiterin hat die Stelle zum 01.09.2022 angetreten und die Verwaltungsfachkraft hat die Tätigkeit zum 15.09.2022 aufgenommen. Wie dem im Aktionsplan aufgeführten Aufgabenprofil entnommen werden kann, sollen diese Stellen den Gesamtprozess der Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg vorantreiben und im Querschnitt wirken. Durch sie wird die Fachstelle Inklusion im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt ausgebaut, der neben den zwei neuen Stellen die Inklusionsbeauftragten, die Geschäftsstelle des BRN sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung zugeordnet sind.
Zur Fortschreibung und Realisierung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK werden die beiden Mitarbeiterinnen den dazugehörigen Verfügungsfonds (siehe Punkt 5) verwalten. Außerdem werden diejenigen Maßnahmen umgesetzt, die im Querschnitt wirken sollen.
Auf der Webseite www.inklusion.nuernberg.de wird die „Angebotsdatenbank Inklusion“ konzipiert und aufgebaut. Die Angebotsdatenbank bündelt städtische und externe Angebote im Bereich Inklusion in Nürnberg und soll als digitaler Wegweiser dienen. Menschen mit Behinderung, Angehörige, Beratungsstellen Verbände, Behörden, Unternehmen sowie alle weiteren interressierten Personen sollen hier die für sie individuell passende Information, Beratung oder sonstige Unterstützung finden.
Außerdem zählen die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK und die Organisation von Veranstaltungen sowie Netzwerktreffen wie z. B. mit Nürnberger Arbeitsmarktakteuren zum Aufgabenbereich der beiden neuen Mitarbeiterinnen.
5. Verfügungsfonds „Aktionsplan UN-BRK“
Um den Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen der UN-BRK durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel auf möglichst effiziente und nachhaltige Weise zu beschleunigen, wurde ein „Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK“ eingerichtet. Die städtischen Dienststellen sollen so in die Lage versetzt werden, weitere Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter Konzepte umzusetzen. Auch neue inklusive Projekte der Dienststellen können damit finanziert werden. Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds beträgt 625.000 Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 und umfasst verteilt auf die Jahre folgende Finanzvolumen:
Jahr 2022: 125.000 Euro (ab 01.07.2022) Jahr 2023: 250.000 Euro Jahr 2024: 250.000 Euro
Mittels der Antragsunterlagen, die flankiert mit einem gemeinsamen Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Marcus König und der Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, allen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt wurden, können städtische Einheiten seit 01.07.2022 mit ausgearbeiteten Konzepten die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Selbstverständlich sind vor Antragstellung Möglichkeiten einer Maßnahmenfinanzierung über vorhandene Haushalts- sowie externe Fördermittel zu prüfen.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur strukturellen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen leisten. In erster Linie sollen mit den Mitteln des Verfügungsfonds die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen gefördert werden. Auch die Finanzierung neuer Maßnahmen ist möglich. Antragsberechtigt sind städtische Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe. Projekte und Maßnahmen städtischer Töchter und Externer können nur über Kooperationen mit bzw. Aufträge von städtischen Geschäftsbereichen und Dienststellen gefördert werden.
Maßnahmen, die auf Einzelpersonen bzw. Einzelfälle bezogen sind, sind nur in Ausnahmefällen bei einer besonderen Bedeutung der Maßnahme mit entsprechender Begründung möglich. Über den Verfügungsfonds kann Personal nur budgetfinanziert gefördert werden. Es sind die aktuell geltenden Budgetregelungen zu beachten. Nicht gefördert werden Kosten für laufenden Bauunterhalt und Kosten für den laufenden Betrieb (Miete und Mietnebenkosten, Gebühren, Beiträge). Im Sinne der Sichtbarkeit und der Beschleunigung des gesamten Prozesses der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg können (Anpassungs-)Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, auch über den städtischen Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK finanziert und umgesetzt werden. Dies schließt in Abstimmung mit dem Planungs- und Baureferat, bei dem die originäre Zuständigkeit liegt, auch die Möglichkeit der direkten Umsetzung von Baumaßnahmen über die Beauftragung Dritter durch die zuständige HVE mit ein. Das Hochbauamt ist hierbei immer zu informieren.
Zukünftig sollen die Antragsunterlagen den städtischen Kolleginnen und Kollegen im Intranet als „Interne Vorlagen“ zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion.
Zum 15.09.2022 sind folgende Anträge eingegangen und wurden in der 11. Sitzung der Koordinierungsgruppe Inklusion am 22.09.2022 einstimmig angenommen:
Leichte Sprache-Übersetzungen des Angebots des Amts für Kultur und Freizeit
(KUF)
o Antragsteller: Amt für Kultur und Freizeit (KUF) o Zum Projekt: Ausgewählte Inhalte zu den KUF-Einrichtungen werden zur Förderung der Teilhabe und zum Abbau von Barrieren in Leichte Sprache übersetzt und im KUF-Internetauftritt veröffentlicht. Dazu gehören die Aktivitäten, Schwerpunkte und Angebote jeder Einrichtung sowie Informationen zu Kontakt, Anfahrt, Öffnungszeiten und Barrierefreiheit. Außerdem werden auch das KUF-Leitbild, die drei Profilschwerpunkte Kinderkultur, Interkultur und Soziokultur sowie das KUF-
Diversity-Konzept in Leichter Sprache online zur Verfügung gestellt. Der Übersetzungsprozess (Auswahl und Beauftragung eines externen Dienstleisters, Umsetzung des Regelwerks und der städtischen Vorgaben, Freigabe der Texte) wird von der wissenschaftlichen Sachbearbeiterin für Leichte Sprache im Amt für Kommunikation und Stadtmarketing begleitet. KUF übernimmt den Aufwand für die Koordination und die Einrichtung der Seiten im städtischen Imperia-CMS. o Zielgruppe: Davon profitieren sollen Besucherinnen und Besucher sowie Interessierte an den KUF-Einrichtungen mit kognitiver Behinderung oder Beeinträchtigung, Lernschwierigkeiten, Demenz, prälingualer Hörschädigung oder Gehörlosigkeit, Aphasie, funktionalem Analphabetismus sowie geringen Deutschkenntnissen, insbesondere auch Zugewanderte mit Deutsch als Zweitsprache. o Kosten: 9.213,14 €
Installation und Inbetriebnahme von zwei Feststellanlagen an Feuerschutztüren
im EG und 1.OG im Veranstaltungsbereich bzw. Zugangsbereich des Kulturla-
dens Villa Leon, der Stadtteilbibliothek St. Leonhard und des Cayhauses
o Antragsteller: Kulturladen Villa Leon o Zum Projekt: Die schweren Feuerschutztüren sind z. B. für Rollstuhlfahrer*innen nicht alleine zu öffnen. Deshalb sollen zwei der Feuerschutztüren bedienbar gemacht werden. Es werden zwei Feststellanlagen an Feuerschutztüren im EG und 1.OG im Veranstaltungsbereich bzw. Zugangsbereich des Kulturladens Villa Leon, der Stadtteilbibliothek St. Leonhard und des Cayhauses (Gastronomie) installiert. o Zielgruppe: Es profitieren Menschen mit Gehbehinderung, muskulären Einschränkungen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (sowie auch Kinder oder Familien mit Kinderwägen). o Kosten: 7.386,20 €
Installation und Inbetriebnahme von insgesamt drei Feststellanlagen an Feuer-
schutztüren in der Kulturwerkstatt Auf AEG
o Antragsteller: Kulturwerkstatt auf AEG o Zum Projekt: Die Feuerschutztüren zum Treppenturm und Personenaufzug haben ein hohes Gewicht und sind daher nur schwer zu öffnen. Menschen mit Gehbehinderung, im Rollstuhl oder mit Gehhilfen (Rollatoren u. Ä.) benötigen Hilfe um die Türen zu öffnen. Mit den Fördergeldern sollen nun die fehlenden Feststellanlagen nachgerüstet werden. Diese ermöglichen es, die Türen im Betrieb Dauer- Auf zu halten und so den Zugang zum Personenaufzug zu erleichtern. o Zielgruppe: Neben Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren auch Menschen mit muskulären Einschränkungen, sowie Kinder und Menschen mit Kinderwägen. o Kosten: 12.407,67 €
Gebärdensprachdolmetschung für die Eröffnung der Wechselausstellung
„Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung - 1945 bis heute“
o Antragsteller: Memorium Nürnberger Prozesse o Zum Projekt: Am 27. Oktober 2022 eröffnete das Memorium Nürnberger Prozesse die Wechselausstellung „Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung - 1945 bis heute“. Bei der Eröffnung waren nur geladene Gäste anwesend, jedoch wurde sie live auf Youtube übertragen. Um mehr Menschen die Teilnahme an dieser online Veranstaltung zu ermöglichen, sind Gebärdensprachdolmetscher*innen engagiert worden. Es gab eine extra Kamera, die die Dolmetscher*innen filmte und das Bild wurde im Livestream auf Youtube eingebunden. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen. o Kosten: 1.275,00 €
Rampe für Rollstuhlfahrende für den Cube 600 o Antragsteller: Memorium Nürnberger Prozesse o Zum Projekt: Menschen mit Rollstuhl, einer Gehbehinderung oder mit Kinderwagen haben oft Probleme die Ausstellungsräume zu besichtigen. Eine mobile Rampe kann dieses Problem beheben. Mit ihr können Menschen alle zwei Ausstellungsräume und den Eingangsbereich betreten und somit alle Ausstellungen und Veranstaltungen im Cube 600 besuchen. o Zielgruppe: Menschen im Rollstuhl, mit einer Gehbehinderung oder Menschen mit Kinderwagen. o Kosten: 181,00 €
Erneuerung der technischen Ausstattung für eine inklusive Digitalisierungsini-
tiative
o Antragsteller: Bildungscampus (BCN) / Bildungszentrum (BZ) / barrierefrei Lernen (Erwachsenenbildung mit behinderten Menschen, Volkshochschule) o Zum Projekt: In Computer- und Lernangeboten soll der Zugang zu Internet und zu digitalen Möglichkeiten niedrigschwelliger und barrierefreier angeboten werden. Vom Einsatz von Apple-iPads profitieren insbesondere lern-, seh- und körperbehinderte Menschen. Ein Lesegerät muss v. a. für obligatorische Einzel-Sonderprüfungen von Migrant*innen im Deutsch-Sprachprüfbereich (inkl. Einbürgerungstest) angeschafft werden. Das Lesegerät soll auch in vielen Bereichen des BCN, die inklusive Teilhabe unterstützen, eingesetzt werden. Es ermöglicht sehbehinderten Teilnehmer*innen das Lesen von Arbeitsblättern und Unterrichtsmaterialien und kann bei Bedarf in der Stadtbibliothek für die Präsenzlektüre zur Verfügung gestellt werden und für andere Dienststellen ausleihbar sein. o Zielgruppe: Primär Menschen mit Lernbehinderung, Sehbehinderung oder Körperbehinderung gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen in attraktiven digitalen Kursformaten bzw. obligatorischen Prüfungen. o Kosten: 11.328, 00 €
Einsatz von Gebärdensprache bei der „Deutscher Fußball-Kulturpreis“-Gala o Antragsteller: KUF / Deutsche Akademie für Fußball-Kultur o Zum Projekt: DGS-Verdolmetschung der Veranstaltung „Deutscher Fußball-Kulturpreis" für die Verfolgung live vor Ort und im Live-Stream ermöglicht den Zugang und die Teilhabe von gehörlosen Menschen. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen, die DGS beherrschen. o Kosten: 1.865,44 €
Umrüstung einer Durchgangstüre von der Umkleide im Hallenbad Langwasser
von händischer Betätigung auf Türautomatik
o Antragsteller: Eigenbetrieb NürnbergBad o Zum Projekt: Die vorhandene Türe ist für Menschen mit Behinderung / Rollstuhlfahrer*innen zu schwergängig zu öffnen. Eine automatische Öffnung der Türe mittels Taster erleichtert dem betroffenen Personenkreis das Verlassen und Betreten des jeweils anschließenden Bereichs erheblich. o Zielgruppe: Menschen mit Behinderung / Rollstuhlfahrer*innen o Kosten: 5.463,62 €
Zum 14.11.2022 sind insgesamt drei weitere Anträge aus den Dienststellen eingegegangen. Diese werden derzeit geprüft und der Koordinierungsgruppe Inklusion in ihrer Sitzung am 24.11.2022 zum Beschluss vorgelegt.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Als Teil der Strategie der Öffentlichkeitsarbeit soll nicht nur die Wort-Bild-Marke „Nürnberg inklusiv.“ auf den Publikationen etc. der Maßnahmen des Nürnberger Aktionsplans UN-BRK erscheinen,
Abbildung: Wort-Bild-Marke „Nürnberg inklusiv.“
Quelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Fachstelle Inklusion.
sondern sind auch alle Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung gehalten bei inklusionsrelevanter Pressearbeit folgenden Textbaustein zu verwenden:
Dieses Projekt/Diese Maßnahme/Initiative leistet einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Es/Sie ist Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Den Ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.inklusion.nuernberg.de.
betrifft: In der am 05.12.2022 erschienenen betrifft:, der Mitarbeitendenzeitschrift der Stadtverwaltung, werden verschiedene Maßnahmen aus dem Ersten Aktionsplan vorgestellt, von denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren. So wird darin der Fachdienst Inklusion des Jugendamts, die Leitlinien für faire Sprache, die Maßnahme „Schulungen der Vielfalt der Beschäftigten anpassen“ sowie der Feueralarm für gehörlose Menschen im Dienstgebäude der Lorenzer Straße 30 vorgestellt und die Möglichkeit der Mittelbeantragung aus dem Verfügungsfonds beworben.
Host Town Programm
Die größte „Werbemaßnahme“ in Sachen Inklusion wird das im Juni 2023 stattfindende Host Town Program 2023 im Rahmen der Special Olympic World Games (SOWG) Berlin sein. Die SOWG sind die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Dazu werden etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Unified- Partnerinnen und -Partner, also Menschen ohne geistige Behinderung, aus 216 Nationen in 24 Sommer- und zwei Demonstrationssportarten erwartet. Der gastgebende Verband, Special Olympics Deutschland, will den Athletinnen und Athleten aus aller Welt nicht nur unvergessliche Spiele bereiten, sondern den Anlass nutzen, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung nachhaltig zu stärken. Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program“ unter dem Motto „Zusammen inklusiv“ sollen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbewerben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommunen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen. Dies ist das größte kommunale Inklusionsprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Federführend betraut mit Organisation und Durchführung des Host Town Programms Nürnberg ist der SportService der Stadt Nürnberg. Eine Delegation von ca. 130 Personen aus Österreich wird in Nürnberg vom 12. bis 15. Juni 2023 zu Gast sein. Am 13.06. wird es ein gemeinsames Programm mit den Kommunen Fürth und Erlangen geben, die ebenfalls als Gastgeberstädte Delegationen aus dem Ausland empfangen. Am 15.06. erfolgt dann die Reise der Delegationen nach Berlin, wo die Olympiade vom 17.06. bis 25.06. stattfindet.
Das viertägige Host Town Programm wird in Nürnberg ein besonderes Highlight sein; in einem Jahr, das das Referat für Schule und Sport ganz zentral unter das Motto „Inklusion (nicht nur) im Sport“ gestellt hat. So fanden vorab bereits unterschiedlichste Projekte und Maßnahmen statt. Zentral dabei ist die Schaffung repräsentativer und nachhaltiger Netzwerkstrukturen. Im Kontext des Host Town Program 2023 fand beispielsweise das erste Auftaktgespräch der Stadt Nürnberg mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadtverwaltung und Externen, wie z. B. Sportvereinen bereits am 1. Juni 2022 statt. Daraus entwickelte sich ein Steuerungskreis mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie Initiativen und engagierten Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Kultur. In den regelmäßigen Treffen des Steuerungskreises werden inklusive Projekte und Veranstaltungen geplant, die in der Folge – so weit möglich – unbürokratisch konzipiert und umgesetzt werden. Beispielsweise wurde beim Nürnberger Nachtschwimmen das Host Town Program 23 durch eine eigene inklusive Schwimmgruppe und der Verwendung des Logos auf den Urkunden der Öffentlichkeit weiter bekannt gemacht. Weitere Aktionen sind mit den verschiedensten Akteurinnen und Akteuren aktuell in Planung. Auch nach dem Besuch der SOWG-Athletinnen und -Athleten wird es weiter gehen. Weitere insbesondere sportliche Aktivitäten sollen Inklusion weiter in die Gesellschaft rücken.
7. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zu einer „Aktionswoche Perspektivwechsel"
Die CSU-Stadtratsfraktion hat als weiteren wichtigen Punkt zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung angeregt, eine „Aktionswoche Perspektivwechsel“ für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie für die Bürgerinnen und Bürger zu veranstalten, um die durch verschiedene Körperbehinderungen hervorgerufenen Einschränkungen mit dem eigenen Körper und den eigenen Sinnen erleben und erfahren zu können.
Aktionswochen stellen Schwerpunktaktivitäten in begrenzten Zeiträumen dar. Sie eignen sich zur komprimierten Bewusstmachung bestimmter Themen. Sie sollen dazu sensibilisieren, Inhalte und Themen bewusster wahrzunehmen. Sie sollen Anstoß sein, Verhalten zu überprüfen oder zu verändern. Dementsprechend werden Aktionswochen einmalig, mehrmalig oder regelmäßig wiederkehrend veranstaltet.
Nürnberg hat 2016 damit begonnen, Inklusion als Daueraufgabe zu verstehen, die selbstverständlich und integraler Bestandteil des täglichen Lebens ist. Allen Akteurinnen und Akteuren ist bewusst, dass dies ein langer, teilweise steiniger Weg ist. Die derzeitige Situation stellt sich differenziert und wie folgt dar:
Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es in Nürnberg bereits eine Vielzahl von Angeboten, die Menschen ohne Beeinträchtigung eine andere Perspektive einnehmen lassen und vorrangig für körperliche Behinderungen sensibilisieren. Dazu gehören Einzelbausteine, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten eingeführt sind, wie z.B. das Dunkelcafé im Hirsvogelbunker, das Nolightdinner13 im Estragon sowie weitere Möglichkeiten der Dunkelerfahrungen14, die vom Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne angeboten werden (Dunkelerlebnis, Dunkel-Diplom und Perspektivwechsel: Kommunikation). Dazu gehören auch Veranstaltungen des Senio-
13 Vgl. https://www.estragon-nuernberg.de/nolight-dinner/nolight-dinner.htm, letzter Zugriff: 31.10.2022. 14 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/dunkelerfahrung.html, letzter Zugriff: 31.10.2022.
renamts und des Stadtseniorenrats zum Thema Hürden im Alter, bei denen man einen Parcours im Alterssimulationsanzug absolvieren kann, Angebote des Bereichs Barrierefrei Lernen15 des BZ für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, die Rollischaukel auf dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne16 oder den vom Rolli-Treff-Franken e.V.17 angebotenen Rolli-Parcours.
Diese und weitere Angebote sind eingebunden unter dem Dach des im Dezember 2021 beschlossenen und seitdem in Umsetzung befindlichen „Aktionsplan UN-BRK“. Darin explizit genannt ist unter Kap. 5.9.1 folgende Maßnahme: Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren. Diese Maßnahme des Aktionsplans (und viele weitere) ist Ergebnis des umfangreichen gemeinsamen Erarbeitungsprozesses in acht Arbeitsgruppen zwischen 2018 und 2019. Bereits damals wurde sich auf diesen Weg verständigt – wohl wissend, dass Aktionswochen eines ungleich höheren Aufwandes bedürfen. Daher wurde auf das schrittweise Verstetigen in großem Maßstab gesetzt. Das beinhaltet auch die konsequente Umsetzung des Aktionsplans und die kontinuierliche Kommunikation dieser Umsetzung nach innen (das heißt innerhalb der Stadtverwaltung) und nach außen.
Seit Beginn des Prozesses konnten entsprechend dieser Philosophie erhebliche Fortschritte verzeichnet werden. Beispiele dafür sind neben Aktionstagen einzelner Interessensgruppen, die regelmäßig stattfinden (z.B. Sozialengel e.V.), die mobilen Bürgerversammlungen des Oberbürgermeisters, die seit 2019 barrierefrei angeboten und durchgeführt werden. Sie sind lebendiger Ausdruck eines dauerhaften Perspektivwechsels und haben zur Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für die Belange der Menschen mit Beeinträchtigung beigetragen. Das gilt ganz besonders für die erste inklusive mobile Bürgerversammlung im August 2019, die einen echten inklusiven Standard gesetzt hat. Die dauerhafte Durchführung für Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf ist gesichert und mittlerweile Routine, die auch auf andere Angebote übertragen wurde. Zu nennen sind hier insbesondere die „normalen“ Bürgerversammlungen und der zweimal jährlich stattfindende Digitale Bürgerdialog, die jeweils mit Gebärdensprachdolmetscherinnen, Induktionshöranlagen und weiteren Unterstützungen veranstaltet werden.
Nürnberg verfügt also bereits über ein breites Angebot, und auch die Philosophie des schrittweisen Fortgangs auf diesem Weg war und ist Konsens. Insoweit stellt sich die Frage, ob Aktionswochen dazu geeignet sind, die Geschwindigkeit des Fortgangs zu erhöhen. Die Verwaltung vertritt hier eher die Haltung, wie oben dargestellt, die Angebote und Aktivitäten kontinuierlich auszubauen und zu verstetigen.
Eine zusätzliche „Aktionswoche Perspektivwechsel“ erscheint auch vor dem Hintergrund knapper Ressourcen zunehmend schwierig und weniger zielführend, als weiter einen dauerhaften Sensibilisierungsprozess in der Stadtgesellschaft voranzutreiben. Die Inklusion selbst wird im kommenden Jahr durch verschiedene Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des Host Town Programms und des Evangelischen Kirchentags Sichtbarkeit und Reichweite erhalten. Allerdings wird die Stadtverwaltung die Anregung als eigenes Angebot für die städtisch Beschäftigten prüfen. So sind beispielsweise Aktionstage zum Thema Inklusion und zur Umsetzung der UN-BRK mit z.B. „Crash-Kursen“ im Gebärdendolmetschen vorstellbar. Auch die für März 2023 geplante nächste Inklusionskonferenz wird hier weitere Impulse setzen.
15 Vgl. https://bz.nuernberg.de/programm/gesellschaft-und-kultur/barrierefrei-lernen-nicht-nur-fuer-behinderte-menschen#!filters=%7B%7D, letzter Zugriff: 31.10.2022. 16 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/erfahrungsfeld.html, letzter Zugriff: 31.10.2022. 17 Vgl. https://rolli-treff-franken.de/, letzter Zugriff: 31.10.2022.
8. Ausblick
Im Januar 2017 wurde als fachliches Gremium zur Begleitung der Erstellung des Aktionsplans die Inklusionskonferenz etabliert. Sie bestand zunächst aus ca. 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und kam seitdem zweimal jährlich zusammen. Nach einer pandemiebedingten Pause und einer Unterbrechung für die verwaltungsinterne Erstellung des Aktionsplans nimmt diese den Prozess im Sinne der Fortschreibung des Aktionsplans wieder auf. So wird am 23.03.2023 die erste Inklusionskonferenz nach Veröffentlichung des Ersten Nürnberger Aktionsplans stattfinden und der Beteiligungsprozess entlang der acht Handlungsfelder fortgeführt. Denn als „lebendes Produkt“ soll der Aktionsplan UN-BRK der Stadt Nürnberg fortlaufend fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund soll mindestens einmal im Jahr im Stadtrat und/oder einem seiner Ausschüsse über den Stand und Fortschreibungsprozess des Aktionsplans berichterstattet werden.