Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (Etat) (17.11.2022)

Sitzung ETAT - öffentlich - Stand 11.11.2022

Anlage · 17.11.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Kathrin Flach Gomez Inga Hager Marcus König Andreas Krieglstein Marion Padua Titus Schüller Ältestenrat und Finanzausschuss Bau- und Vergabeausschuss Ferienausschuss Jugendhilfeausschuss Kulturausschuss Linke Liste Personal- und Organisationsausschuss politbande Sozialausschuss Sportkommission Stadtratsgruppe Freie Wähler Stadtratsgruppe ÖDP Verkehrsausschuss Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Altstadt St. Johannis St. Leonhard Gostenhof Muggenhof Schweinau Gibitzenhof Gleißhammer Dutzendteich Laufamholz Erlenstegen Buchenbühl Thon Wetzendorf Großgründlach Boxdorf Langwasser Altenfurt Moorenbrunn Gartenstadt Eibach Reichelsdorf Katzwang Kornburg Worzeldorf Gebersdorf Großreuth bei Schweinau Südstadt Weststadt Plärrer Wöhrder See Fürther Straße Hauptbahnhof Flughafen Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Wohnen & Bauen Stadtentwicklung & Planung Schule & Bildung Soziales & Gesundheit Umwelt & Klima Energie & Versorgung Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit Wirtschaft & Arbeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates (Etat) 17.11.2022 Inhaltsverzeichnis Vorlagendokumente * TOP Ö 2.1.1 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022/3 6 Antrag der ödp vom 17.10.2022 Ref.I/II/037/2022/3 8 * TOP Ö 2.1.2 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022/6 9 Antrag der ödp vom 17.10.2022 Ref.I/II/037/2022/6 11 * TOP Ö 2.1.3 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022/4 12 Antrag der ödp vom 17.10.2022 Ref.I/II/037/2022/4 14 * TOP Ö 2.1.4 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022/5 15 Antrag der ödp vom 17.10.2022 Ref.I/II/037/2022/5 17 * TOP Ö 2.1.5 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022 18 1_Sachverhalt Ref.I/II/037/2022 21 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2023 Ref.I/II/037/2022 26 3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungen Ref.I/II/037/2022 70 4_POA-Tischvorlage vom 10.10.2022 - aktualisierter Sachverhalt Ref.I/II/037/2022 302 5_POA-Tischvorlage vom 10.10.2022 - Ergänzung Ref.I/II/037/2022 307 6_Beilage zu 2.1.5 vom 10.11.2022 Ref.I/II/037/2022 310 * TOP Ö 2.1.6 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022/1 313 Antrag der ödp vom 17.10.2022 Ref.I/II/037/2022/1 315 * TOP Ö 2.1.7 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022/2 316 Antrag der ödp vom 17.10.2022 Ref.I/II/037/2022/2 318 * TOP Ö 2.1.8 Stellenschaffungen/Stelleneinzüge bei SUN zum Wirtschaftsplan 2023 Sitzungsvorlage SUN/033/2022 319 * TOP Ö 2.1.9 Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 gemäß § 71 SGB VIII Bericht J/036/2022 322 Gutachten des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 J/036/2022 324 * TOP Ö 2.2.1 Stellenplan 2023 Sitzungsvorlage DiP/012/2022 325 Sachverhaltsdarstellung DiP/012/2022 329 Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" DiP/012/2022 331 * TOP Ö 2.3.1 Stellenplan 2023 - Stellenhebungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/038/2022 341 1_Sachverhalt_Stellenhebungen Ref.I/II/038/2022 345 3_Liste Stellenhebungen_StR-Vorlage Ref.I/II/038/2022 347 * TOP Ö 2.4.1 Stellenplan 2023 - Stellenanpassungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/039/2022 350 1_Sachverhalt_Stellenanpassungen Ref.I/II/039/2022 353 2_Liste Stellenanpassungen Ref.I/II/039/2022 354 2 * TOP Ö 2.4.2 Stellenplan SÖR 2023 Sitzungsvorlage SÖR/111/2022 362 Anpassungsliste SÖR 2023 (Anlage 3) SÖR/111/2022 366 * TOP Ö 2.5 Stellenplan 2023 - Gesamtstellenplan Sitzungsvorlage Ref.I/II/047/2022 367 * TOP Ö 3.1.1 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Adam-Kraft-Straße 2, Generalsanierung GS Johannis Sitzungsvorlage Stk/020/2022 369 Entscheidungsvorlage Stk/020/2022 371 Lageplan Stk/020/2022 374 * TOP Ö 3.1.2 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Aufwertung des Umfeldes Volksbad Sitzungsvorlage Stk/031/2022 375 Entscheidungsvorlage Stk/031/2022 377 Gestaltungsplan Stk/031/2022 380 * TOP Ö 3.2 Einrichtung eines Wärmefonds über 10 Millionen Euro Sitzungsvorlage Stk/032/2022 381 Antrag_DIE LINKE vom 12.10.2022 Stk/032/2022 383 * TOP Ö 3.3.1 Anhebung der Gewerbesteuer Sitzungsvorlage Stk/034/2022 385 Antrag_DIE LINKE vom 08.11.2022 Stk/034/2022 387 * TOP Ö 3.3.2 Einsparliste zum Haushalt der Stadt Nürnberg 2023 Sitzungsvorlage Ref.I/II/051/2022 388 Einsparliste zum Haushalt 2023 Ref.I/II/051/2022 390 * TOP Ö 3.3.3 Weiterentwicklung von Kunsthalle und Kunstvilla Sitzungsvorlage Stk/037/2022 392 Antrag_Stadtratsfraktionen CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.11.2022 Stk/037/2022 394 * TOP Ö 3.3.4 Konzept zur Personalkosteneinsparung Sitzungsvorlage Ref.I/II/050/2022 396 Konzeptpapier Personalkosteneinsparung Ref.I/II/050/2022 398 Anfrage zur Personalkosteneinsparung Ref.I/II/050/2022 404 * TOP Ö 3.3.5 Konsolidierungsauftrag für die StWN GmbH Sitzungsvorlage Ref.I/II/049/2022 406 Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ref.I/II/049/2022 408 Konsolidierungsauftrag für die StWN GmbH Ref.I/II/049/2022 409 * TOP Ö 3.4 Mittelfristige Finanzplanung 2023/2026 Sitzungsvorlage Stk/035/2022 411 Anfrage zur mittelfristigen Finanzplanung Stk/035/2022 413 TOP Ö 4.1 Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für den Eigenbetrieb "Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg" Sitzungsvorlage SUN/032/2022 414 Wirtschaftsplan 2023 SUN/032/2022 417 * TOP Ö 4.2 Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für den Eigenbetrieb "NürnbergStift" Sitzungsvorlage Ref.V/025/2022 513 Wirtschaftsplan 2023 Ref.V/025/2022 516 3 TOP Ö 4.3 Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg" Sitzungsvorlage ASN/012/2022 549 Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023 ASN/012/2022 552 Stellenplan-Anlage 9 zur Wirtschaftsplan-Fortschreibung ASN/012/2022 575 * TOP Ö 4.4 Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für den Eigenbetrieb "Franken-Stadion Nürnberg" Sitzungsvorlage FSN/007/2022 577 3.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2023 FSN/007/2022 581 3.2 Erfolgsplan 2023 FSN/007/2022 590 3.3 Vermögensplan 2023 FSN/007/2022 591 3.4 Finanzplan 2023 FSN/007/2022 592 3.5 Darlehensplan 2023 FSN/007/2022 593 3.6 Gutachten- und Beschlussvorschlag Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg FSN/007/2022 594 * TOP Ö 4.5 Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für den Eigenbetrieb "NürnbergBad" Sitzungsvorlage NüBad/040/2022 595 Erlaeuterungsbericht NüBad/040/2022 599 2.2. Erfolgsplan 2023 NüBad/040/2022 603 2.3 Unterhalt NüBad/040/2022 604 2.4 Sonstige Aufwendungen NüBad/040/2022 605 2.5 Vermögensplan 2023 NüBad/040/2022 606 2.6 Investitionen NüBad/040/2022 607 2.7 Verpflichtungsermächtigungen 2023 NüBad/040/2022 608 2.8 Finanzplan 2022-2026 NüBad/040/2022 609 2.9 Verlustausgleich NüBad/040/2022 610 2.10 Stellenplan NüBad/040/2022 611 2.11 Darlehen NüBad/040/2022 614 2.12 Steuer NüBad/040/2022 616 TOP Ö 4.6 Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für den Eigenbetrieb "Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg" Sitzungsvorlage SÖR/107/2022 617 2023_Wirtschaftsplan_20221024 SÖR/107/2022 621 * TOP Ö 4.7 Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für die Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg" Sitzungsvorlage Stk/029/2022 649 Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2023-2026 Stk/029/2022 651 * TOP Ö 5 Mittelfristiger Investitionsplan 2023/2026 Sitzungsvorlage Stk/016/2022 654 5.1 MIP-Änderungsanträge Stk/016/2022 656 5.2 Anfragen zu den MIP-Beratungen Stk/016/2022 695 TOP Ö 6.1 Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2023 Sitzungsvorlage Stk/025/2022 697 Maßnahmenliste 2023 Stk/025/2022 699 BuV-Beschluss Stk/025/2022 704 * TOP Ö 6.2 Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2023 Sitzungsvorlage Stk/026/2022 706 4 6.2 Änderungsanträge Stk/026/2022 708 6.2 Anfragen zum Haushaltsplanentwurf 2023 Stk/026/2022 767 * TOP Ö 6.2.1 Änderungsantrag aus Beschlüssen TOP 2 (ohne SÖR) Sitzungsvorlage Stk/038/2022 769 * TOP Ö 6.2.2 Änderungsantrag Verlustausgleich SÖR Sitzungsvorlage Stk/036/2022 771 Beschlussvorschlag Stk/036/2022 773 * TOP Ö 6.2.3 Kreditaufnahmen Sitzungsvorlage Stk/030/2022 775 * TOP Ö 6.3 Haushaltssatzung 2023 Sitzungsvorlage Stk/027/2022 777 6.3 Haushaltssatzung Stk/027/2022 779 * TOP Ö 6.4 Haushaltsvollzug 2023 Sitzungsvorlage Stk/028/2022 784 Anlage 1 - Haushaltsplanvermerke 2023 Stk/028/2022 787 * TOP Ö 6.5 Wirtschaftspläne 2023 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt Sitzungsvorlage Ref.I/II/045/2022 793 6.5.1 Klinikum Nürnberg Ref.I/II/045/2022 795 6.5.2 NERGIE VAG StWN Ref.I/II/045/2022 796 6.5.3 Noris inklusion Ref.I/II/045/2022 800 6.5.4 IGZ Ref.I/II/045/2022 801 6.5.5 NOA Ref.I/II/045/2022 802 6.5.6 wbg Ref.I/II/045/2022 806 6.5.7 NüSt Service Ref.I/II/045/2022 810 6.5.8 Klee Center Ref.I/II/045/2022 811 TOP Ö 7.1 Haushaltssatzung 2023 für die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen Sitzungsvorlage Stk/022/2022 816 7.1 Satzung Kommunale Stiftungen inkl. Rücklagen und Schuldenübersicht Stk/022/2022 818 TOP Ö 7.2 Sonderhaushaltspläne 2023 für die allgemeinen Stiftungen, die kommunal verwaltet sind Sitzungsvorlage Stk/023/2022 822 7.2 Sonderhaushaltspläne allgemeine Stiftungen mit Rücklagenübersicht Stk/023/2022 824 TOP Ö 7.3 Sonderhaushaltspläne 2023 für die anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Sitzungsvorlage Stk/024/2022 828 7.3 Sonderhaushaltspläne anderer Stiftungen mit Rücklagenübersicht Stk/024/2022 830 5 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/3 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 17.10.2022 Schaffung folgender Stelle: 1,0 VK "Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN)" - lfd. Nr. 4 Anlagen: Antrag der ödp vom 17.10.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag. Ö 2.1.1 Ö 2.1.1 6 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/3 Seite 2 von 2 7 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP im Nürnberger Stadtrat Stadtratsgruppe ∙ Fünferplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg ÖDP Stadtratsgruppe Inga Hager & Jan Gehrke Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Gehrke: 0176 67713918 Hager: 01577 7397611 jan.gehrke@oedp.de inga.hager@oedp.de www.oedp-nuernberg.de Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag zum POA/Haushaltsberatungen: Stellenschaffungen 2023 Nürnberg, 17.10.2022 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung folgender Stelle: 1,0 VK-Stelle „Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN)“ (siehe Schaffungsanträge, laufende Nr. 4) Begründung: In den aktuellen Krisen nehmen Polarisierungen und nimmt das Konfliktpotential in der Bevölkerung zu. Daher scheint uns der Aufbau der geplanten zentralen Anlauf- und Clearingstelle bei Konflikten im öffentlichen und sozialen Nahraum unerlässlich zu sein, um Konfliktsituationen frühzeitig interdisziplinär bearbeiten und ein friedliches Zusammenleben in der Stadt Nürnberg sichern zu können. Mit freundlichen Grüßen, Jan Gehrke Inga Hager Stadtrat der ÖDP Stadträtin der ÖDP Ö 2.1.1 Ö 2.1.1 8 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/6 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 17.10.2022 Schaffung folgender Stelle: 1,0 VK "Strategische räumliche Planung und Flächennutzungsplan" - lfd. Nr. 183 Anlagen: Antrag der ödp vom 17.10.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 2.1.2 Ö 2.1.2 9 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/6 Seite 2 von 2 10 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP im Nürnberger Stadtrat Stadtratsgruppe ∙ Fünferplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg ÖDP Stadtratsgruppe Inga Hager & Jan Gehrke Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Gehrke: 0176 67713918 Hager: 01577 7397611 jan.gehrke@oedp.de inga.hager@oedp.de www.oedp-nuernberg.de Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag zum POA/Haushaltsberatungen: Stellenschaffungen 2023 Nürnberg, 17.10.2022 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung folgender Stelle: 1,0 VK-Stelle „Strategische räumliche Planung und Flächennutzungsplan“ (siehe Schaffungsanträge, laufende Nr. 183) Begründung: Eine immense Flächenkonkurrenz zwischen Grün- und Freiflächen, Wohnungsbau, Gewerbe und Infrastruktureinrichtungen im Stadtgebiet verbindet sich mit der Notwendigkeit, bereits versiegelte Flächen effizient nachzunutzen und so unversiegelte Flächen zu erhalten. Daher kommt der strategischen räumlichen Planung sowie intensiven Standortuntersuchung eine herausragende Bedeutung zu. Mit freundlichen Grüßen, Jan Gehrke Inga Hager Stadtrat der ÖDP Stadträtin der ÖDP Ö 2.1.2 Ö 2.1.2 11 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/4 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 17.10.2022 Schaffung folgender Stelle: 0,5 VK "Beratung von Menschen mit Behinderung" - lfd. Nr. 141 Anlagen: Antrag der ödp vom 17.10.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag. Ö 2.1.3 Ö 2.1.3 12 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/4 Seite 2 von 2 13 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP im Nürnberger Stadtrat Stadtratsgruppe ∙ Fünferplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg ÖDP Stadtratsgruppe Inga Hager & Jan Gehrke Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Gehrke: 0176 67713918 Hager: 01577 7397611 jan.gehrke@oedp.de inga.hager@oedp.de www.oedp-nuernberg.de Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag zum POA/Haushaltsberatungen: Stellenschaffungen 2023 Nürnberg, 17.10.2022 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung folgender Stelle: 0,5 VK-Stelle „Beratung von Menschen mit Behinderung“ in der Fachstelle Inklusion (siehe Schaffungsanträge, laufende Nr. 141; beantragt wurde 1,0 VK-Stelle). Begründung: Die Fortschreibung des Aktionsplans der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention mit Öffentlichkeitsbeteiligung hat aus unserer Sicht hohe Priorität. Dies darf nicht zulasten der Beratung von Menschen mit Behinderung gehen, die neben den Angeboten des Bezirks Mittelfranken auch weiterhin eine, nunmehr verstetigte, Anlaufstelle bei der Stadt Nürnberg haben sollten. Wir schlagen eine Teil-Schaffung vor. Mit freundlichen Grüßen, Jan Gehrke Inga Hager Stadtrat der ÖDP Stadträtin der ÖDP Ö 2.1.3 Ö 2.1.3 14 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/5 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 17.10.2022 Schaffung folgender Stelle: 0,25 VK "Stadtökologie/Biotopverbund" - lfd. Nr. 107 Anlagen: Antrag der ödp vom 17.10.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag. Ö 2.1.4 Ö 2.1.4 15 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/5 Seite 2 von 2 16 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP im Nürnberger Stadtrat Stadtratsgruppe ∙ Fünferplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg ÖDP Stadtratsgruppe Inga Hager & Jan Gehrke Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Gehrke: 0176 67713918 Hager: 01577 7397611 jan.gehrke@oedp.de inga.hager@oedp.de www.oedp-nuernberg.de Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag zum POA/Haushaltsberatungen: Stellenschaffungen 2023 Nürnberg, 17.10.2022 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen die Schaffung folgender Stelle: 0,25 VK-Stellen „Stadtökologie/Biotopverbund“ (siehe Schaffungsanträge, laufende Nr. 107) Begründung: Die für diese Stelle vorgesehene Aktualisierung der Planungen zum Biotopverbundsystem in Nürnberg sowie der Stadtbiotopkartierung sind angesichts des dramatischen Verschwindens von Arten (siehe Volksentscheid „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“) dringend geboten. Mit freundlichen Grüßen, Jan Gehrke Inga Hager Stadtrat der ÖDP Stadträtin der ÖDP Ö 2.1.4 Ö 2.1.4 17 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Anlagen: 1_Sachverhalt 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2023 3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungen 4_POA-Tischvorlage vom 10.10.2022 - aktualisierter Sachverhalt 5_POA-Tischvorlage vom 10.10.2022 - Ergänzung 6_Beilage zu 2.1.5 vom 10.11.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Sachverhalt (aktualisiert durch POA-Tischvorlage vom 10.10.2022 sowie Beilage zu 2.1.5 zur Sitzung des Stadtrats (Etat) vom 10.11.2022) 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 14.862.336 € Folgekosten 14.862.336 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 14.862.336 € davon Personalkosten 14.862.336 € pro Jahr Ö 2.1.5 Ö 2.1.5 18 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 238,48 Vollkraftstellen (Ei nbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 19 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (durch POA – durch POA-Tischvorlage aktualisiert): Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 254,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet. Beschlussvorschlag (durch StR – siehe Beilage vom 10.11.2022): 1. Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 252,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge mit Ausnahme der lfd. Nr. 143 “Umsetzung Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV SuE- Regenerationstage (Umfang 18 VK) und einschließlich der Ergänzung TOP 1 (Tischvorlage; Umfang 2,00 VK) genehmigt. 2. Zudem werden die im Sachverhalt unter Abbildung 1, lfd. Nrn. 4 und 109 dargestellt en und bisher im POA nicht zur Schaffung vorgeschlagenen Stellenkapazitäten im Umf ang von 2,00 Vollkraftstellen (siehe Beilage zu 2.1.5) genehmigt. 3. Hinsichtlich der lfd. Nrn. 102 “Teamassistenz UwA/1” und 104 “Verwaltung Baumschutzverordnung” gelten die angezeigten Stellenwerte als Platzhalter. Nach Vorliegen der endgültigen Aufgabenprofile erfolgt die Festlegung des Stellenwertes. 20 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.10.2022 Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen I. Sachverhalt 1. Vorbemerkungen Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2022 bei 11.504,88 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegen- über dem Haushalt 2021 um netto 277,03 Vollkraftstellen erhöht. Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurden vom Stadtrat zum Haushalt 2022 schwerpunktmäßig insgesamt 74,77 VK für Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Kli- maneutralität und Zukunftsinvestitionen/Einrichtungen, zahlreiche Stellenkapazitäten auf- grund Veränderungen in der Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen sowie für Bildung und Kinderbetreuung, für gesetzliche Anforderungen sowie zur Pademiebekämpfung und Ein- dämmung deren Folgen beschlossen. Mit Blick auf die massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte muss die Stadt Nürnberg aufgrund der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken in den Folgejahren ab 2023 äußerst restriktiv mit Stellenschaffungen umgehen. Das bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraums grundsätzlich nur noch Stellen für neue Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Finanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nur möglich, wenn diese zur Erfüllun g ge- setzlicher Aufgaben zwingend erforderlich sind oder ein nachgewiesener unabweisbarer Stellenbedarf gegeben ist. 2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt und SÖR liegen zum Haushalt 2023 Anträge auf Schaffung von insgesamt 398,48 Vollkraftstellen vor. Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüs- sen behandelt. Zum Haushalt 2023 wurden für SUN Schaffungsanträge im Umfang von 3,5 VK eingestellt. Für ASN, FSN und NüBad liegen keine Schaffungsanträge vor. Ö 2.1.5 Ö 2.1.5 21 Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet: Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 21,37 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 18,75 VK Bildung (Kat. 3) 18,17 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 31,17 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe- kämpfung (U-Kat. 4a) 4,00 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol- gen (U-Kat. 4b) 6,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 33,50 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 36,70 VK Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat. 4e) 32,50 VK Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 99,02 VK Sonstiges (U-Kat. 4g) 97,29 VK Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaf- fungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbe- reich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können. Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2023 liegen beispielsweise mit insgesamt 72,42 VK bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsin- vestitionen/neue Einrichtungen. 59,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Verände- rungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen. Darüber hinaus wer- den zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unab- weisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen. Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenüberge- stellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft. 22 Nach eingehender Überprüfung werden 252,48 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen: Vollkraftstellen Geschäftsbereich OBM - Bürgermeisteramt 3,52 - Bürgeramt Nord, Ost, Süd 2,00 - Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 1,00 - Amt für Stadtforschung und Statistik 0,25 - Amt für Internationale Beziehungen 0,20 - Rechtsamt 1,87 - Ordnungsamt 5,13 - Bürgeramt Mitte 23,11 - Amt für Migration und Integration 8,00 Geschäftsbereich 2. BM - 2. Bürgermeisterin 3,00 - Museen der Stadt Nürnberg 0,30 - Amt für Kultur und Freizeit 1,20 - KunstKulturQuartier Nürnberg 1,63 - Bildungs Campus Nürnberg 1,27 Geschäftsbereich 3. BM - Feuerwehr 6,07 Geschäftsbereich Referat I/II - Zentrale Dienste 10,25 - Amt für Informationstechnologie 17,35 - Personalamt 3,09 - Stadtkämmerei 1,00 - Kassen- und Steueramt 2,00 Geschäftsbereich Referat III - Umweltreferat 1,75 - Umweltamt 5,74 - Gesundheitsamt 8,64 - Friedhofsverwaltung 1,74 Geschäftsbereich Referat IV - Referat für Schule und Sport 0,85 - Hausverwaltende Einheit Schule 2,00 - Amt für Allgemeinbildende Schulen 13,26 - Amt für Berufliche Schulen 7,06 Geschäftsbereich Referat V - Referat für Jugend, Familie und Soziales 2,50 - Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 1,00 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 53,15 Geschäftsbereich Referat VI - Baureferat 1,00 23 Geschäftsbereich Gesamtstadt Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen: Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 20,12 VK 2,00 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 18,75 VK 13,13 VK Bildung (Kat. 3) 16,00 VK 16,00 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 15,03 VK 15,03 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande- miebekämpfung (U-Kat. 4a) 2,37 VK 2,37 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen (U-Kat. 4b) 3,00 VK 3,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 18,92 VK 18,92 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 30,50 VK 30,50 VK Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U- Kat. 4e) 23,00 VK 21,00 VK Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 59,73 VK 58,18 VK 1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushalts- jahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2 ). - Stadtplanungsamt 3,00 - Verkehrsplanungsamt 7,50 - Bauordnungsbehörde 3,92 - Hochbauamt 9,00 Geschäftsbereich Referat VII - Wirtschaftsreferat 1,00 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00 Eigenbetriebe1 - Nürnberg Stift 5,50 - Service Öffentlicher Raum 25,13 - Zentraler Stellenpool 5,50 24 Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Sonstiges (U-Kat. 4g) 45,06 VK 40,58 VK Summe 252,48 VK 220,71 VK Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2023 zur Schaffung beantrag- ten Vollkraftstellen im Umfang von 398,48 (Kosten der beantragten Stellen: 28.402.279 Euro) insgesamt 252,48 Vollkraftstellen (Kosten: 17.996.560 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 220,71 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von 15.815.363 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkos- ten 2022). Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Be- hinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen. 4. Zusammenfassung Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird. II. Beilagen - Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" - Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen III. Gutachtensvorschlag Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 252,48 Voll- kraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maß- gabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet. IV. Herrn OBM V. Ref. I/II/POA 25 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stand: 28.09.2022 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich OBM 1 BgA Projekt Bildungskommune mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z E 13 1,77 - WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,77 2 BgA Projekt Bürgerwissenschaften - Nürnberg forscht mit Deckung; Fristvermerk F 06.25; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z E 9a 0,50 - VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 E 13 1,25 - WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 1,25 3 BgA Protokoll und Veranstaltungsmanagement ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 E 11 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 4 BgA Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 E 10 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 5 BgA Aktionsplan zur Bekämpfung von geschlechtsspezi fischer und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) ohne Deckung; Fristvermerk F 06.25 Seite 1 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst Ö 2.1.5 Ö 2.1.5 26 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 6 BA/NOS Verbesserung der räumlichen Situation des Bü rgeramtes Nord ohne Deckung E 7 2,00 112.296 € SACHBEARBEITER/IN BÜRGERDIENSTE 2,00 7 DiP Robotic Process Automation (RPA) ohne Deckung E 13 1,00 86.560 € PROZESSANALYST/IN RPA 1,00 8 DiP Datenmanagement ohne Deckung 0,00 DATA-SCIENTIST 1,00 9 StA Verwaltungskapazität Vorzimmer und Assistenz mit Teildeckung E 7 0,25 9.825 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,25 10 KoM Ausbau der Online-Bürgerbeteiligung (ePartizip ation) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 0,00 REDAKTEUR/IN 0,50 11 KoM Stadtinternes Video-Team ohne Deckung 0,00 VIDEO-EDITOR/IN 1,50 Seite 2 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 27 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 0,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN 1,00 12 KoM Stadtweite Einführung des Social Intranets ohne Deckung E 11 0,00 - REDAKTIONSDIENST 1,00 13 KoM Kundenbetreuung Content-Management-System (CMS ) ohne Deckung E 10 0,00 - KUNDENBETREUER/IN 1,00 14 IB Verwaltung Krakauer Haus mit Deckung; Zuschussvermerk Z E 3 0,20 - HILFSKRAFT 0,20 15 RA Erhöhte Fallzahlen der Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 E 7 0,12 6.738 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 E 9b 1,25 85.398 € SACHBEARBEITER/IN 2,00 16 RA Verwaltung Geschäftsstelle des Zweckverbandes f ür Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRFN) mit Deckung; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z E 9b 0,50 - SACHBEARBEITER/IN 0,50 Seite 3 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 28 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 17 OA Lebensmittelüberwachung ohne Deckung A 8 2,00 115.623 € LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN 2,00 18 OA Vollzug Gaststättengesetz und Gesundheitsschutz gesetz ohne Deckung E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 19 OA Gewerbemeldungen ohne Deckung E 6 1,00 55.257 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 20 OA Führerscheinstelle - Entziehung und Wiederertei lung von Fahrerlaubnissen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 21 OA Sicherheitsbehörde ohne Deckung E 11 0,13 10.461 € SACHGEBIETSLEITUNG 0,13 22 BAM Pop-Up Bürgeramt ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € AUSBILDER/IN 1,00 E 9b 1,00 68.318 € GRUPPENLEITER/IN 1,00 Seite 4 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 29 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 7 9,00 505.332 € SCHALTERKRAFT 9,00 E 9a 1,00 67.465 € STELLV. GRUPPENLEITER/IN 1,00 23 BAM Fallzahlensteigerung Änderungen Sterbefälle ohne Deckung A 9/A 10 1,50 108.976 € STANDESBEAMTER/IN 2,00 24 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Nachbeur kundung ohne Deckung A 9/A 10 1,00 72.651 € STANDESBEAMTER/IN 1,50 25 BAM Fallzahlensteigerung Finanzbereich ohne Deckung Stellenwert E7 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung E 7 1,50 84.222 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,50 26 BAM Fallzahlensteigerung Personalsachbearbeitung ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 27 BAM Fallzahlensteigerung Postbearbeitung ohne Deckung E 4 1,00 52.105 € VERWALTUNGSKRAFT 1,00 Seite 5 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 30 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 28 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden ohne Deckung E 6 1,00 55.257 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 29 BAM Passversagung und -durchsetzung ohne Deckung E 9c 1,00 69.231 € SONDERSACHBEARBEITER/IN 1,00 30 BAM Sonderaufgaben Meldewesen ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € SONDERSACHBEARBEITER/IN 1,00 31 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden SB ohne Deckung A 9/A 10 0,50 36.326 € STANDESBEAMTER/IN, STV. SGL 0,50 A 9/A 10 0,11 7.992 € STANDESBEAMTER/IN 0,11 32 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Geburt en ohne Deckung A 9/A 10 0,50 36.326 € STANDESBEAMTER/IN 0,50 33 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Ehesch ließung ohne Deckung A 10 0,50 36.811 € STANDESBEAMTER/IN 0,50 Seite 6 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 31 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 34 BAM Eingliederung BAM - Eheschließung mit Teildeckung E 6 0,50 27.628 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 35 BAM Fallzahlensteigerung Service-Stelle ohne Deckung E 5 0,00 - AGENT/IN SERVICESTELLE 4,00 36 BAM Organspendegesetz ohne Deckung E 7 0,00 - SCHALTERKRAFT 3,00 37 MI MI/1 Steigendes Antragsaufkommen E 8 5,00 290.530 € SACHBEARBEITER/IN SCHALTER 8,00 E 9b 1,00 68.318 € SONDERSACHBEARBEITER/IN 1,00 38 MI Arbeitsvermehrung im Bereich Einbürgerungen ohne Deckung E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 39 MI MI/2 IT-Aufgabenverdichtung ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € SACHBEARBEITER/IN IT 1,00 Seite 7 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 32 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich 2. BM 40 2.BM Neuausrichtung Strukturen und Organisation 2. BM ohne Deckung AT (analog E15Ü) 1,00 124.786 € BETRIEBSWIRTSCHAFTL.-ORG. GESAMTLEITUNG 1,00 E 13 1,00 86.560 € PROJEKTMANAGER/IN 1,00 E 9c 0,50 34.616 € SACHBEARBEITER/IN 0,50 41 2.BM Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile (2.BM/Pb) ohne Deckung E 11 0,14 11.266 € FESTIVALMANAGER/IN 0,64 0,00 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 0,50 42 2.BM Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meisters ingerhalle ohne Deckung E 8 0,36 20.918 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,36 0,00 VERWALTUNGSKRAFT 0,36 43 KuM Neukonzeption Dauerausstellung Museum Industri ekultur ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 0,00 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER/IN 1,00 Seite 8 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 33 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 44 KuM Gemeinsame Verwaltung Altstadthäuser der Musee n ohne Deckung E 8 0,30 17.432 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 45 KuM Digitales Sammlungsmanagement Museum Industrie kultur mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z, Sperrvermerk X (ca. 20% Förderung durch Landesstelle nichtstaatlicher Museen in Aussicht gestellt) E 9b 0,00 - MUSEOLOGE /IN 1,00 46 Av Partizipation Migration Oral History ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 47 Av Zwischenarchiv (Records Center) ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 48 KuF Stadtteilkulturprojekt KommVorZone ohne Deckung 0,00 PROGRAMMMANAGER/IN 1,00 E 10 1,00 75.034 € PROJEKTLEITUNG 1,00 E 3 0,20 9.292 € VERANSTALTUNGSHELFER/IN 0,20 Seite 9 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 34 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 49 KuF Migrantenvereine/Transkultur ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 50 KuF Inklusion auf dem Erfahrungsfeld ohne Deckung 0,00 SONDERPÄDAGOGE/ IN 0,50 51 KuF Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser - Infotheke ohne Deckung 0,00 MITARBEITER/IN INFOTHEKE 1,00 52 KuF Stadtteilkulturarbeit Gemeinschaftshaus Langwa sser - Kulturpädagogische Kraft ohne Deckung 0,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN 1,00 53 KuF Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser - Veranstaltungstechnik ohne Deckung 0,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGS- TECHNIK 1,00 54 KuKuQ Anpassung der Personalkapazitäten im Verwalt ungsbereich KuKuQ ohne Deckung E 7 0,23 12.914 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,23 Seite 10 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 35 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 55 KuKuQ Aufstockung Personalkapazität Programmkoordi nation Tafelhalle ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN PROGRAMMKOORDINATION 0,50 56 KuKuQ Digitale Kultur und Öffentlichkeitsarbeit ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 0,25 57 KuKuQ Leitung des Bereichs Technik E 10 1,00 75.034 € TECHNISCHE LEITUNG 1,00 58 KuKuQ Veränderung der arbeitsvertraglichen Ausgest altung bei Filmvorführenden ohne Deckung E 4 0,40 20.842 € FILMVORFÜHRER/IN 0,40 59 BCN Ausweitung der personellen Kapazitäten im Fach team Grundbildung mit Deckung; Zuschussvermerk Z, Fristvermerk F 12.23 E 9b 0,77 - KURSPLANER/IN 0,77 60 BCN Programmmanagement Bereich Deutsch und Integra tion ohne Deckung E 13 0,50 43.280 € PROGRAMMMANAGER/IN 0,50 Seite 11 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 36 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 61 BCN Ausweitung der personellen Kapazitäten für das Fachteam Gesellschaft und Kultur ohne Deckung 0,00 KURSPLANER/IN MIT SONDERAUFGABEN 1,00 62 BCN Personelle Weiterentwicklung des Fachteams Pla netarium ohne Deckung 0,00 KURSPALNER/IN MIT SONDERAUFGABEN 1,00 63 BCN Personalkapazitäten in der Stadtbibliothek Gos tenhof ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 64 BCN Weiterentwicklung der Angebote der Historisch- Wissenschaftlichen Stadtbibliothek im Kontext der Digitalisierung ohne Deckung 0,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 1,00 Geschäftsbereich 3. BM 65 3. BM Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN) ohne Deckung E 7 0,00 - AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 5,00 E 8 0,00 - TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 5,00 Seite 12 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 37 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 66 FW Atemschutz und Wasserrettung ohne Deckung A 11 1,00 83.570 € SB ATEMSCHUTZ,WASSERRETTUNG 1,00 67 FW Elektro- und Kommunikationstechnik ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € FERNMELDEHANDWERKER NETZ 3,00 68 FW Sicherstellung des Arbeits-, Unfall- und Hygien eschutzes sowie des Gesundheitsmanagements ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € FACHKRAFT F. ARBEITSSICHERHEIT 1,00 69 FW Kostenersatz ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 8 0,50 29.053 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 70 FW IT-Maßnahmen und IT-Betrieb ohne Deckung Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung E 11 0,50 40.234 € IT-KOORDINATOR/IN 1,00 71 FW Datenschutz ohne Deckung E 11 0,50 40.234 € DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R 1,00 Seite 13 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 38 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 72 FW Verwaltung Elektro- und Kommunikationstechnik mit Deckung E 9b 0,32 - SACHBEARBEITER/IN 0,32 73 FW Bauverfahren und Brandschutznachweise ohne Deckung A 11 0,25 20.892 € SACHBEARBEITER/IN 0,25 74 FW Dienstplangestaltung für den Feuerwehreinsatz- und den Sicherheitswachdienst ohne Deckung A 10 0,00 - SB DIENSTPLANUNG FW 1,00 75 FW Dienstplanung Integrierte Leitstelle (ILS) mit Deckung; Stellenvermerk Y bis zur Sicherstellung der Finanzierung E 9b 0,00 SB DIENSTPLANUNG ILS 1,00 76 FW Einsatzvorbereitung, digitale Informations- und Einsatzunterstützung ohne Deckung A 11 1,00 83.570 € SB EINSATZVORB., DIG. UNTERSTÜTZ 1,00 Seite 14 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 39 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich Referat I/II 77 Ref. I/II GSBV Sachbearbeitung ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 78 ZD Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung ohne Deckung; Sperrvermerk X E 5 2,00 103.030 € HANDWERKER/IN-SERVICEKRAFT 3,00 E 5 1,00 51.515 € HANDWERK-SERVICE (VORARBEITER/IN) 1,00 E 4 1,00 52.105 € MITARBEITER/IN POSTSTELLE 1,00 E 5 1,00 51.515 € MOBILE/R HANDWERKER/IN 1,00 E 10 2,00 150.068 € OBJEKTMANAGER/IN 3,00 E 7 1,50 84.222 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 2,50 79 ZD Haushaltssachbearbeitung HVE und „The Q “ ohne Deckung E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 80 ZD Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, Schulb eschaffungen und Transportleistungen ohne Deckung E 9b 0,75 51.238 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 Seite 15 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 40 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 81 IT Übernahme Schul-IT ohne Deckung E 10 1,00 75.034 € IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 1,00 E 9b 2,00 136.636 € IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 3,50 E 12 1,00 92.365 € IT-SYSTEMPLANER/IN 1,00 0,00 NETZWERK-INGENIEUR/IN 1,00 E 11 1,00 80.469 € NETZWERK-SYSTEMARCHITEKT/IN 1,00 82 IT Umsetzung IT-Sicherheit ohne Deckung E 11 1,00 80.469 € ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 2,00 E 10 1,00 75.034 € IT_SERVICE-INGENIEUR/IN 1,00 E 10 1,00 75.034 € IT-NETZWERK SPEZIALIST/IN 1,00 E 9b 0,50 34.159 € IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 1,50 83 IT Online-Dienste, OZG ohne Deckung E 11 2,00 160.938 € ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 2,00 E 11 1,00 80.469 € IT SERVICE-INGENIEUR/IN 1,00 84 IT Aufbau Abteilungsstruktur ohne Deckung Seite 16 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 41 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 15 1,00 108.342 € ABTEILUNGSLEITER/IN ANWENDUNGEN 1,00 0,00 ABTEILUNGSLEITER/IN KUNDEN 1,00 E 15 1,00 108.342 € ABTEILUNGSLEITER/IN TECHNIK 1,00 85 IT Konzeption Datensicherungslösungen ohne Deckung E 11 1,00 80.469 € IT-SYSTEMPLANER/IN 1,00 86 IT Mobiles Arbeiten/Homeoffice ohne Deckung E 9b 1,00 68.318 € IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE-DESK 1,00 87 IT Individualentwicklung Schulbereich ohne Deckung E 11 1,00 80.469 € ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 2,00 88 IT Aufbau Verwaltung ohne Deckung E 9c 0,35 24.231 € SACHBEARBEITER/IN, STV. VERW.LEITUNG 0,35 E 9b 0,50 34.159 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 89 PA Personalservice ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 9b 2,00 136.636 € SACHBEARBEITER/IN TYP 2 2,00 Seite 17 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 42 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 90 PA Volontariat bei den Museen der Stadt Nürnberg ohne Deckung E 13 0,50 43.280 € VOLONTÄR/IN (KUM) 0,50 91 PA Ausbildungsmarketing ohne Deckung E 9b 0,50 34.159 € SACHBEARBEITER/IN AUSBILDUNGSMARKETING 0,50 92 PA Fortbildung und Qualifizierung ohne Deckung E 9a 0,09 6.072 € SACHBEARBEITER/IN 0,09 93 PA Ausbildung ohne Deckung 0,00 AUSBILDER/IN 1,00 94 Stk Fördermittelmanagement und Nachhaltiger Hausha lt ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 E 13 1,00 86.560 € WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT 1,00 95 KaSt Umsetzung der Grundsteuerreform ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 9b 1,00 68.318 € PROJEKTKOORDINATOR/IN GRUNDSTEUER 1,00 Seite 18 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 43 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 96 KaSt Personalaufstockung Vollstreckungswesen mit Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 9b 1,00 - SACHBEARBEITER/IN VOLLSTRECKUNG 1,00 Geschäftsbereich Referat III 97 Ref. III Impfzentrum Fristvermerk F 12.25 ohne Deckung E 14 1,00 99.545 € LEITER/IN KOORDINIERUNGSSTELLE 1,00 98 Ref. III Kreislaufwirtschaft mit Deckung über den Gebührenhaushalt ASN; Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. E 11 0,75 - WISSENSCHAFTLICHE/R MA KREISLAUFWR.0,75 99 Ref. III Klimaschutz ohne Deckung 0,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 1,00 0,00 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT KLIMASCHUTZ 1,00 100 UwA Freiraumkonzept Nürnberger Süden ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30; Seite 19 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 44 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 13 1,00 86.560 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 101 UwA Fachkundige Stelle Boden- und Gewässerschutz ohne Deckung E 12 1,00 92.365 € UMWELTINGENIEUR/IN 1,00 102 UwA Teamassistenz UwA/1 ohne Deckung E 6 0,50 27.628 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 103 UwA Teamassistenz im Vorzimmer der Dienststellen leitung ohne Deckung E 7 0,50 28.074 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 104 UwA Verwaltung Baumschutzverordnung ohne Deckung E 6 0,36 19.893 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,36 105 UwA Fachbereichsleitung Umweltfreundliche Stadte ntwicklung / Umweltprüfung ohne Deckung E 14 0,23 22.895 € SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL. 0,23 106 UwA Sachbearbeitung Naturschutz ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 0,50 Seite 20 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 45 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 12 0,15 13.855 € SACHBEARBEITER/IN 0,15 107 UwA Stadtökologie / Biotopverbund ohne Deckung 0,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,25 108 UwA Sachbearbeitung Freiflächenplanung UwA/3-1 ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 E 12 1,00 92.365 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 109 UwA Wissenschaftliche Sachbearbeitung Klimaanpas sung ohne Deckung 0,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,45 110 UwA Sachbearbeitung Landschaftspflegeverband ohne Deckung 0,00 SB/IN, STV. GESCHÄFTSF./IN LPV 0,22 111 UwA Sachbearbeitung Naturschutzrecht UwA/3-3 ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 0,50 112 UwA Unterstützung zentrale Aufgaben UwA/Stab ohne Deckung Seite 21 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 46 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 1,00 113 Gh Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil (AOK-P rojekt) zum Antragszeitpunkt steht die Zusage der Deckung noch aus; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss), Fristvermerk F 10.26; Bei den angegebenen Stellenwerten handelt es sich um Platzhalter. Nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgt die Bewertung. E 11 0,50 - PROJEKTLEITUNG 0,50 E 9b 0,50 - SACHBEARBEITUNG 0,50 E 11 4,00 - WISSENSCHAFTLICHE SB 4,00 114 Gh Besondere Gefahrenlagen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 (Sachbearbeiter/in Verwaltung) Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 4,00 E 11 1,00 80.469 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 115 Gh Hebammen-Koordination zum Antragszeitpunkt wird von einer Teildeckung von 90% ausgegangen (gesamtstädtischer Eigenanteil 10%), Sperrvermerk X bis zur endgültigen Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss) P 8 1,00 6.096 € HEBAMME 1,00 E 5 0,64 3.297 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,64 Seite 22 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 47 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 116 Gh Gesundheitsförderung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 0,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 117 Gh Kommunale Präventionsstrategien ohne Deckung 0,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 1,00 118 Gh Reformierte Schuleingangsuntersuchung ohne Deckung 0,00 JUGENDARZT/-ÄRZTIN 2,00 0,00 KINDERKRANKENSCHWESTER 4,00 119 Frh Stärkung zentraler Verwaltungseinheiten ohne Deckung; teils Fristvermerk F 12.26 E 7 0,23 12.914 € SACHBEARBEITER/IN PERSONAL 0,23 A 7 0,22 13.274 € SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN 0,22 E 7 0,50 28.074 € SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN 0,50 0,00 SACHBEARBEITER/IN 0,50 E 7 0,29 16.283 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,29 120 Frh Sachbearbeiter/in Arbeitssicherheit und Proze sse ohne Deckung Seite 23 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 48 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 0,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN 1,00 121 Frh Reinigungskapazität im Krematorium ohne Deckung 0,00 REINIGUNGSMITARBEITER/IN 0,42 122 Frh Einführung neue Software und Prozessorganisat ion ohne Deckung, Fristvermerk F 12.26 E 10 0,50 37.517 € PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN 1,00 Geschäftsbereich Referat IV 123 Ref. IV Anpassung der Verwaltungskapazität bei Re f. IV ohne Deckung E 10 0,35 26.262 € SACHBEARBEITER/IN 0,35 124 Ref. IV Anpassung der Verwaltungskapazität bei IP SN an fachlichen Ausbau ohne Deckung E 9b 0,50 34.159 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 125 Ref. IV Pädagog. Mitarbeitende für die Energie- u nd Umweltstation ohne Deckung 0,00 PÄD. MITARBEITER/IN 2,00 Seite 24 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 49 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 126 HVE SuS Objektdatenmanagement HVE SuS ohne Deckung E 7 1,00 56.148 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 127 HVE SuS Betrieb von Raumluftreinigungsgeräten in Schulen ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 128 SchA Einstellungsoffensive / Einstellungskorridor SchA ohne Deckung A 13/A 14 11,00 1.021.548 € LEHRKRAFT GYMNASIUM 11,00 129 SchA Personalwesen SchA ohne Deckung E 9c 1,18 81.693 € SACHBEARBEITUNG 2,18 130 SchA Sicherheit pädagogischer Schulbetrieb ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 9b 0,50 34.159 € SACHBEARBEITUNG 2,00 131 SchA SchoolFood4Change mit Deckung; Fristvermerk F 12.25; Zuschussvermerk Z E 8 0,08 290 € PROJEKTASSISTENZ 0,08 E 13 0,50 - PROJEKTLEITUNG 0,50 Seite 25 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 50 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 132 SchA Generalsanierungen SchA ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 E 9c 0,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 133 SchA Landeskoordination der bayerischen UNESCO-Pr ojektschulen ohne Deckung; Fristvermerk F 02.25 0,00 - LANDESKOORD. UNESCO PROJEKTSCH. 0,17 134 SchB Teamlehrkräfte SchB ohne Deckung; Fristvermerk F 07.23 E 12 5,00 461.825 € TEAMLEHRKRAFT 5,00 135 SchB SCHLAU und IBOS SchB Mit Teildeckung; Fristvermerk F 08.24; Zuschussvermerk Z S 11b 1,56 10.263 € SOZIALPÄDAGOGE/IN TEAM MITTELSCHULE 1,56 136 SchB Gastschulbeitragswesen SchB ohne Deckung E 9b 0,50 34.159 € SACHBEARBEITUNG 1,00 Seite 26 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 51 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Geschäftsbereich Referat V 137 Ref. V Revitalisierung Cafeteria Heilig-Geist mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Y-Vermerk S 11b 0,50 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50 138 Ref. V Wege in die digitale Welt für Ältere mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z S 11b 0,50 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50 139 Ref. V Integrationslotsinnen und Integrationslots en Teildeckung noch ungeklärt; Fristvermerk F12.23; Zuschussvermerk Z; Stellenvermerk X (Sperr) E 10 0,50 37.517 € INTEGRATIONSLOTSE/IN 0,50 140 SHA Mehraufwände im Sozialpädagogischen Fachdiens t ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 S 12 1,00 72.506 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 141 SHA Beratung von Menschen mit Behinderung (Fachst elle Inklusion) ohne Deckung 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 142 J Pädagogisches Fachpersonal in Kitas mit Teildeckung; Stellenvermerk X (Sperr) Ausweisung im Stellenplan: Leiterstelle in S15 ku S16, stv. Leiterstelle in S13 ku S15 Seite 27 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 52 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* S 8a 16,75 697.122 € ERZIEHER/IN 16,75 S 15 1,00 54.870 € LEITER/IN 1,00 S 13 1,00 53.292 € STV. LEITER/IN 1,00 143 J Blocker: Umsetzung Ergebnisse der Tarifverhandl ungen TVSuE - Regenerationstage ohne Deckung S 8a 18,00 1.070.208 € ERZIEHER/IN 35,00 144 J Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Inbetriebn ahme eines weiteren Standorts ohne Deckung; Stellenvermerk X (Sperr) S 12 3,00 217.518 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 3,00 145 J Offene Kinder- und Jugendarbeit - Mobile Reserv e ohne Deckung S 11b 1,00 68.936 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 146 J Personalarbeit ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 147 J Gebührenabrechnung für Kitas ohne Deckung E 7 1,00 56.148 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,50 Seite 28 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 53 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 148 J Einrichtung einer Zahlstelle ohne Deckung E 8 1,00 58.106 € ZAHLSTELLENLEITER/IN 1,00 149 J Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz es (KJSG) - Verfahrenslotsen mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) E 9b 1,00 - SACHBEARBEITER/IN 1,00 S 11b 1,00 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 2,00 150 J Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Hilfskräfte mit Deckung; Sperrvermerk X 0,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 0,76 E 2 1,00 - HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 1,00 151 J Gruppenleitung Finanzen mit Teildeckung; die Teilstelle Nr. 520.6212 wird dem Stellenplan entnommen E 9c 0,77 34.697 € GRUPPENLEITER/IN 0,77 152 J Erweiterung des DV-Teams - neue Fachsoftware fü r den Kinder- und Jugendnotdienst ohne Deckung E 10 0,50 37.517 € DV-SACHBEARBEITER/IN 1,00 153 J Kommission Franken (KoFra) mit Deckung; Stellenvermerk X (Sperr) Seite 29 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 54 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 10 0,50 - SACHBEARBEITER/IN 0,50 154 J Orte für Familien - Freistellung der Leitung ohne Deckung S 8a 0,13 7.729 € ERZIEHER/IN 0,13 155 Ref. V Krisenmanagement mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung 0,00 - KRISENMANAGER/IN 0,50 S 11b 1,00 68.936 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 156 J Kommunale Kindertagesbetreuung - zentrale Aufga ben ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 157 J Fachberatung städtische Kindertageseinrichtunge n ohne Deckung 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,77 158 J Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 2,00 Seite 30 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 55 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 159 J Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - psychologi scher bzw. kinder- und jugendpsychotherapeutischer Fachdienst ohne Deckung E 13 1,00 86.560 € PSYCHOLOGE/IN 1,00 160 J Organisationsentwicklung im Bereich Verwaltung mit Deckung; StNr. 520.0015, Projektkoordination, EGr. 11, F 12.24 wird entfristet Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung E 11 0,00 - BEREICHSLEITER/IN 1,00 161 J Fachberatung Freier Träger ohne Deckung S 17 0,50 43.742 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50 162 J Koordinierende Kinderschutzstelle mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr), Z (Zuschuss) 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 163 J Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Flexible E insatzkraft im pädagogischen Gruppendienst ohne Deckung S 12 1,00 72.506 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 164 J Fachstelle Vollzeitpflege ohne Deckung Seite 31 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 56 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* S 12 1,00 72.506 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 165 J Allgemeiner Sozialdienst (ASD) - Betreuung Ukra ine-Geflüchtete ohne Deckung S 14 1,00 72.439 € SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 166 J Spielflächenplanung ohne Deckung 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50 167 J Neuinbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses Schweinau ohne Deckung 0,00 ERZIEHER/IN 2,00 168 J Verbesserung der Personalausstattung in Kinder- und Jugendhäusern ohne Deckung 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 2,00 169 J Jugendmedienschutz ohne Deckung 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,50 170 J Internationale Jugendarbeit ohne Deckung 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 Seite 32 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 57 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 171 J Erziehungsberatung Südstadt ohne Deckung 0,00 VERWALTUNGSKRAFT 0,50 172 J Umsetzung des Konzepts Jugendhilfe und Sport ohne Deckung 0,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 1,00 Geschäftsbereich Referat VI 173 Ref. VI Technische Geschäftsführung PBD ( Stab Pr ojektbau) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 12 1,00 92.365 € TECHNISCHE GESCHÄFTSFÜHRER/IN PBD 1,00 174 Stpl Sachbearbeitung CAD und IT ohne Deckung E 11 1,00 80.469 € INGENIEUR/IN 1,00 175 Stpl Klimaschutz in der Bauleitplanung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 14 1,00 99.545 € WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 1,00 Seite 33 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 58 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 176 Stpl Teamassistenz Baukunstbeirat ohne Deckung 0,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT BKB 0,50 177 Stpl Sachbearbeitung städtebauliche Verträge ohne Deckung 0,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 1,00 178 Stpl Projektassistenz Verfahrenssteuerung ohne Deckung 0,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT VERFAHRENSSTEUERU 1,00 179 Stpl Kapazitätserhöhung bei Bebauungsplanverfahre n ohne Deckung E 12 0,00 - INGENIEUR/IN 1,00 180 Stpl Projektkoordination Dutzendteich ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 12 0,00 - INGENIEUR/IN 1,00 181 Stpl Sachgebietsleitung Städtebauliche Verträge ohne Deckung E 14 1,00 99.545 € SACHGEBIETSLEITER/IN 1,00 Seite 34 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 59 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 182 Stpl Städtebauliche Konzepte ohne Deckung E 13 0,00 - WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 1,00 183 Stpl Strategische räumliche Planung und Flächennu tzungsplan ohne Deckung E 12 0,00 - INGENIEUR/IN 1,00 184 Vpl Mobilitätsbeschluss Vpl - div. Themen und Maß nahmen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 1,00 92.365 € INGENIEUR/IN HALTESTELLEN 1,00 E 12 0,50 46.182 € INGENIEUR/IN RSV RVR 0,50 E 12 1,00 92.365 € INGENIEUR/IN ZUFLUSS 1,00 E 12 1,00 92.365 € ÖV-INGENIEUR/IN 1,00 E 12 1,00 92.365 € SACHBEARBEITER/IN MP 1,00 E 12 1,00 92.365 € SACHBEARBEITER/IN ÖPNV 1,00 E 9c 1,00 69.231 € SACHBEARBEITER/IN VS 1,00 185 Vpl Sachbearbeitung EDV ohne Deckung E 9b 0,50 34.159 € SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 0,50 Seite 35 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 60 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 186 Vpl Straßenplanung Planungsbezirk 6 ohne Deckung E 11 0,50 40.234 € INGENIEUR/IN 0,50 187 BoB Planprüfung und Genehmigung ohne Deckung E 11 1,00 80.469 € BAUINGENIEUR/IN 3,00 188 BoB Mängelmeldung nach Gebäudeenergiegesetz ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 E 9c 1,00 69.231 € SACHBEARBEITER/IN, STV. SACHGEBIETSLTG. 1,00 189 BoB Baurecht - Kinderspielplatzsatzung und -ablös e ohne Deckung E 9b 0,50 34.159 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 190 BoB Archäologische Funde im Stadtgebiet ohne Deckung E 13 0,50 43.280 € STADTARCHÄOLOGE/IN 1,00 191 BoB Digitalisierung des Bauarchivs ohne Deckung E 5 0,92 47.394 € REGISTRATOR/IN 3,00 Seite 36 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 61 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 192 BoB Persönliche/r Mitarbeiter/in der Dienststelle nleitung ohne Deckung 0,00 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN 1,00 193 H Klimaneutralität städtischer Gebäude ohne Deckung; Sperrvermerk X E 12 1,00 92.365 € BAUINGENIEUR/IN 1,00 E 12 1,00 92.365 € ELEKTROINGENIEUR/IN 1,00 E 11 1,00 80.469 € INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT 1,50 E 11 1,00 80.469 € INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT 1,00 E 11 1,00 80.469 € INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK 1,00 194 H Verwaltung / Prozessoptimierung und Personal ohne Deckung E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 195 H Bunkerreaktivierung ohne Deckung; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.25 E 9a 1,00 67.465 € BAUTECHNIKER/IN 1,00 196 H Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Proz esse ohne Deckung; Fristvermerk F 12.27 E 12 1,00 92.365 € BAUINGENIEUR/IN 1,00 Seite 37 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 62 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 197 H Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) - Maßnah menbearbeitung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 E 5 1,00 51.515 € PROJEKTASSISTENZ 1,00 198 H Verwaltung / Rechnungswesen ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 0,30 199 H Trinkwasserhygiene ohne Deckung 0,00 MEISTER/IN 1,00 Geschäftsbereich Referat VII 200 Ref. VII Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatz ung (ZwEVS) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 E 9b 1,00 68.318 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 201 LA IT-Koordination ohne Deckung 0,00 IT-KOORDINATOR/IN 1,00 Seite 38 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 63 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 202 Geo Benennung von Straßen, Brücken, Wegen, Plätze n und Grünanlagen mit Teildeckung E 10 1,00 40.051 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 Eigenbetriebe 203 NüSt Personalbedarf für die Tagespflege NürnbergS tift mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt E 2 1,00 - BETREUUNGSKRAFT § 87 SGBXI 1,00 E 1 0,50 - HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 0,50 P 14 1,00 - PFLEGEDIENSTLEITUNG 1,00 204 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltun g des August-Meier-Heims mit Neubezug mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt E 7 1,00 56.148 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 205 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltun g Pflegezentrum Sebastianspital mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt 0,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 E 7 0,50 28.074 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,50 Seite 39 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 64 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 206 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltun g der Seniorenwohnanlage Platnersberg mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt E 7 0,50 28.074 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,90 207 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Personalv erwaltung NürnbergStift mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt E 6 0,50 27.628 € VERWALTUNGSFACHKRAFT 1,00 208 NüSt Verlängerung und Ausbau des Projektes Pflege praxiszentrum mit Deckung; Fristvermerk F 03.24; Stellenvermerk Z S 12 0,25 - SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,25 E 8 0,25 - VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,25 209 SÖR Mobilitätsbeschluss SÖR ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 E 12 1,00 92.365 € BAUING. BRÜCKENNEUBAU 1,00 E 12 1,00 92.365 € BAUING. ÖPNV PLANUNG 1,00 E 12 2,00 184.730 € BAUING. ÖPNV PROJEKTBEARB. 2,00 E 11 1,00 80.469 € BAUING. RADVERKEHR 1,00 E 12 2,00 184.730 € BAUING. RADVERKEHR 2,00 E 11 1,00 80.469 € BAUING. STRAßENVERKEHRSBEH. RAD 1,00 E 9a 1,00 67.465 € BAUTECHNIKER/IN 1,00 Seite 40 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 65 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* E 11 1,00 80.469 € ELEKTROING. RADVERKEHR 1,00 E 5 2,00 103.030 € FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN 2,00 210 SÖR Straßenreinigung ohne Deckung E 3 3,00 139.374 € STRASSENREINIGER/IN SPRINGER/IN 3,00 211 SÖR Brückenneubau ohne Deckung E 12 1,00 92.365 € BAUINGENIEUR/IN 1,00 E 9b 0,50 34.159 € BAUTECHNIKER/IN 0,50 212 SÖR Stellenplan Teil B - Nachwuchsgewinnung Werks tudierende ohne Deckung Stellenwert E10 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung E 10 1,00 75.034 € WERKSTUDIERENDE/R 1,00 213 SÖR Wasserbau ohne Deckung E 9a 1,00 67.465 € WASSERBAUMEISTER/IN 1,00 214 SÖR Masterplan Freiraum ohne Deckung E 11 1,00 80.469 € DIPL. ING. LANDSCHAFTSARCH. FREIRAUM 2,00 Seite 41 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 66 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 215 SÖR Wiederherstellung nach projektbezogenen Bauma ßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) Bezirk 5 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung E 9a 1,00 - TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN 1,00 216 SÖR Wiederherstellung nach projektbezogenen Bauma ßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) Bezirk 4 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung E 9a 1,00 - TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN 1,00 217 SÖR Zentrale Rechnungsbearbeitung ohne Deckung E 6 0,50 27.628 € SACHBEARBEITER/IN 1,00 218 SÖR Beiträge ohne Deckung E 9b 0,13 8.881 € SACHBEARBEITER/IN 0,13 219 SÖR Lichtsignalanlagen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.31 E 11 1,00 80.469 € ELEKTROINGENIEUR/IN 1,00 Seite 42 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 67 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* 220 SÖR Konzept Baum - Baumkontrolle ohne Deckung E 7 1,00 56.148 € GÄRTNER/IN BAUMKONTROLLE 1,00 221 SÖR Freiraumkonzept Nürnberger Süden ohne Deckung E 11 1,00 80.469 € DIPL. ING. LANDESPFLEGE 1,00 222 SÖR Stärkung Grün im Unterhalt und Beseitigung st ruktureller Defizite ohne Deckung 0,00 INGENIEUR/IN GALA BAU 1,00 223 SÖR Öffentlichkeitsarbeit ohne Deckung 0,00 SACHB. ÖFFENTLICHKEITSARB. 0,50 224 SÖR Beschaffung und Verwaltung mobiler Endgeräte ohne Deckung 0,00 SACHBEARBEITER/IN 1,00 Seite 43 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 68 An- zahl F u n k t i o n * vorgeschlagene Stellenschaffungen Zusätzliche Kosten (€) Gesamthaushalt bzw. Wirtschaftspläne/jährlich Bemerkungen/Festlegungen Lfd. Nr. Dienst- stelle Wert* Gesamtstadt 225 Pool Digitalisierungsunterstützung ohne Deckung Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung E 11 5,50 442.580 € DIGITALKOORDINATOR/IN 5,50 Seite 44 von 44 * Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst 69 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2613 Projekt Bildungskommune Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 1lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,77 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 153.211 € 0 € E 13 153 .211 € 0,00 Vorschlag: 1,77 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 153.211 € 0 € E 13 153 .211 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z Mit dem Projekt „Bildungskommune“, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF - Laufzeit 1.1.2023 bis 31.12.2026), sollen die Aktivitäten im datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement (DKBM) weiter verankert, vorhandene Lücken im Bildungsmonitoring aufgearbeitet und weitere Bildungsbereiche in einem partizipativen Prozess intensiver thematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig sollen die Bildungsangebote der Bildungskette auf erweiterte digitale Möglichkeiten überprüft und in eine Gesamtstruktur einer analog-digital vernetzten Bildungslandschaft eingebettet werden. Basis für die Projektaktivitäten bilden die vorhandenen Strukturen des DKBM (z.B. Bildungsbeirat, Bildungskonferenz; Bildungsberichterstattung). Insbesondere wird auf dem Modellprojekt „Kommunales Programm Deutschspracherwerb“ aufgesetzt und die dort erarbeiteten Strukturen gefestigt und erweitert. Das Projektziel umfasst u.a. die Sprachberatung für weitere Zielgruppen, Aufbau einer systematischen Weiterbildungsberatung von Zugewanderten, Entwicklung einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Sprachförderung junger Menschen an den beruflichen Schulen mit analog-digitalen Angeboten und Institutionalisierung der bereits vorhandenen Aktivitäten im Bereich Weiterbildung als festes Netzwerk. Stellungnahme DiP: Mit dem Programm „Bildungskommunen“ fördert das BMBF die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-Programms (Europäischer Sozialfond) ist die Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Um die zusätzlichen Aufgaben und Arbeitspakete realistisch durchführbar zu halten, sollen beim Aufbau der analog-digitalen Angebotslandschaft einzelne Bildungsbereiche modellhaft vorangehen (zunächst die Bereiche Weiterbildung/Sprachbildung). Die neuen Personalkapazitäten für das Projekt sollen anteilig durch Drittmittel gedeckt werden. Die Stellen erhalten entsprechend der Projektlaufzeit einen Fristvermerk F 12.26, einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheid einen Sperrvermerk X. Unter der Voraussetzung der Projektfinanzierung für den Förderzeitraum werden die Stellenschaffungen befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 1 von 232 Ö 2.1.5 Ö 2.1.5 70 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2612 Projekt Bürgerwissenschaften - Nürnberg forscht Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 2lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 33.732 € 0 € E 9a 33.732 € 0,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 33.732 € 0 € E 9a 33.732 € 0,00 Antrag: 1,25 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 108.200 € 0 € E 13 108 .200 € 0,00 Vorschlag: 1,25 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN 108.200 € 0 € E 13 108 .200 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 06.25; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z Das Projekt „Nürnberg forscht“ mit Projektbeginn zum 1.10.2022 hat das Ziel, in einem wissenschaftlichen und partizipativen Prozess das Bewusstsein für die gewachsene Zuwanderungsgesellschaft in Nürnberg zu stärken. Mit einem bürgerwissenschaftlichen Konzept soll sich das Projekt mit Themen der Migration und Integration der Stadt Nürnberg auseinandersetzen, die Teilhabe von Zugewanderten, insbesondere aus Drittstaaten, sichtbar machen und sich mit zentralen Fragen der (kommunalen) Migration und Integration befassen. In der ersten Phase gilt es, ein tragfähiges und multiperspektivisches Netzwerk aus verschiedenen Institutionen und Akteuren aus Stadtgesellschaft, Wissenschaft, Beratungsstellen und migrantischen Netzwerken aufzubauen. Dieses soll in einem beteiligungsorientierten Prozess die organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für den bürgerwissenschaftlichen Prozess evaluieren und festlegen. Daran schließt die konkrete Forschungsphase - gegliedert in vier halbjährliche Module - an, in welcher die Forschenden mit Zuwanderungsgeschichte vom Kooperationspartner Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus, einem Akteur der Jugend- und Erwachsenenbildung in Nürnberg, pädagogisch begleitet werden. Stellungnahme DiP: Das Projekt wird über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch den Asyl- , Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gefördert. Über den kompletten Forschungsprozess hinweg sollen die einzelnen Schritte und Erkenntnisse kontinuierlich dokumentiert und veröffentlicht werden, sodass alle interessierten Nürnberger Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben können. Im Projekt gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen über Gelingensbedingungen und Stolpersteine sollen für eine Übertragung auf andere Städte aufbereitet werden. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird im Juni erwartet, sodass der Zuwendungsantrag und die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erfolgen können. Unter der Voraussetzung der Projektfinanzierung für den Förderzeitraum wird die Stellenschaffung befürwortet. Die neuen Personalkapazitäten für das Projekt sollen vollständig durch Drittmittel gedeckt werden. Die Stellen erhalten einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss), bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids einen Sperrvermerk X und einen Fristvermerk F 06.25. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 2 von 232 71 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2394 Protokoll und Veranstaltungsmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 3lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 In den letzten Jahren sind die Anforderungen und das Aufgabenspektrum in der Abteilung „Protokoll, Veranstaltungen und Ehrungen“ sowohl in quantitativer als auch und insbesondere in qualitativer Hinsicht deutlich gestiegen. Veranstaltungen bzw. repräsentative Termine werden nicht nur vor den Hintergrund der Pandemie- Erfahrungen zunehmend individueller und komplexer geplant, was wiederum wesentlich umfangreiche Vorplanungen und Abstimmungen mit mehreren Stellen sowie eine intensive Veranstaltungsleitung/Terminbegleitung bedingt. Weiterhin hat sich der bereits vor der Corona- Pandemie absehbare Trend zu sehr bedeutenden Großveranstaltungen von bundesweiter bzw. internationaler Strahlkraft in Nürnberg weiter verstärkt. Beispielhaft für die nähere Zukunft wären hier etwa der Dt. Evang. Kirchentag 2023 und das Dt. Chorfest 2024 zu nennen, die in allen Fragen der Repräsentation der Stadt Nürnberg und der gesamtstädtischen Koordination sehr hohe Anforderungen an die gesamte Abteilung stellen. Zudem werden derzeit aufgrund der wegfallenden Corona-Beschränkungen zahlreiche Veranstaltungen nachgeholt und dabei in größerem Rahmen geplant und ebenfalls teilweise völlig neukonzipiert, auch vor dem Hintergrund des Amtswechsels im Amt des Oberbürgermeisters. Stellungnahme DiP: Das Ziel der Kapazitätsbemessung ist eine zeitgemäße Durchführung von repräsentativen Veranstaltungen und Terminen des Oberbürgermeisters unter Sicherstellung und Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen. Ausschlaggebend für die zunehmende Komplexität der Aufgaben sind die sich ändernden Anforderungen von außen sowie die zunehmende individualisierte Abwicklung von Feierlichkeiten. Außenwirkung in den Sozialen Medien, die Entwicklung von publikums-attraktiven „Events“ und Bürgernähe sind die Treiber für besondere und kleinteilig geplante Abläufe. Bereits vor 2020 war eine kontinuierliche Zunahme an Veranstaltungen zu verzeichnen (2019: 169 Veranstaltungen). Insbesondere ab dem 2. Quartal 2022 erfolgten zusätzlich viele Veranstaltungen aufgrund von Terminverschiebungen und ungeplante Zusatztermine wie der Besuch des Bundespräsidenten, von Botschaftern und weiteren Amts- und Mandatstragenden, die einen hohen Aufwand an Verhandlungen, Diplomatie und Koordination mit den unterschiedlichsten Akteuren erfordern. Im Zeitraum 05/2022 bis 07/2022 haben 65 Veranstaltungen stattgefunden. Nach einer Hochrechnung bis Juli 2023 werden voraussichtlich ca. 230 Veranstaltungen zu bewältigen sein. Zudem finden in den Jahren 2023 und 2024 Großveranstaltungen, wie der Deutsche Evangelische Kirchentag sowie das Deutsche Chorfest statt, die zahlreiche vorgelagerte, begleitende und nachgelagerte Einzelveranstaltungen nach sich ziehen werden. Für die Planung und Koordination der Veranstaltungen mit einer terminkonformen Umsetzung der Aufgaben wird eine Kapazitätsausweitung befürwortet und damit die Stellenschaffung im beantragten Umfang empfohlen, verbunden mit einem Fristvermerk F12.23 Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 3 von 232 72 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2393 Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 4lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Die Bevölkerung Nürnbergs wächst stetig und diversifiziert immer stärker. Diese Verdichtung wirkt sich auch auf die vielfältigen Anforderungen und Bedürfnisse einer heterogenen (Groß- )Stadtgesellschaft an die Nutzung des öffentlichen Raums aus. Dies hat zur Folge, dass Grünflächen, öffentliche Plätze und Straßen einem zunehmenden Nutzungsdruck ausgesetzt sind. Unterschiedliche Interessen erzeugen in der Regel Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum. Dazu kommt eine Zunahme an Problemlagen im halböffentlichen sowie sozialen Nahraum, z.B. in Vereinen, Schulen, an Kulturorten oder in Wohnkomplexen. Mediationen werden immer häufiger angefragt in Konflikten, die sich unterhalb der Schwelle des Strafrechts bewegen, deren Lösung die Bürger/innen aber dennoch von der Stadtverwaltung erwarten. Viele dieser Konflikte sind nur in der Bündelung von Expertise (Streetwork, Quartiersmanagement, Mediation etc.) lösbar. Mit der Schaffung einer zentralen Anlauf- und Clearingstelle bei Konflikten im öffentlichen und sozialen Nahraum soll ein wichtiger Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Stadt geleistet werden. Stellungnahme DiP: Das allparteiliche Konfliktmanagement soll als eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die auf Anfrage für das gesamte Stadtgebiet im öffentlichen Raum erste Konfliktanalysen vornimmt und vor Ort mit den verschiedenen Gruppen Störender und Sich-Gestört-Fühlender nach einem allparteilichen Ansatz kommuniziert. Das Konfliktmanagement spricht mit allen Konfliktparteien und informiert sie über bestehende Regeln des Zusammenlebens im öffentlichen Raum. Es sucht mittels sozialer Angebote und Ansprachen nach überparteilichen Lösungen und benennt zuständige Stellen für weiterführende Hilfe bzw. schaltet diese unmittelbar ein. Notwendige lokale Akteure des Quartiers und der Stadtteilkoordination wie auch städtische Dienststellen werden zielgerichtet eingebunden. Aufgrund der steigenden Anzahl an Anfragen und Nutzungskonflikten und der häufig unterschiedlich gelagerten Fälle kann ein frühzeitiges Clearing Konfliktsituationen entschärfen. Weitere Schritte können lösungsorientiert mit den im Einzelfall zuständigen Dienststellen bearbeitet werden. Nach den Erfahrungen mit bereits begleiteten Konflikten besteht für eine gelingende Lösung die Voraussetzung, dass Moderation und Koordination neutral sind und eine allparteiliche Haltung vertreten wird. Die ersten Aufgaben zum Aufbau der Anlaufstelle bestehen in der Erstellung eines Leitfadens, abschließender Konzeptionierung sowie Klärung der Einsatzbereiche. Nach der Konzepterstellung und den ersten Einsatzerfahrungen sollte eine erneute Bewertung hinsichtlich des dauerhaften Bedarfs erfolgen. Als Weiterführung der bisher budgetfinanzierten Personalkapazität im Umfang von 25 WAS wird die Stelle mit einem Fristvermerk F12.24 zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 4 von 232 73 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2434 Aktionsplan zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 5lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 06.25 Die Istanbul-Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland als Bundesgesetz in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung gilt die Konvention damit in Deutschland als Bundesgesetz. Wesentliche Aufgaben der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen fallen in die Zuständigkeit der Länder oder werden von diesen an die Kommunen delegiert. Dies wurde im aktuellen Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg, der am 23.6.2021 vom Stadtrat verabschiedet wurde, mit einer konkreten Maßnahme (Nr. 54) verankert: Die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Im Sinne dieser Maßnahme soll in enger Abstimmung mit sowie unter Einbezug der Kompetenzen von örtlichen Einrichtungen und Beratungsstellen, der Unterstützungs- und Hilfestrukturen, relevanter Netzwerke und Arbeitskreise sowie allen dafür relevanten lokalen Akteur*innen ein kommunaler Aktionsplan zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erstellt werden. Stellungnahme DiP: Mit der Schaffung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene soll ein Beitrag zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Nürnberg geleistet werden. Der Antrag mit dem Aufgabenschwerpunkt für die Vernetzungsarbeit, Veranstaltungs- und Maßnahmenplanung ist nachvollziehbar. Die Umsetzung ist thematisch eng an das Aufgabenportfolio der Stabstelle "Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle" gebunden, daher ist eine sukzessive Einbeziehung der Umsetzung in den Gesamtbereich vorstellbar. In der Gesamtsicht werden die Personalkapazitäten als wünschenswert bewertet, zur Entwicklung eines Aktionsplans aber nicht als zwingend erforderlich angesehen. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 5 von 232 74 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2525 Verbesserung der räumlichen Situation des Bürgeramtes Nord Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 6lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Nord Ost Süd Geschäftsbereich OBM Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN BÜRGERDIENSTE 112.296 € 112.296 € E 7 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN BÜRGERDIENSTE 112.296 € 112.296 € E 7 0 € 2,00 ohne Deckung Anfang 2023 wird sich die Raumsituation des Bürgeramtes Nord deutlich verbessern, wenn die angemieteten Räumlichkeiten der ehemaligen Geschäftsstelle Großgründlach bezogen werden. Bereits von Beginn an sollen die 5 Schalterbedienplätze während der Öffnungszeiten bestmöglich ausgenutzt werden. Eine Erhöhung der derzeitigen Stellenausstattung um 2 VK ist hierzu erforderlich, um durch geschickte Personaleinsatzplanung alle Bedienplätze besetzen zu können. Die Nachfrage nach Terminen in den Bürgerämtern stagniert auf hohem Niveau und wird durch die verkürzte Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf 1 Jahr die nächsten Jahre noch zunehmen. Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung der dauerhaften Besetzung während der Öffnungszeiten ist ein Mindestmaß an VK erforderlich um die vorhandenen Schalterplätze besetzen zu können. Dabei sind im Rahmen einer effizienten Dienstplanung durchschnittliche Ausfallzeiten der Personalien mit zu berücksichtigen. Durch die Maßnahme soll neben einer Verbesserung der Servicequalität auch ein positives Image der Stadtverwaltung vermittelt werden. Darüber hinaus zeigt sich auch, dass die verschiedenen Anliegen der Bürger*innen zunehmen. Die avisierten 2,0 VK sind zur Sicherstellung des Dienstbetriebs in den neuen Räumlichkeiten erforderlich und werden begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 6 von 232 75 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2414 Robotic Process Automation (RPA) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 7lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 PROZESSANALYST/IN RPA 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,0 0 Vorschlag: 1,00 PROZESSANALYST/IN RPA 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,0 0 ohne Deckung Die Stadt Nürnberg investiert einen nicht unerheblichen Betrag in die digitale Transformation von Stadt und Stadtverwaltung. Ziel muss es dabei sein, diese Investitionen durch Effizienzgewinne und einen gesteigerten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger mittelfristig zu refinanzieren. Mit der Einführung von z.B. smarten digitalen Assistenzsystemen können wiederkehrende und standardisierte Tätigkeiten für die Mitarbeitenden bei der Bewältigung ihrer Aufgabenstellung und im Sinne einer zweckmäßigen und optimierten Leistungsbeziehung gestützt werden. Durch algorithmisch unterstützte Automatisierung im Sinne der Robotic Process Automation (RPA) können hierdurch Effizienz und Effektivität der Verwaltungstätigkeit signifikant beschleunigt und eine gesteigerte Bürgerorientierung erzielt werden. Ziel dabei ist die Umsetzung der verschiedenen, ggf. auch dienststellenübergreifenden Aktivitäten zur Automatisierung im Rahmen der digitalen Transformation innerhalb der Stadtverwaltung, um daraus den größtmöglichen Nutzen (=Digitale Rendite) zu erzielen. Stellungnahme DiP: Mittels RPA können Automatisierungseffekte und Effizienzgewinne in der Digitalisierung und im Prozessmanagement genutzt werden. Dies kann die Digitale Rendite deutlich erhöhen und trägt zu mehr Zufriedenheit von Bürgern/innen und Mitarbeitenden bei, da Bearbeitungszeiten verkürzt und Tippfehler reduziert werden sowie monotone Aufgaben entfallen können. Auf diese Weise kann die digitale Transformation einen weiteren Nutzen im Alltag der Mitarbeitenden erbringen und bekannten Herausforderungen, wie bspw. langen Wartezeiten, begegnen. Das Thema Datenmanagement (Datennutzung, Datenanalyse) sollte bei der Aufgabenwahrnehmung ebenfalls berücksichtigt werden. Bei einigen Bundesbehörden wird RPA bereits genutzt, im kommunalen Umfeld sind RPA hingegen eher Neuland. Um die digitale Transformation und die Mitarbeitenden zu unterstützen, wird die Schaffung der beantragten Stelle begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 7 von 232 76 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2407 Datenmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 8lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 DATA-SCIENTIST 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Ein strukturiertes Datenmanagement ist die Basis, um das gesamte Potential von Daten freizusetzen und um es für die Kommune selbst und die Stadtgesellschaft wirkungsorientiert zu nutzen. Hierfür ist neben dem technischen Bereich (von IT abgedeckt) ebenso Knowhow im Projektmanagement sowie dem Erarbeiten von Konzepten zur Datennutzung bzw. –analyse erforderlich. Ein funktionierendes Datenmanagement umfasst alle organisatorischen (und technischen) Maßnahmen, um Daten effizient verwalten und auf die zukünftigen Anforderungen von Politik sowie internen und externen Kunden anpassen zu können. Es beinhaltet alle Schritte vom Erheben über das Speichern und die Verarbeitung bis hin zur Archivierung und Löschung. Ziel ist der Aufbau eines Datenmanagements bei der Stadt Nürnberg, um den Wert der im Rahmen der Aufgabenerledigung anfallenden oder benötigten Daten zu erhöhen und diese bestmöglich nutzbar zu machen. Stellungnahme DiP: Die Erarbeitung von Konzepten zur Datennutzung, Datenanalyse oder Prognoseszenarien zusammen mit den Dienststellen und Eigenbetrieben, deren Beratung sowie Abstimmungsarbeiten mit ISB und DSB zur Machbarkeit konkreter Anforderungen, erscheint im Rahmen der Digitalisierungsbestrebungen sinnvoll. Im Schaffungsverfahren wird seitens DiP eine Stelle zum Thema Robotic Process Automation (RPA) beantragt. Es wird vorgeschlagen im Rahmen der Priorisierung und von Synergien diese Aufgabe zunächst auf dieser oder auf anderen Stellen mit zu verorten. Weiterhin ist der technische Bereich dieses Themas bereits bei IT abgedeckt. Die Notwendigkeit des zusätzlichen Bedarfs im Bereich Projektmanagement und Konzeption sollte längerfristig beobachtet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Schaffung nicht zwingend erforderlich. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 8 von 232 77 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2397 Verwaltungskapazität Vorzimmer und Assistenz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 9lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT 14.526 € 10.168 € E 8 4.358 € 0 ,17 Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT 14.037 € 9.825 € E 7 4.212 € 0, 17 mit Teildeckung Die dauerhafte Erweiterung der Vorzimmerkapazitäten ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wahrnehmung der aktuellen Anforderungen an die Funktion einer Assistenz der Dienststellenleitung notwendig. Aufgrund des Wegfalls einer Unterstützungskraft ist die zeitliche Erreichbarkeit und Vorgangsbearbeitung nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet. Insbesondere auch zu Wahlzeiten ist im Sekretariatsdienst ein erhöhter Kommunikations- und Organisationsaufwand festzustellen. Stellungnahme DiP: Die aufzustockende Stelle bildet den Kern des Sekretariats. Durch den Ruhestandseintritt einer Unterstützungskraft kann eine normale zeitliche Besetzung des Vorzimmers nicht mehr gewährleistet werden. Ebenso ist eine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit im notwendigen Umfang nicht möglich. Der Mitarbeiterwechsel ermöglicht aber auch eine Neuordnung des Aufgabenportfolios, um die Stelle an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an das Sekretariat und die Assistenz der Dienststellenleitung anzupassen. Um die notwendige zeitliche Erreichbarkeit und dem quantitativen Aufgabenumfang gerecht zu werden, ist eine Vollstelle erforderlich. Die Stadt Fürth hat der Kapazitätserhöhung zugestimmt. Die Stundenaufstockung wird daher im beantragten Umfang empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 9 von 232 78 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2422 Ausbau der Online-Bürgerbeteiligung (ePartizipation) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 10lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 REDAKTEUR/IN 40.234 € 40.234 € E 11 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Bei der Stadt Nürnberg wurde bereits vor Jahren die Online-Bürgerbeteiligung als Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels implementiert. Der digitale Dialog zwischen der Stadt und den Menschen, die in Nürnberg leben und ihre Stadt mitgestalten möchten, ist hier sowohl dynamisch ausgestaltet als auch besonders leicht zugänglich. Die Fachdienststellen verfolgen damit das Ziel, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern das Leben, Arbeiten und Wohnen in einer zukunftsfähigen und innovativen Stadt zu entwickeln und zu gestalten. Als ergänzendes Format zu den klassischen analogen Formaten der Bürgerbeteiligung hat die ePartizipation (ePa) dabei in den letzten Jahren noch deutlich an Bedeutung gewonnen. Die bislang durchgeführten ePartizipationen zeigen, dass das digitale Einholen von Anregungen und Vorschlägen zu einer agilen Gestaltung des Verfahrens führt. Zudem spricht ePa gesellschaftliche Gruppen an, die mit den analogen Formaten eher nicht erreicht werden. Im Jahr 2021 wurden bereits drei komplette ePartizipationen mit BgA, SÖR und Vpl erfolgreich durchgeführt. Die Nachfrage wird weiterhin steigen, bereits jetzt liegen mehr Wünsche von Fachdienststellen zur Umsetzung von Themen im ePa-Format vor als der stadtinterne Dienstleister kapazitätsmäßig bewältigen kann. Stellungnahme DiP: Die Stelle „ePa-Redakteur/in“ soll die laufende redaktionelle Arbeit an und mit den ePa-Verfahren betreuen. Gerade die Übernahme der Betreuung täglich anfallender Tätigkeiten wie die Abstimmung über Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger oder das Moderieren abgegebener Kommentare soll es dem stadtinternen Dienstleister (DiP, BgA/SE und KoM/PID) stärker als bisher ermöglichen, sich auf konzeptionelle Fragen zu konzentrieren und neue Verfahrensgestaltungen auszuprobieren. Zusammenfassend wird der Bedarf als zielführend für einen Ausbau der ePartizipation bewertet. Für die Umsetzung der beschlossenen ePa-Vorschläge ist der Kapazitätsausbau aber nicht zwingend erforderlich. Daher kann die Stelle nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 10 von 232 79 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2431 Stadtinternes Video-Team Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 11lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,50 VIDEO-EDITOR/IN 87.159 € 87.159 € E 8 0 € 1,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Öffentlichkeitsarbeit mit Videos nimmt einen immer größeren Stellenwert bei Online- Publikationen ein. Videos sind sowohl im Internet als auch im Intranet und auf den städtischen Social Media-Kanälen ein unverzichtbares Medium geworden, dessen Nutzung immer weiter ausgebaut wird - allerdings sehr dezentral und sehr unterschiedlich ausgestaltet. Aktuell gibt es in der gesamten Stadtverwaltung keine professionelle redaktionelle Betreuung dieses Mediums. Die Vergaben laufen dabei stadtweit unkoordiniert, es gibt keine Rahmenvereinbarungen. Aufträge werden daher einzeln an externe Agenturen vergeben (pro Video: Kosten von 500 bis 5.000 Euro) oder sogar mit schlechter Qualität ohne fachliche Kenntnisse selbst produziert. Kurzfristige Videodrehs (OBM-/Referentenvideos oder Kurzdokumentationen städtischer Veranstaltungen) sind technisch mit eigenen städtischen Mitteln nicht möglich. Langfristig sollen auch immer mehr städtische Veranstaltungen - ggf. auch per Live-Broadcast - ins Internet übertragen werden. Auch hier muss bei der Stadtverwaltung Wissen für die Auswahl und Begleitung passender privater Agenturen aufgebaut werden, um städtische Livestreams vorbereiten und sicher begleiten zu können. Stellungnahme DiP: Im Zeitraum von Januar bis März 2021 wurden rund 100 städtische Videos auf dem zentralen YouTube Video-Channel hochgeladen. Das administrative Handling erfolgte mit hohem zeitlichen Aufwand. Dabei ist noch keine qualitative Prüfung und Anpassung berücksichtigt. Hinzu kommt der Bedarf an konzeptionellem Aufbau von virtuellen Pressekonferenzen und online-begleiteten Veranstaltungen, die je nach Format vielfach auch live auf den Webseiten gestreamt werden. Dabei muss auch die notwendige technische Hardware-Ausstattung betreut werden. In diesem dynamisch wachsenden Bereich fehlt es derzeit an Rahmenplanungen und Ausstattung. Für die Umsetzung einer stadtinternen Videoproduktion werden neben den personellen Ressourcen auch Mittel für die Infrastruktur (Räume, lfd. Sachkosten und technisches Equipment) benötigt. Die derzeitigen Produktionen wurden zu großen Teilen über externe Beauftragungen abgewickelt. Der zunehmende Bedarf an professionellen Produktionen und für perspektivisch zunehmende Liveübertragungen ist nachvollziehbar begründet und wünschenswert. Nach Abwägung der fachlichen Anforderungen an eine wirtschaftlichen Umsetzung kann die Schaffung jedoch nicht vorgeschlagen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 11 von 232 80 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2399 Stadtweite Einführung des Social Intranets Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 12lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 REDAKTIONSDIENST 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Bereits im Konzept "digital.stadt.nürnberg" (2019) für die digitale Stadtverwaltung ist das "Social Intranet" ein zentraler Inhalt des Maßnahmenpakets "<digital.vernetzt>". Ein solches Instrument ist erforderlich, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung zu fördern. Dabei ist das Social Intranet mehr als eine aktualisierte Software-Grundlage für das rund 25 Jahre alte Intranet. Es handelt sich dabei um eine vollkommen neue technische Basis für die rund 7.000 städtischen Mitarbeitenden mit PC-Arbeitsplatz. Die Einführung des Social Intranets wird von einer gemeinsamen Projektleitung aus DiP/SKS und KoM/PID betreut und seit 01.02.2022 von der Projektmanagerin bei KoM/PID zusätzlich strategisch-operativ federführend umgesetzt. Es wird eine Stelle für die Social Intranet-Redaktion beantragt, die die Projektmanagerin anfangs für das Kommunikationskonzept unterstützt, dann die konkrete Einführung und Umstellung der Software mit ihren Auswirkungen auf die Mitarbeitenden betreut und schließlich die laufende redaktionelle Arbeit übernimmt. Stellungnahme DiP: Neben Projektplanung und der technischen Softwarelösung für ein Social Intranet benötigt es bereits in der Projektphase Aktivitäten zur Akzeptanz innerhalb der Stadtverwaltung und konkrete Kommunikation zum Thema unter dem Blickwinkel der Nutzenden. Das Kommunikationskonzept und die langfristige redaktionelle Betreuung zentraler Intranet-Inhalte sowie Steuerung der inhaltlichen und organisatorischen Struktur des Social Intranets sind Ziele, die mit der Stellenbeantragung verbunden sind. Bereits vor dem eigentlichen Start bzw. der Ablösung des alten Intranets liegt der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Aufbaus einer Redaktionsstruktur (Navigations-, Informations- und Rechtestruktur), einer Testphase in ausgewählten Pilotdienststellen und der Überleitungsplanung in den stadtweiten Produktivbetrieb. Für die notwendigen konzeptionellen und redaktionellen Arbeiten kann der Aufbau der Personalkapazitäten sukzessive mit Projektfortschritt erfolgen. Aufgrund der zeitlichen Umsetzungsplanung wird der Antrag im Umfang von 0,5 VK befürwortet und zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 12 von 232 81 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2400 Kundenbetreuung Content-Management-System (CMS) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 13lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 KUNDENBETREUER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Mit der sich vergrößernden Stadtverwaltung wächst auch der Bedarf an Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Geschäftsbereichen und Fachdienststellen, das Interesse an dieser Arbeit ist seit Jahren sehr hoch. Online-Öffentlichkeitsarbeit, also die Vermittlung von Angeboten und Dienstleistungen der jeweiligen Dienststelle, wird in der Regel in einem Miniweb durchgeführt, welches das städtische CMS Imperia als Basis hat. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen sehr deutlich, dass die Arbeit mit dem CMS Beratungsbedarf erzeugt, insbesondere aufgrund der Wünsche der dezentralen Redakteurinnen und Redakteure, mehr als eine Minimal-Lösung an Informationen abzubilden. Dies liegt zum einen an der technischen Weiterentwicklung des CMS, zum anderen auch an der Notwendigkeit, zeitgemäße, am Bürgerbedarf orientierte inhaltliche, redaktionelle und konzeptionelle Schwerpunkte zu setzen. Es wird eine Stelle „CMS-Kundenbetreuer/in“ beantragt, welche die ganzheitliche Miniweb-Betreuung übernimmt und als Ansprechpartner/in für die dezentralen CMS-Redakteur/innen fungiert, um deren Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen und den bestehenden technischen Support zu ergänzen. Stellungnahme DiP: Stadtintern wird ein erheblicher Beratungsbedarf deutlich, da derzeit über 930 dezentrale CMS- Redakteurinnen und Redakteure (676 Nov. 2018) an den Online-Auftritten der eigenen Fachdienststellen arbeiten. Hierbei entstehen sowohl Fragen zum Umgang mit dem CMS und dessen Features an sich (z.B. Bildergalerie, Newsletter) als auch zur redaktionellen Gestaltung (z.B. kompakte Texte, moderne Bildsprache). Es besteht ein Bedarf, den Bereich Support und Schulung unter der Perspektive einer inhaltlich breitgefächerten CMS-Kundenbetreuung auf- und weiter auszubauen. Der weitere Ausbau in diesem Bereich kann sukzessive erfolgen. Aufgrund der wachsenden Anzahl an CMS-Redakteurinnen und -redakteuren und der Zunahme des Funktionsumfangs wird eine Kapazitätserhöhung im Umfang von 0,5 VK befürwortet und zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 13 von 232 82 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2395 Verwaltung Krakauer Haus Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 14lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Internationale Beziehungen Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,20 HILFSKRAFT 9.292 € 0 € E 3 9.292 € 0,00 Vorschlag: 0,20 HILFSKRAFT 9.292 € 0 € E 3 9.292 € 0,00 mit Deckung; Zuschussvermerk Z Das Krakauer Haus in Nürnberg wird seit 25 Jahren von der Stadt Krakau verwaltet und finanziert. Die derzeitige Leiterin, bisher über einen Werkvertrag mit der Stadt Krakau beschäftigt, soll zukünftig im Rahmen eines Minijobs beschäftigt werden. Mit der Stadt Krakau wurde ein entsprechender Vertrag abgeschlossen, in dem die Refinanzierung geregelt ist. Die Aufgaben umfassen die Vermittlung zwischen den Mietern im Haus und der Stadt Krakau, Beauftragung von Firmen für anstehende kleine Reparaturen und Kontrolle der beauftragten Arbeiten. Stellungnahme DiP: Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung des Krakauer Hauses sollen in einer angepassten Vertragsform mit der erfahrenen Mitarbeiterin fortgesetzt werden. Die Finanzierung mit der Stadt Krakau wurde bereits vereinbart und deckt den notwendigen Stundenbedarf ab. Die Weiterführung der budgetfinanziert genehmigten Stunden wird im Rahmen der Stellenschaffung im beantragten Umfang empfohlen. Die Stelle erhält einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 14 von 232 83 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2406 Erhöhte Fallzahlen der Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 15lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Rechtsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 57.884 € 57.884 € A 6/A 7 0 € 1,00 Vorschlag: 0,12 SACHBEARBEITER/IN 6.738 € 6.738 € E 7 0 € 0,12 Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN 145.302 € 145.302 € A 9/A 10 0 € 2 ,00 Vorschlag: 1,25 SACHBEARBEITER/IN 85.398 € 85.398 € E 9b 0 € 1,25 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 Durch die seit April 2020 neu geschaffenen Tatbestände aus dem IfSG -Bereich sind die Ordnungswidrigkeiten enorm angestiegen. Ein Abnehmen dieser Tendenz zeichnet sich nicht ab. Selbst wenn die Tatbestände irgendwann keine Bedeutung mehr haben sollten, bleiben umfangreiche Rückstände aufzuarbeiten. Im Kalenderjahr 2021 wurden insgesamt 8.300 Bußgeldbescheide erlassen. Rd. 63 % fielen auf das IfSG. Im Jahr 2022 wurden bis zum 06.04.2022 insgesamt 2.441 Bußgeldbescheide erlassen, davon entfielen rd. 72 % auf das IfSG. Darüber hinaus ist eine Zunahme der sich an den Bescheiderlass anschließenden Arbeiten zu verzeichnen. Gegen „Corona“-Bußgeldbescheide wird deutlich häufiger Einspruch eingelegt. Stundungs- und Ratenzahlungsgenehmigungen sowie Verfahren der Anordnung der Erzwingungshaft (Erwachsene) und Verfahren mit Anträgen zur Anordnung jugendgerichtlicher Maßnahmen (Jugendliche/Heranwachsende) haben als Folge der Bußgeldbescheide stark zugenommen und binden noch viele Monate nach Bescheiderlass die Kapazitäten der Bußgeldstelle. Stellungnahme DiP: Die Bayerische Staatsregierung erlässt regelmäßig an die aktuelle Situation angepasste Allgemeinverfügungen. Weiterhin ist eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Vorgaben erforderlich. Das Fallzahlenniveau der Bußgeldstelle ist immer noch deutlich erhöht. Aus diesem Grund bedarf es einer Fortführung der bisher überplanmäßig bereitgestellten Kapazitäten. Ein mittelfristiger Einsatz bis Ende 2023 ist notwendig und zielführend für die Rückstands- und Neufallbearbeitung (derzeit rd. 7.500 Anzeigen). Die befristete Schaffung der Stellen wird nur im bisher besetzten Umfang der Stundenkapazitäten befürwortet. Es erfolgt kein weiterer Aufbau von zusätzlichem Personal. Die Stellen erhalten einen Fristvermerk F 12.23. Falls aufgrund einer unerwartet positiven Fallzahlentwicklung ein vorzeitiger Stundenrückbau möglich ist, wird dieser in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Personalamt vorzeitig umgesetzt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 15 von 232 84 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2398 Verwaltung Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRFN) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 16lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Rechtsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.159 € 0 € E 9b 34.159 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.159 € 0 € E 9b 34.159 € 0,00 mit Deckung; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z Die Vergabeverfahren, das Haushaltsvolumen aber auch besondere und schwierige Fragestellungen haben in der Geschäftsstelle in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Arbeit ist derzeit auf insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei RA in unterschiedlichen Besoldungsgruppen mit Stellenanteilen von insgesamt 1,0 Vollkraftstellen verteilt. Diese Personalbemessung war rückblickend betrachtet schon immer zu knapp. Durch den unermüdlichen und flexiblen Einsatz und das hohe Engagement der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war es dennoch möglich, den Arbeitsanfall trotz zu geringer Personalausstattung zu schultern. Die sich überall anbahnende Arbeitsverdichtung ist bei RA nun aber sehr stark zu spüren, sodass sich diese Arbeiten nicht mehr nebenbei erledigen lassen. Daher soll die Personalbemessung korrigiert und die Geschäftsleiterin mit einer halben Stelle unterstützt werden. Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll die Entwicklung der umfangreichen Verwaltungstätigkeiten für die Geschäftsstelle berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung der Betreuung der Geschäftsstelle des Zwecksverbandes wird die Kapazitätserweiterung als notwendig bewertet. Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Finanzierung liegt noch nicht vor. Die Stellenschaffung wird unter der Voraussetzung der vollständigen Deckung im beantragten Umfang befürwortet. Die Stelle erhält bis zur Beschlussfassung einen Sperrvermerk X und den Stellenplanvermerk Z (Zuschuss). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 16 von 232 85 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2506 Lebensmittelüberwachung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 17lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 2,00 LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN 137.400 € 115.623 € A 8 21.777 € 1,68 Vorschlag: 2,00 LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN 137.400 € 115.623 € A 8 21.777 € 1,68 ohne Deckung Die Zahl der durch die Lebensmittelüberwachung zu kontrollierenden Betriebe liegt mit ca. 7.500 im Stadtgebiet Nürnberg seit Jahren dauerhaft auf hohem Niveau. Die Einwohnerzahl in Nürnberg ist innerhalb von zehn Jahren um 6,9% gestiegen. Der Arbeitsanfall hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Darunter fallen eine hohe Anzahl von Rückrufaktionen der Schnellwarnstelle des LGL, ein ausufernder Onlinehandel mit neuartigen und teils gesundheitlich bedenklichen Produkten (z.B. CBD), die aus dem Ausland importiert werden, Kontrollmitteilungen des Zolls, speziell aus Großbritannien wegen des EU-Austritts und gleichzeitig angeordnete, verstärkte Einfuhrkontrollen (Zunahme um den Faktor 10). Dazu kommen die Unterstützung der Veterinäre der Lebensmittelkontrolleure als "Inspector in Charge", die notwendige Erfassung nicht registrierter Betriebe im Fachverfahren Tizian als auch die Umsetzung des Bundesüberwachungsprogramm BÜP 2022 zur Kontrolle der Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen auf Speisekarten. Die Kontrollfrequenzen der Betriebe sind in der AVV Rahmen-Überwachung (AVV Rüb) verbindlich festgelegt. Stellungnahme DiP: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen in bestimmten Abständen Kontrollen zwingend durchgeführt werden, aber auch die Anzahl der Kontrollsituationen steigt durch die gesellschaftlichen Entwicklungen an. Gerade der Onlinehandel und die damit aus dem Ausland importierten Produkte sind in Nürnberg (aufgrund Flughafen) und der damit erhöhten Zollkontrollen stark steigend. Darüber hinaus nehmen auch die Dokumentationspflichten zu, so dass die einzelnen Kontrollen mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die geschilderte Situation führt letztlich dazu, dass die durchzuführenden Lebensmittelkontrollen weder vollumfänglich noch fristgerecht ohne zusätzliches Personal wahrgenommen werden können. Um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, bedarf es 2,0 VK. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 17 von 232 86 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2621 Vollzug Gaststättengesetz und Gesundheitsschutzgesetz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 18lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Gerade Maßnahmen gegenüber Gastro-Betrieben lösen häufig Presseberichte und Nachfragen aus der Politik aus, erwartet werden zeitlich anspruchsvolle Konfliktvermittlungsgespräche und Runde Tische unter Einbeziehung aller Beteiligten. Zugleich wurde in diesem Bereich des OA eine organisatorische Zusammenführung mit dem Themenkomplex „Glücksspielwesen“ herbeigeführt, um bei Außenkontrollen noch effizienter zusammenarbeiten zu können. Seit dem 10.11.2019 dürfen in Gaststätten nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden, was mittlerweile zu zahlreichen Umgehungsversuchen geführt hat. Durch das zusätzliche Aufstellen vermeintlicher Unterhaltungsspielgeräte entstehen -zumindest dem äußeren Anschein nach- faktisch kleine Spielhallen, die nur mit fachlichem Know-How und technischem Wissen beurteilt werden können. Zugleich hat Nürnberg eine sehr hohe Dichte an erlaubten Spielhallen und nunmehr auch 40 Wettbüros, die durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag vom 29.10.2020 und das bayer. Ausführungsgesetz als erlaubnispflichtig anerkannt und damit hinzugekommen sind. Den Gemeinden obliegt deren Überwachung und die Durchsetzung von Anordnungen. Stellungnahme DiP: Durch die Maßnahme können Beschwerden minimiert sowie ein fachliches und technisches Know- How im Ordnungsamt sichergestellt werden. Darüber hinaus ist so die Möglichkeit gegeben, zeitnah und rechtssicher auf berechtigte Beschwerden reagieren zu können und dadurch ein erhöhtes Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu erreichen. Auch kann damit eine verlässliche Partnerschaft mit Kooperationspartnern des Nürnberger Sicherheitspakts weiter ausgebaut werden. Ziel ist jedoch immer die Beseitigung illegaler/rechtswidriger Zustände. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 18 von 232 87 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2505 Gewerbemeldungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 19lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 55.257 € 55.257 € E 6 0 € 1,00 ohne Deckung Um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, bietet die Gewerbemeldestelle verschiedene Kanäle für die Einreichung von Gewerbemeldungen an. Erfolgte die Einreichung der Anmeldungen in der Vergangenheit bislang größtenteils persönlich, werden derzeit ca. 60 % der Anliegen schriftlich oder elektronisch abgewickelt. Nachweislich ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von ca. 15 Minuten auf ca. 40 Minuten pro Fall angestiegen, auch bei Auskünften die keine direkte Gewerbemeldung nach sich ziehen. Hierdurch sind deutliche Bearbeitungsrückstände zu verzeichnen, die nachweislich durch zusätzliche Personalkapazitäten abgebaut werden könnten. Die Bearbeitungsrückstände sind besonders kritisch zu bewerten, da gem. § 15 Abs. 1 GewO der Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen zu bestätigen wäre. Bereits seit längerem können aus Kapazitätsgründen auch keine Handelsregisterauszüge mehr im Hinblick auf eine erforderliche Gewerbeanmeldung geprüft werden. Die Mitteilung der Verlegung des Betriebssitzes an anderen Kommunen kann ebenfalls nicht mehr geleistet werden. Aus den genannten Gründen wird dringend dauerhaft eine zusätzliche Vollzeitkraft für die Gewerbemeldestelle benötigt. Stellungnahme DiP: Aufgrund der mehr als doppelt so langen Bearbeitungsdauer (durch notwendig werdende Nachfragen und den damit verbundenen Wartezeiten) ist der Personalbedarf nachvollziehbar. In diesem Fall führt die gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierung dazu, dass Nachfragen, die im Rahmen einer persönlichen Vorsprache direkt geklärt werden konnten, nun per E-Mail/Telefonat/usw. geklärt werden müssen. Eine Prozessoptimierung im Sinne einer durch den Bürger und die Politik gewünschte Beschleunigung ist nur mittels eines höheren Personaleinsatzes machbar, auch um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Gerade im Gewerbebereich haben Bearbeitungszeiten großen Einfluss auf das „Image“ der Stadt und damit auf die Ansiedlung von Gewerbetreibenden und nicht zuletzt auch auf die Einnahmesituation (Gewerbesteuer). Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 19 von 232 88 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2504 Führerscheinstelle - Entziehung und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 20lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Seit Jahren bestehen im Bereich Fahreignung massive Bearbeitungsrückstände, die zum einen einhergehen mit der gestiegenen Zahl von Cannabis-bedingten Anordnungen zur medizinisch- psychologischen Untersuchung im Ermessenswege (darunter auch subsumiert die steigenden Fallzahlen bei Fahrten mit E-Scootern unter Cannabis-Einfluss). Bearbeitungsrückstände bestehen zum anderen im Bereich der Überprüfung der Fahreignung bei Senior*innen und bei Erkrankungen. Die Zahl der Meldungen solcher Vorfälle im Straßenverkehr nimmt auch auf Grund des demographischen Wandels deutlich zu. Darüber hinaus existieren Rückstände im Bereich der Bearbeitung der Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis und bei der Überprüfung der Fahrberechtigung mit ausländischen EU-Führerscheinen (Führerscheintourismus). Um mögliche Haftungs- und Regressansprüchen für die Stadt Nürnberg zu vermeiden, soll den Ergebnissen der durchgeführten Personalbemessung Rechnung getragen werden und eine zusätzliche Stelle in diesem Bereich zeitlich befristet geschaffen werden. Stellungnahme DiP: In dem Bereich bestehen Gesamtrückstände in Höhe von durchschnittlich 1.700 Fällen laut Personalbemessungstool. Um die mittelfristige Abarbeitung dieser Fälle zu erreichen wurde auf Basis der für die Fallbearbeitung jeweils notwendigen durchschnittlichen mittleren Bearbeitungszeiten für die genannten Sachverhalte (BTM, Bearbeitung von Neuanträgen, Wiedererteilen und Überprüfung der Fahrerlaubnis für Senioren usw.) ermittelt, dass insgesamt ein Bedarf von 1,0 VK besteht. Die bis 2026 befristete Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 20 von 232 89 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2507 Sicherheitsbehörde Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 21lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Ordnungsamt Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,13 SACHGEBIETSLEITUNG 10.059 € 10.059 € E 11 0 € 0,13 Vorschlag: 0,13 SACHGEBIETSLEITUNG 10.461 € 10.461 € E 11 0 € 0,13 ohne Deckung Die Stelleninhaberin der Stelle 320.3110 (Sachgebietsleitung „Allgemeine Sicherheitsaufgaben und besonderes Ordnungsrecht“, Vollzeit in BGr. A12 BayBesG) arbeitet seit 01.01.22 aus persönlichen Gründen in Teilzeit mit 25 WAS. Die Funktion der SGL ist für das Ordnungsamt elementar und von besonderer Relevanz. Um den Dienstbetrieb aufrechterhalten und zugleich den Bedürfnissen der SGL gerecht werden zu können, wurde entschieden, die Leitung des Sachgebiets in Form von geteilter Führung umzusetzen. Um die vakanten Stellenanteile besetzt zu bekommen und um einen regelmäßigen fachlichen und organisatorischen Informationsaustausch der beiden Führungskräfte sicherzustellen, wurde die zweite Position mit 20 WAS ausgeschrieben und wird aufgrund erfolgreicher Bewerbung in Kürze auch in diesem Umfang unbefristet besetzt. Für die ungedeckten Kapazitäten im Umfang von 5 WAS (0,125 VK) bedarf es nun einer Stellenaufstockung. Im Falle einer Genehmigung ist eine Aufteilung der Kapazitäten auf die Stelle 320.3110 mit 25 WAS und auf die Stelle 320.3111 mit 20 WAS geplant. Stellungnahme DiP: Für eine moderne Arbeitgeberin sind vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels zur Gewinnung und v. a. um qualifiziertes Personal zu halten Maßnahmen der Familienfreundlichkeit und Mitarbeitendenorientierung unverzichtbar. Im Zuge dieser Anforderungen an eine moderne Verwaltung wurde die Maßnahme erforderlich. Gerade weil es sich bei dieser Führungsaufgabe um eine wichtige Schlüsselfunktion im Ordnungsamt handelt ,ist die volle Leitungskapazität mit motivierten und fachlich qualifizierten Mitarbeitenden unverzichtbar. Die zusätzliche Kapazität von 0,13 VK gewährleistet einen reibungslosen Dienstbetrieb. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 21 von 232 90 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2521 Pop-Up Bürgeramt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 22lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 AUSBILDER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 AUSBILDER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Antrag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Antrag: 9,00 SCHALTERKRAFT 505.332 € 505.332 € E 7 0 € 9,00 Vorschlag: 9,00 SCHALTERKRAFT 505.332 € 505.332 € E 7 0 € 9,00 Antrag: 1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 ohne Deckung Es wird auf den Bericht zur Situation beim Bürgeramt Mitte und zu den Maßnahmen im Bürgerservice der Sitzung des Stadtrats am 23.02.2022 verwiesen. Unter den Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden, wird u. a. die Einrichtung eines Pop-Up-Bürgeramts mit 12 zusätzlichen Mitarbeiter*innen vor der Hauptreisesaison 2022 genannt. Hierzu sollen ab 01.06.2022 die Räume der ehemaligen Sparkassenfiliale in der Pillenreuther Straße angemietet werden. Für 2022 wurde die Personalkapazität überplanmäßig budgetfinanziert begutachtet. Seit der Berichterstattung im Stadtrat hat sich die Situation durch den Zustrom an Flüchtlingen aus der Ukraine weiter verschärft. Aufgrund der besonderen Umstände konnten die Daten nur teilweise erfasst werden, was viele Korrekturarbeiten notwendig machen wird. Zudem ist davon auszugehen, dass die wenigsten der Geflüchteten dauerhaft unter der Adresse wohnen können und wollen, unter der sie zunächst aufgenommen wurden. Stellungnahme DiP: Das Pop-Up Bürgeramt dient der Sicherstellung des Bürgerservice durch Erweiterung der Kapazitäten für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten, An -, Ab - und Ummeldungen sowie sonstige Einwohnerangelegenheiten wie Beglaubigungen und die Beantragung von Führungszeugnissen. Für die o. g. Angelegenheiten werden schon über einen längeren Zeitraum hinweg Kennzahlen erfasst und Bürgervorsprachen ausgewertet. Ziel ist, dass Bürger*innen binnen angemessener Zeit einen Termin für ihre Anliegen buchen können. Dies ist nach den aktuell vorliegenden Kennzahlen ohne eine Personalaufstockung nicht möglich. Die Stellen sollen auf Dauer eingerichtet werden, da geplant ist, die vorrübergehende Lösung des Pop-Up Bürgeramts im Jahr 2024 in eine weitere feste Anlaufstelle des BAM im Gebäude "The Q“ zu überführen. Für die dauerhafte Funktionsfähigkeit einer Außenstelleneinheit bedarf es der beantragten Personalstärke. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 22 von 232 91 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2509 Fallzahlensteigerung Änderungen Sterbefälle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 23lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 2,00 STANDESBEAMTER/IN 145.302 € 145.302 € A 9/A 10 0 € 2 ,00 Vorschlag: 1,50 STANDESBEAMTER/IN 108.976 € 108.976 € A 9/A 10 0 € 1 ,50 ohne Deckung Im Sachgebiet Sterbefälle sind steigende Fallzahlen zu beobachten. Ausgehend von 6052 Beurkundungen im Jahr 2010 wurde 2021 mit 7093 Beurkundungen ein Spitzenwert erzielt. Darüber hinaus sind die Fälle deutlich komplexer geworden, da die Auslandsberührung stark zugenommen hat und weiter zunimmt. Auch die Zahl der ordnungsrechtlichen Bestattungen hat zugenommen, was für die Bearbeitung durch das Standesamt bedeutet, dass ggf. umfangreichere Recherchen nötig sind, um erforderliche Dokumente selbst zu beschaffen oder bei der Beschaffung der Dokumente zu unterstützen. Neben steigenden Fallzahlen sind gesetzliche Änderungen, z.B. die zum 01.04.2021 in Kraft getretene neue Bestattungsverordnung oder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in elektronische Sterbefallanzeigen umzusetzen. Die räumliche Trennung von Sachbearbeitung, Urkundensammlung und Sammelakten erschwert und verlängert die Bearbeitung zudem. Das Sachgebiet hat bereits im Herbst 2021 mündliche Überlastungsanzeige gestellt und wird dies nun schriftlich nachholen, da die Rückstände nicht mehr bewältigt werden können. Stellungnahme DiP: Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer für eine Beurkundung sieben Arbeitstage, früher waren es zwei Arbeitstage. Dieser Zeitraum soll wieder erreicht werden. Zusätzlich war es Ziel des Projekts „Serviceoffensive 2020“, den Bürgerservice weiter zu verbessern und durch die neuen technischen Möglichkeiten (Datenabrufverfahren) unterstützt zu werden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar, dass die Servicequalität weit hinter der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen zurückbleibt. Diese darf sich auch deswegen nicht weiter verschlechtern, da betroffene Familien darauf angewiesen sind, in zeitlicher Nähe zum Personenstandsfall Urkunden zu bekommen, um die weiteren Schritte (z. B. Bestattung, Rentenbeantragung, Kündigung Wohnung sowie Verträge) unternehmen zu können. Aufgrund der Steigerung der Fallzahlen und der angenommenen Qualitätsstandards bedarf es einer Erhöhung der Stellenkapazitäten im Sachgebiet Sterbefälle, wobei auf Basis der aktuellen Datenlage zunächst die Schaffung von 1,5 VK als ausreichend erachtet und befürwortet wird. 1,5 Stellen werden begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 23 von 232 92 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2516 Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Nachbeurkundung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 24lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,50 STANDESBEAMTER/IN 110.433 € 110.433 € A 10 0 € 1,50 Vorschlag: 1,00 STANDESBEAMTER/IN 72.651 € 72.651 € A 9/A 10 0 € 1,0 0 ohne Deckung Im Sachgebiet sind die Fallzahlen massiv nach oben gegangen. Durch die Flüchtlingswelle 2015 sind viele Geburten mit dem Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" beurkundet worden. Diese Personen bekommen nun vermehrt ausländische Pässe und Papiere, so dass sämtliche Register berichtigt werden müssen. Aufnahmen von Erklärungen nach Art. 48 EGBGB (Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens) erfordern aufwändige Prüfungen im ausländischen Recht. Ein neues Themenfeld im Sachgebiet ist der Umgang mit Leihmutterschaften aus dem Ausland. Aufgrund der vielen Länder, in denen Urkunden aufgrund des unzuverlässigen Urkundswesens nicht mehr überbeglaubigt werden, ist vermehrt ein Urkundenprüfverfahren nötig. Der Krieg in der Ukraine wird gravierende Auswirkungen für die standesamtliche Arbeit in diesem Sachgebiet haben. Urkundenbeschaffungen von dort werden kaum mehr möglich, so dass vor allem auch bei fehlenden Nachweisen zur Staatsangehörigkeit und Identität Beurkundungen mit ungeklärter Identität erfolgen. Stellungnahme DiP: Es wurden diverse Gesetze geändert um die Digitalisierung voranzutreiben. In der Standesamtssoftware AutiSta ist bspw. bereits jetzt im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ein Datenabrufverfahren implementiert, in dem das Standesamt die Urkunden der Antragstellenden elektronisch bei dem Ereignisstandesamt anfordern kann. Dadurch verzögert sich aber die Beurkundung und die Arbeitsabläufe werden vielschichtiger. Um diesen Bestrebungen gerecht werden zu können, müssen auch im Rahmen des Digitalisierungsprozesses umfangreiche Registeränderungen/-bereinigungen vorgenommen werden. Ziel ist es hierbei, dass „die Daten laufen“ und nicht die Bürger*innen. Insbesondere der Themenkreis der Leihmutterschaften wird im Hinblick auf die aktuelle Situation im Rahmen der Beurkundungen zu einem schwierigen Umfeld mangels vorlegbarer Unterlagen; es ist mit massiven Berichtigungswellen zu rechnen bzw. mit der Notwendigkeit Urkunden nachzubeschaffen. Nachdem die weitere Entwicklung aber noch unklar ist, wird zunächst eine Stellenschaffung im Umfang von 1,0 VK als ausreichend erachtet und befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 24 von 232 93 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2513 Fallzahlensteigerung Finanzbereich Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 25lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 84.222 € 84.222 € E 7 0 € 1,50 Vorschlag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 84.222 € 84.222 € E 7 0 € 1,50 ohne Deckung Stellenwert E7 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung Zum 01.05.2021 wurde BAM gebildet. Angegliedert wurde eine Shared-Service-Einheit, die neben BAM auch weitere Dienststellen betreut, u. a. das Amt für Migration und Integration. MI verfügt aktuell über eine Außenstelle in der Regensburger Straße. Diese muss auch hinsichtlich der zentralen Aufgaben im erforderlichen Umfang vor Ort betreut werden, insbesondere im Hinblick auf die Führung der Zahlstelle. Es bedarf einer zentralen Verwaltung im aktuellen Interim Regensburger Straße 231 sowie der späteren Hauptstelle der ABH in „The Q“, um einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten gewährleisten zu können. Stellungnahme DiP: Im Bereich der Finanzen handelt es sich um ein zentrales Thema, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Lage der Stadtverwaltung. Eine korrekte und schnelle Darstellung der finanziellen Situation ist wichtig für die zentrale Steuerung und um zeitnah ggf. Maßnahmen einleiten zu können. Darüber hinaus haben sich durch die organisatorischen Veränderungen auch die Fallzahlen im Bereich der Kassenverwaltung deutlich erhöht. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 25 von 232 94 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2514 Fallzahlensteigerung Personalsachbearbeitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 26lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Ein reibungsloser Ablauf in der Personalsachbearbeitung ist für die Handlungsfähigkeit einer Dienststelle essentiell. Die Personalbewirtschaftung ist zudem ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Fachabteilungen und der einzelnen Mitarbeitenden. Immer wichtiger wird dabei das Recruiting. Nur mit ausreichender Personalausstattung ist eine entsprechende Aufgabenerfüllung innerhalb der Dienststellen/Fachabteilungen möglich. Die Fluktuation sowie Neueinstellungen auf Grund der Angebotsausweitung / neuer Aufgaben nimmt immer mehr zu, was einen erhöhten Aufwand im Recruiting und in der Bewirtschaftung auslöst. Konkret bedeutet dies einen Anstieg der zu betreuenden Personen in den letzten 5 Jahren um gut 50 %, die Anforderungen in der Personalsachbearbeitung sind grundlegend gestiegen (Gesetzesänderungen), es sind stadtinterne Änderungen von Zuständigkeiten initiiert worden und der bereits angesprochene Anstieg der Fluktuation und die damit oftmals verbundene Einstellung von externen Personen ist zu bewältigen. Stellungnahme DiP: Die interne Fluktuationsrate der Bürgerdienststellen liegt deutlich über dem stadtweiten Durchschnitt von 7 %. Dies ist darin begründet, dass BAM häufig den Einstieg in die Verwaltung für Mitarbeitende mit artverwandten Berufen darstellt. Diese durchlaufen dann eine Qualifizierung (i.d.R. Beschäftigtenlehrgang I der Bayerischen Verwaltungsschule) mit erheblichen Ausfallzeiten im Rahmen der Qualifizierung, was weiteren Personalbedarf nach sich zieht und wechseln dann innerhalb der Stadtverwaltung auf attraktivere, besser vergütete Positionen. Auch der demografische Wandel, Anforderungen an eine moderne Arbeitgeberin Stadt, die Arbeitszeiten und Präsenzverpflichtungen bzw. die mangelnde Möglichkeit der mobilen Arbeit sowie die ungünstige Tarifstruktur führen darüber hinaus zu ständiger Fluktuation im Bürgerservice von BAM. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 26 von 232 95 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2515 Fallzahlensteigerung Postbearbeitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 27lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 51.515 € 51.515 € E 5 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT 52.105 € 52.105 € E 4 0 € 1,00 ohne Deckung Die Anzahl sowohl analoger als auch digitaler Post (Eingang, Ausgang) nimmt seit Jahren zu. Ebenso wird die Sachbearbeitung an sich zeitintensiver, da sich Vorgänge oft nur schwer zuordnen lassen, auch vor dem Hintergrund, dass die Poststelle für mehrere Dienststellen arbeitet. Dies führt zu längeren Bearbeitungszeiten einzelner Vorgänge. Eine reibungslose Sachbearbeitung in der zentralen Poststelle für BAM, MI und BDR ist für eine zügige Sachbearbeitung in den Dienststellen/Fachabteilungen essentiell. Eine rasche Abwicklung der Ausgangspost trägt darüber hinaus zur Bürgerzufriedenheit bei. Aufgrund des steigenden Fallaufkommens können diese Vorgaben nicht mehr mit der bisherigen Stellenkapazität bewältigt werden. Stellungnahme DiP: Gerade durch die verschiedenen Posteingangskanäle (digital, analog) und die damit verbundenen Weiterleitungsmöglichkeiten wird die Bearbeitung und Zuordnung der Vorgänge an die Sachbearbeitung immer komplexer. Bei analoger Post sind ggf. Vorarbeiten (z. B. Scannen, Zuordnung im Dokumentenmanagementsystem) vor der Weiterleitung vorzunehmen. Im Jahr 2011 betrug der durchschnittliche Posteingang bei EP/1, jetzt BAM/1 ca. 530 Seiten, im Jahr 2022 beträgt er für diesen Bereich knapp 1.000 Seiten. Eine Steigerung des Arbeitsanfalls von 50 % ist in allen betreuten Bereichen (BAM, MI, BDR) nach aktueller Datenerhebung ebenfalls anzunehmen. Die Postsachbearbeitung von damals StN, jetzt BAM/2 wurde ebenfalls ohne Erhöhung der Stellenkapazität von der Poststelle übernommen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 27 von 232 96 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2517 Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 28lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 55.257 € 55.257 € E 6 0 € 1,00 ohne Deckung In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der jährlichen Kirchenaustrittserklärungen beim Standesamt Nürnberg verdoppelt (im Jahr 2021: 4.792 Austrittserklärungen). Im Zeitraum 01.01.2022 bis 16.03.2022 wurden 1.694 Austrittserklärungen entgegengenommen, im gleichen Vorjahreszeitraum waren es nur 866 gewesen. Durch die stark gestiegene Zahl der Geburten in Nürnberg ist auch der Aufwand für die Fortführung der Register gestiegen. Die Zahl der einzutragenden Hinweise stieg immens von 15.572 im Jahr 2016 auf 20.037 Im Jahr 2021. Die Nachfrage nach telefonsicher und schriftlicher Beratung stieg sehr stark. Die telefonischen Auskünfte haben sich von 14.362 im Jahr 2016 auf aktuell 20.011 vermehrt, schriftliche Beratung von 13.560 auf 45.154. Die Zahl der nachträglich ausgestellten Urkunden stieg von 33.126 im Jahr 2020 auf 37.220 im Jahr 2021. Auch im langfristigen Vergleich zeigt sich hier ein starker Anstieg, so waren es im Jahr 2011 noch 22.104 Personenstandsurkunden gewesen. Stellungnahme DiP: Die Anforderung von Urkunden erfolgt, weil der Bürger zeitnah Anträge stellen will, sei es für Rente, Versicherungen etc. Insbesondere bei elektronischer Beantragung wird eine zügige Bearbeitung erwartet. Lange Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden verzögern regelmäßig die Verfahren bei anderen Behörden (z.B. Ausstellung von Personalausweisen und Gewährung von Sozialleistungen) und bei Gerichten (z.B. Nachlasssachen und Kindschaftssachen). Darüber hinaus kam es in den letzten Jahren zu vermehrten Kirchenaustritten. Um diesem Ansturm Stand zu halten, mussten andere Aufgaben zurückgestellt werden. Nachdem Fallzahlensteigerungen in nicht unerheblichem Umfang auf Dauer erkennbar sind, ist der Antrag im Umfang von 1,0 VK gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 28 von 232 97 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2520 Passversagung und -durchsetzung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 29lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1 ,00 ohne Deckung Das Innenministerium des Bundes will Passversagungen und -entziehungen gemäß §§ 7 und 8 PassG bei Sexualstraftätern durchführen. Verurteilte und rückfallgefährdete Sexualstraftäter sollen an der Ausreise aus Deutschland bzw. an der Einreise in das entsprechende Zielland möglichst gehindert werden, zumindest soll dies erschwert werden. Ferner nimmt die Zahl der Personen, die kein gültiges Ausweisdokument beantragen wollen zu, z.B. Reichsbürger/innen. Auch hier muss entsprechend reagiert werden. Aktuell verfügen in Nürnberg fast 12.000 erwachsene Personen über kein gültiges Ausweisdokument. Stellungnahme DiP: Das Vorhaben der Regierung hat zur Folge, dass die Zahl der passentziehenden Maßnahmen um ein Vielfaches steigen wird. Der Personenkreis, der von den gesetzlich eingeführten Maßnahmen betroffen ist, wird erheblich erweitert. Aus Kapazitätsgründen war es bisher nicht möglich, die Erfüllung der Ausweispflicht ausreichend durchzusetzen. Aufgrund des um ein Vielfaches steigenden Aufkommens sowohl an passentziehenden Maßnahmen als auch von Fällen zur Durchsetzung der Ausweispflicht ist es nicht mehr möglich, dass die Abteilungsleitung diese Fälle selbst bearbeitet. Die aktuelle Fallmenge ohne gültiges Ausweisdokument erfüllt bereits jetzt die Voraussetzungen für eine Vollstelle. Durch die zusätzlichen im Rahmen der gesetzlichen Änderungen zu ergreifenden Maßnahmen werden weitere Fälle generiert. Insofern ist der Antrag gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 29 von 232 98 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2522 Sonderaufgaben Meldewesen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 30lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1, 00 ohne Deckung Die Aufgaben der Bürgerämter erweitern sich ständig. Zudem erwachsen aufgrund der Größe der Stadt Nürnberg, der sich ständig ändernden gesetzlichen Regelungen und Anforderungen aus der Politik und Gesellschaft, neue Herausforderungen, die im Rahmen der regelmäßigen Sachbearbeitung nicht sach- und zeitgerecht bewältigt werden können. Das Melderegister ist das Fundament der Verwaltung. Eine hohe Qualität der darin enthaltenen Daten ist unverzichtbar. Der Meldebehörde obliegt in einer Vielzahl von Fällen die Klärung der sog. Meldeverhältnisse und persönlichen Daten der meldepflichtigen Personen. In Nürnberg leben derzeit Menschen aus 172 Nationen. Weitere Aufgaben ergeben sich aus Sonderaktionen, z.B. Briefrückläufer aus Impfbriefaktionen oder Wahlbenachrichtigungen. Aktuell sind zudem die Außenstellen in The Q sowie im Schocken-Carré zu planen und organisatorisch vorzubereiten. Stellungnahme DiP: Die Vielzahl der gesetzlichen Änderungen sowie die verschiedensten Sonderaktionen und auch die Flüchtlingskrisen führen zu einer Überlastung der Meldebehörde an einer für einen geordneten Dienstbetrieb entscheidenden Position. Mangels anderer Zuständigkeiten muss die Meldebehörde z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeiten usw. von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit klären, häufig in Kombination mit Eheschließungen oder -scheidungen von Personen mit jeweils verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Zum Teil handelt es sich hierbei um langwierige und aufwendige Vorgänge, Urkunden müssen angefordert und geprüft werden. Darüber hinaus müssen im Rahmen von Sonderaktionen Daten des Melderegisters geprüft werden. Eine zeitgerechte Abarbeitung von Sonderfällen ist mangels fachlicher und personeller Kapazitäten daher kaum möglich. Auf der beantragten Stelle soll daher Spezialwissen gebündelt werden, so dass schwierige Sachverhalte schnell erfasst und geklärt werden können. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 30 von 232 99 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2518 Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden SB Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 31lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN, STV. SGL 36.326 € 36.326 € A 9/A 10 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN, STV. SGL 36.326 € 36.326 € A 9/A 10 0 € 0,50 Antrag: 0,11 STANDESBEAMTER/IN 7.992 € 7.992 € A 9/A 10 0 € 0,11 Vorschlag: 0,11 STANDESBEAMTER/IN 7.992 € 7.992 € A 9/A 10 0 € 0,11 ohne Deckung Die Einführung der Erklärungsmöglichkeiten der §§ 45a und 45b des Personenstandsgesetzes im Jahr 2018 hat zu einer deutlichen Erweiterung des Aufgabenspektrums geführt. Die Möglichkeit die Reihenfolge der Vornamen zu ändern, wird sehr stark genutzt. Für die Eintragung der Änderungen müssen die Geburtseinträge zeitintensiv digitalisiert werden. Daneben nutzen intersexuelle Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch Erklärung beim Standesamt zu ändern (§ 45a). In diesem Bereich wird darüber hinaus durch Betroffene eine sehr zeitintensive Beratung nachgefragt. Auch die Zahl der Namenserklärungen für Kinder hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2019 waren es 1.010 Erklärungen und 1.154 Entgegennahmen und Bescheinigungen. Die Zahlen für Namenserklärungen werden weiter steigen, da der Gesetzgeber derzeit das Namensrecht modernisiert (u.a. sind Doppelnamen für Kinder geplant). Erfahrungsgemäß wird es für „Benachteiligte“ eine Übergangsfrist geben, in der ein Ansturm auf die Termine erwartet wird. Die Bundesregierung plant die Änderungen noch in diesem Jahr zu verabschieden. Nach dem Willen der Regierungskoalition soll eine Angleichung des rechtlichen Geschlechts und der Vornamen künftig im Wege eines vereinfachten Verfahrens vor dem Standesamt für alle Menschen möglich sein. Viele Betroffene, die derzeit das als belastend empfundene gerichtliche Verfahren scheuen, werden die Änderungen mit dem vereinfachten Verfahren nachholen, Insofern sind auch hier Fallzahlsteigerungen zu erwarten. Stellungnahme DiP: Aufgrund der geschilderten gesetzlichen Änderungen sind Fallzahlensteigerungen bereits eingetreten bzw. sind zu erwarten. Insbesondere inter- und transsexuelle Personen haben große Erwartungen an die für dieses Jahr geplante Einführung des vereinfachten Verfahrens zur Geschlechts- und Vornamensänderung. Wenn die Stadt Nürnberg den Wunsch der Betroffenen an ein schnelles Verfahren mit intensiver Beratung erfüllen will, muss dies mit ausreichend qualifiziertem Personal gewährleistet werden. Aber auch im Hinblick auf die Reformation des Namensrechts für Kinder ist eine zeitnahe Bearbeitung erforderlich, um Nachteile für diese bei anderen Verwaltungsverfahren o.ä. zu vermeiden. Für diese Tätigkeiten sind ausreichend geschulte und berechtigte Standesbeamtinnen und Standesbeamte erforderlich. Diese dürfen ihre Tätigkeit erst nach intensiver Einarbeitung und Fortbildung aufnehmen und bestellt werden (Mindestdauer der Einführung 3 Monate zzgl. Kursdauer, wenn zeitnah ein Kurs stattfindet). Die beantragte Kapazität im Umfang von 0,61 VK wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 31 von 232 100 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2511 Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Geburten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 32lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN 36.326 € 36.326 € A 9/A 10 0 € 0,5 0 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN 36.326 € 36.326 € A 9/A 10 0 € 0,5 0 ohne Deckung Im Laufe der letzten 12 Jahre ist die Anzahl der zu beurkundenden Geburten von etwa 6.100 auf über 8.500 Fälle gestiegen (dabei Anstieg der Sachverhalte mit Auslandsberührung auf 50%). Ein weiterer erhöhter Aufwand entsteht durch den ebenfalls deutlichen Anstieg der beurkundeten Vater- und Mutterschaftsanerkennungen (von 427 im Jahr 2010 auf nunmehr 844 im Jahr 2019; Auslandsberührung liegt bei aktuell 54 %.) sowie der Erklärungen zur Familiennamensführung von Kindern (263 Fälle im Jahr 2010, 662 Fälle im Jahr 2019; Auslandsrate aktuell bei 78 %). Stellungnahme DiP: Die durch die Dienstelle genannten Fallzahlensteigerungen sind nachvollziehbar. Ferner ist durch aktuelle Ereignisse der Zugang zu bestimmten Dokumenten erschwert, z. B. sind Urkundenbeschaffungen aus der Ukraine kaum mehr möglich, so dass zu erwarten ist, dass urkundliche Nachweise nicht mehr vorgelegt werden können und somit vermehrt Vaterschaftsanerkennungen zu beurkunden sind. Ob künftig Nachweise zur Staatsangehörigkeit und Identität vorliegen werden, ist fraglich. Darüber hinaus wird momentan im Bundestag über Gesetzesänderungen zum Abstammungsrecht und zum Namensrecht beraten. Es sollen Co- Mutterschaften zugelassen werden und z.B. Doppelnamen für Kinder gewählt werden dürfen. Hier wird ein erhöhter Beratungsbedarf für die Eltern entstehen, die Standesbeamt*innen müssen sich mit der Materie vertraut machen. Im Hinblick auf die geschilderten Fallzahlsteigerungen und der zu erwartenden durchschnittlichen Bearbeitungszeiten wird die beantragte Schaffung einer Halbstelle begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 32 von 232 101 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2510 Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Eheschließung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 33lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN 36.811 € 36.811 € A 10 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN 36.811 € 36.811 € A 10 0 € 0,50 ohne Deckung Die Fallzahlen sind in allen Bereichen des Standesamtes gestiegen und werden dies aufgrund der wachsenden Einwohnerzahlen in Nürnberg weiterhin tun. Seit 01.11.2021 ist in der Standesamts- Software ein Urkunden-Abrufverfahren implementiert, was bedeutet, dass Brautpaare künftig keine deutschen Personenstandsurkunden mehr vorlegen müssen, sondern dass der Standesbeamte alle Personenstandsurkunden bei den Geburtsstandesämtern anfordern wird. Dies wird bei der bestehenden Personaldecke schwer zu leisten sein, ohne dass es zu Verzögerungen in der Sachbearbeitung kommt. Das Standesamt möchte auch weiterhin ein attraktives Angebot an Eheschließungen ermöglichen, auch um dem erwarteten Ansturm nach den Corona -Beschränkungen zu begegnen. Bei entsprechender Nachfrage soll auch das Angebot an den Sondertrauorten erweitert werden. Bereits jetzt macht sich der Krieg zwischen Russland und der Ukraine bemerkbar. Es wird ein verstärkter Beratungsbedarf entstehen, da zu befürchten ist, dass Ehewillige aus der Ukraine urkundliche Nachweise nicht mehr vorlegen können. Ob künftig Nachweise zur Staatsangehörigkeit und Identität vorliegen werden, ist fraglich. Solche Antragstellungen verbunden mit dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfordern zeitaufwändige Ermittlungen in Ausländerakten und vermehrten Schriftwechsel mit anderen Behörden, Botschaften und Anfragen beim Oberlandesgericht Nürnberg. Mit dem vorhandenen Personal ist dies nicht zu bewältigen. Stellungnahme DiP: Im Bereich der Eheschließungen liegt eine Fallzahlsteigerung vor. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 2.223 Anträge gestellt, in 2022 bis einschließlich April bereits über 1.300. Die Bearbeitungszeit pro Antrag beträgt 45 Minuten. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der schriftlichen Auskünfte mehr als verdoppelt, hier liegt die Bearbeitungszeit bei je 15 Minuten (Jahr 2017: 13.165; 2021: 29.134). Die nunmehr direkt vom Standesamt durchzuführenden Urkundenanforderungen kommen darüber hinaus mit einer Fallzahl von ca. 5.500 Anforderungen hinzu. Darüber hinaus zeichnet sich im Laufe des Jahres eine Reform des Namensrechts ab, die zu einem erhöhten Beratungsbedarf bei der Anmeldung und Durchführung der Eheschließung führt. Ferner ist die gesetzliche Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft geplant. Hier werden viele Anfragen erwartet, es wird erhöhter Beratungsbedarf entstehen. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 33 von 232 102 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2508 Eingliederung BAM - Eheschließung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 34lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.628 € 27.628 € E 6 0 € 0,50 mit Teildeckung Zum 01.05.2021 wurde das Standesamt ein Teil des Bürgeramtes Mitte. Das Vorzimmer mit allen Verwaltungstätigkeiten wurde aufgelöst. Die bislang dort angesiedelte Aufgabe der Kennzahlenermittlung wurde in der Folge einer Standesbeamtin zu Lasten der Kapazität für personenstandsrechtliche Tätigkeiten. Die Befüllung der Produktdatenblätter für die Haushaltsanmeldung und die Bearbeitung von allgemeinen Bürgeranfragen (Mail, Post, Telefon) wird nun von der Abteilungsleitung selbst wahrgenommen. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der Termine der Abteilungsleitung kann das Telefon teilweise nicht bedient werden. Die frühere Zahlstellenführerin hat die Verwaltungsfachkraft aus dem Sachgebiet Eheschließungen vertreten und unterstützt beim Vorbereiten der Eheschließungen. Dies wird nun mangels Alternativen von einer Standesbeamtin erledigt, so dass dieser weniger Zeit für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht. Stellungnahme DiP: Die organisatorischen Veränderungen machen es erforderlich, die Aufgaben neu zu strukturieren. Für die genannten Tätigkeiten (Kennzahlenermittlung, befüllen von Produktdatenblättern, allgemeine Bürgeranfragen) ist eine Verwaltungskraft in Summe kostengünster als ein/e Standesbeamter/in. Ebenso ist zur Aufrechterhaltung der Servicequalität für die Bürger*innen die (telefonische) Erreichbarkeit ein wichtiger Faktor. Insbesondere soll die Möglichkeit der Vorab-Reservierung für Eheschließungstermine weiterhin möglich sein, da dieser Service sehr gut angenommen wird. Diese Dienstleistung kann mit zusätzlichem Personal erweitert werden, wodurch Mehreinnahmen aufgrund einer „Reservierungsgebühr“entstehen. Das Reservieren von Terminen für Eheschließungen an besonderen Orten und außerhalb der üblichen Öffnungszeit einschließlich der Vereinnahmung der entstehenden Kosten ist ein Zusatzaufwand für die Standesbeamtinnen und -beamten im Zusammenhang mit der Antragstellung. Er bindet wertvolle Ressourcen, die anderweitig ausgelastet werden könnten. Ebenso können Akten und Termine, bei denen weitere Unterlagen vorab beschafft werden müssen, zentral überwacht und koordiniert werden. Die beantragte Halbstelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 34 von 232 103 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2512 Fallzahlensteigerung Service-Stelle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 35lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 4,00 AGENT/IN SERVICESTELLE 206.060 € 206.060 € E 5 0 € 4 ,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Ziele der Servicestelle sind die Registrierung, Freischaltung und Erstellung von Nutzerkonten in „MeinNürnberg“ in angemessener Zeit sowie Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung der Online-Dienste zu leisten. Die Arbeitsbelastung in der Servicestelle steigt aktuell um über 5% pro Monat an, die Zahl der Nutzerkonten nimmt stetig zu. Rein rechnerisch ergibt sich ein prognostizierter Bedarf von 15,27 VK. Unklare Variablen sind allerdings noch die Entwicklung der behördenbestätigten Konten, welche derzeit einen Teil der Arbeitslast ausmachen und deren Entwicklung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden kann (Wegfall der Tätigkeiten für Registrierung, Freischaltung und Kontoerstellung – aber ggf. Verlagerung hin zu Tätigkeiten rund um Beratung bzgl. Bayern.ID), sowie Hilfestellungen für Bürger*innen bei stetig steigenden Online-Diensten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Zudem wird die Nachfrage durch die geflüchteten Familien aus der Ukraine zusätzlich verschärft, da auch dieser Personenkreis das „MeinNürnberg“-Konto für die Kommunikation mit MI benötigt. Stellungnahme DiP: Für diesen Teilbereich von BAM wurde eine strukturierte Personalbemessung durchgeführt. Laut dieser ergibt sich rein rechnerisch unter den aktuellen Bedingungen und vorgelegten Arbeitsvorgängen ein deutlich höherer Bedarf, als die durch die Dienststelle beantragten Kapazitäten (gesamt erforderliche VK: 2023: 14,68; 2024: 15,27). Einige in der Personalbemessung eingeflossene Tätigkeiten (z. B. das o. g. behördenbestätigte Konto) sind jedoch bzgl. des zeitlichen Umfangs der zukünftigen Arbeitsbelastung schwierig zu beziffern, da in diesem Aufgabenfeld rechtliche und organisatorische Änderungen zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund muss in den nächsten Jahren eine Überprüfung der Annahmen und eine Überarbeitung der Personalbemessung stattfinden. Aktuell ist die Servicestelle mit 6 Planstellen ausgestattet, der für die kommenden Jahre errechnete Bedarf liegt bei ca, 15 VK. Die Schaffung der beantragten 4 Stellen wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 35 von 232 104 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2519 Organspendegesetz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 36lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bürgeramt Mitte Geschäftsbereich OBM Antrag: 3,00 SCHALTERKRAFT 168.444 € 168.444 € E 7 0 € 3,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Mit dem Gesetz werden zusätzliche Aufgaben auf die Städte übertragen. Es sieht vor, dass das Einwohneramt bei der Beantragung, Verlängerung oder persönlichen Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren sowie von eID-Karten Informationsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aktiv an den Bürger/die Bürgerin aushändigt, auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten aufmerksam macht sowie auf die Möglichkeit hinweist, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register im Einwohneramt abzugeben. Die Abgabe dieser Erklärung zur Organ - und Gewebespende muss bei der Meldebehörde erfolgen und weiterbearbeitet werden. Diese neuen Aufgaben für das Einwohneramt bedeuten, dass sich der Prozess der Bearbeitung von Ausweispapieren deutlich verlängern wird. Insbesondere ist davon auszugehen, dass es in vielen Fällen zu umfangreichen Nachfragen des Bürgers kommt. Mit der vorgesehenen Entgegennahme einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende beim Einwohneramt und deren Weiterleitung an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kommt es ebenfalls zu einem nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand. Stellungnahme DiP: Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen werden zusätzliche Aufgaben auf die Pass- und Meldeämter zukommen. Hierbei werden insbesondere Beratungsleistungen erfahrungsgemäß mit einem hohen Zeitanteil Auswirkungen auf den Stellenbedarf haben. Allerdings können für die Beratung und Bearbeitung mangels Erfahrungen bislang nur Schätzungen des Zeitbedarfs getroffen werden. Die veranschlagten Zeiten variieren in Fachkreisen stark, sie liegen bei 5 - 10 Minuten pro Fall. Vor diesem Hintergrund wird zunächst die Schaffung einer Stelle begutachtet, sobald genauere Zahlen verfügbar sind, kann ggf. zusätzliche Kapazität nochmals beantragt werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 36 von 232 105 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2523 MI/1 Steigendes Antragsaufkommen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 37lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Migration und Integration Geschäftsbereich OBM Antrag: 8,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER 464.848 € 464.848 € E 8 0 € 8,00 Vorschlag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER 290.530 € 290.530 € E 8 0 € 5,00 Antrag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1 ,00 Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Arbeitsvolumen aufgrund rechtlicher und technischer Entwicklungen, aber auch wegen des steigenden Antragsaufkommens mit der vorhandenen Personalausstattung nicht mehr im Rahmen üblicher und vertretbarer Zeiten bearbeitet werden kann. Die ständig steigenden Fallzahlen in den verschiedenen Bereichen der Zuwanderung (Beschäftigung, Familiennachzug, Humanitäre Aufenthalte etc.), führen zu einer Erhöhung des Antragsaufkommens. Die durch die gesetzlichen Änderungen herbeigeführten Möglichkeiten der Begründung von Aufenthaltszwecken, der Änderung/Wechsel von Aufenthaltszwecken, der Aufbau von Aufenthaltszwecken im Bundesgebiet, die vielseitigen Differenzierungen der einzelnen Zwecke (alleine im Bereich der Beschäftigung), die Mobilität innerhalb der EU sowie die enorme Fluktuation im Bereich der Metropolregion erfordern immer schnellere und häufigere Beteiligungen der Ausländerbehörde zur Genehmigung etwaiger Aufenthalte und/oder Zulassungen zum Arbeitsmarkt. Hinzu kommen gesetzliche Änderungen bei der Einwanderung von anerkannten Flüchtlingen, steigende Zahlen bei der Prüfung von Aufenthaltstiteln bzw. Änderungen der Nebenbestimmungen. Die Änderungen bei der Bearbeitung von Arbeitstiteln, die steigenden Zahlen von Zuwanderungen im/aus dem EU-Bereich oder die Neuausstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln sind ebenfalls zu nennen. Stellungnahme DiP: Seit 2018 hat sich die Zahl der in Nürnberg lebenden Ausländerinnen und Ausländer um 10.000 erhöht, Tendenz weiterhin steigend. In der Arbeitsmigration steigen die Zahlen der erforderlichen Prüfungen von Aufenthaltstiteln bzw. Änderungen der Nebenbestimmungen (2019 679 Anträge, 2021 1.166 Anträge), da der Arbeitsmarkt immer dynamischer wird und die Möglichkeiten durch die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wesentlich umfangreicher wurden. Darüber hinaus nehmen die Neuausstellungen von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) stetig zu, da die Übergangsregelung des § 105b AufenthG ausgelaufen ist, somit jeder Ausländer einen eAT benötigt und auch die Passausstellungen bzw. deren Gültigkeitsdauer in den einzelnen Staaten variieren. Allein die Zahl der sog. Überträge betrug im Jahr 2021 5.733, 2019 lag sie bei 4.617. Auf Basis der vorliegenden Werte wird für den Schalterbereich eine Aufstockung um 5 Vollstellen als notwendig, aber auch ausreichend angesehen und in diesem Umfang begutachtet. Zusätzlich wird die Schaffung der beantragten Stelle für Sondersachbearbeitung befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 37 von 232 106 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2611 Arbeitsvermehrung im Bereich Einbürgerungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 38lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Migration und Integration Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Durch geänderte gesetzliche Vorgaben hat sich eine Arbeitsvermehrung ergeben, die mit dem vorhandenen Personal nicht aufgefangen werden kann. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom 04.08.2019 hat der Bundesgesetzgeber die geklärte Identität des Einbürgerungsbewerbers ausdrücklich als Einbürgerungsvoraussetzung normiert (§ 10 Abs. 1 Satz 1 StAG und § 8 Abs.1 StAG). Danach hat die Einbürgerungsbehörde im Rahmen einer gestuften Einzelfallprüfung (3 -Stufen-Modell) unter Berücksichtigung der sicherheitsrechtlichen Belange der Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden, wann eine ausreichende Identitätsklärung gegeben ist. Auf der Grundlage einer weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Prüfung des Geburtserwerbs bei Kindern von EU-Staatsangehörigen (Freizügigkeitsberechtigte Personen) mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden, da keine Ausländerakten in diesen Fällen vorliegen. Weitere zusätzliche Aufgaben ergeben sich aus der angekündigten Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP. So soll die Einbürgerung i.d.R. nun bereits nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen (und dann zu prüfenden) Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. Stellungnahme DiP: Durch geänderte gesetzliche Vorgaben hat sich eine Arbeitsvermehrung in insgesamt drei verschiedenen Aufgabengebieten ergeben. Die Fallzahlen, auf Basis einer in der Vergangenheit durchgeführten Organisationsuntersuchung, wurden hierfür unter Berücksichtigung geänderter rechtlicher Vorgaben fortgeschrieben. Das für die Einbürgerungsprüfung genannte 3-Stufen-Modell findet bei denjenigen Einbürgerungsbewerbern Anwendung, die aus Staaten kommen, die über kein oder kein geordnetes Urkundensystem verfügen. Im Jahre 2019 waren dies 296 Fälle oder 13,37 % der Anträge. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen der Prüfung des Geburtserwerbs bei Kindern von EU-Staatsangehörigen insgesamt 1.871 Fälle geprüft, davon 871 Kinder von EU-Bürgern (42,81 %). Zusätzlich sind aufgrund der angekündigten Umsetzung des Koalitionsvertrags Aufgabenmehrungen zu erwarten. Die Erfüllung der gesetzlichen Auf- und Vorgaben und eine zeitgerechte Entscheidung ist vor dem Hintergrund der genannten Fallzahlen und der veränderten Prozesse mit dem aktuellen Personalstand nicht mehr möglich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 38 von 232 107 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2524 MI/2 IT-Aufgabenverdichtung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 39lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Migration und Integration Geschäftsbereich OBM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Aufgrund der Verdichtung der IT-Aufgaben bei MI/2 werden dauerhaft zusätzliche Personalkapazitäten benötigt. Im einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche: • Registermodernisierungsgesetz bzw. Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR), dabei Ausbau zum „Zentralen Ausländerdateisystem“ (ZADS) • 2 x jährliche Fortschreibung des bundesweit verpflichtenden X-Ausländer Standards • EU-Projekt „Smart Borders“ zur Einführung von digitalen Europäischen Einreisesystemen wie Ein- /Ausreiseregister (EES), ETIAS, VISA-ABH-Beteiligung, SIS 3.0 • Hinzu kommt die Umsetzung von OZG-Maßnahmen für die MI-Abteilungen des Ausländerwesens und auch für die Abteilung für Staatsangehörigkeit / Einbürgerung • Permanent zusätzliche, gesetzliche Aufgaben haben Auswirkungen auf die internen Arbeitsabläufe. Technische Vorgaben müssen erfüllt und die Schnittstellenanbindungen vom Ausländerfachverfahren an übergeordnete Datenaustausch-Plattformen (z. B. BVA-Registerportal, BAMF, etc.) müssen beauftragt, getestet und produktiv gesetzt werden, inkl. der fachlich/technischen Schulung der Mitarbeitenden. • Vor- und Nacharbeiten für den geplanten Umzug der Dienststelle (3 Abteilungen) von aktuell 2 unterschiedlichen Standorten in „The Q“ im Jahr 2024 fordern ebenfalls Personalkapazität in unterschiedlichen Belangen (z.B. IT-Ausstattungen aufgrund differenzierter Anforderungen zusammenstellen). Stellungnahme DiP: Im Bereich der Ausländerverwaltung wurden in den letzten Jahren sehr viele Digitalisierungsprojekte durchgeführt, die nicht zuletzt auch mit Forderungen aus der Politik und gesetzlichen Veränderungen einhergingen. Gerade in diesem Verwaltungszweig ist auch zu berücksichtigen, dass je nach Herkunftsland der „Kunden“, diese andere Erwartungshaltungen an die digitalen Möglichkeiten und Erreichbarkeiten einer Verwaltungsbehörde haben. Um die Digitalisierung mitarbeitenden- und kundenfreundlich voranzutreiben, sind die Softwareprodukte bzw. Arbeitsprozesse zu überarbeiten bzw. neue Softwareprodukte (z. B. Robotic Process Automation (RPA), Schnittstellen an Fachanwendungen, usw.) einzuführen. Dies erfordert intern massive Mehrarbeit, um Prozesse für eine softwaregestützte Abwicklung kundenfreundlich zu gestalten und die Mitarbeitenden auf dem aktuellen Stand zu halten bzw. zu schulen. Vor diesem Hintergrund ist der beantragte Stellenbedarf im Umfang einer Stelle nachvollziehbar und wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 39 von 232 108 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2420 Neuausrichtung Strukturen und Organisation 2. BM Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 40lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCHAFTL.-ORG. GESAMTLEITUNG 124.786 € 124.786 € AT (analog E15Ü) 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCHAFTL.-ORG. GESAMTLEITUNG 124.786 € 124.786 € AT (analog E15Ü) 0 € 1,00 Antrag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.616 € 34.616 € E 9c 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.616 € 34.616 € E 9c 0 € 0,50 ohne Deckung Die in den letzten Jahren sukzessive anwachsende Aufgabenvielfalt, der Aufgabenumfang und die dabei deutlich zunehmende Komplexität erfordern eine Neuausrichtung. Mit dieser soll die städtische Kulturverwaltung so aufgestellt werden, dass sie den zusätzlichen Anforderungen an übergreifenden Prozessen und Verwaltungsaufgaben quantitativ wie auch qualitativ gewachsen ist. Dabei wird auch auf die Möglichkeit geachtet, Stabilität und erfolgreiches Agieren, trotz aller Dynamik, Komplexität und Abhängigkeiten zwischen den Einzelprojekten sowie der Vielzahl an Anspruchsgruppen, zu gewährleisten. Stellungnahme DiP: Der Stadtrat hat im seiner Sitzung am 30.03.2022 die neue Organisation des Geschäftsbereichs Kultur beschlossen. Hier steht im aktuellen Focus vor allem die Gesamtkoordination und Steuerung des Projektportfolios ehem. Reichsparteitagsgelände, Kongresshalle und Operhaussanierung mit den erforderlichen Finanzmitteln sowie die breite Patizipation der Bürgerschaft, von Anspruchsgruppen und der Fachöffentlichkeit. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 40 von 232 109 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2578 Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile (2.BM/Pb) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 41lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,64 FESTIVALMANAGER/IN 51.500 € 51.500 € E 11 0 € 0,64 Vorschlag: 0,14 FESTIVALMANAGER/IN 11.266 € 11.266 € E 11 0 € 0,14 Antrag: 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Bei 2. BM /Pb besteht der dringende Bedarf die Stellen Nr. 002.1016 und 002.1020 dauerhaft aufzustocken, um die anfallenden und stetig wachsenden Aufgaben im Projektbüro bewerkstelligen zu können. Außerdem werden im Bereich der Veranstaltungstechnik die gesetzlichen Anforderungen immer umfangreicher. Zurzeit ist dieses Aufgabengebiet nur mit 1 Vollkraft besetzt. Das hat regelmäßig Folgen für das Arbeitsrecht (erweiterter Arbeitszeitrahmen über 11 Stunden), aber auch finanziell: Für externe Dienstleister fallen pro Jahr mindestens 15.000 Euro an. Das Projektbüro war und wird aufgrund der Auswirkungen der Pandemie in besonderem Maße gefordert sein, für die Stadt Nürnberg eine kulturelle Grundversorgung unter veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen. Ferner hat das Projektbüro die konzeptionelle Prozessteuerung, die sich aus der vom Stadtrat beschlossenen Klimaneutralität ableitet, auf der Stelle Nr. 002.1016 verortet, um das Thema Nachhaltigkeit bei Festivals (Stichwort: „Green Festivals“) systematisch und regelkonform umsetzen zu können. Auch die Kunstmesse "RathausART" wird von dieser Stelle organisiert. Stellungnahme DiP: Im Projektbüro Kulturprofile stehen 5,61 Vollkraftstellen Festivalmanager/in für die umfassende Entwicklung, Planung, Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen und Sonderformaten zur Verfügung. Dass durch die verstärkt benötigten Sicherheitskonzepte eine Aufgabenverdichtung im Projektbüro entstanden und auch der Wissenstransfer für das Projektmanagement von organisatorisch aufwändigen Höhepunktveranstaltungen notwendig ist, ist nachvollziehbar, jedoch ist dies mit den vorhandenen Personalkapazitäten bewältigbar. Um das neu hinzugekommene Thema Nachhaltigkeit von Festivals auf alle Veranstaltungsformate zu übertragen, wird die Aufstockkung der Personalkapazitäten im Umfang von 0,14 Vollkraftstellen begutachtet. Die Anforderungen an die Sicherheit von Veranstaltungen (veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Präventionsmaßnahmen) sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Umstand führt laufend zu höheren Arbeitslasten, die mit der vorhanden Vollkraftstelle Meister für Veranstaltungstechnick nicht mehr vollumfänglich bewältigbar sind. Die fehlenden Kapazitäten wurden bisher und sollen auch künftig extern vergeben werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 41 von 232 110 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2579 Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meistersingerhalle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 42lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 2. Bürgermeister Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT 20.918 € 20.918 € E 8 0 € 0,36 Vorschlag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT 20.918 € 20.918 € E 8 0 € 0,36 Antrag: 0,36 VERWALTUNGSKRAFT 19.893 € 19.893 € E 6 0 € 0,36 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Bei der Meistersingerhalle handelt es sich nicht ausschließlich um eine städtische Einrichtung, sondern um eine am internationalen Markt agierende Versammlungsstätte. Durch verschiedene Planungen (Bau des Konzerthauses, Operninterim in der Meistersingerhalle, Konzerthaus - Moratorium und dessen Veränderungen) bleibt die MSH damit weiterhin der einzige Ort in Nürnberg für das „alltägliche“ Angebot an Showproduktionen und Orchesterkonzerten . Die beantragten Stellenkapazitäten garantieren der Meistersingerhalle die seit Jahren längst überfällige Optimierung der Ressourcen im Bereich Finanzen, Buchhaltung und Controlling. Hinzu kommen Themenfelder im Bereich Digitalisierung und Marketing (u.a. auch Social Media). Das quantitativ und qualitativ anwachsende Aufgabenspektrum nimmt unabhängig von der Sanierung deutlich an Komplexität zu. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der gesamte Parkplatz ab 2023 selbst bewirtschaftet wird, wodurch über 85.000 Euro erwirtschaften werden könnten. Stellungnahme DiP: Der angegebene Finanzierungsvorschlag durch die Übernahme der Parkplatzbewirtschafung konnte nicht anerkannt werden. Das Budget und die Personalkapazitäten der Meistersingerhalle haben sich kaum verändert, jedoch sind die vorhanden Personalkapazitäten im Finanz- und Controllingbereich knapp bemessen. Durch die geplante Sanierung der Meistersingerhalle und der Übernahme der Parkplatzbewirtschatung kommen zusätzliche Aufgaben hinzu, so dass eine Personalmehrung im Umfang von 0,36 VK begutachtet wird. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 42 von 232 111 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2526 Neukonzeption Dauerausstellung Museum Industriekultur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 43lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Das Museum Industriekultur war bei seiner Gründung ein früher Leuchtturm progressiver Geschichtsarbeit. Nach über 30 Jahren entspricht die Dauerauststellung jedoch nicht mehr den heutigen Nutzungs- und Sehgewohnheiten, außerdem sind neuere Entwicklungen der industriellen Geschichte der Stadt in der Ausstellung nicht berücksichtigt. Das Museumsgebäude selbst entspricht nicht mehr den aktuellen Brandschutzbestimmungen, weshalb 2024 eine große Baumaßnahme ansteht, für die das gesamte Museum für ein Jahr vollständig ausgeräumt und im Anschluss wieder eingeräumt werden muss. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es sinnvoll, die technische mit der musealen Erneuerung zu verbinden und ein neues Ausstellungskonzept zu erarbeiten, das beim Wiedereinzug des Museums umgesetzt wird. Dies hat auch der Kulturausschuss bei seiner Sitzung am 09.10.2020 befürwortet. Durch die Neukonzeption wird das Museum wieder zum sichtbaren und wahrgenommenen Leuchtturm der Industriekultur und -geschichte der Region und entwickelt sich gleichzeitig zu einem wichtigen Ort für die Stadtgesellschaft, an dem anhand des Blicks in die Geschichte der Industriegesellschaft Fragen des zukünftigen Zusammenlebens diskutiert werden können. Stellungnahme DiP: Das Museum Industriekultur (MiK) wird aufgrund einer Brandschutzsanierung komplett ausgeräumt und über einen Zeitraum von voraussichtlich einem Jahr geschlossen bleiben. Es wurde seitens der Dienststelle nachvollziehbar begründet, dass zeitgleich mit der technischen auch eine inhaltliche Erneuerung in Form einer Neukonzeption der Dauerausstellung sinnvoll und notwendig ist. Dauerausstellungen werden i.d.R. ca. alle 8 bis 10 Jahre überarbeitet; die aktuelle Dauerausstellung des Museum Industriekultur entspricht aber in großen Teilen noch dem Stand von vor 35 Jahren. Die im Museum vorhandenen Personalkapazitäten werden auch während der Schließung des Museums ausgelastet sein, u.a. mit Aktionen in der Öffentlichkeit, wie z.B. Pop-Up Mini- Ausstellungen. Personalkapazitäten, besonders die der Museumsleitung werden zusätzlich durch die Begleitung der Sanierungsarbeiten gebunden. Daher ist der Bedarf einer befristeten Vollkraftstelle für die Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Ausstellungskonzepts grundsätzlich gegeben. Der Beginn der Baumaßnahme hat sich zeitlich nach hinten verschoben auf voraussichtlich 2024. Somit verschiebt sich der im Kulturausschuss (09.10.2020) vorgestellte Zeitplan insgesamt. Daher wird vorgeschlagen, die beantragte befristete Stelle, obwohl nachvollziehbar begründet und wünschenswert, zurückzustellen und zum nächsten Haushalt 2024 erneut zu beantragen. Die Schaffung der Stelle wird aktuell nicht befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 43 von 232 112 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2528 Gemeinsame Verwaltung Altstadthäuser der Museen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 44lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 0,30 VERWALTUNGSFACHKRAFT 17.432 € 17.432 € E 8 0 € 0,30 ohne Deckung Drei kulturhistorische Häuser der Museen der Stadt Nürnberg, die sich in unmittelbarer Nähe zueinander im Zentrum der Sebalder Altstadt befinden, haben bislang keine eigenen Verwaltungs- und Sachbearbeitungsstellen. Die Ansprüche und Aufgabengebiete an ein modernes, zukunftsweisendes Angebot sind gleichwohl in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Es wird daher eine gemeinsame Vollzeitstelle für eine Verwaltungsfachkraft für die drei folgenden Häuser beantragt: Stadtmuseum im Fembo-Haus, Haus des Spiels, Albrecht-Dürer-Haus. Stellungnahme DiP: Der Bedarf an Koordinierung und administrativer Betreuung des Veranstaltungs- und Ausstellungsbetriebs in den Altstadthäusern der Museen wurde glaubhaft dargestellt. Hierzu sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, wobei der Bedarf mit einer Halbstelle abzudecken sein sollte. Da für die genannten Aufgaben für das Fembo-Haus bereits Kapazitäten im Umfang von 0,2 VK zur Verfügung stehen, wird die Schaffung einer Kapazität von 0,3 VK als ausreichend gesehen und empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 44 von 232 113 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2527 Digitales Sammlungsmanagement Museum Industriekultur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 45lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 MUSEOLOGE /IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z, Sperrvermerk X (ca. 20% Förderung durch Landesstelle nichtstaatlicher Museen in Aussicht gestellt) Anfang 2022 wurde KuM die Kündigung der Depots in der Kongresshalle zur Jahresmitte ausgesprochen. Die Räumung der dort befindlichen drei Depots des Museum Industriekultur (gesamt ca. 2.700 qm) in ein Ausweichdepot im Frühjahr und Sommer 2022 erfolgte unter großem Zeitdruck. Wünschenswert seitens des Museums wäre eine fundierte Bestandserfassung und „Entsammlung“ vor dem Umzug gewesen, um museale Standards zu erfüllen. Der Sammlungsaufbau hat über Jahrzehnte stattgefunden, aber Erfassung und Sammlungspflege sind nicht in gleichem Maße mitgewachsen. In der Kürze der verbleibenden Zeit waren diese Mindeststandards personell und organisatorisch nicht umsetzbar. Dies muss daher umso dringlicher nachgeholt werden, um zumindest bei der Rückführung der Sammlung in ein endgültiges Depot nur die langfristig für die Sammlung relevanten Objekte mitzunehmen. In allen Häusern des Museumsverbunds, die Sammlungen pflegen, ist die digitale Bestandserfassung im Rückstand. Die bestehenden Sammlungsmanagement-Programme sind zum Teil veraltet und ungenügend aktualisiert. In allen Häusern besteht ein Inventarisierungs-Rückstau. Der Zugriff erfolgt zum Teil nur über stationäre Rechner. Eine Digitalisierung und die Schaffung von Schnittstellen zwischen den Systemen ist dringend notwendig für einen erfolgreichen Forschungszugriff auch der Häuser untereinander und auch von außerhalb. Auch die digitale Standortverwaltung und die Etablierung von Prozessen zur Langzeitarchivierung sind Desiderate Stellungnahme DiP: Der größte Anteil der Aufgaben, die durch die beantragte Stelle bewältigt werden sollen, ist verknüpft mit dem Umzug des Sammlungsbestandes von der Kongresshalle in ein Ausweich- und anschließend in ein endgültiges Depot. So soll u.a. die Standortverlagerung der Objekte im Ausweichdepot dokumentiert, der Zustand der Sammlungsobjekte kontrolliert und ggf. notwendige restauratorische Eingriffe angestoßen werden sowie ein koordinierter Entsammlungsprozess eingerichtet und durchgeführt werden. Die digitale Bestandserfassung der zu bewahrenden Objekte in einem neuen Inventarisierungsprogramm fällt ebenso in das Aufgabenspektrum der beantragten Stelle. Langfristig sollen die hier neu etablierten Prozesse im Bereich Sammlungsmanagement auch auf andere Depots und Sammlungen der Stadt Nürnberg übertragen werden können, so dass sich ein Mehrwert ergibt, auch über den Umzug in das Ausweichdepot hinaus. Die Stelle wird als notwendig eingestuft, um die materielle Sicherung des Sammlungsbestandes und die Vermeidung von Schäden daran durch unsachgemäße Lagerung zu gewährleisten. Überdies können durch die Reduzierung des Sammlungsguts Einsparpotentiale realisiert werden. Da der Umzug des Sammlungsbestandes aktuell ansteht, ist auch eine zeitliche Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung gegeben. Damit die mit dem Umzug verbundenen zusätzlichen Aufgaben bewältigt werden können, bedarf es weiterer Personalkapazitäten, denn im aktuellen Stellenplan stehen für die Inventarisierung nur sehr begrenzt Kapazitäten im Umfang von 0,15 VK zur Verfügung. Die Schaffung der beantragten Stelle wird aufgrund der in Aussicht gestellten befristeten Teilförderung mit Fristvermerk F 12.24 befürwortet, es wird zunächst ein Sperrvermerk X angebracht, bis die Finanzierung geklärt ist. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 45 von 232 114 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2527 Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 46 von 232 115 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2586 Partizipation Migration Oral History Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 46lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtarchiv Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der im Stadtarchiv Nürnberg von 2006 bis 2020 bestehende Forschungsschwerpunkt Migration wurde im Zuge der Kulturhauptstadt-Bewerbung um die Projekte Menschen machen Stadtgeschichte und Perspektivwechsel erweitert, die bis zum 31.12.2020 befristet waren, methodisch und inhaltlich jedoch den Boden für eine intensive Bearbeitung bis zum Kulturhauptstadt-Jahr 2025 bereiteten. Die nunmehr erzielten methodischen und inhaltlichen Kenntnisse bilden derzeit den Stand der Forschung zum Thema ab. Der politische Wille zur Fortführung der Kulturhauptstadtprojekte wurde bereits erklärt und trifft damit die Linie der Kulturstrategie. An der Kompetenz von Av zu diesen Themen war auch über die Dienststelle selbst hinaus Bedarf angemeldet worden: Namentlich KuM hatte hier zu Projekten vornehmlich des Museums Industriekultur, aber auch des Stadtmuseums im Fembohaus Interesse geäußert. Bei Av soll daher eine Kompetenzstelle für mündliche Überlieferung und deren zeitgemäße Archivierung entstehen, die in der Lage ist, andere Dienststellen im Bereich von 2.BM bei Oral- History-Projekten zu unterstützen, eine Infrastruktur für die Archivierung von deren Ergebnissen bereitzustellen und die drei partizipativen Ansätze in der mündlichen Überlieferung bei Av zu einem zusammenzulegen. Gemeinsam ist diesen drei Initiativen das partizipative Element, in dem nicht nur anbietend, sondern auch aufsuchend der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen wird, um ihnen die Relevanz ihrer ganz persönlichen Geschichte für die Geschichte der Stadt insgesamt zu verdeutlichen. Diese Kompetenzstelle soll sich bei Av der gesamten Zielgruppe von Menschen machen Stadtgeschichte öffnen, dabei Personen mit Migrationsgeschichten jedoch ausdrücklich einladen. Stellungnahme DiP: Für die oben genannten Projekte im Kontext der Historischen Bildungsarbeit und Migrationsforschung stand bis Ende 2019 eine teilweise durch Stiftungsmittel finanzierte Stelle zur Vefügung. Die geschilderten Gründe für eine dauerhafte Implementierung einer Kompetenzstelle für mündliche Überlieferung sind durchaus nachvollziehbar. Die Aufgabe erscheint zwar wünschenswert, ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Die Stellenschaffung kann nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 47 von 232 116 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2587 Zwischenarchiv (Records Center) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 47lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtarchiv Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Für die neue Aufgabe „Zwischenarchivierung“, die sich sowohl auf analoge als auch digitale Unterlagen bezieht und eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der angestrebten Digitalisierung der Stadtverwaltung ist, waren zum Haushalt 2021 zwei Stellen beantragt worden, es wurde zunächst aber nur eine Stelle bewilligt. Als Zwischenarchiv (Record Center) wird ein vorübergehender Lagerungsort für Unterlagen, die von der Verwaltung nicht mehr ständig benötigt werden, deren Aufbewahrungsfristen aber noch nicht abgelaufen sind, bezeichnet. Ein Zwischenarchiv ist räumlich oder auch nur organisatorisch Teil des Archivs, in dem die Unterlagen später endgültig verwahrt werden (sog. Endarchiv). Der Aufbau des Zwischenarchivs wird seit 2021 auf der Stelle Nr. 412.2040 mit Unterstützung durch weitere Stellenanteile der Abteilung Av/2 im Umfang von mindestens einer VK wahrgenommen und vorangetrieben. Zur dringenden Entlastung dieser Stellen wird jetzt für die komplexe neue Aufgabe im Rahmen der Anwendung IT - gestützter Komponenten (elektronische Aktenführung /DMS - Rollout, Archivierung elektronischer Unterlagen / Digitales Archiv und Online - Zugang ) die zweite Stelle erneut beantragt. Stellungnahme DiP: Die Einrichtung eines zentralen Zwischenarchivs (Records Center) beim Stadtarchiv unterstützt bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und Ablageformen. Die Dienststellen können sich vor Ablauf von (mitunter sehr langen) Aufbewahrungsfristen frühzeitig von großen Mengen (digitaler und analoger) Akten entlasten, ohne dass das darin gespeicherte Verwaltungswissen verloren geht. Eine große Rolle bei diesen Überlegungen spielt auch, dass die Verwaltungsarbeit künftig vor allem digital gestaltet wird und bei Umzügen von Dienststellen perspektivisch keine Registraturflächen mehr eingeplant werden sollen. Für den Aufbau des Zwischenarchivs beim Stadtarchiv ist bisher eine Vollkraftstelle vorhanden, diese ist derzeit ausreichend. Bei der Umzugsplanung von Dienststellen in "The Q" werden vor allem 2024 viele Akten im Zwischenarchiv eingelagert werden, eine Stellenschaffung wäre daher erneut zum Haushalt 2024 zu prüfen, soweit ein entsprechender Antrag eingereicht wird. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 48 von 232 117 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2537 Stadtteilkulturprojekt KommVorZone Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 48lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 PROJEKTLEITUNG 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTLEITUNG 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Antrag: 0,20 VERANSTALTUNGSHELFER/IN 9.292 € 9.292 € E 3 0 € 0,20 Vorschlag: 0,20 VERANSTALTUNGSHELFER/IN 9.292 € 9.292 € E 3 0 € 0,20 ohne Deckung Die Weiterentwicklung der soziokulturellen Stadtteilarbeit der Kulturläden war ein Strukturprojekt im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung und wurde bereits mit Mitteln der Kulturhauptstadtbewerbung im Sommer 2021 umgesetzt. Im Sommer 2022 findet erneut in der Südstadt eine KommVorZone statt, die Finanzierung hierfür wurde sichergestellt, Behandlung erfolgte im Kulturausschuss am 8.10.2021. Nach der Modellphase soll die Arbeit der „KommVorZone“ vorrangig in sozial benachteiligten Stadtteilen stattfinden, in denen häufig weniger kulturelle Angebote vorgehalten werden. Durch aufsuchende Angebote bringt die Plattform Austausch und Kultur direkt zu den Menschen und ermöglicht durch direkte, kleinteilige Partizipation vor Ort neue Formate und innovative Ansätze der Stadtteilkulturarbeit. Lokale Bedarfe und daraus entwickelte Veranstaltungen werden niedrigschwellig und diversitätssensibel mit der Stadtteilbevölkerung erarbeitet und gemeinsam mit AkteurInnen der lokalen freien Szene auf der Plattform im öffentlichen Raum umgesetzt. Hierdurch entsteht ein Forum im öffentlichen Raum, das in der Lage ist, neue und marginalisierte Zielgruppen zu erschließen, vielfältige Akteure der Stadtgesellschaft einzubinden und gemeinsam Angebotsstrukturen temporär bereitzustellen. In Stadtteilen ohne Einrichtung von KuF dient das Projekt darüber hinaus zur Ermittlung der stadtteilspezifischen Bedarfe in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft. Dies ist ohne zusätzliche Personalkapazitäten nicht möglich. Stellungnahme DiP: Zur Umsetzung der Ziele der Kulturstrategie wurde eine Weiterführung der Kulturplattform KommVorZone vom Kulturausschuss befürwortet. Hierfür soll im Anschluss an die KommVorZone 2022 ein ressourcenarmes Modell zur Anwendung in weiteren Stadtteilen ab 2023 entwickelt werden. Die mit der Fortführung der Arbeit der KommVorZone verbundenen Intentionen wurden von KuF nachvollziehbar dargestellt. Die Aufgaben können jedoch mit verringerten Personalkapazitäten als beantragt umgesetzt werden. Die Schaffung von Kapazitäten im Umfang von 1,2 Vollkraftstellen wird als ausreichend angesehen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 49 von 232 118 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2538 Migrantenvereine/Transkultur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 49lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Arbeit mit Migrantenvereinen einschließlich der Vergabe von Zuschüssen ist seit langer Zeit eine Aufgabe von KuF. In den letzten Jahren sind die Anforderungen durch die Neugründung und das verstärkte Engagement von Vereinen, z.B. im Bereich der Flüchtlingsarbeit stetig angestiegen. Der Wunsch nach verstärkter Unterstützung und vermehrte Anfragen anderer städtischer Dienststellen, die den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Vereinen suchen, haben darüber hinaus zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung geführt. Gerade auch im Zuge der Kulturstrategie sind die Kontakte und Netzwerke des Inter-Kultur-Büros stark gefragt. Durch zwei drittmittelfinanzierte Projekte (House of Resources, samo.fa) waren 1,5 Stellen finanziert, mit denen die genannten Aufgaben wahrgenommen werden konnten. Die Förderung ist ausgelaufen. Durch die Projekte konnten eine Reihe von Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen umgesetzt werden, die voraussichtlich nachhaltig wirken. Dennoch bleibt auf längere Zeit – gerade auch im Hinblick auf die Handlungsfelder der vom Kulturausschuss beschlossenen Kulturstrategie – ein Bedarf an zusätzlichen Personalkapazitäten bestehen. Stellungnahme DiP: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) beantragt die Verstetigung einer bis Ende 2019 drittmittelfinanzierten Stelle für die Arbeit mit Migrantenvereinen und zur transkulturellen Öffnung. Im Rahmen der Neukonzeption der Kulturstrategie und der Fortsetzung der Kulturhauptstadtprojekte als Strukturprojekte sollte es nicht nur darum gehen, zusätzlich in neue und bestehende Handlungsfelder zu investieren. Es sollte in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden, was mit bestehenden Ressourcen, was durch Priorisierung und damit Zurückstellung bestehender Angebote ermöglicht werden kann und für welche Handlungsfelder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Für die Umsetzung sollte ein Stufenplan erarbeitet werden, dieser liegt noch nicht vor. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 50 von 232 119 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2539 Inklusion auf dem Erfahrungsfeld Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 50lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,50 SONDERPÄDAGOGE/ IN 34.468 € 34.468 € S 11b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Im Oktober 2017 wurde dem Kulturausschuss erstmals ein modular aufgebautes Inklusionskonzept des Erfahrungsfeldes vorgestellt, das auf dem erfolgreichen Konzept seines Dunkelbereichs gründet und den Inklusionsgedanken auch an anderen und neuen Stationen des Erfahrungsfeldes sichtbar und erfahrbar werden lassen könnte. Ziel des Erfahrungsfelds ist es dabei, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung als selbstverständlichen Bestandteil des Lebens erfahrbar zu machen und damit ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander zu etablieren. Der Kulturausschuss hat das Konzept im Oktober 2017 positiv begutachtet. Bislang wurden dafür jedoch keine zusätzlichen Personalkapazitäten in ausreichendem Umfang geschaffen. Seit der ersten Behandlung im Kulturausschuss hat das Thema Inklusion im gesellschafts-und kulturpolitischen Diskurs nochmals an Bedeutung gewonnen. So hat die vom Stadtrat im Januar 2018 beschlossene Kulturstrategie einen Mangel an sichtbaren Inklusionsangeboten festgestellt und darauf in ihren Empfehlungen zum Handlungsfeld „Diversität und Teilhabe stärken“ Bezug genommen. Auch im Rahmen der Kulturstrategie spielt Inklusion eine wichtige Rolle. Akzeptanz für Verschiedenheit und Bewusstsein für die Gleichwertigkeit von Menschen entwickeln sich nicht eigenständig, sondern bedürfen des inklusiven Lebens als Normalfall im Alltag. Ziel ist es daher, Menschen mit Behinderungen in den normalen Erfahrungsfeld-Betrieb zu integrieren. Begleitet werden muss dieser Prozess von einer/m Sozialpädagogin/en mit entsprechenden sonderpädagogischen Zusatzqualifikationen. Ohne die Schaffung dieser Kapazitäten ist eine Umsetzung von Inklusion im Personalbereich nicht möglich (vgl. dazu Kulturausschussvorlage für die Sitzung am 12.7.2019). Stellungnahme DiP: Der Inklusionsgedanke auf dem Erfahrungsfeld besteht aus zwei Bausteinen. Zum einen soll möglichst der barrierefreie Zugang für Besucher/innen ermöglicht werden und zum anderen soll Inklusion auch im Personalbereich gelebt werden. Gerade beim Besuch des Dunkelbereichs wird eindrucksvoll erfahrbar, wie Menschen mit Behinderung den fehlenden Sinn durch Ausbau der Fähigkeiten anderer Sinne ausgleichen. Diese Stationen können nur von Menschen mit Sehbehinderung betreut werden. Grundsätzlich wird das vorgelegte Konzept, um gesellschaftspolitische Entwicklungen mit allen Sinnen zu erleben, inhaltlich sehr begrüßt. Deshalb wurden bereits zum Haushalt 2022 0,3 VK für die Ermöglichung der Betreuung der Stationen durch einen Menschen mit Behinderung und 0,5 VK zur Betreuung der Mitarbeitenden mit Behinderung geschaffen. Die vorhandene Kapazität von 0,5 VK wird weiterhin als ausreichend erachtet. Es wird empfohlen, zunächst Erfahrungen mit der erst zum Juli 2022 besetzten Halbstelle zu sammeln, bevor deren Aufstockung erneut beantragt wird. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 51 von 232 120 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2540 Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser - Infotheke Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 51lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN INFOTHEKE 51.515 € 51.515 € E 5 0 € 1 ,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Im Jahr 2021 wurde das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten und Außenbereichen wie Öffnungszeiten wird darin der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und der von Teilhabeangeboten angestrebt. Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshauses Langwasser sind daher dauerhafte Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der Personalbedarf detailliert vorgestellt. Stellungnahme DiP: An der Infotheke soll die Erstinformation, Weiterleitung von Anliegen und Angaben zu Programm und Räumen des Gemeinschaftshaus Langwasser erfolgen. Die Infotheke ist derzeit Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Zum Haushalt 2021 wurde hierfür eine Vollkraftstelle (EGr. 5) geschaffen. Es wird nun eine zweite Vollkraftstelle beantragt, um die durchgehende Besetzung der Infotheke auch im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:30-22:00 Uhr, Sa 09:00-15.00 Uhr) zu gewährleisten und die aktuell ebenfalls an der Infotheke einbezogenen kultur- und sozialpädagogischen Fachkräfte und Bibliotheksmitarbeiter/innen zu entlasten. Die Schaffung der beantragten Kapazität ist zwar wünschenswert, eine zwingende Notwendigkeit ist aber nicht ersichtlich. Daher kann die Schaffung der beantragten Stelle nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 52 von 232 121 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2541 Stadtteilkulturarbeit Gemeinschaftshaus Langwasser - Kulturpädagogische Kraft Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 52lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Im Jahr 2021 hat das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten wie Öffnungszeiten wird darin der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und der von Teilhabeangeboten angestrebt. Gleichzeitig wurden im Rahmen des drittmittelgeförderten Modellprojekts #LNGWSSR zahlreiche Projekte aufsuchender Kulturarbeit im öffentlichen Raum (bes. Langwasser Nord) angestoßen, um die Stadtteilbevölkerung vor Ort zu Teilhabe an und eigener Gestaltung von Kultur vor Ort einzuladen. Diese Maßnahmen können – nach Ende der Förderung in 12/2022 - ohne weitere personelle Ressourcen nicht weitergeführt werden. Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshaus Langwasser sind daher dauerhafte Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der Personalbedarf detailliert vorgestellt. Stellungnahme DiP: Für die Planung, Organisation und Durchführung partizipativer Kultur- und Informationsveranstaltungen sowie von Teilhabeangeboten, der Koordination und Betreuung des neuen Ausstellungskonzepts und der aktiven Nutzung des Foyers des Gemeinschaftshauses Langwasser, für eine erweiterte Stadtteil- und Gremienarbeit und die Umsetzung einer nutzer*innenorientierten Öffentlichkeitsarbeit sind Personalkapazitäten erforderlich. Bisher sind inklusive der Leitung 2,63 Stellen im kulturpädagogischen Bereich vorhanden. Zusätzlich standen seit 2020 durch Drittmittel finanzierte Personalkapazitäten im Umfang von 0,77 VK zur Verfügung, die aber aufgrund der auslaufenden Förderung ab 2023 entfallen. Für die angestrebte Ausweitung des Angebots im Gemeinschaftshaus Langwasser ist die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten zwar wünschenswert, eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, ebenso fehlt es an einer Drittmittelförderung. Unter diesen Rahmenbedingungen kann die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazität nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 53 von 232 122 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2542 Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser - Veranstaltungstechnik Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 53lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGS- TECHNIK 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Im Jahr 2021 wurde das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. Erweiterte Öffnungszeiten bedingen auch eine Ausweitung der Angebote, die veranstaltungstechnisch betreut werden müssen. Derzeit werden die Leistungen extern eingekauft. Um dies reduzieren zu können, ist die Schaffung einer zweiten Stelle für die Veranstaltungstechnik erforderlich. Stellungnahme DiP: Für die technische Betreuung von Veranstaltungen stehen im Gemeinschaftshaus Langwasser bisher Personalkapazitäten im Umfang von 1,0 Vollkraftstellen zur Verfügung. Durch die erweiterten Öffnungszeiten (Mo – Fr 8:30 bis 22:00 Uhr, Sa 9:00 – 15:00 Uhr) konnte das Angebot an Veranstaltungen ausgeweitet werden, allerdings ist die vorhandene Personalkapazität nicht ausreichend, um die erweiterte Anzahl an Veranstaltungen technisch und entsprechend den Vorgaben der Veranstaltungsstättenverordnung (VStättV) zu betreuen. Zusätzliche Kapazitäten sind daher erforderlich. Derzeit wird dies durch die externe Vergabe von veranstaltungstechnischen Leistungen gelöst. Langfristig sieht das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) jedoch den Bedarf für eine zweite dauerhafte Stelle im Bereich Veranstaltungstechnik. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend erkennbar ist, ob eine zweite Fachkraft dauerhaft ausgelastet wäre, wird empfohlen, zunächst weiterhin je nach Bedarf externe Fachkräfte für Veranstaltungstechnik einzusetzen und bei einer etwaigen erneuten Beantragung der Stelle entsprechende Nachweise über Veranstaltungen, Einsatz von Eigen- und Fremdpersonal etc. vorzulegen. Die beantragte Stelle wird nicht begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 54 von 232 123 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2529 Anpassung der Personalkapazitäten im Verwaltungsbereich KuKuQ Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 54lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,23 VERWALTUNGSFACHKRAFT 12.914 € 12.914 € E 7 0 € 0,23 Vorschlag: 0,23 VERWALTUNGSFACHKRAFT 12.914 € 12.914 € E 7 0 € 0,23 ohne Deckung Es wird die Aufstockung einer Teilstelle auf Vollzeit beantragt. Die Stelleninhaberin ist seit Jahren vollzeitbeschäftigt. Die Verbuchung des auf der Stellenplannummer fehlenden Vollzeitäquivalents von 0,23 VK erfolgt bisher auf freien Anteilen anderer Stellen, die künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Aufgabenspektrum erfordert jedoch weiterhin 1,00 VK. Aufgrund gesetzlich geforderter Veränderungen bei der Inanspruchnahme und Beauftragung von Dienstleistungen (Filmvorführer, Veranstaltungstechnik, Transporten, Restaurierungen, etc.) ergeben sich neue zeitaufwändige Prozessschritte und Dokumentationspflichten. Mit der Wiedereröffnung des Künstlerhauses unterstützt die Stelle künftig die Leitung bei der verwaltungsseitigen Betreuung der Vereine, Gruppen und Werkstätten. Die finanzwirtschaftliche Führung der Kultureinrichtung erfordert in zunehmendem Umfang die Aufbereitung und Analyse von Geschäftszahlen. Das Einholen von Finanz- als auch Leistungskennzahlen erweitert zusätzlich das Aufgabenspektrum. Im Rahmen der Digitalisierung der Dienststelle und im für einen Kulturbereich unerlässlichen Social-Multi-Media Bereich sind zusätzliche Auswertungen und Erfolgsbemessungen vorzunehmen, die zur Steuerung der Dienststelle unabdingbar sind. Stellungnahme DiP: Der Bedarf einer Vollkraftstelle wurde nachvollziehbar dargestellt. Da einige der bisher genutzen Stellenanteile nicht mehr zur Verfügung stehen werden, u.a. aufgrund von Stundenaufstockung anderer Stelleninhaber*innen, ist eine Kapazitätsausweitung um 0,23 VK auf eine Vollzeitstelle notwendig, um die derzeitigen Aufgaben weiterhin erfüllen zu können. Die Aufstockung der Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 55 von 232 124 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2530 Aufstockung Personalkapazität Programmkoordination Tafelhalle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 55lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN PROGRAMMKOORDINATION 37.517 € 37.517 € E 10 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Es handelt sich ausschließlich um eine geringe Aufstockung im Bereich Tafelhalle. Der tatsächliche Arbeitsanfall hat gezeigt, dass für die Konzeption und Betreuung von neuen Vermittlungsangeboten eine Aufstockung erforderlich ist (z.B. zusätzlich: Bürgerensemble mit freien KünstlerInnen). Die Grundlagen für die Erhöhung sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen erzielt werden konnten. Zudem hat sich der öffentliche und (kultur-) politische Druck auf die Verwaltung (hier: Tafelhalle und Künstlerhaus als Spielorte und -formate für die „freie Szene“) erhöht, die Entwicklung der freien KünstlerInnen stärker zu fördern und deren Sichtbarkeit zu erhöhen. Stellungnahme DiP: Im Fachteam Tafelhalle stehen derzeit bereits 1,0 VK für die Aufgaben im Bereich Programmkoordination zur Verfügung. Die Notwendigkeit für eine zusätzliche Kapazitätserhöhung im Umfang von 0,5 VK, wurde nicht nachvollziehbar begründet. Die Schaffung einer neuen halben Stelle kann deshalb nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 56 von 232 125 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2532 Digitale Kultur und Öffentlichkeitsarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 56lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN 17.080 € 17.080 € E 9b 0 € 0,25 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der tatsächliche Arbeitsanfall hat gezeigt, dass die erforderliche Ausweitung der digitalen Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Neukonzeption des Künstlerhauses einen höheren Arbeitsanfall hervorruft. Die Stelle digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit stellt in hohem Maße den spartenübergreifenden Auftrag an die Dienststelle sicher. Neu ist: Digitale Kulturarbeit muss sowohl in den Bereichen bildende Kunst (hier vor allem Kunsthaus und Kunsthalle), im Bereich Audience Development (Künstlerhaus) sowie im Bereich Film (Filmhaus und Thema: digitale Leinwand) dringend weiter entwickelt werden. Die Grundlagen für die Erhöhungen sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen erzielt werden konnten sowie Erfordernisse einhergehend mit dem Wandel der Kulturarbeit durch Digitalisierung und veränderte Besucherakzeptanz in der Bürgerschaft. Stellungnahme DiP: Die Weiterentwicklung der Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Digitalisierung ist originär im Stellenprofil und Stellenumfang (0,5 VK) der ursprünglich zum Haushalt 2014 geschaffenen Stelle enthalten. Allerdings ist im Zuge der Generalsanierung und Neukonzeption des Künstlerhauses eine Mehrung an Aufgaben im Bereich digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit entstanden, denn es stehen nun mehr und parallel bespielbare Spielflächen zur Verfügung. Um das Potential dieser neu geschaffenen Spielflächen vollumfänglich nutzen zu können, müssen die digitalen Vermittlungsformate weiter ausgebaut werden. Eine Aufstockung der Stelle hierfür um 0,25 VK scheint zwar wünschenswert, ist jedoch nicht zwingend erforderlich und kann somit nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 57 von 232 126 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2535 Leitung des Bereichs Technik Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 57lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 TECHNISCHE LEITUNG 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE LEITUNG 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Das Kunst-Kultur-Quartier sieht drei Gründe für eine Stellenschaffung: Quantitative Mehrung: mit der Wiedereröffnung des Künstlerhauses in 2022 erhöhen sich, mit einem Quadratmeterzuwachs von ca. 800 qm sowie der Möglichkeit der Doppel - und Mehrfachbespielung der Veranstaltungsräume, die zu steuernden Veranstaltungstage um ca. 150 p.a. Die dafür erforderlichen Stellenkapazitäten sind nicht vorhanden. Qualitative Mehrung: die qualitativen Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik und vor allem der mit der Veranstaltungstechnik untrennbar verknüpften Technik in den Bereichen Sicherheit, Brandschutz, Klimatechnik, Energiemanagement sowie Digitalisierung (z.B. digitale Übertragungstechniken Bild, Ton, Kino, live streams u. ä.) sind in allen 7 Bühnen- und Ausstellungshäusern sowie Kinos der Dienststelle grundsätzlich massiv gestiegen und erreichen mit der Inbetriebnahme des generalsanierten Künstlerhauses eine mit dem bestehenden Personalstand nicht mehr zu bewältigende quantitative und vor allem qualitative Spitze. Neben der generellen Entwicklung im Bereich der Veranstaltungs-, Ausstellungs-, Kino- und veranstaltungsbezogenen Haustechnik (Sicherheit, Klima etc.) tragen auch die sanierten Einrichtungen Kunsthalle (2018 - 2020) und jetzt Künstlerhaus (2018 - 2022) dazu bei. Organisationsentwicklung und Struktur: die Installierung einer technischen Leitung für die Dienststelle vervollständigt die in 2018 begonnene Organisationssentwicklung. In einem Zwischenschritt wurden die Mitarbeitenden Technik aus der Zuständigkeit der Verwaltungsleitung gelöst und direkt den Fachteamleitungen zugeordnet. Die erhofften – und nunmehr dringend erforderlichen – Synergieeffekte stellten sich nicht ein. Mit einer Fachteamleitung Technik, einer qualitativ höherrangigen Technischen Leitung mit Führungsaufgaben (Personalführung, Dienstplan - und Ressourcenmanagement, Finanzcontrolling u.ä.) und den bereits bestehenden zwei Gruppenleitungen der Technik in der Tafelhalle und dem Künstlerhaus würden die gewünschten sparten - und häuserübergreifenden Synergien herstellbar sein. Und: es würde eine Spitzenentlastung der operativen Veranstaltungs- und AusstellungstechnikerInnen und TechnikmeisterInnen erfolgen. Stellungnahme DiP: Die Stelle einer technischen Leitung für die sparten- und häuserübergreifende Personaleinsatz- und Budgetplanung wurde bereits zum Haushalt 2022 beantragt. Der Bedarf wurde 2022 gesehen, jedoch sollte geprüft werden, ob das gewünschte Aufgabenprofil nicht auch im Zuge einer Stellenwertüberprüfung einer vorhandenen Stelle Meister/in für Veranstaltungstechnik abgedeckt werden könnte. Dieser Weg hat sich als nicht gangbar erwiesen. Da der Bedarf einer neuer Stelle technische Leitung aber weiterhin besteht, zumal die Veranstaltungskapazitäten im Künstlerhaus durch die Generalsanierung zugenommen haben, wird die Schaffung der Stelle zum Haushalt 2023 empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 58 von 232 127 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2534 Veränderung der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung bei Filmvorführenden Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 58lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,40 FILMVORFÜHRER/IN 20.842 € 20.842 € E 4 0 € 0,40 Vorschlag: 0,40 FILMVORFÜHRER/IN 20.842 € 20.842 € E 4 0 € 0,40 ohne Deckung Aufgrund gesetzlicher Vorgaben mussten die Mitarbeitenden von einer Rahmenvereinbarung in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführt werden. Aufgrund der hiermit einhergehenden vertraglichen Verpflichtungen (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, etc.) verringert sich im Rahmen des bestehenden Stellenumfangs die zur Verfügung stehende Personalkapazität. Sollte die fehlende Personalkapazität nicht ausgeglichen werden, müsste das Angebot reduziert werden. Betroffen wäre hier u.a. das unterrichtsbegleitende Angebot für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und vielfältiger Fachbereiche; das Herzstück für Kinder-und Jugendpädagogik in Nürnberg: unter pädagogischen Gesichtspunkten kuratierte Schulkinoreihen, speziell auf Kinder- und Jugendarbeit abgestimmte fremdsprachige Kinoreihen (Britfilms, Cineféte, u.v.m.), Schulreihen während des Filmfestivals Türkei/Deutschland und während des Internationalen Nürnberger Filmfestival der Menschenrechte („Open Eyes“), LITTLE BIG FILMS - das Festival von Kindern für Kinder als bundesweites Vorzeigeprojekt medienpädagogischer Arbeit, das Sternenkino im Rahmen des Sternenhauses, der unter medienpädagogischen Gesichtspunkten wöchentlich ausgewählte Kinderfilm als erster Kontakt mit anspruchsvollem Kino. Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll der mit der Vertragsumstellung einhergehende Verlust an Personalkapazität ausgeglichen werden, denn nach Berücksichtigung von Urlaub, Fehltagen wegen Krankheit etc. stehen KuKuQ nur noch ca. 78% der bisherigen Personalkapazität zur Verfügung. Mit dieser reduzierten Personalkapazität müssten pro Jahr ca. 100 Filmvorführungen weniger angeboten werden. Hiervon betroffen sind auch die von KuKuQ angebotenen Bildungsfilme für Kinder und Jugendliche und Schulkinoreihen. Um das Angebot an Filmvorführungen auf dem bisherigen Niveau halten zu können (2019 wurden 447 Filme gezeigt), wird die Schaffung der beantragten 0,4 VK befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 59 von 232 128 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2585 Ausweitung der personellen Kapazitäten im Fachteam Grundbildung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 59lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,77 KURSPLANER/IN 52.605 € 0 € E 9b 52.605 € 0,00 Vorschlag: 0,77 KURSPLANER/IN 52.605 € 0 € E 9b 52.605 € 0,00 mit Deckung; Zuschussvermerk Z, Fristvermerk F 12.23 Seinem gesellschaftspolitischen Auftrag folgend und um die Bedarfe der Kundinnen und Kunden zu erfüllen, musste das Fachteam Grundbildung in den letzten zwei Jahren pandemiebedingt seine Angebote teilweise umstellen und neue Zielgruppen ansprechen: Berufstätige, Alleinerziehende, flexibel Lernende (z. B. Schichtarbeiter/innen), Menschen ohne Erwachsenenbildungsangebote in ihrer Wohnumgebung, wenig mobile Menschen sowie Menschen, die nicht in einer Gruppe lernen können/wollen. Auch die Kurse zur Vorbereitung auf extern nachzuholende Schulabschlüsse, die eine von zwei wichtigen Säulen des Fachteams darstellen, mussten in flexible oder Online-Angebote umgewandelt werden. Da auch nach der Corona-Pandemie die Online-Kurse neben den Präsenzkursen dauerhaft in der Angebotspalette des Fachteams Grundbildung implementiert sein werden, sind zusätzliche personelle Kapazitäten notwendig, um die Aufgabenfülle zu bewältigen . Stellungnahme DiP: Mit der Schaffung der Stelle sollen die Fortführung der virtuellen Angebote für die genannten Zielgruppen, die Implementierung weiterer Kurse im Online-Format sowie die Digitalisierung und Flexibilisierung von Bildungsangeboten für junge Menschen sichergestellt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält einen Zuschussvermerk Z und zunächst einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.23). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 60 von 232 129 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2582 Programmmanagement Bereich Deutsch und Integration Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 60lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 0,50 PROGRAMMMANAGER/IN 43.280 € 43.280 € E 13 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 PROGRAMMMANAGER/IN 43.280 € 43.280 € E 13 0 € 0,50 ohne Deckung Grundlage für den Stellenbedarf bildet der grundlegende und unverändert geltende Auftrag des Herrn OBM und des Stadtrats an den BCN, adäquate Bildungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund sowie für Flüchtlinge bereitzustellen und Maßnahmen zu entwickeln, die diesen Menschen einen passenden Anschluss an das Bildungssystem und eine gelungene Integration ermöglichen. Hierbei nehmen das schnelle und gründliche Erlernen der deutschen Sprache und das Bestehen von Sprachprüfungen eine Schlüsselrolle ein. Der gesamte Angebotsbereich Deutsch und Integration unterliegt zudem digitalisierungsbedingt einem massiven methodisch-didaktischen Wandel. Der Bedarf an zusätzlichen Programmmanagement-Kapazitäten ist daher gegeben durch: • die anhaltend starke Nachfrage nach Deutschangeboten und den dementsprechend geplanten Ausbau bzw. die Ausdifferenzierung des Programmbereichs mit neuen, den Regelkursbereich flankierenden Spezial-Deutschkursen, der Einführung eines didaktisch fundierten „Lernfahrplans“ für Teilnehmende mit Einstufungs- und Zwischentests und weiterführenden Kursempfehlungen zur Begleitung ihres individuellen Deutsch-Lernwegs sowie einer nach der Pandemie wieder aufzunehmenden Kooperation mit der Universität Erlangen-Nürnberg zur Betreuung von Forschungsarbeiten Studierender am BCN/BZ zum Zwecke der Qualitätssicherung in der Programmentwicklung und einer geplanten Ausdifferenzierung des Integrationskurs-Angebots am BCN/BZ mit Integrations- und Berufssprachkursen für spezielle Zielgruppen, • die Einwicklung von Programmen und Veranstaltungen zur kontinuierlichen Fortbildung von Lehrpersonal v. a. in Online-Methodik und –Didaktik, • die digitalisierungsbedingt wichtige Lernbegleitung zahlreicher Teilnehmenden, die ebenfalls methodisch im Programmmanagement konzipiert und weiterentwickelt werden muss, • die notwendige Entwicklung von Prozessen und Kooperationen, die die Nutzung von zusätzlichen Fördermitteln in Projekten vor allem für stark benachteiligte Gruppen von Teilnehmenden ermöglichen. Stellungnahme DiP: Mit der Schaffung der Halbstelle im Programmmanagement Deutsch und Integration sollen die unter einer programmatischen Leitung gebündelten Deutschangebote inkl. Deutsch-Sprachprüfungen mit Sprachberatung, Kursbetreuung und sprachlich-integrativer Förderung der Teilnehmenden auf der Basis der künftigen Förderprojekte von Bund und Land sowie der Marktgegebenheiten für Selbstzahler-Kurse inhaltlich-programmatisch erweitert sowie qualitativ gesichert und gestärkt werden. Mit den vorhandenen 1,5 Vollkraftstellen Programmmanager/in ist das Aufgabengebiet knapp bemessen, so dass der Bedarf nach einer Kapazitätsausweitung nachvollziehbar ist. Die Stellenschaffung wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 61 von 232 130 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2580 Ausweitung der personellen Kapazitäten für das Fachteam Gesellschaft und Kultur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 61lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 KURSPLANER/IN MIT SONDERAUFGABEN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Grundlage für den Stellenbedarf bildet der gesellschaftspolitische Auftrag des Fachteams Gesellschaft und Kultur, die vielfältigen Herausforderungen der Stadtgesellschaft in seiner Angebotspalette entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb wird eine Stelle beantragt, die sich schwerpunktmäßig mit der Neukonzeption und Entwicklung der Fachgruppe „Nürnberg entdecken“ befassen soll. Dabei sollen die vielfältigen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bildungsinhalte mit den lokalen Gegebenheiten der Stadt Nürnberg verknüpft werden. Für eine gelungene Integration ist es sehr wichtig, die Neubürgerinnen und -bürger Nürnbergs mit ihrer neuen Heimat vertraut zu machen und ihnen das Kennenlernen der städtischen Einrichtungen, Unternehmen, Akteurinnen und Akteure und wichtiger, auch historischer Orte, zu ermöglichen. Damit dient das Angebot der Erschließung neuer Zielgruppen. Nicht zuletzt soll sich das zu konzipierende, spezifisch auf Nürnberg zugeschnittene Programm an die Geflüchteten aus der Ukraine richten, deren Zahl immer größer wird. Zudem soll auch das wichtige Zukunftsthema Nachhaltigkeit im Fokus stehen. Mit konkreten Beispielen, Bildungsangeboten und geeigneten Kooperationen soll den Menschen in Nürnberg dieses weitgespannte und komplexe Thema verständlich, niederschwellig und interaktiv zugänglich gemacht werden. In den Angeboten sowie im Profil des Bildungsprogramms soll der Bezug zu den SDGs (Sustainable Development Goals) – den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Stadt Nürnberg - herausgestellt werden. Stellungnahme DiP: Das Herunterbrechen vieler gesellschaftspolitischer Herausforderungen auf die lokale Ebene und die Betonung der Potenziale Nürnbergs haben zum Ziel, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an ihrer Stadt zu wecken und ihre Teilhabe und aktive Teilnahme an der Stadtgesellschaft zu fördern. Die Integration der Neubürgerinnen und Neubürger, die über gemeinsame inhaltliche Interessen mit einheimischen Nürnbergerinnen und Nürnbergern entsprechende Kontakte knüpfen sollen, ist ein weiteres Ziel. Im Fachteam Gesellschaft und Kultur stehen für den Aufgabenkomplex bisher insgesamt 9,66 Vollkraftstellen zur Verfügung, eine Ausweitung der Angebotspalette hinsichtlich "Nürnberg entdecken" sollte durch Schwerpunktsetzung und nicht durch Ausweitung der Personalkapazitäten erfolgen. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 62 von 232 131 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2581 Personelle Weiterentwicklung des Fachteams Planetarium Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 62lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 KURSPALNER/IN MIT SONDERAUFGABEN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Während sich die noch zu besetzende Stelle der Planetariumsleitung vorrangig um die strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung kümmern wird, macht sich das Fehlen der Stelle einer Kursplanerin/eines Kursplaners mit Sonderaufgaben immer mehr bemerkbar. Die Fortschreibung und Organisation bestehender Angebote, aber auch das Einbringen neuer Veranstaltungsideen in die Kursplanung sowie die Überführung von erprobten Piloten in das Regelangebot sind wichtige Aufgaben und können künftig nur mit zusätzlichen personellen Kapazitäten in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Zudem soll sich die Kursplanerin/der Kursplaner mit Sonderaufgaben um die Erstellung von (auch digitalen) Konzepten für Angebote für Schulklassen kümmern und passende Referentinnen und Referenten sowie Kursleitungen akquirieren. Gerade auch im Hinblick auf eine zunehmende Zahl von Flüchtlingen aus der Ukraine, unter denen sich viele Kinder befinden, ist das Planetarium in der Pflicht, seinen gesellschaftspolitischen Auftrag zu erfüllen und passende Angebote zu unterbreiten. Stellungnahme DiP: Mit der Installation der Kursplaner/in-Stelle soll sichergestellt werden, dass neue Angebote für Schulklassen und insbesondere auch für geflüchtete Kinder aus der Ukraine generiert werde können und die Aufgaben im Fachteam den Eingruppierungen entsprechend und im Sinne einer guten Balance verteilt werden können. Die Schaffung der beantragten Kapazität wäre für den beabsichtigten Zweck sicherlich zielführend, im Rahmen der Priorisierung sollte aber versucht werden, die Planung mit den vorhandenen Kapazitäten – wie bisher – zu bewerkstelligen. Mit Besetzung der Leitungsstelle sollte sich die derzeit angespannte Situation wieder verbessern. Die Schaffung der beantragten Stelle wird nicht begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 63 von 232 132 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2583 Personalkapazitäten in der Stadtbibliothek Gostenhof Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 63lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Stadtteilbibliothek Gostenhof soll im brandschutzsanierten und erweiterten Nachbarschaftshaus Gostenhof ca. 2027 neu eröffnet werden. In diesem Kontext wird sie konzeptionell neu ausgerichtet. Im Gegensatz zur bisherigen räumlichen Unterbringung können in den zukünftigen Räumlichkeiten bibliothekspädagogische Veranstaltungen, Gruppenangebote, Führungen und Schulungen zielgerichtet auf den Bedarf im Nachbarschaftshaus und im Stadtteil konzipiert und angeboten werden. Schon jetzt kann der Bedarf, der von Kindertageseinrichtungen und Schulen des Stadtteils an die Bibliothek herangetragen wird, nicht gedeckt werden. Um dem Bildungsauftrag der Stadtbibliothek im Stadtteil Gostenhof gerecht werden zu können, ist neben der nun anstehenden Ausweitung der Fläche auch eine Ausweitung der Zugangszeiten zur Bibliothek erforderlich. Eine Mischkalkulation mit technikbasierten Öffnungszeiten (die sogenannte „open library“) und personalbesetzten Öffnungszeiten soll zu einem stark erweiterten Serviceangebot führen. Durch die Ausweitung des Medienangebotes aufgrund der vergrößerten Fläche können neue Zielgruppen angesprochen werden. Insbesondere die Besucherinnen und Besucher des Nachbarschaftshauses sind hier als neue Zielgruppe zu nennen. Auf das Angebot des Nachbarschaftshauses abgestimmte Bibliotheksangebote stellen einen Eckpfeiler der inhaltlichen Synergieeffekte für beide Einrichtungen dar. Stellungnahme DiP: Die veränderte räumliche Unterbringung der Stadtteilbilbiothek Gostenhof bietet neue Möglichkeiten, den Bildungsauftrag der Stadtbibliothek als Teil des Bildungscampus Nürnberg durch den Ausbau der bibliothekspädagogischen Angebote für Kinder zu erfüllen und die Öffnungsstunden entsprechend von bisher 8 an zwei Wochentagen auf 21 Präsenz-Öffnungsstunden an drei Wochentagen zu erweitern. Außerdem kann die Kooperation mit dem Nachbarschaftshaus Gostenhof hinsichtlich Veranstaltungen und zielgruppenspezifischen Angeboten deutlich erweitert werden. Da die räumliche Veränderung und Angebotsausweitung allerdings nicht unmittelbar bevorsteht, ist eine Anpassung der Personalkapazitäten zum momentanen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Stellenschaffung kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden, zu gegebener Zeit sollte ein erneuter Antrag gestellt werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 64 von 232 133 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2584 Weiterentwicklung der Angebote der Historisch-Wissenschaftlichen Stadtbibliothek im Kontext der Digitalisierung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 64lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle BildungsCampusNürnberg Geschäftsbereich 2. BM Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Am 7.7.2017 hat der Kulturausschuss dem vorgestellten Konzept „Virtueller BCN. Lernen, Informationen bereitstellen, Medienkompetenz vermitteln im digitalen Zeitalter“ grundsätzlich zugestimmt, die Anmeldung der für die Realisierung der Strategie notwendigen Haushaltsmittel sowie die Konkretisierung des zusätzlichen Personalbedarfs befürwortet. In der Folge sind Mittel und Personal für das Teilprojekt „Virtuelle Schatzkammer“ wie beantragt bewilligt worden, die Freischaltung der Datenbank mit digitalisierten Kulturgütern steht bevor. Parallel zu dieser Umsetzung hat die Covid-19-Pandemie die digitale Transformation vor allem bei den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen erheblich beschleunigt. Neue Fortbildungsangebote und Studiengänge wie digitale Kulturvermittlung und digitales Kuratieren zeugen von diesem Bedarf. Unter Aufgreifen dieser topaktuellen Entwicklungen soll die digitale Strategie des Bildungscampus fortgeschrieben werden unter Ausnutzung aller Potentiale der neuangeschafften Software. Stellungnahme DiP: Neue zukunftsorientierte Formate sollen entwickelt werden, die Analoges und Digitales verzahnen. Ausgewählte Kulturgüter können im digitalen Raum zu gesellschaftsrelevanten Themen mit gekonntem Storytelling und partizipativen sowie interaktiven Elementen innovativ aufbereitet und Ausstellungen von wertvollen Originalen um digital kuratierte Varianten ergänzt werden. Mit digitalen Methoden soll das Interesse eines breiteren und vor allem jüngeren Publikums für die in der Stadtbibliothek aufbewahrten Kulturgüter und deren Relevanz auch für die Gegenwart geweckt werden. Den Bedarfen der Wissenschaften soll mit innovativen Forschungsumgebungen entgegengekommen werden. Aktuell liegen diese Aufgaben bei der Bereichsleitung; der Wunsch einer Stellenschaffung zur offensiven und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des genannten Aufgabenbereiches sowie langfristig zur Sicherung des grundlegenden Wissens um die Bestandsgeschichte ist nachvollziehbar, aber nicht zwingend erforderlich. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 65 von 232 134 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2474 Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 65lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle 3. Bürgermeister Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 5,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN 280.740 € 280.740 € E 7 0 € 5,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 5,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST 290.530 € 290.530 € E 8 0 € 5,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Der Antrag auf Stellenschaffung basiert auf dem Wunsch der Stadtspitze nach Erweiterung des ADN. Ziel ist eine stärkere Präsenz des ADN zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Stellungnahme DiP: Der ADN ist in mehreren Teams organisiert, die jeweils aus einer Teamleitung und einem Außendienstmitarbeitenden bestehen und im Schichtdienst arbeiten. Um die Präsenz des ADN zu erhöhen, wäre eine Ausweitung der Anzahl der Teams zwar wünschenswert, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet werden, da zunächst die bereits vorhandenen Kapazitäten im Stellenplan ausgeschöpft werden sollten. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 66 von 232 135 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2478 Atemschutz und Wasserrettung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 66lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 SB ATEMSCHUTZ, WASSERRETTUNG 83.570 € 83.570 € A 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SB ATEMSCHUTZ,WASSERRETTUNG 83.570 € 83.570 € A 11 0 € 1,00 ohne Deckung In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Feuerwehrfahrzeugen von 175 auf 215 (rund 22 %) erhöht. Die Tendenz ist steigend. Dadurch ist ein deutlicher zeitlicher Mehraufwand für die Planung, Beschaffung und Inbetriebnahme der Fahrzeug- und Gerätetechnik für die Sachgebietsleitung, bei der derzeit auch der Bereich Atemschutz und Wasserrettung angesiedelt ist, entstanden. Durch die erhöhte Arbeitsbelastung des Sachgebietsleiters, der auch im Wachdienst eingebunden ist, können nicht mehr alle Aufgaben in der beabsichtigten Qualität durchgeführt werden. So leiden u.a. die Personalführung, -anleitung und - weiterbildung und vor allem die Atemschutz- und Wasserrettung unter dieser Situation. Stellungnahme DiP: In den vergangenen Jahren ist ein erhöhter Administrierungs- und Ausbildungsbedarf in den Bereichen Technik und Ausbildung entstanden (z. B. durch die Erweiterung der Brandübungsanlage und die Überwachung von Geräteprüfungen). Neben einer quantitativen und qualitativen Verbesserung der Ausbildung soll auch die Aus- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren erhöht werden. Im Bereich Atemschutz und Wasserrettung hat ferner der Reinigungs- und Prüfaufwand für Atemschutz - und Tauchtechnik deutlich zugenommen. Technische und rechtliche Neuerungen sind stets in der Arbeitsorganisation zu berücksichtigen, u.a. wird die Berufsbekleidung immer funktioneller und die Schwarz-Weiß-Trennung kontaminierter Bekleidung nimmt aus Gründen des Gesundheitsschutzes (z. B. Feuerkrebs) einen immer höheren Stellenwert ein. Die beantragte Personalkapazität ist erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 67 von 232 136 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2477 Elektro- und Kommunikationstechnik Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 67lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 3,00 FERNMELDEHANDWERKER NETZ 174.318 € 174.318 € E 8 0 € 3,00 Vorschlag: 1,00 FERNMELDEHANDWERKER NETZ 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1 ,00 ohne Deckung In den vergangenen Jahren war ein sprunghafter Anstieg des Arbeitsanfalls durch den zunehmenden Breitbandausbau und der damit verbundenen Digitalisierung innerhalb der Behörden, Schulen, Jugendeinrichtungen und der städtischen Dienststellen zu verzeichnen. Die Länge des Lichtwellenleiternetzes (LWL-Netzes) wurde dabei innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt, entsprechend sind auch die Anforderungen für den Betrieb und Unterhalt gestiegen. Die Aufgaben können mit dem derzeitigen Personal nicht mehr bewältigt werden, teilweise werden bereits Arbeiten an Fremdfirmen vergeben (z. B. Spleiß- und Kabelzugarbeiten). Entsprechend wurden auch schon zusätzliche Personalressourcen bei anderen städtischen Dienststellen für die Projekte „Städtisches WLAN“ sowie „Schulen und Kitas ans Netz“ durch den Gesamthaushalt geschaffen. Folgende städtische Projekte wurden in den letzten Jahren vom Sachgebiet Kabel- und Elektrotechnik realisiert bzw. befinden sich noch in der Umsetzung: Anbindung von ca. 100 Schulen an das städtische Netz, Anbindung von ca. 190 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Anbindung von 5 Kulturläden, WLAN-Rollout der Stadt Nürnberg, Umverlegungen wegen Brückensanierungen (z. B. Hafenbrücken, Franz Josef Strauß Brücke, Steubenbrücke), Umzug des städtischen Rechenzentrums in die Stöpselgasse, Auflösung des passiven Hauptknotens der „Alten Feuerwache 1“, Ausbau der Kritischen Infrastruktur für die Stadt Nürnberg (z. B. KIK-Netz). Das städtische Netz ist dynamisch und muss sich auch zukünftigen Erfordernissen anpassen. Die derzeit vorhandenen 680 Kilometer Glasfaserleitung sind oft durch aktuelle Baumaßnahmen (z. B. Nachverdichtung, Straßenumgestaltung, Parkplatzgestaltung) beeinträchtigt, was einen permanenten Unterhalt erforderlich macht: Es müssen Kabel umverlegt oder neue eingezogen/aufgelegt und zum Teil Ersatzstrecken geschaltet werden. Stellungnahme DiP: Bei der Abarbeitung der Arbeitsaufträge im Rahmen des Unterhalts des Kabelnetzes, der strategischen Weiterentwicklung und des Ausbaus bestehen mittlerweile Kapazitätsengpässe. Diese sind aufgrund des verstärkten Breitbandausbaus und der zunehmend komplexeren Detailabstimmungen, die erforderlich sind, um den technischen und administrativen Anforderungen aller Schnittstellen gerecht zu werden, entstanden. Ziel ist es, nach dem aktuellen Stand der Technik am Markt zu bestehen und weiterhin ein geschütztes und selbst betriebenes städtisches Kabelnetz als Teil der kritischen Infrastruktur zu unterhalten und auszubauen. Die Bereitstellung von zusätzlicher Stellenplankapazität ist daher angezeigt. Zunächst wird die Schaffung einer Stelle befürwortet. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten wird in den folgenden Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 68 von 232 137 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2476 Sicherstellung des Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzes sowie des Gesundheitsmanagements Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 68lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 FACHKRAFT F. ARBEITSSICHERHEIT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 FACHKRAFT F. ARBEITSSICHERHEIT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Bei über 1.200 bei FW Beschäftigten (ca. 650 Ehren- und 600 Hauptamtliche) mit vielen unterschiedlichen und aufgabenspezifischen Arbeitsbereichen (u.a. Feuerwachen, Feuerwehrgerätehäuser, Büro- und Homeoffice-Arbeitsplätze, verschiedene Fachwerkstätten, Integrierte Leitstelle, Kabelnetz), mit vielen stark gefahrgeneigten Tätigkeiten (Einsatzfahrten, Tätigkeiten im Einsatz, Gefahrstoffexposition usw.) hat der Dienststellenleiter dafür zu sorgen, dass in seinem gesamten Verantwortungsbereich eine rechtssichere und einheitliche Sicherstellung des Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzes mit eindeutiger Dokumentation gewährleistet und zentral mit Ref.I/II-Arbeitssicherheit (Ref. I/II-Asi) und dem Betriebsärztlichen Dienst abgestimmt wird. Derzeit können akut auftretende Fragestellungen z. B. nach Problemen im Bereich des Arbeits - und Unfallschutzes unter Einbeziehung von Ref.I/II Asi durch Wach-, Sachgebiets-, Werkstatt- oder Abteilungsleiter nur nebenbei miterledigt werden. Es fehlt in der Dienststelle an planmäßiger zentraler Steuerung und einheitlicher Dokumentation. Die Belange der Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren werden nicht adäquat bedient. Es ist insgesamt davon auszugehen, dass dem bisherigen System hinsichtlich der streng vorgegebenen Unternehmerpflichten die Rechtssicherheit fehlt. Stellungnahme DiP: Insbesondere der Einsatz- und Leitstellendienst ist mit einer überdurchschnittlichen physischen und psychischen Belastung der Beschäftigten verbunden. Durch ein wirkungsvolles innerbetriebliches Gesundheitsmanagement soll die Dauer der Ausfallzeiten und Anzahl der vorzeitigen krankheitsbedingten Personalabgänge verringert werden. Für die zentrale Steuerung, die Bearbeitung und die Dokumentation der unabdingbar notwendigen Maßnahmen sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 69 von 232 138 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2485 Kostenersatz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 69lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 29.053 € 29.053 € E 8 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 Bedingt u.a. durch die deutliche Zunahme der zu verrechnenden Einsätze und Sicherheitswachen entstand eine Aufgabenmehrung im Sachgebiet Kostenersatz. Durch die Ruhestandversetzung bzw. FW -interne Umsetzung von Kollegen ist die organisatorische und koordinierende Bearbeitung der Kostenersätze für Sicherheitswachen durch die Einsatzkräfte nicht mehr möglich. Die derzeitigen Bearbeitenden, die langjährig mit dieser Arbeit betraut waren, sind in einer gemeinsamen Wachschicht tätig gewesen, was den Koordinationsaufwand minimiert hat. Diese Bearbeitung soll zukünftig nicht mehr durch im Einsatzdienst gebundene Personen erfolgen, sondern durch die Verwaltung mit dem Ziel der Effizienzsteigerung der Verfahrensabläufe (u.a. weniger Prüfschritte bei der Bearbeitung durch unterschiedlicher Personen). Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung der Einnahmen und Entlastung der Einsatzkräfte sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Die Fallzahlenentwicklung im Sachgebiet Kostenersatz zeigt eine Steigerung von 44% auf. Die Schaffung einer Halbstelle wird daher als ausreichend betrachtet und vorgeschlagen. Da die Entwicklung der Fallzahlen vorerst weiter zu beobachten ist, erhält die Stelle ferner einen Fristvermerk (F 12.25). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 70 von 232 139 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2484 IT-Maßnahmen und IT-Betrieb Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 70lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 IT-KOORDINATOR/IN 40.234 € 40.234 € E 11 0 € 0,50 ohne Deckung Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung Bei FW sind neben rund 630 Hauptamtlichen auch rund 650 Ehrenamtliche mit vielen unterschiedlichen und aufgabenspezifischen Arbeitsbereichen zukünftig in digitale Prozesse einzubinden. Für die Ehrenamtlichen sind Lösungen zu entwickeln, die wegen der IT- Sicherheitsrichtlinien außerhalb der städtischen Datenversorgung laufen müssen, was einen gegenüber anderen städtischen Dienststellen signifikant erhöhten Planungs-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwand mit sich bringt. Gleichzeitig zwingt die rasante Entwicklung der Digitalisierung mit einer hochverfügbaren mobilen Vernetzung und einer in Echtzeit zur Verfügung stehenden Bereitstellung großer Datenmengen die IT der FW dazu, ein an Einsatzstellen über mobile IT- Geräte abrufbares Datenmanagement zur Einsatzunterstützung sicherzustellen. FW-spezifische IT- Anwendungen und Fachverfahren (z.B. Führungs- und Lagedarstellung für FüGK und ÖEL, FACT 24 Emergency Notification Services, Einbindung Drohnenbildübertragung, Dienstplan, Einsatzberichte und –statistik, Atemschutz u.a. Spezialbereiche) müssen zunehmend integriert werden. Stellungnahme DiP: FW nimmt neben den Feuerwehraufgaben auch die Funktion der unteren Katastrophenschutzbehörde sowie der Integrierten Leitstelle für sechs Gebietskörperschaften wahr und zählt daher zu einem zentralen Bereich der KRITIS. Dies erfordert eine ausfallsichere und redundante Informations- und Kommunikationstechnik mit einem 24/7- Störungsmanagement für die Katastrophenschutzstäbe. Die wachsenden Anforderungen an eine zukunftsorientierte, ausfallsichere und rechtssichere IT- Unterstützung aller Arbeitsprozesse, insbesondere die Einbindung der ehrenamtlichen Helfer/innen und der Feuerwehrgerätehäuser in die IT- und Datenversorgung bedingen eine erhöhte Personalausstattung. Es wird allerdings eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 71 von 232 140 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2475 Datenschutz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 71lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R 40.234 € 40.234 € E 11 0 € 0,50 ohne Deckung Der zuletzt stark wachsende Bestand von 620 Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr Nürnberg gemäß Soll-Stellenplan und rund 650 Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehr erzeugen einen deutlich ansteigenden Arbeitsaufwand im Bereich des Datenschutzes. Aktuell können die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet werden. Mit der Einführung der DSGVO haben sich Anforderungen an den Datenschutz deutlich erhöht, deren Erfüllung nicht mehr mit der aktuellen Kapazität möglich ist. Auch die ständige Beratung der Mitarbeitenden und der Führungskräfte sowie des ehrenamtlichen Bereichs der Freiwilligen Feuerwehren, die Erstellung von Verfahrensbeschreibungen und das Controlling der Maßnahmen hat deutlich an Quantität und Qualität zugenommen. Stellungnahme DiP: Die Aufgaben des lokalen Datenschutzbeauftragten wurden bisher vom Abteilungsleiter der integrierten Leitstelle (ILS) für die gesamte Dienststelle Feuerwehr zusätzlich zum originären Aufgabenbereich wahrgenommen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach DSGVO und BayDSG sowie zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich des Datenschutzes ist jedoch die Ausweitung der Personalkapazitäten erforderlich. Es wird allerdings nach einem Quervergleich zu anderen Dienststellen in vergleichbarer Größe eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 72 von 232 141 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2483 Verwaltung Elektro- und Kommunikationstechnik Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 72lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 0,32 SACHBEARBEITER/IN 21.862 € 0 € E 9b 21.862 € 0,00 Vorschlag: 0,32 SACHBEARBEITER/IN 21.862 € 0 € E 9b 21.862 € 0,00 mit Deckung Das Sachgebiet ist sowohl hinsichtlich der Aufgaben (z. B. Anbindung der rund 100 Schulen und rund 190 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen an das städtische Netz) als auch personell in den letzten Jahren stetig angewachsen. Entsprechend sind durch die Verwaltung vermehrt Beschaffungen notwendiger Materialien und Bauleistungen durchzuführen. Analog hat die Abwicklung von Kreditoren- und Debitorenrechnungen sowie die Auswertung der Rentabilität von Lichtwellenleiterprojekten (LWL-Projekten) sowohl quantitativ wie qualitativ zugenommen. Eine zusätzliche Herausforderung stellt die notwendige Digitalisierung dar. Zur Planung, Ausführung und Steuerung von Projekten des Sachgebiets wird ein eigenes Datenbanksystem entwickelt. Dieses hat zum Ziel, bestehende Systeme/Verfahren zu vereinheitlichen (Bestellungen, Lagerlogistik) und damit effizienter zu betreiben. Stellungnahme DiP: Im Sachgebiet sind Vergaben von Beschaffungen (Material und Bauarbeiten) durchzuführen, die sich aufgrund der hohen qualitativen Anforderungen an das zu beschaffende Material zunehmend komplexer gestalten. Ferner gestalten sich die Verhandlungen mit Anbietern aufgrund der aktuellen Preisentwicklung von benötigten Rohstoffen (Lieferengpässe) zunehmend schwieriger. Zur Überwachung der Abrechnung und Rentabilität von LWL-Projekten soll auch die Projektdatenbank ausgebaut werden. Dies erfordert zusätzliche Kapazitäten im Sachgebiet. Die moderate Aufstockung der Stelle um 0,32 VK ist notwendig und wird zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 73 von 232 142 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2479 Bauverfahren und Brandschutznachweise Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 73lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN 20.892 € 20.892 € A 11 0 € 0,25 Vorschlag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN 20.892 € 20.892 € A 11 0 € 0,25 ohne Deckung Die Novellierung des Baurechts und die Einführung der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) führte zu veränderten Prüfaufgaben der im Baugenehmigungsprozess tangierten Behörden. Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Bauherren und Betreiber führte dazu, dass vermehrt auf Sachverständige in Sachen Brandschutz zurückgegriffen wird, um die Sicherheit in ihren Objekten zu gewährleisten. Daraus resultiert erhöhter Beratungsbedarf bereits in der Initialphase von Projekten, um die grundlegenden Rahmenparameter der Bauvorhaben festzulegen und praxisnahe und wirtschaftliche Brandschutzlösungen zu ermöglichen. Im Jahr 2021 kamen zusätzlich noch zwei wichtige Gesetzesänderungen hinzu, die in den nächsten Jahren den Aufwand für Beratungen und Stellungnahmen weiter erhöhen werden: neue Regelungen zur Befreiung von bestehenden Bauplänen und Wegfall der Genehmigungspflicht für den Dachgeschossausbau bei Wohngebäuden und die Einführung der Genehmigungsfiktion bei Wohnbauprojekten. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung der Eigenverantwortung der Bauherren, da diese vollständig für die Richtigkeit von genehmigungsfreien Bauvorhaben aufgrund der Fiktion verantwortlich sind. Häufig sind auch Belange des Denkmalschutzes betroffen, die mit denen der Feuerwehr abgewogen werden müssen, um eine für alle Seiten praktikable Lösung zu finden. Stellungnahme DiP: Dank der Leistungen im vorbeugenden Brandschutz können im Schadensfall wirkungsvolle Maßnahmen bei der Rettung von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt greifen. Die Anzahl der Gutachten und Beratungen aufgrund vermehrter Bautätigkeiten hat sich deutlich erhöht: seit 2015 werden durchschnittlich 9.800 Gutachten bzw. Beratungen jährlich durchgeführt. Dies ist eine Steigerung von rund 311 % im Vergleich zum Zeitraum 2003 bis 2014. Eine Ausweitung der Stellenkapazität um 0,25 VK erscheint angesichts der Zunahme der Fallzahlen im Bereich der Gutachten und Beratungen angemessen. Die Schaffung des beantragten Stellenanteils wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 74 von 232 143 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2480 Dienstplangestaltung für den Feuerwehreinsatz- und den Sicherheitswachdienst Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 74lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 SB DIENSTPLANUNG FW 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Derzeit fällt die Dienstplangestaltung für den Feuerwehreinsatz- und den Sicherheitswachdienst noch vollumfänglich dem Sachgebietsleiter zu. Seit vielen Jahren wurden im Rahmen des Delegationsprinzips zur Entlastung des Sachgebietsleiters bereits Stellen des Wachdienstes mit Unterstützungsaufgaben betraut, wobei dieses System nicht mehr als ausreichend und haltbar erachtet wird. Neben der regulären Diensteinteilung von 430 Einsatzbeamten in fünf Dienstgruppen mit unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten (Wachdienst, Direktions-, Inspektions-, Ordonanz-, Tagesdienst) und der Disposition von durchschnittlich ca. 3.300 Dienstposten im Rahmen des Sicherheitswachdienstes können notwendige andere Aufgaben nicht ausreichend erledigt werden, wie arbeitszeitrechtliche Kontrollen (z.B. Einhaltung von vorgeschriebenen Ruhezeiten, Überschreitung von Wochenstundengrenzen) und die Erhebung personalwirtschaftlich relevanter Kennzahlen und Statistiken, die u.a. auch in die Personalbedarfsberechnung und strategische Personalbedarfsplanung einfließen müssen. Die Stelle soll den unabdingbar notwendigen Veränderungsprozess der Dienstplangestaltung fachlich fundiert voranbringen und begleiten. Dabei soll die Sicherstellung der Pflichtaufgaben (u.a. Sicherheitswachdienste und Fortbildung außerhalb der 24 Stunden-Dienste, Verteilung der Arbeits- und Bereitschaftszeit in 24 Stunden- Schichten) mit den sozialen Belangen der Beschäftigten (Teilzeit, Elternzeit, Diensttausch) in Einklang gebracht werden. Stellungnahme DiP: Die Einteilung der Dienste für die fünf Dienstgruppen sowie die Disposition der Sicherheitswachdienste, die bei Sportveranstaltungen, Volksfesten oder anderen Großveranstaltungen und bei allen Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr zu stellen sind (Pflichtaufgabe), erfolgte in der Vergangenheit durch Mitarbeiter des Einsatzdienstes im Rahmen des Schichtdienstes. Bei der Einteilung der Dienste sind vielfältige arbeitszeitrechtliche Vorgaben, u.a. die Einhaltung der Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit, zu beachten, wobei gleichzeitig Mehrarbeitszeitstände, die aus dienstlichen Gründen nicht durch Freizeitausgleich abgebaut werden können, zu vermeiden sind. Ferner ist ein stringentes Dienstplancontrolling notwendig. Durch die reduzierte Verfügbarkeit der Einsatzdienstbeamten (u.a. nur noch 96 statt ehemals 107 Nettoschichttage, höhere Einsatzfrequenz, geringere Sachgebietsverfügbarkeit) sind im Bereich der Dienstplanung Feuerwehrdienst Kapazitätsengpässe entstanden. Zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich, wobei eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet wird. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 75 von 232 144 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2481 Dienstplanung Integrierte Leitstelle (ILS) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 75lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 SB DIENSTPLANUNG ILS 68.318 € 0 € E 9b 68.318 € 0,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 mit Deckung; Stellenvermerk Y bis zur Sicherstellung der Finanzierung Die Dienstplanung in der Integrierten Leitstelle (ILS) wird bisher durch eine Vollkraftstelle wahrgenommen. Die Personalzahlen in der ILS sind den vergangenen Jahren gestiegen. Ausgehend von einem externen Gutachten zur Organisation des Dienstbetriebs aus dem Jahr 2017 wurde für die ILS im Jahr 2019 eine neue Dienstvereinbarung abgeschlossen. Inhalt waren u.a. neue Dienstplanmodelle für Schicht- und Funktionsdienste (v.a. Disponenten, Calltaker, Funker). Die Planung der unterschiedlichen Schichtmodelle der ILS obliegt dieser Planstelle. Zur temporären Unterstützung in Stoßzeiten müssen auch schnell verfügbare Personalverstärkungen der Feuerwachen herangezogen werden, um die maximale Anruferwartezeit bei Notrufeingang gewährleisten zu können (Tischbesetztzeiten). Stellungnahme DiP: Aufgrund der umfangreichen Stellenmehrungen, die in den vergangenen Jahren in der ILS erforderlich waren, sind inzwischen rund 112 Vollkraftstellen zu koordinieren (2017:73 Vollkraftstellen). Die Bearbeitung dieses seit 2019 neu zu koordinierenden Personalpools bedarf intensiver Absprachen und Planungen. Auch durch die relativ hohe Personalfluktuation in der ILS entsteht ein ständiger Änderungsbedarf im Dienstplanprogramm. Zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich, wobei eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet wird. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Die anfallenden Personalkosten werden im Rahmen der Entgeltverhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern und dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) geltend gemacht. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk Y bis die Finanzierung der Stelle sichergestellt ist. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 76 von 232 145 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2482 Einsatzvorbereitung, digitale Informations- und Einsatzunterstützung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 76lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Feuerwehr Geschäftsbereich 3. BM Antrag: 1,00 SB EINSATZVORB., DIG. UNTERSTÜTZ 83.570 € 83.570 € A 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SB EINSATZVORB., DIG. UNTERSTÜTZ 83.570 € 83.570 € A 11 0 € 1,00 ohne Deckung Die digitale Einsatzunterstützung stellt bei Feuerwehren hinsichtlich der Führungshilfsmittel den Stand der Technik dar. Die rasante Entwicklung der Digitalisierung mit einer hochverfügbaren mobilen Vernetzung und einer Bereitstellung großer Datenmengen in Echtzeit erfordert die Sicherstellung eines an Einsatzstellen über mobile IT-Geräte abrufbaren Datenmanagements. Dazu müssen Einsatzpläne für rund 1.500 Objekte, Sondereinsatzpläne (z.B. Flughafen, Hauptbahnhof, U- Bahn, Hafen, Bahnstrecken, Störfallbetriebe usw.) und wichtige Handlungsleitfäden bzw. Dienstanweisungen (z.B. für durch Klimawandel bedingte Extremwetterlagen, für Terrorlagen, Gefahrstoffunfälle, Massenanfälle von Verletzten, Warnung der Bevölkerung usw.) erarbeitet, abgestimmt, digital erstellt, für die Einsatzkräfte vor Ort im System zur Einsatzunterstützung verfügbar gemacht und dauerhaft gepflegt bzw. erweitert werden. Dadurch wird die Entscheidungsfindung an Einsatzstellen sowie der Einsatzablauf beschleunigt, wodurch letztlich schneller wirksame Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung, Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung oder Menschenrettung ergriffen werden können. Auch die Presse - und Öffentlichkeitsarbeit erfordert aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und des steigenden Informationsanspruches der Bevölkerung, der Medien und der rund 1.200 Haupt- und Ehrenamtlichen bei FW eine neue Ausrichtung und Ausweitung: aktuelle Informationen sind aufzubereiten und z.B. in einem FW-internen Bereich des Intranets bereitzustellen, Pressemitteilungen sind auf die aktuellen Gegebenheiten und meist genutzten Informationskanäle (Online, Social Media) hin auszurichten (vgl. z.B. Starkregenereignis 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz) und die Öffentlichkeitsarbeit ist mit konkreten Gefahrenhinweisen und Handlungsanweisungen neben der amtlichen Gefahrenmeldung über die Pressemedien online und über Soziale-Netzwerke zu verstärken. Stellungnahme DiP: Bislang wird die Tätigkeit teilweise von Mitarbeitern des Einsatzdienstes im Rahmen des Schichtdienstes wahrgenommen, wobei hier Kapazitätsengpässe bestehen. Es besteht Bedarf an der Verbesserung der Einsatzvorbereitung durch die Überarbeitung, Aktualisierung und Neuerstellung von Einsatzplänen, Handlungsleitfäden und Dienstanweisungen sowie an der „Internen Öffentlichkeitsarbeit“ für die rund 1.200 Haupt- und Ehrenamtlichen bei FW. Darüber hinaus muss eine schnelle Bürgerinformation bei warnbedürftigen Ereignissen gewährleistet werden. Ferner ist die Sicherstellung eines einheitlichen Kenntnisstands bei den Führungskräften für das Treffen von Einsatzentscheidungen unter Zeitdruck und Einsatzbedingungen durch das IT- gestützte Bereitstellen übersichtlicher und standardisierter lage- und objektbezogener Informationen notwendig. Für die Abstimmung mit den anderen tangierten Partnern, die Planung, Umsetzung und Betreuung der notwenigen Abläufe, die Schulung und Unterstützung der Mitarbeitenden usw. wird vorgeschlagen, zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 77 von 232 146 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2392 GSBV Sachbearbeitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 77lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die GSBV wird alle 4 Jahre von den örtlichen Schwerbehindertenvertrauenspersonen gewählt und setzt sich daher aus unterschiedlichen ggf. neuen, unerfahrenen Vertrauenspersonen zusammen. Die GSBV hat eine Freistellungskapazität von derzeit 2 Vollzeitstellen. Die kontinuierliche Zunahme von schwerbehinderten Beschäftigten, aber auch die gesellschaftliche Veränderung durch den demographischen Wandel zeigen eine deutliche Erhöhung der Mehrarbeit und sind ohne zusätzliche Stellenkapazität von der GSBV nicht mehr in der gewohnten Qualität zu leisten. Die erforderliche Verwaltungsfachkraft soll daher die Schnittstelle zu den örtlichen Vertrauenspersonen sein. Das neue SGB IX hat dies im § 179 Abs. 8 letzter Satz SGB IX verankert. Die Stelle wird benötigt um die Gesamtvertrauenspersonen von Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Stellungnahme DiP: In Betrieben/Dienststellen mit in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderten Menschen wird die Vertrauensperson auf Antrag freigestellt. Vertrauenspersonen sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts/der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der Stadt Nürnberg sind aktuell - neben der GSBV im Umfang von 2,0 VK - Personalkapazitäten im Umfang von 6,3 VK freigestellt. Die tatsächlich gewährten Freistellungen für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten gehen damit deutlich über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinaus. Zusätzlich wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung seit 2013 durch einen schwerbehinderten Mitarbeitenden (verbucht auf einen Reha-Arbeitsplatz mit 1,0 VK) unterstützt. Dieser entlastet die Vertrauenspersonen in Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wie sie in der Arbeitsplatzbeschreibung der beantragten Kapazität beschrieben sind. Eine Kapazitätserhöhung über den bereits gewährten Freistellungsumfang sowie die weiteren zur Verfügung gestellten Ressourcen hinaus kann nicht befürwortet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 78 von 232 147 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2396 Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 78lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentrale Dienste Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 3,00 HANDWERKER/IN-SERVICEKRAFT 154.545 € 154.545 € E 5 0 € 3,00 Vorschlag: 2,00 HANDWERKER/IN-SERVICEKRAFT 103.030 € 103.030 € E 5 0 € 2,00 Antrag: 1,00 HANDWERK-SERVICE (VORARBEITER/IN) 55.257 € 55.257 € E 6 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HANDWERK-SERVICE (VORARBEITER/IN) 51.515 € 51.515 € E 5 0 € 1,00 Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN POSTSTELLE 52.105 € 52.105 € E 4 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MITARBEITER/IN POSTSTELLE 52.105 € 52.105 € E 4 0 € 1,00 Antrag: 1,00 MOBILE/R HANDWERKER/IN 51.515 € 51.515 € E 5 0 € 1,0 0 Vorschlag: 1,00 MOBILE/R HANDWERKER/IN 51.515 € 51.515 € E 5 0 € 1,0 0 Antrag: 3,00 OBJEKTMANAGER/IN 225.102 € 225.102 € E 10 0 € 3,00 Vorschlag: 2,00 OBJEKTMANAGER/IN 150.068 € 150.068 € E 10 0 € 2,00 Antrag: 2,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 140.370 € 140.370 € E 7 0 € 2,5 0 Vorschlag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 84.222 € 84.222 € E 7 0 € 1,50 ohne Deckung; Sperrvermerk X Zum 01.01.2023 erfolgt der Übergang der Bewirtschaftung der Gebäude aus dem Kulturbereich zur HVE Kultur-Soziales-Verwaltung. Betroffen sind bei KuF 33 Gebäude und bei KuM 18 Gebäude mit insgesamt 82.531 m² (BGF). 2024 soll der Bewirtschaftungsübergang des Gebäudebestands des KuKuQ erfolgen. Daneben fordert die Planungs- und Bauphase für "The Q" mit 52.500 m² (BGF) und dem künftig stark erweiterten Service-Portfolio der HVE bereits seit 2021 eine intensive Begleitung. Für "The Q" werden neben den sonst üblichen technischen alle infrastrukturellen Dienstleistungen für die verschiedenen Nutzer erbracht. Nach dem sog. „all-in-one“-Prinzip sollen sich die Nutzer ausschließlich um ihre fachlichen Kernaufgaben kümmern müssen. Neben der technische Betreuung der Besprechungsräumlichkeiten gehören künftig auch der Teeküchen-Service und Verbrauchsmittelbereitstellung zum Gebäudeservice. Um die sukzessive im Jahr 2023 und 2024 zu übernehmenden Gebäudeeinheiten bewirtschaften und die geplanten Arbeiten zum Übergang der 64 Kulturgebäude (KuF, KuM, KuKuQ) und "The Q" durchführen zu können, benötigt die HVE entsprechend dem Benchmark-Vergleich 3 Stellen für Objektmanager/innen in Vollzeit, die für jeweils ca. 45.000 m² BGF Bewirtschaftungsfläche die Betreiberverantwortung übernehmen. Die Stellenschaffungen und Besetzungen sind vor Beginn der umfangreichen Überführungsarbeiten erforderlich. Stellungnahme DiP: Mit der Übernahme der Gebäude in den Zuständigkeitsbereich von ZD wird grundsätzlich auch das bisher mit den Aufgaben der Gebäudeverwaltung betraute Personal zu ZD verlagert. Häufig können jedoch kleinere Kapazitätsanteile nicht eindeutig ermittelt oder aus den abgebenden Dienststellen Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 79 von 232 148 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2396 herausgelöst werden. Zudem wurden in der Vergangenheit nicht alle technischen und infrastrukturellen Aufgaben wahrgenommen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist jedoch im Hinblick auf die Betreiberverantwortung dringend geboten und eine der grundlegenden Zielsetzungen des Aufbaus der HVE. Eine Besonderheit stellt das Service-Paket für "The Q" dar. Dafür werden neue Funktionen innerhalb der HVE notwendig. Für Objektmanagement-Aufgaben werden je Vollkraft-Stelle ca. 45.000 m² Gebäudefläche zugrunde gelegt. Vor dem Hintergrund des erheblichen Zusatzaufwands bedingt durch die Übernahme großer Gebäudebestände (Festlegen von Zuständigkeiten, Etablierung von Abläufen und Strukturen, etc.) sowie der sich bereits konkret in Planung befindlichen weiteren Gebäudeübernahmen werden 2,0 VK Objektmanagement-Stellen und 1,5 VK Verwaltungsfachkräfte als erforderlich angesehen. Die neuen Haushandwerker/innen und Servicekräfte sollen in einem Schicht-Modell mit Früh- und Spätdienst eingesetzt werden. Um die vielfältigen und im weitläufigen Gebäude verteilten Arbeiten effektiv erbringen zu können, soll ein/e Vorarbeiter/in neben den originären Aufgaben die Arbeitseinsätze der restlichen Mitarbeitenden zentral koordinieren, optimieren, überwachen und generell als erste/r Ansprechpartner/in organisatorische Maßnahmen vor Ort übernehmen. Die Mitarbeitenden in diesem Bereich müssen vor dem Nutzereinzug die Räumlichkeiten und die technischen Einrichtungen in Betrieb nehmen. Eine frühzeitige ggf. gestaffelte Besetzung wird für die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft notwendig. Die neuen Serviceaufgaben und Abläufe in "The Q" sind noch nicht final festgelegt. Bis zum Abschluss des Planungsverfahrens erhalten 5,0 VK einen Sperrvermerk. Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 80 von 232 149 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2447 Haushaltssachbearbeitung HVE und „The Q “ Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 79lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentrale Dienste Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Für „The Q“ wird die HVE Kultur-Soziales-Verwaltung neben den sonst üblichen technischen Leistungen ab dem Quartal I/2024 alle infrastrukturellen Dienstleistungen für die verschiedenen Nutzer erbringen. Mit dem sog. „all-in-one“ Prinzip sollen die Nutzer sich ausschließlich um ihre fachlichen Kernaufgaben kümmern müssen. Ein sogenanntes Mieter-/Vermietermodell regelt auch das kaufmännische Miteinander zwischen den Nutzern und dem Vermieter. Die Gesamtkosten für das Objekt werden von ZD (Vermieter) an die Nutzer (Mieter) im Rahmen einer internen Kostenverrechnung verrechnet. Derzeit sind im Verwaltungsgebäude „The Q“ folgende städtische Mieter vorgesehen: Jugendamt, Sozialamt, Amt für Migration und Integration, Amt für Informationstechnologie, DiP, Bürgeramt. Weiterhin wird ein Betriebsrestaurant von ZD betrieben und das städtische Schulungszentrum dort beheimatet. Stellungnahme DiP: In den Jahren 2023 und 2024 werden sukzessive weitere Gebäudeeinheiten in die HVE übernommen (64 Kulturgebäude - KuF, KuM, KuKuQ und "The Q"). Die mit dem Übergang verbundenen Arbeiten müssen vorab geplant, umgesetzt und die Bewirtschaftung dauerhaft geleistet werden. Dies beinhaltet neben der Buchhaltung und Budgetbewirtschaftung auch die finanzielle Steuerung. Bei der Gebäudeübernahme können oft kleinere Kapazitätsanteile nicht eindeutig ermittelt oder aus den abgebenden Dienststellen nur begrenzt herausgelöst werden. Ergänzend dazu wird auch die Anmietung „The Q“ von ZD haushaltstechnisch betreut. Derzeit ist die Verortung von ca. 1.200 Arbeitsplätzen vorgesehen. Die Budgetierung ist für den Betrieb im 1.Quartal 2024 schon in 2023 notwendig, da die haushaltstechnischen Ansätze für 2024 rechtzeitig geplant werden müssen. Eine Entwicklung der neuen Abrechnungssystematik und Betreuung von „The Q “ ist mit den vorhandenen Personalressourcen nicht möglich. ZD hat in der Vergangenheit im Rahmen der Gebäudeübernahme fehlende Ressourcen durch Umorganisation im internen Buchhaltungsbereich ausgeglichen. Diese Optimierungspotentiale sind bereits eingebracht bzw. für den Bereich der Rechnungsbearbeitung in Planung. Daher werden nur für den Bereich Budgetierung und Controlling Personalanteile aufgrund der neuen Aufgabenübernahme erforderlich. Eine Kapazitätsausweitung wird als notwendig bewertet und zur Schaffung vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 81 von 232 150 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2441 Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, Schulbeschaffungen und Transportleistungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 80lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentrale Dienste Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,75 SACHBEARBEITER/IN 51.238 € 51.238 € E 9b 0 € 0,75 ohne Deckung Im Zuge der Vergaberechtsnovellierungen wurde die Beschaffung von Dienstleistungskonzessionen dem formellen Vergaberecht unterworfen und eigene gesetzliche Regelungswerke hierfür geschaffen. Vor Einbeziehung von Konzessionen in das Vergaberecht wurden diese entweder durch Bedarfsträger selbst oder extern (z. B. über Anwaltskanzleien) beauftragt. Nach Rückmeldung von SchA besteht in den kommenden Jahren weiterer Bedarf für bis zu 110 Konzessionsvergaben, wenn Mensaverträge für die Gesamtheit der staatlichen Schulen in den Pflichtenbereich der Stadt Nürnberg genommen werden. Mietverträge selbst unterliegen zwar nicht dem Vergaberecht, gemischte Inhalte sind rechtlich jedoch als Dienstleistungskonzession einzuordnen. Daher ist mit weiteren Bedarfsträgern für den Kantinen- und Kioskbetrieb im Bereich der Bäder, The Q und KIA-Arena zu planen. Ebenso besteht ein Kapazitätsbedarf im Bereich Schülerbeförderungen, Sicherheit an Schulen und Schulspeisungen, die zum Teil aus gesetzlichen und unabweisbaren Aufgaben resultieren. Aufgrund von Beanstandungen durch Rpr bezüglich der bisherigen Beauftragungspraxis im Kulturbereich, beispielsweise bei Tontechnikerleistungen, müssen hier nun entsprechende Rahmenvereinbarungen mit rechtssicheren Abrufmechanismen konzipiert werden. Ergänzend werden zusätzlich die Ausschreibungen von Gestalter- und Museumsdesignleistungen übernommen, welche aufgrund ihrer kreativen und konzeptionellen Inhalte nur im Rahmen zeitaufwendiger und komplexer Verhandlungsverfahren vergeben werden können. Stellungnahme DiP: Eine Kapazitätsausweitung im Bereich "Allgemeiner Facheinkauf" für die neue Aufgabenstellung elektronische Durchführung von Konzessionsvergaben, zusätzlicher Schulbedarf und für den Kulturbereich ist erforderlich. Zur Bildung einer Kompetenzstelle und Knowhow-Trägerschaft innerhalb ZD/3 für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und die Durchführung komplexer Verhandlungsverfahren im Kulturbereich ist der Bedarf nachvollziehbar begründet. Neben einem klassischen Kantinenbetrieb in The Q gibt es zahlreiche weitere Fälle für Dienstleistungskonzession, die perspektivisch unter Berücksichtigung des Vergaberechts bearbeitet werden müssen. Hierzu zählen u.a. Schwimm- und Aquafitnesskurse, der Kioskbetrieb im Tiergarten und verschiedene Cateringangebote. Personalbedarf für Umzugs- und Transportvergaben müssen bei einem Aufgabenübergang innerhalb der Fachbereiche von ZD organisiert werden. Hier kann eine Ausweitung grundsätzlich nicht befürwortet werden. In der Gesamtbewertung wird daher eine Stellenschaffung im Umfang von 0,75 VK vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 82 von 232 151 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2454 Übernahme Schul-IT Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 81lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Antrag: 3,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 239.113 € 239.1 13 € E 9b 0 € 3,50 Vorschlag: 2,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 136.636 € 136.6 36 € E 9b 0 € 2,00 Antrag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 NETZWERK-INGENIEUR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,0 0 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 NETZWERK-SYSTEMARCHITEKT/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 NETZWERK-SYSTEMARCHITEKT/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Derzeit werden die Mitarbeitenden der staatlichen Schulverwaltungen, für die die Stadt Nürnberg als Sachaufwandsträger zuständig ist, von Ref. IV/IT betreut. Gemäß der im Stadtrat beschlossenen Weiterentwicklung der IT-Strategie an Schulen soll sich die Schul-IT künftig auf die Betreuung des pädagogischen Bereichs fokussieren. Die Betreuung der Verwaltungs-IT in den Schulen soll durch das Amt für Informationstechnologie erfolgen. Im Bereich Netzwerke bedeutet die dazu notwendige netzwerktechnische Anbindung und Integration von rund 100 Schulgebäuden sowie die Weiterentwicklung der Netzwerk-Infrastruktur einen dauerhaften zusätzlichen administrativen und konzeptionellen Aufwand im Netzwerk-Betrieb. Im Bereich System Services ist der Einsatz Digitaler Systemplattformen und die Integration in Clouddienste (hybride Cloudsysteme unter Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen) zu konzeptionieren sowie deren Vernetzung mit den pädagogischen System sicherzustellen. Im Bereich Service Desk sind nach einer Bestandsaufnahme ca. 800 Nutzer/innen, ca. 700 PC und Notebooks sowie ca. 410 Drucker und Multifunktionsgeräte zusätzlich zu betreuen. Stellungnahme DiP: Durch die Übernahme des Verwaltungsbereiches der Schul-IT von Ref. IV/IT durch IT kommt es zu einem sprunghaften Anstieg der zu betreuenden Netze, Systeme, Geräte und Nutzenden. Dies umfasst im Bereich der Netzwerke die Anbindung der Gebäude an das städtische Daten- und Telefonienetz. Im Bereich des IT-Systeme müssen Softwarepakete, Serverkapazitäten und Virtual- Desktop-Infrastructure-Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Durch die besonderen Anforderungen des Schulbereichs und die Verknüpfung mit den pädagogischen Netzen wird auch zusätzlicher Aufwand durch die Konzeptionierung des Einsatzes digitaler Systemplattformen und die Integration in Clouddienste hervorgerufen. Im Bereich Service Desk schlägt sich vor allem die Beschaffung und erstmalige Integration der Hardware in das städtische Netz und die Bereitstellung der benötigten Software und Filerkapazitäten nieder. Dauerhaft ist vor allem das Life-Cycle- Management und die Benutzerverwaltung/-betreuung zu berücksichtigen. Da der Wechsel in der Verantwortung nicht mit der Verschiebung der dafür notwendigen Ressourcen Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 83 von 232 152 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2454 von Ref. IV zu IT einhergeht, andereseits aber ein Teil der Aufgaben einmaliger Aufwand ist, wird die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Umfang von 5 VK befürwortet, was sich auch mit den bei Ref. IV für dieses Thema angesiedelten Kapazitäten deckt. Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 84 von 232 153 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2455 Umsetzung IT-Sicherheit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 82lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 160.938 € 160.938 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 1,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Antrag: 1,00 IT_SERVICE-INGENIEUR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 IT_SERVICE-INGENIEUR/IN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1 ,00 Antrag: 1,00 IT-NETZWERK SPEZIALIST/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-NETZWERK SPEZIALIST/IN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Antrag: 1,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 102.477 € 102.4 77 € E 9b 0 € 1,50 Vorschlag: 0,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Die weltweite Situation hinsichtlich IT-Sicherheit und insbesondere auch mehrere erfolgreiche Angriffe auf Behörden in Deutschland beispielsweise mit Ransomware gebieten es, dem erhöhten Risiko durch striktere Sicherheitsregelungen Rechnung zu tragen und das Risiko von Einbrüchen in die IT Infrastruktur mit der Folge des Abgriffs bzw. der Verschlüsselung oder gar Löschung von Daten zu minimieren. Als tragendes Element der entsprechenden Initiative des Informationssicherheitsbeauftragten der Stadt Nürnberg wurden zum 01.02.2022 neue Sicherheitsrichtlinien eingeführt. Aus diesen entsteht der Bedarf für die initiale Konzeption und Etablierung sowie fortlaufende Umsetzung der geforderten Vorgaben des ISB in mehreren Sachgebieten der IT. Stellungnahme DiP: Durch die Novellierung der städtischen IT-Sicherheitsrichtlinien kommt es in der Folge auch zu Änderungen an bestehenden Verfahrensweisen und Anwendungen. Je nach betroffenem Sachgebiet müssen diese Änderungen an zentralen Systemen und Netzen, bestehenden und derzeit in Entwicklung befindlichen Anwendungen, im Bereich des zentralen Benutzer- und Berechtigungsmanagements sowie in der Einbindung mobiler Endgeräte in das städtische Netz vorgenommen werden. Im Bereich der Netze (IT/NET) hat ein zu Beginn 2022 durchgeführtes Audit darüber hinausgehend noch Schwachstellen aufgezeigt, welche noch zu beheben sind. Durch die zunehmende Digitalisierung der städtischen Arbeitsplätze und der Vielzahl unterschiedlicher zum Einsatz kommender Systeme (IT/SYS), kommt es zu einem erhöhten Aufwand in der Abstimmung der einzelnen Komponenten, um keine Sicherheitslücken entstehen zu lassen. Für die in der Stadt eingesetzten Fachanwendungen (IT/AM) sowie für die im Einsatz befindlichen Endgeräte (IT/SD) ist ein Nutzer- und Berechtigungsmanagement zu entwickeln, umzusetzen und dauerhaft zu pflegen. Um die im Rahmen der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie einmalig anfallenden und zukünftig dauerhaften Tätigkeiten abzudecken, wird die Schaffung zusätzlicher 3,5 VK befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 85 von 232 154 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2455 Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 86 von 232 155 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2452 Online-Dienste, OZG Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 83lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 160.938 € 160.938 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 160.938 € 160.938 € E 11 0 € 2,00 Antrag: 1,00 IT SERVICE-INGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 IT SERVICE-INGENIEUR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1 ,00 ohne Deckung Im Rahmen des strategischen Ausbaus der stadtweiten IT Online-Services ist mit erheblichem Mehraufwand für die weiterführende Konzeption, den Betrieb, die Administration und systemische Sicherheit der derzeit bereits in Betrieb befindlichen Web-Technologien, der zukünftigen Online- Service Lösungen sowie der End-to-End-Anbindungen für Fachverfahren an „Mein Nürnberg“ zu rechnen. Aufgabenmehrungen entstehen insbesondere durch Projekte, mit der weitere OZG-Dienste bereitgestellt und in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut werden sollen. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst hohe Servicequalität zu bieten und die Online- Services auf Dauer technisch zuverlässig anbieten zu können, ist eine Kapazitätsausweitung notwendig. Stellungnahme DiP: Durch die sukzessive Ausweitung der städtischen Online-Services für die Bürgerschaft und die Unternehmen müssen stetig neue Anforderungen durch IT aufgenommen, bearbeitet und in den laufenden Betrieb überführt werden. Die Fortführung der Anbindung von bereits bestehenden und zukünftigen Fachverfahren lässt die dafür notwendigen Projekte und die von IT betriebenen Systeme zunehmend komplexer werden. Auch im Bereich der Weiterentwicklung der zentralen Plattform kommt es immer wieder zu Anforderungen durch den Gesetzgeber, die eine rasche Anpassung notwendig machen. Perspektivisch wird sich dieser Trend die nächsten Jahre fortsetzen, da im Rahmen des OZG 2.0 immer mehr Services des höchsten Reifegrades (End-to-End-Anbindung inklusive gesicherter elektronischer Kommunikation in beide Richtungen) zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf Ebene der Plattformarchitektur (Mein Nürnberg) wird die Vernetzung unterschiedlicher Konten angestrebt, was technisch zu begleiten und umzusetzen ist. Da eine Inanspruchnahme der Leistungen durch die Bürgerinnen und Bürger und die damit verbundene Servicequalität stark von der Vernetzung und Verfügbarkeit der einzelnen Systeme abhängt, müssen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, die den Betrieb dieser sicherstellen können. Aus diesen Gründen und zur Sicherstellung der im Konzept für eine digitale Stadtverwaltung gesteckten Ziele wird die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 87 von 232 156 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2449 Aufbau Abteilungsstruktur Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 84lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN ANWENDUNGEN 108.342 € 108.342 € E 15 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN ANWENDUNGEN 108.342 € 108.342 € E 15 0 € 1,00 Antrag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN KUNDEN 137.230 € 137.230 € A 16 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN TECHNIK 108.342 € 108.342 € E 15 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN TECHNIK 108.342 € 108.342 € E 15 0 € 1,00 ohne Deckung Mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2020 wurde die bisherige Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnik (DIP/IT)“ aus DiP ausgegliedert und als neue Dienststelle „Amt für Informationstechnologie (IT)“ aufgestellt. Die damalige Stadtratsvorlage ging von insgesamt 38,29 VK bei DiP und 210,26 VK bei IT aus. Aufgrund der zwischenzeitlich geschaffenen Stellen beträgt die Anzahl der Vollkraftstellen bei IT im Haushaltsjahr 2022 mittlerweile 240,77 VK. Die Grundstruktur der weiteren Aufbauorganisation sowie der im Rahmen des Strategieprojekts 2 eingeführten 13 Sachgebiete wurde nicht verändert. Stellungnahme DiP: Durch die Umstrukturierung der ehemaligen Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnik" zum "Amt für Informationstechnologie", wurde die bisherige Abteilungsleitung zur Dienststellenleitung. Dies bringt neben der umfassenden disziplinarischen auch eine weitreichende Führungs- und Organisationsverantwortung mit sich. Vor allem in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung bedarf es einer strategischen Planung und Herangehensweise, so dass zukünftige Entwicklungen antizipiert und rechtzeitig zur Umsetzung gebracht werden können. In der gegenwärtigen Aufbauorganisation liegt aufgrund der überhöhten Führungsspanne von 13 Sachgebietsleitungen der Schwerpunkt jedoch überwiegend im operativen Bereich, die Dienststellenleitung fungiert häufig als Eskalationsebene. Mit dem Aufbau einer themenbezogenen Abteilungsstruktur wird die Dienststellenleitung entlastet, so dass Raum für strategische Aufgaben geschaffen wird. Zusätzlich stärkt es die Zusammenarbeit innerhalb der Dienststelle, wenn übergreifende Projekte klar priorisiert und durchgeführt werden können. Um die Weiterentwicklung der zentralen IT zu fördern und die Digitalisierung der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sicherzustellen, wird der Aufbau einer Abteilungsstruktur befürwortet. Die Stelle der bisherigen ständigen Stellvertretung soll mit einem veränderten Aufgabenzuschnitt unter Beibehaltung der Besoldungsstufe als Abteilungsleitung Kunden installiert werden. Darüber hinaus wird die Schaffung von jeweils 1,0 VK für die Abteilungsleitungen Anwendungen und Technik vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 88 von 232 157 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2456 Konzeption Datensicherungslösungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 85lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Hinsichtlich der Weiterentwicklung zentraler Datensicherungslösungen und zentraler Computer- und Virtualisierungs-Systemumgebungen sind weitreichende technologische Entscheidungen zu treffen. Für die Weiterentwicklung und den Betrieb von Datensicherungsumgebungen z.B. für Verschlüsselungsdaten, die Umsetzung und Abwicklungen aller zusätzlichen Datensicherungsanforderungen aus der zukünftigen S4/HANA Umgebung, den Umgebungen für virtuell bereitgestellte Desktops (VDI) und geplanten Systemerweiterungen sind ein zentrales Know- How und zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen. Stellungnahme DiP: Mit der Bereitstellung umfassender VDI-Lösungen (Virtual Desktop Infrastructure) und der Einführung von S/4HANA werden weitreichendere und neue Datensicherungslösungen gefordert, als dies bisher der Fall ist. Dies betrifft sowohl den Compute- (Hardware) als auch den Virtualisierungsbereich (Software). Je nach Vorhaben sind dabei unterschiedlichste Anforderungen zu beachten und zu erfüllen (beispielsweise bei der Berücksichtigung von CAD-Umgebungen), da sich die Systeme und die damit einhergehenden Voraussetzungen teils deutlich unterscheiden. Dies umfasst in der Folge auch die Durchführung und technische Begleitung von IT-System- Datensicherungsbeschaffungen mit europaweiten Ausschreibungsvolumina (Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Produktevaluationen, etc.). Vor dem Hintergrund weltweiter Verknappung im Chip- und Hardwaresektor müssen hier teils neue Wege gegangen werden. Dabei sind zusätzlich die gestiegenen Anforderungen aus dem Kontext der IT-Sicherheit zu berücksichtigten. Systeme müssen laufend auf aktuelle IT-Sicherheitsanforderungen geprüft und angepasst werden. Ferner muss die Umsetzung der Ergebnisse aus durchgeführten Pentests und System Auditierungen erfolgen. Da die Bereitstellung der passenden Hardware und die Virtualisierung sowie Sicherung der Systeme eine Grundlage für den Betrieb der IT-Infrastruktur der Stadt Nürnberg ist, wird der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 89 von 232 158 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2451 Mobiles Arbeiten/Homeoffice Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 86lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE-DESK 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE-DESK 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Im Rahmen der „Corona-Krise“ wurden/werden über 4.000 externe Zugänge für den Zugriff von Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg auf den Arbeitsplatz-Rechner eingerichtet. Zu Weiterentwicklung und Regelung dieser Arbeitsmodelle wurde die Rahmendienstvereinbarung über flexible Arbeitsformen bei der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Die Aufwände für die Bereitstellung und den Betrieb von mobilen Endgeräten außerhalb von städtischen Dienstgebäuden sind im Vergleich zur Betreuung von stationären IT-Systemen innerhalb des städtischen Datennetzes erheblich erhöht. Der Zusatzaufwand bei IT-Servicedesk für einen Telearbeitsplatz liegt für das erstmalige Einrichten inkl. Einweisung bei 3,5 Std. pro Telearbeitsplatz. Zudem ergibt sich je Telearbeitsplatz ein erhöhter Betreuungsaufwand von 0,25 Std. pro Monat. Für das „Mobile Arbeiten“ werden ähnliche personelle Aufwände entstehen. Ohne eine Erweiterung der personellen Ressourcen wird die Umsetzung der „Mobilen Arbeit“ unter gleichzeitiger Sicherstellung des „normalen“ Betriebs für die ca. 9.700 vorhandenen PC- und Notebook-Arbeitsplätze nicht möglich sein. Für den Haushalt 2021 waren für diese Aufgabenstellung Stellenschaffungen im Umfang von 2,00 VK beantragt worden, wovon eine Stelle (1,00 VK) geschaffen wurde. Die Schaffung einer weiteren Stelle im Umfang von 1,00 VK ist weiterhin notwendig. Stellungnahme DiP: Im Jahr 2021 gab es erstmalig eine Kapazitätserhöhung bei IT-Servicedesk für den Bereich "Mobiles Arbeiten/Homeoffice". Diese hat zu einem großen Teil nur den zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Mehrbedarf abgedeckt. Seitdem kam es zu einem stetigen Anstieg der Arbeitsformen "Mobiles Arbeiten/Homeoffice", welcher perspektivisch noch weiter anwachsen wird. Die Rahmendienstvereinbarung Telearbeit wurde in 2020 durch die Rahmendienstvereinbarung Flexible Arbeitsformen abgelöst. Neben einer deutlichen Ausweitung der Telearbeit soll verstärkt mobiles Arbeiten (Arbeiten an einem geeigneten Ort außerhalb des Arbeitsplatzes sowie außerhalb des Homeoffice) ermöglicht werden. Hinzu kommt, dass bedingt durch die Krisensituation der Jahre 2020-2022 eine dauerhaft gestiegene Nachfrage nach Telearbeit/mobilem Arbeiten vorhanden ist. Im Zeitraum seit der letzten Stellenschaffung in diesem Bereich hat sich die Zahl der betreuten Notebooks von 900 auf etwa 1800 verdoppelt. Zusätzlich dazu sind noch etwa 2000 Smartphones/Tablets zu betreuen, welche voll in das städtische Netz eingebunden sind. Die beantragte zusätzliche Kapazität wird daher als erforderlich angesehen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 90 von 232 159 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2450 Individualentwicklung Schulbereich Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 87lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 160.938 € 160.938 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 1,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Durch die Ablösung der bisherigen Software WinSV und die vom Freistaat gesetzlich erforderliche Umstellung auf die Software ASV wird eine Ablösung bisheriger auf WinSV ausgelegter Tools erforderlich. Über die Software ASV hinaus stellt der Freistaat jedoch keinerlei Zusatzfunktionalitäten für die Abbildung der hoheitlichen und operativen Prozesse im Schulbereich bereit. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Nürnberg insbesondere bei den Prozessen hinsichtlich Gastschülern, Umschülern und Heimrestkosten Erträge generiert. Im Falle etwaiger Zweifel an der Korrektheit der Datenverarbeitung entstünde hier ein erhebliches Risiko auf (anteiligen) Verlust dieser Erträge. Stellungnahme DiP: Während in den Schulen der pädagogische Bereich einen hohen Digitalisierungsgrad aufweist, ist das im Verwaltungsbereich teilweise noch nicht der Fall. Die bisher zentral zur Verfügung gestellte Plattform wird durch ein Nachfolgeprodukt abgelöst, welches den Schulen aber keine Möglichkeiten bietet, über den ursprünglichen Funktionsumfang hinaus, Prozesse und Workflows abzubilden. Aufgrund des föderalen Bildungssystems und der großen Anzahl lokaler Besonderheiten, gibt es keine marktverfügbaren Lösungen. Das führt zur Notwendigkeit einer aufwendigen Eigenentwicklung bestehender und neuer Fachverfahren sowie anschließender langfristiger Pflege der jeweiligen Services. Davon betroffen sind auch finanziell bedeutsame Bereiche wie der Lehrpersonalzuschuss, das Gastschulwesen und die Schülerbeförderung. Bei einer mangelhaften oder zeitlich verzögerten Bearbeitung kann der finanzielle Schaden erhebliche Dimensionen annehmen. Hierzu existiert bereits eine Vielzahl an IT-Maßnahmen, die der Umsetzung bedürfen. Ziel ist die Digitalisierung der Prozesse, die Ablösung veralteter Systeme und die Reduzierung des manuellen Bearbeitungsaufwands sowohl bei den Schulen selbst als auch bei den Schulverwaltungen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit einer schnellen Fehlerbehebung, um die durchgängige Verfügbarkeit der Systeme möglichst zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten in Höhe von 1,0 VK befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 91 von 232 160 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2448 Aufbau Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 88lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Informationstechnologie Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN, STV. VERW.LEITUNG 24.231 € 24. 231 € E 9c 0 € 0,35 Vorschlag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN, STV. VERW.LEITUNG 24.231 € 24. 231 € E 9c 0 € 0,35 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Im Zuge der Entflechtung von DIP wurde die damalige Verwaltung anteilig auf DiP (2,82 VK) und IT (4,65 VK) aufgeteilt. Damals wurde von insgesamt 38,29 VK bei DiP und 210,26 VK bei IT ausgegangen. Aufgrund der zwischenzeitlich im Rahmen des Strategieprojekts 2 sowie der Reorganisation der zentralen IT geschaffenen Stellen beträgt die Anzahl der Soll-VK bei IT mittlerweile 240,77 VK. Dazu kommen im Stellenplan Teil B noch Auszubildende für Fachinformatik, Anwärter/innen für Verwaltungsinformatik sowie Werkstudierende, die personalwirtschaftlich (teilweise) in der Verwaltung von IT betreut werden. Das Aufwands-Budget (K1 und I1) der zentralen IT (Produkt 111520) ist von 7,44 Mio. EUR in 2018 (Ist) auf 11,34 Mio. EUR in 2021 (Ist) um über 50% angewachsen. Für den Haushalt 2022 stehen im Plan 16,13 Millionen Euro zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Stellungnahme DiP: Durch die Aufteilung von DiP und IT in 2020 kam es zu einer Restrukturierung der Verwaltung der beiden Dienststellen. Seither ist die Anzahl der Vollkraftstellen bei IT um 15 Prozent angewachsen. Durch die zunehmende Digitalisierung der Stadtverwaltung ist perspektivisch mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Da sich die Dienststelle im Personalbereich in einer direkten Konkurrenz zu den Unternehmen der Privatwirtschaft befindet, ist der Personalbereich mit einer erhöhten Volatilität konfrontiert. Im gleichen Zeitraum ist es nahezu zu einer Verdopplung der zu bewirtschaftenden Finanzmittel gekommen. Dies führt ebenfalls zu einem erhöhten Aufwand in der Haushaltssachbearbeitung. Im internen Vergleich mit ähnlich großen Dienststellen fällt auf, dass vor allem der Bereich der Personalbewirtschaftung zu einem großen Teil der Verwaltungsleitung direkt obliegt. Auch die für die Planung, Vollzug und Abschluss des Haushalts verfügbaren Vollkraftanteile liegen unter denen vergleichbarer Dienststellen. Daher wird die Aufstockung bestehender sowie die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in Höhe von 0,5 VK in diesem Bereich befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 92 von 232 161 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2593 Personalservice Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 89lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 136.636 € 136.636 € E 9b 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 136.636 € 136.636 € E 9b 0 € 2,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Der Bedarf für die Erhöhung der Personalkapazität im Personalservice (Bereich Recruiting) ergibt sich aus der aktuellen Arbeitssituation verbunden mit dem Ausblick auf einen sich zunehmend verschlechternden Bewerbendenmarkt und einer weiterhin hohen (Alters-)Fluktuation. Der fortschreitende Anstieg bei den Besetzungsverfahren wird begleitet von einer zunehmenden Steigerung der qualitativen Anforderungen. Neben der zunehmenden Priorisierung der Personalprozesse durch die Dienststellen wegen Personalknappheit erfordert der Bewerbermangel eine zunehmende Intensivierung des Personalmarketings und eine Individualisierung des Recruitings. Ziel des Stellenschaffungsantrages ist es, trotz steigender Fallzahlen anstehende Personalbedarfe in der Stadtverwaltung auch zukünftig durch die Dienstleistung der Abteilung Personalservice zeitgerecht decken zu können, damit in den Dienststellen die bestehenden und künftigen Aufgaben wahrgenommen werden können. Stellungnahme DiP: Die Entwicklungen auf dem Bewerbendenmarkt (Konkurrenz zu anderen Behörden sowie der Wirtschaft, Fachkräftemangel, Arbeitswelt 4.0) sowie der demografische Wandel sind bedeutende Treiber des Stellenbedarfs im Personalamt. Aufgrund steigender Fallzahlen und komplexer werdender Besetzungsverfahren (z. B. Fachkräftemangel, Mehrfachausschreibungen aufgrund von Absagen, Kurzfristigkeit von Personalbedarfen, …) kann der bestehende Personalkörper die Arbeitslast nicht vollständig auffangen, sodass die Wartezeiten innerhalb des Besetzungsprozesses für alle Dienststellen ansteigen bzw. stark angestiegen sind. Stadtintern werden Optimierungsoptionen für den Stellenbesetzungsprozess thematisiert, um an die Produktivitätsgewinne durch die Neuorganisation anzuknüpfen. Maßnahmen zur Prozessoptimierung sollten ergriffen werden, um langfristig eine Entlastung des betroffenen Bereichs zu erreichen und Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Der tatsächliche Bedarf der Abteilung muss daher nach Abschluss des laufenden Schaffungsverfahrens und der Prozessoptimierung neu beurteilt werden. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.26). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 93 von 232 162 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2592 Volontariat bei den Museen der Stadt Nürnberg Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 90lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 0,50 VOLONTÄR/IN (KUM) 43.280 € 43.280 € E 13 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VOLONTÄR/IN (KUM) 43.280 € 43.280 € E 13 0 € 0,50 ohne Deckung Gemäß den Statuten des deutschen Museumsbundes und des international council of museums (ICOM) zählt es zu den Kernaufgaben eines Museums, wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Hierzu ist das wissenschaftliche Volontariat seit Jahrzehnten die übliche Praxis in Museen des deutschsprachigen Raums. Das Volontariat dient der Aus- und Fortbildung von Wissenschaftlern in museumsrelevanten Studienfächern. Es schließt sich in der Regel unmittelbar an ein Hochschulstudium an und ist eine praxisbezogene Einführung in die Arbeit der Museen mit dem Ziel, die Volontärin bzw. den Volontär zu selbständiger Tätigkeit in der 4. QE an Museen zu befähigen. In diesem Kontext sollen auch alle bei KuM angesiedelten Museen sowie andere Kultureinrichtungen der Stadt Nürnberg als Ausbildungsstationen durchlaufen werden. KuM hat Volontariate bislang aus freien Stellenanteilen bestehender Stellen finanziert. In Abstimmung mit PA, DiP und 2.BM soll nun für das wissenschaftliche Volontariat eine eigene Stelle geschaffen werden. Stellungnahme DiP: Ziel des wissenschaftlichen Volontariats ist die möglichst umfassende Qualifizierung für die komplexen Aufgaben und Arbeitsgebiete in einem kommunalen Museum, und somit die langfristige Nachwuchssicherung und Mitarbeiterbindung für die städtischen Museen. Wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden und damit auch konkurrenzfähig gegenüber bspw. Bayerischen Museen zu bleiben, ist eine strategische Entscheidung der Stadt Nürnberg. Um dieser Entscheidung Rechnung zu tragen, muss eine Stelle für Volontariate ausgewiesen werden. Die Finanzierung der Volontariate erfolgte bei KuM bislang aus freien Stellenanteilen. Die Stellenschaffung soll nun ermöglichen, freie Stellenanteile von KuM bestimmungsgemäß zu verwenden und die Stelle wie in anderen Fällen (z.B. Volontariat KoM) bei PA abzubilden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 94 von 232 163 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2590 Ausbildungsmarketing Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 91lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN AUSBILDUNGSMARKETING 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN AUSBILDUNGSMARKETING 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Die Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften für die Stadt Nürnberg gestaltet sich zunehmend schwierig und ist mit immer höheren Aufwänden und komplexeren Aufgaben im Bereich Ausbildungsmarketing verbunden. Seit Jahren (auch schon vor Corona) sind die Bewerbungszahlen rückläufig und ein höherer Anteil an nicht geeigneten Bewerbungen in nahezu allen Ausbildungsberufen vorhanden. Im gewerblich-technischen Bereich konnten zum Ausbildungsstart 2022 nur 32 von 45 Stellen und in den Verwaltungsberufen 31 von 35 Ausbildungsplätzen in der 2. QE und 34 von 48 Studienplätzen in der 3. QE (beides Ausbildungsstart 2021) besetzt werden. Die kritische Situation macht eine Erweiterung des bisherigen Einzugsgebietes für Werbemaßnahmen unabdingbar. Zudem ist der Ausbildungsmarkt durch die junge, technikaffine Zielgruppe deutlich schnelllebiger. Werbemedien und –formate ändern sich schnell und es kommen immer neue Möglichkeiten dazu. Die Maßnahmen sowie deren Umsetzung sind laufend auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und permanent an neue Anforderungen anzupassen. Dies erfordert einen vermehrten Ressourcenaufwand und technisches Know-How des Ausbildungsmarketings. Ziel des Stellenschaffungsantrages ist es, durch die Akquise von Nachwuchskräften die Personalbedarfe der Dienststellen nachhaltig sicherstellen zu können. Stellungnahme DiP: Die angebotenen Ausbildungsberufe der Stadt Nürnberg zählen mittlerweile fast allesamt zu allgemein anerkannten Mangelberufen. Durch dadurch erforderliche zielgruppengenaue Werbemaßnahmen fallen mehr und komplexere Tätigkeiten im Bereich Personalmarketing an, die nicht nebenbei erledigt werden können. Die notwendige Netzwerkarbeit mit Schulen sowie die Teilnahme an neuen Veranstaltungen und Messen außerhalb des Stadtgebietes sollen das Einzugsgebiet für Nachwuchskräfte erweitern und die Besetzung der Ausbildungsplätze sichern. Zugleich können durch diese Stelle die Ressourcen der Ausbilder/innen im Bereich Marketing und Akquise entlastet werden, da für die Netzwerkarbeit und Veranstaltungsbesuche dann eine zentrale Stelle verantwortlich wäre. Die Fallzahlen der vergangenen Jahre sowie der demografische Wandel machen eine erhöhte Investition in das Marketing der Stadt als Arbeitgeberin unumgänglich. Vor diesem Hintergrund wird die Schaffung der Stelle begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 95 von 232 164 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2591 Fortbildung und Qualifizierung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 92lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 0,09 SACHBEARBEITER/IN 6.072 € 6.072 € E 9a 0 € 0,09 Vorschlag: 0,09 SACHBEARBEITER/IN 6.072 € 6.072 € E 9a 0 € 0,09 ohne Deckung Die Aufstockung der Stelle dient dazu, das neue Qualifizierungskonzept, welches sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht vielfältigere Angebote vorsieht, zu betreuen. Hierdurch entsteht aber auch ein erhöhter Beratungsbedarf der Seminarteilnehmenden hinsichtlich der neuen Angebote, Betreuung der Teilnehmenden bei digitalen Veranstaltungen sowie die Einweisung und Betreuung der neuen Dozierenden. 2022 soll ein Lernmanagementsystem mit digitaler Seminarverwaltung eingeführt werden, außerdem wird die fachliche Umsetzung des Einführungsprozesses wie auch die fachliche Betreuung und Weiterentwicklung des digitalen städtischen Qualifizierungsmanagements Zeit binden. Ziel des Stellenschaffungsantrages ist es, den an PA gestellten Anforderungen im gesamtstädtischen Interesse gerecht zu werden. Stellungnahme DiP: Die Aufstockung der Stelle um 0,09 VK dient zur Ausweitung auf eine Vollzeitstelle. Neue – unter anderem auch digitale – Qualifizierungsangebote sowie die Einführung und Weiterentwicklung eines Lernmanagementsystems mit digitalem Seminarverwaltungssystem binden Personalressourcen dauerhaft. Den ansteigenden Anforderungen kann mit der Aufstockung der Stelle begegnet werden. Die Aufstockung der Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 96 von 232 165 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2589 Ausbildung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 93lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Personalamt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 AUSBILDER/IN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Bewerbungsquoten sind für die Stadtverwaltung rückläufig und die Bedarfe steigen. Von vielen Bewerbenden werden alternative Ausbildungsmöglichkeiten angenommen, die Konsequenz ist, dass auch Bewerber/innen eingestellt werden, die mehr Unterstützungsbedarf haben – Tendenz steigend. Zudem bleibt die Abwanderung von qualifiziertem Personal eine große Herausforderung. Alleine in der 3. QE sind seit dem Jahrgang 2013/2016 bis zum Jahrgang 2017/2020 insgesamt 46 Abgänge zu verzeichnen. Ein entscheidender Grund ist das erfolgreiche Anwerben anderer Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und heimatnähere Einsatzmöglichkeiten. Da Bachelor-Studiengänge zunehmend an Bedeutung gewinnen, möchte das Personalamt (zunächst) in die Ausbildungsrichtung Public Management investieren und so ergänzend zur Ausbildung an der Hochschule in Hof Personal gewinnen. In einem ersten Schritt sind hier 15 bis 20 Studierende vorgesehen. Für den Verwaltungsbereich liegt der Betreuungsschlüssel seit dem Jahr 2021 bei ca. 1:100 (3 Vollkraftstellen zu 304 Ausbildungsplätzen). Ziel ist es, durch eine qualifizierte und professionelle Ausbildung die Dienststellen bedarfsorientiert mit Nachwuchskräften „versorgen“ zu können, so dass die Stadt von den Bürger/innen weiterhin als leistungsfähige Verwaltung wahrgenommen wird, die den bestehenden und künftigen Aufgaben gerecht wird. Stellungnahme DiP: Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem gewünschten Bachelor-Studiengang Public Management müssen zunächst längerfristig beobachtet werden, derzeit kann die Notwendigkeit für eine Kapazitätserweiterung bei einer Jahrgangsstärke von 15-20 Studierenden nicht festgestellt werden (rechnerisch entspricht dieser Tätigkeitsanteil lt. Betreuungschlüssel derzeit 0,2 VK). Rückläufige Bewerbungsquoten und der Konkurrenzkampf zwischen Behörden nehmen in den letzten Jahren zu, sodass die Besetzung von Ausbildungsstellen zunehmend erschwert wird. Der Abwanderung von Personal – insbesondere, wenn sie wohnortbeding ist – als auch den sinkenden Bewerberzahlen kann nicht zwangsläufig durch Erhöhung der Kapazitäten für Ausbilder/innen entgegnet werden. Zur Klärung von Abwanderungsgründen stehen die Personalbewirtschaftung mit dem Tool des Austrittsinterviews und der Bereich Recruiting (ca. 11 VK) mit Marketing- und Marktbeobachtungstools zur Verfügung. Zudem wurde eine Halbstelle zur Schaffung beantragt, die den Bereich des Ausbildungsmarketings und der Akquise abdeckt und dadurch die Ausbilder/innen entlasten soll. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 97 von 232 166 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2417 Fördermittelmanagement und Nachhaltiger Haushalt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 94lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtkämmerei Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT 86.560 € 86.560 €E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT 86.560 € 86.560 €E 13 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Bereits in den vergangenen Jahren hat die Zahl der Fördermöglichkeiten für die Kommunen aus Programmen der EU, des Bundes und des Freistaats Bayern stetig zugenommen. Regierungsseitig wurden bereits vielfältige Änderungen und ein quantitativer Anstieg der Fördermöglichkeiten angekündigt. Daher ist damit zu rechnen, dass die innerstädtischen Abstimmungsbedarfe sowie der Koordinationsaufwand hinsichtlich Quantität und Komplexität aufgrund neuer Fördermöglichkeiten steigen werden. Aus dem politischen Raum kommt die Erwartung, dass künftige kommunale Haushalte in der Lage sind, Auskunft über die Verwendung der finanziellen Ressourcen im Sinne der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit zu geben. Im interkommunalen Austausch wurde deutlich, dass dem Thema Fördermittelmanagement eine verstärkte Bedeutung zukommt. Neben den aktuellen organisatorischen und kapazitativen Schwächen ist der Förderbereich in der Stadt Nürnberg auch in digitaler Hinsicht nicht gut aufgestellt. Deshalb hat Stk ein entsprechendes Digitalisierungsprojekt angemeldet. Zur Umsetzung dieses Projektes fehlt jedoch die von Stk einzubringende fachspezifische Personalkapazität. Stellungnahme DiP: In der Vergangenheit hat die Zahl der Fördermöglichkeiten für die Kommunen stetig zugenommen und die Bundesregierung hat weitere Fördermöglichkeiten angekündigt, um dem Klimawandel und der Generationengerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die Aufgabenfelder im Fördermittelmanagement und bzgl. eines Nachhaltigen Haushalts werden sich daher wohl weiter verändern und in ihrer Komplexität steigen. Das von Stk angemeldete Projekt zur Digitalisierung des Fördermittelmanagements (Projektende 07/2023) betrachtet lediglich die Fördermittel-Empfängerseite der Stadt. Anschließend muss sich Stk mit der Fördermittel-Geberseite sowie einem adäquaten Controlling dieses Finanzbereichs beschäftigen. Um das Projekt realisieren zu können wird die Schaffung der beantragten Stelle begutachtet, sie erhält jedoch zunächst einen Fristvermerk (F 12.24). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 98 von 232 167 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2468 Umsetzung der Grundsteuerreform Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 95lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Kassen- und Steueramt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN GRUNDSTEUER 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN GRUNDSTEUER 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Die bisherige grundsteuerliche Bewertung wurde durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Als Folge daraus müssen im Stadtgebiet Nürnberg ca. 188.000 Objekte neu bewertet werden. Zusätzlich müssen auch für städtische Objekte bereits ab 01.07.2022 Arbeiten im Rahmen der Grundsteuerreform erledigt werden. Im städtischen Eigentum befinden sich ca. 1.500 Objekte, für die Steuererklärungen abzugeben sind. Dies wird sich in Anbetracht der Menge und der vorhandenen Ressourcen voraussichtlich bis weit in das Jahr 2023 erstrecken. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral gestaltet werden, d.h. der künftige Hebesatz muss angepasst werden. Dies erfordert laufende, umfangreiche und genaue Hochrechnungen mit dem neuen Datenbestand unter Abschätzung der Einflüsse der Sonderfälle. Spätestens Anfang des Jahres 2025 müssen auf Grundlage der neuen Daten rechtssichere Grundsteuerbescheide erstellt werden. Wegen des sehr engen Zeitrahmens kann davon ausgegangen werden, dass auch nach 2025 noch zahlreiche Bewertungen nachgereicht bzw. korrigiert werden müssen. Durch die Grundsteuerreform wird es zu Verschiebungen hinsichtlich der Zahllast bei bestimmten Nutzungsarten / Objekten kommen. Erfahrungsgemäß führt dies zu einer sehr hohen Anzahl an Widersprüchen bzw. Klagen. Stellungnahme DiP: Die mit der Grundsteuerreform einhergehenden Aufgaben sind für die betreffende Abteilung im Kassen- und Steueramt bei laufendem Betrieb nicht ohne zusätzliches Personal zu leisten. Im Jahr 2022 müssen die zusätzlichen Aufgaben durch Mehrarbeit des Bestandspersonals und geänderter Priorisierung im Tagesgeschäft abgefangen werden. Ab dem Jahr 2025 müssen die neuen Grundsteuerbescheide erstellt werden, infolgedessen mit einem erhöhten Widerspruchs- und Klageaufkommen gerechnet werden kann. Überdies wird ab 2025 noch jahrelang parallel nach altem und neuem Recht zu arbeiten sein. Um die Aufgabenerledigung nach Erstellung der Grundsteuerbescheide im Jahr 2025 sowie die Bearbeitung der Widersprüche und Klagen zu gewährleisten, ist eine Befristung bis Ende des Jahres 2026 zielführend. Die Schaffung der beantragten Stelle wird aus o.g. Gründen begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.26). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 99 von 232 168 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2469 Personalaufstockung Vollstreckungswesen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 96lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Kassen- und Steueramt Geschäftsbereich Referat I/II Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VOLLSTRECKUNG 68.318 € 0 € E 9b 6 8.318 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VOLLSTRECKUNG 68.318 € 0 € E 9b 6 8.318 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.25 Seit 2018 ist ein signifikanter Anstieg der vollstreckten öffentlich-rechtlichen Forderungen festzustellen (2018 bis 2020: durchschnittl. 11,53 Mio. EUR, 2021: 20,41 Mio. EUR), es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung durch die Corona Pandemie und die Folgen des Ukraine-Konfliktes weiter verstärken wird. Die Tendenz, dass sich der Schwerpunkt erfolgreicher Vollstreckungstätigkeit zunehmend auf den Vollstreckungsinnendienst verlagert, hält weiterhin an, hierfür wurden in den vergangenen Jahren im Vollstreckungsrecht neue Befugnisse, Zugriffsmöglichkeiten und Kompetenzerweiterungen geschaffen. Durch den zusätzlichen Einsatz einer Vollzeitkraft seit April 2019 konnten die jährlichen Einnahmen auf vollstreckte Forderungen dauerhaft um etwa eine Million EUR gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2013 - 2016 erhöht werden. Kassenmäßige Einnahmenmehrung bei den Vollstreckungsrückständen um jährlich ca. 0,3 - 1 Mio. EUR und ein zeitnaher Aufgriff der Fallbearbeitung sowie höherer Nachdruck bei der Vollstreckung sind Ziele, die mit der Stellenschaffung einhergehen. Stellungnahme DiP: Im Städtevergleich liegt Nürnberg mit sechs Stellen für die Sachbearbeitung der öffentlich-rechtlichen Forderungen weiterhin an letzter Stelle. Stuttgart (ca. 630.000 EW) beschäftigt bspw. 55, Leipzig (ca. 597.000 EW) 22 und Dresden (ca. 556.000 EW) 27 Mitarbeitende im Vollstreckungsinnendienst (Quelle: KGSt-Vergleichsring). Die Ziele, welche mit der Schaffung einhergehen, sind nachvollziehbar und sichern zudem die Finanzierung der Stelle. Darüber hinaus ist aus den bisherigen Erfahrungen absehbar, dass außerdem die städtischen Einnahmen durch die Stellenschaffung signifikant vermehrt werden können (1 Mio. EUR p.a.). Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.25). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 100 von 232 169 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2466 Impfzentrum Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 97lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltreferat Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 LEITER/IN KOORDINIERUNGSSTELLE 124.818 € 124.818 € A 15 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 LEITER/IN KOORDINIERUNGSSTELLE 99.545 € 99.545 € E 14 0 € 1,00 Fristvermerk F 12.25 ohne Deckung Der Stadtrat hat am 30.03.2022 angelehnt an die Neuausrichtung der Impfstrategie der damit verbundenen Stellenausweitung zugestimmt. Die Impfzentren werden über den 30.04.2022 hinaus fortgeführt und anhand folgender Ziele und Eckpunkte neu ausgerichtet: • Weiterführung der Bayerischen Impfkampagne mit einer Schwerpunktsetzung auf mobile Impfteams und niedrigschwellige Angebote. • Weiterführung der Impfzentren im Dauerbetrieb. • Weiterhin Vorrang des Impfangebots der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte sowie weiterer Leistungserbringer wie Apotheken, Zahn- und Tierärzte gegenüber dem staatlichen Impfangebot. • Erforderlichkeit eines ergänzenden staatlichen Impfangebots angesichts der aktuellen pandemischen Lage sowie des sich abzeichnenden Bedarfs an Impfungen •Vorhaltung ausreichender Impfkapazitäten, auch um evtl. kurzfristig steigende Nachfrage nach Impfungen/steigenden Impfbedarf kurzfristig abdecken zu können. Stellungnahme DiP: Der Stadtrat hat am 30.03.2022 der mit der Neuausrichtung der Impfstrategie verbundenen Stellenausweitung zugestimmt. Eine vollständige Drittmittelfinanzierung über die Corona ImpfVO kann seitens Stk voraussichtlich bestätigt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird auf Basis des genannten Stadtratsbeschlusses mit einem Fristvermerk (F 12.25) begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 101 von 232 170 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2467 Kreislaufwirtschaft Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 98lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltreferat Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,75 WISSENSCHAFTLICHE/R MA KREISLAUFWR. 74.659 € 0 € E 14 74.659 € 0,00 Vorschlag: 0,75 WISSENSCHAFTLICHE/R MA KREISLAUFWR. 60.352 € 0 € E 11 60.352 € 0,00 mit Deckung über den Gebührenhaushalt ASN; Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. In Umsetzung des neuen EU-Aktionsplanes für die Kreislaufwirtschaft wird die Stadtverwaltung (Ref.III/ASN) beauftragt erste Schritte zur Implementierung eines „circular economy“ Konzeptes und einer „Zero-Waste“ Strategie zu erarbeiten. Die Kosten für ggf. Beratungsleistungen sowie die internen Personalkosten sollen im rechtlich zulässigen Rahmen als Maßnahmen der Müllvermeidungen aus den Müllgebühren finanziert werden. Eine Prüfung, inwieweit Möglichkeiten der Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union genutzt werden können, soll erfolgen. Die Konzepte sollen in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Referaten, Institutionen, Organisationen und Akteur*innen der Stadtgesellschaft erarbeitet werden Stellungnahme DiP: Obwohl keine konkrete Beauftragung für die Stadt vorliegt, liegen aus nahezu allen Stadtratsfraktionen eine Vielzahl von Anträgen zu den Themen Müllvermeidung, Zero-Waste, Circular Economy, Ressourcenschutz und Verringerung der Lebensmittelverschwendungen vor und bedürfen nun der Umsetzung (Anträge der Stadtratsfraktionen CSU, SPD, Bündnis 90 die Grünen und ÖDP). Beispielsweise tritt ab Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht in Kraft, die Restaurants, Bistros und Cafés dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter für ihre To-Go-Produkte anzubieten. Hierfür bedarf es eines strategischen Konzeptes zur Ausarbeitung gemeinsamer Handlungsansätze. Seitens ASN gibt es keine geeignete Stelle, welche diese Aufgabe bewältigen könnte. Eine Finanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt ASN. Die genaue Ausgestaltung der Stelle (Tätigkeiten und Bewertung) soll gesondert erfolgen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 102 von 232 171 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2465 Klimaschutz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 99lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltreferat Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,0 0 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT KLIMASCHUTZ 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Grundlage für den Stellenbedarf ist die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe der Stadt Nürnberg“ vom 24. Juli 2019 und Klimafahrplan 2020-2030 vom 17. Juni 2020. Um die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 und das Ziel der Klimaneutralität der Gesamtstadt bis zum Jahr 2050 zu erreichen, steht die Stadt Nürnberg vor einer zentralen Herausforderung. Mit dem zunehmenden gesellschaftlichen Gewicht der Klima-Thematik nahmen beim Klimamanagement in den letzten Jahren die Anfragen wie auch das Interesse an Beratungsangeboten stetig zu. Um den Klimaschutz nachdrücklich nach vorne zu bringen, muss das stadtweite Klimaschutzmanagement zu einer Fachdienst- und Anlaufstelle ausgebaut werden. Das Umweltreferat plant als Anlaufstelle ein Klimabüro in einem zentral in der Innenstadt gelegenen Dienstleistungszentrum (DLZ). Hiermit kann auch die Glaubwürdigkeit gegenüber der Stadtgesellschaft gewahrt werden. Da es sich um eine langfristig angelegte Klimaschutzstrategie bis zum Jahr 2050 handelt, ist es notwendig die Stellen unbefristet einzurichten. Stellungnahme DiP: Die Stadt Nürnberg setzt sich seit langem für den Klimaschutz ein und hat sich eindeutig zum Klimaschutz bekannt. In dem DLZ sollen Klimaexpertinnen und -experten interessierten Bürgern und Bürgerinnen konkrete Handlungsmöglichkeiten für ein klimaverträgliches Leben aufzeigen und Entscheidungsgrundlagen anbieten. Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit seit 2022 in Form eines Stabes angesiedelt. Diesem Stab sind neben der Stabsleitung zwei wissenschaftliche Sachbearbeiter (m/w/d), ein Klimaschutzmanager (m/w/d) und eine Projektassistenz zugeordnet. Die Besetzungsverfahren für die Leitung und den Klimaschutzmanager laufen augenblicklich. Ein Konzept für den Stab Klimaschutz befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Erarbeitungsphase. Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit werden teilweise der Stelle der Projektassistenz zugeordnet. Der Bedarf zum Haushalt 2023 ist zwar wünschenswert, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich. Eine Begutachtung kann demnach nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 103 von 232 172 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2551 Freiraumkonzept Nürnberger Süden Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 100lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30; Die Stadt Nürnberg hat unter der Federführung des Umweltamtes in einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe u.a. mit SÖR, Stpl und Vpl das Freiraumkonzept Nürnberger Süden mit dem externen Gutachten „Mehr Grün für den Süden - Eine Potenzialanalyse“ erarbeitet. Das stadtteilbezogene Konzept wurde auf Grundlage des Gesamtstädtischen Freiraumkonzepts entwickelt. Bis 2035 sollen 10 prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden, diese werden in 5 größeren Komplexmaßnahmen gebündelt. Diese prioritären Maßnahmen haben ein geschätztes Finanzvolumen von rund 25 Mio. Euro. Sie werden schrittweise in den Aktionsplan des Masterplans Freiraum („Kompaktes Grünes Nürnberg“) eingestellt. Zur Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen sind die notwendigen Personalressourcen durch die Dst. anzumelden (Beschlussvorlage UwA/004/2022). Stellungnahme DiP: Am 04.05.2022 wurde der 7. Sachstandsbericht zum Masterplan Freiraum im Umweltausschuss vorgestellt. Darin beinhaltet sind ebenfalls Hinweise zum aktuellen Stand des integrierten Freiraumkonzepts für den Nürnberger Süden aus dem Jahre 2017 und dessen Fortführung mit 10 prioritären Maßnahmen inkl. Der möglichen Kopplung zur Austragung der Urbanen Gartenschau (UGS) bis zum bzw. im Jahre 2030. Die geplanten Maßnahmen können zwar mit den vorhandenen Personalkapazitäten bei UwA vorbereitet und ggf. auch zu einem gewissen Teil angeschoben werden. Verknüpft an eine erfolgreiche Bewerbung zur Durchführung der UGS werden jedoch dringend zusätzliche Personalkapazitäten im Fachbereich Landschafts- und Grünordnungsplanung benötigt. Die beantragte Stelle wird mit einem Fristvermerk (F 12.30) begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 104 von 232 173 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2549 Fachkundige Stelle Boden- und Gewässerschutz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 101lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 UMWELTINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 UMWELTINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung Aufgrund der klimapolitischen Zielsetzungen, z.B. die Förderung der regenerativen Energienutzung, den Forderungen nach einem naturnahen Regenwassermanagement, der stetig steigenden Anzahl komplexer Planungs -und Bauvorhaben, die diese Themen beinhalten und dem sich verstärkenden Umwelt-und Kostenbewusstsein haben sich die Aufgaben in diesem Bereich drastisch erhöht und sind mit dem vorhandenen Personal nicht mehr in den geforderten Zeiträumen sicher zu stellen. Bereits im Vorfeld der konkreten Planungen und Umsetzungen ist eine Beteiligung der Umweltingenieure/innen erforderlich, um spätere Konflikte bei der Erteilung erforderlicher Genehmigungen auszuschließen. Das bedeutet, dass die Planungen (B-Pläne) wie z.B. Züricher Park oder Schmalau Ost, über Monate intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen und den Planungsbüros erforderlich machen. Ziel ist es, genehmigungsfähige Konzepte zu entwickeln, die dann später in wasserrechtliche Verfahren münden, ohne die eine Realisierung der Projekte nicht möglich wäre. Stellungnahme DiP: Die Bedarfe nach fachkundigen Stellungnahmen und der Mitarbeit in Maßnahmenpaketen rund um den Boden- und Gewässerschutz sind aufgrund unterschiedlicher Anforderungen deutlich gestiegen. So ist die Thematik des vorbeugenden Hochwasserschutzes seit vielen Jahren ein wichtiges Thema in der Stadtverwaltung und soll es durch die konsequente Weiterentwicklung und durch eine abgestufte Vorgehensweise, auch weiterhin bleiben (siehe Beschlussvorlage Ref.III/017/2021). Darin beinhaltet sind u.a. die Handlungsfelder des Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung und die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung. Daneben muss in den nächsten Jahren die nachhaltige Strom- und Wärmeerzeugung mittels Geothermie und Erdwärmesonden ebenfalls stark forciert werden, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern kontinuierlich zu reduzieren. Grundwasser- Wärmepumpen und Erdwärmesonden sind nach BayWG anzeigepflichtig und müssen durch die Abteilung Boden- und Gewässerschutz geprüft und genehmigt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 105 von 232 174 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2548 Teamassistenz UwA/1 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 102lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.628 € 27.628 € E 6 0 € 0,50 ohne Deckung Aufgrund der Entwicklungen / Bedarfe in den Vorzimmern der Dienststelle ist eine Neuregelung der Aufgabenzuordnung der Verwaltungsfachkraftstellen bei UwA erforderlich. In den Abteilungen UwA/2 und UwA/3 müssen sich die Aufgabenbereiche stärker in Richtung Sachbearbeitung (Anzeigen, - bestätigungen, OWI-Verfahren etc.) entwickeln. Hintergrund sind insbesondere die entsprechenden Fallzahlentwicklungen in diesen Abteilungen. Es besteht daher die Erfordernis, die Teamassistenz bei UwA/1 aufzustocken, um sowohl die Vertretung der Teamassistenz im UwA/L-Vorzimmer und die Kompetenz im digitalen Workflow in DMS, ELAZ, SAP-HR als auch in der Mitwirkung der Geschäftsführung des Umweltausschusses (UmwA) dauerhaft sicherzustellen. Perspektivisch ist auch die räumliche Zusammenlegung angedacht. Stellungnahme DiP: Nicht nur durch die kontinuierliche Umsetzung des Online Zugangsgesetzes (OZG) bei UwA, sondern auch durch die fortschreitende Adaption von Technologien (z. B. DMS) und Methodik (z. B. GPM), kommt es bei den Prozessabläufen in den unterschiedlichen Fachbereichen zu signifikanten Änderungen. Dies betrifft auch die originären Tätigkeiten in den Vorzimmern der Abteilungsleitungen UwA/2 und UwA/3, bei denen sich, je nach thematischer Zuordnung, allgemeine Verwaltungstätigkeiten hin zu vorgangsbezogenen Sachaufgaben verschieben. Hintergrund ist die Entlastung der Umweltingenieure/innen und wissenschaftlichen Sachbearbeitungen von Routinetätigkeiten. Die Bündelung und Übernahme allgemeiner Verwaltungstätigkeiten und somit eine Neuausrichtung der Teamassistenz bei UwA/1 schafft hierfür die notwendige organisatorische Voraussetzung, wobei die dortige Aufgabenmehrung auch weitere personelle Kapazitäten verlangt. Die Schaffung zusätzlicher Stellenanteile (Aufstockung einer vorhandenen Stelle) im Vorzimmer bei UwA/1 wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 106 von 232 175 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2544 Teamassistenz im Vorzimmer der Dienststellenleitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 103lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 ohne Deckung Die Personalstärke des Umweltamtes hat in den letzten Jahren enorm zugenommen: von ca. 63 VK- Soll-Stellen im Jahr 2014 auf nunmehr 99 VK (Stichtag 02.03.2022). Hieraus ergeben sich entsprechende Mehrbedarfe im Vorzimmerdienst und in der Haushalts- und Personalsachbearbeitung. Eine zentrale Rolle nimmt das Vorzimmer der Dienststellenleitung als Schnittstelle zum Referat für Umwelt und Gesundheit ein (z.B. bzgl. Der Bearbeitung von Ausschussvorlagen, Oberbürgermeister-, Referats- und Dienststellenschreiben). In den letzten Jahren stiegen die Bearbeitungszahlen kontinuierlich auf jährlich über 200 an. Weiter hat Ref.III UwA beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig seitens UwA die Vorbereitung und Sitzungsbegleitung des Umweltausschusses übernommen wird. Dies führt zu einem Mehraufwand für diese neue Aufgabe bei UwA. Stellungnahme DiP: Durch die zusätzliche Kapazität sollen die dauerhafte Erreichbarkeit der Dienststelle und die dauerhafte Besetzung des Vorzimmers der Dienststellenleitung sichergestellt werden. Weiterhin kann eine raschere Vorgangsbearbeitung von Anträgen, Anschreiben und Anfragen gewährleistet und damit eine Entlastung der Abteilungsvorzimmer (zur Stärkung der dortigen Vorgangsbearbeitung) erreicht werden. Wesentlich ist jedoch, dass in der Zwischenzeit zusätzliche Tätigkeiten, wie z.B. die Durchführung des Umweltausschusses betreffend, von Ref. III auf das Vorzimmer der Dienststellenleitung übertragen wurden. Darüber hinaus wurden aus den Abteilungsvorzimmern allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Vorzimmer der Dienststellenleitung gebündelt. Bereits im Haushaltsjahr 2021 wurde der dringende Mehrbedarf im Vorzimmer der Dienststellenleitung angezeigt, konnte jedoch aufgrund zu priorisierender anderweitiger Stellenbedarfe nicht berücksichtig werden. Zur Bewältigung des nochmals gestiegenen Arbeitsaufkommens wird die beantragte Aufstockung der Stelle um 0,5 VK begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 107 von 232 176 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2545 Verwaltung Baumschutzverordnung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 104lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT 20.918 € 20.918 € E 8 0 € 0,36 Vorschlag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT 19.893 € 19.893 € E 6 0 € 0,36 ohne Deckung Durch die Einführung einer neuen Datenbank im Zuge einer weiteren Digitalisierung konnte die Abarbeitung der Fälle im Vollzug der BaumSchVO weiter systematisiert werden. Die dauerhaft hohen Fallzahlen mit rund 1.700 Anträgen/Jahr und die damit verbunden hohe Anzahl der Rechnungsstellungen, E-Mails, telefonischer Anfragen und Bürgerschreiben führen zu einem steigenden Verwaltungsaufwand. Es gibt kein eigenes Bürgertelefon. Die Bäume stehen in der Großstadt im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Diese reagiert mit hoher Sensibilität bei Eingriffen in den Naturschutz. Aufgrund des hohen Erwartungsdruckes von Politik sowie der Bürgerinnen und Bürgern müssen die Arbeiten schnellstmöglich erledigt werden. Die Mitarbeiter/innen werden mittlerweile aufgrund der Zunahme von Stürmen massiv am Telefon und per E-Mail mit Anfragen konfrontiert und teilweise auch angegangen, es werden teilweise prophylaktisch Fällanträge gestellt. Stellungnahme DiP: Das Bundesnaturschutzgesetz (Artenschutz) stellt an den Baumschutz veränderte und höhere Ansprüche. Der Klimawandel und seine Folgen sind bei den Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Sturm-/Orkanereignisse, sowie Trocken- und Dürreperioden häufen sich. Dadurch steigt die Anzahl der Anträge und es werden schnelle Entscheidungen von hoher rechtlicher Kompetenz erwartet. Korrespondierend hiermit wurden in den letzten Jahren im technischen und rechtlichen Vollzug der Baumschutzverordnung schrittweise neue Stellenanteile geschaffen. Die verwaltungstechnische übergreifende Unterstützung blieb in ihrer Kapazität jedoch bislang unverändert, obwohl sie oftmals der direkte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger ist. Die Schaffung der beantragten Kapazität zur Aufstockung der Verwaltungsstelle bei UwA/3 wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 108 von 232 177 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2547 Fachbereichsleitung Umweltfreundliche Stadtentwicklung / Umweltprüfung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 105lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,23 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL. 22.895 € 22.895 € E 14 0 € 0,23 Vorschlag: 0,23 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL. 22.895 € 22.895 € E 14 0 € 0,23 ohne Deckung Die Aufgabenbereiche und damit verbunden die Arbeiten der Fachbereichsleitung haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich geändert. Durch die enge Verknüpfung des Umweltbereichs mit den aktuellen stadtentwicklungspolitischen Prozessen und Verfahren in der wachsenden Stadt sowie gesetzliche Anforderungen, wie z.B. Klimawandel, Lärmschutz, Energieversorgung, Entwässerung, Hochwasserschutz, haben sich neue umweltrelevante Herausforderungen und Aufgaben ergeben. Dies zeigt sich in der Steigerung der Anzahl zu bearbeitender Verfahren und der zunehmenden Komplexität der Verfahren. Die Aufgaben einer Fachbereichs- und stellvertretenden Abteilungsleitung können angesichts der vielfältigen Themen- und Aufgabenbereiche und der Personalverantwortung nur mit einer Vollzeitstelle erfüllt werden. Auch im Hinblick auf die Personalentwicklung/strategische Personalbedarfsplanung ist die Schaffung einer Vollzeitstelle, d.h. Aufstockung um 9 WAS, erforderlich. Stellungnahme DiP: Bereits in den letzten Jahren mussten aufgrund einer kontinuierlichen Aufgabenmehrung in einigen Fachbereichen die Stellenanteile der Fachbereichsleitungen bei UwA von Teilzeit- auf Vollzeitstellen deutlich aufgestockt werden (siehe Schaffungen HH2021). Angesichts der dauerhaft hohen Fallzahlen in Folge der anhaltend hohen Aktivitäten in der Stadt- bzw. Bauflächenentwicklung ist auch im Fachgebiet Umweltfreundliche Stadtentwicklung / Umweltprüfung eine Kapazitätserhöhung in der Leitungsfunktion dringend notwendig geworden. Die zunehmende Arbeitsverdichtung im Fachbereich betrifft die Leitung und macht deshalb eine moderate Anpassung des Stellenumfangs unumgänglich. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität (Aufstockung der bestehenden Stelle) wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 109 von 232 178 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2550 Sachbearbeitung Naturschutz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 106lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 46.182 € 46.182 € E 12 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 0,15 SACHBEARBEITER/IN 13.855 € 13.855 € E 12 0 € 0,15 Vorschlag: 0,15 SACHBEARBEITER/IN 13.855 € 13.855 € E 12 0 € 0,15 ohne Deckung Plangenehmigungen/-feststellungen gemäß diverser gesetzlicher Grundlagen und Bauvorhaben im Außenbereich, die gemäß §§14-17 BNatSchG sowie § 18 BNatSchG der Eingriffsregelung unterliegen, zeigen eine steigende Tendenz auf und zwar sowohl im Hinblick auf Fallzahlen als auch in Bezug auf die Flächengröße. Zusätzlich hat der Arbeitsumfang durch komplexere Vorgaben und Aufgaben im Rahmen der Bayerischen Kompensationsverordnung im Zusammenhang mit den zunehmenden Anforderungen des Artenschutzrechts und dem steigenden Flächendruck innerhalb der Großstadt zugenommen. Die gemäß BayKompV erforderliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen vertraglicher, grundbuchrechtlicher und städtebaulicher Regelungen sowie deren Durchsetzung und Monitoring wird zunehmend als Aufgabe an UwA/3 delegiert. Das Wachstum privater und kommunaler Ökokonten, eine steigende Anzahl von Unterschutzstellungsaufträge, sowie die Aufstockung der Naturschutzwacht beinhalten eine Aufgabenmehrung. In Summe Bedarf es zur Bewältigung des Aufgabenportfolios eine Aufstockung vorhandener Stellen. Stellungnahme DiP: Aufgrund von Änderungen bzw. Verschärfung rechtlicher und politischer Vorgaben im Fachbereich Landschaftspflege, Biotopschutz und -entwicklung, Biodiversität in den letzten Jahren, kam es dort nachweislich zu einer qualitativen und insbesondere auch zu einer quantitativen Aufgabenmehrung. Personell begegnet wurde der Aufgabenmehrung im Bereich der Sachbearbeitung Biodiversität mit einer Aufstockung der Stelle Nr. 325.3340 zum Haushalt 2021. Weitere notwendige 0,15 VK zur Aufstockung der Stelle Nr. 325.3320 im Bereich des Vollzugs der Naturschutzgesetze (BayNatSchG und BNatSchG) in Planungs- und Investitionsvorhaben werden zum Haushalt 2023 begutachtet. Eine weitere Erhöhung personeller Kapazitäten im Umfang von 0,5 VK wäre wünschenswert, unterliegt jedoch der Priorisierung dringenderer Bedarfe im Geschäftsbereich und wird daher nicht begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 110 von 232 179 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2546 Stadtökologie / Biotopverbund Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 107lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,25 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 21.640 € 21.640 € E 13 0 € 0,25 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die verstärkte Bauflächenentwicklung verursacht einen Mehraufwand für die Prüfung von stadtökologischen und vegetationsökologischen Belangen in der Bauleitplanung und Umweltprüfung. Mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ wurde das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Das sog. Artenschutz-Gesetz ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung hat den Ausbau des Biotopverbundes in Bayern und die Ausweitung des Schutzes hochwertiger Lebensräume und Strukturen zum Ziel. Daher sind die Planungen zum Biotopverbundsystem in Nürnberg nach über 25 Jahren an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Stadtbiotopkartierung ist 15 Jahre alt und bedarf einer zeitnahen Aktualisierung. Das Konzept zum Nürnberger Biotopverbund im Offenland, Wald sowie für Trockenheits- und Feuchtlebensräume ist neu aufzustellen und an die aktuellen Anforderungen des Natur- und Artenschutzrechts anzupassen. Die anstehenden Aufgaben können mit der derzeitigen Teilzeitstelle nicht erfüllt werden. Stellungnahme DiP: Um die laufenden und zukünftigen Planungen zur Neugestaltung des Biotopverbundes in Nürnberg adäquat begleiten zu können, auch mit dazugehörigen Kartierungen und Projektierungen, bedarf es einer Intensivierung des Personaleinsatzes im Fachbereich der Landschafts- und Grünordnungsplanung. Aufgrund dringenderer Bedarfe im Geschäftsbereich kann jedoch eine Begutachtung zusätzlicher Personalkapazitäten im Haushalt 2023 zur Aufstockung der dazugehörigen Planstelle nicht erfolgen. Ein erneuter Stellenschaffungsantrag sollte für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 111 von 232 180 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2552 Sachbearbeitung Freiflächenplanung UwA/3-1 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 108lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung Sowohl durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung und der damit geltenden Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO seit dem 01.05.2021, aber insbesondere auch durch die neue Begrünungssatzung (BegrS) der Stadt Nürnberg (ab 01.06.2022 in Kraft) ergibt sich ein deutlich erweiterter Arbeitsumfang bei den einzelnen Verfahren, sowohl quantitativer Natur (steigende Zahl Baugenehmigungen, zeitliche Fristsetzung durch Genehmigungsfiktion), als auch qualitativer Natur (zusätzliche Prüfinhalte durch Begrünungssatzung, zunehmende Komplexität der Einzelfälle, steigende Anzahl schwieriger Fälle durch Nachverdichtung im innerstädtischen Kontext, erschwerte Ausgleichsmöglichkeiten auf Grundstücken, Nutzungsdruck und Interessenkonflikte, Zunahme der nötigen Bearbeitungs- und Detailtiefe etc.). Die erforderliche Sicherung der planerischen und praktischen Umsetzung aller gesetzlicher Vorgaben, die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen und auch deren Kontrolle und Vollzug erfordern zusätzliche Kapazitäten im Bereich der Freiflächenplanung. Stellungnahme DiP: Mithilfe der überarbeiteten Begrünungssatzung soll in Nürnberg eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert werden. Eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung dienen dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leisten einen aktiven Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie zur Teilhabe benachteiligter Gruppen am Leben im öffentlichen Raum. Gemäß den Schilderungen des Sachverhalts der Beschlussvorlage vom 27.04.2022 soll der Vollzug in der Planprüfung über die im Umweltamt angesiedelte Prüfung der Freiflächengestaltungspläne, im Außendienst über die Mitarbeitenden der Bauordnungsbehörde erfolgen. Ggf. benötigte zusätzliche Personalkapazitäten zum Vollzug und zur Prüfung sollen nach Fallzahlen und aufwandabhängig ab 2023 vorgehalten werden. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung wird im HH2023 anteilig mit 1,0 VK begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 112 von 232 181 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2553 Wissenschaftliche Sachbearbeitung Klimaanpassung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 109lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,45 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 38.952 € 38.952 € E 13 0 € 0,45 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der Aufgabenbereich hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Das Thema „Klimawandel/Klimaanpassung“ und dessen Berücksichtigung in der Bauleitplanung hat immer stärker an Bedeutung gewonnen. Das spiegelt sich u.a. in den entsprechenden Novellierungen des Baugesetzbuches wider. Die Zunahme der Anforderungen ergibt sich u.a. durch die stetig wachsende Anzahl an zu bearbeitenden Bauleitplan- und Wettbewerbsverfahren. Für alle derzeit ca. 45 laufenden Verfahren werden stadtklimatologische Bewertungen in unterschiedlicher Detailschärfe, z.T. mit Vergabe kleinräumiger Gutachten, erstellt und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für das jeweilige Verfahren formuliert. Am 10.10.2018 hat der Umweltausschuss zuletzt die Fortführung der bereits laufenden Arbeiten und die Bearbeitung weiterer Handlungsfelder zur Klimaanpassung beschlossen. Im Fokus stehen derzeit die Handlungsfelder „Niederschlag/Starkregen“ und „Hitzevorsorge“. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, das Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen fortzuführen bzw. zu ergänzen. Die Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für neue Handlungsfelder, die Realisierung konkreter Maßnahmen sowie das Monitoring umgesetzter Maßnahmen erfordern einen deutlich erhöhten Koordinationsaufwand und Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch mit externen Partnern. Stellungnahme DiP: Zum Haushaltsjahr 2020 wurde bei UwA zur Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen eine Vollkraftstelle als wissenschaftliche Sachbearbeitung in EGr. 13 geschaffen. Aufgrund der Vielzahl einzuleitender und zu betreuender Maßnahmen, Gutachten und Projekte wurde seitens UwA zu den Stellenschaffungen im Haushalt 2022 weiterhin die Aufstockung einer bestehenden Planstelle um 0,45 VK beantragt. Die Stelle konnte zum damaligen Zeitpunkt seitens DiP nicht begutachtet werden. Es erfolgte dabei der Hinweis, dass über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2024 nach entsprechender Antragstellung nochmals zu entscheiden sein wird. Die Zunahme der Anforderungen im Bereich „Klimawandel/Klimaanpassung“, die unter anderem auf eine Steigerung der Fallzahlen zurückzuführen ist, und die Auswirkungen, die sich durch die Aktivitäten hin zur Klimaneutralität ergeben, sind daher vorerst weiter zu beobachten. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung (Aufstockung einer vorhandenen Stelle) kann deshalb zum Haushalt 2023 nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 113 von 232 182 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2554 Sachbearbeitung Landschaftspflegeverband Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 110lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,22 SB/IN, STV. GESCHÄFTSF./IN LPV 20.320 € 20.320 € E 12 0 € 0,22 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Es bestehen erhöhte Anforderungen an eine Ausweisung von Kompensationsflächen und an die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe nach Arten- und Naturschutzrecht (BNatSchG, BayNatSchG, Bay. KomVO) für städtische und private Bauvorhaben; damit geht ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit mehreren z.T. neuen Akteuren (z.B. Flächenagentur) bei Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie für Bau- und Kompensationsvorhaben mit Flächeneigentümer/innen und -bewirtschafter/innen einher. Dies führt zu einer wesentlichen Aufgabenmehrung im Tätigkeitsbereich der Stelle Nr. 325.3415. Dazu kommen die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aus dem Bürgerbegehren zur Artenvielfalt Bayern (Blühpakt Bayern, Gewässerrandstreifen an Gewässern III. Ordnung, Streuobstpakt), die Mitarbeit an Prozessklärungen (z.B. Artenschutz) und die fachliche Unterstützung des Projektes „Wässerwiesen“ (UNESCO Weltkulturerbe). Stellungnahme DiP: Angesichts des bereits bestehenden und zukünftig weiter zunehmenden Bedarfs an Ökokonto- und Ausgleichsflächen in den nächsten Jahren, ist mit einem stetig steigenden Arbeitsaufkommen auch in der Sachbearbeitung des Landschaftspflegeverbands (LPV) zu rechnen. Dieser steht insbesondere mit der Flächenagentur bei Ref. III in regem Austausch, wobei die Erstellung von Fachplanungen und Fachkonzepten zur Flächennutzung unter Berücksichtigung des gesamten Aufgabenspektrums des LPV im Mittelpunkt der Arbeiten steht. Zusätzliche Stellenanteile wären wünschenswert, aufgrund dringenderer Bedarfe im Geschäftsbereich kann jedoch eine Begutachtung zusätzlicher Personalkapazitäten ohne Deckung zum Haushalt 2023 zur Aufstockung der dazugehörigen Planstelle nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 114 von 232 183 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2555 Sachbearbeitung Naturschutzrecht UwA/3-3 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 111lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 34.616 € 34.616 € E 9c 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Mit den beschlossenen Änderungen des BayNatSchG (in Kraft getreten 01.01.2020) wird der rechtliche Vollzug der neuen Vorschriften zusätzliche Verwaltungskapazitäten erfordern. Künftig sind deutlich mehr Verfahren zur Prüfung von Ausnahmen, zum Vollzug und zur Ahndung von Verstößen zu erwarten. Zu nennen sind hier exemplarisch Genehmigungsverfahren für die Umwandlung von Dauergrünland oder die Ahndung bei Verstößen gegen das Gentechnikanbauverbot. Weitere Aufgabenmehrungen ergeben sich durch die Stadtbiotopkartierung des Landesamtes für Umwelt und die Aufstockung der Anzahl der ehrenamtlichen Naturschutzwacht-Stellen von 12 auf 20. Letzteres bringt einen vermehrten Aufwand in der Betreuung, Organisation und Verwaltung der Naturschutzwacht für die hauptamtlichen Kräfte der Unteren Naturschutzbehörde mit sich. Darüber hinaus ist in der öffentlichen Wahrnehmung die Bedeutung und die Brisanz von Umwelt- und Klimaschutzthemen (manifestiert u.a. im Volksbegehren für Artenvielfalt, Ausrufung der Klimakrise, etc.) in den letzten Jahren massiv gestiegen ist. Damit steigen auch die Anforderungen der Gesellschaft an die behördliche Bearbeitungstiefe von naturschutzfachlichen und -rechtlichen Themen (qualitative Aufgabenmehrung). Stellungnahme DiP: Für die Zukunft werden deutlich mehr Verfahren zur Zulassung von Ausnahmen und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erwartet, die mittelfristig auch eine Aufstockung der Verwaltungskapazität erforderlich machen können. UwA wird gebeten, die Entwicklung der Fallzahlen weiter zu beobachten und den Bedarf ggf. neuerlich zu beantragen, wenn diese wie erwartet deutlich ansteigen. Die dauerhafte Auslastung einer zusätzlichen Kapazität ist derzeit noch nicht absehbar. Zudem ist keine Deckung vorhanden. Angesichts anderer zu priorisierender Bedarfe im Geschäftsbereich kann eine Begutachtung nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 115 von 232 184 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2556 Unterstützung zentrale Aufgaben UwA/Stab Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 112lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Umweltamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Zum Haushalt 2019 wurde bei UwA die Kapazität Verwaltungsleitung (1,0 VK, A12) neu geschaffen. Diese Stelle ist die Zentrale für fachneutrale Verwaltungsangelegenheiten bei UwA. Neben den alltäglichen Personal-, Organisation- und Haushaltsfragen ist die Stelle Dienstleisterin für die Dienststellenleitung, insbesondere für die strategische Beratung hinsichtlich der o.g. fachneutralen Themen, sowie verantwortlich für eine Reihe von querschnittsrelevanten und übergreifenden Sonderprojekten, wie z.B. Einführung von DMS sowie ELAZ, Koordination operative Digitalisierung, CMS-Redaktion und -Koordination, Pandemie-Organisation, Organisation BEM und Gesundheitsmanagement, Aufbau eines Wissensmanagements, Federführung bei komplexen Vergaben sowie die Koordination Arbeitssicherheit. Nach nun 2 ½ Jahren muss festgestellt werden, dass 1,0 VK in A12 für diese Fülle an Aufgaben nicht ausreicht. Eine Unterstützung im Umfang von 1,0 VK im Eingangsamt der Qualifikationsebene 3 ist unbedingt nötig. Zudem soll die Stelle die Verwaltungsleitung im alltäglichen Geschäft unterstützen, damit dort mehr Kapazitäten für die oben genannten Sonderprojekte frei werden. Haushalts-/Budgetangelegenheiten sollen ebenfalls übernommen werden, genauso wie die Betreuung von Personalangelegenheiten und die Umsetzung von Digitalisierungsentscheidungen. Stellungnahme DiP: Die Zahl der Mitarbeitenden bei UwA wuchs in den letzten Jahren stetig, so dass ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf, insbesondere für die alltäglichen Personalangelegenheiten der Dienststelle, sichtbar wurde. Dieser Umstand fand bereits Berücksichtigung in den Schaffungen zum Haushaltsjahr 2022, es wurden von den beantragten 1,0 VK Sachbearbeitung 0,5 VK in EGr. 9b geschaffen. Trotz Verbesserungen in den Arbeitsroutinen bzw. der Kompensation vermehrt anfallender Sonderaufgaben bedarf der massiv gestiegene Aufgabenumfang im Sachgebiet Zentrale Aufgaben weiterer Personalkapazitäten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird aus diesem Grund begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 116 von 232 185 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2626 Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil (AOK-Projekt) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 113lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,50 PROJEKTLEITUNG 49.772 € 0 € E 14 49.772 € 0,00 Vorschlag: 0,50 PROJEKTLEITUNG 40.234 € 0 € E 11 40.234 € 0,00 Antrag: 0,50 SACHBEARBEITUNG 34.159 € 0 € E 9b 34.159 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG 34.159 € 0 € E 9b 34.159 € 0,00 Antrag: 4,00 GESUNDHEITSKOORDINATION 346.240 € 0 € E 13 346.240 € 0,00 Vorschlag: 4,00 WISSENSCHAFTLICHE SB 321.876 € 0 € E 11 321.876 € 0, 00 zum Antragszeitpunkt steht die Zusage der Deckung noch aus; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss), Fristvermerk F 10.26; Bei den angegebenen Stellenwerten handelt es sich um Platzhalter. Nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgt die Bewertung. Das Projekt „Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil“ wird als Folgeprojekt von „Gesundheit für alle im Stadtteil“ in Kooperation mit der AOK beantragt. Es hat den Schwerpunkt „Psychische Gesundheit im Stadtteil“ und die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in vier Stadtteilen in Nürnberg im Laufe der Förderdauer von max. 4 Jahren zum Ziel. Mit dem Projekt sollen Präventionsnetze zur Förderung der psychischen Gesundheit und der sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden. Das Präventionsnetz je ausgewähltem Stadtteil soll in Folge die fachübergreifende Kooperation in den Stadtteilen verbindlich regeln und eine bedürfnisgerechte Weiterentwicklung von Maßnahmen ermöglichen. Stellungnahme DiP: Im Rahmen einer finanziellen Projektförderung zur kommunalen Gesundheitsförderung nach §20 a SGB V hat Gh bei der AOK ein Folgeprojekt für das im Oktober 2022 auslaufende Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“ beantragt. Eine offizielle Förderzusage seitens der AOK lag zum Antragszeitpunkt noch nicht vor. Die genaue Ausgestaltung (Tätigkeiten und Bewertung) der einzelnen Stellen soll gesondert erfolgen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird unter Vorbehalt der Bestätigung der Finanzierung begutachtet. An den Stellen wird bis zur offiziellen Bestätigung der Förderzusage durch die AOK ein Sperrvermerk X angebracht. Die Stellen erhalten zusätzlich einen Zuschussvermerk Z und einen Fristvermerk für die geplante Dauer der Finanzierung (F 10.26). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Bei den angegebenen Stellenwerten handelt es sich um Platzhalter. Nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgt die Bewertung. Seite 117 von 232 186 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2615 Besondere Gefahrenlagen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 114lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 273.272 € 273.272 € E 9b 0 € 4,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 (Sachbearbeiter/in Verwaltung) Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung Nicht nur auf eine weltweite Pandemie wie die mit SARS-CoV-2 muss Gh vorbereitet sein. Auch für das Management außergewöhnlicher biologischer Gefahrenlagen sowie von vermeintlich für das Gh „kleinere Lagen“ (z.B. Flüchtlingskrise 2015 & 2022) bedarf es Strategien und Planungen zur behördeninternen Bewältigung. Durch die Schaffung einer Stabsstelle „Besondere Gefahrenlagen“ bei der Amtsleitung können diese Aufgaben etabliert werden. In besonderen Gefahrenlagen wird von der Amtsleitung die BAO (Besondere Aufbauorganisation) aufgerufen. Bei „kleineren Lagen“ etabliert sich zunächst eine Koordinierungsgruppe welche durch die Mitarbeiter der Stabsstelle koordiniert und geführt wird. Zur Bewältigung besonderer Gefahrenlagen wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eine „Besondere Aufbauorganisation“ (BAO) entwickelt und mit Leben gefüllt. Diese BAO gilt es stets weiter zu entwickeln und an zukünftige Lagen jeweils anzupassen. Hinzu kommt die Entwicklung und Aktualisierung eines allgemeinen Alarm- und Notfallplanes für das Gh. Stellungnahme DiP: Mit dem Haushalt 2022 wurden 20,5 Vollzeit-Stellen pauschal (d.h. ohne genaue Ausgestaltung der Tätigkeit) über den ÖGD-Pakt (Öffentlicher Gesundheitsdienst) geschaffen. Eine dieser Stellen wurde im Nachgang für die Implementierung der Leitung der neu einzurichtenden Stabstelle Besondere Gefahrenlagen bzw. die Leitung der BAO genutzt. Die Schaffung einer weiteren Stelle für die Sachbearbeitung im Stab Besondere Gefahrenlagen ist wünschenswert, jedoch nicht unmittelbar zum Haushalt 2023 erforderlich. Darüber hinaus konnte eine Drittmittelfinanzierung der Stelle von Stk nicht bestätigt werden. Eine Begutachtung dieser Stelle kann somit nicht erfolgen. Der Bedarf der Schaffung von 4 Stellen für die Sachbearbeiter/innen Verwaltung in der BAO und den Außenstellen wurde nach Rücksprache mit der Dienststelle auf eine Stelle reduziert. Eine Stelle Sachbearbeiter/in Verwaltung wird begutachtet. Sie erhält einen Fristvermerk F 12.23. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 118 von 232 187 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2620 Hebammen-Koordination Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 115lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 HEBAMME 60.963 € 6.096 € P 8 54.867 € 0,10 Vorschlag: 1,00 HEBAMME 60.963 € 6.096 € P 8 54.867 € 0,10 Antrag: 0,64 VERWALTUNGSFACHKRAFT 32.970 € 3.297 € E 5 29.673 € 0 ,06 Vorschlag: 0,64 VERWALTUNGSFACHKRAFT 32.970 € 3.297 € E 5 29.673 € 0 ,06 zum Antragszeitpunkt wird von einer Teildeckung von 90% ausgegangen (gesamtstädtischer Eigenanteil 10%), Sperrvermerk X bis zur endgültigen Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss) Die Stadt Nürnberg muss im eigenen Wirkungskreis die Hebammenhilfe sicherstellen. Während der Laufzeit der aktuellen Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) wurde erstmals im Jahr 2021 konzeptionelle und operative Arbeit durch eine angestellte Hebamme geleistet, vorher wurden nur vorbereitende Arbeiten und Antragsbearbeitungen von Externatszuschüssen durch vorhandenes Personal erledigt. Seit 01.11.2021 ruhen die Aufgaben der Koordinierungsstelle und sollen nach Verlängerung der GebHilfR mit einer längeren Perspektive personell wieder besetzt und die Koordinierungsstelle revitalisiert werden. Stellungnahme DiP: Über die Verlängerung und zukünftige Ausgestaltung der Geburtenhilferichtlinie wird im Herbst 2022 entschieden. Die Deckung von voraussichtlich 90% wird von Stk bestätigt, ein Eigenanteil für die Stadtverwaltung verbleibt. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten wird begutachtet. An den Stellen wird ein Zuschussvermerk Z und ein Sperrvermerk X angebracht, bis die Verlängerung der Geburtshilferichtlinie und die damit einhergehende Förderzusage offiziell bestätigt wird Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 119 von 232 188 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2618 Gesundheitsförderung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 116lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 Ziel ist es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist. Die im Pakt ÖGD vorgesehene Personalaufstockung soll ausdrücklich zur Stärkung aller Bereiche des ÖGD dienen. Innerhalb des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg wird daher auch der Bereich Gesundheitsförderung und –planung personell gestärkt. Dies betrifft auch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Sachgebiet Kita/Schule sowie im neu geplanten Sachgebiet Dezentrale Gesundheitsförderung. Um Gesundheitsförderliche und präventive Angebote für Kinder und Jugendliche stadtweit sowie insbesondere in sozial belasteten Stadtteilen verstärkt anbieten zu können, werden neben den sozialpädagogischen Tätigkeiten zur Organisation und Durchführung der Angebote auch verstärkt Verwaltungstätigkeiten benötigt. Mit der Unterstützung der Verwaltung können vor allem auch drittmittelgeförderte Projekte, bspw. über das Präventionsgesetz in größerem Umfang angeboten werden. Stellungnahme DiP: In dem sich im Aufbau befindenden Sachgebiet Kita/Schule werden Präventionsprojekte in den genannten Einrichtungen durchgeführt. Das Aufgabengebiet "Dezentrale Gesundheitsförderung" besteht aus projektbezogenen Stellen, welche bis Oktober 2022 befristet sind. Für ein Folgeprojekt wurde ebenfalls ein Schaffungsantrag gestellt. Eine Finanzierung der beantragten Stelle kann seitens Stk nicht bestätigt werden. Die Schaffung der Stelle ist wünschenswert, jedoch zum Haushalt 2023 nicht zwingend erforderlich. Eine Begutachtung kann somit nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 120 von 232 189 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2617 Kommunale Präventionsstrategien Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 117lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Ziel ist es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist. Die im Pakt ÖGD vorgesehene Personalaufstockung soll ausdrücklich zur Stärkung aller Bereiche des ÖGD dienen. Innerhalb des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg wird daher auch der Bereich Gesundheitsförderung und –planung personell gestärkt. Gerade in der Prävention liegt das Potential zur künftigen Pandemiebekämpfung. Daher plant Gh eine bundesweit einmalige kommunale Präventionsstrategie. Notwendige Aufgaben der Beratung, gesundheitlichen Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination und strategischen Planung werden in dieser neuen Einheit verbunden. Stellungnahme DiP: Das neue Sachgebiet Kommunale Präventionsstrategien befindet sich zum Antragszeitpunkt im Aufbau. Es stellt inhaltlich ein Novum dar, da es eine kommunale Präventionsstrategie bundesweit zunächst nur in Nürnberg geben wird. Das Sachgebiet soll zum Antragszeitpunkt aus 4 VK bestehen, welche mit dem Haushalt 2022 über den ÖGD-Pakt befristet bis 12.26 geschaffen wurden. Die Erarbeitung von Grundlagenkonzepten, das Setzen von inhaltlichen Rahmenbedingungen und die Definition künftiger Arbeitsbereiche steht noch aus. Eine Finanzierung der beantragten Stelle kann seitens Stk nicht bestätigt werden. Die Schaffung der Stelle ist wünschenswert, jedoch zum Haushalt 2023 nicht zwingend erforderlich. Eine Begutachtung kann somit nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 121 von 232 190 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2616 Reformierte Schuleingangsuntersuchung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 118lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Gesundheitsamt Geschäftsbereich Referat III Antrag: 2,00 JUGENDARZT/-ÄRZTIN 216.684 € 216.684 € E 15 0 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 4,00 KINDERKRANKENSCHWESTER 221.028 € 221.028 € E 6 0 € 4 ,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Bestimmte Vorläuferfähigkeiten müssen vorhanden sein, um ein ungestörtes Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen zu ermöglichen. Liegt in einem oder in mehreren dieser Bereiche ein Förderbedarf vor, ist ein frühzeitiges Erkennen und die zeitnahe Einleitung von gezielten Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeiten die Voraussetzung dafür, dass beim Schulstart in allen Bereichen die nötigen Kompetenzen für die Bewältigung des Schulalltags vorhanden sind. Nach derzeitigem Stand sollen nun die Gesundheitsämter spätestens ab dem Herbst 2026 mit der Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) begonnen haben. Aus sozialpädiatrischer Sicht und im Interesse der Entwicklung und Zukunft der Kinder sollte aus Sicht des Gesundheitsamtes die Einführung der rSEU ab Herbst 2023 auch in Nürnberg erfolgen. Besonders auch, da es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass sich die Situation der Kinder im Hinblick auf die Entwicklung, vor allem, aber nicht nur, in den sozial angespannten Stadtvierteln durch die SARS-CoV-2-Pandemie verschlechtert hat. Stellungnahme DiP: Mit der landesweiten Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) soll auf freiwilliger Basis im Jahr 2023 begonnen werden. Spätestens im Herbst 2026 soll dann nach derzeitiger Planung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege jedes Gesundheitsamt mit der Einführung der rSEU begonnen haben. Durch die rSEU werden die Kinder ein Jahr früher als bisher untersucht und der Screeningumfang ausgeweitet. Aus personellen Gründen möchte Gh bereits im Herbst 2023 mit der rSEU beginnen und somit die Umstellung über 3 Jahre hinweg staffeln. Eine erstmalige Umstellung im Jahr 2026 würde bedeuten, dass ca. 5.000 Kinder zusätzlich untersucht werden müssten. Insgesamt wären somit in einem Jahr ca. 10.000 Kinder von Gh zu untersuchen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand einer Untersuchung nach der rSEU beläuft sich laut Gh auf 60min. Um dies zu vermeiden möchte Gh bereits ab 2023 jedes Jahr ein zusätzliches Drittel der Kinder gemäß der rSEU untersuchen (freiwillige Leistung von Gh). Eine Finanzierung der beantragten Stellen kann seitens Stk nicht bestätigt werden. Die Schaffung der Stellen ist wünschenswert, jedoch zum Haushalt 2023 nicht zwingend erforderlich. Eine Schaffung kann vor dem erläuterten Hintergrund demnach nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 122 von 232 191 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2575 Stärkung zentraler Verwaltungseinheiten Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 119lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Friedhofsverwaltung Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN PERSONAL 12.914 € 12.914 € E 7 0 € 0,23 Vorschlag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN PERSONAL 12.914 € 12.914 € E 7 0 € 0,23 Antrag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN 13.274 € 13.274 € A 7 0 € 0,22 Vorschlag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN 13.274 € 13.274 € A 7 0 € 0,22 Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 0,29 VERWALTUNGSFACHKRAFT 16.283 € 16.283 € E 7 0 € 0,29 Vorschlag: 0,29 VERWALTUNGSFACHKRAFT 16.283 € 16.283 € E 7 0 € 0,29 ohne Deckung; teils Fristvermerk F 12.26 Die zentralen Verwaltungsbereiche „Personal“, „Rechnungswesen“ sowie die Verwaltungsmitarbeiter/innen in der Terminvergabe mussten in den letzten Jahren wachsende Beanspruchung durch erhöhten Einsatz kompensieren. Oft gelang das nur, indem man sich Stundenanteile aus dem operativen Bereichen „borgte“, um Mitarbeiter/innen in der Verwaltung aufzustocken. Nicht zuletzt die pandemiebedingten Sonderbelastungen haben gezeigt, dass das bestehende Defizit auf Dauer nicht ausgeglichen werden kann. Vor allem ist es keine Lösung für die Zukunft, den operativen Bereich in seinen Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, weil Stellenplankapazitäten „fremdgenutzt“ werden. Eine moderate, überwiegend befristete Aufstockung verschiedenster Kapazitäten ist daher unumgänglich. Stellungnahme DiP: Durch Aufstockungen bei vorhandenen Stellen in den Bereichen Personal und Rechnungswesen wird den gestiegenen Anforderungen in diesen Bereichen Rechnung getragen, um beispielsweise die reibungslose Implementierung der neuen Software für den Städtischen Bestattungsdienst und das Krematorium sowie die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in der Finanzwirtschaft gewährleisten zu können. Insgesamt werden von den beantragten 1,74 VK Kapazitäten im Umfang von 1,24 VK zur Schaffung vorgeschlagen, davon 0,5 VK befristet bis Ende des Jahres 2026. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 123 von 232 192 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2577 Sachbearbeiter/in Arbeitssicherheit und Prozesse Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 120lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Friedhofsverwaltung Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Mit steigender Wahrnehmung der Bedeutung der Arbeitssicherheit für die Dienststelle wurden die Aktivitäten in diesem Bereich Zug um Zug bei einem Mitarbeiter gebündelt, der der Dienststelle 2008 überplanmäßig zur Verfügung gestellt worden war und über den notwendigen Hintergrund verfügte. Neben der Bündelung und Überwachung der umfangreichen Arbeitssicherheitsanforderungen bei Frh, nimmt der Mitarbeiter Aufgaben im Bereich Brandschutz wahr und unterstützt die zentrale Verwaltung bei der Erfassung und Visualisierung von Prozessen. Darüber hinaus fungiert er als zentraler Ansprechpartner der Dienststelle im Bereich des Klimaschutzmanagements, welches für Frh zukünftig umfangreiche Beteiligungsnotwendigkeit erwarten lässt. Zusammenfassend hat sich in den mittlerweile 14 Jahren der Zugehörigkeit zu Frh ein Aufgabenportfolio etabliert, welches mangels anderer personeller Kapazitäten für die beschriebenen Aufgaben zwingend in den Stellenplan Teil A integriert werden muss. Stellungnahme DiP: Der Mitarbeiter kam im Jahr 2008 im Rahmen einer überplanmäßigen Begutachtung zur Unterstützung der Abteilungsleitung mit fest definierten Aufgaben zur Friedhofsverwaltung. Im Jahr 2014 erfolgte die dauerhafte personalwirtschaftliche Zuweisung zum Stellenplan Teil B bei Frh. Die angegebenen Tätigkeiten von Frh im Rahmen des Klimaschutzmanagements sind derzeit noch unklar. Die in der Arbeitsplatzbeschreibung angegebenen prozessualen Tätigkeiten sind bei Frh bereits bei anderen Stellen verortet und die Tätigkeiten in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz können aufgrund der Zeitanteile auch auf andere Stellen verteilt werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird deshalb nicht vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 124 von 232 193 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2576 Reinigungskapazität im Krematorium Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 121lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Friedhofsverwaltung Geschäftsbereich Referat III Antrag: 0,42 REINIGUNGSMITARBEITER/IN 19.512 € 19.512 € E 3 0 € 0 ,42 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Im Zuge der personellen und auch pandemiebedingten Engpässe beim Reinigungspersonal im Krematorium wurde eine externe Firma mit der Übernahme von Reinigungsarbeiten vor Ort beauftragt. Zwischenzeitlich wurde auf die Fremdvergabe von Reinigungsleistungen vollumfänglich verzichtet. Die pandemiebedingten Rahmenbedingungen sowie die anstehenden Umbauarbeiten erfordern jedoch die Aufstockung einer Teilstelle auf Vollzeit. Vermutlich ab 2026 wird die gesamte Reinigungskapazität für das Krematorium durch Anbringung eines kw- Vermerks an der anderen Stelle „Reinigungsmitarbeiter/in“ wieder auf 1,5 VK zurückgefahren. Die Einsparungen, die sich aus dem Wegfall der Fremdvergabe ergeben, machen eine Aufstockung der Stelle zudem wirtschaftlich. Stellungnahme DiP: Das Thema Reinigung bei der Friedhofsverwaltung und hier speziell die Frage der Eigen- und Fremdreinigung in den verschiedenen Bereichen wird im Rahmen eines in Kürze beginnenden Projekts bearbeitet werden. Aus diesem Grund können derzeit keine Angaben zu den zukünftig benötigten Eigenreinigungskapazitäten getroffen werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 125 von 232 194 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2574 Einführung neue Software und Prozessorganisation Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 122lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Friedhofsverwaltung Geschäftsbereich Referat III Antrag: 1,00 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN 37.517 € 37.517 € E 10 0 € 0,50 ohne Deckung, Fristvermerk F 12.26 Der „Umbau“ der Friedhofsverwaltung, der vor allem die Trennung von gewerblichen und hoheitlichen Leistungen sicherstellen sollte, ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Im Rahmen einer dauerhaften, aktiven Organisationsentwicklung müssen zudem die Zuständigkeiten, Befugnisse und die Delegation von Verantwortung neu konzeptioniert werden. Im Zuge dessen soll flächendeckend eine Basis zum Wissensmanagement aufgebaut, implementiert und fortgeführt werden. Aufbau und Pflege der Wissensdatenbank werden auch den Internetauftritt der Dienststelle insgesamt mit umfassen. Die zusätzlich anstehenden Großprojekte wie „Neubeschaffung und Implementierung Software Bestatter und Krematorium“, „Konzept für eine moderne Bestattungskultur“, „Beschwerdemanagement“ und „Reinigungsleistungen Frh“ sowie zahlreiche, im Rahmen der Digitalisierungsbestrebungen anstehende kleinere und mittelgroße Projekte müssen ebenfalls zentral betreut werden. Stellungnahme DiP: Die in der Begründung für den Schaffungsantrag durch die Friedhofsverwaltung beschriebenen Projekte und Aufgaben der nächsten Jahre können nicht vollständig mit den derzeit vorhandenen Stellen im Verwaltungsbereich erledigt werden. Jedoch kann ein Teil der Aufgaben durch interne Priorisierungen auf die vorhandenen Stellen bei der Friedhofsverwaltung verteilt werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher im Umfang von 0,5 VK und mit einem Fristvermerk bis Ende des Jahres 2026 vorgeschlagen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 126 von 232 195 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2604 Anpassung der Verwaltungskapazität bei Ref. IV Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 123lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN 28.164 € 28.164 € E 11 0 € 0,35 Vorschlag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN 26.262 € 26.262 € E 10 0 € 0,35 ohne Deckung Seit 2017 werden die aufgrund der wachsenden Aufgaben- und Anforderungsfelder zusätzlich erforderlichen Stundenanteile budgetfinanziert, bzw. auf anderen Stellen angerechnet. Diese sind daher dringend dauerhaft erforderlich. Durch die Umstrukturierung innerhalb des Referates für Schule und Sport im Jahr 2022 haben sich die quantitativen und qualitativen Anforderungen erneut gesteigert. Die derzeit noch laufende Umstrukturierung erfordert es aufgrund des hinzugekommenen Sachgebiets Schul-IT und der Komplexität und Verantwortungsdichte Aufgaben zu verlagern, zu zentralisieren, aber auch neu zu definieren. Durch stetig steigende Finanzvolumina und eine wachsende Anzahl von Mitarbeitenden werden nicht nur höhere Ausgaben getätigt, sondern es bedarf auch einer Anpassung des Personalschlüssels an die daraus resultierenden zu leistenden Aufgabenzuwächse. Stellungnahme DiP: Die Aufstockung der vorhandenen Teilstelle ist aus organisatorischer Sicht erforderlich. Es zeigte sich in den letzten Jahren in der Praxis, dass die bisher zur Verfügung gestellte Kapazität im Umfang von 0,55 VK nicht ausreicht. Die Handlungsoptionen der Dienststelle beschränken sich auf Anrechnungslösungen auf freien Stellenanteilen anderer Stellen oder eine budgetfinanzierte Beschäftigung. Beides stellt jedoch keine dauerhafte Lösung dar, das Aufgabenspektrum erfordert vielmehr eine dem Aufgabenumfang angepasste Stellenausstattung. Die Schaffung der beantragten Teilstelle wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 127 von 232 196 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2605 Anpassung der Verwaltungskapazität bei IPSN an fachlichen Ausbau Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 124lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Die quantitativen und qualitativen Verwaltungstätigkeiten bei IPSN sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Wesentlich sind dabei: -IPSN administriert selbst eine komplexe Software für das Veranstaltungsmanagement. Die Pflege des Programms und der First-Level-Support nehmen dabei einen wesentlichen Stellenwert und Zeitanteil innerhalb des IPSN ein. Aktuell ist außerdem ein Projekt zur Ablösung dieser Fachsoftware angelaufen, das bis Ende 2025 abgeschlossen sein soll. In der Verwaltung werden für die zentrale Mitarbeit im Software-Projekt und der anschließenden Umsetzung, Support und Multiplikation innerhalb der Dienststelle umfangreiche Personalkapazitäten gebunden. Hinzu kommt die laufende Einführung neuer oder komplette Relaunches von bestehender stadtweiter Software, bei der Verwaltungsmitarbeitende in der Regel die Einarbeitung in die Software übernehmen und Ansprechpartner sowie Wissensträger in die Fachabteilungen hinein sind. -Ausbau der Fachabteilungen: Die Fachabteilungen wurden in den vergangenen Jahren personell deutlich aufgestockt. Dies zieht insbesondere, auch aufgrund regelmäßiger Personalrotationen, einen markant höheren Aufwand für Recruiting, Onboarding, Personalbewirtschaftung und Weitergabe von organisationsspezifischem Wissen nach sich. Aber auch inhaltliche Fragestellungen und Unterstützungsbedarfe haben stetig zugenommen (Veranstaltungs- und Raumbetreuung, Vergabe-, Zuwendungs- und Vertragswesen, Unterstützung von speziellen Fachgebieten wie Bildung und Teilhabe oder Energie- und Umweltstation) -Öffentlichkeitsarbeit und Marketing: Mit der Digitalisierung haben sich auch Werbewege verändert. Dazu benötigt es einer Neuausrichtung des Marketings, damit die aufwändig vorbereiteten und qualitativen Angebote des IPSN wahr- und angenommen werden. Die Verwaltung soll hier eine wichtige Rolle als wesentliche Mitgestalterin und Umsetzerin von Maßnahmen einnehmen. Stellungnahme DiP: IPSN stehen für Aufgaben in der Qualifikationsebene 3 bisher lediglich 1,79 VK zur Verfügung. Bis zum Frühjahr 2022 wurde die dortige Verwaltung unterstützt durch Personalkapazität, die aus personalwirtschaftlichen Gründen im Stellenplan Teil B verbucht war. Seit dem Wegfall dieser Unterstützungslösung zeigt sich in der Praxis, dass die bei IPSN in der Qualifikationsebene 3 vorhandene Kapazität nicht zur Erfüllung der vorhandenen Aufgaben ausreicht. Die betroffenen Aufgabenfelder (insbesondere die Administration und Weiterentwicklung des dort eingesetzten Fachverfahrens und die Öffentlichkeitsarbeit/Homepagepflege) sind jedoch nicht optional. Verstärkt wird der Bedarf nun zuätzlich durch die erforderliche Mitarbeit im stadtweiten Projekt zur Ablösung der Veranstaltungssoftware. Die Schaffung von zusätzlicher Kapazität wird zunächst im Umfang von 0,5 VK empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 128 von 232 197 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2606 Pädagog. Mitarbeitende für die Energie- und Umweltstation Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 125lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Schule und Sport Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 2,00 PÄD. MITARBEITER/IN 173.120 € 173.120 € E 13 0 € 2,0 0 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Im Jahr 2019 wurde die Energie- und Umweltstation Nürnberg in Betrieb genommen. Diese hat die Aufgabe, das wichtige Thema Umweltbildung und Nachhaltigkeit für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu leisten (sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene). Der Bedarf an entsprechenden Angeboten in der Stadtbevölkerung ist sehr hoch, weshalb ein personeller Ausbau wesentlich ist. Der Personalaufbau ist bereits mit der Eröffnung 2020 vorgesehen gewesen, wurde jedoch pandemiebedingt auf die Stellenschaffung 2023 verschoben. Die Energie- und Umweltstation ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Stadtbevölkerung zur Bewältigung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Nur durch eine personelle Verstärkung können ganzjährig neue Formate für die Stadtgesellschaft konzipiert und umgesetzt werden. Stellungnahme DiP: Die beantragte zusätzliche Stellenkapazität im Umfang von 2,0 VK wäre für eine Optimierung im Sinne eines ganzjährigen Formatangebots für die Stadtgesellschaft in quantitativer Hinsicht wünschenswert, um nicht nur für Kinder- und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene ein Veranstaltungsprogramm anzubieten. Gleichzeitig ist diese Aufgabe jedoch keine Pflichtaufgabe der Stadt Nürnberg. Zudem ist offen, in welchem Umfang eine dauerhafte Nachfrage im Erwachsenenbereich bestehen würde, die über erwachsene Laufkundschaft im bisherigen Umfang hinausginge. Die Schaffung der beantragten Kapazität zum Haushalt 2023 wird daher nicht empfohlen. Derzeit stehen im Stellenplan des IPSN 2,0 VK für den Betrieb der Energie- und Umweltstation zur Verfügung. Diese Kapazität wird jährlich im Zeitraum August bis Dezember über eine drittmittelfinanzierte budgetfinanzierte Beschäftigung aufgestockt (im Jahr 2022 im Umfang von 0,24 VK). Der Umfang der Aufgabenerfüllung muss sich an der verfügbaren Stellenplankapazität orientieren. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 129 von 232 198 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2607 Objektdatenmanagement HVE SuS Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 126lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1,00 ohne Deckung Die HVE SuS betreut aktuell ca. 80 % der städtischen Liegenschaften. Für eine qualifizierte Arbeit ist die Verfügbarkeit eines großen Volumens von Objektdaten erforderlich Hinzu kommen exponentiell gestiegene Anfragen, die bezüglich einer qualifizierten Beantwortung einen entsprechenden digitalen und/oder analogen Objektdatenbestand voraussetzen, unter anderem bzgl. projektbezogener Kosten, Schäden/Vandalismus, einzelner Baumaßnahmen, UVV- Prüfungen, Schulungen, Unterweisungen, Inklusion, Corona, Trinkwasserentnahmestellen, Raumluftreinigungsgeräte, -wartung usw. Entsprechend ist das grundlegende und kontinuierliche Erheben, Erfassen, Anpassen, Aktualisieren, Korrigieren, die Organisation, das Ordnen, Administrieren, die Speicherung, Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, Abfragen, die Verwendung, Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Objektdaten erforderlich für alle Vorgänge oder alle Vorgangsreihen im Zusammenhang mit technischen, finanziellen, betriebswirtschaftlichen, statistischen und personenbezogenen Facility-Management-Daten und Zahlen (Technisches TGM, Infrastrukturelles IGM, Kaufmännisches Gebäudemanagement KGM). Stellungnahme DiP: Um einen qualifizierten Gebäudebetrieb sowie qualifizierte Investitionsplanung, Kostenanalysen und Ausschreibungen/Vergaben gewährleisten zu können, ist die Verfügbarkeit eines Gesamtdatenbestandes auf Knopfdruck unabdingbar. Dies gilt zum einen für den Alltagsbetrieb sowie zum anderen insbesondere bei Spezialanfragen (Katastrophenschutz, Flüchtlingsunterbringung, Evakuierungsmaßnahmen, Großschadensereignisse usw.). Die IT- Maßnahme zur stadtweiten Einführung einer Facility Management Software (CAFM) wurde 2021 abgebrochen. Stattdessen wurde die IT-systemtechnische Umstellung einer urspünglich in den 90er Jahren rein für das Vergabemanagement, beschafften Software - die modular aufgebaut ist und in der Zwischenzeit über vielfältige Module u.a. für das Gebäudemanagement verfügt - weiterbetrieben. Diese modular aufgebaute Software hat sich inzwischen bei der HVE KSV im Einsatz bewährt und soll künftig auch bei der HVE SuS eingesetzt werden. Die HVE SuS verzeichnete in der jüngeren Vergangenheit einen stetigen Zuständigkeitszuwachs durch die Übernahme von Taekwondo-Halle, Energie- und Umweltstation, KIA Metropol Arena sowie von 32 Horten und 34 Kindergärten. Vor dem Hintergrund der Veränderungen im Objektbestand und der Einführung einer modularen Softwarelösung für das technische Anlagen- und Gebäudemanagement wird die Schaffung der zusätzlichen Kapazität im Umfang von 1,0 VK empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 130 von 232 199 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2608 Betrieb von Raumluftreinigungsgeräten in Schulen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 127lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Die HVE SuS geht in Sachen organisatorische Pandemiebewältigung nun ins dritte Jahr. Sie kümmert sich seit 2020 um alle anfallenden Belange der Raumluftreiniger (RLR) im Schulbereich. 1.373 Geräte wurden 2021 für den Bereich von SchA und SchB in insgesamt zwei Beschaffungsrunden beschafft. Darüber hinaus liegen 8 Fremdgeräte (Spenden von Eltern bzw. Firmen) im Zuständigkeitsbereich von HVE SuS. Obwohl nicht zum Gebäudebetrieb gehörend, würde sich HVE SuS unter der Voraussetzung der Bereitstellung der personellen Kapazitäten um den Weiterbetrieb der Geräte im eigenen Zuständigkeitsbereich kümmern. Um den Betrieb der Raumluftreinigungsgeräte künftig zu gewährleisten sind entsprechende Personalkapazitäten erforderlich für Aufgaben wie Inventarisierung und Bestandsführung, Ausschreibung der Wartungsarbeiten für Filterwechsel usw. in Zusammenarbeit mit dem Beschaffungsmanagement, Modalitäten rund um die Neubeschaffung, Geräteversetzung (hohes Gewicht), Veranlassung der Wartung, Rechnungssachbearbeitung, Entsorgung (Geräte, Filter, Geräteteile usw.) inkl. Entsorgungsnachweis und deren Dokumentation sowie dienststellenübergreifende Abstimmungen. Stellungnahme DiP: Es ist davon auszugehen, dass der Betrieb von Raumluftreinigern in Schulgebäuden auch in post- pandemischen Zeiten eine dauerhafte Aufgabe darstellt. Die Verwaltung der HVE SuS ist für diese zusätzliche Aufgabe nicht entsprechend ausgestattet. Anhand bisher gewonnener Einschätzungen zum Außmaß der benötigten Arbeitszeit ist zur Aufgabenerfüllung zusätzliche Kapazität im Umfang von 1,0 VK erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 131 von 232 200 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2472 Einstellungsoffensive / Einstellungskorridor SchA Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 128lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM 1.021.548 € 1.021.548 € A 13/A 14 0 € 11,00 Vorschlag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM 1.021.548 € 1.021.548 € A 13/A 14 0 € 11,00 ohne Deckung Der Bayerischen Lehrerbedarfsprognose 2021 ist zu entnehmen, dass ab 2022 rechnerisch ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen entsteht. Bei den Gymnasien wird ab 2025 durch das neunjährige Gymnasium erstmalig der Einstellungsbedarf mehr als doppelt so hoch sein wie gewöhnlich. Einem Bedarf von ca. 2900 Lehrkräften stehen dann 2000 Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. Für die städtischen Gymnasien bedeutet dies im Jahr 2025 einen Mehrbedarf von 32 Lehrkräften. Die „neue“ 13. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2025/26 mit einem Plus von 418 Schülerinnen und Schülern in den Oberstufen bedeutet einen Mehrbedarf von ca. 36 Stellen. Darüber hinaus wird Personal aufgrund der regulären Fluktuation (z.B. Altersrente etc.) benötigt. Bei 56% der Lehrkräfte in Teilzeit ist davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf von rund 50 Lehrkräften (Kopfzahl) im Schuljahr 2025/26 vorliegen wird. Addiert mit den benötigten Lehrkräften an Gymnasien ohne G9-Zuwachs bedeutet das, dass die Stadt Nürnberg zur Aufrechterhaltung des Unterrichtes etwa 100 Personen innerhalb eines Jahres (Schuljahr 2025/26) einstellen müsste. Eine Vorabeinstellung von Lehrkräften (gymnasial, aufgrund des akuten Mangels von Realschullehrkräften auch aus dieser Schulart) ist daher unabdingbar. Es wird ein iteratives Vorgehen zur vorzeitigen Gewinnung von Lehrkräften zwecks rechtzeitiger Bedarfssicherung erforderlich. In den Jahren 2023 und 2024 sollen daher jeweils 11 Lehrkraftstellen zusätzlich geschaffen werden. Das zusätzliche Personal kann zwischenzeitlich zur Deckung von Ausfallstunden herangezogen werden. Stellungnahme DiP: Durch die „neue“ 13. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2025/26 wird mit einem Zuwachs von 418 Schülerinnen und Schülern in den Oberstufen der städtischen Gymnasien gerechnet. Dies bedeutet einen Mehrbedarf von ca. 36 Stellen bei 23 Lehrerwochenstunden pro Lehrkraft. Darüber hinaus wird weiterhin Personal aufgrund der regulären Fluktuation benötigt, der hier noch nicht berücksichtigt ist. Eine vorausschauende Schaffung von Stellen ist erforderlich, da innerhalb eines Jahres die Einstellung einer ausreichenden Anzahl von Lehrkräften nicht möglich sein wird. Ein Einsatz der zusätzlich eingestellten Lehrkräfte ist wie oben dargelegt problemlos möglich (Deckung von Ausfallstunden, Abdeckung von Erziehungszeiten sowie familiär bedingter Teilzeitbeschäftigungen). Die Schaffung von 11 Stellen für Lehrkräfte wird daher empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 132 von 232 201 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2501 Personalwesen SchA Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 129lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 2,18 SACHBEARBEITUNG 150.924 € 150.924 € E 9c 0 € 2,18 Vorschlag: 1,18 SACHBEARBEITUNG 81.693 € 81.693 € E 9c 0 € 1,18 ohne Deckung Das Amt für Allgemeinbildende Schulen betreut zum 31.12.2021 in der Summe 674,71 Vollkraftstellen. SchA ist gemessen am Beschäftigungsstand überproportional groß im Quervergleich zu anderen Dienststellen. Die Kapazitäten im Verwaltungsbereich für das Personalwesen städtischer Schulen sind zu knapp bemessen. SchA hält derzeit für die Bewältigung der Aufgabenstellung 0,82 VK (EGr. 9c) vor. Es laufen Rückstände auf. So sind z.B. die Controllingberichte ab Schuljahr 2020/2021 noch nicht fertig gestellt. Der Einsatz von Lehrkräften unterliegt den Besonderheiten der Fächerverbindungen der jeweiligen Lehrkraft mit den dynamischen Bedarfen der Schulen. Das städtische allgemeinbildende Schulwesen ist von Wechselwirkungen zwischen den Schulen geprägt. Teilweise werden Gymnasiallehrkräfte an Realschulen entliehen. Dies verkompliziert das Verfahren zur sachgerechten Personalausstattung der Schulen bei gleichzeitig schwankend einsetzbaren Personalbeständen. Aufgrund erschwerter Rahmenbedingungen (Ruhestandseintritte; erhöhter Einstellungsbedarf bei Bewerbermangel) bzw. erhöhter Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung (Einführung Controlling Fächerverbindungen) sowie signifikanter Personalbestandsschwankungen (Austrittquote, steigende Elternzeitanträge) sind die Verwaltungskapazitäten für das Personalwesen aufzustocken. Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung der Personalbewirtschaftung des Unterrichtsbetriebs, des Ganztagsbetriebs und zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung örtlicher Schulverwaltungen wurde eine Kapazität von 2,18 Vollzeitäquivalenten beantragt. Nach Berechnung von SchA wäre damit eine Gesamtkapazität von 3,0 Vollzeitäquivalenten zur Aufgabenerledigung erforderlich. Die Aufgaben teilen sich auf in Personalplanung, Personalbeschaffung und –recruiting, Personalcontrolling mit Statistik, Personalbetreuung des vorhandenen Personalbestandes inkl. Ganztagespersonal und Sekretariatskräfte. Für diese Aufgaben steht bislang eine Kapazität von 0,82 VK zur Verfügung. In einem ersten Schritt wird die Aufstockung dieser Kapazität auf eine Vollzeitstelle sowie die Schaffung einer weiteren Stelle befürwortet. Im weiteren Verlauf kann dann evaluiert werden, inwieweit darüber hinaus noch zusätzliche Kapazitäten benötigt werden bzw. ob durch Digitalisierungsmaßnahmen und Prozessoptimierungen Entlastung geschaffen werden kann. Die Schaffung von 1,18 VK wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 133 von 232 202 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2503 Sicherheit pädagogischer Schulbetrieb Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 130lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 2,00 SACHBEARBEITUNG 136.636 € 136.636 € E 9b 0 € 2,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 Mit Gründung der HVE Schule und Sport wurden die Schnittstellen zu den pädagogischen Ämtern und zu H untersucht. Es werden Gebäudebegehungen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (UVV) durchgeführt. Die Sicherstellung des gefahrfreien pädagogischen Schulbetriebes ist davon nicht abgedeckt. Mit Stand 04.04.2016 wurde ein Schnittstellenkatalog veröffentlicht. Dieser schreibt den pädagogischen Ämtern die Verantwortung für die Gerätesicherheit im pädagogischen Anlagenbereich zu. Die Rechtsgrundlagen verweisen dafür auf den Einsatz von fachkundigem Personal, Fachlehrkräfte dürfen nur augenscheinliche Mängel einschätzen. Auch Cateringbetriebsflächen stehen teils in der Verantwortung des pädagogischen Amtes. Wartungsaufgaben durch die Mensabetreiber sind nicht möglich. Der Sachaufwandsträger verantwortet die gefahrfreie Bereitstellung von Einrichtungen/ Ausstattungen. Die Dienststellenleitung SchA trägt die Betreiberverantwortung. SchA ist mit entsprechenden Personalkapazitäten auszustatten. Der Schaffungsantrag zeigt erstmals gegenüber DiP dieses Aufgabengebiet auf. Aus Sicht der Dienststelle können Bedarfsanalysen für die benötigte Personalkapazität nur im Rahmen eines 3-jährigen Projektes vorgenommen werden. Zu Beginn werden erhöhte Personalkapazitäten unterstellt. Nach einem Projektfortschritt können Stellenbedarfe neu bewertet werden. Als Prüfvolumen ergeben sich bei 776 Fachunterrichtsräumen sowie Mensen (Schätzung 3 Geräte pro Raum) 2.328 wartungsrelevante Geräte. Stellungnahme DiP: Die Sicherheit im pädagogischen Betrieb wird vom Sachaufwandsträger verantwortet, es handelt sich damit um die Wahrnehmung einer Pflichtaufgabe. Die Betreiberverantwortung liegt bei der Dienststelle, wo auch das Controlling erfolgen muss. Unklar ist, wie viele Geräte wartungsrelevant werden. SchA kann nicht benennen, welche Geräte möglicherweise nicht mehr der Sicherheit im Schulbetrieb gerecht werden. Seitens SchA können lediglich Schätzungen anhand von Schulraumsummen abgegeben werden. Es besteht Klärungsbedarf bzgl. der Aufgabenteilung und der Vergabemöglichkeiten. In einem Dreijahreszeitraum sollen Analysen in Bezug auf Bedarfe, Standardisierungen, Beschaffungen, Finanzierungen, Festlegung von Beschaffungsprozessen, Rollout der Dienst- bzw. Sachleistungen, Verstetigung der Ergebnisse über Monitoring und Anschlussprozesse erfolgen. Nach Vorliegen der konkreten Ergebnisse muss über den tatsächlichen Umfang der benötigten Kapazität entschieden werden. Vor diesem Hintergrund wird die Schaffung einer Kapazität im Umfang von 0,5 VK mit einem Fristvermerk (F 12.25) empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 134 von 232 203 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2502 SchoolFood4Change Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 131lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,08 PROJEKTASSISTENZ 4.358 € 0 € E 8 4.358 € 0,00 Vorschlag: 0,08 PROJEKTASSISTENZ 4.648 € 290 € E 8 4.358 € 0,00 Antrag: 0,50 PROJEKTLEITUNG 43.280 € 0 € E 13 43.280 € 0,00 Vorschlag: 0,50 PROJEKTLEITUNG 43.280 € 0 € E 13 43.280 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.25; Zuschussvermerk Z Die Stadt Nürnberg hat im Rahmen der Projekteinreichung (Proposal) die erforderlichen Arbeitsumfänge für die Wahrnehmung einzelner "work packages" eingereicht. Diese werden im Rahmen des Projekts finanziert und bestimmen den hier vorgestellten Stellenbedarf. Das Projekt hat zum Inhalt, bei der Mensaverpflegung an Schulen den Bioanteil an Verpflegung, die Regionalität der verwendeten Produkte, die Beachtung verschiedener Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Gesellschaft), die Rahmenbedingungen vor Ort, die tatsächliche Ausgestaltung der Schulverpflegung, die Möglichkeiten der Umsetzung für Caterer miteinander in Einklang zu bringen. Das Projekt SchoolFood4Change (SF4C) befasst sich damit, Lösungen für nachhaltige und gesunde Ernährung zusammen zu erarbeiten und diese 600.000 Kindern und 3.000 Schulen in 16 beteiligten Städten bzw. Regionen aus 12 europäischen Ländern anzubieten. Die erarbeiteten Vorgehensweisen und Best-Practice-Beispiele sollen auf alle Schulen in Europa übertragbar sein. Schulen sind der ideale Ort, um möglichst viele Kinder zu erreichen, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen (nachhaltiges und gesundes Schulessen als Gesundheitsprävention –Stichwort übergewichtige Kinder und Jugendliche). Hier will SF4C einen Beitrag für die Zukunft der Gesellschaft leisten. Stellungnahme DiP: Das EU-weite Projekt soll die Einführung und Ausweitung einer innovativen und nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung für Schulmahlzeiten vorantreiben. Dabei wird die Regionalität im Einklang mit der EU-Strategie „Farm-to-Fork“ („vom Hof auf die Gabel“) berücksichtigt und die Diversität in unserer Stadt beachtet. Die Stadt erhält damit (EU-finanziert) die Gelegenheit, Vorgehensweisen und Bestpractice in Bezug auf Schulessen zu erhalten. Das ermöglicht dann, strategische Maßnahmen zu planen und Schlussfolgerungen zur Gesundheitsprävention im Schulbereich (Stichworte Übergewicht und Sozialprognose) zu treffen. Die Verwaltung wurde mit Schulausschussbeschluss vom 29.04.2022 beauftragt, die nächsten Schritte zur perspektivischen Weiterentwicklung und Implementierung des Projekts an den Schulen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten in der Stadt Nürnberg bis zum Jahr 2024 durchzuführen. Insbesondere ist die Beschaffungs- und Vertragssituation zu beleuchten und Vorschläge für deren Ausgestaltung nach Projektende zu machen. Für diese Aufgaben sind die beantragten Stellenanteile (0,50 VK Projektleitung E13 und 0,08 VK Projektassistenz, E8) notwendig, die Schaffung wird begutachtet. Da es sich um ein befristetes Projekt mit Finanzierung handelt, ist ein Fristvermerk F12.25 anzubringen sowie ein Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 135 von 232 204 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2473 Generalsanierungen SchA Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 132lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 In den BIC-Prozess steuert die HVE Schule und Sport Sanierungsbedarfe an Schulen ein. Bei Erteilung einer BIC-Freigabe liegt die weitere Zuständigkeit für diese Projekte allein bei der Baudienststelle H und dem Bedarfsträger SchA. In der Vergangenheit wurden die bisher gemeldeten und damit hoch priorisierten Sanierungen als gegenüber Neubauten unwirtschaftlich bewertet, zwischenzeitlich ist jedoch ein stark erhöhtes Aufkommen an Sanierungsmaßnahmen zu verzeichnen. Seitens SchA wurde modellhaft die Übernahme der Sanierungsmaßnahme Bismarckschule und Johannisschule aus Verwaltungsperspektive in den Blick genommen. Fazit: Eine Sanierung –im laufenden wie ausgelagerten Schulbetrieb – ist verwaltungsseitig zeitaufwändiger als Neubaumaßnahmen („Bau auf der grünen Wiese“). SchA ist zu einem sicheren und störungsfreien Schulbetrieb gesetzlich verpflichtet. Dabei fällt SchA die Fürsorgepflicht bei der Projektierung zu. Sanierungsmaßnahmen finden in der Regel im laufenden Schulbetrieb statt, partiell mit Klassen- Teilauslagerung (Wanderbaustellen im Gebäude). Zur Wahrung der schulbetrieblichen Belange ist eine intensive Projektierung notwendig. Das Beschwerdepotential ist erheblich. Bei den Vorhaben ist eine kontinuierliche intensive Begleitung notwendig. Stellungnahme DiP: Die Auswirkungen der Ausweitung der Sanierungsvorhaben (Bismarckschule, Insel Schütt, BBS) als zusätzliche Aufgabe neben weiterhin zu betreuenden Neubauten werden deutlich. Diese Maßnahmen führen bei den für Neubau und Neubauausstattung vorgehaltenen Stellen laut Angaben der Dienststelle bereits zu einer Überauslastung. Hinzu kommen nach derzeitigem Stand weitere 13 Maßnahmen, 24 Vorhaben sind im Antragsverfahren zur Planungsfreigabe. SchA stellt während der Sanierungsvorhaben den Schulunterricht sicher (Umzüge, Cluster- und Teilauszüge von Klassen, Anmietungen etc.). Verzögerungen durch stockende Klassenumzüge bedrohen die Wirtschaftlichkeit der Bauvorhaben („in Budget“, „in time“). Sanierungen bedingen eine stärkere Eingliederung der Sachbearbeitung von SchA in die Planungsphasen. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten; SchA ist aufgefordert, dabei Kapazitätsverlagerungen und die genaue Kapazitätsbindung bei (General-) Sanierungen zu prüfen. Die Schaffung von 1,0 VK kann wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen nicht aufgeschoben werden und wird daher mit einem Fristvermerk F 12.26 befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 136 von 232 205 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2531 Landeskoordination der bayerischen UNESCO-Projektschulen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 133lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 0,17 LANDESKOORD. UNESCO PROJEKTSCH. 14.567 € 14.567 €L A 13 0 € 0,17 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 02.25 Die Bestätigung der Wahl einer städtischen Lehrkraft für die Dauer von drei Jahren zur Co-Leitung der Landeskoordination der bayerischen UNESCO-Projektschulen liegt vor. Die UNESCO- Kommission und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus haben die Bestätigung ebenfalls erteilt. Die Landeskoordinatoren bilden auf Landesebene die Schnittstelle zwischen Bundeskoordination, den Kultusministerien und den einzelnen Schulen im Landesnetzwerk. Sie repräsentieren das Netzwerk bei offiziellen Anlässen. Die UNESCO Bildungsarbeit ist geprägt vom Gedanken der Nachhaltigkeit; sie spiegelt Offenheit, Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität und Herausforderung zwischen den Generationen wieder. Diese Zielsetzungen sollten auf Dauer nicht zu Lasten des Stundendeputats (Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler) der städtischen Bertolt-Brecht-Schule gehen, sondern ab dem Schuljahr 2023/2024 seitens der Gesamtstadt bereitgestellt werden. Stellungnahme DiP: Die Lehrkraft wurde durch Wahl der Bayerischen UNESCO-Projektschulen für eine Dauer von drei Jahren befristet zur Landeskoordinatorin bestimmt. Diese freiwillige befristete Repräsentations- und Netzwerkfunktion bindet Lehrerwochenstunden und wird nicht durch die UNESCO gefördert. Eine Begutachtung der befristeten Tätigkeit in Höhe von 4 Lehrerwochenstunden kann nicht erfolgen. Die benötigten Lehrerwochenstunden wurden in der Vergangenheit aus vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Zudem soll nun ein Einstellungskorridor von 11 VK geschaffen werden (siehe entsprechenden Schaffungsantrag "Einstellungsoffensive / Einstellungskorridor SchA") aus dem gegebenenfalls dieser zusätzliche Bedarf gedeckt werden könnte. Eine darüber hinausgehende Schaffung zusätzlicher Kapazität wird daher nicht empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 137 von 232 206 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2543 Teamlehrkräfte SchB Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 134lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Berufliche Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 5,00 TEAMLEHRKRAFT 461.825 € 461.825 € E 12 0 € 5,00 Vorschlag: 5,00 TEAMLEHRKRAFT 461.825 € 461.825 € E 12 0 € 5,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 07.23 Laut aktuellem Rahmenhygieneplan für die Schulen in Bayern, Stand 15.02.2022; Punkt 12.2 Satz 2 gilt für alle schwangeren Beschäftigten (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen) des Freistaates Bayern bis auf Weiteres ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit in der Schule; die Träger nichtstaatlicher Schulen haben über ein betriebliches Beschäftigungsverbot der schwangeren Beschäftigten in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Teamlehrkräfte sichern die Übernahme des Präsenzunterrichts von schwangeren Lehrerinnen, soweit der aktuelle Rahmenhygieneplan für Schulen im Schuljahr 2022/23 weiterhin gilt und die Stadt Nürnberg diese Regelung für die städtischen Schulen weiterhin übernimmt. Stellungnahme DiP: Teamlehrkräfte sichern den Präsenzschulbetrieb und die Notbetreuung bei Beschäftigungsverboten aufgrund der Hygieneempfehlungen, die den Rahmenhygieneplan abgelöst haben. Die Arbeitssicherheit rechnet damit, dass der Rahmenhygieneplan im Herbst wieder in Kraft gesetzt wird. Die Entwicklung der Pandemie für das kommende Schuljahr ist derzeit nicht absehbar. Der von der Arbeitssicherheit erstellte Entwurf der Gefährdungsbeurteilung geht ebenfalls von einem Beschäftigungsverbot für Schwangere bei Auftreten einer Covid-Erkrankung aus. Auf Basis der Erfahrungswerte des vergangenen Schuljahres ist der Umfang der beantragten Kapazität nachvollziehbar. Die Schaffung der Stellen wird unter Anbringung eines Fristvermerks F 07.23 empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 138 von 232 207 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2536 SCHLAU und IBOS SchB Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 135lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Berufliche Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,56 SOZIALPÄDAGOGE/IN TEAM MITTELSCHULE 107.540 € 10. 313 € S 11b 97.227 € 0,15 Vorschlag: 1,56 SOZIALPÄDAGOGE/IN TEAM MITTELSCHULE 107.540 € 10. 263 € S 11b 97.277 € 0,15 Mit Teildeckung; Fristvermerk F 08.24; Zuschussvermerk Z Die Maßnahmen SCHLAU (Schule, Lernen, Ausbildung) für Mittelschulen und IBOS (Intensivierte berufliche Orientierung) werden aktuell jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die Fördergelder werden durch Ausschreibung vergeben. Derzeit sind für diese Projekte 8,50 VK Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen ausgewiesen, davon werden 0,75 VK seit 01.09.2021 budgetfinanziert. Ab 01.09.2022 wird das Projekt SCHLAU seitens der Zuschussgeber modifiziert und umfasst dann insgesamt 9,31 VK, das Projekt IBOS wird nicht mehr weitergeführt. Im Saldo verbleibt somit ein Mehrbedarf von 1,56 VK (vgl. auch Schul- und Jugendhilfeauschuß vom 25.11.2021). Stellungnahme DiP: Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen wurden durch die Pandemie hinsichtlich der Ausbildungsperspektiven besonders stark getroffen (unbesetzte Ausbildungsstellen/Praktika aufgrund der Hygieneregeln). Das Projekt SCHLAU begleitet Schülerinnen und Schüler aus den Entlassklassen, wobei es im Schuljahr 2020/21 gelang, bei ca. 87% des Teilnehmerkreises Anschlussergebnisse (Ausbildung, betriebliche Ausbildung oder weiterführende Schule) zu erzielen. Der Antrag für die befristete Schaffung von 1,56 VK mit einem Fristvermerk F 08.24 wird befürwortet, es wird ein Zuschussvermerk Z angebracht. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 139 von 232 208 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2533 Gastschulbeitragswesen SchB Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 136lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Berufliche Schulen Geschäftsbereich Referat IV Antrag: 1,00 SACHBEARBEITUNG 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Im Rahmen von Umstrukturierungen im Referat IV wurde das Gastschulbeitragswesen beim Amt für Berufliche Schulen (SchB) verortet. Dazu wurde die Stelle Nr. 402.0796 an SchB übertragen. Die Aufgaben im Bereich des Gastschulbeitragswesens weisen eine hohe Zahl an Einzelfallprüfungen auf. Diesbezüglich ist oft eine juristische Klärung auch mit der Regierung von Mittelfranken erforderlich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden sowie zur Sicherung hoher Einnahmen bzw. Minimierung der Ausgaben im Bereich des Gastschulwesens (hoheitliche Aufgabe) für alle öffentlichen Schulen in Nürnberg u.a. in Zusammenarbeit mit der Regierung von Mittelfranken und bundesweit mit Landkreisen und kreisfreien Städte, soll die beantragte Stelle geschaffen werden. Außerdem soll sie zur Entlastung der stellvertretenden Verwaltungsleitung und Teamleitung und zur Entlastung der gesamten Verwaltung im Amt für beruflichen Schulen beitragen. Das Gast- schulbeitragswesen umfasst ein Finanzvolumen von 22,0 Mio. € auf der Einnahmenseite und 4,7 Mio. € auf der Ausgabenseite. Stellungnahme DiP: Das Gastschulbeitragswesen sichert der Stadt Nürnberg bei rechtssicherem Vollzug die Einnahmen aber auch die Minimierung der eigenen Ausgaben. Seit 2016/2017 sind die Fallzahlen stetig angestiegen, der weitere Anstieg durch die geflüchteten Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine ist dabei noch nicht eingerechnet. Steigende Schülerzahlen, Beschwerden, Klagen und Klärungen in Streitfällen und nicht zuletzt auch eine zunehmende Streitbereitschaft binden fortnehmend die Kapazitäten im Gastschulwesen. Insofern unterstützt eine Verstärkung in dem Bereich die Sicherung der Einnahmen wie die Kontrolle der Ausgaben. Dieser Bedarfsentwicklung der Sachbearbeitung bei den Gastschulbeiträgen muss auch im Hinblick auf das hohe Finanzvolumen Rechnung getragen werden. Aus den geschilderten Umständen ist die Schaffung einer zusätzlichen Kapazität von 0.5 VK sachgerecht. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 140 von 232 209 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2470 Revitalisierung Cafeteria Heilig-Geist Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 137lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 34.468 € 0 € S 11b 34.468 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 34.468 € 0 € S 11b 34.468 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Y-Vermerk Das seniorenpolitische Gesamtkonzept (vgl. Sozialausschuss-Vorlage vom 18.10.2018) sieht insbesondere die Förderung der Teilhabe älterer Menschen an der sozialen Interaktion und u. a. die Schaffung kleinräumiger, niedrig schwelliger Treffpunkte vor. Daher wurde auch im Zuge der Stärkung des Netzwerkausbaus „Altstadt“ im Sozialausschuss am 02.12.2021 u. a. die Revitalisierung der Cafeteria Heilig-Geist in Form eines Projekts beschlossen. Für die Gewinnung von Ehrenamtlichen und zum Aufbau des Betriebs wird auf Basis von Erfahrungswerten im Ehrenamtlichen-Engagement von einem Personalbedarf im Uimfang einer Halbstelle für die Dauer von voraussichtlich 1,5 Jahren ausgegangen. Das Projekt soll ca. ab 07/2022 starten (budgetfinanziert) und setzt anschließend die Schaffung der hier beantragten befristeten Stelle voraus. Stellungnahme DiP: Das Projekt wurde angestoßen, um einen leicht erreichbaren, zentral gelegenen Ort für Senioren aufzubauen, der als nahraumorientierter, niedrigschwelliger Treffpunkt mit ehrenamtlichem Engagement fungiert. Die befristete Kapazität ist erforderlich, aber auch ausreichend, um Ehrenamtliche zu gewinnen und den Betrieb mit Programmen und Angeboten zu initiieren. Nach der Projektphase muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Gewinnung von Ehrenamtlichen und des Aufbau einer Betriebsstruktur die Aufgaben auf Netzwerke oder Ehrenamtliche übertragen sind. Die Stelle wurde befristet beantragt. Die Schaffung von 0,50 VK wird empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.23 und einen Zuschussvermerk Z aufgrund der Finanzierung durch einen Nachlass für die Dauer des Befristungszeitraums. Die Stelle soll mit einem Y-Sperrvermerk versehen werden, sodass kein Budget aus dem städtischen Haushalt zur Finanzierung eingeplant wird. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 141 von 232 210 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2471 Wege in die digitale Welt für Ältere Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 138lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 34.468 € 0 € S 11b 34.468 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 34.468 € 0 € S 11b 34.468 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z Das Projekt ist bereits zur Vorbereitung der Grundlagen im Herbst 2021 gestartet und wurde ab 2022 mit der Besetzung des (befristeten) Personalbedarfs endgültig umgesetzt. Bereits im seniorenpolitischen Gesamtkonzept Nürnbergs (vgl. Sozialausschussvorlage vom 18.10. 2018) wird die Wichtigkeit der Förderung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien hervorgehoben. Es werden verschiedene Angebote zur konkreten Teilhabe durch den CCN50+, in städtischen Seniorentreffs und einigen Seniorennetzwerken benannt. Im Sozialausschuss am 08.07.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungen vorzunehmen, die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts zu schaffen und das Projekt entsprechend dem Konzept umzusetzen (Einbringung und Prüfung von 0,5 VK im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens). Danach besteht nach dem Start in 2022 noch der Bedarf für eine auf zwei Jahre befristete Stelle. Stellungnahme DiP: Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und wurde bereits im Herbst 2021 begonnen. Es soll Menschen aus der bislang digitalfernen Bevölkerungsgruppe (sog. Offliner) erreichen und ihnen digitale Teilhabe ermöglichen. Der Ausbau sollte in Kooperation mit den Seniorennetzwerken und den dort eingebundenen Partnern unter Berücksichtigung bestehender Angebote erfolgen. Nach Ablauf der Befristung sollte das Projekt auf den drei Säulen Bürgerwissen, Bürgerzeit und Bürgergeld verankert sein (z.B. Einbettung in die Struktur der Seniorennetzwerke, Treffpunkten und Mehrgenerationenhäusern, ehrenamtliche Digitallotsen). Die Finanzierung ist für die Dauer der Befristung gesichert. Die Schaffung der beantragten Kapazität im Umfang von 0,5 VK wird empfohlen; die Halbstelle erhält den Fristvermerk F 12.24 und einen Zuschussvermerk Z. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 142 von 232 211 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2614 Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 139lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 INTEGRATIONSLOTSE/IN 37.517 € 7.377 € E 10 30.140 € 0,10 Vorschlag: 0,50 INTEGRATIONSLOTSE/IN 37.517 € 37.517 € E 10 0 € 0,50 Teildeckung noch ungeklärt; Fristvermerk F12.23; Zuschussvermerk Z; Stellenvermerk X (Sperr) Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Betreuung und Beratung ukrainischer Geflüchteter wurde die Beratungs- und Integrationsrichtlinie u.a. insofern angepasst, als dass die Fördermittel für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen von bislang 60.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wurden. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100 000 Euro pro Zuwendungsempfänger. Stellungnahme DiP: Schon jetzt sind über 2.000 Ehrenamtliche in der Ukraine-Hilfe bei der Stadt Nürnberg registriert. Deren Arbeit in allen Bereichen zu unterstützen ist die Aufgabenstellung für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Die Netzwerkbildung Ukraine-Hilfe ist für die Stabilisierung des Ehrenamts eine zentrale Aufgabe. Die Situation in der Ukraine ist unklar, es scheint in der Aufgabenbewältigung eher noch eine Zunahme der Geflüchteten zu erwarten zu sein. Der Rechtskreiswechsel zum 1.6.22 (Leistungsübergang der Geflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Jobcenterleistungen) wird den Beratungsbedarf voraussichtlich ausweiten, da Fragen zu Unterkunft und zum eröffneten Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten für die nun Leistungsberechtigten geklärt werden müssen (Sprachkurse, Integrationskurse, Weiterbildungen, Zugang zur gesetzlichen Krankenkasse). Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Ukrainekrise und unter dem Vorbehalt der Finanzierung empfohlen. Die Stelle erhält zunächst einen Stellenvermerk X (Sperr) bis zur abschließenden Klärung der Finanzierung; außerdem erhält sie einen Stellenvermerk Z (Zuschuss) sowie den Fristvermerk (F 12.23). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 143 von 232 212 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2594 Mehraufwände im Sozialpädagogischen Fachdienst Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 140lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 72.506 € S 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 72.506 € S 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Dem sozialpädagogischen Fachdienst (SFD) kommt im Zuge des neuen Betreuungsgesetzes und dem damit verbundenen Erforderlichkeitsgrundsatzes eine gewichtigere Rolle zu, da durch eine verstärkte Vermittlung von anderen Hilfen die Anzahl an rechtlichen Betreuungen reduziert werden soll. Die Organisation dieser Hilfsarrangements wird zu einem nicht unerheblichen Zugang von weiterer Klientel führen. Weiter ist zu erkennen, dass sich beim SFD insbesondere die Interventionen im Gesundheits- und Hygienebereich (z. B. bei Verwahrlosungen) deutlich erhöht haben. Fälle werden immer schwieriger und komplexer und dadurch in der Bearbeitung zeitintensiver. Auch die Anzahl an Personen mit multikomplexen Einschränkungen nimmt zu , hierzu trägt auch die demographische Entwicklung ihren Teil bei. Kombinationen aus Alter, psychischer Erkrankung, Armut, Vereinsamung und fehlender sozialer Strukturen ist bei der Installation der Hilfen eine besondere und zeitintensive Herausforderung. Dies zeigt sich u.a. auch durch Vorkommnisse bei Zwangsräumungen. Hierbei musste zuletzt vermehrt festgestellt werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Krisensituation mit Suiziden oder psychischen Ausfällen konfrontiert wurden. Aus Fürsorgegründen erscheint es geboten, in bestimmten Konstellationen künftig zu zweit Hausbesuche durchzuführen. Die allseits feststellbaren Bemühungen, Prozesse immer mehr zu digitalisieren zeigt Auswirkungen auf die Klientel des SFD. Zunehmend müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SFD Assistenz- und Unterstützungsleistungen erbringen, damit erforderliche Kommunikation mit Leistungserbringern (z.B. Ämter, Energieversorger, Banken) gewährleistet bleibt, die digitale Teilhabe ermöglicht wird und niemand verloren geht. Stellungnahme DiP: Das Ziel des Sozialamtes, die Aufgabenerfüllung des SFD bei prognostizierter Fallzahlensteigerung sicherzustellen und gleichzeitig der begründeten Aufgabenmehrung und -komplexität zu begegnen, ist nachvollziehbar. Das angestrebte Qualitätsziel ermöglicht die Aktivierung der Selbsthilfepotenziale der Klientel und kann somit zur Minimierung bzw. Stabilisierung der Sozialleistungen beitragen. Darüber hinaus ist ein höherer Schutz für die Mitarbeitenden im SFD zu erwarten. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird empfohlen. Die Stelle erhält zunächst einen Fristvermerk F12.24. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Wirksamkeit der mit der Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 144 von 232 213 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2595 Beratung von Menschen mit Behinderung (Fachstelle Inklusion) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 141lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 72.506 € S 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Neben dem Behindertenrat ist der Fachstelle Inklusion eine städtische Beratungsstelle zugehörig. Sie bietet Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderung, wie die Klärung von Trägerzuständigkeiten und Vermittlung an diese, Unterstützung bei Antragstellungen oder Beratung von Angehörigen an. Die Leistung erfolgt telefonisch, vor Ort, schriftlich oder auch per webbasierter Online-Beratung. Die Vor-Ort-Termine waren seit der Corona-Pandemie rückläufig, während die anderen Kontaktmöglichkeiten zugenommen haben und weiterhin zunehmen. Es ist anzunehmen, dass durch die Rückkehr zum Normalbetrieb nach der Pandemie, die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den erwarteten Beratungsbedarf hinsichtlich Leistungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung die Anfragendichte stark ansteigen wird. Hinzu kommt die Umsetzung des Angebots der Online-Beratung für Menschen mit Behinderung ab 2023, die ebenfalls personelle Ressourcen binden wird. Bisher wurden die Kapazitäten interdisziplinär mit einer „personalwirtschaftlichen Zuweisung“ zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die Aufgabe stellenplanmäßig zu verstetigen, da personalwirtschaftliche Zuweisungen eher zufällig sind und dadurch keine Kontinuität erreicht werden kann. Stellungnahme DiP: Grundsätzlich ist der Bezirk Mittelfranken für die Leistungen der Eingliederungshilfe in ganz Mittelfranken zuständig. Um eine Beratung vor Ort ermöglichen zu können, werden ambulante Beratungsdienste vom Bezirk gefördert. In Nürnberg gibt es bereits zahlreiche Beratungsangebote für Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung. So ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, dass die Stadt Nürnberg Beratungsleistungen mit eigenen Kapazitäten erbringt. Darüber hinaus wurden für die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur UN- Behindertenrechtskonvention bereits zum Haushalt 2022 insges. 2,0 VK für die Fachstelle Inklusion geschaffen. Die Schaffung der beantragten Kapazität/en kann vor diesem Hintergrund nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 145 von 232 214 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2410 Pädagogisches Fachpersonal in Kitas Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 142lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 16,75 ERZIEHER/IN 995.888 € 697.122 € S 8a 298.766 € 11,7 3 Vorschlag: 16,75 ERZIEHER/IN 995.888 € 697.122 € S 8a 298.766 € 11,7 3 Antrag: 1,00 LEITER/IN 78.386 € 54.870 € S 15 23.516 € 0,70 Vorschlag: 1,00 LEITER/IN 78.386 € 54.870 € S 15 23.516 € 0,70 Antrag: 1,00 STV. LEITER/IN 76.131 € 53.292 € S 13 22.839 € 0,70 Vorschlag: 1,00 STV. LEITER/IN 76.131 € 53.292 € S 13 22.839 € 0,70 mit Teildeckung; Stellenvermerk X (Sperr) Ausweisung im Stellenplan: Leiterstelle in S15 ku S16, stv. Leiterstelle in S13 ku S15 Zur Sicherung des Rechtsanspruchs und im Zuge eines bedarfsgerechten Ausbaus an Kinderbetreuungsplätzen sollen im Jahr 2023 weitere neue Einrichtungen den Betrieb aufnehmen. Zusätzlich sollen auch bereits vorhandene Einrichtungen durch die Aufstockung der Platzzahl bzw. Anpassung der Buchungszeiten die Auslastung erhöhen. Stellungnahme DiP: Im Herbst 2023 sollen die neuen Horte Pilotystr. (100 Pl.), Neue Hegelstr. (Container) (75 Pl.), Untere Talgasse (50 Pl.), Aufstockung Wandererstr. (65 Pl.) sowie - je nach Entwicklung der Situation in der Ukraine - ein Hort/Kiga für Flüchtlingskinder in der Ingolstädter Str. in Betrieb genommen werden. Lediglich für die Pilotystr. ist hierbei die Schaffung einer Leitungs- bzw. Stv. Leitungsstelle erforderlich; für die anderen Einrichtungen stehen Leitungsstellen aus dem aufgelösten Hort Merseburgerstr. sowie dem nicht realisierten Kiga Laufamholzstr. zur Verfügung. Auch für die Betreuung der Flüchtlingskinder steht Stellenkapazität bereit, da die Regional-Kita Ingolstädter Str. (EG des gleichen Gebäudes) bisher als Interimsstandort für Renovierungen genutzt werden muss und hierfür das Stammpersonal der ausgelagerten Einrichtungen eingesetzt wird. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird empfohlen. Bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme erhalten die Stellen einen Stellenvermerk X (Sperr). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 146 von 232 215 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2625 Blocker: Umsetzung Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVSuE - Regenerationstage Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 143lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 35,00 ERZIEHER/IN 2.080.960 € 2.080.960 € S 8a 0 € 35,00 Vorschlag: 18,00 ERZIEHER/IN 1.070.208 € 1.070.208 € S 8a 0 € 18,00 ohne Deckung - Ein konkreter Antrag der Dst. wurde noch nicht vorgelegt, da die Redaktionsverhandlungen noch laufen. Weitere Verhandlungstage sind erst für den 22./23.08.2022 terminiert. Erst danach werden konkrete Ausführungshinweise zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 wurden für jede/n Beschäftigte/n der S-Eingruppierung 2 sogenannte Regenerationstage pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus können die Beschäftigten die monatliche SuE-Zulage in 1-2 Regenerationstage umwandeln. Zum Ausgleich ist zusätzliche Kapazität erforderlich. Stellungnahme DiP: Damit Kitas und ggf. KJND sowie KJHZ auch an den Regenerationstagen die erforderlichen Betreuungsschlüssel einhalten können, erscheint der Bedarf an zusätzlicher Kapazität zumindest teilweise nachvollziehbar. Ausführungshinweise zur Umsetzung können jedoch erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zur Verfügung gestellt werden. Die konkreten Auswirkungen und mögliche Maßnahmen (z.B. Erhöhung der Sperrtage) können daher noch nicht ausgearbeitet werden. Erste Schätzungen belaufen sich auf einen zusätzlichen Stellenbedarf zwischen 13 und 35 VK. Auch Informationen darüber, ob bzw. inwieweit eine Finanzierung über den sog. Basisbetrag oder einen veränderten Anstellungsschlüssel generiert werden kann, liegen derzeit noch nicht vor. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 147 von 232 216 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2416 Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Inbetriebnahme eines weiteren Standorts Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 144lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 217.518 € 217.518 € S 12 0 € 3,00 Vorschlag: 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 217.518 € 217.518 € S 12 0 € 3,00 ohne Deckung; Stellenvermerk X (Sperr) Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ist der rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbare Notdienst des Jugendamts zur Krisenintervention und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Der KJND muss für die primäre Aufgabenwahrnehmung sozial-pädagogischer Tätigkeiten ausreichend Personal bereitstellen. Entsprechend den Anforderungen der Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken nach der letzten örtlichen Prüfung (Stellungnahme vom 10.09.2020) ist eine Ausdifferenzierung der stationären Inobhutnahme in der Jugendschutzstelle und der Kindernotwohnung dringend notwendig. Zur Inbetriebnahme des neuen Standorts in der Herrmannstraße wird die beantragte Personalkapazität erforderlich. Stellungnahme DiP: Aufgrund der geplanten Inbetriebnahme (derzeitiger Planungsstand 2. Quartal 2023) der neuen Dependance des KJND in der Herrmannstraße erscheint der Bedarf für zusätzliche Stellen grundsätzlich nachvollziehbar. Er wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss vom 30.09.2021 dargelegt. Die Schaffung der beantragten Stellen wird daher empfohlen. Die Stellen erhalten zunächst einen Stellenvermerk X (Sperr), der nach Festlegung des konkreten Bedarfs im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis und der ggf. erforderlichen Anpassung der Gebührensatzung entnommen werden kann. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 148 von 232 217 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2438 Offene Kinder- und Jugendarbeit - Mobile Reserve Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 145lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 68.936 € 68.936 € S 11b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 68.936 € 68.936 € S 11b 0 € 1,00 ohne Deckung Der Jugendhilfeausschuss beriet in seiner Sitzung vom 28.09.2017 über die vorgelegte Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Dabei wurde als Maßnahme der qualitativen Weiterentwicklung die Anhebung des personellen Standards beschlossen. Die Schaffung der Stellen der mobilen Reserve soll dabei helfen, massive Einschränkungen des Alltagsbetriebs und Schließungen von Einrichtungen, mobilen Angeboten und in Streetworkprojekten, insbesondere durch Krankheit oder andere personelle Engpässe zu verhindern. Die Kontinuität des Betriebs ist die Basis für nachhaltige pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und hat daher einen hohen Stellenwert. Stellungnahme DiP: Bereits zum Haushalt 2019 konnte eine Stelle für 1,00 VK Sozialpädagoge/in als Springerkraft geschaffen werden. Die Erfahrungen mit der mobilen Kraft sind positiv, da durch deren Einsatz insbesondere in Jugendtreffs, Spielmobilen oder Streetworkprojekten personelle Engpässe überbrückt werden konnten. Auch in den kleineren Kinder- und Jugendhäusern führt Personalausfall häufig zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten für das "Offene Angebot" oder dem Ausfall von Wochenendfahrten. Der Bedarf für eine weitere Springerstelle ist daher nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 149 von 232 218 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2429 Personalarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 146lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Die Personalabteilung des Jugendamtes hat inzwischen die Personalarbeit für ca. 2.700 Mitarbeitende (inkl. Praktikant/innen) mit einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten zu bewältigen. Die Anzahl der Mitarbeitenden ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und wird aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertageseinrichtungen in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Für 2022 und 2023 sind weitere Neubauten und Platzaufstockungen in den städtischen Kitas geplant, die eine weitere Erhöhung der Mitarbeitenden nach sich ziehen. Durch die gute Marktlage haben die Berufsgruppen Erzieher/in und Kinderpfleger/in eine große Auswahl an Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies hat zur Folge, dass die Mitarbeiter/innen schneller wechseln; mit einer Reduzierung der Fluktuation ist nicht zu rechnen. Stellungnahme DiP: Aufgrund der weiterhin steigenden Fallzahlen insbesondere im Bereich der städtischen Kitas ist der Mehrbedarf grundsätzlich nachvollziehbar. Auch werden wegen des Fachkräftemangels häufig Mehrfachausschreibungen und mehrere Bewerbungsrunden erforderlich, um Besetzungsverfahren erfolgreich abschließen zu können. Um die Bedarfsstellen auch künftig zeitnah mit entsprechend geeignetem Personal versorgen zu können, wird die Schaffung der beantragten Personalkapazität empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 150 von 232 219 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2426 Gebührenabrechnung für Kitas Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 147lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 84.222 € 84.222 € E 7 0 € 1,50 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1,00 ohne Deckung Durch den stetigen Ausbau der Kinderbetreuung haben die Fallzahlen in erheblichem Ausmaß zugenommen (Besuchsgebühr: Zunahme der Fallzahlen seit 2014 um 2.600). Zusätzliche Aufgaben wie die Erhebung des Verpflegungsgelds im Rahmen der zentralen Esssensversorgung und weitere Aufgabenmehrungen durch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulbetreuung bis 2026 sowie die Bearbeitung von Rückerstattungen von Besuchsgebühren und Verpflegungsgeld bei behördlichen Anordnungen und gesetzliche Änderungen (z. B. Beitragsentlastungen für U3-Kinder oder Krippengeld) müssen zeitnah bewältigt werden. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Gebührenkonten ist zusätzliche Kapazität im Umfang von 1,50 VK erforderlich. Stellungnahme DiP: Aufgrund der steigenden Fallzahlen wurde die Abteilung in den letzten Jahren immer wieder entsprechend personell aufgestockt bzw. durch die Abgabe von Aufgaben (Hausverwaltende Einheit Verwaltung, Soziales, Kultur) entlastet. Weitere Maßnahmen (z.B. die Einführung der E-Rechnung) werden durch einen erhöhten Digitalisierungsgrad und vermehrte Standardisierung zukünftig die Laufwege verkürzen und den Bearbeitungsaufwand in der Abteilung insgesamt reduzieren. Sondereffekte wie Rückzahlungen aufgrund coronabedingter Schließungen oder Beitragsermäßigungen, die speziell im Bereich Kita-Ertrag temporär Mehraufwand bedingen, können dagegen wegen des unregelmäßigen Auftretens als Grundlage für eine dauerhafte Personalbemessung nur bedingt herangezogen werden. In der Gesamtbetrachtung wird daher die Schaffung von 1,00 VK empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 151 von 232 220 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2425 Einrichtung einer Zahlstelle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 148lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 ZAHLSTELLENLEITER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ZAHLSTELLENLEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 ohne Deckung Mit dem Umzug von Dienststellen des Sozialbereichs in The Q wird zur Verbesserung des Kundenservices auch die Möglichkeit geschaffen, den anfallenden Zahlungsverkehr vor Ort abwickeln zu können. Hierzu muss für das Jugendamt eine sogenannte Zahlstelle als Außenstelle des Kassen- und Steueramtes eingerichtet werden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören in dem Zusammenhang die Verantwortung für die Kassengeschäfte mit Kassensicherheit, der Betrieb eines Kassenautomaten inkl. der Kassenabschlüsse für das Jugendamt sowie für Teilbereiche des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt. Die hierfür erforderliche Stellenschaffung wird beantragt. Stellungnahme DiP: Zum Haushalt 2019 erfolgte die Schaffung von 1,00 VK für die Einrichtung einer Zahlstelle beim Jugendamt. Die Stelle konnte 2020 besetzt werden. In der konkreten Aufgabenwahrnehmung hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Kapazität mit der jährlichen Prüfung der Barkassen und Handvorschüsse von inzwischen über 180 Einrichtungen (Kitas, Kinder- und Jugendtreffs) ausgelastet ist. Sie soll daher künftig die Funktionsbezeichnung "Kassenprüfer/in" erhalten. Weitere Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Zahlungsströme auf den zahlreichen Girokonten des Jugendamts, können bisher weiterhin nicht mit der vom Kassen- und Steueramt sowie dem Rechnungsprüfungsamt geforderten Qualität geleistet werden. Rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen Zahlstelle in The Q müssen Arbeitsabläufe, Prüfungen und Verantwortlichkeiten abgestimmt und implementiert sein. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 152 von 232 221 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2415 Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) - Verfahrenslotsen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 149lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 0 € E 9b 68.318 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 0 € E 9b 68.318 € 0,00 Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 145.012 € 72.506 € S 12 72.506 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 68.936 € 0 € S 11b 68.936 € 0,00 mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) Ab dem 01.01.2024 muss die neue gesetzliche Aufgabe der Verfahrenslotsen umgesetzt werden. Diese sollen zum einen junge Menschen und Familien aus einer Hand begleiten und als Lotse sowohl in die Jugendhilfe und - neu - auch durch die Eingliederungshilfe führen. Auf der anderen Seite sollen die Strukturen und Prozesse von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zusammengeführt und auf die sogenannte inklusive Lösung vorbereitet werden. Zur Entwicklung der neuen Strukturen sollen schrittweise die dafür notwendigen Ressourcen aufgebaut werden, beginnend mit einer Stelle Sozialpädagoge/in. Ggf. ist bereits ab Herbst 2022 die Beteiligung an einem bayerischen Modellprogramm vorgesehen, über das bis Ende 2023 Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden, um die notwendigen Vorarbeiten zu leisten. Im weiteren Verlauf sollen dann - voraussichtlich ab September 2023 - ein/e weitere Sozialpädagoge/in sowie ein/e Sachbearbeiter/in zum Einsatz kommen, damit die Umsetzung der Aufgabenerfüllung ab 01.01.2024 sichergestellt werden kann. Der Personalbedarf für diese neue gesetzliche Pflichtaufgabe ist noch nicht bekannt, wird aber voraussichtlich insgesamt bei mehr als 10 neuen Stellen liegen. Daher müssen in 2024 und 2025 noch weitere Stellen geschaffen werden. Stellungnahme DiP: Mit dem Inkrafttreten des KJSG am 10. Juni 2021 wurde die Position der "Verfahrenslotsen" neu geschaffen. Angesiedelt bei den Jugendämtern sollen sie zum einen Eltern und junge Menschen mit Behinderungen sozialgesetzbuchübergreifend beraten und bei der Antragstellung unterstützen; zum anderen sollen sie auch die Jugendämter in Fragen der Eingliederungshilfe qualifizieren. Der Einsatz ist spätestens ab 01.01.2024 sicherzustellen, kann jedoch bereits vorher im Rahmen von Modellprojekten vorbereitet werden. Da die genauen Aufgaben der Verfahrenslotsen und -lotsinnen, die strukturelle Anbindung und die Beteiligungsprozesse erst noch erarbeitet werden müssen, erscheint die Teilnahme an dem genannten Modellprojekt notwendig. Die Stellen der Verfahrenslotsen erfordern den anteiligen Einsatz von Sozialpädagogen/innen und Sachbearbeitern/innen, da auch tiefgehend zum Leistungsrecht der Eingliederungshilfe zu beraten ist. Unter dem Vorbehalt der Zuschussfinanzierung kann die Schaffung von 1,00 VK Sozialpädagoge/in und von 1,00 VK Sachbearbeiter/in empfohlen werden. Die Stellen erhalten die Stellenvermerke Z (Zuschuss) und X (Sperr). Über weitere Stellenbedarfe kann dann u.a. auf Basis der Ergebnisse des Modellprojekts im Rahmen der Haushaltsplanung für 2024 entschieden werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 153 von 232 222 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2409 Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Hilfskräfte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 150lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,76 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 31.117 € 31.117 € E 2 0 € 0,76 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 40.944 € 0 € E 2 40.944 € 0,00 Vorschlag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 40.944 € 0 € E 2 40.944 € 0,00 mit Deckung; Sperrvermerk X Mit Inbetriebnahme neuer Einrichtungen sind weitere Stellenkapazitäten an hauswirtschaftlichen Hilfskräften erforderlich, um die zentrale Essensversorgung in den Kindertagesstätten sicherzustellen. Dies gilt auch für bereits vorhandene Einrichtungen, die aufgrund der gestiegenen Einrichtungsgröße ihre Platzzahl angepasst haben. Hier wäre ggf. die Zahl der Wochenarbeitsstunden an die Einrichtungsgröße anzupassen. Darüber hinaus bedarf es einer Überprüfung und Anpassung der Personalbemessung der vorhandenen Standorte mit Küchenkonzept Cook&chill (Kinderhort Forsthofstr. und Kinderhort Am Thoner Espan). Hier erfolgte die Personalbemessung ursprünglich auf Basis des Verpflegungssystems cook&hold. Allerdings ist die Umsetzung des aktuellen Küchenkonzepts zeitaufwendiger. Stellungnahme DiP: Die Personalbemessung für die hauswirtschaftlichen Kräfte erfolgt nach einem abgestimmten Bemessungsverfahren unabhängig vom Verpflegungssystem anhand eines über alle Einrichtungsarten und -größen ermittelten Durchschnittswertes. Aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung mit Inbetriebnahmen neuer Einrichtungen und Erweiterungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rd. 1,00 VK. Die Deckung hierfür kann von der Stadtkämmerei anerkannt werden, sofern sich die Einnahmesituation tatsächlich entsprechend der vom Jugendamt erarbeiteten Kalkulation entwickelt. Darüber hinaus fordert das Jugendamt weitere 0,26 VK wegen der speziellen Küchenausstattung (cook&chill) in den Horten Forsthofstr. und Am Thoner Espan sowie zusätzlich 0,51 VK Vertretungskraft explizit für diesen Bereich. Dies ist jedoch nicht nachvollziehbar. U.a. stehen bereits 3,00 VK für Springerkräfte für alle Einrichtungen zur Verfügung. Die Finanzierung weiterer Kapazität ist - zumindest bislang - nicht einkalkuliert. Dementsprechend wird die Schaffung von 1,00 VK Hauswirtschaftskraft für neue Einrichtungen bzw. Platzaufstockungen empfohlen. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk X (Sperr), der bei entsprechendem Nachweis der Finanzierung entnommen werden kann. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 154 von 232 223 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2427 Gruppenleitung Finanzen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 151lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,77 GRUPPENLEITER/IN 53.308 € 34.697 € E 9c 18.611 € 0,5 0 Vorschlag: 0,77 GRUPPENLEITER/IN 53.308 € 34.697 € E 9c 18.611 € 0,5 0 mit Teildeckung; die Teilstelle Nr. 520.6212 wird dem Stellenplan entnommen Insbesondere durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung stieg das Volumen des Mittelfristigen Investitionsplanes für den Bereich Jugendamt in den letzten Jahren enorm an (2009: 16,1 Mio. EUR; 2014: 57,9 Mio. EUR; 2022: 74,38 Mio. EUR). Auch zwischenzeitlich zentral organisierte Aufgaben wie die Gebührenerhebung oder Abrechnungen für die Essensversorgung für die kommunalen Kitas erhöhten das Finanzvolumen der Dienststelle und die zu bewältigenden Kundenkontakte. Um das wachsende Aufgabenspektrum fachgerecht bedienen zu können, wurde der Personalstand der Abteilung Finanzen, Controlling und Mittelfristiger Investitionsplan stetig angehoben. Derzeit beträgt die Personalstärke 38 Mitarbeitende (33,91 VK). Allein aufgrund der aktuellen Kita-Ausbauplanung mit einem weiterhin steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen bis mindestens 2035 (Einführung Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 und Umsetzung der Kita-Notprogramme sowie des Kita-Ausbaus insgesamt) ist von weiterem Personalbedarf auszugehen (Platzzahlen 2009: 6.250, 2014: rd. 7.500, 2022: rd. 10.300). Um die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung trotz der unterschiedlichen Themen mit der notwendigen fachlichen Tiefe zu gewährleisten, wird eine weitere Gruppenleitung benötigt. Stellungnahme DiP: Die Abteilung Finanzen, Controlling und Mittelfristiger Investitionsplan musste aufgrund der gewachsenen Aufgaben in den letzten Jahren erheblich ausgebaut werden. Die Größe der Abteilung und die Differenziertheit der Aufgaben erfordern eine Organisationsstruktur mit mehreren Gruppenleitungen, die den jeweiligen Delegationsbereich in der notwendigen fachlichen Tiefe betreuen und die zugehörigen Mitarbeiter/innen entsprechend anleiten und unterstützen können. Diese Struktur konnte mit den vorhandenen Kräften bereits weitgehend umgesetzt werden. Für die dauerhafte Absicherung im Stellenplan ist jedoch noch eine Teilstelle im Umfang von 0,77 VK erforderlich. Eine Teildeckung im Umfang von 0,27 VK ist vorhanden. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 155 von 232 224 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2430 Erweiterung des DV-Teams - neue Fachsoftware für den Kinder- und Jugendnotdienst Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 152lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 DV-SACHBEARBEITER/IN 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 DV-SACHBEARBEITER/IN 37.517 € 37.517 € E 10 0 € 0,50 ohne Deckung Für den Kinder- und Jugendnotdienst wird eine neue Fachsoftware benötigt, um die Betreuungen in der Kindernotwohnung, der Jugendschutzstelle und im Sleep-In verwaltungsseitig bewerkstelligen zu können. Das bisher verwendete Produkt ist veraltet und erfüllt die Anforderungen nicht mehr. Im Rahmen der angemeldeten IT-Maßnahme wurde ersichtlich, dass auch das Kinder- und Jugendhilfezentrum ähnliche Anforderungen an ein Fachverfahren hat, es soll daher in die Beschaffung mit eingebunden werden. Darüber hinaus ist das Jugendamt mit ca. 2.500 Mitarbeitenden das größte Amt der Stadt Nürnberg. Alle Mitarbeitenden müssen DV-technisch durch das DV-Team betreut werden. Das Jugendamt wird auch in den nächsten Jahren weiterwachsen, neue Einrichtungen kommen infolge des Kita-Ausbaus hinzu und somit auch neue Mitarbeitende. Auch gesetzliche Änderungen, wie z.B. die Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII werden sich auf die Stellenanzahl auswirken. Durch die Zunahme der Mitarbeitenden wird auch die Arbeitsbelastung im DV-Bereich anwachsen, da z. B. IT-Hardware beschafft werden muss, die persönlichen Benutzerzugänge inkl. Der Zugänge zu den zahlreichen Fachverfahren angelegt werden müssen usw. Hierfür wird eine zusätzliche Stelle benötigt. Stellungnahme DiP: Derzeit stehen für das Jugendamt neben der Teamleitung über 4,00 VK für die DV-Betreuung zur Verfügung; darüber hinaus wird für die Koordination von Digitalisierungsaufgaben inkl. der Betreuung der vorhandenen Fachverfahren bislang Kapazität im Umfang von 2,50 VK eingesetzt, die ab Juli 2022 um eine weitere Halbstelle aufgestockt werden konnte. Eine weitere Ausweitung für die allgemeine DV-Betreuung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollzogen werden. Allerdings erfordert die fachliche Konzeption und Koordination zur Beschaffung und Implementierung einer Fachsoftware im geplanten Umfang einen erheblichen zusätzlichen zeitlichen Aufwand, der durch die vorhandene DV-Kapazität nicht ausreichend vorangebracht werden kann. Für das Projektmanagement zur Beschaffung der neuen Fallbearbeitungssoftware und die laufende fachliche Weiterentwicklung wird daher eine Stellenschaffung im Umfang von 0,50 VK empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 156 von 232 225 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2423 Kommission Franken (KoFra) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 153lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.517 € 0 € E 10 37.517 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 37.517 € 0 € E 10 37.517 € 0,00 mit Deckung; Stellenvermerk X (Sperr) Allein die stetig steigende Zahl von Entgeltvereinbarungen bedingt eine Personalanpassung in der Kommission Franken. Die Zahl der zu schließenden Vereinbarungen hat sich von 2013 mit 193 im Jahr auf 344 für 2021 erhöht. Hinzu kommt ein erweiterter Prüfungsaufwand bei Kalkulationen und Leistungen durch die Ausdifferenzierung der Angebote sowie durch veränderte Rahmenbedingungen wie z.B. Fachkräftemangel oder Schiedsstellenentscheidungen. Zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags aus §78e Sozialgesetzbuch VIII zum Abschluss von Vereinbarungen für rund 5.200 Einrichtungsplätze wird daher die Aufstockung der vorhandenen Personalkapazitäten beantragt. Stellungnahme DiP: Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und der immer häufiger erforderlichen Differenzierung der Angebote für verschiedenste Zielgruppen (z.B. Traumagruppen oder "Systemsprenger") erscheint der Mehrbedarf grundsätzlich nachvollziehbar. Die Finanzierung soll über einen erhöhten Kostenbeitrag sichergestellt werden. Die Schaffung der beantragten Teilstelle wird unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung empfohlen. Bis zum Nachweis der Finanzierung erhält die Stelle einen Stellenvermerk X (Sperr). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 157 von 232 226 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2446 Orte für Familien - Freistellung der Leitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 154lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,13 ERZIEHER/IN 7.729 € 7.729 € S 8a 0 € 0,13 Vorschlag: 0,13 ERZIEHER/IN 7.729 € 7.729 € S 8a 0 € 0,13 ohne Deckung Der Jugendhilfeausschuss hat am 04.10.2018 den stufenweisen Ausbau von Nürnberger Kindertageseinrichtungen zu Orten für Familien und Familienzentren beschlossen. In den Jahren 2019 bis 2021 sind zwei städtische Kindertageseinrichtungen als Orte für Familien ausgewählt worden, die Umsetzung erfolgte aber aufgrund der Haushaltslage nur für einen Standort. Im Jugendhilfeausschuss am 30.09.2021 wurde die noch offene Schaffung der anteiligen Personalstunden für die Freistellung der Leitung im Umfang von 5 Wochenarbeitsstunden befürwortet. Es handelt sich um den Standort Kindergarten Heisterstraße mit 50 Plätzen. Mit den bereits zur Verfügung gestellten Projektmitteln konnten die notwendigen Anschaffungen getätigt werden, um den Standort für Elternbildungs- und Unterstützungsangebote entsprechend des Konzepts „Kitas als Orte für Familien“ zu öffnen. Mit der Bereitstellung der Personalstunden können die geplanten Angebote für die Eltern umgesetzt und auch entsprechend fachlich begleitet werden. Der Standort verfügt bereits über einen Soll-Anstellungsschlüssel von 1:10,0, von daher ist nur ein Stellenanteil im Umfang von 0,13 VK für die anteilige Freistellung der Leitung vom Kinderdienst notwendig. Stellungnahme DiP: Durch den Jugendhilfeausschuss wurden verschiedene Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Nürnberger Kitas beschlossen, darunter die Förderung von Kitas als Orte für Familien durch eine stundenweise Freistellung der Leitungskraft. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den anderen 35 Nürnberger "Orten für Familien" (davon 20 bei freien Trägern) sollte auch die Einrichtung Heisterstraße die entsprechende Freistellung von 0,13 VK erhalten, um die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen auch personell absichern zu können. Die Schaffung des beantragten Stellenanteils wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 158 von 232 227 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2628 Krisenmanagement Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 155lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 KRISENMANAGER/IN 34.468 € 34.468 € S 11b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Antrag: 1,00 KRISENMANAGER/IN 68.936 € 68.936 € S 11b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.936 € 68.936 € S 11b 0 € 1,00 mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung Mit der beantragten Stellenkapazität soll das ehrenamtliche Engagement unterstützt und koordiniert werden. Insbesondere folgende Punkte sind dabei von Bedeutung: •Durch die Mobilisierung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements kann mit einem besonders großen Hebel (große Wirksamkeit mit geringen Ressourcen) gearbeitet werden •Neben dem unmittelbaren Effekt der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, beson- ders vulnerablen Gruppen (usw.) wird auch symbolisch sichtbar, dass die der Zusammen- halt in der Stadt für die „solidarische Stadtgesellschaft“ durch bürgerschaftliche Engage- ment gestärkt wird •Dies ist besonders sichtbar durch die Ermöglichung und Koordination des Engagements in Krisensituationen (Flucht 2015ff., Corona 2020ff., Ukraine 2022). Dies sind Hauptaufgabengebiete der Stabsstelle BE, weil die zivilgesellschaftlichen Organisationen im Einzelnen zwar sehr starke und engagierte Partner sind, aber die Aufgabe der Koordination durch eine städtisch legitimierte „Zentralstelle“ unersetzlich ist. Die Krisensituationen werden in der nahen und ferneren Zukunft nicht abreißen. Zum unmittelbaren Aufgabenbereich gehören dabei: Die Sammlung von mobilisierbaren Ehrenamtlichen (in Krisensituationen hohe drei- und vierstellige Personenzahl), der Betrieb einer telefonische Hotline (ergänzt durch Mail (-Hotlines), direkte Vermittlung in Tagesfrist zwischen Ehrenamtlichen und Bedürftigen, Informationen für Ehrenamtliche (Newsletter); Qualifizierungen, Videokonferenzen, Bündelung von Basis-Informationen, Qualifizierungs- veranstaltungen, Eingliederung in gesamtstädtische Koordination usw. Stellungnahme DiP: Der Ausbau der Förderung des Ehrenamtes in Nürnberg erscheint angesichts gesellschaftspolitischer Entwicklungen sinnvoll. Dies hat sich auch im Frühjahr 2022 bei der ersten Welle der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezeigt. Für eine Personalkapazität im Umfang einer Vollstelle kann eine Deckung aus Spendenmitteln bereitgestellt werden. Es wird daher eine Schaffung von 1,0 VK vorgeschlagen. Die Stelle erhält zunächst einen Sperrvwermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung sowie einen Stellenvermerk Z (Zuschuss). Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Drittmittel wird ferner ein Fristvermerk F12.23 angebracht. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 159 von 232 228 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2411 Kommunale Kindertagesbetreuung - zentrale Aufgaben Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 156lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der deutliche Anstieg der Platzzahlen sowie der Zahl der Beschäftigten hat bereits zu einer hohen Arbeitsverdichtung auf der Führungsebene des Kita-Bereichs beim Jugendamt geführt. Zusätzlich sind zahlreiche neue Aufgaben für den Arbeitsbereich zentrale Aufgaben hinzugekommen. Dies macht eine Personalkapazität als Unterstützung für die Stelle „Leitung für die zentralen Aufgaben“ erforderlich. Gleichzeitig soll damit auch eine notwendige Vertretung für die Stelle Bearbeitung der Zuschüsse und Haushalt im Hinblick auf die laufende Betriebsführung der 130 Kitas ermöglicht werden. Um die umfangreichen Aufgaben weiter ausreichend und erfolgreich umsetzen zu können, wird eine Stelle Sachbearbeitung beantragt. Stellungnahme DiP: Aufgrund des Ausbaus der städtischen Kindertagesbetreuung wurde der Bereich mehrfach personell aufgestockt. Eine weitere Unterstützung erscheint zwar wünschenswert, jedoch sollte zuvor eine Priorisierung der Aufgaben erfolgen, um dauerhaften Bedarf konkret nachvollziehen zu können. Zumindest mittelfristig sind durch die Implementierung einer Software für die Verwaltung der kommunalen Kitas Verbesserungen in den Arbeitsabläufen zu erwarten. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 160 von 232 229 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2412 Fachberatung städtische Kindertageseinrichtungen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 157lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,77 SOZIALPÄDAGOGE/IN 60.357 € 60.357 € S 15 0 € 0,77 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Entwicklung eines Schutzkonzepts für jede Kita, Umsetzung der Partizipation in Kitas, Einführung der Medienpädagogik, Entwicklung eines Konzepts zur Sicherung der Ausbildung ist eine Ausweitung der vorhandenen Personalkapazitäten erforderlich, da die vorhandenen Ressourcen der Fachberatung die Umsetzung der vier neuen Themen nicht ermöglichen können. Eine Kompensation durch wegfallende Themen ist nicht möglich, da alleine schon das stetige Wachstum des Trägers mit den bestehenden Aufgaben zu einer enormen Arbeitsverdichtung geführt hat. Stellungnahme DiP: Für die Erstellung von einrichtungsbezogenen Konzepten ist grundsätzlich die Kita-Leitung verantwortlich; neben der Unterstützung durch die jeweilige Abteilungsleitung stehen für die Qualitätssicherung durch Weiterbildung und Entwicklung übergreifender Konzepte ggf. für verschiedene Einrichtungsarten 1,00 VK wissenschaftliche Mitarbeiter/in sowie 0,71 VK Fachberatung zur Verfügung. Neue Themen und Anforderungen wie z.B. die Entwicklung von Schutzkonzepten für Kitas oder Medienpädagogik greift die Fachstelle „Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)" des Referates für Jugend, Familie und Soziales auf und behandelt diese in Fachtagungen bzw. bietet bereits Fortbildungen für Kitas an. Eine weitere Aufstockung der Fachberatung ist daher zwar sicherlich wünschenswert, kann derzeit aber nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 161 von 232 230 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2413 Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 158lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 137.872 € 105.152 € S 11b 32.720 € 1,53 Vorschlag: 0,00 0,00 mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) Eine niederschwellige und kontinuierliche Beratung an den Grundschulen durch die Sozialarbeit an Schulen ist in dieser Altersstufe besonders wichtig. JaS stellt dabei in der Regel die einzig wahrnehmbare Form der Beratung für die Kinder in dieser Altersgruppe im Bereich der Jugendhilfe dar. Die Zielgruppe in den Grundschulen braucht frühzeitig eine ausreichende, bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung. In der zuletzt im Schul- und Jugendhilfeausschuss am 12.11.2020 beschlossenen JaS-Jugendhilfeplanung wurden die Grundschulen hoch priorisiert und sind daher im Rahmen des weiteren Ausbaus der Jugendsozialarbeit an Schulen vorrangig zu berücksichtigen. Stellungnahme DiP: Der Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen wird in der Stadt Nürnberg seit Jahren gefördert und erheblich ausgebaut; zuletzt wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 2,00 VK für die hoch priorisierten sonderpädagogischen Förderzentren geschaffen und damit die Stufe 1A der Ausbauplanung abgeschlossen. Der weitere Ausbau städtischer Kapazität ist daher sicherlich wünschenswert, hat jedoch nicht die Priorität des bisherigen Ausbaus. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob ein weiterer Ausbau ggf. mit Unterstützung durch freie Träger ermöglicht werden könnte. Die Schaffung der beantragten Stellen kann derzeit nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 162 von 232 231 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2418 Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - psychologischer bzw. kinder- und jugendpsychotherapeutischer Fachdienst Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 159lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 PSYCHOLOGE/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PSYCHOLOGE/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 ohne Deckung Die Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen haben kontinuierlich zugenommen. Auch das Spektrum an Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Störungsbildern wie ADHS, Impulssteuerungsstörungen bzw. Störungen im Sozialverhalten hat sich deutlich ausgeweitet. Für die Aufgabenerfüllung im Hinblick auf die Aufarbeitung von aktuellen und biographischen Krisen, Deeskalation der individuellen Krisensituationen, eine wirksame Einzelfallarbeit und Gruppenangebote sowie zur Stabilisierung der jungen Menschen und Herstellung von deren Vermittlungsfähigkeit in notwendige Anschlusshilfen werden die notwendigen Stellenkapazitäten beantragt. Die Regierung von Mittelfranken fordert als Aufsichtsbehörde bereits länger und mit Nachdruck, dass für den KJND ein Fachdienst mit entsprechender psychologischer Expertise aufgebaut und zur Verfügung gestellt wird. Stellungnahme DiP: Der KJND betreut in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V. in Obhut genommene Kinder und Jugendliche, die häufig aufgrund von Abbrüchen der aktuellen Maßnahmen durch die Träger im KJND aufgenommen werden. Aufgrund des Mangels an geeigneten Anschlusshilfen (regional und überregional) ist dieser Teil der Zielgruppe besonders lange im KJND zu betreuen (siehe JHA-Bericht 07/2022). Für die Zielgruppe besteht ein hoher therapeutischer und fachdienstlicher Bedarf, der durch die Fachkräfte im KJND nicht abgedeckt werden kann. Die personelle Ausstattung der Einrichtung basiert auf der von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde erteilten Betriebserlaubnis, nach der pädagogische Fachkräfte wie Diplom-Sozialpädagog/innen bzw. staatliche anerkannte Erzieher/innen eingesetzt werden müssen. Seitens der Aufsichtsbehörde wird bereits seit mehreren Jahren auf die Notwendigkeit eines entsprechenden Fachdienstes im KJND hingewiesen und nun konkret eingefordert. Für den Einsatz eines Kinder- und Jugendpsychotherapeutischen Fachdienstes werden 1,00 VK zur Schaffung empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 163 von 232 232 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2424 Organisationsentwicklung im Bereich Verwaltung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 160lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 BEREICHSLEITER/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 mit Deckung; StNr. 520.0015, Projektkoordination, EGr. 11, F 12.24 wird entfristet Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung Die Stelle der Verwaltungsleitung des Jugendamtes ist seit Juli 2021 vakant. Trotz mehrerer interner und externer Ausschreibungen konnte keine geeignete Nachfolge gefunden werden. Daher werden aktuell im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprojektes die Aufgaben des Bereichs neu zugeschnitten. Ziel ist es, sich auf die Kernverwaltungsaufgaben zu konzentrieren, die Stabsaufgaben stärker zu bündeln und einzelne Aufgabenbereiche bzw. Abteilungen anderen Bereichen innerhalb des Jugendamtes zuzuordnen. In diesem Zusammenhang kann es zu dringend notwendigen Stellenanpassungen bzw. Erweiterungen kommen, die ggf. nicht vollständig aus bestehenden freien Stellen gedeckt werden können. Da der Verwaltungsbereich und die Verwaltungsleitung für eine reibungslose Aufgabenerfüllung innerhalb des Jugendamtes, aber auch für die Gesamtstadt von sehr hoher Bedeutung sind, muss hier eine tragfähige Lösung gefunden werden. Stellungnahme DiP: In Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation wird die Struktur des Verwaltungsbereichs derzeit überarbeitet. Ziel ist eine Fokussierung auf Querschnittsaufgaben wie Personal, Finanzen und Zuschüsse. Dies soll einerseits durch verstärkte Delegation innerhalb des Verwaltungsbereichs, andererseits durch eine Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten erreicht werden. Hierfür soll die Stelle Projektkoordinator/in The Q, F 12.24, die wegen der Befristung nicht besetzt werden konnte, in die Umstrukturierung einbezogen und zu einer Koordinations- und Leitungsstelle für den neuen Frontofficebetrieb in The Q umgewidmet und weiterentwickelt werden. Die Stelle der Verwaltungsleitung kann dadurch entsprechend entlastet werden. Damit erscheint eine weitere Stellenschaffung für diesen Bereich nach jetziger Einschätzung nicht erforderlich. Die konkrete Umsetzung der Organisationsentwicklung muss noch final ausgearbeitet und abgestimmt werden und wird dem Personal- und Organisationsausschuss in einer entsprechenden Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 164 von 232 233 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2428 Fachberatung Freier Träger Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 161lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 43.742 € 43.742 € S 17 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 43.742 € 43.742 € S 17 0 € 0,50 ohne Deckung Im Jahr 2017 wurde bereits ein Stellenschaffungsantrag für Fachberatung bewilligt. Vorhanden waren 2,50 VK, die um 1,50 VK auf 4,00 VK angehoben wurden. Hintergrund war der ungebremste quantitative Ausbau und die hohe Zahl an Kindertageseinrichtungen, die in den Jahren zuvor geschaffen wurden und nun auch fachlich begleitet werden müssen. Im Rahmen einer Organisationsentwicklung und erforderlichen Aufgabenverlagerung wurden 0,50 VK Fachberatung aus der Abteilung für den Aufgabenbereich Kita-Planung herangezogen, um den notwendigen Optimierungsprozess zeitnah umsetzen zu können. Der Bedarf an 4,00 VK für Fachberatung ist jedoch unverändert erforderlich. Der quantitative Ausbau wird fortgesetzt. Die Zielquoten von 48 % im Krippen-, 102 % im Kindergarten- und 90 % im Bereich der Schulkindbetreuung sind noch nicht erreicht und müssen wegen des hohen Zuzugs und hoher Geburtenraten weiterhin vorangebracht werden. Stellungnahme DiP: Die fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung, die durch entsprechende Stellenschaffungen zum Haushalt 2017 erheblich ausgeweitet werden konnte. Auf Antrag der Leitung des Jugendamtes, wurde ein Teil dieser Kapazität 2021 für den Bereich Planung Kita Ausbau umgewidmet. Eine erneute Aufstockung der Fachberatung erscheint aufgrund der laufenden Zunahme an neuen Einrichtungen sinnvoll. Die Schaffung der beantragten Kapazität von 0,50 VK kann daher empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 165 von 232 234 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2432 Koordinierende Kinderschutzstelle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 162lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 56.006 € S 12 16.500 € 0, 77 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr), Z (Zuschuss) Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist die Fach- und Koordinationsstelle des Jugendamtes für Frühe Hilfen und präventiven Kinderschutz. Sie leistet während ihrer Geschäftszeiten zwischen 8 und 16 Uhr an der durchgehend besetzten Telefon-Hotline Beratung für Bürger/innen und Fachkräfte zu Frühen Hilfen und zu Fragen des Kinderschutzes. Diese Tätigkeit erfordert eine durchgehende Präsenz am Telefon, insbesondere um die durchgehende Erreichbarkeit in Kinderschutzfällen zu gewährleisten. Die Hotline hat eine große Außenwirkung in der Nürnberger Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit. Hochqualifizierte Beratung und durchgehende Erreichbarkeit sind unabdingbar. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) 2012 und den eintreffenden Flüchtlingen 2015 wurden weitere Beratungs- und Koordinationsaufgaben auf die KoKi übertragen. Die fallbezogene Steuerung der Gesundheitsfachkräfte nach dem BKiSchG sowie Einzelbetreuungen und mobile Sprechstunden erfolgen im Außendienst, was dem Bereitschaftsdienst am Hotline- Telefon entgegensteht. Mit der derzeitigen planmäßigen Personalausstattung sind die vorgeschriebenen Aufgaben nicht zu leisten. Im Jahr 2020 musste die überplanmäßige eingesetzte Fachkraft krankheitsbedingt durchgehend vertreten werden. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Außendienst muss eine Umstellung auf den KJND erfolgen, die dort nicht leistbar ist. Der Dienstbetrieb kann unter diesen Voraussetzungen nicht aufrechterhalten werden. Stellungnahme DiP: Die Erreichbarkeit der KoKi über die Telefonhotline war ursprünglich über 1,00 VK sowie zusätzliche personalwirtschaftliche Kapazität abgesichert. Bei Bedarf ist eine Unterstützung der Hotline durch den Kinder- und Jugendnotdienst vorgesehen. Zum Haushalt 2016 und 2017 erfolgte jeweils die Aufstockung um 0,50 VK auf jetzt 2,00 VK, um auch die genannten neu hinzugekommenen Aufgaben wie Einsatzsteuerung für Gesundheitsfachkräfte usw. abzudecken. Seit Anfang des Jahres ist eine budgetfinanzierte Kraft im Umfang von 0,20 VK eingesetzt, um krankheitsbedingte Engpässe auszugleichen. Diese soll aktuell bis zum Ende des Jahres verlängert werden. Eine dauerhafte Stellenschaffung ist sicherlich sehr wünschenswert, derzeit aber nicht zwingend ersichtlich. Sofern für Sondermaßnahmen zur Behebung von coronabedingten Folgen Zuschüsse gewährt werden, können diese ggf. auch unterjährig über Budgetfinanzierungen eingesetzt werden. Die beantragte Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 166 von 232 235 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2433 Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Flexible Einsatzkraft im pädagogischen Gruppendienst Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 163lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 72.506 € S 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 72.506 € S 12 0 € 1,00 ohne Deckung Der KJND ist der rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbare Notdienst zur Krisenintervention und Inobhutnahme des Jugendamts. Der KJND muss für die primäre Aufgabenwahrnehmung sozialpädagogischer Tätigkeiten ausreichend Personal bereitstellen. Sozialpädagogische Kompetenzen sind sowohl für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen im stationären Inobhutnahme-Setting, in der Notschlafstelle für obdachlose Jugendliche und junge Volljährige als auch für die Aufgaben Krisenintervention, Beratung, Diagnostik, Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII, Fallmanagement, ambulante Einsätze in Familien (Garantenpflicht des Jugendamts außerhalb Geschäftszeiten), Fachkraftberatungen im Kinderschutz gem. §8a SGB VIII und Entscheidungen zur Inobhutnahme unabdingbar. Stellungnahme DiP: Der KJND betreut als städtisches Kinder- und Jugendheim gemeinsam mit dem Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. in Obhut genommene Kinder und Jugendliche in der Kindernotwohnung, der Jugendschutzstelle und dem Sleep-In. Für den Betrieb dieser Einrichtungen ist ein Personalschlüssel einzuhalten, der von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde vorgegeben ist (16,50 VK). Das Personal wird von den beiden Kooperationspartnern gestellt. Andere Aufgaben obliegen dem Allgemeinen Sozialdienst -ASD- (Inobhutnahmen, ambulante Einsätze in Familien) oder der Koordinierenden Kinderschutzstelle - KoKi - (Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung). Hier wird der KJND nur außerhalb der Dienstzeiten dieser Stellen tätig. Wegen der zusätzlichen Aufgaben wurde die Kapazität des KJND in den Vorjahren mehrfach aufgestockt - zuletzt zum Haushalt 2019 mit jeweils 1,00 VK für eine Springer- sowie eine Bereitschaftskraft bzw. zum Haushalt 2021 mit einer Halbstelle für die Familiäre Bereitschaftsbetreuung. Dennoch kommt es aufgrund überdurchschnittlicher Krankheitstage, Personalfluktuation und zeitlichem Verzug bei der Nachbesetzung aufgrund des Fachkräftemangels zu Vakanzen von mehreren Wochen und Monaten, sodass die von der Heimaufsicht geforderte Soll-Personalausstattung im Gruppendienst teilweise nicht gegeben ist. Die Schaffung von 1,00 VK wird daher empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 167 von 232 236 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2435 Fachstelle Vollzeitpflege Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 164lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 72.506 € S 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.506 € 72.506 € S 12 0 € 1,00 ohne Deckung Infolge ansteigender Inobhutnahmen nehmen die Vermittlungen in Vollzeitpflege stetig zu. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Pflegeelternbewerbern, die im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Eignungsüberprüfung in Seminaren geschult werden müssen. Außerdem sind zur Qualitätssicherung vermehrt Fortbildungen und Gruppenangebote für Pflegeeltern erforderlich. (Pflegequote 2013: 31,40%, 2018: 45,76%, 2021: 53,80%). Dadurch ist auch der Beratungs- /Klärungsbedarf von Kooperationspartnern ansteigend. Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) sind neue Konzepte zum Kinderschutz, Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten im Pflegekinderwesen zu entwickeln. Bezüglich schwer vermittelbarer Kinder soll ein sonderpädagogisches Konzept inkl. Schulungen/Fortbildungsdurchführung entwickelt und umgesetzt werden. Ebenso sollen u.a. unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine in Pflegefamilien vermittelt werden. Dazu sind gesonderte Konzepte und Seminare zu entwickeln und durchzuführen. Infolge dynamischer Entwicklungen müssen fortlaufend Verfahrensabläufe entwickelt, geändert und angepasst werden, um für alle im Pflegekinderwesen beteiligten Fachkräfte verbindliche Standards sicher zu stellen. Stellungnahme DiP: Im Sachgebiet Vollzeitpflege sind bisher 2,00 VK mit konzeptionellen Aufgaben sowie der Beratung und Ausrichtung von Seminaren betraut. Die Anzahl der Seminare ist in den letzten Jahren gestiegen (2017: 5, 2021:12), auch wenn die Steigerung bei den Teilnehmenden bislang kleiner ausfällt (2017: 81, 2021: 126). Vor dem Hintergrund zunehmender Inobhutnahmen ergibt sich ein deutlich erhöhter Bedarf an Seminaren und Gruppenangeboten für Pflegeeltern und durch das schwieriger werdende Klientel außerdem vermehrter Fortbildungsbedarf. Zwar konnte für die Projektkoordination von fast 90 Einzelprojekten im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Vorjahr eine Halbstelle geschaffen werden, diese deckt mit ihrem Aufgabenspektrum jedoch nicht die Entwicklung der Konzepte im Pflegekinderwesen, u.a. eines sonderpädagogischen Konzeptes für Schulungen im Bereich schwervermittelbarer Kinder, ab. Der beantragte Stellenbedarf wird deshalb zur Schaffung empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 168 von 232 237 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2436 Allgemeiner Sozialdienst (ASD) - Betreuung Ukraine-Geflüchtete Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 165lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.439 € 72.439 € S 14 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 72.439 € 72.439 € S 14 0 € 1,00 ohne Deckung Bereits aktuell sind über 1000 Minderjährige, ganz überwiegend mit ihren Müttern nach Nürnberg gekommen. Viele sind privat bei Bekannten oder Verwandten untergekommen. Relativ häufig haben sich auch Fluchtgemeinschaften gebildet, die sich (noch) gegenseitig stützen. Wenige unbegleitete minderjährige Ausländer/innen (UMA) im eigentlichen Sinne haben sich bisher an den Allgemeinen Sozialdienst gewendet. Die weitere Entwicklung ist noch unklar, es bleibt aber zu vermuten, dass zumindest ein Teil der Geflüchteten hierbleiben wird. Eine hohe Traumatisierungsrate kann als gesichert betrachtet werden, was auch einen Jugendhilfebedarf, ggf. etwas zeitverzögert, auslösen wird. Stellungnahme DiP: Die Schwere der Fälle beim ASD hat deutlich zugenommen, hinzu kommen massive Vermittlungsprobleme in den Hilfen, welche die Teams sehr belasten und mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden sind. Dies lässt sich u.a. auf fehlendes Personal und damit einhergehenden Gruppenschließungen bei den betreuenden Trägern zurückführen. Auch ambulante Angebote können deshalb nicht mehr im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, was wiederum dazu führt, dass nur mit sehr hohem Aufwand passende Plätze gefunden werden können. Der Anstieg der UMA-Zahlen in den letzten Monaten führte zur Errichtung eines Notbetriebs für Inobhutnahme, zudem wird der Festsaal in der Reutersbrunnenstraße für einen kurzfristigen Einsatz vorbereitet. Die UMA können jedoch nur dann zeitnah im deutschlandweiten Verteilverfahren berücksichtigt werden, wenn sie in der vorläufigen Inobhutnahme mit dem ASD zügig das Clearing durchlaufen. Da die vormals gesperrten Stellen für Flüchtlingssituationen nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der beantragte Stellenbedarf zur Schaffung empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 169 von 232 238 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2437 Spielflächenplanung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 166lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 39.193 € 39.193 € S 15 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Stadt Nürnberg hat über 300 Spielflächen mit deutlich steigender Tendenz. Das Jugendamt ist als Bedarfsträger für Standortfragen, Maßnahmenplanung und qualitative Fragen und Nutzerbeteiligungen bei Neuplanungen, Überplanungen, Erweiterungen und Ersatz zuständig. Der Umfang an Planungsaufgaben hat deutlich zugenommen. Neben der Jugendhilfeplanung sind neu dazugekommene Grundlagen wie der "Masterplan Freiraum" zu bearbeiten. Es gibt eine erhöhte Anzahl an Instruktionen und kleinteiligen B-Planverfahren, sowie Neuplanungen, Sanierungen und Erweiterungen von Schulflächen und den damit zusammenhängenden Spielhöfen. Gerade Prozesse der Stadtentwicklung haben in den letzten Jahren nicht nur quantitativ zugenommen, sondern auch deutlich an Komplexität gewonnen. Aufgrund der Nachverdichtung sind hier viele, teils strittige Themen zu verhandeln, was zu einem deutlich erhöhten Zeitaufwand führt. Stellungnahme DiP: Mit den bestehenden Regelungen sollten die Belange der Beteiligten (inkl. behinderter Menschen) schon jetzt berücksichtigt werden. Durch die Normierung dürften sich daher - zumindest im weiteren Verlauf - eher Klarstellungen und Erleichterungen ergeben, da auf entsprechende Vorgaben verwiesen werden kann. Nach anfänglicher Neuorientierung sollten sich Routinen entwickeln können, die die Aufgabe vereinfachen. Aktuell ist für die Fortschreibung des Jugendhilfeplans "Spielen in der Stadt" bis F 12.24 eine Projektstelle eingesetzt. Für die Umsetzung der Planung sind bisher weitere 1,25 VK eingesetzt. Ein Mehrbedarf kann aus den vorliegenden Kennzahlen nicht nachvollzogen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 170 von 232 239 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2439 Neuinbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses Schweinau Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 167lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 2,00 ERZIEHER/IN 133.150 € 133.150 € S 8b 0 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Das neue Kinder- und Jugendhaus im Stadtteil Schweinau soll im Dezember 2023 als Ersatz für den ehemaligen Jugendtreff Oase eröffnet werden. Zur Vorbereitung der Inbetriebnahme muss die erforderliche Personalausstattung bereits vorab sichergestellt werden. Das Konzept sieht hierfür jeweils zwei Sozialpädagogen/innen und zwei Erzieher/innen vor. Aus der bisherigen Einrichtung können die beiden Sozialpädagogen/innen am neuen Standort eingesetzt werden; jedoch ist eine Schaffung von zwei Vollkraftstellen Erzieher/in zur Komplettierung des Teams nötig. Stellungnahme DiP: Das neue Kinder- und Jugendhaus soll den Stadtteil Schweinau mit einem entsprechenden Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit versorgen sowie die bereits bisher über den Jugendtreff Oase realisierte Straßensozialarbeit/Streetwork fortführen. Hierfür ist eine standardmäßige Personalausstattung von 2,00 VK Sozialpädagoge/in sowie 2,00 VK Erzieher/in vorgesehen. Da die Sozialpädagoge/innen-Stellen aus dem Jugendhaus übernommen werden, fällt für die Inbetriebnahme nur die Schaffung der beiden beantragten Erzieher/innen-Stellen an. Der Ersatz- und Erweiterungsbau soll nach Baubeginn im Sommer 2022 nach jetzigem Planungsstand zum Dezember 2023 fertig gestellt werden. Die beiden zusätzlichen Erzieher/innen-Stellen werden daher frühestens zum Haushalt 2024 benötigt und sollten in den entsprechenden Etatberatungen behandelt werden. Eine Stellenschaffung zum Haushalt 2023 kann daher nicht empfohlen werden. Sofern der Neubau ohne Verzögerungen fertig gestellt werden kann, käme bei Bedarf eine unterjährige Lösung, z.B. über eine budgetfinanzierte Beschäftigung in Frage. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 171 von 232 240 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2440 Verbesserung der Personalausstattung in Kinder- und Jugendhäusern Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 168lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 145.012 € 145.012 € S 12 0 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der Jugendhilfeausschuss beriet in seiner Sitzung vom 28.09.2017 über die vorgelegte Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Dabei wurde als Maßnahme der qualitativen Weiterentwicklung die Anhebung des personellen Standards von Kinder- und Jugendhäusern beschlossen. Anstelle von bisher standardmäßig 3,00 VK Planstellen sollen die Kinder- und Jugendhäuser künftig standardmäßig mit 4,00 VK Planstellen ausgestattet werden. Im Rahmen der weiteren Ausbauplanung soll dazu als nächstes die Personalausstattung der Kinder- und Jugendhäuser (KiJH) Gostenhof bzw. Röthenbach-Ost verbessert werden. Stellungnahme DiP: Insbesondere wegen höherer Anforderungen (Integration junger Menschen mit Fluchthintergrund, Verstärkung der aufsuchenden Arbeit, verstärkte Beteiligung an Stadtentwicklungsprozessen) wäre ein weiterer Ausbau der Personalausstattung sicherlich wünschenswert und sollte perspektivisch angegangen werden. Eine zwingende Notwendigkeit ist jedoch nicht erkennbar. Insbesondere liegen die Nutzungszahlen derzeit noch erheblich unter den 2019 erzielten Werten. Bevor zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, sollte zunächst die frühere Auslastung zumindest annähernd wieder erreicht werden. Darüber hinaus verfügt das KiJH Gostenhof mit 2,50 VK Erzieher/in bereits jetzt über eine verbesserte Ausstattung. Die beantragte Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 172 von 232 241 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2442 Jugendmedienschutz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 169lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 39.193 € 39.193 € S 15 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Teil Jugendmedienschutz" wurde am 16.12.2021 im Jugendhilfeausschuss behandelt und bildet die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes. Grundlage der Fortschreibung waren hierbei: a) Seit Mitte 2021 sind die Änderungen im Jugendschutzgesetz rechtskräftig. Die Änderungen sind sehr umfassend und grundlegend, was zahlreichen Anpassungen zur Folge hat. Die Kommunen sind hierbei gefordert, die Bundesgesetze mitzutragen und aktiv auszugestalten. b) Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen die stark gestiegene Online- Mediennutzung von Heranwachsenden in den letzten Jahren sowie die daraus folgenden potenziellen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Die bisherige personelle Ausstattung kann diesen Bedarf nicht decken. Stellungnahme DiP: Jugendmedienschutz ist Teil des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes, für den 1,00 VK zur Verfügung stehen. Darüber hinaus konnte zuletzt zum Haushalt 2019 eine Halbstelle mit dem Schwerpunkt "ordnungsrechtlicher Jugendmedienschutz/Onlinehandel" geschaffen werden. Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen wurde und wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut und dafür auch personell erheblich aufgestockt. Vor einer Ausweitung der Ressourcen beim Jugendamt sollte daher zunächst die weitere Entwicklung auf Bundesebene abgewartet werden. Auf dieser Basis kann dann der tatsächliche Bedarf ermittelt sowie ggf. bezuschusste (Pilot-)Projekte konzipiert werden. Die Schaffung der beantragten Stelle kann derzeit nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 173 von 232 242 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2443 Internationale Jugendarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 170lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 78.386 € 78.386 € S 15 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Internationale Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) leistet als integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung, zur Europäisierung sowie Internationalisierung und ist ein Zeichen von zivilgesellschaftlichem Engagement. Internationaler Austausch trägt dazu bei, Wissenshorizonte zu öffnen, Handlungskompetenzen in einer globalisierten Welt zu erweitern und Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu stärken. Die Erfahrung mit anderen Menschen und Kulturen hilft jungen Menschen und Fachkräften, eigene Ansichten zu reflektieren und Vorurteile abzubauen. Gerade die Zielgruppe der offenen Kinder- und Jugendarbeit, also meist sozial benachteiligte und bildungsferne junge Menschen, hat zu diesen Erfahrungsmöglichkeiten kaum Zugang. Stellungnahme DiP: Bis zum Jahr 2018 stand für den internationalen Jugendaustausch Kapazität im Umfang von 0,50 VK zur Verfügung. Auf Antrag des Jugendamtes wurde diese Ressource für den ordnungsrechtlichen Medienschutz umgewidmet, da sich das Aufgabengebiet zurückgebildet hat. Bis Ende 2022 läuft außerdem eine zuschuss- bzw. budgetfinanzierte Projektgruppe zur Intensivierung der internationalen Jugendarbeit, die auch weitere Fördermittel akquirieren soll. Sofern sich tatsächlich wieder Bedarf für die Vertiefung des Themas ergibt, müsste zunächst eine Priorisierung im Rahmen der vorhandenen Stellen erfolgen. Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe inkl. der Generierung entsprechender Zuschüsse sollte dabei einbezogen werden. Eine Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 174 von 232 243 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2445 Erziehungsberatung Südstadt Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 171lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT 25.758 € 25.758 € E 5 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Der Jugendhilfeausschuss hat am 17.09.2020 einen Beschluss zum Thema Dependance der städtischen Erziehungs- und Familienberatung in der Südstadt verabschiedet und folgte der Argumentation, den Bedarf in der Südstadt mit zusätzlichen Ressourcen decken zu wollen. Nach Fertigstellung wird in dem neuen „Schocken-Gebäude“ die neu geschaffene Südstadt-Dependance der Erziehungs- und Familienberatungs-stelle mit 2 Sozialpädagoginnen ihre Arbeit aufnehmen. Dort soll überwiegend nach dem Konzept einer „aufsuchenden Erziehungsberatung“ gearbeitet werden. Es können aber auch Gruppenangebote für belastete Eltern und Kinder angeboten werden. Die Arbeit der Südstadt-Dependance macht die Schaffung einer 0,50 VK Verwaltungsfachkraftstelle erforderlich, sodass neben der Verwaltungsarbeit für die Dependance auch deren Erreichbarkeit für Familien gewährleistet ist. Stellungnahme DiP: Die Südstadtdependance soll mit Fertigstellung des neuen "Schocken" bezogen werden. Hierfür wurden in den Vorjahren bereits 2,00 VK Sozialpädagoge/in geschaffen, um einen Vorbetrieb realisieren zu können. Die Erreichbarkeit wird derzeit über die Erziehungsberatungsstellen in der Philipp-Kittler-Str. bzw. im Familienzentrum Mammut (Schoppershofstr.) sicher gestellt, wo die beiden bisherigen Stellen angegliedert sind. Da die Inbetriebnahme der neuen Dependance für Frühjahr 2024 geplant ist, erscheint es zweckmäßiger, über den konkreten Bedarf erst im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024 zu entscheiden. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 175 von 232 244 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2588 Umsetzung des Konzepts Jugendhilfe und Sport Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 172lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Geschäftsbereich Referat V Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 78.386 € 78.386 € S 15 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Stellenschaffung für die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe ist die Umsetzung des Konzepts Sport und Jugendhilfe in Nürnberg, das auf einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.09.2008 basiert. Die Stelle wurde mit den Haushaltsberatungen 2018 als Projekt vorerst auf drei Jahre befristet, konnte aber erst zum 10.12.2018 angetreten werden. Im Moment ist die Stelle bis 31.12.2022 befristet. Vernetzung ist das zentrale Tätigkeitsfeld der Koordinierungsstelle. In ihrer Funktion als Verbindungsglied, das sowohl die Strukturen und Angebote der Jugendhilfe, und hier besonders der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch die besonderen Voraussetzungen im Sportbereich im Blick hat, ist die Koordinierungsstelle hier bereits zu einem sehr wichtigen Faktor geworden. Stellungnahme DiP: Die Stelle wurde zum Haushalt 2018 antragsgemäß als 3-jährige Projektstelle begutachtet, konnte jedoch erst 1 Jahr nach Schaffung besetzt werden. Als Aufgabengebiet wurde die Entwicklung von Instrumenten und Strategien zur Umsetzung des Konzepts "Jugendhilfe und Sport", die Koordination des Schwerpunktes "Sport" in der Kinder- und Jugendarbeit und der Aufbau von Informationssystemen benannt. Auch die Entwicklung von Fundraising und Sponsoren-Instrumenten war Bestandteil des Tätigkeitsspektrums. In der Praxis übernimmt die Stelle auch Aufgaben, die bisher in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bislang weniger intensiv wahrgenommen werden, z.B. die Betreuung von Trendsportarten und die Übernahme der Koordinierung bereits vorhandener Angebote. Diese Verlagerung ist vom ursprünglichen Projektziel, das auf den Aufbau tragfähiger Strukturen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit angelegt sein sollte, nicht abgedeckt. Die Verlängerung des Fristvermerks auf F 12.22 erfolgte, um die Nachhaltigkeit der bislang erarbeiteten Projektergebnisse zu sichern. Der Bedarf für eine erneute Verlängerung des Projekts oder eine Verstetigung mit Aufgabeninhalten, die ggf. durch Sportvereine wahrgenommen werden können, erscheint nicht nachvollziehbar. Eine Stellenschaffung oder Verlängerung der Maßnahme kann daher nicht empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 176 von 232 245 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2557 Technische Geschäftsführung PBD ( Stab Projektbau) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 173lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Baureferat Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 TECHNISCHE GESCHÄFTSF., BAUING. 92.365 € 92.365 €E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE GESCHÄFTSFÜHRER/IN PBD 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 Damit die vorzeitige Sanierung der denkmalgeschützten Kongresshalle neben den bereits laufenden Kulturgroßbauprojekten unter Einhaltung von Terminen, Qualitäten und Kosten bis Ende 2025 umgesetzt werden kann, wurden im März 2022 1,0 VK von H in den Stellenplan von Ref.VI/PBD überführt. Zusätzlich war die Umorganisation von bestehenden Aufgaben innerhalb PBD durch Schaffung einer Technischen Geschäftsführung zur Entlastung der Projektleitungen und deren Mitarbeitenden notwendig, um dieses umfangreiche Aufgabenportfolio an verschiedenen Baumaßnahmen umsetzen zu können. Dies betrifft Aufgaben im Vertragswesen, Vergabewesen, Haushalts - und Rechnungswesen sowie im Projektmanagement. Die Wahrnehmung erfolgt derzeit durch eine unbefristet beschäftigte Mitarbeiterin, bis 06/2023 budgetfinanziert. PBD sind aktuell insgesamt nur 10 VK für tw. zeitkritische sehr komplexe Bauprojekte mit einem Bauvolumen von ca. 1 Mrd. Euro zugewiesen. Um die anstehenden sehr komplexen Aufgaben zur Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude bewältigen zu können, ist die Unterstützung durch eine Technische Geschäftsführung dauerhaft erforderlich. Stellungnahme DiP: Aufgrund der begrenzten Nutzungsdauer des Opernhauses bis Ende 2025 wurde die vorzeitige Sanierung der Kongresshalle im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Erstellung eines Opern- Interims politisch hoch priorisiert. Die Fertigstellung dieses Bauvorhabens ist bis Ende 2025 vorgesehen, während die bestehenden Bauvorhaben der Kulturgroßbauprojekte (Sanierung Opernhaus, Generalinstandsetzung Meistersinger- halle) ebenfalls weiter vorangetrieben werden müssen. Die damit einhergende sukzessiv steigende Aufgabenvielfalt, der ausgedehnte Tätigkeitsumfang und die dabei anwachsenden Verflechtungen des Projektportfolios auf dem Reichsparteitagsgelände und den angrenzenden Bereichen erfordern die Etablierung einer projektübergreifenden Koordinierungsstelle mit entsprechenden Fachkenntnissen und Befugnissen. Die Schaffung der beantragten Stelle einer technischen Geschäftsführung wird daher begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk für die Dauer der Umsetzung des Opernhaus-Interims in der Kongresshalle (F 12.25). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 177 von 232 246 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2561 Sachbearbeitung CAD und IT Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 174lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Hervorgehend aus der fallzahlenabhängigen Personalprognose (Berechnungstool) bei Stpl hat sich bei den Aufgaben „Graphische Gestaltung und CAD“ bzw. „IT-Dienstleistungen für das gesamte Stadtplanungsamt“ ein Mehrbedarf von 1,0 VK in der Sachbearbeitung ergeben. Darin beinhaltet sind unterschiedliche CAD-Bedarfe der Bauleitplanung z. B. das Ausarbeiten von Bauleitplänen oder das Bearbeiten von städtebaulichen Einzelplanungen, wobei eine Einhaltung und Weiterentwicklung von CAD-Konventionen und dazugehöriger Datenbanken angestrebt wird. Daneben gilt es Bebauungspläne und dazugehörige Planwerke zu entwerfen und zu bearbeiten und die Planbeteiligten zu koordinieren. Weiterhin erfordert die Mitarbeit bei Vorbereitung und Organisation von (digitalen) Beteiligungsverfahren, Ausstellungen (auch bei Wettbewerben, Bürgerversammlungen), Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren, Gestaltungsplanungen, Durchführung von Planungsworkshops, etc. zusätzliche Personalressourcen. Stellungnahme DiP: Professioneller CAD-Einsatz und die daran oftmals gekoppelten IT-Systeme (GIS, Datenbanken, Schnittstellen) sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil einer ganzheitlichen Stadtplanung mit alle ihren Facetten. Typische Gründe für den verstärkten Einsatz von CAD-Lösungen im Bereich der Zeichnungserstellung sind deutliche Arbeitserleichterungen, insbesondere bei iterativen Planerstellungen und häufigen Planänderungen oder eine rechtssichere Dokumentation von Plänen durch einheitliche Standards. Einhergehend mit der Verstetigung digitaler Prozesse und Abläufe im Rahmen der städtebaulichen Gestaltung und der darin gesetzlich erforderlichen Planungsinstrumente (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) wird ein zusätzlicher personeller Kapazitätsbedarf in der Sachbearbeitung bei Stpl gesehen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 178 von 232 247 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2558 Klimaschutz in der Bauleitplanung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 175lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 99.545 € 99.545 € E 14 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 99.545 € 99.545 € E 14 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Die beantragte Stelle dient der Umsetzung des Klimaschutzfahrplans der Stadt Nürnberg 2020 – 2030. Aus dem Konzept ergeben sich für Stpl direkte Fragestellungen und Auswirkungen auf die Tätigkeiten vor allem in der Bauleitplanung, aber auch der Stadterneuerung sowie der Planung des öffentlichen Raums Es hat gezeigt, dass bei Stpl derzeit weder die Kapazität noch das Knowhow vorhanden ist, die relevanten Klimathemen in der Bauleitplanung adäquat zu bündeln und zu berücksichtigen. Deshalb wird insbesondere für die Erarbeitung von Quartiers- und Energiekonzepten bei Stpl ein Personalbedarf von 1,0 VK mit Schwerpunkt in der Bauleitplanung gesehen. Da neben dem Schwerpunkt Bauleitplanung jedoch u.a. auch die Themen Stadterneuerung und Planung öffentlicher Raum relevant sind, soll die beantragte Stelle zentral bei Stpl/D verortet sein. Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits seit mehreren Jahren unterschiedliche Klimaschutzaktivitäten, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken und die mittels des Stadtratsbeschlusses vom 17.06.2020 in den Klimaschutzfahrplan 2020-2030 überführt, konkretisiert und erweitert wurden. Zur Umsetzung der daraus beinhalteten Maßnahmen wurden in den letzten Haushaltsjahren Personalkapazitäten im Ref.III und letztjährig auch im Ref.VI geschaffen. Die Stelle bei Ref.VI resultierte aus einem ursprünglich von Stpl gestellten Schaffungsantrag für 2,0 VK "Wissenschaftliche Sachbearbeitung", von denen im HH2022 1,0 VK bei Ref.VI (060.0600) für referatsübergreifende, strategisch, konzeptionelle Belange angesiedelt wurden. Die unbedingte Integration nachhaltiger Ansätze und Technolgien in die zukünftige Ausgestaltung von verbindlichen Bauleitplänen bedarf der kontinuierlichen Verfügbarkeit von dazugehörigen Expertenwissens. Die Schaffung der beantragten Stelle (1,0 VK) wird daher begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.30). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 179 von 232 248 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2559 Teamassistenz Baukunstbeirat Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 176lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT BKB 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0 ,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Für die Abteilungsvorzimmer von Stpl stehen im Stellenplan derzeit 2,5 Soll-VK zur Verfügung. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Tätigkeit in den Vorzimmern weg von sehr allgemeinen und fachlich kaum differenzierten Sekretariatssaufgaben hin zu fachlich spezialisierten Aufgaben entwickelt hat. Eine dieser Spezialisierungen ist die Vorbereitung und Unterstützung des Baukunstbeirats und Architekturpreises. Es ist davon auszugehen, dass diese Aufgabe mittlerweile rund 0,5 VK einer Vorzimmerkraft bindet. Da es sich bei dieser Aufgabe um deutlich höherwertigere Aufgaben als die reine Vorzimmertätigkeit handelt wird vorgeschlagen, dafür eine eigene 0,5 VK- Stelle in E7 zu schaffen (Teilfinanzierung über Reduzierung der Stelle Nr. 610.5240). Ziele, die damit verbunden sind, sind eine Verstetigung und Vereinheitlichung rund um die Begleitung des BKB und Architekturpreises, die Etablierung fester Zuständigkeiten und eine klare fachliche Ausdifferenzierung der Tätigkeiten. Stellungnahme DiP: Der Baukunstbeirat ist ein unverzichtbares Fachgremium zur Beratung der Stadträte und Stadträtinnen und der Bauverwaltung in Nürnberg. Die effiziente Unterstützung und Koordination der Aufgaben des BKB durch die Verwaltungseinheit bei Stpl ist hierbei wesentlich für die erzielbare Qualität in der Projektbearbeitung und letztlich für die Qualitätssicherung bei schwierigen baulichen Fragestellungen mitverantwortlich. Die Ausrichtung der fachlichen und organisatorischen Zuarbeiten durch eine spezialisierte Verwaltungsfachkraft ist für die Verstetigung und Vereinheitlichung rund um die Begleitung des BKB und des Architekturpreises zwar wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 180 von 232 249 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2564 Sachbearbeitung städtebauliche Verträge Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 177lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Zahl der städtebaulichen Verträge wird sich aufgrund von Gesetzesänderungen durch sogenannte „Städtebauliche Vereinbarungen“ i.V.m. Planungsrechtmehrung erhöhen. Der Anwendungsbereich Städtebaulicher Vereinbarungen ist durch das Gesetz zur Mobilisierung von Wohnbauflächen (§ 9 Abs. 2 BauGB, „Sektoraler Bebauungsplan) in Verbindung mit einer offensiven Befreiungspraxis (Einführungserlass Paragraph 31 Abs. 3 BauGB, „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“) als mögliches Instrument zur Abschöpfung von Planungsgewinnen gemäß dem Nürnberger Baulandbeschluss im Grundsatz erweitert worden. Derzeit erfolgt ausschließlich der Vollzug bestehender Städtebaulicher Verträge. Aus der Organisationsuntersuchung hat sich ergeben, dass dieses sehr spezialisierte Tätigkeitsfeld auch auf die Erarbeitung neuer Städtebaulicher Verträge und Vereinbarungen auszuweiten ist. Nur so können Standards, rechtliche Erfordernisse und ein (Verhandlungs-) Kontinuum gegenüber Vertragspartnern (Bauherrn / Investoren) sichergestellt und die Anwendung des Nürnberger Baulandbeschlusses (und damit die Abschöpfung von Folgekosten zugunsten der Stadt) professionalisiert werden. Stellungnahme DiP: Städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sind aus der Praxis der Bauleitplanung nicht mehr wegzudenken und stellen auch in Nürnberg ein wichtiges Instrumentarium zur Baulandmobilisierung dar. Steigende Vertragszahlen der letzten Jahre belegen deren zunehmende Relevanz und erfordern nicht nur im Vollzug effiziente durchgängige und nachvollziehbare Prozesse. Daher ist es von entscheidender Bedeutung inhaltliche und prozessuale Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten, welche Effizienzsteigerungen im Verfahrensablauf ermöglichen und mittel- bis langfristig den notwendigen Personaleinsatz im Vollzug optimieren. Hierzu soll in dem Sachgebiet Städtebauliche Verträge vorrangig eine übergeordnete Stelle als Sachgebietsleiter/in zum HH2023 geschaffen werden (siehe entsprechenden Schaffungsantrag). Eine Begutachtung der beantragten Sachbearbeitung im Vollzug Städtebaulicher Verträge kann zum Haushalt 2023 nicht erfolgen und soll frühestens zum Haushalt 2024 nochmals neu bewertet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 181 von 232 250 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2602 Projektassistenz Verfahrenssteuerung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 178lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT VERFAHRENSSTEUERUNG 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die im Sachgebiet Verfahrenssteuerung geleistete Arbeit ist Voraussetzung für eine verzögerungsfreie Durchführung der Bauleitplanverfahren bei Stpl. Die aktuell bearbeiteten Verfahren sind alle durch Stadtratsbeschlüsse (Einleitungs-, Billigungs-, Rahmenplanbeschlüsse) beauftragt und durch Ref. VI priorisiert. Die Stelle dient der Entlastung der technischen Mitarbeitenden von Verwaltungsaufgaben. Durch die Umorganisation und Ergänzung der im Sachgebiet zu leistenden Aufgaben (FNP-Teilbereichsverfahren, Bearbeitung von Sonderthemen zum Umweltrecht, insbesondere Artenschutz, Immissionsschutz und Störfallvorsorge im Sachgebiet) hat sich die Zahl der Mitarbeitenden erhöht. Im Sachgebiet fällt ein nicht unerheblicher Teil an Aufgaben an, die auch durch Verwaltungsfachleute bearbeitet werden können. Durch den Aufwuchs ist nun eine Schwelle erreicht, in der durch Einsatz einer Teamassistenz und der damit verbundenen Entlastung der technischen Fachleute der Gesamtoutput (Zielwert Baurechtschaffung für 2000 WE/a) deutlich erhöht werden kann. Stellungnahme DiP: Der vergrößerte Tätigkeitsumfang zur Baurechtschaffung und deren Anforderungen bzgl. Umsetzungsgeschwindigkeit bei gleichzeitiger Rechtssicherheit für alle Beteiligten erfordert auf Basis der bei Stpl durchgeführten Personalbemessung orientiert an der Fallzahlentwicklungen und gegebener Priorisierung der letzten Jahre eine Erhöhung der Personalkapazitäten im Bereich der Verfahrenssteuerung. Diese verlangt primär nach zusätzlichen Ingenieurskapazitäten , welche gegenüber einer zusätzlichen Stelle Projektassistenz Verfahrenssteuerung mit allgemeineren Verwaltungsaufgaben zu priorisieren ist und daher auch zur Schaffung vorgeschlagen wurde. Die Stelle Projektassistenz erscheint zwar wünschenswert, angesichts anderer zu priorisierender Maßnahmen im Geschäftsbereich kann eine Begutachtung ohne Deckung nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 182 von 232 251 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2603 Kapazitätserhöhung bei Bebauungsplanverfahren Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 179lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Die im Sachgebiet Verfahrenssteuerung geleistete Arbeit ist Voraussetzung für eine verzögerungsfreie Durchführung der Bauleitplanverfahren bei Stpl. Die aktuell bearbeiteten Verfahren sind alle durch Stadtratsbeschlüsse (Einleitungs-, Billigungs-, Rahmenplanbeschlüsse) beauftragt und durch Ref. VI priorisiert. Über die Verfahren zur Baurechtsschaffung hinaus sind weitere Verfahren durchzuführen, die der Steuerung von Nutzungen (Verhinderung von Spielhallen, Einzelhandelsverteilung) dienen. Hier wurden in der Vergangenheit erhebliche Mittel für Grundsatzgutachten eingesetzt, deren Ergebnisse nun dringend in Baurecht umgesetzt werden müssen bevor diese als rechtlich überholt angesehen werden und nicht mehr als Grundlage städtischer Steuerung eingesetzt werden können. Wegen steigender Fallzahlen (Personalbemessungstool) ist u.a. auch durch die zusätzliche Priorisierung dieser Aufgaben eine weitere Stelle erforderlich. Stellungnahme DiP: Hervorgehend aus der Personalbemessung (Berechnungstool) bei Stpl hat sich in den letzten drei Jahren im Sachgebiet Verfahrenssteuerung bei der Aufgabe "Bebauungsplanverfahren" die Notwendigkeit zur Erhöhung personeller Ingenieurskapazitäten ergeben. Um diesen personellen Engpass zu schließen, wurden bereits für das Haushaltsjahr 2021 0,5 VK Ingenieur/in neu geschaffen. Zur dringend notwendigen Beschleunigung der Baurechtschaffung werden weitere 0,5 VK Ingenieur/in im Sachgebiet Verfahrenssteuerung begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 183 von 232 252 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2560 Projektkoordination Dutzendteich Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 180lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 Im Jahre 2016 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Nürnberg Südost fertig gestellt und vom Stadtrat beschlossen. Nun ist angedacht, die Zukunft des Frankenstadions im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen. Zusammen mit den angrenzenden Flächen handelt es sich um eine dynamische Zone mit hoher Entwicklungsenergie. Die Dynamik strahlt in die unmittelbare Umgebung aus und beeinflusst die urbane Parklandschaft des Dutzendteichs und das ehemalige Reichparteitagsgelände. Durch den Bau des Opernhausinterims, die Reorganisation des Zeppelinfeldes, die bauliche Sicherung der Zeppelintribüne, den Ausbau des Dokumentationszentrums und der Kongresshalle und nun auch die Untersuchung des Frankenstadions wird eine noch höhere Dynamik entstehen, die Auswirkungen auf die unterschiedlichen bestehenden Ansprüche hat. Es bedarf einer integrierten planerischen Zusammenführung der vielfältigen Problemstellungen im Rahmen eines Masterplan-Prozesses im intensiven Dialog mit den lokalen Stakeholdern. Hierfür wird die Schaffung einer neuen Stelle für eine „Projektkoordination Dutzendteich“ beantragt. Stellungnahme DiP: Mehr als anderswo in Nürnberg bündeln sich im Südosten auf einem 1.400 Hektar großen Areal zentrale Aufgaben der Stadtentwicklung mit unbestrittener Vielschichtigkeit im Hinblick auf Bevölkerung, Wohnraum, Mobilität, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen über die nächsten Jahre ist das bestehende Stadtentwicklungskonzept Nürnberg Südost nicht nur kontinuierlich in rechtsichere Planwerke im Sinne unabhängiger Einzelvorhaben zu überführen und weiterzuentwickeln, sondern immer auch als vernetzter ganzheitlicher Organismus zu verstehen der mit seiner Umwelt in Einklang gebracht werden muss. Um die kontinuierlichen Veränderungsprozesse und die darin beinhalteten Planungsaktivitäten systematisch vorantreiben zu können, wird über einen längeren Zeitraum zusätzliche Personalkapazität benötigt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Mit Blick auf eines der zentralen Großbauprojekte am Dutzendteich, dem Opernhaus-Interim, erhält die Stelle zunächst einen Fristvermerk für die Dauer von 3 Jahren (F 12.25). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 184 von 232 253 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2562 Sachgebietsleitung Städtebauliche Verträge Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 181lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHGEBIETSLEITER/IN 99.545 € 99.545 € E 14 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHGEBIETSLEITER/IN 99.545 € 99.545 € E 14 0 € 1,00 ohne Deckung Die Zahl der städtebaulichen Verträge wird sich aufgrund von Gesetzesänderungen durch sogenannte „Städtebauliche Vereinbarungen“ i.V.m. Planungsrechtmehrung deutlich erhöhen. Der Anwendungsbereich Städtebaulicher Vereinbarungen ist durch das Gesetz zur Mobilisierung von Wohnbauflächen (§ 9 Abs. 2 BauGB, „Sektoraler Bebauungsplan) in Verbindung mit einer offensiven Befreiungspraxis (Einführungserlass Paragraph 31 Abs. 3 BauGB, „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“) als mögliches Instrument zur Abschöpfung von Planungsgewinnen gemäß dem Nürnberger Baulandbeschluss grundlegend erweitert worden. Derzeit erfolgt ausschließlich der Vollzug bestehender bereits ausverhandelter städtebaulicher Verträge. Aus der Organisationsuntersuchung hat sich ergeben, dass dieses sehr spezialisierte Tätigkeitsfeld koordinierend und abteilungsübergreifend auch auf die Erarbeitung neuer städtebaulicher Verträge und Vereinbarungen auszuweiten ist. Nur so können Standards, rechtliche Erfordernisse und ein (Verhandlungs-)kontinuum gegenüber Vertragspartnern (Bauherrn / Investoren) sichergestellt und die Anwendung des Nürnberger Baulandbeschlusses (und damit die Abschöpfung von Folgekosten zugunsten der Stadt) professionalisiert werden. Es besteht der Bedarf einer Leitungsfunktion in einem Sachgebiet. Stellungnahme DiP: Städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sind aus der Praxis der Bauleitplanung nicht mehr wegzudenken und stellen auch in Nürnberg ein wichtiges Instrumentarium dar. Steigende Vertragszahlen der letzten Jahre belegen deren zunehmende Relevanz, bedingen jedoch auch die verstärkte Auseinandersetzung mit vertraglichen Standards. Der Status der Kommunikation zum Investor muss von Prozessbeginn an durch regelmäßige und standardisierte Informationen juristisch nachvollziehbar dargelegt werden können und der kontinuierliche Fortschritt in der Vertragsgestaltung und dessen späterer Vollzug fehlerfrei dokumentiert und archiviert werden. Bereits in der Organisationsuntersuchung bei Stpl wurde explizit auf einen dringenden Handlungsbedarf zum Aufbau von Standards und rechtlicher Kompetenzen im Sachgebiet hingewiesen. Eine übergeordnete Stelle als Sachgebietsleitung im Vollzug Städtebaulicher Verträge mit juristischer Expertise wird daher als dringend notwendig erachtet. Die Schaffung der beantragten Stelle wird im vollem Umfang begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 185 von 232 254 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2563 Städtebauliche Konzepte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 182lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Bedingt durch anwachsende Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahlen bzw. aus dem in Vorjahren entstehenden Nachholbedarf steigt die Nachfrage an Wohn- und Gewerbebauten. Somit sind im Stadtplanungsamt unterschiedlichste private Anfragen zur Baurechtsschaffung zu bearbeiten. Einzelne münden in Bauleitplanverfahren (Neuaufstellungen, Änderungen). Kapazitätsbedingt wird aber auch versucht, konsensual städtebauliche Lösungen in Rahmenplanungen und -konzepten zu finden, vertragliche Vereinbarungen (Dispenzvertrag) zu schließen oder Planungen im Rahmen von privaten Wettbewerbs- oder Workshopverfahren zu generieren, die wiederum durch das Stpl betreut werden. Gleichzeitig erfordern aber auch besondere und komplexe oder dringliche städtische Projekte einen Bearbeitungs- und Steuerungsaufwand, der durch Stpl federführend oder begleitend erfolgt. Hervorgehend aus der fallzahlenabhängigen Personalprognose (Berechnungstool) hat sich in der Abteilung Nord bei der Aufgabe „Städtebauliche Konzepte zur Schaffung von Wohnraum, für Schul- und Kitaplätze und für Einzelgrundstücke; Wettbewerbsbetreuung, Baukunstbeirat, Öffentlichkeitsarbeit“ ein Mehrbedarf von 1,0 VK wissenschaftliche Sachbearbeitung ergeben. Stellungnahme DiP: Die gestiegenen Anforderungen an die Baurechtsschaffung innerhalb des Stadtgebietes erfordern den breiten Einsatz eines vielseitigen rechtlichen Instrumentariums und koordinierte zielgerichtete Vorgehensweisen, um letztendlich in Geschwindigkeit und Qualität den Erwartungen von Bauherrn und Gesellschaft gleichermaßen nachzukommen. Damit einhergehend sind nicht nur effektive und effiziente Werkzeuge von Nöten, sondern auch zusätzliche Personalkapazitäten für die wissenschaftliche Betreuung der teilweise sehr komplexen Verfahren. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 186 von 232 255 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2565 Strategische räumliche Planung und Flächennutzungsplan Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 183lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Stadtplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 ohne Deckung Hervorgehend aus der Personalprognose (Berechnungstool) hat sich in der Abteilung Gesamtstadt bei den Aufgaben „strategische räumliche Planung“ sowie „Erstellung und Fortführung FNP“ Mehrbedarf von 1,0 VK Ingenieurkapazitäten ergeben. Die Fallzahlen insbesondere in den Unteraufgaben „Standortsuchen durchführen/Standortalternativen“ sowie „Bedarfsabfragen bei Standortplanungen“ sind im Vergleich zu 2019 bereits in den letzten beiden Jahren stark angestiegen. Auf Grund der sich immer weiter verschärfenden Flächenknappheit in Nürnberg und einer weiter anhaltenden Flächenkonkurrenz zwischen Wohnungsbau, Gewerbe, Grün- und Freiflächen sowie technischer und sozialer wie kultureller Infrastruktur ist davon auszugehen, dass auch künftig eine dringende Notwendigkeit für die Durchführung von Standortuntersuchungen besteht. Ergebnis sind letztlich konkrete Standortvorschläge, die die Grundlage für Flächenerwerb und/oder konkrete Objektplanung bilden, u.a. mit dem Ziel Infrastruktureinrichtungen zur Erfüllung der kommunalen Daseinsvorsorge zu errichten. Stellungnahme DiP: Hervorgehend aus der Personalbemessung bei Stpl hat sich durch die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten drei Jahren im Verantwortungsbereich "strategische räumliche Planung" sowie "Erstellung und Fortführung FNP" die Notwendigkeit zur Erhöhung von Ingenieurskapazitäten ergeben. Aus den Erfordernissen zur intensivierten Standortsuche und -analyse von geeigneten Flächen für Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen und Einrichtungen aus dem soziokulturellen und Freizeitbereich sind dringend notwendige Handlungskonzepte der räumlichen Entwicklung einzelner Stadtgebiete herzuleiten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 187 von 232 256 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2624 Mobilitätsbeschluss Vpl - div. Themen und Maßnahmen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 184lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN HALTESTELLEN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN HALTESTELLEN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN RSV RVR 46.182 € 46.182 € E 12 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN RSV RVR 46.182 € 46.182 € E 12 0 € 0,50 Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN ZUFLUSS 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN ZUFLUSS 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 ÖV-INGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ÖV-INGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN MP 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN MP 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖPNV 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1, 00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖPNV 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1, 00 Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VS 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VS 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten umsetzen. Nur wenn urbane Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden, kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 188 von 232 257 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2624 Zum Haushalt 2023 wird weiterer unentbehrlicher Stellenbedarf zur Schaffung vorgeschlagen. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen. Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 189 von 232 258 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2573 Sachbearbeitung EDV Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 185lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 37.517 € 37.517 € E 10 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl der Mitarbeiter/innen bei Vpl (43 MA in 2007 auf 70 MA in 2021) werden zusätzliche 0,5 VK Sachbearbeitung zur Bewältigung des damit verbundenen Anstiegs des Arbeitspensums im EDV-Bereich beantragt. Neben dem Mitarbeiterzuwachs sorgen beispielsweise auch die Digitalisierung und die Administration spezieller Fachverfahren sowie die Themen „Homeoffice und mobiles Arbeiten“ für eine Steigerung des Aufgabenumfangs in der Verwaltung und IT. Die beantragte Stelle soll zudem ein EDV-Konzept erarbeiten, welches bei einem Umzug von Vpl in neue Räumlichkeiten die nächsten Jahre zum Tragen kommt und die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Zudem ist die Einführung eines IT-gestützten Verkehrsmanagementsystems in enger Abstimmung mit SÖR und Geo geplant. Stellungnahme DiP: Nicht nur grundlegende Digitalisierungserfordernisse, wie sie beispielsweise aus dem Strategiepapier digital.stadt.nürnberg hervorgehen, sondern auch zunehmend rechnerbasierte Planungs-, Steuerungs- und Auswertungswerkzeuge im Bereich des Verkehrsmanagements und der Straßenplanung führen zu einem gesteigerten Betreuungsbedarf von Hard- und Software. Auch vor dem Hintergrund des Wachstums der Dienststelle in den letzten Jahren ist in Abstimmung mit IT eine Ausweitung der personellen EDV-Kapazitäten bei Vpl daher erforderlich. Die Schaffung der beantragten Kapazität von 0,5 VK wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 190 von 232 259 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2572 Straßenplanung Planungsbezirk 6 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 186lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Verkehrsplanungsamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN 40.234 € 40.234 € E 11 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN 40.234 € 40.234 € E 11 0 € 0,50 ohne Deckung Die Bezirke 1-5 (analog SÖR-Bezirke) sind in der Straßenplanung personell besetzt. Die Aufgaben im Bezirk 6 werden derzeit vom Stellvertreter des Abteilungsleiters und von den anderen Bezirksingenieuren mit wahrgenommen. Aufgrund der Personal- und Aufgabenmehrung in der Straßenplanung (z.B. Radschnellwege, StUB, Kulturgroßprojekte, Wohnungsbau und dadurch ausgelöste Planungen) sowie des Anstiegs von zu beurteilenden Maßnahmen Dritter können die Aufgaben des Bezirks 6 nicht mehr termingerecht und in der erforderlichen Quantität wahrgenommen werden. Planungen (CARD/1) müssen schon heute auf die anderen Bezirke verteilt werden. Das Arbeitsprogramm ist überzeichnet. Stellungnahme DiP: Derzeit müssen Planungen vom Bezirk 6 im Zuge der Priorisierung in die anderen Bezirke und auf die stellvertretende Abteilungsleitung verteilt werden. Die Stellvertretung der Abteilungsleitung wird auch künftig zunehmend damit gefordert sein, die Themen Radverkehr, B-Plan/Rahmenplan-Beurteilung, Koordinierung der Bezirke, HoAI-Themen abzudecken, also konzeptionelle Themen zu bearbeiten, so dass die operativen Bezirksaufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Eine weitere Kapazität zur Abdeckung der im Bezirk 6 anfallenden Aufgaben wird als notwendig erachtet. Die Schaffung der beantragten Kapzität von 0,5 VK wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 191 von 232 260 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2571 Planprüfung und Genehmigung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 187lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 3,00 BAUINGENIEUR/IN 241.407 € 241.407 € E 11 0 € 3,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Die Anzahl der bei BoB eingegangenen Bauanträge bewegt sich seit vielen Jahren auf konstant hohem Niveau. Bauanträge mit erhöhter Wohnungszahl (Mikrowohnungen), auch immer häufiger in Form von Wohnbauquartieren, Bauanträge in Baugebieten, für die es keine (oder noch keine rechtskräftigen) B-Pläne gibt wie bspw. Baulücken und ähnliche Grundstückskonstellationen tragen zu dieser Komplexität bei. Umfangreiche Fragestellungen werden nicht mehr in Bauleitplanverfahren gelöst, sondern müssen im Zuge der Fachstellenbeteiligung geklärt werden. Hinzu kommen größere Wohnbauvorhaben, die zwar im Geltungsbereich von Bebauungsplänen liegen, aber signifikant von deren Festsetzungen abweichen. Auch hier sind im Zuge der Genehmigungsverfahren oft komplexere Sachverhalte zu klären. Die Stadtbevölkerung und damit der Wohnungsraumbedarf wird weiterwachsen, neue Flächenpotentiale müssen erschlossen und erhöhte Anforderungen an Genehmigungsverfahren bewältigt werden. Stellungnahme DiP: Trotz der derzeitigen Verknappung von Fachkräften und Baumaterial wird aufgrund der anhaltenden Wohnungsnot auch in den nächsten Jahren kein signifikanter, dauerhafter Einbruch in den Antragszahlen zu erwarten sein. Nicht nur wegen des hohen Antragsvolumens, sondern auch aufgrund komplexerer Vorgänge und schwierigerer Grundstücksgegebenheiten betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Vorgänge im Jahr 2021 immer noch ca. 134 Tage (90 %- Quantil). Die in den letzten Jahren begonnene Erhöhung der Personalkapazitäten im Bereich der Planprüfung und Genehmigung zeigt erste positive Effekte auf die durchschnittliche Bearbeitungszeit, muss aber zur weiteren Beschleunigung unbedingt fortgeführt werden. Für den Haushalt 2023 werden zusätzliche 1,0 VK im Bereich der Planprüfung und Baugenehmigung begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 192 von 232 261 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2569 Mängelmeldung nach Gebäudeenergiegesetz Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 188lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. SACHGEBIETSLTG. 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. SACHGEBIETSLTG. 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 Einhergehend mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 01.01.2020 sind die 50 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Stadtgebiet Nürnberg nach § 97 GEG verpflichtet, der Bauordnungsbehörde unverzüglich Mängelmeldungen zu übermitteln. Nach § 97 Abs. 4 GEG überprüfen sie im Zuge der Feuerstättenschau, ob bei einer Zentralheizung in bestehenden Gebäuden eine Regelung vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, müssen sie unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde informieren. Es werden 3000 neue Fälle erwartet, die mit Verwaltungszwang und Bußgeldverfahren bei BoB zu bearbeiten sind (pro Kehrbezirk ca. 40-60 Feuerstätten). Kontrolle und Umsetzung des Vollzugs der geänderten Anforderungen des GEGs sind mit den bestehenden Personalkapazitäten nicht umsetzbar. Stellungnahme DiP: Die Ablösung der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 01. November 2020 brachte zusätzliche Anforderungen an Heizanlagen bezüglich des sparsamen Einsatzes von Energie in Gebäuden mit sich. Diese Anforderungen überprüft der bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger bei Abnahmen neuer Anlagen und bei der Durchführung der Feuerstättenschau bei bestehenden Anlagen. Aufgrund vieler Erstüberprüfungen auf Basis der neuen Vorgaben ist in den nächsten Jahren mit einer erhöhten Fallzahl an Mängelmeldungen zu planen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher zunächst für einen befristeten Zeitraum von 3 Jahren begutachtet. Entsprechend der Fallzahlentwicklung soll nach Ablauf der Frist über eine (dauerhafte) Kapazitätsanpassung entschieden werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 193 von 232 262 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2567 Baurecht - Kinderspielplatzsatzung und -ablöse Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 189lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Die Zahl der im Sachgebiet Baurecht zu bearbeitenden Fälle ist in den Jahren nach der Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2008 signifikant gestiegen (2008: 520 Fälle, 2021: 1383 Fälle). Auch für die kommenden Jahre ist hier kein Rückgang zu erwarten. Zudem wurde durch die neue Kinderspielplatzsatzung der Abschluss von Ablöseverträgen von J auf die BoB übertragen. Mit dem Änderungsgesetz 2020 zur BayBo wurde die Ablöse als gleichwertige Erfüllungsmöglichkeit der Spielplatzverpflichtung wiedereingeführt. Der Bauherr hat nunmehr ein Wahlrecht, ob der Kinderspielplatz hergestellt oder abgelöst werden soll. Aus diesem Grund ist von einer Steigerung der Fälle auszugehen, in denen eine Ablösung erfolgt. Ziel ist die schnellere Durchführung der Genehmigungsverfahren, bei denen die Ablösung des Kinderspielplatzes erfolgt und die Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtung u. U. auch in Fällen, in denen die Fiktionsgenehmigung eintreten kann. Da die Ablösung der Kinderspielplätze vor Erteilung der Baugenehmigung erfolgen muss, kann durch eine zügige Durchführung das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Stellungnahme DiP: Am 01.08.2021 ist die neue Satzung über Kinderspielplätze (KSpS) der Stadt Nürnberg in Kraft getreten. Darin ist u.a. die kostenpflichtige Ablösung zur Anlage eines Kinderspielplatzes gegenüber der Stadt Nürnberg geregelt. Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg, vertreten durch die Bauordnungsbehörde, abzuschließen. Die vertragliche Fallbearbeitung seitens der Stadtverwaltung ist mit der neuen KSpS von J auf BoB, Sachgebiet Baurecht, übergegangen. J wird zukünftig weiterhin durch fachliche Stellungnahmen in Bauantragsverfahren miteingebunden. Eine Übertragung von Personalkapazitäten von J zu BoB ist nicht möglich, da in der Vergangenheit bei J keine Stellenanteilet für diese Aufgabe ausgewiesen waren bzw. geschaffen worden sind. Damit BoB dieser neuen Aufgabe insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zahl aktuell vorliegender Bauanträge sach- und fristgerecht nachkommen kann, bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten im Sachgebiet Baurecht. Es wird jedoch die Schaffung einer Halbstelle als ausreichend erachtet und begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 194 von 232 263 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2566 Archäologische Funde im Stadtgebiet Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 190lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 STADTARCHÄOLOGE/IN 86.560 € 86.560 € E 13 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 STADTARCHÄOLOGE/IN 43.280 € 43.280 € E 13 0 € 0,50 ohne Deckung Die Fallzahlen für archäologische Funde sind aufgrund der Bauentwicklung und der Ausweisung neuer Baugebiete signifikant gestiegen (von 2019 bis 2021 eine Verdoppelung). Diese Tendenz wird in den nächsten Jahren aufgrund der erhöhten Bautätigkeit und der intensiven Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen ungebrochen anhalten. Damit verbunden finden komplexere und größere Grabungen statt, wobei auch die Beratungsleistung von Bauherren und Architekten intensiviert werden muss. Daneben kam es 2016 aufgrund eines geänderten Vollzugsverfahrens bei Bodendenkmälern zu einer enormen Ausweitung des Tätigkeitsrahmens bei der Denkmalfeststellung in Vermutungsfällen. Der Aufgabenkreis Archäologie wird bislang durch eine einzige Stelle (Nr. 630.2030) wahrgenommen. Durch eine zweite Stelle für das gesamte Stadtgebiet soll die Durchführung der Tätigkeiten sichergestellt und dem erhöhten Beratungs- und Bearbeitungsaufwand Rechnung getragen werden. Stellungnahme DiP: Präventive archäologische Untersuchungen des künftigen Baugrundes, insbesondere im innerstädtischen Bereich in und rund um die Altstadt, aber auch in anderen historisch relevanten Stadtteilen, gehören zu den Routinevorgängen bei der Erschließung neuer Baugebiete. Angefangen mit der Prüfung der Notwendigkeit denkmalschutzrechtlicher Verfahren bei eingehenden Bauanträgen und Aufgrabungsgenehmigungen bis hin zur wissenschaftlichen Aufbereitung und Aufarbeitung der Grabungsbefunde/-ergebnisse flankieren diese Tätigkeiten die eigentliche Bodensondierung und können bei Nichtbeachtung oder bei unsachgemäßer Durchführung anstehende Bauvorhaben signifikant verzögern. Damit eine zügige denkmalschutzrechtliche Bearbeitung der aktuell hohen Zahl eingehender Bauanträge sichergestellt werden kann, wird die Erweiterung der Kapazitäten innerhalb der Stadtarchäologie als dringend erforderlich angesehen. Bis zur Klärung der langfristigen Fallzahlentwicklung im Bereich archäologischer Funde wird die beantragte Kapazitätserweiterung zunächst nur im Umfang einer Halbstelle begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 195 von 232 264 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2568 Digitalisierung des Bauarchivs Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 191lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 3,00 VERWALTUNGSKRAFT DIGITAL 165.771 € 165.771 € E 6 0 € 3,00 Vorschlag: 0,92 REGISTRATOR/IN 47.394 € 47.394 € E 5 0 € 0,92 ohne Deckung Aus vielerlei Gründen ist es zwingend notwendig, den Altaktenbestand des Bauarchivs bei der BoB in den nächsten Jahren schrittweise zu digitalisieren. Zu nennen wäre hier bspw. die Anforderung des Online-Zugangsgesetzes (OZG), welches den vollständigen Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht und damit einhergehend auch die Umsetzung des digitalen Bauantrags mit BoB als eine der bayerweiten Pilotdienststellen. Darüber hinaus existieren Erfordernisse des Zugangs zum Altaktenbestand per Fernzugriff aus dem intensivierten Homeoffice. Ein ganz entscheidender Beweggrund ist zudem der Mangel an Platzkapazitäten zur kontinuierlichen Einlagerung von neuen Akten. Mehrere tausende Altakten mit Planmappen, Bauanträgen und unterschiedlichen Vorgängen gilt es letztlich zu digitalisieren. Durch unterschiedliche Formate und die einzelfallbezogene Entscheidung über die Aussonderung / das Scannen der Unterlagen ist der Einsatz von geschultem Personal vor Ort nötig. Stellungnahme DiP: Am 14.01.2021 fand eine Besprechung zur Digitalisierung und Aussonderung von Bauakten zur kurz- bis mittelfristigen Schaffung freier Regalkapaziäten zwischen BoB und dem Stadtarchiv statt. Der notwendige Handlungsbedarf wurde seitens BoB aufgezeigt und erste Ansätze zur weiteren Vorgehensweise in den unterschiedlichen Handlungsfeldern gemeinsam skizziert. Eine Konkretisierung notwendiger Maßnahmen in einen durchgängigen Umsetzungsfahrplan erfolgte bis heute jedoch nicht. Unbehandelt blieb zudem eine mögliche Integration von Digitalisierungsbedarfen bei BoB in eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie mit ihren verschiedenen Alternativen. Neben dem Altaktenbestand sieht sich die Registratur bei BoB mit einer dauerhaft hohen Anzahl an neuen Bauaufträgen konfrontiert, welche ebenfalls im laufenden Tagesgeschäft in eine digitale Form überführt werden muss. Die Schaffung von 3,0 VK von Fachkräften zur Altaktendigitalisierung wird vorerst nicht begutachtet, jedoch bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten innerhalb der Registratur. Hierfür soll die Stelle Nr. 630.5300 um 0,92 VK aufgestockt werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 196 von 232 265 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2570 Persönliche/r Mitarbeiter/in der Dienststellenleitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 192lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Bauordnungsbehörde Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN 99.545 € 99.545 € E 14 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Durch die quantitativ und qualitativ gestiegenen Aufgaben ist zur Entlastung bzw. Unterstützung der Dienststellenleitung ein/e persönliche/r Mitarbeiter/in erforderlich. Zu den notwendigen Aufgaben zählen die Optimierung von technischen Dienstabläufen, die Beschleunigung von schwierigen und bedeutsamen Bauprojekten, das Erarbeiten von Konzepten zur Beschleunigung von Bauanträgen sowie die Vorbereitung in Angelegenheiten für den Bayer. und den Dt. Städtetag im Fachbereich Baurecht. Die Leitung von diversen Arbeitsgruppen, die Einführung neuer gesetzlichen Regelungen als auch die Erarbeitung und Anpassung von Satzungen vervollständigen die umfangreichen Erfordernisse einer neuen Stelle im Stab.. Stellungnahme DiP: Eine zusätzliche Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Optimierung von technischen Dienstabläufen dient zwar der Beschleunigung von schwierigen und bedeutsamen Bauprojekten, ein zwingendes Erfordernis für die Stellenschaffung ist jedoch nicht gegeben. Die BoB wird gebeten bei Bedarf vorhandenes Personal zur Unterstützung der Dienststellenleitung heranzuziehen. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 197 von 232 266 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2463 Klimaneutralität städtischer Gebäude Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 193lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 1,50 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT 120.704 € 120.704 € E 11 0 € 1,50 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK 92.365 € 92.365 €E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK 80.469 € 80.469 €E 11 0 € 1,00 ohne Deckung; Sperrvermerk X Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. Entsprechend hat der Stadtrat in der Sitzung am 26.01.2022 das sogenannte „Klimaschutzpaket“ ohne Gegenstimmen beschlossen. Dieses Paket beinhaltet drei Bestandteile: 1. Den Bericht einschließlich der Beschreibung von Maßnahmen und eines groben Umsetzungsplans, wie ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2035 erreicht werden kann, 2. Neue "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“, gültig für alle Baumaßnahmen mit Projektstart ab 01.02.2022, 3. Ein Bewertungssystem zur Beurteilung der Auswirkungen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf den Klimaschutz („Nachhaltigkeits-Check“), bei Projekten ab 500.000 Euro, ebenfalls ab 01.02.2022 als Beilage zum Objektplan. Stellungnahme DiP: Ein wichtiger Bereich in Verantwortung der Stadtverwaltung mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid ist der städtische Gebäudebestand (Nichtwohngebäude). Dieser nimmt somit eine herausgehobene Stellung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 ein. Ziel ist es, Maßnahmen und einen Umsetzungsfahrplan zu entwickeln, die es ermöglichen, den vorhandenen stadteigenen Gebäudebestand so zu ertüchtigen, dass ab 2035 ein nahezu klimaneutraler Betrieb möglich ist. Hierzu müssen durch die Steigerung der energetischen Sanierungsquote (Ziel: von heute ca. 0,7% auf ca. 2,0% bis 2025) vorrangig gebäudeseitig die Verbräuche verringert und technische Lösungen eingesetzt werden, die den CO2-Ausstoß reduzieren. Insbesondere durch die Umstellung auf einen CO2-neutralen Energieträger und den verstärkten Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden sowie durch den Einsatz intelligenter und vernetzter technischer Gebäudeausrüstung, kann ein energetisch optimal abgestimmter Betrieb eines Gebäudes erzielt werden. Um diese ambitionierten Ziele erreichen und zeitnah mit der Maßnahmenumsetzung beginnen zu Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 198 von 232 267 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2463 können, sind zusätzliche Kapazitäten notwendig. Auch wenn die konkreten Bedarfe zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können, sind in den maßgeblich betroffenen Abteilungen (u. a. Kommunales Energiemanagement, Gebäudeautomation, Technische Anlagen) Projektleitungen zu installieren. Von den beantragten 5,5 VK wird die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten in Höhe von 5,0 VK befürwortet. Die Stellen werden jedoch zunächst mit einem Sperrvermerk X versehen, bis der detaillierte Umsetzungsfahrplan mit den konkreten Maßnahmen und Bedarfen vorgelegt und beschlossen wird. Dies ist nach aktuellem Stand bis Ende 2022 vorgesehen. Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 199 von 232 268 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2462 Verwaltung / Prozessoptimierung und Personal Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 194lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 69.231 € 69.231 € E 9c 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung Das Hochbauamt steht in den nächsten Jahren vor einem riesigen Transformationsprozess, der durch die Neuen Arbeitsformen („New Normal“, „New Work“) geprägt sein wird. Die Themen mobiles Arbeiten, aktivitätsbasierte Arbeitsplätze, digitale Prozessbearbeitung wurden bereits begonnen und werden die nächsten Jahre prägen. Der sich immer mehr verschärfende Fachkräftemangel sowie der gestiegene Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung und nach mobilem Arbeiten etc. fordern zudem einen flexibleren Ansatz, der sich aber auch in einem deutlich erhöhten Arbeitsaufkommen niederschlägt (z.B. Bearbeitung von deutlich mehr Anträgen, mehrmalige Besetzungsverfahren für eine Stelle). Das Hochbauamt als Baudienststelle hat durch seinen gewerblichen Bereich und die Anforderungen als Baudienststelle nochmals zusätzliche Themen, die bearbeitet und in neue Arbeitsformen integriert werden müssen (u.a. Baustellenbesuche, Rufbereitschaften, gewerblich Beschäftigte, Rechnungsbearbeitung „Baurechnung“). Das Hochbauamt ist mit aktuell über 280 Beschäftigten eine der größten Dienststellen der Stadt Nürnberg und braucht, um diese Zukunftstaufgaben angehen zu können wie auch um das operative Geschäft am Laufen zu halten, die notwendigen Personalkapazitäten im Bereich der Verwaltung. Stellungnahme DiP: Die Zahl der Stellen im Hochbauamt hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, so dass H zu den größten Dienststellen der Stadt Nürnberg zählt. Auch die mittel- bis langfristigen Aussichten und Maßnahmenlisten lassen eine weitere Steigerung an Stellen mit entsprechendem Personalbedarf erwarten. Vor allem aufgrund der Stellenmehrungen (in Folge von zusätzlichen Aufgaben) und des demographischen Wandels wurden bei H seit 2020 über 50 neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt. Durch das Stellenwachstum haben sich auch die Fallzahlen in der Personalverwaltung, bspw. in der Bearbeitung von Anträgen und Durchführung von Beratungen, stark erhöht. Mit dem Wandel hin zu modernen Arbeitsformen (mobiles Arbeiten, aktivitätsbasierte Arbeitsplätze) ist ein weiterer Anstieg in den Fallzahlen zu erwarten. Zudem nimmt der Trend, dass aufgrund des Fachkräftemangels Stellenausschreibungen bis zur erfolgreichen Besetzung mehrmals durchlaufen werden müssen, weiter zu. Zur Bewältigung des gestiegenen Arbeitsaufkommens wird die Schaffung der beantragten Stelle im Umfang von 1,0 VK befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 200 von 232 269 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2459 Bunkerreaktivierung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 195lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 ohne Deckung; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.25 Durch den Krieg in der Ukraine wird derzeit die Aufmerksamkeit wieder verstärkt auf die im Kalten Krieg entstandenen öffentlichen Schutzeinrichtungen für die Zivilbevölkerung (Zivilschutzbunker) gelenkt. Die Anfragen, die in diesem Zusammenhang beim Hochbauamt ankommen, nehmen derzeit rasant zu. Da die bestehenden Bunker mittlerweile nicht mehr funktionstüchtig sind und auch ihre Zweckbindung größtenteils aufgehoben wurde, wird es notwendig sein, den Bestand zu erfassen. Diese Aufgabe wurde bereits durch Presseverlautbarungen im Bayerischen Rundfunk in die Öffentlichkeit getragen und wird in naher Zukunft mit größtem Nachdruck verfolgt werden (Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 04.04.2022). Die Thematik wird sehr wahrscheinlich - wie in der Vergangenheit - wieder als kommunale Aufgabe in Abstimmung mit übergeordneten staatlichen Behörden abgewickelt werden, da die detaillierten Kenntnisse über die bestehenden Zivilschutzanlagen bei der Stadt liegen. Stellungnahme DiP: Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat entschieden, das Rückabwicklungskonzept für öffentliche Schutzräume zu überprüfen und eine Bestandsaufnahme als Grundlage künftiger Entscheidungen vorzunehmen. Die Bestandsaufnahme soll in mehreren Schritten erfolgen, so dass die jeweiligen Ergebnisse bewertet und Folgeentscheidungen getroffen werden können. Nach der Zusammenstellung vorhandener Unterlagen und Pläne werden Begehungen durchgeführt um konkretere Erkenntnisse zu den einzelnen Anlagen zu erhalten. Im weiteren Verfahren werden basierend auf diesen Erkenntnissen zur Zustandsermittlung die Handlungsalternativen je Anlage definiert (Revitalisierung, Umbau, Neubau). In diesem Zusammenhang muss eine Vielzahl an Bunkern betrachtet werden: - 18 Bunker, die die letzten 50 Jahre als Schutzräume vorgehalten wurden und - 15 Bunker, die bereits seit den 70er-Jahren aus der Zweckbindung genommen wurden, jedoch trotzdem geeignet sein könnten. Um diese Aufgaben durchführen zu können, wird die Schaffung der beantragten Stelle vorgeschlagen. Sie wird jedoch zunächst mit einem Sperrvermerk X versehen. Sobald die tatsächliche Aufgabenzuweisung an H erfolgt, kann der Sperrvermerk entnommen werden. Zudem erhält die Stelle einen Fristvermerk F (F 12.25). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 201 von 232 270 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2458 Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 196lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.27 Für den „Neubau Besucherzentrum des Memorium Nürnberger Prozesse im Rahmen der Umgestaltung des städtebaulichen Umfelds / Vorplatz“ wurde H im Dezember 2021 von 2. BM der Planungsauftrag erteilt (Beschluss Kulturausschuss vom 08.10.2021). Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Umsetzung eines (momentan laufenden) Realisierungswettbewerbs, die dem international herausragenden Museum einerseits einen der Bedeutung angemessenen architektonischen Auftakt ermöglicht, zum anderen die Einrichtung um dringend notwendige Flächen ergänzt. Die Maßnahme soll zusätzlich und parallel zu den bereits im BIC enthaltenen Bauaufgaben umgesetzt werden. Stellungnahme DiP: Auf dem von der Stadt Nürnberg erworbenen Grundstück Ecke Fürther Straße / Bärenschanzstraße ist im Rahmen einer würdigen Platzgestaltung der Neubau eines Besucherzentrums für das Memorium Nürnberger Prozesse geplant. Das Besucherzentrum soll auf mehr als 2.000 Quadratmetern wichtige Funktionsflächen enthalten, darunter ein Foyer, eine Kasse, einen Shop, eine Gastronomie, Sonderausstellungsflächen, Seminar-, Lern- und Verwaltungsräume. Die Gesamtbaukosten liegen bei ca. 15 Mio. Euro. Zur Umsetzung dieser zusätzlichen Baumaßnahme wird die Schaffung der beantragten Kapazität unter Anbringung eines Fristvermerks (F 12.27) empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 202 von 232 271 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2457 Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) - Maßnahmenbearbeitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 197lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ 55.257 € 55.257 € E 6 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ 51.515 € 51.515 € E 5 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 Um die Arbeitsabläufe in der Abteilung H/ÖPP besser strukturieren und die Aufgaben effektiv bearbeiten zu können ist zur Unterstützung der Abteilungsleitung, der Projektleitungen und der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zwingend eine Projektassistenz erforderlich. Für die laufenden und noch beabsichtigten umfangreichen Neubaumaßnahmen (ÖPP Projekte) sind die vorhandenen Personalkapazitäten unzureichend. Die Fallzahlen ergeben sich aus dem Kapazitätsberechnungsmodul (Kapatool) des H. Stellungnahme DiP: Die beantragte zusätzliche Kapazität wurde über das Kapazitätsberechnungstool ermittelt und ist notwendig, um die ÖPP-Projekte umsetzen zu können. Neben Neubaumaßnahmen (bspw. eine Grundschule mit zugehörigem Hort in der Maiacher Straße mit einer Bauvergabesumme von ca. 74 Mio. Euro oder die Beschaffung und Zusammenführung Schulbau B5/B14 mit einer Bauinvestitionssumme von ca. 200 Mio. Euro) befinden sich sechs Schulgebäude inkl. Sporthallen und Außenanlagen in der Betreuung. Die Schaffung der beantragten Stelle wird vorgeschlagen. Da die Abteilung H/ÖPP als temporäre Einheit eingerichtet wurde (Ferienausschuss vom 22.04.2020), wird die Stelle zunächst mit einem Fristvermerk (F 12.28) versehen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 203 von 232 272 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2461 Verwaltung / Rechnungswesen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 198lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 0,30 SACHBEARBEITER/IN 16.844 € 16.844 € E 7 0 € 0,30 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Einführung der eRechnung mit seinen Besonderheiten im Baubereich hat die Arbeitsweise im Rechnungswesen radikal verändert hin zu einer beinahe komplett in SAP abzuwickelnden Rechnungsbearbeitung. Die komplexere Bearbeitung sowie die hohen Fallzahlen machen diese Stellenmehrung notwendig. Gerade der Bereich Beratung / Unterstützung der Projektleitungen sowie die Notwendigkeit, Schulungen sowie Arbeitsmaterialien anzubieten und zur Verfügung zu stellen, machen diesen Stellenanteil notwendig. Stellungnahme DiP: Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wurde zum 30.04.2021 die elektronische Rechnungsbearbeitung bei der Stadtverwaltung erfolgreich eingeführt. Die gesamte Steuerung erfolgt über das Modul SAP/VIM (Vendor Invoice Management) als integriertes Workflowsystem. Durch diese Einführung haben sich Abläufe und Masken verändert, die Arbeitsinhalte sind jedoch annähernd gleichgeblieben (z. B. Kontierung, Prüfung von Pflichtangaben / Kommentaren / Anlagen). Zudem wird aktuell an zukünftigen Erleichterungen gearbeitet (insb. die Integration der bisherigen Access- Datenbank in VIM). Beratungs- und Schulungsbedarfe sollten im Zeitverlauf stetig abnehmen, da Routine im Umgang mit der eRechnung erlangt wird. Ferner können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Nachweise zu Steigerungen in den Fallzahlen abgegeben werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht vorgeschlagen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 204 von 232 273 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2460 Trinkwasserhygiene Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 199lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Hochbauamt Geschäftsbereich Referat VI Antrag: 1,00 MEISTER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Die Trinkwasserhygiene nimmt immer größere Kapazitäten in Anspruch. Die Vorschriften der Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Legionellen- Problematik haben sich mit jeder Novellierung verschärft. Die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen sind im DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) Arbeitsblatt 551 W sowie in der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) Richtlinie 6023 für Planer, Installateure und Betreiber zusammengefasst. Die Einhaltung dieser weiterentwickelten Vorschriften und Handlungsanweisungen kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Um rechtsicher zu werden, ist zusätzliches Fachpersonal notwendig. Stellungnahme DiP: Die Trinkwasserthematik gehört im Wesentlichen zum Bauunterhalt. Die Anforderungen an das Trinkwasser sind sicher komplexer geworden und die Prüfung sowie Instandsetzung der Leitungen benötigt entsprechende Kapazitäten, auch weil die notwendige Zusammenarbeit mit den Hausverwaltenden Einheiten sowie dem Umweltamt dabei intensiver geworden ist. Allerdings liegen keine belastbaren Daten und Zahlen zu einer näherungsweisen Quantifizierung der notwendigen Kapazität vor, deshalb kann die Schaffung der beantragten Kapazität zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen werden. Diese Einschätzung wurde bereits zum inhaltsgleichen Schaffungsantrag zum Haushalt 2021 abgegeben. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 205 von 232 274 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2609 Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 200lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Wirtschaftsreferat Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 Mit dem Erlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) hat Nürnberg ein wichtiges Instrument der Wohnungsbestandssicherung eingeführt. Der Vollzug der ZwEVS erfolgt federführend durch den Stab Wohnen (SW) im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat. SW nahm im Oktober 2019 mit zunächst einem Sachbearbeiter die Arbeit auf und ist seit Mitte März 2020 mit einer Sachgebietsleitung und zwei Sachbearbeiter/innen besetzt. Die im Rahmen des Satzungsvollzugs erforderliche Außendiensttätigkeit erfolgte vorerst durch den zentralen Ermittlungsdienst von ZD. Die Anzahl erfasster vermuteter zweckentfremdeter Wohnungen steigt seit Inkrafttreten der Satzung 2019 kontinuierlich an (Anstieg der Gesamtzahl von 70 im Mai 2019 auf 1217 im April 2022). Hinzu kommen die zahlreichen Ferienvermietungen, die auf Online-Portalen angeboten werden und die derzeit noch nicht Ermittlungsgegenstand sind. Im Rahmen des Vollzugs der Satzung ist ein steter Anstieg des Arbeitsvolumens bei zunehmend zeitintensiveren Einzelfallsachbearbeitungen festzustellen. Um die zunehmend anspruchsvolleren Verfahren weiterhin in einer angemessenen Zeit bearbeiten und die Vollziehung der Anordnungen überwachen und nötigenfalls mit Verwaltungszwang durchsetzen zu können, wird personelle Unterstützung benötigt. Stellungnahme DiP: Zum Inkrafttreten der ZwEVS konzentrierte sich die Sachbearbeitung im Schwerpunkt auf die sogenannten Antragsverfahren, bei welchen die Antragssteller/innen von sich aus bemüht waren, alle für die Genehmigung relevanten Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass ein schneller Abschluss des Verfahrens herbeigeführt werden konnte. Sowohl die derzeit in Bearbeitung befindlichen als auch die zukünftigen Verfahren beruhen überwiegend darauf, dass ein konkreter Verdachtsfall von Amts wegen oder aufgrund einer Meldung durch Dritte zugrunde liegt. Die Mitwirkungsbereitschaft der Adressaten und Adressatinnen ist hier gering. Der Ermittlungsaufwand ist entsprechend umfangreich, da zum Erlass eines rechtssicheren Bescheides jedes Detail durch SW erfasst und nachgewiesen werden muss. Hierzu tragen auch die immer höheren Anforderungen seitens der Rechtsprechung im Hinblick auf die Feststellungslast auf Seiten der Kommune bei. Da sich die anfänglich mit ZD vereinbarte Zusammenarbeit aufgrund der in diesem Zusammenhang notwendigen Rechtskenntnisse als nicht praktikabel erwiesen hat, sind die Sachbearbeiter/innen auch vermehrt im Außendienst tätig. Dies führt unweigerlich zu einer Mehrbelastung und Engpässen in der eigentlichen Sachbearbeitung, was momentan noch durch den Einsatz der Sachgebietsleitung in der Sachbearbeitung abgefedert wird. Um zukünftig im Interesse der Stadt Nürnberg und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine gründliche und schnelle Sachbearbeitung sicherstellen zu können, wird eine zusätzliche Kapazität in Höhe von 1,0 VK unter Berücksichtigung der Satzungslaufzeit (30.05.2024) befristet bis zum 31.12.2024 befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 206 von 232 275 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2464 IT-Koordination Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 201lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Liegenschaftsamt Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Zur Umsetzung des im Sommer 2019 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes für eine digitale Stadtverwaltung ist dezentrale IT Kompetenz vor Ort erforderlich. LA befindet sich derzeit in der Planungsphase für seine digitale Fachstrategie, die 2023 in die Umsetzung gelangen soll. Um das Konzept strategisch und fachlich zu begleiten und zum Ziel zu bringen, ist die Stelle unabdingbar. Ziel soll es sein, ein Flächeninformationssystem (FIS) aufzubauen bzw. die Daten von LA im bestehenden FIS einzubinden und so nutzbar zu machen, dass sie für die Mitarbeitenden, die Entscheidungsträger der Verwaltung und die Politik erfassbar, abrufbar und verwendbar sind. Schnittstellen müssen geschaffen werden (SAP-LUM, etc.). Ebenso soll der Weg zu einem papierlosen Büro, weg von der Papierakte und hin zu einem modernen Bürokonzept (Arbeitsplatz 2.0), vorbereitet und umgesetzt werden. Die bei LA befindlichen Bürgerdienste sollen auf eine moderne Plattform mit digitalen Möglichkeiten umgestellt werden. Stellungnahme DiP: Im Rahmen des Konzeptes "Digitale Stadtverwaltung" beantragt DIP zentral Stellenplankapazitäten für "Digitalkoordinatorinnen/Digitalkoordinatoren", die den Geschäftsbereichen und Dienststellen bedarfsgerecht zugewiesen werden. Mit dem Haushalt 2023 sind 0,25 VK Digitalkoordinator/in für LA vorgesehen. Die Schaffung einer Stelle für die IT-Koordination ist wünschenswert, jedoch nicht unmittelbar zum Haushalt 2023 erforderlich. Eine Begutachtung dieser Stelle kann somit nicht erfolgen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 207 von 232 276 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2403 Benennung von Straßen, Brücken, Wegen, Plätzen und Grünanlagen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 202lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geschäftsbereich Referat VII Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 80.469 € 42.952 € E 11 37.517 € 0, 53 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 75.034 € 40.051 € E 10 34.983 € 0, 53 mit Teildeckung Für die sichere Orientierung von Rettungsdiensten und Polizei bei Notfällen, die Erleichterung postalischer Zustellungen und des privaten Besuchsverkehrs sowie für Zwecke des Meldewesens leisten Straßennamen und Hausnummern den wesentlichen Beitrag. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind sie zwingend notwendig. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger und somit auch die Bautätigkeit in Nürnberg hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich auf die Anzahl der neu zu benennenden Straßen aus. Ständig kürzer werdende Zeitabstände zwischen Abschluss von Planungen und der Bautätigkeit erfordern eine intensive Prüfung der Namensvorschläge und eine schnelle und belastbare Vorbereitung der Ausschussvorlagen. Die mittlerweile fast ausschließliche Benennung nach verdienten Persönlichkeiten bedarf zudem einer umfassenden Recherche über Leben und Wirken der zu ehrenden Personen aus unterschiedlichsten Quellen bzw. Fundstellen. Darüber hinaus ist eine zunehmende gesellschaftliche Sensibilität bezüglich Straßenbenennungen, sowohl bei Neubenennungen als auch bei bereits bestehenden Straßenbenennungen, feststellbar. Stellungnahme DiP: Das Wachstum der Stadt Nürnberg hat auch zu einem starken Anstieg in den Fallzahlen zu benennender Straßen, Wege, etc. geführt, so dass eine Steigerung um 160% in den vergangenen sechs Jahren zu verzeichnen ist. Die gestiegene Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hinsichtlich Straßenbenennungen, insbesondere zu den Themen Geschlechtergerechtigkeit und Erinnerungskultur, erfordert die Erledigung von anstehenden zeitintensiven Tätigkeiten, wie z. B. die Erstellung und systematische Abarbeitung einer Vorschlagliste mit Frauennamen (Verkehrsausschuss vom 15.11.2018), die anlassbezogen durchzuführenden Einzelüberprüfungen bestehender personenbezogener Straßennamen hinsichtlich der mit ihrem Namensgeber verbundenen Werte in Bezug zu dem heutigen Wertesystem (Verkehrsausschuss vom 20.09.2018) und die Befragung betroffener Anwohnerinnen und Anwohner bei beabsichtigten Umbenennungen. Zudem fallen verstärkt die Bearbeitung von Anfragen und Wünschen zu Straßenbenennungen und Hausnummerierungen aus der Bürgerschaft, von politischen Parteien oder von Bürgervereinen an, für die, in Abstimmung mit der Dienststellenleitung, Antwortschreiben durch den Wirtschafts- und Wissenschaftsreferenten oder den Oberbürgermeister zu erstellen sind. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher vorgeschlagen. Zur teilweisen Deckung soll die Stelle Nr. 620.0050 (Sachbearbeiter/in, E10, 0,5VK) aus dem Stellenplan des Geo entnommen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 208 von 232 277 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2597 Personalbedarf für die Tagespflege NürnbergStift Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 203lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 BETREUUNGSKRAFT § 87 SGBXI 40.944 € 0 € E 2 40.944 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BETREUUNGSKRAFT § 87 SGBXI 40.944 € 0 € E 2 40.944 € 0,00 Antrag: 0,50 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 17.006 € 0 € E 1 17.006 € 0,00 Vorschlag: 0,50 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 17.006 € 0 € E 1 17.006 € 0,00 Antrag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG 78.855 € 0 € P 14 78.855 € 0,00 Vorschlag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG 78.855 € 0 € P 14 78.855 € 0,00 mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt Die Tagespflege des NürnbergStift ist eine Erweiterung zur ambulanten Pflege und der Betreuung in der häuslichen Umgebung. Während das soziale Umfeld erhalten bleibt, ist das Hauptziel eine über den Tag verteilte Einbindung von Menschen in eine Gemeinschaft mit bedürfnisorientierter Begleitung sowie der Erhaltung und Erhöhung der Lebensqualität. Angehörige werden begleitend zur häuslichen Pflege entlastet. Sie erhalten Hilfe bei der medizinischen Versorgung und dadurch zusätzliche Unterstützung. Seit Beginn der Tagespflege (2019) konnte ein stetiger Zuwachs an Gästen verzeichnet werden. Das Angebot der Tagespflege wird von den Gästen sehr gut angenommen. Bisher wurde die Tagespflege durch das bestehende Personal mitversorgt. Nachdem sich die Tagespflege sehr gut etabliert hat und eine hohe Auslastung zu verzeichnen hat, bedarf es einer entsprechenden Personalausstattung für die eigenständige Tagespflege. Stellungnahme DiP: Mit dem Angebot des NürnbergStift können Tages- bzw. Nachtgäste länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben. Gleichzeitig ergibt sich damit die Möglichkeit, zukünftige Bewohnende für die stationäre Pflege zu akquirieren. Das NürnbergStift trägt so dem demographischen Wandel sowie den neuen Bedarfen an Pflege Rechnung. Der Personalbedarf wurde bei der Gründung der Tagespflege angemeldet und in den verhandelten Pflegesätzen berücksichtigt. Bislang wurden trotz Refinanzierung keine Stellenkapazitäten beantragt, weil erst abzuwarten war, wie sich die Belegungszahlen entwickeln. Inzwischen ist die Tagespflege ausgelastet und die Nachfrage höher als die vorhandenen Plätze, weshalb bereits über eine Erweiterung der Platzzahl nachgedacht wird. Das Vorhalten von eigenem Personal ist aus organisatorischer Sicht sinnvoll, um gleichbleibende interne Strukturen und Qualität zu gewährleisten. Die Leitung der Tagespflege verbleibt bei der Gesamtleitung des Pflegezentrums Sebastianspital, damit der beantragte Personalbedarf über die Pflegesätze, die mit den Pflegekassen verhandelt werden, vollständig gedeckt werden kann. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazitäten wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 209 von 232 278 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2599 Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung des August-Meier-Heims mit Neubezug Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 204lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 60.337 € 60.337 € A 7 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1,00 mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt Beim Neubau der Einrichtung August-Meier-Heim handelt es sich um die Umsetzung eines Hausgemeinschaftsmodells, welches sich als neue Wohnform aus zusätzlichen Pflegeplätzen und neuen Leistungsangeboten zusammensetzen wird (allgemeine Pflege-Wohnbereiche, ein Bereich mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrische Betreuung, Tagespflege- und Nachtpflegeplätze, Cafeteria etc.). Aufgabe der Heimverwaltung ist es, die zur Verfügung stehenden Angebote mit Marketing und Akquise zu vermitteln und für die Auslastung Sorge zu tragen. Hierzu sind persönliche, fernmündliche und schriftliche Kontakte mit Kliniken, ambulanten Diensten, Behörden (z.B. Sozialamt) sowie Interessent/innen und Bürger/innen notwendig. Während des Aufenthaltes in der Einrichtung sind alle Anliegen der Bewohnenden, Angehörigen sowie Zusammenarbeit mit Dritten erforderlich, damit eine qualitativ hochwertige Versorgung erfolgen kann. Weiterhin sind zeitnah die anfallenden Kosten gegenüber den Kostenträgern (Bewohner/innen, Angehörige, Dritte) geltend zu machen, damit ein unmittelbarer Ausgleich erfolgt. Stellungnahme DiP: Mit der geplanten Inbetriebnahme des Neubaus im Januar 2023 kommen 20 zusätzliche Heimplätze sowie 16 Plätze in der Tagespflege hinzu. Zum einen besteht damit die Notwendigkeit einer organisatorischen Betreuung der Konzepte durch eine Kontaktperson vor Ort, gleichzeitig entsteht zum anderen ein Mehraufwand in den Bereichen Aufnahme und Abrechnung. Zudem sind bereits vor der Inbetriebnahme des Neubaus organisatorische und technische Vorarbeiten notwendig (z.B. technische Anlage der neuen Struktur im Fachverfahren). Die beantragten Kapazitäten wurden aus diesem Grund bereits im Wirtschaftsplan 2022 berücksichtigt. Von NürnbergStift werden dafür aus einem anderen Bereich derzeit schon 0,50 VK eingesetzt. Bei den Kassen wurden 2,00 VK für Leitung und Verwaltung beantragt, jedoch wird bei der Inbetriebnahme noch nicht die volle Kapazität benötigt. Ein Stellenbedarf im Umfang von 1,00 VK ist nachvollziehbar und kann zur Schaffung empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 210 von 232 279 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2601 Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung Pflegezentrum Sebastianspital Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 205lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt Das Pflegezentrum Sebastianspital hält mit 254 Plätzen in der stationären Langzeitpflege, 26 Plätzen in der Kurzzeitpflege, 18 Plätzen in der Tagespflege sowie mit dem angebundenen ambulanten Dienst und der geriatrischen Reha ein breites Spektrum an Angeboten bereit. Weiterhin besteht eine Kooperation mit der Noris Inklusion. Hier werden im Sebastianspital Wohngemeinschaften mit 12 behinderten Menschen begleitet und versorgt. Mit Ausbruch des Covid-19 Virus wurden zusätzlich 2 Isolationsstationen eingerichtet. Hiervon soll eine Station dauerhaft in Betrieb bleiben. Die Angebote der Kurzzeit- sowie Tagespflege und der Isolation bedeuten auch einen höheren Bedarf an Personalkapazitäten in der Verwaltung. Durch kürzere Liegezeiten in Krankenhäusern und Stärkung der Versorgung in der eigenen Häuslichkeit gibt es einen kontinuierlichen Wechsel an zu pflegenden und zu betreuenden Personen. Um ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung zu stellen, um umfangreiche Patienten- und Bewohnerakquise, Beratung von Interessenten, Bewohnern und Angehörigen zu gewährleisten und um den gesetzlichen und wirtschaftlichen Vorgaben Rechnung zu tragen, bedarf es zwingend zusätzlicher Personalkapazitäten. Stellungnahme DiP: Für Rezeptionstätigkeiten ist derzeit eine Stelle mit einem Anteil von 0,50 VK vorhanden. Die Stelle ist mit einer Person in Vollzeit besetzt. Dies ist jedoch für eine durchgängige Besetzung der Rezeption zu den üblichen Geschäftszeiten nicht ausreichend, da andere Aufgaben der Stelle das kurzfristige Verlassen des Platzes erfordern. Zudem ist bei den Stellen, die für die Aufnahmen und Abrechnung im Sebastianspital zuständig sind, durch die Öffnung für Kurzzeit- und Tagespflege ein Mehraufwand entstanden, wofür bislang keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen wurden. Andere Träger bieten nicht genug Kurzzeitpflegeplätze an, da dieses Angebot bei gleichem Pflegesatz in der Regel unwirtschaftlicher wäre. Die Kommune hingegen muss aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages solche Plätze vorhalten. Eine zusätzliche Kapazität von 1,00 VK kann im Bereiche Verwaltung und Leitung nach aktueller Pflegesatzplanung nicht vollständig finanziert werden. Eine Schaffung zusätzlicher Kapazität kann daher nur im Umfang von 0,50 VK empfohlen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 211 von 232 280 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2600 Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung der Seniorenwohnanlage Platnersberg Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 206lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,90 VERWALTUNGSFACHKRAFT 50.533 € 50.533 € E 7 0 € 0,90 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 28.074 € 28.074 € E 7 0 € 0,50 mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt Die Seniorenwohnanlage Platnersberg stellt derzeit 69 Plätze in der stationären Langzeitpflege sowie 28 Plätze im Rüstigenbereich zur Verfügung. In den Jahren 2017 bis 2019 sind 256 Personen eingezogen, 239 sind Personen ausgezogen. Um Herausforderungen wie zum Beispiel umfangreiche Patienten- und Bewohnerakquise, Beratung von Interessenten, Bewohnern und Angehörigen unter Beachtung gesetzlicher und wirtschaftlicher Vorgaben bewältigen zu können, bedarf es zwingend zusätzliche Personalkapazitäten in Höhe von 0,90 VK. Aktuell sind insgesamt 1,00 VK im Stellenplan vorhanden. Ergänzend wird noch darauf verwiesen, dass am Standort Platnersberg Erweiterungsmaßnahmen mit einem größeren Angebot an Leistungen geplant sind. Stellungnahme DiP: Für die Abrechnung und Verwaltung (Aufnahme, Rezeption etc.) der Einrichtung am Platnersberg sind bisher jeweils 0,50 VK im Stellenplan abgebildet, obwohl vor Ort schon über einen längeren Zeitraum je 0,75 VK tätig sind. Für die Kundenakquise, eine gute Beratung und Betreuung ist es wichtig, dass eine durchgängige Besetzung der Rezeption vor Ort zu den üblichen Geschäftszeiten (8- 17 Uhr) gewährleistet ist. Aus den eingereichten Unterlagen geht hervor, dass von den beantragten 0,90 VK nur 0,47 VK über die verhandelten Pflegentgelte finanziert werden können. Eine Aufstockung der vorhandenen Kapazitäten ist daher nur eingeschränkt nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nur teilweise vorgeschlagen werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 212 von 232 281 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2598 Zusätzlicher Personalbedarf in der Personalverwaltung NürnbergStift Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 207lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 27.628 € 27.628 € E 6 0 € 0,50 mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt In den letzten 12 Jahren ist die Anzahl des zu verwaltenden Personals um mehr als 25 Prozent gestiegen. Während auf der einen Seite mehr Personal in der Pflege benötigt wird, hat sich auf der anderen Seite auch die Wechselbereitschaft bei den Mitarbeitenden erhöht. Insgesamt sind die Herausforderungen im Bereich der Personalverwaltung größer geworden, z.B. wegen Personalaustritten, befristeten Arbeitsverhältnissen, Kooperationen mit Zeitarbeitsfirmen und Fachkräften aus dem Ausland. Damit weiterhin eine rechtmäßige quantitative und qualitative Erfüllung der Aufgaben mit entsprechend gebotener Sorgfaltspflicht gewährleistet werden kann, ist eine zusätzliche Personalkapazität von 1,00 VK erforderlich. Stellungnahme DiP: Aktuell werden durch die Personalabteilung des NürnbergStifts (NüSt) 596 aktive Beschäftigte sowie 55 Beschäftigte, welche sich in Elternzeit, Beurlaubung oder Langzeiterkrankung befinden, betreut (Stand 31.01.2022). Im Bereich der Personalverwaltung von NüSt sind dafür 3,26 VK beschäftigt sowie die Sachgebietsleitung mit 1,00 VK. Ein Bedarf ist aufgrund der geschilderten Veränderungen der Rahmenbedingungen zwar nachvollziehbar, jedoch lässt sich dieser nicht auf 1,00 VK bemessen. Da, bezogen auf den Personalzuwachs der vergangenen Jahre, bereits zum Haushalt 2021 0,50 VK geschaffen wurden, wird die Aufstockung bestehender Kapazitäten in Höhe von 0,50 VK empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 213 von 232 282 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2596 Verlängerung und Ausbau des Projektes Pflegepraxiszentrum Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 208lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Nürnberg Stift Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN 18.126 € 0 € S 12 18.126 € 0,00 Vorschlag: 0,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN 18.126 € 0 € S 12 18.126 € 0,00 Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT 14.526 € 0 € E 8 14.526 € 0,00 Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT 14.526 € 0 € E 8 14.526 € 0,00 mit Deckung; Fristvermerk F 03.24; Stellenvermerk Z Vorrangiges Ziel des Pflegepraxiszentrums (PPZ) ist es, technische Innovationen in die praktische Anwendung zu bringen, da die Anzahl der Produkte, die den Sprung vom Förderprojekt in den Alltagseinsatz geschafft haben, vergleichsweise gering ist. Technische Entwicklungen werden in der Regelversorgung getestet, angewendet und evaluiert unter Berücksichtigung von ethischen, sozialen und psychologischen Implikationen. Unter der Konsortialführerschaft NürnbergStift verbinden sich die Kooperationspartner Klinikum Nürnberg, Diakonie Neuendettelsau, IREM, MedTech Pharma, IDC und die Wilhelm-Löhe-Hochschule zu dem Pflegepraxiszentrum Nürnberg. Das PPZ erfüllt nicht nur in der Metropolregion eine wichtige Rolle, sondern als eines von insgesamt vier Pflegepraxiszentren deutschlandweit. Das vom Bund geförderte Projekt soll verlängert werden. Stellungnahme DiP: Das Interesse von Altenhilfeträgern an Produkterprobungen ist seit Beginn der Projektlaufzeit steigend. Die Corona-Pandemie hat dies zudem befördert. Das PPZ ist zuständig, Produkterprobungen zu realisieren und methodisch-wissenschaftlich zu begleiten. Das gestiegene Interesse, neue Themenanfragen, aber auch corona-bedingte Verzögerungen von Projekten erfordern eine neue Bewertung der Leistungen bzw. der benötigten Stellenkapazitäten. Der zusätzliche Bedarf an Stellenkapazitäten ist nachvollziehbar und wurde bei der Beantragung der Verlängerung des Projektes berücksichtigt. Vorausgesetzt, die Finanzierung der beantragten Stellenkapazitäten kann vollständig über Drittmittel sichergestellt werden, kann die Aufstockung der befristeten Stellen empfohlen werden. Sie erhalten einen Fristvermerk F 03.24 sowie einen Stellenvermerk Z. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 214 von 232 283 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2622 Mobilitätsbeschluss SÖR Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 209lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 BAUING. BRÜCKENNEUBAU 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,0 0 Vorschlag: 1,00 BAUING. BRÜCKENNEUBAU 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,0 0 Antrag: 1,00 BAUING. ÖPNV PLANUNG 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. ÖPNV PLANUNG 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 2,00 BAUING. ÖPNV PROJEKTBEARB. 184.730 € 184.730 € E 12 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BAUING. ÖPNV PROJEKTBEARB. 184.730 € 184.730 € E 12 0 € 2,00 Antrag: 1,00 BAUING. RADVERKEHR 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. RADVERKEHR 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 Antrag: 2,00 BAUING. RADVERKEHR 184.730 € 184.730 € E 12 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BAUING. RADVERKEHR 184.730 € 184.730 € E 12 0 € 2,00 Antrag: 1,00 BAUING. STRAßENVERKEHRSBEH. RAD 80.469 € 80.469 €E 11 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. STRAßENVERKEHRSBEH. RAD 80.469 € 80.469 €E 11 0 € 1,00 Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Antrag: 1,00 ELEKTROING. RADVERKEHR 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1, 00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROING. RADVERKEHR 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1, 00 Antrag: 2,00 FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN 103.030 € 103.030 € E 5 0 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN 103.030 € 103.030 € E 5 0 € 2,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Seite 215 von 232 284 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2622 Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten umsetzen. Nur wenn urbane Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden, kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben. Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die SÖR mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Zum Haushalt 2023 wird weiterer unentbehrlicher Stellenbedarf zur Schaffung vorgeschlagen. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen. Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 216 von 232 285 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2496 Straßenreinigung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 210lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 3,00 STRASSENREINIGER/IN SPRINGER/IN 139.374 € 139.374 € E 3 0 € 3,00 Vorschlag: 3,00 STRASSENREINIGER/IN SPRINGER/IN 139.374 € 139.374 € E 3 0 € 3,00 ohne Deckung Aufgrund des hohen Krankenstandes in der Straßenreinigung ist der Einsatz von Springerkräften erforderlich. Der Krankenstand ist nicht nur auf längere krankheitsbedingte Ausfälle, die durch Krankheitsvertretungen ggf. abgefangen werden könnten, zurückzuführen, sondern oftmals in Kurzzeiterkrankungen (Atemwegserkrankungen, Belastungen des Bewegungsapparates, etc.) begründet, die aber dennoch über die Entgeltfortzahlung hinausgehen. Hier soll daher pro Straßenreinigungsbezirk dauerhaft ein/e Springer/in zur Verfügung gestellt werden, insgesamt handelt es sich somit um 3 Stellen. Damit soll auf einen reibungsärmeren Dienstbetrieb hingewirkt und Unterstützung der Kollegen/innen bei krankheitsbedingten Ausfällen sichergestellt werden. Diese Unterstützung soll dabei Überlastungssituationen im Krankheitsvertretungsfall entgegenwirken und die Gesundheit der Mitarbeiter/innen fördern. In den letzten Jahren beschäftigte SÖR deshalb bereits budgetfinanziert Springerkräfte. Stellungnahme DiP: Mit der zusätzlichen Personalkapazität soll die Leistungsfähigkeit der Straßenreinigung sichergestellt und eine Entlastung der Mitarbeitenden erzielt werden. Die zusätzliche personelle Unterstützung ist dringend notwendig und wurde in der Vergangenheit bereits im Rahmen einer Budgetfinanzierung bereitgestellt. Diese Personalkapazitäten sollen nun im Stellenplan dauerhaft berücksichtigt werden. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazitäten wird empfohlen. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 217 von 232 286 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2491 Brückenneubau Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 211lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Antrag: 0,50 BAUTECHNIKER/IN 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 Vorschlag: 0,50 BAUTECHNIKER/IN 34.159 € 34.159 € E 9b 0 € 0,50 ohne Deckung Im Bereich des Brückenbaus und der Wasserwirtschaft kann die Menge der Aufgaben mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht bedarfsgerecht bewältigt werden. Grund dafür ist der trotz intensivster Bemühungen noch prekäre Erhaltungszustand des betreuten großen und wertvollen Anlagenvermögens, aber auch die zahlreichen neuen Bedarfe aus der Verkehrs- und Städteplanung, Investorentätigkeiten und Beteiligungspflichten aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelungen, wie z.B. aufgrund der Erneuerungsinitiativen der DB Netz AG. Zudem ist der Aufwand bei Baumaßnahmen im Ingenieurbau, insbesondere bezüglich Umweltschutz, Ausgleichsbedarfen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verkehrsbelangen sowie Arbeitsschutz im Baubetrieb etc., besonders gestiegen. Ziel ist es, den dauerhaft gestiegenen Investitionsbedarf im Ingenieurbau auch personell abwickeln zu können. Bauwerke, die zur Generalsanierung anstehen sind zeitnah zu sanieren, um die vorhandene kritische Bausubstanz in einem noch weitestgehend sanierungsfähigen Zustand zu erhalten. Stellungnahme DiP: Das im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt gemeinsam mit Rödl & Partner entwickelte Tool zur Personalbedarfsbemessung wurde für SÖR modifiziert und anschließend bei SÖR für Projekte in den Bereichen Straße, Grün, Brücke und Lichtsignalanlagen ebenfalls angewendet. Das Ergebnis der Personalbemessung wurde im Werkausschuss SÖR am 12.04.2019 dargestellt. Zum Stand 01.01.2018 wurde im Rahmen der Personalbedarfsbemessung hierdurch ein Fehlbedarf von 66 Stellen für SÖR - Abteilung Planung und Bau insgesamt bzw. zum Stand 01.01.2022 allein für den Bereich Brückenbau und Wasserwirtschaft ein Fehlbedarf von 42 Stellen ermittelt. Das festgestellte Personaldefizit wird durch die Stellenschaffung reduziert. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 218 von 232 287 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2498 Stellenplan Teil B - Nachwuchsgewinnung Werkstudierende Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 212lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 WERKSTUDIERENDE/R 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WERKSTUDIERENDE/R 75.034 € 75.034 € E 10 0 € 1,00 ohne Deckung Stellenwert E10 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung Die Beschäftigung von Werkstudierenden, gerade in Bereichen, in denen die Personalgewinnung sich zunehmend schwieriger gestaltet, wird als gute Gelegenheit gesehen, Studierende frühzeitig an den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) zu binden und den Bekanntheitsgrad der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten innerhalb des SÖR aber auch innerhalb der gesamten Stadtverwaltung bei Studierenden zu steigern. SÖR möchte die Möglichkeiten von Werkstudententätigkeiten im gesamten SÖR für verschiedene Studiengänge anbieten. Zum HH 2020 wurde bereits 1,0 VK für Werkstudierende geschaffen. Diese Kapazität ist im Gesamtkonzept von SÖR (Angebot duales Studium technischer Bereich, Praktika, Bachelorarbeiten, Qualifizierungen für 3. und 4. QE im technischen Bereich) nicht ausreichend, die Ausweitung um eine weitere Vollkraftstelle ist erforderlich. Stellungnahme DiP: Die Bewerberlage ist in den letzten Jahren zunehmend schlechter geworden. Teilweise können Stellen erst nach mehrfacher Ausschreibung oder nur mit Bewerbern/innen besetzt werden, die über eine abweichende Qualifikation verfügen. Die Beschäftigung von mehreren Werkstudierenden in unterschiedlichen Bereichen wird vor diesem Hintergrund als sinnvoll erachtet. Den Eigenbetrieben wurde die Möglichkeit eröffnet, eigene Planstellen im jeweiligen Stellenplan, zusätzlich zum Gesamthaushalt, zu beantragen (POA vom 18.02.2020). Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 219 von 232 288 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2497 Wasserbau Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 213lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 WASSERBAUMEISTER/IN 68.318 € 68.318 € E 9b 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WASSERBAUMEISTER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 ohne Deckung Der Bereich SÖR/1-B/3 betreut mit Unterstützung der Werkbetriebe von SÖR/2-W eine umfangreiche und wachsende Infrastruktur an wasserwirtschaftlichen Anlagen. Der Unterhalt und Ausbau von Gewässern dritter Ordnung (Bäche und Teiche) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Hochwasserschutz und der Ökologie haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die naturschutzfachlichen Anforderungen an den Gewässerunterhalt haben kontinuierlich zugenommen. Der Hochwasserschutzplan Main (HOPLA Main) tritt aktuell in den zweiten Bewirtschaftungszyklus, was Anpassungsmaßnahmen nach sich ziehen wird. Hinzu kommen Anpassungen im Bayerischen Wassergesetz und Bayerischen Naturschutzgesetz aufgrund naturschutzfachlicher Vorgaben (z.B. Ergänzung Volksbegehren „Rettet die Bienen“, Gewässerrandstreifen). Durch den Klimawandel kommen weitere Herausforderungen auf die Wasserwirtschaft zu: Mit jeder neuen Hochwasserschutzmaßnahme (z.B. Starkregenschutz Gerasmühle 2021, Hochwasserschutz Altenfurt ab 2022) kommen auch neue Anlagen hinzu, die gemäß den geltenden Regeln der Technik betrieben, gewartet und unterhalten werden müssen. Umgekehrt sind aber auch die sommerliche Trockenheit und Wassermangel große Herausforderungen. Letztlich sind auch ökologische Aspekte bei der täglichen Arbeit vor Ort zu berücksichtigen: die neuen wasserrechtlichen Vorgaben beinhalten den Grundsatz, dass anfallendes Niederschlagswasser im natürlichen Kreislauf zu halten ist. Die Aspekte Hochwasserschutz, Ökologie und Sozialfunktion (z. B. Bootssport) des Gewässers sind bei allen Unterhaltsmaßnahmen ausgewogen zu berücksichtigen. Dies ist durch einen Zimmerermeister nicht vollumfänglich realisierbar. Stellungnahme DiP: Die Komplexität sowie die Quantität der wasserwirtschaftlichen Bauwerke und Einrichtungen hat in den letzten Jahren zugenommen, die Nutzungsansprüche haben sich geändert (z. B. Veranstaltungen, Bootssport) und die Unterhaltsleistungen inkl. Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den betroffenen Anlagen werden derzeit nicht bedarfsgerecht bzw. nur teilweise abgearbeitet. Um dies künftig sicherzustellen, die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben aus dem Umweltschutz einzuhalten, sind die Unterhaltsleistungen zu intensivieren und die Wartungs- und Pflegepläne systematisch regelmäßig abzuarbeiten. Hierfür sollen die vorhandenen Fachkräfte, die bisher fachlich einem Schreinermeister unterstellt waren, aus der bestehenden Einheit herausgelöst, in einer eigenen, neuen Einheit zentriert und die Leitung und fachliche Anleitung dieser Fachkräfte einem Meister mit entsprechender Qualifikation übertragen werden. Dieser soll ferner als Schnittstelle zum Wasserbau im Sachgebiet Brückenbau fungieren, das für den Abruf von Zuschüssen für Gewässer mit Gewässerentwicklungskonzept zuständig ist. Diese Zuschüsse werden vom Freistaat Bayern nur bei fachlich einwandfreiem und ausgewogenem Unterhalt (Ökologie, Hochwasserschutz, Freizeitnutzung) gewährt. Für die Einrichtung dieser Leitungsfunktion stehen innerhalb des Stellenplans SÖR keine Kapazitäten zur Verfügung. Die zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich (1,0 VK). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 220 von 232 289 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2493 Masterplan Freiraum Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 214lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 2,00 DIPL. ING. LANDSCHAFTSARCH. FREIRAUM 160.938 € 16 0.938 € E 11 0 € 2,00 Vorschlag: 1,00 DIPL. ING. LANDSCHAFTSARCH. FREIRAUM 80.469 € 80. 469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung Der Masterplan Freiraum ist ein gesamtstädtisches Konzept für die Verbesserung der Grün- und Freiraumversorgung im Stadtgebiet Nürnberg und wurde 2014 beschlossen. Seit 2015 wird regelmäßig in diversen Ausschüssen über den aktuellen Stand berichtet: Für den MIP 2019 bis 2022 wurden investive Mittel in Höhe von 8,2 Mio. Euro eingestellt. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln wurden und werden für Maßnahmen in Stadterneuerungsgebieten vom Stadtplanungsamt auch externe Mittel der Bund-Länder-Städtebauförderung beigesteuert. Mit diesen gesamten zur Verfügung stehenden Mitteln konnten erste Planungen und Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Mit der Fortschreibung des Masterplans sollen weitere Gelder für die Umsetzung ab 2023 ff beantragt werden. Mit dem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“, der umsetzungsfähige Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet enthält, wird der Masterplan Freiraum in den nächsten Jahren weiter umgesetzt und soll dauerhaft fortgeschrieben werden. Der Masterplan Freiraum hat sich als Daueraufgabe etabliert. Durch die aktuell begonnenen Projekte des Masterplans sind die bestehenden Stellen aktuell bis 2025 ausgelastet. Stellungnahme DiP: Mit der zusätzlichen Personalkapazität sollen die geplanten Maßnahmen aus dem Masterplan Freiraum umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Aufgaben des Sachgebiets, die mit dem vorhandenen Personal nicht dauerhaft zu bewerkstelligen. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird jedoch, auch im Hinblick auf die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Kapazitätsverstärkungen in diesem Sachgebiet, die Schaffung einer Vollzeitstelle als ausreichend erachtet und befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 221 von 232 290 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2487 Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) Bezirk 5 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 215lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN 67.465 € 0 € E 9a 67 .465 € 0,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN 67.465 € 0 € E 9a 67 .465 € 0,00 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home, FTTH => Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikationsunternehmen werden in 2022 und 2023 ff pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Bei den Verlegearbeiten für die Hauptleitungen ist von einem Realisierungszeitraum von mehr als 10 Jahren auszugehen. Mit dem etablierten Verfahren kann SÖR die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nicht bewerkstelligen. Daher soll es Firmen, die Leitungen auf Basis des Telekommunikationsgesetzes verlegen, ermöglicht werden, die Wiederherstellung selbstständig und nahtlos an die Verlegung vorzunehmen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten bei SÖR erforderlich. Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung aufgrund der Aufgrabungen im Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Glasfaseranbindung im Bezirk 5 ist zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuführenden Projekte bis einschließlich 2023 vereinbart werden, erhält die Stelle vorerst einen Fristvermerk (F 12.23). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 222 von 232 291 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2486 Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) Bezirk 4 Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 216lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN 67.465 € 0 € E 9a 67 .465 € 0,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN 67.465 € 0 € E 9a 67 .465 € 0,00 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home, FTTH => Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikationsunternehmen werden in 2022 und 2023 ff pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Bei den Verlegearbeiten für die Hauptleitungen ist von einem Realisierungszeitraum von mehr als 10 Jahren auszugehen. Mit dem etablierten Verfahren kann SÖR die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nicht bewerkstelligen. Daher soll es Firmen, die Leitungen auf Basis des Telekommunikationsgesetzes verlegen, ermöglicht werden, die Wiederherstellung selbstständig und nahtlos an die Verlegung vorzunehmen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten bei SÖR erforderlich. Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung aufgrund der Aufgrabungen im Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Glasfaseranbindung im Bezirk 4 ist zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuführenden Projekte bis einschließlich 2023 vereinbart werden, erhält die Stelle vorerst einen Fristvermerk (F 12.23). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 223 von 232 292 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2499 Zentrale Rechnungsbearbeitung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 217lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 58.106 € 58.106 € E 8 0 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN 27.628 € 27.628 € E 6 0 € 0,50 ohne Deckung Der Arbeitsumfang im Bereich des Rechnungswesens hat in den letzten Jahren wesentlich zugenommen (Erhöhung der Buchungen von 46.000 auf 64.000 in 2019, selbst 2020 (Corona): etwa. 60.000). Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Aufwärtstrend ungebrochen fortsetzen wird. Ferner werden zusätzlich periodische und unregelmäßig angeforderte Berichte und Auswertungen erstellt (u.a. Erstellung des Wirtschaftsplanes, fristgerechte Aufstellung des Jahresabschlusses, Liquiditätsplanung sowie zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs). Durch die Einführung der zentralen Rechnungsbearbeitung sind wesentliche Aufgaben der buchhalterischen Erfassung von kaufmännischen Vorgängen von der Peripherie direkt auf die Sachbearbeitung bei SÖR/V-2/R übergegangen. Darüber hinaus wird rege von der Möglichkeit der Teilzeitarbeit Gebrauch gemacht, so dass Stellen nicht mehr vollumfänglich ausgeschöpft werden können. Regelmäßig wird ein Kollege für die Bundestags- und Kommunalwahlen für sechs bis acht Wochen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen abgestellt, zusätzlich fallen während dieser Zeit Überstunden an, die wieder abgebaut werden müssen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Anforderungen an das Rechnungswesen gestiegen sind. Um den jetzt erreichten Standard auch in Zukunft sichern zu können, ist eine entsprechende personelle Ausstattung unumgänglich. Stellungnahme DiP: Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und steigenden Fallzahlen wird eine Personalmehrung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend betrachtet und vorgeschlagen. Darüber hinaus sollte versucht werden, unter Ausschöpfung des Stellenplanes, durch Aufgabenumschichtungen und durch Optimierung bestehender Prozesse die erhöhten Anforderungen zu bewältigen. Eine weitere Stellenschaffung käme nach vorheriger Antragstellung erst in Betracht, wenn Optimierungsmaßnahmen nicht greifen sollten. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 224 von 232 293 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2489 Beiträge Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 218lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,13 SACHBEARBEITER/IN 8.881 € 8.881 € E 9b 0 € 0,13 Vorschlag: 0,13 SACHBEARBEITER/IN 8.881 € 8.881 € E 9b 0 € 0,13 ohne Deckung Seit 01.04.2021 ist die Herstellungsfiktion des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz in Kraft getreten: ab diesen Zeitpunkt gilt eine Erschließungsstraße als erstmalig hergestellt, wenn vor mehr als 25 Jahren mit der erstmaligen Herstellung begonnen wurde. Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes steht der Straßenausbaubeitrag nur noch eingeschränkt als „Ausweichfinanzierungsmöglichkeit“ in Form von Straßenausbaupauschalen zur Verfügung. Der Aufwand für die Begutachtung der erstmaligen Herstellung steigt, weil der historische Status jeder Verkehrsanlage als Erschließungsanlage sowie die komplette Baugeschichte der Straße über Jahrzehnte zurückverfolgt werden muss. Dies muss zur Verhinderung von Beitragsausfällen überwacht werden. Zusätzlich kommt es vermehrt zu Nachbegutachtungen von vor dem 01.04.2021 begutachteten Fällen. Stellungnahme DiP: Mit der Stundenerhöhung sollen Erschließungsanlagen identifiziert werden, bei denen aufgrund der Herstellungsfiktion die erstmalige Herstellung per Fiktion schon eingetreten ist bzw. bei denen die Herstellungsfiktion in absehbarer Zeit bevorsteht. Daraus werden Entscheidungsempfehlungen für die Werkleitung abgeleitet, diese Anlagen fertig zu stellen und abzurechnen. Damit besteht die Möglichkeit einen Beitragsverlust abzuwenden, der bis zu 90 % der bereits in die jeweilige Erschließungsanlage investierten Baukosten betragen kann. Die Bereitstellung der zusätzlichen Kapazität (0,13 VK) wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 225 von 232 294 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2500 Lichtsignalanlagen Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 219lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 92.365 € 92.365 € E 12 0 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,00 ohne Deckung; Fristvermerk F 12.31 Im Bereich der Lichtsignalanlagen ist der Sanierungsdruck aufgrund der aktuellen Altersstruktur und fehlender Ersatzteile sehr hoch: Wegen der langen Einsatzdauer von Steuergeräten (teilweise länger als 30 Jahre) können beim Ausfall eines Gerätes keine Ersatzteile mehr bereitgestellt werden. Ein Ausfall führt zwangsläufig zu einer ungeplanten, kompletten Notsanierung, die zu unnötigen Verkehrsbehinderungen führt und ungeplant Personal bindet, wodurch Zeitverzug oder Verschiebung geplanter Sanierungsmaßnahmen folgt. Nur durch kontinuierliche Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Bestandsanlagen können die Systeme der Verkehrsregelung ausfallsicher und zuverlässig betrieben werden. Der kontinuierlich nötige Sanierungsaufwand zum Substanzerhalt sichert die optimale verkehrliche Abwicklung an den Lichtsignalanlagen und beeinflusst daher positiv den allgemeinen Verkehrsfluss. Stellungnahme DiP: Bis zum Jahr 2031 ist aufgrund der Altersstruktur vermehrt mit irreparablen Ausfällen von Lichtsignalanlagen zu rechnen, für die zudem meist keine neuwertigen Ersatzteile zur Verfügung stehen. Diese Instandsetzungen binden verstärkt kurzfristig Personal und führen zu Verzögerungen bei geplanten Baumaßnahmen. Um einer hohen Ausfallrate entgegenzuwirken, muss die Anzahl der jährlich zu sanierenden Lichtsignalanlagen erhöht werden. Dies ist mit der derzeitigen personellen Ausstattung des Sachgebietes nicht zu bewerkstelligen. Die zusätzliche Stellenkapazität wird als notwendig erachtet und befürwortet. Sie erhält einen Fristvermerk für die Dauer des voraussichtlichen Bedarfszeitraumes (F 12.31). Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 226 von 232 295 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2488 Konzept Baum - Baumkontrolle Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 220lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 GÄRTNER/IN BAUMKONTROLLE 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 GÄRTNER/IN BAUMKONTROLLE 56.148 € 56.148 € E 7 0 € 1 ,00 ohne Deckung Aufgrund der gesteigerten Bedeutung der Bäume in der Stadtgesellschaft, des Klimawandels und zur Verbesserung des Klimas erfolgte im Jahr 2020 die organisatorische, fachliche und finanzielle Neuausrichtung des Fachbereichs Baum. Konkret ist das Jungbaumpflegekonzept zu betreuen, eine ab 2022 jährlich zusätzliche Steigerung der Unterhaltspflege bis zum 24. Standjahr für 500 Bäume je Jahr. Die beantragte Stelle dient der Kontrolle der Jungbaumpflege im Unterhalt. Stellungnahme DiP: Bereits im Jahr 2020 wurde ein neues Sachgebiet Baum mit 4 Arbeitsgruppen gebildet: "Zentrale Aufgaben" (Straßenbaummanagerin, Beschwerdemanagement, Betreuung von Baum- und Wasserpaten), "Planung und Bau" (Umsetzung des Masterplans Straßenbaum, Planung und Umsetzung aller neu zu schaffenden Baumstandorte), "Nachpflanzung und Pflege" (Nachpflanzung und Pflege, mobiles Grün, Großbaumverpflanzung, Organisation der Straßenbaumbewässerung) sowie "Baumkontrolle" (Kontrolle aller städtischen Bäume im öffentlichen Raum sowie der Bäume, die auf städtischen Privatgrundstücken stehen auch im Hinblick auf die Einhaltung des Baumschutzes). Die beantragte Personalkapazität ist für die weitere Umsetzung des Neukonzeptes erforderlich. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 227 von 232 296 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2492 Freiraumkonzept Nürnberger Süden Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 221lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1 ,00 Vorschlag: 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1 ,00 ohne Deckung Das Freiraumkonzept für den Nürnberger Süden, durch welches die Grün- und Freiraumsituation im Planungsgebiet nachhaltig verbessert werden soll, wird derzeit durch das Umweltamt erstellt. Ziel des Konzepts ist es, überall wo möglich neues Stadtgrün zu schaffen. Existierende Grün- und Parkflächen sollen gesichert, attraktiver und klimaangepasster gestaltet und erweitert werden. Es stehen folgende prioritäre Maßnahmen zur zeitnahen Umsetzung an: Neue öffentliche Grünflächen am Westpark (Westparkerweiterung), Hiroshimapark (neue Parkanlage), Melanchthonplatz (klimagerechte Sanierung). Daneben sind weitere Projekte zur langfristigen Umsetzung im Freiraumkonzept aufgeführt: Annapark, Südstadtpark, Steinbühler Park im Kohlenhofquartier, Nopitschpark, Maffeiplatz, Schuckertplatz und die Grünanlage SÖR Betriebshof. Hierfür ist eine Anschubfinanzierung in Höhe von ca. 25 Mio. € geplant. Da es sich bei den aufgeführten Maßnahmen des Freiraumkonzepts um zusätzliche Aufgaben zum Bauprogramm des Sachgebiets handelt, ist eine Bearbeitung des Programms mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar. Die Neuschaffung von Stellen ist daher eine Grundvoraussetzung für die Umsetzbarkeit des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden. Stellungnahme DiP: Mit der zusätzlichen Personalkapazität sollen die geplanten Maßnahmen aus dem Freiraumkonzept für den Nürnberger Süden umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Aufgaben zum Bauprogramm des Sachgebiets, die mit dem vorhandenen Personal nicht dauerhaft zu bewerkstelligen sind. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird befürwortet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 228 von 232 297 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2495 Stärkung Grün im Unterhalt und Beseitigung struktureller Defizite Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 222lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN GALA BAU 80.469 € 80.469 € E 11 0 € 1,0 0 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Das knappe öffentliche Grün in der Stadt erfährt immer größere Beachtung hinsichtlich seiner Bedeutung für Erholung und Wohlbefinden, Biodiversität sowie (Klein-)Klima. Aufgrund der knappen Flächen ist es aber einem sehr hohen Nutzungsdruck ausgesetzt. Die Kapazitäten im Unterhalt reichen zurzeit bei Weitem nicht aus, um Unterhaltsmaßnahmen (z.B. Wiederherstellungen nach Veranstaltungen oder anderen Sondernutzungen) rasch auszuschreiben und umzusetzen, Pflegebedarfe kleinteilig zu ermitteln, auf die jeweilige Situation in den Bezirken passgenaue Pflegekonzepte zu erarbeiten, Pflegemaßnahmen gezielt zu testen und zu bewerten usw.. Ziel ist die Förderung des städtischen Grüns durch passgenaue Pflegekonzepte und schnelle Wiederherstellungen, die stärkere Verzahnung von Neubau und Unterhalt, die schnellere Ausarbeitung und Umsetzung von Pflegewerken und die Verringerung der Abnutzung von Anlagen und dadurch geringere Überplanungsnotwendigkeit. Stellungnahme DiP: Die Fachkoordination Straße und Grün koordiniert und bündelt bezirksübergreifende Aufgaben. Sie wahrt als Bindeglied zwischen Neubau und Unterhalt die Interessen des Unterhalts in Planungsprozessen, erarbeitet Standards und Vorgaben im Straßen- und Grünflächenunterhalt und schreibt bezirksübergreifend Leistungen für den Straßen- und Grünflächenunterhalt aus. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben muss in den Bezirken jedoch oft nachgesteuert werden (Nutzungen entwickeln sich anders als gedacht, Anpflanzungen „funktionieren“ mit der vorgesehenen Pflege nicht usw.). In den am stärksten betroffenen Bezirken 3 und 4 wurden befristet (F 12.24) zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt, bevor nach einer Evaluierung über eine Fortführung und eine Ausweitung der Kapazitäten, gegebenenfalls auch auf weitere Bezirke, entschieden werden kann. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund derzeit nicht begutachtet werden. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema wird frühestens im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2025 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 229 von 232 298 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2494 Öffentlichkeitsarbeit Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 223lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 0,50 SACHB. ÖFFENTLICHKEITSARB. 46.182 € 46.182 € E 12 0 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Durch die Zunahme der Digitalisierung der Stadt nach innen und außen ist es im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu einer wesentlichen Steigerung der Anfragen gekommen. Dabei kommen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Presse oder Politik auf die Öffentlichkeitsarbeit zu. Dementsprechend ist ein erhöhter Bedarf an Informationsaufbereitung und -weitergabe festzustellen. Durch neue Formate der Kommunikation, speziell hybride Veranstaltungen, ist ein gestiegener Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand gegeben. Dieser bezieht sich sowohl auf das konzeptionelle Arbeiten als auch auf den dahinterstehenden zeitlichen Aufwand. Des Weiteren liegen vermehrt Bedarfe bzw. Wünsche nach OBM- oder BM-Terminen vor. Der hiermit verbundene Abstimmungs- und Koordinationsaufwand mit allen Beteiligten übersteigt einen vergleichbaren intern durchzuführenden Termin erheblich. Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll die Informationsbereitstellung für die Politik, Presse und Bürgerschaft sichergestellt und verbessert werden. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass derzeit offene bzw. geschobene Themen aufgegriffen und abgearbeitet werden. Die Bereitstellung zusätzlicher Stellenkapazitäten ist zwar wünschenswert, der Bedarf sollte jedoch aus bereits vorhandenen Stellenplankapazitäten innerhalb des SÖR gedeckt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle zum Haushalt 2023 kann nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 230 von 232 299 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2490 Beschaffung und Verwaltung mobiler Endgeräte Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 224lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Service Öffentlicher Raum Geschäftsbereich Eigenbetriebe Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN 67.465 € 67.465 € E 9a 0 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00 ohne Deckung Derzeit sind bei SÖR ca. 800 mobile Endgeräte mit Mobilfunkverträgen im Einsatz (Tendenz steigend). Diese müssen beschafft, verwaltet und verschafft bzw. gekündigt werden. Deren Anzahl hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Digitalisierung vervielfacht. Neben den reinen Handys zum Telefonieren sind überwiegend Smartphones und Tablets mit Mobilfunkverträgen im Einsatz, die einen erheblichen Betreuungsaufwand erzeugen Ziel ist ein wirtschaftlicher und effektiver Einsatz der mobilen Endgeräte bei SÖR durch eine zeitnahe Beschaffung, Bereitstellung und Reparatur der mobilen Endgeräte, um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Dies ist auf Grund der hohen Abhängigkeit zu den mobilen Geräten zur effizienten Arbeitserledigung dringend erforderlich. Stellungnahme DiP: Durch das Zentralisieren von bisher verteilten Aufgaben zur Beschaffung und zum Betrieb von mobilen Geräten und Handys könnten mehr Mobilverträge und mobile Geräte genutzt und der Austausch und die Beschaffung von mobilen Geräten zielführender gestaltet werden, da derzeit weder eine zentrale Bestandsführung noch eine Übersicht von Mobilverträgen und mobilen Endgeräten existiert. Die Dienststelle wird jedoch gebeten zu prüfen, ob das Thema innerhalb SÖR gemeinsam mit der IT so priorisiert werden kann, dass verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld entwickelt werden können. Die Schaffung der beantragten Stelle zum Haushalt 2023 kann nicht begutachtet werden. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden. Seite 231 von 232 300 Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stellungnahme Ref. I/II - BDR 2419 Digitalisierungsunterstützung Stellen- zahl Funktionsbezeichnung Kosten ungedeckt € VK Verg.-Bes-Gr. 225lfd. Nr. Tätigkeitsbereich Deckung Dienststelle Zentraler Stellenpool Geschäftsbereich Gesamtstadt Antrag: 5,50 DIGITALKOORDINATOR/IN 442.580 € 442.580 € E 11 0 € 5 ,50 Vorschlag: 5,50 DIGITALKOORDINATOR/IN 442.580 € 442.580 € E 11 0 € 5 ,50 ohne Deckung Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung Digitalkoordinatoren/innen haben die Aufgabe, die Digitalisierung in den Geschäftsbereichen voranzutreiben und sind direkte Ansprechpartner der DiP/PrO- Bereichsbetreuungen und des IT- Kundenmanagements. Auf der Geschäftsbereichsebene unterstützen Digitalkoordinatorinnen die übergeordnete, strategische Arbeit, auf der Dienstellenebene die operative Arbeit in Bezug auf Fachstrategien, Prozessmanagement und IT-Koordination. Der notwendige Bedarf - in Abhängigkeit von den für 2020 mit den Dienststellen und Eigenbetrieben vereinbarten bzw. bereits in der Erstellung befindlichen digitalen Fachstrategien sowie den priorisierten OZG-Maßnahmen (so genannte Top-54-Leistungen und Leistungen der Prioritäten 1 und 2) – beträgt für 2023 stadtweit insgesamt 5,5 VK. Stellungnahme DiP: Bei der Bedarfsermittlung für die Digitalkoordinatoren/innen wurden die erwarteten Digitalisierungsbedarfe im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das Dokumentenmanagementsystem (DMS) je Dienststelle nach Größenklassen (S, M, L, XL) bewertet. Die flächendeckende Nutzung des DMS sowie die Umsetzung des OZG sind konkrete Treiber für die Digitalisierung der Stadtverwaltung. Um die zügige und fristgerechte Umsetzung sicherzustellen, ist die (weitere) Etablierung von Digitalkoordinatoren/innen entscheidend – dies zeigen auch die bisherigen Erfahrungen mit den bereits bestehenden Stellen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird daher begutachtet. Anmerkungen, Stellenver- merke, Deckungshinweise: Begründung Dienststelle: Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Seite 232 von 232 301 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.10.2022 Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen I. Sachverhalt 1. Vorbemerkungen Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2022 bei 11.504,88 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegen- über dem Haushalt 2021 um netto 277,03 Vollkraftstellen erhöht. Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurden vom Stadtrat zum Haushalt 2022 schwerpunktmäßig insgesamt 74,77 VK für Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Kli- maneutralität und Zukunftsinvestitionen/Einrichtungen, zahlreiche Stellenkapazitäten auf- grund Veränderungen in der Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen sowie für Bildung und Kinderbetreuung, für gesetzliche Anforderungen sowie zur Pademiebekämpfung und Ein- dämmung deren Folgen beschlossen. Mit Blick auf die massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte muss die Stadt Nürnberg aufgrund der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken in den Folgejahren ab 2023 äußerst restriktiv mit Stellenschaffungen umgehen. Das bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraums grundsätzlich nur noch Stellen für neue Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Finanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nu r möglich, wenn diese zur Erfüllung ge- setzlicher Aufgaben zwingend erforderlich sind oder ein nachgewiesener unabweisbarer Stellenbedarf gegeben ist. 2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetrieb e Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt und SÖR liegen zum Haushalt 2023 Anträge auf Schaffung von insgesamt 400,48 Vollkraftstellen vor. Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüs- sen behandelt. Zum Haushalt 2023 wurden für SUN Schaffungsanträge im Umfang von 3,5 VK eingestellt. Für ASN, FSN und NüBad liegen keine Schaffungsanträge vor. Ö 2.1.5 Ö 2.1.5 302 Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dar gestellten Kategorien zugeordnet: Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaf- fungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbe- reich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können. Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2023 liegen beispielsweise mit insgesamt 72,42 VK bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsin- vestitionen/neue Einrichtungen. 60,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Verände- rungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen. Darüber hinaus wer- den zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unab- weisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen. Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage be i. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenüberge- stellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft. Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 22,38 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 18,75 VK Bildung (Kat. 3) 18,17 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 31,17 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe- kämpfung (U-Kat. 4a) 4,00 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol- gen (U-Kat. 4b) 6,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 33,50 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 36,70 V K Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat. 4e) 32,50 VK Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 100,02 VK Sonstiges (U-Kat. 4g) 97,29 VK 303 Nach eingehender Überprüfung werden 254,48 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen: Vollkraftstellen Geschäftsbereich OBM - Bürgermeisteramt 4,52 - Bürgeramt Nord, Ost, Süd 2,00 - Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 1,00 - Amt für Stadtforschung und Statistik 0,25 - Amt für Internationale Beziehungen 0,20 - Rechtsamt 1,87 - Ordnungsamt 5,13 - Bürgeramt Mitte 23,11 - Amt für Migration und Integration 8,00 Geschäftsbereich 2. BM - 2. Bürgermeisterin 4,00 - Museen der Stadt Nürnberg 0,30 - Amt für Kultur und Freizeit 1,20 - KunstKulturQuartier Nürnberg 1,63 - Bildungs Campus Nürnberg 1,27 Geschäftsbereich 3. BM - Feuerwehr 6,07 Geschäftsbereich Referat I/II - Zentrale Dienste 10,25 - Amt für Informationstechnologie 17,35 - Personalamt 3,09 - Stadtkämmerei 1,00 - Kassen- und Steueramt 2,00 Geschäftsbereich Referat III - Umweltreferat 1,75 - Umweltamt 5,74 - Gesundheitsamt 8,64 - Friedhofsverwaltung 1,74 Geschäftsbereich Referat IV - Referat für Schule und Sport 0,85 - Hausverwaltende Einheit Schule 2,00 - Amt für Allgemeinbildende Schulen 13,26 - Amt für Berufliche Schulen 7,06 Geschäftsbereich Referat V - Referat für Jugend, Familie und Soziales 2,50 - Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 1,00 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 53,15 Geschäftsbereich Referat VI - Baureferat 1,00 304 Geschäftsbereich Gesamtstadt Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen: Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 21,12 VK 0,00 VK Kinderbetreuung (Kat. 2) 18,75 VK 13,12 VK Bildung (Kat. 3) 16,00 VK 16,00 VK Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) 15,03 VK 15,03 VK Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande- miebekämpfung (U-Kat. 4a) 2,37 VK 2,37 VK Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen (U-Kat. 4b) 3,00 VK 3,00 VK Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 18,92 VK 18,92 VK Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 30,50 V K 30,50 VK Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U- Kat. 4e) 23,00 VK 21,00 VK Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) 60,73 VK 59,18 VK 1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushalts- jahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2). - Stadtplanungsamt 3,00 - Verkehrsplanungsamt 7,50 - Bauordnungsbehörde 3,92 - Hochbauamt 9,00 Geschäftsbereich Referat VII - Wirtschaftsreferat 1,00 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00 Eigenbetriebe1 - Nürnberg Stift 5,50 - Service Öffentlicher Raum 25,13 - Zentraler Stellenpool 5,50 305 Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) Davon ungedeckt Sonstiges (U-Kat. 4g) 45,06 VK 40,58 VK Summe 254,48 VK 219,70 VK Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2023 zur Schaffung beantrag- ten Vollkraftstellen im Umfang von 400,48 (Kosten der beantragten Stellen: 28.557.446 Euro) insgesamt 254,48 Vollkraftstellen (Kosten: 18.164.034 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 219,70 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von 15.770.950 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkos- ten 2022). Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Be- hinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen. 4. Zusammenfassung Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird. II. Beilagen - Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" (siehe Ergänzung TOP 1) - Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffun gsanträgen (siehe Ergänzung TOP 1) III. Gutachtensvorschlag Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 254,48 Voll- kraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maß- gabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet. IV. Herrn OBM V. Ref. I/II/POA 306 Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de Internet: www.nuernberg.de Datum: 13.10.2022 TISCHVORLAGE ZUR SITZUNG DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 18.10.2022 Öffentliche Sitzung 1 . Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Ergänzung zu TOP Ö1: hier: Sachverhalt – TISCHVORLAGE – Weiterhin werden abweichend zu den eingestellten Anlagen folgende Änderungen vorgenommen: Anlage: 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2023 und Anlage: 3_ Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen (Steckbriefe) Lfd. Nr. 3 Protokoll und Veranstaltungsmanagement: Die beantragte Vollkraftstelle (Sachbearbeiter/in, ohne Deckung, EGr. 11 TVöD, Fristvermerk F 12.23) wird zur Schaffung vorgeschlagen. Nachträglich eingegangener Stellenschaffungsantrag: Zusätzlich wird bei 2.BM für das Kommunikationsmanagement ehem. Reichparteitagsgelände (RPTG) eine Vollkraftstelle in EGr. 13 TVöD (Sachbearbeiter/in Kommunikationm. RPTG, mit Deckung, Fristvermerk F 08.26) zur Schaffung vorgeschlagen. Gutachten Ö 2.1.5 Ö 2.1.5 307 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite 2 von 3 Änderung in den finanziellen Auswirkungen: Streiche: Setze: 308 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite 3 von 3 Änderung im Gutachtens- und Beschlussvorschlag: Streiche: Setze: Gutachtensvorschlag (durch POA) Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 254,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet. Beschlussvorschlag (durch StR) Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 254,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge genehmigt. Riedel, Harald Mit freundlichen Grüßen Marcus König Oberbürgermeister 309 Beilage 2.1.5 zur Sitzung des Stadtrats (Etat) vom 17.11.2022 Stellenplan 2023 hier: Überarbeitung der Stellenschaffungsvorschläge 2023 I. Sachverhalt In der POA-Sitzung am 18.10.2022 wurden die vorgelegten Stellenschaffungsvorschläge im Umfang von 254,48 Vollkraftstellen (ohne SUN) nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschließlich der Ergänzungen zu TOP 1 (Tischvorlage) und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge in die Etatberatungen vertagt. Im Nachgang haben sich weitere zusätzliche Stellenbedarfe sowie die Herausnahme beantragter Stellenkapaziäten ergeben. Die Veränderungen sind in der folgenden Abbildung 1 dargestellt. Antragsdaten Stellenschaffungen 2023 Verwaltungs- vorschlag (POA am 18.10.2022) Verwaltungsvorschlag Stadtratsitzung am 17.11.2022 Lfd. Nr. Dienst- stelle Tätigkeitsbereich Antrag in VK Funktion Wert VK- Stellen VK- Stellen Kosten in Euro 4* BgA Allparteiliches Konflikt- management in Nürnberg (AKIN) 1,0 Sachbearbeiter /in E 10 - 1,00 75.034 109* UwA Wissenschaftliche Sachbearbeitung Klimaanpassung 0,45 Klimaschutz- manager/in E 13 - 1,00 86.560 Summe zusätzliche Stellenbedarfe 2,00 161.594 143** J Umsetzung Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV SuE- Regenerationstage 18,00 Erzieher/in S 8a 18,00 0,00 -1.070.208 Abbildung 1 *Die lfd. Nrn. 4 und 109 werden zur Schaffung vorgeschlagen. * *Die lfd. Nr. 143 wird zur Schaffung nicht vorgeschlagen. In der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2022 soll das im POA am 18.10.2022 vorgeschlagene Stellenschaffungspaket im Umfang von 254,48 VK unter Berücksichtigung der in Abbildung 1 dargestellten Veränderungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass unter den lfd. Nrn. 102 “Teamassistenz UwA/1” und 104 “Verwaltung Baumschutzverordnung” angedruckten Stellenwerte als Platzhalter gelten. Nach Vorliegen der endgültigen Aufgabenprofile erfolgt die Festlegung des Stellenwertes. Zusammenfassend betrachtet werden zum Haushalt 2023 unter Berücksichtigung der nachträglich erfolgten Änderungen insgesamt 238,48 Vollkraftstellen (Kosten: 17.255.420 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 203,70 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine Belastung in Höhe von 14.862.336 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkosten 2022). Ö 2.1.5 Ö 2.1.5 310 Änderung in den finanziellen Auswirkungen: Streiche: Setze: 311 II. Beschlussvorschlag 1. Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 252,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen und der vorgeschlagenen Stelleneinzüge mit Ausnahme der lfd. Nr. 143 “Umsetzung Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV SuE- Regenerationstage (Umfang 18 VK) und einschließlich der Ergänzung TOP 1 (Tischvorlage; Umfang 2,00 VK ) genehmigt. 2. Zudem werden die im Sachverhalt unter Abbildung 1 , lfd. Nrn. 4 und 109 dargestellten und bisher im POA nicht zur Schaffung vorgeschlagenen Stellenkapazitäten im Umfang von 2,00 Vollkraftstellen (siehe Beilage zu 2.1.5) genehmigt. 3. Hinsichtlich der lfd. Nrn. 102 “Teamassistenz UwA/1” und 104 “Verwaltung Baumschutzverordnung” gelten die angezeigten Stellenwerte als Platzhalter. Nach Vorliegen der endgültigen Aufgabenprofile erfolgt die Festlegung des Stellenwertes. 312 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/1 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 17.10.2022 Reduzierung des Umfangs der Stellenschaffung folgender Stelle: 1,0 VK Personalservice (anstatt 2,0 VK) - lfd. Nr. 89 Anlagen: Antrag der ödp vom 17.10.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag. Ö 2.1.6 Ö 2.1.6 313 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/1 Seite 2 von 2 314 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP im Nürnberger Stadtrat Stadtratsgruppe ∙ Fünferplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg ÖDP Stadtratsgruppe Inga Hager & Jan Gehrke Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Gehrke: 0176 67713918 Hager: 01577 7397611 jan.gehrke@oedp.de inga.hager@oedp.de www.oedp-nuernberg.de Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag zum POA/Haushaltsberatungen: Stellenschaffungen 2023 Reduzierung des Umfangs der Stellenschaffung Nürnberg, 17.10.2022 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen zur laufenden Nummer 89 "Stellenschaffungen": 1,0 VK-Stelle „Personalservice“ (statt der begutachteten 2,0 VK-Stellen). Begründung: Dem Bedarf für die Erhöhung der Personalkapazität im Personalservice (Recruiting) soll Rechnung getragen werden, allerdings angesichts der angespannten Haushaltslage zunächst nur im Umfang einer VK-Stelle. Nach Abschluss dieses Stellenschaffungsverfahrens sollte dann der Bedarf der Abteilung neu beurteilt werden, wie es die Stellungnahme DiP vorsieht. Mit freundlichen Grüßen, Jan Gehrke Inga Hager Stadtrat der ÖDP Stadträtin der ÖDP Ö 2.1.6 Ö 2.1.6 315 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/2 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenschaffungen Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 17.10.2022 Reduzierung des Umfangs der Stellenschaffung folgender Stelle: 0,5 VK "Protokoll und Veranstaltungsmanagement" (anstatt 1,0 VK) - lfd. Nr. 3 Anlagen: Antrag der ödp vom 17.10.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag. Ö 2.1.7 Ö 2.1.7 316 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022/2 Seite 2 von 2 317 Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP im Nürnberger Stadtrat Stadtratsgruppe ∙ Fünferplatz 2 ∙ 90403 Nürnberg ÖDP Stadtratsgruppe Inga Hager & Jan Gehrke Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Gehrke: 0176 67713918 Hager: 01577 7397611 jan.gehrke@oedp.de inga.hager@oedp.de www.oedp-nuernberg.de Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag zum POA/Haushaltsberatungen: Stellenschaffungen 2023 Reduzierung des Umfangs einer vorgesehenen Stelle Nürnberg, 17.10.2022 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen zur laufenden Nummer 3 "Stellenschaffungen": 0,5 VK-Stelle „Protokoll und Veranstaltungsmanagement“ (statt der begutachteten 1,0 VK-Stelle). Begründung: So wünschenswert eine zeitgemäße und terminkonforme Durchführung zahlreicher repräsentativer Veranstaltungen der Stadt Nürnberg ist, muss dies angesichts der angespannten Haushaltslage gegenüber Zukunftsfragen wie Klimaschutz und Stadtökologie zurückstehen. Daher schlagen wir vor, die Stelle in verringertem Umfang zu schaffen und so etwas Entlastung in der Abteilung zu bewirken. Mit freundlichen Grüßen, Jan Gehrke Inga Hager Stadtrat der ÖDP Stadträtin der ÖDP Ö 2.1.7 Ö 2.1.7 318 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage SUN/033/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 29.09.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenschaffungen/Stelleneinzüge bei SUN zum Wirtschaftsplan 2023 Sachverhalt (kurz): Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) hat auf der Grundlage der AdO Nr. 8 A vom 08.03.2022 für den Stellenplan 2023 Anträge für Stel lenschaffungen gestellt. Als Gesamtkosten ist die tatsächliche Mehrbelastung zum Wirtschaftsplan 2023 pro Jahr ausgewiesen. 3,50 Vollkraftstellen sollen unbefristet ausgewiesen werden. Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses SUN vom 29.09.2022 wird dem Stadtrat zu den Etatberatungen zum Beschluss vorgelegt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten 221.954 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 221.954 € davon Personalkosten 221.954 € pro Jahr Ö 2.1.8 Ö 2.1.8 319 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/033/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 3,50 Vollkraftstellen (Ein bringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Stellenschaffungen sind diversity-neutral zu betrachten. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II-CC 320 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/033/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 29.09.2022): Der Werkausschuss SUN begutachtet den Stellenplan für die Beamten und Beschäf tigen der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) gemäß Wirtschaftsplan 2023 , mit folgenden Punkten, denen die Personalvertretung zugestimmt und Ref. I/II-CC begutachtet hat: lfd. Nr. Stelle Nr. Dienststell e F u n k t i o n vorgeschlagener Stellenwert VK Qualifikationsebene 2 1 800.1824 SUN Fachkraft für Abwassertechnik E 7 1,0 2 800.1813 SUN Schlosser/-in E 8 1,0 3 800.1803 SUN Technische/-r Sachbearbeiter/-in E 9a 1,0 Qualifikationsebene 3 4 800.3113 SUN Bauingenieur/-in E 11 0,5 (Aufstockung auf 1,0) Beschlussvorschlag (StR Ö 17.11.2022): Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses SUN vom 29.09.2022 wird zum Beschluss erhoben. 321 Seite 1 von 2 Berichtsvorlage J/036/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Bericht Betreff: Anhörung des Jugendhilfeausschusses (JHA) zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 gemäß § 71 SGB VIII Anlagen: Gutachten des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 Bericht: siehe Gutachten des Jugendhilfeausschusses Ö 2.1.9 Ö 2.1.9 322 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/036/2022 Seite 2 von 2 323 Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) am 20.10.2022 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich .. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 1. Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 gemäß§ 71 SGB VIII Besch I ussvo rsch lag: Der Jugendhilfeausschuss beantragt zum Haushalt 2023: 1. Stellenschaffungen Der Jugendhilfeausschuss erkennt die fachliche Notwendigkeit der von der Verwaltung des Jugendamts angemeldeten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2023 an. Der Jugendhilfeausschuss schließt sich dem Begutachtungsvorschlag der Verwaltung für den Personal- und Organisationsausschuss vom 18.10.2022 an. 2. Zuschüsse Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Ansätze zum Haushalt 2023 entsprechend den Anträgen in der Entscheidungsvorlage zu erhöhen: 2.1 Treffpunkt e. V.Kooperationsmodell ambulante Maßnahmen 2.2 Medienzentrum Parabel e. V. 2.3 Jugendverbände Kreisjugendring - offene Kinder- u. Jugendarbeit 2.4 Qualitative Weiterentwicklung in Kindertageseinrichtungen 3. Sachkosten +15.865,-:- EUR +29.970,- EUR + 2.567,- EUR - 6.760,- EUR Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Ansätze zum Haushalt 2023 entsprechend der Entscheidungsvorlage zu erhöhen: 3.1 QW: Kitaförderung plus 3.2 QW: Elternbefragung 3.3 Spielgruppen für Geflüchete +. 4.000,- EUR +20.000,- EUR +38.880,- EUR Mehrheitlich beschlossen Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt. Stadt Nürnberg, 02.11.2022 d.�tt Claudia Arabac Stadträtin r _____ Ö 2.1.9 Ö 2.1.9 324 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage DiP/012/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Beschluss Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2023 hier: Fortführung befristeter Stellen Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" Sachverhalt (kurz): Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristv ermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall od er nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer S telle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann , ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird. Auf Antrag der Geschäftsbereiche wurde für Stellen, die zum Dezember 2022 befristet sind, teilweise aber auch im Laufe des Jahres 2023 ihr Befristungsende erreichen, geprüft, ob und fü r wie lange die Notwendigkeit ihrer Weiterführung gegeben ist. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 2.2.1 Ö 2.2.1 325 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/012/2022 Seite 2 von 4 Gesamtkosten 2.308.000 € Folgekosten 2.308.000 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 2.308.000 € davon Personalkosten 2.308.000 € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zum Teil werden die Stellen künftig unbefristet ausgewiesen, zum Teil weiterhin befristet. Ein Teil der Stellen ist ganz oder teilweise drittmittelfinanziert. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 326 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/012/2022 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 327 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/012/2022 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderung en (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen. 328 Personal- und Organisationsausschuss vom 18.10.2022 Stellenplan 2023 hier: Fortführung befristeter Stellen I. Sachverhalt 1. Verlängerung von befristeten Planstellen Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Frist- vermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebe- ne Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Not- wendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird. Auf Antrag der Geschäftsbereiche wurde für Stellen, die zum Dezember 2022 befristet sind, teilweise aber auch im Laufe des Jahres 2023 ihr Befristungsende erreichen, ge- prüft, ob und für wie lange die Notwendigkeit ihrer Weiterführung gegeben ist. Als Er- gebnis dieser Prüfung sollen die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorge- schlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) be- schlossen werden. Nicht alle beantragten Fristverlängerungen bzw. Entfristungen konnten berücksichtigt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste ein strenger Maßstab hin- sichtlich der Prüfung der Verlängerungsvoraussetzungen angewandt werden. Drittmittelfinanzierte befristete Stellen werden meist in einem bestimmten Turnus (jähr- lich oder alle zwei Jahre) verlängert, da der Drittmittelgeber die Förderbescheide aus haushaltsrechtlichen Gründen immer nur für einen kurzen Zeitraum ausstellen kann. Die Verwaltung wurde durch den Stadtrat ermächtigt, die entsprechenden Fristvermer- ke für weitere Förderzeiträume zu verlängern, soweit die Finanzierung durch Drittmittel im bisherigen Umfang nachgewiesen wird. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfa- chung werden mit dieser Vorlage dennoch einige drittmittelfinanzierte Stellen zur Ver- längerung vorgeschlagen, anderenfalls müssten zahlreiche Einzelentscheidungen auf Ebene der Verwaltung getroffen werden. 2. Verlängerung von Stellen deren Befristungsende noch nicht erreicht ist Im Regelfall wird über die Fortführung befristeter Stellen erst entschieden, wenn das Ende der Befristung unmittelbar bevorsteht also die Befristung zum Jahresende oder im Laufe des folgenden Haushaltsjahres ausläuft. In besonders begründeten Einzelfällen wird, wenn bereits vorab absehbar ist, da ss Stellen länger benötigt werden als im Befristungsvermerk angegeben, eine Verlänge- rung vorgeschlagen (vgl. AdO Nr. 8A vom 09.03.2021). Ziel ist es in diesen Fällen, Planungssicherheit sowohl für die Dienststellen als auch für die betroffenen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Ö 2.2.1 Ö 2.2.1 329 Zudem werden auch gesonderte Vorlagen zur Verlängerung befristeter Stellen außer- halb dieser Vorlage zum Haushalt in den POA eingebracht. Beschlussvorschlag: Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen. II. Laufweg im DMS OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung DiP/PrO 23.09.2022 Franke, Bernd Schlusszeichnen BDR 23.09.2022 Kuch, Olaf Genehmigung III. BDR/POA Nürnberg, 23.09.2022 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation gez. Franke ( 5125) (Unterschrift liegt elektronisch vor) Anlage Anlage 1 „Fortführung befristeter Stellen“ 330 Anlage 1 Fortführung befristeter Stellen Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB Geschäftsbereich OBM Bürgermeisteramt Die Projektstelle "Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begrü ndete Radikalisierung" wird zu 90% aus Mitteln des Freistaates finanziert. Aufgrund der hohen thematischen Priorität kann von einer V erlängerung ausgegangen werden. Eine mündliche Rückmeldung, bei der die Förderweiterführung seitens des Bayer. Staatsministeriums für F amilie, Arbeit und Soziales in Aussicht gestellt wurde, liegt bereits vor. Die Fristverlängerung wird befürwortet, die weitere Besetzung der Stelle häng t von der tatsächlichen Erteilung eines Verlängerungsbescheids ab. Dies ist durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschu ssvermerk Z sichergestellt. Sachbearbeiter/in001.0114 F 12.22 F12.23E 101,00 Die Stelle im Projekt BLEIB ist derzeit bis 31.12.2022 befristet. Die Stelle w ird zu 90% über Drittmittel finanziert. Sie ist Teil des Netzwerkes "FiBA 2 - Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von 8 Trägern mit Sitz in München, Nürnberg und Landshut und wird im Rahmen der „ESF Integrationsrichtl inie Bund“ im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbe werberinnen/ Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesm inisterium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Nach Auskunft der Netzwerkleitung in München gibt es - wie auch stets in den V orjahren - gute Chancen auf eine Verlängerung des Projektes um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023. Das BMAS beabsichtigt, aufgrund der guten Ergebnisse der IvAF-Projektarbeit, die Laufzeit der Projekte der ESF-Integrationsrichtlichtlinie Bund zu verlängern. Die Fr istverlängerung wird befürwortet, die weitere Besetzung der Stelle hän gt von der tatsächlichen Erteilung eines Verlängerungsbescheids ab. Dies ist durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschussvermerk Z sichergestellt. Sachbearbeiter/in001.3030 F 12.22 F 12.23S 11b0,97 Die Stadt Nürnberg ist Mitinitiatorin und größte Mitgliedskommune der 2009 ge gründeten Allianz gegen Rechtsextremismus und trägt daher eine besondere Verantwortung. In der Metropolregion gilt die Allianz als dere n politisches Leitprojekt und hat wegen der einzigartigen Vernetzung von Gebietskörperschaften und zivilgesellschaftlichen Organisatione n bundesweit Vorbildcharakter. Bis März 2020 haben sich 152 Kommunen und Landkreise und 236 zivilgesellschaftliche Initiativen, Organis ationen und Institutionen der Allianz gegen Rechtsextremismus angeschlossen. Die Geschäftsstelle der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Met ropolregion ist im Menschenrechtsbüro verortet. Die Umsetzung des umfassenden Handlungsprogramms erfolgt u.a. durch eine pro jektfinanzierte Kapazität. Der Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolreg ion Nürnberg e.V. hat die Personalkostenübernahme bestätigt. Unter Voraussetzung einer vollständigen Finanzierung wird die Verlängeru ng der Befristung für die Projektdauer bis Dezember 2023 vorges chlagen. Durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschussvermerk Z ist diese Voraussetzung dokumentiert.. Sachbearbeiter/in001.0116 F 06.23 F 12.23E 101,00 Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Nach dem inhaltlichen Beschluss des Ältestenrats und Finanzausschusses zum Vorgehen bei dem Thema „Leichte Sprach e in der Stadtverwaltung“ wurde 2020 die operative Arbeit zentra l durch eine Stelle wissenschaftlicher Sachbearbeitung bei KoM übernommen. Neben der Erfüllung rechtlicher Vorgaben war es eine Entscheidung der Stad t Nürnberg für eine barrierefreie Kommunikation, um eine besse re Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Das Ziel der Entfristung ist die laufende Betreuung und Weiterent wicklung des Konzepts für den Einsatz Leichter Sprache in der Stadtverwaltung, die Bereitstellung und der Ausbau von Angebo ten in Leichter Sprache für Bürgerinnen und Bürger sowie von Angeboten für Menschen mit bestimmten Arten der Beeinträchtigung (z.B. Seh- oder Hö reinschränkungen). Ein wichtiger Baustein dabei ist die Vermittlung von Kompetenzen zum Gebrauch Leichter Sprache und zur Ausgestaltung barrierefreier Kommunikation an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Anpassung der Informationsbereitstellung an die Be dürfnisse eingeschränkter Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen digitalen Kommunikationskanälen. Bei diesem umfangreichen Aufgabenportfolio als zentrale Fachstelle für Ba rrierefreie Kommunikationbfür für die gesamte Stadtverwaltung ist absehbar, dass die Stelle dauerhaft zur Aufgabenerfüllung erford erlich ist. Wiss. Sachbearbeiter/in150.0170 F 05.23 unbefristetE 131,00 Seite 1 von 10 Ö 2.2.1 Ö 2.2.1 331 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB Rechtsamt Die Bayerische Staatsregierung führt regelmäßig entsprechend der Situa tion verändert die geltenden Allgemeinverfügungen basierend auf dem Infektionsschutzgesetz fort. Weiterhin ist eine Ahndung von Ordnungswid rigkeiten im Rahmen dieser Vorgaben erforderlich. Das Fallzahlenniveau der Bußgeldstelle ist immer noch deutlich erhöht. Aus diese m Grund bedarf es einer Fortführung der bereitgestellten Kapazitäten. Ein Einsatz bis Mitte 2024 ist notwendig und zielführend für die Rückstands - und Neufallbearbeitung (derzeit rd. 7.500 Anzeigen). Falls aufgrund einer unerwartet positiven Fallzahlentwicklung ein vorzeitiger Stund enrückbau möglich ist, wird dieser in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Personalamt vorzeitig umgesetzt. Sachbearbeiter/in300.2250 F 12.22 F 06.24A 9/A 101,00 Sachbearbeiter/in300.2255 F 12.22 F 06.24A 9/A 101,00 Verwaltungsfachkraft300.2290 F 12.22 F 06.24E 71,00 Ordnungsamt Nach den Vorschriften des Waffengesetzes ist durch die Waffenbehörde die sichere Aufb ewahrung der Waffen durch anlassunabhängige Kontrollbesuche zu gewährleisten. Die Waffenbesitzenden werden bei d er Kontrolle auch zu Fragen der richtigen Aufbewahrung oder, insbesondere bei Erbfällen, hinsichtlich einer freiwilligen Abgabe der Waffen bera ten. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden die waffenrechtlichen Vorschriften verschärft. Als wichtiger Nebenaspekt der Kontrolltätigkeit hat sich gezeigt, dass Beo bachtungen während der Waffenkontrollen über auffällige Personen in die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung einfließen. Dies betrifft insbeson dere sog. Reichsbürger oder Personen mit extremistischem Hintergrund. Diesen können, wenn sich der Verdacht erhärtet, ggf. schnelle r Waffen entzogen werden. Umso mehr besteht nun der Bedarf, die Waffenkontrollen wieder auf das Niveau der Vorjahre zu heben. An gestrebt wird ein ca. fünfjähriger Kontrollturnus aller Waffenbesitzenden in Nürnberg. Voraussetzung dafür sind entsprechende Personalkapazitä ten. Die Kontrollen werden aus Sicherheitsgründen immer im 2er-Team durchgeführt. Es ist absehbar, dass die Stellen der Waffenkontrolleure dauer haft zur Erfüllung der Pflichtaufgaben erforderlich sind. SACHBEARBEITER/IN320.3195 12.23 unbefristetA 71,00 SACHBEARBEITER/IN320.3196 12.23 unbefristetE 81,00 Die Stelle Nr. 320.2620 wurde zum Haushalt 2020 geschaffen, um Rückstände im Bereich der Wiedererteilungen von Fahrerlaubnissen nach Entzug abzuarbeiten. Die Zahl der Vorsprachen in der Führerscheins telle ist weiter gestiegen, da es Rechtsänderungen gegeben hat, die erneute oder zusätzliche Antragstellungen erforderlich machen. Zum 23.05.2021 wurde europaweit das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass die bisherige Möglichkeit de r Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation auf dem Führerschein entfällt und im Rahmen der Vorsprache nun zusätzlich zum Führerschein ein eigenständiger Nachweis im Scheckkartenformat veranlasst werden muss. In den meisten Fällen ist durch die Sachbearbeitung auch ein vorlä ufiges Dokument auszustellen. Dies hat eine längere Bearbeitungszeit pro Vorsprache zur Folge. Der Gesetzgeber hat da rüber hinaus zwei Neuregelungen geschaffen, die zum einen Inhabe r von PKW-Fahrerlaubnissen auf Antrag dazu berechtigen, Krafträder der Fa hrerlaubnisklasse A1 zu führen, zum anderen wurde eine Regelung getroffen, welche es ermöglicht, bereits bestehende Anträge abzuwa ndeln, indem man beantragt, dass trotz des Ablegens der praktische n PKW-Prüfung mit automatisiertem Getriebe das Führen von PKWs mit Schaltg etriebe erlaubt ist. Es ist somit absehbar, dass die Stelle dauerhaft zur Erfüllung der Pflichtaufgaben erforderlich ist. SACHBEARBEITER/IN320.2620 12.22 unbefristetE 81,00 Bürgeramt Mitte Aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurden bei StN, jetzt BAM/2, zwei Planstellen befristet bis 31.12.2022 geschaffen. In Nürnberg leben 283 Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die je derzeit die Umwandlung in eine Ehe beantragen könnten. Außerdem hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der schriftlichen Auskünfte mehr als verdoppelt. Im Jahr 2017 waren es 13165 derartige Anliegen, d er Höchststand wurde im Jahr 2020 mit 35566 erreicht. Im Jahr 2021 ware n 29134 schriftliche Auskünfte personell zu bewältigen. Darüber hinaus zeichn et sich ab, dass im Laufe des Jahres die geplante Änderung zur Reformation des Namensrechts erfolgt. Dadurch wird ein erhöhter Bera tungsbedarf sowohl bei der Anmeldung der Eheschließung als auch bei deren Durchführung entstehen. Die Stellen werden folglich weiterhin ben ötigt. Standesbeamter/in330.2170 F 12.22 unbefristetA 101,00 Seite 2 von 10 332 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB Standesbeamter/in330.2180 F 12.22 unbefristetA 101,00 Geschäftsbereich 2. BM 2. Bürgermeister Um die Auslastung der Meistersingerhalle weiter steigern zu können, wurde zum Haushalt 2017 Personalkapazität im Umfang einer Vollkraftstelle befristet geschaffen. Die vorgeschlagene Deckung aus Erträge n wurde bei der Fristverlängerung 2019 seitens Stk anerkannt. Eine Überprüfung der Mehreinnahmen ist jedoch aktuell aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht zielführend. Die Buchungssituation der Meistersingerhalle entspricht allerdings ab Herbst 2022 wieder dem vor Ausbr uch der Pandemie vorhandenen Umfang . Zur Überprüfung, ob die geplanten Mehrerträge weiterhin bewerkstellig t werden können, erhält die Stelle den neuen Fristvermerk F 12.24. In der Meistersingerhalle ist eine Organisationsentwicklung geplant. In diese m Kontext wird auch geprüft, ob die Stelle entfristet werden kann. VERANSTALTUNGSHELFER/IN, HAUSMEISTER/IN 002.2155 F 12.22 F 12.24E 41,00 Amt für Kultur und Freizeit Die Geschäftsstelle der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur (DAFK) ist beim Amt für Kultur und Freizeit (KuF) als Stabstelle angesiedelt. Die Finanzierung der Stellen der DAFK erfolgt teilweise aus Drittmitteln. Bislang sta nden der DAFK Kapazitäten im Umfang von 2,77 VK zur Verfügung. Für den weiteren Betrieb wird allerdings eine Kapazität von 2,0 VK als ausreichend angesehen. Da die Befristung der Stellen bei der DAFK an die Förderzusage des Spo nsoren gebunden ist und der Vertrag mit dem Hauptsponsor TeamBank AG um weitere drei Jahre bis 2025 verlängert werden konnt e, wird empfohlen die Fristvermerke bei den Stellen 416.0031 un d 416.0032 entsprechend anzupassen. Die Stellenvermerke Z (zuschussab hängig) bleiben weiterhin bestehen. LEITER/IN STABSSTELLE DAFK416.0031 F 12.22 F 12.25E 111,00 SACHBEARBEITER/IN416.0032 F 12.22 F 12.25E 9b1,00 Im südpunkt werden seit 2015 Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten durchgeführt. Die Steuerung des Kursangebotes oblieg t BCN, die Durchführung und auch verwaltungsmäßige Abwicklung wurde aufg rund des Veranstaltungsortes südpunkt sinnvollerweise bei KuF angesiedelt. Um die verwaltungsmäßige Organisation der Integrationskurse a uch zukünftig zu gewährleisten, wird die Fortführung der befristeten Stelle weiterhin befürwortet. Die Stelle erhält auch künft ig einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.23); der Zuschussvermerk Z bleibt bestehen. VERWALTUNGSKRAFT416.3535 F 12.22 F 12.23E 50,73 Die Stelle Nr. 416.1435 wurde zum Haushalt 2019 als zweite Stelle "Fachkraft für V eranstaltungstechnik" für die Kulturwerkstatt Auf AEG zunächst mit einer Befristung bis zum 31.12.2020 geschaffen und anschließend zum Haushalt 2021 mit einer Befristung bis zum 31.12.2022 fortgeführt, da zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollte n, ob die zweite Stelle dauerhaft ausgelastet sein würde. Die Öffnungszeiten der Kulturwerkstatt von täglich 9.00 - 22.00 Uhr, ein e weiterhin hohe Belegungsdichte, für die das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) entsprechende Nachweise geliefert hat sowie die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (VStättV), dass für den Betrieb ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik unabdingbar ist, machen dauerhaft zwei Vollzeitstellen erforderlich. Daher wird die Entfristung der Stelle begutachtet. FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECHNIK416.1435 F 12.22 unbefristetE 9a1,00 Seite 3 von 10 333 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB BildungsCampusNürnberg Zum jetzigen Zeitpunkt wird geprüft, ob BCN/BZ nach einer Pause im Schuljahr 2021/2022 im Schuljahr 2022/2023 erneut Berufsintegrationsklassen (BIK) anbieten kann. Deshalb sollten die dr ittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3121 und 420.3128, die der zeit bis 31.12.2022 befristet und mit einem Sperrvermerk versehen sind, für eine e twaige Wiederaufnahme des Projekts BIK bis 31.12.2023 verlängert werden. Für die Entfernung der Sperrvermerke wird BCN/BZ die entspre chende Finanzierung der Stellen über Drittmittel nachweisen. Die ebenfalls hierfür vorhandene Stelle Nr. 420.3120 wurde bereits auf Gru ndlage der bestätigten Drittmittelfinanzierung bis 31.07.2023 verlängert. SOZIALPÄDAGOGE/IN420.3121 F 12.22 F 12.23S 11b1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN420.3128 F 12.22 F 12.23S 11b1,00 Auf der Grundlage des zum 01.04.2012 in Kraft getrete nen „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerk ennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ wurden BCN/BZ Personalkapazitäten für Beratungen und Verwaltungstätigkeiten im Projekt Zentrale Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in der Metropolre gion Nürnberg (ZAQ) befristet bis 31.12.2022 zur Verfügung gestellt. Ab 2023 beginnt eine neue Förderperiode für das Projekt; BCN/BZ int endiert die Fortsetzung innerhalb der neuen Förderperiode. Damit BCN/BZ sich weiterhin im Rahmen des Projekts engagieren kann, werden die b isher komplett drittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3114, 420.3115, 420.3116, 420.3117, 420.3118, 420.3119, 420.3210 un d 420.3215, seit 01.08.2022 im Stellenplan unter Stellen Nr. 420.061 0, 420.0611, 420.0612, 420.0613, 420.0614, 420.0615, 420.0616 un d 420.0617 geführt, zunächst bis zum 31.12.2023 verlängert, die Zuschussvermerke Z bleiben unverändert. Der vorhandene Sperrverme rk X im Umfang von 0,36 VK bei der Stelle Nr. 420.0616 bleibt bestehen. LEITER/IN PROJEKT ZAQ420.0610 F 12.22 F 12.23E 101,00 SACHBEARBEITER/IN420.0611 F 12.22 F 12.23E 9c1,00 SACHBEARBEITER/IN420.0612 F 12.22 F 12.23E 9c1,00 SACHBEARBEITER/IN420.0613 F 12.22 F 12.23E 9c1,00 SACHBEARBEITER/IN420.0614 F 12.22 F 12.23E 9c1,00 SACHBEARBEITER/IN420.0615 F 12.22 F 12.23E 9c1,00 SACHBEARBEITER/IN420.0616 F 12.22 F 12.23E 9c1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT420.0617 F 12.22 F 12.23A 6/A 70,88 Geschäftsbereich 3. BM Feuerwehr Die Planstelle wurde zum Haushalt 2018 im Hinblick auf die neuen Herausforde rungen für die Zivilgesellschaft, auf die die Katastrophenschutzbehörden vorbereitet sein müssen, geschaffen (z. B. Energiewende, Gefahr eines langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls, Schutz kritischer Infrastrukturen, Klimawandel, Seuchen gefahren durch die Globalisierung, angespannte Sicherheitslage und Terrorgefahr). Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg wurde off ensichtlich, dass viele Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, die Auswirkungen von Kriegshandlungen betreffen, seit den 90er-Jahre n nach dem Abbau von Planstellen stark vernachlässigt wurden und jetzt wieder auf einen vertretbaren Stand gebracht werden müssen. Auch der Fernwärmeausfall in der Stadt Nürnberg im Februar 2021 hat gezeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit dem Energieversorger ist. Die zusätzliche Kapazität wird dauerhaft benötigt. Da die Stelle zur Wiederbesetzung ansteht, wird vorgeschlagen, die S telle bereits zum jetzigen Zeitpunkt unbefristet weiter zu führen. Sachbearbeiter/in370.0156 F 12.24 unbefristetA 111,00 Seite 4 von 10 334 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB Zum Haushalt 2020 wurde eine Stelle für die Abteilung Aus - und Fortb ildung im Bereich Brandschutzunterweisung geschaffen und mit einem Fristvermerk bis 12.22 versehen. Der Stelleninhaber koordiniert d ie Brandschutzhelferausbildungen und Feuerlöscherunterweisungen be i den Dienststellen der Stadt Nürnberg, bei den Eigenbetrieben und bei Dritten . Für die Brandschutzhelfer- und Feuerlöscherunterweisungen können die Kosten je Teilnehmer nach der Feuerwehrkostenersatzsatzung abge rechnet und so die Kosten der Stellenschaffung durch Mehrerträge refinanziert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Brandschu tzunterweisungen zwar vorbereitet, aber noch nicht durchgeführt werden. Der Fristvermerk wird verlängert (F 12.25). Während dieses Zeitraume s ist die Deckung durch Mehrerträge nachzuweisen. Sachbearbeiter/in370.0322 F 12.22 F 12.25A91,00 Die Planstelle wurde zum Haushalt 2021 im Sachgebiet Bevölkerungsschutz geschaffen und mit einem Fristvermerk bis 12.2024 versehen, um die Planungen zum Schutz der Bevölkerung weiter voranzutreiben . Nach einem angemessenen Zeitraum sollte der Stand der Planungen überprüft und über eine Fortführung der Kapazität entschieden werden . Inzwischen gibt es vermehrt große Herausforderungen durch den Klimawandel (Trockenheit, Hitze, Starkregenereignisse, Stürme, Hochwasser ), die zu berücksichtigen sind. Hier besteht die Notwendigkeit, ein langfristiges, permanent tragfähiges Konzept zu erstellen, um diese n Extremwetterereignissen begegnen zu können. Auch im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg wurde offensichtlich, dass viele Bereiche des Zivil- und Ka tastrophenschutzes, die Auswirkungen von Kriegshandlungen betreffen, seit den 90er-Jahren stark vernachlässigt wurden und jetzt wie der auf einen vertretbaren Stand gebracht werden müssen. Der Fristvermerk wird bis F 12.27 verlängert. Nach diesem Zeitraum wird d er Stand der Planungen erneut überprüft. Sachbearbeiter/in370.0157 12.24 12.27A 111,00 Tiergarten Die Stellen Nr. 415.2206 (Tierpfleger/in), 415.5165 (Metallbauer/in) und 415. 5170 (Anlagenmechaniker/in (HKS)) wurden zum Haushalt 2017 für die voraussichtliche Dauer der Lagunensanierung geschaffen und sind de rzeit bis Ende 2023 befristet. Das zusätzliche Personal ist während des Sanierungszeitraumes für die Aufrechterhaltung ein es geordneten Dienstbetriebes in den betroffenen Bereichen (Te chnik Lagune/Manatihaus; Pflege Delphine und Manatis) unabdingbar. Die San ierung der Delphinlagune wird gemäß Feststellung durch das Hochbauamt voraussichtlich bis Ende 2025 andauern. Aus diesem Grund wer den die Fristvermerke an den genannten Stellen bis F 12.25 verlängert, um den Mitarbeiter/innen Planungssicherheit zu geben. Tierpfleger/in415.2206 F 12.23 F 12.25E 51,00 Metallbauer/in415.5165 F 12.23 F 12.25E 61,00 Anlagemechaniker/in415.5170 F 12.23 F 12.25E 61,00 Geschäftsbereich Referat I/II Personalamt Neben der zunehmenden Priorisierung der Besetzungsverfahren dur ch die Dienststellen macht der Bewerbermangel eine Intensivierung des Personalmarketings und eine Individualisierung des Recruitings abhängig von Jobfamilien, Beschäftigungsebenen und der Kurzfristigkeit der Personalbedarfe (insbes. Corona, Flüchtlingskrise, Bürgerdienste) erf orderlich. Die Anzahl der Einstellungen zeigt eine weiterhin steigende Tendenz, weswegen beim Personalamt im Bereich Recruiting und auch Be wirtschaftung Stellen geschaffen wurden und auch für das Haushaltsjahr 2023 (2,0 VK unbefristet) geschaffen werden sollen. S tadtintern werden Optimierungsoptionen für den Stellenbesetzungsprozess thematisiert, um an die Produktivitätsgewinne durch die Neuorganisation anzuknüpfen. Der tatsächliche Bedarf der Abteilung muss daher nach Abschluss des laufenden Schaffungsverfahr ens und der Prozessoptimierung neu beurteilt werden, weswegen die befristeten Stellen zunächst um 1 Jahr verlängert werden. Sachbearbeiter/in Typ 2120.2157 F 12.22 F 12.23E 9b1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2120.2357 F 12.22 F 12.23E 9b1,00 Seite 5 von 10 335 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB Geschäftsbereich Referat IV Hermann-Kesten-Kolleg Während im regulären Schulbereich die Jugendsozialarbeit an Schulen installie rt ist, gibt es ein solches System für das Hermann- Kesten- Kolleg/die Abendrealschule nicht. Die Fortführung des Modells, die dortigen Schülerinnen und Schüler zu m Ausgleich sozialer Benachteiligungen bzw. zur Überwindung inividueller Beeinträchtigungen durch sozialpädagogische Arbeit zu unters tützen und dadurch deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung zu verbesser n, ist nachvollziehbar begründet. Die Verlängerung der vorhandenen Teilzeitstelle wird befürwortet. Sie erhält antragsgemäß einen neuen Fristvermerk für die Dauer des weiteren Erprobungszeitraumes (F 02.25). Die Finanzierung aus dem Kontingent des Hermann-Kesten-Kollegs zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bleibt bestehen. Die Finanzierung wird weiterhin durch Anbring ung eines Stellenvermerks Z dokumentiert. Sozialpädagoge/in447.1300 F 07.23 F 02.25S 11b0,65 Geschäftsbereich Referat V Referat für Jugend, Familie und Soziales Mit der Vereins- und Ehrenamtsakademie sollen die Voraussetzungen für ehremamtliche Tätigkeit in Nürnberg weiter verbessert werden, die kooperativen Strukturen zwischen verschiedenen Engagementbereichen w eiterentwickelt werden, die Zugangswege für zusätzliche Ehrenamtliche verbessert sowie durch verschiedene Module Zugewinne fü r alle Ehrenamtsfelder erzielt werden. Die vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft Nürnbergs soll als tragende Säule des bürgerschaft lichen Engagements in Nürnberg unterstützt, stabilisiert und stetig weiterentwickelt werden. Gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom Oktober 2021 soll der Regelbetrieb der Vereins- und Ehrenamtsakademie zum 1.1.2023 vorbereitet werden. Di e erfolgreichen Projekte und Netzwerkstrukturen (u.a. „Digiteers“, „Teamplay“, Netzwerk Bildung und Bürgerschaftliches Engagement, Nürnberger N etzwerk Engagementförderung, Internet- und Social Media-basiertes Kurzzeit-Engagement, „Mitwirk-O-Mat“ usw.) sollen erhal ten und ausgebaut werden. Die Finanzierung der bisher befristet für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Kapazität soll wie auch bereits in den Jahren 2020-2022 ausschließlich aus Drittmitteln erfolgen. Unter dem Vorbehalt der Drittmittelfina nzierung wird die befristete Fortführung der Stelle empfohlen. Sie erhält daher die Stellenvermerke Z (Zuschuss), X (Sperr) und F 12 .23. Sachbearbeiter/in050.0017 F 12.22 F 12.23S 11b1,00 Damit die Integration derjenigen Zugewanderten, die als Geflüchtete ode r als EU-Zuwanderer bleibeberechtigt sind, gelingen kann, müssen schnelle Zugänge zu den Angeboten gewährleistet werden. Spracher werb, Bildung, Arbeitsmarkt sowie kulturelle, Sport - und Freizeitangebo te wie auch die eigene ehrenamtliche Betätigung sind dab ei – neben Existenzsicherung, Wohnung und Gesundheitsver sorgung – wesentliche Schlüsselbereiche der Integration. Durch die Zentrale Anlaufstelle Mig ration -Beratung (ZAM-Be) werden einerseits grundlegende Regelangebote sowie Angebote für Neuzugewanderte direkt vorgehalte n (Migrations- und Integrationsberatung und Zugang zu den Integrationskursen des Bundes). Andererseits wird eine Lotsenfunktion für spezifischere Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen übernommen. Die ZAM-Be (ein Kooperationsprojekt der Stadt Nürnberg und den Trägern der Wohlfahrt) dient somit als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext Integration, Migration und Flucht. Sie ist als niedr igschwellige, nachhaltige und vor Ort wirkende Maßnahme zu verstehen. Die von Seiten der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Stelle Nr. 050.1059 ist u.a. für die organisatorischen Aufgaben der ZAM-Be un d die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.20 23 wird empfohlen. Die Finanzierung erfolgt weiterhin anteilig durch die Regierung von Mittelfranken. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der projektbezogenen Personalausgaben, der Stellenvermerk Z (Zuschuss) an der Stelle bleibt bestehen. Sozialpädagoge/in050.1059 F 12.22 F 12.23E101,00 Seite 6 von 10 336 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) konnten im Vorjahr 5,00 VK für V erwaltungskräfte zur Entlastung des Kita-Personals befristet bis 31.1 2.2022 geschaffen werden. Nach aktueller Planung soll die Finanzierung bis 31.1 2.2023 verlängert werden. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung im bisherigen Umfang wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 12.23 zu verlängern. Der Zuschussvermerk Z bleibt daher an den Stellen bestehen. VERWALTUNGSKRAFT520.1401 F 12.22 F 12.23E 51,00 VERWALTUNGSKRAFT520.1402 F 12.22 F 12.23E 51,00 VERWALTUNGSKRAFT520.1403 F 12.22 F 12.23E 51,00 VERWALTUNGSKRAFT520.1404 F 12.22 F 12.23E 51,00 VERWALTUNGSKRAFT520.1405 F 12.22 F 12.23E 51,00 Zum Haushalt 2017 wurde im Rahmen der Flüchtlingskrise die vorhandene S telle im Stab der Dienststellenleitung befristet um 0,50 VK aufgestockt. Durch den Zustrom von Flüchtlingsfamilien aus der Ukrain e und ggf. auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA ) ist diese Stelle auch weiterhin fachlich dringend notwendig, um den Kindersch utz im Flüchtlingskontext in Nürnberg sicherzustellen. Anders als in der Flüchtlingskrise 2015ff. kommen jetzt vor allem Mütter mit Kindern und teilweise von ihnen begleitete junge Menschen nach Nürnberg, die derzeit noch zu einem erheblichen Teil privat unterkommen. Dies stellt den Kin derschutz vor eine besondere Herausforderung, da neue Konzepte entwickelt werden müssen, um den Kinderschutz gewährleist en zu können. Da die weitere Entwicklung in der Ukraine-Krise derzeit nicht absehbar ist, wird die Verlängerung des befristeten Stellenanteils zunä chst bis F 12.23 empfohlen. Sozialpädagoge/in520.0021 F 12.22 F 12.23S 150,50 Durch das Bundesprogramm 'Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe B ildung' fördert das Bundesfamilienministerium seit April 2017 niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Förderprogramm soll zum 31.12.2022 beendet werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Ukraine-Krise erscheint jedoch eine Verlängerung der Förderung nicht ausgeschlossen. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung im bishe rigen Umfang wird daher die Verlängerung der Befristung bis F 12.23 empfohlen. Der Zuschussvermerk Z bleibt daher an der Stelle be stehen. SOZIALPÄDAGOGE/IN520.6145 F 12.22 F 12.23S 150,50 In Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Amt für Digitalisierung und Pro zessorganisation wird die Struktur des Verwaltungsbereichs derzeit überarbeitet. Ziel ist eine Fokussierung auf Querschnittsaufgab en wie Personal, Finanzen und Zuschüsse. Dies soll einerseits durch verstärkte Delegation innerhalb des Verwaltungsbereichs, anderer seits durch eine Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten erreic ht werden. Hierfür soll die Stelle Projektkoordinator/in The Q, F 12.24, die wegen der Befristung nicht besetzt werden konnte, in die Umstrukturierung einbezogen und zu einer Koordinations- und Leit ungsstelle für den neuen Frontofficebetrieb in The Q umgewidmet und weiterentwickelt werden. Die Stelle der Verwaltungsleitung kann dadurch entsprechend entlastet wer den. PROJEKTKOORDINATOR/IN520.0015 F12.24 unbefristetE 111,00 Die Stelle wurde zum Haushalt 2018 antragsgemäß als 3-jährige Projekts telle begutachtet, konnte jedoch erst 1 Jahr nach Schaffung besetzt werden. Als Aufgabengebiet wurde die Entwicklung von Instrumenten und Strategien zur Umsetzung des Konzepts "Jugendhilfe und Sport", die Koordination des Schwerpunktes "Sport" in der Kinder- und Jugenda rbeit und der Aufbau von Informationssystemen benannt. Auch die Entwicklung von Fundraising und Sponsoren-Instrumenten war Bestandt eil des Tätigkeitsspektrums. Aufgrund der verzögerten Stellenbesetzung erfolgte bereits eine Verlänge rung des Fristvermerks auf F 12.22. Bedingt durch die Corona- Pandemie konnten jedoch einige Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden bzw. sind durch die Pandemie neue Problemstellungen entstanden, für die neue Lösungskonzepte zu entwickeln sind. Um dieser verändert en Situation gerecht zu werden, sowie um die Nachhaltigkeit der bislang erarbeiteten Projektergebnisse zu sichern, wird eine nochmalige Verlängerung des Fristvermerks empfohlen. In diesem Zeitraum sollte es auch gelingen, Themen wie z.B. die Betreuung vo n Trendsportarten oder die Federführung von eingeführten Formaten wie Streetsoccer u.a. dauerhaft im Rahmen der vorhan denen Kapazität der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bzw. durch Sportvereine bzw. Freie Träger abzusichern. Seite 7 von 10 337 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB SOZIALPÄDAGOGE/IN520.4243 F12.22 F12.23S 151,00 Geschäftsbereich Referat VI Stadtplanungsamt Für die Implementierung des Standards XPlanung ist eine Überführung der bereits bestehenden 700 rechtsverbindlichen oder sich im Verfahren befindlichen Bebauungspläne in den XPlanung-Standa rd erforderlich. Dies beinhaltet die rechtssichere Erfassung und Interp retation aller planungsrechtlichen Festsetzungen incl. einer sorgfältigen Überprüfu ng der inhaltlichen und technischen Richtigkeit der XPlanGML hinsichtlich Planinhalt, Lagegenauigkeit zur digitalen Stadtgrundkarte, XPlan -Konformität, korrekter und einheitlicher Attributierung. Auf Grund der großen Zahl der Bebauungspläne und der zwingenden Erforderlic hkeit einer rechtssicheren Erfassung ist seitens Stpl ein Zeitraum von 4 Jahren für die Überführung angedacht. Je nach Alter und Komple xität werden 150-200 Bebauungspläne pro Jahr überführt. Einfache Bebauungspläne haben einen geringen Komplexitätsgrad, neuere liegen bereits digital vor und müssen nur in das neue Datenformat überführt werden. Ältere Bebauungspläne, die noch von Hand gezeichnet wurd en, aber immer noch geltendes Planungsrecht darstellen, müssen komplett neu digitalisiert werden. Hier ist mit dem größten Aufwand zu rechn en. Um die Überführung aller Bebauungspläne durchführen zu können und somit gesamtstädtisch digital vorliegende Aussagen zum Planungsrecht zu haben, ist es erforderlich, dass bis mindestens 06/2026 personelle Kapazitäten im Umfang von 1,5 VK zur Verfüg ung stehen. Die Verlängerung der Befristung der betroffenen Stellen bis F 06.26 wird daher befürwortet. Geoinformatiker/in610.4370 F 12.23 F 06.26E 101,00 Geoinformatiker/in610.4375 F 12.23 F 06.26E 100,50 Verkehrsplanungsamt Zum Haushalt 2020 wurde für die Abteilungen Verkehrsmanagement u nd Straßenverkehrsrecht jeweils eine Stelle für das Thema „Parkraummanagement“ geschaffen. Die Stellen wurden von Vpl unbefristet beantragt, jedoch zunächst nur befristet bis 12/2022 geschaffen. Die Entfristung der Stellen ist erforderlich, weil zum einen nach wie vor, Schriftverkehr und Öffentlichkeitsarbeit zur erfolgten Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt sowie Nachjustierungen bei der Z uordnung der Stellplätze vorgenommen werden müssen. Zum anderen hat der Verkehrsausschuss des Stadtrates in seiner Sitzu ng am 07.04.2022 die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die an die Altstadt angrenzenden Bewohnerparkgebiete beschlossen. Da diese Geb iete deutlich größere Flächen umfassen als die Altstadt, wird diese Aufgabe mit allen damit einhergehenden notwendigen Arbeiten und Folgeprojekten eine Daueraufgabe bleiben. Die unbefristete Fortführung der Stellen wird daher befürwortet. Sachbearbeiter/in615.0160 F 12.22 unbefristetA 9/A 101,00 Ingenieur/in615.1125 F 12.22 unbefristetE 121,00 Die Stelle Nr. 615.2020 wurde zuerst befristet bis Ende 2019 geschaffen , dann bereits zweimal verlängert bis Ende 2021 und zuletzt bis 08/2023. Der Stelleninhaber ist für die Erstellung von Planunterlagen für den Abschnitt „Am Wegfeld – Stadtgrenze“ der Stadt-Umland-Bahn (StUB) zuständig. Die Projektentwicklung und Zeitplanung sowie die Finanzierung de r Stelle läuft über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn- Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach. Vpl erbringt die Planung der Strecke auf Nürnberger Stadtgebiet in Eigenleistung. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit dem Zweckverband geschlossen, der nach derzeitigem Ter minplan die Erbringung der Leistungen bis zur Lph4 (Leistungsphase 4, Planfeststellung) bis Mitte 2024 vorsieht. Die im Rahme n-Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.08.2017 optional angebotene Planungsleistung zur Erbringung der Leistungsphase 4 mit dem Zweckverband wurde am 17.11.2020 abgerufen und soll von Vpl umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Stelle ist daher zwingend bis mindestens Mitte 2024 nötig. Bauingenieur/in615.2020 F 08.23 F 08.24E 131,00 Seite 8 von 10 338 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB U-Bahnbauamt Die Stelle wurde zum Haushaltsjahr 2018 befristet geschaffen, um verstä rkt Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an U-Bahnbauwerke n zu bearbeiten. Mit zunehmenden Alter des U-Bahn-Infrastrukturbestand s hat sich die Zahl der notwendigen Erneuerungsmaßnahmen deutlich erhöht, was sich auch in der Entwicklung der MIP Ansätze widerspiegelt. War en im MIP-Zeitraum 2020 bis 2023 für diese Maßnahmen noch Mittel in Höhe von 62 Mio. Euro netto angesetzt, so sind im aktuellen MIP-Z eitraum 2022-2025 73 Mio. Euro dafür veranschlagt. Der Bereich ‚Planung Neubau‘ (UB/1) ist mit den Neubauaufgaben im Südwestabschnitt der U-Bahnlinie U3 (BA 2.2 Großreuth bei Schweinau bis Gebersdorf) noch bis mindestens Anfang 2026 ausgelastet. So lange im Bereich UB/1 ‚Planung Neubau‘ die vorhandenen Kapazitäten durch die genannte Neubaumaßnahme gebunden sind, ist die Kapazität im Bereich der Erneuerung notwendig und sollte weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf freiwerdende Kapazitäten dur ch einen Rückgang der Maßnahmen im Bereich Neubau wird eine Fristverlängerung der Stelle Nr. 655.3120 bis Ende 2026 (F 12.26) vorges chlagen. BAUINGENIEUR/IN655.3120 F 12.22 F 12.26E 121,00 Geschäftsbereich Referat VII Liegenschaftsamt Auf der Stelle werden Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit städtischen In frastrukturprojekten bearbeitet. Die Stelle wurde ursprünglich zur Sicherstellung der erforderlichen grundstücksmä ßigen Voraussetzungen sowie zur Vermeidung von Baustillstandskosten im Zusammengang mit dem U-Bahnbau (U3) und dem Bau des Frankensch nellweges geschaffen. Später kamen weitere Infrastrukturprojekte auf Grundlage von Planfeststellungsbeschlüssen dazu (Straßenbahnbau, N eue Rothenburger Straße, Stadt-Umland-Bahn (StUB)). Aufgrund diverser Wohnbauentwicklungen (z.B. Tiefes Feld, Wetzendorf) werden w eiterhin U-Bahn und Straßenbahninfrastrukturen entwickelt (Stichwort Verkehrswende). Eine Weiteführung der U3 im Rahmen d er Wohnbauentwicklung ist ebenfalls in Prüfung. Das bestimmende Kernthema der Stelle ist seit dem Jahr 2020 (bis mind estens 2026) die Realisierungsunterstützung der Stadtumlandbahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach. Auf der genannten Stelle werden die Liegenschaftsgeschäfte für den Zweckverband zur Nürnberger Trasse getätigt. Dass auf Nürnberger Stadtgebiet zusätzliche Flächen für pla nfestgestellte Radschnellwege oder technische Anlagen zum Bahnbetrieb entlang der StUB notwendig werden, ist absehbar, jedoch operativ und flurnummernbezogen noch offen. Diese Stelle ist die einzige bei LA die für die Stadt Nürnberg bei der operativen Erlangung der nötigen Flächen und Rechte Unterstützung bietet. Mit dem Wegfall der Stelle werden keine der genannten Tätigkeiten m ehr durchgeführt. Für die Abwicklung der genannten Grundstücksgeschäfte ist die Fortführung der befristeten Stelle bis zunächst 31.12.20 26 notwendig und wird somit empfohlen. Sachbearbeiter/in230.2710 F 12.22 F 12.26E 111,00 Geschäftsbereich Eigenbetriebe Nürnberg Stift Das Projekt Pflegepraxiszentrum (PPZ) wird bis 31.12.2025 verläng ert und weiterhin durch das BMI finanziert. Vorrangiges Ziel des PPZ ist es, technische Innovationen in die praktische A nwendung zu bringen, da die Anzahl der Produkte, die den Sprung vom Förderprojekt in den Alltagseinsatz geschafft haben, verg leichsweise gering ist. Technische Entwicklungen werden in der Regelversorgung getestet, angewendet und evaluiert unter Berüc ksichtigung von ethischen, sozialen und psychologischen Implikationen. Das PPZ erfüllt eine wichtige Rolle in der Region, da es die Träger der Alten hilfe über neue Entwicklungen informiert und diese bei der Einführung neuer Technologien unterstützt. Da die Finanzierung der befristeten Stellen außerdem vollständig über Drittmittel sicherges tellt wird, kann die Fortführung der Befristung bis 12.25 befürwortet werden. LEITER/IN PPZ810.0041 F 12.22 F 12.25E 141,00 SACHBEARBEITER/IN PPZ810.0042 F 12.22 F 12.25E 80,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN810.0043 F 12.22 F 12.25S 120,50 Seite 9 von 10 339 Funktionsbezeichnung Entgelt-/ Besoldungs- gruppe bisheriger FristvermerkErläuterung Stellen-Nr. ÄnderungTB Service Öffentlicher Raum Die Stelle ist im Bereich der Baumpflege angesiedelt und für die Anlage und Abrechnung der diversen Pflegeaufträge (z.B. Schnitt, Bewässerung, Düngung etc.) zuständig. Aufgrund der gesteigerten Bedeu tung der Bäume in der Stadtgesellschaft, des Klimawandels und zu r Verbesserung des Klimas erfolgte im Jahr 2020 die organisatorische, fachlich e und finanzielle Neuausrichtung des Fachbereichs Baum. Es ist ein dauerhafter Anstieg der Anzahl der zu bearbeitenden Rechnu ngen zu verzeichnen. Auch durch die Umsetzung des Jungbaumpflegekonzepts und des Wässerkonzepts entstand ein da uerhafter Mehraufwand im Bereich der Rechnungssachbearbeitung. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Personalkap azität unbefristet zur Verfügung zu stellen. VERWALTUNGSKRAFT850.2657 F 12.23 unbefristetE 41,00 Die Stelle ist für die digitale Datenpflege und das grafische Kataster mit Attributier ung der Stammdaten "Baum" zuständig. Aufgrund der gesteigerten Bedeutung der Bäume in der Stadtgesellschaft, de s Klimawandels und zur Verbesserung des Klimas erfolgte im Jahr 202 0 die organisatorische, fachliche und finanzielle Neuausrichtung des Fach bereichs Baum. Ein exaktes Kataster der Baumstandorte ist für die Pfle ge und Verkehrssicherungskontrolle des Baumbestands mit Baumkontrolle, Maßnah mendurchführung, Betriebsplanung und Beschwerdemanagement unabdingbar. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Personalkap azität unbefristet zur Verfügung zu stellen. SACHBEARBEITER/IN GEOREFERENZI850.2658 F 12.23 unbefristetE 60,38 Im Stadtgebiet Nürnberg werden auch in den kommenden Jahren umfangr eiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home = Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikation sunternehmen werden pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des g esamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten im Bezirk 2 erforderlich. Schäden und Folgekosten sind durch unsachgemäße Wiederherstellung zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle weite rhin der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuf ührenden Projekte bis einschließlich 2023 vereinbart werden, wird die weitere befristete Ausweisung der Stelle bis Ende 2023 vorgeschlagen (Fristvermerk F 12.23). TECHN. SACHBEARBEITER/IN850.4215 F 12.22 F 12.23E 9a1,00 SÖR erhält Meldungen über Schäden, Verunreinigungen etc. über das Se rvicetelefon, den Kommunalen Außendienst (ADN) und seit Ende 2019 über den Mängelmelder (mobile App). Der „Mängelm elder“ wird von den Bürgern sehr gut angenommen. Zur B ewältigung und zügigen Abarbeitung der Meldungen wurde eine eigene Einsatzgruppe in stalliert, welche sich ausschließlich um Adhoc-Aufträge kümmert. Hierzu wurden 3 Stellen zunächst befristet zur Verfügung gestellt. In 2021 wurden u. a. über 1.100 Bürgermeldungen bearbeitet, in diesem Zusammenhang wurden über 600 Schrottfahrräder aus dem öffentlic hen Raum entfernt. Des Weiteren erfolgte die Entfernung von über 1.200 Einkaufswagen aus dem Stadtgebiet. Aufgrund des hohen Arbeitsauf kommens werden die zusätzlichen Kapazitäten dauerhaft benötigt. Die unbefristete Ausweisung der Stellen wird daher vorgeschlagen. VERWALTUNGSFACHKRAFT, DISPONENT850.4380 F 12.23 unbefristetA 71,00 REINIGUNGSARBEITER/IN850.4383 F 12.23 unbefristetE 31,00 REINIGUNGSARBEITER/IN850.4386 F 12.23 unbefristetE 31,00 Seite 10 von 10 340 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.I/II/038/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 nicht öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenhebungen Anlagen: 1_Sachverhalt_Stellenhebungen 2_Liste Stellenhebungen_POA-Vorlage (vertraulich) 3_Liste Stellenhebungen_StR-Vorlage Sachverhalt (kurz): siehe Sachverhalt 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 442.008 € Folgekosten 442.008 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 442.008 € davon Personalkosten 442.008 € pro Jahr Ö 2.3.1 Ö 2.3.1 341 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/038/2022 Seite 2 von 4 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Hinweis Personalkosten / Jahr: Kosten für SÖR: Gesamt- und Folgekosten 27.290 € Kosten für NüSt: Gesamt- und Folgekosten 8.960 € 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 342 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/038/2022 Seite 3 von 4 Gutachtenvorschlag: Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2023" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2023 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen. Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 40 bis 64 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert. Die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nrn. 15, 16, und 17 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 und die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nrn. 40, 41, 42, 46, 50, 51 und 57 werden zur modularen Qualifizierung f ür Ämter ab der BGr. A 14 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen sowie die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nr. 47 und 52 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A14 der Fachlaufbahn Naturwissenschaften und Technik zugelassen. Die Beförderungen und die Zulassungen zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2023 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahn-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen. Beschlussvorschlag: Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2023" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2023 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen. Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 40 bis 64 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert. Die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nrn. 15, 16, und 17 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 und die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nrn. 40, 41, 42, 46, 50, 51 und 57 werden zur modularen Qualifizierung f ür Ämter ab der BGr. A 14 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen sowie die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nr. 47 und 52 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A14 der Fachlaufbahn Naturwissenschaften und Technik zugelassen. Die Beförderungen und die Zulassungen zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2023 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, 343 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/038/2022 Seite 4 von 4 frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahn-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen. 344 - 1 - Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.10.2022 Stellenplan 2023 hier: Stellenhebungen I. Sachverhalt: 1. In der Vorbereitung zum Haushalt 2023 wurden die Möglichkeiten der Beamtenstellenhe- bungen bis einschließlich BGr. A 15 mit der Personalvertretung abgeklärt. Es ergaben sich die aus beiliegender Liste ersichtlichen Hebungsvorschläge. Stellen, bei denen der Wegfall des ku-Vermerkes beantragt wurde bzw. sich bei der Überprüfung der Wegfall ergab, wurden in den gesonderten Vorschlag für Stellenanpassungen übernommen, da in diesen Fällen keine Beförderung zur Person mehr verbunden ist. Der Vorschlag findet die Zustimmung der Personalvertretung gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG. Die Auswahl der zur Hebung vorgeschlagenen Stellen erfolgte auf der Grundlage der von den Geschäftsbereichen, Dienststellen und der Personalvertretung benannten Stellen. Die für eine Hebung in den einzelnen Bereichen beantragten Stellen wurden überprüft und bewertet. Grundlage ist hier eine entsprechende analytische Stellenbewertung nach dem Verfahren der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), das nachvollziehbare Kriterien für eine sachgerechte Bewertung bietet. Darüber hinaus flossen personelle Gesichtspunkte in die Erarbeitung der Hebungsvorschläge ein. Zum 01.01.2011 trat das Neue Dienstrecht für Beamte in Bayern in Kraft. Durch diese Re - form des Beamtenrechts änderten sich unter anderem die Stellenobergrenzen (Obergren- zen existieren nur noch in den Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 2) und das Lauf- bahnrecht. An die Stelle der bisherigen Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes trat eine einheitliche Leistungslaufbahn mit vier Qualifikationsebe- nen. Da die Stellenobergrenzen nur noch in den genannten Besoldungsgruppen eine Rol- le spielen, wurde auf eine Angabe der im Stellenkegel ausgenommenen Funktionen ver- zichtet. 2. Die nicht nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO i. V. m. Art. 43 Abs. 2 GO auf Herrn OBM bzw. die Verwaltung delegierten Beförderungen in Ämter ab der BGr. A 13 sollen zur Arbeits- vereinfachung mit beschlossen werden; die persönlichen Voraussetzungen sind überprüft. II. Beilagen: Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2023" III. Gutachtensvorschlag: Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2023" angegebenen Bewer- tungsänderungen werden für 2023 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen be- schlossen. Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 40 bis 64 der Liste werden dem vorgeschlagenen hö- heren Stellenwert entsprechend befördert. Ö 2.3.1 Ö 2.3.1 345 - 2 - Die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nrn. 15, 16, und 17 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 und die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nrn. 40, 41, 42, 46, 50, 51 und 57 werden zur modularen Qualifizi erung für Ämter ab der BGr. A 14 der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen sowie die Stelleninhaber/innen  der lfd. Nr. 47 und 52 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A14 der Fachlaufbahn Naturwissenschaften und Technik zugelassen. Die Beförderungen und die Zulassungen zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2023 einschließlich Stellenplan von der Regie- rung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsauf- sichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahn- rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen. IV. GPR V. Herrn OBM VI. Ref. I/II/POA Nürnberg, 28.09.2022 Ref. I/II (Referat für Finanzen, Personal und IT) i. A. gez. Betz (3 10 70) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 346 - 1 - Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2023 lfd. Nr. Stellen Nr. Dienststelle Stellenwert F u n k t i o n Stelleninhaber/in (nachrichtlich) vorgeschlagener Stellenwert Qualifikationsebene 2 1. 040. 0277 neu: 040.01820 Ref. IV A 7 ku A 6/A 7 Verwaltungsfachkraft A8 ku A7 2. 120.0120 PA A 7 Verwaltungsfachkraft A 8 ku A7 3. 402.2315 SchB A7 Vewaltungsfachkraft B13 A8 ku A7 4. 520.4907 J A 7 Verwaltungsfachkraft A8 ku A7 5. 001.1560 BgA A 7 Verwaltungsfachkraft A 8 6. 160.0261 IB A 7 Verwaltungskraft, Sachbearbeit. A 8 7. 325.2015 UwA EGr. 7 (A 7) Verwaltungsfachkraft A 8 8. 401.1450 SchA EGr. 7 (A 7) Verwaltungsfachkraft A8 9. 401.1490 SchA A 6/A 7 Verwaltungsfachkraft A8 10. 330.8025/ alt 330.8054 BAM A8 Sachbearbeiter/in A9 ku A8 11. 210.1070 KaSt A9 ku A8 Buchhalter/in A 9Z ku 12. 330.4115 BAM EGr. 9b (A 9) Gruppenleiter/in, stv. SGL A 9Z 13. 370.1123 FW A 9 BI, erw. Katastrophenschutz A 9Z 14. 370.4237 FW A 9 Brandinspektor/in A 9Z Qualifikationsebene 3 15. 105.6060 BANOS A9 ku A 8 Sachbearbeiter/in A 9/A 10* 16. 115.2432 IT A 9 Sachbearbeiter/in Qualitätssiche-rung A 9/A 10* 17. 120.2165 PA EGr. 8 (bzw. BGr. A 8) Sachbearbeiter/in A 9/A 10* 18. 370.0340 FW A9Z SB, Praktische Ausbildung A 10 19. 300.0140 RA A 10 Sachbearbeiter/in A 11 ku A 10 20. 520.6206 J A 9/A 10 Sachbearbeiter/in Verwaltung A 10 21. 003.1020 3. BM A 9/A 10 Sachbearbeiter/in Stellvertretende/r Leiter/in ADN A 11 22. 320.2225 (neu: 320.0270) OA A 9/A 10 Sachbearbeiter/in A 11 23. 320.2410 OA A 9/A 10 Sachgebietsleiter/in A 11 24. 030.0201 (0,55 VK ) Ref. III A 10 Sachbearbeiter/in A 11 25. 115.2163 IT EGr.10 (A 10) Koordinator/in OS A 11 26. 330.1100 BAM A 9/A 10 Sachgebietsleiter/in A 11 Ö 2.3.1 Ö 2.3.1 347 - 2 - lfd. Nr. Stellen Nr. Dienststelle Stellenwert F u n k t i o n Stelleninhaber/in (nachrichtlich) vorgeschlagener Stellenwert 27. 401.1070 SchA A 10 Sachbearbeiter/in A 11 28. 100.3014 ZD A 11 Sachbearbeiter/in, Teaml., strat. Einkauf A12 ku A11 29. 810.1075 NüSt A11 Sachbearbeiter/in A12 ku A11 30. 850.2431 SÖR A 11 Bauingenieur/in A12 ku A11 31. 850.2450 SÖR A 11 Bauingenieur/in A12 ku A11 32. 115.2441 IT A 11 Modulbetreuer/in A 12 ku A 11 33. 200.1230 Stk A 11 Sachbearbeiter/in A 12 ku A 11 34. 210.7110 KaSt A 11 Sachbearbeiter/in, Betriebsprüf. A 12 ku A 11 35. 330.2510 BAM A 11 Stv. Abtl., SGL A 12 ku A 11 36. 640.0025 H A 11 Sachbearbeiter/in A 12 ku A 11 37. 110.1126 DiP A 11 Sachbearbeiter/in Projekte A 12 38. 115.2211 IT A 11 Service-Desk Leitung Team 1 A 12 39. 115.2354 IT EGr. 11 (A 10) Anwendungsbetr., Entwickler/in A 12 40. 115.2591 IT A 12 ku A 11 Teamleiter/in Workplace, Service A 13 ku A12* 41. 401.1010 SchA A 12 Abteilungsleiter/in, Sachbearb. A 13 ku A 12* 42. 850.1105 SöR A 12 Sachgebietsleiter/in A 13 ku A 12* 43. 001.2110 BgA A 12 Sachbearbeiter/in A 13 ku A12 44. 115.2165 IT A 12 Kundenmanager/in A 13 ku A12 45. 210.4010 KaSt A 12 Abteilungsleiter/in A 13 ku A12 46. 230.4010 LA A 12 Abteilungsleiter/in A 13 ku A12* 47. 610.2310 Stpl A 12 Sachgebietsleiter/in A 13 ku A 12* 48. 655.2110 UB A 12 Bauingenieur/in A 13 ku A 12 49. 370.0251 FW A 12 Sachgebietsleiter/in, Sachb. A 13 ku A12 50. 115.2511 IT A12 ku A11 Teamleiter/in Server, Storage A 13 (3. QE)* 51. 520.6201 J A 12 Sachgebietsleiter/in A 13 (3. QE)* 52. 610.1210 Stpl EGr. 13 (bzw. A 12) (0,75 VK) Sachgebietsleiter/in A 13 (3. QE)* 53. 620.3410 Geo A 13 Fachbereichsleiter/in, stv. Be-reichsl. A 13Z Qualifikationsebene 4 54. 003.1010 3. BM A 13 Leiter/in A 13/ A 14 55. 120.3020 PA A 13 ku A 12 Sachbearbeiter/in, stv. Abtl. A 13/ A 14 348 - 3 - lfd. Nr. Stellen Nr. Dienststelle Stellenwert F u n k t i o n Stelleninhaber/in (nachrichtlich) vorgeschlagener Stellenwert 56. 115.2306 IT A13 Teamleiter/in A 13/ A 14 57. 011.3030 BDR E12 (A12) Projektleiter/in A 13/ A 14 58. 330.1010 BAM A 13/A 14 Abteilungsleiter/in, stv. Dstl. A 14 59. 540.0305 Kh A 13 ku A 12 Abteilungsleitung A 14 60. 003.0020 3. BM A 14 Mitarbeiter/in des 3. BM A 15 ku A 14 61. 500.1001 SHA A 14 Bereichsleiter/in A 15 ku A 14 62. 001.1110 BgA A 15 ku A 14 Stv. Dienstellenleiter/in A 16 ku A 15 63. 002.0117 2. BM A 16 Betriebsw. organisat. Gesamtlei-tung B 2 ku A 16 64. 200.0010 Stk A 16 Dienstellenleiter/in B 2 ku A 16 * Zulassung zur modularen Qualifizierung 349 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.I/II/039/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 nicht öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Stellenplan 2023 hier: Stellenanpassungen Anlagen: 1_Sachverhalt_Stellenanpassungen 2_Liste Stellenanpassungen Sachverhalt (kurz): siehe Sachverhalt 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 2.4.1 Ö 2.4.1 350 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/039/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 351 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/039/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2023" aufgeführten Stellen werden entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte. Beschlussvorschlag: Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2023" aufgeführten Stellen werden entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte. 352 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.10.2022 Stellenplan 2023 hier: Stellenanpassungen I. Sachverhalt Aus personalwirtschaftlichen Gründen werden während des Haushaltsjahres verschiedentlich Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten besetzt und umgekehrt. Derartige Abweichungen sind jedoch nur vorübergehend zulässig (vgl. § 6 KommHV). Daher muss eine Anpassung der Festlegung im Stellenplan erfolgen. In der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2023” sind die Stellen mit solchen Abweichungen zwischen Festlegung und Besetzung aufgeführt. Da für die Bewertung der umzuwandelnden Stellen verschiedene Grundlagen gelten (Bayerisches Besoldungsgesetz für Beamte, Entgeltordnung des TVöD für Tarifbeschäftigte), sind allgemein ”vergleichbare Stellenwerte” nicht möglich; es hatten jeweils Einzelüberprüfungen zu erfolgen. Stellen für Mitarbeiter/innen, die aus persönlichen Gründen nicht auf reguläre Planstellen vermittelt werden können ("Dauerhafte personalwirtschaftliche Zuweisungen"): Wird eine dieser Stellen frei, wird sie dem Stellenplan der Dienststelle entnommen und im Stellenplan dort ausgewiesen, wo entsprechender personalwirtschaftlicher Bedarf besteht. Der Stellenwert wird ggf. an die/den neue/n Stelleninhaber/in angepasst. II. Beilage - Liste "Stellenanpassungen zum Haushalt 2023" III. Gutachtensvorschlag Die in der Liste ”Stellenanpassungen zum Haushalt 2023" aufgeführten Stellen werden entsprechend angepasst und erhalten die angegebenen neuen Werte. IV. Herrn OBM V. Ref. I/II/POA Ö 2.4.1 Ö 2.4.1 353 Stellenanpassungen zum Haushalt 2023 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 001.0128 SACHBEARBEITER/IN CONTROLLING E8 A8 1. 002.0200 LEITER/IN DER VERWALTUNG E13 A13/A14 2. 003.1030 SACHBEARBEITER/IN E8 A7 3. 020.1020 VERWALTUNGSFACHKRAFT E6 A8 4. 020.3010 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R E14 A14 5. 020.5060 SACHBEARBEITER/IN E11 A12 6. 020.8030 GES.VERTRAUENSPERS.D.SCHWERBEH A8 E8 7. 040.0032 DIGITALKOORDINATOR/IN E11 A11 8. 040.0050 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E6 9. 040.0101 OPERATIVER ANFORDERUNGSMANAGER/IN A15 E15 10. 040.0145 SACHBEARBEITER/IN PÄD. BAUEN E13 A13/A14 11. 040.0810 SACHGEBIETSLEITER/IN SPORTSTÄTTEN E11 A11 12. 040.9101 DAUERH. PERSONALW. ZUWEISUNG A13 E15 13. 040.9103 DAUERH. PERSONALW. ZUWEISUNG A13 E15 14. 050.0523 VERWALTUNGSFACHKRAFT E8 A8 15. 050.0555 VERWALTUNGSFACHKRAFT E6 A6/A7 16. 060.0120 SACHBEARBEITER/IN E12 A12 17. 100.0010 DIENSTSTELLENLEITER/IN A15 E15 18. 100.3407 IT-FACHEINKÄUFER/IN E9B A9/10 19. 105.6030 SCHALTERKRAFT MELDEWESEN/FÜHRERSCHEIN A7 E7 20. 110.0040 SACHBEARBEITER/IN, PROJEKTMANAGER/IN E13 A13/A14 21. 110.1114 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN A13/A14 A14 *) 22. 110.1140 PROZESSMANAGER/IN E13 A13/A14 23. 110.1226 ORGANISATIONSGUTACHTER/IN E13 A13/A14 24. 110.1236 PROZESSMANAGER/IN E13 A13/A14 25. 110.1244 PROZESSMANAGER/IN E13 A13/A14 26. 110.3060 SACHBEARBEITER/IN E9A A9 27. 115.2031 TEAMLEITUNG IT- PROJEKTMANAGEMENT E14 A14 28. Ö 2.4.1 Ö 2.4.1 354 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 115.2033 IT-PROJEKTMANAGER/IN E13 A13/A14 29. 115.2037 IT-PROJEKTMANAGER/IN E13 A13/A14 30. 115.2213 IT-SACHBEARBEITER/IN A10 E10 31. 115.2236 IT-SACHBEARBEITER/IN A11 ku 10 A11 *) 32. 115.2301 LEITUNG APPLICATIONMANAGEMENT E14 A14 33. 115.2326 ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER/IN E11 A12 34. 115.2334 ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER/IN E11 A12 35. 115.2336 ANWENDUNGSBET./ENTWICKLER/IN E11 A12 36. 115.2337 ANWENDUNGSBETREUER/IN, ENTWICKLER E11 A12 37. 115.2370 SENIOR- PROJEKTMANAG./ANWEND.BERATER/IN E11 A12 38. 115.2648 NETZWERKINGENIEUR/IN A10 E10 39. 115.2661 STEUERPULTOPERAT.,SCHICHTLEIT. A11 E11 40. 120.0010 DIENSTSTELLENLEITER/IN AT A16 41. 120.1265 SACHBEARBEITER/IN E9A A9 42. 120.2050 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A6 43. 120.2150 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 E9B A9/A10 44. 120.2225 SACHBEARBEITER/IN TYP 1 E10 A11 45. 120.2235 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 A9/A10 E9B 46. 120.2340 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 A9/A10 E9B 47. 120.2355 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 E9B A9/A10 48. 120.3050 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 49. 120.4285 2.KONTENFUEHRER/IN A7 E7 50. 130.5565 SACHBEARBEITER/IN, STV. ABTL E13 A13/A14 51. 130.6070 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 52. 130.6120 STV. ERHEBUNGSSTELLENLEITER/IN E9C A10 53. 150.0412 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E6 54. 200.1020 SACHBEARBEITER/IN E13 ku A13/A14 ku 55. 210.2130 SONDERBUCHHALTER/IN E8 A7 56. 210.2205 GRUPPENLEITER/IN, STV. SGL E9B A9/A10 57. 210.2680 BUCHHALTER/IN A7 E7 58. 210.4140 SACHBEARBEITER/IN A10 E9c 59. 355 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 210.4215 SACHBEARBEITER/IN, STV. GRUPPENLEITER/IN E8 A8 60. 210.4220 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 61. 210.4230 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 62. 210.6110 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTEILUNGSLEI A11 E10 63. 210.6340 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 64. 210.6350 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 65. 210.7145 SACHBEARBEITER/IN BETRIEBSPRUEFER/IN A11 E10 66. 210.7270 SACHBEARBEITER/IN E9C A10 67. 210.7320 SACHBEARBEITER/IN, STV. SACHGEBIETSL. A11 E10 68. 230.1010 ABTEILUNGSLEITER/IN, SB E11 A12 69. 230.1040 VERWALTUNGSFACHKRAFT E6 A6/A7 70. 230.1070 SACHBEARBEITER/IN DV, SB E8 A8 71. 230.2014 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/A14 72. 230.3250 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9b 73. 230.3635 SACHBEARBEITER/IN A11 E10 74. 230.4080 SACHBEARBEITER/IN E10 A11 75. 300.3230 VERWALTUNGSFACHKRAFT BAU- UND VERGABEAUS E7 A7 76. 320.0260 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 77. 320.1435 SACHBEARBEITER/IN E8 A7 78. 320.2320 SACHBEARBEITER/IN E9C ku A10 ku 79. 320.3255 LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN A9 ku 8 A9 *) 80. 320.3295 LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN A9 ku 8 A9 *) 81. 320.4020 AMTSTIERARZT/-ÄRZTIN A14 E14 82. 320.4040 AMTSTIERARZT/-ÄRZTIN A14 E14 83. 325.0050 DIGITALKOORDINATOR/IN E11 A11 84. 325.2010 ABTEILUNGSL./IN, STV. DSTL/IN A15 ku A14 A15 *) 85. 325.3225 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E13 A13/A14 86. 330.1132 SCHALTERKRAFT E7 A7 87. 330.1156 SCHALTERKRAFT A7 E7 88. 330.1192 SCHALTERKRAFT A7 E7 89. 356 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 330.1214 SCHALTERKRAFT E7 A7 90. 330.1540 SCHALTERKRAFT A7 E7 91. 330.1546 SCHALTERKRAFT A7 E7 92. 330.2650 VERWALTUNGSKRAFT E6 A6/A7 93. 335.0100 KOORDINATOR/IN KRM E13 A13/A14 94. 335.1212 GRUPPENLEITER/IN E10 A11 95. 335.1215 SONDERSACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 96. 335.1218 SONDERSACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9B 97. 335.1342 SACHBEARBEITER/IN-SCHALTER E8 A8 98. 335.1346 SACHBEARBEITER/IN-SCHALTER A8 E8 99. 335.1354 SACHBEARBEITER/IN, SCHALTER A8 E8 100. 335.1384 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER A8 E8 101. 335.1386 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER A8 E8 102. 335.2050 SACHBEARBEITER/IN SONDERAUFGABEN E9B A9/A10 103. 335.2170 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 104. 335.2210 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 105. 335.2270 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 106. 335.2310 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 107. 335.3025 SACHBEARBEITER/IN, STV. ABTL. A12 E11 108. 335.3040 SACHBEARBEITER/IN E10 A11 109. 335.3045 SACHBEARBEITER/IN E10 A11 110. 370.0522 VERWALTUNGSFACHKRAFT E8 A8 111. 370.0545 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9B 112. 370.0734 DISPONENT/IN A9 E9A 113. 370.0742 DISPONENT/IN A9 E9A 114. 370.0744 DISPONENT/IN E9A A9 115. 370.0746 DISPONENT/IN E9A A9 116. 370.0788 DISPONENT/IN E9A A9 117. 370.0793 DISPONENT/IN A9 E9A 118. 370.0796 DISPONENT/IN E9A A9 119. 370.0799 DISPONENT/IN A9 E9A 120. 401.0030 LKF SCHULFOREN/DSB E15 A15 121. 357 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 401.1450 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A7 122. 402.0610 ABTLEITER/IN,SACHBEARBEITER/IN A12 E11 123. 410.1020 VERWALTUNGSLEITER/IN E11 ku A11 ku 124. 412.2010 SACHBEARB., ABTL, A13/A14 A14 *) 125. 416.3660 LEITER/IN BEGEGNUNGSSTÄTTE S15 E10 126. 420.0555 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E7 127. 420.3106 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 128. 500.0303 SACHBEARBEITER/IN E10 A11 129. 500.0528 SACHBEARBEITER/IN DV A9/A10 A10 *) 130. 500.0530 DIGITALKOORDINATOR/IN E11 A11 131. 500.1113 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9C 132. 500.1159 SACHBEARBEITER/IN E9C A9/A10 133. 500.1165 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9C 134. 500.1193 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9C 135. 500.1307 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 A10 *) 136. 500.1309 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 A10 *) 137. 500.1321 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 ku A6/A7 ku 138. 500.1322 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A6/A7 139. 500.1327 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A6/A7 140. 500.3214 SACHBEARB VERGABE A8 E8 141. 500.3224 SACHBEARBEITER/IN E7 A7 142. 500.3226 SACHBEARBEITER/IN E7 A7 143. 500.3325 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 144. 500.3327 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 145. 500.3331 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 146. 500.3363 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 147. 500.3451 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E7 148. 501.2240 ARBEITSVERMITTLER/IN A9/A10 E9C 149. 501.5320 BCA, PRESSESPRECHER/IN A11 E10 150. 501.5360 SACHBEARBEITER/IN LEISTUNG E9C A9/A10 151. 520.5657 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 152. 520.6041 PROJEKTMANAGER/IN E11 A11 153. 358 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 520.6054 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9B 154. 520.6253 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 155. 520.6401 ABTEILUNGSLEITER/IN, SACHBEARB. E12 A12 156. 520.6416 SACHBEARBEITER/IN A9/A10 E9B 157. 520.6441 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 158. 520.6507 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 159. 520.6508 SACHBEARBEITER/IN E9B A9/A10 160. 520.6565 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 161. 520.6568 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 162. 520.6606 VERWALTUNGSFACHKRAFT A6/A7 E6 163. 520.6610 SACHBEARBEITER/IN A8 E8 164. 530.3010 ÄRZTIN/ARZT, LEITER/IN E15 A15 165. 610.3110 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL/IN A14 E14 166. 610.3160 INGENIEUR/IN, PLANER/IN E11 A11 167. 610.3230 INGENIEUR/IN A11 E11 168. 610.4120 INGENIEUR/IN A11 E11 169. 610.4240 INGENIEUR/IN E12 A12 170. 610.4250 INGENIEUR/IN E12 A12 171. 610.4285 PROJEKTLEITER/IN E12 A12 172. 620.1210 FACHBEREICHSLEITER/IN A13 E13 173. 620.1269 MESSGEHILFE/IN A5/A6 E4 174. 620.2115 VERM.ING.,INFORM.,STV. FBL A11 E11 175. 620.2145 GEOINFORMATIKER/IN A10 E10 176. 620.3425 VERMESSUNGSINGENIEUR/IN A11 E11 177. 620.3455 VERMESSUNGSINGENIEUR/IN E11 A11 178. 630.1110 SACHGEBIETSLEITER/IN STV. ABTL/IN E13 A13 179. 630.1120 BAUINGENIEUR/IN A12 E12 180. 630.1130 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 181. 630.1245 SACHBEARBEITER/IN E9A A8 182. 630.1246 SACHBEARBEITER/IN E9A A8 183. 630.2030 STADTARCHÄOLOGE/IN A13 E13 184. 630.5150 SACHBEARBEITER/IN E9C A10 185. 359 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 640.0010 DIENSTSTELLENLEITUNG A16 AT 186. 640.1130 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG A9/A10 A10 *) 187. 640.3410 SACHGEBIETSLEITER/IN E13 A13 188. 640.3430 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 189. 640.4125 BAUINGENIEUR/IN E12 A12 190. 640.4245 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 191. 640.7160 ELEKTROINGENIEUR/IN E11 A11 192. 640.8110 SACHGEBIETSLEITER/IN E13 A13 193. 640.8310 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL E13 A13 194. 720.1310 ABTEILUNGSLEITER/IN E11 A12 195. 750.0050 VERWALTUNGSFACHKRAFT, SACHBEARBEITER/IN E6 A6/A7 196. 750.0121 SACHBEARBEITER/IN A11 E10 197. 800.1301 SACHGEBIETSLEITER/IN E14 A14 198. 800.2111 BAUING., STV. SACHGEBIETSLEITER/IN E13 A13/A14 199. 800.6413 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 200. 800.6511 DIGITALKOORDINATOR/IN E11 A11 201. 810.0001 2. WERKLEITER/IN B2 AT 202. 810.1013 SACHBEARBEITER/IN A10 E10 203. 810.6002 VERWALTUNGSFACHKRAFT A7 E7 204. 820.0001 2. WERKLEITER/IN AT B2 205. 850.1111 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG E9B A9/A10 206. 850.1116 SACHBEARB. WEITERBILDUNG TECHNIK E9B A9/A10 207. 850.1122 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A7 208. 850.1130 SACHBEARBEITER/IN, STV. GRL A8 E8 209. 850.1246 SACHBEARBEITER/IN FINANZIERUNGEN E9B A9/A10 210. 850.1417 SACHBEARBEITER/IN A10 E9C 211. 850.2213 BAUINGENIEUR/IN A12 E12 212. 850.2405 GRUPPENLEITER/IN A13 ku 12 A13 *) 213. 850.2435 BAUINGENIEUR/IN E11 A11 214. 850.2586 DIPL-ING BAU, UMWELT. LANDESPFLEGE E11 A11 215. 850.3811 VERWALTUNGSFACHKRAFT E7 A6/A7 216. 850.5285 SACHBEARBEITER/IN E8 A8 217. 360 Lfd. Nr. Stelle Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 850.6054 GRL ELEKTROINGENIEUR/IN E12 A12 218. 850.6067 BAUING. EKRG MAßNAHMEN A13 E13 219. Veränderung aufgrund eines Antrag des Geschäftsbereiches oder der Personalvertretung im Rahmen der Hebungsrunde zum Haushalt 2023 (ohne Beförderung der/des Stelleninhabers/in *) 361 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/111/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 09.11.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan SÖR 2023 hier: Stellenanpassungen Anlagen: Anpassungsliste SÖR 2023 (Anlage 3) Sachverhalt (kurz): Aus personalwirtschaftlichen Gründen werden während des Haushaltsjahres verschiedentlich Beamtenstellen mit Arbeitnehmer/innen besetzt und umgekehrt. Derartige Abweichungen sind jedoch nur vorübergehend zulässig (vgl. § 5 KommHV-Doppik). Daher muss eine Anpassung der Festlegung im Stellenplan erfolgen. In der Liste ”Stellenanpassungen bei SÖR zum Haushalt 2023 (Anlage 3)” sind die Stellen mit solchen Abweichungen zwischen Festlegung und Besetzung aufgeführt. Da für die Bewertung der umzuwandelnden Stellen verschiedene Grundlagen gelten (Bayerisches Besoldungsgesetz für Beamte, unterschiedliche Tarifverträge für verschiedene Berufsgruppen der Angestellten), sind allgemein ”vergleichbare Stellenwerte” nicht möglich; es hatten jeweils Einzelüberprüfungen zu erfolgen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 2.4.2 Ö 2.4.2 362 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/111/2022 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: DIP/Ref I/II-CC hat die Einzelüberprüfungen durchgeführt und die Stellenanpassungen begutachtet. 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die diversity-relevanten Anforderungen (insb. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) wurden berücksichtigt 363 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/111/2022 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II PA 364 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/111/2022 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss begutachtet die in der Liste "Anpassungsliste SÖR 2023 (Anlage 3)" angegebenen Bewertungsänderungen nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen Beschlussvorschlag Stadtrat am 17.11.22: Die Anpassung der im WerkA SÖR am 09.11.22 begutacheteten Bewertungsänderungen wird genehmigt. 365 Stellenanpassungen bei SÖR zum Haushalt 2023 Lfd. Nr. Stellen-Nr. bisheriger Stellenwert künftiger Stellenwert bisherige Funktionsbezeichnung 850.1111 SACHB. PERSONALBEWIRTSCHAFTUNG 206. E9B A9/A10 850.1116 SACHBEARB. WEITERBILDUNG TECHNIK 207. E9B A9/A10 850.1122 VERWALTUNGSFACHKRAFT 208. E7 A7 850.1130 SACHBEARBEITER/IN, STV. GRL 209. A8 E8 850.1246 SACHBEARBEITER/IN FINANZIERUNGEN 210. E9B A9/A10 850.1417 SACHBEARBEITER/IN 211. A10 E9C 850.2213 BAUINGENIEUR/IN 212. A12 E12 850.2405 GRUPPENLEITER/IN 213. A13 A13 *) 850.2435 BAUINGENIEUR/IN 214. E11 A11 850.2586 DIPL-ING BAU, UMWELT. LANDESPFLEGE 215. E11 A11 850.3811 VERWALTUNGSFACHKRAFT 216. E7 A6/A7 850.5285 SACHBEARBEITER/IN 217. E8 A8 850.6054 GRL ELEKTROINGENIEUR/IN 218. E12 A12 850.6067 BAUING. EKRG MAßNAHMEN 219. A13 E13 Ö 2.4.2 Ö 2.4.2 366 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/047/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Stellenplan 2023 - Gesamtstellenplan Ö 2.5 Ö 2.5 367 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/047/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stellenplan der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 ergibt sich aus den im Stellenplan 2022 aufgeführten Stellen, sowie aus den zum Haushalt 2023 beschlossenen Stellenschaffungen, Stellenhebungen für Beamte und Stellenanpassungen sowie den sonstigen im Jahr 2022 gefassten Gutachten/Beschlüssen des Personal- und Organisationsausschusses, der Werkausschüsse und des Stadtrats 368 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/020/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Adam-Kraft-Straße 2, Generalsanierung GS Johannis Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Ö 3.1.1 Ö 3.1.1 369 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/020/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Adam-Kraft-Straße 2, Generalsanierung GS Johannis" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 29,371 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten. Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung ist entsprechend anzupassen. Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt. Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt. 370 Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Adam-Kraft-Straße 2, Generalsanierung GS Johannis Die Maßnahme „Generalsanierung GS Johannis“ wurde im Jahr 2012 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 22.05.2012 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Ursprünglich wurde die Maßnahme im Umfang einer Fassadensanierung angemeldet und hat sich zwischenzeitlich zu einer Generalsanierung des Schulgeländes inkl. Gebäude, Schulhof und Sportanlagen entwickelt. Ausgangssituation und Planungsanlass Das denkmalgeschützte Schulhaus der Grundschule St. Johannis liegt nordöstlich der Nü rnberger Altstadt im Stadtteil St. Johannis. Das Schulgebäude verläuft L-förmig entlang der Sandrartstraße und zur Langen Zeile. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt aktuell sowohl von der Adam-Kraft-Straße als auch von der Sandrartstraße aus. Das Schulgebäude wurde in dem Zeitraum zwischen 1881 und 1898 erbaut. Im Jahr 1902 erfolgte noch ein Abortanbau. Im 2. Weltkrieg brannten der historische Dachstuhl und das zweite Obergeschoss aus. Der Aufbau des Daches erfolgte damals durch eine provisorische Betonkonstr uktion, welche noch heute vorhanden ist und dringend sanierungsbedürftig ist. In den Jahren 1979/80 wurde das Gebäude erstmals generalsaniert. Das gesamte Schulgelände umfasst eine Gesamtgrundfläche von ca. 4.600 m². Die Fassaden an den drei Straßenseiten sind klassizistische, profilierte Sandsteinfassaden, die d urch Kriegseinwirkung und Verwitterung Schäden aufweisen. Ebenfalls bedürfen alle Fenster, aber auch die Klassenräume, die Turnhalle sowie die WC-Anlagen einer umfassenden Sanierung, um den h eutigen Anforderungen an eine moderne und zukunftsorientierte Schule gerecht zu werden. Der bauliche und technische Brandschutz muss an die heutigen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Ebenso muss die Barrierefreiheit hergestellt werden. Planung und Baubeschreibung Ziel der Generalsanierung ist es, das in sich geschlossene Gebäude so zu sanieren, dass es einerseits vom Erscheinungsbild wieder dem Ursprungszustand nahekommt und andererseits einen modernen, flexiblen Grundschulunterricht ermöglicht. Das Besondere an der Entwurfsabgabe ist, dass nicht n ur reine Unterrichtsräume verwirklicht werden sollen, sondern auch sogenannte Kombiräume. Hierbei handelt es sich vormittags um reine Unterrichtsräume, die nachmittags für die Hortbetreuung genutzt werden. Die Planung sieht vor: eine Wiederherstellung der bauzeitlichen Kubatur durch Abbruch des Notdachs aus dem Jahr 1946 und d ie Errichtung eines neuen Dachstuhls im ursprünglichen Volumen, eine Dacheindeckung mit Schiefer, wie sie mit großer Wahrscheinlichkeit früher vorhan den war, sowie Erneuerung der Fenster, die in ihrem Erscheinungsbild denen vor der Generalsanierung nahekommen. Der außenliegende Sonnenschutz wird möglichst zurückhaltend angebracht. Historische Konstruktionen wie die Geschoßdecken mit Holzbalken in ihrer Grundstruktur sollen erhalten bleiben. Sonstige historische Bauteile, sofern sie überhaupt noch vorhanden sind, werden wieder herausgearbeitet. Ö 3.1.1 Ö 3.1.1 371 Im Erdgeschoss wird die bestehende Einfachhalle saniert, die dazugehörigen Umklei deräume im Untergeschoss werden umstrukturiert und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Außer Technik, Neben- und Lagerräumen bleibt im Untergeschoss der Werkraum einschließlich Nebenraum wi e bisher. Als große Veränderung gegenüber dem Bestand ist im Erdgeschoss an der Südseite die Errichtung einer Küche für die Mittagsversorgung vorgesehen. Die Verwaltung wird vom 2. OG besucherfreundlich ins Erdgeschoss im Anschluss an den Haupteingang platziert. Der rollstuhlgerechte Aufzug wird in den WC Anbau integriert. Dieser Anbau wird über alle Geschosse neu strukturiert und modernen Bedürfnissen angepasst. Die Kombiräume konzentrieren sich über alle 3 Geschosse im südlichen Berei ch der Schulanlage, so dass für das Betreuungspersonal kurze Wege über die südliche Haupttrepp e möglich sind. Der Lehrerbereich wird zentral im ersten OG angesiedelt. Die Fachräume Musiksaal und text iles Gestalten werden im ersten und zweiten OG am westlichen Ende des Flügels der Sandrart straße angeordnet. Ergänzend werden mehrere Arbeits-, Treff- und Gruppenbereiche in den Fluren geschaffen. Sämtliche Räumlichkeiten werden grundsaniert (Putz- und Stuckarbeiten, Fliesen- u nd Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten u. a.). Die Raumluftqualität wird durch eine Lüftung aller Unterrichtsräume und Aufenthaltsräum e der Schülerinnen und Schüler (ohne Verwaltung) sichergestel lt, bei der die historischen Luftzüge in den Flurwänden für die Raumabluft wieder aktiviert werden. Die neuen Fenster tragen zum Lüftungskonzept bei, da hier verdeckte Fensterfalzlüfter vorgesehen sind . Die Brandschutzplanung sieht vor, dass die Flure nicht als notwendige Flure im Sinne der bayerischen Bauordnung ausgebildet werden, sondern dass es möglich ist in diesen Fluren sowohl Garderobenschränke als auch fest eingebaute Sitz- und Aufenthaltsmöbel einzubauen. Aktuell sind keine barrierefreien Zugänge vorhanden. Um den historischen Vorbild Rec hnung zu tragen, die ungünstig gelegene Stufe im Pausenhof/Eingang Treppenhaus zu beseitigen und das Gebäude wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurück zu führen, wird der Hof teilweise abgesenkt. Dieser wurde im Zuge der letzten Generalsanierung erhöht. Dadurch muss auch der Oberflächenbelag komplett erneuert werden und ist künftig als Betonpflasterbelag geplant, in die eine Teilfläche Asphalt als Spiel- und Malfläche integriert wird. Die Außenanlagen des Schulhofes werden im Zuge der Generalsanierung des Gebäudes komp lett neugestaltet, da mit den Bauarbeiten auch große Bereiche der Außenanlagen in Mitlei denschaft gezogen werden. Die Spielgeräte sind ohnehin veraltet, die Laufbahn und der Allwetterplatz schadhaft und weitere Anforderungen wie Lagerflächen und Fahrradabstellplätze nur ungenügend vorhanden. Die Sportflächen werden ebenfalls komplett erneuert. Die Laufbahn wird gedreht, so dass die Weitsprunggrube im Norden liegen wird. Der Allwetterplatz wird durch zwei Fußballt ore, zwei Basketballkörbe sowie zwei mobile Volleyballsets und einer mobilen Slackline-Vorrichtung ertüchtigt. Die Spielgeräte werden ähnlich dem jetzigen Zustand auf die Mitte bzw. westliche Sei te des Hofes konzentriert, da eine andere Anordnung aufgrund der notwendigen Feuerwehrzufahrt entlang d es Gebäudes nicht möglich ist. Hier wird eine große Spielgerätekombination mit zahlrei chen und unterschiedlich anspruchsvollen Klettermöglichkeiten vorgesehen. Der vorhandene Kletterfelsen wird an seinem Standort belassen. Als Fallschutz ist Holzhäcksel vorgesehen. 372 Ein dringend benötigter Fahrradabstellplatz für mindestens 20 Fahrräder der Lehrkräfte kann in der geforderten Größe nicht an dem bisherigen Platz an der Sandrartstraße realisiert werden , sondern wird an der Adam-Kraft-Straße von außen zugänglich vorgesehen. Ähnlich der aktuellen Situation wird es südlich einen kleineren abgesenkten Hofteil geben, d er mit Natursteinquadern als Sitzstufen zum übrigen Hof abgetrennt ist und auch eine Sandspielfläch e enthält. Um die freistehenden Bäume im Hofbereich der Adam-Kraft-Straße werden Sitzbänke eingeplant, die u.a. Aufenthaltsmöglichkeiten im Schatten bieten. Auf Wunsch des Behinderte nrates werden auch weitere Bänke mit Lehne an verschiedenen Stellen im Hof platziert. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 29,371 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht ab schließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben . Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen. Es wird mit einer Zuwendung nach BayFAG in Höhe von etwa 6,143 Mio. € gerechnet. Außerdem wurde ein Tilgungszuschuss nach dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude des Bundesa mtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Aussicht gestellt. Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2022: 999.000 € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel) 2023: 4.500.000 € 2024: 8 .500.000 € 2025: 8.000.000 € 2026: 5.871.000 € 2027: 1.501.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 29,371 Mio. € Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Mit zusätzlichen Folgekosten wird nicht gerechnet. Zeitliche Umsetzung Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im September 2023 zu rechnen. Die Fertig stellung wird voraussichtlich im August 2026 erfolgen. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum P rojekt Freeze. 373 Ö 3.1.1 Ö 3.1.1 374 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/031/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Aufwertung des Umfeldes Volksbad Anlagen: Entscheidungsvorlage Gestaltungsplan Ö 3.1.2 Ö 3.1.2 375 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/031/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme „Aufwertung des Umfeldes Volksbad“ wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1,545 Mio Euro. Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt. Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt. 376 Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC) hier: Aufwertung des Umfeldes Volksbad Die Maßnahme „ Aufwertung des Umfeldes Volksbad “ wurde im Jahr 2020 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.12.2020 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Umgestaltung der Rothenburger Straße im Umfeld des Volksbades im Zusammenhang mit der Sanierung des Volksbades. Ausgangssituation und Planungsanlass Mit Beschluss vom 12.12.2018 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, das 1994 geschlossene Volksbad, auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie zu sanieren. Ein revitalisiertes Volksbad ist ein wichtiger Impuls zur Aufwertung des umliegenden Stadtteils Gostenhof. Die unmittelbar aneinandergrenzenden Gebäude Volksbad, Planetarium, Plärrerhochhaus der N-ERGIE AG sowie der Rochusfriedhof mit seiner Militärfriedhofsabteilung sind bedeutende Einzeldenkmäl er, die sich stadträumlich in einer Insellage befinden und für Fußgänger nicht sehr komfo rtabel zu erreichen sind. Die stark befahrene Rothenburger Straße mit der Nähe zum Plärrer grenzt das Gebiet ab. Die Inbetriebnahme des Volksbades bietet die Chance, das unmittelbare Umfeld städtebaul ich einzubinden, zu aktivieren, neue öffentliche Räume zu generieren und bestehende aufzuwe rten. Die Aufwertung der Rothenburger Straße dient insbesondere dem Zugangsbereich des Volksbades, aber auch der verbesserten Rad- und Fußwegverbindung zwischen Plärrer (ÖPNV) und dem Volksbad und weiter zum Rochuskirchhof. Sie stellt eine wichtige Verbindungsachse zwischen Gostenhof West und Gostenhof Ost dar. Planung und Baubeschreibung Im Bereich zwischen südlicher Fürther Straße/Plärrer und Einmündung „Beim Rochu skirchhof“ wird der Fahrbahnquerschnitt verändert. Ab dem Bereich des U- Bahnzuganges vor dem Plärrer Hochhaus wird die Bordsteinkante um knappe zwei Meter nach Süden versetzt, die Fahrbahn mit einem 2,00 m breiten neuen Fahrradweg abmarkiert und eine 6,50 m breite Fahrspur vorgesehen. D urch diese Reduzierung der Fahrspurbreite gewinnt man an der nördlichen Straßenseite einen breiteren Gehweg und große Pflanzbeete. Ab Höhe Planetarium wird der bestehende südliche Parkstreifen überplant und man erhält weitere Flächen, die einen großzügigeren Vorplatz am Volksbad ermöglichen. Die südliche Bordsteinkante der Rothenburger Straße mit dem kombinierten Rad- und Gehweg soll bestehen bleiben. Die Einmündung „Beim Rochuskirchhof“ wird auf sieben Meter versch mälert, es entsteht eine großzügige Gehwegfläche, die mit Fahrradständern ausgerüstet wird. Die Lichtsignalanlag e an der Einmündung muss ohnehin aufgerüstet werden, sie wird mit der Umgestaltung versetzt un d die Fußgängerüberquerungen mit Blindenleitsystem ausgerüstet. Vorfläche am Plärrer Hochhaus Die bestehenden Schrägparkplätze vor dem Hochhaus stellen für Fußgängerinnen und Fußgänger, die vor allem vom U-Bahnausgang kommend in Richtung Volksbad laufen, ein Hin dernis dar. Die Mobilstation mit Stellplätzen wird in die Gostenhofer Hauptstraße verlagert, die Fl äche mit drei Ö 3.1.2 Ö 3.1.2 377 Bäumen überplant. Es entsteht ein sehr breiter komfortabler Gehweg, der mit Pfosten und den zu versetzenden Fahnenmasten zur Fahrbahn abgegrenzt wird. Damit wird den Schulklassen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Schwimmunterricht kommen und allen Fußgängern eine sichere und komfortable Verbindung vom Verkehrsknotenpunkt Plärrer zum Volksbad geschaffen. An der Treppe vom U-Bahnaufgang beginnt auch das Blindenleitsystem in Richtung Volksbad. Beim Planetarium Vor dem Planetarium entsteht ein vier Meter breiter Gehweg und ein großes Pflanzbeet mit zwei Bäumen. Fahrradständer und Pfosten verhindern ein Parken auf dem Gehweg. Vorplatz Eingang Volksbad Der Eingangsbereich des Volksbades stellt das wichtigste Element für die Umgestaltung der Rothenburger Straße dar. Durch die Verbreiterung der Vorfläche im öffentlichen Raum kann eine großzügige Aufenthaltsfläche gestaltet werden. Im Eingangsbereich des Volksbades ist ein Café, in dem angrenzenden Wohngebäude sind eine Praxis und Wohnungen vorgesehen. Rechts neben dem Haupteingang entsteht ein Gesundheitsstudio eines Sportvereins. Das neue Volksbad mit den verbundenen Nutzungen belebt den Vorplatz und lädt zum Aufenthalt ein. Es entsteht eine großzügige Podestfläche mit Außenbestuhlung, Sitztreppen und Rampen für die Barrierefreiheit. Zur Abschirmung der Straße ist ein 130 m² großes Pflanzbeet mit drei großkronigen Bäumen und drei langen Sitzbänken geplant. Vier neue Leuchtstelen sollen den Platz und gleichzeitig das Gebäude beleuchten. Der Boden wird mit gesägtem Granitgroßstein mit Bänderungen gepflastert. Die glatte Oberfläche wird sowohl gehbehinderten Menschen als auch dem Denkmalschutz gerecht. Innerhalb des Vorplatzes sind 21 Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Bushaltestelle für Schulschwimmen Vor den Gebäuden Rothenburger Straße 12 bis 14, in denen Geschäfte und Wohnungen entstehen, soll eine Bushaltestelle mit 3,5 m Breite für zwei Busse eingerichtet werden. Die Busse bringen die Schüler, überwiegend im Grundschulalter, zum Schulschwimmen ins Volksbad und können au f den Stellplätzen warten. Ein Behindertenparkplatz ist ebenfalls in der Bucht vorgesehen. Der geplante, fast vier Meter breite Gehweg bietet genügend Platz für die Schulklassen zum Ein- und Aussteigen. Baumpflanzungen und Bewässerung An der nördlichen Straßenseite sind im umzugestaltenden Bereich neun großkronige Bäum e geplant, acht Bäume in großzügig bemessenen Pflanzbeeten und ein Baum in Form einer begehbaren Baumscheibe am U-Bahnaufgang zum Plärrer. An der südlichen Straßenseite sind im Bereich der Anwesen Rothenburger Straße 31 bis 35 vier Baumpflanzungen mit begehbarer Baumscheib e vorgesehen. Die Baumstandorte wurden mit den Spartenträgern abgestimmt und können wie im Plan vorgesehen, teilweise mit Wurzelschutz, gepflanzt werden. Es wird angestrebt, aufbereitetes und gefiltertes Wasser aus dem Badebetrieb, sogenanntes Grauwasser, nicht in den Kanal abzuleiten, sondern den Pflanzbeeten auf dem Vorplatz Volksbad und vor dem Planetarium zuzuleiten. Die technische Machbarkeit wird in der Objektplanung geprüft. Es soll ein ressourcenschonender Beitrag zum Umgang mit Wasser geleistet werden. 378 Hinter dem Volksbad wird auf den Flächen der N-ERGIE ein neues Wohnquartier mit innovativem Parkhaus entstehen. Um zusätzliche Flächen zum Aufenthalt in den begrenzten Straßenräumen zu generieren, kann auf Teile der Stellplätze im öffentlichen Raum verzichtet werden. Die Parkmöglichkeiten im Parkhaus sollen auch den Besuchern des Volksbades sowie den Anwohner z ur Verfügung stehen. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1,545 Mio. Euro inkl. Bauverwaltungskosten. Die vorgelegte Kostenberechnung wurde von Rpr im Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft. Die Massen- und Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen sind plausibel. Die Höhe d er Einheitspreise erscheint angemessen. Seitens Rpr wurde empfohlen die Kosten in Höhe von 1 ,545 Mio. Euro anzusetzen. Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: 2024: 770.000 Euro 2025: 775.000 Euro Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 1,545 Mio. Euro Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Der umzugestaltende Bereich liegt im Stadterneuerungsgebiet „Sta dtumbau West“. Eine Bezuschussung durch Städtebauförderungsmittel durch die Regierung von Mittelfranken wird geprüft. Die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt aus dem Projektmitteln des Ei genbetriebs NürnbergBad. Zeitliche Umsetzung Die Wiedereröffnung des Volksbades ist im Dezember 2024 vorgesehen. Bis zu diese m Zeitpunkt soll auch die Umgestaltung der Rothenburger Straße mit der Vorfläche Eingangsbereich Volksbad fertiggestellt sein. Mit dem Beginn der Arbeiten im Umfeld des Volksbades ist im Frühjahr 2024 zu rechnen. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum P rojekt Freeze. 379 Ö 3.1.2 Ö 3.1.2 380 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/032/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Einrichtung eines Wärmefonds über 10 Millionen Euro hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 12.10.2022 Anlagen: Antrag_DIE LINKE vom 12.10.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 3.2 Ö 3.2 381 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/032/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: siehe Antrag 382 An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE Wärmefonds über 10 Millionen Euro Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Stadt Nürnberg richtet gemeinsam mit der N-ERGIE einen Wärmefonds über 10 Millionen Euro ein, mit dem Nürnberger Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bewältigung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser ab dem 1.1.2023 unterstützt werden. 2. Die Verwaltung arbeitet die entsprechende Umsetzung bis 31.12.2022 aus. Begründung: Zum 1. Oktober 2022 erhöht die N-ERGIE Aktiengesellschaft ihre Fernwärmepreise um durchschnittlich rund 73 Prozent, was sie mit einer „Fernwärmepreisformel" und der-vorwiegenden Produktion der Fernwärme durch Erdgas begründet. Eventuelle Umlagen durch den Gesetzgeber werden den Fernwärmepreis darüber hinaus deutlich erhöhen, prophezeit sie (1). Diese Hiobsbotschaften betreffen eine Vielzahl der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger. Allein 10% wohnen bei der wbg Nürnberg, die zur Erreichung ihrer klimapolitischen Ziele den Anschluss ihrer Wohneinheiten an das Fernwärmenetz der N-ERGIE in den vergangenen Jahren massiv vorantrieb (2). Auch auf Bürger und Bürgerinnen, die nicht mit Fernwärme, sondern mit Gas, Öl oder Strom heizen, kommen exorbitante Mehrausgaben zu. Wie können Betroffene, die finanziell nicht in der Lage sind, diese Kosten zu tragen, unterstützt werden? DIE LINKE hatte in dem Antrag „Maßnahmen außerhalb des Sozialrechts'' vom Februar 2022 für Berechtigte des Nürnberg-Passes einen Hilfsfonds zur Vermeidung von Strom- und Gassperren beantragt. Im Juli wurde der Antrag im Sozialausschuss abgelehnt mit der Begründung, dass es für Kunden des Jobcenters und des Sozialamtes bereits eine Härtefall-Kommission zusammen mit der N- ERGIE geben würde. Es ist jedoch absehbar, dass durch eine massive Überforderung der zuständigen Ämter die Bearbeitung von Anträgen auf Unterstützungsleistungen mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Die Betroffenen laufen Gefahr, in kündigungsrelevante Mietrückstände zu geraten - selbst dann, wenn sie leistungsberechtigt sind. Stadtratsgruppe DIE LINKE Titus Schüller, Stadtrat Özlem Demir, Stadträtin Kathrin Flach Gomez, Stadträtin Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de 0911 231 74441 Ö 3.2 Ö 3.2 383 Neben dieser Gruppe, die besonders deutlich die Notwendigkeit zusätzlicher Unterstützung aufzeigt und die auf eine unkomplizierte Leistung angewiesen ist, werden auch Personen mit Einkommen knapp oberhalb der Sozialleistungen bis hin zu mittleren Einkommen in Bedarfssituationen geraten, die weitere Unterstützungsleistungen dringend erforderlich machen und bisherige sowie zukünftige öffentliche Leistungen flankieren. So fehlt z.B. auch nach dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung ein zusätzlicher Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Gunther Geiler, der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Nürnberg, geht davon aus, dass die Preissteigerungen nicht ausschließlich arme Familien, sondern selbst Haushalte mit mittlerem Einkommen vor riesige Probleme stellen, da die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen bei weitem nicht die realen Belastungen auffangen. Er empfiehlt, dass Nürnberg dem Beispiel der Landeshauptstadt folgt: „Angelehnt an München muss jetzt ein Wärmefonds von der N- ERGIE in Höhe von zehn Millionen Euro aufgelegt werden, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen..." (3) Die Stadt München richtet gemeinsam mit den Stadtwerken München ab 2023 einen Wärmefonds über 20 Millionen Euro ein, aus dem einkommensschwache Haushalte bei der Bewältigung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser mit der Zahlung einer Pauschale unterstützt werden. (4) Diesen Antrag stellen wir, um die Betroffenen zu unterstützen und um soziale Verwerfungen in Nürnberg zu vermeiden! (1) N-Ergie PM 5.09.2022: Pressemitteilung (n-ergie.de): Zugriff 12.10.2022 (2) wbg Nürnberg: https://wbg.nuernberg.de/1nedien/pressemitteilunEen/meldung/new5/strategie-der-wbg- zur-erreichung-der- klimaziele/?tx news pil%5Bcontroller%5D=News&tx news pil%5Baction%5D=detail&cHash=efc6bl735d039 80705f5cc3241cff5al Zugriff 12.10.2022 (3) Merkur Folgen der Energiekrise: Nürnberger fordern Wärmefonds nach Münchner Vorbild, erstellt 14.09.2022: https://www.merkur.de/bavern/nuernberg/nuernberger-protestieren-Eegen-hohe-heizkosten- 91783944.html Zugriff 12.10.2022 (4) Stadtwerke München: https://www.swm.de/magazin/energie/versorEungssicherheit-gas: Zugriff 12.10..2022 Mit freundlichen Grüßen Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller Stadtratsgruppe DIE LINKE Titus Schüller, Stadtrat Özlem Demir, Stadträtin Kathrin Flach Gomez, Stadträtin Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de 0911 231 74441 384 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/034/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Anhebung der Gewerbesteuer hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 08.11.2022 Anlagen: Antrag_DIE LINKE vom 08.11.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 3.3.1 Ö 3.3.1 385 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/034/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: siehe Antrag 386 An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE Anhebung Gewerbesteuer Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, SlU clat_____ OBERBÜRGERMEISTER 0 9. NÖY. 2022 wir stellen hiermit einen Änderungsantrag zur Haushaltssatzung: Die Gewerbesteuer wird von 467 v.H. um 18 Punkte auf 485 v.H. erhöht. Begründung: Mit der Anhebung der Gewerbesteuer wird die Einnahmeseite unserer Kommune gestärkt. So können zusätzliche Mittel für soziale und ökologische Belange wie für die Umsetzung des Mobilitätspaktes mobilisiert werden und der angespannten Haushaltslage Rechnung getragen werden. Mit freundlichen Grüßen 16. tV-öuc&sy Özlem Demir Kathrin Flach Gomez r^si'As Titus Schüller Stadtratsgruppe DIE LINKE Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441 Ö 3.3.1 Ö 3.3.1 387 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/051/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Einsparliste zum Haushalt der Stadt Nürnberg 2023 Anlagen: Einsparliste zum Haushalt 2023 Ö 3.3.2 Ö 3.3.2 388 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/051/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die in TOP 3.3.2 beschlossenen Einsparmaßnahmen auf die entsprechenden Kostenarten und -stellen aufzuteilen. 2. Zu den Punkten A1 bis A6 der Einsparliste (Verhandlungsaufträge zu Kostenübernahmen) wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Möglichkeiten einer Kostenübernahme mit dem Freistaat Bayern und dem Bund zu klären. 389 Stand 11.11.2022 lfd. Nr. Titel Einsparung Plan 2023 Einsparung Plan 2024 Einsparung Plan 2025 Einsparung Plan 2026 Erläuterungen 1 Drittmittelfinanzierung 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € Die Drittmittelfinanzierung für bisher aus städtischen Mitteln finanzierte freiwillige Leistungen soll beispielsweise durch die Verwendung von Nachlässen erhöht werden. 2 Etats für Sammlungsankauf 13.000 € 42.000 € 42.000 € 42.000 € Der Ankauf weiterer Sammlungsgegenstände, die ihrerseits zusätzlichen Aufwand für Pflege und Lagerung in den Depots hervorrufen, soll vorübergehend für vier Jahre auf 20 TEUR reduziert werden. Ebenso ist eine Reduzierung des vorhandenen Bestandes zu prüfen. 3 Mietaufwendungen: Reduzierung Büroplätze 500.000 € 1.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 € Durch die dauerhafte und teils umfangreiche Einführung von Homeoffice bei der Stadt Nürnberg soll zukünftig Bürofläche eingespart werden. Ermöglicht wird dies durch das Einführen von Desk-Sharing-Modellen, die die Nutzungsquote der bestehenden Büroarbeitsplätze erhöht. 4 Beschäftigtenbetreuung / Gemeinschaftsveranstaltungen ("Maigeld") 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € Das sogenannte "Maigeld" für die Mitarbeitenden, z.B. für gemeinsame Ausflüge wird von 15 € auf 10 € pro Person und Jahr reduziert. 5 Betriebliches Gesundheitsmanagement ("Gesundheitsgeld") 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € Das sogenannte "Gesundheitsgeld" für die Mitarbeitenden, das z.B. für Kursangebote oder Obstkörbe verwendet wird, wird für vier Jahre ausgesetzt. 6 Öffentlichkeitsarbeit, Gästebewirtung. 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € Die Standards und der Umfang bei der Öffentlichkeitsarbeit und Gästebewirtung werden reduziert, die Budgets werden pauschal um 33 % gekürzt. 7 Fortbildungsbudgets 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € Die Schulungsbudgets für Aus- und Fortbildung für die Mitarbeitenden werden um 0,5 Mio. € reduziert. 8 Mitgliedschaften 0 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Die städtischen Mitgliedschaften werden überprüft und um min. 20 TEUR reduziert. Aufgrund von Kündigungsfristen wird der erste Einsparbetrag im Jahr 2024 angesetzt. 9 Reduzierung von Großveranstaltungen 45.000 € 125.000 € 45.000 € 125.000 € Um den Zuschussbedarf für Großveranstaltungen zu reduzieren, soll teilweise deren Umfang, Konzept und Rhythmus geändert werden. So wird zukünftig das Rathaus-Clubbing (Doppeljahrgang) sowie die Blaue Nacht nur noch alle zwei Jahre ausgerichtet. Das Silvestival muss komplett kostendeckend stattfinden oder wegfallen. Das Bardentreffen sowie das Klassik-Open-Air bleiben unverändert weiter jährlich bestehen. Zudem sollen bei den Veranstaltungen höhere Erträge erzielt werden. 10 Reduzierung Bücherbusse 0 € 85.000 € 85.000 € 85.000 € Auf eine Ersatzbeschaffung des zweiten Bücherbusses soll verzichtet werden. Durch die Reduzierung auf ein Fahrzeug können die jährlichen Betriebskosten (Sach- und Personalaufwendungen) eingespart werden. Dafür werden nach Stilllegung des zweiten Bücherbusses jährlich 20.000 € für Stadtteilinitiativen zur Verfügung gestellt. 11 Deutsche Akademie für Fußball-Kultur (DAFK) 0 € 0 € 0 € 214.000 € Die städtische Bezuschussung der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur wird entsprechend der Laufzeit der Sponsorenverträge bis 2025 befristet. 2024/2025 soll der Sachverhalt wieder zur Bewertung vorgelegt werden. 12 Gebührenerhöhungen im Geschäftsbereich der 2. BM 0 € 747.951 € 678.638 € 826.905 € Die Gebühren in den Bereichen BCN, KuM, KuKuQ und MSH werden unter Berücksichtigung der bisher eingeplanten Steigerungen angehoben. Der Effekt auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist hier dargestellt. 13 Kostendeckung Friedhöfe 250.000 € 500.000 € 750.000 € 1.000.000 € Die Kostendeckung der Friedhofsverwaltung soll durch Gebührenerhöhung erreicht werden. Das Konzept sieht eine stufenweise Erhöhung der Kostendeckung vor. 14 Medizinische Dienste Asyl 0 € 0 € 0 € 600.000 € Es findet eine Reduzierung auf Pflichtaufgaben sowie die von der Regierung von Mittelfranken angefragten und vollständig refinanzierten Aufgaben ab 2026 statt. 15 Sportlerehrung 4.500 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € Wegfall von Medaillen und Aquise von Sponsoren. 16 Techniker Beach Tour 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € Die Veranstaltung wird zukünftig nicht mehr stattfinden. 17 Projekte Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € Projekte bei IPSN, die einen niedrigen Kostendeckungsgrad aufweisen (z.B. Elternlotsen), werden gestrichen oder stark reduziert. Einsparliste zum Haushalt der Stadt Nürnberg 2023 Ö 3.3.2 Ö 3.3.2 390 lfd. Nr. Titel Einsparung Plan 2023 Einsparung Plan 2024 Einsparung Plan 2025 Einsparung Plan 2026 Erläuterungen 18 Förderkonzept Kita: Mietkostenzuschüsse 0 € 0 € 0 € 650.000 € Keine Verlängerung des befristeten Förderprogramms der Stadt. 19 Stellenbewertung Horte 200.000 € 640.000 € 1.080.000 € 1.850.000 € In Horten kommen künftig auch Ergänzungskräfte (z.B. Kinderpflegerinnen/-pfleger) zum Einsatz, analog wie in Kindergärten und Krippen. Die aktuelle Quote von 100 % Erzieherinnen und Erzieher soll auf die gemäß BayKiBiG verpflichtende Quote von 50 % reduziert werden. Die Besetzungen mit Ergänzungskräften wird einen längeren Zeitraum erfordern. Nach vollständiger Umsetzung wird mit einer Einsparung von 2,43 Mio. € jährlich gerechnet. 20 Begleitung von Zentralhortfahrten 158.896 € 635.585 € 635.585 € 635.585 € Mit der Einrichtung der Zentralhorte wurde eine pädagogische Begleitung der Bustransfers eingeführt. Es findet eine Reduzierung auf die pädagogisch und aufsichtsrechtlich notwendigen Umfänge statt. 21 Einstellung Schülertreffs 75.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € Die Schülertreffs sollen schrittweise aufgegeben werden, da die Betreuung durch Angebote der Ganztagsschule mittlerweile abgedeckt wird (vgl. JHA-Beschluss vom 28.04.2022). 22 Insel Schütt - Hortbetreuung 0 € 475.000 € 475.000 € 475.000 € Der Hort der Insel Schütt wird langfristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht. Auf den Aufbau von neuen Hortkapazitäten auf der Insel Schütt kann deshalb verzichtet werden. Der erste Einsparbetrag wird im Jahr 2024 angesetzt. 23 Reaktivierung der Brunnen 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € Die beschlossene und gewünschte Reaktivierung von nicht im Betrieb befindlichen öffentlichen Brunnen (7 von 72 Standorten) wird zeitlich gestreckt. Damit werden Mittel im Bauunterhalt eingespart. 24 Kostendeckung bei Nürnberger Märkte /Marktamt 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € Die Kostendeckung bei Nürnberger Märkte / Marktamt soll durch Anhebung der Gebühren erhöht werden. Das Konzept sieht eine stufenweise Erhöhung der Kostendeckung vor. 25 Messeauftritt MIPIM 26.000 € 47.500 € 0 € 47.500 € Die Stadt Nürnberg nimmt an der Immobilienmesse MIPIM nur noch alle zwei Jahre teil. Zusätzlich wird in 2023 auf den Messebesuch verzichtet. Summe 3.161.396 € 6.601.536 € 8.194.723 € 12.054.490 € lfd. Nr. Titel 2023 2024 2025 2026 Erläuterungen A1 Contact-Tracing-Teams (CTT) 25.000.000 € 0 € 0 € 0 € Die vollständige Erstattung der Kosten der CTT-Kräfte beim Gesundheitsamt (rückwirkend 2020-2022) soll vom Freistaat Bayern übernommen werden. Insgesamt 25 Mio €. A2 Gesundheitsamt 4.000.000 € 4.000.000 € 4.000.000 € 4.000.000 € Die Übernahme der nicht gedeckten Kosten des städtischen Gesundheitsamtes durch den Freistaat Bayern soll erreicht werden. A3 Erstattung Lehrpersonalkosten 30.000.000 € 30.000.000 € 30.000.000 € 30.000.000 € Die Übernahme der nicht gedeckten Kosten der Lehrpersonalkosten durch den Freistaat Bayern soll erreicht werden (mindestens 50 %). A4 Kostenerstattung Geflüchtete SGB II 7.000.000 € 7.000.000 € 7.000.000 € 7.000.000 € Die Kostenerstattung für Geflüchtete nach SGB II-KdU soll vollständig durch den Bund übernommen werden. A5 Fluchtmigration Ukraine SGB XII HzG 5.000.000 € 5.000.000 € 5.000.000 € 5.000.000 € Die Hilfen zur Gesundheit bei der Fluchtmigration aus der Ukraine (Wechsel von AsylbLG in SGB XII) müssen vom Freistaat Bayern übernommen werden. A6 BiR - Beratungs & Integrationsrichtlinie (Asylsozialberatung) 442.500 € 442.500 € 442.500 € 442.500 € Die vollständige Erstattung der Asylsozialberatung/Integrationsberatung muss durch den Freistaat Bayern sichergestellt werden. Summe 71.442.500 € 46.442.500 € 46.442.500 € 46.442.500 € Verhandlungsauftrag mit Freistaat Bayern / Bund: 391 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/037/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Weiterentwicklung von Kunsthalle und Kunstvilla hier: Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.11.2022 Anlagen: Antrag_Stadtratsfraktionen CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.11.2022 Sachverhalt (kurz): siehe Antrag Ö 3.3.3 Ö 3.3.3 392 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/037/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: siehe Antrag 393 Slüäimisfmkiim Nürnberg glfgffiWgW Nürnberg, 10. November 2022 Antragsteller: Krieglstein, Brehm, Mletzko Weiterentwicklung von Kunsthalle und Kunstvilla Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das vorliegende Sparpaket für die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 sieht die Schlie­ ßung von Kunsthalle und Kunstvilla vor. Beide Institutionen sind Teil des KunstKulturQuartiers. Zu diesem zählt zudem noch das Kunsthaus, das ebenfalls moderne Kunst sowie Fotografie zeigt. Ausschlaggebend für den Vorschlag, sowohl Kunstvilla als auch die Kunsthalle in das Spar­ paket aufzunehmen, sind zum einen der hohe Zuschussbedarf und zum anderen die relativ ge­ ringen Besucher*innenzahlen. Auch wenn diese in den Corona-Jahren nur bedingt aussagekräf­ tig sind, ist nicht von der Hand zu weisen, dass gerade bei der Kunsthalle die Zahlen deutlich ausbaufähig wären. Die Kunsthalle wurde 1913 als Kunst-Ausstellungs-Halle errichtet, präsentierte zunächst Ausstel­ lungen aus der regionalen Künstlerschaft sowie internationale Künstlerinnen. 1967 wurde sie dann als städtisches Ausstellungshaus für internationale Gegenwartskunst eröffnet. Seit 2008 ist sie Teil des KunstKulturQuartiers und wurde in den Jahren 2018/19 energetisch saniert. Die Geschichte der 2014 eröffneten Kunstvilla ist wesentlich kürzer. Sie resultiert aus der Schen­ kung des Nürnberger Verlegers Bruno Schnell, der die ehemalige Kaufmannsvilla in der Blumen­ straße 17 der Stadt Nürnberg als Ausstellungshaus für fränkische Kunst überließ. Zu nennen ist jenseits der Sparvorschläge das Kunsthaus im KunstKulturQuartier, das ebenfalls internationale Gegenwartskunst zeigt, zudem Fotografie und den Anspruch hat, diese Ausstel­ lungen mit gesellschaftspolitischen zeitgenössischen Themen zu verknüpfen. Alls drei Institutionen haben aus Sicht unserer Stadtratsfraktion ihr Potential noch nicht ausge­ schöpft. Daher werden wir uns dem Vorschlag zur sofortigen Schließung nicht anschließen. Wir möchten in Nürnberg ein möglichst breites Kulturangebot erhalten und deswegen mit einer Reihe von Vorschlägen Kunstvilla, Kunsthalle und auch Kunsthaus im KunstKulturQuartier auffordern, sich konzeptionell als auch strukturell mit den Defiziten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls umzusteuern. Vor diesem Hintergrund stellen die drei Stadtratsfraktionen folgenden Ö 3.3.3 Ö 3.3.3 394 CSU ; - > . . '■ mifffdeff WS % Stadtrabfrakfon Nürnberg SPD BUHOms 90 m i Antrag: • Die derzeitigen Konzeptionen werden auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls neu ausgerichtet. Die Ausstellungspolitik sollte dahingehend verändert werden, insgesamt breitere Publikumsschichten zu erschließen, indem beispielsweise einmal im Jahr Aus­ stellungen für breite Bevölkerungsschichten mit regional oder überregional bekannten Künstlern in die Häuser geholt werden - dabei ist auch zu überlegen, ob die drei Häuser hier bei Ausstellungen thematisch nicht auch Zusammenwirken könnten. Das Ziel ist eine deutliche Steigerung der Besucher*innenzahlen. • Das KunstKulturQuartier versucht, z.B. durch Vermietungen in der Kunsthalle, neue Fi­ nanzquellen zu erschließen, die Auslastung zu steigern und gleichzeitig auch neue Ziel­ gruppen an die Häuser zu binden. Auch Eintrittspreissteigerungen sollten überlegt wer­ den. • Die aktuelle Freie Nürnberger Szene ist derzeit gar nicht mehr in die Ausstellungstätig­ keit des KunstKulturQuartiers eingebunden. Dies war früher der Fall. Über Künstlerver­ bände wie BBK, die Künstlervereinigung „Der Kreis“ oder auch Absolventinnen der Aka­ demie sollte diese Einbindung wieder vorangetrieben werden, um die Häuser wieder mehr in der aktuellen Nürnberger Szene zu verankern. Nürnberger Künstlerinnen soll­ ten auch in die Neukonzeption bzw. Neuausrichtung eingebunden werden und beispiels­ weise auch Ausstellungen kuratieren. Dabei werden auch Nürnberger Künstlerinnenkol­ lektive einbezogen, die Räume zeitweise ggf. gegen Miete übergeben und eigene Aus­ stellungen ermöglicht, wie zum Beispiel bei „Kult&Tumult“ auf Kulturwerkstatt auf AEG. • Die Kulturverwaltung stellt die Planungen zur Neuausrichtungen der Häuser vor den Haushaltsberatungen im Jahr 2023 im zuständigen Fachausschuss bzw. im Stadtrat zur Diskussion vor. • Da die vorgeschlagene Einsparsumme im Sparpaket damit nicht erreicht werden kann, werden von der Kulturverwaltung alternative Einsparvorschläge in gleicher Höhe erwar­ tet. Mit freundlichen Grüßen /! * X / ft / / // * jv .UllCl-f-tYC 3 L^&C4pt'C•i'-r) Andreas Krieglstein CSU-Fraktionsvorsitzender Thorsten Brehm SPD-Fraktionsvorsitzender Q- Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 395 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Konzept zur Personalkosteneinsparung Anlagen: Konzeptpapier Personalkosteneinsparung Anfrage zur Personalkosteneinsparung Sachverhalt (kurz): Das Personaleinsparkonzept ist ein Teilbereich des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Nürnberg für die Jahre 2023ff. Es beinhaltet die personalwirtschaftlichen Maßnahmen und soll mittelfristig einen Umfang von ca. 500 Vollkraftstellen erreichen. D ie damit verbundene Einsparsumme von geschätzt 35 Mio. € soll bis zum Jahr 2026 stufenweise erreicht werden. Das Modell besteht aus zwei Teilschritten:  einer begrenzten Wiederbesetzungssperre für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 und  einer dauerhaften Einsparung mit Wegfall der Stellen aus dem Stell enplan ab 01.01.2026. Die Verantwortung zur Zielerreichung liegt bei den Geschäftsbereichen. Details und Modalitäten sind in der Anlage dargestellt. Ö 3.3.4 Ö 3.3.4 396 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/050/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt das vorgelegte Konzept zur Personalkosteneinsparung. Die Verwaltung wird ermächtigt, im laufenden Vollzug Detailänderungen am Kon zept vorzunehmen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, die Personalkosteneinsparungen auf die entsprechenden Kostenarten und -stellen aufzuteilen. Als wesentliche Punkte werden festgehalten:  Die Verantwortung zur Zielerreichung liegt bei den Geschäftsbereichen. Sie haben aktiv die Umsetzung zu steuern und beim Controlling mitzuwirken.  Die vorgegebenen Berichtspflichten der Geschäftsbereiche, insbesondere die Benennung aller dauerhaft einzusparenden Stellen zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 im November 2024 sind einzuhalten.  Soweit die geforderten Stellenfreihaltungen und -einsparungen Konsequenzen im Dienstbetrieb und in der Aufgabenerledigung nach sich ziehen, sind die Geschäftsbereiche angehalten, Aufgaben und Standards zu überprüfen und den jeweiligen Fachausschüssen darüber zu berichten. Wo notwendig, ist ein entsprechender Beschluss zur „Aufgabenkritik“ zu erwirken.  Die notwendigen Konsolidierungsbeiträge werden über eine fünfmonatige Wiederbesetzungssperre, eine zeitlich begrenzte externe Wiederbesetzungssperre und im Anschluss durch eine dauerhafte Stelleneinsparung erreicht. Ausnahmen und Regelungen sind im Konzeptpapier enthalten.  Ein sogenanntes Clearing-Board (mit weiteren Entscheidungsstufen Ref.I/II-BD R und Referentenbesprechung) wird für operative Fragestellungen eingerichtet. 397 1 Konzept für Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2023ff 07.11.2022 1. Einordnung des Konzeptes Das Konzept wurde vom Referat für Finanzen, Personal und IT und dem Direktorium B ür- gerservice, Digitales und Recht erarbeitet. Ziel der vorgelegten Einsparmaßnahmen ist es, die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts zu erreichen und somit dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg zu sichern. Das Sparpaket setzt sich aus drei Elementen zusammen:  personalwirtschaftliche Maßnahmen (Personaleinsparpaket),  der Reduzierung von freiwilligen Leistungen  und der Reduzierung von Standards bei Bauprojekten. Dieses Dokument umfasst die Regelungen zum Personaleinsparpaket. Die Klärung von De- tailfragestellungen erfolgt im Laufe der weiteren Bearbeitung über ein Koordinierungsgremium. 2. Volumen des Personaleinsparpakets Mittelfristig soll ein Umfang von rund 500 Vollkraftstellen bei der Stadt Nürnberg und den ins- besondere steuerfinanzierten Eigenbetrieben eingespart werden. Aktuell sehen die Berech- nungen ein Einsparvolumen von 488,75 Vollkraftstellen vor. Das Volumen ist noch Änderun- gen unterworfen und soll final mit Stichtag 01.01.2023 festgelegt werden. Die Summe soll bis zum Jahr 2026 stufenweise erreicht sein. Pro Vollkraftstelle wurde ein Durchschnittswert von 70.000 € p.a. veranschlagt, so dass sich das Einsparvolumen auf geschätzt 35 Mio. € p.a. beläuft. Durch die Modellprämissen und Regelungen soll erreicht werden, dass eine du rch- gängige Entlastung des Finanzhaushalts gewährleistet wird. Das vorgeschlagene Modell für die Personalkosteneinsparung basiert nicht ausschließlich auf der Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben, sondern insbesondere auf der Frage der System- und Funktionsrelevanz innerhalb der Verwaltung. 3. Prämissen des Modells Das Modell besteht aus zwei Teilschritten:  einer begrenzten Wiederbesetzungssperre für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 und  einer dauerhaften Einsparung mit Wegfall der Stellen aus dem Stellenplan ab 01.01.2026. Es findet für alle ab 01.01.2023 freiwerdenden Stellen Anwendung. Die Steuerung findet über den Stellenplan statt. Ausschlaggebend ist die Dif ferenz zwischen dem Soll- und Ist-Stellenplan. Gerechnet wird mit der Einheit Vollkraftstellen (VKS). Der Verantwortungsbereich zur Zielerreichung gilt pro Geschäftsbereich, d.h. Stab, sowie alle zugeordneten Dienststellen und Eigenbetriebe werden in Summe betrachtet. Die Steuerung Ö 3.3.4 Ö 3.3.4 398 2 im Geschäftsbereich erfolgt daher explizit dienststellenübergreifend. Externe A usschreibun- gen sind damit grundsätzlich – bis auf die weiter unten genannten Ausnahmebereiche - erst nach Erreichen des Einsparziels des Geschäftsbereichs wieder möglich. Die (Ober -) Bürger- meister/in und Referentinnen und Referenten sind verpflichtet, die Einhaltun g der Vorgaben und das Controlling in ihrem Geschäftsbereich aktiv zu steuern. Interne Besetzungen sind grundsätzlich nach Ablauf der Wartezeit (s.u.) mögli ch. Soweit die Stelle der externen Wiederbesetzungssperre unterliegt, ist aus praktischen Gründe n eine in- terne Stellenausschreibung nur einmalig pro Jahr möglich. Bewerbungen von Mitarbeitenden aus Kommunalverwaltungen der Städteachse („IZ-Arbeits- markt“) werden weiterhin wie interne Bewerbende gewertet. Eine Wartezeit von fünf Monaten ab dem Tag des Freiwerdens bis zur Wiederbesetzung gilt für alle ab 01.01.2023 freiwerdenden Stellen (einzige Ausnahmen: pädagogisches Personal in Schulen, Kinderbetreuung und Kindeswohlgefährdung incl. Kinder- und Jugendhilfez entrum, JCN). Während der Wartezeit kann das Stellenbesetzungsverfahren durchlaufen werden, ent- scheidend sind der jeweilige Austritts- und Eintritts- bzw. Wechselterm in des Mitarbeitenden. Für den Haushalt 2023 geschaffene Stellen können – wie in den Vorjahren – zum 1. Juli, vor- behaltlich der Haushaltsgenehmigung, besetzt werden. Mehr als zur Hälfte drittmittelfinanzierte Beschäftigungen bleiben grundsätzlich mi t Budgetfi- nanzierung auch ohne Wartezeit möglich. Das Befristungskonzept (incl. Moratorium Bau) gilt entsprechend der aktuellen Beschlusslage weiter. Die im Jahr 2020 zwischen Gewerkschaften, Gesamtpersonalrat und Oberbürgermeist er ab- geschlossene Rahmenvereinbarung für eine zukunftsorientierte Stadt Nürnberg mit dem Aus- schluss von betriebsbedingten Kündigungen bleibt in diesem Zusammenhang uneinge- schränkt weiterhin gültig. 4. Ausnahmebereiche und Berechnung der Zielgröße der Einsparung In enger Absprache mit (Ober-) Bürgermeister/in und Referentinnen und Referenten wurde eine Reihe von Ausnahmenbereichen festgelegt. Zwei wesentliche Abweichungen sind für diese Ausnahmen zu beachten:  die Stellen sind von der Berechnung des Einsparziels ausgenommen, d.h. die f estge- legte Einsparquote findet auf diese Stellen keine Anwendung  für diese Stellen sind grundsätzlich nach der Wartezeit externe Besetzungen mögl ich. Grundlage ist der Soll-Stellenplan (Vollkraftstellen) zum 01.01.2023 inkl. der Neuschaffungen zum Haushalt 2023. Folgende Bereiche werden den Ausnahmen zugerechnet:  Stellen im Bereich Sicherheit (allg. Ordnungsangelegenheiten, Lebensmitt elüberwa- chung, Veterinärwesen)  Stellen bei ADN  Stellen der Bürgerdienststellen mit direktem Bürgerkontakt 399 3  Stellen bei Gh (Infektionsschutz, Beratung und Hilfen sowie ÖGD-Pakt- Stellen und drittmittelfinanzierte Stellen)  Stellen für Pflegepersonal und Heilberufe bei NüSt sowie den Gestellungskräftep ool NüSt Service GmbH  Stellen bei J (J/B4-4, J/B4- 5, incl. Bafög-Amt, Kinderbetreuung, Verhinderung Kindes- wohlgefährdung incl. Kinder- und Jugendhilfezentrum/Koordinierende Kinder- Schutz- stelle/Kinderschutzhotline, Hauswirtschaftskräfte)  Stellen der Schulsozialarbeit und die offene Kinder- und Jugendhilfe – 50% der Stellen werden ausgenommen  Stellen bei SHA (Bildung und Teilhabe, Fachstelle für Flüchtlinge, Sozialpädag ogischer Außendienst, Wirtschaftliche Hilfen, Wohngeld, Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit, Wohnungsvermittlung/Subjektförderung)  Stellen bei JCN  Stellen Schule (unmittelbare pädagogische Betreuung ohne Verwaltung; S chulhaus- meister – 50% der Stellen werden ausgenommen)  Stellen im Einsatzdienst bei FW sowie Stellen der ILS  Stellen bei SÖR-Straßenreinigung (Straßenreiniger, Fahrer der Straßen reinigung)  Stellen von DiP/OS und IT zur Digitalisierung (50% der Stellen werden ausgenom men)  Stellen bei UwA (essentielle Stellen - 50% der Stellen werden ausgenommen)  Stellen bei Ref.VI (essentielle Stellen - 50% der Stellen werden ausgenommen)  Stellen bei KaSt (essentielle Stellen für die Einnahmeerzielung und drittmittelfinanzierte Stellen - 50% der Stellen werden ausgenommen)  Stellen bei kostendeckenden Einrichtungen ASN, SUN (gebührenfinanzierter T eil, Stel- len bei SUN/U - 50% der Stellen werden ausgenommen), Frh, ML, Stk Stiftungsverwal- tung  (Ober-)Bürgermeister/innen, Referentinnen/Referenten, Dienststellenlei tungen, Werk- leitungen  Saisonkräfte (NüBad, Erfahrungsfeld der Sinne)  Interessensvertretungen (Personal- und Schwerbehindertenvertretung)  bereits als künftig-wegfallend (kw) gekennzeichnete Stellen Die mit 50% quotierten Ausnahmen sind stellennummerngenau durch den Geschäftsbe - reich/die Dienststelle in Zusammenarbeit mit DiP im Stellenplan zu hinterlegen. Für die verbleibenden Stellen ergibt sich dann gerundet eine Einsparquote von 11%, die frei- zuhalten bzw. im zweiten Schritt dauerhaft einzusparen ist. Diese werden auf die Geschä fts- bereiche entsprechend der nun modifizierten VKS-Anteile am Sollstellenplan gleichv erteilt (Zielgröße). Stellen in den ausgenommenen Bereichen werden bei der Berechnung des Einsparziels somit nicht einbezogen. Eine vakante Stelle hier trägt dementsprechend auch nicht zur Er reichung 400 4 des Einsparziels des Geschäftsbereichs bei. Es besteht Verständnis darüber, dass diese Stel- len – bis auf die 5-monatige Wiederbesetzungssperre – grundsätzlich (soweit notwendig, auch extern) wiederbesetzt werden sollen. Stellen mit Fristvermerk sind grundsätzlich für Personalkosteneinsparungen anreche nbar (kurz- und langfristig). Für das Gesundheitsamt gibt es Ausnahmen, wenn die Bedingungen aus dem ÖGD-Pakt nicht mehr erfüllt werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei Gh bzw. Ref.III. 5. Erste Phase: Begrenzte Wiederbesetzungssperre (01.01.2023 bis 31.12.2025) Pro Geschäftsbereich ist ab dem 01.01.2023 die vorgegebene Zahl an Vollkraft stellen (Ziel- größe) frei zu halten (vgl. beigefügte Tabelle). Anstehende Wiederbesetzungen sind unter folgenden Prämissen möglich:  eine Wartezeit von fünf Monaten ab dem Tag des Freiwerdens bis zur Wiederbeset- zung wird eingehalten (Ausnahmen s.o.);  die Ausschreibung findet nur stadtintern statt und ist auf eine Ausschreibung p ro Jahr und Stelle begrenzt;  soweit der Geschäftsbereich die Zielgröße erreicht hat, sind für die darüber hinaus ge- henden freien Stellen auch externe Ausschreibungen möglich.  ebenso sind externe Besetzungen nach der Wartezeit möglich, wenn die Stelle von den Ausnahmenbereichen umfasst ist. Ein Austausch von Stellen vom ausgenommenen in den nicht ausgenommenen Bereich ist in sachlich begründeten Einzelfällen möglich. Relevant ist, dass das Gesamteinsparziel erhalten bleibt. In den Jahren 2023 bis 2025 gibt es keine neuen budgetfinanzierten Beschäftigungen (BFB). Bestehende BFB werden nach der Restlaufzeit beendet. Neue BFB werden bis maximal 31.12.2022 genehmigt. Eine Ausnahme bildet hier eine Drittmittelfinanzierung von mindestens 50%. Weiterhin sind (befristete) Stundenaufstockungen von Teilzeitbeschäftigten möglich. Die Anrechnung der notwendigen Stellenanteile kann auf vorhandene unbesetzte Stellen (bis 100% der VKS) erfolgen. Hierbei ist bei Neuabschlüssen die fünfmonatige Wiederbesetzungs- sperre zu beachten. Ist die Zielgröße bis zum 31.12.2025 für einen Geschäftsbereich nicht erreicht, tritt ab 01.01.2026 ein externer und interner Wiederbesetzungsstopp in Kraft. Befristet Beschäftigte sind eingearbeitetes Personal, das mit Blick auf die kompl exe Arbeits- marktsituation gehalten werden soll. Eine Weiterbeschäftigung (auch auf einer Planstelle) fällt grds. nicht unter die Regelungen der Wiederbesetzungssperre, da grds. zum Status Quo keine Mehrkosten anfallen, soweit eine Deckung im Stellenplan erfolgt. Eine Weiterbeschä ftigung setzt grds. die Finanzierung über den Stellenplan (i. d. R. Planstelle im Sonderfall überwie- gende Drittmittelfinanzierung über Budgetfinanzierung) voraus. Bei bestehenden Befristungen zur Vertretung ist eine Verlängerung entsprechend der bisherigen Regelungen möglich, soweit der Vertretungsbedarf fortbesteht. Neueinstellungen zur Vertretung unterliegen den Regelun- gen zur Haushaltskonsolidierung. 401 5 6. Zweite Phase: Dauerhafte Stelleneinsparungen (ab 01.01.2026) Der Umfang der dauerhaften Stelleneinsparungen ist identisch mit der Anzahl der Stellen aus der begrenzten Wiederbesetzungssperre. In den Jahren 2023 und 2024 sind von den Geschäftsbereichen, Dienststellen und Eigen be- trieben Planungen zu erarbeiten, welche Stellen dauerhaft entfallen sollen. Hierzu ist am Jah- resende 2023 ein erster Zwischenbericht zu erstellen. Die finalen Konzepte mit der Benennung aller dauerhaft einzusparenden Stellen sind zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 im November 2024 vorzulegen. 2026 werden dann die dauerhaft einzusparenden Stellen aus dem Stellenplan entnommen. Diese Stellen können sowohl aus dem nicht ausgenommenen Bereich (Regelfall), aber auch aus den ausgenommenen Bereichen (z.B. bei fortschreitender Digitalisierung) kommen. DiP und IT unterstützen nach Möglichkeit im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierun g. Nach Rücksprache mit DiP und IT können Dienststellen für konkrete Einzelprojekte auf grund der beschränkten Kapazitäten in den Querschnittsdienststellen auch in Eigenregie (ggf. mit (selbstfinanzierter) externer Unterstützung) tätig werden. Grundsätzlich sind auch die ausgenommenen Bereiche verpflichtet, Sparkonzepte für be- grenzte Stelleneinzüge vorzulegen (z.B. hinsichtlich Technikeinsatz und Prozessorganisation). Stellen mit kw-Vermerken und Sperrvermerken können bei der Anrechnung nicht berücksich- tigt werden. 7. Controlling und Administration Die Wiederbesetzungssperre macht eine aktive Steuerung der Stellenwiederbesetzungsver- fahren durch die Referate und Geschäftsbereichsleitungen, sowohl bei interner wie auch bei externer Ausschreibung erforderlich. Diese Steuerung ist letztlich Ausfluss der fachlichen Leit- linienkompetenz der Referate und Geschäftsbereiche und deren Mitverantwortung für die er- forderliche Haushaltskonsolidierung. Das Controlling der Querschnittsverwaltung findet bei DiP über eine angepasste Wiederbeset- zungsanfrage (WBA) und bei PA statt. Auswertungen erfolgen jeweils mon atlich (Monatsbe- ginn). Die Ausschreibung von Stellen muss deshalb innerhalb der Geschäftsbereiche aktiv gesteuert werden, da die Ausschreibung einer Stelle, die externe Ausschreibung einer anderen in einer anderen Dienststelle hemmen kann. Die Geschäftsbereiche müssen dabei die fachlichen Pri- oritäten setzen und entscheiden, in welchen Dienststellen welche Stellen – auch im Hinblick auf die geforderten späteren Einzüge - freigehalten werden sollen. Wiederbesetzungsanfragen müssen deshalb ab dem 01.01.2023 über das zuständige Referat bzw. den Geschäftsbereich an DiP weitergegeben werden. Aus Sicht der Geschäftsbereiche nachrangige Stellen werden nach Abstimmung mit der betroffenen Dienststelle nicht wieder- besetzt. Die Referate und Geschäftsbereiche leiten nur die WBA weiter, die entsprechend der jeweiligen fachlichen Priorität (intern) besetzt werden sollen. Die Geschäftsbereiche entscheiden zudem in Zusammenarbeit mit PA, welche Stelle ex tern ausgeschrieben werden kann, wenn die erforderlichen Voraussetzungen, z.B. Erreichen der geforderten Anzahl an Freihaltungen im Geschäftsbereich erfüllt sind. Ein Clearing-Board für die operative Beantwortung von allgemeinen Fragestellungen wird ein- gerichtet. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Ref.I/II, BDR/DiP, PA und Stk, die 402 6 Geschäftsführung liegt bei Ref.I/II. Die Kommunikation hierzu erfolgt ausschli eßlich über den jeweiligen Geschäftsbereich an das Ref.I/II-Email-Postfach. Es wird eine al lgemein verbindli- che FAQ-Liste mit den wichtigsten Stichwörtern und Fragestellungen zur Verfüg ung gestellt und laufend fortgeschrieben. Eng begrenzte Ausnahmefälle mit hoher Relevanz, die nicht über die FAQ-Sammlung zu lösen sind, können an das Clearing-Board gestellt werden. Diese sind begrenzt auf gr undsätzliche Fragestellungen, seltene Berufe/Anforderungsprofile, große externe Effekte und erhebliche gesetzliche Änderungen. Eine Entscheidung wird zwischen Herrn Ref.I/II und Herrn BDR ab- gestimmt bzw. in letzter Instanz durch die Referentenbesprechung herbeigeführt. 8. Konsequenzen Die geforderten Stellenfreihaltungen und -einsparungen werden nicht ohne Konsequenzen im Dienstbetrieb und in der Aufgabenerledigung der Dienststellen und Gesc häftsbereiche blei- ben. Es ist von Aufgabenneuverteilungen auszugehen. Regelmäßig werden auch die Überprüfungen von Aufgaben und Standards notwendig werden. Über diese „Aufgabenkritik“ ist den jeweiligen Fachausschüssen zu berichten und, wo notwen- dig, ein entsprechender Beschluss zu erwirken. Stellenschaffungen sind bis inkl. zum Haushaltsjahr 2025 in den Bereichen, für die der „externe Einstellungsstopp“ gilt, ausgeschlossen. In den übrigen Bereichen sind Stellenschaffungen nur in klar definierten Ausnahmefällen (neue Einrichtungen, die in den Jahren 2024 oder 2025 in Betrieb gehen) möglich. 403 Beilage 3.3.4 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragender: Alexandra Thiele, Die Guten Laufende Nr.: 1 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nbg. in den Jahren 2023ff. Text der Anfrage: 1. Wie viele Mitarbeiter*innen der Stadt Nürnberg und der Eigenbetriebe gehe n in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 in den Ruhestand? 2. Was wird in der Personalabteilung eingespart durch den Stopp von externen Neueinstellungen? 3. Wie soll mit den unkalkulierbaren personellen Veränderungen durch Krankheit oder Elternzeit umgegangen werden? Welche Konsequenzen hat das für die jeweiligen Bereiche? 4. Hat die Stadt sich eine Strategie überlegt, mit der verhindert werden kann, dass im Rahmen der Personaleinsparungen und Wiederbesetzungssperren auch eine erhebliche Menge an hochqualifiziertem Personal verloren geht, weil es für dieses intern zukünftig signifikant weniger Aufstiegsmöglichkeiten gibt? 5. Ein dramatisches Problem für unsere Gesellschaft ist der Fachkräftemangel. W ie kann die Stadt als Arbeitgeberin in der gegenwärtigen Situation eines sog. Bewerbermarktes attraktiv bleiben, wenn Benefits (Fortbildungen, Gesundheitsmanagement, etc.) gestrichen und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung bzw. zu einem beruflichen Aufstieg minimiert werden? 6. Wie kann ein ,Wettlauf' um die besten Arbeitskräfte unter den einzelnen Dien ststellen vermieden, wie die durch die "externe" Wiederbesetzungssperre entstehende Konkurrenzsituationen zwischen den Dienststellen entschärft werden? 7. Die Einsparungen im Personalbereich werden auch auf die offene Jugendarbeit und Jugendhilfe drastische Auswirkungen haben. Beispielsweise ist die Jugendsozialarbeit an Schulen bedroht. Es wird, obwohl nach Corona und im Licht der derzeitigen Krisen (von Klima bis Krieg) in diesem Bereich ein erhöhter Bedarf besteht, zu Einschränkungen im Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe kommen. Inwiefern bestehen Möglichkeiten, diese Einschränkungen durch Umgestaltung von Zuständigkeitsbereichen, Änderung von Aufgabenverteilungen etc. auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Ö 3.3.4 Ö 3.3.4 404 Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1) Erwartete Eintritte in den Ruhestand von Beschäftigten der Stadt Nürnberg und der Eigenbetriebe: 2023: 239 Personen; 2024: 267 Personen; 2025: 248 Personen; 2026: 249 Personen Zu 2) Das Personalamt (PA) unterliegt wie andere Bereiche vollumfänglich der festgelegten Einsparquote. Zudem ist trotz des Konzeptes in den ausgenommenen Bereichen weiter von zahlreichen externen Einstellungen und ausweichend von zunehmenden internen Besetzungsverfahren auszugehen. Ab dem erstmaligen Erreichen der Einsparquote in den Geschäftsbereichen werden sich die externen Verfahren auf dem bisherigen Niveau bewegen. Im Jahr 2022 wurden bis Ende Oktober bereits entsprechend viele Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt wie im kompletten Jahr 2021. Zu 3) Krankheitsvertretungen sind weiter wie bislang möglich. Bei Elternzeitvertretungen gilt nur die Wiederbesetzungssperre von 5 Monaten. Die Konsequenzen sollten dementsprechend überschaubar sein. Zu 4) Interne Besetzungen sind auch weiterhin möglich. Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind demnach nicht begrenzt und in manchen Bereichen durch einen Verzicht auf externe Ausschreibungen sogar noch höher als bislang. Die Beibehaltung eines internen Arbeitsmarktes war ein wesentlicher Kernpunkt bei der Entwicklung des Konzeptes. Zu 5) Ergänzend zu den Ausführungen unter 4) wird die Stadt auch in Zukunft mit ihren Sozialleistungen, den flexiblen Arbeitszeitmodellen und nicht zuletzt dem sicheren Arbeitsverhältnis gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Rezession eine attraktive Arbeitgeberin bleiben. Fortbildungsmöglichkeiten bleiben auch in Zukunft bestehen. Das Aussetzen der Gesundheitsprämie im Wert von 15 € pro Jahr wird im Wettbewerb um Fachkräfte als nur sehr wenig relevant eingestuft. Zu 6) Das Abwerben von guten Mitarbeitenden findet auch heute schon zwischen Dienststellen statt. Dadurch werden auch Personalentwicklungsmöglichkeiten eröffnet und Kompetenzen können für die Arbeitgeberin bestmöglich eingebracht werden. Zu 7) Die offene Kinder- und Jugendhilfe wurde zu 50% aus dem Einsparvolumen ausgenommen. 405 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/049/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Konsolidierungsauftrag für die StWN GmbH Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konsolidierungsauftrag für die StWN GmbH Sachverhalt (kurz): siehe Anlagen Ö 3.3.5 Ö 3.3.5 406 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/049/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Die Stadt Nürnberg ermächtigt und beauftragt die Vertreter der Stadt Nürnberg in der Gesellschafterversammlung der StWN GmbH, die Geschäftsführung der StWN anzuweisen, für die Jahre 2023-2027 durch die Umsetzung von Sparmaßnahmen die im Wirtschaftsplan 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbeträge um jeweils 10 v.H. zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der Verlustentwicklung der VAG, der Gesellschafterkonstellation und der Marktsituation der N- ERGIE sollten sich die Konsolidierungsmaßnahmen schwerpunktmäßig auf die VAG konzentrieren. 407 ' ■. : Nürnberg mmm m Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 10.11.2022 Konsolidierungsauftrag für die Städtischen Werke Nürnberg - StWN Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die angespannte Haushaltslage hat es notwendig gemacht, mit einem ambitionierten Einsparpaket über Personalkosten, Sachkosten und Investitionen in die Haushaltsberatungen für 2023ff zu gehen. Alle Referatsbereiche der Stadtverwaltung leisten dabei ihren Beitrag und gemeinsam mit der Kämmerei und den Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte ein wirkungsvolles aber auch verträgliches Sparpaket auf den Weg gebracht werden. Neben den Herausforderungen im städtischen Kernhaushalt ist jedoch abzusehen, dass auf dem Stand des aktuellen Wirtschaftsplanes der Städtischen Werke die Jahresfehlbeträge der StWN ab 2026 zusätzlich in den städtischen Haushalt durchschlagen. In Gesprächen mit den Vorständen von VAG und N-ERGIE konnten wir deutlich machen, dass nur gemeinsam im gesamten „Konzern Stadt" die enormen finanziellen Herausforderungen aktuell und in den kommenden Jahren gemeistert werden können. Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen daher vor, dass die Stadt Nürnberg als Gesellschafter der StWN, der VAG und N-ERGIE ein Sparpaket auferlegt, um die Verluste in den nächsten Jahren zu begrenzen. Bestandteile sollen ein Kostensenkungsprogramm und ein Investitions­ verschiebungspaket sein. Konsolidierungsziel ist eine Reduzierung des im StWN-Wirtschaftsplanes enthaltenen Verlustes ab 2023 um jeweils 10 Prozent. Mit freundlichen Grüßen Achim Mietzko Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender Ö 3.3.5 Ö 3.3.5 408 Konsolidierungsauftrag für die StWN GmbH I. Sachverhalt 1 Wirtschaftliche Ausgangslage Die wirtschaftliche Tätigkeit der StWN GmbH beschränkt sich auf die Funktion eine r geschäftslei- tenden Konzernholding für die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VA G) und die N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE) Durch den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der StWN GmbH und der N-ERGIE Aktiengesellschaft wurde eine steuerliche Organschaft begründet. Dieses Konstrukt si- chert den für den Konzern und die Stadt Nürnberg wichtigen steuerlichen Querverbund und ermög- licht eine Minimierung ertragsteuerlicher Belastungen. Das Ergebnis der StWN Gm bH setzt sich aus dem Ergebnis der N-ERGIE (entsprechend der Beteiligungsquote von 60,2%) sow ie aus den Ergebnissen der VAG, der Fränkische Energie-Gesellschaft mbH (FEG) und de n eigenen Aufwen- dungen und Erträgen zusammen. Die Wirtschaftsplanung 2023 der StWN mit Stand vom 21.10.2022 weist ein erhebliches Defizit auf Ebene der Konzernholding auf: Trotz dieser Fehlbeträge war ein Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg ge genwärtig nicht er- forderlich, weil die StWN aufgrund der wbg-Anteilsrückkäufe erhebliche außerordentliche Erträge erwirtschaftet hat. Umfang und Kaufpreise des wbg-Anteilsrückkaufs Transaktion 2019 Transaktion 2020 Transaktion 2021 Transaktion 2022 (geplant: Dezem- ber 2022) Veräußerte Anteile: 11,57% 4,32% 15,00% 10,01% Kaufpreis: (EUR) 85.000.000 32.419.460 117.542.270 79.888.818 Von den jeweiligen Kaufpreistranchen können bei der StWN ca. 86% als außerordent licher Ertrag verbucht werden. Diese außerordentliche Erträge werden zur Deckung der Fehlbeträge der S tWN verwendet. Ö 3.3.5 Ö 3.3.5 409 Auswirkungen des wbg-Anteilsrückkaufs auf den städtischen Verlustausgleich im StWN-Konzerns 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 StWN-eigenes Ergebnis 0,3 0,2 0,6 0,2 -0,3 -0,6 -0,5 -0,5 N-ERGIE AG 55,4 63,6 76,5 66,9 68,1 69,7 69,7 53,6 VAG -104,9 -81,3 -92,4 -126,3 -140,5 -135,2 -134,4 -147,3 Jahresergebnis StWN -49,2 -17,5 -15,3 -59,2 -72,7 -66,1 -65,2 -94,2 Außerordentlicher Ertrag aus dem wbg-Anteilsrückkauf 27,9 101,1 68,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamtergebnis -21,3 83,6 53,4 -59,2 -72,7 -66,1 -65,2 -94,2 Restbetrag freie Rücklage zum Jahresbeginn 62,0 40,7 124,2 177,6 118,4 45,7 0,0 0,0 Deckung durch Gewinnrückla- ge aus Einzelabschluss StWN 21,3 -83,6 -53,4 59,2 72,7 45,7 0,0 0,0 Wie aus der voranstehenden Tabelle hervorgeht, kann auf dem Stand des aktue llen Wirtschafts- plans 2023 die Jahresfehlbeträge ab dem Jahr 2025 nicht mehr vollständig aus den außerordentli- chen Erträgen aus dem wbg-Anteilsrückkauf gedeckt werden. Ab dem Wirtschaftsjahr 20 26 schla- gen die Verluste vollständig auf das Jahresergebnis der StWN durch. Vor diesem Hintergrund ist deshalb mit einer Belastung des städtischen Haushalts durch die Über- nahme der Fehlbeträge der StWN durch die Stadt Nürnberg zu rechnen. 2 Konsolidierungsauftrag Angesichts der angespannten Haushaltslage muss die Stadt Nürnberg als Gesellschafter der StWN der VAG und N- ERGIE ein „Konsolidierungspaket“ auferlegen, um die Verluste in den nächsten Jahren zu begrenzen. Bestandteile sollen ein Tarif- bzw. Einnahmenopt imierungspro- gramm, ein Kostensenkungsprogramm und ein Investitionsverschiebungspaket sein. Konsolidierungsziel ist eine Reduzierung des im beschlossenen StWN-Wirtschaftsplans enthal te- nen Verlustes ab 2023 um jeweils 10 v.H. Dies entspricht bei einem geplanten Gesa mtverlust in den Perioden 2023-2027 von 357,4 Mio. € einem Einsparziel von 35,74 Mio. € bis 2027. II. Beschlussvorschlag Die Stadt Nürnberg ermächtigt und beauftragt die Vertreter der Stadt Nürnb erg in der Gesellschaf- terversammlung der StWN GmbH, die Geschäftsführung der StWN anzuweisen, für die Jahre 2023-2027 durch die Umsetzung von Sparmaßnahmen die im Wirtschaftsplan 2023 ausgewi ese- nen Jahresfehlbeträge um jeweils 10 v.H. zu reduzieren. Vor dem Hintergrund de r Verlustentwick- lung der VAG, der Gesellschafterkonstellation und der Marktsituation der N -ERGIE sollten sich die Konsolidierungsmaßnahmen schwerpunktmäßig auf die VAG konzentrieren. 410 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/035/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Mittelfristige Finanzplanung 2023/2026 Anlagen: Anfrage zur mittelfristigen Finanzplanung Ö 3.4 Ö 3.4 411 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/035/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat stimmt der im Haushaltsplanentwurf 2023 vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung 2023 - 2026 zu. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird beauftragt, die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2026 zusätzlich an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen, aus der Steuerschätzung vom Oktober 2022, den Einsparmaßnahmen (Einsparliste und Personalkosteneinsparungskonzept), der Neuberechnung der Zins- und Tilgungszahlungen (wegen angepasster Bruttokreditaufnahme) und bezüglich der Verlustausgleichszahlungen aus den aktuellen Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie der verbundenen Unternehmen ergeben. 3. Sollten sich Einzahlungen oder Auszahlungen günstiger entwickeln als im Finanzhaushalt 2023 geschätzt, sollen die Verbesserungen genutzt werden, um die vorgesehenen Kreditaufnahmen zu reduzieren beziehungsweise Darlehen zu tilgen. 412 Beilage 3.4 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragender: Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 1 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung Flughafen Nürnberg Text der Anfrage: Laut Aussage des Kämmerers belastet der Flughafen Nbg. den städtischen Haushalt mit 65 Mio. Euro bis 2026. a) Bitte schlüsseln Sie die genannte Summe für die nächsten Jahre und nach Art der Ausgaben auf. b) Wo befinden sich die Ausgaben Flughafen im vorliegenden Haushaltsentwurf? c) Wann führt der OB Gespräche mit dem Freistaat bzgl. des Verkaufs der städtischen Anteile am Flughafen? Stellungnahme der Verwaltung: Zu a) Die Summe von 65 Mio. € bezieht sich auf die Jahre 2021 bis 2026. 25,0 Mio. € wurden über den Haushalt 2021 im Jahr 2021 als Zuschuss an verbundene Unternehmen ausbezahlt. 13,5 Mio. € wurden im Jahresabschluss 2021 als Rückstellung gebildet. Aus dem Kassenbestand 2022 werden hiervon 6,5 Mio. € im Jahr 2022 und 7,0 Mio. € im Jahr 2023 als Zuschuss an verbundene Unternehmen ausbezahlt. 8,0 Mio. € sind in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 als Zuschuss an verbundene Unternehmen eingestellt. 8,0 Mio. € sind in der mittelfristigen Finanzplanung für 2025 als Zuschuss an verbundene Unternehmen eingestellt. 11,0 Mio. € sind in der mittelfristigen Finanzplanung für 2026 als Zuschuss an verbundene Unternehmen eingestellt. Zu b) Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind die geplanten Auszahlungen der Jahre 2024-2026 im mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan bei den Transferaufwendungen und Transferauszahlungen berücksichtigt. Aufgrund der ausreichenden Rückstellungen und Kassenbestände bedarf die für 2023 geplanten Auszahlungen in Höhe von 7,0 Mio. € keiner Haushaltsmittel aus 2023. Zu c) Ein Verkauf der städtischen Anteile ist nicht geplant und ist auch nicht erfolgversprechend. Der Flughafen Nürnberg ist für Nürnberg und die Region ein integraler Baustein der internationalen Vernetzung unserer Region. Nur der Flughafen Nürnberg ermöglicht es, in akzeptabler Reisezeit Ziele in Europa und der ganzen Welt zu erreichen. Davon profitieren Tourismus, Messewesen, die ansässigen Großunternehmen wie Hidden Champions, aber auch die Menschen, die von Nürnberg aus in den Urlaub z.B. in der Türkei, auf die kanarischen Inseln, die Balearen etc. starten. Inlandsflüge finden nur in Form der Zubringer in das Drehkreuz Frankfurt statt und können kurzfristig nicht durch Zugverbindungen ersetzt werden. Ö 3.4 Ö 3.4 413 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage SUN/032/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 29.09.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 2023 Anlagen: Wirtschaftsplan 2023 Sachverhalt (kurz): Aufgrund der Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (§13 EBV) und der B etriebssatzung für die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (§§ 3, 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 SUNBS), zuletzt geändert durch Satzung vom 4. August 2022, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023, bestehend aus - Erfolgsplan (§ 14 EBV) - Vermögensplan (§ 15 EBV) - Stellenplan und Stellenübersicht (§ 16 EBV) sowie die fünfjährige Finanzplanung 2022 bis 2026 (§ 17 EBV) vorgelegt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 4.1 Ö 4.1 414 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/032/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kaufmännische Angelegenheit – ohne Auswirkung auf unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 415 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/032/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 29.09.2022): Der Werkausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2025 und empfieh lt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs SUN für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 105.213.000 Euro und in den Aufwendungen mit 100.813.000 Euro ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 145.374.000 Euro ab. 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen des Eigenbetriebs SUN wird auf 70.000.000 Euro festgesetzt. 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs SUN wird auf 83.183.000 Euro festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes SUN wird auf 17.500.000 Euro festgesetzt. Beschlussvorschlag (StR Ö 17.11.2022): Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses SUN vom 29.09.2022 wird zum Beschluss erhoben. 416 1100 Jahre Abwasserreinigung in Nürnberg Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Finanz- und Investitionsplanung 2021 bis 2026 Stand: 15. Juli 2022 Ö 4.1 Ö 4.1 417 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 (Finanz- und Investitionsplanung 2022-2026) Inhalt sverzeichnis Seite Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 1. Einführung A - 1 2. Ertrags- und Aufwandsentwicklung SUN Gesamt A - 2 3. Entwicklung nach Sparten im Erfolgsplan 2022-202 6 A - 5 4. Vermögensplan 2023 A - 5 5. Finanzplanung 2022 - 2026 A - 6 6. Investitionsprogramm 2022 - 2026 A - 7 --------------------------------------------------- ------------------------------------------- Anhänge: Erfolgsplan 2021-2023 1 Erfolgsplan 2021-2026 (verdichtet) 3 Vermögensplan 2022-2023 5 Verpflichtungsermächtigungen 2023 6 Stellenplan 2022-2023 7 Finanzplan 2022 - 2026 8 Anlage zum Finanzplan 2022 – 2026 9 Investitionen 2022 – 2026 10 Investitionen 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 11 Investitionen 2023 Abwasseranlagen 12 Investitionen 2022 – 2026 Abwasserableitung 13 Investitionen 2022 – 2026 Abwasserreinigung 14 - Einzelansätze Abwasserableitung 15 - Einzelansätze Abwasserreinigung 22 o Investitionsmaßnahmen Abwasserableitung 26 o Investitionsmaßnahmen Abwasserreinigung 70 Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 418 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 1 1. Einführung Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) entstand am 01.01.2006 durch den Zusammenschluss des Stadtentwässerungsbetriebs Nürnberg (StEB) und des Chemischen Untersuchungsamtes (UA). Er gliedert sich in die nachfolgenden drei Werkbereiche. Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Bei der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen in den jeweiligen Wasserrechtsbescheiden, einzuhalten. Zu einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört auch die Entsorgung der anfallenden Rest- stoffe (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut). Hier sind abfallrechtliche Vor- schriften zu beachten. Darüber hinaus werden die Grundstücksentwässerungsanlagen im Rahmen des Satzungsvoll- zugs genehmigt und überwacht. Industrielle Einleitungen werden zum Schutz des Kanalnetzes, des Grundwassers und der Abwasserreinigung kontrolliert. Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für Umweltanalytik. Er erbringt überwiegend Leistungen für den Werkbereich Stadtentwässerung durch abwasseranalytische Untersuchungen im Rahmen der Eigenüberwachung und der Pro- zessanalytik sowie Industrieabwasseruntersuchung im Rahmen der satzungsgemäßen Indust- rieabwasserkontrolle. Darüber hinaus werden chemische Untersuchungen und die Beurteilung von Wasser, Boden, Luft, technischen Produkten und Materialien durchgeführt, einschlägige Beratungsleistungen erbracht und Studien erstellt. Diese Aufgaben werden auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg sowie für Dritte erfüllt. Die Leistungen für Dritten sind nur möglich, soweit neben den Pflichtaufgaben zusätzliche freie Kapazitäten verfügbar sind. Im kaufmännischen Bereich sind die Querschnittsaufgaben Personal, Finanz- und Rech- nungswesen, Beiträge und Gebühren, Einkauf und Hausverwaltung und die IT-technische Be- treuung angesiedelt. Die im Wirtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden. 419 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 2 2. Ertrags- und Aufwandsentwicklung SUN Gesamt Die geplanten handelsrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2023 – 2026 sind geprägt durch ein Ertragsniveau, das wesentlich von der Auflösung der Gebührenüberschussrückstellung aus dem vorangegangenem Gebührenzeitraum (2016 – 2019) gestützt wird. Unter Berücksichtigung der Auflösung in 2021 in Höhe von 15 Mio. EUR und mit einer geplan- ten Auflösung von jeweils 16 Mio. EUR in den Jahren 2022 und 2023 ergeben sich Erträge von rund 105 Mio. EUR. Die geplanten Aufwendungen steigen auf etwa 105 (im Jahr 2023) bis 107 Mio. EUR (im Jahr 2026). Dadurch ergeben sich für den laufendenden Gebührenzeitraum noch positive handels- rechtliche Ergebnisse (2023: 4,4 Mio. EUR). Ab dem Jahr 2024 (Beginn des neuen Gebührenzeitraums) steht planmäßig keine Stützung der Gebühr aus der Gebührenüberschussrückstellung mehr zur Verfügung und es ergeben sich – eine unveränderte Schmutz- bzw. Niederschlagswassergebühr unterstellt – für die Jahre 2024 – 2026 erhebliche handelsrechtliche Verluste in Höhe von 14 bis 18 Mio. EUR. Deshalb wird nach Abschluss der Auflösung der Gebührenüberschussrückstellung die Rückkehr zu einer höheren Gebühr unausweichlich sein. Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Erlöse 95.801 96.206 104.907 101.208 105.650 104.915 105.213 89.1 60 88.990 88.730 Aufwendungen 89.133 90.020 92.390 93.135 94.996 96.470 100 .813 103.455 106.450 107.055 HGB Ergebnis m. Geb.erst.r. 6.668 6.186 12.518 8.073 10.654 8.445 4.400 -14.295 -17.460 -18.325 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 in TEUR Erlös- und Aufwandsentwicklung SUN mit Geb.erst.rückstellung in TEUR Aktueller Gebührenzeitraum 420 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 3 Die Erlöse und Erträge werden im laufenden Gebührenzeitraum stabil bleiben. Erst ab Beginn des neuen Gebührenzeitraums im Jahr 2024 würde ohne Gebührenanpassung ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen sein, weil keine Auflösungsbeträge aus der Gebührenüberschuss- rückstellung mehr zur Verfügung stehen werden. *) Darstellung erstmals einschl. Gebührenüberschussrückstellung Es bleibt beim voraussichtlichen Frischwasserverbrauch von 29,9 Mio. m³. Dieser dient als Ge- bührenbasis für die Schmutzwassergebühr (50,0 Mio. EUR). Bei der Niederschlagswasserge- bühr bleibt der Planansatz von rund 12,3 Mio. EUR stabil. Das entspricht einer angeschlosse- nen Fläche von 27 Mio. m². Bei der Weiterverrechnung der Straßenentwässerungskosten (10,5 Mio. EUR) wird, ebenso wie bei den Erlösen von umliegenden Gemeinden (3,1 Mio. EUR), von gleichbleibenden Erlösen ausgegangen Der Rückgang bei den sonstigen Umsätzen und Gebühren ist auf den Wegfall eines Einzelkun- den zurückzuführen, der einen Gebührenrückgang von 0,5 Mio EUR verursacht. Bei den aktivierten Eigenleistungen (2,6 Mio. EUR) wurde mit leicht steigenden Erlösen auf- grund der positiven Entwicklung bei den Investitionstätigkeiten geplant. Die Aufwendungen steigen im Planungszeitraum voraussichtlich insgesamt von 96 Mio. EUR (2022) auf 107 Mio. EUR (2026) an. Ist Ist Ist Ist Ist Prog. Plan Vor-schau Vor-schau Vor-schau 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt 109.453 108.446 109.544 101.208 105.650 104.915 105.213 89 .160 88.990 88.730 Schmutzwasser 59.805 59.949 62.184 50.415 49.478 50.000 50.000 50.000 50. 000 50.000 Niederschlagswasser 18.815 18.707 18.681 12.493 12.288 12.260 12.260 12.260 12. 260 12.260 Strassenentwässerung 10.723 10.859 9.300 10.583 10.481 10.500 10.500 10.500 10.5 00 10.500 umlieg.Gemeinden 3.031 2.691 3.325 3.045 3.198 3.100 3.100 3.100 3.100 3.100 Sonst. Umsätze/ Gebühren 8.008 7.789 7.466 6.102 6.404 5.744 5.869 5.870 5.870 5.870 aktivierte Eigenleistungen 2.144 2.481 2.834 2.621 3.565 2.250 2.600 2.600 2.600 2.600 Sonst. betriebl. Erträge 6.927 5.970 5.753 15.949 20.236 21.061 20.884 4.830 4.660 4. 400 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 110.000 Erlöse und Erträge *) in TEUR 421 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 4 Bei den Aufwendungen gehen wir im Bereich der Sachkosten von erheblichen Preissteigerun- gen aus. Insbesondere wird bei den Preisen für Chemikalien durch den gestiegenen Gaspreis ein erheblicher Preisanstieg zu erwarten sein. Außerdem erwarten wir ebenfalls steigende Ener- giekosten. Der Personalaufwand steigt moderat. Im laufenden Jahr wird eine Stelle im kaufmännischen Bereich dazu kommen, für das Jahr 2023 sind drei Stellen im Bereich der Stadtentwässerung beantragt. Es werden moderate Tarifsteigerungen der Planung zugrunde gelegt. Unter den zugrunde gelegten Planungsprämissen werden für den Werkbereich Umweltanalytik jeweils ausgeglichene Jahresergebnisse erwartet. Auswirkungen der Corona-Pandemie für 2022: Da bisher trotz der wiederholten Beschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung kein signifi- kanter Rückgang der Frischwassermenge aufgetreten ist, wurde in der Planung 2023 erneut von einer nahezu gleichbleibenden Frischwassermenge ausgegangen. Die Ausgaben für die betriebliche Hygiene (Mund-Nasen-Bedeckungen und Desinfektionsmittel) sind gestiegen, fallen aber bei der Größenordnung des üblichen Sachaufwandes bei SUN nicht ins Gewicht. Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Aufwendungen 89.133 90.020 92.390 93.135 94.996 96.470 100.813 103.455 106.450 107.055 Sachaufwand 20.326 21.458 22.064 21.737 26.158 26.500 28.200 26.900 27.300 27.600 Personalaufwand 23.997 25.483 26.957 28.062 28.217 29.740 30.550 31.723 32.449 33.180 Abschreibungen 24.596 24.491 24.229 24.183 23.364 24.200 25.500 26.800 27.900 28.700 sonstiger Aufwand 11.436 10.892 11.144 12.178 11.454 11.810 11.735 11.740 11.790 11.820 Zinsaufwand 8.777 7.684 6.704 6.409 5.549 3.880 4.486 5.980 6.694 5.438 Steuern 1 12 1.292 566 254 340 342 312 317 317 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 Aufwendungen (HGB) in TEUR Aufwendungen (HGB) in TEUR 422 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 5 3. Entwicklungen nach Sparten im Erfolgsplan 2022 - 2026 Auf die Sparten bezogen liegen keine besonderen Auffälligkeiten in der geplanten Erlös- und Aufwendungsentwicklung vor. 4. Vermögensplan 2023 Der Vermögensplan weist für das Jahr 2023 einen Mittelbedarf von 145,4 Mio. EUR (Prognose 2022: 112,6 Mio. EUR) aus. Dieser Finanzbedarf resultiert: – aus den Bauinvestitionen für den Werkbereich Stadtentwässerung und den damit ver- bundenen Finanzierungskosten, sowie den zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von 72,3 Mio. EUR (Prognose 2022: 53,3 Mio. EUR) – aus den regelmäßigen Tilgungsleistungen bestehender Bankdarlehen und den Tilgun- gen fälliger Darlehen in Höhe von 57,0 Mio. EUR (Prognose 2022: 43,2 Mio. EUR) – aus der geplanten Auflösung der Gebührenüberschussrückstellung von 16,0 Mio. € (Prognose 2022: 16,0 Mio. €) Für den Werkbereich Umweltanalytik sind keine Großinvestitionen vorgesehen. Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt: Einnahmen aus Nettoabschreibungen in Höhe von 20,8 Mio. EUR (Prognose 2022: 19,4 Mio. EUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind. Diese Beträge werden zur Tilgung von Darlehen eingesetzt. Einnahmen aus Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträgen sind in Höhe von 4,7 Mio. EUR (Prognose 2022: 4,8 Mio. EUR) geplant. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) gehen die Kosten für Investitionen erst nach In- betriebnahme der jeweiligen Maßnahmen über Abschreibungen und kalkulatorische Zin- sen in die Gebührenrechnung ein. Neuinvestitionen müssen daher grundsätzlich über Kreditaufnahmen finanziert werden. Der Mittelbedarf für die anstehenden Investitionsmaßnahmen wird daher auch in 2023 durch die Aufnahme von Bankdarlehen finanziert. Die Kreditaufnahme für 2023 mit 70 Mio. EUR (Prog- nose 2022: 51,0 Mio. EUR) liegt in etwa auf Höhe der Investitionen. Für Umschuldungen fälliger Darlehen sind 43,4 Mio. EUR vorgesehen (Prognose 2022: 26,8 Mio. EUR). Auf Basis dieser Berechnungen belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31.12.2023 auf 334,9 Mio. EUR (Prognose 31.12. 2022: 278,5 Mio. EUR). Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Er- folgsplan vorgesehenen Erträge, das sind maximal 17,5 Mio. EUR, möglich. Kurzfristige Finan- zierungen erfolgen über die Stadtkasse. 423 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 6 5. Finanzplanung 2022 bis 2026 Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2022 bis 2026 einen Finanzbedarf von 644,4 Mio. EUR aus. Darin sind 246,2 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten. Das Investitions- volumen 2022 bis 2026 in technische Anlagen, einschließlich der Zwischenfinanzierung von An- lagen im Bau und in bewegliches Vermögen, beträgt 315,6 Mio. EUR. Das geplante Investiti- onsvolumen liegt pro Jahr zwischen 53,4 und 72,3 Mio. EUR. Die Unterschiede spiegeln die verschiedenen Baufortschritte. Die Investitionen in technische Anlagen teilen sich wie folgt auf: Abwasserableitung 2021 - 2025 200,2 Mio. EUR Abwasserreinigung 2021 - 2025 89,8 Mio. EUR Summe 290,0 Mio. EUR Die Darlehensverbindlichkeiten des SUN konnten in den vergangenen Jahren wegen der tat- sächlich unter Plan liegenden Investitionen der Vorjahre entgegen der Planungen deutlich zu- rückgeführt werden. Aufgrund des geplanten Nachholbedarfs der notwendigen und wasser- rechtlich gebotenen Neuinvestitionen des Planungshorizontes überschreiten die geplanten In- vestitionsausgaben voraussichtlich das Abschreibungsvolumen und die geplanten Kostenerstat- tungen Dritter (Kanalherstellungsbeiträge). Dies führt innerhalb des Planungshorizontes zu ei- ner Ausdehnung der Neuverschuldung. Im Planungszeitraum 2022 bis 2026 stehen den Darlehenstilgungen in Höhe von 246,2 Mio. EUR Kreditaufnahmen in Höhe von 305,0 Mio. EUR gegenüber. Ist Ist Ist Ist Ist Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Darlehen von Kreditinstituten 289.639 228.479 239.808 234.619 243.864 278.494 334.894 38 9.544 443.094 485.494 0 100 200 300 400 500 600 in TEUR Bankdarlehen 2017 - 2026 424 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 7 6. Investitionsprogramm 2022 - 2026 Die einzelnen Investitionen, getrennt nach den Bereichen Abwasserableitung und Abwasserrei- nigung, sind in den beigefügten Investitionslisten und Einzelblättern dargestellt. Es ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte für 2023 : 6.1 Abwasserableitung (2023: 43,9 Mio. EUR) 6.2 Abwasserreinigung (2023: 19,9 Mio. EUR) Die aufwändigsten Investitionsprojekte der Abwasserableitung in 2023 nach Investitionshöhe in Mio. €: Kanalerneuerung 9,2 Generalsanierung Siedlungen-Süd 9,1 rekoSUN_Außenanlagen Allg 7,5 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 5,5 Schachterneuerung 3,8 Kanalerschließung 3,7 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 1,5 Netzsanierung Kornburg 1,4 Maßnahme Dritter 0,6 Kanalerschließung Tiefes Feld 0,5 Reinvestitionen Kanalbetrieb 0,4 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 0,2 Kanalisation Bebauungsplangebiete 0,2 Zerzabelshofsammler 0,2 Die aufwändigsten Investitionsprojekte der Abwasserreinigung in 2023 nach Investitionshöhe in Mio. €: Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 5,1 Kläranlagenausbau 4,6 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 1,8 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1,8 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 1,8 Modernisierung Wasserweg KW 1 1,4 Beleuchtungsanlagen KW 1 0,8 Schutz Serverräume SUN 0,6 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 0,6 Klärschlammverwertung Nürnberg 0,5 Weitergehende Abwasserreinigung 0,2 Klärwerk 1 - Erneuerung der mechanischen Anlagen 0,2 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 0,2 425 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Erläuterungen zum Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan 2023 Stand: 15.07.2022 A - 8 6.3 Labor für Umweltanalytik Zur Aufrechterhaltung eines effizienten Laborbetriebes werden laufend Ersatzinvestitionen für abgenutztes und technisch veraltetes Gerät und Inventar vorgenommen. Für 2023 sind hier 1,3 Mio. EUR vorgesehen. 426 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2021 Ist - 2023 Plan SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN Umsatzerlöse 1.1. Einleit.gebühr Schmutzwasser 49.478 0 0 49.478 50.00 0 0 0 50.000 50.000 0 0 50.000 1.2. Einleit.gebühr Niederschlagswasser 12.288 0 0 12.28 8 12.260 0 0 12.260 12.260 0 0 12.260 1.3. Einleit.gebühr Grundwasser 296 0 0 296 160 0 0 160 160 0 0 160 1.4. Starkverschmutzungszuschlag 1.004 0 0 1.004 700 0 0 700 500 0 0 500 1.5. Straßenentwässerung 10.481 0 0 10.481 10.500 0 0 10.500 10.500 0 0 10.500 1.6. Einleit.gebühr umliegender Gemeinden 3.198 0 0 3.19 8 3.100 0 0 3.100 3.100 0 0 3.100 1.7. Untersuchungsgebühren Analytik 0 0 3.062 3.062 0 0 3.01 4 3.014 0 0 3.164 3.164 1.8. sonstige Gebühren und Entgelte 937 0 0 937 1.015 0 0 1. 015 1.205 0 0 1.205 1.9. weitere Umsatzerlöse 970 50 85 1.105 722 48 85 855 706 48 86 840 Summe Umsatzerlöse 78.652 50 3.147 81.849 78.457 48 3.099 8 1.604 78.431 48 3.250 81.729 2. aktivierte Eigenleistungen 3.426 0 139 3.565 2.200 0 50 2.250 2.550 0 50 2.600 sonstige betriebliche Erträge 3.1. betriebliche Nebenerträge 148 20 1 169 205 16 0 221 95 17 0 112 3.2. Auflösung von Sonderposten/Rückstell. 4.933 170 0 5 .103 4.890 0 0 4.890 4.809 0 0 4.809 3.3. Auflösung von Geb.erst.rückst. 14.964 0 0 14.964 15. 950 0 0 15.950 15.963 0 0 15.963 Summe sonstige betriebliche Erträge 20.045 190 1 20.236 21.045 16 0 21.061 20.867 17 0 20.884 Summe 1 - 3 ERTRÄGE/ERLÖSE 102.123 240 3.287 105.650 10 1.702 64 3.149 104.915 101.848 65 3.300 105.213 Material u. Instandhaltung 4.1. Betriebsmittel und Energie 4.1.1. Verbrauchsmittel/Chemikalien -2.587 -4 -132 -2.72 3 -3.530 -2 -113 -3.645 -4.080 -2 -183 -4.265 4.1.2. Verbrauchsmittel/Material -1.394 -18 -286 -1.698 - 1.505 -23 -238 -1.765 -1.510 -23 -238 -1.770 4.1.3. Energie: Strom Wasser Heizöl -3.745 -9 -1 -3.756 - 4.102 -8 0 -4.110 -4.302 -8 0 -4.310 Summe Betriebsmittel und Energie -7.726 -31 -419 -8.177 -9.137 -33 -351 -9.520 -9.892 -33 -421 -10.345 4.2. Aufwand für bezogene Leistungen 4.2.1. Instandhaltung Maschinen u.techn.Anl. -6.616 -9 - 19 -6.644 -6.449 -5 -16 -6.470 -7.444 -5 -16 -7.465 4.2.2. Instandhaltung Gebäude/Grundstücke -5.281 -293 - 1 -5.575 -3.645 -155 0 -3.800 -3.645 -155 0 -3.800 4.2.3. Instandhaltung Geschäftsausstattung -85 -138 -30 6 -528 -90 -144 -306 -540 -90 -144 -306 -540 4.2.4. Beseitigung Betriebs- und Sondermüll -5.230 -3 - 1 -5.234 -6.170 0 0 -6.170 -6.050 0 0 -6.050 Summe Aufwand für bezogene Leistungen -17.212 -443 -327 -17.981 -16.354 -304 -322 -16.980 -17.229 -304 -322 -17.855 Summe Material u. Instandhaltung -24.938 -474 -746 -26.158 -25.491 -337 -673 -26.500 -27.121 -337 -743 -28.200 Personalaufwand 5.1. Bezüge Arbeitnehmer und Beamte -15.613 -2.877 -3.23 7 -21.727 -15.610 -2.770 -3.570 -21.950 -16.180 -2.870 -3.6 80 -22.730 5.2. gesetzliche Sozialversicherung -3.064 -731 -676 -4.4 72 -3.133 -738 -739 -4.610 -3.242 -762 -761 -4.765 5.3. Altersvorsorge und Versorgungsbezüge -1.214 -545 - 260 -2.019 -1.244 -1.642 -294 -3.180 -1.287 -1.466 -302 -3.0 55 Summe Personalaufwand -19.891 -4.153 -4.173 -28.217 -19.987 -5.150 -4.603 -29.740 -20.709 -5.098 -4.743 -30.550 6. Abschreibungen -22.701 -231 -432 -23.364 -24.200 0 0 -24.200 -25.500 0 0 -25.500 2023 Plan 2021 Ist 2022 Prognose Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Erfolg S1-2 - 1 - 427 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2021 Ist - 2023 Plan SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN 2023 Plan 2021 Ist 2022 Prognose Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.1. sonstige Personalaufwendungen -300 -205 -42 -547 -42 2 -231 -49 -702 -382 -251 -49 -682 7.2. Kostenanteile der Stadt Nürnberg -386 -721 -1 -1.10 8 -373 -750 -2 -1.125 -373 -750 -2 -1.125 7.3. Verwaltungskostenumlage der Stadt -1.339 -716 -13 - 2.068 -1.350 -720 -10 -2.080 -1.350 -720 -10 -2.080 7.4. Mieten und Pachten -277 -28 -7 -313 -230 -22 -6 -258 -25 5 -32 -6 -293 7.5. Gebühren und Beiträge -35 -56 0 -91 -80 -38 -2 -120 -80 -38 -2 -120 7.6. Dienstleistungen Dritter,Beratung -1.112 -1.025 -3 58 -2.495 -1.340 -1.040 -370 -2.750 -995 -1.290 -370 -2.655 7.7. Abwasserabgabe -3.948 0 0 -3.948 -4.000 0 0 -4.000 -4.00 0 0 0 -4.000 7.8. allg. Verwaltungskosten, Wertberichtig. -371 -109 -12 -492 -210 -143 -17 -370 -217 -139 -19 -375 7.9. Versicherungen -141 0 -4 -145 -143 0 -7 -150 -143 0 -7 -150 7.10. Abbruchkosten -245 0 -3 -247 -255 0 0 -255 -255 0 0 -255 Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -8.154 -2.860 -440 -11.454 -8.403 -2.944 -463 -11.810 -8.050 -3.220 -465 -11.735 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 23 0 23 0 0 0 0 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.1. Zinsen für kurzfristige Geldmittel 0 -2 0 -2 0 -23 0 -23 0 -25 0 -25 9.2. Darlehenszinsen an den Kreditmarkt 0 -2.855 0 -2.85 5 0 -2.650 0 -2.650 0 -3.430 0 -3.430 9.3. abzüglich Bauzeitzinsen 0 457 0 457 0 350 0 350 0 350 0 350 9.4. Zinsen aus Rückstellungen -1.964 -776 -432 -3.172 -1 .125 -186 -247 -1.557 -997 -165 -219 -1.381 Summe Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.964 -3.176 -432 -5.572 -1.125 -2.509 -247 -3.880 -997 -3.270 -219 -4.486 SUMME 4. - 9. AUFWENDUNGEN - 77.648 - 10.871 - 6.22 3 - 94.742 - 79.206 - 10.940 - 5.986 - 96.130 - 82. 377 - 11.925 - 6.170 - 100.471 Steuern vom Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Steuern -254 0 0 - 254 -340 0 0 -340 -342 0 0 -342 Summe AUFWENDUNGEN II Originäre Kosten - 77.902 - 1 0.871 - 6.223 - 94.996 - 79.546 - 10.940 - 5.986 - 96.470 - 82.719 - 11.925 - 6.170 - 100.813 JAHRESERGEBNIS VOR UMLAGEN + 24.221 - 10.631 - 2.936 + 10.654 + 22.156 - 10.876 - 2.837 + 8.445 + 19.129 - 1 1.860 - 2.870 + 4.400 Belastung aus ILV -8.269 -124 -507 -8.900 -9.821 -124 -507 -10.453 -10.839 -124 -507 -11.470 Leistungsverrechnung von S - 5.884 - 98 - 498 - 6.4 80 - 5.884 - 98 - 498 - 6.480 - 5.884 - 98 - 498 - 6.480 Leistungsverrechnung von K - 2.385 - 26 - 9 - 2.420 - 2.629 - 26 - 9 - 2.664 - 3.613 - 26 - 9 - 3.648 Leistungsverrechnung von U 0 0 0 0 - 1.309 0 0 - 1.309 - 1.342 0 0 - 1.342 Belastung aus Umlagen - 40.203 - 2.835 - 1.611 - 44.649 - 40.203 - 2.835 - 1.611 - 44.650 - 40.203 - 2.835 - 1.611 - 44.650 Umlagen von S - 28.186 - 1.962 - 147 - 30.295 - 28. 186 - 1.962 - 147 - 30.296 - 28.186 - 1.962 - 147 - 30.295 Umlagen von K - 12.017 - 873 - 881 - 13.771 - 12.01 7 - 873 - 881 - 13.771 - 12.017 - 873 - 881 - 13.77 1 Umlagen von U 0 0 - 583 - 583 0 0 - 583 - 583 0 0 - 583 - 583 Belastung aus Kostenträgern - 5.914 0 - 7.177 - 13.091 - 5.914 0 - 7.177 - 13.091 - 5.914 0 - 7.177 - 13.091 Summe Belastungen - 54.386 - 2.959 - 9.295 - 66.640 - 55.938 - 2.959 - 9.295 - 68.194 - 56.956 - 2.959 - 9.295 - 69.211 Entlastung aus ILV 6.499 2.401 0 8.900 6.499 2.645 1.309 10.453 6.499 3.629 1.342 11.470 Leistungsverrechnung von S 6.480 0 0 6.480 6.480 0 0 6.480 6.480 0 0 6.480 Leistungsverrechnung von K 19 2.401 0 2.420 19 2.645 0 2.664 19 3.629 0 3.648 Leistungsverrechnung von U 0 0 0 0 0 0 1.309 1.309 0 0 1.342 1.342 Entlastung aus Umlagen 32.877 11.189 583 44.649 32.877 11.190 583 + 44.650 32.877 11.190 583 + 44.650 Umlagen von S 30.133 163 0 30.296 30.133 163 0 30.296 30.133 163 0 30.296 Umlagen von K 2.744 11.026 0 13.770 2.744 11.027 0 13.771 2.744 11.027 0 13. 771 Umlagen von U 0 0 583 583 0 0 583 583 0 0 583 583 Entlastungen aus Kostenträgern 2.851 0 10.240 13.091 2.851 0 10.240 13.091 2.851 0 10.240 13.091 Summe Entlastungen + 42.227 + 13.590 + 10.823 + 66.640 + 42.227 + 13.835 + 12.132 + 68.194 + 42.227 + 14.819 + 12 .165 + 69.211 JAHRESERGEBNIS NACH UMLAGEN + 12.062 0 - 1.408 + 10.65 4 + 8.445 0 0 + 8.445 + 4.400 0 0 + 4.400 Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Erfolg S1-2 - 2 - 428 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2021-2026 (verdichtet) in TEUR SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN 1. Umsatzerlöse 78.652 50 3.147 81.849 78.457 48 3.099 81. 604 78.431 48 3.250 81.729 2. Nebenerlöse 3.426 0 139 3.565 2.200 0 50 2.250 2.550 0 50 2 .600 3. sonstige betriebliche Erträge 20.045 190 1 20.236 21 .045 16 0 21.061 20.867 17 0 20.884 4. Interne Umsätze 2.543 12.528 3.063 18.134 2.543 12.77 3 4.372 19.688 2.543 13.758 4.406 20.705 SUMME 1. - 4. ERTRÄGE/ERLÖSE 104.666 12.768 6.350 123.784 104.245 12.837 7.521 124.603 104.391 13.823 7.706 125.918 5. Materialaufwand/Instandhaltung -24.938 -474 -746 - 26.158 -25.491 -337 -673 -26.500 -27.121 -337 -743 -28.200 6. Personalaufwand -19.891 -4.153 -4.173 -28.217 -19.9 87 -5.150 -4.603 -29.740 -20.709 -5.098 -4.743 -30.550 7. Abschreibungen -22.701 -231 -432 -23.364 -24.200 0 0 - 24.200 -25.500 0 0 -25.500 8. sonstige betriebliche Aufwendungen -8.154 -2.860 - 440 -11.454 -8.403 -2.944 -463 -11.810 -8.050 -3.220 -465 -1 1.735 a) davon Kosten der Stadt -1.725 -1.437 -14 -3. 176 -1.723 -1.470 -12 -3.205 -1.723 -1.470 -12 -3.205 b) davon Abwasserabgabe -3.948 0 0 -3.948 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 23 0 23 0 0 0 0 0 0 0 0 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.964 -3.176 -43 2 -5.572 -1.125 -2.509 -247 -3.880 -997 -3.270 -219 -4.486 SUMME 5. - 10. AUFWENDUNGEN -77.648 -10.871 -6.223 -94.742 -79.206 -10.940 -5.986 -96.130 -82.377 -11.925 -6.170 -100.471 sonstige Steuern -254 0 0 -254 -340 0 0 -340 -342 0 0 -342 Außerordentliches Kosten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen II (Originäre Kosten) -77.902 -10.871 -6.223 -94.996 -79.546 -10.940 -5.986 -96. 470 -82.719 -11.925 -6.170 -100.813 Uml./Verr. SUN/S 0 -1.897 -645 -2.542 0 -1.897 -645 -2.542 0 -1.897 -645 -2.542 Uml./Verr. SUN/K -11.639 0 -890 -12.529 -11.882 0 -890 -12.773 -12.867 0 -890 - 13.757 Uml./Verr. SUN/U -3.063 0 0 -3.063 -4.372 0 0 -4.372 -4.405 0 0 -4.405 Aufwendungen III (Gesamtkosten) -92.604 -12.768 -7.758 -113.130 -95.800 -12.837 -7.521 -11 6.158 -99.991 -13.823 -7.706 -121.518 JAHRESERGEBNIS 12.062 0 -1.408 10.654 8.445 0 0 8.445 4.400 0 0 4.400 Kassenkredite gem Art. 73 GO 17.600 17.500 17.500 2021 Ist 2023 Plan 2022 Prognose Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Erfolg S3-4 - 3 - 429 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ERFOLGSPLAN 2021-2026 (verdichtet) in TEUR 1. Umsatzerlöse 2. Nebenerlöse 3. sonstige betriebliche Erträge 4. Interne Umsätze SUMME 1. - 4. ERTRÄGE/ERLÖSE 5. Materialaufwand/Instandhaltung 6. Personalaufwand 7. Abschreibungen 8. sonstige betriebliche Aufwendungen a) davon Kosten der Stadt b) davon Abwasserabgabe 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen SUMME 5. - 10. AUFWENDUNGEN sonstige Steuern Außerordentliches Kosten Aufwendungen II (Originäre Kosten) Uml./Verr. SUN/S Uml./Verr. SUN/K Uml./Verr. SUN/U Aufwendungen III (Gesamtkosten) JAHRESERGEBNIS Kassenkredite gem Art. 73 GO SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN SUN/S Stadtent- wässerung SUN/K kaufm. Bereich SUN/U Umwelt- analytik Gesamt SUN 78.430 50 3.250 81.730 78.430 50 3.250 81.730 78.430 50 3.250 81.730 2.550 0 50 2.600 2.550 0 50 2.600 2.550 0 50 2.600 4.815 15 0 4.830 4.645 15 0 4.660 4.385 15 0 4.400 2.543 15.715 4.550 22.808 2.543 16.891 4.625 24.059 2.543 15 .875 4.695 23.113 88.338 15.780 7.850 111.968 88.168 16.956 7.925 113.049 87.908 15.940 7.995 111.841 -25.801 -337 -763 -26.900 -26.196 -337 -768 -27.300 -26.496 -337 -768 -27.600 -21.425 -5.426 -4.872 -31.723 -21.960 -5.487 -5.001 -32.44 9 -22.461 -5.616 -5.104 -33.180 -26.800 0 0 -26.800 -27.900 0 0 -27.900 -28.700 0 0 -28.700 -8.165 -3.060 -515 -11.740 -8.145 -3.130 -515 -11.790 -8.24 5 -3.060 -515 -11.820 -1.093 -750 -12 -3.205 -1.093 -750 -12 -3.205 -1.093 -750 -12 -3.205 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000 -4.000 0 0 -4.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -755 -5.060 -165 -5.980 -483 -6.105 -106 -6.694 -334 -5.030 - 73 -5.438 -82.946 -13.883 -6.315 -103.143 -84.684 -15.059 -6.390 -106.133 -86.236 -14.043 -6.460 -106.738 -312 0 0 -312 -317 0 0 -317 -317 0 0 -317 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -83.258 -13.883 -6.315 -103.455 -85.001 -15.059 -6.390 -10 6.450 -86.553 -14.043 -6.460 -107.055 0 -1.897 -645 -2.542 0 -1.897 -645 -2.542 0 -1.897 -645 -2.542 -14.825 0 -890 -15.715 -16.002 0 -890 -16.892 -14.985 0 -890 - 15.875 -4.550 0 0 -4.550 -4.625 0 0 -4.625 -4.694 0 0 -4.694 -102.633 -15.780 -7.850 -126.263 -105.628 -16.956 -7.925 - 130.509 -106.233 -15.940 -7.995 -130.166 -14.295 0 0 -14.295 -17.460 0 0 -17.460 -18.325 0 0 -18.325 14.900 14.800 14.800 2026 Vorschau 2025 Vorschau 2024 Vorschau Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Erfolg S3-4 - 4 - 430 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Vermögensplan 2022-2023 2023 (in TEUR) Plan Prognose Plan I. Mittelverwendung 1. Investitionen 59.175 53.338 72.300 - Abwasserableitung 31.711 31.381 43.973 - Abwasserreinigung 19.407 17.277 19.948 - bewegliches Vermögen und sonstiges 7.707 4.330 8 .029 - Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 350 3 50 - Finanzanlagen Ausleihung KSV 0 0 0 2. Periodenergebnis - Verlust 6.450 0 0 3. Darlehenstilgung 30.100 43.200 57.000 4. Mehrung sonstiger Aktiva 1 0 11 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 100 16.050 16.063 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 95.826 112.588 145.374 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 20.226 19.410 20.791 - Abschreibungen auf Anlagevermögen 25.000 24.200 25.500 - Wertberichtigung auf Ausleihungen KSV 0 1 0 - Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen -4.774 - 4.791 -4.709 2. Zuschüsse - vom Bund und Land 0 0 0 - Kostenerstattung Dritter (Beiträge) 2.000 2.000 2.000 3. Periodenergebnis - Gewinn 0 8.445 4.400 4. a) Kreditaufnahme für Investitionen 57.000 51.000 70.000 b) Kreditaufnahme für Umschuldungen 13.550 26.830 43.400 5. Mehrung sonstiger Passiva 3.050 4.595 4.783 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 0 308 0 (Umlaufvermögen) S u m m e 95.826 112.588 145.374 2022 Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Vermög S5 - 5 -431 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Hauptansätze Summe VE Ausgaben 2023 Ausgaben 2024 Ausgaben 2025 Ausgaben 2026 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 308 151 100 57 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 581 581 0 0 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 4.710 2.470 1.040 1.200 94250 Gebeitssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 0 0 0 0 94450 Südostsammler 0 0 0 0 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 0 0 0 0 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 0 0 0 0 95400 Kanalerschließung 0 0 0 0 95600 ökologischer Ausbau 5.680 2.515 1.665 1.500 95700 Kanalerneuerung 12.522 5.358 3.684 3.480 95801 Kanaldatenbank 0 0 0 0 I002 Maßnahme Dritter 210 210 0 0 I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 7.799 3.157 2.725 1.917 I105 Zerzabelshofsammler 5.350 2.100 2.000 1.250 I106 Netzsanierung Kornburg 673 647 26 0 I148 Frankenschnellweg Tunnel 0 0 0 0 I177 rekoSUN_Außenanlagen Allg 16.245 4.970 5.250 6.025 I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 510 210 150 150 Summe Abwasserableitung 54.588 22.369 16.640 15.579 96700 Kläranlagenausbau 6.795 3.951 1.781 1.063 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 560 560 0 0 I127 Modernisierung Prozessleittechnik Klärwerk 1 u. 2 12 12 0 0 I128 Schutz Serverräume SUN 206 165 38 3 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 1.516 513 1.003 0 I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund 0 0 0 0 I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 340 140 100 100 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 0 0 0 0 I180 Versorgungsnetze 0 0 0 0 I181 Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudetechnik 0 0 0 0 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 1.095 598 400 97 I183 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 4.716 2.036 1.780 900 I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 4.428 3.875 553 0 I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 3.157 1.957 700 500 I186 Erweiterung der Messtechnik in den Klärwerken 0 0 0 0 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 5.490 140 4.000 1.350 I188 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 0 0 0 0 I189 KRITIS Abwasserreinigung 0 0 0 0 PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 0 0 0 0 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 280 280 0 0 PI1131 Energiekonzept 0 0 0 0 PI1134 Weitergehende Abwasserreinigung 0 0 0 0 Summe Abwasserreinigung 28.595 14.227 10.355 4.013 Summe Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2023 83.183 0 36.596 26.995 19.592 Inanspruchnahme VE 2022 49.602 36.826 11.266 1.374 136 Inanspruchnahme VE 2021 1.469 1.465 4 0 0 nachrichtlich: Kreditaufnahme lt. Finanzplan 254.000 70.000 67.000 64. 000 53.000 Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2023 (in TEUR) Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx VE_S 6 - 6 -432 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Stellenübersicht/ Stellenplan A+B Stellen Ist-Besetz. Stellen Plan Stellen Ist-Besetz. Ste llen Plan Stellen Ist-Besetz. Stellen Plan Stellen Ist-B esetz. Stellen Plan Stellen Stellen Plan Ist-Besetz. Per sonen Vollzeitäquivalente VZÄ 1.5.22 1.5.22 2023 1.5.22 1.5.22 2023 1.5.22 1.5.22 2023 1.5.22 1.5.22 2023 1.5.22 2023 1.5.22 1.5.22 Entgeltgruppen E15 0,00 1,00 0,00 2,00 2,00 2,00 0,00 0,64 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 3,64 4 E14 5,00 3,62 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 5,00 3,62 4 E13 5,00 3,00 5,00 1,56 0,56 1,56 0,64 0,00 0,64 0,00 0,00 0,00 7,20 7,20 3,56 4 E12 23,00 17,79 23,00 4,84 5,43 4,84 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0 ,00 29,84 29,84 25,22 29 E11 33,50 26,80 34,00 3,50 4,50 3,50 5,00 4,00 5,00 0,00 0,00 0 ,00 42,00 42,50 35,30 39 E10 13,00 13,74 13,00 1,00 0,00 1,00 4,00 3,56 4,00 2,00 0,00 2 ,00 20,00 20,00 17,30 18 E9c 13,00 12,69 13,00 0,00 0,00 0,00 2,51 2,44 2,51 0,80 0,00 0 ,80 16,31 16,31 15,13 15 E9b 11,00 10,61 11,00 2,35 2,77 2,35 5,82 5,72 5,82 0,00 0,00 0 ,00 19,17 19,17 19,10 21 E9a 26,00 25,36 27,00 26,54 24,66 26,54 5,37 4,47 5,37 0,00 0, 00 0,00 57,91 58,91 54,49 62 E8 76,00 69,03 77,00 14,71 13,03 14,71 8,63 7,32 8,63 0,00 1,0 0 0,00 99,34 100,34 90,38 99 E7 26,97 26,38 27,97 6,00 6,37 6,00 3,55 3,55 3,55 1,00 1,00 1, 00 37,52 38,52 37,30 39 E6 43,00 37,02 43,00 0,53 1,00 0,53 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0, 00 45,53 45,53 40,02 42 E5 4,00 2,62 4,00 0,00 0,00 0,00 2,63 1,77 2,63 6,00 0,00 6,00 1 2,63 12,63 4,39 5 E4 21,00 19,01 21,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 2,00 1,76 2, 00 23,00 23,00 21,77 27 E3 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 E2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 E1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 Summe Beschäftigte 300,47 268,67 303,97 63,03 60,32 63,03 42,15 38,47 42,15 11,80 3,76 11,80 417,45 420,95 371,22 408 Besoldungsgruppen B2 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,90 1,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,90 1 A16 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1 A15 2,00 1,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 1,00 1 A14 3,00 1,78 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 1,78 2 A13 0,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 4,00 4 A12 4,00 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 3,00 2,75 3,00 0,00 0,00 0,00 7,00 7,00 6,75 7 A11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 A10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1 A9 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 A8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,45 1,00 0,00 0,00 0,00 1 ,00 1,00 2,45 3 A7 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,87 0,88 0,87 0,00 0,00 0,00 0 ,87 0,87 0,88 1 A6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0 Summe Beamte 10,00 9,78 10,00 0,00 0,00 0,00 7,87 9,98 7,87 0 ,00 0,00 0,00 17,87 17,87 19,76 21 Beschäftigtengruppen Summe Beschäftigte 300,47 268,67 303,97 63,03 60,32 63,03 42,15 38,47 42,15 11,80 3,76 11,80 417,45 420,95 371,22 408 Summe Beamte 10,00 9,78 10,00 0,00 0,00 0,00 7,87 9,98 7,87 0 ,00 0,00 0,00 17,87 17,87 19,76 21 Gesamt 310,47 278,45 313,97 63,03 60,32 63,03 50,02 48,45 50,02 11,80 3,76 11,80 435,32 438,82 390,98 429 800.9051 0,10 435,42 GESAMT 429 Azubis 20 Stud.Sem 1 GESAMT 450 Gesamt SUN Gesamt SUN SUN/S SUN/U SUN/K Stellenplan Teil B Stand: 15.07.2021 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx StellenplanS7 - 7 - 433 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Finanzplan 2022- 2026 2022 2023 2024 2025 2026 Summe in TEUR Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau I. Mittelverwendung 1. Investitionen 53.338 72.300 69.000 66.000 55.000 315.638 - Abwasserableitung 31.381 43.973 41.858 41.029 41.9 87 200.228 - Abwasserreinigung 17.277 19.948 23.112 21.066 8.44 6 89.849 - bewegliches Vermögen und sonstiges 4.330 8.029 3 .680 3.555 4.217 23.811 - Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 350 3 50 350 350 1.750 - Finanzanlagen Ausleihungen KSV 0 0 0 0 0 0 2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 14.295 17.460 18.325 50.080 3. Darlehenstilgung 43.200 57.000 45.000 50.000 51.000 246.200 4. Mehrung sonstiger Aktiva 0 11 0 10 11 32 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 16.050 16.063 100 100 100 32.413 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 112.588 145.374 128.395 133.570 124.436 6 44.363 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 19.410 20.791 22.180 23.450 24.510 110.341 - Abschreibungen auf Anlagevermögen 24.200 25.500 26.800 27.900 28.700 133.100 - Wertberichtigungen auf Ausleihungen KSV 1 0 0 0 0 1 - Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen -4.791 - 4.709 -4.620 -4.450 -4.190 -22.760 2. Zuschüsse - vom Bund und Land 0 0 0 0 0 0 - Kostenerstattung Dritter (Beiträge) 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 10.000 3. Periodenergebnis - Gewinn 8.445 4.400 0 0 0 12.845 4. a) Kreditaufnahme für Investitionen 51.000 70.000 67.000 64.000 53.000 305.000 b) Kreditaufnahme für Umschuldungen 26.830 43.400 32.650 39.550 40.400 182.830 5. Mehrung sonstiger Passiva 4.595 4.783 4.545 4.570 4.526 23.019 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 308 0 20 0 0 328 (Umlaufvermögen) S u m m e 112.588 145.374 128.395 133.570 124.436 644.363 Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Finanzplan S8 - 8 -434 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Anlage zum Finanzplan 2022 - 2026 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2022 2023 2024 2025 2026 (Cash-Flow-Rechnung) in TEUR Prognose Plan Vorschau Vorschau Vorschau Einnahmen aus Forderungen für Umsatzerlöse 69.340 69.465 69.465 6 9.465 69.465 aus Straßenentwässerung Stadt 10.500 10.500 10.500 10.5 00 10.500 aus Forderungen für sonstige betriebliche Erträge 22 1 112 110 110 110 aus Kostendeckung der Stadt für die Umweltanalytik 1 .764 1.764 1.765 1.765 1.765 aus Zinsen 0 0 0 0 0 Einnahmen Erfolgsplan 81.825 81.841 81.840 81.840 81.840 Kanalherstellungsbeiträge 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Darlehen für Investitionen 51.000 70.000 67.000 64.000 53.000 Darlehen für Umschuldung 26.830 43.400 32.650 39.550 40 .400 Einnahmen Vermögensplan 79.830 115.400 101.650 105.550 9 5.400 Summe der Einnahmen 161.655 197.241 183.490 187.390 177. 240 Ausgaben Betriebsmaterial, Instandhaltung 26.500 28.200 26.900 27.300 27.600 Personalaufwand 29.740 30.550 31.723 32.449 33.180 abzügl.: Rückstellung Personalkosten -585 -773 -535 -5 60 -516 sonstige betriebliche Aufwendungen (Dritte) 8.605 8. 530 8.535 8.585 8.615 abzügl.: Zuführung Rückstellungen / Wertberichtigungen -4.010 -4.010 -4.010 -4.010 -4.010 sonstige betriebliche Aufwendungen (Stadt Nürnberg) 3.205 3.205 3.205 3.205 3.205 sonstige Steuern 0 0 0 0 0 Steuern vom EK und vom Ertrag 340 342 312 317 317 Zinsen für Pensionsrückstellung und Zinsen an die Stadt 1.580 1.406 1.070 694 488 Zinsen an den Kreditmarkt 2.650 3.430 5.260 6.350 5.300 Ausgaben Erfolgsplan 68.025 70.880 72.460 74.330 74.179 Investitionen Abwassersammlung 31.381 43.973 41.858 41. 029 41.987 Investitionen Abwasserreinigung 17.277 19.948 23.112 21 .066 8.446 Investitionen für bewegl. Vermögen und sonstiges 4.3 30 8.029 3.680 3.555 4.217 abzügl. Eigenleistung für Investitionen -2.250 -2.600 -2.600 -2.600 -2.600 Tilgung Darlehen an Bank 43.200 57.000 45.000 50.000 51. 000 Ausgaben Vermögensplan 93.938 126.350 111.050 113.050 10 3.050 Summe der Ausgaben 161.963 197.230 183.510 187.380 177.2 29 Unter-/Überdeckung der Periode -308 11 -20 10 11 Übertrag aus Vorperiode 311 3 14 -6 4 Unter-/Überdeckung fortlaufend 3 14 -6 4 15 = Unter-/Überdeckung plus = Guthaben minus = Schul den Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Cash-flow S9 - 9 -435 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionen 2022 - 2026 Bezeichnung bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2022 - 2026 2027 ff. Gesamt Ist Prog PLAN Vor-schau Vor-schau Vor-schau Vor-schau über Projektlauf-zeit Abwasserableitung 51.792 31.381 43.973 41.858 41.029 41.987 200.228 541.959 7 93.979 Abwasserreinigung 53.170 17.277 19.948 23.112 21.066 8.446 89.849 3.573 146.5 92 Summe 104.962 48.658 63.921 64.970 62.095 50.433 290.077 54 5.532 940.571 Zwischenfinanzierung für Anlagen im Bau 350 350 350 350 350 1.750 Summe 49.008 64.271 65.320 62.445 50.783 291.827 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.330 8.029 3.680 3.555 4.217 23.811 Gesamtinvestitionen 53.338 72.300 69.000 66.000 55.000 31 5.638 Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsx Inv Zus. S10 - 10 -436 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Investitionsplan 2023 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Investitionsumlage Summe Kraftfahrzeug LKW und PKW 1.665.000 technische Ausstattung für Kanalbetrieb 329.000 technische Ausstattung für Klärwerksbereich 1.299.000 technische Ausstattung für die Ausbildung 47.000 Büro- und Geschäftsausstattung 538.000 Hard- und Software für die Datenverarbeitung 2.527.000 Laborausstattung für Analytik 731.000 Laborausstattung für Umweltmanagment 593.000 Investitionsumlage Zweckverband Schwarzachtal 300.000 8.029.000 davon als Ersatzbeschaffung: 4.019.500 davon als Neubeschaffung: 4.009.500 Gesamtsumme 8.029.000 Stand: 15.07.2022 2022_0715_Wipl 2023-2026 (endg.).xlsxbeweg-Vermögen S11 11 437 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2023 Hauptansatzfilter: Name: <>U*, Gesperrt: Nein P lHauptansätze, TEUR Maßnahme Plan 2023 TEUR 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 200 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 215 93200 Sanierung Kanalisation Wasserschutzgebiete 0 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstege n 5.541 94250 Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 14 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 9.050 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 1.500 95400 Kanalerschließung 3.719 95600 sonstiger Kanalbau 3.834 95700 Kanalsanierung (Renovierung oder Erneuerung) 9. 188 95801 Kanaldatenbank 100 96700 Kläranlagenausbau 4.615 I002 Maßnahme Dritter 600 I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 510 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 785 I105 Zerzabelshofsammler 150 I106 Netzsanierung Kornburg 1.362 I127 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 147 I128 Schutz Serverräume SUN 646 I148 Frankenschnellweg Tunnel 100 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 5.1 19 I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 200 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage 577 I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 7. 450 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 1.361 I183 Klärwerk 2 - Modernisierung 1.848 I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 1.843 I185 Klärwerk 1 - Modernisierung 1.817 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 500 I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 440 PI1116 Klärwerk 1 - Erneuerung der mechanischen Anla gen 204 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 50 PI1134 Erweiterung der Nachklärbecken 236 Summe 63.921 Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.029 Zinsen für Zwischenfinanzierung der Anlagen im Bau 350 Summe gesamt 72.300 Stand: 15.07.22 - 12 - 438 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Hauptansatzfilter: Name: <>U, Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Hauptansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 23.110 39 85 200 215 200 114 814 22.257 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 1.118 47 26 215 830 0 0 1.071 0 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet 42.578 3.748 2.397 5.541 3.528 2.080 2.400 15.946 22.884 94250 Gebeitssanierung Altenfurt / Moorenbru 4.192 3.358 55 14 35 0 730 834 0 94450 Südostsammler 7.561 7.461 0 0 0 100 0 100 0 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 69.628 615 4.493 9.050 7.570 5.200 4.650 30.963 38.050 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 15.000 11.072 1.818 1.500 610 0 0 3.928 0 95400 Kanalerschließung 11.144 1.337 5.302 3.719 786 0 0 9.807 0 95600 Schachterneuerung 31.253 7.387 4.423 3.834 4.446 3.330 3.000 19.033 4.833 95700 Kanalerneuerung 411.956 11.868 8.808 9.188 7.654 7.367 6.960 39.977 360.111 95801 Kanaldatenbank 615 435 80 100 0 0 0 180 0 I002 Maßnahme Dritter 904 4 0 600 300 0 0 900 0 I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 15.828 97 105 510 4.510 5.450 3.833 14.408 1.323 I105 Zerzabelshofsammler 10.497 197 100 150 3.000 4.000 2.500 9.750 550 I106 Netzsanierung Kornburg 3.423 215 870 1.362 924 52 0 3.208 0 I148 Frankenschnellweg Tunnel 18.662 2.291 220 100 50 2.450 5.450 8.270 8.101 I177 rekoSUN_Außenanlagen Allg 124.172 1.522 2.000 7.450 7.100 10.500 12.050 39.100 83.550 I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 2.338 99 599 440 300 300 300 1.939 300 Summe Abwasserableitung 793.979 51.792 31.381 43.973 41.858 41.029 41.987 200.228 541.959 Summe Gesamt 793.979 51.792 31.381 43.973 41.858 41.029 41.987 200.228 541.959 Stand: 15.07.22 - 13 439 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Hauptansatzfilter: Name: <>U, Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Hauptansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff 96700 Kläranlagenausbau 23.949 1.502 2.942 4.615 5.644 3.561 2.125 18.887 3.560 I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 2.483 223 675 785 800 0 0 2.260 0 I127 Modernisierung Prozessleittechnik Klär 832 490 178 147 17 0 0 342 0 I128 Schutz Serverräume SUN 1.258 99 185 646 235 75 5 1.146 13 I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbe 36.404 20.082 6.274 5.119 2.923 2.006 0 16.322 0 I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und 650 0 0 0 0 250 400 650 0 I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 900 0 100 200 200 200 200 900 0 I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 1.785 350 858 577 0 0 0 1.435 0 I181 Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudet 214 26 0 0 55 110 23 188 0 I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 4.944 71 1.121 1.361 1.398 800 193 4.873 0 I183 Modernisierung elektr. Anlagen im Klär 14.552 2.619 1.818 1.848 2.908 3.559 1.800 11.933 0 I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwer 9.139 19 636 1.843 5.536 1.105 0 9.120 0 I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klär 7.915 81 821 1.817 2.796 1.400 1.000 7.834 0 I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 12.298 98 800 500 200 8.000 2.700 12.200 0 PI1116 Klärwerk 1 - Erneuerung der mechanisc 3.506 2.848 454 204 0 0 0 658 0 PI1127 Vorbeugender Brandschutz 979 334 195 50 400 0 0 645 0 PI1134 Weitergehende Abwasserreinigung 24.784 24.328 220 236 0 0 0 456 0 Summe Abwasserreinigung 146.592 53.170 17.277 19.948 23.112 21.066 8.446 89.849 3.573 Summe Gesamt 146.592 53.170 17.277 19.948 23.112 21.066 8.446 89.849 3.573 Stand: 15.07.22 - 14 440 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff Hauptansatz 93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 93102.001 Pauschalansatz 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 93102.003 Langwasser "Z" 1.300 0 0 0 0 0 0 0 1.300 93102.005 Schmalau-Ost 4.500 13 0 0 0 0 0 0 4.487 93102.006 Brunecker Straße 10.400 0 0 0 0 0 0 0 10.400 93102.008 Züricher Park 840 26 85 200 215 200 114 814 0 93102.009 Am Feuchter Brücklein 2.400 0 0 0 0 0 0 0 2.400 93102.011 Eslarner Straße 780 0 0 0 0 0 0 0 780 93102.012 Nördl. Ebermannstädter Straße 520 0 0 0 0 0 0 0 520 93102.013 Boxdorf-Ost 720 0 0 0 0 0 0 0 720 93102.014 Regensburger Straße 130 650 0 0 0 0 0 0 0 650 Summe Hauptansatz 93102 23.110 39 85 200 215 200 114 814 22. 257 Hauptansatz 93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 93103.001 Planungen 138 47 26 35 30 0 0 91 0 93103.002 BA1 980 0 0 180 800 0 0 980 0 Summe Hauptansatz 93103 1.118 47 26 215 830 0 0 1.071 0 Hauptansatz 93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erle 93250.003 BA 2: Happurger- bis Pommelsbrunner 3.470 2.858 520 92 0 0 0 612 0 93250.004 BA 3: Zu den Kleingärten 3.293 824 1.413 807 249 0 0 2.469 0 93250.005 BA 4: Laufamholz Mitte Ost 6.221 66 464 4.062 1.629 0 0 6.155 0 93250.006 BA 5: Im Weller 4.500 0 0 500 1.250 1.000 1.000 3.750 750 93250.007 BA 6: Laufamholz Mitte West 3.500 0 0 80 400 1.000 1.000 2.480 1.020 93250.008 BA 7: zw. Laufamholz- und Moritzbergst 4.500 0 0 0 0 80 400 480 4.020 93250.009 BA 8: Pegnitzgrund bis Langseestraße 4.500 0 0 0 0 0 0 0 4.500 93250.010 BA 9: Laufamholz Ost 5.000 0 0 0 0 0 0 0 5.000 93250.011 BA 10: Laufamholzstraße 3.600 0 0 0 0 0 0 0 3.600 93250.012 BA 11: Am Kohlbuck 2.000 0 0 0 0 0 0 0 2.000 93250.013 BA 12: Günthersbühler Straße 1.994 0 0 0 0 0 0 0 1.994 Summe Hauptansatz 93250 42.578 3.748 2.397 5.541 3.528 2.080 2.400 15.946 22.884 Hauptansatz 94250 Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn 94250.029 Hohenzollernstraße BA2 / Welfenstraß 1.942 1.594 5 13 0 0 330 348 0 94250.034 Hermann-Kolb-Straße 2.250 1.764 50 1 35 0 400 486 0 Summe Hauptansatz 94250 4.192 3.358 55 14 35 0 730 834 0 Stand: 15.07.22 - 15 441 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff Hauptansatz 94450 Südostsammler 94450.009 BA6: Regensburger Straße bis Bayerns 7.561 7.461 0 0 0 100 0 100 0 Summe Hauptansatz 94450 7.561 7.461 0 0 0 100 0 100 0 Hauptansatz 94800 Generalsanierung Siedlungen-Süd 94800.003 Siedlungen-Süd BA 1: Minervastraße 22.365 607 4.488 8.900 7.170 1.150 50 21.758 0 94800.004 Siedlungen-Süd BA 2: Julius-Loßmann- 23.000 0 0 0 0 0 200 200 22.800 94800.005 Julius-Loßmann-Straße / Mausloch 1.599 4 0 0 0 50 400 450 1.145 94800.006 Siedlungen-Süd BA 3: Trierer Straße 19.304 4 5 150 400 4.000 4.000 8.555 10.745 94800.007 Siedlungen-Süd BA 4: Saarbrückener S 3.360 0 0 0 0 0 0 0 3.360 Summe Hauptansatz 94800 69.628 615 4.493 9.050 7.570 5.20 0 4.650 30.963 38.050 Hauptansatz 94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 94950.001 RRB Wertachstraße 15.000 11.072 1.818 1.500 610 0 0 3.928 0 Summe Hauptansatz 94950 15.000 11.072 1.818 1.500 610 0 0 3.928 0 Hauptansatz 95400 Kanalerschließung 95400.035 Hartstraße 444 23 302 119 0 0 0 421 0 95400.038 Heroldsberg 10.700 1.314 5.000 3.600 786 0 0 9.386 0 Summe Hauptansatz 95400 11.144 1.337 5.302 3.719 786 0 0 9.807 0 Hauptansatz 95600 sonstiger Kanalbau 95600.007 Lehrbergerstraße und Leyerstraße 1.365 0 0 0 0 0 0 0 1.365 95600.010 Stauraumerweiterung RÜB Neunhof 306 0 0 0 0 0 0 0 306 95600.013 Am Waldrand (Scherlesgraben) 2.236 0 0 0 0 0 0 0 2.236 95600.015 Auflassung PW Höfles 11.631 7.141 2.055 1.600 835 0 0 4.490 0 95600.020 Königstorgraben Schacht S15 148 26 82 40 0 0 0 122 0 95600.023 RKB Sportparkgraben 528 28 10 310 180 0 0 500 0 95600.024 Ertüchtigung RRB 8 300 0 0 0 0 0 0 0 300 95600.025 Drosselbauwerk SO_09 Buchenbühl 304 14 25 265 0 0 0 290 0 95600.026 Auflassung RÜ 59, Kressengartenstraß 9.000 34 40 300 2.000 3.000 3.000 8.340 626 95600.027 Vogelsgarten 2.950 92 2.028 600 230 0 0 2.858 0 95600.028 Gaulnhofer Graben 1.131 32 20 430 501 148 0 1.099 0 95600.029 Eichenwaldgraben 1.354 20 163 289 700 182 0 1.334 0 Stand: 15.07.22 - 16 442 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff Summe Hauptansatz 95600 31.253 7.387 4.423 3.834 4.446 3.330 3.000 19.033 4.833 Hauptansatz 95700 Kanalsanierung (Renovierung oder Erneuer 95700.026 Wernfelser-/Laurentiusstraße 1.000 1 0 0 0 0 0 0 999 95700.027 Schweiggerstraße 299.400 19 0 0 0 0 0 0 299.381 95700.028 Wirthstraße 2.703 552 1.279 872 0 0 0 2.151 0 95700.029 Hummelsteiner Weg 550 0 0 0 0 0 0 0 550 95700.030 Hartmutstraße / Herwigstraße 450 0 0 0 0 0 0 0 450 95700.043 Mittelstraße 270 0 0 0 0 0 0 0 270 95700.048 Döblinstraße 275 0 0 0 0 0 0 0 275 95700.067 Schulenburg- / Stauffenbergstr. 3.500 0 0 0 0 0 0 0 3.500 95700.070 Dietfurter und Nebenstraßen 700 0 0 0 0 0 0 0 700 95700.077 Eichenwaldgraben und Vogtsbergstraß 3.910 268 1.726 1.255 661 0 0 3.642 0 95700.079 Erlenstegenstraße (ehem. Microtunnel) 895 100 0 0 0 50 500 550 245 95700.102 Wodanstraße 800 3 0 0 0 0 0 0 797 95700.108 Nicolaistraße / Muggenhofer Straße 1.300 0 0 0 0 0 0 0 1.300 95700.111 Hallerstraße / Rieterstraße 1.080 448 537 95 0 0 0 632 0 95700.121 Blumenstraße /Marientorgraben 3.899 602 57 1.247 1.143 826 24 3.297 0 95700.126 Henningerkanal (Rathenauplatz) 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.127 Brückenstraße 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.128 Charlotten-/Singerstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.133 Am Hammer (2) 807 148 654 5 0 0 0 659 0 95700.137 Hirtenwiesenstraße 1.497 1.096 1 0 0 0 400 401 0 95700.140 Imbuschstraße /Max-Wönner-Straße 2.050 1.611 400 39 0 0 0 439 0 95700.143 Pfälzerstraße 1.800 1.232 559 9 0 0 0 568 0 95700.146 Scharfreiterring 290 0 0 0 0 0 0 0 290 95700.147 Amundsenstraße 69 68 1 0 0 0 0 1 0 95700.148 Königshofer Weg 1.852 140 850 700 162 0 0 1.712 0 95700.149 Kloster-Ebrach-Straße 122 96 26 0 0 0 0 26 0 95700.150 Zufuhrstraße 830 0 0 0 0 0 0 0 830 95700.151 Treuchtlinger Straße 225 0 0 0 0 0 0 0 225 95700.152 Velburger Straße 1.700 0 0 0 0 0 0 0 1.700 95700.153 Tizianstraße 2.350 123 4 511 943 602 167 2.227 0 95700.154 Regensburger Str. (SHS) 4.542 3.820 565 106 0 51 0 722 0 95700.155 Löffelholzstraße 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.156 Grünberger Straße 585 405 180 0 0 0 0 180 0 95700.157 Bulmannstraße 300 0 0 0 0 0 0 0 300 95700.158 Leobschützer Straße (Kanal daneben) 300 0 0 0 0 0 0 0 300 95700.159 Paumgartnerstraße 1.230 0 0 0 0 0 0 0 1.230 95700.163 Pfannenschmiedsgasse/ Vordere Stern 1.780 0 0 0 0 0 0 0 1.780 95700.164 Spittlertorgraben 1.400 0 0 0 0 0 0 0 1.400 95700.165 Trödelmarkt 400 0 0 0 0 0 0 0 400 95700.166 Winklerstraße / Augustinerstraße 1.175 468 577 130 0 0 0 707 0 95700.168 Bertha-von-Suttner-Straße 1.200 0 0 0 0 0 0 0 1.200 95700.169 Dagobertstraße / Rauhäckerstraße 1.370 0 0 0 0 0 0 0 1.370 95700.170 Georg-Buchner-Straße 860 0 0 0 0 0 0 0 860 95700.171 Karlstraße 240 0 0 0 0 0 0 0 240 Stand: 15.07.22 - 17 443 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff 95700.173 Münsterberger Straße 590 0 0 0 0 0 0 0 590 95700.174 Schmiedeberger Straße 365 0 0 0 0 0 0 0 365 95700.175 Jean-Paul-Platz 400 0 0 0 0 0 0 0 400 95700.177 Arndtstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.179 Heister-/ Pettenkoferstraße 3.000 4 5 200 25 0 0 230 2.766 95700.181 Beim Hammerwerk (Notüberlauf PW 15 395 0 0 0 0 0 0 0 395 95700.182 Bismarckstraße 3.501 93 30 50 70 1.500 1.500 3.150 258 95700.183 Fürther Straße (zw. 56 und 58) 450 0 0 0 0 0 0 0 450 95700.184 Hufelandstraße 2.000 0 0 0 0 0 0 0 2.000 95700.185 Riemenschneiderstraße 620 0 0 0 0 0 0 0 620 95700.186 Bessemer Straße 610 0 0 0 0 0 0 0 610 95700.187 Fischbacher Hauptstraße hinter den Hä 700 0 30 370 285 15 0 700 0 95700.188 Hohenstaufenweg 465 0 0 0 0 0 0 0 465 95700.189 Äußere Schopenhauerstraße 410 0 0 0 0 0 0 0 410 95700.190 Äußere Bayreuther Straße (zw. #89 und 635 0 0 0 0 0 0 0 635 95700.191 Höfener Straße 1.365 0 0 0 0 0 0 0 1.365 95700.192 Stiche Hermann-Kolb-Straße 76 15 56 5 0 0 0 61 0 95700.193 Pillenreuth 1.165 0 0 0 0 0 0 0 1.165 95700.194 Tunnel Langwasserbahnhof 330 0 0 0 0 0 0 0 330 95700.195 Kafkastraße 680 0 0 0 0 0 0 0 680 95700.196 Mainstraße 210 0 0 0 0 0 0 0 210 95700.197 Tillystraße 400 0 0 0 0 0 0 0 400 95700.198 Marientunnel 1.581 261 969 351 0 0 0 1.320 0 95700.199 Hintere Marktstraße 460 0 0 0 0 0 0 0 460 95700.200 Ingolstädter- Katzwangerstraße 365 0 0 0 0 0 0 0 365 95700.201 Schuckertstraße 190 0 0 0 0 0 0 0 190 95700.202 Markgrafenstraße 170 0 0 0 0 0 0 0 170 95700.203 Hundingstraße 615 0 0 0 0 0 0 0 615 95700.204 Herzogstraße 2.619 79 60 1.000 1.290 190 0 2.540 0 95700.205 Höfener Straße 1.365 0 0 0 0 0 0 0 1.365 95700.206 Scheurlstraße 2.270 61 74 1.423 712 0 0 2.209 0 95700.208 Kirschgartenstraße / Helenenstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.209 Obere Kanalstraße 780 0 0 0 0 0 0 0 780 95700.210 Kirchenweg 1.200 0 0 0 0 0 0 0 1.200 95700.211 Hermannstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.212 Fürther Straße zwischen Trost- und Zic 700 0 0 0 0 0 0 0 700 95700.213 Süßheimweg 900 0 20 100 500 280 0 900 0 95700.214 Hallplatz 158 136 22 0 0 0 0 22 0 95700.215 Bayreuther Straße / Berliner Platz 3.500 15 50 50 50 1.000 1.500 2.650 835 95700.216 Am Plärrer 650 0 0 0 0 0 0 0 650 95700.217 Peter-Vischer-Straße / Lorenzer Platz 600 0 0 0 0 0 0 0 600 95700.218 Gerngrossstraße 210 0 0 0 0 0 0 0 210 95700.219 Minervastraße 3.000 4 5 20 400 1.000 1.000 2.425 571 95700.220 Neunhof 9.280 0 21 50 1.363 1.853 1.869 5.156 4.124 95700.221 Pfälzer-Wald-Straße Querung 150 0 0 0 0 0 0 0 150 95700.222 Tetzelgasse 500 0 0 0 0 0 0 0 500 95700.223 Kilianstraße 810 0 0 0 0 0 0 0 810 95700.224 Willstraße 700 0 50 600 50 0 0 700 0 95700.225 Praterstraße 310 0 0 0 0 0 0 0 310 Stand: 15.07.22 - 18 444 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff 95700.226 Ostviertel (Plauener , Chemnitzer Straß 1.000 0 0 0 0 0 0 0 1.000 95700.227 Barbiergasse 450 0 0 0 0 0 0 0 450 95700.228 Deutschherrrnstraße 1.100 0 0 0 0 0 0 0 1.100 95700.229 Schönweißstraße 850 0 0 0 0 0 0 0 850 Summe Hauptansatz 95700 411.956 11.868 8.808 9.188 7.654 7.367 6.960 39.977 360.111 Hauptansatz 95801 Kanaldatenbank 95801.006 Neues KIS 615 435 80 100 0 0 0 180 0 Summe Hauptansatz 95801 615 435 80 100 0 0 0 180 0 Hauptansatz I002 Maßnahme Dritter I002.069 Hintere Marktstraße 104 4 0 100 0 0 0 100 0 I002.078 Akzo-Nobel-Gelände Jugendhaus 800 0 0 500 300 0 0 800 0 Summe Hauptansatz I002 904 4 0 600 300 0 0 900 0 Hauptansatz I005 Kanalerschließung Tiefes Feld I005.001 Bauabschnitt 1 4.821 93 50 100 2.500 2.000 78 4.728 0 I005.002 Bauabschnitt 2 1.534 1 50 150 800 500 33 1.533 0 I005.003 Bauabschnitt 3 3.524 2 0 100 100 1.300 1.800 3.300 222 I005.004 Bauabschnitt 4 1.228 1 0 50 100 650 400 1.200 27 I005.005 Bauabschnitt 5 1.722 0 0 100 1.000 600 22 1.722 0 I005.006 Bauabschnitt 6 2.999 0 5 10 10 400 1.500 1.925 1.074 Summe Hauptansatz I005 15.828 97 105 510 4.510 5.450 3.833 14.408 1.323 Hauptansatz I105 Zerzabelshofsammler Verbindungskanal SOS zum PW Metthingstr. I105.001 Zerzabelshofsammler 10.497 197 100 150 3.000 4.000 2.500 9.750 550 Summe Hauptansatz I105 10.497 197 100 150 3.000 4.000 2.50 0 9.750 550 Stand: 15.07.22 - 19 445 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserableitung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserableitung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff Hauptansatz I106 Netzsanierung Kornburg I106.001 Netzsanierung Kornburg 3.423 215 870 1.362 924 52 0 3.208 0 Summe Hauptansatz I106 3.423 215 870 1.362 924 52 0 3.208 0 Hauptansatz I148 Frankenschnellweg Tunnel I148.001 Umlegung Hafensammler 7.218 266 0 0 0 1.000 3.000 4.000 2.952 I148.002 Leistungen Ingenieurbüro 3.437 1.917 220 100 50 50 50 470 1.050 I148.006 Querung 179 7.107 108 0 0 0 1.000 2.000 3.000 3.999 I148.007 Anschluss Gleisdreieck an südl. Haupts 900 0 0 0 0 400 400 800 100 Summe Hauptansatz I148 18.662 2.291 220 100 50 2.450 5.450 8.270 8.101 Hauptansatz I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+A I177.001 Architektenwettbewerb 1.633 1.486 147 0 0 0 0 147 0 I177.003 Generelle Planung 700 0 600 100 0 0 0 700 0 I177.004 Bauprovisorium 39 36 3 0 0 0 0 3 0 I177.005 Altlastenbeseitigung 250 0 250 0 0 0 0 250 0 I177.006 Umnutzung Schulgebäude für SUN/S-1/ 7.650 0 1.000 4.450 2.200 0 0 7.650 0 I177.007 Planung vor Objektplangenehmigung 10.000 0 0 2.700 3.500 3.000 800 10.000 0 I177.008 Kanalbetriebshof 31.000 0 0 0 1.400 5.500 9.650 16.550 14.450 I177.009 Nordspange OHNE Laborgebäude 35.000 0 0 0 0 1.000 800 1.800 33.200 I177.010 Sanierung Laborgebäude 32.400 0 0 0 0 1.000 800 1.800 30.600 I177.011 Anpassung Außenanlagen auf RÜB 2.800 0 0 200 0 0 0 200 2.600 I177.012 Übergeordnete Außenanlagen 2.700 0 0 0 0 0 0 0 2.700 Summe Hauptansatz I177 124.172 1.522 2.000 7.450 7.100 10.500 12.050 39.100 83.550 Hauptansatz I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb Modernisierung Sonderbauwerke I200.001 Pauschalansatz 1.700 0 200 300 300 300 300 1.400 300 I200.002 RRSK_58 Laufamholstraße 28 27 1 0 0 0 0 1 0 I200.003 RRB_12 Langwasser 130 72 48 10 0 0 0 58 0 I200.004 RÜB_13 Reichelsdorf 360 0 260 100 0 0 0 360 0 I200.005 SBW_32 Scharrerstraße 120 0 90 30 0 0 0 120 0 Summe Hauptansatz I200 2.338 99 599 440 300 300 300 1.939 30 0 Stand: 15.07.22 - 20 446 Summe Abwasserableitung 793.979 51.792 31.381 43.973 41.858 41.029 41.987 200.228 541.959 Summe Gesamt 793.979 51.792 31.381 43.973 41.858 41.029 41.987 200.228 541.959 Stand: 15.07.22 - 21 447 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff Hauptansatz 96700 Kläranlagenausbau 96700.003 Baupauschale 500 0 100 100 100 100 100 500 0 96700.021 Neuordnung Trinkwassernetz Klärwerk 1.728 13 295 420 1.000 0 0 1.715 0 96700.023 Erweiterung BHKW-Anlagen 3.551 487 164 589 2.092 194 25 3.064 0 96700.024 Techn. Hochwasserschutz, Ertüchtigun 8.875 146 300 350 350 2.250 2.000 5.250 3.479 96700.030 Austausch Schließsystem in KW1 und 1.076 730 346 0 0 0 0 346 0 96700.031 Erneuerung Fließgewässermessstation 1.393 9 602 775 7 0 0 1.384 0 96700.032 UV Desinfektion Lüftungsanlagen nachr 142 45 16 0 0 0 0 16 81 96700.033 I20 - Ertüchtigung Brandschutz 547 17 30 200 300 0 0 530 0 96700.034 C50 - Flockungshilfsmittelstation 763 3 50 150 550 10 0 760 0 96700.035 S71 - Flockungshilfmittelstation 261 1 50 200 10 0 0 260 0 96700.036 KW1 - Austausch NCM zu NAE Controll 450 1 369 80 0 0 0 449 0 96700.037 KW2 Erneuerung der Tor- und Schrank 116 1 115 0 0 0 0 115 0 96700.038 Laborgebäude 1, Ertüchtigung Aufzüge 250 1 0 249 0 0 0 249 0 96700.039 H30 - Brandschutz Zentrallager 199 7 192 0 0 0 0 192 0 96700.040 Erweiterung des passiven Datennetzes 147 7 40 50 50 0 0 140 0 96700.041 Erweiterung Elektroinstallation 596 34 62 162 165 173 0 562 0 96700.042 H30 - Erneuerung Trinkwassernetz 2.389 0 55 500 1.000 834 0 2.389 0 96700.043 Austausch USV Anlagen im Klärwerk 1 156 0 16 140 0 0 0 156 0 96700.044 C50 - FeCl3-Dosierstation 430 0 70 350 10 0 0 430 0 96700.045 H50 - FeCl3-Dosierstation 380 0 70 300 10 0 0 380 0 Summe Hauptansatz 96700 23.949 1.502 2.942 4.615 5.644 3.561 2.125 18.887 3.560 Hauptansatz I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 I087.003 Erneuerung der ELT Gebäude F20 und 798 223 575 0 0 0 0 575 0 I087.005 Erneuerung der ELT Gebäude B50 und 1.005 0 70 535 400 0 0 1.005 0 I087.006 Erneuerung der ELT Gebäude H50 680 0 30 250 400 0 0 680 0 Summe Hauptansatz I087 2.483 223 675 785 800 0 0 2.260 0 Hauptansatz I127 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. Erneuerung und Umbau der gesamten Leit- und I127.014 Klärwerk 1: Hochlastbelebung 832 490 178 147 17 0 0 342 0 Summe Hauptansatz I127 832 490 178 147 17 0 0 342 0 Hauptansatz I128 Schutz Serverräume SUN Optimierung infolg KRITIS I128.001 Serverzentrum Schlammfaulung 1.129 0 168 646 235 75 5 1.129 0 Stand: 15.07.22 - 22 448 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff I128.003 KRITIS Maßnahmen Kanalbetriebshof 129 99 17 0 0 0 0 17 13 Summe Hauptansatz I128 1.258 99 185 646 235 75 5 1.146 13 Hauptansatz I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehan Umbau und Ertüchtigung der Klärschlammanlagen I156.001 Schlammfaulungsanlage 36.404 20.082 6.274 5.119 2.923 2.006 0 16.322 0 Summe Hauptansatz I156 36.404 20.082 6.274 5.119 2.923 2.006 0 16.322 0 Hauptansatz I172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälte Energiekonzept nach Stillegung TST I172.002 Neue Kältemaschine für Kälteverbund K 650 0 0 0 0 250 400 650 0 Summe Hauptansatz I172 650 0 0 0 0 250 400 650 0 Hauptansatz I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN Austausch der Schächte, Abwasserleitungen usw. I175.001 Austausch der Schächte, Abwasserleitu 900 0 100 200 200 200 200 900 0 Summe Hauptansatz I175 900 0 100 200 200 200 200 900 0 Hauptansatz I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsan I176.006 Erneuerung der Druckluftversorgung SL 1.349 350 658 341 0 0 0 999 0 I176.007 Erneuerung Drucklufterzeugung [C50] 436 0 200 236 0 0 0 436 0 Summe Hauptansatz I176 1.785 350 858 577 0 0 0 1.435 0 Stand: 15.07.22 - 23 449 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff Hauptansatz I181 KW 2 - Ertüchtigung der Gebäudetechnik Modernisierung Heizung, Klima, Lüftung, MSR I181.001 Wärme- und Kälterzeugung T70 erneue 214 26 0 0 55 110 23 188 0 Summe Hauptansatz I181 214 26 0 0 55 110 23 188 0 Hauptansatz I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 Entwicklung aus Systemplan I182.001 Strukturplanung und Umsetzung 2.651 71 971 1.011 598 0 0 2.580 0 I182.004 Baufeldfreimachung Vorklärung 200 0 100 100 0 0 0 200 0 I182.005 Baufeldfreimachung f5+g5 2.093 0 50 250 800 800 193 2.093 0 Summe Hauptansatz I182 4.944 71 1.121 1.361 1.398 800 193 4 .873 0 Hauptansatz I183 Klärwerk 2 - Modernisierung Eelektrotechnischen Anlagen I183.001 Abwasserfilter, ELT-Anlagentechnik 2.334 1.043 855 436 0 0 0 1.291 0 I183.002 AWF Substratdosieranlage 704 302 346 56 0 0 0 402 0 I183.003 Schwachlastbelebung Hebewerk 280 185 95 0 0 0 0 95 0 I183.004 NSHV und MS-Schaltanlagen 1.375 1.073 302 0 0 0 0 302 0 I183.005 Mechanische Reinigung 4.509 16 220 1.306 1.908 1.059 0 4.493 0 I183.006 Hochlastbelebung 2.250 0 0 50 900 1.000 300 2.250 0 I183.007 Schwachlastbelebung 3.100 0 0 0 100 1.500 1.500 3.100 0 Summe Hauptansatz I183 14.552 2.619 1.818 1.848 2.908 3.559 1.800 11.933 0 Hauptansatz I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 I184.001 Erneuerung der Rechenanlage [A2] 2.642 19 316 636 1.671 0 0 2.623 0 I184.002 Erneuerung Probenahmestation 5 247 0 25 222 0 0 0 247 0 I184.003 Erneuerung Abluftreinigungsanlage 3.220 0 200 520 2.500 0 0 3.220 0 I184.004 Erneuerung Verdichter Klärwerk 2 3.030 0 95 465 1.365 1.105 0 3.030 0 Summe Hauptansatz I184 9.139 19 636 1.843 5.536 1.105 0 9.1 20 0 Hauptansatz I185 Klärwerk 1 - Modernisierung Elektrotechnischen Anlagen I185.001 Schwachlastbelebung 2.530 0 30 500 1.600 400 0 2.530 0 I185.002 Mechanische Reinigung 36 10 26 0 0 0 0 26 0 Stand: 15.07.22 - 24 450 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Abwasserreinigung Hauptansatzfilter: Gesperrt: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Es werden nur geplante Objekte angezeigt. Einzelansätze, TEUR Maßnahme Gesamt IST+PLAN IST bis 2021 PLAN 2022 PLAN 2023 PLAN 2024 PLAN 2025 PLAN 2026 2022 - 2026 PLAN 2027 ff I185.003 Abwasserfilter 2.530 0 0 30 500 1.000 1.000 2.530 0 I185.004 Substratdosieranlagen D51 / D52 700 35 540 125 0 0 0 665 0 I185.006 MSP/NSHV-G20 768 0 42 500 226 0 0 768 0 I185.007 F20 Regenwasserpumpwerk 262 0 128 134 0 0 0 262 0 I185.008 H20/H30-Ertüchtigung der Elektrotechni 1.089 36 55 528 470 0 0 1.053 0 Summe Hauptansatz I185 7.915 81 821 1.817 2.796 1.400 1.00 0 7.834 0 Hauptansatz I187 Klärschlammverwertung Nürnberg I187.001 Planung der thermischen Klärschlamm 12.298 98 800 500 200 8.000 2.700 12.200 0 Summe Hauptansatz I187 12.298 98 800 500 200 8.000 2.700 12 .200 0 Hauptansatz PI1116 Klärwerk 1 - Erneuerung der mechanischen PI1116.005 Erneuerung der Rechenanlage [A1C0] 2.432 2.186 225 21 0 0 0 246 0 PI1116.006 Erneuerung der Sandwaschanlage [A1 561 519 39 3 0 0 0 42 0 PI1116.008 Erneuerung der Getriebe Schneckenpu 513 143 190 180 0 0 0 370 0 Summe Hauptansatz PI1116 3.506 2.848 454 204 0 0 0 658 0 Hauptansatz PI1127 Vorbeugender Brandschutz PI1127.006 Erneuerung Gaswarnanlage Schlammf 223 196 27 0 0 0 0 27 0 PI1127.007 Erneuerung der Brandmeldeanlage im 306 138 168 0 0 0 0 168 0 PI1127.008 Erneuerung Gaswarnanlage Schlammf 450 0 0 50 400 0 0 450 0 Summe Hauptansatz PI1127 979 334 195 50 400 0 0 645 0 Hauptansatz PI1134 Erweiterung der Nachklärbecken PI1034 KW 1: Ertüchtigung der Nachklärbecke 24.784 24.328 220 236 0 0 0 456 0 Summe Hauptansatz PI1134 24.784 24.328 220 236 0 0 0 456 0 Summe Abwasserreinigung 146.592 53.170 17.277 19.948 23.112 21.066 8.446 89.849 3.573 Summe Gesamt 146.592 53.170 17.277 19.948 23.112 21.066 8.446 89.849 3.573 Stand: 15.07.22 - 25 451 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Objektplanfilter: Gesperrt: Nein, Abgerechnet: Nein, Sparte: Abwasserableitung Abwasserableitung Maßnahme: Pauschalansatz HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Langwasser "Z" HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.300 0 0 0 0 0 0 1.300 Maßnahme: Schmalau-Ost HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 4.500 13 0 0 0 0 0 4.487 Maßnahme: Brunecker Straße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.31 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 10.400 0 0 0 0 0 0 10.400 Stand: 15.07.22 - 26 - 452 Maßnahme: Züricher Park HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 840 26 85 200 215 200 114 0 Maßnahme: Am Feuchter Brücklein HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.009 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.400 0 0 0 0 0 0 2.400 Maßnahme: Eslarner Straße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.011 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 780 0 0 0 0 0 0 780 Maßnahme: Nördl. Ebermannstädter Straße HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.012 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 520 0 0 0 0 0 0 520 Stand: 15.07.22 - 27 - 453 Maßnahme: Boxdorf-Ost HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.013 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 720 0 0 0 0 0 0 720 Maßnahme: Regensburger Straße 130 HA: Kanalisation Bebauungsplangebiete Objektnr.: 93102.014 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 650 0 0 0 0 0 0 650 Maßnahme: Planungen HA: Erschließung Baugebiet Wetzendorf Objektnr.: 93103.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.24 Objektgenehmigung: 02.10.17 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 18.01.18 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 18.01.18 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 120 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 138 47 26 35 30 0 0 0 Maßnahme: BA1 HA: Erschließung Baugebiet Wetzendorf Objektnr.: 93103.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 980 0 0 180 800 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 28 - 454 Maßnahme: BA 2: Happurger- bis Pommelsbrunner Straße HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.21 Objektgenehmigung: 20.03.18 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 09.09.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 23.09.19 Tats. Fertigstellung: 23.05.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.181 gepl. Fertigstellung: 23.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: 23.05.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.470 2.858 520 92 0 0 0 0 Maßnahme: BA 3: Zu den Kleingärten HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 05.06.23 Objektgenehmigung: 27.10.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 16.08.21 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 23.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.465 gepl. Fertigstellung: 05.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.293 824 1.413 807 249 0 0 0 Maßnahme: BA 4: Laufamholz Mitte Ost HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.24 Objektgenehmigung: 30.06.22 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 05.12.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 6.220 gepl. Fertigstellung: 23.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 6.221 66 464 4.062 1.629 0 0 0 Maßnahme: BA 5: Im Weller HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 4.500 0 0 500 1.250 1.000 1.000 750 Stand: 15.07.22 - 29 - 455 Maßnahme: BA 6: Laufamholz Mitte West HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.500 0 0 80 400 1.000 1.000 1.020 Maßnahme: BA 7: zw. Laufamholz- und Moritzbergstraße HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 4.500 0 0 0 0 80 400 4.020 Maßnahme: BA 8: Pegnitzgrund bis Langseestraße HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.009 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 4.500 0 0 0 0 0 0 4.500 Maßnahme: BA 9: Laufamholz Ost HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.010 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.07.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.07.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 5.000 0 0 0 0 0 0 5.000 Stand: 15.07.22 - 30 - 456 Maßnahme: BA 10: Laufamholzstraße HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.011 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.07.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.07.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.600 0 0 0 0 0 0 3.600 Maßnahme: BA 11: Am Kohlbuck HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.012 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.000 0 0 0 0 0 0 2.000 Maßnahme: BA 12: Günthersbühler Straße HA: Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen Objektnr.: 93250.013 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.994 0 0 0 0 0 0 1.994 Maßnahme: Hohenzollernstraße BA2 / Welfenstraße BA1 HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.029 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.11.17 Objektgenehmigung: 15.03.16 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 19.09.16 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 05.09.16 Tats. Fertigstellung: 05.09.19 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.020 gepl. Fertigstellung: 30.11.17 Tats. Nutzungsbeginn: 05.09.19 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.942 1.594 5 13 0 0 330 0 Stand: 15.07.22 - 31 - 457 Maßnahme: Hermann-Kolb-Straße HA: Gebietssanierung Altenfurt / Moorenbrunn Objektnr.: 94250.034 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 28.05.19 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 02.06.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 04.05.20 Tats. Fertigstellung: 04.04.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.460 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: 04.04.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.250 1.764 50 1 35 0 400 0 Maßnahme: BA6: Regensburger Straße bis Bayernstraße HA: Südostsammler Objektnr.: 94450.009 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 25.04.17 Objektgenehmigung: 08.07.14 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 06.07.15 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 20.07.15 Tats. Fertigstellung: 13.04.17 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 7.555 gepl. Fertigstellung: 25.04.17 Tats. Nutzungsbeginn: 13.04.17 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 7.561 7.461 0 0 0 100 0 0 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 1: Minervastraße HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 25.10.24 Objektgenehmigung: 14.07.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 07.03.22 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 30.05.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 22.597 gepl. Fertigstellung: 25.10.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 22.365 607 4.488 8.900 7.170 1.150 50 0 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 2: Julius-Loßmann-Straße HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.10.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.10.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 23.000 0 0 0 0 0 200 22.800 Stand: 15.07.22 - 32 - 458 Maßnahme: Julius-Loßmann-Straße / Mausloch HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 03.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.03.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.599 4 0 0 0 50 400 1.145 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 3: Trierer Straße HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 17.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 02.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 17.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 19.304 4 5 150 400 4.000 4.000 10.745 Maßnahme: Siedlungen-Süd BA 4: Saarbrückener Straße HA: Generalsanierung Siedlungen-Süd Objektnr.: 94800.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 03.03.34 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 03.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 03.03.34 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.360 0 0 0 0 0 0 3.360 Maßnahme: RRB Wertachstraße HA: Regenrückhaltebecken Wertachstraße Objektnr.: 94950.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: 22.01.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.12.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 02.12.19 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 15.000 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 15.000 11.072 1.818 1.500 610 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 33 - 459 Maßnahme: Hartstraße HA: Kanalerschließung Objektnr.: 95400.035 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.11.22 Objektgenehmigung: 04.04.22 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 04.10.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 444 gepl. Fertigstellung: 30.11.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 444 23 302 119 0 0 0 0 Maßnahme: Heroldsberg HA: Abwasserüberleitung Objektnr.: 95400.038 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.12.23 Objektgenehmigung: 19.11.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 08.11.21 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 10.05.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 10.700 gepl. Fertigstellung: 01.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 10.700 1.314 5.000 3.600 786 0 0 0 Maßnahme: Lehrbergerstraße und Leyerstraße HA: Kanalauswechslung Objektnr.: 95600.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.365 0 0 0 0 0 0 1.365 Maßnahme: Stauraumerweiterung RÜB Neunhof HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.010 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 306 0 0 0 0 0 0 306 Stand: 15.07.22 - 34 - 460 Maßnahme: Am Waldrand (Scherlesgraben) HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.013 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.236 0 0 0 0 0 0 2.236 Maßnahme: Auflassung PW Höfles HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.015 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.24 Objektgenehmigung: 04.04.17 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 05.03.18 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 05.03.18 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 12.450 gepl. Fertigstellung: 31.05.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 11.631 7.141 2.055 1.600 835 0 0 0 Maßnahme: Königstorgraben Schacht S15 HA: sonstiger Kanalbau Objektnr.: 95600.020 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.21 Objektgenehmigung: 20.03.18 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.06.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 158 gepl. Fertigstellung: 23.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 148 26 82 40 0 0 0 0 Maßnahme: RKB Sportparkgraben HA: sonstiger Kanalbau Objektnr.: 95600.023 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 15.05.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 528 28 10 310 180 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 35 - 461 Maßnahme: Ertüchtigung RRB 8 HA: sonstiger Kanalbau Objektnr.: 95600.024 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 300 0 0 0 0 0 0 300 Maßnahme: Drosselbauwerk SO_09 Buchenbühl HA: Erneuerung Objektnr.: 95600.025 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 29.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 304 14 25 265 0 0 0 0 Maßnahme: Auflassung RÜ 59, Kressengartenstraße HA: Kanalbau Objektnr.: 95600.026 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 07.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 9.000 34 40 300 2.000 3.000 3.000 626 Maßnahme: Vogelsgarten HA: Kanalumbindung Objektnr.: 95600.027 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: 07.12.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 04.07.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.950 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.950 92 2.028 600 230 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 36 - 462 Maßnahme: Gaulnhofer Graben HA: ökologischer Ausbau Objektnr.: 95600.028 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.03.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 02.10.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 29.03.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.131 32 20 430 501 148 0 0 Maßnahme: Eichenwaldgraben HA: ökologischer Ausbau Objektnr.: 95600.029 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.10.24 Objektgenehmigung: 19.01.22 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WL gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.328 gepl. Fertigstellung: 31.10.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.354 20 163 289 700 182 0 0 Maßnahme: Wernfelser-/Laurentiusstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.026 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.000 1 0 0 0 0 0 999 Maßnahme: Schweiggerstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.027 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.31 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 299.400 19 0 0 0 0 0 299.381 Stand: 15.07.22 - 37 - 463 Maßnahme: Wirthstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.028 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.23 Objektgenehmigung: 26.01.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 20.09.21 Gremium: ADO gepl. Baubeginn: 09.09.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.580 gepl. Fertigstellung: 31.08.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.703 552 1.279 872 0 0 0 0 Maßnahme: Hummelsteiner Weg HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.029 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.07.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.07.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 550 0 0 0 0 0 0 550 Maßnahme: Hartmutstraße / Herwigstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.030 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 450 0 0 0 0 0 0 450 Maßnahme: Mittelstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.043 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 270 0 0 0 0 0 0 270 Stand: 15.07.22 - 38 - 464 Maßnahme: Döblinstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.048 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 275 0 0 0 0 0 0 275 Maßnahme: Schulenburg- / Stauffenbergstr. HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.067 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.500 0 0 0 0 0 0 3.500 Maßnahme: Dietfurter und Nebenstraßen HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.070 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 700 0 0 0 0 0 0 700 Maßnahme: Eichenwaldgraben und Vogtsbergstraße (Waldweg) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.077 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 27.10.23 Objektgenehmigung: 13.07.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 29.11.21 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 29.11.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 5.184 gepl. Fertigstellung: 27.10.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.910 268 1.726 1.255 661 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 39 - 465 Maßnahme: Erlenstegenstraße (ehem. Microtunnel) HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.079 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.26 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 895 100 0 0 0 50 500 245 Maßnahme: Wodanstraße HA: Kanalauswechslung Objektnr.: 95700.102 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 800 3 0 0 0 0 0 797 Maßnahme: Nicolaistraße / Muggenhofer Straße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.108 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.05.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.300 0 0 0 0 0 0 1.300 Maßnahme: Hallerstraße / Rieterstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.111 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.04.22 Objektgenehmigung: 25.05.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 01.03.21 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.03.21 Tats. Fertigstellung: 29.04.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.080 gepl. Fertigstellung: 29.04.22 Tats. Nutzungsbeginn: 29.04.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.080 448 537 95 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 40 - 466 Maßnahme: Blumenstraße /Marientorgraben HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.121 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.25 Objektgenehmigung: 24.09.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.06.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 23.05.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.100 gepl. Fertigstellung: 31.08.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.899 602 57 1.247 1.143 826 24 0 Maßnahme: Henningerkanal (Rathenauplatz) HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.126 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Brückenstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.127 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Charlotten-/Singerstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.128 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.06.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.06.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Stand: 15.07.22 - 41 - 467 Maßnahme: Am Hammer (2) HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.133 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.05.22 Objektgenehmigung: 18.01.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 16.08.21 Gremium: WL gepl. Baubeginn: 09.08.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 890 gepl. Fertigstellung: 01.05.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 807 148 654 5 0 0 0 0 Maßnahme: Hirtenwiesenstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.137 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.18 Objektgenehmigung: 08.11.16 Objektstatus: In Gewährleistung Tats. Baubeginn: 19.06.17 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 02.05.17 Tats. Fertigstellung: 19.09.18 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.880 gepl. Fertigstellung: 31.07.18 Tats. Nutzungsbeginn: 19.09.18 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.497 1.096 1 0 0 0 400 0 Maßnahme: Imbuschstraße /Max-Wönner-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.140 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 18.03.22 Objektgenehmigung: 22.09.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 08.03.21 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 12.03.21 Tats. Fertigstellung: 22.04.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.920 gepl. Fertigstellung: 18.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: 22.04.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.050 1.611 400 39 0 0 0 0 Maßnahme: Pfälzerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.143 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.11.22 Objektgenehmigung: 27.10.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 31.05.21 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 31.05.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.800 gepl. Fertigstellung: 30.11.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.800 1.232 559 9 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 42 - 468 Maßnahme: Scharfreiterring HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.146 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 290 0 0 0 0 0 0 290 Maßnahme: Amundsenstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.147 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.04.21 Objektgenehmigung: 23.06.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 23.02.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 23.11.20 Tats. Fertigstellung: 29.04.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 115 gepl. Fertigstellung: 01.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: 29.04.21 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 69 68 1 0 0 0 0 0 Maßnahme: Königshofer Weg HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.148 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.11.23 Objektgenehmigung: 12.10.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: 30.05.22 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 16.05.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.852 gepl. Fertigstellung: 01.11.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.852 140 850 700 162 0 0 0 Maßnahme: Kloster-Ebrach-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.149 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Objektgenehmigung: 23.06.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 23.02.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 23.11.20 Tats. Fertigstellung: 11.10.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 128 gepl. Fertigstellung: 30.04.21 Tats. Nutzungsbeginn: 11.10.21 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 122 96 26 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 43 - 469 Maßnahme: Zufuhrstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.150 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 830 0 0 0 0 0 0 830 Maßnahme: Treuchtlinger Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.151 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 225 0 0 0 0 0 0 225 Maßnahme: Velburger Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.152 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.33 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.33 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.700 0 0 0 0 0 0 1.700 Maßnahme: Tizianstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.153 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.07.22 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 28.07.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.350 123 4 511 943 602 167 0 Stand: 15.07.22 - 44 - 470 Maßnahme: Regensburger Str. (SHS) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.154 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.10.21 Objektgenehmigung: 28.05.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 05.03.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 02.03.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.740 gepl. Fertigstellung: 29.10.21 Tats. Nutzungsbeginn: 29.10.21 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 4.542 3.820 565 106 0 51 0 0 Maßnahme: Löffelholzstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.155 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Grünberger Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.156 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 04.05.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 02.11.20 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 02.11.20 Tats. Fertigstellung: 28.02.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.233 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: 28.02.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 585 405 180 0 0 0 0 0 Maßnahme: Bulmannstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.157 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.31 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 300 0 0 0 0 0 0 300 Stand: 15.07.22 - 45 - 471 Maßnahme: Leobschützer Straße (Kanal daneben) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.158 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 300 0 0 0 0 0 0 300 Maßnahme: Paumgartnerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.159 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.230 0 0 0 0 0 0 1.230 Maßnahme: Pfannenschmiedsgasse/ Vordere Sterngasse HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.163 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.780 0 0 0 0 0 0 1.780 Maßnahme: Spittlertorgraben HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.164 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.400 0 0 0 0 0 0 1.400 Stand: 15.07.22 - 46 - 472 Maßnahme: Trödelmarkt HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.165 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 400 0 0 0 0 0 0 400 Maßnahme: Winklerstraße / Augustinerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.166 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 10.03.22 Objektgenehmigung: 18.01.21 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 02.08.21 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 02.08.21 Tats. Fertigstellung: 10.03.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.250 gepl. Fertigstellung: 10.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: 10.03.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.175 468 577 130 0 0 0 0 Maßnahme: Bertha-von-Suttner-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.168 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.200 0 0 0 0 0 0 1.200 Maßnahme: Dagobertstraße / Rauhäckerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.169 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.370 0 0 0 0 0 0 1.370 Stand: 15.07.22 - 47 - 473 Maßnahme: Georg-Buchner-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.170 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 860 0 0 0 0 0 0 860 Maßnahme: Karlstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.171 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 240 0 0 0 0 0 0 240 Maßnahme: Münsterberger Straße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.173 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 590 0 0 0 0 0 0 590 Maßnahme: Schmiedeberger Straße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.174 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 365 0 0 0 0 0 0 365 Stand: 15.07.22 - 48 - 474 Maßnahme: Jean-Paul-Platz HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.175 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 400 0 0 0 0 0 0 400 Maßnahme: Arndtstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.177 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.09.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.09.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Maßnahme: Heister-/ Pettenkoferstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.179 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.000 4 5 200 25 0 0 2.766 Maßnahme: Beim Hammerwerk (Notüberlauf PW 15) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.181 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 395 0 0 0 0 0 0 395 Stand: 15.07.22 - 49 - 475 Maßnahme: Bismarckstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.182 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: 12.10.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.500 gepl. Fertigstellung: 31.05.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.501 93 30 50 70 1.500 1.500 258 Maßnahme: Fürther Straße (zw. 56 und 58) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.183 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 450 0 0 0 0 0 0 450 Maßnahme: Hufelandstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.184 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.000 0 0 0 0 0 0 2.000 Maßnahme: Riemenschneiderstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.185 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 620 0 0 0 0 0 0 620 Stand: 15.07.22 - 50 - 476 Maßnahme: Bessemer Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.186 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.31 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 610 0 0 0 0 0 0 610 Maßnahme: Fischbacher Hauptstraße hinter den Häusern im Wald HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.187 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 12.06.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.05.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 700 0 30 370 285 15 0 0 Maßnahme: Hohenstaufenweg HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.188 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 465 0 0 0 0 0 0 465 Maßnahme: Äußere Schopenhauerstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.189 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 410 0 0 0 0 0 0 410 Stand: 15.07.22 - 51 - 477 Maßnahme: Äußere Bayreuther Straße (zw. #89 und 121) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.190 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 635 0 0 0 0 0 0 635 Maßnahme: Höfener Straße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.191 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.09.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 01.09.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.365 0 0 0 0 0 0 1.365 Maßnahme: Stiche Hermann-Kolb-Straße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.192 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 11.08.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 09.12.21 Gremium: A 1 gepl. Baubeginn: 30.08.21 Tats. Fertigstellung: 04.04.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 170 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: 04.04.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 76 15 56 5 0 0 0 0 Maßnahme: Pillenreuth HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.193 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.165 0 0 0 0 0 0 1.165 Stand: 15.07.22 - 52 - 478 Maßnahme: Tunnel Langwasserbahnhof HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.194 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 330 0 0 0 0 0 0 330 Maßnahme: Kafkastraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.195 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 680 0 0 0 0 0 0 680 Maßnahme: Mainstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.196 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 210 0 0 0 0 0 0 210 Maßnahme: Tillystraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.197 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 400 0 0 0 0 0 0 400 Stand: 15.07.22 - 53 - 479 Maßnahme: Marientunnel HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.198 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.22 Objektgenehmigung: 09.02.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.11.21 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.11.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.645 gepl. Fertigstellung: 23.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.581 261 969 351 0 0 0 0 Maßnahme: Hintere Marktstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.199 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 460 0 0 0 0 0 0 460 Maßnahme: Ingolstädter- Katzwangerstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.200 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 365 0 0 0 0 0 0 365 Maßnahme: Schuckertstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.201 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 190 0 0 0 0 0 0 190 Stand: 15.07.22 - 54 - 480 Maßnahme: Markgrafenstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.202 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 170 0 0 0 0 0 0 170 Maßnahme: Hundingstraße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.203 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 615 0 0 0 0 0 0 615 Maßnahme: Herzogstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.204 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 02.08.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 02.05.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 02.08.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.619 79 60 1.000 1.290 190 0 0 Maßnahme: Höfener Straße HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.205 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.365 0 0 0 0 0 0 1.365 Stand: 15.07.22 - 55 - 481 Maßnahme: Scheurlstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.206 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.03.24 Objektgenehmigung: 12.10.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 06.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.270 gepl. Fertigstellung: 29.03.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.270 61 74 1.423 712 0 0 0 Maßnahme: Kirschgartenstraße / Helenenstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.208 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Maßnahme: Obere Kanalstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.209 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 780 0 0 0 0 0 0 780 Maßnahme: Kirchenweg HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.210 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.200 0 0 0 0 0 0 1.200 Stand: 15.07.22 - 56 - 482 Maßnahme: Hermannstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.211 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Maßnahme: Fürther Straße zwischen Trost- und Zickstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.212 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 700 0 0 0 0 0 0 700 Maßnahme: Süßheimweg HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.213 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 07.08.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.05.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 900 0 20 100 500 280 0 0 Maßnahme: Hallplatz HA: Kanalrenovierung Objektnr.: 95700.214 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 03.12.21 Objektgenehmigung: 01.04.21 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 13.08.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 30.08.21 Tats. Fertigstellung: 17.12.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 205 gepl. Fertigstellung: 03.12.21 Tats. Nutzungsbeginn: 17.12.21 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 158 136 22 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 57 - 483 Maßnahme: Bayreuther Straße / Berliner Platz HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.215 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 19.06.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 28.06.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.500 15 50 50 50 1.000 1.500 835 Maßnahme: Am Plärrer HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.216 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 650 0 0 0 0 0 0 650 Maßnahme: Peter-Vischer-Straße / Lorenzer Platz HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.217 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.27 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 600 0 0 0 0 0 0 600 Maßnahme: Gerngrossstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.218 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.29 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.29 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 210 0 0 0 0 0 0 210 Stand: 15.07.22 - 58 - 484 Maßnahme: Minervastraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.219 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.000 4 5 20 400 1.000 1.000 571 Maßnahme: Pfälzer-Wald-Straße Querung HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.221 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 150 0 0 0 0 0 0 150 Maßnahme: Tetzelgasse HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.222 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 500 0 0 0 0 0 0 500 Maßnahme: Kilianstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.223 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 810 0 0 0 0 0 0 810 Stand: 15.07.22 - 59 - 485 Maßnahme: Willstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.224 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.10.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.10.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 700 0 50 600 50 0 0 0 Maßnahme: Praterstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.225 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 310 0 0 0 0 0 0 310 Maßnahme: Ostviertel (Plauener , Chemnitzer Straße) HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.226 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.000 0 0 0 0 0 0 1.000 Maßnahme: Barbiergasse HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.227 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 450 0 0 0 0 0 0 450 Stand: 15.07.22 - 60 - 486 Maßnahme: Deutschherrrnstraße HA: Kanalerneuerung Objektnr.: 95700.228 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.100 0 0 0 0 0 0 1.100 Maßnahme: Schönweißstraße HA: Kanalsanierung Objektnr.: 95700.229 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.32 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.32 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 850 0 0 0 0 0 0 850 Maßnahme: Neues KIS HA: Kanaldatenbank Objektnr.: 95801.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.16 Objektgenehmigung: 16.05.13 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.02.14 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.01.14 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.060 gepl. Fertigstellung: 31.12.16 Tats. Nutzungsbeginn: 27.02.18 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 615 435 80 100 0 0 0 0 Maßnahme: Hintere Marktstraße HA: Maßnahme Dritter Objektnr.: I002.069 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.21 Objektgenehmigung: 19.11.20 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: 01.02.22 Gremium: A 1 gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: 31.05.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 103 gepl. Fertigstellung: 30.04.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 104 4 0 100 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 61 - 487 Maßnahme: Akzo-Nobel-Gelände Jugendhaus HA: Maßnahme Dritter Objektnr.: I002.078 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.05.23 Objektgenehmigung: 30.06.22 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.09.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 730 gepl. Fertigstellung: 01.05.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 800 0 0 500 300 0 0 0 Maßnahme: Bauabschnitt 1 HA: Kanalerschließung Tiefes Feld Objektnr.: I005.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 08.01.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 4.821 93 50 100 2.500 2.000 78 0 Maßnahme: Bauabschnitt 2 HA: Kanalerschließung Tiefes Feld Objektnr.: I005.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.03.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 04.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 28.03.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.534 1 50 150 800 500 33 0 Maßnahme: Bauabschnitt 3 HA: Kanalerschließung Tiefes Feld Objektnr.: I005.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.524 2 0 100 100 1.300 1.800 222 Stand: 15.07.22 - 62 - 488 Maßnahme: Bauabschnitt 4 HA: Kanalerschließung Tiefes Feld Objektnr.: I005.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 27.03.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 27.03.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.228 1 0 50 100 650 400 27 Maßnahme: Bauabschnitt 5 HA: Kanalerschließung Tiefes Feld Objektnr.: I005.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.722 0 0 100 1.000 600 22 0 Maßnahme: Bauabschnitt 6 HA: Kanalerschließung Tiefes Feld Objektnr.: I005.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 08.01.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.12.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.999 0 5 10 10 400 1.500 1.074 Maßnahme: Zerzabelshofsammler HA: Zerzabelshofsammler Objektnr.: I105.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 18.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 02.09.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 18.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 10.497 197 100 150 3.000 4.000 2.500 550 Stand: 15.07.22 - 63 - 489 Maßnahme: Netzsanierung Kornburg HA: Gebietssanierung Objektnr.: I106.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.24 Objektgenehmigung: 12.10.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 02.05.22 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.06.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.587 gepl. Fertigstellung: 31.03.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.423 215 870 1.362 924 52 0 0 Maßnahme: Umlegung Hafensammler HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 7.218 266 0 0 0 1.000 3.000 2.952 Maßnahme: Leistungen Ingenieurbüro HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.06.28 Objektgenehmigung: 28.02.11 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.04.11 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.04.11 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.900 gepl. Fertigstellung: 01.06.28 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.437 1.917 220 100 50 50 50 1.050 Maßnahme: Querung 179 HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 7.107 108 0 0 0 1.000 2.000 3.999 Stand: 15.07.22 - 64 - 490 Maßnahme: Anschluss Gleisdreieck an südl. Hauptsammler HA: Frankenschnellweg Objektnr.: I148.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.09.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 900 0 0 0 0 400 400 100 Maßnahme: Architektenwettbewerb HA: REKO SUN Objektnr.: I177.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 27.01.22 Objektgenehmigung: 09.09.19 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 16.12.19 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 16.12.19 Tats. Fertigstellung: 11.02.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.517 gepl. Fertigstellung: 27.01.22 Tats. Nutzungsbeginn: 11.02.22 Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.633 1.486 147 0 0 0 0 0 Maßnahme: Generelle Planung HA: Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik Objektnr.: I177.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.12.24 Objektgenehmigung: 21.12.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.470 gepl. Fertigstellung: 23.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 700 0 600 100 0 0 0 0 Maßnahme: Bauprovisorium HA: Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik Objektnr.: I177.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 23.07.21 Objektgenehmigung: 29.04.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 05.07.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 05.07.21 Tats. Fertigstellung: 22.09.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 345 gepl. Fertigstellung: 23.07.21 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 39 36 3 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 65 - 491 Maßnahme: Altlastenbeseitigung HA: rekoSUN_Sanierung Schulen_Altlastenbeseitigung Objektnr.: I177.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 250 0 250 0 0 0 0 0 Maßnahme: Umnutzung Schulgebäude für SUN/S-1/3 HA: rekoSUN_Sanierung Schulen Objektnr.: I177.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.01.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 7.650 0 1.000 4.450 2.200 0 0 0 Maßnahme: Planung vor Objektplangenehmigung HA: rekoSUN_BPH 2+3_Entwurfsplanung Objektnr.: I177.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 10.000 0 0 2.700 3.500 3.000 800 0 Maßnahme: Kanalbetriebshof HA: rekoSUN_BPH 2_Südspange Objektnr.: I177.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.04.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.31 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 31.000 0 0 0 1.400 5.500 9.650 14.450 Stand: 15.07.22 - 66 - 492 Maßnahme: Nordspange OHNE Laborgebäude HA: rekoSUN_BPH 3_Nordspange Objektnr.: I177.009 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.08.28 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 02.06.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.32 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 35.000 0 0 0 0 1.000 800 33.200 Maßnahme: Sanierung Laborgebäude HA: rekoSUN_BPH 3_Nordspange_LG Objektnr.: I177.010 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.08.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.28 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 32.400 0 0 0 0 1.000 800 30.600 Maßnahme: Anpassung Außenanlagen auf RÜB HA: rekoSUN_Außenanlagen RÜB Objektnr.: I177.011 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.800 0 0 200 0 0 0 2.600 Maßnahme: Übergeordnete Außenanlagen HA: rekoSUN_Außenanlagen Allg Objektnr.: I177.012 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.31 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.05.30 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.30 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.700 0 0 0 0 0 0 2.700 Stand: 15.07.22 - 67 - 493 Maßnahme: Pauschalansatz HA: Reinvestitionen Kanalbetrieb Objektnr.: I200.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.700 0 200 300 300 300 300 300 Maßnahme: RRSK_58 Laufamholstraße HA: Reinvestitionen Kanalbetrieb Objektnr.: I200.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: 15.06.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: 1-3 gepl. Baubeginn: 15.06.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 26 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 28 27 1 0 0 0 0 0 Maßnahme: RRB_12 Langwasser HA: Reinvestitionen Kanalbetrieb Objektnr.: I200.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.22 Objektgenehmigung: 07.07.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: A 1 gepl. Baubeginn: 01.07.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 130 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 130 72 48 10 0 0 0 0 Maßnahme: RÜB_13 Reichelsdorf HA: Reinvestitionen Kanalbetrieb Objektnr.: I200.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.23 Objektgenehmigung: 16.03.22 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.04.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 360 gepl. Fertigstellung: 31.03.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 360 0 260 100 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 68 - 494 Maßnahme: SBW_32 Scharrerstraße HA: Reinvestitionen Kanalbetrieb Objektnr.: I200.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.23 Objektgenehmigung: 23.05.22 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: A 1 gepl. Baubeginn: 30.05.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 120 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsb edarf in TEUR je Wirtschaftsjahr ------------- ------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 120 0 90 30 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 69 - 495 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Investitionsplan 2022 - 2026 Objektplanfilter: Gesperrt: Nein, Abgerechnet: Nein, Sparte: Abwasserreinigung Abwasserreinigung Maßnahme: Baupauschale HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 500 0 100 100 100 100 100 0 Maßnahme: Neuordnung Trinkwassernetz Klärwerk 1 HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.021 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.728 13 295 420 1.000 0 0 0 Maßnahme: Erweiterung BHKW-Anlagen HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.023 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.09.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.08.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.551 487 164 589 2.092 194 25 0 Maßnahme: Techn. Hochwasserschutz, Ertüchtigung KW1 Deich HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.024 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.10.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 23.09.27 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 8.875 146 300 350 350 2.250 2.000 3.479 Stand: 15.07.22 - 70 - 496 Maßnahme: Austausch Schließsystem in KW1 und KW2 HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.030 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.08.22 Objektgenehmigung: 14.06.19 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 15.07.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.07.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.093 gepl. Fertigstellung: 31.08.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.076 730 346 0 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Fließgewässermessstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.031 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.24 Objektgenehmigung: 07.06.22 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.10.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.392 gepl. Fertigstellung: 31.01.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.393 9 602 775 7 0 0 0 Maßnahme: UV Desinfektion Lüftungsanlagen nachrüsten HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.032 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.12.20 Objektgenehmigung: 22.10.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 07.12.20 Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 14.12.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 142 gepl. Fertigstellung: 16.09.22 Tats. Nutzungsbeginn: 10.03.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 142 45 16 0 0 0 0 81 Maßnahme: I20 - Ertüchtigung Brandschutz HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.033 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.07.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.07.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 547 17 30 200 300 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 71 - 497 Maßnahme: C50 - Flockungshilfsmittelstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.034 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.05.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.04.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 763 3 50 150 550 10 0 0 Maßnahme: S71 - Flockungshilfmittelstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.035 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.01.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 261 1 50 200 10 0 0 0 Maßnahme: KW1 - Austausch NCM zu NAE Controller - JCI HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.036 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.08.22 Objektgenehmigung: 20.12.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 21.03.22 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.04.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 450 gepl. Fertigstellung: 26.08.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 450 1 369 80 0 0 0 0 Maßnahme: KW2 Erneuerung der Tor- und Schrankenanlage HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.037 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.10.22 Objektgenehmigung: 26.07.21 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 03.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 87 gepl. Fertigstellung: 31.10.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 116 1 115 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 72 - 498 Maßnahme: Laborgebäude 1, Ertüchtigung Aufzüge HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.038 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.04.23 Objektgenehmigung: 28.09.21 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.10.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 250 gepl. Fertigstellung: 01.04.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 250 1 0 249 0 0 0 0 Maßnahme: H30 - Brandschutz Zentrallager HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.039 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.23 Objektgenehmigung: 04.04.22 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 01.09.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 199 gepl. Fertigstellung: 31.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 199 7 192 0 0 0 0 0 Maßnahme: Erweiterung des passiven Datennetzes HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.040 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 07.04.25 Objektgenehmigung: 12.08.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: 19.08.21 Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 06.07.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 242 gepl. Fertigstellung: 08.04.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 147 7 40 50 50 0 0 0 Maßnahme: Erweiterung Elektroinstallation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.041 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.25 Objektgenehmigung: 14.10.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: 07.09.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 03.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 708 gepl. Fertigstellung: 31.12.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 596 34 62 162 165 173 0 0 Stand: 15.07.22 - 73 - 499 Maßnahme: H30 - Erneuerung Trinkwassernetz HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.042 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.03.24 Objektgenehmigung: 27.01.22 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.07.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.390 gepl. Fertigstellung: 28.02.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.389 0 55 500 1.000 834 0 0 Maßnahme: Austausch USV Anlagen im Klärwerk 1 und 2 HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.043 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.06.23 Objektgenehmigung: 30.05.22 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 01.10.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 156 gepl. Fertigstellung: 31.05.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 156 0 16 140 0 0 0 0 Maßnahme: C50 - FeCl3-Dosierstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.044 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.01.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 430 0 70 350 10 0 0 0 Maßnahme: H50 - FeCl3-Dosierstation HA: Kläranlagenausbau Objektnr.: 96700.045 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.01.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 380 0 70 300 10 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 74 - 500 Maßnahme: Erneuerung der ELT Gebäude F20 und F41 HA: Beleuchtungsanlagen KW 1 Objektnr.: I087.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.07.22 Objektgenehmigung: 12.10.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 12.06.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 14.06.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 692 gepl. Fertigstellung: 29.07.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 798 223 575 0 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der ELT Gebäude B50 und E50 HA: Beleuchtungsanlagen KW 1 Objektnr.: I087.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.02.24 Objektgenehmigung: 13.05.22 Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 02.11.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 976 gepl. Fertigstellung: 29.02.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.005 0 70 535 400 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der ELT Gebäude H50 HA: Beleuchtungsanlagen KW 1 Objektnr.: I087.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.05.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.05.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.05.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 680 0 30 250 400 0 0 0 Maßnahme: Klärwerk 1: Hochlastbelebung HA: Modernisierung Prozessleittechnik Klärwerk 1 u. 2 Objektnr.: I127.014 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: Objektgenehmigung: 23.12.15 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 01.10.18 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: Tats. Fertigstellung: 31.12.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 887 gepl. Fertigstellung: Tats. Nutzungsbeginn: 31.12.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 832 490 178 147 17 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 75 - 501 Maßnahme: Serverzentrum Schlammfaulung HA: Schutz Serverräume SUN Objektnr.: I128.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.12.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.129 0 168 646 235 75 5 0 Maßnahme: KRITIS Maßnahmen Kanalbetriebshof HA: Schutz Serverräume SUN Objektnr.: I128.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.10.20 Objektgenehmigung: 13.07.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 10.08.20 Gremium: A 2 gepl. Baubeginn: 10.08.20 Tats. Fertigstellung: 02.03.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 130 gepl. Fertigstellung: 01.06.21 Tats. Nutzungsbeginn: 01.08.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 129 99 17 0 0 0 0 13 Maßnahme: Schlammfaulungsanlage HA: Ertüchtigung und Umbau Schlammbehandlungsanlagen Objektnr.: I156.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.11.23 Objektgenehmigung: 12.02.08 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 11.01.16 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.07.15 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 36.404 gepl. Fertigstellung: 31.10.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 36.404 20.082 6.274 5.119 2.923 2.006 0 0 Maßnahme: Neue Kältemaschine für Kälteverbund KW1 HA: Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund Objektnr.: I172.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.10.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.02.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.09.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 650 0 0 0 0 250 400 0 Stand: 15.07.22 - 76 - 502 Maßnahme: Austausch der Schächte, Abwasserleitungen usw. HA: Grundleitungen Betriebsgelände SUN Objektnr.: I175.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.27 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.10.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 900 0 100 200 200 200 200 0 Maßnahme: Erneuerung der Druckluftversorgung SLB [C1C0] HA: Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage Objektnr.: I176.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.10.22 Objektgenehmigung: 22.09.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 12.04.21 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.558 gepl. Fertigstellung: 30.09.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.349 350 658 341 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Drucklufterzeugung [C50] HA: Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlage Objektnr.: I176.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.12.22 Objektgenehmigung: 20.04.22 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.10.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 436 gepl. Fertigstellung: 30.11.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 436 0 200 236 0 0 0 0 Maßnahme: Wärme- und Kälterzeugung T70 erneuern HA: Klärwerk 2 -Ertüchtigung der Gebäudetechnik Objektnr.: I181.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.08.26 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.26 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 214 26 0 0 55 110 23 0 Stand: 15.07.22 - 77 - 503 Maßnahme: Strukturplanung und Umsetzung HA: Modernisierung Wasserweg KW 1 Objektnr.: I182.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.45 Objektgenehmigung: 28.04.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 29.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.650 gepl. Fertigstellung: 31.12.44 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.651 71 971 1.011 598 0 0 0 Maßnahme: Baufeldfreimachung Vorklärung HA: Modernisierung Wasserweg KW 1 Objektnr.: I182.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 29.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 04.10.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.11.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 200 0 100 100 0 0 0 0 Maßnahme: Baufeldfreimachung f5+g5 HA: Modernisierung Wasserweg KW 1 Objektnr.: I182.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 06.10.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.02.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.09.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.093 0 50 250 800 800 193 0 Maßnahme: Abwasserfilter, ELT-Anlagentechnik HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.12.22 Objektgenehmigung: 04.02.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.07.20 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.07.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 2.587 gepl. Fertigstellung: 30.12.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.334 1.043 855 436 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 78 - 504 Maßnahme: AWF Substratdosieranlage HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.04.23 Objektgenehmigung: 31.01.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 15.07.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 15.07.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 869 gepl. Fertigstellung: 28.04.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 704 302 346 56 0 0 0 0 Maßnahme: Schwachlastbelebung Hebewerk HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.22 Objektgenehmigung: 29.04.20 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 06.07.20 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 02.06.20 Tats. Fertigstellung: 25.01.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 281 gepl. Fertigstellung: 30.06.22 Tats. Nutzungsbeginn: 25.01.22 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 280 185 95 0 0 0 0 0 Maßnahme: NSHV und MS-Schaltanlagen HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.22 Objektgenehmigung: 06.07.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 18.05.20 Gremium: WLK/WLT gepl. Baubeginn: 15.05.20 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.497 gepl. Fertigstellung: 30.06.22 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.375 1.073 302 0 0 0 0 0 Maßnahme: Mechanische Reinigung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.23 Objektgenehmigung: 19.05.22 Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.02.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 4.843 gepl. Fertigstellung: 30.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 4.509 16 220 1.306 1.908 1.059 0 0 Stand: 15.07.22 - 79 - 505 Maßnahme: Hochlastbelebung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.250 0 0 50 900 1.000 300 0 Maßnahme: Schwachlastbelebung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 2 Objektnr.: I183.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.100 0 0 0 100 1.500 1.500 0 Maßnahme: Erneuerung der Rechenanlage [A2] HA: Modernisierung Klärwerk 2 Objektnr.: I184.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.08.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.01.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.642 19 316 636 1.671 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Probenahmestation 5 HA: Modernisierung Klärwerk 2 Objektnr.: I184.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.07.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.04.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.06.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 247 0 25 222 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 80 - 506 Maßnahme: Erneuerung Abluftreinigungsanlage HA: Modernisierung Klärwerk 2 Objektnr.: I184.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.03.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.07.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 28.02.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.220 0 200 520 2.500 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Verdichter Klärwerk 2 HA: Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 Objektnr.: I184.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.02.25 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ausführungsplanung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.24 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.01.25 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 3.030 0 95 465 1.365 1.105 0 0 Maßnahme: Schwachlastbelebung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.07.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.530 0 30 500 1.600 400 0 0 Maßnahme: Mechanische Reinigung HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.002 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 21.12.20 Gremium: gepl. Baubeginn: 03.01.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 36 10 26 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 81 - 507 Maßnahme: Abwasserfilter HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.003 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.12.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.03.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.12.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.530 0 0 30 500 1.000 1.000 0 Maßnahme: Substratdosieranlagen D51 / D52 HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.004 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.23 Objektgenehmigung: 02.12.20 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.08.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 606 gepl. Fertigstellung: 30.04.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 700 35 540 125 0 0 0 0 Maßnahme: MSP/NSHV-G20 HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.23 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.08.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 31.03.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 768 0 42 500 226 0 0 0 Maßnahme: F20 Regenwasserpumpwerk HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.07.23 Objektgenehmigung: 14.04.21 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.08.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 262 gepl. Fertigstellung: 31.07.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 262 0 128 134 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 82 - 508 Maßnahme: H20/H30-Ertüchtigung der Elektrotechnik HA: Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 Objektnr.: I185.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.02.23 Objektgenehmigung: 10.01.22 Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.07.22 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 1.087 gepl. Fertigstellung: 28.02.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 1.089 36 55 528 470 0 0 0 Maßnahme: Planung der thermischen Klärschlammverwertung, TKV HA: Klärschlammverwertung Nürnberg Objektnr.: I187.001 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.01.30 Objektgenehmigung: Objektstatus: Planung Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 17.03.25 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 30.11.29 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 12.298 98 800 500 200 8.000 2.700 0 Maßnahme: KW 1: Ertüchtigung der Nachklärbecken 1-3 HA: Weitergehende Abwasserreinigung Objektnr.: PI1034 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.04.14 Objektgenehmigung: 22.01.08 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 01.03.10 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.04.10 Tats. Fertigstellung: 17.04.14 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 24.087 gepl. Fertigstellung: 18.04.14 Tats. Nutzungsbeginn: 25.11.13 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 24.784 24.328 220 236 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der Rechenanlage [A1C0] HA: Erweiterung der mechanischen Anlagen Objektnr.: PI1116.005 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.20 Objektgenehmigung: 30.05.17 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 08.04.19 Gremium: WA gepl. Baubeginn: 01.04.19 Tats. Fertigstellung: 28.02.23 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 3.433 gepl. Fertigstellung: 31.12.19 Tats. Nutzungsbeginn: 25.06.20 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 2.432 2.186 225 21 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 83 - 509 Maßnahme: Erneuerung der Sandwaschanlage [A1D0] HA: Erweiterung der mechanischen Anlagen Objektnr.: PI1116.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.01.22 Objektgenehmigung: 02.07.19 Objektstatus: Fertiggestellt Tats. Baubeginn: 03.05.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.05.21 Tats. Fertigstellung: 25.11.21 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 548 gepl. Fertigstellung: 30.11.21 Tats. Nutzungsbeginn: 26.11.21 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 561 519 39 3 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der Getriebe Schneckenpumpen HLB HA: Erweiterung der mechanischen Anlagen Objektnr.: PI1116.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 01.12.23 Objektgenehmigung: 14.12.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 01.02.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 15.01.21 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 494 gepl. Fertigstellung: 01.12.23 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 513 143 190 180 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX001 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.006 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 30.06.22 Objektgenehmigung: 04.05.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 20.05.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 15.07.21 Tats. Fertigstellung: 20.04.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 397 gepl. Fertigstellung: 30.06.22 Tats. Nutzungsbeginn: 20.04.22 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 223 196 27 0 0 0 0 0 Maßnahme: Erneuerung der Brandmeldeanlage im Klärwerk 2 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.007 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 31.03.22 Objektgenehmigung: 08.06.20 Objektstatus: In Bau Tats. Baubeginn: 08.07.21 Gremium: WLT gepl. Baubeginn: 01.08.21 Tats. Fertigstellung: 28.04.22 genehmigte Gesamtkosten TEUR: 365 gepl. Fertigstellung: 31.03.22 Tats. Nutzungsbeginn: 28.04.22 Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 306 138 168 0 0 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 84 - 510 Maßnahme: Erneuerung Gaswarnanlage Schlammfaulung F1RX002 HA: Vorbeugender Brandschutz Objektnr.: PI1127.008 Objektleitung: Gepl. Nutzungsbeginn: 28.06.24 Objektgenehmigung: Objektstatus: Ungeplant Tats. Baubeginn: Gremium: gepl. Baubeginn: 01.06.23 Tats. Fertigstellung: genehmigte Gesamtkosten TEUR: 0 gepl. Fertigstellung: 28.06.24 Tats. Nutzungsbeginn: Gesamt ------------------------- Investitionsbedarf in TEUR je Wirtschaftsjahr -------------------------- Kosten bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff 450 0 0 50 400 0 0 0 Stand: 15.07.22 - 85 - 511 32 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Geschäftsbericht 2013 Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist zertifiziert nach: DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) Weitere Informationen sowie die Publikationen der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg finden Sie unter www.sun.nuernberg.de 512 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.V/025/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 13.10.2022 öffentlich Bericht Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2023 Anlagen: Wirtschaftsplan 2023 Sachverhalt (kurz): Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i. V. mit § 2 Abs. 1 WkPV legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, vor. Er wurde entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 4.2 Ö 4.2 513 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/025/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 514 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/025/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet: a) der Wirtschaftsplan 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 43.258.000 EURkl c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2023 in Höhe von 23.997.151,89 EUR d) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.800.000 EUR Behandlung des Wirtschaftsplans aufgrund der kurzfristigen Einbringung als Tischvorlage nur als Bericht vorgelegt. Keine Begutachtung! Beschlussfassung erfolgt im Stadtrat (Etat) am 17.11.2022. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs NürnbergStift mit den folgenden Inhalten: a) den Erfolgsplan mit Erträgen von 40.756.088 € und Aufwendungen von 43.422.830 € b) den Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von 47.128.000 € c) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 101.666.000 € d) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2021 in Höhe von 23.997.151,89 € e) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.800.000 € Im vorliegenden Wirtschaftsplan sind die unter TOP 2 behandelten Stellenschaffungsanträge bereits mit eingearbeitet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den Beschlüssen im TOP 2 ergebenden Veränderungen im Wirtschaftsplan NüSt vorzunehmen. 515 NürnbergStift 2023 Wirtschafts- und Finanzplan Ö 4.2 Ö 4.2 516 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  2 Impressum Herausgeber: NürnbergStift, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Auflage: digital, inkl. Ratsinformationssystem Gestaltung: NürnbergStift nuest@stadt.nuernberg.de www.nuernbergstift.de 517 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  3 Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 4 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 5 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 5 1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................... 6 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 6 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 6 2.2. Erfolgsplan ................................................................................................... 10 2.2.1. Auslastung ................................................................................................ 12 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 13 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 21 2.4. Finanzplan .................................................................................................... 23 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 29 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 30 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ........................................................................ 32 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 33 518 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  4 Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2023 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2023 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletz t geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2023 wurden die Änderungen aus dem BilRUG (Bilanz richtlinie- Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewi nn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsic htlich der Umstellung auf Pflegegrade fortgeführt. Die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2023 ist von erheblichen Unsicherheiten über zukünftige politische und wirtschaftliche Entwicklungen geprägt. Zum einen ist schwer abschätzbar, welchen weiteren Verlauf die Corona Pandemie nehmen wird und welche Belegungseinschränkungen, Ertragseinbußen und Mehraufwände die Folge sein werden. Mehraufwendungen und Mindereinnahmen werden s eit dem 01.07.2022 jedoch nicht mehr durch den Rettungsschirm abgedeckt und es ist nicht ab sehbar, ob Folgelasten der Corona Pandemie über eine Steigerung der Pflegsätze aufgefangen werden können. Gleichzeitig führt die Ukrainekrise zu schwerwiegenden Folgen für die deuts che Wirtschaft, die sich insbesondere in erheblichen inflationären Entwicklungen und einer drastischen Zunahme der Energie-, Material- und Lebensmittelkosten zeigen. Vor diesem Hintergrund gilt es aber weiter, dass die durch das Konzept NüSt 2020 eingel eiteten Restrukturierungsprozesse weiter umgesetzt und in neue angepasste strategischen Veränderungen führen werden. Die eingeleiteten Baumaßnahmen an den Standorten Regensburger Straße, Großweidenmühle und Platnersberg werden beginnend im Jahr 2023 zu deutlichen Ergebnisbelastungen des NüSt führen. Dies gilt auch für die Aufwände für die Neugestaltung des Standortes Sebastianspital. 519 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  5 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkP V). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittel bar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich sei t 01.06. 2022 zusammen aus der Referentin für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiterin und der zwei 2. Werkleiterinnen mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststelleneiterinnen in der Doppelspitze. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI, dem SGB XII sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der K rankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinba rt. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem üb erörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigen-Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII vereinbart. Die Entg elte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistu ngen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen , der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 520 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  6 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR), ab dem ersten Quartal 2023 August-Meier-Haus(AMH) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben, Unterstützungsleistungen für die Pflege sowie der Betrieb de r NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) si chergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Der weitere Geschäftsverlauf wird mit erheblichen Risiken belastet sein. Auf der einen Seite ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie nicht abzuschätzen. Dies führt zu einer sc hweren Einschätzung der zukünftigen Belegungssituation, da nach wie vor in den Häusern Corona-Ausbrüche zu verzeichnen sind, die notwendige Isolierungen in Einzelzimmern erforderlich machen und jeweils mit einem höheren Personal-und Sachaufwand verbunden sind. was zu erheblichen Erge bnisbelastungen führen kann. Gleichzeitig muss das NürnbergStift auch im städtischen Gefüge der Daseinsvorsorge seiner Rolle gerecht werden, indem es im Notfall wieder spezielle Isolierstationen a ufbaut, was in anderen Bereichen dann zu Ertragseinbußen führen kann ( insbesondere geriatrische Reha). Anderseits sind durch die allgemeine Situation der Energieverknappung und der infl ationären Entwicklung erhebliche Preissteigerungen sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich zu erwarten, die mit den Kostenträgern neu verhandelt werden müssen und deren vollständige Weitergabe in den Pflegsätzen unsicher ist. 521 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  7 Die Bewältigung der Corona Pandemie hatte in Jahr en 2020, 2021 und 2022 dem NürnbergStift alles abverlangt. Alle prozessualen Abläufe und Routinen mussten geändert werden, um einen größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Dennoch ist es gelungen alle begonnen Bauprojekte weiter zu betrieben und weitere Aktivitäten abzuschließen.  Der Neubau des August-Meier-Hauses liegt im Zeitplan. Der Umzug ist für das 1.Q uartal 2023 geplant.  Die Planungen für den Nachfolgestandort der Senioren-Wohnanlage St. Johannis am Standort Großweidenmühle laufen. Gegenwärtig werden Mietverträge mit der wbg verhandelt.  Auch die Planungen zur Senioren-Wohnanlage Platnersberg, die federführend durch das Hochbauamt realisiert werden, wurden fortgesetzt. Alle relevanten Untersuchungen ( u.a. Naturschutz, Statik) wurden abgeschlossen.  Die Nachhaltigkeitsthemen rücken stark in Vordergrund insbesodere vor dem Hintergrund der Entwicklung von Notfallkonzepten hinsichtlich der Energie- und Lebensmittelversorgung .  Die Ausbildungsstrukturen wurden geändert, indem die Ausbildung auf 2 Stand orte konzentriert wurde.  Die Gewinnung von ausländischen Fachkräften und damit einhergehenden Wei terentwicklung der Willkommenskultur im NüSt werden im Projektteam kontinuierlich erarbeitet un d in die Umsetzung gebracht  Die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens wird vor dem Hintergrund des Organisations- und Personalentwicklung etabliert. Dabei werden alle Pflegekernprozes se analysiert und neubewertet. Eine enge Begleitung der Gesamtorganisation ist sicherzustellen. Herausforderungen für 2023 Die staatlichen Unterstützungsleistungen für die Pflege (Corona-Rettungsschirm) wurden aktuell bis 30. 06.2022 verlängert. In der Landespflegesatzkommission des Freistaates Bayern wurden Vergütungsansätze für die Beibehaltung höherer hygienischer Anforderungen andiskutiert, find en sich aber gegenwärtig nicht in den Vergütungssätzen wieder. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes für 2023 stellt sich diesen Herausforderungen und berücksichtigt einen entsprechenden Mindestansatz. Durch das Ausbruchgeschehen in Pflegeeinrichtungen, welche auch das NüSt betroffen habe n, ist es zu einer Reduzierung der Nachfrage gekommen. Zwischenzeitlich hat die Nachfrage wieder angezogen, aber es wird derzeit noch nicht das Vor-Corona-Niveau in der Belegung erre icht. Im Bereich der Rüstigen sieht man weiterhin den Nachfragerückgang. Unter dem Gesichtspunkt der baulic hen Voraussetzungen ist eine Umwidmung in Pflege mit dem derzeitigen Gebäudebestand nicht möglich. Auch die anstehenden Änderungen mit der Realisierung der Bauprojekte beeinflusst d ie 522 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  8 Belegungssituation. Das Pflegeangebot nach SGB XI des NürnbergStifts wird dennoch auf Erweiterungsmöglichkeiten hin untersucht. Für 2023 werden folgende Aktivitäten im Bereich der Infrastruktur fortgesetzt bzw. neu aufgenomm en:  Bezug des neuen August-Meier-Hauses  Begleitung des Neubaus in der Großweidenmühle  Ausschreibung des Neubaus am Platnersberg, Start der bauvorbereitenden Arbeiten  Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für den Standort Sebastianspital  Vorbereitung der Ausschreibung einer neuen Zentralküche  Umsetzung neuer Personalschlüssel  Schaffung der IT-Infrastruktur für die Umsetzung der Telemedizin und Telematik Diese Aufgaben erfordern weiterhin einen hohen personellen Aufwand, der im W irtschaftsplan abzubilden ist. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten Vorhaben, die bereits für 2020 vorgesehen waren , nicht umgesetzt werden. Deren Realisierung ist aber für die Weiterentwicklung des NüSt unverzichtbar:  Einführung eines umfassenden Personalentwicklungssystems zur Absicherung ausreiche nden Pflegepersonals  Etablierung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements. Diese gilt es nun erneut aufzugreifen. Parameter Die Planung für 2023 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt keine Corona bedingten Mehraufwendungen und Mindererlöse 2. Die Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der Auslastungsgrad der vollstationären Einrichtungen des NüSt wird auf Vorjahres Niveau von 90,1 % geplant. 523 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  9 3. Die teilstationären Bereiche der Tagespflege im AHS wurden mit 78 % Ausl astung geplant und im AMH ab 01.04.2023 mit einer Auslastung von 72 %. 4. Die geriatrische Reha wurde mit Auslastung von 95,5 % geplant. 5. Nach Mitteilung des Ref.. I/II ist bei den Personalaufwendungen eine Tarifsteigerung in Höhe von 3 % zugrunde zu legen. 6. Die erheblichen Preissteigerung im Energiebereich werden nach Rücksprache mit Ref . I/II mit einer Steigerungsrate bei Gas und Fernwärme von 70 % und Strom von 50 % berücksichtigt. 7. Die Bezugskosten über die Servi ce GmbH (Küchen- und Reinigungsleistungen; Betriebsdienst) steigen um ca. 27,3 % für Essensversorgung und 6,9 % für Personalkosten 8. Im Bereich der Materialaufwendungen wird mit einer Preissteigerung von 16,5 % gerechnet. 9. Es wird von einer durchschnittlichen Steigerung der Pflegesätze im vol lstationären Bereich ab dem 01.07.2023 in Höhe von 5,9 % analog dem Verhandlungsergebnis aus dem Jahr 2022 ausgegangen. 10. Für die teilstationäre Tagespflege wurde mit Pflegesatzsteigerung von 2,3 % kalkuliert. Das ist der Wert aus dem Jahr 2022. 11. Für d en ambulanten Dienst sowie für die geriatrische Reha wurde analog der Fortführung der Sätze im Jahr 2022 mit 2,5 % Steigerung kalkuliert. 12. Die Instandhaltungs- und Wartungskosten müssen aufgrund von steigenden Energiekosten um 47,3 % erhöht werden. 13. Die Abschreibungen erhöhen sich auf 30,9 % was insbesondere auf Inbetriebnahmen des neuen AMH zurückzuführen ist. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant. . 524 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  10 2.2. Erfolgsplan Erläuterung des Ergebnisses. Was sind die wesentlichen Größen, die zu dem Defizit führen Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2023 folgende Erträge und Aufwendungen: Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2023 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 2.666.741 Euro aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 6,8 Mio. Euro festgesetzt. Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Aufwendungen 40.722.738 39.992.357 40.049.096 56.738 0,1 % 43.422.830 Erträge 39.345.238 39.311.664 38.040.051 -1.271.613 -3,2% 40.7 56.088 Betriebsergebnis -1.377.500 -680.693 -2.009.045 -1.328.352 -195, 1% -2.666.741 Neutrales Ergebnis 666.774 10.000 118.321 108.321 1083,2% 0 Ergebnis -710.727 -670.693 -1.890.723 -1.220.030 -181,9% -2.666. 741 Nüst Gesamt Abweichung Hore zu WPL 2022 525 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  11 Nachfolgend die Gliederung entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung. Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Personalaufwendungen 26.543.068 26.912.892 26.788.480 -124 .412 -0,5% 26.924.607 Essensversorgung 2.626.887 2.878.380 2.820.804 -57.576 -2,0% 3 .590.090 Energie und Wasser 1.361.620 1.295.000 1.408.041 113.041 8 ,7% 2.596.657 Wirtschafsbedarf 2.622.565 2.211.208 2.344.628 133.420 6,0 % 2.582.839 Pflegebedarf und soziale Betreuung 1.510.291 609.133 669.875 60.742 10,0% 671.554 Verwaltungsbedarf 707.168 418.962 509.963 91.001 21,7% 421. 699 Zentrale Dienste 513.544 515.454 516.232 778 0,2% 521.585 Pachten, Mieten, Leasing 518.377 513.254 513.947 693 0,1% 513.097 Beiträge, Versicher- ungen, Steuern 711.924 951.325 891.601 -59.724 -6,3% 871.259 Instandhaltung, Wartung 1.159.055 1.133.150 1.043.158 -89 .992 -7,9% 1.536.705 Abschreibungen 2.203.546 2.152.405 2.141.170 -11.235 -0,5% 2 .801.930 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 244.693 401.195 401.195 0 0,0% 390.806 Summe betriebliche Aufwendungen 40.722.738 39.992.357 40.049.096 56.736 0,1% 43.422.830 Erlöse Rüstige 778.951 1.049.700 721.338 -328.362 -31,3% 610. 339 Erlöse teilstationäre Pflege 212.657 286.912 312.193 25.281 8,8% 544.839 Erlöse vollstationäre Pflege 31.068.033 29.207.337 28.874.397 -332.940 -1,1% 30.637.010 Erlöse Wohnheime 792.691 810.071 800.643 -9.428 -1,2% 798.411 Erlöse ambulante Pflegeleistungen 1.055.930 1.244.500 1.217.535 -26.965 -2,2% 1.321.536 Erlöse Reha stationär 1.684.356 3.300.000 2.535.517 -764.4 83 -23,2% 3.709.855 Zuweisungen, Zuschüs- se, Fördermittel, Auf- lösung Sonderposten 755.006 699.010 701.057 2.047 0,3% 699.010 Nebenerlöse 2.997.614 2.714.133 2.877.370 163.237 6,0% 2.4 35.087 Summe betriebliche Erträge 39.345.238 39.311.664 38.040.051 -1.271.613 -3,2% 40.756.0 88 Betriebsergebnis -1.377.500 -680.692 -2.009.044 -1.328.349 -19 5,1% -2.666.742 Neutrales Ergebnis 666.774 10.000 118.321 108.321 1083,2% 0 Ergebnis -710.727 -670.692 -1.890.723 -1.220.031 -181,9% -2.666. 742 Nüst Gesamt Abweichung Hore zu WPL 2022 526 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  12 2.2.1. Auslastung Das Wohn- und Platzangebot für den Wirtschaftsplan 2023 setzt sich wie folgt zusam men: HSP 106 Plätze Reha 42 Plätze Im WPL 2023 liegen Folgende Parameter zu Berechnung der Auslastung zugrunde: 1. Vollstationäre Pflege mit insgesamt 553 Plätze und eine Auslastung von 90,1 % auf dem Vorjahresniveau 2. Tagespflege mit insgesamt 38 Plätzen (AHS 18 und AMH 20 Plätze) und eine Auslastung von 75 % 3. Geriatrische Reha mit insgesamt 44 Plätze und eine Auslastung von 95,4 % 4. HSP mit 106 Wohneinheiten und eine Auslastung von 100 % 5. Wohnen im AHJ mit 64 Wohneinheiten und eine Auslastung von 84 %. Diese S ituation der niedrigen Auslastung der Wohnungen im AHJ ist vor dem Hintergrund der Aktivitäten der Planung in GWM entstanden und wird neubewertet. 6. Rüstigen Bereiche sind mit insgesamt 60,5% Auslastung geplant. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade im vollstationären sowie teilstationären Bereich basiert auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2023. Im ambulanten Dienst ist die Versorgung von durchschnittlich 120 Patienten im Jahr 2023 vorgesehen. Für die geriatrischen Reha ist die durchschnittliche Behandlung von 42 Reha-Patien ten im Jahr 2023 geplant. Kapazität Pflege / Wohnen für 2023 Sebastianspital Sebastianspita l August-Meier-Heim Altbau August-Meier-Heim Neubau August-Meier-Heim Neubau St. Johannis St. Johannis Platnersberg Art Tagespflege vollstat. Pflege vollstat. Pflege Tagespfl ege vollstat. Pflege vollstat. Pflege Wohnen vollstat. Pflege Kapazität 18 253 128 20 178 149 64 91 Bel.% 78% 96% 98% 72% 89% 80% 84% 97% Anz. geplante Bew 14,00 243,77 125,00 14,33 159,22 119,50 54,00 88,30 Einstufungen abs./in % Rüstige 0,00 0,00 0,71 0,00 0,00 21,50 7,66 KZP fix 0,00 26,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Pflegegrad 1 2,33 0,00 16,49 0,72 10,13 5,41 3,85 Pflegegrad 2 7,78 46,27 26,38 3,58 54,29 28,66 23,26 Pflegegrad 3 3,89 80,41 44,35 3,58 46,82 31,97 25,28 Pflegegrad 4 0,00 53,22 23,36 3,58 27,72 17,44 16,57 Pflegegrad 5 0,00 37,87 13,71 2,87 20,25 14,53 11,69 Besonderheiten dav.1B.-Zi. 11 88 38 20 178 53 52 dav. m. Betreuungs 14,00 243,77 124,29 14,33 159,22 98,00 80,64 527 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  13 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan Pflegebereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 20 23 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 darges tellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2022 verhandelten neuen Vergütungsvereinbarungen für pflegebedingten Auf wand, Unterkunft und Verpflegung ohne Vergütungszuschläge für PPsG und Investitionskosten zei gen im Ergebnis für die Vollstationären Einrichtungen folgende Steigerungsraten: AHS 3,82 % AHR 5,36 % AHJ 5,36 % AHP 4,28 % Für die weitere Anpassung der Vergütungssätze zum 01.07.2023 wurde eine Steigerung von 5,9 % angenommen. Das entspricht der durchschnittlichen Pflegesatzsteigerung im Jahr 2022. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2023 die Weiterentwicklung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbesserungen bei den Umsatzaussichten. Insbesodere soll sich die Situation durch den Ausbau der Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro EUR in % Euro Erlöse teilstationäre Pflege 212.657 286.912 312.193 25.281 8,8% 544.839 Erlöse vollstationäre Pflege 31.068.033 29.207.337 28.874.397 -332.940 -1,1% 30.637.0 10 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Erlöse ambulante Pflegeleistungen 1.055.930 1.244.500 1.217.535 -26.965 -2,2% 1.321.536 Abweichung Hore zu WPL 2022 528 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  14 Tagespflegeangebote im ambulanten Dienst positiv verbessern. Die Fortschreib ung der Vergütung mit rund 2,5 % wurde im Planansatz angenommen muss aber vor dem Hintergrund der dynamische n Energiekostensteigerung kritisch hinterfragt und im Jahr 2023 ggf. gekündigt werden. Die Vergütungssätze für die ambulanten Dienste sollen neu verhandelt werden. Rüstigenbereich Der Planung der Erträge für den Rüstigenbereich wurden die im Gliederungspun kt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Aufgrund von sinkender Nachfrage und einem dementsprechenden niedrigeren Planansatz für das Jahr 2023 zeigt sich einer Rüc kgang der Erträge von 15 %. Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelun gen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Eine Anpassung der Nebenkosten soll dringend erfol gen Geriatrische Rehabilitation Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Erlöse Rüstige 778.951 1.049.700 721.338 -328.362 -31,3% 610.339 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Erlöse Wohnheime 792.691 810.071 800.643 -9.428 -1,2% 798.411 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Erlöse Reha stationär 1.684.356 3.300.000 2.535.517 -764.483 -23,2% 3.709.855 Abweichung Hore zu WPL 2022 529 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  15 Der Planung der Erträge für das Jahr 2023 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 da rgestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.10.2022 gültigen neuen Verg ütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.09.2023. Ab 01.10.2023 wurde eine Steigerung um 2,5 % in die Planung einbezogen. Analog der ambulanten Dienste wird auch für die Geriatrische Reha im Jahr 2023 eine neue Verhandlung der Pflegesätze notwendig sein. Eine reine Fortführung der Preissteigerung wie im Jahr 2022 ist vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung nicht gerechtfertigt. Belegung WPL 2023 2023 Patienten Tagessatz Erlöse Tage Jan 42 239,70 € 312.425,40 € 31 Feb 42 239,70 € 282.223,20 € 28 Mrz 42 239,70 € 312.425,40 € 31 Apr 42 239,70 € 302.358,00 € 30 Mai 42 239,70 € 312.425,40 € 31 Jun 42 239,70 € 302.358,00 € 30 Jul 42 239,70 € 312.089,40 € 31 Aug 42 239,70 € 312.089,40 € 31 Sep 42 239,70 € 302.022,00 € 30 Okt 42 248,09 € 323.012,53 € 31 Nov 42 248,09 € 312.592,77 € 30 Dez 42 248,09 € 323.012,53 € 31 3.709.034,03 € 365 Nebenerlöse Folgende Posten sind in den Nebenerlösen enthalten:  Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung  Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telef on- und Fernsehbenutzung 2022 234,33 Jan-Sep 2023 239,70 Steigerung in % 3,5% Okt-Dez 2023 248,09 Steigerung in % 3,5% Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Nebenerlöse 2.997.614 2.714.133 2.877.370 163.237 6,0% 2.435.087 Abweichung Hore zu WPL 2022 530 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  16  Erträge aus „Vermietung und Verpachtung  Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen  Sonstige, z.B. Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten Im Einzelnen fallen darunter die:  Zuschu ss Miete Stiftung HSP  Fördermittel PPZ  PpSG-Erstattungen  PAF-Erstattungen  Sonstige Personalkostenerstattungen Neutrales Ergebnis Im Ergebnis 2021 sind hier erhaltene Zuschüsse, Spenden und Erträge aus A nlagenverkäufen enthalten. Personalaufwand Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Zuweisungen, Zuschüsse, Fördermittel, Auflösung Sonderposten 755.006 699.010 701.057 2.047 0,3% 699.010 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Neutrales Ergebnis 666.774 10.000 118.321 108.321 1083,2% 0 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Personalaufwendungen 26.543.068 26.912.892 26.788.480 -124.412 -0,5% 26.924.6 07 Abweichung Hore zu WPL 2022 531 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  17 Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. Es liegen im WPL 2023 495,11 VK dem Planansatz 2023 zugrunde. Nach Vorgabe des Ref. I/II wurde für die Entwicklung der Personalkosten ein durchschnittlicher Steigerungssatz von 3 % in die Planung ei nbezogen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/ innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überl assen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. Die Personalkostensteigerung für das Jahr 2023 im Bereich der NüStSG betr ägt 6,9 %. Diese Lohnsteigerung stellt das Verhandlungsergebnis im Reinigungstarif dar. Essensversorgung Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen be schafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen. Die bereits angezeigten Preissteigerung en im Bereich der Essensversorgung wurden berücksichtigt. Energie und Wasser Hier zeigen sich deutlich die Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten im Planungsjahr 2023. Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Essensversorgung 2.626.887 2.878.380 2.820.804 -57.576 -2,0% 3.590.090 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Energie und Wasser 1.361.620 1.295.000 1.408.041 113.041 8,7% 2.596.657 Abweichung Hore zu WPL 2022 532 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  18 Wirtschafts-, Pflegebedarf, Verwaltungsbedarf und zentrale Dienste Im Wirtschaftsbedarf sind alle bezogenen Fremdleistungen, Verbrauchsmittel und d ie Beruf- und Schutzkleidung enthalten. Der größte Posten ist hier der Aufwand für die Gebäudereinigu ng in Höhe von 1.052 T Euro. In den Aufwendungen für die zentralen Dienste sind vor allem die Verwaltungskos tenerstattung (VKE) an den Träger enthalten. Diese beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, R athäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) , die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch di e stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 Euro ergeben. Dieser Wert wird im Jahr 2023 fortgeschrieben. Pachten, Miete, Leasing Die Kostenpositionen wurden im Vergleich zum Vorjahreswert angepasst und fortgeschrieben. Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Wirtschaftsbedarf 2.622.565 2.211.208 2.344.628 133.420 6,0% 2.582.839 Pflegebedarf und soziale Betreuung 1.510.291 609.133 669.875 60.742 10,0% 671.554 Verwaltungsbedarf 707.168 418.962 509.963 91.001 21,7% 421.699 Zentrale Dienste 513.544 515.454 516.232 778 0,2% 521.585 Summe 5.353.568 3.754.757 4.040.698 285.941 7,6% 4.197.677 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Pachten, Mieten, Leasing 518.377 513.254 513.947 693 0,1% 513.097 Abweichung Hore zu WPL 2022 533 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  19 Steuern, Abgaben, Versicherungen Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wurde mit der Einführung de r generalistisch ausgerichteten Ausbildung auch die Finanzierung (Abschnitt 3 PflBG) in Verbindung mit der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) neu geregelt. Dana ch wurde für den Freistaat Bayern auf Landesebene ein Ausgleichsfonds (PAF) eingerichtet. In diesen sind vom Freistaat Bayern, den Krankenhäusern, ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtu ngen sowie den Kranken- und Pflegeversicherungen entsprechend Einzahlungen vorzunehmen. Den geschätzten Aufwand stellt NüSt unter dieser GuV-Position in den Abgaben ein. Die Laufzeit eines Bescheides ist jeweils auf ein Kalenderjahr begrenzt. Die Bescheide für 2023 wird NüSt vorauss ichtlich im November 2022 erhalten. Gleichzeitig sind diese Aufwendungen im Rahmen der Vergütungss ätze als eigenständiger Verrechnungssatz an die Pflegenden weiterberechenbar und erscheinen als E rträge unter der GuV-Position 1, den Leistungserträgen. Im Bereich der Steuern wird mit keinen Steuererhöhungen oder Nachzahlungen im Jahr 20 23 gerechnet. Der Betrag leitet sich aus dem bisherigen Bescheiden ab. Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Z ustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Steigerung der Energiekosten liegt der Gesamtkostenansatz für diese Position im Jahr 2023 bei insgesamt ca. 1,5 Mio. Euro was eine Steigerung von ca. 3 % im Vergleich zum WPL 2022 ausmacht. Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Beiträge, Versicher- ungen, Steuern 711.924 951.325 891.601 -59.724 -6,3% 871.259 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Instandhaltung, Wartung 1.159.055 1.133.150 1.043.158 -89.992 -7,9% 1.536.705 Abweichung Hore zu WPL 2022 534 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  20 Abschreibungen Eine relevante kalkulatorische Position im WPL 2023 ergibt sich insbesonder e durch die Abschreibungen des neuen AMH. Im Vergleich zum WPL 2022 zeigt sich eine Steigerung de r Abschreibungen von ca. 650 T Euro, was ca. 30 % entspricht. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Eine weitere Position die das Gesamtergebnis des NüSt 2023 stark belasten sind d ie Zinsen für die Finanzierung des Neubau August-Meier-Haus. Jahresergebnis Die Veränderung im Jahresergebnis stellt sich wie folgt dar: Im Ergebnis der Hochrechnung 2022 (- 1,9 Mio. €) und im Jahresplan 2023 ( - 2,7 Mio. €) sind deutlich die Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten zu sehen. Kassenkredit Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Abschreibungen 2.203.546 2.152.405 2.141.170 -11.235 -0,5% 2.801.930 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Zinsen 244.693 401.195 401.195 0 0,0% 390.806 Abweichung Hore zu WPL 2022 Ergebnis WPL Hore WPL 2021 2022 2022 2023 Euro Euro Euro Euro in % Euro Ergebnis -710.727 -670.692 -1.890.723 -1.220.031 -181,9% -2.666.7 42 Abweichung Hore zu WPL 2022 535 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  21 NüSt GuV Nr. 1 bis 7), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 19) der Gewinn- und Verl ustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2023 errechnet sich ein Betrag in Höhe 6.792.681 Euro (1/6 von 40.756.088 Euro). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Aus gaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6,8 Mio. Euro festgesetzt w erden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahr es 2023, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im G eschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2023 einen Finanzbedarf von rd. 47,128 Mio. Euro aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Die Ausgaben für das aktivierungspflichtige Anlagevermögen werden wie folgt finanziert: In der Außenfinanzierung sind 39,8 Mio. Euro veranschlagt für Kredite und Investitionsz uschüsse für das August Meier Haus. Ausgaben Mio. Euro Aktivierungspflichtiges Anlagevermögen 43.258 Darlehenstilgungen 1.203 geplanter Verlust 2.667 Finanzbedarf 2023 47.128 Finanzierung Mio. Euro Innenfinanzierung 2.946 Außenfinanzierung 40.312 Summe 43.258 536 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  22 Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von rd. 43,258 Mio. Euro vorgesehen Entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2019 war die Verwaltung beauftragt, f ür den Neubau des August-Meier-Hauses einen ÖPP-Projektvertrag abzuschließen. Dieser wurde 20 20 abgeschlossen. Die Realisierung des Bauvorhabens hat begonnen. Im September 2021 wurde das Richtfest gefeiert. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten, einschließlich der projekt-begleitenden Aufwendungen, eingestellt. Mit der Abnahme, die für Januar 2023 geplant ist, sind die Herstellkosten des Neubaus zur Zahlung fällig. Für das Vorhaben Zentralküche wurde ein Grundstück (Rauthener Straße in Langwasser) gef unden und an NüSt zum 01.08.2023 mit einem Buchwert in Höhe von 733 T Euro übertragen. Das V orhaben wird in der bisherigen Höhe mit angepasster zeitlicher Folge im Investitionspl an dargestellt. Für 2023 leitet sich ein Investitionsvolumen von 0,2 Mio. Euro ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind m it Unterstützung des Hochbauamtes im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 2,00 Mio. Euro im Investitionsplan verankert. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern werden 0,155 Mio. Euro für das Wirtschaftsjahr 2023 veranschlagt. Für ein neues Abrechnungsprogramm in der Pfl ege wurden 0,215 Mio. Euro im Investitionsplan eingestellt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind nachfolgenddargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Eine Neuaufnahme von Darlehen i.H. v. 23.997.151,89 € ergibt sich mit der Abnahme zum Beginn des Jahres 2023 für das neue August-Meier-Haus. Die Ti lgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Krediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2023 finanziert werden. 537 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  23 Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von -2.666.741 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im „Verlustvortrag“ ausgewiesen. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjah r ist das laufende Geschäftsjahr (2022) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplante n Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der e inzelnen Maßnahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkausschusses. Die Investitionen werden im Innenverhältnis finanziert über Eigenmittel und Abschreibun gen, im Außenverhältnis über Zuschüsse und Darlehen. Der geplante Verlust wird planmäßig in den Verlustvortrag übernommen. Schulden aus Krediten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Gesamtsumme Stand 01.01.2022 7.529.569,27 € 7.529.569,27 € Tilgung 2022 457.184,34 € 457.184,34 € Zinsen 2022 124.371,33 € 124.371,33 € Stand 31.12.2022 7.072.384,93 € - € 7.072.384,93 € Aufnahme 2023 23.997.151,89 € 23.997.151,89 € geplante Tilgung 2023 457.322,41 € 745.288,55 € 1.202.610,96 € geplante Zinsen 2023 120.152,87 € 158.579,33 € 278.732,20 € Stand 31.12.2023 6.615.062,52 € 23.251.863,34 € 29.866.925,86 € 538 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  24 Nachfolgend die Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sonderef fekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV: Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll te der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der laufenden und weiter anstehenden Ba umaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation bleibt es dabei, dass für das Jahr 2023 ein Verlust in Höhe von 2, 6 Mio. Euro erwartet. Dieser hohe Verlust ist begründet in den derzeit noch ni cht refinanzierten gestiegenen Energiekosten und der Kosten für die Essenversorgung. Für das Jahr 2024 wurde geplant, dass die se höheren Kosten für Energie und der Essensversorgung durch die nächsten Vergütungsverhandlungen refinanziert werden. Allerdings kann für die nächsten Jahre aufgrund der laufenden und weiter anstehenden Baumaßnahmen weiterhin kein ausgeglic henes Ergebnis erreicht werden, während der Baumaßnahmen wird die Belegung in einzelnen Standorten (z.B. Platnersberg) s ich sogar deutlich verschlechtern. Erst nach Abschluss aller Baumaßnahmen wird es daher gelingen, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, einer Stabilisierung der Belegungsrate auf hohem Niveau und der wei teren Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2023 fortgeschrieben. Für die Zentralküche wurde ein Grundstück (Rauthener Straße in Langwasser) gefunden und an NüSt zum 01.08.2023 mit einem Buchwert in Höhe von 733 T Euro übertragen. Auf diesem G rundstück wird der Neubau des Gebäudes realisiert werden. Der Neubau des August-Meier-Hauses be findet sich in Realisierung über ein ÖPP-Projekt, der Bezug ist geplant für das Frühjahr 2023. Dieses Projekt wird mit Fördermitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rd. 10 Mio. Euro unterstützt. Die V orbereitungen für den Neubau und die Sanierung der Senioren-Wohnanlage Platnersberg sind gemeinsam mit dem Hochbauamt gestartet. Weiter ist der Planung Rückbau des Fritz Hintermayr-Haus und de r Neubau des Sebastiansspitals gemeinsam mit den PD gestartet. Für diese drei Projekte erhält NürnbergStift Investitionszuschüsse aus dem Kernhaushalt der Stadt Nürnberg in Höhe von 10. Mio. Euro. Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 Jahresergebnis in T Euro -673,7 -2.666,7 -673,7 -673,7 - 673,7 539 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  25 Neubau August-Meier-Heim als ÖPP vorherige (lfd. GJ) spätere insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro AHR: Neubau August-Meier-Heim als ÖPP Gesamtkosten 41.485 1.012 100 40.372 0 0 0 0 davon: Einrichtung u. Aussstattung 2.540 2.540 Gebäude 38.945 1.012 100 37.832 0 0 Finanzierung 41.485 1.012 100 40.372 0 0 0 0 davon: Innenfinanzierung 1.688 1.012 100 575 Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 575 sonstige Eigenmittel 1.012 100 Außenfinanzierung 39.797 39.797 Zuschüsse des Trägers für Investitionen 0 für Tilgungsleistungen 0 Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand Fördermittel nach dem PflegeVG 9.980 9.980 Sonstige Förderung der öffentlichen Hand 0 Zuwendungen Dritter für Investitionen 1.080 1.080 Darlehensrückflüsse (KfW- Tilgungszuschuss) 4.740 4.740 Kreditähnliche Rechts- geschäfte 1. Übernahme KfW Darlehen 18.960 18.960 2. Bay. Landesbank Darlehen 5.037 5.037 540 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  26 Neubau Zentralküche vorherige (lfd. GJ) spätere insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro Gesamtkosten 13.000 69 746 222 1.500 1.500 8.963 0 davon: Grundstücke 746 746 Einrichtung u. Aussstattung 428 428 Gebäude 11.826 69 222 1.500 1.500 8.535 Finanzierung 13.000 69 746 222 1.500 1.500 8.963 0 davon: Innenfinanzierung 1.816 69 746 222 779 Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen sonstige Eigenmittel 1.816 69 746 222 779 Außenfinanzierung 11.184 721 1.500 8.963 Zuschüsse des Trägers für Investitionen 500 500 für Tilgungsleistungen 0 Darlehen von Kreditinstituten 10.684 221 1.500 8.963 0 Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0 541 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  27 Modernisierung/Sanierung Senioren-Wohnanlage Platnersberg (Ersatzneubau) Neubau Senioren-Wohnanlage St. Johannis (Gebäude - Anmietung, Invest Ausstattung) vorherige (lfd. GJ) spätere insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro AHP: Modernisierung/Sanierung Senioren-Wohnanlage Platnersberg (Ersatzneubau) Gesamtkosten 54.000 160 150 2.000 2.500 8.600 10.000 30.590 davon: Gebäude 54.000 160 150 2.000 2.500 8.600 10.000 30.590 Finanzierung 54.000 1.000 500 2.000 2.500 8.600 10.000 29.400 davon: Innenfinanzierung 1.650 0 0 1.500 0 0 150 0 Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 0 sonstige Eigenmittel 1.650 1.500 150 Außenfinanzierung 52.350 1.000 500 500 2.500 8.600 9.850 29.400 Zuschüsse des Trägers für Investitionen 5.000 5.000 Zuwendungen Dritter für Investitionen 5.000 1.000 500 500 500 500 500 1.500 Darlehen von Kreditinstituten 36.050 2.000 3.100 3.050 27.900 Sonstige Darlehen (KfW) 6.300 6.300 Deckungslücke 0 -840 -350 0 0 0 0 1.190 vorherige (lfd. GJ) spätere insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro Gesamtkosten 2.600 0 0 0 0 2.600 0 0 davon: Einrichtung u. Aussstattung 2.600 2.600 Finanzierung 2.600 0 0 0 0 2.600 0 0 davon: Innenfinanzierung 2.600 2.600 Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 0 sonstige Eigenmittel 2.600 2.600 Außenfinanzierung Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0 542 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  28 Rückbau Fritz Hintermayr-Haus und Neubau Sebastianspital Pauschale für die Wiederbeschaffung Anlagevermögen vorherige (lfd. GJ) spätere insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro AHS: Rückbau Fritz Hintermayr-Haus und Nebau Sebastianspital Gesamtkosten 34.522 294 1.900 2.000 4.100 26.228 davon Gebäude 294 1.900 2.000 4.100 26.228 Finanzierung 34.522 0 0 294 1.900 2.000 4.100 26.228 davon: Innenfinanzierung 2.294 0 0 294 0 2.000 0 0 Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 0 sonstige Eigenmittel 2.294 294 0 2.000 Außenfinanzierung 32.228 1.900 0 4.100 26.228 Zuschüsse des Trägers für Investitionen 5.000 1.900 3.100 Einnahmen aus Krediten Darlehen von Kreditinstituten 1.000 1.000 Sonstige Darlehen (KfW) 26.228 26.228 Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0 vorherige (lfd. GJ) spätere insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro Gesamtkosten 1.555 0 0 370 335 425 425 0 Einrichtung u. Aussstattung 1.255 155 300 400 400 Imm. Vermögensgegenst. 300 215 35 25 25 Finanzierung 1.555 0 0 370 335 425 425 0 davon: Innenfinanzierung 1.495 0 0 355 320 410 410 0 Einnahmen aus erwirt- schafteten Abschreibungen 1.495 355 320 410 410 0 sonstige Eigenmittel 0 Außenfinanzierung 60 0 0 15 15 15 15 0 Zuwendungen Dritter für Investitionen 60 15 15 15 15 Deckungslücke 0 0 0 0 0 0 0 0 543 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  29 Zusammenfassung aller Maßnahmen 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigungen betragen insgesamt 144,9 Mio. Euro für alle geplanten Investitionen. 43,2 Mio. Euro betreffen davon das Wirtschaftsjahr 2023, 101,7 Mio. Euro die Jahre ab 2024. vorherige (lfd. GJ) spätere insgesamt Jahre 2022 2023 2024 2025 2026 Jahre T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro Alle Maßnahmen insgesamt Gesamtkosten 147.162 1.242 996 43.258 6.235 15.125 23.488 56.818 Finanzierung 147.162 2.081 1.346 43.258 6.235 15.125 23.4 88 55.628 davon: Innenfinanzierung 11.543 1.081 846 2.946 1.099 5.010 560 0 Außenfinanzierung 135.619 1.000 500 40.312 5.136 10.115 22.928 55.628 Deckungslücke 0 -840 -350 0 0 0 0 1.190 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan 2023 2023 T Euro 2024 T Euro 2025 T Euro 2026 T Euro 2027 ff T Euro insgesamt T Euro Neubau August-Meier-Heim (ÖPP) 40.372 40.372 Bau der Zentralküche 222 1.500 1.500 8.963 0 12.185 Neubau und Modernisierung Seniorenwohnanlage Platnersberg 2.000 2.500 8.600 10.000 30.590 53.690 Neubau Senioren Wohnanlage St. Johannis 2.600 2.600 Rückbau Fritz Hintermayr-Haus und Neubau Sebastiansspital 294 1.900 2.000 4.100 26.228 34.522 Pauschale für Wieder- beschaffung Anlagevermögen 370 335 425 425 1.555 Summe 43.258 6.235 15.125 23.488 56.818 144.924 544 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  30 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nu n auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Di e Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Seit dem 01.06.2022 sind planmäßig zwei Stellen mit der Position der zweiten Werkleitung besetzt. Die besetzten Stellen der Beamte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Die Stelle der ersten Werkleiterin wird bei Ref. V ausgewiesen. Besoldungs -gruppe Zahl der Stellen (VK) 2023 insgesamt Zahl der Stellen (VK) 2022 insgesamt Zahl der tatsächlich besetzten Stellen (VK) am 30.06.2022 sonstige Beamte 5,72 7,72 7,64 B2 1,00 1,13 A12 1,00 1,00 1,00 A11 1,00 1,00 A10 1,96 1,96 1,75 A9/A10 1,00 1,00 1,00 A7 0,76 0,76 0,76 A6/A7 1,00 1,00 1,00 Insgesamt 5,72 7,72 7,64 545 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  31 In der nachfolgenden Tabelle sind die tariflich Beschäftigte ausgewiesen: Entgeltgruppe Zahl der Stellen (VK) 2023 Zahl der Stellen (VK) 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen (VK) am 30.06.2022 Allgemein 150,40 154,35 128,76 15UE 2,00 15 0,00 1,00 1,00 14 3,00 3,00 1,90 13 3,08 3,08 1,37 12 2,00 2,00 2,00 11 8,00 8,00 6,48 10 6,50 6,50 5,75 9C 4,00 4,00 1,86 9B 13,53 13,53 12,63 9A 12,50 12,50 9,36 8 6,81 6,56 3,61 7 14,30 11,50 11,07 6 3,50 3,00 2,00 5 6,00 6,00 2,19 4 1,00 1,00 1,00 3 3,18 3,18 2,43 2UE 11,50 11,50 5,47 2 36,50 45,00 46,05 1 13,00 13,00 12,59 Sozial- und Erziehungsdienst 0,50 3,50 4,60 S 17 0,26 S 15 0,18 S 12 3m25 3,00 3,66 S 11B 0,50 0,50 0,50 Pflege 338,49 337,49 306,36 P14 7,99 6,99 7,72 P13 1,00 1,00 P12 18,00 18,00 14,72 P10 2,00 2,00 2,00 P8 11,00 11,00 10,29 P7 17,00 17,00 10,91 P6 14,00 14,00 P5/P7 267,50 267,50 260,72 Gesamt 489,39 495,34 439,72 546 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  32 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2023 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 29.867 T Euro gerechnet. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung: Darlehen Nennbetrag Stand zum Stand zum Aufnahme Zinsen Tilgung Stand zum lfd. 31.12.2021 31.12.2022 2023 2023 2023 31.12.2023 Nr. Nr. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1 540506 925.724,63 1 72.574,1 7 1 52.1 63,99 367,56 20.461 ,24 1 31 .702,75 2 540508 91 1 .260,1 7 201 .320,94 1 82.325,76 21 7,22 1 8.995,1 8 1 63.330,58 3 230001 3.000.000,00 2.1 60.000,00 2.1 00.000,00 79.021 ,50 60.000,00 2.040.000,00 4 240001 3.000.000,00 1 .499.984,00 1 .392.840,00 1 2.021 ,28 1 07.1 44,00 1 .285.696,00 28 250001 1 .245.000,00 871 .500,00 747.000,00 5.01 1 ,1 2 1 24.500,00 622.500,00 6 540600 21 5.908,38 1 72.1 00,98 1 68.971 ,88 3.1 29,1 0 1 65.842,78 7 540601 1 70.398,30 1 40.763,94 1 38.647,20 2.1 1 6,74 1 36.530,46 9.468.291,48 5.218.244,03 4.881.948,83 96.638,68 336.34 6,26 4.545.602,57 8 5401 1 4 1 1 7.597,1 3 44.732,33 43.373,36 1 07,59 1 .362,37 42.01 0,99 9 5401 1 7 1 08.1 38,23 41 .203,54 39.954,02 99,1 0 1 .252,64 38.701 ,38 10 5401 1 9 7.1 06,96 2.748,86 2.666,84 6,61 82,23 2.584,61 11 54051 1 306.775,1 3 1 25.777,85 1 1 9.642,35 6.1 35,50 1 1 3.506,85 12 54051 3 567.533,99 244.039,61 232.688,93 1 1 .350,68 221 .338,25 13 54051 6 797.61 5,33 358.927,03 342.974,73 1 5.952,30 327.022,43 1.904.766,77 817.429,22 781.300,23 213,30 36.135,72 745. 164,51 14 5401 01 1 53.387,56 1 6.21 2,07 1 3.575,53 1 08,30 2.657,68 1 0.91 7,85 15 5401 02 30.677,51 6.005,75 5.51 3,01 40,41 496,45 5.01 6,56 16 5401 08 73.626,03 26.1 37,25 25.400,99 736,26 24.664,73 17 5401 1 2 1 41 .21 8,82 42.376,52 40.348,38 247,00 2.040,74 38.307,64 18 5401 1 3 42.948,52 1 1 .349,53 1 0.643,60 91 ,05 71 2,09 9.931 ,51 19 540501 674.905,28 21 4.565,1 7 1 99.907,07 490,59 1 4.694,77 1 85.21 2,30 20 540507 690.244,04 1 44.951 ,27 1 31 .1 46,39 1 3.804,88 1 1 7.341 ,51 21 54051 2 306.775,1 3 1 25.777,85 1 1 9.642,35 6.1 35,50 1 1 3.506,85 22 54051 4 674.905,28 290.209,38 276.71 1 ,28 1 3.498,1 0 263.21 3,1 8 2.788.688,17 877.584,79 822.888,60 977,35 54.776,47 768. 112,13 23 5401 1 6 1 21 .431 ,82 0,00 0,00 0,00 24 540502 306.775,1 3 1 1 3.506,84 1 07.371 ,34 6.1 35,50 1 01 .235,84 25 540503 460.1 62,69 1 79.463,33 1 70.260,07 9.203,26 1 61 .056,81 26 540504 1 99.403,83 81 .755,51 77.767,43 3.988,08 73.779,35 27 54051 5 536.856,48 241.585,55 230.848,43 1 0.737,1 2 220.1 1 1 ,31 1.624.629,95 616.311,23 586.247,27 0,00 30.063,96 556.18 3,31 15.786.376,37 7.529.569,27 7.072.384,93 97.829,33 457.3 22,41 6.615.062,52 23.997.151,89 1 58.579,33 745.288,55 23.251 .863,34 15.786.376,37 7.529.569,27 7.072.384,93 23.997.151,89 2 56.408,66 1.202.610,96 29.866.925,86 kreditähnliche R echtsgeschäfte Gesamtsumme Z wischensumme A H S Z wischensumme A H R Z wischensumme A H J Z wischensumme A H P A lt D arlehen 547 Wirtschafts- und Finanzplan 2023  33 Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Hochbauamt HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PAF Pflegeausbildungsfonds PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan 548 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage ASN/012/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 27.07.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für 2023 Anlagen: Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023 Stellenplan-Anlage 9 zur Wirtschaftsplan-Fortschreibung Sachverhalt (kurz): Zur Begutachtung werden vorgelegt: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 (gem. § 13 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung -EBV); er besteht aus: - dem Erfolgsplan (§ 14 EBV) - dem Vermögensplan (§ 15 EBV) - dem Stellenplan sowie der Stellenübersicht (§ 16 EBV) 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 4.3 Ö 4.3 549 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/012/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I / II 550 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/012/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN: Der Werkausschuss des Eigenbetriebes ASN begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 79.657 TEUR und in den Aufwendungen mit 89.537 TEUR ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.349 TEUR ab. 2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes ASN sind nicht vorgesehen. 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 9.620 TEUR festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 13.280 TEUR festgesetzt. Beschlussvorschlag Stadtrat: Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses ASN vom 27.07.2022 wird zum Beschluss erhoben. 551 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Ö 4.3 Ö 4.3 552 Wirtschaftsplan 2023 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2026 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2023 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2026 Anlage 3: Finanzplan 2023 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 5: Vermögensplan 2023 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2022 bis 2026 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2023 553 Wirtschaftsplan 2023 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch- führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 420 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall- gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga- ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtisc hen Organisation nimmt der Ei genbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreisl aufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset- zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz aus gerichtet werden. Die bestehenden abfall- rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher- heit zu verbessern. Dies betri fft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge- treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert- stofftonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 554 Wirtschaftsplan 2023 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be- arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Beförder n von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange- schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.875 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.637.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 46.000 Biotonnen mit einem Volume n von ca. 5.685.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu- rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch , Reparatur und Volumenänder ung der stadteigenen Abfallbe- hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel- aufträge und die Beseitigung „wilder Abfall ablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour. 555 Wirtschaftsplan 2023 Seite 3  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.140 Spe rrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung v on verwertbaren Materialien und Elektronik- schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontai nern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe- trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelste lle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem verg leichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi- gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal au sgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 24.900 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen. Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichti gung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heu- tiger Sicht kann nach Abschluss der Pl anungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgese- hen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebs führer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bere itstellung von Mehrwegge- schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte. Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wir d der bislang im Anwesen „Am Pfer- demarkt“ befindliche Wertstoff hof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2022 ab- geschlossen werden können, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit den Baumaß- nahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich eben- falls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungs- potenziale für zusätzliche Auf gabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedan- ken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die not wendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze er- höht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung. 556 Wirtschaftsplan 2023 Seite 4  Abstimmung der Sammelsysteme für gebr auchte Verkaufsverpackungen auf die Sam- melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwer- tung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamt liche und ehrenamtliche Abfallber ater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkomposti erung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwir tschafts- und der Abfallgebührensatzung.  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Er füllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein- schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpass ungen und Abrechnung der Vertragsleis- tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinba- rung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellu ng der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wir ksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlic h 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue To nne" im Rahmen einer beau ftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Trans port) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz -VerpackG- angemessen zu bete iligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch aus). 557 Wirtschaftsplan 2023 Seite 5 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost- feuerungstechnik. Die Feuerle istungsregelung, ein automat isches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer- zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallv erbindungen, saure Sc hadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erz eugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever- bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd- gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver- brennungsprozesses wie Schlacke und Metallsch rott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich ca. 222.200 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 136.300 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.400 t Gewerbeabfälle und ca. 72.500 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom- men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. Die CO 2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffe missionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesr egierung ab 2023 auf die „thermische Behand- lung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden. Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschlie ßend geklärt und es sind verschiedene po- tentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermitt- lung der Abgabe denkbar. Im vo rliegenden Wirtschaftsplan wu rde die Belastung mit der CO2-Abgabe anhand der im Auftrag vom Bundesumweltministerium in diesem Frühjahr ver- öffentlichten Studie und auf Basis tatsächlicher Messwerte quantifiziert und eingeplant. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökolo- gischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich. 558 Wirtschaftsplan 2023 Seite 6 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflicht igen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit ei ner verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbar e Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnbe rg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlas- senen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien durch Verordnung verbindlich festgeschrieben. Für die Nürnberger Abfallwirt schaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffde- ponie Nürnberg-Süd „not deponiert“ (dort also endgültig besei tigt), sondern nur noch zwi- schengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Be- handlung zugeführt werden muss. Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskr iterien der Deponie- klasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt. Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist di e über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprec henden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städt e Fürth und Schwabach) zu entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachste- henden Gründen, geplant war. Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmenge n war seinerzeit eine Verfüllung des Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrich- tungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also ab- gewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investiti- onsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschu ss hat deswegen in se iner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entsch rottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Ab- fälle) zu verwenden. Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventioni erter Gebäude-Sanie- rungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittler weile etwa 90% des gesamten Zustroms zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus. 559 Wirtschaftsplan 2023 Seite 7 Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwän- digen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in 2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tats ächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkei t entgegen zu treten und insbesondere noch für einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazität en für schüttbare Abfälle zu gewinnen, wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsre gelung für faserhaltige Ab fälle, die noch in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteu- ern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faser haltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nü rnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Land- kreis Nürnberger Land schon jetzt in die Ve rtragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Mitte, allenfalls Ende 2023 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Suche nach einer Nachfolgelösung zumindest in zeitlicher Hinsicht, zu erleichtern. Eine gesamtheit liche Deponie-Nachfolgelösung ze ichnet sich lt. Auskunft des Landratsamtes Nürnberger Land ab etwa Ende 2023 ab (ggf. mit Zwischennutzung noch freien Deponievolumens auf der landkreiseigenen Deponie). Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine bes ondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa- nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet. 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo- niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr- scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (ei ne Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll- abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung 560 Wirtschaftsplan 2023 Seite 8 und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall- beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Mü llverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der CO2-Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr si nd alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal- ten. Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 ge- senkt. Da der Kalkulationszeitraum fü r die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2022 endet, wurde diese ab 2023 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom- men, d. h. es wurden sämt liche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs- und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbri ngende Sicherheitsleis- tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut- achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebüh- renhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase an- fallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha- densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Pers onalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der 561 Wirtschaftsplan 2023 Seite 9 PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbren- nungsanlage. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist geplant, die EU-seitig erst 2025/2026 vorgesehene CO2-Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ bereits auf nationaler Ebene anhand des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) umzusetzen. Insoweit ist ein entsprechender Ansatz im Wirtschaftsplan 2023 (und in der Kalkulation der Verbrennungsgebühr) bereits enthalten (siehe auch Nr. 1.2). Auch im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO2-Besteuerung gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten. 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Be soldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem ent hält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltor dnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personal- aufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die dar- aus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplan- ten Personalaufwand berücksichtigt. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun- gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset- zenden Kosten für Mieten und Pachten, Büroko sten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN di rekt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 562 Wirtschaftsplan 2023 Seite 10 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 1, 68 Mio. EUR ist die Verzin sung der Bankdarlehen mit 1,1 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,58 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,52 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2023 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 9,88 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 62,99 Mio. EUR. Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der, wegen der beschriebenen Aus- wirkungen der rückwirkend ab 2020 geltenden „Entgeltordnung für das Handwerk in Bayern“ bei gleichzeitiger Senkung der Gebühren (Verbrennungsgebühr für den Zeitraum von 2019 bis einschl. 2022 sowie Abfallgebühr für den Zeitraum von 2020 bis einschl. 2023), der Mehrkosten für die Erfassung von PPK sowie wegen der CO2-Bepreisung für Energie/Treib- stoffe, erwartete Verlust in 2022 in Höhe von ca. 5,52 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2023 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 47,59 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Mittelfristiger Vermögens- und Fi nanzplan der Jahre 2022 bis 2026 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2023 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 20,6 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitr aum von fünf Jahren sind Au sgaben in Höhe von 33,75 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei- bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schul den ab 2023 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be- trägt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2023 13,28 Mio. EUR. 563 Anlage 1 IST Plan Plan 2021 2022 2023 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 43.999 44.144 44.719 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 27.319 32.447 34.368 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 71.318 76.591 79.087 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.273 50 50 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 13.425 10.853 14.204 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.649 28.359 29.613 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 38.074 39.212 43.817 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 19.642 20.515 19.683 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.828 7.143 6.935 - davon für Altersversorgung 3.536 3.019 2.906 SUMME Personalaufwand 27.470 27.658 26.618 7. Abschreibungen 13.528 7.827 7.766 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.494 5.962 9.615 9. Zinsen und ähnliche Erträge 557 484 520 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.728 1.924 1.676 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐18.146 ‐5.458 ‐9.835 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 46 42 45 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐18.192 ‐5.500 ‐9.880 Zuführung 11 1 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2023 564 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2021 2022 2023 2024 2025 2026 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 71.318 76.591 79.087 88.562 89.450 90.360 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 000000 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.273 50 50 49 49 49 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 38.074 39.212 43.817 43.641 45.594 48.995 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 27.470 27.658 26.618 26.858 27.555 28.250 7. Abschreibungen 13.528 7.827 7.766 8.626 8.774 8.288 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.494 5.962 9.615 10.538 11.634 12.736 9. Zinsen und ähnliche Erträge 557 484 520 447 374 220 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.728 1.924 1.676 1.569 1.357 1.088 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐18.146 ‐5.458 ‐9.835 ‐2.174 ‐5.041 ‐8.728 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 46 42 45 44 44 44 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐18.192 ‐5.500 ‐9.880 ‐2.218 ‐5.085 ‐8.772 14. Gewinn- / Verlustvortrag 81.187 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312 15. Vortrag auf neue Rechnung 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312 31.540 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 111000 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0 13 13 13 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 565 Anlage 3 Finanzplan 2023 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 7.766 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.037 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 29.546 Mittelzufluss gesamt 38.349 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust 9.880 Investitionen Abfallwirtschaft 20.227 Müllverbrennung 303 Deponie 0 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 5.533 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.306 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 38.349 Erhöhung 1 Minderung 0 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 566 Anlage 4 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2022 2023 2024 2025 2026 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 7.827 7.766 8.626 8.774 8.288 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.077 1.037 980 894 846 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 3.632 29.546 3.633 3.259 5.793 Mittelzufluss gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2022 2023 2024 2025 2026 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 5.518 9.880 2.218 5.085 8.772 Investitionen Abfallwirtschaft 3.236 20.227 2.651 3.286 3.046 Müllverbrennung 113 303 63 213 61 Deponie 5 00000 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 1.305 5.533 5.806 1.742 343 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.214 2.306 2.401 2.501 2.605 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927 Erhöhung 11000 Minderung 1.080 0 13 13 13 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 567 Anlage 5 Vermögensplan 2023 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 2.750.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 15.000.000,00 Fahrzeuge 1.898.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 548.600,00 20.226.600,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 240.000,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 303.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 0,00 Maschinen 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 20.629.600,00 568 Mittelfristiger Vermögensplan 2022 2023 2024 2025 2026 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 2.750.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 15.000.000,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 2.719.000,00 1.898.000,00 2.172.500,00 2.807.500,00 2.567.500,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00 548.600,00 348.600,00 348.600,00 348.600,00 3.236.000,00 20.226.600,00 2.651.100,00 3.286.100,00 3.046.100,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 240.000,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 48.000,00 113.000,00 303.000,00 63.000,00 213.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00 20.629.600,00 2.814.100,00 3.599.100,00 3.207.100,00 Anlage 6 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022. 569 Anlage 7 Seite 1 2022 2023 2024 2025 2026 23456 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2021 80 2022 30 2023 30 30 30 Grundstücke und Gebäude 2021 100 2022 2.750 2023 100 100 100 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2021 0 2022 15.000 2023 000 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2021 2.719 2022 1.898 2023 2.173 2.808 2.568 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 337 2022 549 2023 349 349 349 Deponie Grundstücke und Gebäude 2021 0 2022 0 2023 000 Betriebsanlagen 2021 20 2022 0 2023 000 Maschinen 2021 5 2022 0 2023 000 Fahrzeuge 2021 20 2022 0 2023 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 5 2022 0 2023 000 3.286 20.227 2.651 3.286 3.046 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Zwischensumme 570 Anlage 7 Seite 2 2022 2023 2024 2025 2026 23456 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2021 53 2022 3 2023 333 Grundstücke und Gebäude 2021 0 2022 0 2023 000 Betriebsanlagen 2021 0 2022 240 2023 000 Maschinen 2021 10 2022 10 2023 10 10 10 Fahrzeuge 2021 0 2022 0 2023 0 150 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 50 2022 50 2023 50 50 48 Verwaltung Fachspezifische Software 2021 35 2022 35 2023 35 35 35 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 65 2022 65 2023 65 65 65 3.499 20.630 2.814 3.599 3.207 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 571 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude Betriebsgebäude 250.000,00 Gartenabfallsammelstellen 2.450.000,00 Sonstiges 50.000,00 2.750.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) Bau/Verlegung WSH AM Pferdemarkt 15.000.000,00 15.000.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.873.000,00 Lastenfahrrad für Öffentlichkeitsarbeit 15.000,00 Sonstiges 10.000,00 1.898.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Schnellwerkstatt 100.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00 Abroll-Absetzmulden 13.800,00 Müllpreßbehälter 59.800,00 Rollpacker 150.000,00 Sonstiges 30.000,00 548.600,00 Summe Abfallwirtschaft 20.226.600,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 572 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 Betriebsanlagen Installation Infrarotkamerasystem 240.000,00 240.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 303.000,00 573 Anlage 8 Seite 3 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 574 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn- gruppen Besoldung- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen 2021 2022 30.06.2022 Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter A 16 0 0 1 Neuer Zweiter Werklei-ter zum 01.04.2022 A 15 0 0 0 A 14 1 1 1 A 13/14 H 1 1 0 Qualifik.ebene 3 A 13 G/A 13 1 1 1 A 12 0 0 1 A 11 5 5 3 A 10 0 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 A 8 2 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 12 12 11 Stellenplan Beschäftigte Entgelt- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen VG alt neu 2021 2022 30.06.2022 Außertariflich B2 1 1 0 Zweiter Werkleiter bis 30.03.2022 I E15Ü 0 0 0 I a E15 0 0 1 I b E14 3 3 3 II H + II G E13 2 2 2 III / II E12 2 2 1 IVa / III E11 2 4 4 IV a E10 3 2 2 E9c 13 13 12 E9b 12 11 10 E9a 36 36 25 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 27 28 35 LGr. 6 / 7 a E7 2 2 3 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 100 100 96 VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 15 15 17 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 199 198 195 VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 9 9 8 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 4 30 430 418 Anmerkungen: einschließlich Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase) Ö 4.3 Ö 4.3 575 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2021 2022 30.06.2022 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 12 12 11 7 4 Beschäftigte 430 430 418 4 09 9 Summe 4 42 442 429 416 13 Anmerkungen: einschließlich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachrichtlich: Zum 30.06.2022 befanden sich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Freizeitphase der Altersteilzeit 576 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/007/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 28.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2023 Anlagen: 3.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2023 3.2 Erfolgsplan 2023 3.3 Vermögensplan 2023 3.4 Finanzplan 2023 3.5 Darlehensplan 2023 3.6 Gutachten- und Beschlussvorschlag Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Sachverhalt: Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V. mit § 6 Abs. 5 legt der Eigenbetrieb Franken- Stadion Nürnberg (FSN) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2023 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2023 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss FSN ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 5 der Betriebssatzung). Die im Wirtschafts- und Finanzplan 2023 geplanten Aufwendungen bzw. Ausgaben für Investitionen stehen zum Teil unter dem Vorbehalt der möglichen Planänderung. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 4.4 Ö 4.4 577 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/007/2022 Seite 2 von 4 Gesamtkosten 2.338.305 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Ref. I/II ist entsprechend AdO 9 B vom 08.03.2022 erfolgt. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 578 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/007/2022 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 579 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/007/2022 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss (FSN) begutachtet den Wirtschafts- und Finanzplan 2023 für den Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ und empfiehlt dem Stadtrat diesen zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2025 für den Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ mit den folgenden Inhalten: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.671.470 € und in den Aufwendungen mit 4.009.780 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.041.865 € ab. 2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. 3. Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. 5. Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich ein berechneter Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 1.924.261 €. 6. Der Verlustausgleich ist in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzustellen. 580 1 Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Erläuterungsbericht Ö 4.4 Ö 4.4 581 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ................................................................................................................. 3 2 Erfolgsplan ................................................................................................................ 5 2.1 Umsatzerlöse ..................................................................................................... 5 2.2 Personalaufwand ................................................................................................ 6 2.3 Abschreibungen ................................................................................................ . 6 2.4 Aufwendungen für Dienstleistungen städtischer Dienststellen ........................... 6 2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen ................................................................. 7 2.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen .................................................................. 8 2.7 Kassenkreditlimit ................................................................................................ 8 3 Stellenplan ................................................................................................................ 9 4 Vermögensplan und Finanzplan ............................................................................... 9 582 3 Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) für das Wirtschaftsjahr 2023 1 Einführung Das Franken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg o hne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV. Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Wert- erhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber. Im Wirtschaftsjahr 2022 wurden bzw. werden wieder verschiedene Bau-, Umbau-, und Sanierungsmaßnahmen, die laut Betreiber-Vertrag nicht von der Stadion Nürnb erg Be- triebs-GmbH zu übernehmen sind, durchgeführt. Erwähnenswert sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen: a) Baumaßnahmen/zukünftiges Anlagevermögen Keine b) Vorbereitung Generalsanierung / Neubau  Vorbereitung und Durchführung der Machbarkeitsstudie c) Sanierungs-/Wartungsmaßnahmen  Sanierung Sprachalarmierungsanlage  Sanierung der Treppentürme Block 6 - 28  Überprüfung der Standsicherheit, VDI 6200  Umsetzung der Ergebnisse der VDI 6200  Sanierung der Fußpunkte der Flutlichtmasten  Erneuerung des Unterbaus im Zuge des Rasenaustausch es  Abdichtungsarbeiten Galerie Arbeitsfugen und Wandanschlüsse  Netzersatzanlage-Ergebnisse der Begutachtung umsetzen  Modernisierung Kassensystem  Vorplanungen zur Corona-gerechten Umrüstung der Lüftungsanlagen  Sanierung der Entwässerung Stadiondach  Vorplatz FG2: Sanierung der Pflasterflächen und Baumscheiben  Neuer ZKS-Server (Zutrittskontrollsystem)  Monitoring Polycarbonat-Platten gesamtes Stadiondach  Reorganisation der Rettungswege  Wartung und Umbau Panikentlastungstore  Sonstige „kleinere“ Reparaturen 583 4 Für 2023-2025 sind folgende Maßnahmen geplant: a) Baumaßnahmen/zukünftiges Anlagevermögen Keine b) Vorbereitung Generalsanierung / Neubau  Durchführung der Machbarkeitsstudie c) Sanierungs-/Wartungsmaßnahmen:  Modernisierung Zutrittskontrollsystem  Austausch des Gasbrenners durch einen Kombibrenner  Beschichtung der Stahlbeton-Treppenaufgänge 30- 32  Seilsicherungssystem für Flutlichtmast en  Erneuerung Steuerung Netzersatzanlage  Sanierung von Toiletten im Public-Bereich  Sanierung der Fußpunkte der Flutlichtmasten  Nutzbarmachung der Abwärme des Notstromaggregats  Monitoring Polycarbonat-Platten gesamtes Stadiondach  Monitoring und Instandsetzung der Schwingungsdämpfer  Umsetzung der Ergebnisse der BOB-Begehung  Sanierung der Rauchwarnanlage Nordwesttribüne  Umsetzung der Ergebnisse der VDI 6200  Sanierung der Entwässerung Stadiondach  Erweiterung der Fahrradständer  Monitoring und Instandhaltung der Galerie  Sanierung Sprachalarmierungsanlage  Sanierung von Pflasterflächen  Reorganisation der Rettungswege  Sanierung der Baumscheiben  Abdichtung der Galerieebene  Korrosionsschutz Primärkonstruktion Dachtragwerk  Partieller Austausch der Sitzschalen  Austausch der VIP-Bestuhlung Haupttribüne  Sonstige „kleinere“ Reparaturen Die Sanierungs-bzw. Umbaumaßnahmen sind zurzeit auf die Substanzerhaltung ausge- richtet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 ist die Beauftragung einer Machbarkeits- studie geplant. Nach den Ergebnissen dieser Studie in der ersten Jahreshälfte 2023 wird die Entscheidung über eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadion s vorbe- reitet. 584 5 2 Erfolgsplan 2.1 Umsatzerlö se Aufgrund der Corona-Pandemie war im Wirtschaftsjahr 2021 eine Verminderung der Um- satzerlöse in Höhe von 300.000,00 € zu verzeichnen (Kürzung aufgrund von zehn Geist- erspielen: 30.000,00 € pro Spiel). Im Wirtschaftsjahr 2022 fanden zu Jahresbeginn zwei Spiele als Geisterspiele statt, wodurch Kürzungen des Nutzungsentgelts in Höhe vo n 60.000,00 € zu verzeichnen sind. Aufgrund der bestehenden Informationslage bezüglich der weiteren Entwickl ungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird nicht davon ausgegangen, dass zukünftig Spiele ohne Zuschauer stattfinden müssen. Deshalb wird für die folgenden Jahre keine Vermin- derung der Umsatzerlöse aufgrund von Geisterspielen eingeplant. Mit dem Verbleib des 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga haben sich die Erlöse des FSN aus Nutzungsentgelten lediglich in Höhe der laut Betreibervertrag festgelegten jährlichen Steigerungsrate (1,5%) erhöht. Diese Steigerungsrate wird auch der Planung für d ie Folgejahre zu Grunde gelegt. Bei der Planung von Umsatzerlösen gehen wir von der Zugehörigkeit des Hauptmieters 1. FCN zur 2. Bundesliga aus. Die im Betreibervertrag geregelten Nutzungsentgelte betragen im Wirtschaftsja hr 2023 insgesamt 1.598.129,00 € (für den Zeitraum vom 01.01.-30.06.2023: 132.186,00 € mtl.; für den Zeitraum vom 01.07.-31.12.2022: 134.168,79 € mtl.). Im Wirtschaftsjahr 2023 werden Erlöse aus Grundabgaben (resultieren aus der Weiter- verrechnung an die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH) in Höhe von 62.000,00 € pro Jahr geplant. Außerdem fallen weiterhin die Erlöse (gerundet) aus der Vermietung der Funk- station in Höhe von 8.534,00 €, Erlöse aus der Dachmiete in Höhe von 2.500,00 € sowie die Erstattung für Stromeinspeisung in Höhe von 3 10,00 € an. Die gesamten geplanten Umsatzerlöse des Wirtschaftsjahres 2023 belaufen sich auf 1.671.470,00 €. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden die gesamten Nutzungsentgelte in Höhe von 1.622.101,00 € (für das 1. HJ 2024 : 134.168,79 mtl.; für das 2. HJ 2024 : 136.181,32 € mtl.) geplant. Die Erlöse aus der Vermietung der Funkstation werden in dreijährigem Tur- nus unterjährig um 5% erhöht, wodurch sich eine Steigerung auf 8.602,00 € ergibt. Die weiteren Erlöse (Grundabgaben, Erlöse aus der Dachmiete sowie die Erstatt ungen von Energiekosten) bleiben unverändert. Die gesamten Plan-Umsätze 2024 betrag en 1.695.500,00 €. Im Wirtschaftsjahr 2025 wurden die jährlichen Nutzungsentgelte in Höhe von 1.646.432,00 € (für das 1. HJ 2024: 136.181,32 € mtl.; für das 2. HJ 2024: 138.224,04 € mtl.) geplant. Die anderen Erlöse (Grundabgaben, Vermietung der Funkstation, Erlöse aus der Dachmiete sowie die Erstattungen von Energiekosten) bleiben unverändert. Die gesamten Plan-Umsätze 2025 betragen 1.720.000,00 €. 585 6 2.2 Personalaufwand Die Tarifeinigung vom 25.10.2020 sieht folgende stufenweise Erhöhungen der Tabellen- entgelte vor:  ab 01.04.2021: 1,4 %  ab 01.04.2022: 1,8 % Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. Der Jahresabschluss 2021 weist Gesamtpersonalkosten von 151.783,00 € aus. Der Anstieg der Inflation in 2022 könnte sich auch bei den Personalkosten des Eigenbe- triebs in 2023 auswirken. Es wird deshalb mit folgenden Tarif-Erhöhungen geplant: 2023 3 ,0 % 2024 2,8 % 2025 2,5 % Es wird von Gesamtpersonalkosten in Höhe von 258.030,00 € in 2023 ausgegangen. Die Steigerung vgl. zu 2021 begründet sich durch die Neuanstellung einer Verwaltungs- kraft in 2022 sowie eines Bautechnikers zum 01.01.2023. In den Folgejahren beläuft sich der Personalaufwand in 2024 auf 265.250,00 € und 2025 auf 271.880,00 €. 2.3 Abschreibungen Für das Jahr 2023 wird mit Abschreibungen in Höhe von 2.117.600,00 € gerechnet. Im Jahr 2024 wird sich die Höhe der Abschreibungen auf 2.009.340,00 € verringern, be- dingt durch das teilweise Abschreibungsende von in 2005 getätigten Investitionen in Au- ßenanlagen. Diese Entwicklung setzt sich 2025 fort, dann entfallen weitere Abschreibungen für Au- ßenanlagen. Weiterhin endet der Abschreibungszeitraum der Flutlichtanlagen, w odurch sich auch die Abschreibungen für technische Anlagen und Maschinen reduzieren. Insge- samt ist noch mit Abschreibungen in Höhe von 1.686.350,00 € zu rechnen. 2.4 Aufwendungen für Dienstleistungen städtischer Dienststellen Zu Beginn des Jahres 2022 erfolgte die Einstellung einer Nachfolgerin von Frau Schnei- der. Das Honorar von Frau Schneider, welches unter den sonstigen betriebliche n Auf- wendungen in den Vorjahren ausgewiesen wurde, entfällt ab dem Jah r 2023 in voller Höhe. 586 7 2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:  Reparaturaufwendungen Bei der Planung von zukünftigen Reparaturaufwendungen greifen die Sparmaßnahmen ein, diese sind nun auf die Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sacha nlage- vermögen ist sehr veraltet. In der langfristigen Planung (über 5 Jahre hin aus) wird der Umbau des bestehenden Stadions vorbereitet. Als Reparaturaufwendunge n werden im Wirtschaftsjahr 2023 Kosten in Höhe von 1.074.500,00 €, im Wirtschaftsjahr 2024 1.041.400,00 € sowie im Wirtschaftsjahr 2025 1.090.500,00 € geplant. Darin enthalten sind die geschätzten Kosten der Machbarkeits- studie in Höhe von 323.500,00 €, diese werden in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 anfallen.  Bauliche Betreuung des Hochbauamtes Es werden keine Kosten für die bauliche Betreuung durch das Hochbauamt geplant.  Dienstleistungen Dritter, Honorare Diese Position beinhaltet die Honorare für die Erstellung und Prüfung d er Jahresab- schlüsse (inkl. Buchführungskosten), Erstellung von Steuererklärungen sowie die geplan- ten Honorare für die Rechts- und Steuerberatung. Es werden jährliche Kosten in Hö he von EUR 45.000,00 eingeplant.  Miete für Büroräume Die Position enthält die jährlichen Mietzahlungen für das Archiv inkl. Nebenkosten. Hinzu kommt die Miete für die Containeranlage (Büro des Eigenbetriebs). Die Erhöhung der Containermiete resultiert aus einer Erweiterung der Bürofläche. Für die Mietzahlung en werden ab 2023 insgesamt jährlichen Kosten in Höhe von 21.800,00 € geplant.  Verwaltungskostenbeiträge und IT-Leistungen der Stadt Nürnberg Pro Jahr ist mit der Zahlung von Verwaltungskosten in Höhe von 65.000,00 € sowie mit Kosten für die Bereitstellung der IT durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 12.800,00 €. zu rechnen. 587 8  Büro- und Verwaltungskosten Die Position beinhaltet die jährlichen Kopier- und Telefon-und Internetkosten, die Ausga- ben für Porto und die Kontoführungskosten. Wie gehen hierbei von den jährlichen Kosten in Höhe von 5.500,00 € aus.  Versicherungen, Abgaben Für die Feuerversicherung sowie für die Grundabgabenzahlungen (Grundsteuer, Gebüh- ren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser) sind pro Jahr 75.000,00 € zu leisten. 2.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die abgebildeten Zinsaufwendungen werden aus den Tilgungsplänen entnommen. 2.7 Kassenkreditlimit Bedingt durch die monatliche Pachtzahlung der Betreiber-Gesellschaft und der Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen zu bestimmten Zeitpunkten jeweils für das Halbjahr, ist es erforderlich, ein von der Eigenbetriebsverordnung abweichendes Kasse nkreditlimit festzulegen. Das Kassenkreditlimit wird auf 1.500.000,00 € festgelegt. 588 9 3 Stellenplan Entgeltgruppen Vollkraftanteil der Stellen Tatsächlich besetzte Vollkraftstellen 2021 2022 2023 30.06.2022 E9A 1,0 E9B E9C 0,5 0,5 0,5 E10 E11 1,0 1,0 1,0 1,0 E12 1,0 1,0 1,0 1,0 Summe 2,0 2,5 3,5 2,5 4 Vermögensplan und Finanzplan Im Stadion finden laufend notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten statt. Be- reits in 2022 waren absehbar keine (investiven) Bautätigkeiten (z.B. für Neubauten) vor- gesehen. Sowohl Erkenntnisse bei FSN als auch bei der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH zeigen allerdings, dass insbesondere die Sanierungskosten (konsumtiv) in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind. In den Wirtschaftsjahren 2023-2025 wurden keine Investitionen in das Anlage vermögen geplant. Es werden in den Wirtschaftsjahren 2023-2025 jedoch diverse Auf wendungen für Instandhaltung anfallen. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. Der voraussichtliche Jahresfehlbetrag 2023 beträgt 2.338.305,00 €. Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich lt. Erfolgsplan ein berechneter Verlusta usgleich durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 1.924.261,00 €. In den Folgejahren werden keine Zuschüsse durch Dritte gewährt. 589 2021 2022 2022 2023 2024 2025 Ist Plan Prognose Plan Vorschau Vorschau Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Umsatzerlöse 1.303.480 1.467.000 1.608.280 1.671.470 1.695.510 1.719.850 2. Personalaufwand 151.780 245.000 193.900 258.030 265.250 271.880 a) Löhne und Gehälter 120.160 196.000 154.410 205.990 211.760 217.050 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 31.620 49.000 39.490 52.040 53.490 54.830 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.117.930 2.150.000 2.121.100 2.117.600 2.009.340 1.686.350 4. sonstige betriebliche Aufwendungen 768.310 2.239.610 1.857.405 1.299.040 1.265.990 1.315.060 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 429.020 379.460 381.450 335.110 290.760 245.190 6. Ergebnis nach Steuern (2.163.560) (3.547.070) (2.945.580) (2.338.310) (2.135.830) (1.798.630) 7. sonstige Steuern 14.460 0 0 0 0 0 8. Jahresverlust 2.178.020 3.547.070 2.945.580 2.338.310 2.135.830 1.798.630 Erfolgsplan 2023-2025 Ö 4.4 Ö 4.4 590 Ausgaben des Wirtschaftsjahres Verpflichtungs- ermächtigung des Wirtschaftsjahres I. Mittelverwendung 1.1 Investitionen Baumaßnahmen/zukünftiges AV 0 1.2 Investitionen bewegliches Vermögen und sonstiges 0 2. Periodenergebnis - Verlust 2.338.305 3. Darlehenstilgung 1.703.560 4. Rückführung des Kontokorrentkontos 0 Summe 4.041.865 0 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2.117.604 2. Zuschüsse vom Land 0 3. Verlustausgleich vom Träger 1.924.261 4. Rückführung aus der Liquiditätsreserve 0 5. Periodenergebnis - Gewinn 0 6. Kreditaufnahmen für Investitionen 0 Summe 4.041.865 Vermögensplan 2023 - FSN Planansatz 2023 Ö 4.4 Ö 4.4 591 2021 2022 2022 2023 2024 2025 Summe IST Plan Prognose Plan Vorschau Vorschau 2022-2025 I. Mittelverwendung Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1.1 Investitionen Baumaßnahmen/zukünftiges AV 61.621 0 0 0 0 0 0 1.2 Investitionen bewegliches Vermögen und sonstiges 6.757 0 10.000 0 0 0 10.000 2. Periodenergebnis - Verlust 2.178.019 3.547.061 2.945.582 2.338.305 2.135.835 1.798.639 9.218.362 3. Darlehenstilgung 1.703.560 1.703.560 1.703.560 1.703.560 1.703.560 1.703.560 6.814.240 4. Bildung (+)/Auflösung (-) einer Liquiditätsreserve 117.977 0 (8.041) 0 0 0 (8.041) Summe 4.067.934 5.250.621 4.651.101 4.041.865 3.839.395 3.502.199 16.034.561 II. Mittelherkunft Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Abschreibungen 2.117.934 2.150.000 2.121.101 2.117.604 2.009.342 1.686.350 7.934.397 2. Zuschüsse vom Land 0 3. Verlustausgleich vom Träger 3.100.621 1.924.261 1.830.053 1.815.849 5.570.164 4. Rückführung aus der Liquiditätsreserve 1.950.000 0 2.530.000 0 0 0 2.530.000 5. Periodenergebnis - Gewinn 0 6. Kreditaufnahmen für Investitionen 0 0 0 0 0 0 0 Summe 4.067.934 5.250.621 4.651.101 4.041.865 3.839.395 3.502.199 16.034.561 Finanzplan 2023 - 2025 Ö 4.4 Ö 4.4 592 Beilage 3.5 Darlehens-Gesamt- Summe, Ist 31.12.2021: 12.605.321 Jahr / Darlehen Tilgung Zins Gesamt (p.a.) restlicherTilgungsbetrag2005 0,00 0,00 0,00 34.464.000,00 2021 1.703.560,00 423.803,12 2.127.363,12 12.605.321,08 kfw-9573286 467.640,00 262.696,77 730.336,77 6.113.691, 54 kfw-5765502 110.920,00 63.550,24 174.470,24 1.394.829,4 0 "Ersatz NRW" 625.000,00 13.125,00 638.125,00 2.812.500, 00 4009559 500.000,00 84.431,11 584.431,11 2.284.300,14 2022 1.703.560,00 379.456,29 2.083.016,29 10.901.761,08 kfw-9573286 467.640,00 243.055,89 710.695,89 5.646.051, 54 kfw-5765502 110.920,00 58.614,29 169.534,29 1.283.909,4 0 "Ersatz NRW" 625.000,00 10.625,00 635.625,00 2.187.500, 00 4009559 500.000,00 67.161,11 567.161,11 1.784.300,14 2023 1.703.560,00 335.109,47 2.038.669,47 9.198.201,08 kfw-9573286 467.640,00 223.415,01 691.055,01 5.178.411, 54 kfw-5765502 110.920,00 53.678,35 164.598,35 1.172.989,4 0 "Ersatz NRW" 625.000,00 8.125,00 633.125,00 1.562.500,0 0 4009559 500.000,00 49.891,11 549.891,11 1.284.300,14 2024 1.703.560,00 290.762,65 1.994.322,65 7.494.641,08 kfw-9573286 467.640,00 203.774,13 671.414,13 4.710.771, 54 kfw-5765502 110.920,00 48.742,41 159.662,41 1.062.069,4 0 "Ersatz NRW" 625.000,00 5.625,00 630.625,00 937.500,00 4009559 500.000,00 32.621,11 532.621,11 784.300,14 2025 1.703.560,00 245.188,28 1.948.748,28 5.791.081,08 kfw-9573286 467.640,00 182.905,70 650.545,70 4.243.131, 54 kfw-5765502 110.920,00 43.806,47 154.726,47 951.149,40 "Ersatz NRW" 625.000,00 3.125,00 628.125,00 312.500,00 4009559 500.000,00 15.351,11 515.351,11 284.300,14 Ö 4.4 Ö 4.4 593 Gutachtenvorschlag Werkausschuss „Franken-Stadion Nürnberg“: Der Werkausschuss des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2025 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.671.470 € und in den Aufwendungen mit 4.009.780 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.041.865 € ab. 2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. 3. Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. 5. Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich ein berechneter Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 1.924.261 €. 6. Der Verlustausgleich ist in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Beschlussvorschlag Stadtrat: Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses Franken-Stadion Nürnberg vom 28.10.2022 wird zum Beschluss erhoben. Ö 4.4 Ö 4.4 594 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/040/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 28.10.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: NüBad Wirtschaftsplan 2023 Anlagen: Erlaeuterungsbericht 2.2. Erfolgsplan 2023 2.3 Unterhalt 2.4 Sonstige Aufwendungen 2.5 Vermögensplan 2023 2.6 Investitionen 2.7 Verpflichtungsermächtigungen 2023 2.8 Finanzplan 2022-2026 2.9 Verlustausgleich 2.10 Stellenplan 2.11 Darlehen 2.12 Steuer Sachverhalt (kurz): Gemäß § 6 Abs. 2 i.V. mit § 7 Abs. 2 Nr. 5 der NürnbergBad-Betriebssatzung legt der Eigenbetrieb NürnbergBad den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2023 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2023 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 4.5 Ö 4.5 595 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/040/2022 Seite 2 von 4 Gesamtkosten 8.123.983 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 8.123.983 € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Ref. I/II ist entsprechend AdO 9 B vom 9.3.2022 ist erfolgt. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 596 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/040/2022 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 597 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/040/2022 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag Werkausschuss „NürnbergBad“: Der Werkausschuss des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2022/2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 4.990.000 € und in den Aufwendungen mit -12.478.760 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.401.667 € ab. 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 14.924.184 € festgesetzt. 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 25.282.864 € festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9,9 Mio.€ festgesetzt. Beschlussvorschlag Stadtrat: Der Stadtrat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2022/2026 für den Eigenbetrieb „NürnbergBad“ mit den folgenden Inhalten: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 4.990.000 € und in den Aufwendungen mit -13.113.983 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.401.667 € ab. 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 14.924.184 € festgesetzt. 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 25.282.864 € festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9,9 Mio.€ festgesetzt. 598 Seite 1 von 4 NürnbergBad – Wirtschaftsplan 2023 Anlage 1: Erläuterungsbericht 1. Einführung Mit Beschluss des Stadtrats vom 02. Juli 2003 wurde der Eigenbetrieb NürnbergBad gegrün- det und hat zum 01. Januar 2004 seine Tätigkeit aufgenommen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 08. Juli 2003 wurde am 16. Juli 2003 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Die letzte Änderung der Betriebssatzung erfolgte durch Satzung vom 07. April 2020. Der Eigenbetrieb NürnbergBad bewirtschaftet alle städtischen Hallenbäder:  Südstadtbad,  Nordost bad,  Katzwang bad,  Langwasserbad; und alle städtischen Freibäder:  Stadionbad,  Westbad,  Naturgartenbad. NürnbergBad ist für die Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Sanierung und At- traktivitätssteigerung verantwortlich. Die wesentlichen Maßnahmen bisher waren:  2008 / 2009 – Südstadtbad; Sanierung, Erweiterung um Außenbereich und Sauna- landschaft  Dezember 2009 – Nordostbad; Erweiterung Außenbereich  September 2010 bis Juli 2011 – Westbad; vollständige Erneuerung  Mai 2013 bis Juli 2015 – Langwasserbad; Neubau  Februar 2017 bis Mai 2017 – Nordostbad; Neubau einer Röhrenrutsche  Juli 2017 bis Oktober 2017 – Nordostbad; Neugestaltung des Vorplatzes  2018 – Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Stadionbad; Umbau und Neugestaltung des Eingangsbereichs im Katzwangbad  Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er - folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werklei ter des Eigen- betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant. In den vorliegenden Unterlagen ist die Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbe- triebs NürnbergBad dargestellt. Ö 4.5 Ö 4.5 599 Seite 2 von 4 2. Erfolgsplan Die Ermittlung der Planansätze im Erfolgsplan (Anlage 2) erfolgt aufgrund der Zahlen des Jahresabschlusses 2021 und der Ist-Situation des fortgeschrittenen Wirtschaftsjahres 2022, unter Berücksichtigung der Corona und Ukraine bedingten Einflüsse. 2.1 Umsatzerlöse Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wird berücksichtigt, dass ein vollständiger Normalbetrieb für das Jahr 2023 noch nicht sicher erscheint. Es wird mit 900.000 Besucher für das Gesamtjahr 2023 geplant (2021: 420.901 Besucher / 2020: 445.720 Besucher / 2019: 1.182.000 Besu- cher) 2.2 Material und Instandhaltung Der Aufwand für Gas, Strom, Wasser und Heizung (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) wurde aus den Verbrauchsdaten der Vergangenheit und unter Berücksichtigung der aktuellen Ent- wicklungen aus dem Ukraine-Krieges ermittelt. Gegenüber den 2021 Zahlen im Bereich der Aufwendungen für Brennstoffe und Strom wurde mit einem deutlichen Anstieg für das Jahr 2023 eingeplant (Brennstoffe: + 70 % ggü. 2021/Strom: + 56 % ggü. 2021). Sollte es infolge des Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb die Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenzen. Sollte jedoch die soge- nannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht mehr mit einer durch- gehenden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfallstufe ist die Bundesnetzagentur aufgefordert, durch hoheitliche Maßnahmen die Gasversorgung zu regulieren. Hierfür hat sie bereits angekündigt, dass Schwimmbäder, Spaßbäder und Freizeiteinrichtungen sich als ers- tes auf Abschaltungen bei der Energiebelieferung einstellen müssten. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten Aufwendungen für den Bauunterhalt (Anlage 3) mit 827 TEUR sowie für die Fremdreinigung mit 500 TEUR. 2.3 Personalaufwand Die Tarifeinigung vom 25.10.2020 sieht folgende stufenweise Erhöhungen der Tabellenent- gelte vor:  ab 01.04.2021: 1,4 %  ab 01.04.2022: 1,8 % Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. Der Jahresabschluss 2021 weist Gesamtpersonalkosten von 4.368 TEUR (2020: 4.475 TEUR) aus. Der Anstieg der Inflation in 2022 könnte sich auch bei den Personalkosten des Bäderbetrie- bes in 2023 auswirken. NürnbergBad plant mit folgenden Tarif-Erhöhungen: 2023 3 % 2024 2,8 % 2025 2,5 % 2026 2,3 % Es wird von Gesamtpersonalkosten i.H.v. 4.676 TEUR in 2023 ausgegangen. 600 Seite 3 von 4 2.4 Abschreibungen Es wurden lineare Abschreibungszeiten auf Grundlage der AfA-Tabelle für den Wirtschafts- zweig „Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 09. Mai 1995 angewandt. Für das Jahr 2023 wird mit Abschreibungen in Höhe von 2.016 TEUR geplant. Die Entwicklung der Abschreibungen ist im Finanzplan 2022 – 2026 dargestellt. Den Ab- schreibungen steht kein unmittelbarer Liquiditätsabfluss gegenüber, allerdings wird das Jah- resergebnis (Erfolgsplan) dadurch belastet. 2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für z.B. Verwaltungskos- tenerstattungen, Miete, Öffentlichkeitsarbeit, Bürobedarf, Beratungsgebühren, Gutachten, Honorare Hochbauamt, Gärtnereileistungen, Winterdienst, Instandhaltung und Wartung der Gebäude, Betriebsvorrichtungen und technischen Anlagen veranschlagt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden 2023 mit 1.600 TEUR eingeplant 2.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Für das Jahr 2023 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen i.H.v. 14.924 TEUR vorgesehen. (siehe Vermögensplan). Die sich aus den Krediten ergebenden Zinsaufwendungen in Höhe von 626 TEUR sind im Erfolgsplan berücksichtigt. Zur Deckung der laufenden Ausgaben ist die Inanspruchnahme eines Kassenkredites nötig. 2.7 Kassenkredit Als Kassenkreditmittel reichen die in Art. 73 Abs. 2 GO veranschlagten 1/6 der im Erfolgs- plan vorgesehenen Erträge nicht aus. Um den reibungslosen Betriebsablauf und eine fristge- rechte Bezahlung der Kreditorenrechnungen zu gewährleisten ist eine Summe von 9,9 Mio. EUR als Kassenkredit eingeplant. 3. Vermögensplan Im Vermögensplan werden 250 TEUR als Investitionspauschale für Energiespar- und Klima- schutzmaßnahmen ausgewiesen. Weiterhin sind 1.304 TEUR für sonstige Investitionen geplant. Insbesondere die nötige In- standsetzung der Badewassertechnik für das Katzwangbad und das Nordostbad i.H.v. insge- samt 750 TEUR und die Verbesserung der Wegesituation vor verschiedenen Bädern, inkl. 601 Seite 4 von 4 Verkehrssicherung und Erhöhung der Fahrradstellplätze i.H.v. 300 TEUR stehen für den überwiegenden Teil der sonstigen Investitionen. Für das Projekt Volksbad sind in 2023 Baukosten in Höhe von brutto 25,5 Mio EUR (netto 21,4 Mio. EUR) eingeplant. Bis 2026 wird von Gesamtbaukosten für das Projekt i.H.v. brutto 67,6 Mio EUR (netto 56,8 Mio. EUR) ausgegangen. Die für das Volksbad anfallende Vor- steuer auf die Kosten kann zu ca. 90 % geltend gemacht werden und wird auf der Mittelher- kunftsseite unter dem Punkt „4. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt“ berück- sichtigt. 4. Stellenplan Anlage 10 zeigt in der Übersicht den Stellenplan für 2023. 5. Finanzplan Der Finanzplan für die Zeit von 2022 bis 2026 weist einen Finanzbedarf von 113,87 Mio. EUR aus. Diese Summe beinhaltet für den genannten Zeitraum 2022 – 2026 angenommene Investitio- nen für das Projekt Volksbad in Höhe von brutto 63,8 Mio. EUR (netto 53,6 Mio. EUR). Auf der Mittelherkunftsseite sind neben den erwarteten Verlustausgleichszahlungen durch die Stadt und der Rückzahlung aus dem Vorsteuerüberhang durch das Finanzamt, die Kre- ditaufnahme, als auch die Förderungen i.H.v. 25,4 Mio EUR für das Projekt Volksbad berück- sichtigt. Behandlung Verlustausgleich Der Verlustausgleich der Stadt Nürnberg beläuft sich lt. Erfolgsplan im Jahr 2023 auf 8.123.983 EUR. In Anlage 9 ist die Entwicklung des Verlustausgleiches gemäß § 8 EBV dargestellt. Der vorliegende Wirtschaftsplan ist mit dem Finanzreferat abgestimmt. 602 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 2 Erfolgsplan 2023 - NürnbergBad Plan 2023 Hochr. 2022 Ist 2021 1. Umsatzerlöse 4.500.000 3.700.000 2.643.096 2. aktivierte Eigenleistung 280.000 280.000 287.318 3. übrige sonstige betriebliche Erträge 210.000 200.0 00 1.612.222 Erträge/Erlöse 4.990.000 4.990.000 4.180.000 4.180.000 4.542.636 4.542.636 4. Material und Instandhaltung a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -2.860.000 -2.000.000 -1.869.395 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.327.000 -1. 189.000 -960.695 Summe Material und Instandhaltung -4.187.000 -3.189.0 00 -2.830.090 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -3.399.000 -3.300.000 -3.166.780 b) Soziale Abgaben und Aufw. für die Altersversorgung -1.277.200 -1.240.000 -1.200.964 in b) enth.Versorgungsempf. Beamte/Angest. und Beihilfe -250.000 -270.000 -278.121 Summe Personalaufwand -4.676.200 -4.540.000 -4.367.744 6. Abschreibungen -2.015.560 -2.109.760 -2.196.376 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.600.000 -1.500 .000 -1.441.868 davon Abbruchkosten 0 0 0 Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -1.600.000 - 1.500.000 -1.441.868 Summe Aufwendungen -12.478.760 -12.478.760 -11.338.760 -11.338.760 -10.836.078 -10.836.078 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 12.618 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.1 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -626.22 3 -419.305 -433.636 9.2 Zinsen Kassenkredite/Geldguthaben 0 Summe Zinsen -626.223 -626.223 -419.305 -419.305 -421.018 -421.018 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -8.114.983 -7.578.065 -6.714.460 11. sonstige Steuern -9.000 -9.000 -8.522 12. Jahresgewinn + / Jahresverlust - -8.123.983 -7.587.065 -6.722.982 13.09.202217:35 WP_2023.xlsErfolgsplan 2023 Ö 4.5 Ö 4.5 603 2023 Bauunterhalt netto Nordost süd.stadt.bad. Naturgarten Stadion West Katzwang L angwasser Summen NüBad - Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 3 Controlling EMC (Energiemonitoring) 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 1.750,00 € Miete/Leasing Absauggerät, Saison 1.900,00 € 1.900,00 € Pflege Rasen, Grünanlagen 1.000,00 € 1.000,00 € 14.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 1.000,00 € 11.500,00 € 78.500,00 € Reinigung Vorplatz, Pflasterbeläge & Geländerhöhen 3.000,00 € 1.500,00 € 7.000,00 € 3.000,00 € 1.000,00 € 15.500,00 € Sanierung WC-Trennwände oben mit Fliesenarbeiten, Fenster 20.000,00 € 20.000,00 € Sanierung Stromversorgung, Außenanlage; (E-Material) 6.000,00 € 6.000,00 € Unterhalt GLT 5.000,00 € 8.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 23.000,00 € Unterhalt Dachflächen, Reparaturen 15.000,00 € 5.500,00 € 1.500,00 € 10.000,00 € 30.000,00 € 62.000,00 € Unterhalt Dienstfahrzeuge, Traktoren 500,00 € 500,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 500,00 € 2.250,00 € Unterhalt Malerarbeiten (Material) 1.500,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 10.500,00 € Unterhalt Rutsche, Beschichtung, Silikon… 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 2.000,00 € Unterhalt Fliesenausbesserungen 10.000,00 € 2.000,00 € 1.500,00 € 500,00 € 500,00 € 15.000,00 € 1.500,00 € 31.000,00 € Unterhalt Lüftungsanlagen 3.500,00 € 3.500,00 € 1.500,00 € 35.000,00 € 43.500,00 € Unterhalt Wasserversorgung, Außenanlagen 5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € Unterhalt Sand Beachvolleyball & Sankästen 500,00 € 1.500,00 € 500,00 € 500,00 € 1.000,00 € 4.000,00 € Unterhalt Sauna 2.500,00 € 30.000,00 € 20.000,00 € 52.500,00 € Unterhalt Pfandschlösser 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 100,00 € 1.000,00 € 3.100,00 € Unterhalt Spielgeräte, Fallschutz, Reparaturen 1.000,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 € 1.000,00 € 10.000,00 € Unterhalt Sanitär 4.000,00 € 4.000,00 € 3.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 5.000,00 € 3.500,00 € 23.000,00 € Unterhalt Wartungsfugen Silikon 2.000,00 € 3.000,00 € 300,00 € 300,00 € 500,00 € 5.000,00 € 11.100,00 € Unterhalt Kanal, wiederkehrende Prüfung 1.500,00 € 1.500,00 € 750,00 € 1.500,00 € 5.250,00 € Unterhalt Wasseraufbereitungsanlage 3.000,00 € 3.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 5.000,00 € 15.000,00 € Unterhalt VSP Bäume (Pflege&Erfassung) & Spielgeräte 1.000,00 € 1.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 40.000,00 € Unterhalt Pflasterbeläge, Beckenumgänge & Wege 3.000,00 € 50.000,00 € 3.500,00 € 56.500,00 € 528.350,00 € TÜV wiederkehrende Prüfung BMA 1.000,00 € 2.000,00 € 5.000,00 € 2.000,00 € 10.000,00 € TÜV ELA 500,00 € 500,00 € 300,00 € 750,00 € 2.050,00 € TÜV RLT, Brandschutzklappen 1.500,00 € 1.500,00 € 3.500,00 € 6.500,00 € TÜV Druckbehälter, Kompressoren 300,00 € 250,00 € 300,00 € 250,00 € 150,00 € 1.250,00 € TÜV Elektrische Anlagen 2.000,00 € 3.500,00 € 3.000,00 € 8.500,00 € TÜV Fluchtwegsteuerung 500,00 € 500,00 € TÜV Bauwerksprüfung, Statik 4.500,00 € 5.000,00 € 2.500,00 € 3.000,00 € 15.000,00 € TÜV Sicherheitsbeleuchtung/Notlichtanlagen 200,00 € 5.000,00 € 200,00 € 2.000,00 € 7.400,00 € TÜV wiederkehrende Prüfung Rutsche, Spielgeräte 250,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 750,00 € 2.500,00 € 53.700,00 € Wartung Aufzug 532,00 € 6.240,00 € 220,00 € 840,00 € 2.000,00 € 9.832,00 € Wartung Absauggeräte 3.000,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € 12.000,00 € Wartung Automatiktüre, Rolltore, Fensterelemente 245,00 € 1.000,00 € 5.000,00 € 6.245,00 € Wartung BMA 800,00 € 4.724,04 € 800,00 € 5.510,00 € 11.834,04 € Wartung BOS 500,00 € 500,00 € Wartung Brandschutzklappen 750,00 € 1.743,50 € 400,00 € 2.500,00 € 5.393,50 € Wartung Feuerlöscher 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 1.750,00 € Wartung Blitzschutz 500,00 € 2.200,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 800,00 € 4.500,00 € Wartung Brandschutztor/Feststellanlagen 1.545,74 € 1.500,00 € 3.045,74 € Wartung Chlor intern 2.500,00 € 2.500,00 € 750,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.000,00 € 11.250,00 € Wartung Chlor, Inbetriebnahme, MSR 3.000,00 € 3.000,00 € 860,00 € 1.020,00 € 1.032,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 11.412,00 € Wartung Chlor, Ventile 2.000,00 € 2.500,00 € 2.000,00 € 2.200,00 € 2.500,00 € 1.000,00 € 2.500,00 € 14.700,00 € Wartung Chlor, Injektoren, V10K 1.500,00 € 1.500,00 € 1.048,00 € 1.610,00 € 1.310,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 9.968,00 € Wartung EMA 214,20 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 503,00 € 897,20 € Wartung ELA/SAA 4.472,64 € 4.142,00 € 8.614,64 € Wartung Fettabscheider 810,00 € 810,00 € 810,00 € 810,00 € 810,00 € 4.050,00 € Wartung Hebeanlagen 2.000,00 € 300,00 € 4.300,00 € 6.600,00 € Wartung Heizung 800,00 € 5.000,00 € 5.800,00 € Wartung Klimageräte 500,00 € 3.500,00 € 4.000,00 € Wartung Kompressor 120,00 € 200,00 € 120,00 € 60,00 € 500,00 € 1.000,00 € Wartung Lüftungsanlagen 3.947,00 € 4.491,00 € 1.500,00 € 10.500,00 € 20.438,00 € Wartung Materialbedarf für Wartungen 15.000,00 € 15.000,00 € 5.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 2.000,00 € 2.500,00 € 45.500,00 € Wartung MSR 2.500,00 € 2.500,00 € 5.000,00 € Wartung RWA/NRA 980,00 € 1.200,00 € 4.981,00 € 7.161,00 € Wartung Sanitär 3.800,00 € 3.800,00 € Wartung Sicherheitsbeleuchtung 255,16 € 1.050,00 € 160,36 € 970,00 € 2.435,52 € Wartung Steuerung FU 540,00 € 540,00 € 1.080,00 € Wartung Schlammwasseraufbereitung 1.500,00 € 1.500,00 € 500,00 € 800,00 € 4.300,00 € Wartung Trennvorhänge 560,00 € 560,00 € Wartung USV, Unabhängige Stromversorgung 1.000,00 € 500,00 € 1.250,00 € 2.750,00 € Wartung Wasseraufbereitungsanlage 6.030,00 € 4.195,00 € 500,00 € 1.800,00 € 800,00 € 500,00 € 4.000,00 € 17.825,00 € Wartung Biocat 300,00 € 300,00 € 244.541,64 € Summen Bäder 109.979,10 € 127.876,18 € 145.038,00 € 81. 350,00 € 65.372,00 € 81.650,36 € 215.326,0 0 € 826.591,64 € Ö 4.5 Ö 4.5 604 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 4 sonstige betriebliche Aufwendungen Plan 2023 Instandhaltungskosten EDV Hard/Software 110.000 Versicherungen 38.000 Miete, Maschinen 40.000 Reisekosten 12.000 Kraftfahrzeugkosten 10.000 Werbe- und Vertreterkosten 20.000 Bücher, Zeitschriften 7.500 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 80.000 Bürobedarf 10.000 Portokosten 4.000 Telefonkosten 10.000 Veranstaltungen 10.000 Straßenreinigungsgebühr 20.000 Abfallgebühr 25.000 Mitgliedsbeiträge 2.000 Gebühren 80.000 Verwertung, Entsorgung 20.000 Fremdleistungen allg. 30.000 Gutachten/Untersuchungen 10.000 Abschluss- und Prüfungskosten 20.000 Kassendienst 150.000 Geldtransportkosten 5.000 Nebenkosten des Geldverkehrs 20.000 Bewachung/Sicherheit 100.000 Wäschereinigung 1.000 Gärtnereileistungen 130.000 Winterdienst 20.000 Wartung 5.000 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 470.000 Werkzeuge und Kleingeräte 20.000 Projekt VB- Miete Büroräume 50.000 Übriger betrieblicher Aufwand 70.500 1.600.000 Ö 4.5 Ö 4.5 605 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 5 Vermögensplan 2023 - NürnbergBad Ausgaben des Wirtschaftsjahres Verpflichtungser- mächtigungen des Wirtschaftsjahres Gesamtausgabe bedarf Brutto bei mehrjährigen Vorhaben I. Mittelverwendung Euro Euro Euro 1. Volksbad Baukosten 25.500.000 25.282.864 67.563.204 Investitionspauschale Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen 250.000 sonstige Investitionen (Aufgliederung siehe Tabelle *) 1.304.000 2. Zwischensumme Investitionen 27.054.000 3. Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 6.108.423 Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 2.239.244 4. Darlehenstilgung Altdarlehen 0 Summe Rückführung Kontokorrentkonto 0 35.401.667 0 0 II. Mittelherkunft 1. Kontokorrentkonto 28900107 0 sonstige Investitionen 2023 * 2. Kreditaufnahmen für Investitionen 14.924.184 in Euro 3a Zuschüsse Volksbad Bund 2.200.000 750.000 Badewassertechnik HB/Katzw. + HB/No 3b Zuschüsse Volksbad FAG 1.170.000 300.000 Wege, Plätze, Fahrradständer (diverse Bäder) 3c Zuschüsse Volksbad sonstige 4.947.000 254.000 verschiedenes 4. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 4.036.500 1.304.000 5. Verlustausgleich nach § 8 EBV 8.123.983 6. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 0 Summe 35.401.667 Planansatz 2023 13.09.202217:36 WP_2023.xlsVermögensplan 2023 Ö 4.5 Ö 4.5 606 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 6 2023 Investition Brutto Nordost Südstadtbad Naturgarten Stadion West Katzwang Lan gwasser Summen Sauna Attraktivierung, Veränderung, Effektofen 10.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € 40.000,00 € Technik Badewassertechnik, Schlammwasseraufbereitung 250.000,00 € 25.000,00 € 500.000,00 € 775.000,00 € Geräte Traktor Benzin, E-Cart, Unkrautbrenner 6.500,00 € 3.000,00 € 7.500,00 € 3.000,00 € 20.000,00 € Spielplätze Erstellung, Erweiterung an Land oder im Wasser 15.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € 15.000,00 € 45.000,00 € Ausstattung Liegen, Papierkörbe, Ascher, Wertfächer, Umkleiden… 5.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2. 000,00 € 15.000,00 € Sanitär Abwasser Fettabscheider (sofern wieder eine Gastronomie kommt) - € 2.000,00 € 2.000,00 € 4.000,00 € CD Schriftzug "Bad" am Gebäude, Stele oder Werbeschild 8.000,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 32.000,00 € Vorplatz Wege & PLätze, Verkehrssicherung , Fahrradständer usw. 25.000,00 € 200.000,00 € 15.000,00 € 50.000,00 € 10.000,00 € 300.000,00 € Scheidt & Bachmann Erneuerung von Komponenten nach Abschreibung 10.000,00 € 10.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 35.000,00 € allgemein bewegliches Invest 38.000,00 € Summen Bäder 280.000,00 € 74.000,00 € 226.500,00 € 45.000,00 € 37.500,00 € 565.000,00 € 38.000,00 € 1.304.000,00 € Ö 4.5 Ö 4.5 607 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 7 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Gesamt 2024 2025 2026 Volksbad € 19.000.000 € 6.000.000 € 282.864 € 25.282.864 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres 2023 € 19.000.000 € 6.000.000 € 282.864 € 25.282.86 4 13.09.202217:37 WP_2023.xlsVerpflichtungsermächtigun gen Ö 4.5 Ö 4.5 608 Finanzplan 2022 - 2026 - NürnbergBad NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 8 I. Mittelverwendung 2022 2023 2024 2025 2026 Summe akt. Hochr. Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2022 - 2026 1. Volksbad 13.000.000 25.500.000 19.000.000 6.000.000 2 82.864 63.782.864 Investitionspauschale Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen 250.000 250.000 250.000 250.000 1.000.000 sonstige Investitionen (Aufteilung siehe Vermögensplan 2022) 800.000 1.304.000 800.000 800.000 800.000 4.504.000 Zwischensumme Investitionen 13.800.000 27.054.000 20.050.000 7.050.000 1.332.864 69. 286.864 2. Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 5.477.305 6.108.423 6.252.993 6.391.205 6.625.243 30.855 .169 3. Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 2.041.244 2.2 39.244 2.825.244 3.179.830 3.251.830 13.537.392 4. Rückführung(+)/Belastung (-) Kontokorrentkonto 289 00107 192.806 192.806 Summe 21.318.549 35.401.667 29.128.237 16.621.035 11.402 .743 113.872.231 II. Mittelherkunft 1. Kontokorrentkonto 28900107 591.039 591.039 2. Kreditaufnahmen für Investitionen 4.939.274 14.924.18 4 9.148.844 2.084.430 0 31.096.732 3a Zuschüsse Volksbad Bund 1.900.000 2.200.000 2.600.00 0 500.000 7.200.000 3b Zuschüsse Volksbad FAG 0 1.170.000 1.950.000 780.000 3 .900.000 3c Zuschüsse Volksbad sonstige 4.000.000 4.947.000 4.08 0.000 1.258.000 14.285.000 4. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 2.22 3.900 4.036.500 3.146.400 1.607.400 877.500 11.891.700 5. Verlustausgleich nach § 8 EBV 7.664.336 8.123.983 8. 202.993 10.391.205 10.525.243 44.907.760 6. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 0 Summe 21.318.549 35.401.667 29.128.237 16.621.035 11.402 .743 113.872.231 Tabelle 1 2022 2023 2024 2025 2026 Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 5.477.305 6.108.423 6.252.993 6.391.205 6.625.243 Entwicklung der Abschreibungen 2.109.760 2.015.560 1.950.000 4.000.000 3.900.000 durch die Stadt Nürnberg auszugleichender Jahresverlust ( § 8 Abs. 2 EBV) 7.587.065 8.123.983 8.202.993 10.391.205 10.525.243 13.09.202217:38 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2020 - Anlage 8 ] Ö 4.5 Ö 4.5 609 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 9 Darstellung des Verlustausgleiches gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung Ist Ist Plan Plan Plan Plan Plan 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Jahresverluste nach G+V 7.924.000 6.722.982 7.664.336 8.123.983 8.202.993 10.391 .205 10.525.243 Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg 6.733.093 8.189.048 7.664.336 8.123.983 8.202.993 10.391.205 10.525.243 1.190.907 -1.466.066 Verlustvortrag 13.09.202217:38 WP_2023.xlsVerlustausgleich Ö 4.5 Ö 4.5 610 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 10 Stellenplan 2023 BGr. Zahl der Stellen (VK) Zahl der Stellen (VK) Zahl der Stellen (VK) Besetzte Stellen (VK) 2023 2022 2021 30.06.2021 A 6 0 0 0 1 A 7 0 0 1 0 A 13 0 0 1 0 Summe 0 0 2 1 VGr. bzw. LGr. Egr. Zahl der Stellen (VK) Besetzte Stellen (VK) 2023 2022 2021 30.06.2021 AT 1 1 1 0,00 E 15 UE 0 0 0 1,00 I a E 15 0,00 0 0 0,00 I b E 14 1,00 1 1 0,00 E 13 1,00 III / II E 12 2,00 3 2 2,00 IV a / III E 11 2,00 2 2 1,00 IV a E 10 1,00 1 2 1,87 V bG / V bM E 9 B 4,64 4,64 4,64 4,23 V c/V b m. D. E 8 22,50 22 20 18,00 6 / 7 A E 7 6,00 6 4 4,14 VI b / V c bzw. 5 / 6 A E 6 3,00 3 3 1,00 VII E 5 19,67 19,67 19,67 19,91 3 / 4 A E 4 12,50 12,5 13,5 11,36 VIII/VII bzw. 2/3 A E 3 3,00 3 3 5,56 E 2 0 0 0,00 Summe 78,81 75,81 70,07 Gesamt 79,31 78,81 77,81 71,07 Differenz 2022 - 2023 0,5 VK Zum Haushalt 2023 wurde kein Stellenschaffungsantrag gestellt Ö 4.5 Ö 4.5 611 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 10 612 NürnbergBad - Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 10 613 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 11 Annahmen (teilweise vereinfacht): Kreditaufnahme gemäß Ist 2021 und gemäß Finanzplan bis 2025 Finanzierung ausschließlich durch Bankdarlehen Darlehen bis 2007 aufgenommen ohne KFW (siehe Darlehen Nr. 1) Darlehenssumme: 11.000.000 € Dexia Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 22 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 4,55 % Zinssatz gemischt 3,83% Auszahlung 01.01.2008 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 500.000 € 219.938 € 5.250.000 € 2019 500.000 € 200.813 € 4.750.000 € 2020 500.000 € 181.688 € 4.250.000 € 2021 500.000 € 162.563 € 3.750.000 € 2022 500.000 € 143.438 € 3.250.000 € 2023 500.000 € 124.313 € 2.750.000 € 2024 500.000 € 105.188 € 2.250.000 € 2025 500.000 € 86.063 € 1.750.000 € 2026 500.000 € 66.938 € 1.250.000 € Darlehen ab 2007 aufgenommen Darlehen Nr. 1 Darlehenssumme: 6.217.000 € KfW Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 4,00 % 5 Jahre keine Tilgung Zinssatz bis 2012 3,65 %; ab 2013 1,70% Auszahlung 01.07.2007 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 248.680 € 84.551 € 4.724.920 € 2019 248.680 € 80.324 € 4.476.240 € 2020 248.680 € 76.096 € 4.227.560 € 2021 248.680 € 71.869 € 3.978.880 € 2022 248.680 € 67.641 € 3.730.200 € 2023 248.680 € 63.413 € 3.481.520 € 2024 248.680 € 59.186 € 3.232.840 € 2025 248.680 € 54.958 € 2.984.160 € 2026 248.680 € 50.731 € 2.735.480 € Darlehen Nr. 2 Darlehenssumme: 4.000.000 € BayernLabo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 3 Jahre keine Tilgung Zinssatz 2,94% ab 2022 neuer Zins -0,11% Auszahlung 01.08.2011 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 235.296 € 93.388 € 2.941.168 € 2019 235.296 € 86.470 € 2.705.872 € 2020 235.296 € 79.553 € 2.470.576 € 2021 235.296 € 72.635 € 2.235.280 € 2022 235.296 € 0 € 1.999.984 € 2023 235.296 € 0 € 1.764.688 € 2024 235.296 € 0 € 1.529.392 € 2025 235.296 € 0 € 1.294.096 € 2026 235.296 € 0 € 1.058.800 € Darlehen Nr. 3 Darlehenssumme: 5.000.000 € Sparkasse Nürnberg Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 30 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 3,33 % Zinssatz 2,11% Auszahlung 01.07.2013 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 166.500 € 91.447 € 4.167.500 € 2019 166.500 € 87.934 € 4.001.000 € 2020 166.500 € 84.421 € 3.834.500 € 2021 166.500 € 80.908 € 3.668.000 € 2022 166.500 € 77.395 € 3.501.500 € 2023 166.500 € 73.882 € 3.335.000 € 2024 166.500 € 70.369 € 3.168.500 € 2025 166.500 € 66.855 € 3.002.000 € 2026 166.500 € 63.342 € 2.835.500 € Darlehen Nr. 4 Darlehenssumme: 2.500.000 € Bayern Labo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 5,00 % Zinssatz 0,95% Auszahlung 23.07.2014 Tilgung Zins 2018 125.000 € 19.594 € 1.937.500 € 2019 125.000 € 18.406 € 1.812.500 € 2020 125.000 € 17.219 € 1.687.500 € 2021 125.000 € 16.031 € 1.562.500 € 2022 125.000 € 14.844 € 1.437.500 € 2023 125.000 € 13.656 € 1.312.500 € 2024 125.000 € 12.469 € 1.187.500 € 2025 125.000 € 11.281 € 1.062.500 € 2026 125.000 € 10.094 € 937.500 € Darlehen Nr. 5 Darlehenssumme: 7.000.000 € Bayern Labo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 20 Jährliche Tilgung ab 2018 Zinssatz 0,48% Auszahlung 01.01.2015 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 411.768 € 33.600 € 6.588.232 € 2019 411.768 € 31.624 € 6.176.464 € 2020 411.768 € 29.647 € 5.764.696 € 2021 411.768 € 27.671 € 5.352.928 € 2022 411.768 € 25.694 € 4.941.160 € 2023 411.768 € 23.718 € 4.529.392 € 2024 411.768 € 21.741 € 4.117.624 € 2025 411.768 € 19.765 € 3.705.856 € 2026 411.768 € 17.788 € 3.294.088 € 13.09.202217:39 WP_2023.xlsDarlehen Ö 4.5 Ö 4.5 614 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2021 - Anlage 11 Darlehen Nr. 6 Darlehenssumme: 4.400.000 € BayernLabo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 25 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2 021 (4x 44T€) Zinssatz 0,64% Auszahlung 01.01.2016 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 0 € 28.160 € 4.400.000 € 2019 0 € 28.160 € 4.400.000 € 2020 0 € 28.160 € 4.400.000 € 2021 176.000 € 28.160 € 4.224.000 € 2022 176.000 € 27.034 € 4.048.000 € 2023 176.000 € 25.907 € 3.872.000 € 2024 176.000 € 24.781 € 3.696.000 € 2025 176.000 € 23.654 € 3.520.000 € 2026 176.000 € 22.528 € 3.344.000 € Darlehen Nr. 7 Darlehenssumme: 2.000.000 € BayernLabo Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 25 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2 022 (4x 20T€) Zinssatz 0,57% Auszahlung 01.12.2016 Tilgung Zins Restschuld JE 2018 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2019 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2020 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2021 0 € 11.400 € 2.000.000 € 2022 80.000 € 11.400 € 1.920.000 € 2023 80.000 € 10.944 € 1.840.000 € 2024 80.000 € 10.488 € 1.760.000 € 2025 80.000 € 10.032 € 1.680.000 € 2026 80.000 € 9.576 € 1.600.000 € Darlehen Nr. 8 Darlehenssumme: 2.457.674 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 15 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) 2022 Zinssatz 0,66% Auszahlung 01.06.2021 Tilgung Zins Restschuld JE 2021 0 € 8.110 € 2.457.674 € 2022 98.000 € 16.221 € 2.359.674 € 2023 98.000 € 15.574 € 2.261.674 € 2024 98.000 € 14.927 € 2.163.674 € 2025 98.000 € 14.280 € 2.065.674 € 2026 98.000 € 13.633 € 1.967.674 € Darlehen Nr. 9 Darlehenssumme: 4.950.000 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 25 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2 023 Zinssatz 2,16% Auszahlung 01.10.2022 Tilgung Zins Restschuld JE 2022 0 € 35.640 € 4.950.000 € 2023 198.000 € 106.920 € 4.752.000 € 2024 198.000 € 102.643 € 4.554.000 € 2025 198.000 € 98.366 € 4.356.000 € 2026 198.000 € 94.090 € 4.158.000 € Darlehen Nr. 10 Darlehenssumme: 14.924.184 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 25 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) ab 2 024 Zinssatz 2,25% Auszahlung 01.07.2023 Tilgung Zins Restschuld JE 2023 0 € 167.897 € 14.924.184 € 2024 586.000 € 335.794 € 14.338.184 € 2025 586.000 € 322.609 € 13.752.184 € 2026 586.000 € 309.424 € 13.166.184 € Darlehen Nr. 11 Darlehenssumme: 9.148.844 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 25 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) Zinssatz 2,25% Auszahlung 01.07.2024 Tilgung Zins Restschuld JE 2024 0 € 102.924 € 9.148.844 € 2025 354.586 € 205.849 € 8.794.258 € 2026 354.586 € 197.871 € 8.439.672 € Darlehen Nr. 12 Darlehenssumme: 2.084.430 € N.N. Laufzeit (Jahre) - Volltilgung 25 Jährliche Tilgung (nachschüssig zum Jahresende) Zinssatz 2,25% Auszahlung 01.07.2025 Tilgung Zins Restschuld JE 2025 0 € 23.450 € 2.084.430 € 2026 72.000 € 46.900 € 2.012.430 € Gesamtsummen für Finanzplan Tilgung Zins 2022 2.041.244 € 419.305 € 2023 2.239.244 € 626.223 € 2024 2.825.244 € 860.509 € 2025 3.179.830 € 882.205 € 2026 3.251.830 € 852.183 € 13.09.202217:39 WP_2023.xlsDarlehen 615 NürnbergBad, Wirtschaftsplan 2023 - Anlage 12 Annahmen (vereinfacht): NürnbergBad ist zum Vorsteuerabzug berechtigt: Steuer Einnahmen abzgl. Steuer Ausgaben fließen zurück mit ca. einmonatiger zeitlicher Verzögerung Ausgaben 2022-2026 netto 19% 2022 2023 2024 2025 2026 3,2/4,2/4,4/5,8/5,9 Mio. aus 4. Material und Instandhaltung 608.000,00 798.000,00 836.000,00 1.102.000,00 1.121.000 ,00 1,5/1,6/1,7/2/2,1 Mio. € aus 7. übrige sonstige betriebl. Aufwendungen hälftig angesetzt 143.000,00 152.000,00 160.000,00 190.000,00 200.000,00 Investitionen brutto 19% 13,8/27/20/7/1,3Mio.(davon nur ca. 90 % Steuerrückz.wegen Schulschwimmen) 2.000.000,00 3.850.000,00 2.850.000,00 977.000,00 158.0 00,00 Umsatzerlöse 7 % netto 4/4,5/5/6,9/7,2 Mio.... -280.000,00 -315.000,00 -350 .000,00 -483.000,00 -504.000,00 erwartete Rückzahlung vom Finanzamt 2.471.000,00 4.485.000,00 3.496.000,00 1.786.000,00 975.000,00 abzüglich Sicherheitsabschlag 10 % -247.100,00 -448.50 0,00 -349.600,00 -178.600,00 -97.500,00 veranschlagt im Finanzplan 2021-2025 2.223.900,00 4.036.500,00 3.146.400,00 1.607.400,00 877.500,00 13.09.202217:40 WP_2023.xlsSteuer Ö 4.5 Ö 4.5 616 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/107/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 09.11.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2023 Anlagen: 2023_Wirtschaftsplan_20221024 Sachverhalt (kurz): Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 der ServicebetriebsS legt der Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2023 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2023 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss SÖR ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ServicebetriebsS). 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 104.819.767 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 104.819.767 € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 4.6 Ö 4.6 617 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/107/2022 Seite 2 von 4 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja rein handels- und betriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 618 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/107/2022 Seite 3 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen: 1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 47.748.738 € und in den Aufwendungen mit 152.343.783 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.167.000 € ab. 2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 38.400.000 € festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 22.455.104 € festgesetzt. Beschlussvorschlag Stadtrat: Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ vom 09.11.2022 wird zum Beschluss erhoben. Im vorliegenden Wirtschaftsplan von SÖR sind die unter dem entsprechenden TOP behandelten Stellenschaffungsanträge und Stellenbefristungsanträge noch nicht mit eingearbeitet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den Beschlüssen dieses TOPs ergebenden Veränderungen im Wirtschaftsplan SÖR vorzunehmen. (nachrichtlich: Zudem ist im Kernhaushalt der Verlustausgleich in entsprechender Höhe anzupassen) 619 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/107/2022 Seite 4 von 4 620 Beilage 1.1 Werkausschuss SÖR Wirtschaftsplan 2023 Finanz- und Investitionsplanung 2022 bis 2026 für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Stand: 24.10.2022 Ö 4.6 Ö 4.6 621 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Stand: 12.10.2022 Inhalt 1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ........................................................ 3 1.1. Einführung ............................................................................................................... 3 1.2. Erfolgsplan 2023 (siehe auch Seite 15) .................................................................. 6 1.2.1 Erträge, Erlöse ........................................................................................................... 7 1.2.2 Aufwendungen, Kosten .............................................................................................. 8 1.2.3 Interne Verrechnungen............................................................................................. 10 1.2.4 Kalkulatorische Kosten ............................................................................................. 10 1.2.5 Jahresergebnis ........................................................................................................ 11 1.2.6 Zusammenfassung ................................................................................................... 12 1.3. Prognose für Erfolgsplan 2024 bis 2026 (siehe auch Seite 16) ............................ 12 1.4. Vermögensplan 2023 (siehe auch Seite 23) ......................................................... 13 1.5. Finanzplanung 2022 bis 2026 (siehe auch Seite 26) ............................................ 14 1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28) ........................................... 14 2. Erfolgsplan 2023 (inkl. Vorschau bis 2026) .......................................... 15 3. Vermögensplan 2023 ........................................................................... 23 4. Verpflichtungsermächtigungen ............................................................. 24 5. Stellenplan/Stellenübersicht ................................................................ . 25 6. Finanzplan 2022 bis 2026 .................................................................... 26 7. Investitionsplan .................................................................................... 27 7.1. Investitionen 2023 ................................................................................................ . 27 7.2. Mehrjährige Investitionsplanung ........................................................................... 28 622 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 3 von 28 1. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 1.1. Einführung Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Gründung des SÖR vom 23.7.2008 wurde di e Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Eigenbetriebs SÖR vorzubereiten und ein Umsetzungs- konzept zu erstellen, mit dem die Aufnahme des operativen Geschäftes für die Aufgaben ab 1.1.2009 sicher zu stellen war. Aufgrund haushaltstechnischer und –rechtlicher Notwendigkeiten wurden zum 1.1.2009 zunächst zwei Betriebe gegründet, die beide unter dem Namen SÖR firmierten: - Der Eigenbetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung SÖR I, der aus Teilen des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Nürnberg (ASN)“ hervorging: Der Betrieb umfasste die Straßenreinigung, das Fuhrparkmanagement samt Kfz-Werkstatt so- wie den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen samt Service-Trupp und Bereitschaftsdienst; - Der optimierte Regiebetrieb „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ – interne Abkürzung SÖR II, der das ehemalige Gartenbauamt (GBA), große Teile des ehemaligen Tiefbauamtes (T) und die Bauhöfe der Bürgerämter Nord/Ost/Süd (BANOS) umfasste. Der Regiebetrieb ging ab 1.1.2010 in den erweiterten Eigenbetrieb über. Der Wirtschaftsplan 2010 beinhaltete erstmals den vollständigen Aufgaben- und Leistungsumfang des E igenbetriebes und war mit den Bereichen Grau, Grün und Straßenreinigung (incl. Kfz-Werkstat t, öfftl. WC`s) thema- tisch zunächst nach den ehemaligen Haushaltsplänen bzw. Wirtschaftsplänen der fusionierten Äm- ter/Betriebe unterteilt. Die Systematik des Wirtschaftsplanes wurde 2013 der Entwicklung des SÖR angepass t. Die drei früheren Bereiche Grau, Grün und Straßenreinigung wurden dabei in zwei Bereiche „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ umgegliedert. Zu Abrechnungszwecken wird im Haushaltsplan der Stadt Nürnberg ein „Besitzamt“ fü r das von SÖR unterhaltene Infrastrukturvermögen (Straßen Wege, Plätze, Grünanlagen etc.) geführt. Über dieses Besitzamt wird der Zuschussbedarf für den Eigenbetrieb gegenüber der Stadt abgerechnet. Außerdem werden Abschreibungen und Zinsen für das Infrastrukturvermögen auf diesem Besitz- amt verbucht, ebenso wie Erträge und Aufwendungen für das Infrastrukturvermögen , auf die der Eigenbetrieb SÖR keinen Einfluss nehmen kann. Die wesentlichen Zuständigkeiten und Aufgaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) sind: Projekt Frankenschnellweg - Projektleitung für das Gesamtprojekt einschl. Koordination aller an der Planung beteiligten Ge- werke sowie Verantwortung für die Kontrolle und die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine - Planung der oberirdischen Ebene des FSW, Ausschreibung und Vergabe sämtlicher Baumaß- nahmen innerhalb des Projekts - Bauleitung, Bauüberwachung und Abrechnung sämtlicher Baumaßnahmen innerhalb des Pr o- jekts 623 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 4 von 28 Straßen: - Ausführungsplanung, Neubau und Unterhalt von Straßen, Geh- und Fahrradwegen sowie Plät- zen; - Ausführungsplanung, Bau und Unterhalt von Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie S traßenbe- leuchtung; - Unterhalt von Straßenzubehör wie Schildern, Markierungen u. ä.; - Genehmigung, Koordination und Abwicklung baulich bedingter Sondernutzungen auf Straßen Wegen und Plätzen. Brücken: - Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen; - Unterhalt von Brücken; - Überwachung der Brückenbauwerke. Lärmschutz: - Planung und Bau von Lärmschutzanlagen entlang städtischer Straßen - Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenster etc. ) - Durchführung schalltechnischer Untersuchungen für Planungsvorhaben der Stadt Nürnber g. Rückbau und Abbruch von Gebäuden: - Kostenermittlung für SÖR und externe Dienststellen - Vergabe und Durchführung von Ausschreibungen von Abbruchmaßnahmen (einschließlich Massenermittlungen, LV-Erstellungen etc.) Baugrund- und Altlastenuntersuchungen: - Planung, Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Baugrund- bzw . Altlas- tenuntersuchungen sowie den entsprechenden Räumungs- und Sanierungsmaßnahmen für SÖR und externe Dienststellen - Beratung über Umwelt-, Abfall-, Wasser- und Immissionsschutzbestimmungen bei Baumaßnah- men oder Liegenschaftsverkehr. Reinigung: - Gehweg-, Radwege- und Straßenreinigung. Winterdienst: - Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen, Radwege, Fußgängerüberwege und VAG- Haltestellen im Stadtgebiet (teilweise fremdvergeben). Wasserwirtschaft: - Planung und Unterhalt von Wasserbauwerken und Gewässern; - Hochwasserdienst. Grünflächen: - Planung, Koordination und Abwicklung von Neubaumaßnahmen; - Unterhalt von Grünflächen (Mahd, Pflanzung, Reinigung); - Pflanzen und Pflege von Bäumen (in Grünanlagen sowie Straßenbäume). Spielplätze: - Planung, Koordination und Bau aller öffentlichen Spielplätze und Bewegungspark s für alle Ge- nerationen; - wiederkehrende Spielplatzkontrolle, Unterhalt und Pflege der öffentlichen Spi elplätze und Be- wegungsparks 624 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 5 von 28 Straßenverkehrsbehörde: - Anordnung von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen mit Ausnahme z eitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen - Erteilung von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen (z.B. Parkerlei chterungen für Handwerker, Sozialdienste und Schwerbehinderte, Gefahrguttransporte, Schwer- und Sonder- transporte, Befahren der Fußgängerzone, usw.); - Genehmigung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernu tzung). Wegerecht und Planfeststellung: - Klassifizierung und Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen und Führen de s Bestandsver- zeichnisses; - Freihalten öffentlicher Verkehrsflächen (z. B. Überwuchs, unerlaubte Sond ernutzungen durch stillgelegte Kfz); - Auslage von Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Koor dination der zugehörigen gesamtstädtischen Stellungnahmen. Anliegenmanagement: - Ansprechpartner für die Bürgerschaft für sämtliche Belange des öffentlichen Raum s unter der Servicenummer 0911/231-7637 zu den üblichen Bürozeiten sowie rund um die Uhr unter soer@stadt.nuernberg.de. Die im Wirtschafts- und Finanzplan aufgeführten Ausgaben resultieren aus der Erfüllung dieser Aufgaben und sind weitgehend rechtlich gebunden. In den vorliegenden Unterlagen sind die Werte folgendermaßen dargestellt: Wirtschaftsplan 2022 (Plan 2022 ); Wirtschaftsplan 2023 (Plan 2023 ); Vorschau auf die Jahre 2024 bis 2026 (Vorschau). 625 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 6 von 28 1.2. Erfolgsplan 2023 (siehe auch Seite 15) Die Planansätze 2023 entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen des Vorjahres. Planansätze, denen Vertragsverhältnisse zugrunde liegen, berücksichtigen betragsmäßig den Um- fang der jeweiligen Verträge. Die bedeutenderen Planansätze/Mehrbedarfe für den Unterhalt der städtischen Infrastr uktur, ins- besondere der Bereiche Straßen, Brücken, Grünflächen und Verkehrsregelungstechnik, wurden mit dem Finanzreferat gesondert festgelegt. Die Planwerte 2023 für die Besoldung der Beamten und die Gehälter der Beschäftigten ergeben sich zum Großteil aus dem Stellenplan in Verbindung mit den voraussichtlichen städtischen Durch- schnittskosten 2022 und den prognostizierten Besoldungs- bzw. Tariferhöhungen im Jahr 2023. Der Erfolgsplan ist in Anlehnung an die Erfolgsübersicht gemäß § 22 Eigenbetri ebsverordnung in zwei Bereiche unterteilt: - Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Der Bereich umfasst die durch den SÖR übernomme- nen Aufgaben der Straßenreinigung. Diese Aufgaben sind gebührenfinanziert. Die Erträge, die Aufwände und das Ergebnis dieses Bereiches sind daher gesondert darzustellen. Leistungsbe- ziehungen zum Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden anhand von Umlagen und internen Verrechnungen dargestellt. - Bereich „Leistungen für die Stadt“: Der Bereich umfasst die SÖR übertragenen Aufgaben des ehemaligen Gartenbauamtes, des ehemaligen Tiefbauamtes und der ehemaligen Bauhöfe der Bürgerämter. Weitere Obliegenheiten des Bereiches sind das Fuhrparkmanag ement ein- schließlich dem Betrieb der städtischen Tankstellen, die Kfz-Werkstatt, der Betrieb der öffentli- chen WC-Anlagen und der Bereitschaftsdienst. Der Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ wird vollständig über Gebühren finanziert und ist deshalb nicht von pauschalen Kürzungen betroffen. Überschüsse bzw. Fehlbeträge des Bereiches „Gebüh- ren Straßenreinigung“ beeinflussen die Höhe des Zuschusses durch die Stadt Nürnberg nicht. Im Bereich „Leistungen für die Stadt“ besteht für 2023 nach Berücksichtigung der konkreten Leis- tungsverrechnungen ein allgemeiner Zuschussbedarf i. H. v. 104,82 Mio. EUR (2022: 104,45 Mio. EUR). Die Erhöhung zum Vorjahr entsteht im Wesentlichen durch allgemeine Preis- und Lohnsteigerun- gen. 626 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 7 von 28 1.2.1 Erträge, Erlöse Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 wurde eine Vorauskalkulation erstellt. Der Stadtanteil beträgt seit dem Jahr 2015 unverändert 10 %. Die Vorauskalkulation und die Gebührensätze w ur- den vom Werkausschuss am 19.10.2022 begutachtet und vom Stadtrat am 26.10.2022 beschlos- sen. Im Jahr 2023 ergeben sich je Meter Straßenfront folgende Gebühren: Reinigungsklasse 2019-2022 2023-2026 A Reinigungsklasse 1 11,30 Euro 13,00 Euro A Reinigungsklasse 2 33,90 Euro 39,00 Euro A Reinigungsklasse 3 56,50 Euro 65,00 Euro A Reinigungsklasse 4 79,10 Euro 91,00 Euro B 3,88 Euro 4,46 Euro A Reinigungsklasse 1 (Reinigung 1 x wöchentl.) A Reinigungsklasse 2 (Reinigung 3 x wöchentl.) A Reinigungsklasse 3 (Reinigung häufiger als 4 x wöchentl.) A Reinigungsklasse 4 (Reinigung bis zu 7 x wöchentl.) B (Reinigung 1 x wöchentl.) Die Gebühren für 2023 liegen bei 15,10 Mio. EUR (2022: 14,14 Mio. EUR). Bereich „Leistungen für die Stadt: Die ordentlichen Erträge 2023 liegen im Bereich „ Leistungen für die Stadt “ bei 29,91 Mio. EUR (2022: 29,32 Mio. EUR). Die ordentlichen Erträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: 14,66 Mio. EUR (ca. 49%) werden durch die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen - insbe- sondere für Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen, sowie Parkgebühren - im St raßen- bereich erzielt; sie zählen zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. 8,24 Mio. EUR (ca. 28%) werden durch privatrechtliche Leistungsentgelte erwirtschaftet. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Einnahmen aus der Fahrzeugbewirtschaft ung für andere Dienststellen und Eigenbetriebe. Weitere 6,69 Mio. EUR (ca. 22 %) werden durch Kostenerstattungen erlöst. Diese Erstattungen erfolgen insbesondere aufgrund folgender Leistungen des SÖR: - Bauaufsichtskosten bzw. Bauverwaltungskosten, die für Architekten-, Pl anungs- und Baube- treuungsleistungen der technischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrechnet werden. - Leistungen für die Grünbereiche der Dienststellen und Tochterunternehmen der St adt Nürnberg (Spielplatz-, Verkehrssicherungs- und Zustandskontrollen). - Verschiedenste Leistungen der Werkstätten für die Dienststellen, Tochterunternehmen und Ei- genbetriebe der Stadt Nürnberg. 627 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 8 von 28 1.2.2 Aufwendungen, Kosten Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ Der mit 10,85 Mio. EUR (Plan 2022: 9,20 Mio. EUR; Ist 2021: 10,23 Mio. EUR) geplante Personal- aufwand für diesen Bereich entspricht den für die Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebüh- ren 2023-2026 ermittelten Werten. In die Vorauskalkulation sind die Personalkosten aller S tellen eingeflossen, die den Kostenstellen des Bereiches „Gebühren Straßenreinigung“ zugerechnet wer- den. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2,72 Mio. EUR (2022: 2,85 Mio. EUR) enthalten überwiegend Aufwendungen für Treibstoffe, Ersatzteile und Abfallbeseitigungsge- bühren. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 0,28 Mio. EUR (2022: 0,24 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen bzw. Leasingkosten, Kfz-Versi- cherungsbeiträge und KFZ-Steuer. Bereich „Leistungen für die Stadt“: Die Berechnung des Personalaufwandes mit 55,11 Mio. EUR (2022: 54,23 Mio. EUR) basiert im Wesentlichen aus einer Hochrechnung beruhend auf dem Stellenplan in Verbindun g mit den vo- raussichtlichen städtischen Durchschnittspersonalkosten 2022 und einer Lohn- und Gehaltssteige- rung von 3 % im Jahr 2023. Aufgrund der städtischen Vorgaben, die Ausgaben für Personalkosten zu begrenzen, wird insbe- sondere für Stellenfreihaltungen eine pauschale Kürzung des Personalaufwands v on 5% (2022: 5 %) vorgegeben. Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe- und Alte rsteilzeitverpflichtungen der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund von Prognosewerten, die bei Stk er- mittelt werden, berücksichtigt. Stellenschaffungen sind in der Berechnung nicht enthalten. Diese kommen entsprechend der Ent- scheidung im Stadtrat noch hinzu. 628 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 9 von 28 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 68,05 Mio. EUR (2022: 67,34 Mio. EUR) enthalten insbesondere die Aufwendungen für den Unterhalt für: 2023 (in Mio. EUR) 2022 (in Mio. EUR) Abw. zum Vj. (in Mio. EUR) Straßen, Wege, Plätze, Grün 22,07 25,43 -3,36 Kanalbenutzungsgebühren 10,62 10,63 -0,01 Betriebsstrom 5,40 4,64 +0,76 Verwaltungskostenerstattungen 4,48 4,48 0,00 Anlagen zur Verkehrsregelung 3,24 2,90 +0,34 Straßenbegleitgrün 2,79 2,80 -0,01 Treibstoffe 2,08 1,63 +0,45 Roh- und Hilfsstoffe 2,03 2,37 -0,34 Brücken, Stege, Stützmauern 1,43 1,36 +0,07 Straßenbeleuchtung 1,36 0,65 +0,71 Verkehrszeichen/Straßenmarkierungen 1,31 1,16 +0,15 Die Änderungen der Planansätze ergeben sich aus den ermittelten Mehr- und Minderbedarfen so- wie Anpassungen zwischen den Kostenarten, abgebildet in den Erläuterungen S.17 ff. Die Abschreibungen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens belaufen sich auf 2,76 Mio. EUR (2022: 2,58 Mio. EUR). Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die Anschaf- fungs- und Herstellungskosten. Eventuelle investive Zuschüsse werden passiviert und entspre- chend der Nutzungsdauer des damit finanzierten Anlagevermögens unter der Ertragsposition "Auf- lösung von Sonderposten" berücksichtigt. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 9,12 Mio. EUR (2022: 9,29 Mio. EUR) und beinhalten vor allem Miet- und Pachtaufwendungen (für Immobilien bzw . bewegliche Vermögensgegenstände), Nutzungsentgelte/Pflege für Software und Lizenzen, Vergütungen für Leistungen Dritter sowie Kfz-Versicherungsbeiträge. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ergeben sich in Höhe von 2,55 Mio. EUR (2022: 3,64 Mio. EUR). Die Abzinsungsbeträge für Rückstellungen, im Wesentlichen Personalrückstellungen, belau- fen sich auf 2,20 Mio. EUR (2022: 3,31 Mio. EUR). Die Zinsen für das Trägerdarlehen, welches zur Finanzierung des Anlagevermögens bereitgestellt wurde, betragen 0,22 Mio. EUR (2022: 0,25 Mio. EUR). 629 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 10 von 28 1.2.3 Interne Verrechnungen Die Leistungsbeziehungen zwischen den Bereichen „Gebühren Straßenreinigung“ und „Leistungen für die Stadt“ werden im Erfolgsplan in den Zeilen - Aufwendungen/Erträge für interne Leistungsverrechnung - Umlagen - Nicht gebührenrelevante Aufwendungen dargestellt. Dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden über interne Leistungsverrechnungen und Um- lagen kalkulierte Aufwendungen von 5,21 Mio. EUR (2022: 3,76 Mio. EUR) vom Bereich „Leistun- gen für die Stadt“ verrechnet. Im Gegenzug werden im Bereich „Leistungen für die Stadt “ nicht gebührenrelevante Rein igungs- leistungen von dem Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 2,81 Mio. EUR (2022: 0,89 Mio. EUR) eingeplant. 1.2.4 Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Kosten (d.h. Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) werden nur im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ i. H. v. 1,11 Mio. EUR (2022: 1,03 Mio. EUR) be- rücksichtigt. Das Jahresergebnis des Bereiches „Leistungen für die Stadt“ wird dadurch nicht be- einflusst. 630 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 11 von 28 1.2.5 Jahresergebnis Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Plan 2023 (in Mio. EUR) Plan 2022 (in Mio. EUR) Erträge -17,36 -16,19 Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 13,84 12,30 Finanzergebnis 0,00 0,00 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 Interne Leistungsverrechnung 0,92 0,49 Umlagen 4,29 3,26 Nicht gebührenrelevante Erträge/Aufwendungen -2,81 -0,89 Kalkulatorische Kosten 1,11 1,03 Ergebnis 0,00 0,00 Bereich „Leistungen für die Stadt“: Plan 2023 (in Mio. EUR) Plan 2022 (in Mio. EUR) Erträge -29,91 -29,32 Aufwendungen (z.B. Personal, Sach- u. Dienstleistungen) 135,95 134,29 Finanzergebnis 2,54 3,62 Außerordentliches Ergebnis -0,47 -0,47 Interne Leistungsverrechnung -0,92 -0,49 Umlagen -4,29 -3,26 Nicht gebührenrelevante Aufwendungen/Erträge 2,81 0,89 Kalkulatorische Kosten -0,89 -0,81 Ergebnis 104,82 104,45 Zuschuss der Stadt Nürnberg -104,82 -104,45 631 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 12 von 28 1.2.6 Zusammenfassung Bereich „Leistungen für die Stadt“: Die Abweichungen zwischen den Planjahren 2022 und 2023 in Höhe von ca. 0,37 Mio. EUR sind in den Erläuterungen S.17 ff. dargestellt und resultieren im Wesentlichen aus: Zusammensetzung der Zuschussveränderungen (in Mio. EUR) Steigerung ordentlicher Erträge 0,59 Steigerung ordentlicher Aufwand -1,66 davon Personalaufwand -0,88 davon sonstiger ordentlicher Aufwand -0,78 Finanzergebnis (insb. Reduzierung des Zinsaufwand aus Rückstellungen) 1,08 Sonstige Ertragssteigerung/Aufwandsreduzierung -0,38 Summe Ergebnisänderung -0,37 Zuschusserhöhung 0,37 1.3. Prognose für Erfolgsplan 2024 bis 2026 (siehe auch Seite 16) Bereich „Gebühren Straßenreinigung“: Für die Vorschau im Bereich „Gebühren Straßenreinigung“ werden die Planwerte aus 2023 bis 2026 fortgeschrieben. Bereich „Leistungen für die Stadt“: Für die Vorschau im Bereich „Leistungen für die Stadt“ werden die Planwerte aus 2023 bis 2026 fortgeschrieben. 632 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 13 von 28 1.4. Vermögensplan 2023 (siehe auch Seite 23) Der Vermögensplan weist für das Jahr 2023 einen Mittelbedarf von 19,17 Mio. EUR (2022: 18,49 Mio. EUR) aus, wobei das Periodenergebnis sowie die Abschreibungen aus dem Erfolgsplan in den Vermögensplan übertragen wurden. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: – den Investitionen in unbewegliches/bewegliches/immaterielles Vermögen von insgesamt 18,27 Mio. EUR (2022: 17,09 Mio. EUR); – den Tilgungsleistungen für das Trägerdarlehen der Stadt in Höhe von 0,90 Mio. EUR (2022: 0,90 Mio. EUR); Der Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt: – Einnahmen aus zurückverdienten Nettoabschreibungen des Anlagevermögens in Höhe v on 3,65 Mio. EUR (2022: 3,39 Mio. EUR), die in den Erträgen und Erlösen enthalten sind. Diese Beträge werden zur Tilgung von Darlehen und Finanzierung der Investitionen eingesetzt; – Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital/Verbindlichkeiten/Rückstellungen) i n Höhe von 5,35 Mio. EUR (2022: 5,52 Mio. EUR). – Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) in Höhe von 9,95 Mio. EUR (2022: 9,35 Mio. EUR) – Einnahmen durch das Periodenergebnis in Höhe von 0,23 Mio. EUR (2022: 0,23 Mio. EUR) Die Finanzierung des neuen Anlagevermögens erfolgte bisher ausschließlich über das Betriebsmit- telkonto bei der Stadt Nürnberg. Bis zu Beginn des Jahr es 2023 werden keine Kredite aufgenom- men. Eigene Kassenkredite bei Banken sind gemäß Art. 73 GO bis zu einem Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge möglich; das sind (unter Einbezug des Zuschusses der Stadt Nürnberg) ma- ximal 22,46 Mio. EUR. Kurzfristige Finanzierungen erfolgen über das Kassen- und Steueramt. Die Möglichkeit Kassenkredite aufzunehmen sichert die Liquidität bei den laufenden Arbeiten. 633 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 14 von 28 1.5. Finanzplanung 2022 bis 2026 (siehe auch Seite 26) Für die voraussichtliche Vermögens- und Finanzentwicklung wurde größtenteils der Wirtschaftsplan 2022 in gleicher Höhe fortgeschrieben. Signifikante Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren ergeben sich - neben den Übertragungen aus dem Erfolgsplan - vor allem aus den V erläufen der Großinvestitionen für unbewegliches Vermögen (insb. Betriebszentrale Am Pferdemarkt). Die Finanzplanung weist für den Zeitraum 2022 bis 2026 einen Finanzbedarf von 165,23 Mio. EUR aus; darin sind 11,52 Mio. EUR für die Tilgung von Darlehen enthalten. Das Investitionsvolumen 2022 bis 2026 in das Anlagevermögen einschließlich der Zwischenfinan- zierung von Anlagen im Bau und in bewegliches Vermögen beträgt 152,56 Mio. EUR. Die Investitionen teilen sich hinsichtlich ihrer organisatorischen Zuordnung wie folgt auf: Investitionen (in Mio. EUR) 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2022 – 2026 Summe Gebührenbereich Stra- ßenreinigung 1,70 1,74 1,55 1,55 1,55 8,09 Leistungen für die Stadt 5,39 4,53 4,35 4,35 4,35 22,96 Betriebszentrale Am Pferdemarkt 10,00 12,00 30,00 35,00 34,50 121,50 Summe 17,09 18,27 35,90 40,90 40,40 152,55 1.6. Investitionsprogramm (siehe auch Seiten 27 und 28) Im Planungszeitraum ergeben sich folgende Investitionsschwerpunkte: Betriebs- und Bezirkszentrale „Am Pferdemarkt“: Mit Beschluss des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 02.03.2011 wurde der Standort „Am Pferdemarkt“ festgelegt. Hier soll die Bezirkszentrale einschließlich der Werkstätten untergebracht werden. Nachdem der Stadtrat am 23.05.2012 die Rahmenbedingungen für den Realisierung swettbewerb beschlossen hat, wurde der Wettbewerb am 29.06.2012 gestartet. Die Preisgerichtssitz ung fand am 25./26.10.2012 statt. Über die Umsetzung, ob vollständig oder evtl. in Baustufen, wird in Abhän- gigkeit der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Budgets gesondert entschied en. Nachdem am 03.09.2015 ein langfristiger Mietvertrag über Büroräume am Rathenauplatz abgeschlossen werden konnte, Mietbeginn war der 01.02. 2017, wurde das Konzept der SÖR- Zentrale „Am Pferdemarkt“ grundsätzlich überarbeitet. Wesentlicher Inhalt ist, dass alle Büroarbeitsplätze, die nicht im direkten Zusammenhang mit den Werkstätten und den Bezirken 3 und 4 stehen, dauerhaf t am Rathenau- platz verbleiben. Der Planansatz für die Zentrale am Pferdemarkt wird insofern um die Büroarbeits- plätze (ca. 320) reduziert. Die Konkretisierung der Planung wurde im Werkausschuss v orgestellt. Nachdem mittlerweile ein Ersatzgrundstück für den Wertstoffhof in der Uffenheimer Straße gefun- den wurde, wird der Umsetzungsplan für die Betriebszentrale „Am Pferdemarkt “ vorangetrieben. Ein Baubeginn in 2023 wird angestrebt. Siehe dazu die gesonderte Vorlage unter TOP 1 „Neubau einer Betriebszentrale für den Eigenbetrieb SÖR; Standort Am Pferdem arkt; hier: Planungsstand mit überarbeiteten und aktualisierten Kosten“ aus der Sitzung des Wer kausschusses am 09.11.2022. Ausstattung mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zur effizienten Leistungserbringung: Die starken Schwankungen der Investitionsausgaben sind vor allem durch das Großprojek t Be- triebszentrale bedingt. Die Investitionen in die anderen Anlagearten verlaufen über die verschiede- nen Organisationseinheiten auf absehbare Zeit weitestgehend linear. 634 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 15 von 28 2. Erfolgsplan 2023 (inkl. Vorschau bis 2026) Erfolgsplan SÖR 2023 Ist 2021 Konto Bezeichnung Leistungen für die Stadt Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2022 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2023 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse -130.295 0 -112.000 -1 12.000 0 -130.295 -130.295 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -14.517.538 0 -14.661.00 0 -14.661.000 0 -14.657.741 -14.657.741 Gebühren veranlagt -1.294.840 -14.139.716 0 -14.139.716 -15. 102.717 0 -15.102.717 Privatrechtliche Leistungsentgelte -6.112.526 -45.000 -7.725.00 0 -7.770.000 0 -8.242.935 -8.242.935 Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -6.082.490 -2.007.140 -6.64 3.860 -8.651.000 -2.256.640 -6.688.889 -8.945.530 Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves -4.257 0 -3.000 -3.000 0 -3 .000 -3.000 Sonstige ordentliche Erträge -731.418 0 -170.000 -170.000 0 -182.0 00 -182.000 Aktivierte Eigenleistungen -9.389 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000 Bestandsveränderungen -62.033 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 Ordentliche Erträge -28.944.785 -16.191.856 -29.320.860 -45.51 2.716 -17.359.357 -29.910.860 -47.270.217 Personalaufwendungen Aktiv 37.855.642 6.834.549 40.769.67 6 47.604.225 8.375.209 41.088.301 49.463.510 Personalaufwendungen Passiv 12.355.631 2.365.964 13.464.3 85 15.830.349 2.471.997 14.020.759 16.492.756 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 61.339.636 2.853.16 0 67.335.570 70.188.730 2.715.018 68.049.749 70.764.767 Abschreibungen 3.416.221 0 3.345.000 3.345.000 0 3.587.03 2 3.587.032 Transferaufwendungen 79.546 3.431 86.569 90.000 5.331 84.66 9 90.000 Sonstige ordentliche Aufwendungen 8.018.939 238.474 9.288. 165 9.526.639 275.707 9.117.854 9.393.561 Ordentliche Aufwendungen 123.065.614 12.295.579 134.289. 364 146.584.943 13.843.263 135.948.364 149.791.627 Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit 94.120.829 -3.896.278 104.968.504 101.072.227 -3.516.094 106.037.504 102.521.4 10 Finanzerträge -1.400 0 -20.000 -20.000 0 -8.033 -8.033 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.770.020 0 3.637.000 3 .637.000 0 2.547.033 2.547.033 Finanzergebnis 4.768.620 0 3.617.000 3.617.000 0 2.539.00 0 2.539.000 Ordentliches Jahresergebnis 98.889.449 -3.896.278 108.58 5.504 104.689.227 -3.516.094 108.576.504 105.060.410 Außerordentliche Erträge -1.129.435 0 -550.000 -550.000 0 -470.4 88 -470.488 Außerordentliche Aufwendungen 67.525 0 84.000 84.000 635 4.488 5.123 Außerordentliches Jahresergebnis -1.061.910 0 -466.000 -466 .000 635 -466.000 -465.365 Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. 97.827.539 -3.896.2 78 108.119.504 104.223.227 -3.515.459 108.110.504 104.595 .045 Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung -871.654 492.870 -492.870 0 923.967 -923.967 0 Umlagen -3.310.097 3.264.195 -3.264.195 0 4.290.566 -4.290.5 66 0 nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) 2.810.70 5 -892.079 892.079 0 -2.810.705 2.810.705 0 kalkulatorische Kosten -1.108.236 1.031.292 -805.064 226.22 8 1.111.631 -886.909 224.722 Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 95.348.256 0 104.449.455 104.449.455 0 104.819.767 104. 819.767 Zuschuss der Stadt -104.449.455 -104.819.767 Plan 2023Plan 2022 635 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 16 von 28 Erfolgsplan SÖR 2023 (Vorschau bis 2026) Konto Bezeichnung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2024 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2025 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2026 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -130.295 -130.295 0 -130.295 -130.295 0 -130.295 -130.295 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -14.657.741 -14.657.74 1 0 -14.657.741 -14.657.741 0 -14.657.741 -14.657.741 Gebühren veranlagt -15.102.717 0 -15.102.717 -15.102.717 0 -1 5.102.717 -15.102.717 0 -15.102.717 Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 -8.242.935 -8.242.935 0 -8.2 42.935 -8.242.935 0 -8.242.935 -8.242.935 Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.256.640 -6.688.889 -8.94 5.530 -2.256.640 -6.688.889 -8.945.530 -2.256.640 -6.688.889 -8 .945.530 Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3 .000 0 -3.000 -3.000 Sonstige ordentliche Erträge 0 -182.000 -182.000 0 -182.000 -182.0 00 0 -182.000 -182.000 Aktivierte Eigenleistungen 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5 .000 Bestandsveränderungen 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.0 00 Ordentliche Erträge -17.359.357 -29.910.860 -47.270.217 -17.35 9.357 -29.910.860 -47.270.217 -17.359.357 -29.910.860 -47.270 .217 Personalaufwendungen Aktiv 8.375.209 41.088.301 49.463.51 0 8.375.209 41.088.301 49.463.510 8.375.209 41.088.301 49 .463.510 Personalaufwendungen Passiv 2.471.997 14.020.759 16.492.7 56 2.471.997 14.020.759 16.492.756 2.471.997 14.020.759 1 6.492.756 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.715.018 68.049.74 9 70.764.767 2.715.018 68.049.749 70.764.767 2.715.018 68 .049.749 70.764.767 Abschreibungen 0 3.587.032 3.587.032 0 3.587.032 3.587.03 2 0 3.587.032 3.587.032 Transferaufwendungen 5.331 84.669 90.000 5.331 84.669 90.00 0 5.331 84.669 90.000 Sonstige ordentliche Aufwendungen 275.707 9.117.854 9.393. 561 275.707 9.117.854 9.393.561 275.707 9.117.854 9.393.5 61 Ordentliche Aufwendungen 13.843.263 135.948.364 149.791. 627 13.843.263 135.948.364 149.791.627 13.843.263 135.94 8.364 149.791.627 Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -3.516.094 106.037.50 4 102.521.410 -3.516.094 106.037.504 102.521.410 -3.516.09 4 106.037.504 102.521.410 Finanzerträge 0 -8.033 -8.033 0 -8.033 -8.033 0 -8.033 -8.033 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 2.547.033 2.547.033 0 2.547.033 2.547.033 0 2.547.033 2.547.033 Finanzergebnis 0 2.539.000 2.539.000 0 2.539.000 2.539.00 0 0 2.539.000 2.539.000 Ordentliches Jahresergebnis -3.516.094 108.576.504 105.0 60.410 -3.516.094 108.576.504 105.060.410 -3.516.094 108.5 76.504 105.060.410 Außerordentliche Erträge 0 -470.488 -470.488 0 -470.488 -470.488 0 -470.488 -470.488 Außerordentliche Aufwendungen 635 4.488 5.123 635 4.488 5.123 635 4.488 5.123 Außerordentliches Jahresergebnis 635 -466.000 -465.365 635 -466.000 -465.365 635 -466.000 -465.365 Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -3.515.459 108.110. 504 104.595.045 -3.515.459 108.110.504 104.595.045 -3.515. 459 108.110.504 104.595.045 Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 923.967 -923.967 0 923.967 -923.967 0 923.967 -923.967 0 Umlagen 4.290.566 -4.290.566 0 4.290.566 -4.290.566 0 4.290. 566 -4.290.566 0 nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -2.810.70 5 2.810.705 0 -2.810.705 2.810.705 0 -2.810.705 2.810.705 0 kalkulatorische Kosten 1.111.631 -886.909 224.722 1.111.63 1 -886.909 224.722 1.111.631 -886.909 224.722 Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 0 104.819.767 104.819.767 0 104.819.767 104.819.767 0 10 4.819.767 104.819.767 Zuschuss der Stadt -104.819.767 -104.819.767 -104.819.767 Plan 2025 Plan 2026Plan 2024 636 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 17 von 28 Erfolgsplan SÖR 2023 lfd. Nr. Konto Bezeichnung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2022 Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gesamt 2023 Differenz Leistungen für die Stadt Plan 2023 zu Plan 2022 1 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 0 -112.000 -112.000 0 -130.295 -130.295 -18.295 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt 0 -14.661.000 -14.661.00 0 0 -14.657.741 -14.657.741 3.259 3 Gebühren veranlagt -14.139.716 0 -14.139.716 -15.102.717 0 -1 5.102.717 0 4 Privatrechtliche Leistungsentgelte -45.000 -7.725.000 -7.770.00 0 0 -8.242.935 -8.242.935 -517.935 5 Erträge Kostenerstattungen, -umlagen -2.007.140 -6.643.860 -8.65 1.000 -2.256.640 -6.688.889 -8.945.530 -45.030 6 Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 0 -3.000 -3.000 0 -3.000 -3 .000 0 7 Sonstige ordentliche Erträge 0 -170.000 -170.000 0 -182.000 -182.0 00 -12.000 8 Aktivierte Eigenleistungen 0 -5.000 -5.000 0 -5.000 -5.000 0 9 Bestandsveränderungen 0 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 0 Ordentliche Erträge -16.191.856 -29.320.860 -45.512.716 -17.35 9.357 -29.910.860 -47.270.217 -590.000 10 Personalaufwendungen Aktiv 6.834.549 40.769.676 47.604.22 5 8.375.209 41.088.301 49.463.510 318.626 11 Personalaufwendungen Passiv 2.365.964 13.464.385 15.830.3 49 2.471.997 14.020.759 16.492.756 556.374 12 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 2.853.160 67.335.57 0 70.188.730 2.715.018 68.049.749 70.764.767 714.180 13 Abschreibungen 0 3.345.000 3.345.000 0 3.587.032 3.587.03 2 242.032 14 Transferaufwendungen 3.431 86.569 90.000 5.331 84.669 90.00 0 -1.901 15 Sonstige ordentliche Aufwendungen 238.474 9.288.165 9.526. 639 275.707 9.117.854 9.393.561 -170.311 Ordentliche Aufwendungen 12.295.579 134.289.364 146.584. 943 13.843.263 135.948.364 149.791.627 1.659.000 Ergebnis d. lfd. Verwaltungstätigkeit -3.896.278 104.968.50 4 101.072.227 -3.516.094 106.037.504 102.521.410 1.069.00 0 16 Finanzerträge 0 -20.000 -20.000 0 -8.033 -8.033 11.967 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 3.637.000 3.637.000 0 2.547.033 2.547.033 -1.089.967 Finanzergebnis 0 3.617.000 3.617.000 0 2.539.000 2.539.00 0 -1.078.000 Ordentliches Jahresergebnis -3.896.278 108.585.504 104.6 89.227 -3.516.094 108.576.504 105.060.410 -9.000 18 Außerordentliche Erträge 0 -550.000 -550.000 0 -470.488 -470.488 79.512 19 Außerordentliche Aufwendungen 0 84.000 84.000 635 4.488 5.123 -79.512 Außerordentliches Jahresergebnis 0 -466.000 -466.000 635 -466.000 -465.365 0 Jahreserg. v. Veränderung Stadt Nbg. -3.896.278 108.119. 504 104.223.227 -3.515.459 108.110.504 104.595.045 -9.000 20 Aufwendungen(+)/Erträge(-) f. interne Leistungsverrechnung 492.870 -492.870 0 923.967 -923.967 0 -431.097 21 Umlagen 3.264.195 -3.264.195 0 4.290.566 -4.290.566 0 -1.026. 371 22 nicht gebührenrelevante Aufwendungen (+)/Erträge(-) -892.079 8 92.079 0 -2.810.705 2.810.705 0 1.918.626 23 kalkulatorische Kosten 1.031.292 -805.064 226.228 1.111.63 1 -886.909 224.722 -81.845 Jahresergebnis nach Umlagen/Verrechnungen/kalk. Kosten 0 104.449.455 104.449.455 0 104.819.767 104.819.767 370 .313 Zuschuss der Stadt -104.449.455 -104.819.767 -370.313 Plan 2023Plan 2022 637 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 18 von 28 Erläuterungen zu den Planabweichungen zwischen 2022 und 2023 (siehe Seite 17) Differenz 2022 und 2023 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 1. 318.000 Mehrbedarf durch SÖR nicht beeinflussbar 1.1 376.000 15 Wartungs- Pflegekosten für Lizenzen; höhere Verrechnungen an IT; zusätzliche Softwareanwendungen und - anpassungen - Mehrbedarf: Höhere monatliche ILV-Aufwendungen (ca. 240 T€ jährlich) - Mehrbedarf: Zusätzliche Pflegekosten für weitere iPads (ca. 36 T€) - Mehrbedarf: Zusätzliche Wartungs- und Pflegekosten für zusätzliche Lizenzen (ca. 60 T€) - Mehrbedarf: GIS@SÖR - Optimierung und Umstellung auf ArcGIS Pro (ca. 50 T€) - Mehrbedarf: Bereitstellung VDI durch IT (ca. 50 T€) - Minderbedarf: Leih- und Pflegekosten für webbasiertes Baustellenmanagement (ca. 20 T€) - Minderbedarf: Reduzierung Anzahl der Desktoprechner durch verstärkten Note- book-Einsatz (ca. 36 T€) 1.2 200.000 10,11 Altersteilzeitrückstellungen, Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen gemäß Hochrechnung von Ref. I/II Aufgrund der Hochrechnungen von Ref. I/II. zur Rückstellungsbildung/ -auflösung ergibt sich in Summe ein Minderbedarf im Personalbereich 1.3 -1.113.000 17 Zinsaufwand (Abzinsungsbeträge aus Rückstellungen) gemäß Hochrechnung von Ref. I/II 1.4 20.000 12 Wartungsvertrag VLS Angepasster Wartungsvertrag VLS. Alter Wartungsvertrag wurde gekündigt; neuer Wartungsvertrag teurer aufgrund erhöhtem Aufwand wegen des veralteten Bestands und zusätzlicher Anforderungen 638 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 19 von 28 Differenz 2022 und 2023 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 2. 473.000 Mehr-/Minderbedarf aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen/ Submissionsergebnissen 2.1 273.000 12 Kostensteigerung Erdbau + LSA-Verträge Kostensteigerungen bei Erdbau (ca. 5% = 143 T€) und bei Instandhaltungsver- träge für die Lichtsignalanlagen (ca. 11% = 130 T€). Verträge werden jährlich auf- grund von Preissteigerungen (Lohnerhöhungen, neue Konditionen, etc.) ange- passt bzw. neu geschlossen. Bei den Instandhaltungsverträgen für die Lichtsig- nalanlagen ist z.B. eine Lohngleitklausel enthalten. Dies führt dazu, dass die Ver- tragspartner die Wartungspauschalen der Lichtsignalanlagen im Umfang der Lohnerhöhungen anpassen können. 2.2 200.000 12 Kritis Mittel für KRITIS (bisher RefVI) - SÖR hat sich u.a. ab 2023 zur Finanzierung der Sanierungen der Anlagen zur Verkehrssteuerung verpflichtet, hierfür wurden von Ref VI für 2021 100 T€ und für 2022 120 T€ zur Verfügung gestellt. Diesen Kos- tenansatz führen wir auf Grund der weiterhin hohen Anzahl sanierungsbedürftiger Standorte fort. Darüber hinaus sind weitere Finanzmittel aufgrund zusätzlicher Leistungen nach der Kritis-Verordnung notwendig. Die Kritis-Verordnung verlangt z.B. die regelmä- ßige Aktualisierung der Soft- und Firmware sowie eine höhere Dokumentation der Instandhaltungsmaßnahmen. Differenz 2022 und 2023 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 3. 60.000 Mehr-/ Minderbedarf für Standorte des SÖR 60.000 15 Kostensteigerungen Miete SÖR-Stellplätze (Sulzbacher Straße 16) Nach der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme (spätestens zum 01.01.2023) im Parkhaus Sulzbacher Straße 16 steigen die Preise für einen Stellplatz, da je- der Stellplatz nun über eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge verfügt. 639 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 20 von 28 Differenz 2022 und 2023 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 4. -820.687,35 Anpassung der Erträge/Aufwendungen an erwartete Preissteigerun- gen und ähnliches 4.1 690.000 12 Preissteigerungen (Energiekosten Beleuchtung) Massive Erhöhung der Energiekosten zu erwarten. 4.2 55.000 12 Preissteigerungen (Energiekosten LSA) Erhöhung der Energiekosten wie Lfd. Nr. 5.1 4.3 650.000 10,11 Anpassungen Personalaufwand (Aufwandserhöhung) Anpassungen des Personalaufwands (ohne Rückstellungen) an die erwartete Ta- rifsteigerung 2023. Die Berechnung erfolgt dazu hauptsächlich über den Stellen- plan in Kombination mit den städtischen durchschnittlichen Personalkosten. An- sonsten erfolgt die Anpassung des Personalaufwands über die Ist-Zahlen der Vorjahre. 4.4 -490.000 1-9 Anpassung ordentliche Erträge (Ertragssteigerung) Anpassungen der ordentlichen Erträge entsprechend dem Trend der Vorjahre. Für das Jahr 2023 wird mit Ertragssteigerungen gerechnet. 4.5 -2.140.000 12-15 Anpassungen ordentlicher Aufwand ohne Personalaufwand (Aufwandsreduzie- rung) Anpassungen bei den ordentlichen Aufwendungen (ohne Personal) aufgrund von erwarteten allgemeinen Preissteigerungen, rechtl. Änderungen sowie den Ist-Zah- len aus den Vorjahren. Unter anderem wird in den Bereichen "Straßenunterhalt" und "Verbrauch von Roh- und Hilfsstoffen" mit weniger Aufwand gerechnet. 4.6 35.000 16, 17 Anpassung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen Anpassung der Zinsen an Zahlungspläne. Höhere Zinszahlungen an die Stadt aus laufenden Zahlungen. 4.7 379.312,65 20-23 Anpassungen an Kalkulation Straßenreinigungsgebühren Anpassungen anhand der neuen Straßenreinigungskalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026 im Bereich ILV, Umlagen. 640 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 21 von 28 Differenz 2022 und 2023 (in EUR) siehe lfd. Nr. Tabelle Seite 17 Erläuterung 5. 1.175.000 Mehrbedarf durch die Anpassung des Unterhalts an den Bedarf 5.1 440.000 Folgekosten aus investiven Maßnahmen 130.000 12 Straßenunterhalt: Folgekosten investive Maßnahmen Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus dem Bereich Straßenbau. 25.000 12 Begrünung: Folgekosten investive Maßnahmen Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus dem Bereich Straßenbegleitgrün. -15.000 12 LSA: Folgekosten investive Maßnahmen Minderaufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus dem Bereich Lichtsignalanlagen. 300.000 12 Grün: Folgekosten investive Maßnahmen Mehraufwand für den Unterhalt aus Investitionsmaßnahmen (MIP-Maßnahmen) aus Grünprojekten (Grünanlagen, Spielflächen) 5.2 840.000 Öffentliche Sicherheit & Ordnung 200.000 12 Sanierung Verkehrsüberwachungskameras Die Verkehrsbeobachtungskameras der Stadt Nürnberg wurden in den Jahren 1998 und 2003 errichtet. Es sind bereits irreparable Ausfälle aufgetreten. Für die Sanierung der Verkehrsbeobachtungskameras sind deshalb zusätzliche Mittel notwendig. 640.000 12 Sanierungsarbeiten (Mäste, Straßenbeleuchtung, etc.) - Notwendigkeit von kostenintensiven Mastsanierungen - Sanierung von gesamten Straßenbeleuchtungsanlagen im Zuge von Geh- wegsanierungen - Mitverlegungen von Straßenbeleuchtungskabeln im Zuge von LWL/Glasfaser- Ausbau der Telekommunikationsnetzbetreiber - Kostensteigerung Erdbau (min. 5 %) - LED-Austausch 5.3 - 105.000 Sonstiges -25.000 15 Beratungsleistungen Auslaufen von Beratertätigkeiten 641 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 22 von 28 -150.000 15 Bürozentrale Sulzbacher Straße Str. 2-6, Potentialanalyse Wegfall des Mehrbedarfs aus dem Jahr 2022 25.000 11 Kosten für Qualifizierung/Weiterbildung Zusätzliche Qualifizierung von Mitarbeitern 25.000 12 Graffiti-Beseitigung/Vorsorge Zum Schutz von öffentlichen Wänden/Gebäuden werden die Wände/Gebäude in Zusammenarbeit mit Künstlern besprüht, um nicht erwünschte Besprühungen zu vermeiden. 20.000 15 Umsetzung Projekt „Neue Arbeitswelten“ Zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Projekts "Neue Arbeitswelten". Darunter fallen insbesondere die Anmietung von zusätzlichen Laptops, Dockingstations, Scanner/Drucker und sonstige mobile Geräte. 642 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 23 von 28 3. Vermögensplan 2023 Vermögensplan 2022 2023 (in TEUR) Plan Plan I. Mittelverwendung 1. Investitionen 17.087 18.267 2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 3. Darlehenstilgung 900 900 4. Mehrung sonstiger Aktiva 0 0 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 500 0 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 18.487 19.167 II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 3.390 3.645 2. Zuschüsse 0 0 3. Periodenergebnis - Gewinn 226 225 4. Kreditaufnahme 0 0 5. Mehrung sonstiger Passiva 5.518 5.346 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 9.353 9.952 (Umlaufvermögen) S u m m e 18.487 19.167 643 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 24 von 28 4. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2023 (in TEUR) VE 2024 2025 2026 Summe Plan Plan Plan a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 0 0 0 0 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 0 0 0 0 b) Grundstücke und Gebäude 38.400 21.700 16.700 0 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 0 0 0 0 Betriebszentrale Am Pferdemarkt 38.400 21.700 16.700 0 c) Fahrzeuge 0 0 0 0 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 0 0 0 0 d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 0 0 0 0 Gebühren Straßenreinigung 0 0 0 0 Leistungen für die Stadt 0 0 0 0 S u m m e 38.400 21.700 16.700 0 644 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 25 von 28 5. Stellenplan/Stellenübersicht Stellenübersicht/ Stellenplan incl. B- Stellenplan Beschäftigte (Vollkraft - VK) 2022 2023* 30.06.22 30.06.22 Entgeltgruppen Ltd. Angestellte (AT) 1,00 1,00 1,00 1 15 2,00 2,00 2,00 2 14 4,00 4,00 4,92 4 13 16,00 16,00 13,67 13 12 45,00 45,00 35,12 38 11 60,46 60,46 40,06 46 10 12,30 12,30 11,17 12 9c 5,90 5,90 5,71 6 9b 58,19 58,19 65,01 69 9a 65,75 65,75 54,65 58 8 47,59 47,59 46,56 48 7 69,00 69,00 61,24 65 6 168,84 168,84 159,58 164 5 97,33 97,33 78,80 79 4 144,00 144,00 137,48 140 3 145,00 145,00 141,43 142 Summe Beschäftigte 942,36 942,36 858,40 887 Qualifikationsebene Qualifikationsebene 4 B 3 B 2 2,00 2,00 1,75 2 A 16 0,00 0 A 15 5,00 5,00 5,00 5 A 14 8,00 8,00 5,93 7 A 13 Qualifikationsebene 3 A 13 6,00 6,00 5,50 6 A 12 12,00 12,00 11,49 13 A 11 14,27 14,27 12,80 15 A 9 G/A 10 24,60 24,60 22,81 24 Qualifikationsebene 2 A 9 M 2,00 2,00 2,00 2 A 7/8 11,75 11,75 11,65 12 Summe Beamte 85,62 85,62 78,93 86 Beschäftigtengruppen Summe Beschäftigte 942,36 942,36 858,40 887 Summe Beamte 85,62 85,62 78,93 86 Gesamt 1.027,98 1.027,98 937,33 973 * Die für 2023 neu beantragten Stellen w urden nicht berücksichtig. Planstellen SÖR Ist (VK) Ist incl. B-Stellenplan 30.06.2022 645 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 26 von 28 6. Finanzplan 2022 bis 2026 Finanzplan 2022 – 2026 2022 2023 2024 2025 2026 Summe Plan Plan Plan Plan Plan 2022-2026 I. Mittelverwendung 1. Investitionen 17.087 18.267 35.900 40.900 40.400 152.555 2. Periodenergebnis - Verlust 0 0 0 0 0 0 3. Darlehenstilgung 900 900 1.614 3.189 4.916 11.519 4. Mehrung sonstiger Aktiva 0 0 0 0 0 0 (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva 500 0 0 120 536 1.155 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) S u m m e 18.487 19.167 37.514 44.209 45.852 165.229 . II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 3.390 3.645 3.600 3.600 3.600 17.835 2. Zuschüsse (Erstattung Stadt Nürnberg) 0 0 0 0 0 0 3. Periodenergebnis - Gewinn 226 225 225 225 225 1.125 4. Kreditaufnahme 0 0 28.545 34.471 34.603 97.619 5. Mehrung sonstiger Passiva 5.518 5.346 5.144 5.913 7.424 29.345 (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva 9.353 9.952 0 0 0 19.305 (Umlaufvermögen) S u m m e 18.487 19.167 37.514 44.209 45.852 165.229 646 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 27 von 28 7. Investitionsplan 7.1. Investitionen 2023 Investitionen 2023 (in TEUR) 2022 2023 Plan Plan a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 613 500 Gebühren Straßenreinigung 0 0 Leistungen für die Stadt 613 500 b) Grundstücke und Gebäude 11.345 12.465 Gebühren Straßenreinigung 500 0 Leistungen für die Stadt 845 465 Betriebszentrale Am Pferdemarkt 10.000 12.000 c) Fahrzeuge 4.079 4.000 Gebühren Straßenreinigung 1.190 1.713 Leistungen für die Stadt 2.889 2.287 d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 1.050 1.302 Gebühren Straßenreinigung 12 29 Leistungen für die Stadt 1.038 1.274 S u m m e 17.087 18.267 647 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Wirtschaftsplan 2023 Stand: 24.10.2022 Seite 28 von 28 7.2. Mehrjährige Investitionsplanung 2022 2023 2024 2025 2026 2022-2026 Plan Plan Plan Plan Plan Summe a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) 613 500 400 400 400 2.313 0 0 0 0 0 0 613 500 400 400 400 2.313 b) Grundstücke und Gebäude 11.345 12.465 30.500 35.500 35.000 124.810 500 0 0 0 0 500 845 465 500 500 500 2.810 10.000 12.000 30.000 35.000 34.500 121.500 c) Fahrzeuge 4.079 4.000 4.000 4.000 4.000 20.079 1.190 1.713 1.500 1.500 1.500 7.403 2.889 2.287 2.500 2.500 2.500 12.676 d) Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.050 1.302 1.000 1.000 1.000 5.353 12 29 50 50 50 191 1.038 1.274 950 950 950 5.162 17.087 18.267 35.900 40.900 40.400 152.555S u m m e Investitionen 2022 - 2026 (in TEUR) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale Am Pferdemarkt Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt 648 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/029/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftsplan 2023 und Finanzplan 2023/2026 für die Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg" Anlagen: Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2023-2026 Ö 4.7 Ö 4.7 649 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/029/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2026 für die Sonderrücklage "Versorgungsrücklage der Stadt Nürnberg". 650 Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2023 - 2026 1. Einführung Um die Versorgungs zahlungen angesichts der demogr aphischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzu- stellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen. Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführun- gen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG). Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versor gungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan b eziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahme- plan erstellen. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag 30.09.2022 einen Depotwert in Höhe von 44.080.878,24 EUR, was 2.141.928 Anteilen ent- spricht. Ursprünglich war geplant, bereits ab dem Jahr 2021 mit der Auflösung zu beginnen. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen (hohe Liquidität, Vermeidung von Negativ- zinsen etc.) wurde jedoch davon abgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 202 3 soll nun mit der zweckentsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens be- gonnen werden. 2. Ergebnishaushalt Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ (Stand zum 30.09.202 2: 20,58 EUR (Vorjahr: 23,96 EUR)) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die An- schaffungskosten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betr ugen insg esamt 34.957.630,26 EUR beziehungsweise 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom 30.09.2022 einen Gesamtgewinn in Höhe von 8,865 Mio. EUR für die Stadt b eziehungswei- se 0,26 Mio. EUR für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Kli- nikum und Stiftung Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 4,26 EUR). Dieser Gewinn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt (allerdings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Ver- sorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitrau m bis 202 6 ein jährlicher Gewinn zwischen ca. 0,52 Mio. EUR und 0,35 Mio. EUR erwartet (siehe laufende Nr. 8 im Ergebnishaushalt). 3. Finanzhaushalt Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage (siehe laufende Nr. 1 im Finanzhaushalt) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungs- zahlungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden (siehe laufende Nr. 2 im Finanz- haushalt). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeit- raum von 15 Jahren erfolgen. Ö 4.7 Ö 4.7 651 Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2023 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum (das heißt bis einschließlich 2037) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg, alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatsth eater) entspre- chend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt. Die Höhe der jährlichen Ent nahmen orientiert sich dabei an der Personal - und Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Anhand dieser demografischen Daten wurden die voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 203 7) ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2023 bis 2037 (insgesamt) gestellt. Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „Bay- erischen Versorgungsfonds“ (insgesamt 2.141.928 Stück) angewendet. Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2037: Haushaltsjahr Verkauf Anteile (Stück) 2023 123.860 2024 117.454 2025 83.285 2026 121.725 2027 132.402 2028 100.370 2029 104.641 2030 158.029 2031 160.164 2032 175.113 2033 222.093 2034 198.603 2035 213.552 2036 76.879 2037 153.758 insgesamt 2.141.928 Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2026 nach derzeitigem Kurswert der Fondsanteile auf c irca 34,9 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu ver- kaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Be- amten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“). Die im Entnahm eplan dargestellten Verkaufserlöse sind allerdings wegen de n Unsicherhei- ten am Kapitalmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahme- plan ist daher jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzu- passen. Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage sollen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres erfolgen, um den Schwankungen des Kapital- marktes zu begegnen. Auch eine Verschiebung oder Aussetzung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr ist möglich. Beim „Bayerischen Pensions fonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet ( thesauriert). A ußerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteige- rung des Fondsvermögens zum Ausdruck. 652 insgesamt 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 bis 7 ……. - - - - - - - 8 + Sonstige ordentliche Erträge -8.865.000 - -515.000 -485.000 -345.000 -505.000 -7.015.000 9 bis 10 …… - - - - - - - S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -8.865.000 - -515.000 -485.000 -345.000 -505.000 -7.015.000 11 bis 16 …… - - - - - - - S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - - S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -8.865.000 - -515.000 -485.000 -345.000 -505.000 -7.015.000 17 bis 18 …… - - - - - - - S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - - S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -8.865.000 - -515.000 -485.000 -345.000 -505.000 -7.015.000 19 bis 20 …… - - - - - - - S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - - S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -8.865.000 - -515.000 -485.000 -345.000 -505.000 -7.015.000 insgesamt 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Mittelherkunft - - - - - - - Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -44.080.000 - -2.550.000 -2.415.000 -1.715.000 -2.505.000 -34.895.000 davon für: a) Stadt Nürnberg -42.830.000 - -2.475.000 -2.350.000 -1.665.000 -2.435.000 -33.905.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater -1.250.000 - -75.000 -65.000 -50.000 -70.000 -990.000 - - - - - - - 2 Mittelverwendung - - - - - - - Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 44.080.000 - 2.550.000 2.415.000 1.715.000 2.505.000 34.895.000 davon für: a) Stadt Nürnberg 42.830.000 - 2.475.000 2.350.000 1.665.000 2.435.000 33.905.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater 1.250.000 - 75.000 65.000 50.000 70.000 990.000 Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2026 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt 653 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/016/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Mittelfristiger Investitionsplan 2023/2026 Anlagen: 5.1 MIP-Änderungsanträge 5.2 Anfragen zu den MIP-Beratungen Ö 5 Ö 5 654 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/016/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2023 - 2026 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2023 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2023 erforderlich sind. 3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2023 - 2026 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können. 4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden. 655 Beilage 5.1 Seite 1 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0001 00452 Sanierung Museum Industriekultur 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 12.763 467 130 500 4.000 5.666 2.000 0 mehr/weniger(-) 12.763 467 130 500 4.000 5.666 2.000 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 12.035 431 122 467 3.738 5.408 1.869 0 mehr/weniger(-) 12.035 431 122 467 3.738 5.408 1.869 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 728 36 8 33 262 258 131 0 mehr/weniger(-) 728 36 8 33 262 258 131 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -12.763 -467 -130 -500 -4.000 -5.666 -2.000 0 mehr(-)/weniger -12.763 -467 -130 -500 -4.000 -5.666 -2.000 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -673 0 0 0 0 -500 -173 0 mehr(-)/weniger -673 0 0 0 0 -500 -173 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -12.090 -467 -130 -500 -4.000 -5.166 -1.827 0 mehr(-)/weniger -12.090 -467 -130 -500 -4.000 -5.166 -1.827 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -12.090 -467 -130 -500 -4.000 -5.166 -1.827 0 mehr(-)/weniger -12.090 -467 -130 -500 -4.000 -5.166 -1.827 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Das Museum Industriekultur wurde im Jahr 1988 gegründet. Das Gebäude wurde nur punktuell modernisiert, so dass zwischenzeitlich verschiedene Sanierungsmaßnahmen anstehen. Außerdem bestehen erhebliche Brandschutzmängel, die im Zuge der Sanierungsarbeiten beseitigt werden sollen. Der Projekt Freeze wurde am 26.10.2022 im Ältestenrat und Finanzausschuss beschlossen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0002 01148 Erweiterungsbau Ausweichspielstätte Oper 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 42.000 34 261 2.225 5.880 25.200 8.400 0 mehr/weniger(-) 42.000 34 261 2.225 5.880 25.200 8.400 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 39.300 32 256 2.116 5.495 23.551 7.850 0 mehr/weniger(-) 39.300 32 256 2.116 5.495 23.551 7.850 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.700 2 5 109 385 1.649 550 0 mehr/weniger(-) 2.700 2 5 109 385 1.649 550 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -42.000 -34 -261 -2.225 -5.880 -25.200 -8.400 0 mehr(-)/weniger -42.000 -34 -261 -2.225 -5.880 -25.200 -8.400 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -31.500 0 0 -1.669 -4.410 -18.900 -6.521 0 mehr(-)/weniger -31.500 0 0 -1.669 -4.410 -18.900 -6.521 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -10.500 -34 -261 -556 -1.470 -6.300 -1.879 0 mehr(-)/weniger -10.500 -34 -261 -556 -1.470 -6.300 -1.879 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -10.500 -34 -261 -556 -1.470 -6.300 -1.879 0 mehr(-)/weniger -10.500 -34 -261 -556 -1.470 -6.300 -1.879 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Aufbauend auf den Beschlüssen des Kulturausschusses im Oktober 2021 zu den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur und des Stadtrates im Dezember 2021 zur Zukunft der Musik- und Tanztheatersparte des Staatstheaters Nürnberg sowie zu nun vorliegenden neuen Erkenntnissen und Fortschritten in Planungs- wie Finanzierungsfragen werden die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen zur Aufnahme in den MIP vorgeschlagen. Der Ansatz umfasst den Erweiterungsbau Ausweichspielstätte Oper im Innenhof der Kongresshalle. Ö 5 Ö 5 656 Beilage 5.1 Seite 2 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0003 01148 Erweiterungsbau Ausweichspielstätte Oper 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Kongreßhalle ist ein Mahnmal und ein Ort der politischen Bildung. Der Innenhof der Kongreßhalle sollte der hist.-politischen Bildungsarbeit vorbehalten bleiben. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0004 01148 Erweiterungsbau Ausweichspielstätte Oper 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Durch den Einbau des Aufführungssaales in den Innenhof wird der Raumeindruck stark beeinträchtigt. Dass dieser Raumeindruck eine wichtige Rolle bei der Vermittlung von geschichtlichem Wissens spielt, haben die am Ort tätigen Akteure, die zugleich Expert*innen für Vermittlungsarbeit und Fragen der Erinnerungskultur sind, wiederholt deutlich gemacht (Dokuzentrum, GFA, Baulust, KJR, etc.). Demgegenüber bleibt der Beitrag, den Oper und Opernaufführungen am Ort im Hinblick auf eine „zukunftsfähige Erinnerungskultur“ leisten können, nach wie vor nebulös. Das Operninterim kann ebenso an anderer Stelle situiert werden, die historisch-politische und demokratische Bildungsarbeit hat Priorität. 657 Beilage 5.1 Seite 3 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0005 01174 Museum IK: Neugestaltung Dauerausst. 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 20 0 20 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 3.433 0 20 0 280 3.133 0 0 mehr/weniger(-) 3.413 0 0 0 280 3.133 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 20 0 20 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 3.433 0 20 0 280 3.133 0 0 mehr/weniger(-) 3.413 0 0 0 280 3.133 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -20 0 -20 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.433 0 -20 0 -280 -3.133 0 0 mehr(-)/weniger -3.413 0 0 0 -280 -3.133 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -20 0 -20 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.433 0 -20 0 -280 -3.133 0 0 mehr(-)/weniger -3.413 0 0 0 -280 -3.133 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -20 0 -20 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.433 0 -20 0 -280 -3.133 0 0 mehr(-)/weniger -3.413 0 0 0 -280 -3.133 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Ausstellung und Konzeption des Museums Industriekultur entspricht in weiten Teilen noch dem Stand von vor 30 Jahren. Im Rahmen der anstehenden Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen bietet sich die Gelegenheit die Neukonzeption sowie eine Aktualisierung des Museumskonzepts vorzunehmen, um den veränderten Ansprüchen der Besucherinnen und Besucher Rechnung zu tragen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0006 01206 Kongresshalle: Schadstoffsanierung 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 8.766 0 205 935 4.558 3.068 0 0 mehr/weniger(-) 8.766 0 205 935 4.558 3.068 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 8.766 0 205 935 4.558 3.068 0 0 mehr/weniger(-) 8.766 0 205 935 4.558 3.068 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -8.766 0 -205 -935 -4.558 -3.068 0 0 mehr(-)/weniger -8.766 0 -205 -935 -4.558 -3.068 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -8.766 0 -205 -935 -4.558 -3.068 0 0 mehr(-)/weniger -8.766 0 -205 -935 -4.558 -3.068 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -8.766 0 -205 -935 -4.558 -3.068 0 0 mehr(-)/weniger -8.766 0 -205 -935 -4.558 -3.068 0 0 Begründung: Aufbauend auf den Beschlüssen des Kulturausschusses im Oktober 2021 zu den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur und des Stadtrates im Dezember 2021 zur Zukunft der Musik- und Tanztheatersparte des Staatstheaters Nürnberg sowie zu nun vorliegenden neuen Erkenntnissen und Fortschritten in Planungs- wie Finanzierungsfragen werden die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen zur Aufnahme in den MIP vorgeschlagen. Die Schadstoffsanierung in der Kongresshalle wird als eigene Maßnahme dargestellt, da hierfür möglicherweise gesondert Drittmittel generiert werden können. 658 Beilage 5.1 Seite 4 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0007 01222 Kongresshalle:Kulturentwicklungsmaßnahme 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 159.934 0 450 9.146 24.887 92.465 32.986 0 mehr/weniger(-) 159.934 0 450 9.146 24.887 92.465 32.986 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 148.739 0 450 8.474 23.145 85.992 30.678 0 mehr/weniger(-) 148.739 0 450 8.474 23.145 85.992 30.678 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 11.195 0 0 672 1.742 6.473 2.308 0 mehr/weniger(-) 11.195 0 0 672 1.742 6.473 2.308 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -159.934 0 -450 -9.146 -24.887 -92.465 -32.986 0 mehr(-)/weniger -159.934 0 -450 -9.146 -24.887 -92.465 -32.986 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -118.950 0 0 -7.153 -18.358 -68.028 -25.411 0 mehr(-)/weniger -118.950 0 0 -7.153 -18.358 -68.028 -25.411 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -40.984 0 -450 -1.993 -6.529 -24.437 -7.575 0 mehr(-)/weniger -40.984 0 -450 -1.993 -6.529 -24.437 -7.575 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -40.984 0 -450 -1.993 -6.529 -24.437 -7.575 0 mehr(-)/weniger -40.984 0 -450 -1.993 -6.529 -24.437 -7.575 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Aufbauend auf den Beschlüssen des Kulturausschusses im Oktober 2021 zu den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur und des Stadtrates im Dezember 2021 zur Zukunft der Musik- und Tanztheatersparte des Staatstheaters Nürnberg sowie zu nun vorliegenden neuen Erkenntnissen und Fortschritten in Planungs- wie Finanzierungsfragen werden die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen zur Aufnahme in den MIP vorgeschlagen. Diese Maßnahme umfasst die grundsätzliche Nutzbarmachung der Kongresshalle, den Ausbau für die Ermöglichungsräume und den Ausbau der Kongresshalle für die Ausweichspielstätte der Oper. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0008 01222 Kongresshalle:Kulturentwicklungsmaßnahme 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Angesichts der angespannten Haushaltslage und des nach wie vor fehlenden Konzepts zur Gestaltung der Ermöglichungsräume ist die hohe Investition nicht gerechtfertigt. 659 Beilage 5.1 Seite 5 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0009 01222 Kongresshalle:Kulturentwicklungsmaßnahme 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Räume für die freie Kunstszene zu schaffen ist dringend notwendig. Allerdings sollten diese Räume dezentral geschaffen und über einzelne Stadtteile verteilt werden. Stadtteile und die Innenstadt können dadurch aufgewertet und belebt werden. Es entstehen Interaktionen zwischen Stadtteilbewohner*innen und Künstler*innen. Neue Räume ohne inhaltliches Konzept, ohne Raumkonzept und ohne Abschätzung zukünftiger Betriebskosten zu bauen ist unseriös. Auch dürfen darüber bestehende Räume, städtische Museen oder Freie Theaterhäuser nicht vergessen werden. Diese müssen in ihrer Existenz stabilisiert werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0010 09 Ankauf Sammlungsgegenstände (Kultur) 2. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 219 0 0 33 62 62 62 0 Änderungsantrag 80 0 0 20 20 20 20 0 mehr/weniger(-) -139 0 0 -13 -42 -42 -42 0 A.1 Auszahlungen investiv 219 0 0 33 62 62 62 0 Änderungsantrag 80 0 0 20 20 20 20 0 mehr/weniger(-) -139 0 0 -13 -42 -42 -42 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -219 0 0 -33 -62 -62 -62 0 Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 mehr(-)/weniger 139 0 0 13 42 42 42 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -219 0 0 -33 -62 -62 -62 0 Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 mehr(-)/weniger 139 0 0 13 42 42 42 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -219 0 0 -33 -62 -62 -62 0 Änderungsantrag -80 0 0 -20 -20 -20 -20 0 mehr(-)/weniger 139 0 0 13 42 42 42 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Pauschale beinhaltet die Finanzierung von erhaltungswürdigen Gegenständen bei den Museen der Stadt Nürnberg (KuM) und zur Erhaltung des Sammlungskonzepts bei der Kunstvilla (KuKuQ). Bisher standen pro Jahr 62.000 € zur Verfügung. In den letzten zwei Jahren wurde bereits eine Reduzierung um 15 % vorgenommen. Gemäß Einsparvorschlag von 2. BM soll die Pauschale künftig auf 20.000 € pro Jahr festgesetzt werden. 660 Beilage 5.1 Seite 6 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0011 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 714.000 46.942 47.745 500 625 979 29.141 588.068 Änderungsantrag 94.687 46.942 47.745 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -619.313 0 0 -500 -625 -979 -29.141 -588.068 A.1 Auszahlungen investiv 707.448 45.499 45.040 0 0 0 29.016 587.893 Änderungsantrag 90.539 45.499 45.040 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -616.909 0 0 0 0 0 -29.016 -587.893 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.443 2.705 500 625 979 125 175 Änderungsantrag 4.148 1.443 2.705 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.404 0 0 -500 -625 -979 -125 -175 B. Finanzierung der Maßnahme -714.000 -46.942 -47.745 -500 -625 -979 -29.141 -588.068 Änderungsantrag -94.687 -46.942 -47.745 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 619.313 0 0 500 625 979 29.141 588.068 B.1 Einzahlungen investiv -602.330 -1.000 -62.232 0 0 0 -24.663 -514.435 Änderungsantrag -63.232 -1.000 -62.232 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 539.098 0 0 0 0 0 24.663 514.435 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -111.670 -45.942 14.487 -500 -625 -979 -4.478 -73.633 Änderungsantrag -31.455 -45.942 14.487 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 80.215 0 0 500 625 979 4.478 73.633 B.3.1 Städtische Mittel investiv -105.118 -44.499 17.192 0 0 0 -4.353 -73.458 Änderungsantrag -27.307 -44.499 17.192 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 77.811 0 0 0 0 0 4.353 73.458 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.443 -2.705 -500 -625 -979 -125 -175 Änderungsantrag -4.148 -1.443 -2.705 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.404 0 0 500 625 979 125 175 Begründung: Der Ausbau des Frankenschnellweges ist ein Projekt aus dem vergangenen Jahrtausend und entspricht keiner modernen Verkehrsplanung. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Kosten. Die Mittel sollten in den ÖPNV und in das Radwegenetz investiert werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP , Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen , Herr Stadtrat Betz (Piratenpartei) , Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) , Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) , Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0012 00057 Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 714.000 46.942 47.745 500 625 979 29.141 588.068 Änderungsantrag 94.687 46.942 47.745 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -619.313 0 0 -500 -625 -979 -29.141 -588.068 A.1 Auszahlungen investiv 707.448 45.499 45.040 0 0 0 29.016 587.893 Änderungsantrag 90.539 45.499 45.040 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -616.909 0 0 0 0 0 -29.016 -587.893 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 6.552 1.443 2.705 500 625 979 125 175 Änderungsantrag 4.148 1.443 2.705 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.404 0 0 -500 -625 -979 -125 -175 B. Finanzierung der Maßnahme -714.000 -46.942 -47.745 -500 -625 -979 -29.141 -588.068 Änderungsantrag -94.687 -46.942 -47.745 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 619.313 0 0 500 625 979 29.141 588.068 B.1 Einzahlungen investiv -602.330 -1.000 -62.232 0 0 0 -24.663 -514.435 Änderungsantrag -63.232 -1.000 -62.232 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 539.098 0 0 0 0 0 24.663 514.435 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -111.670 -45.942 14.487 -500 -625 -979 -4.478 -73.633 Änderungsantrag -31.455 -45.942 14.487 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 80.215 0 0 500 625 979 4.478 73.633 B.3.1 Städtische Mittel investiv -105.118 -44.499 17.192 0 0 0 -4.353 -73.458 Änderungsantrag -27.307 -44.499 17.192 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 77.811 0 0 0 0 0 4.353 73.458 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -6.552 -1.443 -2.705 -500 -625 -979 -125 -175 Änderungsantrag -4.148 -1.443 -2.705 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.404 0 0 500 625 979 125 175 Begründung: Dieses Projekt steht einer ernsthaften Wende in der Nürnberger Verkehrspolitik weiterhin massiv entgegen und sollte daher endlich aufgegeben werden. 661 Beilage 5.1 Seite 7 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Freie Wähler 0013 00654 Obstmarkt: Umgestaltung 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 11.000 587 1.485 0 2.000 4.500 2.278 150 Änderungsantrag 11.000 587 1.485 0 0 0 0 8.928 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 -2.000 -4.500 -2.278 8.778 A.1 Auszahlungen investiv 11.000 587 1.485 0 2.000 4.500 2.278 150 Änderungsantrag 11.000 587 1.485 0 0 0 0 8.928 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 -2.000 -4.500 -2.278 8.778 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -11.000 -587 -1.485 0 -2.000 -4.500 -2.278 -150 Änderungsantrag -11.000 -587 -1.485 0 0 0 0 -8.928 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 2.000 4.500 2.278 -8.778 B.1 Einzahlungen investiv -5.500 -163 -967 0 -1.000 -2.250 -1.045 -75 Änderungsantrag -5.500 -163 -967 0 0 0 0 -4.370 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 1.000 2.250 1.045 -4.295 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -5.500 -424 -518 0 -1.000 -2.250 -1.233 -75 Änderungsantrag -5.500 -424 -518 0 0 0 0 -4.558 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 1.000 2.250 1.233 -4.483 B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.500 -424 -518 0 -1.000 -2.250 -1.233 -75 Änderungsantrag -5.500 -424 -518 0 0 0 0 -4.558 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 1.000 2.250 1.233 -4.483 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Kosteneinsparung Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0014 a 01119 Spielplatz Annette-Kolb-Anlage 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.108 73 721 1.296 18 0 0 0 Änderungsantrag 2.360 73 771 1.448 68 0 0 0 mehr/weniger(-) 252 0 50 152 50 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.108 73 721 1.296 18 0 0 0 Änderungsantrag 2.360 73 771 1.448 68 0 0 0 mehr/weniger(-) 252 0 50 152 50 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.108 -73 -721 -1.296 -18 0 0 0 Änderungsantrag -2.360 -73 -771 -1.448 -68 0 0 0 mehr(-)/weniger -252 0 -50 -152 -50 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.176 0 0 -1.162 -14 0 0 0 Änderungsantrag -1.352 0 -50 -1.288 -14 0 0 0 mehr(-)/weniger -176 0 -50 -126 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -932 -73 -721 -134 -4 0 0 0 Änderungsantrag -1.008 -73 -721 -160 -54 0 0 0 mehr(-)/weniger -76 0 0 -26 -50 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -932 -73 -721 -134 -4 0 0 0 Änderungsantrag -1.008 -73 -721 -160 -54 0 0 0 mehr(-)/weniger -76 0 0 -26 -50 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung der Baubranche kam es zu Mehrkosten, welche zum Teil unterjährig im Jahr 2022 finanziert wurden. Es können aber auch mehr Zuwendungen generiert werden, welche zu Mehreinnahmen führen. Die restliche Finanzierung erfolgt aus dem Ansatz Masterplan Freiraum (vgl. Antrag Nr. 14 c), da die Maßnahme ursprünglich aus diesem aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt wurde. 662 Beilage 5.1 Seite 8 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0014 b 01218 GA Peststadel/Dr.-E.-Mulzer-Str.: Straße 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 741 46 575 120 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 741 46 575 120 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 741 46 575 120 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 741 46 575 120 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -741 -46 -575 -120 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -741 -46 -575 -120 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -395 0 -334 -61 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -395 0 -334 -61 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -346 -46 -241 -59 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -346 -46 -241 -59 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -346 -46 -241 -59 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -346 -46 -241 -59 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Auf der Grünfläche Peststadel/Dr.-Erich-Mulzer-Straße, die jahrelang als Baustelleneinrichtungsfläche und Parkplatz genutzt wurde, soll ein Pocketpark entstehen. Die Maßnahme wird aus dem Masterplan Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 14 c). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0014 c 00714 Masterplan Freiraum 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 55.222 2.277 3.053 2.137 6.927 8.469 9.986 22.373 Änderungsantrag 54.720 2.281 2.596 2.052 6.877 8.469 9.986 22.459 mehr/weniger(-) -502 4 -457 -85 -50 0 0 86 A.1 Auszahlungen investiv 54.955 2.051 3.012 2.137 6.927 8.469 9.986 22.373 Änderungsantrag 54.435 2.037 2.555 2.052 6.877 8.469 9.986 22.459 mehr/weniger(-) -520 -14 -457 -85 -50 0 0 86 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 267 226 41 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 285 244 41 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 18 18 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -55.222 -2.277 -3.053 -2.137 -6.927 -8.469 -9.986 -22.373 Änderungsantrag -54.720 -2.281 -2.596 -2.052 -6.877 -8.469 -9.986 -22.459 mehr(-)/weniger 502 -4 457 85 50 0 0 -86 B.1 Einzahlungen investiv -819 -436 -383 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -859 -436 -423 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -40 0 -40 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -54.403 -1.841 -2.670 -2.137 -6.927 -8.469 -9.986 -22.373 Änderungsantrag -53.861 -1.845 -2.173 -2.052 -6.877 -8.469 -9.986 -22.459 mehr(-)/weniger 542 -4 497 85 50 0 0 -86 B.3.1 Städtische Mittel investiv -54.136 -1.615 -2.629 -2.137 -6.927 -8.469 -9.986 -22.373 Änderungsantrag -53.576 -1.601 -2.132 -2.052 -6.877 -8.469 -9.986 -22.459 mehr(-)/weniger 560 14 497 85 50 0 0 -86 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -267 -226 -41 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -285 -244 -41 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -18 -18 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten sind zu reduzieren, da im Jahr 2022 Planungsmittel für die Sanierung des Stadtparkes und den Grünzug in der Amberger Straße aus dem Ansatz bereitgestellt wurden. Darüber hinaus erhöht sich die Einzahlungserwartung aufgrund neu generierter Fördermittel. Außerdem erfolgt die Finanzierung der Mehrkosten des Vorhabens „Annette-Kolb-Anlage“ (vgl. Antrag Nr. 14 a) aus dem Masterplan Freiraum. Der Pocketpark „Peststadel/Dr.-E.-Mulzer-Straße“ (vgl. Antrag Nr. 14 b) wird aus Transparenzgründen aus dem Ansatz des Masterplan Freiraum ausgegliedert und separat dargestellt. 663 Beilage 5.1 Seite 9 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0015 01162 Baumwipfelpfad 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 5.150 16 2.085 2.299 500 250 0 0 Änderungsantrag 4.950 16 2.085 2.099 400 350 0 0 mehr/weniger(-) -200 0 0 -200 -100 100 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 4.806 8 1.952 2.146 467 233 0 0 Änderungsantrag 4.613 8 1.952 1.944 378 331 0 0 mehr/weniger(-) -193 0 0 -202 -89 98 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 344 8 133 153 33 17 0 0 Änderungsantrag 337 8 133 155 22 19 0 0 mehr/weniger(-) -7 0 0 2 -11 2 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -5.150 -16 -2.085 -2.299 -500 -250 0 0 Änderungsantrag -4.950 -16 -2.085 -2.099 -400 -350 0 0 mehr(-)/weniger 200 0 0 200 100 -100 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -5.150 -600 -600 -2.750 -600 -600 0 0 Änderungsantrag -4.950 -600 -600 -1.700 -1.450 -600 0 0 mehr(-)/weniger 200 0 0 1.050 -850 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 584 -1.485 451 100 350 0 0 Änderungsantrag 0 584 -1.485 -399 1.050 250 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 -850 950 -100 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 584 -1.485 451 100 350 0 0 Änderungsantrag 0 584 -1.485 -399 1.050 250 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 -850 950 -100 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten reduzieren sich aufgrund detaillierter Planungen. Zudem werden Teile der erlebnispädagogischen Ausstattung zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 01228 Rothenburger Str. Umfeld Volksbad 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.545 0 0 0 770 775 0 0 mehr/weniger(-) 1.545 0 0 0 770 775 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.545 0 0 0 770 775 0 0 mehr/weniger(-) 1.545 0 0 0 770 775 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.545 0 0 0 -770 -775 0 0 mehr(-)/weniger -1.545 0 0 0 -770 -775 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.545 0 0 0 0 -770 -775 0 mehr(-)/weniger -1.545 0 0 0 0 -770 -775 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 -770 -5 775 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -770 -5 775 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 -770 -5 775 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 -770 -5 775 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die unmittelbar aneinandergrenzenden Gebäude Volksbad, Planetarium, Plärrerhochhaus der N-ERGIE AG sowie der Rochusfriedhof mit seiner Militärfriedhofsabteilung sind bedeutende Einzeldenkmäler, die sich stadträumlich in einer Insellage befinden und für Fußgänger nicht sehr komfortabel zu erreichen sind. Die stark befahrene Rothenburger Straße mit der Nähe zum Plärrer grenzt das Gebiet ab. Die Sanierung und Inbetriebnahme des Volksbades Ende 2024 bietet im Zusammenspiel mit einer möglichen Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung Weststadt die Chance, das unmittelbare Umfeld städtebaulich einzubinden, zu aktivieren und neue öffentliche Räume zu generieren. Aus diesem Grund soll das Umfeld des Volksbades aufgewertet werden. 664 Beilage 5.1 Seite 10 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0017 NEU Altstadtquerung 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 mehr/weniger(-) 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 mehr/weniger(-) 15.500 0 0 250 250 7.500 7.500 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 mehr(-)/weniger -15.500 0 0 -250 -250 -7.500 -7.500 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Nürnberg braucht den Ausbau von Bussen und Bahnen. Im Nahverkehrsentwicklungsplan ist die Altstadtquerung positiv bewertet und sollte umgehend voran getrieben werden. So wird eine direkte Verbindung "Dokuzentrum - Am Wegfeld" geschaffen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0018 NEU Haltestelle Buchenbühl 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 100 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 100 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 100 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 100 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 -100 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 -100 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Wir gehen in Vorleistung. Der seit 1984 nicht mehr genutzte Haltepunkt der Gräfenbergbahn kann erst dann wieder in Betrieb gesetzt werden, wenn die Stadt Nürberg hier initiaitv tätig wird. Mehrere Vorteile: Die Bahn erschließt das Gebiet wieder nach Norden (Heroldsberg, Eschenau, Gräfenberg) und verbessert die Perspektive einer geplanten Verlängerung der Strecke über den Nordostbahnhof hinaus Richtung Westen (Thon, Fürth). 665 Beilage 5.1 Seite 11 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0019 NEU Haltepunkt Buchenbühl 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 0 50 50 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 0 50 50 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 100 0 0 0 50 50 0 0 mehr/weniger(-) 100 0 0 0 50 50 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 0 -50 -50 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 0 -50 -50 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 0 -50 -50 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 0 -50 -50 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -100 0 0 0 -50 -50 0 0 mehr(-)/weniger -100 0 0 0 -50 -50 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Den Haltepunkt Buchenbühl der Gräfenbergbahn wieder zu aktivieren ist mit geringem finanziellen Aufwand verbunden und stellt einen effizienten Beitrag zur Mobilitätswende dar. Die Stadt geht in Vorleistung. Wegen des Sparzwanges Beginn erst 2024, so können fundierte Planungen stattfinden und Absprachen von allen Beteiligten erfolgen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0020 NEU Bahnlinie Nordostbahnhof - Thon - Fürth 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 200 0 0 200 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 200 0 0 200 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 200 0 0 200 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 200 0 0 200 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -200 0 0 -200 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 -200 0 0 0 0 Begründung: Die Verknüpfung der Gräfenbergbahn mit der Rangaubahn erzeugt auf den bestehenden Gleisköpern eine neue Bahnstrecke im Norden von Nürnberg vom Nordostbahnhof über Thon, Wetzendorf, Muggenhof nach Fürth. Im NVEP ist diese Verbindung bereits als sinnvoll gekennzeichnet. So wird mit geringen Mitteln eine gute Verbindung in Gebiete gebaut, die sich zur Zeit baulich entwickeln. Zum Einstieg in die Planungen. 666 Beilage 5.1 Seite 12 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0021 36 Erschließungsstraßen allgemein (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 Änderungsantrag 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 mehr/weniger(-) -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 A.1 Auszahlungen investiv 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 Änderungsantrag 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 mehr/weniger(-) -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 Änderungsantrag -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 mehr(-)/weniger 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 B.1 Einzahlungen investiv -6.760 0 0 -1.690 -1.690 -1.690 -1.690 0 Änderungsantrag -3.380 0 0 -845 -845 -845 -845 0 mehr(-)/weniger 3.380 0 0 845 845 845 845 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.240 0 0 -310 -310 -310 -310 0 Änderungsantrag -620 0 0 -155 -155 -155 -155 0 mehr(-)/weniger 620 0 0 155 155 155 155 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.240 0 0 -310 -310 -310 -310 0 Änderungsantrag -620 0 0 -155 -155 -155 -155 0 mehr(-)/weniger 620 0 0 155 155 155 155 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels müssen Großstädte wie Nürnberg neue Versiegelungen im Stadtgebiet auf ein Minimum reduzieren. Je mehr versiegelte Flächen vorhanden sind, desto stärker heizt die Stadt sich während langer Wärmeperioden auf. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0022 37 Erschließungsstraßen allgemein (GE) (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.800 0 0 450 450 450 450 0 Änderungsantrag 900 0 0 225 225 225 225 0 mehr/weniger(-) -900 0 0 -225 -225 -225 -225 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.800 0 0 450 450 450 450 0 Änderungsantrag 900 0 0 225 225 225 225 0 mehr/weniger(-) -900 0 0 -225 -225 -225 -225 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.800 0 0 -450 -450 -450 -450 0 Änderungsantrag -900 0 0 -225 -225 -225 -225 0 mehr(-)/weniger 900 0 0 225 225 225 225 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.620 0 0 -405 -405 -405 -405 0 Änderungsantrag -900 0 0 -225 -225 -225 -225 0 mehr(-)/weniger 720 0 0 180 180 180 180 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -180 0 0 -45 -45 -45 -45 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 180 0 0 45 45 45 45 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -180 0 0 -45 -45 -45 -45 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 180 0 0 45 45 45 45 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels müssen Großstädte wie Nürnberg neue Versiegelungen im Stadtgebiet auf ein Minimum reduzieren. Je mehr versiegelte Flächen vorhanden sind, desto stärker heizt die Stadt sich währende langer Wärmeperioden auf. 667 Beilage 5.1 Seite 13 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP 0023 40 Steigerung der Attraktivität d. ÖPNV (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 400 0 0 100 100 100 100 0 Änderungsantrag 1.000 0 0 250 250 250 250 0 mehr/weniger(-) 600 0 0 150 150 150 150 0 A.1 Auszahlungen investiv 400 0 0 100 100 100 100 0 Änderungsantrag 1.000 0 0 250 250 250 250 0 mehr/weniger(-) 600 0 0 150 150 150 150 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -400 0 0 -100 -100 -100 -100 0 Änderungsantrag -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 mehr(-)/weniger -600 0 0 -150 -150 -150 -150 0 B.1 Einzahlungen investiv -400 0 0 -100 -100 -100 -100 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -600 0 0 -150 -150 -150 -150 0 mehr(-)/weniger -600 0 0 -150 -150 -150 -150 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -600 0 0 -150 -150 -150 -150 0 mehr(-)/weniger -600 0 0 -150 -150 -150 -150 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Steigerung der ÖPNV-Attraktivität ist ein entscheidender Schalthebel, um den motorisierten Individualverkehr in Nürnberg langfristig zu reduzieren. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0024 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 33.700 0 0 7.198 7.202 9.650 9.650 0 Änderungsantrag 76.965 0 0 9.765 16.000 25.600 25.600 0 mehr/weniger(-) 43.265 0 0 2.567 8.798 15.950 15.950 0 A.1 Auszahlungen investiv 33.700 0 0 7.198 7.202 9.650 9.650 0 Änderungsantrag 76.965 0 0 9.765 16.000 25.600 25.600 0 mehr/weniger(-) 43.265 0 0 2.567 8.798 15.950 15.950 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -33.700 0 0 -7.198 -7.202 -9.650 -9.650 0 Änderungsantrag -76.965 0 0 -9.765 -16.000 -25.600 -25.600 0 mehr(-)/weniger -43.265 0 0 -2.567 -8.798 -15.950 -15.950 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -33.700 0 0 -7.198 -7.202 -9.650 -9.650 0 Änderungsantrag -76.965 0 0 -9.765 -16.000 -25.600 -25.600 0 mehr(-)/weniger -43.265 0 0 -2.567 -8.798 -15.950 -15.950 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -33.700 0 0 -7.198 -7.202 -9.650 -9.650 0 Änderungsantrag -76.965 0 0 -9.765 -16.000 -25.600 -25.600 0 mehr(-)/weniger -43.265 0 0 -2.567 -8.798 -15.950 -15.950 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Vergleich zum MIP des Vorjahres werden jetzt weniger Mittel für den Ausbau der Radinfrastruktur eingestellt. So waren im vergangenen Jahr für 2024 10 Millionen Euro vorgesehen - jetzt nur noch 7,2 Millionen Euro. Der aktuelle Radverkehrsetat ist noch immer unzureichend um die Radverkehrsinfrastruktur entsprechend der festgelegten Ziele im Mobilitätspakt auszubauen. Auch der Nationale Radverkehrsplan des BMVBS sieht seit Jahren höhere Investitionen vor. Dementsprechend hoch ist der Investitionsstau. Unsere Antrag ist entsprechend dem Mobilitätsbeschluss angemessen. Deshalb bitten wir um freundliche Zustimmung. 668 Beilage 5.1 Seite 14 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP , Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen , Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0025 42 Bau von öffentlichen Radwegen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 33.700 0 0 7.198 7.202 9.650 9.650 0 Änderungsantrag 38.600 0 0 9.650 9.650 9.650 9.650 0 mehr/weniger(-) 4.900 0 0 2.452 2.448 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 33.700 0 0 7.198 7.202 9.650 9.650 0 Änderungsantrag 38.600 0 0 9.650 9.650 9.650 9.650 0 mehr/weniger(-) 4.900 0 0 2.452 2.448 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -33.700 0 0 -7.198 -7.202 -9.650 -9.650 0 Änderungsantrag -38.600 0 0 -9.650 -9.650 -9.650 -9.650 0 mehr(-)/weniger -4.900 0 0 -2.452 -2.448 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -33.700 0 0 -7.198 -7.202 -9.650 -9.650 0 Änderungsantrag -38.600 0 0 -9.650 -9.650 -9.650 -9.650 0 mehr(-)/weniger -4.900 0 0 -2.452 -2.448 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -33.700 0 0 -7.198 -7.202 -9.650 -9.650 0 Änderungsantrag -38.600 0 0 -9.650 -9.650 -9.650 -9.650 0 mehr(-)/weniger -4.900 0 0 -2.452 -2.448 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Unser Vorschlag orientiert sich an den Maßgaben des Nationalen Radverkehrsplans 2020 für eine Stadt der Größenordnung Nürnbergs, und zwar bezogen auf die mittlere Kategorie "Aufsteiger". Im Sinne der vom Stadtrat beschlossenen Klimaschutzziele sowie des im Januar 2021 beschlossenen Mobilitätspakts ist die Förderung des Radverkehrs eine besonders wichtige, gesundheitsfördernde und effiziente Maßnahme. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0026 53 Schaffung von Stellplätzen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0 mehr/weniger(-) -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 500 0 0 125 125 125 125 0 mehr/weniger(-) -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 Änderungsantrag -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0 mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 Änderungsantrag -500 0 0 -125 -125 -125 -125 0 mehr(-)/weniger 500 0 0 125 125 125 125 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Der städtische Raum ist begrenzt. Wir benötigen mehr Flächen für Rad- und Fußwege. Dies ist mit der Schaffung vieler weiterer Stellplätze nicht vereinbar. 669 Beilage 5.1 Seite 15 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0027 53 Schaffung von Stellplätzen (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.000 0 0 250 250 250 250 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.000 0 0 250 250 250 250 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.000 0 0 -250 -250 -250 -250 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.000 0 0 250 250 250 250 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Eine soziale und ökologische Verkehrswende bedarf keiner Schaffung neuer Stellplätze für Kfz-Fahrzeuge, zumal die Flächen in der Stadt knapp sind. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0028 56 Grünanlagen: Bau/Sanierung (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.800 0 0 700 700 700 700 0 Änderungsantrag 5.600 0 0 1.400 1.400 1.400 1.400 0 mehr/weniger(-) 2.800 0 0 700 700 700 700 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.800 0 0 700 700 700 700 0 Änderungsantrag 5.600 0 0 1.400 1.400 1.400 1.400 0 mehr/weniger(-) 2.800 0 0 700 700 700 700 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0 mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0 mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 Änderungsantrag -5.600 0 0 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 0 mehr(-)/weniger -2.800 0 0 -700 -700 -700 -700 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Mehr Grünanlagen tragen dazu bei, dass das städtische Klima verbessert und die Lebensqualität in der Stadt erhöht wird. Sie sind ein entscheidendes Element in einer verantwortungsvollen Stadtentwicklungspolitik, die sich um die klimagerechte Weiterentwicklung des urbanen Raums bemüht. 670 Beilage 5.1 Seite 16 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) 0029 57 Grünanlagen: Grunderwerb (P) 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 A.1 Auszahlungen investiv 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 Änderungsantrag 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) 4.000 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 Änderungsantrag -8.000 0 0 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 0 mehr(-)/weniger -4.000 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Grünanlagen stellen nicht nur häufig eine Verschönerung des Stadtraums dar; sie sind auch notwendig, damit Städte vor dem Hintergrund des Klimawandels zukunftsfähig bleiben. Weil Grünanlagen die Luftqualität verbessern, sind sie ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0030 00761 Einführung der elektron. Personalakte Ref. I/II A. Gesamtkosten der Maßnahme 655 0 521 0 0 134 0 0 Änderungsantrag 1.033 0 521 165 161 135 51 0 mehr/weniger(-) 378 0 0 165 161 1 51 0 A.1 Auszahlungen investiv 640 0 506 0 0 134 0 0 Änderungsantrag 1.018 0 506 165 161 135 51 0 mehr/weniger(-) 378 0 0 165 161 1 51 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 15 0 15 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -655 0 -521 0 0 -134 0 0 Änderungsantrag -1.033 0 -521 -165 -161 -135 -51 0 mehr(-)/weniger -378 0 0 -165 -161 -1 -51 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -655 0 -521 0 0 -134 0 0 Änderungsantrag -1.033 0 -521 -165 -161 -135 -51 0 mehr(-)/weniger -378 0 0 -165 -161 -1 -51 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -640 0 -506 0 0 -134 0 0 Änderungsantrag -1.018 0 -506 -165 -161 -135 -51 0 mehr(-)/weniger -378 0 0 -165 -161 -1 -51 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -15 0 -15 0 0 0 0 0 Begründung: Im Verlauf des Projektes hat sich herausgestellt, dass die für die elektronische Personalakte neben dem eigentlichen vollintegrierten Fachverfahren auch die notwendigen Komponenten SAP-Archiv, E-Signatur und SAP-Migration relevant sind. Die Gesamtkosten wurden um die relevanten Komponenten erhöht und der Mittelabfluss angepasst. 671 Beilage 5.1 Seite 17 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0031 00873 Einführung der Plattform SAP HANA Ref. I/II A. Gesamtkosten der Maßnahme 14.082 3.902 1.277 2.495 3.183 2.067 933 225 Änderungsantrag 14.034 3.902 1.277 2.495 3.135 2.067 933 225 mehr/weniger(-) -48 0 0 0 -48 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 12.631 2.719 1.271 2.305 3.166 2.012 933 225 Änderungsantrag 12.583 2.719 1.271 2.305 3.118 2.012 933 225 mehr/weniger(-) -48 0 0 0 -48 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.451 1.183 6 190 17 55 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -14.082 -3.902 -1.277 -2.495 -3.183 -2.067 -933 -225 Änderungsantrag -14.034 -3.902 -1.277 -2.495 -3.135 -2.067 -933 -225 mehr(-)/weniger 48 0 0 0 48 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -14.082 -3.902 -1.277 -2.495 -3.183 -2.067 -933 -225 Änderungsantrag -14.034 -3.902 -1.277 -2.495 -3.135 -2.067 -933 -225 mehr(-)/weniger 48 0 0 0 48 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -12.631 -2.719 -1.271 -2.305 -3.166 -2.012 -933 -225 Änderungsantrag -12.583 -2.719 -1.271 -2.305 -3.118 -2.012 -933 -225 mehr(-)/weniger 48 0 0 0 48 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.451 -1.183 -6 -190 -17 -55 0 0 Begründung: Es kommt wegen Abschluss eines SAP-Rahmenvertrags durch Rabattkonditionen zur Reduzierung des Mittelbedarfs. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0032 00030 Schulzentrum Rothenburgerstr.401 (ÖPP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 88.112 30.174 6.463 1.783 2.539 2.589 2.541 42.023 Änderungsantrag 88.950 30.174 6.463 2.612 2.542 2.592 2.544 42.023 mehr/weniger(-) 838 0 0 829 3 3 3 0 A.1 Auszahlungen investiv 51.922 23.078 5.126 1.283 1.302 1.322 1.344 18.467 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 36.190 7.096 1.337 500 1.237 1.267 1.197 23.556 Änderungsantrag 37.028 7.096 1.337 1.329 1.240 1.270 1.200 23.556 mehr/weniger(-) 838 0 0 829 3 3 3 0 B. Finanzierung der Maßnahme -88.112 -30.174 -6.463 -1.783 -2.539 -2.589 -2.541 -42.023 Änderungsantrag -88.950 -30.174 -6.463 -2.612 -2.542 -2.592 -2.544 -42.023 mehr(-)/weniger -838 0 0 -829 -3 -3 -3 0 B.1 Einzahlungen investiv -19.098 -12.262 -6.836 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -69.014 -17.912 373 -1.783 -2.539 -2.589 -2.541 -42.023 Änderungsantrag -69.852 -17.912 373 -2.612 -2.542 -2.592 -2.544 -42.023 mehr(-)/weniger -838 0 0 -829 -3 -3 -3 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -32.824 -10.816 1.710 -1.283 -1.302 -1.322 -1.344 -18.467 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -36.190 -7.096 -1.337 -500 -1.237 -1.267 -1.197 -23.556 Änderungsantrag -37.028 -7.096 -1.337 -1.329 -1.240 -1.270 -1.200 -23.556 mehr(-)/weniger -838 0 0 -829 -3 -3 -3 0 Begründung: Aufgrund von allgemeinen Kostenerhöhungen müssen die Gebäudemanagementkosten für 2023 erhöht werden. Die Gebäudemanagementraten ab 2024 werden noch neu berechnet. Außerdem ergeben sich Mehrkosten bei den Anmietungen. 672 Beilage 5.1 Seite 18 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0033 00034 FÖZ Paul-Moor-Schule.: NB mit SVE (ÖPP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 43.595 15.610 1.506 599 1.218 1.247 1.277 22.138 Änderungsantrag 44.255 15.610 1.506 1.259 1.218 1.247 1.277 22.138 mehr/weniger(-) 660 0 0 660 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 26.918 12.073 789 499 508 518 528 12.003 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 16.677 3.537 717 100 710 729 749 10.135 Änderungsantrag 17.337 3.537 717 760 710 729 749 10.135 mehr/weniger(-) 660 0 0 660 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -43.595 -15.610 -1.506 -599 -1.218 -1.247 -1.277 -22.138 Änderungsantrag -44.255 -15.610 -1.506 -1.259 -1.218 -1.247 -1.277 -22.138 mehr(-)/weniger -660 0 0 -660 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -7.088 -7.088 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -36.507 -8.522 -1.506 -599 -1.218 -1.247 -1.277 -22.138 Änderungsantrag -37.167 -8.522 -1.506 -1.259 -1.218 -1.247 -1.277 -22.138 mehr(-)/weniger -660 0 0 -660 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -19.830 -4.985 -789 -499 -508 -518 -528 -12.003 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -16.677 -3.537 -717 -100 -710 -729 -749 -10.135 Änderungsantrag -17.337 -3.537 -717 -760 -710 -729 -749 -10.135 mehr(-)/weniger -660 0 0 -660 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund von allgemeinen Kostenerhöhungen müssen die Gebäudemanagementkosten für 2023 erhöht werden. Die Gebäudemanagementraten ab 2024 werden noch neu berechnet. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0034 00153 BBS: Neubau (ÖÖP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 206.912 8.159 49.064 14.292 14.420 14.551 14.684 91.742 Änderungsantrag 206.912 8.159 49.064 4.657 13.755 14.551 14.684 102.042 mehr/weniger(-) 0 0 0 -9.635 -665 0 0 10.300 A.1 Auszahlungen investiv 185.049 7.846 46.630 9.635 9.683 9.732 9.781 91.742 Änderungsantrag 185.049 7.846 46.630 0 9.018 9.732 9.781 102.042 mehr/weniger(-) 0 0 0 -9.635 -665 0 0 10.300 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 21.863 313 2.434 4.657 4.737 4.819 4.903 0 B. Finanzierung der Maßnahme -206.912 -8.159 -49.064 -14.292 -14.420 -14.551 -14.684 -91.742 Änderungsantrag -206.912 -8.159 -49.064 -4.657 -13.755 -14.551 -14.684 -102.042 mehr(-)/weniger 0 0 0 9.635 665 0 0 -10.300 B.1 Einzahlungen investiv -41.396 0 -6.125 0 -5.913 -5.913 -5.913 -17.532 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -165.516 -8.159 -42.939 -14.292 -8.507 -8.638 -8.771 -74.210 Änderungsantrag -165.516 -8.159 -42.939 -4.657 -7.842 -8.638 -8.771 -84.510 mehr(-)/weniger 0 0 0 9.635 665 0 0 -10.300 B.3.1 Städtische Mittel investiv -143.653 -7.846 -40.505 -9.635 -3.770 -3.819 -3.868 -74.210 Änderungsantrag -143.653 -7.846 -40.505 0 -3.105 -3.819 -3.868 -84.510 mehr(-)/weniger 0 0 0 9.635 665 0 0 -10.300 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -21.863 -313 -2.434 -4.657 -4.737 -4.819 -4.903 0 Begründung: Der Mittelabfluss kann aufgrund von sehr hohen Haushaltsresten verschoben werden. Die zu leistenden Zahlungen in 2023 können aus den Haushaltsresten erfolgen. 673 Beilage 5.1 Seite 19 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0035 00179 Sigena-Gymnasium (ÖPP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.620 15.340 1.374 1.020 1.313 1.352 1.393 13.828 Änderungsantrag 35.949 15.340 1.374 1.349 1.313 1.352 1.393 13.828 mehr/weniger(-) 329 0 0 329 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 16.272 8.810 587 520 539 558 578 4.680 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 19.348 6.530 787 500 774 794 815 9.148 Änderungsantrag 19.677 6.530 787 829 774 794 815 9.148 mehr/weniger(-) 329 0 0 329 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -35.620 -15.340 -1.374 -1.020 -1.313 -1.352 -1.393 -13.828 Änderungsantrag -35.949 -15.340 -1.374 -1.349 -1.313 -1.352 -1.393 -13.828 mehr(-)/weniger -329 0 0 -329 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -4.717 -4.717 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -30.903 -10.623 -1.374 -1.020 -1.313 -1.352 -1.393 -13.828 Änderungsantrag -31.232 -10.623 -1.374 -1.349 -1.313 -1.352 -1.393 -13.828 mehr(-)/weniger -329 0 0 -329 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -11.555 -4.093 -587 -520 -539 -558 -578 -4.680 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -19.348 -6.530 -787 -500 -774 -794 -815 -9.148 Änderungsantrag -19.677 -6.530 -787 -829 -774 -794 -815 -9.148 mehr(-)/weniger -329 0 0 -329 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund von allgemeinen Kostenerhöhungen müssen die Gebäudemanagementkosten für 2023 erhöht werden. Die Gebäudemanagementraten ab 2024 werden noch neu berechnet. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0036 00181 TH Hans-Sachs-Gymnasium (ÖPP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 10.069 4.537 400 252 361 372 382 3.765 Änderungsantrag 10.185 4.537 400 368 361 372 382 3.765 mehr/weniger(-) 116 0 0 116 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 5.734 3.301 191 172 179 185 191 1.515 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 4.335 1.236 209 80 182 187 191 2.250 Änderungsantrag 4.451 1.236 209 196 182 187 191 2.250 mehr/weniger(-) 116 0 0 116 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -10.069 -4.537 -400 -252 -361 -372 -382 -3.765 Änderungsantrag -10.185 -4.537 -400 -368 -361 -372 -382 -3.765 mehr(-)/weniger -116 0 0 -116 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.598 -1.598 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -8.471 -2.939 -400 -252 -361 -372 -382 -3.765 Änderungsantrag -8.587 -2.939 -400 -368 -361 -372 -382 -3.765 mehr(-)/weniger -116 0 0 -116 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.136 -1.703 -191 -172 -179 -185 -191 -1.515 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -4.335 -1.236 -209 -80 -182 -187 -191 -2.250 Änderungsantrag -4.451 -1.236 -209 -196 -182 -187 -191 -2.250 mehr(-)/weniger -116 0 0 -116 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund von allgemeinen Kostenerhöhungen müssen die Gebäudemanagementkosten für 2023 erhöht werden. Die Gebäudemanagementraten ab 2024 werden noch neu berechnet. 674 Beilage 5.1 Seite 20 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0037 00182 Kopernikusschule (ÖPP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 34.534 21.418 1.338 1.067 1.230 1.267 1.305 6.909 Änderungsantrag 34.724 21.418 1.338 1.257 1.230 1.267 1.305 6.909 mehr/weniger(-) 190 0 0 190 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 19.117 11.975 685 567 585 604 624 4.077 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 15.417 9.443 653 500 645 663 681 2.832 Änderungsantrag 15.607 9.443 653 690 645 663 681 2.832 mehr/weniger(-) 190 0 0 190 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -34.534 -21.418 -1.338 -1.067 -1.230 -1.267 -1.305 -6.909 Änderungsantrag -34.724 -21.418 -1.338 -1.257 -1.230 -1.267 -1.305 -6.909 mehr(-)/weniger -190 0 0 -190 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -4.982 -4.982 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -29.552 -16.436 -1.338 -1.067 -1.230 -1.267 -1.305 -6.909 Änderungsantrag -29.742 -16.436 -1.338 -1.257 -1.230 -1.267 -1.305 -6.909 mehr(-)/weniger -190 0 0 -190 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -14.135 -6.993 -685 -567 -585 -604 -624 -4.077 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -15.417 -9.443 -653 -500 -645 -663 -681 -2.832 Änderungsantrag -15.607 -9.443 -653 -690 -645 -663 -681 -2.832 mehr(-)/weniger -190 0 0 -190 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund von allgemeinen Kostenerhöhungen müssen die Gebäudemanagementkosten für 2023 erhöht werden. Die Gebäudemanagementraten ab 2024 werden noch neu berechnet. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0038 00183 Adalbert-Stifter-Schule (ÖPP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 40.478 16.897 1.421 1.298 1.438 1.481 1.524 16.419 Änderungsantrag 40.648 16.897 1.421 1.468 1.438 1.481 1.524 16.419 mehr/weniger(-) 170 0 0 170 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 22.020 11.144 701 698 719 742 765 7.251 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 18.458 5.753 720 600 719 739 759 9.168 Änderungsantrag 18.628 5.753 720 770 719 739 759 9.168 mehr/weniger(-) 170 0 0 170 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -40.478 -16.897 -1.421 -1.298 -1.438 -1.481 -1.524 -16.419 Änderungsantrag -40.648 -16.897 -1.421 -1.468 -1.438 -1.481 -1.524 -16.419 mehr(-)/weniger -170 0 0 -170 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -6.183 -6.183 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -34.295 -10.714 -1.421 -1.298 -1.438 -1.481 -1.524 -16.419 Änderungsantrag -34.465 -10.714 -1.421 -1.468 -1.438 -1.481 -1.524 -16.419 mehr(-)/weniger -170 0 0 -170 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -15.837 -4.961 -701 -698 -719 -742 -765 -7.251 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -18.458 -5.753 -720 -600 -719 -739 -759 -9.168 Änderungsantrag -18.628 -5.753 -720 -770 -719 -739 -759 -9.168 mehr(-)/weniger -170 0 0 -170 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund von allgemeinen Kostenerhöhungen müssen die Gebäudemanagementkosten für 2023 erhöht werden. Die Gebäudemanagementraten ab 2024 werden noch neu berechnet. 675 Beilage 5.1 Seite 21 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0039 00232 Neubau des Schulzentrums Südwest Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 199.773 9.499 16.910 16.456 33.600 36.000 48.001 39.307 Änderungsantrag 199.909 9.499 16.917 16.477 33.621 36.021 48.022 39.352 mehr/weniger(-) 136 0 7 21 21 21 21 45 A.1 Auszahlungen investiv 189.810 8.967 14.308 15.146 33.058 35.445 45.706 37.180 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 5.996 527 1.167 529 542 555 549 2.127 A.3 Auszahlungen konsumtiv 3.967 5 1.435 781 0 0 1.746 0 Änderungsantrag 4.103 5 1.442 802 21 21 1.767 45 mehr/weniger(-) 136 0 7 21 21 21 21 45 B. Finanzierung der Maßnahme -199.773 -9.499 -16.910 -16.456 -33.600 -36.000 -48.001 -39.307 Änderungsantrag -199.909 -9.499 -16.917 -16.477 -33.621 -36.021 -48.022 -39.352 mehr(-)/weniger -136 0 -7 -21 -21 -21 -21 -45 B.1 Einzahlungen investiv -52.572 0 0 -3.000 -4.000 -5.000 -5.000 -35.572 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -147.201 -9.499 -16.910 -13.456 -29.600 -31.000 -43.001 -3.735 Änderungsantrag -147.337 -9.499 -16.917 -13.477 -29.621 -31.021 -43.022 -3.780 mehr(-)/weniger -136 0 -7 -21 -21 -21 -21 -45 B.3.1 Städtische Mittel investiv -143.234 -9.494 -15.475 -12.675 -29.600 -31.000 -41.255 -3.735 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -3.967 -5 -1.435 -781 0 0 -1.746 0 Änderungsantrag -4.103 -5 -1.442 -802 -21 -21 -1.767 -45 mehr(-)/weniger -136 0 -7 -21 -21 -21 -21 -45 Begründung: Bei den Interimsanmietungen im Sportbereich kommt es zu Mietsteigerungen, weshalb die Gesamtkosten zu erhöhen sind. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0040 00563 Max-Beckmann-Schule:Teilsan. u. Erweiter Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.806 3.356 2.452 1.998 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.435 3.330 2.168 1.937 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 371 26 284 61 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.806 -3.356 -2.452 -1.998 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.479 0 -1.500 -779 -200 0 0 0 Änderungsantrag -2.555 0 -1.500 -779 -276 0 0 0 mehr(-)/weniger -76 0 0 0 -76 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -5.327 -3.356 -952 -1.219 200 0 0 0 Änderungsantrag -5.251 -3.356 -952 -1.219 276 0 0 0 mehr(-)/weniger 76 0 0 0 76 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.956 -3.330 -668 -1.158 200 0 0 0 Änderungsantrag -4.880 -3.330 -668 -1.158 276 0 0 0 mehr(-)/weniger 76 0 0 0 76 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -371 -26 -284 -61 0 0 0 0 Begründung: Es gehen gemäß Bescheid vom 18.08.2022 höhere Drittmittel ein, die im Jahr 2024 veranschlagt werden. 676 Beilage 5.1 Seite 22 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0041 00564 Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12),Turnh. Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 51.223 1.866 5.413 8.803 18.346 16.795 0 0 Änderungsantrag 51.223 1.866 5.413 0 14.000 24.944 5.000 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -8.803 -4.346 8.149 5.000 0 A.1 Auszahlungen investiv 50.866 1.866 5.413 8.803 18.346 16.438 0 0 Änderungsantrag 50.866 1.866 5.413 0 14.000 24.587 5.000 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -8.803 -4.346 8.149 5.000 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 357 0 0 0 0 357 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -51.223 -1.866 -5.413 -8.803 -18.346 -16.795 0 0 Änderungsantrag -51.223 -1.866 -5.413 0 -14.000 -24.944 -5.000 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 8.803 4.346 -8.149 -5.000 0 B.1 Einzahlungen investiv -17.901 0 0 -3.000 -5.500 -6.901 -2.500 0 Änderungsantrag -17.901 0 0 0 -6.000 -8.000 -2.000 -1.901 mehr(-)/weniger 0 0 0 3.000 -500 -1.099 500 -1.901 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -33.322 -1.866 -5.413 -5.803 -12.846 -9.894 2.500 0 Änderungsantrag -33.322 -1.866 -5.413 0 -8.000 -16.944 -3.000 1.901 mehr(-)/weniger 0 0 0 5.803 4.846 -7.050 -5.500 1.901 B.3.1 Städtische Mittel investiv -32.965 -1.866 -5.413 -5.803 -12.846 -9.537 2.500 0 Änderungsantrag -32.965 -1.866 -5.413 0 -8.000 -16.587 -3.000 1.901 mehr(-)/weniger 0 0 0 5.803 4.846 -7.050 -5.500 1.901 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -357 0 0 0 0 -357 0 0 Begründung: Für die Maßnahme liegt erst seit September die schulaufsichtliche Genehmigung vor. Es kommt daher zu Verzögerungen, weshalb in 2022 deutlich weniger Mittel abfließen als ursprünglich geplant. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0042 00583 GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 29.371 434 565 4.500 8.500 8.000 5.871 1.501 mehr/weniger(-) 29.371 434 565 4.500 8.500 8.000 5.871 1.501 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 29.313 376 565 4.500 8.500 8.000 5.871 1.501 mehr/weniger(-) 29.313 376 565 4.500 8.500 8.000 5.871 1.501 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 26 26 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 26 26 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 32 32 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 32 32 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -29.371 -434 -565 -4.500 -8.500 -8.000 -5.871 -1.501 mehr(-)/weniger -29.371 -434 -565 -4.500 -8.500 -8.000 -5.871 -1.501 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -6.143 0 0 0 -1.000 -3.000 -2.143 0 mehr(-)/weniger -6.143 0 0 0 -1.000 -3.000 -2.143 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -23.228 -434 -565 -4.500 -7.500 -5.000 -3.728 -1.501 mehr(-)/weniger -23.228 -434 -565 -4.500 -7.500 -5.000 -3.728 -1.501 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -23.196 -402 -565 -4.500 -7.500 -5.000 -3.728 -1.501 mehr(-)/weniger -23.196 -402 -565 -4.500 -7.500 -5.000 -3.728 -1.501 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -32 -32 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -32 -32 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Fassaden und das Dach an der GS Johannis weisen deutliche Schäden auf, die saniert werden müssen. Ebenso bedürfen die Fenster, aber auch alle Klassenräume, die Turnhalle sowie die WC-Anlagen einer umfassenden Sanierung, um den heutigen Anforderungen an eine moderne und zukunftsorientierte Schule gerecht zu werden. Der bauliche und technische Brandschutz muss an die heutigen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Außerdem muss die Barrierefreiheit hergestellt werden. 677 Beilage 5.1 Seite 23 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0043 00756 Am Thoner Espan 10: GS u. Hort 1.+2.BA Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 39.654 26.631 6.098 2.743 4.182 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 38.170 25.691 6.098 2.349 4.032 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.484 940 0 394 150 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -39.654 -26.631 -6.098 -2.743 -4.182 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -16.464 -6.950 -5.350 -2.000 -2.164 0 0 0 Änderungsantrag -12.717 -6.950 -5.350 0 -417 0 0 0 mehr(-)/weniger 3.747 0 0 2.000 1.747 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -23.190 -19.681 -748 -743 -2.018 0 0 0 Änderungsantrag -26.937 -19.681 -748 -2.743 -3.765 0 0 0 mehr(-)/weniger -3.747 0 0 -2.000 -1.747 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -21.706 -18.741 -748 -349 -1.868 0 0 0 Änderungsantrag -25.453 -18.741 -748 -2.349 -3.615 0 0 0 mehr(-)/weniger -3.747 0 0 -2.000 -1.747 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.484 -940 0 -394 -150 0 0 0 Begründung: Es reduzieren sich gem. Bescheid der Regierung vom 05.07.2022 die Drittmittel. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0044 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl. Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 35.232 1.669 9.408 12.690 8.837 2.628 0 0 Änderungsantrag 37.434 1.669 9.408 0 17.776 5.683 2.898 0 mehr/weniger(-) 2.202 0 0 -12.690 8.939 3.055 2.898 0 A.1 Auszahlungen investiv 33.475 1.530 8.958 11.992 8.502 2.493 0 0 Änderungsantrag 35.570 1.530 8.958 0 16.930 5.400 2.752 0 mehr/weniger(-) 2.095 0 0 -11.992 8.428 2.907 2.752 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.757 139 450 698 335 135 0 0 Änderungsantrag 1.864 139 450 0 846 283 146 0 mehr/weniger(-) 107 0 0 -698 511 148 146 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -35.232 -1.669 -9.408 -12.690 -8.837 -2.628 0 0 Änderungsantrag -37.434 -1.669 -9.408 0 -17.776 -5.683 -2.898 0 mehr(-)/weniger -2.202 0 0 12.690 -8.939 -3.055 -2.898 0 B.1 Einzahlungen investiv -10.533 0 -2.936 -3.000 -3.500 -1.097 0 0 Änderungsantrag -10.246 0 -2.936 0 -5.000 -1.300 -1.010 0 mehr(-)/weniger 287 0 0 3.000 -1.500 -203 -1.010 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -24.699 -1.669 -6.472 -9.690 -5.337 -1.531 0 0 Änderungsantrag -27.188 -1.669 -6.472 0 -12.776 -4.383 -1.888 0 mehr(-)/weniger -2.489 0 0 9.690 -7.439 -2.852 -1.888 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -24.699 -1.669 -6.472 -9.690 -5.337 -1.531 0 0 Änderungsantrag -27.188 -1.669 -6.472 0 -12.776 -4.383 -1.888 0 mehr(-)/weniger -2.489 0 0 9.690 -7.439 -2.852 -1.888 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten erhöhen sich aufgrund der aktuell vorliegenden Submissionsergebnisse. Außerdem reduzieren sich gem. Bescheid vom 22.08.2022 die Drittmittel. Darüber hinaus verschiebt sich der Mittelabfluss aufgrund der Verzögerung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. 678 Beilage 5.1 Seite 24 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0045 01025 Neues Gymnasium, Schulerweiterung ÖÖP Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 106.020 0 1.306 1.306 1.306 1.306 1.306 99.490 Änderungsantrag 106.971 0 1.306 1.623 1.623 1.623 1.306 99.490 mehr/weniger(-) 951 0 0 317 317 317 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 106.020 0 1.306 1.306 1.306 1.306 1.306 99.490 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 951 0 0 317 317 317 0 0 mehr/weniger(-) 951 0 0 317 317 317 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -106.020 0 -1.306 -1.306 -1.306 -1.306 -1.306 -99.490 Änderungsantrag -106.971 0 -1.306 -1.623 -1.623 -1.623 -1.306 -99.490 mehr(-)/weniger -951 0 0 -317 -317 -317 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -17.026 0 -300 0 0 0 0 -16.726 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -88.994 0 -1.006 -1.306 -1.306 -1.306 -1.306 -82.764 Änderungsantrag -89.945 0 -1.006 -1.623 -1.623 -1.623 -1.306 -82.764 mehr(-)/weniger -951 0 0 -317 -317 -317 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -88.994 0 -1.006 -1.306 -1.306 -1.306 -1.306 -82.764 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -951 0 0 -317 -317 -317 0 0 mehr(-)/weniger -951 0 0 -317 -317 -317 0 0 Begründung: Die Kosten für die Schülerbeförderung zu Interimssportstätten war bislang im Ansatz nicht vollständig abgebildet. Die Gesamtkosten sind dementsprechend zu erhöhen. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0046 01026 Martin-Behaim-Gymnasium,Ersatzneubau ÖÖP Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 174.327 33 2.660 4.158 4.158 4.158 3.216 155.944 Änderungsantrag 191.453 33 2.660 1.466 4.158 4.158 11.598 167.380 mehr/weniger(-) 17.126 0 0 -2.692 0 0 8.382 11.436 A.1 Auszahlungen investiv 171.545 1 2.660 4.158 4.158 4.158 1.383 155.027 Änderungsantrag 188.671 1 2.660 1.466 4.158 4.158 8.848 167.380 mehr/weniger(-) 17.126 0 0 -2.692 0 0 7.465 12.353 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 2.782 32 0 0 0 0 1.833 917 Änderungsantrag 2.782 32 0 0 0 0 2.750 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 0 0 917 -917 B. Finanzierung der Maßnahme -174.327 -33 -2.660 -4.158 -4.158 -4.158 -3.216 -155.944 Änderungsantrag -191.453 -33 -2.660 -1.466 -4.158 -4.158 -11.598 -167.380 mehr(-)/weniger -17.126 0 0 2.692 0 0 -8.382 -11.436 B.1 Einzahlungen investiv -45.176 0 -500 0 0 0 0 -44.676 Änderungsantrag -45.176 0 -500 0 0 -3.020 0 -41.656 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 0 -3.020 0 3.020 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -129.151 -33 -2.160 -4.158 -4.158 -4.158 -3.216 -111.268 Änderungsantrag -146.277 -33 -2.160 -1.466 -4.158 -1.138 -11.598 -125.724 mehr(-)/weniger -17.126 0 0 2.692 0 3.020 -8.382 -14.456 B.3.1 Städtische Mittel investiv -126.369 -1 -2.160 -4.158 -4.158 -4.158 -1.383 -110.351 Änderungsantrag -143.495 -1 -2.160 -1.466 -4.158 -1.138 -8.848 -125.724 mehr(-)/weniger -17.126 0 0 2.692 0 3.020 -7.465 -15.373 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -2.782 -32 0 0 0 0 -1.833 -917 Änderungsantrag -2.782 -32 0 0 0 0 -2.750 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 0 0 -917 917 Begründung: Die Kostenberechnung, welche vom Stadtrat am 21.07.2021 beschlossen wurde, ist kontinuierlich zu den gestiegenen Baupreisen fortzuschreiben. Mit dem Abschluss der Finanzierungsverträge im August 2022 herrscht bezüglich der Finanzierungskosten Planungssicherheit. Es können Drittmittel im Rahmen einer KfW-Förderung im Jahr 2025 erzielt werden. Es erfolgen außerdem Anpassungen an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 679 Beilage 5.1 Seite 25 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0047 01064 Investorenprojekt Errichtung B5/B14 Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 180.995 405 63 32.022 35.580 74.742 38.183 0 Änderungsantrag 180.995 405 63 37.560 17.948 85.829 39.190 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 5.538 -17.632 11.087 1.007 0 A.1 Auszahlungen investiv 177.898 405 63 32.022 35.580 72.678 37.150 0 Änderungsantrag 177.498 405 63 37.460 17.848 83.665 38.057 0 mehr/weniger(-) -400 0 0 5.438 -17.732 10.987 907 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 400 0 0 100 100 100 100 0 mehr/weniger(-) 400 0 0 100 100 100 100 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 3.097 0 0 0 0 2.064 1.033 0 B. Finanzierung der Maßnahme -180.995 -405 -63 -32.022 -35.580 -74.742 -38.183 0 Änderungsantrag -180.995 -405 -63 -37.560 -17.948 -85.829 -39.190 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 -5.538 17.632 -11.087 -1.007 0 B.1 Einzahlungen investiv -25.000 0 0 -4.000 -5.000 -10.000 -6.000 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -155.995 -405 -63 -28.022 -30.580 -64.742 -32.183 0 Änderungsantrag -155.995 -405 -63 -33.560 -12.948 -75.829 -33.190 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 -5.538 17.632 -11.087 -1.007 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -152.898 -405 -63 -28.022 -30.580 -62.678 -31.150 0 Änderungsantrag -152.898 -405 -63 -33.560 -12.948 -73.765 -32.157 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 -5.538 17.632 -11.087 -1.007 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -3.097 0 0 0 0 -2.064 -1.033 0 Begründung: Der Mittelabfluss wird an den voraussichtlichen Bedarf angepasst. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0048 a 01096 Löbleinstraße10,HSG,San. d. Rettungswege Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.037 13 15 1.397 612 0 0 0 mehr/weniger(-) 2.037 13 15 1.397 612 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.754 8 15 1.204 527 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.754 8 15 1.204 527 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 283 5 0 193 85 0 0 0 mehr/weniger(-) 283 5 0 193 85 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.037 -13 -15 -1.397 -612 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.037 -13 -15 -1.397 -612 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -937 0 0 0 -641 -296 0 0 mehr(-)/weniger -937 0 0 0 -641 -296 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.100 -13 -15 -1.397 29 296 0 0 mehr(-)/weniger -1.100 -13 -15 -1.397 29 296 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.100 -13 -15 -1.397 29 296 0 0 mehr(-)/weniger -1.100 -13 -15 -1.397 29 296 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Hans-Sachs-Gymnasium in der Löbleinstraße sollen die Rettungswege saniert werden. Die Maßnahme wird aus der Pauschale 35 „Beseitigung von Sicherheitsmängeln“ aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 48 c). 680 Beilage 5.1 Seite 26 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0048 b 01230 Motterstraße 3: San. d. Rettungswege Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 702 0 0 492 210 0 0 0 mehr/weniger(-) 702 0 0 492 210 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 604 0 0 423 181 0 0 0 mehr/weniger(-) 604 0 0 423 181 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 98 0 0 69 29 0 0 0 mehr/weniger(-) 98 0 0 69 29 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -702 0 0 -492 -210 0 0 0 mehr(-)/weniger -702 0 0 -492 -210 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -323 0 0 0 -193 -130 0 0 mehr(-)/weniger -323 0 0 0 -193 -130 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -379 0 0 -492 -17 130 0 0 mehr(-)/weniger -379 0 0 -492 -17 130 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -379 0 0 -492 -17 130 0 0 mehr(-)/weniger -379 0 0 -492 -17 130 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Im Schulobjekt Motterstraße 3 sollen die Rettungswege saniert werden. Die Maßnahme wird aus der Pauschale 35 „Beseitigung von Sicherheitsmängeln“ aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Antrag Nr. 48 c). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0048 c 35 Beseitigung von Sicherheitsmängeln (P) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 10.400 0 0 2.900 2.500 2.500 2.500 0 Änderungsantrag 7.661 0 0 983 1.678 2.500 2.500 0 mehr/weniger(-) -2.739 0 0 -1.917 -822 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 8.000 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 0 Änderungsantrag 5.261 0 0 83 1.178 2.000 2.000 0 mehr/weniger(-) -2.739 0 0 -1.917 -822 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 2.400 0 0 900 500 500 500 0 B. Finanzierung der Maßnahme -10.400 0 0 -2.900 -2.500 -2.500 -2.500 0 Änderungsantrag -7.661 0 0 -983 -1.678 -2.500 -2.500 0 mehr(-)/weniger 2.739 0 0 1.917 822 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.375 0 0 -500 -625 -625 -625 0 Änderungsantrag -1.115 0 0 0 -291 -199 -625 0 mehr(-)/weniger 1.260 0 0 500 334 426 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -8.025 0 0 -2.400 -1.875 -1.875 -1.875 0 Änderungsantrag -6.546 0 0 -983 -1.387 -2.301 -1.875 0 mehr(-)/weniger 1.479 0 0 1.417 488 -426 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.625 0 0 -1.500 -1.375 -1.375 -1.375 0 Änderungsantrag -4.146 0 0 -83 -887 -1.801 -1.375 0 mehr(-)/weniger 1.479 0 0 1.417 488 -426 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -2.400 0 0 -900 -500 -500 -500 0 Begründung: Die Sanierungen der Rettungswege in den Schulobjekten Löbleinstraße 10 und Motterstraße 3 werden aus Transparenzgründen aus der Pauschale „Beseitigung von Sicherheitsmängeln“ ausgegliedert und separat dargestellt (vgl. Anträge Nrn. 48 a und 48 b). Der Pauschalansatz ist daher zu reduzieren. 681 Beilage 5.1 Seite 27 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe ÖDP 0049 01130 Bau Surferwelle: Investitionszuschuss Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.281 350 609 322 0 0 0 0 Änderungsantrag 959 350 609 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -322 0 0 -322 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.281 350 609 322 0 0 0 0 Änderungsantrag 959 350 609 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -322 0 0 -322 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.281 -350 -609 -322 0 0 0 0 Änderungsantrag -959 -350 -609 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 322 0 0 322 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.281 -350 -609 -322 0 0 0 0 Änderungsantrag -959 -350 -609 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 322 0 0 322 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.281 -350 -609 -322 0 0 0 0 Änderungsantrag -959 -350 -609 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 322 0 0 322 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Höhe des Zuschusses für einen einzelnen Verein ist angesichts der städtischen Finanzlage nicht nachvollziehbar. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0050 01130 Bau Surferwelle: Investitionszuschuss Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.281 350 609 322 0 0 0 0 Änderungsantrag 959 350 609 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -322 0 0 -322 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.281 350 609 322 0 0 0 0 Änderungsantrag 959 350 609 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -322 0 0 -322 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.281 -350 -609 -322 0 0 0 0 Änderungsantrag -959 -350 -609 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 322 0 0 322 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.281 -350 -609 -322 0 0 0 0 Änderungsantrag -959 -350 -609 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 322 0 0 322 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.281 -350 -609 -322 0 0 0 0 Änderungsantrag -959 -350 -609 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 322 0 0 322 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die unverhältnismäßig hohe Bezuschussung für einen relativ kleinen Verein ist angesichts der Haushaltslage nicht länger zu befürworten. Weiterhin hat sich die ursprüngliche Kostenplanung von 600 000 Euro auf mittlerweile knapp 1,3 Mio Euro entwickelt. 682 Beilage 5.1 Seite 28 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0051 01140 Reutersbrunnenstr.12:Neub.Hort(6)u.8AUR Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 19.421 39 6.261 9.029 4.092 0 0 0 Änderungsantrag 19.421 39 6.261 0 8.240 4.881 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -9.029 4.148 4.881 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 18.117 37 5.569 8.700 3.811 0 0 0 Änderungsantrag 18.117 37 5.569 0 7.932 4.579 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -8.700 4.121 4.579 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.304 2 692 329 281 0 0 0 Änderungsantrag 1.304 2 692 0 308 302 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -329 27 302 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -19.421 -39 -6.261 -9.029 -4.092 0 0 0 Änderungsantrag -19.421 -39 -6.261 0 -8.240 -4.881 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 9.029 -4.148 -4.881 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -5.632 0 -1.000 -2.626 -2.006 0 0 0 Änderungsantrag -4.352 0 -1.000 0 -2.626 -726 0 0 mehr(-)/weniger 1.280 0 0 2.626 -620 -726 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -13.789 -39 -5.261 -6.403 -2.086 0 0 0 Änderungsantrag -15.069 -39 -5.261 0 -5.614 -4.155 0 0 mehr(-)/weniger -1.280 0 0 6.403 -3.528 -4.155 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -13.789 -39 -5.261 -6.403 -2.086 0 0 0 Änderungsantrag -15.069 -39 -5.261 0 -5.614 -4.155 0 0 mehr(-)/weniger -1.280 0 0 6.403 -3.528 -4.155 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung hat sich verzögert. Dadurch kommt es zu Verzögerungen beim Baubeginn. Da noch ausreichend Haushaltsreste aus 2022 zur Verfügung stehen, kann der veranschlagte Mittelabfluss verschoben werden. Gemäß Bescheid vom 18.10.2022 reduzieren sich die Drittmittel. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0052 01145 Uhlandstr.33: Neubau 4-zügige GS Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 23.823 0 2.832 6.138 9.729 5.124 0 0 Änderungsantrag 23.823 0 2.832 5.500 9.000 3.991 2.500 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -638 -729 -1.133 2.500 0 A.1 Auszahlungen investiv 23.823 0 2.832 6.138 9.729 5.124 0 0 Änderungsantrag 23.823 0 2.832 5.500 9.000 3.991 2.500 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -638 -729 -1.133 2.500 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -23.823 0 -2.832 -6.138 -9.729 -5.124 0 0 Änderungsantrag -23.823 0 -2.832 -5.500 -9.000 -3.991 -2.500 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 638 729 1.133 -2.500 0 B.1 Einzahlungen investiv -7.586 0 0 -2.000 -3.000 -2.586 0 0 Änderungsantrag -7.970 0 0 -2.000 -2.500 -1.586 -1.884 0 mehr(-)/weniger -384 0 0 0 500 1.000 -1.884 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -16.237 0 -2.832 -4.138 -6.729 -2.538 0 0 Änderungsantrag -15.853 0 -2.832 -3.500 -6.500 -2.405 -616 0 mehr(-)/weniger 384 0 0 638 229 133 -616 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -16.237 0 -2.832 -4.138 -6.729 -2.538 0 0 Änderungsantrag -15.853 0 -2.832 -3.500 -6.500 -2.405 -616 0 mehr(-)/weniger 384 0 0 638 229 133 -616 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung hat sich verzögert. Dadurch kommt es zu Verzögerungen beim Baubeginn. Da noch ausreichend Haushaltsreste aus 2022 zur Verfügung stehen, kann der veranschlagte Mittelabfluss verschoben werden. Darüber hinaus erhöhen sich gem. Bescheid vom 11.08.2022 die Drittmittel gegenüber der bisherigen Veranschlagung. 683 Beilage 5.1 Seite 29 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0053 01152 Neubau Berufliche Schule B13/ BON Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 45.313 0 4.059 12.800 21.479 6.975 0 0 Änderungsantrag 50.737 0 4.059 3.000 13.000 21.479 9.199 0 mehr/weniger(-) 5.424 0 0 -9.800 -8.479 14.504 9.199 0 A.1 Auszahlungen investiv 44.425 0 4.059 12.800 20.887 6.679 0 0 Änderungsantrag 49.849 0 4.059 3.000 13.000 20.887 8.903 0 mehr/weniger(-) 5.424 0 0 -9.800 -7.887 14.208 8.903 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 888 0 0 0 592 296 0 0 Änderungsantrag 888 0 0 0 0 592 296 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 0 -592 296 296 0 B. Finanzierung der Maßnahme -45.313 0 -4.059 -12.800 -21.479 -6.975 0 0 Änderungsantrag -50.737 0 -4.059 -3.000 -13.000 -21.479 -9.199 0 mehr(-)/weniger -5.424 0 0 9.800 8.479 -14.504 -9.199 0 B.1 Einzahlungen investiv -12.928 0 -600 -2.000 -5.000 -4.000 -1.328 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -32.385 0 -3.459 -10.800 -16.479 -2.975 1.328 0 Änderungsantrag -37.809 0 -3.459 -1.000 -8.000 -17.479 -7.871 0 mehr(-)/weniger -5.424 0 0 9.800 8.479 -14.504 -9.199 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -31.497 0 -3.459 -10.800 -15.887 -2.679 1.328 0 Änderungsantrag -36.921 0 -3.459 -1.000 -8.000 -16.887 -7.575 0 mehr(-)/weniger -5.424 0 0 9.800 7.887 -14.208 -8.903 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -888 0 0 0 -592 -296 0 0 Änderungsantrag -888 0 0 0 0 -592 -296 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 0 592 -296 -296 0 Begründung: Aufgrund detaillierter Planungen aus den Leistungsphasen 2 und 3 erhöhen sich die Gesamtkosten auf 48,518 Mio. Euro zzgl. notwendiger Ausstattungskosten von 2,219 Mio. Euro. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0054 01165 Schulzentrum Breslauer Straße (ÖÖP) Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 198.540 0 945 0 1.181 2.834 2.834 190.746 Änderungsantrag 207.900 0 945 0 2.822 3.762 3.762 196.609 mehr/weniger(-) 9.360 0 0 0 1.641 928 928 5.863 A.1 Auszahlungen investiv 198.540 0 945 0 1.181 2.834 2.834 190.746 Änderungsantrag 207.900 0 945 0 2.822 3.762 3.762 196.609 mehr/weniger(-) 9.360 0 0 0 1.641 928 928 5.863 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -198.540 0 -945 0 -1.181 -2.834 -2.834 -190.746 Änderungsantrag -207.900 0 -945 0 -2.822 -3.762 -3.762 -196.609 mehr(-)/weniger -9.360 0 0 0 -1.641 -928 -928 -5.863 B.1 Einzahlungen investiv -45.817 0 -283 0 0 -500 -500 -44.534 Änderungsantrag -62.370 0 -283 0 0 0 0 -62.087 mehr(-)/weniger -16.553 0 0 0 0 500 500 -17.553 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -152.723 0 -662 0 -1.181 -2.334 -2.334 -146.212 Änderungsantrag -145.530 0 -662 0 -2.822 -3.762 -3.762 -134.522 mehr(-)/weniger 7.193 0 0 0 -1.641 -1.428 -1.428 11.690 B.3.1 Städtische Mittel investiv -152.723 0 -662 0 -1.181 -2.334 -2.334 -146.212 Änderungsantrag -145.530 0 -662 0 -2.822 -3.762 -3.762 -134.522 mehr(-)/weniger 7.193 0 0 0 -1.641 -1.428 -1.428 11.690 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Es kommt aufgrund einer neuen Kostenberechnung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten. Infolgedessen werden auch höhere Zuwendungen erwartet. Es erfolgt zudem eine Anpassung des Mittelabflusses, da die anteiligen Kosten pro Jahr steigen werden. 684 Beilage 5.1 Seite 30 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0055 01187 Wiederaufb.Yachtclub Nbg:Invest.zuschuss Ref. IV A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.600 0 500 0 500 600 0 0 Änderungsantrag 500 0 500 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.100 0 0 0 -500 -600 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.600 0 500 0 500 600 0 0 Änderungsantrag 500 0 500 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.100 0 0 0 -500 -600 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.600 0 -500 0 -500 -600 0 0 Änderungsantrag -500 0 -500 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.100 0 0 0 500 600 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.600 0 -500 0 -500 -600 0 0 Änderungsantrag -500 0 -500 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.100 0 0 0 500 600 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.600 0 -500 0 -500 -600 0 0 Änderungsantrag -500 0 -500 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.100 0 0 0 500 600 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Eine Förderung von 1,6 Mio. Euro in drei Jahren ist unverhältnismäßig im Vergleich zu anderen Sportvereinen. Zudem findet die Sportausübung des Vereins zu einem wesentlichen Teil außerhalb der Kommune statt (Brombachsee). Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0056 00552 Grünewaldstr.18b:NB KiGa(4),KiHo(6) 1.BA Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 11.580 5.103 6.177 300 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 11.141 5.103 5.738 300 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 439 0 439 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -11.580 -5.103 -6.177 -300 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -5.080 -200 -2.000 -2.880 0 0 0 0 Änderungsantrag -200 -200 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 4.880 0 2.000 2.880 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -6.500 -4.903 -4.177 2.580 0 0 0 0 Änderungsantrag -11.380 -4.903 -6.177 -300 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -4.880 0 -2.000 -2.880 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.061 -4.903 -3.738 2.580 0 0 0 0 Änderungsantrag -10.941 -4.903 -5.738 -300 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -4.880 0 -2.000 -2.880 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -439 0 -439 0 0 0 0 0 Begründung: Die veranschlagten Drittmittel werden aufgrund des Brandschadens nicht mehr eingehen. Der Ansatz ist daher zu reduzieren. Die voraussichtlichen Drittmittel für den Wiederaufbau werden in einem separaten MIP-Ansatz dargestellt (vgl. Antrag Nr. 61). 685 Beilage 5.1 Seite 31 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0057 01082 Dianastr.: Neubau JT Gibitzenhof KiGa(3) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 7.816 698 2.775 2.616 1.027 700 0 0 Änderungsantrag 8.186 698 2.775 2.986 1.027 700 0 0 mehr/weniger(-) 370 0 0 370 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 7.566 698 2.525 2.616 1.027 700 0 0 Änderungsantrag 7.936 698 2.525 2.986 1.027 700 0 0 mehr/weniger(-) 370 0 0 370 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 250 0 250 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -7.816 -698 -2.775 -2.616 -1.027 -700 0 0 Änderungsantrag -8.186 -698 -2.775 -2.986 -1.027 -700 0 0 mehr(-)/weniger -370 0 0 -370 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.971 0 -442 -1.358 -839 -332 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -4.845 -698 -2.333 -1.258 -188 -368 0 0 Änderungsantrag -5.215 -698 -2.333 -1.628 -188 -368 0 0 mehr(-)/weniger -370 0 0 -370 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.595 -698 -2.083 -1.258 -188 -368 0 0 Änderungsantrag -4.965 -698 -2.083 -1.628 -188 -368 0 0 mehr(-)/weniger -370 0 0 -370 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -250 0 -250 0 0 0 0 0 Begründung: Bei der Maßnahme kommt es aufgrund aktueller Submissionsergebnisse zu Mehrkosten. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0058 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 11.762 560 3.571 4.905 2.726 0 0 0 Änderungsantrag 12.503 560 3.571 0 7.038 848 486 0 mehr/weniger(-) 741 0 0 -4.905 4.312 848 486 0 A.1 Auszahlungen investiv 11.092 501 3.378 4.599 2.614 0 0 0 Änderungsantrag 11.790 501 3.378 0 6.653 800 458 0 mehr/weniger(-) 698 0 0 -4.599 4.039 800 458 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 670 59 193 306 112 0 0 0 Änderungsantrag 713 59 193 0 385 48 28 0 mehr/weniger(-) 43 0 0 -306 273 48 28 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -11.762 -560 -3.571 -4.905 -2.726 0 0 0 Änderungsantrag -12.503 -560 -3.571 0 -7.038 -848 -486 0 mehr(-)/weniger -741 0 0 4.905 -4.312 -848 -486 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.083 0 0 -1.500 -583 0 0 0 Änderungsantrag -2.083 0 0 -500 -1.100 -400 -83 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 1.000 -517 -400 -83 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -9.679 -560 -3.571 -3.405 -2.143 0 0 0 Änderungsantrag -10.420 -560 -3.571 500 -5.938 -448 -403 0 mehr(-)/weniger -741 0 0 3.905 -3.795 -448 -403 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -9.679 -560 -3.571 -3.405 -2.143 0 0 0 Änderungsantrag -10.420 -560 -3.571 500 -5.938 -448 -403 0 mehr(-)/weniger -741 0 0 3.905 -3.795 -448 -403 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten erhöhen sich aufgrund der aktuell vorliegenden Submissionsergebnisse. Darüber hinaus verschiebt sich der Mittelabfluss. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. 686 Beilage 5.1 Seite 32 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0059 01186 Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4) Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 9.312 232 1.018 2.759 4.225 1.078 0 0 Änderungsantrag 9.312 232 1.018 2.300 4.000 1.762 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -459 -225 684 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 9.312 232 1.018 2.759 4.225 1.078 0 0 Änderungsantrag 9.312 232 1.018 2.300 4.000 1.762 0 0 mehr/weniger(-) 0 0 0 -459 -225 684 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -9.312 -232 -1.018 -2.759 -4.225 -1.078 0 0 Änderungsantrag -9.312 -232 -1.018 -2.300 -4.000 -1.762 0 0 mehr(-)/weniger 0 0 0 459 225 -684 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -2.658 0 0 -500 -1.500 -658 0 0 Änderungsantrag -2.848 0 0 -500 -1.500 -848 0 0 mehr(-)/weniger -190 0 0 0 0 -190 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -6.654 -232 -1.018 -2.259 -2.725 -420 0 0 Änderungsantrag -6.464 -232 -1.018 -1.800 -2.500 -914 0 0 mehr(-)/weniger 190 0 0 459 225 -494 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.654 -232 -1.018 -2.259 -2.725 -420 0 0 Änderungsantrag -6.464 -232 -1.018 -1.800 -2.500 -914 0 0 mehr(-)/weniger 190 0 0 459 225 -494 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung hat sich verzögert. Dadurch kommt es zu Verzögerungen beim Baubeginn. Da noch ausreichend Haushaltsreste aus 2022 zur Verfügung stehen, kann der veranschlagte Mittelabfluss verschoben werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0060 01188 Brunecker Str., Neubau KiKri und KiGa Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 6.813 0 0 1.500 3.500 1.813 0 0 mehr/weniger(-) 6.813 0 0 1.500 3.500 1.813 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 6.813 0 0 1.500 3.500 1.813 0 0 mehr/weniger(-) 6.813 0 0 1.500 3.500 1.813 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -6.813 0 0 -1.500 -3.500 -1.813 0 0 mehr(-)/weniger -6.813 0 0 -1.500 -3.500 -1.813 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.921 0 0 0 -500 -1.000 -421 0 mehr(-)/weniger -1.921 0 0 0 -500 -1.000 -421 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.892 0 0 -1.500 -3.000 -813 421 0 mehr(-)/weniger -4.892 0 0 -1.500 -3.000 -813 421 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -4.892 0 0 -1.500 -3.000 -813 421 0 mehr(-)/weniger -4.892 0 0 -1.500 -3.000 -813 421 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Das Vorhaben umfasst den Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe sowie eines 3-gruppigen Kindergartens im Stadtteil Lichtenreuth. Bis 2025 wird bereits ein Vollzug von ca. 80 % des Wohnungsbaus erwartet. Demnach ist zu diesem Zeitpunkt bereits mit bis zu ca. 2.500 Neubaubeziehern zu rechnen. Aufgrund der geplanten Realisierung der Wohnbebauung ist für die Kita eine Baufertigstellung und Inbetriebnahme zum 3. Quartal 2025 dringend erforderlich, damit für die neu hinzuziehenden Familien auch zeitnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im neuen Stadtteil vorhanden ist. 687 Beilage 5.1 Seite 33 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0061 01232 Grünewaldstr. 18b: Wiederaufbau KiTa Ref. V A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 12.740 0 0 3.000 5.000 4.740 0 0 mehr/weniger(-) 12.740 0 0 3.000 5.000 4.740 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 12.740 0 0 3.000 5.000 4.740 0 0 mehr/weniger(-) 12.740 0 0 3.000 5.000 4.740 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -12.740 0 0 -3.000 -5.000 -4.740 0 0 mehr(-)/weniger -12.740 0 0 -3.000 -5.000 -4.740 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -200 -200 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -12.740 -200 0 -3.000 -5.000 -4.540 0 0 mehr(-)/weniger -12.540 0 0 -3.000 -5.000 -4.540 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 200 200 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 200 0 0 0 -200 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 0 0 -200 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 200 200 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 0 200 0 0 0 -200 0 0 mehr(-)/weniger -200 0 0 0 0 -200 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: In der Grünewaldstraße 18 b ereignete sich am 09.05.2022 vor der Fertigstellung des Neubaus mit 4-gruppigen Kindergarten und 6- gruppigen Hort ein Brand, bei dem das Gebäude völlig zerstört wurde. Da der Bedarf weiterhin fortbesteht, soll am Standort Grünewaldstr. 18 b der Neubau wiedererrichtet werden. Für den Wiederaufbau wird mit Kosten von 12,740 Mio. Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus Drittmitteln des Freistaats Bayern und der Versicherungsleistung. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0062 00620 U1 Bahnhof Muggenhof, Generalsanierung Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 25.284 10.566 6.934 7.500 284 0 0 0 Änderungsantrag 28.675 10.566 10.325 7.500 284 0 0 0 mehr/weniger(-) 3.391 0 3.391 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 24.263 10.213 6.580 7.197 273 0 0 0 Änderungsantrag 27.493 10.213 9.810 7.197 273 0 0 0 mehr/weniger(-) 3.230 0 3.230 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.021 353 354 303 11 0 0 0 Änderungsantrag 1.182 353 515 303 11 0 0 0 mehr/weniger(-) 161 0 161 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -25.284 -10.566 -6.934 -7.500 -284 0 0 0 Änderungsantrag -28.675 -10.566 -10.325 -7.500 -284 0 0 0 mehr(-)/weniger -3.391 0 -3.391 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -9.967 0 -2.000 -7.012 -955 0 0 0 Änderungsantrag -11.189 0 -2.000 -7.500 -1.689 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.222 0 0 -488 -734 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -15.317 -10.566 -4.934 -488 671 0 0 0 Änderungsantrag -17.486 -10.566 -8.325 0 1.405 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.169 0 -3.391 488 734 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -15.317 -10.566 -4.934 -488 671 0 0 0 Änderungsantrag -17.486 -10.566 -8.325 0 1.405 0 0 0 mehr(-)/weniger -2.169 0 -3.391 488 734 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Aufgrund ungünstiger Submissionsergebnisse kam es zu Mehrkosten, welche bereits unterjährig im Haushaltsvollzug 2022 finanziert werden konnten. Anteilig zu den Mehrkosten können außerdem mehr Drittmittel generiert werden. 688 Beilage 5.1 Seite 34 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0063 00768 P+R Parkhaus Röthenbach Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 14.300 1.035 6.915 0 0 0 250 6.100 mehr/weniger(-) 14.300 1.035 6.915 0 0 0 250 6.100 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 14.040 999 6.915 0 0 0 250 5.876 mehr/weniger(-) 14.040 999 6.915 0 0 0 250 5.876 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 250 26 0 0 0 0 0 224 mehr/weniger(-) 250 26 0 0 0 0 0 224 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 10 10 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 10 10 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -14.300 -1.035 -6.915 0 0 0 -250 -6.100 mehr(-)/weniger -14.300 -1.035 -6.915 0 0 0 -250 -6.100 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.231 -31 0 0 0 0 0 -1.200 mehr(-)/weniger -1.231 -31 0 0 0 0 0 -1.200 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -13.069 -1.004 -6.915 0 0 0 -250 -4.900 mehr(-)/weniger -13.069 -1.004 -6.915 0 0 0 -250 -4.900 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -13.059 -994 -6.915 0 0 0 -250 -4.900 mehr(-)/weniger -13.059 -994 -6.915 0 0 0 -250 -4.900 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -10 -10 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -10 -10 0 0 0 0 0 0 Begründung: Das P+R Parkhaus am U-Bahnhof Röthenbach musste aufgrund seines schlechten baulichen Zustands geschlossen und abgerissen werden. Der Ersatzneubau soll eine Kapazität von 600 PKW-Stellplätzen und mind. 100 Fahrradstellplätzen aufweisen. Zwischenzeitlich liegt eine neue Kosteneinschätzung sowie eine neue Drittmittelbetrachtung vor. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0064 01164 Bauhof 9: Sanierung Sandsteinfassade Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.034 242 458 334 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.112 208 492 112 300 0 0 0 mehr/weniger(-) 78 -34 34 -222 300 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.034 242 458 334 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.112 208 492 112 300 0 0 0 mehr/weniger(-) 78 -34 34 -222 300 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.034 -242 -458 -334 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.112 -208 -492 -112 -300 0 0 0 mehr(-)/weniger -78 34 -34 222 -300 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.034 -242 -458 -334 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.112 -208 -492 -112 -300 0 0 0 mehr(-)/weniger -78 34 -34 222 -300 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -1.034 -242 -458 -334 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.112 -208 -492 -112 -300 0 0 0 mehr(-)/weniger -78 34 -34 222 -300 0 0 0 Begründung: Es kommt wegen erhöhten Aufwand beim Ab- und Wiederaufbau der Giebelspitze des Zwerggiebels West und beim Einbringen von Fugenmaterial sowie zusätzlicher Kosten für das Gerüst zu Mehrkosten. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt zudem eine Verschiebung der noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel. 689 Beilage 5.1 Seite 35 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0065 01029 Palmenhof: KiTa (2) und Wohnungen Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 5.281 1.379 3.076 426 400 0 0 0 Änderungsantrag 6.184 1.379 3.076 1.329 400 0 0 0 mehr/weniger(-) 903 0 0 903 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 5.265 1.363 3.076 426 400 0 0 0 Änderungsantrag 6.168 1.363 3.076 1.329 400 0 0 0 mehr/weniger(-) 903 0 0 903 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 16 16 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -5.281 -1.379 -3.076 -426 -400 0 0 0 Änderungsantrag -6.184 -1.379 -3.076 -1.329 -400 0 0 0 mehr(-)/weniger -903 0 0 -903 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -938 0 -500 -215 -223 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -4.343 -1.379 -2.576 -211 -177 0 0 0 Änderungsantrag -5.246 -1.379 -2.576 -1.114 -177 0 0 0 mehr(-)/weniger -903 0 0 -903 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.343 -1.379 -2.576 -211 -177 0 0 0 Änderungsantrag -5.246 -1.379 -2.576 -1.114 -177 0 0 0 mehr(-)/weniger -903 0 0 -903 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Bei der Maßnahme ergeben sich Mehrkosten aufgrund ungünstiger Submissionsergebnisse. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0066 01185 Sanierung Volksfestplatz Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 5.396 0 0 4.000 1.396 0 0 0 Änderungsantrag 4.252 0 202 3.000 1.050 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.144 0 202 -1.000 -346 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 5.396 0 0 4.000 1.396 0 0 0 Änderungsantrag 4.252 0 202 3.000 1.050 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.144 0 202 -1.000 -346 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -5.396 0 0 -4.000 -1.396 0 0 0 Änderungsantrag -4.252 0 -202 -3.000 -1.050 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.144 0 -202 1.000 346 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -5.396 0 0 -4.000 -1.396 0 0 0 Änderungsantrag -4.252 0 -202 -3.000 -1.050 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.144 0 -202 1.000 346 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -5.396 0 0 -4.000 -1.396 0 0 0 Änderungsantrag -4.252 0 -202 -3.000 -1.050 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.144 0 -202 1.000 346 0 0 0 Begründung: Aus der Ausschreibung ergeben sich Minderkosten. Außerdem ergibt sich für die Sanierung des Volksfestplatzes eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Der Ansatz ist daher entsprechend zu reduzieren. 690 Beilage 5.1 Seite 36 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0067 01231 Interimsbauten Kongresshalle Volksfeste Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 3.115 0 0 2.715 100 100 100 100 mehr/weniger(-) 3.115 0 0 2.715 100 100 100 100 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.761 0 0 1.761 0 0 0 0 mehr/weniger(-) 1.761 0 0 1.761 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 1.354 0 0 954 100 100 100 100 mehr/weniger(-) 1.354 0 0 954 100 100 100 100 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.115 0 0 -2.715 -100 -100 -100 -100 mehr(-)/weniger -3.115 0 0 -2.715 -100 -100 -100 -100 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -3.115 0 0 -2.715 -100 -100 -100 -100 mehr(-)/weniger -3.115 0 0 -2.715 -100 -100 -100 -100 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.761 0 0 -1.761 0 0 0 0 mehr(-)/weniger -1.761 0 0 -1.761 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.354 0 0 -954 -100 -100 -100 -100 mehr(-)/weniger -1.354 0 0 -954 -100 -100 -100 -100 Begründung: Für die Zeit des Umbaus des Kongresshallenrundbaus benötigen der Schaustellerverband und die Sicherheitskräfte im Hinblick auf die Durchführung der Volksfeste ein Interimsgebäude direkt am Volksfestplatz. In Betracht kommt eine Fläche südlich der Kongresshalle. Als Interimsgebäude sind Container sowie die Anmietung einer Lagerhalle geplant. Ein Teil der erforderlichen Mittel ist bereits in den regulären Grunderwerbsansätzen geplant. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0068 10 Erwerb von Grundstücken: Vorratskäufe Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 39.345 0 0 10.845 9.500 9.500 9.500 0 Änderungsantrag 60.000 0 0 15.000 15.000 15.000 15.000 0 mehr/weniger(-) 20.655 0 0 4.155 5.500 5.500 5.500 0 A.1 Auszahlungen investiv 39.345 0 0 10.845 9.500 9.500 9.500 0 Änderungsantrag 60.000 0 0 15.000 15.000 15.000 15.000 0 mehr/weniger(-) 20.655 0 0 4.155 5.500 5.500 5.500 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -39.345 0 0 -10.845 -9.500 -9.500 -9.500 0 Änderungsantrag -60.000 0 0 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 0 mehr(-)/weniger -20.655 0 0 -4.155 -5.500 -5.500 -5.500 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.400 0 0 -1.400 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -37.945 0 0 -9.445 -9.500 -9.500 -9.500 0 Änderungsantrag -58.600 0 0 -13.600 -15.000 -15.000 -15.000 0 mehr(-)/weniger -20.655 0 0 -4.155 -5.500 -5.500 -5.500 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -37.945 0 0 -9.445 -9.500 -9.500 -9.500 0 Änderungsantrag -58.600 0 0 -13.600 -15.000 -15.000 -15.000 0 mehr(-)/weniger -20.655 0 0 -4.155 -5.500 -5.500 -5.500 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Städtischer Grund und Boden muss ausgebaut werden und für den Bau von Sozialwohnungen genutzt werden 691 Beilage 5.1 Seite 37 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0069 16 Grundstücksverbilligung soz. Mietwohnbau Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 1.155 0 0 255 300 300 300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.155 0 0 255 300 300 300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -1.155 0 0 -255 -300 -300 -300 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 1.155 0 0 255 300 300 300 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Städtische Grundstücke sollten nicht privatisiert werden sondern als Sacheinlage der städtischen wbg zugeführt werden oder per Erbpacht Genossenschaften für den Bau günstiger Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stadtratsgruppe Die Linke 0070 17 Zuschüsse zur Eigentumsförderung (P) Ref. VII A. Gesamtkosten der Maßnahme 2.888 0 0 638 750 750 750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 A.1 Auszahlungen investiv 2.888 0 0 638 750 750 750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.888 0 0 -638 -750 -750 -750 0 Änderungsantrag 0 0 0 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 2.888 0 0 638 750 750 750 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Eigentumsförderungen gibt es von Bund und Land in ausreichendem Maße und ist i.d.R. eine Förderung von Gutverdienern und Erben. Mit Programmen wie „100 Häuser für 100 Familien“ wird diese Begünstigtengruppe zusätzlich gefördert. Dies ist nicht notwendig. Der Blick der Stadt Nürnberg sollte sich zuvorderst auf diejenigen richten, die wirklich Hilfe benötigen. 692 Beilage 5.1 Seite 38 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) 0071 00007 Kapitalerhöhung NürnbergMesse übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 100.000 50.000 40.000 0 0 10.000 0 0 Änderungsantrag 90.000 50.000 40.000 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -10.000 0 0 0 0 -10.000 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 100.000 50.000 40.000 0 0 10.000 0 0 Änderungsantrag 90.000 50.000 40.000 0 0 0 0 0 mehr/weniger(-) -10.000 0 0 0 0 -10.000 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -100.000 -50.000 -40.000 0 0 -10.000 0 0 Änderungsantrag -90.000 -50.000 -40.000 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 10.000 0 0 0 0 10.000 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -100.000 -50.000 -40.000 0 0 -10.000 0 0 Änderungsantrag -90.000 -50.000 -40.000 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 10.000 0 0 0 0 10.000 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -100.000 -50.000 -40.000 0 0 -10.000 0 0 Änderungsantrag -90.000 -50.000 -40.000 0 0 0 0 0 mehr(-)/weniger 10.000 0 0 0 0 10.000 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die Gesamtkosten von 100 Mio. Euro als Kapitalerhöhung für die NürnbergMesse belasten den Haushalt extrem. Die letzte Tranche von 10 Mio. Euro im Jahr 2025 soll gestrichen werden. Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0072 00147 Zuweisungen für Investitionen übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -36.000 0 0 -9.000 -9.000 -9.000 -9.000 0 Änderungsantrag -37.900 0 0 -9.475 -9.475 -9.475 -9.475 0 mehr(-)/weniger -1.900 0 0 -475 -475 -475 -475 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 36.000 0 0 9.000 9.000 9.000 9.000 0 Änderungsantrag 37.900 0 0 9.475 9.475 9.475 9.475 0 mehr(-)/weniger 1.900 0 0 475 475 475 475 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 36.000 0 0 9.000 9.000 9.000 9.000 0 Änderungsantrag 37.900 0 0 9.475 9.475 9.475 9.475 0 mehr(-)/weniger 1.900 0 0 475 475 475 475 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Nach aktueller Neuberechnung ergeben sich für die Investitionspauschale nach Art. 12 BayFAG höhere Zuweisungen als bisher veranschlagt. 693 Beilage 5.1 Seite 39 Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2021 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0073 07 Planungskosten nichtfinanzierte MIP-Maßn übergreifend A. Gesamtkosten der Maßnahme 205.284 0 0 52.220 36.819 64.678 51.567 0 Änderungsantrag 196.289 0 0 46.329 28.435 57.333 64.192 0 mehr/weniger(-) -8.995 0 0 -5.891 -8.384 -7.345 12.625 0 A.1 Auszahlungen investiv 205.084 0 0 52.020 36.819 64.678 51.567 0 Änderungsantrag 196.089 0 0 46.129 28.435 57.333 64.192 0 mehr/weniger(-) -8.995 0 0 -5.891 -8.384 -7.345 12.625 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 200 0 0 200 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -205.284 0 0 -52.220 -36.819 -64.678 -51.567 0 Änderungsantrag -196.289 0 0 -46.329 -28.435 -57.333 -64.192 0 mehr(-)/weniger 8.995 0 0 5.891 8.384 7.345 -12.625 0 B.1 Einzahlungen investiv -30.770 0 0 -1.000 -1.000 -1.000 -27.770 0 Änderungsantrag -32.034 0 0 -3.088 -1.000 -1.000 -26.946 0 mehr(-)/weniger -1.264 0 0 -2.088 0 0 824 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -174.514 0 0 -51.220 -35.819 -63.678 -23.797 0 Änderungsantrag -164.255 0 0 -43.241 -27.435 -56.333 -37.246 0 mehr(-)/weniger 10.259 0 0 7.979 8.384 7.345 -13.449 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -174.314 0 0 -51.020 -35.819 -63.678 -23.797 0 Änderungsantrag -164.055 0 0 -43.041 -27.435 -56.333 -37.246 0 mehr(-)/weniger 10.259 0 0 7.979 8.384 7.345 -13.449 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -200 0 0 -200 0 0 0 0 Begründung: Der Pauschalansatz wurde an die Bedarfsplanungen der Nutzer sowie an die Kapazitätsplanungen der Baudienststellen angepasst. Es ergibt sich dabei insgesamt ein geringerer Mittelbedarf. Außerdem sind in dem Ansatz Planungsmittel für die Burg Hoheneck vorgesehen. 694 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragender: Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 1 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung 1187 Wiederaufb. Yachtclub Nürnberg: Inv.zuschuss Text der Anfrage: Für den oben genannten Verein sind im MIP Gesamtkosten von 1,6 Mio. Euro veranschlagt, von denen 2022 bereits 500.000 Euro ausgegeben wurden. a) Um welche Maßnahme handelt es sich dabei? b) Der Verein YCN hat mehrere Standorte, u.a. am Brombachsee. Eine vereinseigene Kielyacht liegt zudem in Heiligenhafen. Beschränkt sich der städtische Zuschuss auf den Standort Nürn- berg? Stellungnahme der Verwaltung: a) In der Sportkommission vom 25.06.2021 und im Ausschuss für Recht, Wissenschaft und Arbeit am 07.07.2021 wurde empfohlen einen Investitionszuschuss an den Yacht-Club Nürnberg (YCN) in Höhe von 1,6 Mio. € über drei Jahre auszureichen. Das Clubhaus des YCN am Dutzendteich muss aufgrund eines 2012 festgestellten Pilzbefalls des Tragwerkes, hervorgerufen durch den wie- derkehrenden Ablauf des Wassers im Winter und Zulauf im Frühjahr, abgerissen und neu aufge- baut werden. Da bisher noch keine Baugenehmigung vorliegt, wurde in 2022 noch kein Zuschuss ausgezahlt. Über einen Änderungsantrag der Verwaltung wird die zeitliche Verschiebung der Zu- schussausreichung in die Haushaltsberatungen eingebracht. b) Der bewilligte Zuschuss bezieht sich nur auf das Clubhaus des YCN am Dutzendteich in Nürn- berg. Allgemeiner Hinweis: Im Haushaltsplan(-entwurf) finden sich Erläuterungen zu jeder einzelnen MIP-Maßnahme im Band 1 unter dem Gliederungspunkt J.3.2. Investitionsprogramm/ Liste der Einzelmaßnahmen (inklusive Erläuterungsteil). Ö 5 Ö 5 695 Beilage 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragender: Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 2 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung 00437 Künstlerhaus, 3.BM Text der Anfrage: In den Sparvorschlägen des Kämmerers ist unter anderem die Schließung der Kunsthalle vorgese- hen. Für die Sanierung der Kunsthalle sind im Jahr 2022 mehr als 12 Mio. Euro aufgewendet wor- den. Insgesamt wurden bislang ca. 22 Mio. Euro ausgeben. Für die Jahre 2023 und 2024 sind im MIP noch einmal ca. 6,2 Mio. Euro vorgesehen. Wie ist dies mit einer geplanten Schließung vereinbar? Stellungnahme der Verwaltung: Die oben angegebenen Ausgaben betreffen nur den Umbau des Künstlerhauses. Das Künstler- haus liegt direkt gegenüber dem Handwerkerhof am Königstor. Die Kunsthalle befindet sich in der Lorenzer Straße, Ecke Königstorgraben. In den Jahren 2018/2019 erfolgte in der Kunsthalle eine umfangreiche Sanierung der Dächer so- wie eine energetische Aufrüstung des Gebäudes. Die Förderung erfolgte aus dem Kommunalin- vestitionsprogramm (KIP). Bei der Kunsthalle besteht ein sehr hoher Zuschussbedarf pro Besucher, bei relativ wenigen Besu- chern. Deswegen wurde ein Sparvorschlag zur Kunsthalle eingebracht. 696 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/025/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2023 Anlagen: Maßnahmenliste 2023 BuV-Beschluss Ö 6.1 Ö 6.1 697 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/025/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2023 in der vom Bau- und Vergabeausschuss am 30.06.2022 beschlossenen Fassung unter Berücksichtigung der bei den Haushaltsberatungen getroffenen Änderungen. Die Verwaltung wird ermächtigt, zwischen Bedarfsträger und Baudienststelle einvernehmliche Änderungen selbst vorzunehmen; hierüber ist im Bau- und Vergabeausschuss zu berichten. 698 Hochbau-Baupauschale 2023 - Prioritätenliste Stand: 17.05.2022 Jahr 1 35% Jahr 2 65% 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK OBM 1 OBM BANOS Katzwanger Hauptstraße 19 487/657 H/EV-2 Sporthalle: Erneueru ng Geräteraumtore K 85.000 6.000 91.000 85.000 6.000 0 0 2 OBM HVE-KSV Unschlittplatz 7 A 268/1284 H/EV-2 Amtsgebäude: Barriererf reier Eingang K 143.000 27.000 170.000 50.000 9.000 93.000 18.000 3 OBM HVE-KSV Hirschelgasse 32 216/507 H/E-P Amtsgebäude: Erneuerung Brandm eldeanlage und Austausch Rauchmelder K 132.000 25.000 157.000 46.000 9.000 86.000 16.000 4 OBM HVE-KSV Äußere Laufer Gasse 27 174/717 H/T-MST Amtsgebäude: Sanierun g Aufzug K 80.000 15.000 95.000 80.000 15.000 0 0 5 OBM HVE-KSV Würzburger Straße 19 457/2485 H/EV-2 Betriebshof: Erneueru ng Waschplatz mit Ölabscheider K 176.000 13.000 189.000 62.000 5.000 114.000 8.000 Summe konsumtive Anteile K 616.000 86.000 702.000 323.000 293.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 616.000 86.000 702.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 616.000 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK 2. BM 6 2.BM HVE-KSV Am Katharinenkloster 6 385/2733 H/T-MST IMAX-Magazine: Austausch Fahrregalanlage (2. BA) 10.000 K 150.000 29.000 179.000 53.000 10.000 97.000 19.000 7 2.BM HVE-KSV Marientorgraben 8 26/783 H/K-2 Norishalle: Austausch Fenster/Dichtung und UV-Schutz K 250.000 48.000 298.000 88.000 17.000 162.000 31.000 8 2.BM BCN/StB Gewerbemuseumsplatz 4 387/363 H/K-2 Katharinenkloster: Umbau Zeitungscafe zu m "Ort der Literatur" 10.000 I 276.000 20.000 296.000 97.000 7.000 179.000 13.000 9 2.BM KuKuQ Königstraße 93 163/2275 H/T-MST Künstlerhaus: Erneuerung Kühlung in den Kinosälen 30.000 K 170.000 12.000 182.000 60.000 4.000 110.000 8.000 10 2.BM KuKuQ Marientorgraben 8 26/783 H/ZA-KEM Norishalle: Erneuerung PV-Anlage (Finanzierung Energieeinsparprogramm) I 65.000 12.000 77.000 65.000 12.000 0 0 Summe konsumtive Anteile K 570.000 89.000 659.000 201.000 369.000 Summe investive Anteile I 341.000 32.000 373.000 162.000 19.000 179.000 13.000 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 911.000 121.000 1.032.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 943.000 Aufteilung Jahresraten (gerundet) Aufteilung Jahresraten (gerundet) 11.08.2022 1 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2023 mit Aufteilun g GK 23-24.xlsx Ö 6.1 Ö 6.1 699 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK 3. BM 11 3. BM FW Veilhofstraße 32 317/1298 H/EV-2 FW 2: Erneuerung Hofbelag mit Oberflächenentwässerung (2. BA) K 162.000 12.000 174.000 57.000 4.000 105.000 8.000 Summe konsumtive Anteile K 162.000 12.000 174.000 57.000 105.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 162.000 12.000 174.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 162.000 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK Ref. I/II 12 Ref. I/II HVE-KSV Fünferplatz 2 193/318 H/EV-2 Amtsgebäude: Rückbau Schiebeschränke Registratur 1. u.- 3. OG K 118.000 22.000 140.000 41.000 8.000 77.000 14.000 13 Ref. I/II HVE-KSV Fünferplatz 2 193/318 H/EV-2 Amtsgebäude: Renovierung öffentliche Eingänge und Eingangsbereich K 95.000 18.000 113.000 33.000 6.000 62.000 12.000 Summe konsumtive Anteile K 213.000 40.000 253.000 74.000 139.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 213.000 40.000 253.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 213.000 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK Ref. III 14 Ref. III Frh Julius-Loßmann-Straße 57 710/616 H/K-2 Südfriedhof: Sanierung Portalanlage mit Arkadengang und Nebenei ngang 5.800 K 321.000 24.000 345.000 112.000 8.000 209.000 16.000 15 Ref. III Frh Schnieglinger Straße 71 711/911 H/K-2 Westfriedhof: Sanierung Portalanlage 6.100 K 452.000 33.000 485.000 158.000 12.000 294.000 21.000 Summe konsumtive Anteile K 773.000 57.000 830.000 270.000 503.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 773.000 57.000 830.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 773.000 Aufteilung Jahresraten (gerundet) Aufteilung Jahresraten (gerundet) Aufteilung Jahresraten (gerundet) 11.08.2022 2 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2023 mit Aufteilun g GK 23-24.xlsx 700 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK Ref. IV 16 Ref. IV HVE-SuS Labenwolfstraße 10 101/704 H/B-2 Parkplatz: Sanierung inkl. Umwehrungsmauer K 230.000 16.000 246.000 81.000 6.000 149.000 10.000 17 Ref. IV HVE-SuS Schweinauer Straße 20 17/1153 H/B-3 MS: Sanierung Duschen im UG K 309.000 59.000 368.000 108.000 21.000 201.000 38.000 18 Ref. IV HVE-SuS Sielstraße 15 137/1168 H/B-3 Erneuerung Einfriedung K 381.000 73.000 454.000 133.000 26.000 248.000 47.000 19 Ref. IV HVE-SuS Siedlerstraße 37 136/1165 H/B-4 Haupthaus: Erneuerung Fenster K 452.000 33.000 485.000 158.000 12.000 294.000 21.000 20 Ref. IV HVE-SuS Scharrerstraße 33 131/1109 H/B-2 Erneuerung der Haupteingangstüren K 156.000 13.000 169.000 55.000 5.000 101.000 8.000 21 Ref. IV HVE-SuS Müllnerstraße 17 3/1851 H/B-3 B2: Erneuerung der Gitterroste und Lichtschächte K 389.000 28.000 417.000 136.000 10.000 253.000 18.000 22 Ref. IV HVE-SuS Schnieglinger Straße 38 133/1130 H/B Grundschule: Erneuerung Fenster und Sonnenschutz K 405.000 77.000 482.000 142.000 27.000 263.000 50.000 23 Ref. IV HVE-SuS Hummelsteiner Weg 25 92/555 H/B-2 Turnhalle: Erneuerung Th-Boden K 140.000 10.000 150.000 49.000 4.000 91.000 6.000 24 Ref. IV HVE-SuS Straßburger Straße 580/1214 H/E Sportplatz: Erneuerung Beleuchtungsanlage K 88.000 17.000 105.000 31.000 6.000 57.000 11.000 Summe konsumtive Anteile K 2.550.000 326.000 2.876.000 893.000 1.657.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 2.550.000 326.000 2.876.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 2.550.000 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK Ref. V 25 Ref. V HVE-KSV Urbanstraße 16 576/1288 H/B-4 Kiho: Toilettensanierung K 439.000 32.000 471.000 154.000 11.000 285.000 21.000 26 Ref. V HVE-KSV Nerzstraße 23 B 417/865 H/B-2 Jugendtreff: Toilettensanierung 3.000 K 94.000 18.000 112.000 33.000 6.000 61.000 12.000 27 Ref. V HVE-KSV Maxfeldstraße 27 571/1278 H/T-MST Stadtteilbibliothek: Modernisierung Aufzugsanlage K 78.000 15.000 93.000 78.000 15.000 0 0 Summe konsumtive Anteile K 611.000 65.000 676.000 265.000 346.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 611.000 65.000 676.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 611.000 Aufteilung Jahresraten (gerundet) Aufteilung Jahresraten (gerundet) 11.08.2022 3 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2023 mit Aufteilun g GK 23-24.xlsx 701 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK Ref. VI 28 Ref. VI LA Beim Tiergärtnertor 530/2450 H/K-2 Tiergärtnertorturm: Brandschutzertüchtigung K 297.000 22.000 319.000 104.000 8.000 193.000 14.000 29 Ref. VI HVE-KSV Max-Planck-Straße 1 233/800 H/EV-2 Amtsgebäude: Energetische Sanierung und Fassade K 367.000 26.000 393.000 128.000 9.000 239.000 17.000 30 Ref. VI LA Laufertormauer 13 A - 15 A 651/726 H/K-2 Grabenmauer: Sandsteinsanierung K 345.000 66.000 411.000 121.000 23.000 224.000 43.000 31 Ref. VI HVE-KSV Bauhof 5 171/67 H/T-MST Erneuerung der Fahrregalanlage K 270.000 52.000 322.000 95.000 18.000 175.000 34.000 Summe konsumtive Anteile K 1.279.000 166.000 1.445.000 448.000 831.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 1.279.000 166.000 1.445.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 1.279.000 2023 2024 Nr. Bedarfs- tragend. Ref. haus- verw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Abt. H Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =IKonsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Kosten ohne BVK BVK Kosten ohne BVK BVK Ref. VII 32 Ref. VII LA Austraße 61 509/48 H/K Geschäftsgebäude: Sanierung Dacheindeckung und Dämmung K 118.000 22.000 140.000 41.000 8.000 77.000 14.000 33 Ref. VII LA Burg 1 334/145 H/K Dacherneuerung Fahrradschuppen K 75.000 14.000 89.000 75.000 14.000 0 0 Summe konsumtive Anteile K 193.000 36.000 229.000 116.000 77.000 Summe investive Anteile I 0 0 0 Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 193.000 36.000 229.000 Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 193.000 Aufteilung Jahresraten (gerundet) Aufteilung Jahresraten (gerundet) 11.08.2022 4 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2023 mit Aufteilun g GK 23-24.xlsx 702 Bedarfstragendes Referat Haushaltswirksame Summe Referat(konsumtive Kosten ohne BVK, investive Kosten inkl. BVK) Kostenberechnungohne BVK BVK Aufteilung 35% in 2023 BVK inv. Aufteilung 65% in 2024 BVK inv. KonsumtIv 616.000 86.000 323.000 293.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 570.000 89.000 201.000 369.000 InvestIv 341.000 32.000 162.000 19.000 179.000 13.000 KonsumtIv 162.000 12.000 57.000 105.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 213.000 40.000 74.000 139.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 773.000 57.000 270.000 503.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 2.550.000 326.000 893.000 1.657.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 611.000 65.000 265.000 346.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 1.279.000 166.000 448.000 831.000 InvestIv 0 0 KonsumtIv 193.000 36.000 116.000 77.000 InvestIv 0 0 Gesamtsumme BP 2023 7.340.000 7.308.000 909.000 2.809.000 19.000 4.499.000 13.000 2.769.000 kons. 35 % v. 7.912.000 350.000 inv. 35 % v. 1.000.000 Gesamtansatz 2.828.000 7.631.000 1.279.000 193.000 943.000 162.000 213.000 Ref. VI OBM Ref. VII Ref. I/II Ref. IV 616.000 2. BM 3.BM Ref. V 2.550.000 611.000 Ref.III 773.000 659.000 0 8.217.000 0 676.000 0 1.445.000 0 373.000 zzgl. 35% d. Pauschalansatzes 2024: 229.000 174.000 0 253.000 0 2.876.000 830.000 0 Gesamtsumme (Kostenberechnung inkl. BVK) 702.000 0 11.08.2022 5 Gesamtaufstellung4_Entwurf_HBP_2023 mit Aufteilun g GK 23-24.xlsx 703 Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - direkt im Anschluss an den WerkA (SUN) - am 30.06.2022 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 1. Hochbau-Baupauschale 2023 hier: Beschluss Maßnahmenliste Beschlussvorschlag: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Maßnahmenliste der Baupauschale 2023 in Höhe von 7.340.000 Euro gemäß Entwurf vom 17.05.2022. Die Verwaltung wird ermächtigt, zwischen Bedarfsträger und Baudienststelle abgestimmte, einvernehmliche Änderungen der Maßnahmenliste selbst vorzunehmen. Im Bau- und Vergabeausschuss ist hierüber zu berichten. Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 1 Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt. Stadt Nürnberg, 25.07.2022 Christian Vogel Melanie Wild 3. Bürgermeister Ö 6.1 Ö 6.1 704 705 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/026/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Änderungsanträge sowie Anfragen zum Haushaltsplan 2023 Anlagen: 6.2 Änderungsanträge 6.2 Anfragen zum Haushaltsplanentwurf 2023 Ö 6.2 Ö 6.2 706 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/026/2022 Seite 2 von 2 707 Seite 1 1 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63124800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 4 Entwurf 2023 1.000.000 Euro Ansatz 2022 0 Euro Antrag 500.000 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -500.000 Euro KosteneinsparungBegründung Vgl. Antrag 2 , 3;Bemerkung Ergebnis 2 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63124800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 4 Entwurf 2023 1.000.000 Euro Ansatz 2022 0 Euro Antrag 100.000 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -900.000 Euro Der Kirchentag sollte von kirchlichen Organisationen selbst getragen werden. Diese sind finanz- strak genug und nicht auf die Hilfe der Stadt angewiesen. 3 Mio Euro für eine einzelne Bezugsgruppe bzw. ein einziges Event sind völlig unverhältnismäßig. Wir schlagen vor die Fördersumme auf 100.000 Euro zu reduzieren, 2/3 des Geldes Einzusparen und etwa 1/3 (900.000) für andere Kulturveranstaltungen zu nutzen. Begründung Vgl. Antrag 1 , 3;Bemerkung Ergebnis 3 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63124800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 4 Entwurf 2023 1.000.000 Euro Ansatz 2022 0 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -1.000.000 Euro Die Durchführung eines Kirchentages ist keine kommunale Aufgabe. Die Kosten müssen von der Kirche selbst getragen werden. Begründung Vgl. Antrag 1 , 2;Bemerkung Ergebnis Ö 6.2 Ö 6.2 708 Seite 2 4 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 2.000.000 Euro Ansatz 2022 1.000.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -2.000.000 Euro Die evangelische Kirche verfügt als Institution über ausreichend finanzielle Ressourcen, um eine solche Veranstaltung aus eigener Kraft zu stemmen, zumal auch Ticketeinnahmen in nicht unerheblicher Höhe generiert werden. Der Betrag wäre daher ggf. besser und nachhaltiger zur Unterstützung der karitativen Arbeit der evangelischen Kirche in Nürnberg angelegt. Begründung Vgl. Antrag 5 , 6 , 7 , 8;Bemerkung Ergebnis 5 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 2.000.000 Euro Ansatz 2022 1.000.000 Euro Antrag 1.000.000 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -1.000.000 Euro KosteneinsparungBegründung Vgl. Antrag 4 , 6 , 7 , 8;Bemerkung Ergebnis 6 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 2.000.000 Euro Ansatz 2022 1.000.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -2.000.000 Euro Der Kirchentag sollte von kirchlichen Organisationen selbst getragen werden. Diese sind finanz- strak genug und nicht auf die Hilfe der Stadt angewiesen. 3 Mio Euro für eine einzelne Bezugsgruppe bzw. ein einziges Event sind völlig unverhältnismäßig. Wir schlagen vor die Fördersumme auf 100.000 Euro zu reduzieren, 2/3 des Geldes Einzusparen und etwa 1/3 (900.000) für andere Kulturveranstaltungen zu nutzen. Begründung Vgl. Antrag 4 , 5 , 7 , 8;Bemerkung Ergebnis 709 Seite 3 7 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 2.000.000 Euro Ansatz 2022 1.000.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -2.000.000 Euro Die Durchführung eines Kirchentages ist keine kommunale Aufgabe. Die Kosten müssen von der Kirche selbst getragen werden. Begründung Vgl. Antrag 4 , 5 , 6 , 8;Bemerkung Ergebnis 8 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111100 Stadtratsangelegenheiten Kostenstelle Z111100002 Deutscher Evangelischer Kirchentag 2023 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 2.000.000 Euro Ansatz 2022 1.000.000 Euro Antrag 500.000 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -1.500.000 Euro Wir sind nicht gegen einen Kirchentag. Dieser bedeutet Begegnung und kann gesellschaftspoli- tische Diskussionen voranbringen, auch wenn nur 23,8% der Nürnberger Bevölkerung evangelisch sind. Allerdings hat Nürnberg derzeit nicht die finanziellen Mitteln, um solch einen hohen Betrag aufzubringen. Auch ist die Höhe des Anteils der Säule Stadt im Vergleich zu früheren Kirchentagen nicht nachvollziehbar. Die evangelische Landeskirche Bayern verfügt über ausreichend finanzielle Ressourcen, um ihren Anteil entsprechend zu erhöhen. Begründung Vgl. Antrag 4 , 5 , 6 , 7;Bemerkung Ergebnis 710 Seite 4 9 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Referat für Jugend, Familie u. Soz.Dienststelle Produkt 111117 Konzernsteuerung - Sozialreferat Kostenstelle neue Kostenstelle Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 320.900 Euro Ansatz 2022 320.900 Euro Antrag 323.900 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +3.000 Euro Das "Seifenkistenrennen Nürnberg" findet seit 20 Jahren in der Tullnau statt und zieht jedes Jahr bis zu 2000 Zuschauer*innen an. Die Teilnehmer*innen sind zwischen 6 und 21 Jahre alt. Es ist bunt, kreativ, fröhlich - ein wichtiger Beitrag zur Jugendarbeit. Der Verein der Seifenkistenfreunde organisiert diese Veranstaltung ehrenamtlich. Doch bringt die Größenordnung den Verein "Seifenkistenfreunde Nürnberg" immer wieder an den Rand des finanzi- ell Machbaren. Mit einem geringen Zuschuss kann die Veranstaltung, die bei Jung und Alt jedes Jahr aufs Neue für lachende Gesichter sorgt, dauerhaft gesichert werden. Begründung Bemerkung Ergebnis 10 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Internationale BeziehungenDienststelle Produkt 111120 Partnerschaftl./internation. Beziehungen Kostenstelle Z111120001 Zuschü.f.partnersch.u.internat.Aktivitä. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 65.000 Euro Ansatz 2022 65.000 Euro Antrag 50.000 Euro Ist 2021 96.229 Euro Änderung -15.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 11 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111281 Menschenrechtsbüro&Gleichstellungsstelle Kostenstelle Z111281009 erfolgsfaktor FRAU e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 5.000 Euro Ansatz 2022 5.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 5.000 Euro Änderung -5.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 711 Seite 5 12 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich BürgermeisteramtDienststelle Produkt 111281 Menschenrechtsbüro&Gleichstellungsstelle Kostenstelle Z111281011 Förderverein Christopher Street Day Nbg Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 5.000 Euro Ansatz 2022 5.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 5.000 Euro Änderung -5.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 13 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Referat für Schule und SportDienststelle Produkt 243102 Schulartübergr.Maßn. Ref.IV Schule&Sport Kostenstelle Z243102018 Konfuzius Institut Mietzuschuss Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 37.000 Euro Ansatz 2022 37.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 35.200 Euro Änderung -37.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 14 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000001 Gostner Hoftheater e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 259.213 Euro Ansatz 2022 259.213 Euro Antrag 275.000 Euro Ist 2021 257.332 Euro Änderung +15.787 Euro Das Gostner Hoftheater beantragt eine Erhöhung für die Anpassung der Gehälter (Mindestlohn) und wegen Mieterhöhungen. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, bean- tragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0059;Bemerkung Ergebnis 712 Seite 6 15 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000003 Theater Mummpitz Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 175.669 Euro Ansatz 2022 175.669 Euro Antrag 190.000 Euro Ist 2021 173.720 Euro Änderung +14.331 Euro Das Theater Mummpitz benötigt eine Erhöhung um 14.331,- Euro zum einen für eine tarifliche Anpassung der Personalgehälter sowie einem Inflationsausgleich. Der Verein beklagt eine finanzi- elle Deckungslücke aus den Jahren 2020 bis 2022. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0060,Vgl. Antrag 16 , 17;Bemerkung Ergebnis 16 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000003 Theater Mummpitz Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 175.669 Euro Ansatz 2022 175.669 Euro Antrag 190.000 Euro Ist 2021 173.720 Euro Änderung +14.331 Euro Der Verein leidet finanziell immer noch unter einer Deckungslücke aus den Jahren 2020 bis 2022. Dazu kommt die Belastung durch Inflation und steigende Miet- und Energiekosten. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0060,Vgl. Antrag 15 , 17;Bemerkung Ergebnis 17 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000003 Theater Mummpitz Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 175.669 Euro Ansatz 2022 175.669 Euro Antrag 190.000 Euro Ist 2021 173.720 Euro Änderung +14.331 Euro Das Theater Mummpitz besteht als freies Kindertheater seit über 40 Jahren und ist überregional bekannt. Spielfreude und theaterpädagogisches Engagement gehen beim Theater Mummpitz Hand in Hand. Der Verein weist auf eine finanzielle Deckungslücke aus den Jahren 2020-2022 hin. Ferner machen tarifliche Anpassung und Inflationsausgleich eine höhere Bezuschussung erforderlich. Zudem tritt 2023 die Mindestgage an Theatern in Kraft. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0060,Vgl. Antrag 15 , 16;Bemerkung Ergebnis 713 Seite 7 18 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000004 Theater Pfütze e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 230.092 Euro Ansatz 2022 230.092 Euro Antrag 241.500 Euro Ist 2021 227.615 Euro Änderung +11.408 Euro Das Theater Pfütze e.V. benötigt eine Erhöhung um 11.408,- Euro zum einen für eine tarifliche Anpassung der Personalgehälter zum anderen die allgemeinen Kostensteigerungen aufzufangen. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0061,Vgl. Antrag 19 , 20;Bemerkung Ergebnis 19 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000004 Theater Pfütze e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 230.092 Euro Ansatz 2022 230.092 Euro Antrag 241.500 Euro Ist 2021 227.615 Euro Änderung +11.408 Euro Nach Zusage des Kämmerers erhalten alle Einrichtungen eine Personalkostenerhöhung. Dies ist dringend erforderlich, um die kulturelle Arbeit der Kindertheater aufrechtzuerhalten. Diese haben in der Pandemie hohe Ausfälle zu verzeichnen gehabt. Zusätzlich haben die Theater die Belastung durch Inflation und steigende Miet- und Energiekosten. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0061,Vgl. Antrag 18 , 20;Bemerkung Ergebnis 20 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000004 Theater Pfütze e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 230.092 Euro Ansatz 2022 230.092 Euro Antrag 241.500 Euro Ist 2021 227.615 Euro Änderung +11.408 Euro Das Theater Pfütze bietet seit Jahrzehnten Inszenierungen für Jung und Alt auf hohem Niveau. Um die tarifliche Anpassung und die allgemeine Kostensteigerung etwas auffangen zu können, ist die moderate Erhöhung des Zuschusses notwendig. Zudem tritt im Jahr 2023 die Mindestgage an Theatern in Kraft. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0061,Vgl. Antrag 18 , 19;Bemerkung Ergebnis 714 Seite 8 21 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000005 Theater Pfütze e.V.: Miete Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 53.239 Euro Ansatz 2022 53.239 Euro Antrag 58.500 Euro Ist 2021 53.239 Euro Änderung +5.261 Euro Das Theater Pfütze e.V. benötigt eine Erhöhung wegen steigender Mietkosten. Um die wichtige kul- turelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Bemerkung Ergebnis 22 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000006 Theater Salz&Pfeffer Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 65.640 Euro Ansatz 2022 65.640 Euro Antrag 105.000 Euro Ist 2021 65.054 Euro Änderung +39.360 Euro Das Theater Salz und Pfeffer benötigt eine Erhöhung für die tarifliche Anpassung der Gehälter und einen Inflationsausgleich. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0062,Vgl. Antrag 23 , 24;Bemerkung Ergebnis 23 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000006 Theater Salz&Pfeffer Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 65.640 Euro Ansatz 2022 65.640 Euro Antrag 105.000 Euro Ist 2021 65.054 Euro Änderung +39.360 Euro Nach Zusage des Kämmerers erhalten alle Einrichtungen eine Personalkostenerhöhung. Dies ist dringend erforderlich, um die kulturelle Arbeit der Kindertheater aufrechtzuerhalten. Diese haben in der Pandemie hohe Ausfälle zu verzeichnen gehabt. Zusätzlich haben die Theater die Belastung durch Inflation und steigende Miet- und Energiekosten. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0062,Vgl. Antrag 22 , 24;Bemerkung Ergebnis 715 Seite 9 24 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000006 Theater Salz&Pfeffer Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 65.640 Euro Ansatz 2022 65.640 Euro Antrag 105.000 Euro Ist 2021 65.054 Euro Änderung +39.360 Euro Das Theater Salz und Pfeffer ist nicht nur das einzige Figurentheater Nürnbergs, es ist weltweit das erste nach der Gemeinwohlökonomie bilanzierte Theaterhaus. Seine künstlerische und theaterpä- dagogische Arbeit sind für die Kulturlandschaft der Stadt von herausragender Bedeutung. Salz und Pfeffer sprechen ein diverses, gleichermaßen junges und erwachsenes Publikum an. Ihre Workshops sind gefragter denn je, weil die Menschen ins Machen kommen wollen. Das Theaterhaus setzt sich aktiv für die Begrünung der Stadt und gelebte Nachhaltigkeit ein. Um den Betrieb und die Entwicklung der unterschiedlichen künstlerischen Formate weiterhin gewährleisten zu können, ist eine Erhöhung der Mittel geboten. Zudem wird im Jahr 2023 die Mindestgage an Theatern eingeführt. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0062,Vgl. Antrag 22 , 23;Bemerkung Ergebnis 25 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000010 Kulturverein Rote Bühne e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 24.314 Euro Ansatz 2022 24.314 Euro Antrag 98.059 Euro Ist 2021 24.207 Euro Änderung +73.745 Euro Die Rote Bühne benötigt eine Erhöhung für gestiegene Personalkosten, Mietkosten, geringere Ticketeinnahmen und Wegfall von Coronahilfen. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Vgl. Antrag 26;Bemerkung Ergebnis 716 Seite 10 26 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 261000 Kultur und Theater - 2. BM Kultur Kostenstelle Z261000010 Kulturverein Rote Bühne e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 24.314 Euro Ansatz 2022 24.314 Euro Antrag 98.950 Euro Ist 2021 24.207 Euro Änderung +74.636 Euro Nach Zusage des Kämmerers erhalten alle Einrichtungen eine Personalkostenerhöhung. Diese haben in der Pandemie hohe Ausfälle zu verzeichnen gehabt. Dazu kommt die Belastung durch Inflation und steigende Miet- und Energiekosten. Begründung Vgl. Antrag 25;Bemerkung Ergebnis 27 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kultur und Theater (KuKuQ) Kostenstelle Z261001005 Theater Rootsloeffel Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 30.000 Euro Ansatz 2022 30.000 Euro Antrag 35.000 Euro Ist 2021 30.000 Euro Änderung +5.000 Euro Theater Rootsloeffel hatte eine stabile Auftrags- und Gastspiellage und konnte mit den bislang gewährten Zuschüssen sein Haus, das auch anderen zur Verfügung gestellt wird, solide bewirt- schaften. Coronabedingt hat sich Lage massiv verschlechtert. Die Entwicklung muss dringend ver- bessert werden. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Vgl. Antrag 28;Bemerkung Ergebnis 28 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kultur und Theater (KuKuQ) Kostenstelle Z261001005 Theater Rootsloeffel Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 30.000 Euro Ansatz 2022 30.000 Euro Antrag 35.000 Euro Ist 2021 30.000 Euro Änderung +5.000 Euro Der Empfehlung der Dienststelle muss dringend gefolgt werden.Begründung Vgl. Antrag 27;Bemerkung Ergebnis 717 Seite 11 29 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kultur und Theater (KuKuQ) Kostenstelle Z261001008 Tanzzentrale der Region Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 20.000 Euro Ansatz 2022 20.000 Euro Antrag 30.000 Euro Ist 2021 20.000 Euro Änderung +10.000 Euro Die Tanzzentrale steht schon seit letztem Jahr vor Ihrem existenziellen Aus durch finanzielle Nöte. Letztes Jahr wurde versprochen, dass sich Ihrer unterjährig angenommen wird. Dies ist nicht pas- siert. Die finanzielle Lage hat sich weiter verschlechtert. Viel unbezahlte Arbeit ist hier reingeflos- sen. Es ist unabdingbar, dass wir den Zuschuss um 10.000 Euro erhöhen, da wir diese Institution samt Mitarbeitenden verlieren. Begründung Vgl. Antrag 30;Bemerkung Ergebnis 30 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kultur und Theater (KuKuQ) Kostenstelle Z261001008 Tanzzentrale der Region Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 20.000 Euro Ansatz 2022 20.000 Euro Antrag 45.000 Euro Ist 2021 20.000 Euro Änderung +25.000 Euro Die Tanzzentrale ist durch jahrelange Unterfinanzierung akut bedroht. Eine Anpassung der Zuschüsse auf das von der Tanzzentrale geforderte Niveau ist in diesem Haushaltsjahr zwingend erforderlich. Ansonsten steht die Existenz in Frage. Begründung Vgl. Antrag 29;Bemerkung Ergebnis 31 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich KunstKulturQuartierDienststelle Produkt 261001 Kultur und Theater (KuKuQ) Kostenstelle Z261001010 TanzPartner e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 15.000 Euro Ansatz 2022 15.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 15.000 Euro Änderung -15.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 718 Seite 12 32 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 262100 Förderung der Musik - 2. BM Kultur Kostenstelle Z262100003 Pocket Opera Company Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 68.902 Euro Ansatz 2022 68.902 Euro Antrag 73.000 Euro Ist 2021 68.785 Euro Änderung +4.098 Euro Die Pocket Opera benötigt eine Erhöhung wegen gestiegener Honorare. Um die wichtige kulturelle Arbeit gerade in diesen Zeiten zu stärken, beantragen wir eine Erhöhung des Zuschusses. Begründung Bemerkung Ergebnis 33 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 262100 Förderung der Musik - 2. BM Kultur Kostenstelle Z262100006 Musik in Kirchen Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 50.352 Euro Ansatz 2022 50.352 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 50.352 Euro Änderung -50.352 Euro In der momentanen finanziellen Lage ist es nicht haltbar weiterhin über 50.000 Euro an religiösen Gesangsgruppen auszuschütten, welche eine äußerst finanzstarke Kirchengemeinde hinter sich hat. Die Mittel sollten von den Kirchen selbst kommen. Begründung Bemerkung Ergebnis 34 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 262100 Förderung der Musik - 2. BM Kultur Kostenstelle Z262100011 Nürnberg.Pop Festival Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 22.600 Euro Ansatz 2022 22.600 Euro Antrag 70.000 Euro Ist 2021 22.222 Euro Änderung +47.400 Euro Eine Erhöhung des Zuschusses ist aufgrund von steigenden Honorar- und Veranstaltungskosten bim Nürnberger Pop-Festival notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Vgl. Antrag 35;Bemerkung Ergebnis 719 Seite 13 35 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 262100 Förderung der Musik - 2. BM Kultur Kostenstelle Z262100011 Nürnberg.Pop Festival Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 22.600 Euro Ansatz 2022 22.600 Euro Antrag 150.000 Euro Ist 2021 22.222 Euro Änderung +127.400 Euro Erhöhung des Zuschusses an NürnbergPop auf 150.000 Euro, um Bundesmittel in selbiger Höhe freisetzen zu können und das Festival weiter zu entwickeln. Wichtig für unser kreativwirtschaft- liches Ökosystem und den Musikstandort Nordbayern. Begründung Vgl. Antrag 34;Bemerkung Ergebnis 36 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit Sachkonto 1000K1_AUF K1 Aufwendungen Entwurf 2023 1.709.745 Euro Ansatz 2022 1.789.228 Euro Antrag 1.500.000 Euro Ist 2021 1.398.045 Euro Änderung -209.745 Euro KostenreduzierungBegründung Bemerkung Ergebnis 37 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit Kostenstelle Z273000002 DESI Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 151.944 Euro Ansatz 2022 148.600 Euro Antrag 199.000 Euro Ist 2021 146.600 Euro Änderung +47.056 Euro Die Desi möchte die Gehälter auf Tarif- Niveau anheben und damit die Mitarbeiter:innen gleich stel- len mit im öffentlichen Dienst beschäftigten. Die Notwendigkeit besteht auch, da es immer schwie- riger wird, qualifiziertes Personal zu bekommen. Ohne den Zuschuss der Stadt kann die Desi die wichtige Arbeit im Stadtteil und für die gesamte Stadt nicht leisten. Begründung Vgl. Antrag 38 , 39 , 40;Bemerkung Ergebnis 720 Seite 14 38 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit Kostenstelle Z273000002 DESI Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 151.944 Euro Ansatz 2022 148.600 Euro Antrag 199.000 Euro Ist 2021 146.600 Euro Änderung +47.056 Euro Erhöhung des Zuschusses auf 199.000 Euro. Die Desi möchte die Gehälter auf Tarif-Niveau anhe- ben und damit die Mitarbeiter*innen gleich stellen mit im öff. Dienst beschäftigten. Begründet wird diese Maßnahme mit den immer größeren Schwierigkeiten, qualifizierte Personal zu bekommen. Wenn bspw. die GF der Desi kündigen würde, hätten wir auf dem Arbeitsmarkt keine Chance eine ähnlich qualifizierte Person für dieses Gehalt zu bekommen. Die Arbeitsbedingungen sind eine Zumutung. Begründung Vgl. Antrag 37 , 39 , 40;Bemerkung Ergebnis 39 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit Kostenstelle Z273000002 DESI Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 151.944 Euro Ansatz 2022 148.600 Euro Antrag 199.000 Euro Ist 2021 146.600 Euro Änderung +47.056 Euro Das Stammpersonal arbeitet nach wie vor unter Tarif. Das Kulturzentrum möchte einen Techniker in Teilzeit anstellen, da keine freien Techniker zu finden sind. Begründung Vgl. Antrag 37 , 38 , 40;Bemerkung Ergebnis 721 Seite 15 40 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit Kostenstelle Z273000002 DESI Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 151.944 Euro Ansatz 2022 148.600 Euro Antrag 199.000 Euro Ist 2021 146.600 Euro Änderung +47.056 Euro Das Stadtteilzentrum DESI bietet Jahr für Jahr ein vielschichtiges und buntes Kulturprogramm, von dem ganz Nürnberg profitiert. Um die Qualität von Programm und Angeboten aufrecht zu erhalten, ist professionelles Personal unerlässlich. Dieses aber findet sich bedingt durch den Fachkräftemangel nur, wenn Stellen angemessen vergütet werden. Der Bitte um die Anpassung der Gehälter an das Tarif-Niveau und damit die Gleichstellung der Mitarbeiter*innen mit im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen sollte nachgekommen werden. Eine entsprechende Anhebung der Zuschüsse wird beantragt. Begründung Vgl. Antrag 37 , 38 , 39;Bemerkung Ergebnis 41 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit Kostenstelle Z273000002 DESI Sachkonto 63124800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 4 Entwurf 2023 39.000 Euro Ansatz 2022 39.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 38.838 Euro Änderung -39.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 42 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit Kostenstelle Z273000004 BT Gebersdorf Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 5.600 Euro Ansatz 2022 5.600 Euro Antrag 7.100 Euro Ist 2021 7.400 Euro Änderung +1.500 Euro Entsprechend der Empfehlung des Referates beantragen wir eine Anhebung des Zuschusses auf 7.100 Euro. Umfangreiche Renovierungs- und Reparaturarbeiten des nun doch schon alten Gebäude machen eine Mittelanhebung notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Bemerkung Ergebnis 722 Seite 16 43 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 273010 Sonderaufgaben - KUF Kostenstelle Z273010005 Kulturarbeit Haus der Heimat Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 15.000 Euro Ansatz 2022 15.000 Euro Antrag 10.000 Euro Ist 2021 7.571 Euro Änderung -5.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 44 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sonstige Kultur- und Heimatpflege Kostenstelle Z281001001 Kultur in der Stadt Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 320.900 Euro Ansatz 2022 320.900 Euro Antrag 160.000 Euro Ist 2021 412.540 Euro Änderung -160.900 Euro KostenreduzierungBegründung Vgl. Antrag 45;Bemerkung Ergebnis 45 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sonstige Kultur- und Heimatpflege Kostenstelle Z281001001 Kultur in der Stadt Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 320.900 Euro Ansatz 2022 320.900 Euro Antrag 340.900 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +20.000 Euro Die Kulturoase ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des freien Kulturangebots in Nürnberg. Sie hat sich bereits 2 Mal als herausragendes Pilotprojekt bewiesen, verschiedenste Anspruchsgruppen bedient und ist dabei enorm effizient mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen umgegangen. Nun möchte die Kulturoase mit 1/5 der Ressourcen, viel ehrenamtlicher Arbeit und Drittmitteln eine Verstetigung des Projekts angehen. Dies zu verwehren wäre ein fatales Zeichen in die freie Kulturszene. Begründung Vgl. Antrag 44;Bemerkung Ergebnis 723 Seite 17 46 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sonstige Kultur- und Heimatpflege Kostenstelle Z281001008 Garnisonmuseum Nbg. Miete Sachkonto 63124800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 4 Entwurf 2023 4.900 Euro Ansatz 2022 4.900 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 4.881 Euro Änderung -4.900 Euro Gerade von unserer Stadt mit ihrer Vergangenheit sollen nur Signale des Friedens ausgehen. Dazu passt das Garnisonmuseum heute nicht mehr. Begründung Bemerkung Ergebnis 47 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sonstige Kultur- und Heimatpflege Kostenstelle Z281001023 Damenclub zur Förderung d. Oper e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 2.500 Euro Ansatz 2022 2.500 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 2.500 Euro Änderung -2.500 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 48 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sonstige Kultur- und Heimatpflege Kostenstelle Z281001027 Radio Z Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 10.379 Euro Ansatz 2022 10.379 Euro Antrag 12.000 Euro Ist 2021 10.257 Euro Änderung +1.621 Euro Eine Erhöhung von 1.621,- Euro ist notwendig, um den gestiegenen Personalgehälter und Betriebskosten Rechnung zu tragen. Begründung Vgl. Antrag 49 , 50;Bemerkung Ergebnis 724 Seite 18 49 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sonstige Kultur- und Heimatpflege Kostenstelle Z281001027 Radio Z Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 10.379 Euro Ansatz 2022 10.379 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 10.257 Euro Änderung -10.379 Euro KosteneinsparungBegründung Vgl. Antrag 48 , 50;Bemerkung Ergebnis 50 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich 2. BürgermeisterinDienststelle Produkt 281001 Sonstige Kultur- und Heimatpflege Kostenstelle Z281001027 Radio Z Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 10.379 Euro Ansatz 2022 10.379 Euro Antrag 12.000 Euro Ist 2021 10.257 Euro Änderung +1.621 Euro Radio Z ist als freier und nicht-kommerzieller Radiosender seit Jahrzehnten integraler Bestandteil der städtischen Soziokultur. Der basisdemokratisch organisierte Sender steht für ein vielfältiges und unabhängiges Radio, das in seinem Programm vor allem auch aktuelle gesellschaftspolitische Fragen bearbeitet. Daher wird die moderate Erhöhung des Zuschusses zur Deckung von Personal und Betriebskosten beantragt. Begründung Vgl. Antrag 48 , 49;Bemerkung Ergebnis 51 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315400 Fachst. Wohnungs- und Obdachlosenhilfe Kostenstelle Z315400006 Wohnungslosenbetreuung CV Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 33.200 Euro Ansatz 2022 33.200 Euro Antrag 35.000 Euro Ist 2021 32.900 Euro Änderung +1.800 Euro Gerade in diesen Zeiten sollte die Stadt Nürnberg den Anträgen der Träger der Wohnungslosenbetreuung nachkommen. Deshalb beantragen wir die Mittelanhebung. Begründung Bemerkung Ergebnis 725 Seite 19 52 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315400 Fachst. Wohnungs- und Obdachlosenhilfe Kostenstelle Z315400007 Wohnungslosenbetreuung STM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 39.100 Euro Ansatz 2022 38.400 Euro Antrag 44.005 Euro Ist 2021 37.900 Euro Änderung +4.905 Euro Gerade in diesen Zeiten sollte die Stadt Nürnberg den Anträgen der Träger der Wohnungslosenbetreuung nachkommen. Deshalb beantragen wir die Mittelanhebung. Begründung Bemerkung Ergebnis 53 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315400 Fachst. Wohnungs- und Obdachlosenhilfe Kostenstelle Z315400008 Wohnungslosenbetreuung STM/BHM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 9.000 Euro Ansatz 2022 8.900 Euro Antrag 11.000 Euro Ist 2021 8.800 Euro Änderung +2.000 Euro Gerade in diesen Zeiten sollte die Stadt Nürnberg den Anträgen der Träger der Wohnungslosenbetreuung nachkommen. Deshalb beantragen wir die Mittelanhebung. Begründung Bemerkung Ergebnis 54 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förderung anderer sozialer Einrichtungen Kostenstelle Z315600008 Migrationsberatung PW Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 5.900 Euro Ansatz 2022 5.900 Euro Antrag 6.500 Euro Ist 2021 5.900 Euro Änderung +600 Euro Eine angemessene Unterstützung der Migrationsberatung ist notwendig. Deshalb befürworten wir den beantragten Zuschuss als freiwillige Leistung. Begründung Bemerkung Ergebnis 726 Seite 20 55 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förderung anderer sozialer Einrichtungen Kostenstelle Z315600009 Migrationsberatung - StM / BHM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 6.500 Euro Ansatz 2022 6.400 Euro Antrag 8.013 Euro Ist 2021 6.350 Euro Änderung +1.513 Euro Eine angemessene Unterstützung der Migrationsberatung ist notwendig. Deshalb befürworten wir den beantragten Zuschuss als freiwillige Leistung. Begründung Bemerkung Ergebnis 56 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förderung anderer sozialer Einrichtungen Kostenstelle Z315600012 Frauenhaus - Hilfe f.Frauen in Not e.V. Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2023 423.306 Euro Ansatz 2022 415.500 Euro Antrag 600.000 Euro Ist 2021 390.000 Euro Änderung +176.694 Euro Wie vom Referat empfohlen, beantragen wir eine Summe von insgesamt 600.000 Euro für das Frauenhaus, insbesondere zur Absicherung von second stage. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0080;Bemerkung Ergebnis 57 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förderung anderer sozialer Einrichtungen Kostenstelle Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 72.000 Euro Ansatz 2022 70.500 Euro Antrag 80.000 Euro Ist 2021 69.500 Euro Änderung +8.000 Euro Jadwiga muss in Nürnberg umziehen, da die Räumlichkeiten zu klein sind und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen nicht mehr adäquat. Sie sind dort Untermieter und der Hauptmieter benötigt mehr Raum. Die bisherigen Mietangebote sind deutlich teurer. Deshalb bean- tragen wir eine Zuschussanhebung. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Vgl. Antrag 58;Bemerkung Ergebnis 727 Seite 21 58 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 315600 Förderung anderer sozialer Einrichtungen Kostenstelle Z315600013 Jadwiga - Stopp dem Frauenhandel Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 72.000 Euro Ansatz 2022 70.500 Euro Antrag 80.000 Euro Ist 2021 69.500 Euro Änderung +8.000 Euro Das BKA schlägt Alarm. Die Zahlen bei Menschenhandel und Ausbeutung sind deutlich gestiegen. Ausgebeutet werden Menschen vor allem in ihrer Sexualität. 90 % der Betroffenen sind Frauen*. Die Zahl der minderjährigen Opfer stieg um 22,8 % an. Durchschnittsalter 15 Jahre. Jadwiga ist angesichts der steigenden Zahlen leider mehr als notwendig. Der Verein leistet gute und harte Arbeit. Der Nürnberger Stadtrat hat sich verpflichtet die Istanbulkonvention umzusetzen. Hierzu zählt die Stärkung der lokalen Strukturen. Die finanzielle Förderung muss dem vom Verein artikulierten Bedarf entsprechend angepasst werden. Begründung Vgl. Antrag 57;Bemerkung Ergebnis 59 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101005 Strafentlassenenhilfe - AWO,CV,STM Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 28.800 Euro Ansatz 2022 28.800 Euro Antrag 34.000 Euro Ist 2021 28.800 Euro Änderung +5.200 Euro In der Resozialisierung werde straffällig gewordene Menschen dabei unterstützt, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Übergang von der Haft in die Freiheit. Resozialisierung bedeutet aber auch, das Leben in der Familie und mit anderen Mitmenschen zu meistern. Auch darauf werde die Inhaftierten und deren Angehörige vorbereitet. Die Mittelanhebung ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Begründung Bemerkung Ergebnis 728 Seite 22 60 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101006 Berat.f.Angehö.v.Inhaftierten Treffpunkt Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 43.000 Euro Ansatz 2022 42.100 Euro Antrag 44.500 Euro Ist 2021 34.500 Euro Änderung +1.500 Euro Treffpunkt e.V. ist ein anerkannter Träger der Familienbildung, der Jugend- und Straffälligenhilfe in Nürnberg. Zur Anpassung der steigenden Personalkosten ist eine Zuschusserhöhung notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Bemerkung Ergebnis 61 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101007 Ökumenisches Arbeitslosenzentrum Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 29.000 Euro Ansatz 2022 29.000 Euro Antrag 53.903 Euro Ist 2021 29.000 Euro Änderung +24.903 Euro Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wird die Beratungsleistung des Ökumenischen Arbeitslosenzentrums verstärkt nachgefragt. Deshalb ist eine Erhöhung der Mittel notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Bemerkung Ergebnis 62 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 13.200 Euro Ansatz 2022 13.000 Euro Antrag 33.450 Euro Ist 2021 12.800 Euro Änderung +20.250 Euro In den letzten zwei Jahren hat sich die Beratungsnachfrage deutlich erhöht; zudem sollen die prä- ventiven Angebote ausgebaut, sowie die technischen Ausstattungen für Onlineberatung optimiert werden. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Vgl. Antrag 63;Bemerkung Ergebnis 729 Seite 23 63 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten), Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101009 Gewaltberatung Nürnberg e. V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 13.200 Euro Ansatz 2022 13.000 Euro Antrag 33.450 Euro Ist 2021 12.800 Euro Änderung +20.250 Euro Die Gewaltberatung wendet sich an Menschen, die Gewalt oder Aggression ausüben oder kurz davor stehen, es zu tun. Gewaltberatung kann dazu beitragen den Kreislauf der Gewalt zu unterbre- chen und gewaltfreie Lösungswege zu finden. Neben Gewaltberatung werden Konflikt-Paarberatung angeboten und Prävention durch Einzelgespräche, in denen neue Strategien aus den Gewalt- oder Aggressionsmustern entwickelt werden. Gewalt verursacht hohe gesellschaftliche Folgekosten. Jede Form präventiver Arbeit ist ein ele- mentarer Bestandteil zur Senkung der Kosten, vor allem aber zur Senkung der Not der betroffenen Menschen. Die Stadt Nürnberg hat sich der Istanbulkonvention verpflichtet. Der Kampf gegen geschlechtsspe- zifische Gewalt ist nun gesetzliche Pflichtaufgabe. Begründung Vgl. Antrag 62;Bemerkung Ergebnis 64 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101010 Caritasverband Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 11.200 Euro Ansatz 2022 11.200 Euro Antrag 14.000 Euro Ist 2021 11.100 Euro Änderung +2.800 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe von der Caritas sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung und bitten um Zustimmung. Begründung Bemerkung Ergebnis 730 Seite 24 65 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 297.000 Euro Ansatz 2022 290.600 Euro Antrag 305.000 Euro Ist 2021 217.300 Euro Änderung +8.000 Euro Lilith e.V. leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Hilfe suchtkranker Frauen und Mädchen. Um die gestiegenen Bedarfe weiterhin abdecken zu können ist der beantragte Betrag vollumfänglich zu gewähren. Begründung Vgl. Antrag 66 , 67;Bemerkung Ergebnis 66 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 297.000 Euro Ansatz 2022 290.600 Euro Antrag 311.100 Euro Ist 2021 217.300 Euro Änderung +14.100 Euro Erhöhung der Zuschüsse von Lilith auf Grund steigender Personal und Gesamtkosten (Tarifsteigerung, Sachkostensteigerung durch Inflation). Begründung Vgl. Antrag 65 , 67;Bemerkung Ergebnis 67 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101011 Lilith e.V. Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 297.000 Euro Ansatz 2022 290.600 Euro Antrag 305.000 Euro Ist 2021 217.300 Euro Änderung +8.000 Euro Im Bereich der Drogenarbeit müssen Hilfsangebote niedrigschwellig gestaltet sein. Verzögerte Hilfe aufgrund von Personalknappheit und Arbeitsüberlastung verursacht in der Beratungsarbeit mit Drogen konsumierenden Frauen*, die in ihrem sozialen Alltag häufig Opfer von Gewalt und Diskriminierung sind, eine verheerende Wirkung. Die vollumfängliche Ausstattung mit den vom Verein beantragten Mitteln ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Umsetzung der Istanbul- Konvention zu befürworten. Begründung Vgl. Antrag 65 , 66;Bemerkung Ergebnis 731 Seite 25 68 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101012 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschäft. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 37.000 Euro Ansatz 2022 36.500 Euro Antrag 40.000 Euro Ist 2021 36.000 Euro Änderung +3.000 Euro Die Mudra leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Unterstützung Suchterkrankter, daher ist eine vollumfängliche Ausfinanzierung notwendig. Begründung Vgl. Antrag 69;Bemerkung Ergebnis 69 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101012 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschäft. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 37.000 Euro Ansatz 2022 36.500 Euro Antrag 40.500 Euro Ist 2021 36.000 Euro Änderung +3.500 Euro Erhöhung der Zuschüsse von Mudra auf Grund steigender Personal und Gesamtkosten (Tarifsteigerung, Sachkostensteigerung durch Inflation). Begründung Vgl. Antrag 68;Bemerkung Ergebnis 70 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101013 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratungs. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 404.000 Euro Ansatz 2022 399.500 Euro Antrag 420.000 Euro Ist 2021 385.500 Euro Änderung +16.000 Euro Die Personal- und Sachkosten (z.B. für Spritzenautomatkonzept) bei der Drogenhilfe von Mudra sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Begründung Vgl. Antrag 71;Bemerkung Ergebnis 732 Seite 26 71 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101013 Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratungs. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 404.000 Euro Ansatz 2022 399.500 Euro Antrag 424.500 Euro Ist 2021 385.500 Euro Änderung +20.500 Euro Erhöhung der Zuschüsse von Mudra auf Grund steigender Personal und Gesamtkosten (Tarifsteigerung, Sachkostensteigerung durch Inflation). Begründung Vgl. Antrag 70;Bemerkung Ergebnis 72 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101016 Stadtmission Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 51.400 Euro Ansatz 2022 50.400 Euro Antrag 57.050 Euro Ist 2021 49.700 Euro Änderung +5.650 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Stadtmission sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Begründung Bemerkung Ergebnis 73 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101017 Stadtmission Projekt HaLT-Drogenarbeit Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 13.500 Euro Ansatz 2022 13.500 Euro Antrag 18.042 Euro Ist 2021 13.500 Euro Änderung +4.542 Euro Die Personal- und Sachkosten bei der Drogenhilfe der Stadtmission - Projekt Halt sind gestiegen. Deshalb ist der Förderbedarf gestiegen. Wir beantragen eine entsprechende Mittelanpassung. Begründung Bemerkung Ergebnis 733 Seite 27 74 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101020 Verhütungsmittel pro familia Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 25.000 Euro Ansatz 2022 25.000 Euro Antrag 34.000 Euro Ist 2021 25.000 Euro Änderung +9.000 Euro Die städtischen Stiftungen gewähren lediglich 6.000 für Verhütungsmittel, während der vollumfäng- liche, angemeldete Bedarf anerkannt ist. Deshalb wird vom Gesundheitsreferat eine Mittelanhebung befürwortet, die wir hiermit beantragen. Begründung Bemerkung Ergebnis 75 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101021 Projekt ANLAUF mit Straßenkreuzer Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 20.300 Euro Ansatz 2022 20.200 Euro Antrag 24.000 Euro Ist 2021 20.200 Euro Änderung +3.700 Euro Das Projekt "Anlauf" ist ein wichtiger Baustein in der Obdachlosenhilfe. Aus diesem Grund ist eine Ausfinanzierung in voller Höhe notwendig. Begründung Bemerkung Ergebnis 76 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101023 Mudra - Streetwork KöPa Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 52.000 Euro Ansatz 2022 51.000 Euro Antrag 54.000 Euro Ist 2021 50.500 Euro Änderung +2.000 Euro Die Mudra leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Hilfe von Abhängigen. Daher ist eine vollum- fängliche Ausfinanzierung notwendig. Begründung Vgl. Antrag 77;Bemerkung Ergebnis 734 Seite 28 77 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101023 Mudra - Streetwork KöPa Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 52.000 Euro Ansatz 2022 51.000 Euro Antrag 55.000 Euro Ist 2021 50.500 Euro Änderung +3.000 Euro Erhöhung der Zuschüsse von Mudra auf Grund steigender Personal und Gesamtkosten (Tarifsteigerung, Sachkostensteigerung durch Inflation). Begründung Vgl. Antrag 76;Bemerkung Ergebnis 78 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101026 Mudra - U 18 Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 75.400 Euro Ansatz 2022 74.000 Euro Antrag 77.900 Euro Ist 2021 73.000 Euro Änderung +2.500 Euro Um jugendlichen Konsument:innen von Suchtmitteln eine adäquate Anlaufstelle anbieten zu können, ist eine umfängliche Ausfinanzierung zu gewährleisten. Begründung Vgl. Antrag 79;Bemerkung Ergebnis 79 Herr Stadtrat Buholzer Sepúlveda (politbande) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 331101 Förderung Träger Wohlfahrtspflege -SHA Kostenstelle Z331101026 Mudra - U 18 Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 75.400 Euro Ansatz 2022 74.000 Euro Antrag 79.300 Euro Ist 2021 73.000 Euro Änderung +3.900 Euro Erhöhung der Zuschüsse von Mudra auf Grund steigender Personal und Gesamtkosten (Tarifsteigerung, Sachkostensteigerung durch Inflation). Begründung Vgl. Antrag 78;Bemerkung Ergebnis 735 Seite 29 80 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich SozialamtDienststelle Produkt 343100 Betreuungsleistungen (SHA) Kostenstelle Z343100001 Arbeit nach dem Betreuungsgesetz Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 265.700 Euro Ansatz 2022 278.000 Euro Antrag 353.380 Euro Ist 2021 261.176 Euro Änderung +87.680 Euro Die gesetzliche Betreuung ist ein wichtiger Baustein, um Menschen mit Behinderung oder psy- chisch Erkrankten ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Im Sinne der Inklusion ist es daher erfor- derlich, eine vollumfängliche Ausfinanzierung zu gewährleisten. Begründung Bemerkung Ergebnis 81 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonstige Leistungen ASD Kostenstelle Z363900005 Frauennotruf e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 152.703 Euro Ansatz 2022 150.000 Euro Antrag 175.000 Euro Ist 2021 150.000 Euro Änderung +22.297 Euro Der Frauennotruf e.V. ist ein wichtiger Träger, um die Umsetzung der Istanbul Konvention voranzu- bringen. Die Stadt Nürnberg ist daher aufgefordert, eine Unterstützung in benötigter Höhe zu gewährleisten, um weiterhin auf die Umsetzung der Konvention hinzuarbeiten und notwendige Schritte zur Umsetzung nicht zu blockieren - insbesondere im Angesicht der Tatsache, dass Frauen in Krisenzeiten verstärkt Opfer von Gewalt werden und entsprechende Hilfsangebote benötigen. Begründung Vgl. Antrag 82;Bemerkung Ergebnis 82 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonstige Leistungen ASD Kostenstelle Z363900005 Frauennotruf e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 152.703 Euro Ansatz 2022 150.000 Euro Antrag 175.000 Euro Ist 2021 150.000 Euro Änderung +22.297 Euro Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Stadt ist die vollumfängliche Unterstützung des Vereins ein wichtiger Baustein. Der Frauennotruf e.V. agiert als außerordentlich kompetente Beratungsstelle für Frauen*, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, ist niedrigschwellig und bietet einen frühen Zugang zu unterschiedlichen Hilfestrukturen. Wo frühe Intervention möglich ist, halten sich auch die Folgekosten für die Allgemeinheit in Grenzen. Zu einer Erhöhung der Zuschüsse wird geraten. Begründung Vgl. Antrag 81;Bemerkung Ergebnis 736 Seite 30 83 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonstige Leistungen ASD Kostenstelle Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2023 307.361 Euro Ansatz 2022 301.500 Euro Antrag 360.390 Euro Ist 2021 283.300 Euro Änderung +53.029 Euro Treffpunkt e.V. ist ein anerkannter Träger der Familienbildung, der Jugend- und Straffälligenhilfe in Nürnberg. Zur Anpassung der steigenden Personalkosten ist eine Zuschusserhöhung notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0085,Vgl. Antrag 84;Bemerkung Ergebnis 84 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonstige Leistungen ASD Kostenstelle Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2023 307.361 Euro Ansatz 2022 301.500 Euro Antrag 323.226 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +15.865 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022; Erhöhung zur Durchführung weiterer 40 Module für das Angebot TEA. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0085,Vgl. Antrag 83;Bemerkung Ergebnis 85 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonstige Leistungen ASD Kostenstelle Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 28.400 Euro Ansatz 2022 27.834 Euro Antrag 39.481 Euro Ist 2021 27.400 Euro Änderung +11.081 Euro Treffpunkt e.V. ist ein anerkannter Träger der Familienbildung, der Jugend- und Straffälligenhilfe in Nürnberg. Zur Anpassung der steigenden Personalkosten ist eine Zuschusserhöhung notwendig. Wir bitten um Zustimmung. Begründung Bemerkung Ergebnis 737 Seite 31 86 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 363900 Sonstige Leistungen ASD Kostenstelle Z363900010 Deutscher Kinderschutzbund e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 220.600 Euro Ansatz 2022 220.600 Euro Antrag 227.218 Euro Ist 2021 217.533 Euro Änderung +6.618 Euro Der Kinderschutzbund leistet einen wichtigen Beitrag zum Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Stadt. Gerade in Krisenzeiten darf hier nicht gespart werden und die Einrichtungen sind in die Lage zu versetzen, weiterhin ihr bestehendes Angebot aufrecht zu erhalten bzw. auszuweiten, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen. Begründung Bemerkung Ergebnis 87 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 364000 Verwaltung Jugendamt Kostenstelle L364000001 Zentrale Aufgaben Sachkonto 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen Entwurf 2023 63.250 Euro Ansatz 2022 0 Euro Antrag 83.250 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +20.000 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022 - QW: ElternbefragungBegründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0089;Bemerkung Ergebnis 88 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 365101 Kommunale Kindergärten Kostenstelle V365101004 Kindergärten Sachkonto 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen Entwurf 2023 18.265 Euro Ansatz 2022 18.245 Euro Antrag 22.265 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +4.000 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022 - QW: Kitaförderung plusBegründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0090;Bemerkung Ergebnis 738 Seite 32 89 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Sonstige Aufwendungen und Erträge)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger Kostenstelle P365300002 Spielgruppen für geflüchtete Kinder Sachkonto 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen Entwurf 2023 39.400 Euro Ansatz 2022 39.400 Euro Antrag 67.680 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +28.280 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022 - SpielgruppenBegründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0095;Bemerkung Ergebnis 90 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger Kostenstelle Z365300013 Qualit.Weiterentwicklung Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 2.248.160 Euro Ansatz 2022 2.248.160 Euro Antrag 2.241.400 Euro Ist 2021 1.895.960 Euro Änderung -6.760 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0094;Bemerkung Ergebnis 91 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 365500 Sonstige Einrichtungen Kostenstelle Z365500001 Spielstube Dianastrasse Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2023 49.825 Euro Ansatz 2022 48.900 Euro Antrag 53.485 Euro Ist 2021 48.200 Euro Änderung +3.660 Euro Die Lern- und Spielstube leistet einen außerordentlichen Beitrag zum guten Zusammenleben der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil und bietet einen Anlaufpunkt. Diese Arbeit muss aufrechter- halten und ausgebaut werden, da aufgrund der Pandemie und der gesellschaftlichen Krisen päda- gogisch begleitete Räume und Begegnungen dringend notwendig sind. Begründung Bemerkung Ergebnis 739 Seite 33 92 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 365500 Sonstige Einrichtungen Kostenstelle Z365500002 Lern- und Spielstube Kirchenweg 58 Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2023 149.058 Euro Ansatz 2022 146.300 Euro Antrag 159.974 Euro Ist 2021 144.300 Euro Änderung +10.916 Euro Die Lern- und Spielstube leistet einen außerordentlichen Beitrag zum guten Zusammenleben der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil und bietet einen Anlaufpunkt. Diese Arbeit muss aufrechter- halten und ausgebaut werden, da aufgrund der Pandemie und der gesellschaftlichen Krisen päda- gogisch begleitete Räume und Begegnungen dringend notwendig sind. Begründung Bemerkung Ergebnis 93 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 365500 Sonstige Einrichtungen Kostenstelle Z365500006 Kinderhaus gGmbH (PKZ) off. Gruppenarb. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 108.360 Euro Ansatz 2022 112.000 Euro Antrag 126.120 Euro Ist 2021 112.000 Euro Änderung +17.760 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0097;Bemerkung Ergebnis 94 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200002 KJR/Burg Hoheneck (Zuschuss KJR-Budget) Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2023 238.000 Euro Ansatz 2022 222.800 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 220.200 Euro Änderung -238.000 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 740 Seite 34 95 Stadtratsgruppe Freie Wähler Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200007 KRJ Nbg-Stadt/Burg Hoheneck (Mietz.) Sachkonto 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Entwurf 2023 67.900 Euro Ansatz 2022 67.900 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 62.298 Euro Änderung -67.900 Euro KosteneinsparungBegründung Bemerkung Ergebnis 96 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200015 AWO: Aussiedler/Straßenarbeit (PKZ) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 130.864 Euro Ansatz 2022 128.100 Euro Antrag 148.999 Euro Ist 2021 126.100 Euro Änderung +18.135 Euro In Langwasser leistet die AWO Streetwork einen außerordentlichen Beitrag zum guten Zusammenleben der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil, um eine Integration, insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte zu gewährleisten. Diese Arbeit muss aufrecht- erhalten und ausgebaut werden, da aufgrund der Pandemie und der gesellschaftlichen Krisen päda- gogisch begleitete Räume und Begegnungen dringend notwendig sind. Begründung Bemerkung Ergebnis 97 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200016 AWO Streetwork St. Leonhard Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 96.524 Euro Ansatz 2022 94.400 Euro Antrag 108.457 Euro Ist 2021 50.840 Euro Änderung +11.933 Euro In St. Leonhard leistet die AWO Streetwork einen außerordentlichen Beitrag zum guten Zusammenleben der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil. Diese Arbeit muss aufrechterhalten und ausgebaut werden, da aufgrund der Pandemie und der gesellschaftlichen Krisen pädagogisch begleitete Räume und Begegnungen dringend notwendig sind. Begründung Bemerkung Ergebnis 741 Seite 35 98 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200023 Musikzentrale e.V. (BKZ) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 143.500 Euro Ansatz 2022 153.500 Euro Antrag 175.500 Euro Ist 2021 133.500 Euro Änderung +32.000 Euro Insbesondere die allgemeinen Preissteigerungen verursachen Mehrkosten, die zu begleichen sind, um das Angebot aufrecht erhalten zu können. Begründung Bemerkung Ergebnis 99 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200024 Medienzentrum Parabol e.V. Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 281.480 Euro Ansatz 2022 277.300 Euro Antrag 311.450 Euro Ist 2021 274.000 Euro Änderung +29.970 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0102;Bemerkung Ergebnis 100 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 192.869 Euro Ansatz 2022 190.800 Euro Antrag 258.790 Euro Ist 2021 189.200 Euro Änderung +65.921 Euro Um den Betrieb und sowie das Angebot aufrecht zu erhalten, sind neben den Tarifsteigerungen auch die Miet- und Nebenkosten sowie Sachkosten und die Aufstockung der Stunden der Verwaltungskraft einzubeziehen und entsprechende Gelder zur Verfügung zu stellen. Begründung Vgl. Antrag 101 , 102;Bemerkung Ergebnis 742 Seite 36 101 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 192.869 Euro Ansatz 2022 190.800 Euro Antrag 258.790 Euro Ist 2021 189.200 Euro Änderung +65.921 Euro Pandemiebedingt entstand im Jahr 2021 ein Verlust von 38.000 Euro für den gemeinnützigen Verein. Seitdem ist die Existenz des IFMZ e.V. stark bedroht. Begründung Vgl. Antrag 100 , 102;Bemerkung Ergebnis 102 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200026 Int. Frauen- und Mädchenzentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 192.869 Euro Ansatz 2022 190.800 Euro Antrag 258.790 Euro Ist 2021 189.200 Euro Änderung +65.921 Euro In seinem breitgefächerten Beratungs- und Bildungsangebot setzt das IFMZ sich für die Gleichstellung von Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft ein. Das IFMZ gehört damit zu den wichtigen Akteuren innerhalb der Stadt, die sich um eine Verbesserung der Lebenssituation von Mädchen und Frauen insbes. aus sozial benachteiligten Gruppen bemühen. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Angebotes sowie eine sichere Planung ist eine Erhöhung der Mittel angezeigt. Begründung Vgl. Antrag 100 , 101;Bemerkung Ergebnis 103 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 147.802 Euro Ansatz 2022 145.100 Euro Antrag 156.155 Euro Ist 2021 143.150 Euro Änderung +8.353 Euro Die Erhöhung der Zuschüsse ist für die Honorarzahlung an Praktikanten sowie aufgrund der Nebenkostensteigerung notwendig. Begründung Vgl. Antrag 104 , 105;Bemerkung Ergebnis 743 Seite 37 104 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 147.802 Euro Ansatz 2022 145.100 Euro Antrag 156.155 Euro Ist 2021 143.150 Euro Änderung +8.353 Euro Der Verein ist seit vielen Jahren stark unterfinanziert und hat mehrfach seine Personalstunden reduzieren müssen. Die Nachfrage nach der niedrigschwelligen Mädchenarbeit kann nicht mehr bedient werden. Weiterhin können mit dem Kämmerer-Vorschlag nicht die steigenden Energiekosten gedeckt werden. Begründung Vgl. Antrag 103 , 105;Bemerkung Ergebnis 105 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200027 Verein f. emanzipator. Mädchenarb. e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 147.802 Euro Ansatz 2022 145.100 Euro Antrag 156.155 Euro Ist 2021 143.150 Euro Änderung +8.353 Euro Angesichts der durch die Corona-Pandemie geschlagenen Bildungslücken ist die Arbeit des Vereins bedeutsamer denn je. Der Verein arbeitet mit einer sehr dünnen Personaldecke, so dass die Existenz des Mädchentreffs gefährdet ist. Im Stadtteil St. Leonhard ist der Mädchentreff eine bewährte Anlaufstelle und ein Schutzraum für Mädchen. Hier wird präventiv und interventiv gear- beitet. Ferner leistet der Verein Bildungsarbeit für Mädchen, die kaum Möglichkeiten zur Teilhabe haben. Der Verein arbeitet gegen ein Leben in Armut und für ein selbstbestimmtes Leben von Mädchen. Eine Anhebung der Zuschüsse ist notwendig. Begründung Vgl. Antrag 103 , 104;Bemerkung Ergebnis 106 Jugendhilfeausschuss Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200028 Jgdverbände/off. Kinder-u.Jgdarb.(BKZ) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 264.433 Euro Ansatz 2022 259.700 Euro Antrag 267.000 Euro Ist 2021 256.600 Euro Änderung +2.567 Euro JHA Beschluss vom 20.10.2022Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0101;Bemerkung Ergebnis 744 Seite 38 107 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger Kostenstelle Z366200029 Ring politischer Jugend Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 9.000 Euro Ansatz 2022 9.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 8.596 Euro Änderung -9.000 Euro Der Ring politischer Jugend sollte nicht von der Stadt bezuschusst werden. Die Mutterparteien sind als große überregionale Parteien finanziell so gut ausgestattet, dass eine Bezuschussung durch die Stadt nicht notwendig erscheint. Begründung Bemerkung Ergebnis 108 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich Amt für Kultur und FreizeitDienststelle Produkt 367040 kulturelle und politische Bildung Kostenstelle neue Kostenstelle Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 320.900 Euro Ansatz 2022 320.900 Euro Antrag 370.900 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +50.000 Euro Die Stadt Nürnberg stellt für die Verbesserung der Erinnerungskultur in Verbindung mit dem Naziregimes an vorhandenen Gedenkorten und Mahnmalen bei den diesjährigen Haushaltsberatungen einen Fond in Höhe mindestens 50.000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen der Nürnberger „Stadtverführungen“ bietet die VVN-BdA seit jährlich Führungen zu wichtigen antifaschistischen Ereignissen und Orten in unserer Stadt an. Es stellt sich dabei immer wieder heraus, dass die meisten Teilnehmer weder mit den kurzen Inschriften noch mit der Entstehung und dem damit verbundenen Anliegen des Platzes etwas anfangen können. Die Stadt Nürnberg sollte deshalb ihre bisherigen durchaus positiven Bemühungen zur Erinnerungskultur an das grausame NS-Regime fortzuführen und verbessern. Weitere Begründung folgt. Begründung Bemerkung Ergebnis 745 Seite 39 109 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 367500 Erziehungsberatung und Familienbildung Kostenstelle Z367500001 Stadtmission/Erziehungsberatungsst.(PKZ) Sachkonto 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Entwurf 2023 681.000 Euro Ansatz 2022 658.000 Euro Antrag 702.725 Euro Ist 2021 615.719 Euro Änderung +21.725 Euro beantragte Steigerung notwendig, um gleichbleibendes Angebot zu ermöglichenBegründung Bemerkung Ergebnis 110 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 367500 Erziehungsberatung und Familienbildung Kostenstelle Z367500005 AWO: Eltern-Kind-Programme Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 567.499 Euro Ansatz 2022 556.800 Euro Antrag 655.078 Euro Ist 2021 548.900 Euro Änderung +87.579 Euro Tarif-, Stufensteigerungen und die gestiegenen Mietkosten verursachen Mehrkosten, die zu beglei- chen sind, um das Angebot aufrecht erhalten zu können. Begründung Bemerkung Ergebnis 111 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 367500 Erziehungsberatung und Familienbildung Kostenstelle Z367500017 Zentrum Koberger Str. (Familienberatung) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 20.778 Euro Ansatz 2022 20.400 Euro Antrag 23.000 Euro Ist 2021 20.140 Euro Änderung +2.222 Euro tarifliche Steigerungen sowie Steigerung der NebenkostenBegründung Bemerkung Ergebnis 746 Seite 40 112 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich JugendamtDienststelle Produkt 367601 Einrichtungen für Inobhutnahmen Kostenstelle Z367601001 Schlupfwinkel e.V. (BKZ) Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 291.500 Euro Ansatz 2022 296.700 Euro Antrag 307.014 Euro Ist 2021 272.803 Euro Änderung +15.514 Euro tarifliche Steigerungen, Stufensteigerungen sowie erhöhte Miet- und Nebenkosten im JungenbüroBegründung Bemerkung Ergebnis 113 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle neue Kostenstelle Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 0 Euro Ansatz 2022 0 Euro Antrag 68.200 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung +68.200 Euro Aufklärung über sexuelle Rechte sowie die Bereitstellung von Informationen über die Themen Gleichberechtigung, partnerschaftliches Verhalten, Rollenverteilung oder geschlechtliche Vielfalt stellen einen wichtigen Aspekt bei der Integration von geflüchteten Menschen in unsere Gesellschaft dar. Insofern das Angebot an Frauen* gerichtet ist und Gewaltprävention umfasst, trägt es aktiv zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bei. Die Förderung des Projekts "Pro familia e.V.: wert(e)volle Integration – Sexuelle Bildung für geflüchtete Menschen...“ durch die „Aktion Mensch“ läuft in diesem Jahr aus. Zur Weiterführung des Projektes bedarf es eines Zuschusses durch die Stadt. Begründung Bemerkung Ergebnis 114 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040003 Krisendienst Mittelfranken e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 10.000 Euro Ansatz 2022 69.200 Euro Antrag 69.200 Euro Ist 2021 69.200 Euro Änderung +59.200 Euro Der Dienst muss aufrecht erhalten werden, damit Menschen in seelischen und sozialen Notlagen schnell geholfen werden kann. Begründung Überschneidung mit Kämmereipaket lfd. Nr.0112;Bemerkung Ergebnis 747 Seite 41 115 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040004 Hospiz-Team Nürnberg e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 0 Euro Ansatz 2022 0 Euro Antrag 8.000 Euro Ist 2021 8.000 Euro Änderung +8.000 Euro Bezuschussung der Schulungskosten für ehrenamtliche HelferBegründung Bemerkung Ergebnis 116 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040005 Stadtmission: Sozialpsychiatr. Dienst Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 22.000 Euro Ansatz 2022 22.000 Euro Antrag 29.080 Euro Ist 2021 22.000 Euro Änderung +7.080 Euro gesteigerte Personal und Sachkosten, mobile Teams im Rahmen BayPsychKHGBegründung Bemerkung Ergebnis 117 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040006 AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 150.000 Euro Ansatz 2022 188.800 Euro Antrag 188.800 Euro Ist 2021 186.200 Euro Änderung +38.800 Euro Es müssen ausreichend Mittel für die wichtige Arbeit zur Verfügung gestellt werden um weiterhin das bestehende Angebot erhalten zu können. Begründung Bemerkung Ergebnis 748 Seite 42 118 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 99.100 Euro Ansatz 2022 97.500 Euro Antrag 115.865 Euro Ist 2021 96.300 Euro Änderung +16.765 Euro Die Stunden für die Mädchenberatung müssen aufgrund der Bedarfslage aufgestockt werden.Begründung Vgl. Antrag 119 , 120;Bemerkung Ergebnis 119 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 99.100 Euro Ansatz 2022 97.500 Euro Antrag 115.865 Euro Ist 2021 96.300 Euro Änderung +16.765 Euro Der Bedarf, vor allem in der Mädchenarbeit, kann nur durch eine Zuschusserhöhung gedeckt werden. Begründung Vgl. Antrag 118 , 120;Bemerkung Ergebnis 120 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040007 Frauengesundheitszentrum e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 99.100 Euro Ansatz 2022 97.500 Euro Antrag 115.865 Euro Ist 2021 96.300 Euro Änderung +16.765 Euro Das FMGZ bietet kompetente Gesundheitsberatung für Mädchen und Frauen. Leider konnte auf- grund fehlender finanzieller Mittel die benötigte halbe Stelle für die Schwerpunkte Sexualpädagogik und Mädchenarbeit nach wie vor nicht geschaffen werden. Das FMGZ leistet wichtige Präventionsarbeit insb. vor dem Hintergrund der kürzlich vom Europarat gegenüber Deutschland ausgesprochenen Rüge, nicht genügend für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu tun. Eine Anhebung der Mittel zur personellen Ertüchtigung des Zentrums ist geboten, damit es seine mäd- chen- und frauenspezifische Gesundheitsarbeit weiterhin im bisherigen Umfang durchführen kann. Begründung Vgl. Antrag 118 , 119;Bemerkung Ergebnis 749 Seite 43 121 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040009 KASSANDRA e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 86.600 Euro Ansatz 2022 86.600 Euro Antrag 87.237 Euro Ist 2021 86.600 Euro Änderung +637 Euro Gestiegener BeratungsbedarfBegründung Bemerkung Ergebnis 122 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 77.200 Euro Ansatz 2022 76.400 Euro Antrag 123.500 Euro Ist 2021 65.700 Euro Änderung +46.300 Euro Um die anfallende Arbeit bewerkstelligen zu können ist es notwendig eine dritte pädagogische Fachkraft einzustellen. Begründung Vgl. Antrag 123 , 124;Bemerkung Ergebnis 123 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 77.200 Euro Ansatz 2022 76.400 Euro Antrag 123.500 Euro Ist 2021 65.700 Euro Änderung +46.300 Euro Die Primärprävention, die Aura e.V. seit 34 Jahren leistet, verhindert Gewalt und die daraus entste- henden Folgen, sodass Frauen und Mädchen weitaus seltener oder nie Opfer von Gewalt werden. Aura leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Da der Verein von 2015 bis 2021 bei den Haushaltsberatungen nur eine einmalige Erhöhung von 0,46 Prozent erhielt, ist eine Antragsbewilligung dringend nötig. Begründung Vgl. Antrag 122 , 124;Bemerkung Ergebnis 750 Seite 44 124 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040011 AURA Selbstverteidigung f. Frauen Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 77.200 Euro Ansatz 2022 76.400 Euro Antrag 123.500 Euro Ist 2021 65.700 Euro Änderung +46.300 Euro Jüngst hat der Europarat Deutschland ermahnt, mehr für die Umsetzung der Istanbul-Konvention und damit für den Schutz von Mädchen und Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun. Geboten ist deshalb eine Ausweitung der Primärpräventionsarbeit, wie sie Aura e.V. seit vielen Jahren betreibt. Aufstockung des Personals und eine weitere Professionalisierung sind nötig, um den Bedarfen an geschlechtsspezifischer Gewaltprävention gerecht zu werden. Eine Erhöhung der Zuschüsse wird beantragt. Begründung Vgl. Antrag 122 , 123;Bemerkung Ergebnis 125 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040012 Fliederlich e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 61.300 Euro Ansatz 2022 61.300 Euro Antrag 87.680 Euro Ist 2021 61.300 Euro Änderung +26.380 Euro Die Schaffung einer sozialpädagogischen Stelle ist geplant und notwendig, um die anfallende Arbeit bewerkstelligen zu können. Begründung Vgl. Antrag 126;Bemerkung Ergebnis 126 Frau Stadträtin Padua (Linke Liste) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040012 Fliederlich e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 61.300 Euro Ansatz 2022 61.300 Euro Antrag 87.680 Euro Ist 2021 61.300 Euro Änderung +26.380 Euro Zur Erweiterung der offenen Jugendarbeit benötigt der Verein mehr hauptamtliche Arbeit, damit die ehrenamtliche Arbeit aufrechterhalten werden kann. Begründung Vgl. Antrag 125;Bemerkung Ergebnis 751 Seite 45 127 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040014 Dick und Dünn e.V. Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 49.500 Euro Ansatz 2022 49.500 Euro Antrag 118.764 Euro Ist 2021 49.500 Euro Änderung +69.264 Euro Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Zahl psychischer Erkrankungen bei Jugendlichen signifikant gestiegen. Dies ist auch im Bereich der an Essstörungen erkrankten Jugendlichen zu beobachten. Über Jahre hinweg wird hier ein erhöhter Beratungs- und Betreuungsbedarf bestehen. Aufgrund der Zunahme an Anfragen bezieht der Verein im Herbst dieses Jahres neue Räumlichkeiten. Eine Anhebung der Mittel ist notwendig. Begründung Bemerkung Ergebnis 128 Stadtratsgruppe Die Linke Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich GesundheitsamtDienststelle Produkt 414040 Prävention und Gesundheitsförderung Kostenstelle Z414040018 Arbeitsgemeinschaft AIDS Sachkonto 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Entwurf 2023 6.600 Euro Ansatz 2022 6.600 Euro Antrag 11.500 Euro Ist 2021 6.600 Euro Änderung +4.900 Euro Für die Ausgabe von Einmalspritzen und Kondome zur Prävention von HIV und Hepatitiserkrankungen. Ein erhöhter Bedarf an Präventionsmitteln ist vorhanden. Begründung Bemerkung Ergebnis 129 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich WirtschaftsförderungDienststelle Produkt 571100 Wirtschaftsförderung Kostenstelle Z571100011 Zuschuss OM7 Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 462.000 Euro Ansatz 2022 396.051 Euro Antrag 200.000 Euro Ist 2021 0 Euro Änderung -262.000 Euro Gezielte Wirtschaftsförderung in der Metropolregion Nürnberg ist sinnvoll und richtig. Ein neuer Zuschuss in dieser Höhe ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage aber nicht zu befürworten. Auch mit einer deutlich niedrigeren Summe kann das Ziel, die Kreativwirtschaftsbranche in Nürnberg anzukurbeln, erreicht werden. Begründung Bemerkung Ergebnis 752 Seite 46 130 Frau Stadträtin Thiele (Die Guten) Konsumtiver Bereich (Zuwendungen/Zuschüsse)Bereich WirtschaftsförderungDienststelle Produkt 575100 Tourismusentwicklung Kostenstelle Z575100003 Weihnachtsbeleuchtung Sachkonto 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Entwurf 2023 66.000 Euro Ansatz 2022 66.000 Euro Antrag 0 Euro Ist 2021 116.000 Euro Änderung -66.000 Euro Jede Kilowattstunde zählt. Vor dem Hintergrund der einschneidenden Energiekrise sind private Haushalte dazu aufgefordert, Strom und Gas zu sparen. Auch die Industrie wird angehalten, ihren Strom- und Gasverbrauch zu senken, notfalls durch Drosselung der Produktion. Es ist insofern nicht nachvollziehbar, dass die Stadt wieder einen Zuschuss in fünfstelliger Höhe für dekorative Weihnachtsbeleuchtung vorsieht. Begründung Bemerkung Ergebnis 753 Seite 1 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 111110 Steuerung BgA 0001 K1 62570200 Erstattung private Unternehmen L111110005 Stadtentwicklung 0 500.000 500.000 Urbane Landesgartenschau 2030 Durchführung Masterplan und Gründung der dazu benötigten GmbH. X X 0002 K1 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L111110002 Veranstaltungen und Ehrungen 0 12.000 12.000 Neu benötigte Lagermöglichkeiten für Gegenstände für die Bürgerversammlungen. X X 0003 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111110004 Bildungsbüro 28.355 162.702 134.347 Fortführung des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb. X X 111113 Steuerung Ref.I/II 0004 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111113002 CC Stellenbewertung 0 3.000 3.000 Durchführung Klausur mit Beratern des Competence Center Stellenbewertung in 2023. X X 0005 K1 64390600 Veranstaltungen und Tagungen L111113002 CC Stellenbewertung 2.000 5.000 3.000 Teilnahme an Veranstaltungen der KGSt, da Veranstaltungen 2022 nicht wahrgenommen werden konnten. X X 111117 Steuerung-Ref.V 0006 K1 51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung L111117004 Förderung bürgerschaftlichen Engagements -40.500 -144.370 -103.870 Anpassung Ertragserwartung Stellenfinanzierung. X X 0007 K3 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117002 NOA: Allgemein 1.642.180 1.626.200 -15.980 Wirtschaftsplan NOA vom 12.10.2022. X X 0008 K3 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Z111117006 NOA Begleitdienst 0 40.845 40.845 Mobilitätsbegleitdienst NOA kommunal. Zuschuss analog Zuwendungsbescheid vom 27.11.2020 (befristete Zuschuss). X X 0009 K1 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L111117004 Förderung bürgerschaftlichen Engagements 0 60.000 60.000 Bürgerschaftliches Engagement wegen Ukraineflüchtlinge und Energiemangellage/Aufbau Krisennetzwerk. X X 111118 Steuerung - Ref. VI 0010 K1 64270100 Kosten für Sachverständige und Gutachten L111118001 Konzernsteuerung - Planungs-/Baureferat 0 300.000 300.000 Zweckgebundene Finanzmittel Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) - vor Mittelausreichung ist über die Abgabe jedes Projektes an die PEG per Stadtratsbeschluss zu entscheiden. X X 111210 Digit. u. Prozessorg 0011 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111210008 Strategie, Kommunikation, Steuerung 480.000 980.000 500.000 Weiterentwicklung Serviceportal "Mein Nürnberg". X X 111220 Komm.- /Inf.dienste 0012 K1 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L111220005 Stadtmarketing 0 10.500 10.500 Zusätzliche Umzugskosten Online-Büro. X X Antrag Nr. 131 (Kämmereipaket) Antragsteller: Verwaltung 754 Seite 2 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 111230 Personaldienstleist. 0013 K1 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom V111230003 Personalservice 0 7.000 7.000 Betriebsstrom für neu angemietete Räumlichkeiten Obstmarkt u. Äußere Cramer Klett Straße. X X 111281 MRB-GST 0014 K3 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z111281003 Preis der Menschenrechte 15.000 25.000 10.000 Neupriorisierung Zuschüsse. X X 111310 Finanzbuchhaltung 0015 K1 64250000 Bankspesen/Geldverkehr L111310002 Buchhaltung und Zahlungsverkehr 1.077.333 877.333 -200.000 Verringerter Aufwand der Verwahrentgelte bei den Banken aufgrund neuester Entwicklungen (Erhöhung des Leitzinses). X X 0016 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111310002 Buchhaltung und Zahlungsverkehr 253.900 323.900 70.000 Mehraufwand für das spätere Scannen der eRechnung. X X 111500 Zentr. Vergabemgmt. 0017 K2 54250050 Erstattungenv.verb.Unt./Bet./SV(Pers.) L111500001 Begutachtung und Prüfung -46.200 -68.200 -22.000 Drittmittelfinanzierung wbg Kommunal, Nr. 300.3195. X X 111510 Dienstleistungen 0018 K1 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo V111510002 Dienststellenleitung/Verwaltung 446.047 448.047 2.000 Erhöhung des Mietaufwandes gem. Indexierung im Mietvertrag. X X 0019 K1 64340000 Porto L111510001 Poststelle 468.900 535.409 66.509 Erwartete Preissteigerung beim offenen Verfahren Postdienstleistungen. X X 0020 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111510001 Poststelle 0 540.000 540.000 Digitalisierung der Post für die späteren Mieter von "The Q". X X 0021 K1 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften L111510011 Dienste für Dritte 533.060 538.210 5.150 Erhöhung Mitgliedschaftsbeitrag Bayerischer Städtetag. X X 111511 Dienstleist. BA/NOS 0022 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. V111511008 Allgemeine Verwaltung BAS 62.700 109.000 46.300 Mehrkosten Sicherheitsdienst BA/NOS durch Anhebung des Mindestlohnes. X X 111520 IT 0023 K1 54250500 Erstatt. v. Eigenbetr. Stadtentwässerung L111520003 System Services -804.000 -598.730 205.270 Mindererträge von SUN, da aufgrund eines technischen Fehlers bei der Planung falsche Erträge generiert wurden. X X 0024 K1 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L111520005 SAP ERP/BW - Betrieb 1.215.736 1.730.287 514.551 Pflegekosten SAP-Rahmenvertrag, eSignatur Bayern Public Key Infrastructures (PKI), Erhöhung des SAP-Pflegevergütungssatzes. X X 0025 K1 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V111520002 IT-Dienststellenleitung und Verwaltung 176.250 702.468 526.218 Verlängerung Collaboration Tool MS-Teams und Anschlussbeschaffung. X X 755 Seite 3 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 111700 Tech. Gebäudemanage. 0026 K5 56110100 Aktivierte Eigenleistung (Honorar) V111700003 Amtsleit./Verwaltung/DV -3.510.000 -3.355.000 155.000 Fortschreibung analog MIP-Planung. X 111760 HVE-KSV Verwaltung 0027 K1 62320510 Bauunterhalt Hausverwaltende Einheit HVE G000100507 Hirschelgasse 32 0 20.000 20.000 Kurzfristige Überarbeitung des Parksystems aufgrund hoher Korrosion. X X 0028 K1 62320510 Bauunterhalt Hausverwaltende Einheit HVE V111760022 Prinovis-Gelände 0 22.000 22.000 Bauunterhalt, Grünpflege neu angemietete Flächen "Prinovis-Gelände" zur interimsmäßigen Einlagerungen aus den bisherigen Lagern der Kongreßhalle. X X 0029 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L111760001 HVE KSV Verwaltung 0 25.000 25.000 Mehrkosten Prüfung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bei einzelnen Objekten. X X 122140 Kfz-Zulassung 0030 K1 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) V122140001 Kfz-Zulassung Allgemein 273.100 294.400 21.300 Erhöhung Stellplatzmiete Sulzbacher Str. 16 für Verwaltungsgebäude Kfz-Zulassung. X X 122210 Melde-/Paß-/Bürg-Srv 0031 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. V122210001 Dienststellenleitung 295.000 324.800 29.800 Preiserhöhung Sicherheitsdienst aufgrund Anhebung Mindestlohn. X X 122310 Ausländerwesen 0032 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. V122310001 Dienststellenleitung 117.500 128.700 11.200 Preiserhöhung Sicherheitsdienst aufgrund Anhebung Mindestlohn. X X 126100 Brandschutz/Gefahra. 0033 K1 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) V126100013 BOS-Funk 5.762 35.762 30.000 Wartung und Unterhalt digitaler BOS-Funk. X X 0034 K1 62530000 Erstattungen an Zweckverbände L126100001 Abwehr. Brandschutz/Techn. Hilfeleistung 50.000 150.000 100.000 Erhöhung Umlage für Zweckverband ZRFN. X X 0035 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L126100001 Abwehr. Brandschutz/Techn. Hilfeleistung 2.889 97.889 95.000 Umzug Rechner Feuerwehr Durchfahrtsschaltung. X X 126101 HVE-KSV FFW 0036 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. B126101001 Schweinfurter Str. 9 FW 4.870 39.995 35.125 Bisher nicht geplante Kosten Winterdienst Feurwehrgerätehäuser. X X 126120 Integrie. Leitstelle 0037 K1 54270000 Erstattungen von privaten Unternehmen L126120002 Rettungsdienstalarmierung -4.650.000 -5.820.017 -1.170.017 Entgeltverhandlungen mit der ARGE der Krankenkassen. X X 756 Seite 4 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 128100 Bevölkerungsschutz 0038 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z128100002 Mietzuschuss JUH (Kongreßhalle) 5.500 7.500 2.000 Erhöhung Mietkostenzuschuss Katastrophenschutzlager JUH X X 0039 K5 64161000 Corona Aufw.f.Dienst-u.Schutzkleid./-mat L128100001 Bevölkerungsschutz 0 735.000 735.000 Einrichtung des Pandemielagers. X X 210300 HVE Schule & Sport 0040 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. V210300001 Leitung HVE-Schule 232.551 295.706 63.155 Preiserhöhungen für Waschdienstleistungen und Hygieneprodukte an Schulen. X X 0041 K1 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo V210300013 Angemietete Vereinssportanlagen 494.883 669.992 175.109 Miet- und Mietnebenkostenerhöhungen div. Anmietungen (u.a. Hansastr., Preißlerstr., Happburgerstr.) der HVE-SuS. X X 0042 K1 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo V210300014 Sonstige angemietete Immobilien 881.508 441.508 -440.000 Ausplanung der Mietkosten für das Interim Praterstraße 28 nach Verzögerung der Anmietung. X X 211100 Staatl. Grundschulen 0043 K1 62410000 Schülerbeförderungsk.-Unterrichtsweg;004 L211100051 GS Gretel-Bergmann-Schule (6656) 52.822 161.470 108.648 Erhöhung der Kosten für die Schülerbeförderung auf Unterrichtswegen (SchA/B) im Zuge der durchgeführten Vergaben und Anpassung gem. Preisgleitklauseln. X X 0044 K1 62510100 Erstattungen an das Land-Ganztagesbetr. V211100003 Grundschulen allgemein 233.532 310.420 76.888 Fortschreibung der Ganztagsansätze der allgemeinbildenden Schulen aufgrund veränderter Schülerzahlen und Zuschusshöhen. X X 211300 HVE Schule & Spo. GS 0045 K1 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom G000100777 Maiacher Straße 18 Haupthaus 373.860 272.040 -101.820 Reduzierung der Stromkosten für Luftreinigungsgeräte der HVE SuS aufgrund der Nutzung von Zeitschaltuhren. X X 218100 Städt. Schulzentren 0046 K1 62320500 Kleiner Bauunterhalt (dezentral) L218100008 Haus der Athleten 0 16.049 16.049 Erhöhter Sachaufwand beim Haus der Athleten aufgrund der Erhöhung der Bewohnerzahl von 36 auf 44 und Kostensteigerungen. X X 231100 Schulaufwand Beruf. 0047 K1 51410000 Zuweisungen vom Land V231100001 Amt für Berufliche Schulen 0 -115.337 -115.337 Erträge für zusätzliche kooperative Klassen auch aufgrund der Ukraine-Krise im SJ 22/23. X X 0048 K2 51410020 Zuweisung vom Land (Lehr-/Kibetr.pers.) V231100002 Städtische Schulen -1.000.000 -4.040.000 -3.040.000 Erhöhung der Lehrpersonalzuschüsse für berufl. Schulen aufgrund aktueller Hochrechnung. X X 0049 K1 51410050 Zuw.Land Heimunterbring.b.Blockbe schul. L231100035 Heimschülerunterbringung -570.000 -450.000 120.000 Verminderte Zuweisungen vom Land für die Heimunterbringung von Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen aufgrund Reduzierung der vorgehaltenen Plätze durch die Wohnheime. X X 757 Seite 5 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 231200 Sachaufw. staatl. BS 0050 K1 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L231200002 Staatliche Fachoberschule 89.000 72.011 -16.989 Reduzierung Sachmittelansätze Rudolf Diesel Fachschule in Zusammenhang mit Reduzierung der LPZ aufgrund der Minderklasse Informatiktechnik. X X 241100 Schülerbeförderung 0051 K1 51410040 Zuweisungen vom Land(Schülerbeförderung) L241100001 Schülerbeförderung übergreifend -4.271.713 -4.509.871 -238.158 Erhöhte Zuweisung vom Land für die Schülerbeförderung aufgrund gestiegener Schülerzahlen. X X 0052 K1 62410100 Schülerbeförderungskosten (Schulweg;004) L241100004 Schülerbeförderung Realschüler 1.167.062 1.099.933 -67.129 Reduzierte Kosten für die Schülerbeförderung auf Schulwegen nach Neuberechnung anhand aktueller Schülerzahlen und erfolgter Vergaben. X X 243101 Schulartenüber. SchB 0053 K1 54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen L243101007 Übergangsmanagement SCHLAU -53.344 -65.028 -11.684 Erhöhte Erträge zur Erstattung der Personal- und Sachkosten von übrigen Bereichen (StMUK und Argentur für Arbeit) aufgrund der Anhebung der Teilnehmendenplätze bei SCHLAU/Team MS. X X 243900 Zentr. Schulverwalt. 0054 K2 51410100 Zuweisungen vom Land (Personalerstattung P243900002 Schul-IT-Administratoren -1.277.213 -1.295.837 -18.624 Fortschreibung Drittmittel vom Land für 2022 geschaffene Stellen (17 VK) zur Digitalisierung von Schulen (BayARn). X X 251010 HfM - 2. BM Kultur 0055 K3 63121300 Zuweisung an Zweckverbände Art 1 Z251010001 Beitrag Zweckverband HfM 156.900 168.000 11.100 Erhöhung des Umlagebetrages des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverbandes ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg- Augsburg. X X 251100 Stadtarchiv 0056 K1 62142000 Gebr.gegenstände('18<= 250€, '19<= 800€) L251100001 Bestandsbildung und -erhaltung 10.000 18.800 8.800 Ausstattung des neuen Außenmagazins Nunnenbeckstraße zum Transport, zur Reinigung und zur Einlagerung von neu übernommenem Archivgut. X X 0057 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L251100001 Bestandsbildung und -erhaltung 4.842 44.842 40.000 Mittel zur Digitalisierung von ca. 4.400 Sterberegistereinträgen. X X 252990 HVE- KSV Museen 0058 K1 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom G000010525 Bahnhof Dutzendteich, Zeppelinstr. 5 0 28.900 28.900 Bauunterhalt, Grünpflege, Sicherheitsdienstleistungen, (Kehr-)Reinigung, Strom, Wasser Bahnhof Dutzendteich (Zeppelinstr. 5). X X 758 Seite 6 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 261000 Kult./Theater 2.BM 0059 K3 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000001 Gostner Hoftheater e.V. 259.213 269.213 10.000 Erhöhung des Zuschusses für Gostner Hoftheater infolge Mehrbelastung nach Tarifvertragssteigerungen. X X 14 0060 K3 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000003 Theater Mummpitz 175.669 185.669 10.000 Erhöhung des Zuschusses für Theater Mummpitz infolge Mehrbelastung nach Tarifvertragssteigerungen. X X 16 , 17 , 15 0061 K3 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000004 Theater Pfütze e.V. 230.092 240.092 10.000 Erhöhung des Zuschusses für Theater Pfütze infolge Mehrbelastung nach Tarifvertragssteigerungen. X X 19 , 20 , 18 0062 K3 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z261000006 Theater Salz&Pfeffer 65.640 75.640 10.000 Erhöhung des Zuschusses für Theater Salz&Pfeffer infolge Mehrbelastung nach Tarifvertragssteigerungen. X X 23 , 24 , 22 263000 Musikschule Nürnberg 0063 K1 53220000 Teilnehmerbeiträge öffentlich-rechtlich L263000001 Musikschulunterricht -1.086.000 -1.096.153 -10.153 Gebührenerhöhung Musikschule Nürnberg zum Schuljahr 2023/2024 (ab 01.09.2023). X X 271100 Veranst. Erwachsbil. 0064 K1 51410000 Zuweisungen vom Land P271100023 Deutschklassen an beruflichen Schulen 0 -57.784 -57.784 Einplanung der Erträge aus Drittmitteln zur Stellenfinanzierung für das Projekt "Deutschklassen an Berufsschulen". X X 0065 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. V271100003 Erwachsenenbildung gesamt 91.000 126.915 35.915 Erhöhung der Schließdienstkosten BZ ab 10/2022. X X 0066 K1 64210300 Mietnebenkosten V271100003 Erwachsenenbildung gesamt 268.217 283.985 15.768 Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen für das Gebäude am Gewerbemuseumsplatz 2 ab 01.08.2022. X X 271101 Veranst. Planetarium 0067 K1 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen L271101001 Fachteam Planetarium 55.000 85.000 30.000 Mittel zum Relaunch der Website des Planetariums. X X 271990 HVE-KSV Bildung 0068 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. G000202418 Pillenreuther Straße 147 65.000 0 -65.000 Korrektur Mittel Sicherheitsdienst Südpunkt bei zentrale Dienste, da bei BCN bereits eingeplant. X X 272100 Stadtbibliothek 0069 K1 53290300 Sonstige Entgelte öffentlich-rechtlich L272100008 Wissenschaft und Forschung -6.500 -4.500 2.000 Urheberrechts-Reform bei der StB. X X 0070 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. V272100005 Stadtbibliothek Zentrum 54.000 64.386 10.386 Sicherheitsdienst für Gebäude Gewerbemuseumsplatz 4. X X 273010 Sonderaufgaben - KUF 0071 K1 54140200 Sonst. privatrechtliche Ersatzleistungen G000109020 Fürther Straße 244d (Kulturwerkstatt) -30.000 -20.000 10.000 Deckung für Stelle "Veranstaltungstechnik" wird an tatsächliche Ist-Werte angepasst. X X 759 Seite 7 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0072 K1 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L273010001 Deutsche Akademie für Fußball-Kultur 0 11.000 11.000 Anmietungen von Räumlichkeiten für die Deutsche Akademie für Fußballkultur. X X 0073 K1 64810000 Aufwendungen Steuer vom Einkommen/Ertrag L273010001 Deutsche Akademie für Fußball-Kultur 42.970 51.470 8.500 Neuberechnung der Ertragssteuerbelastung der Deutschen Akademie für Fußballkultur. X X 281000 Höhepunktveranstalt. 0074 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L281000007 Weitere Veranstaltungen Projektbüro 138.505 168.505 30.000 Finanzmittel für das Burggrabenfestival, welches über das Förderprogramm "Innenstädte beleben" drittmittelfinanziert wird. X X 311400 HzG (5.Kap.SGB XII) 0075 K3 63310410 Erstatt. an Krankenkassen (§ 264 SGB V) L311400001 Hilfen zur Gesundheit - ö. Tr. (SGB XII) 4.400.000 4.990.000 590.000 SGB XII - Hilfen zur Gesundheit. Anpassung an Fallzahlen Geflüchtete Ukraine. X X 312100 Unterkunft (SGB II) 0076 K3 54200100 Erstattungen vom Bund lfd. KdU (SGB II) L312100001 Leistung Unterkunft und Heizung (SGB II) -94.376.598 -87.376.598 7.000.000 Erstattung Kosten der Unterkunft für Geflüchtete. Keine Erstattung über KdU SGB II. X X 0077 K3 63390313 lfd.Leist.f.Unterk.u.Heiz.(§22 I SGB II) L312100001 Leistung Unterkunft und Heizung (SGB II) 125.000.000 129.000.000 4.000.000 Kosten der Unterkunft SGB II. Neuberechnung Fallzahlen und Heizkosten. X X 312900 Jobcenter (SGB II) 0078 K2 62540010 Erstatt. a. d. Bundesag. f. Arbeit (120) L312900001 Verwaltung - Jobcenter Nürnberg (SGB II) 6.000.000 6.285.000 285.000 Jobcenter Nürnberg. Anpassung der Kosten Verwaltungspersonal. X X 315400 Obdachlosenhilfe 0079 K3 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z315400004 Wärmestube-Dianastraße 29 0 118.242 118.242 Wärmestube Diana. Zuschuss wurde zuvor über Sozialtransferaufwendungen SGB XII gewährt. X X 315600 Förd. and. Einricht. 0080 K3 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z315600012 Frauenhaus - Hilfe f.Frauen in Not e.V. 423.306 448.400 25.094 Anpassung an PK-Steigerung anhand aktueller Berechnung. X X 56 331100 Wohlfahrtspfl. Ref.V 0081 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z331100003 Zentrum Aktiver Bürger - lokal 0 49.645 0 Zentrum aktiver Bürger (ZAB) lokal. Ausgliederung der bisherigen Leistungen als Zuschuss Art 5. X X 331101 Wohlfahrtspfl. SHA 0082 K3 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z331101001 Schuldner- und Insolvenzberatung 1.024.800 1.030.700 5.900 Anpassung an aktuelle Berechnung. X X 345100 BuT nach BKGG 760 Seite 8 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0083 K3 63390405 Bildungs-/Teilhabepaket: Mittagsverpfleg L345100001 Leistungen für Bildung und Teilhabe BKGG 2.275.000 6.627.500 4.352.500 Bildung und Teilhabe. Anstieg der Leistungsberechtigten entsprechend Wohngeldanspruchsberechtigung. X X 352010 Gewährung Wohngeld 0084 K1 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen L352010001 Gewährung Wohngeld (Miet/Lastenzuschuss) 0 87.500 87.500 Sachmittel Wohngeldgewährung entsprechend höherer Fallzahlen. X X 363900 Sonst.Leistungen ASD 0085 K3 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Z363900008 Koop.modell f. amb.Maßn.im Jgdstrafverf. 307.361 323.226 15.865 JHA-Beschluss v. 20.10.2022. X X 84 , 83 0086 K1 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V363900001 Allgemeiner Sozialdienst 127.533 132.533 5.000 Anpassung der Softwarkosten für ProSoz. X X 364000 Verwaltung Jugendamt 0087 K2 51410100 Zuweisungen vom Land (Personalerstattung V364000003 J/B1-Leitung -113.879 -128.723 -14.844 Anpassung der Personalkostenzuschüsse für die PQB-Stellen. X X 0088 K1 54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen L364000002 Kommission Franken (Kofra) -256.000 -286.000 -30.000 Erhöhung der Erträge für Kofra als Gegenfinanzierung der Stellenschaffung 0,5 VK. X X 0089 K1 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen L364000001 Zentrale Aufgaben 63.250 83.250 20.000 JHA-Beschluss v. 20.10.2022 - QW: Elternbefragung. X X 87 365101 Kommun. Kindergärten 0090 K1 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen V365101004 Kindergärten 18.265 22.265 4.000 JHA-Beschluss v. 20.10.2022 - QW: Kitaförderung plus. X X 88 365200 Kommun. Kinderhorte 0091 K1 62340000 Unterhalt für Maschinen/techn. Anlagen V365200001 Kinderhorte 0 11.400 11.400 MwSt. für die Wartung der Lüftungsgeräte in den Horten. X X 0092 K1 64210300 Mietnebenkosten L365200115 Kiho H.Bleiweißstr.18 33.500 56.100 22.600 Erhöhung der Miete und Mietnebenkosten Hort Bleiweißbunker. X X 365300 Einricht. fr. Tr. 0093 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300011 Förderkonzept Kindertagesein.fr.Trg 1.964.250 2.360.209 395.959 Überhangkosten und Anpassung der Erstausstattungsbedarfe. X X 0094 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365300013 Qualit.Weiterentwicklung 2.248.160 2.241.400 -6.760 JHA-Beschluss v. 20.10.2022: QW-Fortschreibung. X X 90 0095 K1 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen P365300002 Spielgruppen für geflüchtete Kinder 39.400 67.680 28.280 JHA-Beschluss v. 20.10.2022: Erweiterung der Spielgruppen für geflüchtete Kinder. X X 89 365400 Tagespflege 0096 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L365400001 Tagespflege 747.660 733.819 -13.841 Anpassung der Pauschale für die Träger der Tagespflege. X X 761 Seite 9 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 365500 Sonst. Einrichtungen 0097 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z365500006 Kinderhaus gGmbH (PKZ) off. Gruppenarb. 108.360 126.120 17.760 JHA-Beschluss v. 20.10.2022. X X 93 365990 HVE-KSV komm. Kigas 0098 K1 62320200 Unterhalt Grün-/ Außenanlagen an Gebäuden G000100223 Fenitzerplatz 6/1 KiGa 350 10.900 10.550 Teuerung Pflegeverträge Dachbegrünungen, Vergabeverfahren von SÖR. X X 0099 K1 62370000 Gebäudereinigung (100) G000010444 Grünewaldstraße 18b KiGa/Hort 51.200 0 -51.200 Nicht benötigte Mittel für Gebäudereinigung für den abgebrannten Neubau der KiTa Grünewaldstr. 18b. X X 366200 Jugende. freie Träg. 0100 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200007 KRJ Nbg-Stadt/Burg Hoheneck (Mietz.) 0 50.000 50.000 KJR einmalig (Vergabe Projektstudie Burg Hoheneck). X X 0101 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z366200028 Jgdverbände/off. Kinder-u.Jgdarb.(BKZ) 264.433 267.000 2.567 JHA-Beschluss v. 20.10.2022. X X 106 0102 K3 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z366200024 Medienzentrum Parabol e.V. 281.480 311.450 29.970 JHA-Beschluss v. 20.10.2022. X X 99 366990 HVE-KSV KoEinrJugarb 0103 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter G000100818 Untere Mentergasse 1/1 JT 0 6.000 6.000 Brandschutzkonzepte und Sicherstellung der Betreiberhaftung. X X 367040 kultu.-polit.Bildung 0104 K1 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) L367040002 Erfahrungsfeld der Sinne (BgA 4164) -100.000 -75.000 25.000 Anpassung der Pachterträge aus Gastronomie durch den Biergarten im Erfahrungsfeld. X X 0105 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L367040002 Erfahrungsfeld der Sinne (BgA 4164) 31.053 36.123 5.070 Stadtweite Ausschreibung der Werttransporte über KaSt. X X 411000 Krankenhauswesen 0106 K3 63121100 Zuweisung an das Land Art 1 L411000001 Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg 13.309.000 12.940.000 -369.000 Verringerung Krankenhausumlage nach Aktualisierung der Berechnung. X X 414010 Gesundheitsschutz 0107 K1 51410000 Zuweisungen vom Land L414010004 FQA-Aktivitäten einschl. ärztl. Aufg. -238.000 -236.300 1.700 Geringere Landeszuweisung für Heimaufsicht (Art 9 FAG) nach Aktualisierung der Berechnung. X X 0108 K1 59111020 Schadenersatzleistungen (640/K1) P414010004 Corona Impfzentrum 0 -44.000.000 -44.000.000Periodenfremde Erstattungen Impfzentrum & mobile Impfteams. X X 0109 K2 60121000 Regelzahlung (Arbeitnehmer) P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 1.650.000 1.650.000 CTT Corona Nachverfolgung und Meldewesen. X X 0110 K1 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen L414010005 Corona 0 8.000 8.000 Abwasseruntersuchungen. Zwischenfinanzierung bis zur Übernahme durch LGL (Gesundheitsministerium). X X 762 Seite 10 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0111 K1 64390900 Andere sonstige Geschäftsaufwendungen P414010002 Corona Kontaktmanagement 0 300.000 300.000 CTT Corona Nachverfolgung und Meldewesen. X X 414040 Präv. /Gesundh.förd. 0112 K3 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Z414040003 Krisendienst Mittelfranken e.V. 10.000 69.000 59.000 Alternative Refinanzierung über Vorrangigkeit Bezirk kann nicht realisiert werden. Daher wurde zum Kämmereipaket die Erhöhung wieder aufgenommen. X X 114 421020 Sportveranstaltungen 0113 K1 51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung L421020001 Großsportveranstaltungen -199.000 -185.000 14.000 Metropolmarathon: Rücknahme der geplanten Ansätze durch Verschiebung von 2023 auf 2024 (-6T€); Aufnahme von Planungsmitteln für 2023 (+20T€). X X 0114 K1 64990000 Vermischte Aufwendungen L421020001 Großsportveranstaltungen 306.470 319.473 13.003 Host Town Program im Rahmen der Special Olympic World Games Berlin 2023: Höhere Kosten für Unterkunft und Verpflegung. X X 424000 HVE Sch. & Sp. Sport 0115 K2 51410100 Zuweisungen vom Land (Personalerstattung V424000010 Sportstättenmanagement -51.171 0 51.171 Entfall Drittmittel nach Wegfall drittmittelfinanzierter Stelle 400.0665. X X 424001 Sportstätten-Beteil. 0116 K3 63122500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 2 L424001001 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nbg. (FSN) 2.269.309 1.924.261 -345.048 Anpassung an aktuellen Wirtschaftsplan. X X 0117 K3 63122500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 2 L424001002 Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 8.409.816 8.123.983 -285.833 Anpassung an aktuellen Wirtschaftsplan. X X 424003 Sportstätten-SpS 0118 K1 62330040 Unterhalt v. Sportplätzen/Übungsstätten L424003003 Dauerüberlassung Sportflächen an Vereine 0 20.000 20.000 Instandhaltungskosten für den in 2022 erworbenen Sportpark Süd-Ost. X X 511020 Verkehrsplanung 0119 K1 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen V511020002 EDV 40.000 62.000 22.000 Erhöhung konsumtive Softwarekosten (VMS-Formular). X X 511030 Stadterneuerung 0120 K3 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Z511030009 Hofbegrünung (a.v. Stadterneuerungsgeb.) 50.000 65.000 15.000 Einmalige Aufstockung "Initiative Grün" gem. AfS-Beschluss v. 27.10.22. X X 522010 Wohnungsbauförderung 0121 K1 64270100 Kosten für Sachverständige und Gutachten L522010003 Grundsatzfragen 40.000 16.600 -23.400 Kürzung des Fonds zur Realisierung wohnungspolitischer Schwerpunkte. X X 763 Seite 11 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 523001 Denkmalschutz 0122 K3 63121100 Zuweisung an das Land Art 1 Z523001001 Entschädigungsfonds für Baudenkmäler 608.200 607.700 -500 Anpassung der Aufwendungen für den Entschädigungsfond für Baudenkmäler nach Aktualisierung der Berechnung. X X 541000 Verkehrsflä./Straßen 0123 K1 62550910 Erstattg. an SÖR (Infrastrukturvermögen) L541000001 Verkehrsflächen/Straßen 81.301.857 80.513.744 -788.113 Reduzierung Erstattungen an SÖR auf Basis des überarbeiteten Wirtschaftsplans 2023 (hier: Betrag OHNE Stellenneuschaffungen für 2023). X X 547000 U-Bahninfrastruktur 0124 K1 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo L547000001 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur 188.000 200.000 12.000 Mieterhöhung Dienstgebäude. X X 547010 ÖPNV-Angelegenheiten 0125 K3 63121300 Zuweisung an Zweckverbände Art 1 Z547010001 Umlage ZwVerbVerkehrsverb. Großraum Nbg 34.800.000 33.420.000 -1.380.000 Anpassung Verbandsumlage ZVGN: Kostenreduktion VGN-Innovationspaket X X 548001 Pers.schifffah.hafen 0126 K1 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. L548001002 Personenschifffahrtshafen 100.600 105.000 4.400 Preissteigerung NOA - Hafenbewirtschaftung und Winterdienst. X X 553000 Friedhofsverwaltung 0127 K5 65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute L553000001 Durchführung Bestattungen 391.000 0 -391.000 Korrektur der Zinsaufwendungen aufgrund doppelter Verteilung. X X 554010 Umwelt-/Landsch.pl. 0128 K1 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter L554010002 Umweltverträgliche Stadtentwicklung 0 250.000 250.000 Erstellung Starkniederschlagsgefahrenkarte. X X 573000 Meistersingerhalle 0129 K1 62320200 Unterhalt Grün-/ Außenanlagen an Gebäuden G000000853 Münchener Straße 19/21 6.000 5.710 -290 Anpassung der Deckung für eine Stellenfinanzierung aufgrund der Steigerung der Durchschnittspersonalkosten. X X 0130 K1 62360000 Unterhalt Büroeinrichtung/Gebrauchsgegen L573000002 Kleiner Saal 0 40.000 40.000 Restaurierung eines Konzertflügels über eine Fachfirma. X X 575100 Tourismusentwicklung 0131 K1 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften L575100001 Tourismusentwicklung 97.255 93.255 -4.000 Reduzierung Mitgliedsbeitrag Tourismusverband. X X 611100 Steuern, allg. Zuw. 764 Seite 12 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0132 K5 50130000 Gewerbesteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -549.000.000 -558.000.000 -9.000.000 Erhöhung der Gewerbesteuer nach Neuberechnung im Zuge der Steuerschätzung Oktober 2022. X X 0133 K5 50210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -349.200.000 -358.159.000 -8.959.000 Erhöhter Anteil an der Einkommenssteuer aufgrund aktualisierter Berechnung im Zuge der Steuerschätzung Oktober 2022. X X 0134 K5 50220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -85.600.000 -84.400.000 1.200.000 Verringerter Anteil an der Umsatzsteuer aufgrund aktualisierter Berechnung im Zuge der Steuerschätzung Oktober 2022. X X 0135 K5 51320080 ESt-Ersatz (Familienleistungsausglei ch) L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen -24.180.000 -27.649.000 -3.469.000 Aktualisierung Einkommensteuerersatz. X X 0136 K5 63410000 Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen 41.150.000 41.800.000 650.000 Erhöhung der Gewerbesteuerumlage nach Neuberechnung im Zuge der Steuerschätzung Oktober 2022. X X 0137 K5 63720000 Bezirksumlage L611100001 Steuern und allgemeine Zuweisungen 228.500.000 235.200.000 6.700.000 Aktualisierung Planwert Bezirksumlage. X X 612100 Weit. Zentr. Ansätze 0138 K2 60121000 Regelzahlung (Arbeitnehmer) A612100001 Nicht direkt zuordenbare Personalkosten 0 3.000.000 3.000.000 Tarif- und Besoldungserhöhungen. X X 0139 K5 61511000 Zuführ. Pensionsrückst. Beamte (Versorg) L612100002 Versorgungsempfänger 46.162.500 48.662.500 2.500.000 Anpassung Pensionsrückstellungen für Versorgungsbezieher. X 0140 K5 61511100 Zuführ. Pensionsrückst. Lehrkr (Versorg) L612100002 Versorgungsempfänger 47.300.000 49.800.000 2.500.000 Anpassung Pensionsrückstellungen für Versorgungsbezieher. X 0141 K1 64390700 Transportkosten, Umzugskosten L612100999 Sonstige Zentrale Ansätze 147.000 349.000 202.000 Inbetriebnahme KJND Dependance Hermannstr. X X 0142 K5 65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute L612100001 Zinsen 19.749.000 19.833.165 84.165 Aktualisierung Zinsaufwand. X X Summe 0 0 -32.685.700 765 Seite 13 Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 0143 0 0 0 Änderung Personalaufwendungen gegenüber Entwurf auf Grundlage des überarbeiteten Stellenschaffungsvorschlag aus TOP 2: Insgesamt 3.564.675,12 € Mehraufwendungen für Stellenschaffungen und Fristverlängerungen sowie über- und außerplanmäßigen Stellenschaffungen 2022. Im Finanzhaushalt erhöhen sich die Auszahlungen um 3.774.178,80 €. Nach Beschluss zum Stellenplan 2023 werden die Beträge aktualisiert. nachrichtlich: 766 Beilage 6.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen Anfragender: Marion Padua, Linke Liste Laufende Nr.: 1 Maßnahmen-/Pauschalen- nummer Bezeichnung Landesgartenschau Text der Anfrage: Unter anderem in der Präsentation des Haushaltsentwurfes durch die Kämmerei wird die Landes- gartenschau mit 46-51 Mio. kalkuliert. Derzeit ist der Posten noch nicht im MIP enthalten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sollte der Beschluss neu gedacht werden. Ab wann sollen erste, konkrete Aufwendungen für die Planung und Ausrichtung der Landesgarten- schau getätigt werden? Stellungnahme der Verwaltung: Für die Planung, Umsetzung und Durchführung der Urbanen Landesgartenschau wird mit Gesamt- kosten in Höhe von 46 bis 51 Mio. € gerechnet. Als städtischer Eigenanteil sind 24 Mio. € brutto (19 Mio. € aus dem Investitions-, 5 Mio. € aus dem Durchführungshaushalt) angesetzt und derzeit gedeckelt. Der Rest soll aus Fördermitteln akquiriert werden. Für den von der Stadt Nürnberg zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 19 Mio. € im Investitions- haushalt sind bereits für den Stadtgraben rd. 6,4 Mio. € im Aktionsplan des Masterplan Freiraum für die Jahre 2023 bis 2026 im MIP, Maßnahme 714 enthalten. Im Jahr 2023 wird mit ersten konkreten Aufwendungen für die Gründung einer Betreibergesell- schaft und Planungsmitteln für die Erstellung eines „Masterplan UGS“, der für die Ausschreibung eines „Wettbewerbs“ benötigt wird, in Höhe von rd. 500.000 € gerechnet. Diese Mittel werden über das Kämmereipaket für das 2023 angemeldet. Ö 6.2 Ö 6.2 767 Beilage 6.2 Anfrage zu den Haushaltsberatungen Anfragender: Alexandra Thiele (Die Guten) Laufende Nr.: 2 Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung 111510 Zuschuss Job-Ticket Text der Anfrage: In der Zuschussliste wird die Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für städtische Beschäftigte mit 1,3 Mio. angegeben. a) Wie hoch ist die Anzahl der Beschäftigten, die das Jobticket 2019 und 2022 in Anspruch genommen haben? b) Inwieweit wird sich dieser Zuschuss durch die Einführung des 49-Euro-Tickets verändern? Stellungnahme der Verwaltung: a) Beschäftigte mit VAG-Firmenabo der Stadt Nürnberg (inkl. Kh): Jahr 2019: 6.713 Jahr 2020: 7.035 Jahr 2021: 6.376 Jahr 2022: Es liegen noch keine Daten vor. b) Zum 49-Euro-Ticket werden noch die genauen Rahmenbedingungen abgewartet. Der Haushaltsplan(-entwurf) 2023 enthält weiterhin den Zuschuss zum Jobticket entsprechend den aktuell gültigen Regelungen. 768 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/038/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Änderungsantrag aus Beschlüssen TOP 2 (ohne SÖR) Ö 6.2.1 Ö 6.2.1 769 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/038/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Aufgrund der in TOP 2 beschlossenen Änderungen zu den Stellenschaffungen und -befristungen und den damit verbundenen Auswirkungen (z.B. Erträge aus Drittmittelfinanzierung oder zusätzliche Aufwendungen für Sachmittel) ergibt sich im Haushalt eine Ergebnisverbesserung im Saldo in Höhe von €. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Gesamtbetrag auf die entsprechenden Kostenarten und – stellen aufzuteilen. 770 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/036/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Änderungsantrag Verlustausgleich SÖR Anlagen: Beschlussvorschlag Ö 6.2.2 Ö 6.2.2 771 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/036/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: siehe Anlage 772 Aufgrund der in TOP 2 behandelten Stellenschaffungsanträge und Stellenbefristungsanträge, die in dem vorliegenden Wirtschaftsplan von SÖR noch nicht eingearbeitet sind und aufgrund von Veränderungen seit Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs wird der Verlustausgleich, den die Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR zahlt, wie folgt angepasst: Pro- dukt/ lfd.Nr. Teil- bud- get Kostenart Bezeichnung Kostenstelle/ Auftrag Bezeichnung Wert Entwurf EUR Wert neu EUR Differenz EUR: (-)=Verbesser ung (+)=Verschlec hterung Begründung Ergebnis- rele- vant Finanz- wirk- sam vgl. Stadtrats- antrag Nr. 541000 Verkehrsflä./Straßen SÖR K1 62550900 Erstattungen SÖR (Straßenreinig/Werkst.) L541000001 Verkehrsflächen/Straßen 1.515.542 2.350.542 835.000 Erhöhung Erstattungen an SÖR auf Basis der zum POA-Entwurf vorgeschlagenen Stellenschaffungen/-hebungen. X X noch offen Ö 6.2.2 Ö 6.2.2 773 Seite 1 774 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/030/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Kreditaufnahmen Ö 6.2.3 Ö 6.2.3 775 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/030/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 waren 297 Mio. € für Einzahlungen aus Kreditaufnahmen für Investitionen eingeplant. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung aus dem Oktober 2022 und der unter TOP 3 beschlossenen Einsparpakete werden die Einzahlungen aus Kreditaufnahmen für Investitionen nunmehr mit 260 Mio. € veranschlagt. Im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf sind dies 37 Mio. € weniger. 776 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/027/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Haushaltssatzung 2023 Anlagen: 6.3 Haushaltssatzung Ö 6.3 Ö 6.3 777 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/027/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Der Stadtrat beschließt die beiliegende Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2023. 778 Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2023 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. der Bek. vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) folgende Haushaltssatzung: § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festge setzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von € und dem Saldo (Jahresergebnis) von € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von € und einem Saldo von € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von € und einem Saldo von € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von € und einem Saldo von € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von € ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 105.213.000 € und in den Aufwendungen mit 100.813.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 145.374.000 € ab. (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2023 wird Ö 6.3 Ö 6.3 779 a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 40.756.088 € und in den Aufwendungen mit 43.422.830 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4 7.128.000 € ab. (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 79.657.000 € und in den Aufwendungen mit 89.537.000 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.349.000 € ab. (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.671.470 € und in den Aufwendungen mit 4.009.780 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.041.865 € ab. (6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 4.990.000 € 780 und in den Aufwendungen mit 13.104.983 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.401.667 € ab. (7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2023 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 47.748.738 € und in den Aufwendungen mit € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.167.000 € ab. § 2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 70.000.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 23.997.152 € festgesetzt. (4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah men des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. (6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 14.924.184 € festgesetzt. (7) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs maßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. 781 § 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 83.183.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 101.666.000 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 9.620.000 € festgesetzt. (5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 25.282.864 € festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetrie bes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 38.400.000 € festgesetzt. § 4 entfällt *) § 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 17.500.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 6.800.000 € festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.280.000 € festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 22.455.104 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. 782 *) Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5. April 2017 für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H. 2. Gewerbesteuer 467 v.H. 783 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Stk/028/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Haushaltsvollzug 2023 Anlagen: Anlage 1 - Haushaltsplanvermerke 2023 Ö 6.4 Ö 6.4 784 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/028/2022 Seite 2 von 3 Beschlussvorschlag: 1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckung s- und Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für 2023 ergeben. 2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die internen Leistungsverrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen, Personal und IT kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen. 3. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIP-Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung von Mittelbereitstellungen) auszugleichen. 4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt. 5. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, haushaltstechnische Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen Produkten (Profitcentern) und Anpassungen aufgrund von Änderungen des Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und Verteilung zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung in anderen Teilhaushalten auswirken würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt. 6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden. 7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen; b) für - Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen, - Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den Ältestenrat und Finanzausschuss; c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen; d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets K1 bis K5 beziehungsweise I1 und I2 zu entscheiden; e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der Budgets zu entscheiden; f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden; g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen, die früher eingehen als veranschlagt, vorzunehmen; h) im Rahmen der Vorgaben der Haushaltssatzung und der „Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement bei der Stadt Nürnberg“ Kredite für den Kernhaushalt zur Finanzierung von Investitionen aufzunehmen. 8. Die im Finanzplan 2023 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, den Ausbau des Frankenschnellweges, den Anteilsrückkauf wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und für die Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse, nur bis zur Hälfte der veranschlagten 785 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/028/2022 Seite 3 von 3 Gesamtbeträge freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und Sondervermögen. Hinsichtlich der Freigabe bei den Eigenbetrieben wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. 9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen de r rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt. 10. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2023 verfügt: Die konsumtiven Teile der MIP- Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Teilbudget K1 für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen, gesperrt; es gilt das Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen. 11. Im Haushaltsjahr 2023 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, eingesetzt werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte bleiben unverändert bestehen. 12. Nachrichtlich: Die sich aus dem Sparpaket 2017, Säule III ergebende Kürzung von 2,38 Mio. € wurden ab dem Haushaltsjahr 2020 über eine zusätzliche pauschale Kürzung der K2- Normkostenbudgets in entsprechender Höhe umgesetzt. Eine pauschale Kürzung der K1-Budgets erfolgt damit nicht mehr. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wurde ermächtigt, die Kürzung der K2-Budgets im Haushaltsvollzug 2020 und in den folgenden Haushaltsplanungen vorzunehmen. 786 I.4 Haushaltsplanvermerke I.4.1 Konsumtive Haushaltsplanvermerke a) Stadtweite Deckungsvermerke Die nachfolgenden Sachkonten sind im Teilbudget K5 einzeln ermächtigt. Nachdem die Aufwendungen bei den nachfolgenden Sachkonten jeweils stadtweit sachlich zusammenhängen, werden zur Erleichterung des Haus- haltsvollzugs 2023 folgende Deckungsfähigkeiten vorge- sehen: 1. Gebäudeunterhalt -640- (62320000) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach- konto werden über alle Produkte für gegensei- tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ- ten Organisationseinheiten. 2. Unterhalt Gebäudetechnik -640- (62320100) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach- konto werden über alle Produkte für gegensei- tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ- ten Organisationseinheiten. 3. Unterhalt Gebäudetechnik Sprachdienste (62320108) Die Ansätze auf dem oben genannten Sach- konto werden über alle Produkte für gegensei- tig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind jedoch die Produkte der in Fußnote 1 aufgeführ- ten Organisationseinheiten. 4. Zinsaufwendungen (65100000 bis 65180000) Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon- ten werden über alle Produkte für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 1 Bildungscampus Nürnberg, Amt für Kultur und Freizeit (ohne Mu- sikschule Nürnberg), Tiergarten (ohne Forstbetrieb), Nürnberger Mäarkte (ohne Landwirtschaftsbehörde), Friedhofsverwaltung 5. Aufwendungen und Erträge durch Abfin- dungen bei Dienstherrenwechseln von Be- amten/-innen Mehrerträge bei den Sachkonten 54200090 Abfindung vom Bund 54210090 Abfindung vom Land 54220090 Abfindung von Gde./Gdeverb. 54240090 Abfindung vom so.öffentl.Bereich 54260090 Abfindung von sonst.öff. Einrichtung 54270090 Abfindung von priv. Unternehmen gegenüber den Ansätzen berechtigen zu Mehr- aufwendungen bei den Sachkonten 62500090 Abfindung an den Bund 62510090 Abfindung an das Land 62520090 Abfindung an Gde./Gdeverb. Zudem werden die Ansätze bei den Aufwands- sachkonten für gegenseitig deckungsfähig er- klärt. b) Produktbezogene Deckungsvermerke Die nachfolgenden Deckungsvermerke für 2023 bezie- hen sich entweder jeweils nur auf ein Produkt bzw. eine Zuschusskostenstelle oder auf eine genau abgrenzbare Anzahl von Produkten bzw. Zuschusskostenstellen. Die jeweils relevanten Sachkonten sind entweder den Teil- budgets K3 oder K5 zugeordnet. 6. Erträge und Aufwendungen aus dem Ab- gang von Grundstücken und Infrastruktur- vermögen (55401000, 55402000, 55403000, 64451000, 64452000, 64453000) Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon- ten werden jeweils innerhalb eines Produktes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. (ohne ordnungsrechtliche Bestattungen), Stiftungsverwaltung, HVE Schule und Sport, HVE Kultur, Soziales und Verwaltung Ö 6.4 Ö 6.4 787 7. Transferleistungen Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien – Jugendamt Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer- leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über alle unten genannten Produkte für gegenseitig de- ckungsfähig erklärt. 361000 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege 362200 Kinder- und Jugenderholung 363102 Sonstige Hilfen 363300 Hilfen zur Erziehung 363301 Eingliederungshilfe (§ 35 SGB VIII) 363400 Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) 8. Transferleistungen Amt für Existenzsiche- rung und soziale Integration - Sozialamt Die Ansätze im Teilbudget K3 (Sozialtransfer- leistungen -ohne Zuschüsse-) werden über alle unten genannten Produkte für gegenseitig de- ckungsfähig erklärt. 311000 Hilfe zum Lebensunterhalt 311200 Hilfe zur Pflege 311400 Hilfe zur Gesundheit 311500 Weitere Hilfen 311600 Grundsicherung im Alter 312100 Leistung Unterkunft / Heizung SGB II 312200 Maßnahmen zur Eingliederung SGB II 312300 Einmalige Leistungen (§ 24 SGB II) 312600 Leistungen Bildung/Teilhabe (SGB II) 313100 Leistungen nach AsylbLG 321100 Leistungen nach BVG/SVG 345100 Leistungen Bildung/Teilhabe BKGG 351100 Sonstige soziale Hilfen 9. Zuschüsse zur Heimat und Kulturpflege (63121800 und 63125800) Die Ansätze auf den oben genannten Sachkon- ten und den unten genannten Zuschusskosten- stellen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Z281001001 Kultur in der Stadt Z281001002 Fonds für Initiativgruppen Z281001004 Preise Kunst und Wissenschaft 10. Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage (50130000 und 63410000) Mehrerträge bei dem Sachkonto Gewerbe- steuer gegenüber dem Ansatz berechtigen zu Mehraufwendungen beim Sachkonto Gewerbe- steuerumlage (Grundbetrag). Die Ansätze sind im Produkt 611100 (Steuern und allgemeine Zuweisungen) geplant. 11. Aufwendungen und Erträge aus Aus- gleichszahlungen (55240000 und 64940000) Mehrerträge bei dem Sachkonto „Erträge aus Ausgleichszahlungen“ gegenüber dem Ansatz berechtigen zu Mehraufwendungen bei dem Sachkonto „Aufwendungen aus Ausgleichszah- lungen“. Die Ansätze sind im Produkt 511040 (Geoinformation und Bodenordnung) geplant. c) Sachmittel- und Personalbudget HVE Schule und Sport Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule und Sport (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300, 215300, 217300, 218300, 221300, 231300, 365301, 365302 und 424000) werden jeweils innerhalb der Teil- budgets K1 sowie K2 für gegenseitig deckungsfähig er- klärt. d) Übertragbare Sachkonten Die Haushaltsplanansätze bei folgenden Sachkonten werden im Haushaltsjahr 2023 für übertragbar erklärt: 62142002 Gebrauchsgegenst. (BP-Maßn.) 62320002 Gebäudeunterhalt (Einzelmaßn.) 62320005 Gebäudeunterhalt (dezentral) 62320006 Gebäudeunterhalt (Inv.maßn.) 62320102 Gebäudetechnik (Einzelmaßn.) 788 62320106 Gebäudetechnik (Invest.maßn.) 62320800 Sanierung von Altlasten 62330006 Unterhalt von Straßen (kons. MIP) 62470000 Betriebsbedarf Projekte 62476000 Betriebsmittel Inv.maßnahmen 62476001 Betriebsmittel I2-640 63126000 Zuschüsse -Art 5 (kons. MIP) Außerdem werden die Haushaltsplanansätze bei folgen- den Kombinationen aus Sachkonto und Kostenstelle im Haushaltsjahr 2023 für übertragbar erklärt: 63125800 Zuschuss übriger Bereich Art 5 in Verbindung mit Kostenstelle Z111120001 Zuschüsse für part- nerschaftliche und internationale Aktivitäten und 63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein- richtungen (Art 5) in Verbindung mit Kostenstelle Z421010012 Unterstützung Sportvereine und 63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein- richtungen (Art 5) in Verbindung mit Kostenstelle Z421010013 Investitionszuschuss konsumtiver Anteil und 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich - Art 5 in Verbindung mit Kostenstelle Z421010009 Zuschuss Bädernut- zung und 63115000 Zuschuss an soziale/ähnliche Ein- richtungen (Art 5) in Verbindung mit Kostenstelle Z365300011 Förderkonzept Kin- dertageseinr. freie Träger und 63125700 Zuschuss an private Unternehmen (Art 5) in Verbindung mit Kostenstelle Z111119001 Förderung BSC Un- ternehmen 789 I.4.2 Investive Haushaltsplanvermerke a) Stadtweite Deckungsvermerke Bei Maßnahmen, deren Planung auf Innenaufträgen er- folgt, können Innenaufträge mit der gleichen Maßnah- men- bzw. Pauschalennummer über verschiedene Pro- dukte gebildet werden. Der Mittelabfluss gilt als gedeckt, solange die insgesamt für die Maßnahmen- bzw. Pa u- schalennummer zur Verfügung stehenden Mittel ausrei- chen. Diese Deckungsregel trifft auch dann zu, wenn im Haushaltsvollzug Untermaßnahmen gebildet werden und die insgesamt für die Maßnahme bzw. Pauschale zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Innerhalb einer Maßnahme oder Pauschale (Aufträge mit der gleichen Maßnahmen- bzw. Pauschalennum- mer) gelten Überschreitungen bei den Sachkonten 69926595 Honorare SÖR 69926998 Aufwand aus Lagerentnahme 69950000 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarverr. 69950010 Aktivierte Eigenleistungen-Honorarabschl. 69961000 Aufwand aus sonstiger akt. Eigenleistung generell als gedeckt, wenn bei den folgenden Sachkon- ten 69926401 Hochbaumaßnahmen (640) 69926451 Hochbaumaßn. Bauvorbereitung (SÖR) 69926501 Tiefbaumaßnahmen Straßen/Pl. (SÖR) 69926511 Tiefbaumaßnahmen – Kunst am Bau (SÖR) 69926521 Tiefbaumaßnahmen - Brücken(SÖR) 69926522 U-Bahninfrastruktur-Baumaßnahmen 69926531 Tiefbaumaßnahmen – Kanäle (SÖR) 69926541 Tiefbaumaßnahmen – Park/Grün (SÖR) 69926551 Tiefbaumaßnahmen – Signalanlagen (SÖR) 69926561 Tiefbaumaßnahmen – Gewässer (SÖR) 69926571 Tiefbaumaßnahmen – Wasservers. (SÖR) 69926581 Tiefbaumaßnahmen - Sportanlagen (SÖR) 69926591 Tiefbaumaßnahmen – Str.begleitgrün (SÖR) 69926681 Tiefbaumaßnahmen – Beleuchtung (SÖR) nicht verbrauchte Haushaltsmittel in ausreichender Höhe vorhanden sind. Die Ansätze auf dem Sachkonto 69960000 Aufwand Bauzeitzinsen werden innerhalb eines Produktes über alle Einzelmaßnahmen und Pauschalen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. b) Maßnahmenbezogene Deckungsvermerke 1. Pauschalen zum Wohnungsbau Die Ansätze auf den unten genannten Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 14 Städt. Wohnungsbaudarlehen 16 Grundstücksverbilligung Mietwohnbau 2. Pauschalen zum Radwegebau Die Ansätze auf den unten genannten Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 42 Bau von öffentlichen Radwegen 43 Grunderwerb Bau öffentlicher Radw. 3. Pauschalen zum Straßenbau Die Ansätze auf den unten genannten Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 45 Straßenum- und –ausbau 48 Verkehrsberuhigung Wohngebiete 4. Pauschalen zur Erschließung von Straßen Die Eigenmittel der Ansätze auf den unten ge- nannten Pauschal en werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 36 Erschließungsstraßen (allgemein) 37 Erschließungsstraßen (Grunderwerb) 790 5. Pauschalen zum Bau und zur Generalsan- ierung von Spielhöfen sowie Spielplätzen Die Ansätze auf den unten genannten Pau- schalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 58 Spielhöfe: Bau u. Generalsanierung 59 Spielplätze: Bau u. Generalsanierung 6. Einzelmaßnahmen Feuerwehrgerätehäuser Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00894 Sanierung FWGH Kornburg 00895 Sanierung FWGH Moorenbrunn 00896 Sanierung FWGH Worzeldorf 00897 Neubau FWGH Buch 00898 Neubau FWGH Eibach 00899 Neubau FWGH Gartenstadt 01018 Neubau FWGH Katzwang 7. Pauschale und Einzelmaßnahmen zum Brandschutz an Schulen Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men bzw. Pauschalen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 35 Beseitigung Sicherh.mängel Schulen 00830 Regenbogenstr. 73: San. Rettungsw. 01060 Neptunweg 19: San. Rettungswege 01193 Grimmstr. 16 GS San. Rettungswege 01096 Löbleinstraße – San. Rettungswege 01230 Motterstraße 3 – San. Rettungswege 8. Einzelmaßnahmen Öffentlich-Private-Part- nerschaften (ÖPP) Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00030 Schulzentrum Rothenburger Str. 00034 FÖZ Paul-Moor-Schule 00179 Sigena-Gymnasium 00181 TH Hans-Sachs-Gymnasium 00182 Kopernikusschule 00183 Adalbert-Stifter-Schule 00650 Schulzentrum Maiacher Straße 01097 Tiefes Feld: Bildungsstandort 9. Einzelmaßnahmen Öffentlich-Öffentliche- Partnerschaft (ÖÖP) Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00033 Michael-Ende-Schule 00153 Bertolt-Brecht-Schule 00154 Gretel-Bergmann-Schule 01025 Neues Gymnasium Schulerweiterung 01026 Martin-Behaim-Gymnasium Ersatzbau 01165 Schulzentrum Breslauer Straße 10. Einzelmaßnahmen Fürreuthweg Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00804 Fürreuthweg 95: Neubau GS m. Kombi 01126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-grupp. Hort 11. Einzelmaßnahmen Städtebauförderung Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 00715 Stadterneuerung Weststadt 00716 Stadterneuerung Altstadt Süd 12. Einzelmaßnahmen Brücken Gleißhammer- straße Die Ansätze auf den unten genannten Maßnah- men werden für gegenseitig deckungsfähig er- klärt: 01047 Brücke Gleißhammerstraße BW 1.422 01066 Brücke Gleißhammerstraße BW 1.421 13. Kreditaufnahme und Tilgung zur Umschul- dung Bei der Maßnahmennummer 00122 Aufnahme und Tilgung von Darlehen vermindern Wenigereinzahlungen zur Um- schuldung die geplante Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstilgung und Mehreinzahlun- gen zur Umschuldung erhöhen die geplante Auszahlungsbefugnis zur Umschuldungstil- gung. 791 c) Bewegliches Vermögen HVE Schule und Sport Die Haushaltsplanansätze im Bereich der HVE Schule und Sport (Produkte 210300, 211300, 212300, 213300, 215300, 217300, 218300, 221300, 231300 365301, 365302 und 424000) werden innerhalb des Teilbudgets I1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 792 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Ref.I/II/045/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Wirtschaftspläne 2023 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2023 veranschlagten Beträge Anlagen: 6.5.1 Klinikum Nürnberg 6.5.2 NERGIE VAG StWN 6.5.3 Noris inklusion 6.5.4 IGZ 6.5.5 NOA 6.5.6 wbg 6.5.7 NüSt Service 6.5.8 Klee Center Ö 6.5 Ö 6.5 793 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/045/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städ tischen Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA), der NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaf t St. Leonhard-Nord mbH, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center G mbH Existenzgründerzentrum, der wbg Immohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH und im selbstständigen Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen, bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2023 vorgesehenen Beträge abzugeben. Das Gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt, sofern diese Kredit beträge die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen. 2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteili gt ist, werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt di e Genehmigung des Finanzreferats einzuholen. 3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 üblichen Erklärungen – einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2023 abzugeben. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. 4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA) und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären. 794 Beilage 6.5.1 Wirtschaftsplan 2023 für das K l i n i k u m Nürnberg (Kommunalunternehmen) Der Wirtschaftsplan 2023 des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg wird erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 2023 veröffentlicht. Ö 6.5 Ö 6.5 795 Beilage 6.5.2 Wirtschaftspläne 2023 der N-ERGIE N-ERGIE AG V A G Verkehrs-Aktiengesellschaft S t W N Städtischen Werke Nürnberg GmbH Ö 6.5 Ö 6.5 796 Erfolgsplan 2023–2027 IST Vorschau Plan Plan Plan Plan Plan 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Umsatzerlöse 2.844,2 3.608,9 4.960,6 5.322,8 5.424,6 4.551, 1 4.319,6 Sonstige betriebliche Erträge 45,8 11,9 11,6 7,1 6,4 5,8 5,9 Bezugskosten/Einsatzstoffe (-) 2.133,5 2.799,5 4.192,3 4.556 ,7 4.635,0 3.747,9 3.508,3 Aufwendungen für bezogene Leistungen (-) 397,0 452,2 46 8,1 450,8 450,9 453,0 441,6 Personalaufwand (-) 129,5 124,4 131,1 131,0 129,5 128,2 130 ,5 Abschreibung Sachanlagen und immat. AV (-) 75,0 78,9 85,3 92,0 100,3 108,5 118,4 Konzessionsabgabe (-) 12,7 14,4 14,3 15,7 15,9 16,1 16,1 Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 44,4 47,6 47,5 46, 8 46,8 47,5 47,2 BETRIEBSERGEBNIS 97,9 103,8 33,5 37,0 52,4 55,9 63,3 FINANZERGEBNIS 60,3 60,0 91,2 91,3 81,4 79,4 27,5 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 158,2 16 3,8 124,6 128,3 133,8 135,3 90,8 Mio. € 797 Erfolgsplan 2023–2027 Ist Vorschau in Mio. € 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Umsatzerlöse 138,2 159,6 189,9 203,0 222,9 229,3 235,2 Sonstige betr. Erträge 64,4 42,0 18,9 9,9 5,5 7,5 6,1 Materialaufwand (-) 73,4 72,6 92,6 97,0 101,3 102,4 110,1 Personalaufwand (-) 135,3 134,5 142,9 151,5 155,1 159,5 164,9 Abschreibungen (-) 26,3 35,4 42,1 45,9 48,5 50,2 53,4 KA und U-Bahn-Pacht (-) 4,3 6,2 6,7 6,7 6,8 7,0 7,0 Sonstige betr. Aufwendungen (-) 36,2 38,0 41,5 42,6 42,1 42,4 43,3 Betriebsergebnis -72,9 -85,1 -117,0 -130,8 -125,4 -124,7 -137,4 Finanzergebnis und Steuern -8,4 -7,3 -9,3 -9,7 -9,8 -9,7 -9,9 Jahresergebnis -81,3 -92,4 -126,3 -140,5 -135,2 -134,4 -147,3 Planung 798 Mittelfristiger Erfolgsplan 2023–2027 Ist Vorschau Plan Plan Plan Plan Plan 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 N-ERGIE Aktiengesellschaft 63,6 76,5 66,9 68,1 69,7 69,7 53,6 VAG -81,3 -92,4 -126,3 -140,5 -135,2 -134,4 -147,3 FEG 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungsergebnis -17,7 -15,8 -59,4 -72,4 -65,5 -64,8 -9 3,7 Umsatzerlöse 11,1 11,5 12,0 12,1 12,3 12,4 12,4 Sonstige betriebliche Erträge 101,7 70,9 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Materialaufwand (-) 2,5 2,9 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Personalaufwand (-) 6,8 5,8 6,2 6,3 6,3 6,3 6,3 Abschreibungen auf Sachanlagen (-) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) 2,8 3,1 3,2 3,1 3,1 3,1 3,1 Zinsergebnis 2,7 3,2 3,5 3,0 2,5 2,5 2,5 Steuern (-) 0,6 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 StWN-eigenes Ergebnis 102,8 71,7 1,2 0,7 0,4 0,5 0,4 Jahresergebnis StWN GmbH 85,1 55,8 -58,2 -71,8 -65,1 -64, 3 -93,3 Mio. € 799 Beilage 6.5.3 Wirtschaftsplan 2023 der noris inklusion gGmbH Der Wirtschaftsplan 2023 des kommunalen Unternehmens noris inklusion gGmbH wird erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 2023 veröffentlicht. Ö 6.5 Ö 6.5 800 Beilage 6.5.4 Wirtschaftsplan 2023 des I G Z Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Der Wirtschaftsplan 2023 der Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth- Erlangen GmbH wird erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 2023 veröffentlicht. Ö 6.5 Ö 6.5 801 Beilage 6.5.5 Wirtschaftsplan 2023 der Noris-Arbeit gGmbH (NOA) Ö 6.5 Ö 6.5 802 TOP 4 Anlage 4 Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Wirtschaftsjahr 2023 BWA-Darstellung Wirtschaftsplan 2023 Stand: 22.09.2022 Zuschüsse Stadt Nürnberg* 2.532.594 € Zuschüsse (ohne Stadt Nürnberg) 8.841.024 € Umsatzerlöse 2.545.254 € Einnahmen gesamt 13.918.872 € Personalkosten Stammpersonal operativ 6.169.023 € Personalkosten Teilnehmerpersonal 1.570.419 € Raumkosten 965.335 € Restlicher Sachaufwand 1.691.827 € Werkstattkosten 1.671.658 € Projektstrukturkosten 756.514 € Overheadkosten 1.390.804 € Ausgaben gesamt 14.215.581 € Unternehmensergebnis -296.709 € Anmerkung: enthaltene Werkstattkostenverrechnung: 1.671.658 € Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 12.10.2022 803 Wirtschaftsplan Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Wirtschaftsjahr 2023 Zuschussdarstellung Projekt / Abteilung Zuschüsse sonstige Zuschüsse Stadt Nürnberg Umsätze Einnahmen Ausgaben Ausgaben - Stamm- Ausgaben - Teilnehmer- Ausgaben Ausgaben - restl. Werkstatt- Projektstruktur- Overhead- Fehlbedarf/ Überschuss gesamt gesamt personal- kosten personal- kosten Raumkosten Sach- kosten kosten kosten kosten 1 Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich Erwachsene 1.1. Vermittlungs- und Coachingprojekte für Erwachsene Sprachcafe 0 € 81.019 € 0 € 81.019 € 81.019 € 53.009 € 0 € 1.428 € 7.4 26 € 0 € 7.093 € 12.063 € SENA - vormals NEUN 203.920 € 23.183 € 0 € 227.103 € 227.103 € 158.698 € 0 € 9 .257 € 1.800 € 0 € 21.235 € 36.113 € Jobbegleiter 207.953 € 138.520 € 0 € 346.473 € 346.473 € 245.807 € 0 € 9.590 € 2.250 € 0 € 32.891 € 55.935 € BEN 55+ 146.220 € 68.059 € 0 € 214.279 € 214.279 € 148.715 € 0 € 4 .284 € 7.540 € 0 € 19.899 € 33.841 € ARUK plus 113.003 € 20.837 € 0 € 133.840 € 133.840 € 52.795 € 59.11 1 € 1.571 € 1.285 € 0 € 7.064 € 12.014 € AVGS - ELBA 172.224 € 7.945 € 0 € 180.169 € 180.169 € 122.223 € 0 € 12 .056 € 1.722 € 0 € 16.355 € 27.813 € AVGS - Jobservice 50.522 € -176 € 0 € 50.346 € 50.346 € 36.615 € 0 € 500 € 0 € 0 € 4.899 € 8.3 32 € AVGS Jo-Geco 5.552 € -44 € 0 € 5.508 € 5.508 € 3.720 € 0 € 389 € 56 € 0 € 498 € 846 € Seniorenarbeit Ost 35.900 € 13.204 € 2.000 € 51.104 € 51.104 € 36.059 € 0 € 1 .500 € 500 € 0 € 4.840 € 8.205 € Seniorenarbeit West 35.900 € 13.189 € 2.000 € 51.089 € 51.089 € 36.059 € 0 € 1 .500 € 500 € 0 € 4.825 € 8.205 € IK 511.632 € 24.955 € 0 € 536.587 € 536.587 € 342.000 € 0 € 7 0.000 € 1.000 € 0 € 45.763 € 77.824 € Kinderbetreuung 188.190 € 79.186 € 0 € 267.376 € 267.376 € 195.655 € 0 € 5 00 € 500 € 0 € 26.198 € 44.523 € DeuFöV 34.000 € -53 € 0 € 33.947 € 33.947 € 23.460 € 0 € 1.000 € 1.000 € 0 € 3.14 9 € 5.338 € Summe 1.705.016 € 469.825 € 4.000 € 2.178.841 € 2.178.841 € 1. 454.815 € 59.111 € 113.574 € 25.579 € 0 € 194.709 € 331.0 53 € 1.2. Arbeitsgelegenheiten Summe 3.147.100 € -50.529 € 0 € 3.096.571 € 3.096.571 € 596.130 € 647.550 € 19.810 € 96.810 € 1.520.850 € 79.767 € 135.653 € 2 Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen im Bereich Jugend 2.1. Übergang Schule Beruf / Dienstleistungen für Jugendliche Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive (Quapo) 12.600 € 400.000 € 20.000 € 432.600 € 432.600 € 295.800 € 0 € 23.570 € 6.338 € 0 € 39.581 € 67.311 € KIT - vormals PQ 92.140 € 240.000 € 0 € 332.140 € 332.140 € 207.884 € 24.3 71 € 13.995 € 10.768 € 0 € 27.817 € 47.305 € Berufsorientierungsprogramm - BOP 415.625 € 532.019 € 0 € 947.644 € 947.644 € 610.155 € 0 € 95.000 € 22.000 € 0 € 81.644 € 138.845 € BVB pro 123.840 € 141.267 € 0 € 265.107 € 265.107 € 79.164 € 0 € 4 .049 € 2.479 € 150.808 € 10.593 € 18.014 € ambulante Hilfen 0 € 251.509 € 0 € 251.509 € 251.509 € 177.402 € 0 € 7.000 € 3.000 € 0 € 23.738 € 40.369 € Summe 644.205 € 1.564.795 € 20.000 € 2.229.000 € 2.229.000 € 1 .370.405 € 24.371 € 143.614 € 44.585 € 150.808 € 183.372 € 311.845 € 2.2. Ausbildung Flüchtlingsverbundausbildung 0 € 14.885 € 0 € 14.885 € 14.885 € 0 € 14.520 € 0 € 365 € 0 € 0 € 0 € Summe 0 € 14.885 € 0 € 14.885 € 14.885 € 0 € 14.520 € 0 € 365 € 0 € 0 € 0 € Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 22.09.2022 804 Projekt / Abteilung Zuschüsse sonstige Zuschüsse Stadt Nürnberg Umsätze Einnahmen Ausgaben Ausgaben - Stamm- Ausgaben - Teilnehmer- Ausgaben Ausgaben - restl. Werkstatt- Projektstruktur- Overhead- Fehlbedarf/ Überschuss gesamt gesamt personal- kosten personal- kosten Raumkosten Sach- kosten kosten kosten kosten 3 Betriebe / allg. Dienstleistungen Umweltservice 639.722 € 158.204 € 1.812.551 € 2.610.477 € 2.610.477 € 574.881 € 380.591 € 397.000 € 1.074.503 € 0 € 56.533 € 12 6.970 € Bürgerservice 406.592 € 42.347 € 151.334 € 600.273 € 600.273 € 282.210 € 110.931 € 75.950 € 41.100 € 0 € 27.752 € 62.330 € Verbundwerkstatt 175.023 € 21.463 € 28.000 € 224.485 € 224.485 € 126.726 € 0 € 39.308 € 18.000 € 0 € 12.462 € 27.989 € Cafeteria im SFSS 0 € 40.887 € 72.000 € 112.887 € 112.887 € 54.000 € 0 € 7.8 00 € 33.850 € 0 € 5.310 € 11.927 € Betrieb Südstadtforum (inkl. ARUK) 450.321 € -12.982 € 390.030 € 827.369 € 827.369 € 288.632 € 245.880 € 62.180 € 138.545 € 0 € 28.384 € 63.748 € Veranstaltungsservice im Südstadtforum 0 € 78.868 € 0 € 78.868 € 78.868 € 28.924 € 0 € 10.563 € 33 .524 € 0 € 0 € 5.856 € Gemeinbedarfseinrichtung Südstadtforum (NOA als Betriebsträger) 0 € 145.879 € 0 € 145.879 € 145.879 € 113.000 € 5.000 € 0 € 5.000 € 0 € 0 € 22.879 € Reinigung / FM 201.147 € 0 € 67.340 € 268.487 € 268.487 € 83.400 € 82.46 6 € 3.000 € 73.000 € 0 € 8.201 € 18.420 € Summe 1.872.806 € 474.665 € 2.521.254 € 4.868.725 € 4.868.725 € 1.551.772 € 824.867 € 595.802 € 1.417.523 € 0 € 138.64 2 € 340.119 € 4 Neuakquise von Projekten und Aufträgen Sammelpositon Neuakquise 80.000 € 13.068 € 0 € 93.068 € 93.068 € 50.000 € 0 € 15.00 0 € 10.000 € 0 € 6.690 € 11.378 € SPRING - vormals SPOK 301.811 € 94.074 € 0 € 395.885 € 395.885 € 252.193 € 0 € 2 4.386 € 28.172 € 0 € 33.746 € 57.388 € PAFMI 337.500 € 61.108 € 0 € 398.608 € 398.608 € 262.500 € 0 € 0 € 41.250 € 0 € 35.125 € 59.734 € LENZ - Vormals Erik 401.867 € 109.202 € 0 € 511.069 € 511.069 € 336.745 € 0 € 26.892 € 25.744 € 0 € 45.059 € 76.629 € EMMI - vormals MIA 350.719 € 78.210 € 0 € 428.929 € 428.929 € 294.463 € 0 € 2 6.257 € 1.800 € 0 € 39.402 € 67.007 € Summe 1.471.897 € 355.662 € 0 € 1.827.559 € 1.827.559 € 1.195. 901 € 0 € 92.535 € 106.966 € 0 € 160.022 € 272.135 € 5 Unternehmensstruktur (informell, da über Umlage berücksichtigt) Overheadkosten 228.000 € 0 € 0 € 228.000 € 1.618.804 € 1.067.098 € 0 € 81 .150 € 470.556 € 0 € 0 € 0 € Summe 228.000 € 0 € 0 € 228.000 € 1.618.804 € 1.067.098 € 0 € 81 .150 € 470.556 € 0 € 0 € 0 € Gesamt (1-6) 8.841.024 € 2.829.302 € 2.545.254 € 14.215.581 € 14.215.581 € 6.169.023 € 1.570.419 € 965.335 € 1.691.827 € 1.671.658 € 756.514 € 1.390.804 € 296.709 €- 13.918.872 € 1.671.658 € 2.787.198 € 2.000.566 € 20.000 € 4.807.765 € 4.807.765 € 3.047.928 € 83.482 € 255.279 € 168.852 € 150.808 € 407. 840 € 693.576 € 0 € 265.633 € 72.000 € 337.633 € 337.633 € 195.924 € 5.00 0 € 18.363 € 72.374 € 0 € 5.310 € 40.661 € 2.787.198 € 2.266.200 € 92.000 € 5.145.398 € 5.145.398 € 3.243.851 € 88.482 € 273.643 € 241.226 € 150.808 € 413. 150 € 734.238 € 0 € 14.885 € 0 € 14.885 € 14.885 € 0 € 14.520 € 0 € 365 € 0 € 0 € 0 € 0 € 251.509 € 0 € 251.509 € 251.509 € 177.402 € 0 € 7.000 € 3.000 € 0 € 23.738 € 40.369 € 0 € 266.394 € 0 € 266.394 € 266.394 € 177.402 € 14.520 € 7 .000 € 3.365 € 0 € 23.738 € 40.369 € 2.787.198 € 2.015.451 € 20.000 € 4.822.650 € 4.822.650 € 3.047.928 € 98.002 € 255.279 € 169.217 € 150.808 € 407. 840 € 693.576 € 0 € 517.142 € 72.000 € 589.142 € 589.142 € 373.326 € 5.00 0 € 25.363 € 75.374 € 0 € 29.048 € 81.030 € 2.787.198 € 2.532.594 € 92.000 € 5.411.792 € 5.411.792 € 3.421.253 € 103.002 € 280.643 € 244.591 € 150.808 € 436 .888 € 774.607 € Durchlaufposten (Zuschüsse ohne Finanzierung der NOA-Struktur) - inform ell 662.070 € Zeichenerklärung: Zuschussantrag Ref. V Zuschussbedarf andere Dienststelle Unternehmensergebnis Summe der Einnahmen / Ausgaben + Unternehmensergebnis Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen Gesamtsumme Zuschussbedarf NOA bei Stadt Nürnberg davon Werkstattkostenverrechnung (informell) Summe Beantragung Ref. V (Arbeitsmarktdienstleistungen) Summe Beantragung Ref. V (allgemeine Dienstleistungen) Gesamtsumme Beantragung Ref. V Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen (allgemeine Dienstleistun gen) Summe Zuschussbedarf andere Dienststellen Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (Arbeitsmarktdienstleistungen) Gesamtsumme Zuschussbedarf Stadt Nürnberg (allgemeine Dienstleist ungen) Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Allersberger Str. 130 90461 Nürnberg Stand: 22.09.2022 805 Beilage 6.5.6 Wirtschaftsplan 2023 der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg GmbH (wbg) Ö 6.5 Ö 6.5 806 08.11.2022 wbg/UE Anlage - 3.1. Gewinn- und Verlustrechnung - Planung 2023 ff. wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR Vorschau Planung 2023 ff. 2022-08 2023 2024 2025 2026 2027 1 Umsatz 159.220 130.289 151.770 154.891 169.210 170.663 1a Umsatzerlöse aus Hausbewirtschaftung 114.412 118.387 122.800 127.280 132.346 136.314 1b Umsatzerlöse aus Verkaufstätigkeit 37.821 4.761 21.135 18.504 29.054 26.907 1c Umsatzerlöse aus der Betreuungstätigkeit 3.569 3.537 4.128 5.226 3.820 3.268 1d Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen 3.418 3.604 3.708 3.881 3.989 4.173 2 Erhöhung/Verminderung Bestand -17.665 11.817 9.675 9.112 -2.185 -4.303 3 Andere aktivierte Eigenleistungen 1.211 1.302 1.239 981 1.195 862 4 Sonstige betriebliche Erträge 5.035 4.697 4.315 4.420 4.396 4.280 5 Aufwendungen Lieferungen und Leistungen -78.149 -87.709 -100.596 -102.606 -95.752 -96.403 5a Aufwendungen Hausbewirtschaftung -67.919 -73.306 -76.074 -79.498 -75.370 -79.946 5b Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke -10.186 -14.355 -24.479 -23.066 -20.339 -16.414 5c Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen -45 -48 -43 -43 -43 -43 Rohertrag 69.651 60.397 66.403 66.798 76.864 75.098 6 Personalaufwand -25.176 -26.729 -27.362 -27.644 -28.006 -28.180 7 Abschreibung -15.146 -15.595 -15.906 -16.284 -17.149 -17.580 8 Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.227 -10.717 -10.723 -10.867 -11.443 -10.624 9 Finanzerträge 6.022 5.686 5.843 5.974 3.583 5.782 11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.358 -9.836 -11.089 -12.413 -13.825 -14.925 Jahresergebnis vor Steuern 16.766 3.205 7.165 5.564 10.023 9.572 19 Steuern -1.100 0 0 0 0 0 Jahresergebnis 15.666 3.205 7.165 5.564 10.023 9.572 807 08.11.2022 wbg/UE Anlage - 3.1. Liquidität - Planung 2023 ff. wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR Vorschau Planung 2023 ff. 2022-08 2023 2024 2025 2026 2027 Liquiditätsstand 01 Jan 24.463 39.578 21.313 25.257 14.272 17.161 Einzahlungen aus Hausbewirtschaftung 113.852 117.822 122.235 126.712 131.776 135.739 Einzahlungen aus Verkaufstätigkeit 29.794 9.316 24.739 23.059 27.580 25.371 Einzahlungen aus Betreuungstätigkeit 3.569 3.537 4.128 5.226 3.820 3.268 Einzahlungen aus anderen Lieferungen und Leistungen 2.912 3.092 3.196 3.369 3.477 3.661 Einzahlungen aus Beteiligungen 174 156 165 165 174 184 Einzahlungen aus Sonstigen Erträgen 3.106 3.214 3.223 3.328 3.304 3.289 Einzahlungen aus Erbbauzinsen, Zinserträge, Ausleihungen 1.088 1.285 1.444 1.680 1.923 1.806 Einzahlung 154.494 138.422 159.129 163.538 172.054 173.318 Aufwendungen Hausbewirtschaftung -64.523 -60.650 -62.953 -64.739 -66.611 -69.757 Bautätigkeit Umlaufvermögen -9.839 -16.589 -25.221 -27.903 -23.203 -19.734 Sonstige Lieferungen und Leistungen -45 -48 -43 -43 -43 -43 Personalkosten -24.611 -26.365 -26.988 -27.261 -27.613 -27.777 Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.666 -10.152 -10.158 -10.299 -10.441 -10.049 Steuern -1.100 Auszahlung -108.685 -114.904 -125.363 -130.244 -127.911 -127.359 Operativer Cashflow 45.810 23.518 33.767 33.294 44.143 45.959 Investitionen in den Bestand -41.019 -88.949 -55.790 -53.826 -72.217 -64.827 Investitionen sonstige Sachanlagen -910 -910 -805 -820 -730 -730 Investitionen Finanzanlagen Investitionstätigkeit -41.929 -89.859 -56.595 -54.646 -72.947 -65.557 Kapitaldienst -21.314 -24.439 -28.283 -29.346 -32.073 -34.721 Sondertilgungen -2.000 Mittelzufluss 48.462 67.855 52.407 58.075 61.230 40.577 Darlehensausreichung Gruppe -20.928 -426 76 -22.922 -1.920 9.082 Finanzierungstätigkeit 6.220 42.990 22.200 5.807 27.237 14.938 Free Cashflow 10.101 -23.351 -628 -15.545 -1.568 -4.660 Erträge aus Gewinnabführungen 5.014 5.086 4.572 4.561 4.456 1.813 Liquiditätsstand 31 Dez 39.578 21.313 25.257 14.272 17.161 14.313 808 08.11.2022 wbg/UE Anlage - 3.1. Bilanzplanung 2023 ff. wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in TEUR Vorschau Planung 2023 ff. 2022 2023 2024 2025 2026 2027 A I Immaterielle Vermögensgegenstände 618 844 884 897 849 825 A II Sachanlagen 495.278 554.000 581.182 601.226 646.832 682.585 A III Finanzanlagen 250.756 261.182 271.106 294.028 295.948 286.866 A Anlagevermögen 746.652 816.025 853.171 896.151 943.628 970.276 B I Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 45.432 58.652 70.883 84.867 84.570 82.639 B II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.996 11.860 12.226 12.499 10.232 12.915 B IV Flüssige Mittel 39.578 21.313 25.257 14.272 17.161 14.313 B Umlaufvermögen 97.007 91.825 108.366 111.638 111.963 109.867 C Abgrenzungsposten 54 54 54 54 54 54 Aktiva 843.713 907.904 961.591 1.007.843 1.055.646 1.080.197 A Eigenkapital 321.811 325.016 332.182 337.746 347.769 357.341 B Rückstellungen 20.854 18.837 20.776 20.945 20.111 19.417 langfristige Verbindlichkeiten 447.231 495.906 527.109 563.298 603.611 621.045 kurzfristige Verbindlichkeiten 53.359 67.688 81.067 85.397 83.697 81.935 C Verbindlichkeiten 500.589 563.594 608.176 648.695 687.308 702.981 D Passive Rechnungsabgrenzungsposten 458 458 458 458 458 458 Passiva 843.713 907.904 961.591 1.007.843 1.055.646 1.080.197 809 Beilage 6.5.7 Wirtschaftsplan 2023 der NürnbergStift Service GmbH (NSG) Der Wirtschaftsplan 2023 des kommunalen Unternehmens NürnbergStift Service GmbH wird erst nach den Haushaltsberatungen vom zuständigen Gremium beschlossen und wird im Band 3 des Haushaltsplans 2023 veröffentlicht. Ö 6.5 Ö 6.5 810 Beilage 6.5.8 Wirtschaftsplan 2023 der Klee-Center GmbH Ö 6.5 Ö 6.5 811 Klee-Center GmbH Plan-GuV 2023 Bezeichnung 2021 informativ Plan 2022 informativ Jan-23 Feb-23 März-23 April-23 Mai-23 Juni-23 Juli-23 Aug-23 Sep-23 Okt-23 Nov-23 Dez-23 2023 Umsatzerlöse 405.048 406.662 35.532 35.532 35.202 37.202 3 7.202 37.202 36.202 35.002 36.570 36.419 36.419 37.419 435. 904 Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge 12.774 Gesamtleistung 417.821 406.662 35.532 35.532 35.202 37.20 2 37.202 37.202 36.202 35.002 36.570 36.419 36.419 37.419 43 5.904 Direkte Kosten Bruttoergebnis 417.821 406.662 35.532 35.532 35.202 37.20 2 37.202 37.202 36.202 35.002 36.570 36.419 36.419 37.419 43 5.904 Abschreibungen 81.792 68.879 5.448 5.448 5.498 5.498 5.498 5.498 5.498 5.498 5.548 5.548 5.548 5.548 66.076 Sonstiger Aufwand 162.649 159.484 11.204 14.909 11.855 11. 405 17.960 11.755 11.605 15.150 12.305 11.580 15.535 12.572 157.837 Wertbericht. auf Forderungen 131 131 130 138 138 138 134 13 0 135 135 135 138 1.613 Gewährleistung Aktive RAP Aufwand Rückstellungen Gehälter 148.684 142.540 14.139 14.139 14.139 14.139 14.13 9 14.139 14.139 14.139 14.139 14.139 14.139 21.208 176.732 Betriebsergebnis 24.696 35.760 4.610 905 3.580 6.023 -532 5 .673 4.826 86 4.442 5.018 1.063 -2.047 33.646 Zinsertrag 20 Zinsaufwand 18.161 16.504 1.241 1.241 1.241 1.241 1.241 1.2 41 1.241 1.241 1.241 1.241 1.241 1.241 14.886 Zinsergebnis -18.140 -16.504 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -1.241 -14.886 Ausserord. Ertrag Ausserord. Aufwand AO Ergebnis Vorläufiges Ergebnis vor Steuern6.556 19.257 3.369 -336 2.339 4.782 -1.773 4.432 3.586 -1.15 5 3.202 3.778 -177 -3.288 18.760 Steuern E/E 1.036 3.274 573 341 813 452 610 348 642 -589 3.189 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 5.520 15.983 2.796 -336 1.999 3.969 -1.773 3.980 2.976 -1.15 5 2.854 3.135 -177 -2.699 15.571 Ausschüttungen Rücklagen Bilanzergebnis 5.520 15.983 2.796 -336 1.999 3.969 -1.773 3. 980 2.976 -1.155 2.854 3.135 -177 -2.699 15.571812 Klee-Center GmbH Plan-GuV 2023-2027 Bezeichnung 2021 informativ Plan 2022 informativ 2023 2024 2025 2026 2027 Umsatzerlöse 405.048 406.662 435.904 444.141 447.061 454. 761 463.361 Sonstige betriebliche Erträge 12.774 Gesamtleistung 417.821 406.662 435.904 444.141 447.061 45 4.761 463.361 Direkte Kosten Bruttoergebnis 417.821 406.662 435.904 444.141 447.061 45 4.761 463.361 Abschreibungen 81.792 68.879 66.076 66.194 67.194 68.194 6 9.194 Sonstiger Aufwand 162.649 159.484 157.837 161.233 178.31 9 178.873 176.255 Wertbericht. auf Forderungen 1.613 1.654 1.683 1.714 Gehälter 148.684 142.540 176.732 180.050 180.050 180.050 1 83.513 Betriebsergebnis 24.696 35.760 33.646 36.664 19.843 25.96 1 32.685 Zinsertrag 20 Zinsaufwand 18.161 16.504 14.886 13.219 11.502 9.735 7.918 Zinsergebnis -18.140 -16.504 -14.886 -13.219 -11.502 -9.73 5 -7.918 Ausserord. Ertrag Ausserord. Aufwand Vorläufiges Ergebnis vor Steuern6.556 19.257 18.760 23.444 8.341 16.226 24.767 Steuern E/E 1.036 3.274 3.189 3.986 1.418 2.758 4.210 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 5.520 15.983 15.571 19.459 6.923 13.467 20.556 Bilanzergebnis 5.520 15.983 15.571 19.459 6.923 13.467 20. 556 813 Klee-Center GmbH Liquiditätsplaung 2023-2027 Bezeichnung 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Eröffnungsbilanz Bank kurzfristig 219.247 212.033 186. 026 165.104 128.305 103.391 Einnahmen/Einzahlungen aus Forderungen 483.928 518.72 5 528.528 532.002 541.165 551.399 Wertbericht. auf Forderungen -1.613 -1.654 -1.683 -1.71 4 Einzahlung Zinseinnahmen Einnahmen aus Desinvestitionen Einzahlung Neuaufnahme von Darlehen Einzahlungen Sonst. Forderungen Ausserord. Ertrag Eigenkapitalveränderung Summe Cash In 483.928 517.112 528.528 530.348 539.483 549 .685 Auszahlung Personalaufwand 142.540 176.732 180.050 180. 050 180.050 183.513 Auszahlg. Material Auszahlg. Aufwand 189.785 187.825 191.867 212.200 212.85 9 209.744 Auszahlung Zinsaufwand 16.504 14.886 13.219 11.502 9.735 7.918 Auszahlung Investitionen 7.140 5.950 5.950 5.950 5.950 Auszahlung Tilgung 102.804 102.804 102.804 102.804 102.8 04 102.804 Auszahlung Steuern 3.274 3.189 3.986 1.418 2.758 Auszahlung Umsatzsteuersaldo 39.510 50.457 52.370 50.65 6 51.580 53.309 Sonstige Auszahlungen Ausschüttungen Summe Cash Out 491.143 543.119 549.450 567.147 564.396 565 .996 Perioden-Über-/Unterdeckung -7.215 -26.006 -20.923 -36. 799 -24.913 -16.311 Schlussbilanz Bank kurzfristig 212.033 186.026 165.104 128.305 103.391 87.080 Umsatzsteuer 77.266 82.822 84.387 84.942 86.405 88.039 Vorsteuer 30.302 31.129 31.584 34.831 34.936 34.438 Auszahlung Umsatzsteuersaldo 39.510 50.457 52.370 50.65 6 51.580 53.309 814 Klee-Center GmbH Planbilanzen 2023-2027 Bezeichnung 2021 2022 Anfangsbestand 2023 Anfangsbestand 2024 Anfangsbestand 2025 Anfangsbestand 2026 Anfangsbestand 2027 Anfangsbestand Anlagevermögen 1.514.981 1.514.981 1.446.102 1.386.026 1 .324.832 1.262.638 1.199.444 Investitionen 6.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Investition Abschreibung je Periode (-) -68.879 -66.076 -66.194 -67.1 94 -68.194 -69.194 Summe Anlagevermögen 1.514.981 1.446.102 1.386.026 1.324 .832 1.262.638 1.199.444 1.135.250 Vorräte Forderungen 21.351 21.351 21.351 21.351 21.351 21.351 21.3 51 Sonst. Forderungen 8.687 8.687 8.687 8.687 8.687 8.687 8.68 7 Flüssige Mittel 219.247 208.491 182.058 160.383 123.904 99 .215 82.791 Ausstehende Einlagen Aktive latente Steuern Aktive RAP Aufwand Summe Umlaufvermögen 249.285 238.529 212.096 190.420 153. 942 129.253 112.829 Summe Aktiva 1.764.266 1.684.631 1.598.122 1.515.253 1.4 16.580 1.328.697 1.248.079 Gezeichnetes Kapital 430.000 430.000 430.000 430.000 430.00 0 430.000 430.000 Rücklagen Gewinn-/Verlustvortrag 177.129 182.649 198.632 214.203 23 3.662 240.585 254.053 Bilanzergebnis lfd. Periode 5.520 15.983 15.571 19.459 6.9 23 13.467 20.556 Summe Eigenkapital 612.649 628.632 644.203 663.662 670.585 684.053 704.609 Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 30.600 30.600 30.600 30.600 30.6 00 30.600 30.600 Langfr. Verbindlichkeiten 1.075.922 973.118 870.314 767. 510 664.706 561.902 459.098 Summe langfristige Verbindlichkeiten 1.106.522 1.003.718 900.914 798.110 695.306 592.502 489.6 98 Kontokorrent Verbindlichkeiten L/L 9.721 9.721 9.721 9.721 9.721 9.721 9 .721 Sonst. Verbindlichkeiten 34.568 34.568 34.568 34.568 34.5 68 34.568 34.568 Umsatzsteuerverbindlichkeiten 3.912 4.721 4.400 4.176 4.2 89 4.467 Steuerverbindlichkeiten E/E 3.274 3.189 3.986 1.418 2.758 4.210 Verbindlichkeiten Personal Passive latente Steuern Passive RAP Ertrag 807 807 807 807 807 807 807 Summe kurzfr. Verbindlichkeiten 45.096 52.281 53.006 53.481 50.690 52.143 53.773 Summe Passiva 1.764.266 1.684.631 1.598.122 1.515.253 1.416.580 1.328.697 1.248.079 815 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/022/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Haushaltssatzung 2023 für die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen Anlagen: 7.1 Satzung Kommunale Stiftungen inkl. Rücklagen und Schuldenübersicht Ö 7.1 Ö 7.1 816 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/022/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beigefügte Haushaltssatzung für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Jahr 2023. 817 H a u s h a l t s s a t z u n g für die von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassun g der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl 2008, S. 834) und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Haushaltssatzung: § 1 Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023 werden hiermit festgesetzt; sie schließen 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.377.979 € 2.053.097 € 324.900 € Findel- und Waisenhausstiftungen 368.800 € 262.200 € 106.600 € Klein'sche Brennmaterialienstiftung 171.100 € 118.800 € 52.300 € Kost-Pocher'sche Stiftung 101.600 € 72.100 € 29.500 € Fritz-Hintermayr-Stiftung 48.000 € 34.900 € 13.100 € Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung 2.000 € 1.500 € 500 € Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 60.400 € 59.400 € 1.000 € Ö 7.1 Ö 7.1 818 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) 2.308.600 € a) 1.665.300 € a) 643.300 € b) 1.347.000 € b) 1.671.900 € b) -324.900 € 299.000 € c) 0 € c) 19.400 € c) -19.400 € Findel- und Waisenhausstiftungen a) 368.800 € a) 261.400 € a) 107.400 € b) 100.000 € b) 206.600 € b) -106.600 € 800 € c) c) c) Klein'sche Brennmaterialienstiftung a) 171.100 € a) 118.200 € a) 52.900 € b) 85.000 € b) 137.300 € b) -52.300 € 600 € c) c) c) Kost-Pocher'sche Stiftung a) 101.600 € a) 71.600 € a) 30.000 € b) 470.000 € b) 499.500 € b) -29.500 € 500 € c) c) c) Fritz-Hintermayr-Stiftung a) 48.000 € a) 34.600 € a) 13.400 € b) 257.000 € b) 270.100 € b) -13.100 € 300 € c) c) c) Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) 2.000 € a) 1.400 € a) 600 € b 5.000 € b) 5.500 € b) -500 € 100 € c) c) c) Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung a) 60.400 € a) 50.600 € a) 9.800 € b) 20.000 € b) 21.000 € b) -1.000 € 8.800 € c) c) c) ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht. § 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. 819 Ü b e r s i c h t über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen der kommunalen Stiftungen - in 1 000 € - voraussichtlich Art Stand 01.01.2022 Zugang 2022 Abgang 2022 Stand 01.01.2023 Kapitalerhaltungsrücklage der 1. Heilig-Geist-Spital-Stiftung *) 0 257 257 0 2. Findel- und Waisenhaus- stiftungen 272 105 377 0 3. Klein’schen Brenn- materialienstiftung 106 53 159 0 4. Kost-Pocher’schen Stiftung 151 32 183 0 5. Fritz-Hintermayr-Stiftung 91 17 108 0 6. Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 7. Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 12 62 1 1 13 63 0 0 *) gemäß den Prüfungsfeststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde die negative Kapital- erhaltungsrücklage in 2010 aufgelöst und auf der Aktivseite der Bilanz als Kapitalerhaltung (Vorleistungen) ausge- wiesen. Mit dem Jahresabschluss 2021 konnte die Position „Kapitalerhalt (Vorleistungen) als ungedecktes Grundstockvermögen aufgelöst werden. 820 Ü b e r s i c h t über den voraussichtlichen Stand der Schulden der kommunalen Stiftungen - in 1 000 € - 1. Nach Stiftungen voraussichtlich Stiftung Stand 01.01. 2022 Stand 01.01. 2023 Zugang 2023 Abgang 2023 Stand 31.12. 2023 1.1 Heilig-Geist-Spital- Stiftung 295 276 0 19 257 2. Nach Zahlungsströmen -1 voraussichtlich Kreditgeber Stand 01.01. 2022 Stand 01.01. 2023 Zugang 2023 Abgang 2023 Stand 31.12. 2023 2.1 Kreditinstitute 295 276 0 19 257 821 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/023/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Sonderhaushaltspläne 2023 für die allgemeinen Stiftungen, die kommunal verwaltet sind Anlagen: 7.2 Sonderhaushaltspläne allgemeine Stiftungen mit Rücklagenübersicht Ö 7.2 Ö 7.2 822 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/023/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Sonderhaushaltspläne 2023 für die Sigmund-Schuckert-Stiftung (Produkt 240100, KR 2401) Lokalstudienfonds Nürnberg (Produkt 240200, KR 2402) Stiftung für Bildung und Unterricht (Produkt 240300, KR 2403) Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg (Produkt 240400, KR 2404) Heinrich Gröschel Stiftung (Produkt 240500, KR 2405) Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung (Produkt 240600, KR 2406) Heinz und Inge Tschech Stiftung (Produkt 240700, KR 2407) Rudolf Volland Stiftung (Produkt 240800, BKR 2408) Leo und Trude Denecke Stiftung (Produkt 240900, KR 2409) Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung (Produkt 241000, KR 2410) Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung (Produkt 241100, KR 2411) Ursula-Fischer-Schwanhäuser-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung (Produkt 241200, KR 2412) Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung (Produkt 241300, KR 2413) Alfred Golombek Stiftung (Produkt 241400, KR 2414) Stiftung Lompa (Produkt 241500, KR 2415) Hehl Stiftung (Produkt 241600, KR 2416) Wolfram und Ilse Unger Stiftung, Verbrauchsstiftung (Produkt 241700. KR 2417) Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung (Produkt 241800, KR 2418). 823 Beilage ………… Sonderhaushaltspläne für die von der Stadt Nürnberg verwalteten allgemeinen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023 Die Sonderhaushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten allgemeinen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023 werden wie folgt festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit Dem Gesamtbetrag der Erträge von Dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von Sigmund-Schuckert-Stiftung 7.324.900 € 5.999.000 € 1.325.900 € Lokalstudienfonds Nürnberg 76.000 € 56.200 € 19.800 € Stiftung für Bildung und Unterricht 6.400 € 4.700 € 1.700 € Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät 3.300 € 2.400 € 900 € Heinrich Gröschel Stiftung 37.100 € 27.200 € 9.900 € Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 51.000 € 35.000 € 16.000 € Heinz und Inge Tschech Stiftung 60.600 € 26.300 € 34.300 € Rudolf Volland Stiftung 26.300 € 20.400 € 5.900 € Leo und Trude Denecke Stiftung 23.400 € 18.800 € 4.600 € Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 500 € 400 € 100 € Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 11.900 € 8.500 € 3.400 € Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und- Gebhard-Schönfelder-Stiftung 1.400 € 1.000 € 400 € Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 1 56.400 € 124.300 € 32.100 € Ö 7.2 Ö 7.2 824 Alfred Golombek Stiftung 4.000 € 3.000 € 1.000 € Stiftung Lompa 1 3.100 € 12.300 € 800 € Hehl Stiftung 1 5.900 € 11.000 € 4.900 € Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 8.600 € 8.600 € 0 € Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 28.600 € 28.400 € 200 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit Sigmund-Schuckert-Stiftung a) 7.324.900 € a) 5.480.600 € a) 1.844.300 € b) 10.555.000 € b) 11.880.900 € b) -1.325.900 € 518.400 € c c) c) Stiftung Lokalstudienfonds a) 76.000 € a) 54.400 € a) 21.600 € b) 1.060.000 € b) 1.079.800 € b) -19.800 € 1.800 € c) c) c) Stiftung für Bildung und Unterricht a) 6.400 € a) 3.900 € a) 2.500 € b) 85.000 € b) 86.700 € b) -1.700 € 800 € c) c) c) Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät a) 3.300 € a) 1.500 € a) 1.800 € b) 25.000 € b) 25.900 € b) -900 € 900 € c) c) c) Heinrich Gröschel Stiftung a) 37.100 € a) 24.600 € a) 12.500 € b) 184.000 € b) 193.900 € b) -9.900 € 2.600 € c) c) c) Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) 51.000 € a) 33.300 € a) 17.700 € b) 583.000 € b) 599.000 € b) -16.000 € 1.700 € c) 0 € c) 0 € c) 0 € Heinz und Inge Tschech Stiftung a) 60.600 € a) 16.500 € a) 44.100 € b) 165.000 € b) 199.300 € b) 34.300 € 9.800 € c) c) c) Rudolf Volland Stiftung a) 26.300 € a) 18.800 € a) 7.500 € b) 90.000 € b) 95.900 € b) -5.900 € 1.600 € c) c) c) Leo und Trude Denecke Stiftung a) 23.400 € a) 18.300 € a) 5.100 € b) 20.000 € b) 24.600 € b) -4.600 € 500 € c) c) c) Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung a) 500 € a) 300 € a) 200 € b) 0 € b) 100 € b) -100 € 100 € c) c) c) 825 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung a) 11.900 € a) 7.200 € a) 4.700 € b) 0 € b) 3.400 € b) -3.400 € 1.300 € c) c) c) Ursula-Fischer- Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung a) 1.400 € a) 400 € a) 1.000 € b) 34.000 € b) 34.400 € b) -400 € 600 € c) c) c) Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung a) 156.400 € b) 0 € c) a) 107.900 € b) 32.100 € c) a) 48.500 € b) - 32.100 € c) 16.400 € Alfred Golombek Stiftung a) 4.000 € b) 0 € c) a) 2.800 € b) 1.000 € c) a) 1.200 € b) -1.000 € c) 200 € Stiftung Lompa a) 13.100 € b) 0 € c) a) 7.800 € b) 800 € c) a) 5.300 € b) -800 € c) 4.500 € Hehl Stiftung a) 15.900 € b) 100.000 € c a) 10.800 € b) 104.900 € c a) 5.100 € b) -4.900 € c 200 € Wolfram und Ilse Unger Verbrauchsstiftung a) 1.600 € b) 0 € c a) 8.400 € b 0 € c a) -6.800 € b) 0 € c -6.800 € Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung a) 28.600 € b) 0 € c a) 26.000 € b) 200 € c a) 2.600 € b) -200 € c 2.400 € Bei der Wolfram und Ilse Unger Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung, deren negativer Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch das Grundstockverm ögen bis zu dessen vollständigem Abbau gedeckt wird. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Kassenkredit e zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht benötigt. 826 Ü b e r s i c h t über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen der allgemeinen Stiftungen - in 1 000 € - Art Stand 01.01. 2022 Voraussicht- liche Zugänge 2022 Voraussicht- liche Abgänge 2022 Voraussicht- licher Stand 01.01.2023 Kapitalerhaltungsrücklage der 1. Sigmund-Schuckert- Stiftung 5.767 1.664 7.431 0 2. Stiftung Lokalstudienfonds 85 25 91 19 3. Stiftung für Bildung und Unterricht 18 2 20 0 4. Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen - Nürnberg 11 1 12 0 5. Heinrich Gröschel Stiftung 45 13 58 0 6. Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 7. Heinz und Inge Tschech Stiftung 8. Rudolf Volland Stiftung 9. Leo und Trude Denecke Stiftung 10. Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 11. Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 12. Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 13. Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 160 14 41 22 2 14 4 89 17 20 7 5 1 3 2 39 177 34 48 27 3 17 6 128 0 0 0 0 0 0 0 0 14. Alfred Golombek Stiftung 15. Stiftung Lompa 16. Hehl Stiftung 17. Wolfram und Ilse Unger Stiftung Verbrauchsstiftung 18. Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung 17 8 9 0 21 1 1 5 0 3 18 4 14 0 24 0 5 0 0 0 827 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Stk/024/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Sonderhaushaltspläne 2023 für die anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Anlagen: 7.3 Sonderhaushaltspläne anderer Stiftungen mit Rücklagenübersicht Ö 7.3 Ö 7.3 828 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/024/2022 Seite 2 von 2 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Sonderhaushaltspläne 2023 für die Friedrich Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung (Produkt 250100, KR 2501) Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung (Produkt 250200, KR 2502). Der Sonderhaushaltsplan der Bäume für Nürnberg Stiftung (Produkt 250300, KR 2503) dient lediglich zur Information. Er wird vom Stiftungsvorstand beschlossen. 829 Beilage ………… Sonderhaushaltspläne für die anderen kommunalen Stiftungen (nicht kommunal verwaltet) für das Haushaltsjahr 2023 Die Sonderhaushaltspläne der anderen kommunale n Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023 werden wie folgt festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit Dem Gesamtbetrag der Erträge von Dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von Friedrich Freiherr von Haller´sche Forschungsstiftung 26.500 € 20.700 € 5.800 € Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar– Stiftung 467.500 € 384.100 € 83.400 € Bäume für Nürnberg Stiftung 3.100 € 2.200 € 900 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit Friedrich Freiherr von Haller´sche Forschungsstiftung a) 26.500 € a) 18.500 € a) 8.000 € b) 45.000 € b) 50.800 € b) - 5.800 € 2.200 € c) c) c) Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar–Stiftung a) 467.500 € a) 337.400 € a) 130.100 € b) 443.000 € b) 526.400 € b) -83.400 € 46.700 € c) c) c) Bäume für Nürnberg Stiftung a) 3.100 € a) 1.600 € a) 1.500 € b) 33.000 € b) 33.900 € b) - 900 € 600 € c) c) c) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht. Ö 7.3 Ö 7.3 830 Beilage 3 Ü b e r s i c h t über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen der anderen kommunalen Stiftungen - in 1 000 € - Art Stand 01.01.2022 Voraussicht- liche Zugänge 2022 Voraussicht- liche Abgänge 2022 Voraussicht- licher Stand 01.01.2023 Kapitalerhaltungsrücklage der 1. Friedrich Freiherr von Haller´sche Forschungs- stiftung 33 6 39 0 2. Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar – Stiftung 299 78 377 0 3. Bäume für Nürnberg Stiftung 6 1 7 0 831

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