Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Konzept zur Personalkosteneinsparung
Anlagen: Konzeptpapier Personalkosteneinsparung Änderungsantrag BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN zum Beschlussvorschlag zu TOP 3.3.4 - Tischvorlage vom 16.11.2022 Anfrage zur Personalkosteneinsparung
Sachverhalt (kurz):
Das Personaleinsparkonzept ist ein Teilbereich des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Nürnberg für die Jahre 2023ff. Es beinhaltet die personalwirtschaftlichen Maßnahmen und soll mittelfristig einen Umfang von ca. 500 Vollkraftstellen erreichen. Die damit verbundene Einsparsumme von geschätzt 35 Mio. € soll bis zum Jahr 2026 stufenweise erreicht werden.
Das Modell besteht aus zwei Teilschritten: einer begrenzten Wiederbesetzungssperre für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 und einer dauerhaften Einsparung mit Wegfall der Stellen aus dem Stellenplan ab 01.01.2026.
Die Verantwortung zur Zielerreichung liegt bei den Geschäftsbereichen. Details und Modalitäten sind in der Anlage dargestellt.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2022
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt das vorgelegte Konzept zur Personalkosteneinsparung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im laufenden Vollzug Detailänderungen am Konzept vorzunehmen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, die Personalkosteneinsparungen auf die entsprechenden Kostenarten und -stellen aufzuteilen.
Als wesentliche Punkte werden festgehalten:
Die Verantwortung zur Zielerreichung liegt bei den Geschäftsbereichen. Sie haben aktiv die Umsetzung zu steuern und beim Controlling mitzuwirken. Die vorgegebenen Berichtspflichten der Geschäftsbereiche, insbesondere die Benennung aller dauerhaft einzusparenden Stellen zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 im November 2024 sind einzuhalten. Soweit die geforderten Stellenfreihaltungen und -einsparungen Konsequenzen im Dienstbetrieb und in der Aufgabenerledigung nach sich ziehen, sind die Geschäftsbereiche angehalten, Aufgaben und Standards zu überprüfen und den jeweiligen Fachausschüssen darüber zu berichten. Wo notwendig, ist ein entsprechender Beschluss zur „Aufgabenkritik“ zu erwirken. Die notwendigen Konsolidierungsbeiträge werden über eine fünfmonatige Wiederbesetzungssperre, eine zeitlich begrenzte externe Wiederbesetzungssperre und im Anschluss durch eine dauerhafte Stelleneinsparung erreicht. Ausnahmen und Regelungen sind im Konzeptpapier enthalten. Ein sogenanntes Clearing-Board (mit weiteren Entscheidungsstufen Ref.I/II-BDR und Referentenbesprechung) wird für operative Fragestellungen eingerichtet.
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