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Sitzungsvorlage

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Kulturausschuss Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

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Beschlussvorlage 2. BM/033/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kongresshalle am ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg

Erhaltung des Baudenkmals von nationaler Relevanz und Realisierung des

Zukunftsprojektes für Kunst und Kultur

Anlagen: 01_Sachverhalt

Sachverhalt (kurz): Aufbauend auf den Beschlüssen des Kulturausschusses im Oktober 2021 zu den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur und des Stadtrates im Dezember 2021 zur Zukunft der Musik- und Tanztheatersparte des Staatstheaters Nürnberg sowie zu nun vorliegenden neuen Erkenntnissen und Fortschritten in Planungs- wie Finanzierungsfragen werden die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen zur Aufnahme in den MIP vorgeschlagen.

Die Gespräche mit Bund und Land haben verdeutlicht, dass die dringlichen Bedarfe der Stadt und des Staatstheaters Nürnberg, der Konsens darüber, dass der Erhalt und die grundsätzliche Nutzbarmachung als nationale Aufgabe erkannt sind sowie das einzigartige Innovationspotenzial der kulturellen Nutzungen verbunden mit einer zukunftsgerichteten Erinnerungskultur derzeit hervorragende Realisierungschancen eröffnen. Voraussetzung ist, dass die Planungen durch Aufnahme der beschriebenen Baumaßnahmen in den MIP unter Hochdruck vorangetrieben werden können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 211 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Folgekosten inkl. Personal für den Betrieb können erst im weiteren Projektverlauf beziffert werden. Die Gesamtbaukosten basieren auf einem groben Kostenrahmen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der künftigen Kulutrentwicklungsvorhaben sind in einem internationalen Kontext ein Ort der Künste und Kulturen -- sowohl für Künstlerinnen und Künstler als auch für das Publikum.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

Ref. I/II

Ref. VI

Beschlussvorschlag: Das geplante Vorhaben soll wie vorgeschlagen und unter den genannten Voraussetzungen in den MIP – ohne (agile) Depots und Lagernutzung) aber mit vollständiger Sicherung der Substanz und der grundsätzlichen Nutzbarmachung – aufgenommen, die Planungen weiter vorangetrieben und die erforderlichen Drittmittelanträge gestellt werden. Für die aktuell in den MIP aufzunehmenden Maßnahmen soll eine Kostenobergrenze in Höhe von 211 Mio. € gelten. Sollte die Einhaltung der Kostenobergrenze im Planungsverlauf gefährdet sein, werden Möglichkeiten der Kosteneinsparung geprüft und realisiert.

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