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Sitzungsvorlage

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Energie & Versorgung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage H/040/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg

hier: Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 -

Umsetzungsplan

Anlagen: Sachverhaltsbeschreibung Stellungnahme Ref I_II Übersicht der vorliegenden Grundlagen aus der AGBV-Sonderrunde 04.10.2022

Sachverhalt (kurz):

Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben.

Für den städtischen Gebäudebestand wurde das Szenario dafür am 26.01.2022 im Stadtrat vorgelegt. Beschlossen wurde, die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen und einen Umsetzungsplan dafür auszuarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Voraussetzungen, notwendigen Schritte und Maßnahmen sowie die finanziellen, technischen und personellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung für den städtsichen Gebäudebestand zu prüfen und einen konkreten Umsetzungsfahrplan sowie ein Monitoringkonzept dafür auszuarbeiten.

Dieser Umsetzungsplan wird vorgelegt. Die notwendigen Maßnahmen in der Stadtverwaltung zur energetsichen Sanierung der Gebäude, Umstellung der Wärmeversorgung gasversorgter Gebäude sowie die Erhöhung des Deckungsgrades der Stromversorgung mittels Photoltaikanlagen (PV) auf stadteigenen Dächern werden mit Prioritäten für zusätzliche Investitionskosten, dem zusätzlichen Personal- und Planungsbedarf, den Möglichkeiten zur Integration von Fördermitteln nach dem aktuellen Wissenstand und dem daraus abgeleitete Finanzierungsbedarf nach Jahresscheiben beschrieben. Integriert sind zudem die Beschreibung von Möglichkeiten zur Reduzierung der CO -Emissionen und zur Umstellung der 2 Wärme- und Strombedarfsdeckung auf klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung durch den Energieversorger (PV-Strom, klimaneutrale Fernwärme, klimaneutrales Gas).

Dargestellt wird eine Prognose zur Entwicklung der Energieverbräuche für Wärme sowie der Energiekosten für die nächsten Jahre auf Grundlage der Szenarioentwicklung vom Januar 2022. Die Energiepreise wurden an die Entwicklungen Stand August 2022 angepasst.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Investitionskosten, Folgekosten (Betriebskosten sowie Personalkosten werden im Umsetzungsplan nach Jahresscheiben bis 2035 beschrieben.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Umsetzung der Vorhaben wird die Diversity-Relevanz jeweils gesondert begutachtet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

alle GB

Beschlussvorschlag:

Am Ziel der Klimaneutralität für den städtischen Gebäudebestand bis 2035 wird auch wegen der Erkenntnisse aus der infolge des russischen Angriffskrieges ausgelösten Energiemangelsituation festgehalten. Das Konzept zur Zielerreichung und der Umsetzungsplan mit den direkten Maßnahmen der Stadtverwaltung soll weiterverfolgt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlichen Bedarfe an Investitionsmitteln und Personal zu prüfen, zu bewerten, verfügbare Fördermittel einzubinden und die mögliche Finanzierung darzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Bundes- und Landesgremien die angekündigten Unterstützungen für die Kommunen in diesem Prozess konkret einzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen den finanziellen, personellen und strukturellen Rahmenbedingungen angepassten Umsetzungsplan im ersten Halbjahr 2023 vorzulegen.

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