Beschlussvorlage Stk/028/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Haushaltsvollzug 2023
Anlagen: Anlage 1 - Haushaltsplanvermerke 2023
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/028/2022
Beschlussvorschlag: 1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für 2023 ergeben. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die internen Leistungsverrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen, Personal und IT kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen. 3. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIP-Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung von Mittelbereitstellungen) auszugleichen. 4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt. 5. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, haushaltstechnische Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen Produkten (Profitcentern) und Anpassungen aufgrund von Änderungen des Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und Verteilung zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung in anderen Teilhaushalten auswirken würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt. 6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden. 7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen; b) für
- Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche
Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen,
- Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen
über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den Ältestenrat und Finanzausschuss; c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen; d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets K1 bis K5 beziehungsweise I1 und I2 zu entscheiden; e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der Budgets zu entscheiden; f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden; g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen, die früher eingehen als veranschlagt, vorzunehmen; h) im Rahmen der Vorgaben der Haushaltssatzung und der „Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement bei der Stadt Nürnberg“ Kredite für den Kernhaushalt zur Finanzierung von Investitionen aufzunehmen. 8. Die im Finanzplan 2023 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, den Ausbau des Frankenschnellweges, den Anteilsrückkauf wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und für die Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse, nur bis zur Hälfte der veranschlagten
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/028/2022
Gesamtbeträge freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und Sondervermögen. Hinsichtlich der Freigabe bei den Eigenbetrieben wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. 9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt. 10. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2023 verfügt: Die konsumtiven Teile der MIP- Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Teilbudget K1 für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen, gesperrt; es gilt das Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen. 11. Im Haushaltsjahr 2023 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zinsund Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, eingesetzt werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte bleiben unverändert bestehen. 12. Nachrichtlich: Die sich aus dem Sparpaket 2017, Säule III ergebende Kürzung von 2,38 Mio. € wurden ab dem Haushaltsjahr 2020 über eine zusätzliche pauschale Kürzung der K2- Normkostenbudgets in entsprechender Höhe umgesetzt. Eine pauschale Kürzung der K1-Budgets erfolgt damit nicht mehr. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wurde ermächtigt, die Kürzung der K2-Budgets im Haushaltsvollzug 2020 und in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen.