Beschlussvorlage Th/003/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stiftung Staatstheater Nürnberg
Neubestellung der Mitglieder für den Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg
Anlagen: 01_Stiftungssatzung Staatstheater
Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg hat drei Mitglieder für den Stiftungsrat (Art. 7 Abs. 1 StNG) zu berufen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Stiftungsratssatzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg beträgt die Amtszeit der bestellten Stiftungsratsmitglieder 6 Jahre. Da die Amtszeit der derzeit bestellten Stiftungsratsmitglieder zum 31.12.2022 endet, sind diese ab 01.01.2023 neu zu bestellen.
Als Mitglieder des Stiftungsrates für die Zeit ab 01.01.2023 werden, wie bisher,
der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Nürnberg,
der/die Bürgermeister/in der Stadt Nürnberg,
sowie
der/die Stadtkämmerer/in der Stadt Nürnberg
vorgeschlagen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Die Stadt Nürnberg hat drei Mitglieder für den Stiftungsrat (Art. 7 Abs. 1 StNG) zu berufen. Die Amtszeit der derzeit bestellten Stiftungsratsmitglieder endet gemäß § 5 Abs. 1 der Stiftungsratssatzung zum 31.12.2022.
Der Stadtrat beschließt, als Mitglieder des Stiftungsrates für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2028
den/die Oberbürgermeister/in der Stadt Nürnberg
den/die Bürgermeister/in der Stadt Nürnberg
den/die Stadtkämmerer/in der Stadt Nürnberg
Kraft ihres Amtes zu entsenden.