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Sachverhalt

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Sitzung des Stadtrates

am 26.10.2022

Kongresshalle am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg:

Erhaltung des Baudenkmals von nationaler Relevanz und Realisierung des Zu-

kunftsprojektes für Kunst und Kultur

I. Sachverhalt

1. Ausgangssituation

Aufbauend auf den Beschlüssen des Kulturausschusses im Oktober 2021 zu den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur und des Stadtrates im Dezember 2021 zur Zukunft der Musik- und Tanztheatersparte des Staatstheaters Nürnberg sowie zu nun vorliegenden neuen Erkenntnissen und Fortschritten in Planungs- wie Finanzierungsfragen werden die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen zur Aufnahme in den MIP vorgeschlagen. Baulich ist die Kongresshalle weitestgehend im Rohbauzustand erhalten, die historische Substanz ist indes zunehmend angegriffen und erfordert dringliche Maßnahme zum Erhalt und zur grundsätzlichen Nutzbarmachung des seit 1973 denkmalgeschützten Baus als elementarer Bestandteil des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes. So sind insbesondere die Behebung statischer Schäden, die Erneuerung des Daches, die Sicherung der Granitfassade auf der Außenseite, wie auch der Umfassungswände des sog. Innenhofes sowie Einbau bzw. Ersatz von Fenstern, Türen und Toren erforderlich. Das Zugänglichmachen und Erschließen aller Räumlichkeiten der Kongresshalle erfordert die Ertüchtigung des Brandschutzes. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Energiebilanz sind Wärmeschutz sowie der nachhaltige Einsatz von Geothermie und Photovoltaik vorgesehen. Gespräche mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Freistaat Bayern ließen erkennen, dass insbesondere der Substanzerhalt sowie die grundsätzliche Nutzbarmachung des nach dem Seebad Prora zweitgrößten Gebäudes der NS-Zeit als nationale Aufgabe verstanden wird; zumal die Kongresshalle das einzige Gebäude des Nationalsozialismus dieser Dimension ist, das sich in kommunalem Eigentum befindet. Die Anerkennung der beantragten Förderung (KulturInvest-Programm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien [BKM]) hinsichtlich der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur durch den Haushaltsausschuss des Bundestages in Höhe von 20 Mio. € ist dabei als starkes Signal zu werten.

2. Realisierung des Vorhabens von nationaler Relevanz

2.1 Geplante Nutzungen in der Kongresshalle

Der aktuell weitgehend leerstehende Rundbau soll mit den Mitteln von Kunst und Kultur für den gesellschaftlichen Diskurs geöffnet werden. Die Zugänglichkeit des monumentalen Gebäudes und seine unmittelbare Wahrnehmbarkeit sind wichtige Aspekte der Vermittlungsarbeit. Grundlage hierfür ist die Öffnung der bisher für die Allgemeinheit verschlossenen Bereiche des Rundbaus. Die geplante künstlerisch-kulturell geprägte Nutzung setzt dem totalitären Anspruch der Bauherren und ihrer Architektur das demokratisch-pluralistische Denken und Leben der Gegenwart entgegen. Die Entwicklung der Kongresshalle zu einem Ort der Künste und Kulturen umfasst drei zentrale Maßnahmen im Rundbau. Ab 2025 soll die Ausweichspielstätte für die Sparten Musiktheater und Tanz des Staatstheaters Nürnberg in sechs der insgesamt sechszehn Sektoren der Kongresshalle platziert werden. Dabei ist geplant, den besonderen Ort zu nutzen, um neue Formate zu erproben und die Gattung Oper auf ihre Relevanz für die diverse Gesellschaft des 21. Jahrhunderts hin zu befragen. Dieses „Labor“ wendet sich an neue Publikumsschichten,

indem es inhaltlich und darstellerisch andere Zugänge als den der „klassischen“ Opernaufführung anbietet. Des Weiteren werden in vier Sektoren Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen geschaffen. Für die Künstlerinnen und Künstler aller Sparten für die visuellen Künste, die Musik, die Literatur sowie die performativen Künste in Nürnberg, fehlt Raum – sowohl mit Blick auf die Produktion als auch mit Blick auf die Präsentation. Schließlich sollen sechs Sektoren für die Bewahrung und Sicherung von kunst- und kulturhistorischen Sammlungs- und Archivbeständen im Rahmen von (agilen) Depots und Lagerräume mit späterer Perspektive der interdisziplinären Forschungs- und Begegnungsmöglichkeiten ertüchtigt werden. Zusätzlich wird ein kleinerer Teil der Kongresshalle für temporäre, volksfestnahe Nutzungen, beispielsweise für Polizei- und Rettungsdienste, zur Verfügung stehen.

Angestrebt werden weitreichende Synergien zwischen den Institutionen vor Ort und den Künstlerinnen und Künstlern. Das erklärte Ziel ist eine enge konzeptionelle Zusammenarbeit und wechselseitige inhaltliche Befruchtung der einzelnen Akteurinnen und Akteure. Neben den Synergien auf Produktionsebene werden die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle in gleicher Weise im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen und kokuratierter Räume auch neue Perspektiven der Publikumsansprache eröffnen.

Die Opernausweichspielstätte, die Ermöglichungsräume und die (agilen) Depots in der Kongresshalle werden den erinnerungskulturellen Umbrüchen durch die Schaffung eines neuen Erinnerungsraums und die Öffnung für alle Kulturen gerecht und bewahren die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit im nationalen Gedächtnis. Angesichts des Wandels der Erinnerungskultur nach dem Verlust der Zeitzeugengeneration und des veränderten medialen Rezeptionsverhaltens sowie diverser werdender Biografien und Lebensentwürfe bieten Kunst und Kultur gerade an diesem Ort des Nationalsozialismus gemeinsam mit den bewährten Angeboten der historisch-politischen Bildungsarbeit Chancen für neue Formen des demokratischen Umgangs. Die Kongresshalle bleibt damit als eines der größten Baurelikte der NS-Diktatur zukünftig ein Spiegel erinnerungskultureller Debatten. Der Kongresshalle wächst insofern als Erinnerungsort wie auch als Ort der Kulturentwicklung nationales und internationales Innovationspotenzial zu.

2.2 Planungsstand und -fortschritte

Noch vor den Sommerferien 2022 wurden nach Genehmigung durch den Stadtrat bzw. den Bau- und Vergabeausschuss alle wesentlichen Objektplaner, Fachplaner sowie Beraterinnen und Berater mit den jeweiligen Planungsleistungen für den baulichen Bestand des Rundbaus der Kongresshalle beauftragt. Ziele sind im Besonderen die Sicherung und Instandsetzung der baulichen Substanz und der Beibehaltung des Rohbaucharakters des Gebäudes verbunden mit einem einfachen Ausbau für die angestrebten Nutzungen. Die Planungsleistungen werden derzeit auf Basis der beiden vorliegenden Machbarkeitsstudien für die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sowie für die Opernausweichspielstätte des Staatstheaters Nürnberg erbracht und vorangetrieben. Konkretisierungen erfolgen auf Arbeitsebene im Rahmen von Fokus-Teams.

Auf der Grundlage der Entscheidung des Stadtrats von 20. Juli 2022 über den Standort des erforderlichen Ergänzungsbaus der Opernausweichspielstätte laufen aktuell vertiefte Betrachtungen; Voraussetzung dafür war die Festlegung des Standortes. Erstes konkretes Ergebnis ist die Notwendigkeit einer Abfolge von zwei Sektoren Ermöglichungsräume (Präsentation) unmittelbar im Anschluss ans Dokumentationszentrum, gefolgt von sechs Sektoren Opernausweichspielstätte (verbunden mit dem noch zu errichtenden Ergänzungsbau) und noch einmal zwei Sektoren mit Ermöglichungsräumen (Produktion), wo auch die volksfestnahen Nutzungen verortet werden sollen.

Abbildung 1

Abb. 1: Schematische Darstellung der drei wesentlichen, geplanten Nutzungen des Rundbaus der Kongresshalle (Quelle: JLL-Bericht)

Auch für die detaillierte Betrachtung dessen, wie eine Ausweichspielstätte aussehen kann, bildet der Stadtratsbeschluss von 20. Juli 2022 die Grundlage, da diese Vertiefung erst durch die zuvor beschriebene Festlegung des Standortes möglich wird. Basis ist die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg“ von 5. Oktober 2020, die auch Grundlage der Stadtratsbeschlüsse vom 15. Dezember 2021 war.

Die im Bestand aufgrund ihrer Dimension nicht unterzubringenden Nutzungen werden in einem Ergänzungsbau abgebildet, der an der vom Stadtrat festgelegten Stelle im „Innenhof“ umzusetzen ist. Dies betrifft im Besonderen die eigentliche Spielstätte mit Zuschauerraum und Bühne sowie den Orchesterprobensaal.

Für den Ergänzungsbau wurde unter juristischer, technischer und fachtechnischer Beratung eine funktionale Leistungsbeschreibung erarbeitet, die dem Verfahren zur gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau zugrunde gelegt wird.

Bezüglich der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur wurden die Machbarkeitsstudie und die Bedarfsanalyse auf der Grundlage eines breit angelegten partizipatorischen Prozesses gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten detailliert und dem Kulturausschuss vorgestellt. Die detaillierte Bedarfsanalyse wird derzeit in ein erstes Raumprogramm für die Ermöglichungsräume überführt.

Die Planungen für sämtliche Nutzungen im Rundbau orientieren sich eng am baulichen Bestand und dessen räumlichen Möglichkeiten. Tiefgreifende Eingriffe in die bauliche Substanz werden aus terminlichen wie finanziellen Aspekten nicht angestrebt. Maßnahmen zum Substanzerhalt und zur grundsätzlicher Nutzbarmachung werden zusammen unter seriellen Gesichtspunkten für die sechzehn annähernd baugleichen Sektoren geplant. Aus bautechnischer Sicht erfolgen die Planungen – auch aus wirtschaftlichen Gründen – auf der Objektebene des Rundbaus und nicht auf Ebene der einzelnen Projekte. Dies ermöglicht zum einen die Konzipierung effizienter technischer Anlagen jeweils „aus einer Hand“ und zum anderen die Nutzung weiterer planerischer und technischer Synergien im Bereich der Objektplanung aufgrund der schon im Bestand angelegten Serialität.

Inhaltliche Synergien zwischen Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur und der Musik- und Tanztheatersparte des Staatstheaters wurden vertieft betrachtet. Daraus resultierende räumliche Implikationen werden derzeit mit Nutzenden und Planern ausgearbeitet.

Für die energetische Versorgung des Gebäudes wird weiterhin die umfassende Nutzung des unter dem Volksfestplatz vorhandenen geothermischen Potentials angestrebt. Hierzu wurden bereits geophysikalische und geotechnische Untersuchungen erfolgreich vor Ort durchgeführt. Brunnenbohrungen und Pumpversuche im Herbst 2022 sollen die vorliegenden Erkenntnisse vertiefen.

Bezüglich der artenschutzfachlichen und -rechtlichen Aspekte des Standortes wird seit September 2021 eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Sämtliche baulichen Maßnahmen unterliegen einer ökologischen Baubegleitung. Es wird angestrebt, die Habitatfunktion des Bauwerks durch gezielte Maßnahmen zu verbessern und ein Verirren und Verenden von Vögeln und Fledermäusen in Schächten und Innenräumen künftig zu vermeiden.

Hinsichtlich der vorhandenen, historisch gefassten Oberflächen (Café Königshof im 2. OG, Flakhelfer-Malereien im 3. OG und (typo-)graphische Gestaltungen im Arkadengeschoss) werden derzeit restauratorische Untersuchungen durchgeführt und ein Konzept zur Konservierung und ggf. Restaurierung erstellt.

Zur Vorbereitung der Planung wurden und werden bislang unzugängliche Bereiche der Kongresshalle geöffnet und teilweise geräumt. Hierzu sind im Besonderen Vermauerungen von Tür- und sonstigen Öffnungen zu beseitigen. Externe Nutzende der unteren beiden Geschosse sind weitestgehend ausgezogen. Der Auszug städtischer Dienststellen läuft derzeit noch. Orientierende Untersuchungen in den bislang zugänglichen Bereichen ergaben eine Belastung der Kongresshalle mit diversen Schadstoffen. Soweit für die laufenden Planungen zwingend erforderlich, wurden erhebliche Gefahrenquellen beseitigt. Die weitere Schadstoffsanierung wird vorbereitet. Hierzu wurden Fachplaner beauftragt. Für die Schadstoffsanierung wird eine Förderung aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) angestrebt (vgl. zu Fördermitteln auch 2.3).

2.3 Gesamtkosten – auf Basis eines groben Kostenrahmens – und Finanzierung

Die von Ref. VI grob geschätzten Gesamtkosten auf Basis eines groben Kostenrahmens sind mit rund 244 Mio. € (inkl. 19 % MwSt) beziffert. Darin enthalten sind Kosten für Substanzerhaltung und die grundsätzliche Nutzbarmachung in Höhe von insgesamt rund 59 Mio. €, die sich auf alle 16 Sektoren des Rundbaus der Kongresshalle – somit auf die vorgesehenen drei im Wesentlichen geplanten Nutzungen entsprechend der Anzahl der dafür vorgesehenen Sektoren – verteilen. Abb. 2 zeigt die Aufteilung der Gesamtkosten sowie die Kostenverteilung nach den Gesprächen mit dem Bund (BKM) und dem Freistaat Bayern vorbehaltlich der ausstehenden Antragstellungen und Prüfung durch die Fördergeber.

Bund Land Stadt
Teil I: Substanzerhalt und kulturelle Nutzung
Substanzerhalt/grunds. Nutzbarmachung 58,7 29,36 14,68 14,68
Ermöglichungsräume - 4 Sektoren 44,0 20 12 12
Agile Depots/Lagernutzung - 6 Sektoren 33,0 33
Teilsumme 135,7 49,4 26,7 59,7
Kostenverteilung in % 36% 20% 44%
Teil II: Opernausweichspielstätte
Nutzung Bestandsbau - 6 Sektoren 66,0 49,5 16,5
Ergänzungsbau 42,0 31,5 10,5
Teilsumme 108,0 81,0 27,0
Kostenverteilung in % 75% 25%
Gesamt
Gesamtkosten inkl. 19 % MwSt 243,7 49,4 107,7 86,7
Anteil in % 20% 44% 36%

Abb. 2: Grober Kostenrahmen mit Finanzierungsaufteilung Bund, Land, Stadt zum Bauvorhaben Kongresshalle (inkl. Erweiterungsbau Opernausweichspielstätte)

Bund und Land signalisierten in den Gesprächen, dass sie Substanzerhaltung und grundsätzliche Nutzbarmachung der zweitgrößten baulichen Hinterlassenschaft des Nationalsozialismus als gemeinsame Aufgabe der Bewahrung des nationalen Erbes sehen. Die besprochene Verteilung der Kosten hierfür soll analog der Förderung des Lern- und Begegnungsortes Zeppelinfeld/-tribüne erfolgen – 50 % Bund, 25 % Land, 25 % Stadt. Die Förderung durch Bund und Land soll über eine Sonderfinanzierung sichergestellt werden, wofür explizite Haushaltsbeschlüsse auf Ebene von Bund und Land notwendig sind. Das StMWK hat dies bereits für den Haushaltsentwurf 2023 durch Erwirkung eines Kabinettsbeschlusses in Aussicht gestellt. Das BKM führt hierzu aus, dass die Zustimmung der Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages erforderlich sei. Eine Sonderfinanzierung ist nach Einschätzung der BKM aus zeitlichen Gründen erst für das Haushaltsjahr 2024 realistisch.

Hinsichtlich der Finanzierung der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur hat die Stadt Nürnberg im August 2022 einen Förderantrag an die BKM gerichtet. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat Ende September 2022 den Förderhöchstbetrag von 20 Mio. € als förderfähig anerkannt und der Antragstellung insoweit zugestimmt. Das weitere Verfahren wird alsbald vereinbart werden. Darüber hinaus strebt der Freistaat Bayern hinsichtlich der Übernahme der verbleibenden Finanzierungslücke eine Mitfinanzierung der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur an. Eine Öffnung des Kulturfonds Bayern für die Stadt Nürnberg unter Begründung des Ausnahmecharakters des Vorhabens wird seitens des Freistaates hierfür erwogen. Stadt und Land würden insoweit je 50 % der verbleibenden 44 Mio. € übernehmen.

Die Finanzierung der Opernausweichspielstätte ist eine Aufgabe des Freistaates gemeinsam mit der Stadt Nürnberg. Derzeit wird ein Förderantrag in Zusammenarbeit mit dem Staatstheater Nürnberg vorbereitet. Er soll zeitnah mit dem StMFH besprochen und im Anschluss zur Antragstellung weitergegeben werden. Die Förderung soll nach dem Finanzausgleichgesetz über sog. FAG-Mittel erfolgen. Ziel des Freistaates ist es dabei, möglichst nahe an die 75 % der tatsächlichen Investitionskosten der Opernausweichspielstätte (inkl. des Ergänzungsbaus) heranzukommen.

Für die Nutzung als (agile) Depots und Lager sehen weder Bund noch Land derzeit Möglichkeiten der Förderung.

3. Vorschlag zur Aufnahme in den MIP und weitere Schritte

Es wird vorgeschlagen, folgende Nutzungen und Maßnahmen in den MIP insbesondere aufgrund der dafür in Aussicht stehenden Fördermittel von Bund und Land aufzunehmen:  Substanzerhaltung und grundsätzliche Nutzbarmachung des gesamten Rundbaus der KOH  Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur  Opernausweichspielstätte des Staatstheaters Nürnberg Für die aktuell in den MIP aufzunehmenden Maßnahmen soll eine Kostenobergrenze in Höhe von 211 Mio. € gelten. Die Opernausweichspielstätte kann im Rahmen der abschließend definierten Flächen nach aktuellem Wissen kostentreu gebaut werden. Der Substanzerhalt und die grundsätzliche Nutzbarmachung werden mit einfachem Standard realisiert. Die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur werden „nah am Bestand“ geplant. Sollte die Einhaltung der Kostenobergrenze im Planungsverlauf nach Vorlage von Kostenschätzung bzw. Kostenermittlung gefährdet sein, werden Möglichkeiten der Kosteneinsparung geprüft und realisiert.

Die Voraussetzung für eine Beschlussfassung in der Stadtratssitzung am 17.11.2022 zur Aufnahme in den MIP ist  zum einen eine schriftliche Bestätigung des StMWK zum angekündigten Kabinettsbeschluss und  zum anderen eine schriftliche Absichtserklärung der Bundesebene zur Übernahme der in Aussicht gestellten Förderung der Substanzerhaltung sowie der grundsätzlichen Nutzbarmachung des Rundbaus der Kongresshalle.

Die Bedarfe für die Nutzung von 6 Sektoren für (agile) Depots und Lager, sollen zunächst weiter präzisiert werden. Die Baumaßnahmen, die für 2023 in den MIP aufgenommen werden, sollen so erfolgen, dass (agile) Depots und Lager modulartig in den grundsätzlich nutzbar gemachten Bau eingefügt werden können. Arbeiten, die zu unvertretbaren Lärmbelastungen der anderen Nutzungen führen würden, sollen sofort geplant und mit umgesetzt werden.

In den letzten Wochen wurde die funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) als Teil der Ausschreibungsunterlagen für die Errichtung eines Ergänzungsbaus der Opernausweichspielstätte erarbeitet. Die FLB liegt weitgehend abgeschlossen vor. Nach Sicherung der Gesamtfinanzierung und Beschluss kann die gemeinsame Ausschreibung von Planung und Bau erfolgen, die derzeit den Engpassfaktor bildet.

Die Gespräche mit Bund und Land haben verdeutlicht, dass die dringlichen Bedarfe der Stadt und des Staatstheaters Nürnberg, der Konsens darüber, dass der Erhalt und die grundsätzliche Nutzbarmachung als nationale Aufgabe erkannt sind sowie das einzigartige Innovationspotenzial der kulturellen Nutzungen verbunden mit einer zukunftsgerichteten Erinnerungskultur derzeit hervorragende Realisierungschancen eröffnen. Voraussetzung ist, dass die Planungen durch Aufnahme der beschriebenen Baumaßnahmen in den MIP unter Hochdruck vorangetrieben werden können.

Über letzte Entwicklungen wird in der Stadtratssitzung ggf. noch mündlich informiert werden.

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