Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Stpl/061/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 01.12.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

7. Änderung: Bereich Sigmundstraße/Lenkersheimer Straße

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz):

Das Planungsgebiet befindet sich im Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau und ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg als Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt. Diese Nutzung entspricht an dieser Stelle weder den Zielen der Stadt Nürnberg, noch der tatsächlich vorhandenen Nutzung.

Derzeit befindet sich auf der Fläche mit einem Rechenzentrum eines Web-Hosting Unternehmens ein gewerblicher Betrieb. Diese Nutzung deckt sich mit der Zielsetzung der Stadt Nürnberg. Sowohl in der Strukturanalyse für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau, als auch im Masterplan Gewerbeflächen wird eine Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale für klassische Gewerbebetriebe gefordert.

Durch die 7. Flächennutzungsplanänderung wird dieser einerseits an die bereits vorherrschende Nutzung angepasst. Andererseits ist die Änderung aber auch daher notwendig, da entlang der Sigmundstraße ein neuer Bebauungsplan (Nr. 4667, Einleitung am 18.07.2019) aufgestellt werden soll mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in dafür priorisierten Stadtbereichen.

Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll nun die Darstellung des Flächennutzungsplans dementsprechend von Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel hin zu einer gewerblichen Baufläche geändert werden, um so das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (AfS 01.12.2022):

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom 28.10.2022 und des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

 Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: vier Wochen,  förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,  Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussvorschlag (StR 14.12.2022):

Entsprechend des Gutachtens des Stadtplanungsausschusses vom 01.12.2022 beschließt der Stadtrat, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP7 - V - 01 vom 28.10.2022, der Begründung vom 28.10.2022 und des Umweltberichtes vom 20.10.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:

 Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: vier Wochen,  förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,  Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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