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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage SÖR/107/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 09.11.2022 öffentlich Gutachten

Öffentlicher Raum (SÖR)

Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wirtschaftsplan 2023

Anlagen: 2023_Wirtschaftsplan_20221024

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 5 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 der ServicebetriebsS legt der Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2023 vor. Der Wirtschafts- und Finanzplan 2023 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss SÖR ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ServicebetriebsS).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 104.819.767 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 104.819.767 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja rein handels- und betriebsrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Werkausschuss des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen:

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 47.748.738 € und in den Aufwendungen mit 152.343.783 € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.167.000 € ab.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

  2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 38.400.000 € festgesetzt.

  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 22.455.104 € festgesetzt.

Beschlussvorschlag Stadtrat:

Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ vom 09.11.2022 wird zum Beschluss erhoben.

Im vorliegenden Wirtschaftsplan von SÖR sind die unter dem entsprechenden TOP behandelten Stellenschaffungsanträge und Stellenbefristungsanträge noch nicht mit eingearbeitet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den Beschlüssen dieses TOPs ergebenden Veränderungen im Wirtschaftsplan SÖR vorzunehmen.

(nachrichtlich: Zudem ist im Kernhaushalt der Verlustausgleich in entsprechender Höhe anzupassen)

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