Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Vpl/061/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Vereinbarung zwischen Stadt Nürnberg und Deutsche Umwelthilfe e.V.

Anlagen: Entwurf der Vereinbarung mit den Anlagen Maßnahmenkatalog und Messstellen Anlage 1 Maßnahmenkatalog Stadt Nürnberg Stand 10.10.2022 Anlage 2 Messstellen Stand 10.10.2022 Fortschreibung Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg

Sachverhalt (kurz):

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat im Juni 2019 Klage gegen den Luftreinhalteplan der Stadt Nürnberg eingereicht, weil der Grenzwert für NO nicht im gesamten Stadtgebiet 2 eingehalten wurde. Aufgrund der rechtlichen Zuständigkeit richtete sich die Klage damals gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Mittelfranken. Mit Änderung des BayImSchG zum 01.06.2021 wurde die Zuständigkeit für den Luftreinhalteplan den Kommunen über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner übertragen, womit die Stadt Nürnberg zur Beklagten wurde.

Da die Stadt Nürnberg bereits mehrere Beschlüsse zur Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes und zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs gefasst hat, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe zu erwarten ist (Mobilitätsbeschluss vom Januar 2021, ÖPNV-Maßnahmenpaket vom Juli 2021), und zahlreiche Maßnahmen aus diesen beschlossenen Konzepten in Planung bzw. in der Umsetzung sind (z.B. Taktverdichtungen bei Straßenbahnen und wichtigen Buslinien, Inbetriebnahme von Verstärkerlinien, Straßenbahnverlängerungen zum Berliner Platz und ins Brunecker Areal, Straßenbahnlückenschluss Minervastraße, Ausbau Radvorrangroutennetz, Schaffung fußgängerfreundlicher Stadtteile), wurde verwaltungsintern vereinbart, der DUH Vergleichsverhandlungen anzubieten.

Als Ergebnis der Vergleichsverhandlungen liegt nun ein abgestimmter Entwurf für eine Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und der DUH vor, der die Fortschreibung des aus dem Jahr 2018 stammenden "Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg" auf Basis einer mit der DUH abgestimmten Maßnahmenliste zugrunde liegt. Der Vergleich wird wirksam, wenn sowohl die Stadt Nürnberg als auch der Deutsche Umwelthilfe e.V. ihm schriftlich zustimmen. Damit verpflichten sich die Parteien auch den Rechtsstreit gegenüber dem Gericht übereinstimmend für erledigt zu erklären und in der Folge zu beenden.

Im Kern sichert der Vergleich eine große Zahl bereits beschlossener Maßnahmen ab. Die ihm zu Grunde liegende einvernehmliche Modellbetrachtung der Stadtstraßen zeigt allein am Frauentorgraben Handlungsbedarf darüber hinaus für das Jahr 2023ff.

Dem Stadtrat wird der ausverhandelte Vergleichsvorschlag zum Beschluss vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.III

BgA

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der "Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und dem Deutsche Umwelthilfe e.V." zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die schriftliche Zustimmung der Stadt Nürnberg bis zum vereinbarten Termin einzureichen.

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