Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Ältestenrat und Finanzausschuss Digitalisierung & Verwaltung

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Beschlussvorlage Ref.I/II/041/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Flächen- und Kostenanalyse im Schulbau

Hier: Vorschläge zur Kostenkontrolle

Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1_Förderung der Raumarten

Sachverhalt (kurz):

Von Seiten der Regierung von Mittelfranken kam in den vergangenen Monaten mehrfach die Kritik, dass die Stadt Nürnberg – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation – im Schulbaubereich zu kostenintensiv baut. Daher muss künftig auf eine noch flächen- und kosteneffizientere Planung und Umsetzung der Schulbauprojekte geachtet werden. Um zu gewährleisten, dass man sich nur noch das pädagogisch Notwendige leistet, haben Ref. I/II, Ref. IV und Ref. VI folgende Prozessschritte erarbeitet, die bei den künftigen Schulbauprojekten zur Anwendung kommen sollen.

  1. Im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings (BIC) findet eine Raumprogramm- und damit eine Flächenprüfung statt, bei der die förderfähigen Flächen mit dem sogenannten Orientierungswert abgeglichen werden. Der Orientierungswert entspricht dem Basiswert (= unterer Wert der Flächenbandbreite), ergänzt um Flächen, denen bereits durch den Stadtratsbeschluss aus 2006 zugestimmt wurde. Somit stellt der Orientierungswert die förderfähigen Nutzungsflächen dar, welche zur individuellen Profilbildung sowie zur pädagogischen Qualitätssicherung unabdingbar sind. Eine Überschreitung dieses Orientierungswertes muss künftig im Bauinvestitionscontrolling diskutiert und gerechtfertigt werden.

  2. Auch bei der planerischen Umsetzung des Raumprogramms findet ein Flächenabgleich im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings statt. Dabei wird – nachdem die Nutzungsflächen bereits im ersten Schritt auf deren Kosten- und Planungseffizienz hin geprüft wurden – in diesem zweiten Schritt auf die sonstigen Flächen geachtet. Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsgrundflächen müssen sich einer Flächenanalyse unterziehen, bei der die Planungskennwerte aus dem unteren Drittel des Baukostenindex als Maßstab zur Anwendung kommen. Auch hier müssen bei Überschreitung die Mehrflächen begründet und im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings diskutiert werden.

Beide der oben genannten Schritte sind künftig im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings mit geeigneten Eskalationsstufen sowie unter entsprechender Anpassung der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg in der Praxis umzusetzen, um eine effiziente und sparsame Schulbauplanung zu garantieren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV, SchA

Ref. VI, H

Stk

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für künftige Schulbaumaßnahmen bei Vorliegen des Soll- sowie des Ist-Raumprogramms jeweils eine Raumprogrammprüfung im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings durchzuführen. Bei schulbaurechtlichen, schulstrukturellen oder pädagogischen Änderungen, die den Bereich der Flächenbandbreiten und Schulbauvorgaben tangieren, sind die Betrachtungen zu aktualisieren und ggf. anzupassen.

  2. Überschreitungen des Orientierungs- bzw. des Planungskennwertes werden in der dafür vorgesehenen Arbeitsgruppe des Bauinvestitionscontrollings diskutiert und geprüft.

  3. Im Rahmen der Beschlussfassung im Ältestenrat und Finanzausschuss (bei Project Freeze im Falle der konventionellen Realisierung) bzw. im Stadtrat (bei ÖPP/ÖÖP) wird über die konkreten Flächen- und Kostenbetrachtungen unter Anwendung dieses neuen Konzeptes berichtet.

  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dahingehend die Baurichtlinien der Stadt Nürnberg anzupassen.

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