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6.3 Haushaltssatzung

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Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Haushaltssatzung

der Stadt Nürnberg

für das Haushaltsjahr 2023

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. der Bek. vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

  1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von

€

€

€

  1. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

€

€

€

b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

€

€

€

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

€

€

€

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von €

ab.

(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 105.213.000 € und in den Aufwendungen mit 100.813.000 €

ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 145.374.000 €

ab.

(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 40.756.088 € und in den Aufwendungen mit 43.422.830 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.128.000 €

ab.

(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 79.657.000 € und in den Aufwendungen mit 89.537.000 € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.349.000 €

ab.

(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 1.671.470 € und in den Aufwendungen mit 4.009.780 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.041.865 €

ab.

(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 4.990.000 €

und in den Aufwendungen mit 13.104.983 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.401.667 €

ab.

(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 47.748.738 € und in den Aufwendungen mit € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.167.000 €

ab.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 70.000.000 € festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 23.997.152 € festgesetzt.

(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 14.924.184 € festgesetzt.

(7) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 83.183.000 € festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 101.666.000 € festgesetzt.

(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 9.620.000 € festgesetzt.

(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 25.282.864 € festgesetzt.

(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 38.400.000 € festgesetzt.

§ 4

entfällt *)

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.500.000 € festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 6.800.000 € festgesetzt.

(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.280.000 € festgesetzt.

(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt.

(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 22.455.104 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

*) Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5. April 2017 für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H.

  1. Gewerbesteuer 467 v.H.

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