Anpassung der Sondernutzungsgebühren und weitere Erleichterungen für die
Gastronomie bei Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien (Außenbestuhlungsflächen)
infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise
Entscheidungsvorlage:
- Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise rechtfertigen weiterhin eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen, nachdem die Stadt bereits in den Jahren 2020, 2021 und 2022 den Betrieben entgegengekommen ist (vgl. Stadtrat vom 24.03.2021, 15.12.2021 und 23.02.2022).
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis einschließlich 30.06.2023 wird daher die jeweils zu entrichtende Sondernutzungsgebühr (einschließlich etwaiger Zuschläge) für langfristige Tisch- und Stuhlaustellungsflächen (= Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses) um 50 % reduziert.
- Die Stadt Nürnberg unterstützt die Gastronomiebranche aus o.g. Gründen auch durch Erleichterungen bei Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien (vgl. Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022). So werden seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 Außenbestuhlungsflächen in einem verkürzten, unbürokratischen Genehmigungsverfahren temporär erweitert bzw. zusätzlich geschaffen.
In dem verkürzten Verfahren werden sicherheitsrelevante Belange berücksichtigt. Insbesondere müssen Rettungswege frei bleiben und auf Gehwegen ausreichend Fläche für Rollstuhlfahrer oder Passanten mit Kinderwagen oder Rollator frei blieben.
Für die so erweiterten bzw. zusätzlichen temporären Außenbestuhlungsflächen werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden in jeweils ca. 300 Fällen Erlaubnisse für die erweiterten bzw. zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen erteilt, davon ca. 140 Fälle auf Parkplätzen. Im Jahr 2022 waren es ca. 180 Fälle, davon ca. 110 Fälle auf Parkplätzen1.
Da die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Gastronomie weiterhin spürbar sind und auch die Energiekrise erhebliche Auswirkungen auf die Branche hat, soll die bisherige Praxis soll auch im Jahr 2023 fortgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen (Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses) im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2023 sind Mindereinnahmen bzw. Rückerstattungen von etwa 130.000 Euro zu erwarten2.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist insofern diversitätsrelevant, als gerade in der Gastronomie viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
1 Die Fallzahl ist deswegen geringer, weil ein Teil der bisherigen Corona-Außenbestuhlungsflächen in reguläre Außenbestuhlungsflächen überführt wurden. Zudem wurden manche Corona-Außenbestuhlungsflächen nicht mehr in Anspruch genommen bzw. zwar genutzt, aber nicht mehr beantragt. 2 In der Vorlage für Stadtrat vom 24.03.2021 wurden die finanziellen Auswirkungen der vollständigen Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen für das erste Halbjahr 2021 mit 265.000 Euro angenommen. Die gebührenfreien Erweiterungen sind in der prognostizierten Zahl der finanziellen Auswirkungen nicht berücksichtigt.