Haushaltssperre

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1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen

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Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Frankenstadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

AKTIVSEITE PASSIVSEITE 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL

I. Sachanlagen I. Stammkapital 0,00 0,00

  1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Il. Rücklagen 18.419.599,33 18.514.600,43 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27.230.866,00 29.191.3433,00 II. Verlustvortrag 0,00 0,00 2. Technische Anlagen und Maschinen 803.668,00 971.878,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung 21.483,00 17.429,00 IV. Jahresverlust (2.178.018,72) (2.157.312,70) 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 61.621,15 86.459,67 16.241.580,61 16.357.287,73 28.117.638,15 30.267.109,67 B. RÜCKSTELLUNGEN B. UMLAUFVERMÖGEN Sonstige Rückstellungen 27.000,00 39.884,36 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.311,49 22.445,06 davon mit einer Restlaufzeit C. VERBINDLICHKEITEN von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00) 2. Fordeningen gegenüber der Stadt Nürnberg 604.013,17 576.591,52 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.596.012,59 14.308.881,08 davon mit einer Restlaufzeit davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00) EUR 1.771.252,59 (VJ: EUR 1.780.561,08) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 2.251,73 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 63.939,56 240.737,03 davon mit einer Restlaufzeit davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00) EUR 63.939,56 (VJ: EUR 240.737,03) 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und 13.938,65 18.577,95 606.324,66 601.288,31 anderen Eigenbetrieben davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 13.938,65 (VJ: EUR 18.577,03) Il. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 220.287,10 148.014,03 4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.098,50 1.363,86 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.098,50 (VJ: EUR 1.363,86) C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 320,00 320,00 davon aus Steuem: EUR 2.098,50 (VJ: EUR 1.363,86) 12.675.989,30 14.569.559,92

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 50.000,00

28.944.569,91 31.016.732,01 28.944.569,91 31.016.732,01

y u j e b o

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Anlage 1.2

Franken-Stadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

5.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

EUR EUR 2021 2020

l. Umsatzerlöse 1.303.482,74 1.265.815,65

  1. Personalaufwand

(120.158,96)

a) Löhne und Gehälter (85.316,42)

(31.623,78)

b) soziale Abgaben und Aufwendungen (20.859,14) für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung EUR 9.278,27 (VJ EUR 6.563,44)

(151.782,74) (106.175,56)

  1. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

(2.117.933,99) (2.195.158,26)

des Anlagevermögens und Sachanlagen

(768.307,50) (648.006,16)

  1. sonstige betriebliche Aufwendungen

(429.016,17) (473.788,37)

  1. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(2.163.557,66) (2.157.312,70)

  1. Ergebnis nach Steuern

(14.461,06) (0,00)

  1. sonstige Steuern

(2.157.312,70)

(2.178.018,72) 8. Jahresverlust

5.1.3 Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

  1. Grundsätzliche Angaben

Der Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.

Der Betrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß 8 267 Abs. 1 HGB auf. Aufgrund 8 20 S. 2 EBV ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften i. S. d. 8 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufzustellen.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß 5 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach den in den Ziffern 21, 22, 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2, 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß 88 252 - 256 HGB erstellt.

Die Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewandt.

Anlagevermögen

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.

Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von maximal 33 Jahren abgeschrieben.

Zugänge wurden im Wirtschaftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.

Technische Anlagen und Maschinen

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.

Zugänge wurden im Wirtschaftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.

Die Zugänge im Wirtschaftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,werden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.

Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg

sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

sind mit ihrem Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe der voraussichtlichen, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

betreffen die Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

AKTIVA

A. Anlagevermögen

  1. Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

Bei den Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten wurden die Anlagen mit dem Zuschuss des 1. FC Nürnberg für den Umbau der Südostkurve in Höhe von EUR 50.000,00 verrechnet.

Bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde im Wirtschaftsjahr 2021 ein Zugang in Höhe von EUR 6.542,89 verzeichnet.

Bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau wurden im Wirtschaftsjahr 2021 Zugänge in Höhe von EUR 61.621,15 sowie Abgänge in Höhe von EUR 49.916,07 verzeichnet. Die Anlagenabgänge beinhalten Umrüstungskosten bezüglich der Zutrittskontrollen, die als Instandhaltungskosten anzusehen sind.

Im Wirtschaftsjahr 2021 beliefen sich die Abschreibungen auf Zugänge des Jahres 2021 auf EUR 1.384,89.

Frankenstadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Anlagenspiegel 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen

Stand am Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am Stand am Zugänge Umbuchung Abgänge Stand am Restbuchwerte Restbuchwerte 01.01.2021 31.12.2021 01.01.2021 31.12.2021 Stand am Stand am 31.12.2021 31.12.2020

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Sachanlagen Grundstücke, grundstücks- 66.960.294,30 0,00 0,00 50.000,00 66.910.294,30 37.768.951,30 1.910.477,00 0,00 0,00 39.679.428,30 27.230.866,00 29.191.343,00 gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

technische Anlagen und 7,516.570,36 214,50 36.543,60 0,00 7553.328,46 6.544.692,36 204.968, 10 0,00 0,00 6.749.660,46 803.668,00 971.878,00 Maschinen

andere Anlagen, 4.190.207,70 6.542,89 0,00 1.111,95 4.195.638,64 4.172.778,70 2.488,89 0,00 1.111,95 4.174.155,64 21.483,00 17.429,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung

geleistete Anzahlungen und 86.459,67 61.621,15 36.543,60- 49.916,07 61.621,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.621,15 86.459,67 Anlagen im Bau

78.753.532,03 68.378,54 0,00 101.028,02 78.720.882,55 48.486.422,36 2.117.933,99 0,00 1.111,95 50.603.244,40 28.117.638,15 30.267.109,67

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B. Umlaufvermögen

l. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Restlaufzeiten

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 2.311,49 (Vorjahr EUR 22.445,06) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 604.013,17 (Vorjahr EUR 576.591,52) betreffen im Wesentlichen den Bestand des Betriebsmittelkontos in Höhe von EUR 577.757,60 (Vorjahr EUR 480.174,91). Zudem sind unter dem Posten die Umsatzsteuer- Erstattungen laut den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate November-Dezember 2021 in Höhe von EUR 16.911,20 sowie die umsatzsteuerliche Nachzahlung (Verrechnung) für 2021 in Höhe von EUR 2.903,71 ausgewiesen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren im Wirtschaftsjahr nicht zu verzeichnen (Vorjahr EUR 0,00).

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 2.251,73)..

ll. Guthaben bei Kreditinstituten

Es handelt sich um Bankguthaben bei der Sparkasse Nürnberg in Höhe von EUR 220.287,10 (Vorjahr EUR 148.014,03).

C. _ Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung in Höhe von EUR 320,00 (Vorjahr EUR 320,00) beinhaltet die bereits bezahlte Miete für Januar 2022.

PASSIVA

A. Eigenkapital

Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2021 EUR

I. Stammkapital 0,00

Il. Rücklagen 18.419.599,33

Il. Verlustvortrag 0,00

IV. Jahresverlust (2.178.018,72)

16.241.580,61

Das Franken-Stadion der Stadt Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb gemäß Art. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) geführt.

Gemäß 8 1 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 beträgt das Stammkapital O Euro.

Im Wirtschaftsjahr 2021 ist eine Abnahme der Rücklagen in Höhe von EUR 95.001,10 zu verzeichnen. Der Stadtrat hat am 15.12.2021 im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 beschlossen, den Jahresverlust 2020 in Höhe von EUR 2.157.312,70 mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Des Weiteren sind die unterjährigen Verlustausgleiche für 2021 in Höhe von EUR 2.062.311,60 berücksichtigt.

B. Rückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Stand am Verbrauch Auflösung Einstellung Stand am 01.01.2021 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 23.350,00 23.350,00 0,00 27.000,00 27.000,00

Rückstellung für ausstehende Rechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Rückstellung für Personalkosten 16.534,36 0,00 16.534,36 0,00 0,00

Rückstellung für Außenprüfung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Summe 39.884,36 23.350,00 16.534,36 27.000,00 27.000,00

C. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf EUR 63.939,56 (Vorjahr EUR 240.737,03).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf EUR 13.938,65 (Vorjahr EUR 18.577,95) und resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergBad.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 2.098,50 (Vorjahr EUR 1.363,86) und beinhalten Verbindlichkeiten aus der Lohnsteuer.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 5.1.3/10).

D. _Rechnungsabgrenzungsposten

Die passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 50.000,00) betraf im Vorjahr die bereits bezahlten Zuschüsse des 1. FC Nürnberg für den Umbau der Südostkurve für das Wirtschaftsjahr 2021.

Frankenstadion Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Verbindlichkeitenspiegel

biszu von mehr als davon mehr als Gesamteinem Jahr einem Jahr fünf Jahre betrag EUR EUR EUR EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute 1.771.252,59 10.824.760,00 4.573.020,00 12.596.012,59 Vorjahr 1.780.561,08 12.528.320,00 5.714.080,00 14.308.881,08

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 63.939,56 0,00 0,00 63.939,56 Vorjahr 240.737,03 0,00 0,00 240.737,03

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben 13.938,65 0,00 0,00 13.938,65 Vorjahr 18.577,95 0,00 0,00 18.577,95

sonstige Verbindlichkeiten 2.098,50 0,00 0,00 2.098,50 Vorjahr 1.363,86 0,00 0,00 1.363,86

Summe 1.851.229,30 10.824.760,00 4.573.020,00 12.675.989,30 Summe Vorjahr 2.041.239,92 12.528.320,00 5.714.080,00 14.569.559,92

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D. ERLÄUTERUNGEN ZU WESENTLICHEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2021 2020 EUR EUR

  1. Umsatzerlöse 1.303.482,74 1.265.815,65

Nebenkosten Betreiber 42.000,00 61.654,76 Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 1.942,43 2.405,43 Erlöse 7.987,62 8.127,51 Betreiber Miete 1.251.242,40 1.193.317,66 Periodenfremde Erträge 0,00 0,00

1.303.482,74 1.265.815,65

Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden keine periodenfremden Erträge (Vorjahr 0,00) ausgewiesen.

2021 2020 EUR EUR

  1. Personalaufwand 151.782,74 106.175,56

Löhne und Gehälter 120.158,96 85.316,42 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 31.623,78 20.859,14 davon für Altersversorgung EUR 9.278,27 (VJ EUR 6.563,44):

151.782,74 106.175,56

  1. Abschreibungen

Diese Position beinhaltet die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von EUR 2.117.933,99 (Vorjahr EUR 2.195.158,26).

2021 2020 EUR EUR

  1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 768.307,50 648.006,16

Raumkosten 3.840,00 3.840,00 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 74.797,06 73.028,98 Reparaturen und Instandhaltungen 538.530,04 424.599,29 Kaufmännische Betreuungsleistungen 12.375,00 13.537,00 Kopierkosten 92,22 4.038,20 Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 13.151,64 8.368,39 Bewirtungskosten 0,00 0,00 Aufwendungen für Kommunikation 939,69 796,71 Bürobedarf 621,68 5.299,03 Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 30.676,50 25.274,50 Rechts- und Beratungskosten 15.038,25 8.995,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen 74.988,63 70.205,38 Reinigung 1.957,10 1.210,00 Nebenkosten des Geldverkehrs 372,69 922,88 Periodenfremde Aufwendungen 927,00 7.890,80

768.307,50 648.006,16

Die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden saldiert mit erhaltenen Skonti ausgewiesen. Sie betreffen im Wirtschaftsjahr vor allem die Beseitigung von Schäden an Treppentürmen sowie diverse Wartungen von Anlagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich die Verwaltungskosten in Höhe von EUR 64.738,00 (Vorjahr EUR 64.738,00) und die Kosten für die IT-Leistungen in Höhe von EUR 8.785,24 (Vorjahr EUR 4.609,71) der Stadt Nürnberg.

Im Wirtschaftsjahr 2021 sind die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von EUR 927,00 (Vorjahr EUR 7.890,80) angefallen. Diese resultieren aus einer baustatischen Untersuchung.

5, Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Darlehenszinsen für langfristige Verbindlichkeiten mit EUR 423.803,12 (Vorjahr EUR 468.872,15) und Negativzinsen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von EUR 2.610,05 (Vorjahr EUR 4.916,22).

  1. Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern beinhalten die Umsatzsteuernachzahlungen gemäß Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015.

E. Sonstige Angaben

  1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des 8 251 HGB.

  1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des $ 285 Nr. 3 HGB.

  1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen

Neben dem Zweiter Werkleiter war ganzjährig ein weiterer Mitarbeiter beschäftigt.

  1. Angabe zu marktunüblich zu Stande gekommenen Geschäften

Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen lagen nicht vor.

5 Organe des Eigenbetriebes

5.1 Werkleitung

Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter, Bürgermeister Herr Detlef Stenger, Zweiter Werkleiter, Architekt

5.2 Werkausschuss

Herr Dr. Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender

Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin Herr Maximilian Müller, Profisportler Herr Kilian Sendner, Kaufmann i. R. Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe Herr Paul Arzten, Erzieher Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen Frau Alexandra Thiele, Waldtherapeutin und Gesundheitsberaterin Herr Florian Betz, DevOp (Fl Anwendungsentwicklung) Herr Joachim Mletzko, Geschäftsführer kirchlicher Bildungsträger Herr Roland Hübscher, Dipl.-Kaufmann (FH), Bankkaufmann

Von der Befreiungsvorschrift des 8 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Sachverhalte im Sinne des 8 285 Nr. 9c HGB lagen nicht vor.

  1. Honorar des Abschlussprüfers

Das im Wirtschaftsjahr 2021 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:

EUR a) für die Abschlussprüfung 9.000,00 b) für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 0,00 <) für Steuerberatungsleistungen 0,00 d) für sonstige Leistungen 1.000,00

10.000,00

  1. Nachtragsbericht

Die Absage von Großveranstaltungen sowie das Stattfinden von sogenannten Geister-Fußballspielen aufgrund der Corona-Pandemie wird weiterhin zum Rückgang von Umsatzerlösen führen. Die Umsatzkürzung beträgt EUR 30.000,00 pro Geisterspiel. Dies wird solange die Umsatzlage beeinflussen, bis mehr als 50 % der Zuschauerkapazität des Stadions erlaubt sind. Dies war ab 04. März 2022 wieder der Fall, die Entwicklungen im weiteren Jahresverlauf können noch nicht vorhergesehen werden. Weiterhin wird im Jahr 2022 aufgrund des Krieges zwischen der Ukraine und Russland mit steigenden Rohstoffpreisen gerechnet, wodurch das Jahresergebnis voraussichtlich sinken wird.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten sind, sind nicht zu verzeichnen.

8 Ergebnisverwendung

Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Nürnberg, den 24. Juni 2022

I, 2 —

Christiaff Vogel Detlef Stenger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter

Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021

  1. Grundlagen der Gesellschaft

Das Franken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des 8 1 der EBV.

Die Aufgabe des FSN einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe war ursprünglich der Umbau des bestehenden Stadions auf der Grundlage des Pflichtenheftes anlässlich der Bewerbung der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006, die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Mitwirkung an der Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft 2006. Das Stadiongelände wurde ab 01.07.2005 an eine private Betreibergesellschaft (Stadion-BG) verpachtet. Der Vertrag war befristet bis 30.06.2015. Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig von der Bundesligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg e.V. (1. FCN).

Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Durch die Übertragung der Anteile der SPIE GmbH an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH an die Stadt Nürnberg hält die Stadt Nürnberg seit 01.07.2015 100% der Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft. Seit diesem Zeitpunkt führt die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH den Betrieb des Stadions auf der Grundlage des Betreibervertrags vom 10. Mai 2005 und der Nachtragsvereinbarung vom 02.08.2017/17.08.2017 auf unbestimmte Zeit fort.

Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber.

  1. Geschäftsverlauf

Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2021 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt.

Im Jahr 2021 fanden im Stadion 19 Ligaspiele, 1 Testspiel und 1 DFB-Pokalspiel statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der geltenden Beschränkungen konnten im Jahr 2021 nur wenige Veranstaltungen stattfinden. Die Veranstaltungen wurden von der Stadion-BG akquiriert und organisiert. Diese wurden auf Rechnung und Risiko der Betreibergesellschaft durchgeführt. Für den Eigenbetrieb bestand kein wirtschaftliches Risiko.

Auch im Wirtschaftsjahr 2021 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang notwendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren, durchgeführt.

Der Jahresverlust beläuft sich auf TEUR 2.178 (Vorjahr TEUR 2.157).

  1. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

2021 2020 Veränderung TEUR % % TEUR %

Umsatzerlöse 1.303 100.00 1.266 100.00 37 2.92

Gesamtleistung 1.303 100,00 1.266 100,00 37 2,92

Personalaufwand (152) (11,67) (106) (8,37) 46 43,40 Abschreibungen (2.118) (162.55) (2.195) (173.38) (77) (3,51) sonstige betriebliche Aufwendungen (768) (58,94) (648) (51.18) 120 18.52

Betriebsaufwand (3.038) (233,15) (2.949) (232.94) 89 3,02

Finanzergebnis (429) (32.92) (474) (37,44) (45) (9,49)

Ergebnis nach Steuern (2.164) (166.08) (2.157) (170.38) 7 0,32

sonst. Steuer (14) (1,07) 0 14

Jahresergebnis (2.178) (167.15) (2.157) (170,38) 21 0,97

Die Gesamtleistung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator betrug TEUR 1.303 (Vorjahr TEUR 1.266), davon entfallen auf das Nutzungsentgelt TEUR 1.251 (Vorjahr TEUR 1.193). Da der 1. FC Nürnberg, wie auch schon im Vorjahr, weiterhin in der 2. Liga gespielt hat, blieb das Nutzungsentgelt, abgesehen von der vereinbarten moderaten jährlichen Steigerung, konstant. In der 1. Bundesliga könnte ein deutlich höheres Nutzungsentgelt erzielt werden.

Da die Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auch 2021 aufrechterhalten wurden, konnten auch in 2021 kaum Veranstaltungen stattfinden. Fußballspiele konnten im ers-

ten Halbjahr 2021 und gegen Ende des Jahres nur als sogenannte Geisterspiele, also ohne Zuschauer oder mit einer sehr geringen Anzahl organisiert werden. Aufgrund der Geisterspiele wurde das Nutzungsentgelt weiterhin gemindert, da dies aber auch schon im Vorjahr der Fall war, führt dies zu keiner nennenswerten Veränderung der Einnahmen.

Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund der Einstellung eines Architekten zu Beginn des Geschäftsjahres 2021.

Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von TEUR 2.118 (Vorjahr TEUR 2.195).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 768 (Vorjahr TEUR 648). Diese beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen in Höhe von TEUR 539 (Vorjahr TEUR 425), Kosten für Versicherungen und Grundabgaben in Höhe von TEUR 75 (Vorjahr TEUR 73), die Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 65) und die Kosten für Abschluss und Prüfung sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 34).

Das Finanzergebnis beinhaltet die Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 424 (Vorjahr TEUR 469), Zinsen auf Steuernachzahlungen sowie Negativzinsen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 5).

Sonstige Steuern wurden in Höhe von TEUR 14 für Umsatzsteuernachzahlungen in Folge einer Betriebsprüfung der Jahre 2012 bis 2015 aufgewendet.

Der Jahresverlust beträgt TEUR 2.178 (Vorjahr TEUR 2.157). Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

Der Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.178 fällt um TEUR 1.323 geringer aus, als ursprünglich für das Wirtschaftsjahr 2021 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maßgeblich aus der Verringerung der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Diese Verringerung begründet sich darauf, dass der Aufwand der in 2021 angestoßenen Baumaßnahmen teils erst im Folgejahr entsteht. Die Erneuerung der Sprachalarmierungsanlage, eingeplant mit Kosten in Höhe von TEUR 500, musste wegen Lieferverzögerungen des Herstellers ins Folgejahr geschoben werden. Auch die Sanierung der Treppenaufgänge 6 und 14 wird erst im Folgejahr beendet werden, hier wurden von den geplanten TEUR 630 bisher lediglich ca. TEUR 190 abgerufen. Weiterhin verschieben sich Teilbeträge der Reparaturarbeiten an der Entwässerung des Stadiondachs sowie der Abdichtung der Galerie ins Folgejahr.

Für das Jahr 2022 wurde nach dem Wirtschaftsplan 2022 mit einem höheren Jahresverlust als 2021 kalkuliert. Die Verschiebung der Maßnahme zur Erneuerung der Sprachalarmierungsanlage wurde im Plan bereits mit TEUR 500 berücksichtigt.

Finanzlage

Bilanzstruktur 2021 2020 Veränderung Vermögensstruktur TEUR % Yo TEUR %

Sachanlagen 28.118 97.14 30.267 97.58 (2.149) (7.10)

langfristig gebundenes Vermögen 28.118 97.14 30.267 97.58 (2.149) (7,10)

Forderungen und sonst. VG 606 2.09 601 1.94 5 083 Flüssige Mittel 220 0.76 148 0.48 72 48.65

kurzfristig gebundenes Vermögen 826 2.85 7499 2.41 77 10,28

Rechnungsabgrenzungsposten 1 0,00 1 0,00 0 0

Gesamtvermögen 28.945 100.00 31.017 100.00 (2.072) (6,68)

Die Stichtagsliquidität 2021 aus Bankbeständen des FSN beträgt TEUR 220 (Vorjahr TEUR 148).

Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde dem FSN von der Stadt Nürnberg ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Der Bestand des Betriebsmittelkontos weist einen Wert in Höhe von TEUR 578 (Vorjahr TEUR 480) auf. Das Betriebsmittelkonto ist unter den Forderungen ausgewiesen.

Der FSN konnte vor allem aufgrund des Zugriffs auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten, noch werden sie erwartet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme belief sich auf TEUR 28.945 (Vorjahr TEUR 31.017). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen, TEUR 28.118 (Vorjahr TEUR 30.267).

Im Jahr 2021 wurden Investitionen von TEUR 68 getätigt (Vorjahr TEUR 557).

Die Anschaffungskosten für den Umbau der Südostkurve wurden mit den letzten Zuschussraten des 1. FC Nürnberg in Höhe von TEUR 50.000 (Vorjahr TEUR 100.000) verrechnet.

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag TEUR 62 (Vorjahr TEUR 86). Sie betreffen die Kosten für den erweiterten Kontrollbereich des Gästezugangs.

Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungskosten von Sachanlagen zeigt folgendes Bild:

Anschaffungs- und Buchwert in % der Herstellungskosten am 31.12.2021 Anschaffungswerte

TEUR TEUR % Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und 66.910 27.231 40,70 anderen Bauten

Technische Anlagen und Maschinen 7.553 804 10,64

Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.196 21 0,50

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 62 62 100,00

78.721 28.118 35,72

Für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden ursprünglich Investitionsmaßnahmen in Höhe von 850 TE geplant. Gemäß dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 wurde dieser Ansatz auf 10 T€ für bewegliches Vermögen reduziert. Für 2022 sind keine Investitionsmaßnahmen geplant. Die in 2022 durchzuführenden Maßnahmen werden ausschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet.

2021 2020 Veränderung Kapitalstruktur TEUR Y TEUR % TE %

Rücklagen 18.420 63684 18.515 59869 (95) (0.51) Verlustvortrag 0 0 0 0 0 0 Jahresverlust (2.178) (7.52) (2.157) (6,95) (21) (0.97)

Eigenkapital 16.242 56,11 16.357 52,74 (115) (0,70)

Rückstellungen 0 0,00 0 0.00 0 0.00 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 4573 1580 5.714 18.42 (1.141) (19.97)

Langfristiges Fremdkapital 4573 1580 5.714 18.42 (1.141) (19.97)

Rückstellungen 0 0,00 0 0.00 0 0,00 Verbindlichkeit ggü. Kreditinstituten 6.252 2160 6.814 2197 (562) (8.25)

Mittelfristiges Fremdkapital 6.252 2160 6.814 2197 (562) 18.25)

Rückstellungen 27 0.09 40 0.13 (13) (32.50) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.771 6.12 1.781 5,74 (10) (0,56) Verbindlichkeiten aus Lieferung und , Leistung 64 022 241 0.78 (177) (73.44) Verbindlichkeiten ggü. der Stadt und anderen Eigenbetrieben 14005 19 0.06 (5) 126,32) Sonstige Verbindlichkeiten 2 00 1 0,00 1 100.00 Rechnungsabgrenzung 0 0,00 50 0,16 (50)

Kurzfristiges Fremdkapital 1.878 649 2132 687 (254) (11,91)

Fremdkapital 12.703 43,89 14.660 47,26 (1.957) (13,35)

Gesamtkapital 28.945 100,00 31.017 100,00 (2.072) (6,68)

Gemäß $ 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019, beträgt das Stammkapital O0 Euro.

Die allgemeine Rücklage weist einen Wert in Höhe von TEUR 18.420 (Vorjahr TEUR 18.515) auf. Gemäß dem Beschluss des Stadtrats vom 19.11.2020 über den Wirtschaftsplan 2021 wurde der gezahlte Verlustausgleich in Höhe von TEUR 2.062 der allgemeinen Rücklage zugeführt. Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2021 wurde der festgestellte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2020 in Höhe von TEUR 2.157 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 16.242 (Vorjahr TEUR 16.357). Die Eigenkapitalquote beträgt 56,11% (Vorjahr 52,74%).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich tilgungsbedingt auf TEUR 12.596 (Vorjahr TEUR 14.309).

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 27 (Vorjahr TEUR 40) und beinhalten ausschließlich die Jahresabschluss- und Prüfungskosten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 64 (Vorjahr TEUR 241).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 14 TEUR (Vorjahr TEUR 19). Die Verbindlichkeiten resultieren aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergBad.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 2 (Vorjahr TEUR 1) und beinhalten ausschließlich die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer für Dezember 2021.

Die passive Rechnungsabgrenzung wurde im Laufe des Jahres aufgelöst (Vorjahr TEUR 50), diese betraf die letzten Raten der in Vorjahren erhaltenen Zuschüsse des 1. FCN für den Umbau der Südostkurve.

  1. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) und Prognosebericht

Nach dem Ausbruch der COVID-19 Infektionen (SARS-CoV-2) zu Beginn des Jahres 2020 in China und der weltweiten Verbreitung, u.a. in Europa und insbesondere in Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland, wurde die Situation am 11. März 2020 von der World Health Organization (WHO) zu einer Pandemie erklärt.

Die in Folge dessen notwendigen Absagen von Großveranstaltungen, allgemeine Reiseverbote und lokale Ausgangssperren hatten zwangsläufig Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die wirtschaftlichen Risiken der Corona-Pandemie sind inzwischen auch an den Weltfinanzmärkten deutlich sichtbar. Besonders nachteilig für den FSN ist, dass bedingt durch Corona vor allem im ersten Halbjahr 2021 Fußballspiele ganz ohne Zuschauer stattfinden mussten. Aufgrund der aus 2020 anhaltenden Planungsunsicherheiten und Besucherbeschränkungen haben in 2021 keine Großveranstaltungen im Stadion stattgefunden.

Zunehmend spürbar sind auch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, wodurch die Rohstoffmärkte erheblichen Preisschwankungen und Lieferengpässen unterliegen.

Die Kursverluste und die Entwicklungen der Märkte führen zu Unsicherheit und belasten zusätzlich die Konjunktur. Einerseits führen die Preisanstiege zu Inflation und erschweren hierdurch Kostenkalkulationen, andererseits erhöht sich durch Lieferengpässe das Risiko für Bauzeitverlängerungen.

Das zum aktuellen Zeitpunkt größte Risiko des Eigenbetriebes stellt weiterhin die Corona-Pandemie dar, die das Stadion als Veranstaltungsstätte unmittelbar betrifft. Nachdem die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ im November 2021 endete, sind sämtliche bundeseinheitlich geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen zum 19. März 2022 ausgelaufen. Entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.02.2022 bedeutet dies konkret, dass ab dem 04. März 2022 wieder bis zu 25.000 Zuschauer im Stadion erlaubt waren und ab 20. März 2022 alle Einschränkungen aufgehoben wurden.

Der Beginn des Jahres 2022 mit fallenden Corona-Beschränkungen und der Aufhebung der Besuchergrenzen bei Großveranstaltungen lässt optimistisch in die Zukunft blicken. Trotzdem bleibt abzuwarten, wie sich das Pandemiegeschehen im Laufe des Jahres weiterentwickelt. Der Wegfall der Besucherbeschränkungen wird voraussichtlich zu einer Erhöhung der Erlöse auf Vor-Corona-Niveau führen und somit zu einer positiven Entwicklung der Umsatzerlöse in 2022 beitragen.

Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden. Bei einem möglichen Aufstieg des 1. FC Nürnberg in die 1. Fußballbundesliga zur Saison 2022/2023 könnten sich die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt erheblich erhöhen.

Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen deutlich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist veraltet.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 26. Januar 2022 startet im Laufe des Jahres 2022 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie. Auf der Grundlage dieser Studie wird in der 1. Jahreshälfte 2023 die Entscheidung über eine Generalsanierung bzw. ein Neubau des Stadions vorbereitet.

Nürnberg, 24.06.2022 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

a. DI

Christicg/ Vogel Detlef Stenger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 1

3.1 Rechtliche Grundlagen

Name Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)

Rechtsform Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Art. 88 Gemeindeordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EBV)

Betriebssatzung vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019 (Anpassung $ 2 Unternehmensgegenstand, 8 4 Werkleitung und $ 5 Zuständigkeit des Werkausschusses)

Stammkapital 0€ 8 1 Abs. 3 Betriebssatzung

Handelsregister mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Eintrag

Unternehmensgegen- Nach 8 2 der Betriebssatzung ist die Aufgabe des FSN stand die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions. Zur Erfüllung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion auch an Dritte vermieten oder verpachten.

Organe Werkleitung ($ 4 Betriebssatzung) Werkausschuss (8 5 Betriebssatzung) Stadtrat ($ 6 Betriebssatzung) Oberbürgermeister (8 7 Betriebssatzung)

Werkleitung Erster Werkleiter Herr Bürgermeister Christian Vogel Zweiter Werkleiter Herr Detlef Stenger

Geschäftsanweisung Regelt insbesondere die Aufgaben sowie die Arbeitsfür die Werkleitung und Verfahrensweise der Werkleitung; außerdem sind die Zeichnungsbefugnisse der Werkleiter geregelt.

Der Erste Werkleiter trägt als berufsmäßiger Stadtrat im Stadtrat und in den Ausschüssen vor und stellt Anträge.

Das Aufgabengebiet des Zweiten Werkleiters umfasst die Aufgaben des kaufmännischen und des technischen Geschäftsbereichs.

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 2

Der Erste Werkleiter vertritt den FSN gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Werkausschuss Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König, sowie 15 weitere Mitglieder Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mit dem Bürgermeisteramt am 24.06.2020 grundsätzlich Herr Stadtrat Dr. Nasser Ahmed.

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.2

3.2 Wichtige Verträge

Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadiongelände ab 01.07.2005 an eine Betreibergesellschaft, die die Bewirtschaftung und Verwaltung des Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzeit bis 30.06.2015.

Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Stammkapital 100 TE, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Zum 30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Anteil von 74,9 % und ist seitdem alleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH.

Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monatlich 188 T€ (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundesliga) bzw. 104 T€ (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 2. Bundesliga). Das fixe Nutzungsentgelt wurde jährlich mit einer Indexierung von 1,5 % erhöht, unabhängig von der Ligazugehörigkeit. Weiterhin wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein variables Nutzungsentgelt geleistet.

Am 02.08./17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unterzeichnet. Im Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2. Bundesliga rückwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgelegt. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer weiter und ist mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Betreibervertrages vom 10.05.2005 unverändert.

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.3

3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen

Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur „FIFA-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006“ wurde der Umbau und die Erweiterung des damaligen Franken-Stadions (aktueller Name seit 01.07.2017: Max-Morlock-Stadion) erforderlich, um die aus dem FIFA-Pflichtenheft stammenden Forderungen zu erfüllen.

Nach der Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt.

Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fassungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon 36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze.

Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätzlich auf Substanzerhaltung ausgerichtet.

Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung. Die ersten Schritte dieses Prozesses sind eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung des zu gründenden Arbeitskreises „Stadion-Zukunft“ und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Der FSN wird aus den Ergebnissen dieser Studie Handiungsoptionen ableiten, die dem Stadtrat und der Öffentlichkeit präsentiert werden, bevor weitere Entscheidungen gefällt werden.

Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Die Aufgabenverteilung und die in der Betriebssatzung festgelegte Einbindung des Werkausschusses in die Entscheidungsprozesse der Werkleitung sind sachgerecht und entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?

Im Wirtschaftsjahr 2021 hat eine Werkausschuss-Sitzung stattgefunden; es wurde eine Niederschrift erstellt, die wir eingesehen haben.

In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S. des $ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Der Erste Werkleiter ist in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürnberg in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien von Gesellschaften der Stadt Nürnberg tätig.

Der Zweite Werkleiter war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Die Vergütung beinhaltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundiagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Der FSN wird im Berichtsjahr durch die Werkleitung und einen weiteren Mitarbeiter geführt. Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung. Für die Werkleitung besteht eine Geschäftsanweisung. Diese Regelungen werden auskunftsgemäß regelmäßig überprüft.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach den aufgeführten Regelungen verfahren wird.

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?

Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.

Die Bediensteten der Stadt Nürnberg unterschreiben eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, „Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern“. Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde letztmals eine Anordnung des Oberbürgermeisters mit Datum 03.12.2021 an die Mitarbeiter ausgehändigt.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?

Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf der Basis von VOL und VOB.

Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.

Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?

Alle wichtigen Verträge des FSN sind ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt.

Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?

Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen werden grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des folgenden Wirtschaftplans untersucht.

Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. Die Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen durch Rödl & Partner, Nürnberg. In Anbetracht der Aufgabe des Eigenbetriebs wurde von einer Kostenstellenrechnung abgesehen.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Die erforderlichen Finanzmittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg bereitgestellt. Die Konditionen sind in der „Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anlage bei der Stadtkasse Nürnberg“ vom 02.01./717.01.2020 und in dem Nachtrag vom 30.06.2020 geregelt. Unterjährig erfolgen bei Bedarf Abschlagszahlungen auf den gemäß Wirtschaftsplan beschlossenen Verlustausgleich der Stadt Nürnberg, um die Liquidität zu sichern. Das Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg sowie die Kredite werden durch eine Mitarbeiterin des Eigenbetriebs NürnbergBad kontrolliert bzw. überwacht.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?

Siehe Antwort d)

Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Die Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und ausstehende Forderungen werden zeitnah und effektiv eingezogen.

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die grundlegenden Controllingaufgaben werden durch das Rechnungswesen und die Stadtkasse wahrgenommen.

Die Bauherrenfunktion wird durch den Eigenbetrieb selbst wahrgenommen. Bei größeren Bauprojekten sind im Bedarfsfall Fachplaner und FSN als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?

Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?

Der Eigenbetrieb verwaltet die Anlagen und überwacht die Durchführung des Betreibervertrags.

Die eingesetzten Instrumente der Planungsrechnung sowie zur Geschäftsabwicklung bieten der Werkleitung grundsätzlich die Möglichkeit, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die Maßnahmen sind entsprechend der Tätigkeit des Eigenbetriebs ausgerichtet und ausreichend.

Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Die Dokumentation erfolgt im Wesentlichen in der Anpassung von Planansätzen im Wirtschaftsplan des folgenden Jahres.

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?

Siehe Antwort c)

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Daher wurde auf eine Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).

Fragenkreis 6: Interne Revision

a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen. Das Rechnungsprüfungsamt ist auch gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.

b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Siehe Antwort a)

Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Das Rechnungsprüfungsamt führte im Berichtsjahr auskunftsgemäß keine Prüfungen durch.

d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?

Siehe Antwort c)

Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?

Siehe Antwort c)

N Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Soweit Feststellungen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wird die Umsetzung durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes und die Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nürnberg kontrolliert.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen festgestellt, bei denen die erforderliche Zustimmung des Werkausschusses nicht vorlag.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?

Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen in Übereinstimmung mit Gesetz, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werkausschusses geführt worden sind.

Fragenkreis 88 Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Investitionen werden grundsätzlich im Wirtschaftsplan sowie unterjährig bei akutem Handlungsbedarf geplant und umfassend geprüft. Die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg werden dabei beachtet.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Bauliche Maßnahmen werden im Rahmen der in der Betriebssatzung festgelegten Wertgrenzen durch den FSN selbst verantwortet, bei Bedarf werden das Vergabemanagement und das Rechnungsprüfungsamt hinzugezogen. Das Hochbauamt wird bei Bedarf bei Gewerken der technischen Gebäudeausstattung hinzugezogen. Anhaltspunkte, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, haben sich nicht ergeben.

Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?

Die Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden während der Bauphasen grundsätzlich durch den Zweiten Werkleiter und seinem Mitarbeiter überwacht und Abweichungen untersucht. Bei technischen Gewerken erfolgt im Bedarfsfall Unterstützung durch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, UVgO, EU-Regelungen) ergeben?

Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Nach den Vorschriften der Stadt Nürnberg müssen mindestens drei Vergleichsangebote von leistungsfähigen Firmen eingeholt werden. Dies gilt auch für den Eigenbetrieb.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Dem Werkausschuss wurde im Rahmen der Sitzung am 08.10.2021 Bericht erstattet.

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Vgl. Antwort a)

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Über die Einnahmen und Ausgaben beim Betrieb des Stadions und die laufende Tätigkeit des Eigenbetriebs wurde der Werkausschuss im Rahmen der Vorlage des Wirtschaftsplans 2022 unterrichtet.

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)?

Im Berichtsjahr wurde keine gesonderte Berichterstattung angefordert.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach $ 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Wir verweisen auf die Antworten zu b), c) und d).

Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Der Eigenbetrieb hat keine D&O-Versicherung abgeschlossen.

  1. Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Interessenkonflikte wurden laut Auskunft nicht gemeldet.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Der Eigenbetrieb hat kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Stille Reserven bestehen bei den Grundstücken.

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?

Vergleiche Prüfungsbericht Abschnitt 5. „Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen”.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Es besteht kein Konzern.

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Im Berichtsjahr erhielt der Eigenbetrieb keine Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?

Der Eigenkapitalanteil hat sich im Berichtsjahr bei einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Jahresverlust aufgrund der verminderten Bilanzsumme von 53 % auf 56 % der Bilanzsumme erhöht; er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen.

Der FSN verfügt nach $ 1 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die Verluste des Eigenbetriebs werden von der Stadt Nürnberg ausgeglichen bzw. mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Abruf des beschlossenen Verlustausgleichs erfolgt unterjährig auf Basis des Wirtschaftsplans über halbjährliche Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Es wurde ein Jahresverlust ausgewiesen.

Ertragslage

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?

Das Unternehmen ist nicht in Segmente aufgeteilt.

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Der Jahresverlust ist durch verminderte Nutzungsentgelte aufgrund der ganzjährige Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga gekennzeichnet. Aufgrund der Corona Pandemie wurden wie bereits im Vorjahr die Nutzungsentgelte absprachegemäß gekürzt, auskunftsgemäß bestanden keine Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen oder Versicherungsleistungen.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Leistungsbeziehungen mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad und den Dienststellen der Stadt Nürnberg zu unangemessenen Konditionen vorgenommen wurden.

d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Entfällt

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Der Jahresverlust ist wesentlich durch die verminderten Nutzungsentgelte aufgrund der ganzjährigen Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga und deren Kürzung infolge der Corona Pandemie beeinflusst. Grundsätzlich hängt die Ertragssituation wesentlich vom sportlichen Erfolg bzw. der Ligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg ab.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?

Siehe Fragenkreis 15 a)

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?

Siehe Fragenkreis 15 a)

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?

Siehe Fragenkreis 15

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