Sitzungsunterlagen
Sitzung des Sozialausschusses
08.12.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg Bericht Ref.V/028/2022 5 2022-06-20_Antrag_CSU_Aktionswoche Perspektivwechsel Ref.V/028/2022 9 Sachverhalt_Aktionsplan UN-BRK_Fortschreibung2022 Ref.V/028/2022 11 TOP Ö 2 Tätigkeitsbericht und aktuelle Entwicklungen der noris inklusion gGmbH Bericht Ref.V/029/2022 24 Sachverhalt der noris inklusion Tätigkeitsbericht Ref.V/029/2022 28 TOP Ö 3 Bericht über die geplanten Änderungen im SGB II (Bürgergeld) und zur Wohngeldreform Bericht Ref.V/030/2022 35 Sachverhalt_ppt_JCN_Einführung_Bürgergeld Ref.V/030/2022 38 TOP Ö 4 Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII zum 01.01.2023 Bericht SHA/022/2022 42 Sachverhalt Richtwerte Kosten der Unterkunft 2023 SHA/022/2022 46 TOP Ö 5 Bewertung des Projektes Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen Sitzungsvorlage SHA/023/2022 57 2021-06-09_Antrag_SPD_B90_Die Grünen Sozialpädagogische Begleitung von 61 obdachlosen Menschen und Familien in Pensionen SHA/023/2022 Sachverhalt_Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen SHA/023/2022 63 SozA_08.12.22_Pensionsbegleitung_Beschluss SHA/023/2022 73 TOP Ö 6 Entwicklung und Erprobung einer Nürnberg Pass App Bericht SHA/024/2022 74
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Sozialausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 08.12.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Bericht
(UN-BRK) in Nürnberg Ref.V/028/2022
hier: Sachstandsbericht Aktionsplan UN-BRK und Antrag der
CSU-Fraktion vom 20.06.2022
Ries, Elisabeth
2. Tätigkeitsbericht und aktuelle Entwicklungen der noris inklusion Bericht
gGmbH Ref.V/029/2022
Ries, Elisabeth
3. Bericht über die geplanten Änderungen im SGB II (Bürgergeld) Bericht
und zur Wohngeldreform Ref.V/030/2022
Ries, Elisabeth
4. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Bericht
Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII zum 01.01.2023 SHA/022/2022
Ries, Elisabeth
5. Bewertung des Projektes Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Bericht
Pensionen SHA/023/2022
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2021
Ries, Elisabeth
6. Entwicklung und Erprobung einer Nürnberg Pass App Bericht
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg hier: Sachstandsbericht Aktionsplan UN-BRK und Antrag der CSU-Fraktion vom 20.06.2022
Anlagen: 2022-06-20_Antrag_CSU_Aktionswoche Perspektivwechsel Sachverhalt_Aktionsplan UN-BRK_Fortschreibung2022
Bericht:
Am 15.12.2021 wurde der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Nürnberg vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Aufgelistet sind darin mehr als 200 Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden bzw. werden oder umsetzbar sind. Im vorliegenden Bericht wird zum einen der Umsetzungsfortschritt dieser sowie die Aufnahme neuer Maßnahmen dargestellt, zum anderen soll mit dieser Vorlage gegenüber der Öffentlichkeit und den Beteiligten aber auch zu Maßnahmen und Themen Bericht erstattet werden, deren Umsetzung aus heutiger Sicht nicht möglich sind. Weitere wichtige Inhalte der Vorlage sind ein Zwischenbericht zur Arbeit der neu eingerichteten AG „Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“, die erfolgreiche Stellenbesetzung der im Stadtrat genehmigten befristeten Stellen für den Aktionsplan UN-BRK sowie die Einrichtung und Inanspruchnahme des Verfügungsfonds zur Realisierung der Inklusionsmaßnahmen. Nach einem Überblick über die Öffentlichkeitsarbeit zum Aktionsplan soll mit dem Bericht auch die CSU-Anfrage zur "Aktionswoche Perspektivwechsel" beantwortet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 196.301 € Folgekosten 392.601 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 250.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 196.301 € davon Personalkosten 142.601 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten hierfür wurden 2021 im Rahmen der Haushaltsberatung angemeldet und die entsprechenden Stellen geschaffen. Für 2022 sind die Mittel durch die Regierung von Mfr. genehmigt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die UN-BRK hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu gewährleisten.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
KoG Inklusion
Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 08.12.2022
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
in Nürnberg
hier: Sachstandsbericht und Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zu einer „Aktionswoche
Perspektivwechsel"
Sachverhaltsdarstellung:
1. Einleitung
Der erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg mit mehr als 200 Maßnahmen wurde vom Stadtrat am 15.12.2021 einstimmig beschlossen1 2 und am 07.02.2022 in einer digitalen Plenumssitzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BRN) von der Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, vorgestellt.
Bis zu seinem Beschluss im Dezember 2021 wurde der Sachstand zum Aktionsplan UN- BRK in den vergangenen Jahren mittels Berichterstattung in den Sozialausschüssen am 07.02.2019,3 10.10.2019,4 08.07.2021,5 und 28.10.20216 dargestellt. Zudem wurde der BRN in seinem Plenum am 26.07.2021 über den Zwischenstand informiert. Auch die Ergebnisse der Inklusionsstudie wurden im Sozialausschuss am 22.04.20217 berichtet und bei einer Online-Veranstaltung am 04.05.2021 der Öffentlichkeit präsentiert.
Der heutige Bericht erfolgt gegenüber dem Sozialausschuss, um den aktuellen Stand des Fortschreibungsprozesses des kommunalen Aktionsplans UN-BRK darzustellen (Maßnahmenumsetzung, AG „Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“, Stellenbesetzung, Verfügungsfonds „Aktionsplan UN-BRK“, Öffentlichkeitsarbeit, Antrag der CSU- Stadtratsfraktion zu einer „Aktionswoche Perspektivwechsel“).
1 Vgl. https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=24525, letzter Zugriff: 01.09.2022. 2 Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Nürnberg ist auch auf der Seite www.inklusion.nuernberg.de abrufbar oder direkt über folgende URL: https://www.nuernberg.de/imperia/md/aktionsplan_un_brk/dokumente/erster_aktionsplan_zur_umsetzung_der_un-brk_barrierefrei.pdf, letzter Zugriff: 01.09.2022 3 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14977, letzter Zugriff: 01.09.2022. 4 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14980, letzter Zugriff: 01.09.2022. 5 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15291, letzter Zugriff: 01.09.2022. 6 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15292, letzter Zugriff: 01.09.2022. 7 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15290, letzter Zugriff: 01.09.2022.
2. Maßnahmenumsetzung
2.1 Projektfortschritt und neue Maßnahmen
Eine Reihe von Maßnahmen wurde seit Beschlussfassung des Aktionsplans umgesetzt. Auch neue Maßnahmen, die noch nicht im ersten Aktionsplan aufgeführt sind, befinden sich in der Umsetzung. Hier einige Schlaglichter der Aktionsplan-Fortschreibung:
Die 10. Station der Straße der Kinderrechte wurde am 15.07.2022 feierlich eröffnet und ist als Maßnahme des Aktionsplans UN-BRK vollständig umgesetzt.
Das Offene Forum Familie (25.04.2023) und die Städtische Familienkonferenz (03.05.2023), welche vom Bündnis für Familie (BfF) im Referat für Jugend, Familie und Soziales veranstaltet werden, haben 2023 beide die Inklusion als Schwerpunktthema. Auch das Jahresthema des BfF mit der Sparda-Bank Nürnberg hat mit Inklusion zu tun: Förderung der Inklusion auf Öffentlichen Spielplätzen - Ein Leitsystem für den neuen Spielplatz „Annette-Kolb-Anlage“ (Installation eines Leitsystems mittels App und QR-Codes: diese beschreibt (seheingeschränkten) Nutzern und Nutzerinnen die Spielflächen, die Lage der Angebote und Geräte und die Möglichkeiten der Nutzung). Daneben gab es 2022 bereits bis zum August fünf Beiträge auf dem Familienblog8 rund um das Thema Inklusion.
Es wurden Nürnberger Leitlinien für die Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen formuliert.9
Im Fortbildungsprogramm 202310 von PEF:SB (Stab Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe im Referat für Jugend, Familie und Soziales) sind nun alle Fortbildungen aus dem Themenbereich der Inklusion von Menschen mit Behinderung mit dem Logo „Nürnberg inklusiv.“ gekennzeichnet.
Am Bildungscampus Nürnberg (BCN)/Bildungszentrum wird pädagogisches Personal mit Behinderung beschäftigt und beim BCN gibt es nun zwei Ansprechpersonen zur Barrierefreiheit.
Die Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum ist umgesetzt.
Seit 2022 findet die Reihe „Mit allen Sinnen“ in der Kunsthalle mit bislang sechs Terminen statt. Bereits seit 2014 finden regelmäßige integrative Führungen des KPZ für die noris inklusion statt. Hier hat sich eine enge Partnerschaft verstetigt.
Beabsichtigt ist die Beschaffung von induktiven Höranlagen für Planetarium und Stadtarchiv.
Der Anforderungskatalog der „Angebotsdatenbank Inklusion“ wurde erarbeitet. Die Programmierung der Datenbank soll im kommenden Jahr erfolgen.
Für einen digital barrierefreien Webauftritt der Stadt Nürnberg plant das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) die Einführung eines Overlay-Tools, wie z.B. Eye-Able.
Auch der beabsichtigte „Motor“ des Verfügungsfonds erzielte Wirkung hinsichtlich der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen (siehe Kapitel 5).
8 Vgl. https://familienblog.nuernberg.de, letzter Zugriff: 01.09.2022. 9 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/inklusion_spielplaetze.html, letzter Zugriff: 07.11.2022. 10 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/fachstelle_pef_sb/dokumente/bildungsprogramm2023.pdf, lezter Zugriff: 02.11.2022.
2.2 Zurückgewiesene Maßnahmen
Die Stadt hat zwar keine formale Gesamtsteuerung wie in anderen Bereichen, gleichwohl ist die Stadt in vielen Handlungsfeldern, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderung unmittelbar betreffen, tätig. Hierzu kümmert sich die Stadt zunächst um die Umsetzung der in ihrer Verantwortlichkeit befindlichen Aufgaben und Spielräume und setzt dann Akzente und Appelle mit dem Ziel, dass sich weitere Akteure anschließen und mitziehen. Folgende Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte“ wurden nicht in den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen, da keine städtische Zuständigkeit vorliegt, sondern die Umsetzung im Verantwortungsbereich der Parteien liegt:
Wahlprogramme in Leichter Sprache Parteien sollen sich dafür einsetzen, dass Stadtrats- und Ausschussitzungen auch in Gebärdensprache, ggf. Leichter Sprache verfügbar sind Möglichst barrierefreie Kommunikation und Beteiligungsverfahren Mehr Menschen mit Beeinträchtigungen in politischen Ämtern und Parteien Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Politikbetrieb Checkliste bei Großveranstaltungen der Parteien "Barrierefreie Veranstaltungen"
Auf diese Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess wurde bereits im Sozialausschuss am 08.07.2021 hingewiesen.
Auch die vorgeschlagene Maßnahme „Forschungsschwerpunkt Digitalisierung für Inklusion“ der neuen Technischen Universität Nürnberg (University of Technology Nuremberg, UTN) fällt nicht in die städtische Zuständigkeit. Aber die Stadt wird bei Gesprächen zwischen Vertretungen der Stadt und der UTN darauf hinwirken und den dortigen Lehrkörper etc. für den Bedarf sensibilisieren, sodass sich beispielsweise für Förderprogramme in diesem Segment beworben und Forschungsarbeiten von Nachwuchskräften gefördert werden. Auch der Wunsch nach „Forschung zu inklusiver Pädagogik und Unterricht“ kann über die bereits vorhandene Netzwerkarbeit zwischen Stadt und den in Nürnberg ansässigen Hochschulen (z.B. Evangelische Hochschule Nürnberg, Technische Hochschule Georg Simon Ohm) vorangetrieben werden.
Verbesserte Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt sind für die gesamtstädtische Inklusionsstrategie hochrelevant und so soll über die Netzwerkarbeit und eine verbesserte Information die Umsetzung von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Unternehmen und Betriebe angestoßen werden. Das gilt auch für die Angebote des Breitensports. Die Kommune kann diese zwar nicht selbst inklusiv ausgestalten, aber z.B. über die geplante Online-Plattform den Sportvereinen zum einen Infos zur Verfügung stellen, welche (Förder-)Möglichkeiten es gibt, andererseits sollen dort auch die inklusiven Sportangebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige dargestellt werden. In beiden Fällen kann die Stadtverwaltung die Maßnahmen nicht selbst umsetzen, aber sensibilisieren und unterstützen.
Folgende Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess werden von der Stadt zurückgewiesen und nicht in den Aktionsplan aufgenommen:
Aus Gründen der Kosten-/Nutzenrelation wird es keine gedruckten Formulare/Anträge in Brailleschrift geben. Informationen sollen im städtischen Webauftritt in Leichter Sprache und als Gebärdensprachvideos zur Verfügung stehen („digital first“).
Die Forderung nach einem/einer Inklusionsbeauftragten, auch für die Öffentlichkeitsarbeit, in jeder städtischen Einrichtung wird nicht umgesetzt, da diese Forderung dem Grunde nach durch die Mitglieder der geschäftsbereichsübergreifend konstituierten Koordinierungsgruppe Inklusion sowie die durch den Prozess installierten Ansprechpersonen in den jeweiligen Stab- und Dienststellen sowie städtischen Töchtern abgedeckt ist.
Ein Logo, im Sinne eines mit Standards hinterlegten Siegels soll nicht enwickelt werden. Für den Einkauf u.ä. gibt es ein Siegel in Nürnberg, das mit einheitlichen Standards hinterlegt ist: Fairtrade Town11.
Einen über den bereits bestehenden Fahrdienst des Bezirks hinausreichenden Fahrdienst soll es nicht geben. Im Stadtgebiet Nürnberg steht für Unterstützung bei Fahrten mit dem ÖPNV der kostenlose Mobilitätsbegleitdienst zur Verfügung (ebenfalls eine Maßnahme des Aktionsplans).
Der Wunsch nach einer kostenfreien „Behindertengesundheitskarte“ wird mit Hinweis auf den in Nürnberg vorhandenen Nürnberg-Pass für Menschen mit materieller Bedürftigkeit zurückgewiesen. Dieser berechtigt zu einem vergünstigten Angebot beim BZ und anderen kommunalen Einrichtungen.
Allgemeine behinderungsspezifische Informationen für Bildungsanbieter können über verschiedene Quellen zugänglich gemacht werden (z.B. Online-Plattform Inklusion, Nürnberger Orientierungsrahmen für städtische Schulen), Unterrichtsmaterial soll durch die Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden.
Einen über den gesetztlichen Rahmen hinausgehenden Fördertopf zur Finanzierung von Assistenzleistungen, z.B. zur Begleitung und Unterstützung der Freizeitgestaltung von Eltern mit Behinderung beim Schwimmbadbesuch wird es nicht geben.
Da es mit dem Nürnberger Inklusionspreis der Lebenshilfe bereits einen sehr guten eingeführten Preis gibt, wird die Stadt Nürnberg keinen eigenen Inklusionspreis ins Leben rufen.
Gebärdensprachdolmetschende sollen nicht bei der Stadt Nürnberg angestellt werden, sondern werden bedarfsgerecht hinzugezogen. Neben dem Budget für Dolmetschende für städtische Gremiensitzungen und Bürgerversammlungen können nun auch Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragt werden.
Auch soll es keine gezielte Förderung von Kunstschaffenden oder Produzierenden mit Behinderung z.B. über Quoten geben. Stattdessen soll (die Sensibilisierung für) deren Sichtbarmachung vorangetrieben werden. Die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung ist eine zentrale Daueraufgabe des Aktionsplans.
Ein Mitarbeiter/inneneinsatz nach individuellem Potenzial ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar. In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass die Quote der Mitarbeitenden mit einer Schwerbehinderung bei der Stadt Nürnberg seit Jahren überdurchschnittlich ist. Die gesetzlichen Vorgaben werden erheblich übererfüllt.12 Die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe praktizieren seit Jahren in Zusammenarbeit mit den zuständigen internen und externen Stellen sehr erfolgreich die Inklusion schwerbehinderter Menschen. Auch vor dem Hintergrund eines sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels wird die Stadt Nürnberg sich weiterhin um die Inklusion bemühen und deshalb auch zukünftig eine attraktive und zuverlässige Arbeitgeberin für viele schwerbehinderte Menschen sein.
Die grundsätzliche Nachweisforderung über inklusive Fortbildungen externer oder freier Mitarbeitenden bzw. Dienstleister und Anbietenden bei Ausschreibungen und Verträgen kann vergaberechtlich nicht begründet werden.
11 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/agenda21/dokumente/folder_fairtrade_town.pdf, letzter Zugriff: 01.09.2022. 12 Vgl. Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 18.10.2022, https://amtsinfo.stadt.nuernberg.de/si0056.asp?__ksinr=15481, letzter Zugriff: 07.11.2022.
3. AG „Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen“
Im Schlusskapitel des Ersten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK heißt es: „Ein wichtiger, bereits zwischen Koordinierungsgruppe und Behindertenrat vorbesprochener Bereich des Handelns ist die vertiefte Befassung mit psychischen Erkrankungen und seelischen Beeinträchtigungen, insbesondere deren Enttabuisierung und Entstigmatisierung und deren bessere Vereinbarkeit mit dem Berufsleben, zum Beispiel auch bei der Beschäftigung bei der Stadt Nürnberg. Nach einer ersten Analyse der eingebrachten Maßnahmenempfehlungen und der in Kapitel 5 dargestellten Umsetzungsvorschläge wird dieser Bereich als ausbaufähig erachtet.“
In diesem Sinne beschloss die Koordinierungsgruppe Inklusion zu Jahresbeginn die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Maßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen. Am 28.02.2022 fand ein erstes Sondierungstreffen mit fachlich zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung statt, mit dabei die Inklusionsbeauftragte, Suchtbeauftragte, Betreuungsstelle beim Sozialamt, Sozialpädagogischer Fachdienst beim Sozialamt, Geschäftsstelle Behindertenrat, Psychiatriekoordination am Gesundheitsamt, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg - Abteilung Schulpsychologie (IPSN), Personalamt - Betriebliches Gesundheitsmanagement und Bürgermeisteramt (Leitung). Im ersten Schritt erfolgte die Abfrage der Bereiche, in denen die Teilhabe der jeweiligen Zielgruppe eingeschränkt ist und welche Schwerpunktsetzung aus der jeweiligen fachlichen Sicht geboten sei.
Folgende Bereiche wurden dabei als vorrangig bzw. relevant für die Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen identifiziert:
Themenfelder: Aufklärung (Entstigmatisierung, -tabuisierung, Bewusstseinsbildung); Prävention; Angebote & Bedarfe (Bekanntheit, Übersicht, Transparenz, Niedrigschwelligkeit, Passung); Selbstbestimmung (Assistenz vor Vertretung)
Handlungs- und Arbeitsfelder: Bildung im Lebensverlauf, Arbeit & Beschäftigung, Wohnen, Gesundheit & Pflege
Querschnittsthemen/Schnittmengen: Mehrfachbetroffenheit (z.B. Sucht und psychische Erkrankung); Intersektionalität (z.B. Migration und psychische Erkrankung)
Die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe fand am 19.07.2022 unter Beteiligung der bereits genannten, fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen, Mitgliedern der Koordinierungsgruppe und einem Vertreter des Behindertenrates statt, der die Perspektive und Expertise der Betroffenen einbrachte. Folgende Vorgehensweise wurde festgelegt:
- Themensammlung, -auswahl und -setzung 2. Analyse des Ist-Zustands und Definition der Soll-Situation 3. Entwicklung von konkreten Maßnahmen zum Lückenschluss unter Einbeziehung relevanter Akteure und Betroffener. 4. Möglichkeit der Finanzierung über Verfügungsfonds
Im Rahmen der Themensammlung, -auswahl und -setzung trafen die AG-Mitglieder nach ausführlicher Diskussion folgende Entscheidung: Auswahl von Prävention und Aufklärung (Entstigmatisierung, -tabuisierung, Bewusstseinsbildung) als übergeordnete Themen und von Wohnen als konkretem Ansatzpunkt sowie die Verschränkung der übergeordneten Ebene Prävention und Aufklärung mit der Praxis (hier Wohnen). Prävention und Aufklärung wurden von allen AG-Mitgliedern übereinstimmend als Grundvoraussetzung und Ausgangspunkt für die Bearbeitung aller Handlungs-, Themen- und Arbeitsfelder sowie Querschnittsthemen angesehen. Da die sehr angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen vor besonders große Herausforderungen
stellt, wurde die Schwerpunktsetzung hierauf als vordringlich erachtet. Die weiteren Handlungs-, Arbeits- und Themenfelder werden im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans ebenfalls bearbeitet (zu einem späteren Zeitpunkt).
Bei der zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe am 20.09.2022 wurde eine Sammlung bestehender Angebote im Bereich der Schwerpunktthemen Prävention und Aufklärung sowie Wohnen vorgenommen sowie die Ermittlung darüber hinaus gehender Bedarfe begonnen. Nach Ermittlung bestehender Bedarfe aus Sicht der Stadtverwaltung und des BRN soll die Arbeitsgruppe für Selbstvertretungs-Organisationen, externe Fachkräfte, relevante Akteure und mögliche Kooperationspartner geöffnet werden und die Entwicklung von konkreten Maßnahmen zum Lückenschluss beginnen.
Bei der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe am 07.12.2022 soll die Bedarfs-Ermittlung aus fachlicher Sicht der Stadtverwaltung und dem Behindertenrat idealerweise abgeschlossen werden und im ersten Quartal ein Treffen mit externen Partnerinnen und Partnern (siehe oben) stattfinden.
Im Rahmen der Inklusionskonferenz der Stadt Nürnberg am 23.03.2023 ist ein Workshop der AG Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen geplant, bei dem unter Beteiligung von Interessierten die Entwicklung von konkreten Maßnahmen beginnen soll. Die Finanzierung der zu entwickelnden Maßnahmen soll über den Verfügungsfonds erfolgen.
4. Stellenbesetzung
Für die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurden zwei Stellenschaffungen beschlossen:
1,0 Verwaltungsfachkraft: Verg.-Bes.-Gr.: E8 1,0 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter: Verg.-Bes.-Gr.: E13
Die Schaffung der beantragten Stellen erfolgte zunächst auf 2,5 Jahre befristet mit Eintrittsdatum 01.07.2022. Beide Stellen konnten besetzt werden. Die Wissenschaftliche Mitarbeiterin hat die Stelle zum 01.09.2022 angetreten und die Verwaltungsfachkraft hat die Tätigkeit zum 15.09.2022 aufgenommen. Wie dem im Aktionsplan aufgeführten Aufgabenprofil entnommen werden kann, sollen diese Stellen den Gesamtprozess der Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg vorantreiben und im Querschnitt wirken. Durch sie wird die Fachstelle Inklusion im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt ausgebaut, der neben den zwei neuen Stellen die Inklusionsbeauftragten, die Geschäftsstelle des BRN sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung zugeordnet sind.
Zur Fortschreibung und Realisierung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK werden die beiden Mitarbeiterinnen den dazugehörigen Verfügungsfonds (siehe Punkt 5) verwalten. Außerdem werden diejenigen Maßnahmen umgesetzt, die im Querschnitt wirken sollen.
Auf der Webseite www.inklusion.nuernberg.de wird die „Angebotsdatenbank Inklusion“ konzipiert und aufgebaut. Die Angebotsdatenbank bündelt städtische und externe Angebote im Bereich Inklusion in Nürnberg und soll als digitaler Wegweiser dienen. Menschen mit Behinderung, Angehörige, Beratungsstellen Verbände, Behörden, Unternehmen sowie alle weiteren interressierten Personen sollen hier die für sie individuell passende Information, Beratung oder sonstige Unterstützung finden.
Außerdem zählen die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK und die Organisation von Veranstaltungen sowie Netzwerktreffen wie z. B. mit Nürnberger Arbeitsmarktakteuren zum Aufgabenbereich der beiden neuen Mitarbeiterinnen.
5. Verfügungsfonds „Aktionsplan UN-BRK“
Um den Prozess zur Umsetzung der Maßnahmen der UN-BRK durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel auf möglichst effiziente und nachhaltige Weise zu beschleunigen, wurde ein „Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK“ eingerichtet. Die städtischen Dienststellen sollen so in die Lage versetzt werden, weitere Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter Konzepte umzusetzen. Auch neue inklusive Projekte der Dienststellen können damit finanziert werden. Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds beträgt 625.000 Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 und umfasst verteilt auf die Jahre folgende Finanzvolumen:
Jahr 2022: 125.000 Euro (ab 01.07.2022) Jahr 2023: 250.000 Euro Jahr 2024: 250.000 Euro
Mittels der Antragsunterlagen, die flankiert mit einem gemeinsamen Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Marcus König und der Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, allen Geschäftsbereichen zur Verfügung gestellt wurden, können städtische Einheiten seit 01.07.2022 mit ausgearbeiteten Konzepten die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Selbstverständlich sind vor Antragstellung Möglichkeiten einer Maßnahmenfinanzierung über vorhandene Haushalts- sowie externe Fördermittel zu prüfen.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur strukturellen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen leisten. In erster Linie sollen mit den Mitteln des Verfügungsfonds die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen gefördert werden. Auch die Finanzierung neuer Maßnahmen ist möglich. Antragsberechtigt sind städtische Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe. Projekte und Maßnahmen städtischer Töchter und Externer können nur über Kooperationen mit bzw. Aufträge von städtischen Geschäftsbereichen und Dienststellen gefördert werden.
Maßnahmen, die auf Einzelpersonen bzw. Einzelfälle bezogen sind, sind nur in Ausnahmefällen bei einer besonderen Bedeutung der Maßnahme mit entsprechender Begründung möglich. Über den Verfügungsfonds kann Personal nur budgetfinanziert gefördert werden. Es sind die aktuell geltenden Budgetregelungen zu beachten. Nicht gefördert werden Kosten für laufenden Bauunterhalt und Kosten für den laufenden Betrieb (Miete und Mietnebenkosten, Gebühren, Beiträge). Im Sinne der Sichtbarkeit und der Beschleunigung des gesamten Prozesses der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg können (Anpassungs-)Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, auch über den städtischen Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK finanziert und umgesetzt werden. Dies schließt in Abstimmung mit dem Planungs- und Baureferat, bei dem die originäre Zuständigkeit liegt, auch die Möglichkeit der direkten Umsetzung von Baumaßnahmen über die Beauftragung Dritter durch die zuständige HVE mit ein. Das Hochbauamt ist hierbei immer zu informieren.
Zukünftig sollen die Antragsunterlagen den städtischen Kolleginnen und Kollegen im Intranet als „Interne Vorlagen“ zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion.
Zum 15.09.2022 sind folgende Anträge eingegangen und wurden in der 11. Sitzung der Koordinierungsgruppe Inklusion am 22.09.2022 einstimmig angenommen:
Leichte Sprache-Übersetzungen des Angebots des Amts für Kultur und Freizeit
(KUF)
o Antragsteller: Amt für Kultur und Freizeit (KUF) o Zum Projekt: Ausgewählte Inhalte zu den KUF-Einrichtungen werden zur Förderung der Teilhabe und zum Abbau von Barrieren in Leichte Sprache übersetzt und im KUF-Internetauftritt veröffentlicht. Dazu gehören die Aktivitäten, Schwerpunkte und Angebote jeder Einrichtung sowie Informationen zu Kontakt, Anfahrt, Öffnungszeiten und Barrierefreiheit. Außerdem werden auch das KUF-Leitbild, die drei Profilschwerpunkte Kinderkultur, Interkultur und Soziokultur sowie das KUF-
Diversity-Konzept in Leichter Sprache online zur Verfügung gestellt. Der Übersetzungsprozess (Auswahl und Beauftragung eines externen Dienstleisters, Umsetzung des Regelwerks und der städtischen Vorgaben, Freigabe der Texte) wird von der wissenschaftlichen Sachbearbeiterin für Leichte Sprache im Amt für Kommunikation und Stadtmarketing begleitet. KUF übernimmt den Aufwand für die Koordination und die Einrichtung der Seiten im städtischen Imperia-CMS. o Zielgruppe: Davon profitieren sollen Besucherinnen und Besucher sowie Interessierte an den KUF-Einrichtungen mit kognitiver Behinderung oder Beeinträchtigung, Lernschwierigkeiten, Demenz, prälingualer Hörschädigung oder Gehörlosigkeit, Aphasie, funktionalem Analphabetismus sowie geringen Deutschkenntnissen, insbesondere auch Zugewanderte mit Deutsch als Zweitsprache. o Kosten: 9.213,14 €
Installation und Inbetriebnahme von zwei Feststellanlagen an Feuerschutztüren
im EG und 1.OG im Veranstaltungsbereich bzw. Zugangsbereich des Kulturla-
dens Villa Leon, der Stadtteilbibliothek St. Leonhard und des Cayhauses
o Antragsteller: Kulturladen Villa Leon o Zum Projekt: Die schweren Feuerschutztüren sind z. B. für Rollstuhlfahrer*innen nicht alleine zu öffnen. Deshalb sollen zwei der Feuerschutztüren bedienbar gemacht werden. Es werden zwei Feststellanlagen an Feuerschutztüren im EG und 1.OG im Veranstaltungsbereich bzw. Zugangsbereich des Kulturladens Villa Leon, der Stadtteilbibliothek St. Leonhard und des Cayhauses (Gastronomie) installiert. o Zielgruppe: Es profitieren Menschen mit Gehbehinderung, muskulären Einschränkungen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (sowie auch Kinder oder Familien mit Kinderwägen). o Kosten: 7.386,20 €
Installation und Inbetriebnahme von insgesamt drei Feststellanlagen an Feuer-
schutztüren in der Kulturwerkstatt Auf AEG
o Antragsteller: Kulturwerkstatt auf AEG o Zum Projekt: Die Feuerschutztüren zum Treppenturm und Personenaufzug haben ein hohes Gewicht und sind daher nur schwer zu öffnen. Menschen mit Gehbehinderung, im Rollstuhl oder mit Gehhilfen (Rollatoren u. Ä.) benötigen Hilfe um die Türen zu öffnen. Mit den Fördergeldern sollen nun die fehlenden Feststellanlagen nachgerüstet werden. Diese ermöglichen es, die Türen im Betrieb Dauer- Auf zu halten und so den Zugang zum Personenaufzug zu erleichtern. o Zielgruppe: Neben Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren auch Menschen mit muskulären Einschränkungen, sowie Kinder und Menschen mit Kinderwägen. o Kosten: 12.407,67 €
Gebärdensprachdolmetschung für die Eröffnung der Wechselausstellung
„Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung - 1945 bis heute“
o Antragsteller: Memorium Nürnberger Prozesse o Zum Projekt: Am 27. Oktober 2022 eröffnete das Memorium Nürnberger Prozesse die Wechselausstellung „Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung - 1945 bis heute“. Bei der Eröffnung waren nur geladene Gäste anwesend, jedoch wurde sie live auf Youtube übertragen. Um mehr Menschen die Teilnahme an dieser online Veranstaltung zu ermöglichen, sind Gebärdensprachdolmetscher*innen engagiert worden. Es gab eine extra Kamera, die die Dolmetscher*innen filmte und das Bild wurde im Livestream auf Youtube eingebunden. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen. o Kosten: 1.275,00 €
Rampe für Rollstuhlfahrende für den Cube 600 o Antragsteller: Memorium Nürnberger Prozesse o Zum Projekt: Menschen mit Rollstuhl, einer Gehbehinderung oder mit Kinderwagen haben oft Probleme die Ausstellungsräume zu besichtigen. Eine mobile Rampe kann dieses Problem beheben. Mit ihr können Menschen alle zwei Ausstellungsräume und den Eingangsbereich betreten und somit alle Ausstellungen und Veranstaltungen im Cube 600 besuchen. o Zielgruppe: Menschen im Rollstuhl, mit einer Gehbehinderung oder Menschen mit Kinderwagen. o Kosten: 181,00 €
Erneuerung der technischen Ausstattung für eine inklusive Digitalisierungsini-
tiative
o Antragsteller: Bildungscampus (BCN) / Bildungszentrum (BZ) / barrierefrei Lernen (Erwachsenenbildung mit behinderten Menschen, Volkshochschule) o Zum Projekt: In Computer- und Lernangeboten soll der Zugang zu Internet und zu digitalen Möglichkeiten niedrigschwelliger und barrierefreier angeboten werden. Vom Einsatz von Apple-iPads profitieren insbesondere lern-, seh- und körperbehinderte Menschen. Ein Lesegerät muss v. a. für obligatorische Einzel-Sonderprüfungen von Migrant*innen im Deutsch-Sprachprüfbereich (inkl. Einbürgerungstest) angeschafft werden. Das Lesegerät soll auch in vielen Bereichen des BCN, die inklusive Teilhabe unterstützen, eingesetzt werden. Es ermöglicht sehbehinderten Teilnehmer*innen das Lesen von Arbeitsblättern und Unterrichtsmaterialien und kann bei Bedarf in der Stadtbibliothek für die Präsenzlektüre zur Verfügung gestellt werden und für andere Dienststellen ausleihbar sein. o Zielgruppe: Primär Menschen mit Lernbehinderung, Sehbehinderung oder Körperbehinderung gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen in attraktiven digitalen Kursformaten bzw. obligatorischen Prüfungen. o Kosten: 11.328, 00 €
Einsatz von Gebärdensprache bei der „Deutscher Fußball-Kulturpreis“-Gala o Antragsteller: KUF / Deutsche Akademie für Fußball-Kultur o Zum Projekt: DGS-Verdolmetschung der Veranstaltung „Deutscher Fußball-Kulturpreis" für die Verfolgung live vor Ort und im Live-Stream ermöglicht den Zugang und die Teilhabe von gehörlosen Menschen. o Zielgruppe: Gehörlose Menschen, die DGS beherrschen. o Kosten: 1.865,44 €
Umrüstung einer Durchgangstüre von der Umkleide im Hallenbad Langwasser
von händischer Betätigung auf Türautomatik
o Antragsteller: Eigenbetrieb NürnbergBad o Zum Projekt: Die vorhandene Türe ist für Menschen mit Behinderung / Rollstuhlfahrer*innen zu schwergängig zu öffnen. Eine automatische Öffnung der Türe mittels Taster erleichtert dem betroffenen Personenkreis das Verlassen und Betreten des jeweils anschließenden Bereichs erheblich. o Zielgruppe: Menschen mit Behinderung / Rollstuhlfahrer*innen o Kosten: 5.463,62 €
Zum 14.11.2022 sind insgesamt drei weitere Anträge aus den Dienststellen eingegegangen. Diese werden derzeit geprüft und der Koordinierungsgruppe Inklusion in ihrer Sitzung am 24.11.2022 zum Beschluss vorgelegt.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Als Teil der Strategie der Öffentlichkeitsarbeit soll nicht nur die Wort-Bild-Marke „Nürnberg inklusiv.“ auf den Publikationen etc. der Maßnahmen des Nürnberger Aktionsplans UN-BRK erscheinen,
Abbildung: Wort-Bild-Marke „Nürnberg inklusiv.“
Quelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Fachstelle Inklusion.
sondern sind auch alle Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung gehalten bei inklusionsrelevanter Pressearbeit folgenden Textbaustein zu verwenden:
Dieses Projekt/Diese Maßnahme/Initiative leistet einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Es/Sie ist Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Den Ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.inklusion.nuernberg.de.
betrifft: In der am 05.12.2022 erschienenen betrifft:, der Mitarbeitendenzeitschrift der Stadtverwaltung, werden verschiedene Maßnahmen aus dem Ersten Aktionsplan vorgestellt, von denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren. So wird darin der Fachdienst Inklusion des Jugendamts, die Leitlinien für faire Sprache, die Maßnahme „Schulungen der Vielfalt der Beschäftigten anpassen“ sowie der Feueralarm für gehörlose Menschen im Dienstgebäude der Lorenzer Straße 30 vorgestellt und die Möglichkeit der Mittelbeantragung aus dem Verfügungsfonds beworben.
Host Town Programm
Die größte „Werbemaßnahme“ in Sachen Inklusion wird das im Juni 2023 stattfindende Host Town Program 2023 im Rahmen der Special Olympic World Games (SOWG) Berlin sein. Die SOWG sind die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Dazu werden etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Unified- Partnerinnen und -Partner, also Menschen ohne geistige Behinderung, aus 216 Nationen in 24 Sommer- und zwei Demonstrationssportarten erwartet. Der gastgebende Verband, Special Olympics Deutschland, will den Athletinnen und Athleten aus aller Welt nicht nur unvergessliche Spiele bereiten, sondern den Anlass nutzen, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung nachhaltig zu stärken. Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program“ unter dem Motto „Zusammen inklusiv“ sollen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbewerben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommunen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen. Dies ist das größte kommunale Inklusionsprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Federführend betraut mit Organisation und Durchführung des Host Town Programms Nürnberg ist der SportService der Stadt Nürnberg. Eine Delegation von ca. 130 Personen aus Österreich wird in Nürnberg vom 12. bis 15. Juni 2023 zu Gast sein. Am 13.06. wird es ein gemeinsames Programm mit den Kommunen Fürth und Erlangen geben, die ebenfalls als Gastgeberstädte Delegationen aus dem Ausland empfangen. Am 15.06. erfolgt dann die Reise der Delegationen nach Berlin, wo die Olympiade vom 17.06. bis 25.06. stattfindet.
Das viertägige Host Town Programm wird in Nürnberg ein besonderes Highlight sein; in einem Jahr, das das Referat für Schule und Sport ganz zentral unter das Motto „Inklusion (nicht nur) im Sport“ gestellt hat. So fanden vorab bereits unterschiedlichste Projekte und Maßnahmen statt. Zentral dabei ist die Schaffung repräsentativer und nachhaltiger Netzwerkstrukturen. Im Kontext des Host Town Program 2023 fand beispielsweise das erste Auftaktgespräch der Stadt Nürnberg mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadtverwaltung und Externen, wie z. B. Sportvereinen bereits am 1. Juni 2022 statt. Daraus entwickelte sich ein Steuerungskreis mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie Initiativen und engagierten Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Kultur. In den regelmäßigen Treffen des Steuerungskreises werden inklusive Projekte und Veranstaltungen geplant, die in der Folge – so weit möglich – unbürokratisch konzipiert und umgesetzt werden. Beispielsweise wurde beim Nürnberger Nachtschwimmen das Host Town Program 23 durch eine eigene inklusive Schwimmgruppe und der Verwendung des Logos auf den Urkunden der Öffentlichkeit weiter bekannt gemacht. Weitere Aktionen sind mit den verschiedensten Akteurinnen und Akteuren aktuell in Planung. Auch nach dem Besuch der SOWG-Athletinnen und -Athleten wird es weiter gehen. Weitere insbesondere sportliche Aktivitäten sollen Inklusion weiter in die Gesellschaft rücken.
7. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zu einer „Aktionswoche Perspektivwechsel"
Die CSU-Stadtratsfraktion hat als weiteren wichtigen Punkt zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung angeregt, eine „Aktionswoche Perspektivwechsel“ für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie für die Bürgerinnen und Bürger zu veranstalten, um die durch verschiedene Körperbehinderungen hervorgerufenen Einschränkungen mit dem eigenen Körper und den eigenen Sinnen erleben und erfahren zu können.
Aktionswochen stellen Schwerpunktaktivitäten in begrenzten Zeiträumen dar. Sie eignen sich zur komprimierten Bewusstmachung bestimmter Themen. Sie sollen dazu sensibilisieren, Inhalte und Themen bewusster wahrzunehmen. Sie sollen Anstoß sein, Verhalten zu überprüfen oder zu verändern. Dementsprechend werden Aktionswochen einmalig, mehrmalig oder regelmäßig wiederkehrend veranstaltet.
Nürnberg hat 2016 damit begonnen, Inklusion als Daueraufgabe zu verstehen, die selbstverständlich und integraler Bestandteil des täglichen Lebens ist. Allen Akteurinnen und Akteuren ist bewusst, dass dies ein langer, teilweise steiniger Weg ist. Die derzeitige Situation stellt sich differenziert und wie folgt dar:
Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es in Nürnberg bereits eine Vielzahl von Angeboten, die Menschen ohne Beeinträchtigung eine andere Perspektive einnehmen lassen und vorrangig für körperliche Behinderungen sensibilisieren. Dazu gehören Einzelbausteine, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten eingeführt sind, wie z.B. das Dunkelcafé im Hirsvogelbunker, das Nolightdinner13 im Estragon sowie weitere Möglichkeiten der Dunkelerfahrungen14, die vom Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne angeboten werden (Dunkelerlebnis, Dunkel-Diplom und Perspektivwechsel: Kommunikation). Dazu gehören auch Veranstaltungen des Senio-
13 Vgl. https://www.estragon-nuernberg.de/nolight-dinner/nolight-dinner.htm, letzter Zugriff: 31.10.2022. 14 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/dunkelerfahrung.html, letzter Zugriff: 31.10.2022.
renamts und des Stadtseniorenrats zum Thema Hürden im Alter, bei denen man einen Parcours im Alterssimulationsanzug absolvieren kann, Angebote des Bereichs Barrierefrei Lernen15 des BZ für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, die Rollischaukel auf dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne16 oder den vom Rolli-Treff-Franken e.V.17 angebotenen Rolli-Parcours.
Diese und weitere Angebote sind eingebunden unter dem Dach des im Dezember 2021 beschlossenen und seitdem in Umsetzung befindlichen „Aktionsplan UN-BRK“. Darin explizit genannt ist unter Kap. 5.9.1 folgende Maßnahme: Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren. Diese Maßnahme des Aktionsplans (und viele weitere) ist Ergebnis des umfangreichen gemeinsamen Erarbeitungsprozesses in acht Arbeitsgruppen zwischen 2018 und 2019. Bereits damals wurde sich auf diesen Weg verständigt – wohl wissend, dass Aktionswochen eines ungleich höheren Aufwandes bedürfen. Daher wurde auf das schrittweise Verstetigen in großem Maßstab gesetzt. Das beinhaltet auch die konsequente Umsetzung des Aktionsplans und die kontinuierliche Kommunikation dieser Umsetzung nach innen (das heißt innerhalb der Stadtverwaltung) und nach außen.
Seit Beginn des Prozesses konnten entsprechend dieser Philosophie erhebliche Fortschritte verzeichnet werden. Beispiele dafür sind neben Aktionstagen einzelner Interessensgruppen, die regelmäßig stattfinden (z.B. Sozialengel e.V.), die mobilen Bürgerversammlungen des Oberbürgermeisters, die seit 2019 barrierefrei angeboten und durchgeführt werden. Sie sind lebendiger Ausdruck eines dauerhaften Perspektivwechsels und haben zur Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für die Belange der Menschen mit Beeinträchtigung beigetragen. Das gilt ganz besonders für die erste inklusive mobile Bürgerversammlung im August 2019, die einen echten inklusiven Standard gesetzt hat. Die dauerhafte Durchführung für Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf ist gesichert und mittlerweile Routine, die auch auf andere Angebote übertragen wurde. Zu nennen sind hier insbesondere die „normalen“ Bürgerversammlungen und der zweimal jährlich stattfindende Digitale Bürgerdialog, die jeweils mit Gebärdensprachdolmetscherinnen, Induktionshöranlagen und weiteren Unterstützungen veranstaltet werden.
Nürnberg verfügt also bereits über ein breites Angebot, und auch die Philosophie des schrittweisen Fortgangs auf diesem Weg war und ist Konsens. Insoweit stellt sich die Frage, ob Aktionswochen dazu geeignet sind, die Geschwindigkeit des Fortgangs zu erhöhen. Die Verwaltung vertritt hier eher die Haltung, wie oben dargestellt, die Angebote und Aktivitäten kontinuierlich auszubauen und zu verstetigen.
Eine zusätzliche „Aktionswoche Perspektivwechsel“ erscheint auch vor dem Hintergrund knapper Ressourcen zunehmend schwierig und weniger zielführend, als weiter einen dauerhaften Sensibilisierungsprozess in der Stadtgesellschaft voranzutreiben. Die Inklusion selbst wird im kommenden Jahr durch verschiedene Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des Host Town Programms und des Evangelischen Kirchentags Sichtbarkeit und Reichweite erhalten. Allerdings wird die Stadtverwaltung die Anregung als eigenes Angebot für die städtisch Beschäftigten prüfen. So sind beispielsweise Aktionstage zum Thema Inklusion und zur Umsetzung der UN-BRK mit z.B. „Crash-Kursen“ im Gebärdendolmetschen vorstellbar. Auch die für März 2023 geplante nächste Inklusionskonferenz wird hier weitere Impulse setzen.
15 Vgl. https://bz.nuernberg.de/programm/gesellschaft-und-kultur/barrierefrei-lernen-nicht-nur-fuer-behinderte-menschen#!filters=%7B%7D, letzter Zugriff: 31.10.2022. 16 Vgl. https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/erfahrungsfeld.html, letzter Zugriff: 31.10.2022. 17 Vgl. https://rolli-treff-franken.de/, letzter Zugriff: 31.10.2022.
8. Ausblick
Im Januar 2017 wurde als fachliches Gremium zur Begleitung der Erstellung des Aktionsplans die Inklusionskonferenz etabliert. Sie bestand zunächst aus ca. 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und kam seitdem zweimal jährlich zusammen. Nach einer pandemiebedingten Pause und einer Unterbrechung für die verwaltungsinterne Erstellung des Aktionsplans nimmt diese den Prozess im Sinne der Fortschreibung des Aktionsplans wieder auf. So wird am 23.03.2023 die erste Inklusionskonferenz nach Veröffentlichung des Ersten Nürnberger Aktionsplans stattfinden und der Beteiligungsprozess entlang der acht Handlungsfelder fortgeführt. Denn als „lebendes Produkt“ soll der Aktionsplan UN-BRK der Stadt Nürnberg fortlaufend fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund soll mindestens einmal im Jahr im Stadtrat und/oder einem seiner Ausschüsse über den Stand und Fortschreibungsprozess des Aktionsplans berichterstattet werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Tätigkeitsbericht und aktuelle Entwicklungen der noris inklusion gGmbH
Bericht:
In der Vorlage berichtet die städtische Tochter noris inklusion gGmbH über ihre Aufgaben, die sie im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Nürnberg übernimmt, und darüber, welche Kooperationen mit anderen Dienststellen und Organisationseinheiten der Stadt bestehen. Sie stellt die aktuellen Entwicklungen in ihrem Bereich und die daraus resultierenden strategischen Planungen vor. Auch die Änderungen beim Werkstattlohn werden thematisiert. Neben der Information und dem Austausch mit den Ausschussmitgliedern soll die Berichterstattung im Sozialausschuss auch der Verstärkung des stadtpolitischen und fachlichen Diskurses über inklusions- und arbeitsmarktrelevante Themen im Gestaltungsbereich des fachlich zuständigen Referats für Jugend, Familie und Soziales dienen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung in Leitlinie 5) "Beschäftigung ermöglichen" des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien- , Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg. Das Angebot und die Tätigkeitsfelder der noris inklusion wirken darüber hinaus substantiell in weiteren Leitlinien des Orientierungsrahmens, wie 1) "Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben", 4) "Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen" und 8) "Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern".
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Angebot und die Betätigungsfelder der noris inklusion ermöglichen Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche Teilhabe und tragen bei zur Verwirklichung der inklusiven Stadtgesellschaft.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
| Thema | Bericht Sozialausschuss Stadt Nürnberg 08.12.2022 |
|---|---|
| Ersteller | C. Schadinger, T. Braun |
| Datum | 15.11.2022 |
Sachverhalt der noris inklusion
Als größter Anbieter für erwachsene Menschen mit Behinderung in Nürnberg, ist die zu 100% städtische Tochterfirma noris inklusion gGmbH der federführende städtische Träger im Bereich der Eingliederungshilfe auf dem Weg zu einer inklusiven Stadtgesellschaft. Nach dem Motto: „Mittendrin und dabei“ finden bei noris inklusion alle Menschen mit Behinderung ihren individuellen Platz in allen Lebensbereichen. Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Weiterbildung und Qualifizierung sowie in der Freizeit.
Aktuelle Zahlen
Jahresumsatz rund 22,5 Mio. € 530 Werkstatt-Arbeitsplätze (inkl. ausgelagerten Arbeitsplätzen und Berufsbildung) 12 Arbeitsplätze bei noris gastro (Café) 100 Wohnheimplätze (ab 6/2022 124 Plätze) 120 Ambulante Wohnplätze (ABW) 36 Tagesplätze für Senioren (mit Behinderung) 150 inklusive KITA-Plätze 369 SV Arbeitsplätze (=Personal)
In Summe sind rund 1000 Menschen bei noris inklusion tätig oder werden in den Senioreneinrichtungen betreut (Mehrfachleistungen z.B. Werkstatt und Wohnheim wurden saldiert). Hinzu kommen rund 150 Kinder in den Kindertagesstätten.
Zuletzt im Jahr 2015 wurde bei einer Vorstellung im Stadtrat mit der Präsentation „Eine Stadt übernimmt Verantwortung“ dargestellt, in welcher Form die noris inklusion sich dieser übertragenen Aufgabe annimmt (Vorstellung Stadtrat 25.03.2015).
Im Jahr 2022 wird deutlich, weshalb diese Verantwortungsübernahme in der Stadt der Menschenrechte nach über 40-jährigem Bestehen der noris inklusion (ehemals Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg) ein so tragfähiges, bedeutsames und aktives Element im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg ist.
- noris inklusion bietet Lebensraum in Nürnberg – „Von KITA bis SUSA“ 2. Trias noris inklusion, noris inklusion kommunal und noris gastro 3. Kooperationen 4. Ausblick
1. noris inklusion bietet Lebensraum in Nürnberg – „Von KITA bis SUSA“
So vielfältig wie Nürnberg ist, so vielfältig stellt sich auch die noris inklusion den Bedarfen von Bürgern mit Behinderung. Darüber hinaus setzt die städtische Tochterfirma vielfältige Impulse in die städtische Gesellschaft – den Lebensraum Nürnberg – mit dem Ziel, Inklusion überall wirksam werden zu lassen. Und dies bereits seit 1980, als der städtische Leistungsträger für Behindertenhilfe unter dem Namen Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg gegründet wurde.
| Thema | Bericht Sozialausschuss Stadt Nürnberg 08.12.2022 |
|---|---|
| Ersteller | C. Schadinger, T. Braun |
| Datum | 15.11.2022 |
Gemäß dem Satzungszweck erfüllt die noris inklusion den folgenden Auftrag:
„Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen und Angeboten sowie die Förderung, Betreuung, Pflege, Ausbildung und die Erbringung von Diensten für Menschen mit geistigen, körperlichen, psychischen Behinderungen.“
Das Leitbild der noris inklusion drückt aus, in welchem städtischen Kontext gehandelt wird:
„Neben den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch IX, Sozialgesetzbuch XII und der Werkstättenverordnung ergeben, erbringen wir im Auftrag der Stadt Nürnberg Daseinsvorsorge für Menschen mit Behinderung.
Das Sozialunternehmen noris inklusion trägt mit seinen Leistungen in besonderer Weise zur Entwicklung einer solidarischen und barrierefreien Stadtgesellschaft bei, die Inklusion ermöglicht. Auf kommunaler Ebene sensibilisieren wir Interessensgruppen, Behörden und Verbände, Vereine, Einrichtungen und Arbeitgeber für die Bereitschaft zur Inklusion.“
Durch selbst gesteckte Eckpunkte als Wegweiser für die Jahre 2020 und 2025 ergibt sich ein roter Faden und Leitplanken für die praktische Umsetzung von Inklusion.
„Das Ziel: Teilhabe für Menschen mit Behinderung absichern und weiterentwickeln. Alle Angebote und Leistungen von noris inklusion und deren Töchtern/Beteiligungen sollen
- Bedarfe von Menschen mit Behinderung direkt (=Deckung) bzw. indirekt (=Befähigung)
decken
-
durchlässig, am individuellen Bedarf ausgerichtet, wählbar und wirksam sein
-
Bewusstsein schaffen für eine inklusive Gesellschaft und den gesamtgesellschaftlichen
Mehrwert der Inklusion“
Welche Zielstellung hinter der kommunal betriebenen noris inklusion steckt, wird durch Satzung, Leitbild und Eckpunkte deutlich.
Das Erfüllen des sozialpolitischen Auftrags gelingt dem städtischen Sozialunternehmen nicht nur in gebotener Vielfalt (siehe § 5 der Werkstättenverordnung (WVO)), sondern auch mit der notwendigen Tiefe in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern.
Welches Unternehmen kann von sich behaupten, für die Menschen einer Stadt als Partner und Dienstleister in den Bereichen Arbeit, Bildung und Qualifizierung, Wohnen und Freizeit gleichermaßen Ansprechpartner zu sein?
Im Bereich Arbeit ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung der noris inklusion die „Branche mit allen Branchen“. In den vier Betriebsstätten Werk Süd, Werk Nord, Werk West/Druckerei und der Natur-Erlebnis-Gärtnerei der noris inklusion gibt es fast nichts, was es (an Arbeitsfeldern) nicht gibt – sowohl inhaltlich als auch von den qualitativen Anforderungen:
| Thema | Bericht Sozialausschuss Stadt Nürnberg 08.12.2022 |
|---|---|
| Ersteller | C. Schadinger, T. Braun |
| Datum | 15.11.2022 |
Industrie- und Elektromontage, Metallbearbeitung, Brennholzfertigung, Verpackung und Mailing, Konfektionierung, Recycling, Landschafts- und Grünanlagenpflege, Zierpflanzenund Kräuteraufzucht, Druck- und Scanning, E-Check, Tierbetreuung, Töpfern, Gastronomie und Kantinenbetrieb, Einzelhandel, Saftherstellung, Imkerei, Kindertagesstätten und vieles mehr.
Um den individuellen Fähigkeiten der Beschäftigten Genüge leisten zu können, besteht nicht nur diese Breite an Tätigkeiten, sondern auch eine Abstufung hinsichtlich Arbeitsmarktnähe. Je nach Leistungsfähigkeit ist so schrittweise eine Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Vom Förderbereich mit der Anforderung minimaler Tätigkeiten, über die Arbeitsplätze in den klassischen Werkstätten, wo ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeit notwendig ist, über Tätigkeiten mit Bezug zu Kunden wie z.B. der E- Check-Gruppe oder im Marktplatz Marienberg im Einzelhandel bis hin zu Tätigkeiten außerhalb der WfbM wie in den Cafés oder auch bei Firmen auf dem ersten Arbeitsmarkt als ausgelagerter Arbeitsplatz.
All diese Arbeitsbereiche erfordern Fachbereichs-Expertise und pädagogisches Verständnis in Vermittlung und Anleitung der Tätigkeiten, aber auch Kenntnisse in passgenauer Arbeitsvorbereitung, so dass die Menschen mit Behinderung bei noris inklusion dem Wunsch- und Wahlrecht entsprechend ihre Arbeitsplätze auswählen können.
Im Bereich Bildung von den Kindern in den Kindertagesstätten Kükenkoje und Hasenhäusla, über den Berufsbildungsbereich mit breitem Praxisangebot in diversen Arbeitsbereichen, gefolgt von arbeitsbegleitenden Bildungsangeboten, die den Arbeitsbereich flankieren, bis hin zu lebenslangem Lernen bis ins hohe Alter nach dem Berufsleben in der TENE (Tagesbetreuung für Erwachsene nach dem Erwerbsleben).
Im Bereich Wohnen entsprechend den Bedarfen der Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung in der Stadt Nürnberg – sowohl stationär in den Wohnheimen im Norden und Süden der Stadt als auch ambulant seit 40 Jahren bei einem der größten Anbieter Bayerns. 40 Jahre Ambulant Betreutes Wohnen in Nürnberg hätte es ohne städtische Beteiligung so nie gegeben – die Stadt Nürnberg war und ist hier bereits Vorreiter der Inklusion! Dies zeigt sich auch beim Wohnprojekt SUSA (Sicher und selbstbestimmt Altern): Dieses Leuchtturmprojekt zwischen den beiden städtischen Töchtern noris inklusion und NürnbergStift (NüSt) überwindet Grenzen und deckt Bedarfe von Senioren mit Behinderung, die bis dato nicht abgedeckt waren. SUSA greift nicht nur den Wohn- und Pflegebedarf von Senioren mit Behinderung auf, sondern agiert durch die Überschneidung mit NüSt kostenträgerübergreifend (Pflege/Eingliederungshilfe). Dieser Fortschritt ist ein Gewinn, der durch die Vernetzung der städtischen Betriebe, dem städtischen Seniorenhilfeträger NüSt und dem städtischen Behindertenhilfeträger noris inklusion, ermöglicht wird und der als einmalig bezeichnet werden kann. Möglich gemacht durch die Stadt Nürnberg.
Der Bereich Freizeit komplettiert das Angebot der noris inklusion. Teilhabe am Leben der Gesellschaft bedeutet auch Teilhabe am sportlichen, kulturellen und politischen Leben in unserer Gesellschaft. Dies ermöglicht die noris inklusion über diverse Angebote im privaten Umfeld von Menschen mit Behinderung in Nürnberg. In den Tagesstätten für Senioren, der offenen Behindertenarbeit (OBA), der Begegnungsstätte BUNI, der Theatergruppe „Dreamteam“ in Zusammenarbeit mit dem BZ und der Künstlergruppe „Chroma
| Thema | Bericht Sozialausschuss Stadt Nürnberg 08.12.2022 |
|---|---|
| Ersteller | C. Schadinger, T. Braun |
| Datum | 15.11.2022 |
Omada“, der Fußballmannschaft, den Laufgruppen oder auf Tagesausflügen und Freizeit- und Bildungsfahrten. Unterstützt wird die noris inklusion hier über den Förderverein noris inklusion, der unabhängig vom Sozialunternehmen, die Förderung von Freizeitaktivitäten als Ziel hat und hinter dem ein Netzwerk aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Nürnberg steht, unter anderem auch einige Stadträte, die dieses Ziel unterstützen.
In Abstimmung mit dem Sozialreferat nimmt sich die noris inklusion vieler Themen der Inklusion federführend an. Getreu dem Slogan „Viele reden über Inklusion – Wir ermöglichen sie.“, schafft die noris inklusion eine Plattform für die Vision der Inklusion in der Stadt Nürnberg.
2. Trias noris inklusion, noris inklusion kommunal und noris gastro
Das Leistungsspektrum der noris inklusion hat viele Facetten. Viele davon kann noris inklusion originär erbringen. Durch die Ausweitung der Anforderungen war es in den vergangenen Jahren jedoch notwendig, die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen aufzubauen. So wurde aus der ehemaligen „Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg“ das Sozialunternehmen noris inklusion gGmbH, das mittlerweile zwei Töchter zur Erfüllung der Aufgaben betreibt: die noris inklusion kommunal gGmbH und die noris gastro gGmbH.
Warum noris gastro? Das Ziel der 2018 gegründeten noris gastro gGmbH war die Schaffung eines entstigmatisierten Arbeitsangebotes nahe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Loslösen von vom Stigma Werkstatt und damit vom Stigma Werkstattbeschäftigter. Viele Menschen mit Behinderung streben explizit ein Beschäftigungsverhältnis außerhalb des Werkstattsettings an. Dies ist bei den Cafés der Tante Noris gegeben, wodurch insbesondere Menschen mit Behinderung hinzukommen, die einen Werkstattbedarf haben, jedoch nie einen klassischen Werkstattbetrieb der noris inklusion besuchen würden..
Die noris gastro gGmbH wurde als „anderer Leistungsanbieter“ nach § 60 SGB IX gegründet, eine neue Option der Sozialgesetzgebung, die hier durch die Tochterfirma der noris inklusion genutzt werden konnte. Anderer Leistungsanbieter bedeutet, dass „Werkstattklientel“ außerhalb von anerkannten Werkstätten, in unabhängigen Firmen ohne „Werkstatt-Label“ tätig sein kann, trotzdem aber den besonderen sozialrechtlichen Schutz des Werkstatt-Status erhält und z.B. den professionellen Background der noris inklusion nutzen kann. Dass diese Ausgründung im Herzen der Stadt Nürnberg, am Hauptmarkt, ihr erstes Café eröffnete, ist erneut ein äußerst repräsentatives Beispiel, wie Inklusion gelebt und im Mittelpunkt der Gesellschaft verortet wird.
Die drei Cafés der Tante Noris ermöglichen Menschen mit Behinderung eine Tätigkeit in der Gastronomie, zu der sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund des hohen Drucks nie die Chance gehabt hätten. So können sich Menschen mit Behinderung als stolze Kompetenzträger erweisen: Ein Kontakt auf Augenhöhe! Auch der ehemalige Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly bewertete dies bereits begeistert bei der Eröffnung der Tante Noris am Markt: „Das ist genau die richtige Institution am richtigen Ort!"
| Thema | Bericht Sozialausschuss Stadt Nürnberg 08.12.2022 |
|---|---|
| Ersteller | C. Schadinger, T. Braun |
| Datum | 15.11.2022 |
Warum noris inklusion kommunal? Etwas anders als bei der Gastronomie-Tochter gestaltet sich der Hintergrund für die Gründung der noris inklusion kommunal gGmbH im Jahr 2020. Auch sie wurde als 100%ige Tochterfirma der noris inklusion gegründet, jedoch mit der Zielstellung, bewährte Werkstatt-Arbeitsplätze zu erhalten und der Stadt Nürnberg weiterhin als Dienstleister zur Verfügung zu stehen.
Seit Jahrzehnten arbeitet die noris inklusion (vormals die WfB) in manchen Arbeitsfeldern fast ausschließlich für die Stadt Nürnberg. Dies betrifft insbesondere den Bereich Druck und Druck-Weiterverarbeitung, seit einigen Jahren Scan-Dienstleistungen und vor allem die Parkanlagenreinigung und Grünflächenpflege mit ihrer Arbeit im Sozialraum. Aufgrund vergaberechtlicher Veränderungen bestand die Anforderung, diese bewährten Aufträge in einem rechtssicheren Rahmen abzubilden, so dass nicht aufgrund vergaberechtlicher Fragestellung diese Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Gefahr gerieten.
Die Gründung der noris inklusion kommunal gGmbH bringt einen dreifachen Mehrwert : Die Beschäftigten in diesen Arbeitsfeldern können weiterhin in „ihrem“ Bereich tätig sein und erworbene Kompetenzen fortführen, die noris inklusion kann diese attraktiven Arbeitsfelder weiterhin auf wirtschaftlicher Basis anbieten und die städtischen Dienststellen können auch in Zukunft sensible Aufträge, wie z.B. den im Fokus vieler Bürger stehenden Bereich der Parkanlagenreinigung („Wir lassen es für Sie blühen!“), durch stadtnahe Dienstleister in gewohnter Qualität verrichten lassen. Ein dreifacher Mehrwert, der für die Beteiligten durch diese Ausgründung generiert wurde!
Insgesamt ist das Bestreben durch diese Trias an Gesellschaften, alle Leistungen der noris inklusion aus einer Hand anzubieten und dadurch Synergieeffekte zu generieren.
3. Kooperationen
Doch nicht nur durch eigene Gesellschaften gestaltet noris inklusion Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg. Die Vernetzung im städtischen Kontext ermöglicht Kooperationen mit städtischen Dienststellen, Eigenbetrieben und Tochterunternehmen mit Mehrwerten, die solitäre Unternehmen nur schwer ermöglichen können.
Beispielhaft sei hierfür nur die zuletzt aktuelle Zusammenarbeit zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge (mit Behinderung) genannt, die schnell, wirtschaftlich und unbürokratisch durch die noris inklusion in Abstimmung mit dem Sozialamt der Stadt Nürnberg bewältigt werden konnte.
Aber auch mit anderen Partnern im städtischen Umfeld, wie der WBG, der NOA oder auch dem NüSt werden übergreifende Projekte im Sinne des sozialpolitischen Auftrags der Stadt Nürnberg umgesetzt.
Einen Leuchtturm der Zusammenarbeit im städtischen Umfeld ist die Kooperation mit dem NüSt. Das Projekt SUSA im Elisabeth-Bach-Haus am Wöhrder See, stellt ein Pilotprojekt dar, in dem erstmalig zwischen stationärer Eingliederungshilfe, ambulanter Ein-
| Thema | Bericht Sozialausschuss Stadt Nürnberg 08.12.2022 |
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| Ersteller | C. Schadinger, T. Braun |
| Datum | 15.11.2022 |
gliederungshilfe und Altenpflege Grenzen überwunden wurden, die aufgrund von Finanzierungsfragen schwer bis gar nicht zu bewältigen waren. Das städtische Netzwerk ermöglicht es, dass auch marktwirtschaftlich unattraktive Felder bestellt werden, für die ein Bedarf besteht, jedoch aufgrund genannter (rechtlicher) Barrieren und mangelnder Attraktivität für private Anbieter, bis dato keine Angebote bestanden. SUSA schließt hierbei eine Nische zwischen Eingliederungshilfe und Altenpflege und ermöglicht der Stadt Nürnberg tatsächlich für alle Bürgerinnen und Bürger da zu sein!
Aber auch in anderen sozialpolitischen Feldern bringt sich die noris inklusion im städtischen Netzwerk ein und generiert doppelte Renditen sozialpolitischer Art, indem sozialrechtliche Felder verschränkt werden. Folgende Beispiele sind nur einzelne aus diversen erfolgreichen Projekten mit städtischen Partnern:
Durch Kooperationen mit der WBG gelingt es an vielen Stellen, die Themen Inklusion und Wohnen zusammenzubringen und gemeinwesenorientierte Wohnangebote für Menschen mit Behinderung voran zu bringen. Durch den Betrieb der städtischen Kita Hasenhäusla gelingt auf der einen Seite, einen Nutzen für die Teilhabe am Arbeitsleben durch Arbeitsplätze in der Kita für Menschen mit Behinderung zu schaffen und auf der anderen Seite, den Bedarf an inklusiven Kita Plätzen in Nürnberg weiter zu decken. Oder auch das „Durchsetzen“ vieler Bildungsangebote des Bildungszentrums mit inklusiven Aspekten und Angeboten spricht dafür, wie ernst es die Stadt Nürnberg durch die direkte Mitwirkung durch die noris inklusion mit dem Thema Inklusion und der Umsetzung der UN- BRK meint.
Dass man gemeinsam mit noris inklusion sinnvolle, wirksame und repräsentative Projekte durchführen kann, wird anhand dieser Beispiele deutlich und entwickelt auch eine gewisse Strahlkraft im Raum Nürnberg. So wurden durch das öffentlich sichtbare Wirken von noris inklusion diverse andere „Player“ in der Stadt Nürnberg aufmerksam. Hieraus entwickelten sich in den letzten Jahren weitere Kooperationsprojekte: Die Bewirtung der IHK-Akademie im Norden Nürnbergs oder auch die Kooperation mit der Tucher-Stiftung zur Aufwertung städtischer Grünflächen,– gut sichtbar für die Öffentlichkeit – „Man lässt sich gerne mit noris inklusion sehen!“ Ein Gewinn für alle Beteiligten und letzten Endes ein Gewinn für das Kerngeschäft der noris inklusion, die Behindertenhilfe und Inklusion in Nürnberg.
4. Ausblick
Anhand der Darstellung wird deutlich, wie wichtig es für die Stadt der Menschenrechte ist, dass sie die Verantwortung für das Thema Inklusion selbst trägt und selbst „in der Hand hat“, um direkte Gestaltungsoptionen in der sozialpolitischen Agenda zu ermöglichen.
Es wird auch deutlich, welchen Nutzen die Stadt Nürnberg und die Bürgerinnen und Bürger von dem kommunalen Sozialunternehmen noris inklusion haben. Die noris inklusion bot und bietet einen Mehrwert für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg, in der Vergangenheit, in der Gegenwart und auch in der Zukunft!
| Thema | Bericht Sozialausschuss Stadt Nürnberg 08.12.2022 |
|---|---|
| Ersteller | C. Schadinger, T. Braun |
| Datum | 15.11.2022 |
noris inklusion bedankt sich stellvertretend für die Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen für die Unterstützung, welche die Stadt Nürnberg durch den direkten Betrieb von Einrichtungen und Diensten leistet. Hiermit steht Nürnberg mit wenigen anderen Kommunen an vorderster Stelle, wenn es darum geht, die Daseinsvorsorge und auch die Inklusion für Menschen mit Behinderung unmittelbar zu gewährleisten und sich zu seinen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung zu bekennen.
Die Zielsetzung, die 1980, bei der Gründung aktuell war, ist heutzutage in weiterentwickelter Form immer noch zutreffend und wichtig und wird es auch in Zukunft sein! noris inklusion gGmbH „Viele reden über Inklusion – Wir ermöglichen sie!“
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Bericht über die geplanten Änderungen im SGB II (Bürgergeld) und zur Wohngeldreform
Anlagen: Sachverhalt_ppt_JCN_Einführung_Bürgergeld
Bericht:
In der Sitzung berichtet das Jobcenter Nürnberg-Stadt über die wesentlichen Änderungen im SGB II im Zuge der Einführung des Bürgergelds zum 01.01.2023, soweit diese zum Ausschusstermin feststehen. Zudem wird in der Sitzung durch das Sozialamt mündlich über den aktuellen Sachstand zur geplanten Wohngeldreform berichtet. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Entscheidungsfindung und Gesetzgebung wird der Sachstand zum Reaktionsschluss 18.11.2022 übermittelt; Änderungen und Ergänzungen erfolgen mündlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einführung Bürgergeld hat vermutlich finanzielle Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt (z.B. KdU). In welcher Höhe kann aktuell noch nicht beziffert werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem SGB II ermöglichen Menschen verschiedenen Geschlechts, Alters, sozialer Lage und Herkunft Zugang zu Bildung, dauerhafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Bürgergeldreform Sachstand – 09.11.2022
38
Leitgedanken und Zielsetzung Ausgangslage Ziele Situation auf dem Arbeitsmarkt stellt sich anders dar als noch Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger gegen bei der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Lebensrisiken verlässlich absichert, aber sie auch dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden Chancen im Leben zu ergreifen. in vielen Branchen dringend gesucht. Durch Einführung von Karenzzeiten und Schonvermögen soll Die Arbeitslosenzahlen bewegen sich seit mehreren Jahren die Lebensleistung der Bürgerinnen und Bürger stärker aufniedrigem Niveau. anerkannt werden. Doch die Langzeitarbeitslosen in Deutschland können von Mit der Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses soll dieser positiven Entwicklung oft nicht so stark profitieren. eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ zwischen Vielfach erschwereneine ganze Reihe von Faktoren, dass die gEund Bürgerinnen und Bürgern erleichtert und eine neue erwerbsfähigen Leistungsberechtigten am Arbeitsmarkt Vertrauenskultur ermöglicht werden. dauerhaft Fuß fassen. Die Bedeutung der Dauerhaftigkeit der Eingliederung in Arbeit Die Corona-Pandemie hat zudem den Strukturwandel und die sowie die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Digitalisierung beschleunigt: Menschen ohne Schul-oder Qualifizierung und Berufsausbildung soll herausgestellt werden. Berufsabschluss haben so geringere Chancen, eine dauerhafte Beschäftigung zu finden.
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| Zeitplan Bürgergeld-Gesetz 1. Januar 2023 1. April 2023 1. Juli 2023 1. August 2023 • Einführung desBürgergeldes und einer Bagatellgrenze • Einführung Einführung: • Flexibilisierung des • Erhöhung sowie Änderung der Fortschreibung der Weiterbildungsgeld • Kooperationsplan mit Verkürzungsgebotes bei Regelbedarfe • Entfristung der Vertrauenszeit und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen • Abschaffung desVermittlungsvorrangs und der Pflicht zur Weiterbildungsprämie Kooperationszeit Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters • Schlichtungsverfahren • Neuordnung Erreichbarkeitsrecht • Bürgergeldbonus • ErhöhteFreibeträge für Schülerinnen und Schüler, 2024 • Ganzheitliche Betreuung Studierende und Auszubildende (Coaching) • Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen • Änderung der • Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft bis zu 12 Integrations- Monate nach dem Tod eines BG-Mitglieds • Neuregelung der Leistungs- kursverordnung zum • ErhöhungSchonvermögen und weitere Änderungen beider minderungen 01.08.2024 (Zulassung zur Vermögensfreistellung Teilnahme durch Träger) • Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes • Erhöhung des Freibetragsim • Entbürokratisierung bei der Förderung der Weiterbildung Bereich zwischen 520 und 1.000 Ausblick: (Grundkompetenzen, Sozialpädagogische Begleitung) Euro von 20 auf 30 Prozent des Das Bürgergeld-Gesetz soll den Auftakt • Kalenderjährliche Berücksichtigung von erzielten Erwerbseinkommens zu einer schrittweisen Reformbilden. Aufwandsentschädigungen beim Ehrenamt Weitere geplante Reformschritte: • Berücksichtigungeinmaliger Einnahmen im Zuflussmonat • Verbesserung von Unterstützungsmöglichkeiten • Freistellung des Mutterschaftsgeldes • Weiterentwicklung der • Integration geltender Gleichbehandlungs-und Zielsteuerung mit Fokus auf Nachhaltigkeit der Integrationen Nichtdiskriminierungsvorschriften Sanktionsmoratorium bis einschließlich01.07.2023 | |
|---|---|
| • Einführung desBürgergeldes und einer Bagatellgrenze • Erhöhung sowie Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe • Abschaffung desVermittlungsvorrangs und der Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters • Neuordnung Erreichbarkeitsrecht • ErhöhteFreibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende • Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen • Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft bis zu 12 Monate nach dem Tod eines BG-Mitglieds • ErhöhungSchonvermögen und weitere Änderungen beider Vermögensfreistellung • Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes • Entbürokratisierung bei der Förderung der Weiterbildung (Grundkompetenzen, Sozialpädagogische Begleitung) • Kalenderjährliche Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen beim Ehrenamt • Berücksichtigungeinmaliger Einnahmen im Zuflussmonat • Freistellung des Mutterschaftsgeldes • Integration geltender Gleichbehandlungs-und Nichtdiskriminierungsvorschriften | |
| Sanktionsmoratorium bis einschließlich01.07.2023 | |
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Wo stehen wir im JCN? • Qualifizierte Hochrechnung zu Mehraufwand sowie zur Steigerung des Kundenvolumens (Neuanträge) • Anstoß zur Anpassung interner Organisationsabläufe und Steuerungsprozesse („alle Prozesse vom Kd. her denken“) • Vorbereitung und Priorisierung notwendiger Maßnahmen (Zeitplan) zur schrittweisen Umsetzung u.a. Mitarbeiterbefähigung (Wissensmanagement, Qualifizierung) Kommunikationskonzept (intern/extern) Ressourceneinsatz
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Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und
§ 35 SGB XII zum 01.01.2023
Bericht:
Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt ist zuständig, mittels eines Schlüssigen Konzeptes die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II und im SGB XII zu ermitteln. Diese sogenannten Mietrichtwerte sind für die Leistungsgewährung im Jobcenter und im Sozialamt verbindlich. Die Richtwerte sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts spätestens nach Ablauf von zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die Richtwerte wurden zum 01.01.2005 mit der Einführung des SGB II erstmals festgelegt und zum 01.05.2006, zum 01.01.2009, 01.01.2013, 01.01.2018, 01.04.2020 und letztmalig zum 01.01.2022 angepasst. Diesmal erfolgt die nächste Anpassung bereits zum 01.01.2023, d. h. schon nach einem Jahr, um nun einen Gleichlauf mit der jeweiligen Veröffentlichung des Nürnberger Mietenspiegels zu erreichen. Die neuen Richtwerte und das Methodenkonzept sind im Sachbericht der Verwaltung dargelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.000.000 € Folgekosten 1.000.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen des SGB II und SGB XII ermöglichen Menschen verschiedenen Geschlechts, Alters, sozialer Lage und Herkunft Zugang zu Bildung, dauerhafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage: 4.1 zur Sitzung des Sozialausschusses am 08.12.2022 Sachverhalt:
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und des SGB
XII ab dem 1. Januar 2023 in der Stadt Nürnberg
Ermittlung der Richtwerte im Rahmen eines sogenannten „Schlüssigen Konzepts“
1. Vorbemerkung
Es ist Aufgabe des kommunalen Trägers, regelmäßig für den örtlichen Vergleichsraum angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung (Mietrichtwerte oder Mietobergrenzen) bei Bezug von Sozialleistungen zu ermitteln und festzulegen. Die letzte Anpassung der Nürnberger Mietrichtwerte fand zum 01.01.2022 statt. Die vorzeitige Fortschreibung bereits nach einem Jahr - zum 01.01.2023
- erfolgt nun, um einen Gleichklang mit dem zweijährigen Veröffentlichungszeitraum des Nürnber-
ger Mietenspiegels zu erreichen, der zum August 2022 in Kraft trat. Die nächste Fortschreibung wird dann zum 01.01.2025 vorgenommen, dann auf Basis des Mietenspiegels von August 2024. Die Berechnung der Mietrichtwerte beruht auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sogenannten „Schlüssigen Konzept“1, in dem die Art und Weise der Ermittlung der Mietrichtwerte strukturiert unter Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung darzulegen ist. Dabei billigt das Bundessozialgericht den Grundsicherungsträgern „Methodenfreiheit“ zu2. Dies bedeutet, dass es zwar grundlegende Vorgaben des BSG gibt, die kommunalen Träger aber innerhalb dieses Rahmens frei sind, nach welchem Verfahren sie die Mietrichtwerte ermitteln. Das BSG nimmt deshalb auch zu dem Thema „Kosten der Unterkunft“ nur noch dann Revisionen an, wenn das gesamte Bundesgebiet betreffende Rechtsfragen berührt wür-
den, die eine weitere Ausgestaltung, Erweiterung oder Änderung der Rechtsprechung zu den Kos-
ten der Unterkunft
Die Berechnung und Festlegung der Richtwerte wird wie in den vergangenen Jahren als laufendes Geschäft der Verwaltung angesehen, so dass kein Beschluss des Sozialausschusses für das Inkrafttreten der Mietrichtwerte erforderlich ist. Die neuen Nürnberger Mietrichtwerte werden mit dieser Vorlage dem Sozialausschuss vorgestellt.
Durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleistungen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-24 und den darauf folgenden Fortschreibungen5 wurden ab 01.03.2020 folgende ergänzende Regelungen für die Erbringung der Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII6 eingeführt:
Die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entfällt für die Dauer von sechs Monaten, wenn eine Leistungsbewilligung im Bewilligungszeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2022 erfolgt. Die tatsächliche Miete gilt damit in diesem Zeitraum als angemessen, auch wenn sie über den Mietrichtwerten liegt. Auch Mietsteigerungen oder steigende
1 BSG vom 18.6.2008 Az.: B 14/7b AS 44/06 R zitiert nach juris RdNr.: 16, BSG vom 19.3.2008 Az.: B 11b AS 41/06 R 2 BSG vom 18.11.2014 B 4 AS 9/14 R Dresden, Leitsatz 3 BSG vom 07.10.2015 B 14 AS 255/15 B 4 https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sozialschutzpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Drucksache 19/18107 5 Diese Regelung wurde durch die Vereinfachter-Zugangs-Verlängerungsverordnung (VZVV) vom 25.06.2020 bis zum 30.09.2020, durch die Erste Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung v. 16.09.2020 bis zum 31.12.2020, durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020 bis 31.03.2021und durch das Sozialschutzpaket III vom 10.03.2021 bis zum 31.12.2021 verlängert. 6 geregelt in § 67 SGB II und § 141 SGB XII
Heizkosten gelten in diesem Zeitraum als angemessen. Wegen der unklaren Rechtslage durch fehlende bzw. uneinheitliche Rechtsprechung erfolgten während dieses Zeitraumes nur eingeschränkt Kostensenkungsaufforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Durch den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz), das zum 01.01.2023 in Kraft treten soll, sind weitere Änderungen für die Erbringung der Leistungen der Kosten für Unterkunft und Heizung geplant.
2. Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sind im SGB II die §§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, 19 Absatz 1 Satz 3, 22 und 22a - c SGB II und im SGB XII die §§ 27 a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 Nr. 2, 35 und 35 Absatz 5 i. V. m. 42 a, 35 a, 36, 42a SGB XII und für das 4. Kapitel zusätzlich § 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII.
In § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 35 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XII ist formuliert, dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle durch die Sozialgerichtsbarkeit. Die angemessenen Unterkunftsbedarfe müssen gemäß dem Bundesverfassungsgericht als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums in einem transparenten und sachgerechten Verfahren, also realitätsgerecht berechnet werden7.
Das Bundesverfassungsgerichts8 weist allerdings darauf hin, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat:
„Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist insoweit entscheidend, dass die Untergrenze eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht unterschritten wird, die gesetzlichen Regeln also tatsächlich eine menschenwürdige Existenz sichern. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und soweit Mietkosten unbegrenzt zu erstatten. Die grundrechtliche Gewährleistung bezieht sich nur auf das Existenzminimum“.
2.1 Zuständigkeit für die Feststellung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft
2.1.1 Zuständigkeit im Bereich einer gemeinsamen Einrichtung - SGB II
Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II sind die kreisfreien Städte und Kreise, sogenannte „kommunale Träger“ im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, die in eigener Zuständigkeit die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ermitteln. Gemäß § 44 b Absatz 3 SGB II hat die Stadt Nürnberg als Träger die Verantwortung9 für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung der Leistung „Kosten für Unterkunft und Heizung“ auch wenn die Leistung an sich durch das Jobcenter erbracht wird.
7 BVerfG vom 09.02.2010 Az.: 1 BvL 1/09 RdNr.: 139; BVerfG vom 23.07.2014 Az.: 1 BvL 10/12 und BSG vom 18.11.2014 B 4 AS 9/14 R Dresden RdNr.: 13, vgl. auch BSG Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R 8 BVerfG vom 10.10.2017 Az.: 1 BvR 617/14 RdNr.: 19 9 Zur Wahrnehmung dieser Trägerverantwortung wurde der Bereich „Kommunale Prüfung SGB II“ und „Steuerung kommunaler Leistungen des SGB II“ beim Sozialamt eingerichtet
2.1.2 Zuständigkeit im SGB XII
Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Kosten für die Leistungen des 3. Kapitels SGB XII trägt die Stadt Nürnberg vollständig. Deshalb ist es die Aufgabe der Stadt Nürnberg für diesen Bereich die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung zu ermitteln.
Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Im 4. Kapitel des SGB XII werden die Regelleistung und die Kosten der Unterkunft seit 1.1.2014 komplett vom Bund übernommen. Seit diesem Zeitpunkt sind die Kommunen und Landkreise in diesem Rechtsgebiet im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig. Da bislang zur Festlegung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung keine Weisungen oder Regelungen durch den Bund erfolgt sind, sind die Kommunen weiterhin berechtigt und verpflichtet die angemessenen Kosten der Unterkunft selbst nach der angewendeten Methode zu ermitteln.
In der Stadt Nürnberg liegt die Zuständigkeit für die Ermittlung und Festlegung der angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung für das SGB II und SGB XII beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt.
2.2 Fortschreibung von Schlüssigen Konzepten
Das BSG hat erstmals mit seiner Entscheidung vom 12.12.201710 zeitliche Anhaltspunkte zur Fortschreibung von Schlüssigen Konzepten bzw. Anpassung von Mietrichtwerten gegeben. So muss innerhalb eines Zweijahreszeitraums eine Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes nicht erfolgen. Der Träger kann in dieser Zeitspanne weiterhin das erhobene Datenmaterial zugrunde legen. Andererseits muss nach Ablauf des Zweijahreszeitraums eine Überprüfung und gegebenenfalls neue Festsetzung mit „zeitnahem In Kraft setzen“ erfolgen.
3. Miet- und Heizkostenrichtwerte ab 01.01.2023
3.1 Übersicht
| Haushaltsgröße nach Perso- nen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | Jede wei- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tere Per- | ||||||||||
| son | ||||||||||
| 50 qm | 65 qm | 75 qm | 90 qm | 105 qm | 10 qm | |||||
| Mietrichtwert | 515 € | 639 € | 706 € | 863 € | 1.065 € | 102 € | ||||
| Wirtschaftlichkeitsprüfung = Mietrichtwert zzgl. 10 % | 567 € | 703 € | 777 € | 950 € | 1.172 € | 113 € | ||||
| Heiz- und Warmwasserkos- ten 2,50 € pro qm11 bei de- zentraler Warmwasserberei- tung12 zzgl. des Mehrbedarfs für Warmwasser (§ 21 Ab- satz 7 SGB II und § 30 Ab- satz 7 SGB XII ) | 125 € | 163 € | 188 € | 225 € | 263 € | 263 € |
10 Az.: B 4 AS 33/16 R 11 Es handelt sich um eine sog. Nichtprüfungsgrenze. Die Heizkostenvorauszahlungen werden derzeit in der Regel aber in voller Höhe anerkannt 12 Bei zentraler Warmwasserbereitung erfolgt ein Zuschlag nach den Werten des § 6 Absatz 2 Nr. 2 der Wohngeldverordnung, für 1 Person 9 €, für 2 Personen €, für jede weitere Person plus 3 €
3.1.1 Wirtschaftlichkeitsprüfung (= Mietrichtwert zzgl. 10 %)
Bei einer Überschreitung des Mietrichtwertes durch die tatsächlich zu zahlende Miete ist ein Kostensenkungsverfahren zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Zunächst ist dabei die Wirtschaftlichkeit des Umzugs gemäß § 22 Absatz 1 Satz 4 SGB II und § 35 Absatz 2 Satz 2 SGB XII zu beurteilen. Innerhalb einer Grenze von 10 % über dem Mietrichtwert ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Umzug aufgrund der für den Leistungsträger entstehenden Umzugskosten (§ 22 Absatz 6 SGB II und § 35 Absatz 2 Satz 5 SGB XII) unwirtschaftlich ist. Liegt damit die tatsächliche Miete innerhalb eines Betrages von Mietrichtwert zuzüglich 10 % wird weiterhin die gesamte Miete anerkannt. Bei Prüfung der Wirtschaftlichkeit sind auch die Heizkosten im Sinne einer Bruttowarmmiete mit einzubeziehen (§ 22 Absatz 10 SGB II).
Liegt die tatsächliche Miete weiterhin über diesen Beträgen muss in einem zweiten Schritt eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Umzugs im konkreten Einzelfall erfolgen. Ist diese gegeben, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob sonstige Kriterien vorliegen, die im Rahmen der konkreten Angemessenheit eine Überschreitung des Mietrichtwertes rechtfertigen. Ergeben sich hier auch keine Anhaltspunkte, erfolgt die Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens, welches in der Regel dazu führt, dass die tatsächliche Miete insgesamt nur noch für einen Zeitraum von sechs Monaten übernommen wird.
3.1.2 Zusammensetzung des Mietrichtwertes und Veränderungen zum bisherigen Richtwert
| Haushaltsgröße nach Personen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | Jede weitere Person | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 50 qm | 65 qm | 75 qm | 90 qm | 105 qm | 10 qm | ||
| Mietrichtwert | 515 € | 639 € | 706 € | 863 € | 1.065 € | 102 € | |
| Angemessene Kaltmiete gesamt | 416,50 € | 520,00 € | 567,00 € | 700,20 € | 886,20 € | 84,40 € | |
| Angemessene Betriebskosten gesamt | 98,00 € | 118,95 € | 134,25 € | 162,00 € | 178,50 € | 17,00 € | |
| Betriebskosten pro qm | 1,96 € | 1,83 € | 1,79 € | 1,80 € | 1,70 € | 1,70 € | |
| Kaltmiete pro qm | 8,33 € | 8,00 € | 7,56 € | 7,78 € | 8,44 € | 8,44 € | |
| Gesamtpreis pro qm | 10,29 € | 9,83 € | 9,35 € | 9,58 € | 10,14 € | 10,14 € |
| Änderung im Vergleich zum 1.1.2022 in | 52,50 € | 59,15 € | 0,00 € | 72,90 € | 152,25 € | 14,50 € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||||
| Änderung im Vergleich zum 1.1.2022 in | 111,36% | 110,20% | 0,00% | 109,24% | 116,69% | 116,69% |
| % | ||||||
| Mietrichtwert bisher | 462 € | 580 € | 706 € | 790 € | 927 € | 88 € |
4. Konkrete Ermittlung der Richtwerte in Nürnberg
4.1 Anforderungen des Bundessozialgerichts an das „Schlüssige Konzept“
Schlüssig ist ein Konzept, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt13:
Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten Raum und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z. B. welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete, Differenzierung nach Wohnungsgröße Angaben über den Beobachtungszeitraum
13 BSG vom 22.09.2009 Az.: B 4 AS 18/09 R; LSG Bayern vom 25.04.2017 Az.: L 11 AS 289/16 RdNr.: 29 ff und L 11 AS 872/15 RdNr.: 27 ff
Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen z. B. Mietenspiegel), Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten Validität der Datenerhebung Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung und Angaben über die gezogenen Schlüsse
Zur Feststellung der abstrakt angemessenen Kosten für die Unterkunft sind nach der Vorgabe des BSG zunächst die angemessene Wohnungsgröße und der maßgebliche örtliche Vergleichsraum zu ermitteln.
4.2 Angemessene Wohnfläche
Zunächst wird die angemessene Wohnfläche ermittelt. Diese richtet sich nach den Wohnflächen in den Wohnbauförderungsvorschriften in Bayern.
Tabelle: Angemessene Wohnungsgrößen
| Bedarfsgemeinschaft mit 1 Person | 50 qm |
|---|---|
| Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen | 65 qm |
| Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen | 75 qm |
| Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen | 90 qm |
| Bedarfsgemeinschaft mit 5 Personen | 105 qm |
| für jede weitere Person | 10 qm14 |
4.3. Örtlicher Vergleichsraum
Als örtlicher Vergleichsraum ist gemäß der Rechtsprechung des BSG in der Regel das gesamte Stadtgebiet heranzuziehen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Nürnberg insgesamt keinen homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet. Dafür spricht auch, dass alle Stadtteile relativ gut durch den ÖPNV angebunden und miteinander verbunden sind.
4.4. Berechnung des angemessenen Mietpreises für die Kaltmiete
Als Grundlage zur Ermittlung der Richtwerte wurden die dem Nürnberger Mietspiegel zugrundeliegenden Datenerhebungen vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth ausgewertet. Hierbei werden die dem Mietenspiegel zugrundeliegenden Wohnungen verwendet, die +/- 10 qm15 um die unter 4.2. aufgeführte angemessene Wohnfläche liegen. Diese Auswertung erfolgt nicht nach den Gesamtmietpreisen, sondern gemäß der Rechtsprechung des BSG nach den Quadratmeterpreisen der Wohnungen. Dabei wurden alle Wohnungen mit Einzelöfen (Öl und Kohle) und ohne Bad/WC ausgeschlossen, da diese nicht mehr dem notwendigen einfachen Standard, sondern einem sogenannten Substandard entsprechen.
14 Nach den Wohnbauförderrichtlinien in Bayern kann die Wohnfläche für jede weitere Person, ab dem Vier- Personen-Haushalt bis zu 15 qm mehr betragen. In Nürnberg werden im geförderten Wohnungsbau nach Rücksprache mit dem Stab Wohnen nur in sehr seltenen Fällen größere Wohnungen als 105 qm gebaut. Die größte Wohnung in der letzten Zeit war eine Wohnung mit 108 qm, die für einen 6-Personen-Haushalt vorgesehen war. Da auch auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt größere Wohnungen im maßgeblichen einfachen Segment nur in geringerem Umfang vorhanden sind, wird für Haushalte ab sechs Personen in Nürnberg nur ein weiterer Zuschlag zur angemessenen Wohnungsgröße von 10 qm vorgenommen. 15 Bei 5-Personen-Haushalten wurden aufgrund der besseren Datenlage +/-15 qm angewendet.
Die jeweils für den Wohnflächenkorridor ermittelten Wohnungen werden berücksichtigt, soweit sie das 30 %ige-Perzentil aller Wohnungen dieser Größenklasse nicht übersteigen. Der auf dem 30 %-Perzentil liegende Quadratmeterpreis wird dann mit der angemessenen Wohnungsgröße multipliziert (sogenannte Produkttheorie des BSG). Dieser Wert entspricht der angemessenen Kaltmiete, die in den Mietrichtwert einfließt.
Das 30 %-Perzentil wurde auf Basis der Zahl der Haushaltsgemeinschaften im SGB II und SGB XII und der Mieterhaushalte in Nürnberg nach einer Formel berechnet, die von einem Forschungsbericht, den das BMAS16 beauftragt hatte, empfohlen wird. Das 30 %- Perzentil wird derzeit weiterhin etwas unterschritten. Das berechnete Perzentil liegt bei 28,40 %.
Tabelle: Berechnung der angemessenen Kaltmiete17 Datenbasis: Mietspiegel-Auswertung; Wohnungen ohne Bad/Dusche, ohne WC in der Wohnung und mit Einzelöfen-Heizung und Brennstoff Öl oder Kohle/Holz wurden ausgeschlossen
| Haushaltsgröße nach Personen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Untersuchter Wohnflächenbereich | 40 - 60 qm | 55 - 75 qm | 65 - 85 qm | 80 - 100 qm | 90 - 120 qm | |||||
| Angemessene | 50 qm | 65 qm | 75 qm | 90 qm | 105 qm | |||||
| Wohnfläche | ||||||||||
| Anzahl der Fälle (ungewichtet) | 311 | 433 | 372 | 259 | 208 | |||||
| Mittelwert je Quadratmeter | 9,30 € | 8,89 € | 8,64 € | 9,10 € | 9,52 € | |||||
| Median (mittlerer Wert) in Euro je qm | 9,12 € | 8,77 € | 8,66 € | 9,02 € | 9,50 € | |||||
| Quadratmeterpreis beim 30 %-tigen | 8,33 € | 8,00 € | 7,56 € | 7,78 € | 8,44 € | |||||
| Perzentil |
4.5. Kalte Betriebskosten
Die Betriebskosten wurden bis zum Konzept vom 01.04.2020 auf Basis der durchschnittlichen Betriebskosten aus der Statistik der Bundesagentur zur Wohn- und Kostensituation SGB II, Kreis Nürnberg Stadt, je nach Haushaltsgröße berücksichtigt und mit der angemessenen Wohnfläche multipliziert. In der Entscheidung des BSG vom 17.09.2020 Az.: B 4 AS 22/20 R RdNr.: 41 wurde festgestellt, dass Betriebskosten, die zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft dienen, sich nicht nur auf Wohnungen von Beziehern von Grundsicherungsleistungen beziehen dürfen, bzw. bei Verwendung dieser Daten kein Mittelwert verwendet werden kann. Um einen solchen handelt es sich aber bei den Werten der SGB II-Statistik. Diese Datengrundlage kann deshalb nicht mehr zur Ermittlung der Betriebskosten verwendet werden. Nach der bisher zum Thema Betriebskosten vorliegenden Entscheidung des BSG18 sollen vorzugsweise örtliche Betriebskostenübersichten herangezogen werden. § 22c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II ermöglicht, auf Erhebungen Dritter und damit auch auf die (überörtliche) Betriebskostenübersichten z. B. des Deutschen Mieterbundes zurückzugreifen19.
Für die Stadt Nürnberg gibt es derzeit keine örtlichen Erhebungen zu den kalten Betriebskosten. Die „regionalste“ Übersicht wäre der Bayerische Betriebskostenspiegel, der durch den Deutschen Mieterbund, Landesverband Bayern auf Grundlage der Abrechnungsdaten erstellt wird.20 Nur im
16 Forschungsbericht „Ermittlung existenzsichernder Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und in der Sozialhilfe nach SGB XII“ http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb-478-niedrigeaufloesung.pdf;jsessionid=F5A93E4DBFCE0BB0E80794B9C051E815?__blob=publicationFile&v=4 17 Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2019/2020 18 BSG vom 17.09.2020 Az.: B 4 AS 22/20 R RdNrn.: 40 ff, BSG vom 10.09.2013 Az.: B 4 AS 77/12 R RdNr.: 31, BSG vom 13.04.2011 Az.: B 14 AS 106/10 R RdNr.: 27, BSG vom 19.10.2010 Az.: B 14 AS 50/10
| R RdNr.: 34 und | BSG vom 19.10.2010 B 14 AS 2/10 R RdNr.: 28 f |
|---|
19 BSG vom 03.09.2020 Az.: B 14 AS 40/19 R RdNr.: 25 20 http://www.mieterbund-bayern.org/neuer-betriebskostenspiegel-fur-bayern-2018
Ausnahmefall soll nach BSG auf vom Deutschen Mieterbund für das gesamte Bundesgebiet aufgestellte Übersichten (Bundesweiter Betriebskostenspiegel) zurückgegriffen werden21. Die Anwendung des derzeit aktuellsten Bayerischen Betriebskostenspiegels ergäbe dabei durchschnittliche angemessene Betriebskosten pro Quadratmeter von 1,44 €.
Tabelle: Übersicht über die aktuellen Bayerischen Betriebskostenspiegel
| Betriebskostenspiegel Bayern Datenerfassung 2019/2020 | |
|---|---|
| Grundsteuer | 0,12 € |
| Wasser Abwasser | 0,28 € |
| Aufzug | 0,18 € |
| Straßenreinigung | 0,02 € |
| Müll | 0,10 € |
| Strom | 0,05 € |
| Schornstein | 0,04 € |
| Versicherung | 0,18 € |
| Hauswart inkl. Garten und Reinigung22 | 0,30 € |
| Kabel | 0,12 € |
| Sonstige | 0,05 € |
| Summe | 1,44 € |
Eine weitere verfügbare Möglichkeit für die Stadt Nürnberg einen regionalen angemessenen Betriebskostenwert zu ermitteln, sind die Angaben zu den Betriebskostenvorauszahlungen in den Wohnungsangeboten, die in den von der Stadt Nürnberg eingekauften Value Marktdaten (vorher empirica Marktdatenbank) erfasst sind. Viele der erfassten Wohnungsangebote verfügen über die Angaben „kalte Betriebskosten“ und Wohnfläche, so dass die Betriebskosten pro Quadratmeter errechnet werden können. Da es sich hierbei um örtliche Daten handelt und eine Differenzierung nach Wohnungsgrößen möglich ist, ist diesen Daten der Vorzug zu geben, so dass sich angemessene Betriebskosten in Höhe von 1,70 bis 1,96 € je nach Wohnungsgrößen pro Quadratmeter ergeben haben. Zur Berechnung wurden dieselben Quadratmeterspannen pro Haushaltsgröße angewendet, wie für die Ermittlung der Kaltmiete pro Quadratmeter.
4.6 Ergebnis
Aus der Addition der ermittelten Kaltmiete und den Betriebskosten, wird dann der jeweilige Mietrichtwert gebildet.
Das angewendete Verfahren entspricht dem Verfahren, das bereits für den Richtwert ab 1.1.2018 angewendet wurde.
Ausführlich wird das Vorgehen im beiliegenden „Schlüssigen Konzept“ dargestellt. Dies dient zur Vorlage bei der Sozialgerichtsbarkeit.
21 BSG vom 19.10.2010 Az.: B 14 AS 50/10 R RdNr.: 34 22 Die separaten Kosten für die Gartenpflege wurden nicht berücksichtigt, da sie in der erhöhten Hauswartpauschale bereits enthalten sind
- Abweichung vom Mietrichtwert - Prüfung der konkreten Angemessenheit im Einzelfall
5.1 Besondere Wohnformen
Bei besonderen Wohnformen wie z. B. Frauenhäuser oder vergleichbare Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen23, Obdachlosenunterkünfte und -pensionen, Unterkünfte für Asylbewerber, besonderen Wohnprojekte (Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Strafentlassene, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Übergangswohnen für Strafentlassene etc.) werden die dort anfallenden Mietpreise in der Regel in voller Höhe anerkannt, wenn ein entsprechender Eintrag des Objektes im Kommunalen Handbuch SGB II vorliegt.
Auch bei Einweisungen in Pension, Obdachlosenwohnung oder Sozialimmobilien durch die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamtes sind die tatsächlichen Wohnkosten anzuerkennen.
5.2 Individuelle Zuschläge zu den Mietrichtwerten
5.2.1 Krankheiten und Behinderungen, Pflegebedürftigkeit (auch von Angehörigen)
Bei vorliegenden Behinderungen, Einschränkungen bzw. Krankheiten, die eine größere Wohnfläche oder besondere Ausstattungsmerkmale benötigen wie z. B. barrierefreie Dusche, einen Aufzug oder ein zusätzliches Zimmer kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert in der Regel von 10 % bis zu 30 % erfolgen24, wenn tatsächlich eine Wohnung angemietet werden soll bzw. bewohnt wird, die den Anforderungen entspricht. Dies ist jeweils durch den Außendienst oder andere geeignete Dienste zu bestätigen.
Bei der Notwendigkeit einer für Rollstuhlfahrer geeigneten Wohnung oder bei schwerer Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann auch ein wesentlich höherer Zuschlag notwendig werden, da hier vor allem im Ein-Personen-Bereich eine größere Wohnfläche erforderlich sein kann und barrierefreier, bzw. barrierearmer Wohnraum sich verstärkt im Neubausegment findet. In diesen oder vergleichbaren Fällen kann ein individueller Zuschlag über 30 % hinaus festlegt werden.
5.2.2 Wohnungssuche von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Vorliegen anderer besonderer Umstände
Bei Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Auszug aus einer Obdachlosenpension oder -einrichtung, bei Auszug aus Frauenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, oder bei Haftentlassung kann bei Neuanmietungen immer ein Zuschlag von bis zu 10 % zum Mietrichtwert gewährt werden.
Dies gilt auch bei Vorliegen anderer besonderer Umstände, die z. B. durch schriftliche Stellungnahme des ASD oder SFD herangetragen werden oder wegen ungeeigneter Wohnverhältnisse, die einen dringenden Umzug erforderlich machen. Weitere besondere Sachverhalte sind denkbar.
Wird die Wohnungssuche ohne Erfolg über längere Zeit plausibel und glaubhaft nachgewiesen (Meldungen bei Abteilung Wohnungsvermittlung des Sozialamtes und bei mehreren Wohnbaugesellschaften in jedem Fall erforderlich) kann ein Zuschlag von bis zu 10 % zum Mietrichtwert erfolgen. In diesen Fällen ist auch an die Einbindung eines Maklers zu denken. Zusätzlich kann die Suchfrist verlängert werden, mit der Folge, dass die tatsächliche Miete länger als 6 Monate anerkannt wird.
23 z. B. Frauenhaus, Haus Hagar, Haus Franziskus, Haus für Mutter und Kind in der Luisenstraße 24 Die Gründe für die Abweichung vom Richtwert und die Ausübung des Ermessens sind in der Akte zu dokumentieren und bei Krankheiten und Behinderungen sind entsprechende Dokumente beizufügen wie z. B. ärztliche Gutachten etc.
Bei plausibler Notwendigkeit das soziale Umfeld beizubehalten, z. B. wegen schulpflichtigen Kindern oder Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen, die in der Nähe wohnen oder Ähnliches kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert bis zu 10 % erfolgen. Bei diesen Fällen bietet es sich allerdings alternativ auch an, je nach Höhe der Überschreitung des Mietrichtwertes und der individuellen Problemlage, die Suchfrist zu verlängern, damit eine Wohnung in der Nähe gefunden werden kann.
Im besonders zu begründenden Einzelfall kann in den obengenannten Fällen auch eine Überschreitung von bis zu 30 % erfolgen.
5.2.3. Ausübung von Umgangsrecht
Bei Wahrnehmung des Umgangsrechts kann nach einer Entscheidung im Einzelfall ein erhöhter Wohnbedarf, d. h. eine Wohnung mit erhöhter Quadratmeterzahl oder einem zusätzlichen Zimmer anerkannt werden. Hierbei ist das Alter, die Zahl, das Geschlecht der Kinder und die Häufigkeit des Aufenthalts zu berücksichtigen.
Eine Wohnung, die nur einen Mietpreis aufweist, der über dem Richtwert liegt, aber kein zusätzliches Zimmer oder eine erhöhte Quadratmeterzahl aufweist und damit für das konkrete Umgangsrecht nicht passend ist, kann auch keinen Zuschlag zum Mietrichtwert rechtfertigen. Auch bei mehreren Kindern sind in der Regel maximal die Wohnungsgröße und damit der Richtwert für eine zusätzliche Person anzuerkennen.
Eine Berücksichtigung von Kindern im Rahmen des Umgangsrecht als zusätzliche Person im Haushalt ist nach der Rechtsprechung des BSG erst ab einem in etwa hälftigen Betreuungsanteil im Sinne eines Wechselmodell und nicht schon bei Wahrnehmung des Umgangs im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft der Fall25.
Nach Auffassung des BSG haben die Regelungen des SGB II den Umgang zu ermöglichen, vermitteln aber keinen Anspruch auf optimale Umgangsbedingungen. Der grundrechtlich geschützte Umgang wird ermöglicht, wenn die Unterkunftssituation keinen Umstand darstellt der das Kind vom Umgang abhält. Hierbei ist bezgl. eines eventuellen Zuschlags zur angemessenen Wohnfläche zu berücksichtigen, wie sich die Wohnsituation bei Wahrnehmung von Umgangsrecht bei einkommensschwachen Haushalte darstellt, in denen der Lebensunterhalt nicht aus Mitteln der staatlichen Existenzsicherung bestritten wird26.
5.3 Verlängerung der Frist zur Kostensenkung mit der Folge, dass die tatsächliche Miete
länger anerkannt wird
5.3.1 Notwendigkeit das soziale Umfeld beizubehalten
Bei plausibler Notwendigkeit das soziale Umfeld beizubehalten, kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert erfolgen oder die Suchfrist verlängert werden. Siehe oben unter 5.2.2
5.3.2. Eintritt eines Todesfalls, der dazu führt, dass die Wohnung für die dann bestehende Haushaltsgröße nicht mehr angemessen ist
Hier wird durch die Gesetzesänderung zum Bürgergeld nun eine Frist von einem Jahr eingeräumt werden.
25 BSG vom 11.07.2019 Az.: B 14 AS 23/18 R; BSG vom 29.08.2019 Az.: B 14 AS 43/18 R RdNr.: 35 26 BSG vom 29.08.2019 a.a.o. RdNr.: 31
5.3.3. Nachgewiesene und plausible erfolglose Suchbemühungen
Auch hier kann die Suchfrist nach individuellen Gegebenheiten verlängert werden, gegebenenfalls kann auch ein Zuschlag zum Mietrichtwert für die Neuanmietung erfolgen (siehe 5.2.2)
6. Von den Richtwerten umfasste Personen im SGB II und SGB XII
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II und SGB XII ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen, auch die Corona- Pandemie hat nicht zu einem Anstieg der Leistungsbezieher auf das Vorniveau geführt. Die Mietrichtwerte betreffen in Nürnberg derzeit27 22.236 SGB II-Haushalte und 8.762 SGB XII-Haushalte. Insgesamt 30.998 Haushalte. Dies entspricht 10,90 % der Nürnberger Haushalte28.
Tabelle: Bedarfsgemeinschaften und Personen im SGB II und SGB XII
Nach Größe der Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft Mai 2022
| Bedarfsgemeinschaften29 | 20.181 | |||
|---|---|---|---|---|
| Nach Art der Unterkunft30 | ||||
| Bedarfsgemeinschaften mit laufen- den anerkannten Kosten der Unter- kunft: Tabelle 2 a | 18.977 | Bedarfsgemeinschaften mit laufen- den anerkannten Kosten der Unter- kunft - mit Unterkunftsart Miete: Ta- belle 2 b | 18.757 | |
| Bedarfsgemeinschaften mit Wohn- eigentum: Tabelle 2 a | 211 | |||
| Nach Bedarfsgemeinschaftsgröße31 | ||||
| Mit einer Person | 9.819 | |||
| Mit zwei Personen | 4.260 | |||
| Mit drei Personen | 2.772 | |||
| Mit vier Personen | 1.812 | |||
| Mit 5 und mehr Personen | 1.518 | |||
| Single-BG | 11.291 | |||
| Partner-BG | 1.889 | |||
| Partner-BG 1 Kind | 1.123 | |||
| Partner-BG 2 Kinder | 1.020 |
6. Finanzielle Aufwendungen der Stadt Nürnberg
6.1. SGB II
Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2021 für die Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung 108.067.447 € aufgewendet.
27 SGB II-Bezieher: Stand Juli 2022, SGB XII-Bezieher Stand September 2022 28 Haushalte im Jahr 2020 Stand Dezember 2020 284.364: Statistisches Infosystem Nürnberg (Internet) - Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth - Haushalte nach Haushaltsgröße https://online-service2.nuernberg.de/aswn/ASW.exe?aw=BSDH_01_bez 29 Statistik der Bundesagentur, Bestand an Bedarfsgemeinschaften, Deutschland West/Ost, Länder und Kreise, Mai 2022 30 Statistik der Bundesagentur Wohn- und Kostensituation SGB II, Mai 2022 31 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Bedarfsgemeinschaften, Deutschland West/Ost, Länder und Kreise, Mai 2022
Zusätzlich für einmalige Leistungen wie Wohnungserstausstattung 1.733.815 € und Bildung und Teilhabe 3.540.101 €. Aufgrund der Regelung im SGB II, dass Einkommen zunächst auf die Regelleistung (§ 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II) angerechnet wird, können die tatsächlich von der Kommune zu tragenden Unterkunftskosten - anders als im SGB XII - klar beziffert werden.
An den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II beteiligt sich der Bund gemäß § 46 SGB II. Die Bundesbeteiligung (sog. Sockel-Prozentsatz gemäß § 46 Absatz 6 Nr. 3 SGB II) beträgt für die originären Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II für das Jahr 2021 27,6 %32. Zudem werden weitere Anteile an den örtlichen Kosten der Unterkunft und Heizung vom Bund übernommen; diese dienen aber der Erfüllung anderer Aufgaben durch die Kommunen und damit besonderen Zwecken, so dass diese nicht als weitere Reduzierung der örtlich anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung betrachtet werden können. Die weitere Bundeserstattung dient zur Finanzierung von Bildung und Teilhabe, einem Ausgleich für „Fluchtkosten“ im SGB II und einem Kostenausgleich für das Bundesteilhabegesetz. Die Stadt Nürnberg hat für das Jahr 2021 bislang eine Erstattung des Bundes für alle genannten Zwecke in Höhe von 75.704.851 € erhalten.
17.11.2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Wir bedanken uns ganz besonders für die Unterstützung beim Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth – Abteilung Statistiken, Umfragen und Prognosen für die dem Konzept zugrundeliegenden umfangreichen Auswertungen der Daten des Nürnberger Mietenspiegels.
32 Vollzug des SGB II; Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung; Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Fluchtkosten - Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 23.12.2019. Die Aktualisierung des Rundschreibens erfolgte mit Blick auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021vom 09.12.2019 (BGBl. S. 2051)
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Bewertung des Projektes Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2021
Anlagen: 2021-06-09_Antrag_SPD_B90_Die Grünen Sozialpädagogische Begleitung von obdachlosen Menschen und Familien in Pensionen Sachverhalt_Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen SozA_08.12.22_Pensionsbegleitung_Beschluss
Sachverhalt (kurz):
Am 6.3.2008 wurde vom Sozialausschuss der Stadt Nürnberg das Modellprojekt „Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen“ eingerichtet.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Stadtmission Nürnberg e.V. und der Caritasverband Nürnberg e. V. ausgewählt, die Bewohnerinnen und Bewohner von vier Pensionen sozialpädagogisch zu begleiten. Vorrangiges Ziel der Maßnahme ist es, die Verweildauer der Pensionsbewohnerinnen und -bewohner zu beschränken und sie (wieder) in privatrechtliche Mietverhältnisse zu vermitteln.
Nach 2-jähriger Evaluierung wurde das Modellprojekt verstetigt und seit nunmehr 13 Jahren werden verschiedene Pensionen vor Ort begleitet. Der vorleigende Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des Projektes seit 2016 und gibt die Einschätzung und Erfahrungen der beauftragten Träger und der Verwaltung wieder.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote verstehen Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit als heterogenes Phänomen, das neben Biografie, Lebenswelt u. Teilhabe auch andere soziale Kategorien u. Ungleichverhältnisse berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schließt sich der in der Entscheidungsvorlage dargelegten fachlichen Einschätzung der Verwaltung an. Er beauftragt die Verwaltung, die für die Finanzierung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen erforderlichen Mittel zum Haushalt anzumelden.
Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 08.12.2022
Bewertung des Projektes „Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen“
Am 6.3.2008 wurde vom Sozialausschuss der Stadt Nürnberg das Modellprojekt „Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen“ eingerichtet.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Stadtmission Nürnberg e.V. und der Caritasverband Nürnberg e. V. ausgewählt, die Bewohnerinnen und Bewohner von vier Pensionen sozialpädagogisch zu begleiten. Vorrangiges Ziel der Maßnahme ist es, die Verweildauer der Pensionsbewohnerinnen und -bewohner zu beschränken und sie (wieder) in privatrechtliche Mietverhältnisse zu vermitteln.
Nach 2-jähriger Evaluierung wurde das Modellprojekt verstetigt und seit nunmehr 13 Jahren werden verschiedene Pensionen vor Ort begleitet. Im Laufe der Zeit mittlerweile auch von Hängematte e.V., Krisendienst Mittelfranken, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.- Regionalverband Mittelfranken und AWO Kreisverband Nürnberg e.V.. Anzumerken ist hierbei, dass Johanniter (QuarTier) und Arbeiterwohlfahrt (Frauenpensionen) nicht nur die Pensionen begleiten, sondern vielmehr eigenverantwortlich betreiben. Darüber hinaus betreiben Hängematte e.V. (Menschen im Suchtmittelkontext) und Don Bosco Jugendwerk Nürnberg (Jugendliche) pensionsähnliche Projekte.
Insgesamt gibt es 13 Einrichtungen im Kontext einer pensionsartigen Unterbringung – zu unterscheiden sind hierzu stationäre Angebote – die sozialpädagogisch begleitet werden. Bei insgesamt 43 Pensionen entspricht dies nahezu einem Drittel der Objekte. In diesen 13 Objekten wohnen über 500 Personen und somit fast die Hälfte der in Obdachlosenpensionen untergebrachten Menschen (1100).
Eine jeweilige Einschätzung der beauftragten Trägerschaft1 findet sich im folgenden Abschnitt und gibt die Erfahrungen der einzelnen Träger wieder. Eine fachliche Bewertung seitens der Verwaltung erfolgt am Ende der Darstellung.
Caritasverband Nürnberg:
Seit Beginn hat der Caritasverband 1.965 Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt und bewertet die Entwicklung des „Begleiteten Wohnens für Obdachlose in Pensionen“ ausgesprochen positiv.
Durch die Präsenz der Mitarbeiter vor Ort werden viele zusätzliche Wohnungslose erreicht und die Lebenssituation dieser Menschen durch geeignete Hilfen entscheidend verändert. Den Sozialpädagoginnen und -pädagogen gelang es oft, die prekäre Wohnsituation in den Pensionen entscheidend zu verbessern und 396 Klientinnen und Klienten (seit Beginn der Begleitung) in eigenen Wohnraum zu vermitteln. Die finanzielle, familiäre und gesundheitliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner hat sich durch die Begleitung meist wesentlich verbessert.
Die größten Probleme waren die Beschaffenheit der Wohngebäude, Zimmer und Sanitäranlagen in den Pensionen und die differenzierten besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII der Pensionsbewohner auf engstem Raum (Sucht- und psychische Erkrankung,
1 Quelle: Abfrage der Trägerschaft 2021/22
körperhygienische Verfassung und Verwahrlosung, Straffälligkeit und finanzielle Problematik, Migrationshintergrund).
Aufgrund der Lebenslagen und der persönlichen massiven Schwierigkeiten der Bewohner war es notwendig, viele weitere sozialpädagogische Hilfen anzubieten, unter anderem:
Psychosoziale Beratung; Krisenintervention; Umgang mit Behörden jeglicher Art; Schuldnerberatung; Vermittlung an Sucht- und andere Hilfsangebote; Hilfe beim Umzug in eine eigene Wohnung; Unterstützung bei der Zimmerhygiene; Freizeitangebote.
Begleitetes Wohnen in Pensionen hat sich mittlerweile bewährt, wurde erweitert und sollte dauerhaft aufrechterhalten werden, um zumindest einem Teil dieser Menschen wieder zu einem Leben in der eigenen Wohnung zu verhelfen.
Eine Ausweitung auf zumindest alle größeren Pensionen und personelle Verstärkung wäre wünschenswert und sinnvoll, da erfahrungsgemäß hier der größte Hilfebedarf zu finden ist. Eine Verbesserung der Unterbringung von Familien und Menschen mit Migrationshintergrund oder Pflegebedarf ist aufgrund der Erfahrungen des Caritasverband Nürnberg dringend geboten.
Statistik:
| Platzzahl in Pensio- nen: 168-182 | Jahr | Vermittlung in Privatwohnung | Vermittlung in anderes (Wohn)Angebot |
|---|---|---|---|
| 2020 | 41 | 17 | |
| 2019 | 43 | 13 | |
| 2018 | 24 | 13 | |
| 2017 | 27 | 20 | |
| 2016 | 26 | 16 |
Stadtmission:
Die Begleitung von Obdachlosenpensionen wurde in den letzten Jahren zunehmend relevanter. Der knappe Wohnungsmarkt in Verbindung mit multiplen Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohner führte zu immer längeren Verweildauen in den Unterkünften und erforderte eine stetige sozialpädagogische Betreuung.
Diese Problematik wird sich in Zukunft mit Blick auf bezahlbaren Wohnraum weiterhin verschärfen. Die Zunahme von Langzeitbewohnerinnen und -bewohner in den Pensionen in Verbindung mit dem allgemeinen demographischen Wandel hat ergänzend zur Folge, dass immer mehr Menschen in Pflege vermittelt oder entsprechende Unterstützungsangebote vor Ort notwendig werden.
Zudem fallen immer mehr Klientinnen und Klienten durch schwere psychiatrische Erkrankungen auf, welche eine niedrigschwellige, unkomplizierte Unterstützung in ihrem Lebensumfeld dringend erforderlich machen. Jede einzelne Person in den Unterkünften befindet sich aufgrund der Obdachlosigkeit in einer prekären Lebenslage, oftmals auch in einer Lebenskrise.
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vor Ort sind Krisenhelfer, Gesprächspartner, Vermittler, Begleiter, Streitschlichter, Stabilisator und vieles mehr. Sie vermitteln in unterschiedlichste Angebote, wie die der Schulden-, Sucht- oder Migrationshilfe (hier u. a. Unterstützung bei Sprachbarrieren) oder unterstützen bei der Anbindung an gesetzliche Betreuungen, falls nötig. Nicht nur die Vermittlung in Wohnraum, sondern auch in betreute Wohnformen (wie § 67 ff. SGB XII bzw. § 90 ff. SGB IX), stationäre Wohneinrichtungen wie Pflegeheime, oder Langzeittherapien sind Alltag.
Nur in seltenen Fällen kehren ehemalige Klientinnen und Klienten in die Wohnungslosigkeit zurück, dies geschieht z. B., wenn sie zwar aus der Pension ausziehen, nach wie vor aber latent wohnungslos sind (d. h. ohne abgesichertes Mietverhältnis bei Freunden/Bekannten unterkommen) oder die finanzielle Absicherung des Wohnraums nicht dauerhaft funktioniert.
Die Sozialarbeit in den Pensionen fungiert außerdem als Bindeglied zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und den Betreibenden (oftmals die Eigentümer oder Eigentümerinnen) der Häuser. So können Konflikte vor Ort oftmals schon vor Eskalation geschlichtet werden, u. a. sind weniger Polizeieinsätze die Folge. Kündigungen wegen Missverständnissen oder mangelnder/fehlerhafter Kommunikation wird vorgebeugt, Bewohnerinnen und Bewohner können eher zur Ruhe kommen und es wird vermieden, dass sie von einer Pension zur anderen „springen“ und dort immer wieder dieselben Problemlagen auftreten. Die hygienischen Rahmenbedingungen konnten sich in den von der Stadtmission betreuten Pensionen durch Gespräche mit den Betreibenden bzw. den eingesetzten Hausmeistern und Hausmeisterinnen verbessern. Unterschiedliche Interessen der Sozialarbeit und der wirtschaftlichen Hausverwaltung stellen die Arbeit vor Ort immer wieder vor Herausforderungen und machen es nötig, in einem ständig währenden Prozess in Kommunikation mit den Betreibenden zu bleiben.
Neueinzüge in eine Pension schaffen anhaltend neue Dynamiken und machen eine kontinuierliche Erfassung von persönlichen Hilfebedarfen notwendig. Hierbei ist es ein wichtiger Pfeiler der Arbeit, direkt bei den Menschen vor Ort zu sein und sie in ihrem Sozialraum „abzuholen“ - die durch die Corona-Pandemie notwendige, vorübergehend ausschließlich fernmündliche Beratung der Stadtmission machte dies mehr als deutlich. Einige Betroffene schafften den Weg in eine Beratungsstelle aufgrund physischer oder psychischer Problematiken teilweise nicht.
Wünschenswert für die Unterbringung wohnungsloser Menschen ist es, weg von Mehrbettund hin zu Einzelzimmern zu kommen, im Idealfall das Angebot „Housing First“ flächendeckend umzusetzen. Pflichtschulungen über Kommunikation und (psychiatrische) Krankheitsbilder für die eingesetzten Hausmeister vor Ort wären eine große Bereicherung für alle Unterkünfte, genauso wie Sozialarbeit, im Optimalfall multiprofessionelle Teams, in jeder Pension im Stadtgebiet. Eine bessere Grundausstattung der Pensionen, wie z. B. kostenloser WLAN-Zugang, sollte standardisiert werden.
Statistik:
| Platzzahl in Pensionen: 127 | Jahr | Vermittlung in Privatwohnung | Vermittlung in anderes (Wohn)Angebot |
|---|---|---|---|
| 2020 | 25 | 11 | |
| 2019 | 29 | 12 | |
| 2018 | 39 | 12 | |
| 2017 | 27 | 11 | |
| 2016 | 23 | 7 |
AWO
Der Sozialdienst für die drei Frauenpensionen wurde erst im Mai 2020 installiert. Deshalb kann kein Bezug auf die Erfahrung der letzten Jahre genommen werden.
Die Begleitung von Obdachlosenpensionen ist ein äußerst wichtiges Aufgabenfeld. Zum einen benötigen unsere Klientinnen Hilfe bei verschiedenen Ämterangelegenheiten, zum anderen ist eine psychosoziale Beratung für die meisten Frauen unabdingbar. Die Hilfe zur Alltagsbewältigung und zur Selbsthilfe, ermöglichen den Frauen sich für ihr weiteres Leben,
bzgl. Wohnen oder Arbeit, vorzubereiten. Für die Frauen mit Kindern helfen wir z.B. auch bei der Kindergarten- oder Hortplatzsuche. Auch die Vermittlung und Zusammenarbeit mit anderen Vereinen oder Einrichtungen ist ein wertvoller Teil unserer Arbeit, von dem die wohnungslosen Klientinnen profitieren können. Viele Frauen sind mit der drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit überfordert und benötigen jemanden, der ihnen beim Aufbau von Struktur und Netzwerken hilft.
Bei Streitigkeiten in den Pensionen, kann der Sozialdienst als „Streitschlichter“ ebenso fungieren.
Für die Zukunft ist es aus genannten Gründen sinnvoll, die Klientinnen weiterhin professionell zu unterstützen.
Durch die Begleitung haben sich folgende Punkte maßgeblich verbessert:
Das Zusammenleben in der Pension Einhaltung der Hausordnung Termine werden selbstständig vereinbart und wahrgenommen Auszug in Privatwohnungen Durch Zusammenarbeit mit dem Krisendienst, bei einigen Frauen, die psychische Verfassung Betreuer und Betreuerinnen konnten installiert werden Ämterangelegenheiten werden geregelt (Bsp.: Jobcenter; Ausfüllen von Formularen) Persönliche Problemlagen werden besprochen; durch Zuspruch und Motivation geht es den Frauen besser Gespräche mit ISKA (Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit; u.a. Träger Schuldnerberatung) Ordnung der Schulden Installation von SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfen) bei Frauen mit Kindern
Die Arbeit in der Pension war durch nachfolgende Aspekte erschwert:
Kommunikationsschwierigkeiten- z.B. Frauen ohne Handy; Grenzen der Hilfe bei psychischen Erkrankungen - auch Verweisen an andere Stellen oft erfolglos Fehlende Mietzahlung oder Kostenübernahmen
Trotz dieser Schwierigkeiten wird die Begleitung der betroffenen Frauen in der Pension als zielführend bei der Lebensbewältigung und Stabilisierung angesehen. Die professionelle Unterstützung durch den Sozialdienst gibt den Bewohnerinnen Sicherheit. Außerdem können zwischenmenschliche Konflikte in den Pensionen besser begleitet und im besten Fall geschlichtet werden.
Bei der Begleitung kommen verschiedene weiterführende Hilfs- und Regelangebote zum Tragen, an die je nach Bedarfslage vermittelt wird, wie beispielsweise Wohnungsvermittlung, Infothek der AWO (Hilfe bei Bewerbung und Wohnungssuche), Krisendienst (Bereich ‚Hilfe für Menschen in Wohnungsnot‘), Sozialpädagogischer Fachdienst, ISKA, ASD/Jugendamt, Mudra, Lilith, Betreuungsstelle, Sprachkurse.
Statistik:
| Platzzahl in Pensionen: 48 | Jahr | Vermittlung in Privatwohnung | Vermittlung in anderes (Wohn)Angebot |
|---|---|---|---|
| 2020 | 8 | 2 |
Krisendienst
In der Pension „Holzschuherstraße“ leben 22 Männer und 22 Frauen in Einzelzimmern. Das Hauptaugenmerk der Arbeit der Krisendienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ist es, dass dort auch Menschen mit komplexen psychischen Erkrankungen und / oder problematischen Verhaltensweisen einen Platz für sich finden können. Einen Platz um zur Ruhe zu kommen, so sein zu dürfen wie sie sind und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, sobald sie sich dazu in der Lage fühlen. Bei dieser Gruppe von Klienten und Klientinnen ist das vorrangige Ziel der Arbeit vorerst, einen Verbleib in der Pension zu ermöglichen. Durch das „zur Ruhe kommen“ und die regelmäßigen, konstanten Unterstützungsangebote und schon allein durch die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es auch Personen, die zuvor diverse Pensionen / soziale Einrichtungen verlassen mussten, schon mehrfach gelungen sich zu stabilisieren, sich psychiatrisch behandeln zu lassen und sich ein Hilfesystem aufzubauen mit dem sie sicherer und zufriedener leben können. Aber auch Klienten und Klientinnen (mit psychiatrischen Erkrankungen, aber oftmals ohne Krankheitseinsicht) die keine psychiatrische Unterstützung annehmen leben zum Teil seit Jahren in der Pension und können ihr Leben dort selbstbestimmt leben.
Für die Sicherstellung dieser Plätze ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Hausmeister der Pension notwendig. Der Hausmeister wurde durch eine Fortbildung mit den besonderen Forderungen der Arbeit in der Wohnungslosenhilfe, sowie über psychiatrische Erkrankungen geschult und fortwährend beraten und unterstützt um den jeweiligen Personen und ihren Bedürfnissen und Bedarfen verständnisvoll entgegen treten zu können. Häufig müssen beispielsweise auch bei der Hausordnung Individuallösungen gefunden werden. Personen mit Einschränkungen verschiedenster Art ist es beispielsweise nicht möglich die Reinigung der Gemeinschaftsräume durchzuführen. Hier fehlt es an Unterstützungsangeboten wie z. B. anleitenden hauswirtschaftlichen Hilfskräften. Auch die Weitervermittlung älterer Bewohner und Bewohnerinnen in beispielsweise Senioreneinrichtungen stellt uns vor große Schwierigkeiten, da die Versorgungslandschaft in diesem Bereich nicht ausreichend ist.
Aber auch die Klienten und Klientinnen, bei denen die Arbeit nicht durch eine (psychiatrische) Erkrankung geprägt ist, benötigen Unterstützung in diversen Belangen, z. B. bei Postund Behördenangelegenheiten, insbesondere der Sicherung des Lebensunterhalts, Klärung von offenen Forderungen, bei Krisen, im Umgang miteinander und bei ihrem Weg aus der Wohnungslosenhilfe. Wir sind Mo - Fr in der Pension anwesend und sind so für all unsere Bewohner und Bewohnerinnen zeitnah greifbar für entlastende Gespräche, Krisenintervention, Informationen über mögliche weiterführende Hilfsangebote und alle weiteren Belange des Lebens.
Wichtige Kooperationspartner sind unter vielen anderen der Sozialpädagogische Fachdienst, die Pensionszuweisungsstelle, gesetzliche Betreuung, Kliniken, Institutsambulanzen, Straßenambulanz, diverse Anbieter im Bereich des persönlichen Budgets, Suchtberatungsstellen, Wärmestube, uva..
Im Falle von Auszügen besteht ein enger Austausch mit dem ambulanten Bereich der Wohnungslosenhilfe des Krisendienstes. Klienten und Klientinnen, die die Pension verlassen müssen, können so in andere passende Angebote (Soziotherapie, andere Pensionen, betreutes Wohnen, etc.) vermittelt werden oder in der eigenen Wohnung vorübergehend weiter begleitet werden bis sie sich dort ein Unterstützungsnetzwerk aufgebaut haben. Aus dem ambulanten Bereich werden auch häufig Klienten und Klientinnen mit einem besonderen Bedarf in die Pension vermittelt.
Rückkehrer in die Pension gibt es immer wieder, insbesondere nach JVA Aufenthalten. Auch hier ist uns ein enger Austausch sehr wichtig, damit Klienten und Klientinnen bei ihrer Inhaftierung nicht all ihr Hab und Gut verlieren, sondern die wichtigen persönlichen Unterlagen,
wenn möglich, gesichert werden können. Auch aus eigenen Wohnungen sind Personen (z. B. nach psychotischem Erleben dort) wieder in die Pension zurückgekehrt.
Wir bieten für alle Bewohner und Bewohnerinnen aktive Begleitung bei Ämtergängen, zu Ärzten, zu diversen Beratungsstellen, zu (freien und unterstützten) Wohnangeboten, etc. und sind auch während Klinikaufenthalten für unsere Klienten und Klientinnen erreichbar und unterstützen eine Rückkehr oder die Klärung der jeweiligen Perspektive.
Statistik:
Von den Personen, die im Jahr 2021 auszogen, zogen ca. 55% in eine eigene Wohnung, 15% wurden inhaftiert, 10% in eine stationäre Einrichtung, 10% in eine andere Obdachlosenpension, 0,5% verstarben, beim Rest ist der Verbleib unbekannt. (Alle Prozentangaben sind gerundet.)
Hängematte
Die Mitarbeitenden des Hängematte e.V. sehen die Pensionsbegleitung als wichtige Unterstützung und Ansprechmöglichkeit für die in der Pension wohnhaften Klienten und Klientinnen. Dabei sind dem „Vor-Ort-Sein“ als Alleinstellungsmerkmal im Sinne der Lebensweltorientierung, der Niedrigschwelligkeit des Angebotes sowie „kurze Wege“ als wichtiges Bindeglied zu weiterführenden Hilfen besondere Bedeutung beizumessen.
Durch die intensive Begleitung konnte die Fluktuation in den Pensionen durch Konfliktvermittlung, Haftzeitvermeidung und Vermeidung von Problemverschleppungen, nachhaltig verringert werden. Darüber hinaus konnte auch eine „Befriedung“ der Pension und des unmittelbaren Umfeldes durch Krisenintervention und Mittlerposition der Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen erreicht werden. Durch die aufsuchende Arbeit konnte der Kontakt zu Bewohnern und Bewohnerinnen aufgebaut werden (und folgend weitergehende Beratung angeboten werden), welche Beratungsstellen von sich aus nicht besuchen würden. Durch entsprechende Nachbetreuung von Personen außerhalb der Pension (nach Auszug) konnte erneuter Wohnungsverlust und Zwangsräumung vermieden werden.
Die Schwierigkeiten innerhalb der Pension sind vor allem an folgenden Aspekten festzumachen:
Konfliktpotential in Mehrbettzimmern Vorbehalte und Stigmatisierung gegenüber suchterkrankter Klientel (Alkohol- oder Drogenabhängigkeit) durch Dritte Zunahme psychischer Erkrankungen bei der Klientel erschwert Kontaktaufnahme u. pflege Zunahme älterer Klienten und Klientinnen mit Pflegebedarf teilweise kurze Verweildauer in den Pensionen infolge von Kündigung bei Regelverstößen
Eine Begleitung der Pensionen ist mittlerweile unerlässlich geworden,
da Sozialarbeiter und -innen häufig die einzigen konstanten Ansprechpartner und -innen außerhalb der (Wohnungslosen/Obdachlosen-) Szene bzw. der Mitbewohnerschaft sind (Vertrauensverhältnis), da eine niedrigschwellige Hilfe für Klienten und Klientinnen wichtig ist, die häufig Probleme im Bereich Termintreue, Verlässlichkeit und Motivation haben, da die Wahrscheinlichkeit Klienten und Klientinnen an andere notwendige Hilfsangebote erfolgreich zu vermitteln steigt,
da kosten- und zeitintensiver Konsequenzen wie Haft oder Kündigung abgewendet werden können.
Aus diesen Gründen sollte eine flächendeckende Begleitung von Pensionen eingeführt werden, denn gerade die Niedrigschwelligkeit und spontane Erreichbarkeit sind für einen Großteil der Klientel essenziell, um überhaupt Hilfe in Anspruch nehmen zu können
Wichtige Angebote und Hilfen an die vermittelt werden sind Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, Unterstützung und Vermittlung im Umgang mit Institutionen (z.B. Jobcenter und Krankenkasse, Gerichten und Betreuung, Ämtern und Konsulaten), Zugang zu Infrastruktur wie PC, Telefon, Fax, E-Mail, Substitutionsvermittlung, Job- und Ausbildungssuche, Abholung bei Haftentlassung als Übergangsmanagement, Begleitung bei Umzügen und Nachbetreuung in der eigenen Wohnung.
Verbesserungsbedarf wird seitens der Hängematte in den nachfolgenden Punkten gesehen:
Ausbau der Pensionsplätze speziell für Konsumierende illegaler Drogen sowie für psychisch belastete Klientel größere Zahl an Einzelzimmern (Einzelzimmer als Standard) verbindliche Standards bzgl. Ausstattung, Zustand und Betrieb der Pensionen einheitliches Vorgehen bei Kündigungen (Fristen bzgl. Auszug, Einbeziehen der Sozialarbeiter/innen)
Der Verein der Hängematte würde sich einen kommunalen Betrieb der Pensionen wünschen.
Statistik:
| Platzzahl in Pensionen: 65 | Jahr | Vermittlung in Privatwohnung | Vermittlung in anderes (Wohn)Angebot |
|---|---|---|---|
| 2020 | 5 | 4 | |
| 2019 | 4 | 2 | |
| 2018 | 5 | 2 | |
| 2017 | 9 | 17 | |
| 2016 | 8 | 12 |
Modell QuarTier – Pension für obdachlose Personen mit Hund
Das Projekt QuarTier für Nürnberger Obdachlose mit Hund begann offiziell am 1. Dezember 2020 mit Start des Förderzeitraumes. Aufgrund der schwierigen, langwierigen Suche nach einer geeigneten Immobilie konnte das Haus in der Bucher Straße 123 erst ab Januar 2021 renoviert und eingerichtet werden. Dies musste im kompletten Lockdown stattfinden, so dass vor allem die Organisation der handwerklichen Leistungen und das Besorgen und Aufstellen der Einrichtung eine Herausforderung für das Projekt und die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen darstellte.
Trotz der Erschwernisse durch den Lockdown, konnten im März 2021 die ersten Bewohner und Bewohnerinnen mit Hunden einziehen. Zunächst dauerte es, bis sich die neue Wohnmöglichkeit in der Obdachlosen-Community herumgesprochen hatte. Auch Werbemaßnahmen waren aufgrund der Pandemiesituation teils schwer umsetzbar, da viele etablierte Einrichtungen der Obdachlosenhilfe geschlossen waren.
Bis August 2021 war das Haus mit bis dato 22 belegbaren Plätzen nicht voll ausgelastet, was aber auch der warmen Jahreszeit geschuldet war. Durchschnittlich wohnten bis zu diesem Zeitpunkt 16 Personen im QuarTier. Bis Ende des Jahres nahmen die Einzüge dann zu.
Ende des Jahres verzeichnete das QuarTier insgesamt 35 Einzüge. Demgegenüber standen bis zum Jahresende insgesamt 10 Auszüge.
Im Schnitt war das Haus ab August/September mit 20-22 Personen belegt. Die Gesamtkapazität liegt inzwischen bei 26 Regelplätzen und einem „Notzimmer“, in welchem kurzfristig zwei obdachlose Menschen mit Hund unterkommen können. Insgesamt zogen mit den Menschen im Jahresverlauf 24 Hunde mit ein und 11 Hunde verließen das QuarTier. Besonders häufig wurden obdachlose Menschen ohne Hund durch Vermittlung des Krisendienstes Mittelfranken im QuarTier vorstellig. Gerade die Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner in Einzelzimmern und die fachliche Begleitung der Menschen wurde für eine Unterbringung von Klienten und Klientinnen des Krisendienstes als vorteilhaft angesehen.
Von den Auszügen 2021 konnten 5 Personen in eigene Wohnungen umziehen. Die anderen 5 Auszüge konnten nicht verortet werden, da die Bewohnerinnen und Bewohner den neuen Aufenthaltsort nicht benannten. Der Großteil davon musste seitens des Hausbetreibers ausziehen, da Hausregeln grob missachtet wurden und auch nach wiederholten Gesprächen und Ermahnungen keine Verhaltensänderungen einsetzten.
Im Jahr 2022 verzeichnete das QuarTier insgesamt weniger Zu- und Auszüge als 2021. Ein Teil der Bewohnerschaft befindet sich nun schon seit einem Jahr oder länger in der Pension und gemeinsam wurde eine Hausgemeinschaft gebildet.
Der überwiegende Teil der Bewohner und Bewohnerinnen des QuarTiers ist erwerbslos und steht im Leistungsbezug. Der Aufnahme einer geregelten Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt stehen meist große Hemmnisse entgegen, wie Drogen-/ Alkohol-abhängigkeit, massive gesundheitliche (körperliche und psychische) Einschränkungen, Langzeiterwerbslosigkeit, fehlende Qualifikation, aber häufig auch ausgeprägte Antriebslosigkeit und die Unfähigkeit, sich in soziale Systeme wie eine Firma oder einen Betrieb einzufügen. Im QuarTier versuchen die Fachkräfte, zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Ordnung in die Vielzahl der Problemstellungen zu bringen und diese der Reihe nach in zu bewältigenden Schritten anzugehen. Ein männlicher Bewohner konnte direkt in eine Anstellung vermittelt werden. Ein weiterer Klient wurde durch regelmäßige Gespräche mit der Hausleitung (Traumapädagogin) so stabilisiert, dass er sich nach dem Einzug einen Minijob suchen konnte.
Viele Bewohner und Bewohnerinnen nutzen den Aufenthalt um zur Ruhe zu kommen. Sie fügen sich in die Hausgemeinschaft ein und haben immer einen Ansprechpartner, wenn sie es wünschen. Mit längerer Verweildauer im QuarTier steigt bisweilen dann die Bereitschaft und Fähigkeit sich zu sortieren und aktiv an Zukunftsplänen mitzuwirken, wodurch die Auszüge in eigene Wohnungen und die Vermittlung in Arbeit zunehmend gelingen kann.
Die gemeinsame Unterbringung mit den Hunden spielt für die Bewohner und Bewohnerinnen eine ausschlaggebende Rolle dafür, dass sie überhaupt zur Ruhe kommen und sich regenerieren können. Da die Hunde wichtige Sozialpartner sind, ist durch die sichere Unterbringung der Vierbeiner den Klienten und Klientinnen eine existenzielle Sorge genommen. Die Versorgung mit Hundefutter, wenn dies durch die Besitzer oder Besitzerinnen nicht geleistet werden kann, sowie die Unterstützung durch Übernahme von tierärztlichen Behandlungskosten erleichtert Mensch und Tier zusätzlich das Leben.
Zwar gelingt der Zugang durch gemeinsame pädagogische Angebote für Hund und Hundehalter sowie Hundehalterinnen nur selten (der menschliche Part ist hierfür meist zu phlegmatisch und erkennt den Nutzen nicht), aber es zeigt sich ein anderer positiver Effekt. Die Hundebesitzer und -besitzerinnen solidarisieren und helfen sich gegenseitig mit ihren Vierbeinern, wenn jemand erkrankt oder anderweitig nicht in der Lage ist, sich um den Hund zu
kümmern. Man übernimmt das Füttern, Gassi gehen und Betreuen füreinander und miteinander.
Die Hunde als weitere Bewohner im QuarTier bringen nur wenige Probleme mit. Durch das Hygienekonzept gab es nur in den Anfängen vereinzelte Ungezieferfälle, die schnell eingedämmt waren. Die Hunde untereinander vertragen sich bzw. wird die Leinenpflicht im Haus berücksichtigt, so dass es nach anfänglichen wenigen Auseinandersetzungen von Hunden keine Zwischenfälle mehr gibt.
Die Tierarztkosten sind durch Kooperationen mit Praxen und durch Geldspenden zu bewältigen. Zwei Hunde sind bislang im Haus verstorben. Einem Besitzer ermöglichten wir auf seinen Wunsch hin eine würdevolle Bestattung seines geliebten Tieres. Er übernahm dann den Zweithund einer Bewohnerin, die ohnehin mit der Betreuung beider Hunde überlastet war.
Da das Modelprojekt nach Einschätzung der Verwaltung erfolgreich verläuft und eine Angebotslücke im System der Obdachlosenhilfe geschlossen wurde, ist es seitens der Verwaltung beabsichtigt die Personalkosten – die bisher durch eine einmalige Förderung durch das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales getragen wurden – ab 2023 in eine dauerhafte kommunale Finanzierung zu überführen um das Angebot langfristig zu sichern. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2023 bereits berücksichtigt.
Einschätzung der Verwaltung
Die Ergebnisse und Einschätzungen der Träger zeigen, dass die sozialpädagogische Begleitung von (Obdachlosen-) Pensionen und deren Bewohnerinnen und Bewohner eine wichtige Funktion erfüllt. Neben der grundsätzlichen Anbindung an das Hilfesystem ist für das Sozialamt vor allem die Reintegration in den Wohnungsmarkt ein maßgeblicher Indikator. Die Unterbringung in einer Pension soll ein temporäres Angebot in akuter Wohnungsnot sein, denn nur der (Wieder-) Bezug einer eigenen Wohnung beendet die Obdachlosigkeit bzw. Wohnungslosigkeit dauerhaft und entlastet das für eine vorübergehende Unterbringung angedachte System dauerhaft. Selbstverständlich wäre eine höhere Reintegrationsquote der Betroffenen in den Wohnungsmarkt wünschenswert, es gilt aber zu berücksichtigen, dass neben Vermittlungshemmnissen wie bspw. Suchtproblematik oder Schufa-Eintragungen, eben auch eine marginalisierte Gruppe auf einen ohnehin angespannten Wohnungsmarkt trifft. Ohne sozialpädagogische Hilfestellung ist davon auszugehen, dass die Quote deutlich niedriger wäre. Ein Ansatz um die Vermittlung zu verbessern stellt Housing First dar und wird seit August 2022 in Nürnberg durch einen sozialen Träger - Verbund (Hängematte e.V. – Lilith e.V. – mudra e.V. – Straßenkreuzer e.V.) in Kooperation mit dem Sozialamt angeboten.
Trotz dieser Bemühungen wird auch ein System der vorübergehenden Unterbringung notwendig sein – auch wenn die vorbeugende Obdachlosenhilfe (Hilfen der Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit bei Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung) versucht drohenden Wohnungsverlust abzuwenden – um akute Notfälle zu versorgen. Die Zielsetzung des Sozialamts ist den Unterbringungsstandard deutlich zu heben. Entsprechende Defizite wurden, wie oben aufgeführt, von den Trägern benannt. Angestrebt sind zukünftig eine Einzelzimmerunterbringung und eine weitere Verbesserung der Infrastruktur. Als Musterbeispiel und angestrebten Standard kann hier die Pension „QuarTier“ genannt werden. In einer der folgenden Sitzungen des Sozialausschusses im ersten Halbjahr 2023 wird seitens der Verwaltung über die aktuell geplante Neufassung des strategischen Rahmenkonzepts zur Unterbringung und Wohnungsmarktintegration berichtet.
Eine Ausweitung der sozialpädagogischen Begleitung erscheint auf Grundlage der aufgeführten Erfahrungen erforderlich – insbesondere da weiterhin eine Mehrzahl der untergerbachten Personen kein Beratungsangebot vor Ort hat. Sicherlich nutzen diese Menschen
auch Beratungsangebote, die zentral angeboten werden wie beispielsweise „Hilfen für Menschen in Wohnungsnot“ der Stadtmission, jedoch zeigen die Rückmeldungen der Träger, dass eine niedrigschwellige Beratung vor Ort – in den Pensionen – gerade die Menschen an das Hilfesystem heranführt, für die der Weg zu einer Beratungsstelle eine Barriere darstellt oder die bisher aus sonstigen Gründen (Motivation, Stigmatisierung etc.) keine Beratung wahrgenommen haben. Ein weiterer nicht unerheblicher Aspekt ist, dass die Sozialberatung vor Ort auch bei Konflikten mit dem nachbarschaftlichen Umfeld vermitteln kann.
Für eine umfassende Begleitung wären aus fachlicher Sicht die Finanzierung von mindestens sechs weitere Vollzeitstellen bei den beauftragten Trägern nötig. Für eine mobile Beratung, d.h. die bisher unbetreuten Pensionen werden in einem regelmäßigen Turnus durch ein Springerteam aufgesucht, wären zumindest zwei Vollzeitstellen notwendig.
November 2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Beschluss
I.
TOP:
Sozialausschuss
Sitzungsdatum 08.12.2022
öffentlich
Betreff: Bewertung des Projektes "Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen"
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Ausschuss schließt sich der in der Entscheidungsvorlage dargelegten fachlichen Einschätzung der Verwaltung an. Er beauftragt die Verwaltung, die für die Finanzierung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen erforderlichen Mittel zum Haushalt anzumelden.
II.
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA Ref. I/II / Stk Ref. V / SHA
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 08.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Entwicklung und Erprobung einer Nürnberg Pass App
Bericht:
Der Nürnberg Pass ist ein bedeutendes Steuerungs- und Dialoginstrument der Nürnberger Armutsprävention. Die Erhöhung der Reichweite des Nürnberg Passes und der Abbau von Zugangsbarrieren ist daher ein zentrales und auf Dauer angelegtes Ziel der Nürnberger Sozialpolitik.
Der Nürnberg-Pass unterstützt schon seit vielen Jahren Bürgerinnen und Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen und Sozialleistungen beziehen. Dabei handelt es sich um vergünstigte und kostenfreie Angebote mit vielen Kooperationspartnern bei städtischen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Mobilität, Gesundheit und Sport. Der Nürnberg Pass verschafft auch Zugang zum Sozialticket der VAG als einem preislich attraktiven Mobilitäsangebot.
Der Nürnberg-Pass wird bereits sehr gut angenommen. Im September 2022 besaßen 52.465 Nürnbergerinnen und Nürnberger einen Nürnberg-Pass. Das Sozialticket Solo31 wurde im gleichen Zeitraum 21.841 Mal in Anspruch genommen.
Weite Teile der Zielgruppe des Nürnberg Passes nutzen heutzutage digitale Zugangswege, um täglich Informationen und Angebote aus dem Internet einzuholen. Ein Großteil der Bevölkerung ist über die unterschiedlichsten Plattformen miteinander in ständigem Kontakt. Um diesen Teil der Zielgruppe des Nürnberg Passes besser zu erreichen und den Zugang weiter zu erleichtern, soll zum 01.03.2023 eine Nürnberg-Pass App eingeführt und erprobt werden. Das aktuell vorhandene "analoge" Angebot des Nürnberg Passes wird weiterhin beibehalten.
In der Sitzung wird über das Projekt und den aktuellen Umsetzungsstand berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 14.700 € Folgekosten 18.360 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 18.360 € pro Jahr
davon konsumtiv 14.700 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das zusätzliche Angebot eines digitalen Zugangsweges einer App ist geeignet, Benachteiligungen der betreffenden Zielgruppen des Angebotes auszugleichen.