Beschlussvorlage RA/005/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Aktualisierung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL)
Anlagen: Anlage 1: Aktualisierte Fassung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) Anlage 2: Aktualisierte Fassung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) - Änderungsmodus
Sachverhalt (kurz):
Die zum 01.01.2018 inkraftgetretene Neufassung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL), welche in der Sitzung des Stadtrats am 13.12.2017 beschlossen wurde, wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus ZD/3 und RA/3-VMN überarbeitet und aktualisiert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Klarstellungen zum Geltungsbereich (Ziffer 1.3) und zu Begriffsbestimmungen (Ziffer 1.4). Des weiteren wurden die Formulierungen an die fortschreitende Digitalisierung angepasst und Verfahrensvereinfachungen bei der Bieterauswahl eingeführt (vgl. Ziffer 2.3). Letztlich wurden zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe die Auftragssummen für die regelmäßige Beteiligung des Rpr in Vergabeverfahren teilweise erhöht (vgl. Ziffer 2.9) sowie die Genehmigungssummen für die Bauftragung von freiberuflichen Dienstleistungen sowie Lieferungen und Dienstleistungen erhöht (vgl. Ziffer 3).
Abstimmung erfolgte im Vorfeld mit Ref. VI, Ref. I/II und Rpr. Die Änderungen sollen die bisherigen VBRL zum 01.12.2022 aktualisieren.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die VBRL regeln insbesondere die verwaltungsinternen Abläufe bei der Stadt Nürnberg im Beschaffungsprozess und tragen damit wesentlich zu Chancengleichheit und Transparenz bei.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
Rpr
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Aktualisierung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) zum 01.12.2022.