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Sachverhalt Tarifanpassungen

Anlage · 17.11.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhalt: Tarifanpassungen bei der VAG

Im Jahr 2023 wird sich die Tariflandschaft des öffentlichen Nahverkehrs maßgeblich verändern. Mit der Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2023 erfährt auch die VAG eine der größten Tarifreformen ihrer jüngsten Geschichte. Für ein Abonnement zum Preis von 49 Euro monatlich können dann alle Nürnbergerinnen und Nürnberger bundesweit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein. Zum 1. Januar 2023 tritt zudem eine große Wohngeldreform in Kraft, die auch zu einer massiven Ausweitung der Anspruchsberechtigten für das 15-Euro-Sozialticket führt. Beide Maßnahmen zusammen sind für das Zeitkartensortiment ein großer Attraktivitätssprung. Für Gelegenheitskundinnen und -kunden startet Ende November 2022 das Pilotprojekt zum neuen elektronischen VGN-Tarif „egon“, der perspektivisch den Bartarif ablösen soll und hohe Rabatte sowie ebenfalls einen geeigneten Preisdeckel erhalten wird. Dieser wird wohl über den 49 Euro für das Deutschlandticket liegen, kann aber dennoch eine kostengünstige Lösung für Selten- und Gelegenheitskunden im öffentlichen Nahverkehr sein. Details zu diesen neuen Tarifprodukten werden derzeit noch ausgearbeitet.

Gleichzeitig ist auch die VAG Verkehrsaktiengesellschaft wie alle öffentlichen Verkehrsbetriebe inflationsbedingt mit absehbaren und massiven Personal- und Betriebskostensteigerungen konfrontiert. Der prognostizierte Jahresverlust der VAG wird deshalb weiter ansteigen und im Jahr 2027 ein Niveau von rund 147 Millionen Euro erreichen. Der Stadtrat entscheidet aus diesem Anlass am 17.11.2022 über einen Beschlussvorschlag, wonach die StWN als Konsolidierungsauftrag ihre Jahresfehlbeträge der Jahre 2023-2027 um 10.v.H. reduzieren soll. Dieser Konsolidierungsauftrag wird sich ebenso wie in der städtischen Verwaltung auch bei StWN, N-ERGIE und VAG auf personelle und organisatorische Anstrengungen beziehen.

Dennoch wird das Defizit der VAG voraussichtlich ab 2026 zu einer weiter steigenden Belastung des städtischen Haushalts führen. Angesichts der angespannten Haushaltslage müssen deshalb zusätzlich zu den Konsolidierungen bei der StWN auch bestehende Leistungen aus dem städtischen Haushalt überprüft werden. Hierzu zählen auch die Stadtratsbeschlüsse zur Aussetzung von Tariferhöhungen in der Tarifstufe A. Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 17.06.2020 wurden die Fahrpreise in Nürnberg (Tarifstufen A und K im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth) in den Jahren 2021 und 2022 nicht erhöht. Die im VGN für die übrigen Tarifstufen erfolgten Preissteigerungen in den Jahren 2021 und 2022 betragen 5,5 v.H. Nach Art. 8 Abs. 5 des VGN-Grundvertrages war die Stadt Nürnberg verpflichtet, die durch die Tarifaussetzung in den Tarifstufen A und K bedingten Mindereinnahmen des VGN vollständig und dauerhaft auszugleichen. Aus der hierzu am 10.11.2021 geschlossenen Vereinbarung ergibt sich derzeit eine jährliche Ausgleichspflicht der Stadt Nürnberg an den VGN von ca. 7 Mio. Euro.1

1 Die Details der Tarifentwicklung und der Ausgleichsmechanismen sind in der Stadtratsvorlage vom 23.06.2021 (TOP 6: VGN-Tariffortschreibung) ausführlich dargestellt.

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