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Beschlussvorlage LA/041/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Anpassung der Sondernutzungsgebühren und weitere Erleichterungen für die Gastronomie bei Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien (Außenbestuhlungsflächen) infolge der

Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise sollen auch im Jahr 2023 die Sondernutzungsgebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien in der Gastronomie angepasst werden und zwar im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.06.2023.

Zudem können seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 Tisch- und Stuhlaufstellungen im Freien in einem verkürzten, unbürokratischen Genehmigungsverfahren temporär erweitert bzw. zusätzlich geschaffen werden. Auch diese Praxis soll im Jahr 2023 fortgesetzt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/041/2022

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

BDR

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/041/2022

Beschlussvorschlag:

Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis einschließlich 30.06.2023 wird die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaustellungsflächen (einschl. etwaiger Zuschläge) um 50 % reduziert. Davon betroffen ist die Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.

Für Corona-bedingt bzw. infolge der Energiekrise gewährte temporäre Erweiterungs- bzw. Zusatzflächen für Tisch- und Stuhlaufstellungen werden im Jahr 2023 wie bisher keine Sondernutzungsgebühren erhoben.

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