Bayerischer Kommunaler
BKPV
Prüfungsverband
Bericht
Über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2021 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband B KPV
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Renatastraße 73, 80639 München Telefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1272-883 E-Mail: poststelle@bkpv.de
Inhaltsverzeichnis
Blatt
-
Prüfungsauftrag 1
-
Grundsätzliche Feststellungen 2
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2 2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen 3 2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle 4
-
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4
-
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 6
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 6 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 6 4.1.2 Jahresabschluss 7 4.1.3 Lagebericht 8 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 8
- Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 9
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage 9 5.1.1 Bilanzaufbau 9 5.1.2 Kapitalflussrechnung 11 5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung) 13 5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 14
-
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 15
-
Schlussbemerkung 20
Anlagen
1 Jahresabschluss
1.1 Bilanz zum 31.12.2021 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 2021 1.3 Anhang
2 Lagebericht
3 Sonstige Anlagen
3.1 Rechtliche Grundlagen 3.2 Wichtige Verträge 3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
4 Berichterstattung zur Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach 8 53 HGrG
Zur besseren Darstellung werden im Prüfungsbericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.
- Prüfungsauftrag
An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg
Die Werkleitung des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (im Folgenden FSN genannt) beauftragte uns mit Schreiben vom 08.02.2022, den Jahresabschluss 2021 des FSN unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich zu berichten. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Auftrag liegt der Beschluss des Stadtrats vom 27.10.2021 zugrunde.
Der Eigenbetrieb ist prüfungspflichtig gemäß Art. 107 Gemeindeordnung Bayern (GO).
Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichtserstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Des Weiteren waren die landesrechtlichen Vorschriften ($ 7 KommPrV) zu beachten.
Der Bericht enthält unter Abschnitt 2 vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Werkleitung.
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten 3 bis 5 im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk, der mit einem Zusatz versehen wird, wird in Abschnitt 6 wiedergegeben.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1.1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.2) und dem Anhang (Anlage 1.3) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 2) beigefügt.
Die rechtlichen sowie technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse und wichtige Verträge haben wir in Anlage 3 tabellarisch dargestellt.
- Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Die Werkleitung hat nach $ 24 EBV einen Lagebericht aufgestellt, in welchem sie den Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs darstellt. Hierbei ist die Werkleitung auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Für den Inhalt des Lageberichts ist die Werkleitung als gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebs verantwortlich.
Gemäß 8 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer nachfolgend Stellung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den gesetzlichen Vertreter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben.
Die Werkleitung macht im Lagebericht folgende für die Beurteilung der Lage des Unternehmens wesentliche Angaben:
„Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2021 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt.
(...)
Auch im Wirtschaftsjahr 2021 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang notwendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren, durchgeführt. (...)
Besonders nachteilig für den FSN ist, dass bedingt durch Corona vor allem im ersten Halbjahr 2021 Fußballspiele ganz ohne Zuschauer stattfinden mussten. Aufgrund der aus 2020 anhaltenden Planungsunsicherheiten und Besucherbeschränkungen haben in 2021 keine Großveranstaltungen im Stadion stattgefunden. (...)
Der Beginn des Jahres 2022 mit fallenden Corona-Beschränkungen und der Aufhebung der Besuchergrenzen bei Großveranstaltungen lässt optimistisch in die Zukunft blicken. Trotzdem bleibt abzuwarten, wie sich das Pandemiegeschehen im Laufe des Jahres weiterentwickelt. (...)
Die wesentlichen Chancen und Risiken sind mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. und 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden. Bei einem möglichen Aufstieg
des 1. FC Nürnberg in die 1. Fußballbundesliga zur Saison 2022/2023 könnten sich die Einnahmen aus dem Nutzungsentgelt erheblich erhöhen.
Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen deutlich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist veraltet.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 26. Januar 2022 startet im Laufe des Jahres 2022 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie. Auf der Grundlage dieser Studie wird in der 1. Jahreshälfte 2023 die Entscheidung über eine Generalsanierung bzw. ein Neubau des Stadions vorbereitet.“
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre.
Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt 5 dieses Prüfungsberichts durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt.
Die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage und der Liquidität ist zudem im Lagebericht dargestellt und erläutert. Aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung einschließlich der Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken durch die Werkleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.
2.2 Sonstige für das Überwachungsorgan wesentliche Feststellungen
Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürnberg angewiesen. Zuschüsse, Verlustausgleichsleistungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln an ein Unternehmen können gemäß Art. 107 AEUV unzulässige Beihilfen darstellen. Die Werkleitung und die Stadt sollten die Beihilfeproblematik prüfen und ggf. die notwendigen Schritte zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen einleiten. Wir verweisen hierzu auf die bereits in den Vorberichten gegebenen Hinweise.
2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 15.12.2021 wurde der festgestellte Jahresverlust 2020 (2,157 Mio €) mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Am 19.11.2020 wurde vom Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2021 für das Wirtschaftsjahr 2021 ein liquiditätsmäßiger Verlustausgleich (2,062 Mio €) beschlossen, der in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzustellen ist. Am 27.10.2021 beschloss der Stadtrat einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021, in dem der liquiditätsmäßige Verlustausgleich angepasst wurde (3,096 Mio €). Der Verlustausgleich wurde im Berichtsjahr in Höhe von 2,062 Mio € in Anspruch genommen.
Bedingt durch die Corona Pandemie wurde aufgrund von durchgeführten Geisterspielen, d.h. ohne Publikum, das Nutzungsentgelt in Höhe von 1,551 Mio € absprachegemäß um insgesamt 300 T€ gekürzt. Auskunftsgemäß bestanden keine Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen oder Versicherungsleistungen.
- Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfung erfolgte gemäß Art. 107 GO.
Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2021, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, der Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den gesetzlichen Vorschriften und die dazu eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der Werkleitung; dies gilt auch für die uns gemachten Angaben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung beachtet worden sind.
Den Lagebericht haben wir darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei haben wir
auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages.
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der 88 316 ff. HGB sowie $ 25 Abs. 2 EBV und die vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen.
Gemäß $ 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich die Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Der Prüfung liegt ein risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz zugrunde.
Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verschafft, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Dazu haben wir die Betriebssatzung sowie wichtige Verträge und Sitzungsprotokolle eingesehen. Prüfungsrelevante Informationen haben wir bei Prüfungsbeginn vom Werkausschussvorsitzenden angefordert. Soweit erforderlich, haben wir die Informationen bei der Prüfungsplanung berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Organisation des Rechnungswesens haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem untersucht und uns bei den ausgewählten Kontroliverfahren von deren Wirksamkeit und deren Anwendung im Wirtschaftsjahr überzeugt. Dabei konnten wir in diesen Fällen die aussagebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren. Bei den Einzelfallprüfungen haben wir das Verfahren der bewussten Auswahl zu Grunde gelegt.
Schwerpunkte unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes waren die Umsatzerlöse sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben.
Bei der Prüfung des Anlagevermögens haben wir uns anhand bewusster Auswahl von der ordnungsgemäßen Bilanzierung der Anlagenzugänge vergewissert.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir uns durch alternative Prüfungshandlungen überzeugt. Von der Stadt Nürnberg haben wir eine Saldenbestätigung für das Betriebsmittelkonto eingeholt. Bankbestätigungen haben wir zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen von Kreditinstituten eingeholt. Darüber hinaus haben wir zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses u.a. Darlehensverträge eingesehen.
Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den Prüfungsstandard des IDW (IDW PS 720) beachtet.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahressabschluss, der mit folgendem Zusatz versehen war: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufrieden stellend.“ (Prüfungsbericht vom 17.06.2021). Der Vorjahresabschluss wurde am 15.12.2021 durch den Stadtrat festgestellt.
Die benötigten Prüfungsunterlagen für die laufende Prüfung waren vorbereitet und standen uns uneingeschränkt zur Verfügung. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Die Vollständigkeitserklärung der Werkleitung vom 13.07.2022 haben wir zu unseren Prüfungsunterlagen genommen.
Die Prüfungsarbeiten wurden in der Zeit vom 17.05. bis 13.07.2022 (mit Unterbrechungen) durch Frau Dipl.-Kfm. Gunselmann durchgeführt.
- Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
Die Bücher werden nach dem System der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Zuhilfenahme der EDV-Anlage (über DATEV) ordnungsgemäß geführt.
Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.
4.1.2 Jahresabschluss
Der FSN der Stadt Nürnberg ist ein Eigenbetrieb gemäß Art. 88 GO. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2021 besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er ist unserem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Die Gliederung entspricht den Vorschriften der EBV.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet; die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 28.944.569,91 € und einem Jahresverlust von 2.178.018,72 €.
In dem vom Eigenbetrieb aufgestellten Anhang (Anlage 1.3) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Von 8 286 Abs. 4 HGB wurde zulässigerweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Regelungen der Betriebssatzung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
4.1.3 Lagebericht
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung wurden zutreffend dargestellt. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 _Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (8 264 Abs. 2 HGB).
Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage 1.3) sowie auf unsere Erläuterungen unter Abschnitt 2.3. Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beibehalten. Einseitig ausgeübte Ermessensspielräume und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen wurden uns nicht bekannt.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wir in Abschnitt 5 dargestellt. Einflüsse, die das Jahresergebnis sowie die finanzwirtschaftliche Lage nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind bei diesen Analysen im Einzelnen aufgeführt und erläutert.
- Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Über das Ergebnis der Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 GO, das sich unmittelbar auf den Jahresabschluss oder Lagebericht bezieht, berichten wir in diesem Berichtsabschnitt.
Gemäß Art. 107 Abs. 3 GO erstreckt sich die Prüfung auch auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität, die verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, auf die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlustes sowie auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Zur analytischen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
5.1 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
5.1.1 Bilanzaufbau
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31.12.2021 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31.12.2020 gegenübergestellt. Die Einzelposten der Bilanz sind gegeneinander aufgerechnet, soweit sie kein echtes Vermögen bzw. keine echten Schulden darstellen.
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem mittel- und kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet.
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. mittel- und kurzfristiger Verfügbarkeit erfolgt. Abweichend von der tatsächlichen Fälligkeit der Tilgungsleistung im Folgejahr werden langfristige Darlehen komplett den langfristigen Passivposten zugeordnet.
Bilanzaufbau 31.12.2020 31.12.2021 TE % TE %
Aktivseite
Langfristig Sachanlagen 30.267 98 28.118 97
Kurzfristig Forderungen 103 0 15 0 Flüssige Mittel 628 2 798 3 731 2 813 3
Summe 30.998 100 28.931 100
Passivseite
Langfristig Eigenkapital 16.357 53 16.242 56 Verbindlichkeiten 14.232 46 12.528 43 30.589 99 28.770 99
Kurzfristig Verbindlichkeiten und Rückstellungen 409 1 161 1
Summe 30.998 100 28.931 100
Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Jahr 2021 um 2,067 Mio € oder 7 % auf 28,931 Mio € ab.
Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen bei einer geringen Investitionstätigkeit um 2,149 Mio € auf 28,118 Mio € zurück. Das anteilige Anlagevermögen nahm bei einer verminderten bereinigten Bilanzsumme um 1 %-Punkt auf 97 % der bereinigten Bilanzsumme ab.
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten erhöhten sich die flüssigen Mittel um 170 T€ auf 798 TE. Dem Posten flüssige Mittel wurde der Bestand des Betriebsmittelkontos bei der Stadt Nürnberg zugeordnet. Anteilig betragen die kurzfristigen Vermögenswerte 3% (i.Vj. 2%) der bereinigten Bilanzsumme.
Auf der Passivseite verminderte sich das Eigenkapital im Saldo aus dem Jahresverlust 2021 und der Zuführung der erhaltenen Verlustausgleichszahlungen um insgesamt 115 TE auf 16,242 Mio €. Die Eigenkapitalquote verzeichnete eine Zunahme um 3 %- Punkte auf 56 %.
Die langfristigen Verbindlichkeiten ermäßigten sich tilgungsbedingt. Insgesamt umfassen die langfristigen Kapitalposten unverändert 99 % der bereinigten Bilanzsumme.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nahmen um insgesamt 248 T€ auf 161 T€ ab, anteilig betragen sie weiterhin 1 % der bereinigten Bilanzsumme.
Insgesamt zeigt der Bilanzaufbau auf der Aktivseite eine unternehmensspezifische, hohe Anlagenintensität. Der Kapitalaufbau ist weiterhin durch eine langfristige Eigenund Fremdfinanzierung geprägt. Der Eigenkapitalanteil nahm von 53 % auf 56 % der bereinigten Bilanzsumme zu. Er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen.
5.1.2 Kapitalflussrechnung
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristiges verfügbare flüssige Mittel) mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt.
Kapitalflussrechnung 2020 2021 TE TE
Periodenergebnis - 2.157 - 2.178
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (AV) 2.195 2.118 Abnahme der kurzfristigen sonstigen Rückstellungen - 64 - 13 Abnahme (i.Vj. Zunahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 22 92 Verlust aus dem Abgang des Anlagevermögens 0 50 Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 507 - 240 Zinsaufwendungen 474 429
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - 81 258
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 575 - 68
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit - 575 - 68
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 432 2.062 Einzahlungen aus Kostenbeteiligung 1. FC Nürnberg 100 50 Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten - 1.704 - 1.703 Gezahlte Zinsen - 474 - 429
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - 1.646 - 20
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 2.302 170 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.930 628
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 628 798
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (258 TE) war positiv und reichte zur Deckung der Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (68 T€) aus.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit war aufgrund der planmäßigen Darlehenstilgungen und des in Anspruch genommenen liquiditätsmäßigen Verlustausgleichs insgesamt leicht negativ (- 20 TE).
Der Finanzmittelfonds konnte um 170 T€ aufgebaut werden.
Der Mittelbedarf betraf bei einer vergleichsweise geringen Investitionstätigkeit insbesondere die planmäßigen Darlehenstilgungen. Die vollständige Verlustübernahme
durch die Stadt Nürnberg ist auch künftig dringend erforderlich. Die Finanzlage ist weiterhin als angespannt zu beurteilen.
5.2 Darstellung der Ertragslage (Erfolgsvergleich, Aufwands- und Ertragsbeurteilung)
Grundlage für die Aufwands- und Ertragsbeurteilung bilden die Gewinn- und Verlustrechnungen 2020 und 2021.
Erfolgsvergleich 2020 2021 Entwicklung | 2020 | 2021 TE TE 2020 = 100 % %
Personalaufwand 106 152 143 3 4 Abschreibungen 2.195 2.118 96 64 61 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 474 429 91 14 12 Nicht erfolgsabhängige Steuern 0 14 - 0 1 Sonstige betriebliche Aufwendungen 648 768 119 19 22
Betriebliche Aufwendungen 3.423 3.481 102 100 100
Umsatzerlöse 1.266 1.303 103 100 100
Betriebserträge 1.266 1.303 103 100 100
Betriebs-/Jahresergebnis - 2.157 | - 2.178 101
Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund der Einstellung eines Mitarbeiters zum 01.01.2021.
Die Abschreibungen gingen um 77 T€ auf 2,118 Mio € zurück.
Der Zinsaufwand nahm insbesondere tilgungsbedingt um 45 T€ auf 429 T€ ab.
Die nicht erfolgsabhängigen Steuern betrafen die Umsatzsteuernachzahlungen aufgrund der abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 120 T€ auf 768 T€. Sie beinhalten im Wesentlichen Reparaturaufwendungen, die vorwiegend die Betonsanierung der Treppenaufgänge betrafen.
Die betrieblichen Aufwendungen betragen 3,481 Mio € (i.Vj. 3,423 Mio €).
Die Umsatzerlöse nahmen um 37 T€ auf 1,303 Mio € zu. Das Nutzungsentgelt erhöhte sich aufgrund des fortdauernden ganzjährigen Verbleibs des 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga nur unwesentlich in Höhe der vereinbarten Indexierung. Die aufgrund der Corona Pandemie gewährten Kürzungen des Nutzungsentgelts fielen gegenüber dem Vorjahr geringer aus.
Im Jahr 2021 errechnet sich ein Jahresverlust von 2,178 Mio €.
Die Ertragslage des FSN ist weiterhin als unbefriedigend zu beurteilen.
5.3 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des Art. 107 GO beachtet und berichten entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach 8 53 HGrG unter Verwendung der hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Fragenkatalog zur Prüfung nach 8 53 HGrG“.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage 4 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Ein geeignetes Risikofrüherkennungssystem ist eingerichtet.
- Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassung haben wir am 13.07.2022 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg (FSN) - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg der Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach $ 7 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend 8 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in
Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigentriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 8 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
— identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.
— beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
— ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
— beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
— führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß $ 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S. von 8 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 befasst.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach 8 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufrieden stellend.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“
München, 13.07.2022 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
- Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf $ 328 HGB wird verwiesen.
München, 13.07.2022 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband