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Entwurf der Vereinbarung mit den Anlagen Maßnahmenkatalog und Messstellen

Anlage · 26.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Vereinbarung

zwischen

Stadt Nürnberg,

vertreten durch den Oberbürgermeister, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg,

und

Deutsche Umwelthilfe (DUH) e.V.,

vertreten durch den Vorstand, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin

Präambel: Die Stadt Nürnberg und der Deutsche Umwelthilfe e.V. sind sich einig in dem Bemühen, die Stickstoffdioxidbelastung (NO )im Stadtgebiet Nürnbergs zu reduzieren und den Immissi- 2 onsgrenzwert für NO (40 µg/m3 gemittelt auf das Jahr) im gesamten Stadtgebiet zukünftig 2 dauerhaft einzuhalten. Dies soll vorrangig durch Maßnahmen zur nachhaltigen und umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in der Gesamtstadt erreicht werden. Es sollen nicht nur kurzfristige oder nur lokal wirksame, sondern bevorzugt großräumig wirksame, auch mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu reduzieren.

§ 1 Maßnahmenkonzept der Stadt Nürnberg

(1) Zur Erfüllung in der Präambel genannten Ziele werden die im Maßnahmenpaket (Anlage 1) genannten Maßnahmen umgesetzt, auch soweit und solange sie nicht in den für Nürnberg geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen worden sind (sogenannte planunabhängige Maßnahmen). Das Maßnahmenpaket ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

(2) Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich, mit der Umsetzung der im Maßnahmenpaket genannten Maßnahmen fortzufahren bzw. unverzüglich zu beginnen und dabei den im Maßnahmenpaket für die jeweiligen Maßnahmen enthaltenen Zeitplan zu beachten.

§ 2 Wirkungskontrolle

(1) Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich, fortlaufend die Wirkung der Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 (Maßnahmenpaket) durch Messungen der NO -Konzentration an den in Anlage 2 ge- 2 nannten bzw. nach Absatz 2 neu hinzukommenden Messstellen zu erfassen und durch das Stadtgebiet umfassende Modellierungen sicherzustellen, dass keine neuen Überschreitungen des NO -Grenzwerts an anderen Straßenabschnitten ohne Messstelle auftreten. Die 2 Messergebnisse wird die Stadt Nürnberg vierteljährlich dokumentieren und der Deutschen Umwelthilfe jeweils unmittelbar nach Vorliegen der Daten übermitteln. Die Stadt Nürnberg wird für das gesamte Stadtgebiet modellierte Werte im Rahmen der Wirkungskontrolle ermitteln und der Deutschen Umwelthilfe zur Verfügung stellen. Sollten sich daraus Orte im Stadtgebiet ergeben, an denen Grenzwertüberschreitungen erwartet werden können, wird die Stadt Nürnberg dort entsprechende Passivsammler-Messungen veranlassen.

(2) Sollten der Deutschen Umwelthilfe durch eigene Messungen Erkenntnisse darüber vorliegen, dass es auch an anderen Stellen im Stadtgebiet Nürnberg Grenzwertüberschreitungen geben könnte, wird sie die Stadt Nürnberg darüber unverzüglich informieren. Die Stadt Nürnberg wird kurzfristig weitere Passivsammler-Messungen an diesen Stellen veranlassen.

(3) Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich, bis zum 1. März eines jeden Jahres den Jahresmittelwert des vorangegangenen Jahres in den nächsten 10 Jahren für alle in Nürnberg betriebenen Messstellen festzustellen und der Deutschen Umwelthilfe unverzüglich zu übermitteln.

§ 3 Auffanglösung

Sollten wider Erwarten die Grenzwerte für NO im Jahresmittel 2022 (oder in späteren Jah- 2 ren) nicht eingehalten werden, werden sich die Deutsche Umwelthilfe und die Stadt Nürnberg kurzfristig (spätestens jeweils zum 1. März des Folgejahres) zusammensetzen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden

Beteiligten nicht auf kurzfristig wirksame Maßnahmen verständigen können, steht der Deutschen Umwelthilfe der Rechtsweg offen.

§ 4 Schlussvorschriften

(1) Die Kosten des Rechtsstreits vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zum Aktenzeichen 22 A 19.40030 und die Kosten des Mediators tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

(2) Die Parteien werden den Rechtsstreit übereinstimmend unter Verweis auf die Kostenregelung erledigt erklären.

§ 5 Zustimmungsfrist

Der Vergleich wird wirksam, wenn die Stadt Nürnberg und der Deutsche Umwelthilfe e.V. ihm schriftlich bis zum 31. Oktober 2022 (Eingang bei dem Mediator) zustimmen.

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